Niederschrift (öffentlich)

über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 24.06.2021
Westfalenhallen, Halle 2


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Westphal


Bm‘in Mais CDU
Bm’in Brunsing B‘90/Die Grünen


SPD


Rm Neumann-Lieven
Rm Rüther
Rm Schlienkamp

CDU

Rm Dr. Suck


Rm Mader

B‘90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke+
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe


FDP/Bürgerliste
Rm Schmidtke-Mönkediek für Rm Kauch

Die Fraktion Die Partei
Rm Schlösser


b) Verwaltung:

StD/StK Stüdemann
StR Dahmen
StR’in Schneckenburger
StR’in Zoerner
StR Wilde
StR Rybicki

StD Uhr
Herr Gacek
Frau Bohm
Herr Korkus
Herr Menzel


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates,
am 24.06.2021, Beginn 13:00 Uhr,
Westfalenhallen, Halle 2


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft der Museen der Kulturbetriebe Dortmund bei dem Museumsverband NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20381-21)

3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

3.1 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20426-21)

3.2 Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19836-21)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)

3.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)

3.5 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19788-21)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20396-21)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)

3.8 4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21001-21)

3.9 Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

3.10 Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)

3.11 Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20406-21)

3.12 Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)

3.13 Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)

3.14 Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)

3.15 Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

3.16 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

3.17 Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)

3.18 Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)

3.19 Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20482-21)

3.20 Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)

3.21 Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)

3.22 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)

3.23 Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)

3.24 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)

3.25 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20588-21)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20481-21)

6.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20699-21)

6.3 Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20867-21)

6.4 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20265-21)

6.5 Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

6.6 Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

6.7 Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20277-21)

6.8 Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20705-21)

7. Schule

7.1 Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20473-21)

7.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)

8.2 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20441-21)

8.3 Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21333-21)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)

9.2 Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)

9.3 Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)
hierzu -> Ergänzungsschreiben zur Vorlage (Drucksache Nr.: 20454-21-E3)

9.4 Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20925-21)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20835-21)

9.6 Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21146-21)

9.7 Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)

9.8 Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21339-21)

9.9 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21244-21)

9.10 Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21503-21)

9.11 Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)

9.12 NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21200-21)

10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wird um 13:00 Uhr durch OB Westphal eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt OB Westphal fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Rm Kowalewski (Die Linke+) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Zunächst weist OB Westphal gem. § 29 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und der Bezirksvertretungen, auf die Aufzeichnung der Sitzung auf Band zur Erstellung der Niederschrift hin.

OB Westphal macht den Vorschlag, die öffentliche Sitzung um folgende Angelegenheiten zu erweitern:


1.4 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
(Drucksache Nr.: 21557-21)

4.2 Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)


Zudem schlägt er vor, folgende Angelegenheiten von der Tagesordnung abzusetzen und in die
kommende Sitzung am 23.09.2021 zu schieben:
3.22 Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)

Der AKUSW und der AFBL haben die Vorlage in die Sitzungen im September vertagt.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt einstimmig mit den vorgeschlagenen Änderungen die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers für den Hauptausschuss und Ältestenrat
(Drucksache Nr.: 21557-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgendes Schreiben der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21557-21) vor:
„Gem. § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. §§ 29 und 33 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen ist über die im Rat und in den Ausschüssen gefassten Beschlüsse eine Niederschrift zu fertigen. Diese wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden, einem vom Rat der Stadt zu bestimmenden Ratsmitglied und vom Schriftführer / von der Schriftführerin unterzeichnet.

Für den Hauptausschuss und Ältestenrat schlage ich Ihnen vor, für die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.06.2021 Herrn Mirko Korkus als stellvertretenden Schriftführer zu bestellen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst folgenden Beschluss:

Herr Mirkos Korkus wird für die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 24.06.2021 als stellvertretender Schriftführer bestellt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Museen der Kulturbetriebe Dortmund bei dem Museumsverband NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 20381-21)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasst nachfolgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt einstimmig die Mitgliedschaft der Museen der Kulturbetriebe Dortmund bei dem Museumsverband Nordrhein-Westfalen e.V.


3. Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Mobilität, Infrastruktur und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier:
I. Ergebnisse aus den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (Verfahrensstände 2009 und 2020)
II. Ergebnisse aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020)
III. Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
IV. Offenlegungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20426-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2021:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 1 CDU, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI und 1 Gegenstimme AfD) den nachfolgenden Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

"Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu Punkt 8 "Prüfung zusätzliche Wegeverbindung für den Fuß- und Radverkehr" zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung damit, die Planungen für eine zusätzliche Fuß- und Radwegeverbindung im laufenden Bauleitplanverfahren weiter zu verfolgen.

Begründung:

Durch die Bahnstrecke Dortmund - Münster werden die beiden Quartiere Borsigplatz und Nordmarkt stark voneinander getrennt. Dieser Nachteil betrifft auch insbesondere das zukünftige Quartier westlich der Stahlwerkstraße. Die kürzeste Verbindung besteht aktuell an der Bahnunterführung Borsigstraße, welche zwar umgestaltet werden soll, jedoch bereits jetzt stark genutzt wird. Daher sind weitere Verbindungen aus dem neuen Wohngebiet auf der östlichen Seite und dem Nahversorgungszentrum WEZ sowie dem Fredenbaumpark auf der westlichen Seite auf Dauer notwendig. Daher sollten die Planungen hierfür fortgesetzt werden.

Diese Querung wird auch im Entwurf des Teilkonzepts "Fußverkehr und Barrierefreiheit“ des Masterplan Mobilität als wichtige Verbindung festgehalten und sollte daher im laufenden Bebauungsplanverfahren weiterverfolgt werden.

Da an dieser Stelle auch die Verlängerung des sogenannten Bananen-Radwegs aus der östlichen Innenstadt enden würde, bietet sich diese Querung der Bahnstrecke auch als Anschluss dieser Verbindung in das neue Quartier und darüber hinaus an.


Insbesondere sollte die weitere Planung aber eine spätere Beschlussfassung für eine solche Wegeverbindung nicht verhindern. Daher müssen Trassen für die Nutzung als Tunnel oder Brücke im Verfahren freigehalten werden.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 6 Bündnis 90/Die Grünen, 3 Die Linke/Die PARTEI gegen die Stimmen von 4 SPD, 1 CDU, 1 AfD und 1 Enthaltung Die Linke/Die PARTEI) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke/Die PARTEI:

„Prüfauftrag zu Pkt. 12.10 der TO vom 9.6.2021 – 20426-21 Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 226 - westlich Stahlwerkstraße

Auf den Seiten 33-38 der Vorlage werden aufwändige Untersuchungen zu möglichen Regelungen des Verkehrs im neu zu errichtenden Quartier dargelegt.

Wir bitten zu untersuchen, ob für ein – wie im vorliegenden Fall vollständig neu zu errichtenden Quartiers - die Möglichkeit besteht, dieses komplett von motorisiertem Individualverkehr frei zu gestalten und private KFZ in Quartiersgaragen unterzubringen.

Eine solche MIV-freie Lösung würde erhebliche Flächengewinne generieren, die diversen, im vorliegenden Fall konkurrierenden Nutzungen zu Gute kommen könnten. So könnten u.a. Erdgeschosse in jedem Fall für behindertengerechtes Wohnen vorgesehen werden. Tiefgaragen als klassische Angsträume würden entfallen.
Autofreie Quartiere gibt es bereits in vielen Städten im In- und Ausland. Im Falle des Stahlwerk-Quartiers bestünde der Vorteil einer leichteren Realisierung, da die entsprechenden Strukturen von Anfang an vorgesehen werden könnten.“

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig den Beschluss laut Vorlage.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 3):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Das Quartier Stahlwerkstraße soll ein autofreies Wohnquartier nach dem Vorbild von “Nachbarn60” in Köln-Nippes sein.
Die Verwaltung wird aufgefordert, das Konzept entsprechend anzupassen.

Begründung

Wie der Antrag ausweist, ist das Quartier hervorragend an den ÖPNV angeschlossen. Daher ist ein autofreies Quartier problemlos möglich. Erfahrungen aus autofreien Quartieren liegen vor.


Zudem besteht ein hoher Bedarf an Wohnraum, wodurch es leicht ist, Menschen zu finden, die in einem autofreien Quartier leben möchten.
Über Selbstverpflichtungen, automatisch zugeteilte Dauerkarten für den ÖPNV und exklusive Zuteilung der Stellplätze für CarSharing ist eine hohe Mobilität erreichbar.
Durch die Reduzierung des Park-Schlüssels ist es weiterhin möglich, mehr Wohneinheiten zu realisieren.
Innovative Konzepte für sich aufzeichnende Probleme sollen gemeinsam mit Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft entwickelt werden.

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.: 20426-21-E 4):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

1) Zur Planung des Quartiers und zur Gestaltung der Regularien wird ein offener Austausch mit Verwaltung und Bewohner* des "Stellwerk 60" in Köln stattfinden, um auf Erfahrungen aufzubauen.


2) Zur Ermittlung von Bedarf und Interesse richtet die Verwaltung eine einfache Informationsseite (z.B. Stahlwerk.dortmund.de) ein und fordert z.B. über Pressemitteilung an die Medien Menschen auf, sich dort zu informieren und als Interessierte zu registrieren.
3) Für die Lärmschutzmaßnahme wird ein Wettbewerb ausgeschrieben, der zum Einsatz innovativer Maßnahmen wie Fassadenbegrünung etc. auffordert und insbesondere bessere Durchlässigkeit für Fuß-&Radverkehr realisieren soll.
4) Die Verwaltung möge ermitteln, ob man Bewohner* zur Abnahme einer Jahreskarte der DSW verpflichten kann und ob man nördlich einen Bereich als großzügigen P+R Platz für Bewohner* ausloben kann.

Begründung
Es handelt sich bei einem solchen Viertel nicht um Neuland. Unsere Geschwister-Metropole Köln hat bereits ein solches Quartier realisiert und wird sicherlich gerne die gemachten Erfahrungen teilen. Dazu können Verwaltung und Bewohner* eingeladen werden.
Die vorgeschlagenen Maßnahmen zum Lärmschutz und für die Durchlässigkeit für Fuß- und Radverkehr bleiben weit hinter den Möglichkeiten zurück. Über einen Wettbewerb können wir alle dazulernen, welche kreativen Ideen heutzutage umsetzbar sind.


AKUSW,16.06.2021:

Herr Rm Kowalewski erhebt die Empfehlung der BV Innenstadt Nord zum Antrag. Der Vorlage werde man heute zustimmen.

Herr sB Jääskeäinen erläutert den Hintergrund zu den beiden o.a. Anträgen seiner Fraktion und wirbt um Zustimmung.

Herr Rm Waßmann teilt mit, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Den Antrag der FRAKTION Die PARTEI bezüglich des Autofreien Quartiers sehe er nahezu als erfüllt an, da man den Verkehr ja sehr großflächig in Tiefgaragen parken lasse. Von daher werde man diesen Antrag ablehnen und den 2. Antrag auch, der ja dahin gehe, dass man geprüft sehen möchte, ob man nicht Bewohner*innen dazu verpflichten könne, DSW 21-Tickets zu nehmen. Diese Idee teile seine Fraktion nicht. Zur Vorlage habe er folgen Frage, die er gerne beantwortet haben wolle: Aus der öffentlichen Auslegung seien verschiedene Stellungnahmen vom Fachbereich Liegenschaften ergangen, wo der Hinweis gegeben werde, dass es Verhandlungen zum Kauf des „Hoesch Museums“ gebe. Ansonsten empfehle man heute die Vorlage. Die Beschlussfassung aus der BV Innenstadt Nord nehmen man zur Kenntnis und wolle diese ins weitere Verfahren zur Prüfung geben.

Herr Ingenmey führt zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung an, dass er es für sehr wichtig halte, dass in diesem Bereich eine sehr eingehende und durchgehende Bürger*innen-Beteiligung stattfinde. Bisher nehme er diese nicht so wahr. Daher rege er an, hierfür geeignete Formate, wie z. B eines Info- Pavillions wie am Potsdamer Patz einzurichten, um auch die „stilleren“ Menschen zu informieren. Weiter rege er für die weiteren Planungen an, dass man bei einem so großen Bauvorhaben einmal den ersten Praxis-Test zum Thema „Mehr-Generationen-Bewegungspark“ machen sollte, z.B. auf der Fläche der südlichen Westfalenhütte. Ansonsten rege er an, solche Themen (z.B. Wohnungsmix/ Barrierefreiheit für Gebäude und Freiflächen) zukünftig auch in die städtebaulichen Verträge aufzunehmen.

Herr Rm Waßmann verweist zu den heutigen Anregungen zum „Pocket-Park“ auf die Seite 11 der Vorlage, wo erwähnt sei, dass ein Teil der Stellplatzflächen zugunsten eines solchen Parks mit vielfältigen Spielangeboten umgewidmet werden solle. Vielleicht könne man dies heute so bekräftigen und beauftragen, dass das auch senioren-und behindertengerecht umgesetzt werden möge, um diesbezüglich eine Qualifizierung hineinzubekommen.

Zum Thema Information der Öffentlichkeit vor Ort teilt Herr Wilde mit, dass der Vorhabenträger selber vor Ort noch weitere Informationsformate (z.B. auch einen Informations - Pavillon) aufsetzen werde.
Zum Thema „Hoesch.Museum“ werde er die Liegenschaftsverwaltung bitten, Politik die entsprechenden Informationen zukommen zu lassen, bevor man abschließend hierzu berate.

Die heute zum Antrag erhobene Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord wertet der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) als Prüfauftrag an die Verwaltung.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt die beiden o.a. Zusatz-Ergänzungsanträge (Die FRAKTION/Die PARTE) (Drucksache Nr.: 20426-21-E3 und E4) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI sowie Fraktion DIE LINKE+) ab.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. hat die Stellungnahmen aus den frühzeitigen Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie den frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange aus den Jahren 2009 und 2020 geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 6 und 7) zu.


Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)

II. hat die Stellungnahmen aus der erneuten frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (Verfahrensstand 2020) geprüft und stimmt den Empfehlungen der Verwaltung (Anlage 7) zu.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl.
I S 3634/FNA 213-1); §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 SGV NRW 2023)

III. beschließt den räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - gemäß Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage zu ändern.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB; §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes InN 226 – westlich Stahlwerkstraße – und der Begründung (Teil A und B) vom 03.05.2021 für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich zu und beschließt die förmliche öffentliche Auslegung.


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB; §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung: Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19836-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Die FRAKTION/Die PARTEI) (Drucksache Nr.:19836-21-E1):

Die FRAKTION Die PARTEI bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungs-Antrags:

Beschlussvorschlag

Die Erstellung des Gestaltungshandbuchs soll durch einen Bürger*innen-Rat mitbestimmt und mitgestaltet werden und insbesondere die Ergebnisse und Erkenntnisse der Dialogveranstaltung aufgreifen.

AKUSW,16.06.2021:

Frau Neumann Lieven führt zum Antrag der FRAKTION DIE PARTEI an, dass man diesen nicht mittragen werde, da man der Auffassung sei, dass die unter Punkt 3.4 der Vorlage aufgeführten Beteiligungsformate ausreichen werden.



Herr Rm Frank bittet die Verwaltung zur Vorlage um Bestätigung, dass keine Einschränkung der Außen-Gastronomie geplant sei, ansonsten könne man der Vorlage heute nicht zustimmen. Zum vorliegenden Antrag teilt er mit, dass man diesen ablehnen werde.

Herr Sohn bittet darum, bei weiteren Beratungsfolgen zu diesem Thema auch das Behindertenpolitische Netzwerk zu beteiligen.

Herr Wilde sagt dies zu.
Bezüglich der geäußerten Bedenken hinsichtlich evtl. Einschränkungen der Außen-Gastronomie, teilt er mit, dass man deren bestehende Flexibilität nicht einschränken wolle. Vielfalt solle hier durchaus weiter ihren Raum bekommen. Er würde lediglich gerne bei den ca.5 % an Auswüchsen steuern wollen.

Herr Rm Waßmann gibt hierzu zu Protokoll, dass man am Beispiel des “Alten Marktes“ Sorge habe, dass unnötige Eingriffe denkbaren wären, die man als CDU-Fraktion vermieden sehen wolle. Mit diesem Hinweis werde man die Vorlage heute auch empfehlen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o.a. Antrag der FRAKTION/Die PARTEI mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Die FRAKTION/Die PARTEI, Fraktion Die LINKE+, Fraktion B‘90/Die Grünen) sowie 1 Enthaltung (Fraktion FDP) ab.

Unter Beachtung des o. a. Hinweises der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ zur Kenntnis und beschließt:


1. die Durchführung einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb im Rahmen der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) zur Erstellung des „Masterplan Plätze - Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City “ und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


2. die für die Erstellung des „Masterplan Plätze – Gestaltungshandbuch für die prägenden Stadträume der Dortmunder City“ entstehen Gesamtaufwendungen in Höhe von voraussichtlich 150.000,00 € in der städtischen Ergebnisrechnung in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 zur Verfügung zu stellen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15a des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (BekanntmVO))
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20697-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15b des Flächennutzungsplanes Dortmund - Westfalenhütte -
hier: einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes im vereinfachten Verfahren mit Durchführung eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens nach § 13 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21042-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplans Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB), zugleich tlw. Änderung des Bebauungsplans Lü 112n - Ortskern Lütgendortmund -
hier: I. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB, II. Entscheidung über eingegangene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB, III. Entscheidung über die eingegangenen Stellungnahmen im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung gem. § 4a BauGB, IV. Beifügung einer aktualisierten Begründung, V. Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19788-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1):

die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zur Vorlage:

Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.

AKUSW,16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag (FraktionB‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 19788-21-E1) einstimmig zu:

Die Verwaltung wird gebeten, ergänzend zu den bisherigen Aspekten der Planung, im Rahmen des städtebaulichen Vertrags Vereinbarungen zur Solarnutzung (PV-Anlagen) und zur Einrichtung von öffentlicher Ladeinfrastruktur zu schließen.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 7 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Vorlage dargestellt- zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634/FNA 213-I) i.V. m. § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. hat die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 8 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt -zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

III. hat die im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung vorgebrachten Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 9 in Verbindung mit Anlage 3 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4a Abs. 6 i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs.1 GO NRW

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - die aktualisierte Begründung vom 07.04.2021 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB und § 2 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

V. beschließt den Bebauungsplan Ä 3 Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund - für den unter Punkt 1 beschriebenen Geltungsbereich - mit gleichzeitiger teilweiser Änderung des Bebauungsplanes Lü 112n - als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchst. f GO NRW“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 290 - Ortszentrum Hombruch - nach § 13 BauGB hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20396-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplans Hö 273 - westlich Wellinghofer Straße - zugleich Änderung des Bebauungsplans Hö 111 - öffentliche Einrichtungen westlich der Wellinghofer Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20955-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 08.06.2021:

Die Bezirksvertretung Hörde verschiebt eine Beschlussfassung in die Sondersitzung am 22.06.2021 und bittet die Fachverwaltung um Berichterstattung in dieser Sitzung.

AKUSW,16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
4. Änderung Masterplan Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“ im Bereich Stahlwerkstraße und Dürener Straße
hier:
I. Kenntnisnahme über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange
II. Beschluss über die 4. Änderung des Masterplans Einzelhandel 2013 – Erweiterung des zentralen Versorgungsbereichs „Nahversorgungszentrum Borsigplatz“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21001-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Erarbeitung einer Neubekanntmachung des Flächennutzungsplanes Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20421-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Radwegeangebot im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleichmärsch) - Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18221-20)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:

AMIG, 08.06.2021:

Herr Rm Frank hat bereits unter TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ Beratungsbedarf für seine Fraktion geltend gemacht und gebeten, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Rm Lemke fragt, ob die Mittelinsel an der Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg entfernt wird und ob die dort stehenden Bäume gefällt werden? Weiter fragt sie, mit welchen Maßnahmen man dem illegalen Parken begegnen wird? Zudem bittet sie um Auskunft darüber, ob diese Planung zu den anderen in diesem Bereich anstehenden Planungen wie z.B. dem Umbau des ZOB´s passt?

Herr Rm Frank hält die Verringerung der Fahrspuren aufgrund des hohen motorisierten Verkehrsaufkommens an dieser Stelle für problematisch.

Herr sB Eltner fragt nach, wie es sich mit den „freien Rechtsabbiegern“ verhält? Zudem schließt sich man sich den Fragen von Frau Rm Lemke an.


Die gestellten Fragen beantwortet Herr StR Wilde wie folgt:

Ziel ist es, die heute vierspurige Straße durch den vorgesehen Umbau für den Radverkehr zu ertüchtigen. Die aufgrund von Untersuchungen festgestellten und prognostizierten Verkehrsmengen geben einen solchen Umbau her. Bei den Untersuchungen wurden sowohl die Umbausituation „Wallring“ als auch die Bebauung „Nördliches Bahnhofsumfeld“ mit den sich jeweils ergebenden Verlagerungen des Verkehrs eingerechnet. Die Situation auf dem Straßenzug wird unter diesen Bedingungen funktionieren. Es wurde allerdings auch unterstellt, dass die Verkehrswende in Dortmund funktioniert und dass es dadurch in den nächsten zehn Jahren zu einer Abnahme des Motorisierten Individualverkehrs (MIV) zu Gunsten des ÖPNV und des Radverkehrs kommen wird. Unter diesen Annahmen ist die Planung aufgestellt worden.
Bei dieser Vorlage geht es noch einmal um eine Überprüfung der Knotenpunkte hinsichtlich ihrer Funktions- und Leistungsfähigkeit. Dabei wird sicherlich auch die Diskussion über die freien Rechtsabbieger einbezogen.
Im Bereich der Steinstraße kann schon heute ein funktionierender Straßenabschnitt dargestellt werden. Mit der noch zu beratenden Vorlage zu TOP 5.3 „Fahrbahnerneuerung Steinstraße“ wird das Ziel verfolgt, in diesem Abschnitt schon jetzt diesen künftigen Querschnitt herzustellen.

Die Verwaltung geht davon aus, dass man diesen Querschnitt, der jetzt in der Steinstraße entstehen soll, auch in dem gesamten Straßenzug durchführen kann.
Diese Planung entspricht auch der Radverkehrskonzeption. Im Arbeitskreis Masterplan Mobilität ist das Radverkehrskonzept der Stadt Dortmund neu aufgesetzt worden. Die dortigen Ergebnisse will man in der zweiten Jahreshälfte der Politik vorstellen. Dieser Straßenzug ist ein wichtiger Netzzusammenhang nicht nur für den Kfz-Verkehr, sondern auch für den Radverkehr, der durch diese Maßnahme eine Verbesserung der Radverkehrssituation erfährt.

Herr Rm Nienhoff fragt mit Blick auf die zeitliche Perspektive von 10 Jahren, der derzeitigen Belastung dieser Straße durch den Kfz-Verkehr und der anderen noch anstehenden Maßnahmen, wann mit der Funktionsfähigkeit des dann umgebauten Straßenzuges zu rechnen sei?

Herr StR Wilde geht davon aus, dass die Knotenpunkte etwas stärker als bisher belastet werden. Allerdings werden sich zusätzliche Belastungen erst mit der Durchführung der noch in den nächsten fünf bis zehn Jahren geplanten Maßnahmen ergeben, wobei dann auch sukzessive die Verkehrs-wende greifen wird, was wiederum zu einer entsprechenden Verringerung der Belastungen führen wird. In diese freiwerdenden Potentiale können die zusätzlichen Verkehre aus dem Bereich Hauptbahnhof und Wall fließen.
Herr Rm Gebel bittet um Beantwortung der noch offenen Fragen (illegales Parken und Baumfällung).

Herr StR Wilde führt aus, dass die heutigen offiziellen Parkplätze erhalten bleiben sollen. Keinesfalls wird illegales Parken legalisiert. Er klärt darüber auf, wie der Busverkehr des ZOB´s geleitet wird.

Herr sB Eltner sieht es kritisch, dass Radwege durch den PKW-Parkverkehr überquert werden müssen. Zudem hat er zu der Verflechtungsstrecke in der Steinstraße folgende Frage:
Vom Westen aus hat die Steinstraße zukünftig nur noch eine Spur und eine Spur für den Radverkehr. Dann geht es auf zwei Geradeaus-Fahrspuren hinaus und wird auf der östlichen Seite der Leopoldstraße wieder auf eine Spur zurückgeführt. Warum ist das notwendig und wird das noch einmal im Sinne der Knotenpunktüberprüfung überprüft?

Herr StR Wilde führt aus, dass es beabsichtigt ist, die Leistungsfähigkeit der Knotenpunkte zu erhalten, da diese letztendlich die Menge bestimmen, die durch die Strecke gebracht werden kann. Daher kommt es in Kreuzungsbereichen zu dieser Mehrspurigkeit, die auch beibehalten werden soll. Die Situation wird für die Kreuzungsbereiche jetzt – in 2021 - zunächst eine höhere Belastung mit sich bringen. Die Situation wird sich aber perspektivisch ändern. Die abschließenden Leistungsfähigkeiten werden mit dem Gutachten noch weiter konkretisiert und untersucht.


Herr Rm Gebel fragt nach, ob bauliche oder ergänzende Maßnahmen geplant sind, um dort das nichtrechtskonforme Parken auf ein Minimum beschränken können?

Frau Rm Lemke fragt noch einmal nach dem Verbleib der beiden auf der Mittelinsel Treibstraße/ Knotenpunkt Sunderweg vorhanden Bäume, wenn an der besagten Stelle eine Abbiegespur eingerichtet werden soll?

Herr Rm Schreyer bittet um Aufklärung bezüglich der „freien Rechtsabbieger“ im Bereich Steinstraße. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die zurzeit vorherrschende kritische Situation für die Fußgänger verbessert werden kann, z.B. mit einem „Zebrastreifen“?

Herr StR Wilde bittet um Verständnis, dass diese Fragen im Detail erst nach Vorliegen der fertigen Ausbauplanung beantwortet werden können. Der in der vorliegenden Planung vorgesehene „freie Rechtsabbieger“ im Bereich der Steinstraße Richtung Leopoldstraße soll bleiben. Daneben wird es die Markierung des separaten Radweges geben. Er weist darauf hin, dass es sich bei der vorgesehenen Maßnahme nicht um Neubau, sondern lediglich um die Oberflächenerneuerung mit anschließender Markierung des vorgeschlagenen neuen Querschnitts handelt. Sollten sich nach Vorliegen der gutachterlichen Untersuchungen für die Knotenpunkte Optionen für eine andere Gestaltung der Kreuzungen ergeben, wird man das nutzen.

Zur Frage des Herr Rm Schreyer („Zebrastreifen“ im Bereich des freien Rechtsabbiegers Steinstraße) nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

„Die Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ), sog. Zebrastreifen, richtet sich nach der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen. Demnach sind gewisse verkehrliche Voraussetzungen für eine Umsetzung erforderlich.
Der FGÜ muss aus einer Entfernung von mindestens 50 Metern erkannt werden können und die Sichtweite von und auf die Warteflächen ist aus einer Entfernung von mindestens 30 Metern zu gewährleisten. Die freilaufende Rechtsabbiegespur beginnt ca. 80 m vor der Kreuzung. Dabei besteht eine geradlinige Sichtbeziehung. Insofern sind die Voraussetzungen bzgl. des sog. Sichtdreiecks als gegeben anzusehen.
Des Weiteren wird ein FGÜ erst ab einer Verkehrsstärken von 450 Fahrzeugen/h empfohlen, wenn mindestens 50 Personen die Fahrbahn in dieser Zeit überqueren. Ohne konkrete Verkehrszählung wird dieses Verkehrsaufkommen aufgrund der Größe und Wichtigkeit des Knotens, im direkten Nahbereich der Innenstadt, als gegeben vorausgesetzt.
Außerdem ist zur Ausführung eines DIN-gerechten FGÜ eine entsprechende Beleuchtung erforderlich. Im betreffenden Bereich muss daher ein zusätzlicher Beleuchtungsmast mit LED-Technik errichtet werden. Dieser ist ca. 5 m von der Achse des FGÜ aus, vor diesem, einzurichten.
Die rein verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung des FGÜ sind folglich erfüllt.
Wie sich der Einfluss des FGÜ über den Bypass zu der Leistungsfähigkeit des signalisierten Knotens verhält, kann stand heute nicht abschließend bewertet werden. Es ist jedoch aufgrund der Länge der Rechtsabbiegespur von einer nur geringen Auswirkung auszugehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Einrichtung des FGÜ einen gewissen zeitlichen Vorlauf benötigt. Insbesondere die neue Beleuchtung muss fachgerecht geplant und ausgeführt werden.“

Frau Uehlendahl führt zur Mittelinsel Treibstraße/Knotenpunkt Sunderweg aus, dass die in der Konzeptdarstellung dargestellten notwendigen Abbiegespuren dort nur realisiert werden können, wenn diese Mittelinsel und damit auch die beiden Bäume entfernt werden.

Herr Rm Frank bittet, die Entscheidung zur Vorlage aufgrund des Beratungsbedarfs seiner Fraktion im Rat zu treffen.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek stimmt dem zu.

Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, das die Fragen seiner Fraktion beantwortet sind und man beschlussfähig sei. Man ist damit einverstanden, die Vorlage ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Herr Rm Dudde schließt sich ebenfalls diesem Vorschlag an. Zugleich bittet er darum, die Ergebnisse aus der heutigen Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu diesem Tagesordnungspunkt den nachfolgenden Gremien bereits als Protokoll zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün leitet die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfes der CDU-Fraktion ohne Empfehlung weiter.

Weiter liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord vom 09.06.2001:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wünscht in der nächsten Sitzung eine Berichterstattung durch den zuständigen Fachbereich bei der die vollständige Planung inkl. Zeitschiene vorgestellt werden soll.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 2 Gegenstimmen AfD und CDU) den nachfolgenden Antrag der SPD-Fraktion:

„Ergänzend zur verkehrstechnischen Untersuchung wird auf dem genannten Straßenzug in beide Fahrtrichtungen ein provisorischer, geschützter Radweg geschaffen.

Begründung:

Neben der umfassenden und teuren verkehrstechnischen Untersuchung, soll ganz praktisch ein gesicherter provisorischer Radweg geschaffen werden, um schon jetzt auch praktische Erfahrungen von Radfahrenden und Autofahrenden zu sammeln. Darüber hinaus erscheint es uns angesichts der aktuellen Entwicklung geboten, schnellstmöglich gegen eine mögliche Etablierung einer Raserszene auf diesem Straßenzug zu handeln, und die Fahrbahnen zu reduzieren.“

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt mehrheitlich (bei 4 SPD, 6 Bündnis 90/Die Grünen, 4 Die Linke/Die PARTEI, 1 Gegenstimme AfD und 1 Enthaltung CDU) dem Rat der Stadt nachfolgende Beschlussfassung:
„Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleich­märsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.“

Weiter liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.:)

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet um Beantwortung der nachfolgenden Fragen sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.
1. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, bei der Planung von Radwegen fortan grundsätzlich den gesamten Straßenraum – von Hauskante zu Hauskante – in die planerische Konzeption miteinzubeziehen. So auch im Falle des hier definierten Planbereichs im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße. Die Konzeption ist daher zu überarbeiten/anzupassen.
2. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung zu prüfen, inwieweit in dem hier definierten Planbereich für eine erhöhte Sicherheit für den Radverkehr eher Radwege/Fahrradstraßen über Nebenstraßen sinnvoller erscheinen.
3. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu der Frage, inwieweit eine Reduzierung von Fahrspuren vor der Feuer- und Rettungswache I (Steinstraße) eine Beeinträchtigung für den Rettungsverkehr erwarten lässt. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, eine Stellungnahme der Dortmunder Feuerwehr zu den Planungen einzuholen und dem Ausschuss vorzulegen.
4. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung, den aktuell im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorliegenden Baubeschluss (Drucksache Nr.: 18688-20) für die Steinstraße bis zur abschließenden Beratung und Beschlussfassung der überarbeiteten Planung im AKUSW zurückzuziehen.
5. Darüber hinaus erscheint die Planung in diesem Bereich bezüglich des „Dekadenprojekts Umfeld nördlicher Hauptbahnhof“ unzureichend und nicht auf das Vorhaben abgestimmt. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet hierzu ebenfalls um eine umfassende Erläuterung und um Anpassung der Radwegeplanung in diesem Einzugsgebiet und stellt fest, dass diesbezüglich ggf. die Schrittfolge nicht angemessen erscheint.

Darüber hinaus bittet die CDU-Fraktion um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Beabsichtigt die Verwaltung im Rahmen einer Radwegekonzeption das gesamte Stadtgebiet zu überplanen?
2. Wann ist ggf. mit der Einbringung einer gesamtstädtischen Radwegekonzeption in die politischen Gremien zu rechnen?
3. Bezogen auf das in der Vorlage definierte Plangebiet: Liegen der Verwaltung Informationen darüber vor, dass sich in diesem Areal Bauvorhaben privater EigentümerInnen in Planung befinden?
4. Wenn ja, mit welchen Auswirkungen ist mit Blick auf den daraus zu erwartenden Verkehr zu rechnen?

AKUSW,16.06.2021:

Herr Rm Dudde erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord zum Antrag.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen Antrag mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B‘90/Die Grünen, Die Linke + sowie Die FRAKTION/ Die PARTEI ) ab.


Herr Rm Waßmann führt an, dass man mit dem vorliegenden Antrag seiner Fraktion beabsichtige, das Konzept zu diesem Thema möglichst nochmal zu optimieren und appelliert an den Ausschuss heute die Chance zu ergreifen, dies mit einem entsprechenden Beschluss hierzu zu ermöglichen.

Herr Rybicki teilt mit, dass er den CDU-Antrag nicht so verstanden habe, dass bei jeder Maßnahme für Radwege grundsätzlich der gesamte Straßenraum zu überplanen und umzubauen sei, sondern, dass dieser zu betrachten sei und dann, bei Sinnhaftigkeit, auch andere Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Umbau des Straßenzuges möglich wären (z.B. Ausweisung durch Ummarkierung, durch Erhebung zur Fahrradstraße etc.) also eine Betrachtung des gesamten Straßenraumes aber nicht grundsätzlich der Umbau des gesamten Straßenraumes.Sicherlich könne man diese gesamte Betrachtung des Straßenraumes auch anstellen, wenn lediglich eine Fahrbahndeckerneuerung anstehe, dann aber möglicherweise auch zu dem Schluss kommen, dass die Sanierung der Fahrbahndecke hier das Mittel der Wahl sei.

Beschlussfassung zum o.a. Zusatz-Ergänzungsantrag (CDU-Fraktion ) (Drucksache Nr.:18221-21-E3)

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt diesem Antrag in Punkt 1, Satz 1, im Sinne der o.a. Ausführungen durch Herrn Rybicki einstimmig, bei Enthaltungen Die LINKE+ sowie Die FRAKTION/Die PARTEI) zu.

Weiter lehnt der Ausschuss die Punkte 2. bis 5. dieses Antrags mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion FDP sowie Fraktion AfD) ab

Die Verwaltung wird darum gebeten, die außerdem hierin enthaltenen Fragen 1. bis 4. schriftlich zu beantworten.

Beschlussfassung zur Vorlage:

In Kenntnis der Beschlussfassung zum CDU-Antrag, der Empfehlungen des AMIG und der Bezirksvertretung Innenstadt Nord empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt auf Basis des hier vorgestellten Konzeptes grundsätzlich die Schaffung von Radverkehrsanlagen durch Markierung von Radfahrstreifen im Straßenzug Treibstraße, Grüne Straße, Steinstraße, Heiligegartenstraße, Jägerstraße und Gronaustraße (bis Bleich­märsch), in dem er die Verwaltung beauftragt in die weitergehende Planung einzusteigen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des AKUSW mehrheitlich bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion an.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Integriertes Stadterneuerungskonzept und vorbereitende Untersuchungen im Umfeld der ehemaligen Betriebsflächen Hoesch Spundwand und Profil GmbH (HSP) / SMART RHINO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20406-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B‘90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 20406-21-E1):
…die Fraktion Bündnis 90 /Die GRÜNEN bittet die Verwaltung, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:
Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?

Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?

Begründung:
Auf Seite 5 der Vorlage heißt es:
„Damit sich die positiven Impulse aus der Entwicklung der HSP-Fläche in die angrenzenden Quartiere fortsetzen können und gleichzeitig eine stadträumliche Verknüpfung mit dem neu entstehenden Stadtquartier „SMART RHINO“ hergestellt werden kann, bedarf es eines gebietsübergreifenden, integrierten Konzeptes, das für den Bestand eine Zielentwicklung und abgestimmte Handlungsstrategie formuliert. Die Beantwortung folgender Fragen ist dabei von zentraler Bedeutung:“ Die genannte Auflistung der Fragen soll um die oben genannten Spiegelstriche ergänzt werden, um Maßnahmen auch in Hinblick auf die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu bewerten. Da sich die Quartiere unter anderem durch „Defizite im Gebäudebestand“ und einem damit einhergehenden Modernisierungsstau auszeichnen, müssen bei den zukünftigen Planungen die Belange der häufig seit vielen Jahren hier wohnenden Mieter*innen berücksichtigt werden.



AKUSW, 16.06.2021:

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stimmt dem o. a. Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) zu.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Erstellung eines integrierten Stadterneuerungskonzeptes für die Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche (siehe Lageplan Anlage 2),

2. die Einleitung von vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 1 und 3 BauGB (Baugesetzbuch) zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit in dem ermittelten Sanierungsverdachtsgebiet (siehe Lageplan Anlage 3),

3. den Erlass der als Anlage 4 beigefügten Satzung über ein besonderes Vorkaufrecht gem. § 25 BauGB für den Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen.

4. die Aufhebung des Stadtumbaugebietes „Rheinische Straße“ (siehe Lageplan Anlage 5).



Ergänzung:

Die Verwaltung wird darum gebeten, für das jetzt zu erstellende integrierte Stadterneuerungskonzept der Quartiere im Umfeld der HSP-Fläche die Berücksichtigung der folgenden Leitfragen bei der Zielentwicklung mit aufzunehmen:

- Wie kann das bestehende Milieu (ansässige Menschen) vor Ort gehalten werden?

Wie kann eine deutliche Erhöhung der Mietpreise verhindert werden?



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einschließlich der Ergänzung einstimmig an.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW (MHKBG NRW) – Monitoringbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20649-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Monitoringbericht der Koordinierungsstelle Heimat zum Förderprogramm: „Heimat.Zukunft.Nordrhein-Westfalen. Wir fördern was Menschen verbindet.“ des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Städtebauförderprogramm 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20874-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„AKUSW, 16.06.2021:
In Erinnerung an die Diskussion in der letzten Sitzung gibt Rm Waßmann zu Protokoll, dass seine Fraktion den beiden Punkten, Boulevard Kampstraße und Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh zustimmen werde aber nicht dem Stadtumbau Derne..

Unter Berücksichtigung dieses Abstimmungsverhaltens der CDU-Fraktion empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der in der Begründung beschriebenen Stadterneuerungsprojekte in das Städtebauförderprogramm (StbFP) 2022 und beauftragt das Amt für Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel gemäß der beschriebenen Priorisierung.
Der Beschluss beinhaltet im Rahmen der Geschäfte der laufenden Verwaltung auch die Vergabe von Planungsaufträgen (Leistungsphasen 1 bis 6 HOAI) zur Qualifizierung von Antragstellungen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKUSW ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Stadterneuerung: Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Abschluss des Projekts zur Urbanen Landwirtschaft "Querbeet Hörde",
Fortsetzung als Projekt "Querbeet Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19604-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20527-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Information des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:
„AKUSW, 16.06.2021:

Herr Ingenmey bittet die Verwaltung darum, zu der auf Seite 8 der Vorlage aufgeführten Immobilie: Borsigplatz 5, 5a, 5b sowie Oestermärschstraße 74 und 76 die Öffentlichkeit zum aktuellen Sachstand zu informieren, damit dies wisse, wie mit dem Grundstück umgegangen werden soll

Frau Linnebach signalisiert, dass Verwaltung sich hierum kümmern werde.

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf die Ausführungen auf Seite 9 der Vorlage. Hierzu sei ihm aufgefallen, dass die dortigen Ausführungen im Kontext zur heutigen DSG-Vorlage stünden.
Hier sei zu entnehmen, was die Grundstücke Brunnenstraße, Burgholzstraße, Mallinckrodtstraße etc. angehe, der Fachbereich Liegenschaften offensichtlich eine Ausschreibung vornehmen werde, um über die Vergabestelle einen Rahmenvertrag bezüglich der Bewirtschaftung der Objekte abzuschließen. Da aber auch beabsichtigt sei, diese Objekte in die DSG einzulegen, wolle er wissen, ob hier eventuell irgendwelche negativen Folgen drohen könnten.
Er bitte darum diese Frage, wenn nicht in der morgigen AFBL-Sitzung spätestens zur Ratssitzung zu beantworten.

Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den gemeinsamen Sachstandsbericht der Verwaltung zum Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Sachstandsbericht der Fachbereiche 67, 23 und 32 zum Umsetzungsstand Umgang mit Problemimmobilien in der Dortmunder Nordstadt und die Informationen des AKUSW zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20619-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den 10. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Umsetzung der Bundesförderung "Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von raumluft- technischen Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten" in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20833-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke Lindemannstraße
Hier: Sachstandsmitteilung und Planungsbeschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20702-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat einstimmig den Beschluss, wie im Beschlussvorschlag der Vorlage formuliert, zu fassen, hier aber mit der Ergänzung, auf jeder Seite der Brücke einen Fahrstuhl einzuplanen und den Seniorenbeirat sowie das Behindertenpolitische Netzwerk bei der weiteren Konzeptionierung mit einzubinden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Sachstandsmitteilung zum Abriss und Neubau der Fuß- und Radwegbrücke zur Kenntnis und beschließt das am 28.09.2017 im Beschluss mit der Drucksache Nr. 07600 – 17 beschlossene Planungsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro auf 860.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66W01202014644 - BW Neubau Brücke Lindemannstraße - mit folgenden Auszahlungen:

Bis Haushaltsjahr 2020: 140.962,30 Euro

Haushaltsjahr 2021: 250.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2022: 460.000,00 Euro

Haushaltsjahr 2023: 9.037,70 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Benennung der Platzfläche um den Europabrunnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20482-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Einzelsatzung gemäß § 4 Abs. 7 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 20.12.2012 für die Erschließungsanlage Fuldastraße zwischen Wittbräucker Straße und Schwerter Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18544-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Fortschreibung Bushaltestellenprogramm 2021-2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19378-20)

Dem Hautausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen, und gleichzeitig zu prüfen, ob die Vergabe des Umbaus zur Barrierefreiheit der Haltepunkte nicht auch fremdvergeben werden könnte.

1.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die „Fortschreibung des Bushaltestellenprogramms 2021 - 2022“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.050.000,00 Euro. Im Einzelnen handelt es sich um die in der Begründung und den Anlagen näher erläuterten Maßnahmen zum barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen auf Dortmunder Stadtgebiet gem. beigefügter Priorisierung für die einzelnen Stadtbezirke.

2.
Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, sofern die Submissionsergebnisse der Ausschreibungspakete oberhalb der veranschlagten Kosten liegen, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche Haltestellensteige zunächst nicht umgesetzt und für Folgeprogramme zurückgestellt werden. Liegen die Submissionsergebnisse hingegen unterhalb der zurzeit veranschlagten Kosten, so ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, in eigener Verantwortung zu entscheiden, welche zusätzlichen Haltestellensteige im jeweiligen Haushaltsjahr in das Programm aufgenommen werden.

Auch ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung, bei Umsetzungsschwierigkeiten in Einzelfällen Maßnahmen zeitlich zu verschieben oder Ersatzmaßnahmen auszuführen.

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014555 – Haltestellenprogramm (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2022 1.050.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2023, eine jährliche
Belastung der städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 11.900,00 Euro.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.22
Stadtbahnentwicklungskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20397-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – abgesetzt.


zu TOP 3.23
Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20975-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AKUSW) vor:

„Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr. 20975-21-E1)
…die Fraktion BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags zum oben genannten TOP:

1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.

Begründung:


Ggf. mündlich

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün beschließt den o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrag einstimmig als Prüfauftrag an die Verwaltung.

AKUSW,16.06.2021:

Unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (Fraktion AfD) folgenden, ergänzten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen.“


Außerdem hat der Hauptausschuss und Ältestenrat folgende Empfehlung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöAB) erhalten:
„Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegen hierzu folgende Empfehlungen vor:
- Siehe Empfehlung des AKUSW -
Unter Berücksichtigung der Empfehlungen des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün, sowie des Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, empfiehlt der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden einstimmig, dem Rat der Stadt folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

Die Verwaltung wird beauftragt eine Strategie zum Ausbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur inklusive Begleitmaßnahmen zu entwickeln.

Ergänzung:
1. Der stadtweite Ausbau der Ladeinfrastruktur wird in Zusammenarbeit mit den Dortmunder Stadtwerken realisiert.

2. Die Verwaltung wird gebeten, die Ausgabe von grünem Strom an den Ladesäulen als Zielvorgabe im Konzept zu berücksichtigen.

3. Um für eine effizientere Auslastung der einzelnen Ladesäule zu sorgen und dem Problem des Dauerparkens auf Ladeplätzen zu begegnen, sollen technisch flexible Lademöglichkeiten geprüft werden, die eine Versorgung mehrerer Parkplätze von einer Ladesäule aus ermöglichen“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit den o.g. Empfehlungen des AKUSW und ABöAB ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 3.24
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20497-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.25
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Geschäftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20449-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20588-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Erhalt des finalen Bescheides des Bundes im Förderprogramm „Breitband“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21501-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Erhalt des finalen Förderbescheides des Bundes zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt –

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20481-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20699-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass er eine Frage zur Kapitalrücklage haben. Es gebe einen Zugang von 3,2 Mio. €, den er sich nicht aus dem ganzen Jahresabschluss erklären könne.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) teilt mit, dass ihm eine Beantwortung der Frage in der heutigen Sitzung nicht möglich sei. Die Frage werde von der Verwaltung bis zur Sitzung des Rates am 24.06.2021 beantwortet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat der Stadt durchlaufen.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Abschluss eines besonderen Vertrages des Dortmunder U mit dem ANO Institute of Arts and Knowledge
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20867-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2021/22 für die Zeit vom 01.08.21 bis 31.07.22
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20265-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund
Zweiter Zwischenbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20462-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den zweiten Zwischenbericht zum Masterplan Sport (Sportentwicklungsplanung) für die Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 6.6
Information über das Wettbewerbsergebnis Vierfachsporthalle Unionviertel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20944-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage über die Preisträger des Planungswettbewerbes zur Kenntnis.


zu TOP 6.7
Kostenerhöhung Neubau Schwimmsporthalle am Standort Revierpark Wischlingen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20277-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.8
Errichtung einer Kultur-, Sport- und Freizeitanlage im Keuningpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20705-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.21 vor:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord hat mehrheitlich (SPD 4, Bündnis 90/Die
Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei 1 Gegenstimme (AfD) den
nachfolgenden Beschluss gefasst:

„Die beschlossenen Finanzmittel (Drucksache Nr. 12353-18) für die Maßnahme „KSP
Keuningpark – Anschaffung und Errichtung weiterer Spielgeräte“ in Höhe von
30.000,00 Euro werden dem DKH für die Erneuerung eines Bolz- und
Basketballplatzes zur Verfügung gestellt.“

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich
(SPD 4, Bündnis 90/Die Grünen 6, CDU 1, Die Linke/Die PARTEI 4) bei
1 Gegenstimme (AfD) die Errichtung einer Freizeitanlage im Keuningpark wie in der
Vorlage dargestellt, wobei unter Berücksichtigung der stadtbezirksübergreifenden/
stadtweiten Bedeutung des DKH die verbleibenden 270.000,00 Euro
aus den dort genannten Positionen b) und c) aus dem städtischen Haushalt
finanziert werden sollen.

Frau Noltemeyer (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erhebt zum Antrag, der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zu folgen.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) teilt mit, dass er der Vorlage nicht zustimmen könne.

Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass seine Fraktion die Maßnahme für ein gutes Konzept halte. Er stellt den mündlichen Antrag, den Text des Beschlusses zu ergänzen um „…und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt“.

Herr Schmidtke-Mönkediek (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass er die Maßnahmen der Vorlage für eine gute Aufwertung an dem genannten Standort halte.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage einschließlich der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion zu beschließen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgenden geänderten Beschluss (fett, kursiv) zu fassen:

Der Rat beschließt den Bau einer Skate- und Parkouranlage sowie die Erneuerung eines Bolz- und Basketballplatzes im Keuningpark und die Errichtung einer Fahrrad- und Gerätereparaturwerkstatt.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Temporäre Verlegung der Wichlinghofer-Grundschule (Schul-Nr.:129732)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20473-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20459-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage über den Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2021/22 zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
FABIDO 4.0 - Konzept zur Digitalisierung frühkindlicher Bildung und Geschäftsprozessen bei FABIDO
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18057-20)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.2
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20441-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 8.3
Rückwirkende Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21333-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
TEK-Bauleitlinie für Tageseinrichtungen für Kinder der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20306-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) aus seiner Sitzung vom 23.06.2021 vor:
„Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor:

…die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die im Standardraumprogramm unter den Raumprogramm-Nummern 7.1 und 7.2 getroffene Festlegung wird wie folgt geändert:
Es werden vier einzelne Toiletten -sogenannte Unisex Toiletten - errichtet und eine Zuweisung zu den Geschlechtern entfällt.

Begründung

Die Geschlechter der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Einrichtungseröffnung sind nicht auf Dauer gleichbleibend. Derzeit sind männliche Mitarbeiter sehr selten, so dass auch dieses kein gutes Auswahlkriterium ist. Da mittelfristig die Mitarbeiteranzahl von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen Geschlechtsidentitäten zunehmen wird, ist es ratsam "offen" bzw. vorgabenfrei zu bauen, um spätere kostenpflichtige Umbauten vermeiden zu können….



Herr Barrenbrügge (CDU-Fraktion) erklärte, dass die Stadt zum Wohle der Kinder mehr ausgebe, als das Land NRW vorgibt. Da in den FABIDO- Einrichtungen deutlich mehr Frauen als Männer arbeiten und es mehr als zwei Geschlechter gäbe, wäre es einfacher jetzt die Toiletten ohne Vorgaben zu bauen.

Herr De Marco (SPD-Fraktion) stört sich in der Begründung an der Formulierung „… von Personen mit weiteren sexuellen Orientierungen zunehmen wird…“ und bittet darum das in „..Personen mit weiteren Geschlechtsidentitäten..“ zu ändern.

Dem stimmte Herr Barrenbrügge zu.

Frau Schneckenburger empfahl, den Antrag nicht zu beschließen, ohne prüfen zu lassen, welche rechtlichen Bestimmungen der Ausführung des Antrages entgegenstehen könnten. Eine Arbeitsstättenverordnung z. B., die Vorgaben darüber macht, wie die Ausgestaltung von Toiletten in Kindertagesstätten aussieht.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt einstimmig den Antrag der CDU mit der Änderung (fett) als Prüfauftrag an die Verwaltung

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Berücksichtigung des obigen Prüfauftrags folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt die Anwendung der TEK-Bauleitlinie.

2. beauftragt die Arbeitsgruppe (Jugendamt, FABIDO, städtische Immobilienwirtschaft und Fachbereich Liegenschaften) unter der Federführung des Fachbereichs Liegenschaften die standardisierte Bedarfsplanung in der TEK-Bauleitlinie analog der Schulbauleitlinie zusammenzufassen und als Broschüre zu veröffentlichen.

3. beschließt die Übernahme der durch die Bauleitlinie zusätzlich entstehenden Kosten.

4. beschließt die Anpassung der Dortmunder Immobilienstandards (DIS) entsprechend der
TEK-Bauleitlinie.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage zusammen mit der o.g. Empfehlung des AKJF ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Abbruch des ehemaligen Kreiswehrersatzamtes und Errichtung eines Verwaltungsneubaus am Standort Leuthardstraße 1-7, Johannisborn 2-4
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19733-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 20454-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu folgendes Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 01.06.2021 (Drucksache Nr.: 20454-21-E3) vor:

„… in dem am 10.05.2021 stattgefundenen Notartermin zur Errichtung der Betreibergesellschaft des Container Terminals wurde der zur o.g. Vorlage als Anlage beigefügte Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer 3 noch einmal angepasst. Statt

„Die Stammeinlagen sind in voller Höhe geleistet.“

heißt es nunmehr endgültig im Gesellschaftsvertrag in § 3 Ziffer 3

„Die Stammeinlagen sind jeweils zur Hälfte sofort fällig, im übrigen auf Anforderung der Geschäftsführung aufgrund eines Beschlusses der Gesellschafterversammlung.“

Die Information zu dieser Änderung des Gesellschaftsvertrages hat die Verwaltung leider erst nach Unterzeichnung und Einbringung der Vorlage in den Gremienlauf erreicht.

Ich möchte Sie bitten, diese Änderung bei Ihrer Kenntnisnahme zu diesem Tagesordnungspunkt zu beachten.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage zur Beteiligung der Dortmunder Stadtwerke AG an der Betreibergesellschaft des Container Terminals in Osnabrück und das Ergänzungsschreiben der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Vertretung der Stadt bzw. der/des Oberbürgermeisters*in in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Hier: Mitgliedschaften der/des neuen Geschäftsführers*in der Wirtschaftsförderung Dortmund Heike Marzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20925-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2021 genehmigt hat sowie Korrektur des Ratsbeschlusses vom 25.03.2021.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 20835-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Ruhr:HUB GmbH
hier: interimsweise Entsendung eines Aufsichtsratsmitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21146-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Grundsatzbeschluss zur Neuausrichtung der Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH (DSG)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21044-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21044-21-E3) vor:
„… ich beziehe mich auf den og. Antrag und nehme zu den Fragen (kursiv vorangestellt) wie folgt Stellung:
1. Wie schnell werden die Grundstücke nach der Neuausrichtung der DSG bebaubar sein?
Die ersten Grundstücke in den Bereichen Erdbeerfeld/Mengede und Grevel/Ortskern werden im ersten Schritt sofort bebaubar sein.

Darüber hinaus werden in den nächsten Jahren weitere Wohnbaugebiete entwickelt, deren Baugrundstücke für den öffentlich geförderten Wohnungsbau sukzessive mit Erlangung der Planreife, der ggf. erforderlichen Bodenaufbereitung und der Herstellung der Erschließung in der ersten Ausbaustufe in die DSG eingelegt werden sollen.
2. Wie viel Aufwand ist bei der Bodenaufbereitung bei den jeweiligen Grundstücken zu erwarten?

Die Kosten der Bodenaufbereitung variieren aufgrund der unterschiedlichen vorhergehenden Nutzung und der Baugrundverhältnisse in den zukünftigen Baugebieten.
Die Entwicklungskosten werden vom Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ getragen.
3. Um beim Bau der Siedlungen Abläufe zu optimieren und die Ausführung zu begleiten, ist eine Bauaufsicht notwendig. Wie wird sie sichergestellt?
Die DSG wird die Bauherrnfunktion für die geplanten Wohnbauvorhaben wahrnehmen.
4. Kann die angedachte Quote für den öffentlich geförderten Wohnungsbau (30 – 50%) erhöht werden? Werden preisgedämpfte WE mitgedacht?
Projektspezifisch ist eine Erhöhung der Quote zum geförderten Wohnungsbau durchaus möglich. Dieses ist standortabhängig, von den tatsächlich geplanten Bruttogrundflächen in Verbindung mit den zu entwickelnden Grundrissen und den daraus resultierenden Wohnungsgrößen detailliert zu beurteilen und wird im Planungsprozess mit dem Amt für Wohnen abgestimmt.

5. Wird eine durchmischte Zusammensetzung der WE hinsichtlich verschiedener Nutzergruppen berücksichtigt, also z.B. auch vermehrt WE für (sehr) große Familien?
Gem. des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen ist eine Durchmischung gefordert. Eine bedarfsgerechte
Grundrissplanung und Wohnungsaufteilung wird im Planungsprozess mit dem Amt für Wohnen abgestimmt und so sichergestellt.
6. Wird bei der modularen Bauweise ausreichend Variation in die Gestaltung der Gebäude mitgedacht, damit gesichtslose Quartiere vermieden werden?
Die modulare Bauweise ist nur eine mögliche Option, wobei ein serielles und uniformes Erscheinungsbild in jedem Fall zu vermeiden ist. Hierzu gibt es in der Praxis bereits gelungene Beispiele. Die städtebauliche und architektonische Qualität insgesamt sowie ein identitätsstiftendes Bauen werden in der Realisierung einen großen Stellenwert einnehmen. Dies soll über ein Beratungsangebot im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt sowie ggf. eine Befassung im Gestaltungsbeirat gewährleistet werden.
7. Wie wird die Position des Geschäftsführers/ der Geschäftsführerin besetzt?

Die Besetzung der Position des operativen Geschäftsführers/der Geschäftsführerin erfolgt aufgrund einer Beschlussfassung des Rates gem. § 113 Abs. 4 GO NRW zu gegebener Zeit, voraussichtlich im Zusammenhang mit der Beschlussfassung zur gesellschaftsrechtlichen Umsetzung des Projektes im September diesen Jahres.
8. Wie wird die Zusammenarbeit mit der DOGEWO sein? Ist eine Zusammenarbeit überhaupt vorgesehen?
Aus der Sicht der Verwaltung erscheint eine künftige Zusammenarbeit mit der DOGEWO21 grundsätzlich sinnvoll. Details einer solchen künftigen Zusammenarbeit sollten aus der Sicht der Verwaltung im Anschluss an die Bestellung des/der operativen Geschäftsführung geregelt werden, um so den Ideen und Konzepten der künftigen Geschäftsführung nicht unbedingt vorgreifen zu müssen.
9. Ist in den Kalkulationen bereits berücksichtigt, dass beim Gebäudebau zukünftig vermehrt nachhaltige Baustoffe verwendet werden sollen und Klimaneutralität – sowohl beim Bau als auch bei der Bewirtschaftung – angestrebt wird? Wie wird sichergestellt, dass entsprechende Belange berücksichtigt werden?
Bei der Umsetzung sind die Ziele des Masterplans integrierte Klimaanpassung (MIKADO) zugrunde zu legen. Hierdurch sollen "Vorbildprojekte" entstehen, die auch als Maßstab für Bauvorhaben Dritter fungieren können.
10. Wie sehen die Planungen für den Kita-Bau aus?
Die Bebauungspläne für neue Wohnbauflächen sehen in der Regel Flächen für den Bau von Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) vor. Der Realisierung erfolgt entweder in eigener, städtischer Regie oder im Investorenmodell. Der Rat der Stadt fasst dazu separate Beschlüsse.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2018 -
PB 08/2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21339-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2021 im Budget des Vergabe- und Beschaffungszentrums
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21244-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft mbH - Bestellung eines nebenamtlichen Geschäftsführers
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21503-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat lag hierzu nachfolgende Information aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:
„Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage unter Kenntnisnahme der Information des AFBL ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21088-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt den Entwurf des Gesamtabschlusses 2019 der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 9.12
NRW.URBAN Kommunale Entwicklung GmbH - Erhöhung des Stammkapitals
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21200-21)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Digitalisierung, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Tiefbauamt 2026 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21142-21)

Dem Hauptausschuss und Ältestenrat liegt hierzu nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung am 11.06.2021 vor:

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt die folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit vor:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zum Prüfauftrag einer organisatorischen Neuausrichtung des Tiefbauamtes zur Kenntnis:

1.
Der Verwaltungsvorstand hat beschlossen, eine Organisationsuntersuchung für die Neuausrichtung des Tiefbauamtes unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte durchzuführen:
- Weiterentwicklung einer leistungsfähigen Tiefbauverwaltung, insbesondere für die
wachsenden Infrastrukturaufgaben zum Ausbau des Stadtbahnnetzes, zum Aufbau eines
Radwegenetzes, den digitalen Netzausbau, der Straßensanierung, der Barrierefreiheit und
des Baustellenmanagements.
- Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie des zukünftige Personalbedarfs
bei der Umsetzung flexibler und agiler Projektmanagementmethoden im
Tiefbaubauprogramm.
- Notwendiger Ausbau der IT-Systeme auf der Grundlage des
Infrastrukturmanagementsystems (IMS).
- Entwicklung einer modernen Baustellenkoordination auf der Basis des Softwaresystems

ROADS

2.
Die Prozesssteuerung erfolgt über einen Lenkungskreis unter dem Vorsitz des Oberbürgermeisters und der Beteiligung des Personalrates, des Stadtkämmerers, des Personal- und Organisationsdezernenten, des Infrastrukturdezernenten, des Planungsdezernenten sowie der fachberührten Dienststellen und Dezernate sowie der externen Akteure.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt hierzu nachfolgende Überweisung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) aus seiner Sitzung vom 08.06.2021 als Tischvorlage vor:

zu TOP 5.15
Neuaufstellung des Tiefbauamtes
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)

…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.

4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.

Begründung

Erfolgt mündlich.



AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.


Hierzu liegt vor Informationsvorlage der Verwaltung vom 01.06.2021, Drucksache Nr.: 21142-21:

Siehe Anlage zur Niederschrift


AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.

4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


Rm Vogeler (CDU) bittet darum, den im AMIG beschlossenen gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU „Neuaufstellung des Tiefbauamtes“ (Drucksache Nr.: 20784-21-E2) an den Rat der Stadt zu überweisen.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung nimmt die Vorlage sowie die Empfehlung des AMIG zur Kenntnis und leitet diese an den Rat der Stadt weiter.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des AKUSW aus seiner Sitzung am 16.06.2021 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) vom 08.06.2021:

Hierzu liegt vor Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion Bündnis 90/die Grünen und CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 20784-21-E2)


…..die Fraktionen von BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 04.05.2021 sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags.

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.

4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.

Begründung

Erfolgt mündlich.




AMIG, 04.05.2021:

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen weist vorab darauf hin, dass zurzeit geprüft wird, ob die Zuständigkeit für diesen Antrag bei Herrn Oberbürgermeister Westphal liegt.

Herr Rm Frank erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Zwar liegen Straßenzustands-berichte vor und man nimmt auch wahr, dass die Vermessungsfahrzeuge inzwischen das Stadtgebiet befahren. Auch gibt es seit einigen Jahren eine sog. Rankingliste, die aber sicherlich nicht mehr aktuell ist. Hier geht es aber insgesamt um die Erstellung eines strategischen Gesamtkonzeptes und es wird um Zustimmung zu dem Antrag gebeten.
Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki um eine Stellungnahme.

Frau Rm Heidkamp meldet für Ihre Fraktion Beratungsbedarf an. Der Antrag sei zu umfangreich, um sorgfältig prüfen zu können, welche der dort angegebenen Punkte ggf. bereits angelaufen bzw. erledigt sind. Es wird darum gebeten, diesen Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben.

Herr Rm Dudde erläutert den vorliegenden gemeinsamen Antrag. Die Umsetzung der Beschlüsse erfolge häufig nicht zeitnah und es herrsche inzwischen eine gewisse Unzufriedenheit in der Bevölkerung vor. Man hält es für angebracht, die internen Abläufe der Dienstleistung an den Bürger dahingehend zu überprüfen, ob es hier Optimierungsmöglichkeiten gibt.
Dem Wunsch der SPD-Fraktion, den Antrag in die nächste Sitzung zu schieben, werde man gern nachkommen.

Herr sB Wagner begrüßt diesen Antrag schon im Hinblick auf die mit der Gründung des Grünflächenamtes verbundene Aufgabenteilung. Er hält jedoch den vorgeschlagenen Zeitrahmen für nicht ausreichend und bittet, diesen zu überdenken.

Herr Rm Gebel sieht die Unzufriedenheit nicht nur bei den Bürgern, sondern auch bei der Verwaltung, da es im Bereich des Bauens verfahrensbedingt sehr lange Ausführungszeiten gibt. Es scheint sehr schwierig zu sein, Prozesse schlanker zu gestalten. Es wurde bereits Einiges in Auftrag gegeben und dies hat man auch bereits gesehen. Hier werden allerdings Dinge vermischt, die einerseits berechtigt sind, andererseits so schon beauftragt oder sogar zum Teil schon umgesetzt wurden. Auch er sieht für seine Fraktion Beratungsbedarf und bittet daher, den Antrag in die nächste Sitzung des Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün zu schieben. Zugleich bittet er Herrn StR Rybicki schon jetzt um eine Einschätzung.


Herr Rm Frank teilt mit, dass man gern der Bitte um Schieben des Antrages in die nächste Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün nachkommen wird. Die Zeitschiene ist als Anhalt zu verstehen und wird seitens der Antragsteller nicht als festgeschrieben erachtet.

Herr StR Rybicki nimmt zunächst zu den einzelnen Themen der unter Ziff. 3 und 4 vorgetragenen Punkte Stellung. Im Anschluss daran verweist er darauf, dass das Organisationsrecht bis auf wenige Ausnahmen beim Oberbürgermeister liegt. Dieser Antragstext greift in dieses Recht ein. In der vorliegenden Form wäre der Oberbürgermeister gezwungen, einen entsprechenden Beschluss zu beanstanden. Weder der Oberbürgermeister noch er möchten dies, denn die Verwaltung bereitet zurzeit entsprechende Maßnahmen vor. Herr StR Rybicki regt an, eine beanstandungsfreie Textfassung zu finden.

Herr Rm Schmidtke-Mönkediek schlägt vor, zu dieser Thematik zunächst eine Verständigung auf Ebene der Fraktionsvorsitzenden im Ältestenrat gemeinsam mit dem Oberbürgermeister zu suchen.

Der Vorsitzende Herr Rm Berndsen bittet die Sprecher der Fraktionen, sich vor der nächsten Sitzung zu diesem Tagesordnungspunkt noch einmal auszutauschen.

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vertagt die Angelegenheit aufgrund weiteren Beratungsbedarfs auf seine nächste Sitzung.

AMIG, 08.06.2021:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün fasst in Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) mehrheitlich (bei Gegenstimmen der SPD-Fraktion und AfD-Fraktion sowie Enthaltung der FDP-Fraktion) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass eine Neustrukturierung des Tiefbauamtes erforderlich ist, welche den Fachbereich 66 organisatorisch, personell und finanziell dazu befähigt, den langfristigen Erhalt und die perspektivische Verbesserung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßen, Geh- und Radwege) in Dortmund im Sinne einer nachhaltigen Mobilität zu gewährleisten.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, ein strategisches Konzept für eine solche Neustrukturierung zu erarbeiten, welches die dafür notwendigen personellen, finanziellen und organisatorischen Maßnahmen darstellt.

3. Flankierend zu den Ergebnissen der derzeit laufenden, digitalen Straßenzustands-erfassung soll die angestrebte Neuaufstellung des Tiefbauamtes unter anderem Strukturen schaffen, die dazu beitragen,

a) das städtische Baustellenmanagement wenn möglich unter Beteiligung der Anliegenden weiter zu optimieren.

b) ein digitales Straßenzustandskataster für Straßen, Geh- und Radwege zu erstellen.

c) Baumaßnahmen anhand der jeweiligen Nutzungsdichte – Hauptnetze, Nebenstrecken, usw. – zu priorisieren (Kommunaler Verkehrswegeplan).

d) einen Plan zu erarbeiten, der die zeitliche Abfolge städtischer Brückensanierungen nebst anschließender Umsetzung festlegt.

e) Beschlossene Baumaßnahmen zeitnah zu realisieren und das Budget des Tiefbauamtes umzusetzen.

f) eine gleichmäßige Verteilung von Baumaßnahmen über das gesamte Stadtgebiet sicherzustellen.

g) Investitionen in die kommunale Verkehrsinfrastruktur zielgerichtet zu steuern.

h) Relationen zwischen Sanierungsmaßnahmen im Rahmen des bisherigen „Ist“ und im Rahmen aufwendiger Neuplanungen festzulegen.

i) eine engere Verzahnung zwischen den Fachämtern (Querschnittsstellen) zu gewährleisten.

4. Das Konzept schließt die Entwicklung aussagekräftiger Leistungskennzahlen ein, die ein fortlaufendes Monitoring von Baumaßnahmen ermöglichen und durch deren Evaluation die avisierte Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Stadtgebiet erkennbar bzw. messbar wird.

5. Das von der Verwaltung erarbeitete Konzept wird dem Rat der Stadt Dortmund zur Sitzung am 18.11.2021 zwecks politischer Beschlussfassung vorgelegt und eine Produktivsetzung zum 01.01.2022 angestrebt.


AKUSW, 16.06.2021:
In Kenntnis der Informationsvorlage der Verwaltung (Drucksache Nr.: 21142-21) empfiehlt der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen (SPD-Fraktion sowie Fraktion FDP) dem o. a. Beschluss des AMIG vom 08.06.201 zu folgen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich den Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün sowie des Ausschusses für Klima, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen mehrheitlich bei einer Gegenstimme der SPD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste und fünf Enthaltungen der SPD-Fraktion sowie einer Gegenstimme der AfD-Fraktion an.“
Der Hauptausschuss und Ältestenrat nimmt die Vorlage „Tiefbauamt 2026 – Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung“ und die Empfehlung des AFBL zur Kenntnis.


11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung wird um 13:05 Uhr von OB Westphal beendet.






Westphal Rm Kowalewski Menzel
Oberbürgermeister Ratsmitglied Schriftführer