N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 22.04.2015
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:58 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Günter Rohden (Waldbauernverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Heike Thomae (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Peter Frankenstein (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Andrea Hirsch (BUND NRW)

Torsten Kluck-Markus (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Walter Aukthun (SDW Landesverband NRW e.V.)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Mackenbach (60/AL)

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Herr Veen (60/2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2) bis ca. 16:45 Uhr
4.
Gäste

Dudde, Matthias (Ratsmitglied)

Dehler, Axel (Forstbezirk Dortmund-Nord)

Möller, Marcel (Forstbezirk Dortmund-Süd)

Rips, Fabian (Umweltamt – Untere Wasserbehörde)

Stricker, M.

Lange, Hans-W. (NABU Dortmund)

Lange, Krimhild (NABU Dortmund)

Rysi, Jürgen (NABU/AGARD)

Lausch, Harry (NABU Dortmund)

Schrader, Gerd (NABU Dortmund)

Kopitzki, Iris (NABU Dortmund)

Kowalewski, Ute (Ratsmitglied)

Bonan, Michaela (Dezernat 1/Geschäftsbereich III)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 22.04.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

3. Berichte

3.1 Vorstellung des Wolfsbotschafters NRW
Bericht

3.2 Wald und Natur-/Artenschutz
Bericht

3.3 Einleitung von Grubenwasser in Vorfluter
Bericht

3.4 Feuerwerke in der Setz- und Brutzeit

3.5 Exkursion des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 10.06.2015

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom stellvertretenden Vorsitzenden - Herrn Manfred Budde - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der stellvertretende Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig sei.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Hötzel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der stellvertretende Vorsitzende Herr Budde wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 2. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 3. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde ohne Änderungswünsche unter einer Enthaltung genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Projekt "Nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14748-14)

Frau Bonan (Dezernat 1/Geschäftsbereich III) stellte anhand einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 2.1) die Inhalte der Vorlage vor.

Laut Beirat wären für den Beirat insbesondere die in der Anlage 1 zur o.g. Vorlage genannten Punkte „Masterplan Umwelt“ und „Freiraumentwicklung“ von Bedeutung.

Herr Höing (Umweltamt) erklärte, dass ergänzend zu bereits vorhandenen Plan- bzw. Projektansätzen, diese speziell mit Hinblick auf das Projekt „Nordwärts“ in den Focus genommen werden.

Frau Bonan erklärte, dass der Beirat ein Expertengremium ist und damit auch Ideen der Mitglieder des Beirates im Prozess mit eingebracht werden können.

Aus dem Beirat wurde der Vorschlag gemacht, im Hoeschpark bezüglich der jährlich auftretenden Wasserproblematik einen Teich in diesem Bereich anzulegen. Hierdurch könne das Wasserproblem gelöst werden.

Frau Bonan erklärte hierzu, dass es ein besonderes Tool im Rahmen des Projektes „Nordwärts“ gebe, unter dem man solche einzelnen Projekte mit entsprechender Begründung vorschlagen könne. Dieses einzelne vorgeschlagene Projekt müsse dann durch die verschiedenen Instanzen des Projektes „Nordwärts“ gehen.


Einstimmiger Beschluss

Der Beirat verweist auf den Beschluss vom 28.9.2011 und sieht die Gefahr, dass sich bei Verknüpfung der Nordspange mit der L 663n Richtung Unna zusätzlicher Wirtschaftsverkehr von den Autobahnen auf die L 663n verlagert und entlang der Verkehrsachse zusätzliche Gewerbegebiete entstehen könnten.


Auszug aus der Niederschrift über die 12. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 28.09.2011

zu TOP 3.5
Weiterführung der L 663n von DO-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna

Beschluss

Mit Bestürzung hat der Dortmunder Landschaftsbeirat von der beabsichtigten Aufnahme der L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna in den Vordringlichen Bedarf des Landesstraßenbedarfsplan erfahren, während die Abschnitte auf dem Stadtgebiet Unna nicht weiter verfolgt werden sollen.

Bislang war der Beirat davon ausgegangen, dass die Landesregierung – wie im Koalitionsvertrag festgelegt - die finanzielle Förderung der Projekte des Landesstraßenbedarfsplans auf solche beschränkt, für die im Juli 2010 Baurecht bestand.

Der Beirat wendet sich wie bisher entschieden gegen den Weiterbau der Landesstraße
L 663n (OW IIIa) nördlich der Ortsteile Asseln und Wickede, da hierdurch der größte zusammenhängende Freiraum im Dortmunder Osten mit mehreren Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen zerschnitten würde.


Südlich des Naturschutzgebietes „Wickeder Ostholz“, direkt auf der geplanten Trasse der
L 663n, befindet sich ein Feuchtgebiet, das vom Umweltamt als wertvoll eingestuft wird. Nördlich der Trasse hat sich in den letzten Jahren der Pleckenbrinksee gebildet, der erst vor kurzem einstweilig unter Naturschutz gestellt wurde.


Der Umweltplan der Stadt Dortmund stuft das Gebiet nördlich von Asseln und Wickede u.a. als Fläche mit der geringsten Belastung durch Straßenverkehrslärm im Stadtgebiet ein.

Mit der Realisierung des Abschnittes Dortmund-Asseln bis Unna würde sich der Verkehr der L 663n an der Stadtgrenze auf die Dortmunder Straße in Richtung Kamen bzw. Dortmund-Wickede, vorbei am Schulzentrum Dollersweg ergießen und dort zu erheblichen Gefährdungen führen.

Der Beirat appelliert an die Landtagsfraktionen, in den weiteren Beratungen zum Landesstraßen-bedarfsplan die L 663n von Dortmund-Asseln bis zur Stadtgrenze Unna nicht weiter zu verfolgen.

Sollte das Linienbestimmungsverfahren trotzdem eingeleitet werden, so muss der Untersuchungsraum zur Umweltverträglichkeitsstudie gemäß der Forderung der Naturschutzverbände und der Höheren Landschaftsbehörde um den Raum bis zum Flughafen erweitert werden, damit auch südliche Varianten einbezogen werden können.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Vorstellung des Wolfsbotschafters NRW

Herr Gerd Schrader vom NABU Dortmund stellte sich als Wolfsbotschafter NRW vor.

Herr Schrader bot sowohl den Naturschützern als auch den Naturnutzern an, dass Gespräch mit ihm zu suchen. Der Wolfsbotschafter soll vor Ort als Ansprechpartner (z.B. für Schäfer) helfen Probleme zum Thema Wolf zu erörtern und zu lösen.

Als Beispiel nannte Herr Schrader die für die Schäfer nun ggf. notwendig werdenden höheren Zäune bzw. Elektrozäune zur Wolfsabwehr, damit weder ein Schaf entfliehen kann noch ein Wolf oder ein anderes Tier in die Schafherde vorstoßen kann. Hier kann der Wolfsbotschafter beraten und informieren, wo man z.B. diese Zäune erhalten kann.

Herr Schrader empfahl ebenfalls eine Internetseite des LANUV NRW zum Thema Wolf.


zu TOP 3.2
Wald und Natur-/Artenschutz

Frau Hötzel stellte anhand von Bildern und einer Powerpoint-Präsentation (siehe Anlage zu TOP 3.2) das Thema Wald und Natur-/Artenschutz und die Arbeit der Wald-AG vor. Dabei wurde insbesondere darauf aufmerksam gemacht, dass sich die lokalen Populationen einiger Waldvogelarten in Dortmund trotz der dargestellten rechtlichen Vorgaben zum Artenschutz in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden (z.B. Waldlaubsänger, Waldschnepfe, Kleinspecht, Mittelspecht).
Ein besonderer Schwerpunkt des Vortrages war die Maßnahme des Forstbetriebes im Dorney-Wald. Frau Hötzel betonte hierzu, dass die Wald-AG auf den Umfang der Maßnahmen des Forstbetriebes keinen Einfluss habe. Es seien aber in Absprache mit dem Forstbetrieb Höhlenbäume markiert worden, die als wertvolle Lebensraumbestandteile erhalten wurden. Gleichzeitig seien weitere Maßnahmen zum gezielten Schutz bestimmter Arten angeregt worden. Zum Beispiel wird vorgeschlagen, auf allen Waldflächen gezielt ausgewählte Einzelbäume bis zur Zerfallsphase stehen zu lassen (Habitatbaumkonzept) oder auch zur Förderung des Mittelspechtes und dessen Habitatentwicklung Eichen mit ihrer grobborkigen Rinde zumindest solange zu erhalten, bis sich „Altbuchen“ entwickelt haben, die von der Art genutzt werden können. So sollte im Dorney-Wald, wie auch in den anderen Dortmunder Wäldern, das Altholz gefördert werden.

Frau Hötzel erklärte, dass der Forstbetrieb sich an die Dienstanweisung zum Artenschutz halte, jedoch für den Artenschutz weitergehende Maßnahmen erforderlich seien, da insbesondere viele Arten, die auf Alt- und Totholz angewiesen sind, in ihrem Bestand gefährdet sind. Am Ende der Präsentation erläuterte Frau Hötzel einige weitere Vorschläge zur Verbesserung des Artenschutzes im Wald (siehe Anlage zu TOP 3.2).
In der anschließenden Diskussion wurde u.a. auf den Artikel „Naturnahe Bewirtschaftung von Eichenbe­ständen in NRW“ (von Bertram Leder) in der Zeitschrift Natur in NRW Nr. 1/2015 hingewiesen.

Herr Möller vom Forstbetrieb Süd (60/4-2) erklärte, dass vor Beginn der Maßnahmen im Dorney-Wald Pressemitteilungen herausgegeben wurden sowie auch die untere Forstbehörde, die untere Landschafts-behörde und die Wald AG informiert worden seien. Auch handele es sich nicht um einen Kahlschlag. Der Forstbezirk muss jedoch den verkehrssicheren Zustand des Waldes erarbeiten und auch Schaden vom Wald selbst abwenden durch Pflegemaßnahmen und Förderung von bestimmten Baumgesellschaften. Weiterhin werde ein Planwerk (Forsteinrichtung) erarbeitet, um einen artenreichen Wald zu erhalten und diesen zu fördern; hier fließen ebenfalls die Stellungnahmen der Wald-AG ein.

Aus der Diskussion wurde u.a. angeregt, eine Broschüre zu erstellen um Bürger grundsätzlich über forstliche Maßnahmen und deren Erforderlichkeit aufzuklären und nicht nur über anstehende Maß-nahmen zu informieren.

Von Seiten des Beirats wurde angeregt, einen konstruktiven Dialog fortzuführen. Es sollte zeitnah ein Workshop zur Bewirtschaftung in den (Wald-)Naturschutzgebieten gemeinsam mit der Umwelt- und Forstverwaltung durchgeführt werden. Dabei sollten unter externer Moderation die teils unterschiedlichen Auffassungen zwischen Verwaltung und Beirat ausgetauscht und einvernehmliche Lösungen zum Thema „Wald und Naturschutz“ entwickelt werden.


zu TOP 3.3
Einleitung von Grubenwasser in Vorfluter

Herr Rips erläuterte anhand einer Präsentation (s. Anlage) die Situation am Kirchhörder Bach und am Rüpingsbach, nachdem dort stark eisenhaltige Grubenwassereinleitungen festgestellt worden waren (Rotfärbung).
Ende Januar hat die Einleitung des Grubenwassers zu einer vorübergehenden Verunreinigung der Bäche geführt. Grund war die von der RWE durchgeführte Reinigung des alten Grubenwasser­rohrleitungs­systems der alten Zeche Gottessegen. Laut Herrn Rips seien zwar zulässige Einleitungswerte über-schritten worden und es sei anzunehmen, dass das ausgefällte Eisen Bachorganismen beeinträchtigt habe, gravierende und nachhaltige ökologische Schäden seien aber wahrscheinlich nicht entstanden, zumal das Wasser im weiteren Verlauf nach einigen Tagen (u.a. durch Regenfälle) wieder verdünnt wurde.
Um solche Verunreinigungen zukünftig zu verhindern, wurde die RWE aufgefordert, das Rohrleitungs-system zu erneuern und zusammen mit der Emschergenossenschaft kurzfristig eine Vorbehandlungs-anlage zu bauen, die das Grubenwasser vor der Einleitung in den Kirchhörder Bach reinigt. Diese Vor-behandlung beinhaltet eine Belüftungszone (Gabionen) sowie Absetzzonen mit Vegetationspassagen, die voraussichtlich parallel zum Kirchhörder Bach angelegt werden. Mit der Genehmigung der Anlage durch die Wasserbehörde und entsprechendem Baubeginn wird Ende des Jahres gerechnet.

Beschluss
Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Feuerwerke in der Setz- und Brutzeit

Anlass des Berichtes von Frau Viets war eine zunehmende Zahl an Feuerwerken, die entweder im privaten kleinen Rahmen oder auch im öffentlichen größeren Rahmen (z.B. Lichterfest-Höhenfeuerwerk im Westfalenpark) stattfinden. Je nach Lage und Größe des Feuerwerkes seien diese auch unter dem Aspekt des Artenschutzes zu betrachten. Frau Viets erläuterte, dass es bzgl. Anzeige- und Genehmi­gungspflicht in der Sprengstoffverordnung entsprechende Vorschrift gebe. Eine Berücksichtigung des Artenschutzes finde nicht systematisch statt und sei auch schwer zu handhaben, da die meisten Feuer-werke lediglich beim Ordnungsamt angezeigt werden müssen; nur wenige müssten förmlich genehmigt werden.
Nach kurzer Diskussion wurde angeregt, den für die Anzeige zuständigen Stellen und auch den Berufs-feuerwerkern Informationen an die Hand zu geben, z.B. anhand eines zu erstellenden Info-Blattes, in dem u.a. räumlich auf empfindliche Gebiete hingewiesen wird (z.B. NSGs, Schwerpunkte des Vogel-schutzes) und auch der zeitliche Aspekt (Störungen in der Brutzeit) behandelt wird. Dazu solle eine kleine Arbeitsgruppe aus dem Kreis des Beirats gebildet werden, die ein solches Info-Blatt vorbereitet.

Beschluss
Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Exkursion des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 10.06.2015

Herr Budde schlug vor, dass die diesjährige Exkursion am 10.06.2015 in das NSG Im Siesack führen solle.

Beschluss
Es wurde einstimmig beschlossen, den o.g. Vorschlag anzunehmen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen
- Herr Schreurs berichtet von einem sich im Landschaftsschutzgebiet befindlichen Grundstück an der Derner Straße auf dem sich zahlreiche Müllablagerungen sowie drei aufgestellte Wohnwagen befinden. Frau Kopplin vom Bauordnungsamt war in der Angelegenheit inzwischen tätig.
- Dr. Gelmroth sprach kurz das Thema Flussregenpfeifer auf PhoenixWest an, indem er darauf hinwies, dass nicht nur die Neststandorte zu schützen seien, sondern auch die Nahrungshabitate.





Hötzel Scheffel-Heidrich Veen Budde
Mitglied Geschäftsführung Geschäftsführung stellv. Vorsitzender