Niederschrift (öffentlich)

über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 02.05.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:03 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Prüsse
Rm Schilff
Rm Starke

CDU

Rm Monegel


Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt
Die Linke
Rm Kowalewski
b) Verwaltung:

StR´in Bonekamp
StR Lürwer
StD Stüdemann
StR’in Zoerner
Herr Mager
StVD Feuler
StAR Pompetzki
StVR Skodzik




Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.03.2013

1.5 Bestellung eines Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09701-13)

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-13)

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09474-13)

3.3 - unbesetzt -

3.4 Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)

3.5 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

3.6 Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09227-13)

8.2 aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09630-13)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
-
Die Vorlage wurde zur Sitzung am 21.03.2013 versandt.

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08929-13-E3)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08875-13)

10.2 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09430-13)

10.3 Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09440-13)

10.4 Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)

10.5 Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09528-13)

10.6 Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09464-13)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Prüsse (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau machte den Vorschlag, die Tagesordnung um folgenden Punkt zu erweitern:

10.7 Kommunalwahl 2014; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Empfehlung (Drucksache Nr.: 09654-13)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat stimmte der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.


Im Anschluss wurde die Tagesordnung mit dieser Ergänzung einstimmig festgestellt.



zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.03.2013

Die Niederschrift über die 5. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 21.03.2013 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Bestellung eines Schriftführers
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09701-13)

Beschluss:
Der Hauptausschuss und Ältestenrat bestellte einstimmig Herrn Michael Pompetzki als Schriftführer ab 03.05.2013.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ma 111 - Stemmbrink - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der Begründung vom 22.10.2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09434-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 224 – Einkaufszentrum Funkturmsiedlung - Aufstellung nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren (Änderung des Flächennutzungsplanes vom 31.12.2004 im Wege der Berichtigung –Nr.45 B)
hier: Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09474-13)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates ließen die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
- unbesetzt -


zu TOP 3.4
Flächen für die natürliche Waldentwicklung im Dortmunder Stadtwald
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08890-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 3.5
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09186-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Bericht der Verwaltung zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Planung zur barrierefreien Errichtung von Unterrichtsräumen im Rahmen eines Neubaus als Ersatz der bestehenden Pavillonanlage und Errichtung eines neuen Verbindungsganges am Max-Planck-Gymnasium sowie Abriss des vorhandenen Verbindungsganges und der bestehenden Pavillonanlage
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08573-12)

Die Mitglieder des Hauptausschusses und Ältestenrates leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Zusätzliche Förderung der Miete von 2 Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09227-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 8.2
aktualisierter Sachstandsbericht zum Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder bis zum Schuleintritt und Beschluss der Angebotsstrukturen Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2013/2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09630-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08929-13)
- Auszug: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013

- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08929-13-E3)
- Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08929-13-E4)


Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag ein Auszug des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vom 24.04.2013 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 05.03.2013 (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im
„Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung
des Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die
Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E1) (lag bereits zur Sitzung am 13.03.2013 vor):

„Die Bezirksvertretung Hombruch hat in ihrer Sitzung vom 05.03.2013 die Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ in dem Punkt 4 c) der Begründung (Verkauf des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe in Hombruch zum Bau einer drei- bis viergruppigen Tageseinrichtung für Kinder) abgelehnt.

Die Verwaltung nimmt hierzu im Folgenden Stellung.


1. Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.

Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen, da damit eine Anbindung von Südosten nicht möglich ist. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/ Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.


2. Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des Grundstückes vermutet.

Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

3. Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ-Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.

Die KFZ-Werkstatt muss Immissionsrichtwerte an den näher liegenden Wohngebäuden (An der Teithe) bereits einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten.

Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.


4. Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.

Die TEK scheint auf dem Grundstück An der Witwe/An der Teithe kurzfristig zeitlich realisierbar und ist nach den bisherigen Prüfungen für eine Bebauung geeignet. Bei einer alternativen Standortsuche ist mit einem nicht absehbaren mehrmonatigen Zeitverzug zu rechnen, unabhängig von der Frage, ob ein alternatives städtisches Grundstück vorhanden ist.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West hat in ihrer Sitzung vom 06.03.2013 dem Rat empfohlen vor Beschluss der Vorlage „Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen“ die Fragestellung klären zu lassen „(...) warum die Stadt die Grundstücke, unter Ausschöpfung der entsprechenden Fördermittel des Bundes, für den Ausbau von Betreuungsplätzen nicht selbst bebaut, sondern veräußert und später anmietet.“

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung.
Die Grundstücke unter Punkt 4 der Begründung sollen vorbehaltlich des Beschlusses des Rates für den Bau einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) zum Verkauf ausgeschrieben werden. Nach dem Erwerb des Grundstücks durch den Investor wird dieser die TEK errichten und an einen Träger der freien Jugendhilfe bzw. an eine Elterninitiative vermieten. Die Stadt Dortmund wird somit kein Mieter der unter Punkt 4 der Begründung genannten Grundstücke.
Die einzige Einrichtung, die im Rahmen des Investorenmodells gebaut und von der Stadt Dortmund zurück gemietet werden soll, ist der Ersatzbau für die bisher vom Eigenbetrieb FABIDO geführte TEK Steinkühlerweg 235. Die Einrichtung ist wegen Schädlingsbefalls mit einer befristeten Baugenehmigung/ Nutzung bis zum 31.12.2014 in Containern untergebracht worden. Damit ist eine schnelle Realisierung eines Ersatzbaus am Standort Strohnstr./Kipsburg unumgänglich, die nur im Rahmen des Investorenmodells zu erzielen ist, da der Stadt Dortmund für den Bau einer TEK im Haushaltsjahr 2013 keine Mittel zur Verfügung stehen.

Ab dem 01.08.2013 besteht zudem ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder unter drei Jahren, der auch eingeklagt werden kann. Auch aus diesem Grund soll die TEK Strohnstr./Kipsburg zeitnah durch einen Investor realisiert werden.“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 08799-13-E3):

„Die BV Hombruch hat in ihrer Sitzung am 05.03.2013 die Vorlage „Nutzung des Grundstücks An der Witwe/An der Teithe für eine Tageseinrichtung für Kinder (TEK)“, DS-Nr.: 08929-13, abgelehnt.

„Nach ausführlicher Diskussion empfiehlt die Bezirksvertretung Hombruch dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig, die Vorlage der Verwaltung abzulehnen.

Begründung
- Die verkehrliche Situation ist für eine TEK ungeeignet. Das Grundstück liege im „Ausfahrtsbereich der Durchgangsstraße „Krückenweg“.
- Es wird eine Kontaminierung des Bodens aufgrund der früheren gewerblichen Nutzung des
Grundstückes vermutet.
- Das Grundstück liege in Nachbarschaft zu einer KFZ – Werkstatt und sei deshalb kein idealer Standort für eine Einrichtung für Kinder.
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Verwaltung aufzufordern, in diesem Gebiet einen Alternativstandort vorzuschlagen.“
Der Rat hat den o. g. Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung am 21.03.2013 von der Tagesordnung abgesetzt. Hinsichtlich der angesprochenen Aspekte zur Grundstückseignung des Standortes „An der Witwe“ ist aus Sicht der Verwaltung zu der Bitte um Stellungnahme der Bezirksvertretung Hombruch, DS-Nr.: 08929-13-E3, folgendes auszuführen:

Erschließung
Die Erschließung des Grundstücks ist noch nicht abschließend geklärt. Eine direkte Zufahrt zum Krückenweg wird aber ausgeschlossen. Es bietet sich dagegen an, das Grundstück von der Anliegerstraße „An der Witwe“ zu erschließen. Die Erreichbarkeit des Grundstücks ist für alle Verkehrsarten optimal geeignet. Westlich der Straße „Krückenweg“ befindet sich ein breiter kombinierter Geh-/Radweg, der eine sichere Führung auch für Fußgänger zum signalgeregelten Knoten Krückenweg/Am Beilstück bzw. zur Straße „Beisterweg“ bietet. Auch die unmittelbare Nähe zur Stadtbahnhaltestelle ist zu begrüßen, um Wegeketten für bringende und holende Eltern mit dem ÖPNV zu erleichtern.

Altlastenverdacht
Das ca. 3.400 m² große Grundstück ist in dem Übersichtsplan über Altstandorte und Altablagerungen der Stadt Dortmund nicht als Verdachtsfläche gekennzeichnet. Das Grundstück und die weiträumige Umgebung sind als eine Fläche gekennzeichnet, auf der möglicherweise oberflächennaher Bergbau stattgefunden hat. In der „Karte der potentiellen Gasaustrittsbereiche im Stadtgebiet Dortmund“ liegt das Grundstück in einem Gebiet, in dem Methangasaustritte wenig wahrscheinlich sind (Zone 1).

Verträglichkeit mit den benachbarten Nutzungen
Eine benachbarte KFZ-Werkstatt muss bereits Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen durch die Kfz-Werkstatt zu erwarten. Die Aspekte der Immissionen, Erschließung/Anfahrbarkeit, Baumschutz etc. werden im weiteren Verfahren abgestimmt.

Alternativstandorte
Alternativ zum Standort An der Witwe/An der Teithe wurden im Stadtbezirk Hombruch weitere städtische Grundstücke für eine viergruppige TEK bewertet. Ein Übersichtsplan über die Grundstücke ist beigefügt.
Mögliche Teilflächen an der Langeloh-Grundschule (Löttringhauser Str. 237), an der Olpketal-Grundschule (Olpketalstr. 81) und neben der TEK Olpketalstr. 85 können nicht als Ersatzstandorte herangezogen werden, da der Einzugsbereich für Kinder nicht mit dem Standort An der Witwe/An der Teithe übereinstimmt. Gleiches gilt für eine Teilfläche der Kirchhörder-Grundschule, das Grabeland an der Zillestr. Ecke Crachtstr. sowie für eine Teilfläche der Jugendfreizeitstätte (JFS) Eichlinghofen an der Persebecker Str. Zusätzlich ist auf einer Teilfläche der Olpketal Grundschule erst kürzlich eine neue Spielfläche entstanden, so dass keine ausreichenden Flächenreserven zur Verfügung stehen. Teilflächen der Harkort-Grundschule (Behringstr. 59), und der Gebrüder-Grimm-Grundschule (Kieferstr.Ecke Leostr.), die zwar in relativer Nähe zum Standort An der Witwe/An der Teithe liegen,
scheiden aufgrund ihrer geringen Größe für eine viergruppige TEK aus. Ebenfalls sind die bereits genannten Grundstücksteile an der Kirchhörder-Grundschule (Kobbendelle 6) und an der JFS Eichlinghofen (Persebecker Str.) zu klein.

Bei den Grundstücken Baroper Schulstraße und Heinrich-Staubach-Straße handelt es sich jeweils um größere zentrale Spielflächen (Typ A/B) mit vielfältigen Angeboten für alle Altersgruppen. Als Besonderheit verfügen beide Spielplätze über einen Bolzplatz. Die Spielplätze sind die einzigen öffentlichen Spielräume in ihrem jeweiligen Versorgungsbereich/Einzugsbereich. Aus Sicht der Spielflächenbedarfsplanung kann daher einer Aufgabe der angeführten Spielflächen nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen
(DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke in den jeweiligen Versorgungsbereichen wäre die notwendige Schaffung von Ersatzspielflächen im Umfeld nicht gesichert.

Für das Grabeland Am Surck in Barop gibt es weder das erforderliche Planrecht noch eine ausreichende Erschließungsmöglichkeit. Eine Hinterlandbebauung ist somit kurz-/mittelfristig nicht möglich.

Die Grünfläche an der Marie-Curie-Allee/Ecke Vogelpothsweg und Hugo-Heimsath-Str. ist im Bebauungsplan (B-Plan) „Hom 240“ als Ausgleichsfläche und Vorbehaltsfläche für die Regenrückhaltung und Versickerung festgesetzt. Eine bauliche Nutzung in diesem Bereich wäre zudem unvereinbar mit dem städtebaulichen Entwicklungskonzept der Universität. Dies steht insgesamt einer erforderlichen Änderung des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplans entgegen. Des Weiteren ist der Standort aus bedarfsplanerischer Sicht nicht als Ersatz für das Grundstück An der Witwe/An der Teithe geeignet.
Unabhängig von der geplanten Realisierung einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe besteht die Notwendigkeit, weitere Betreuungskapazitäten in Hombruch zu schaffen. Hierzu wird derzeit der Standort „Am Froschloch“ einer detaillierten Prüfung durch die Verwaltung unterzogen.
Eine weitere Option ist der Standort „Am Gardenkamp 47“ (ehemals Hokido). Dieser befindet sich aber nicht im Eigentum der Stadt Dortmund, so dass die Realisierungsperspektive ungewiss ist.
Vor dem Hintergrund der Umsetzung des Rechtsanspruchs wurden ausschließlich städtische
Grundstücke in die Alternativenprüfung mit einbezogen, denn nur für diese Grundstücke ist die notwendige kurzfristige Verfügbarkeit verlässlich garantiert. Grundsätzlich gilt jedoch, dass auch private Investitionen zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsangeboten unterstützt werden, sofern diese mit der Bedarfsplanung vereinbar sind und sich im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen einschließlich der Förder- und Finanzierungsregelungen bewegen. In diesem Kontext ist zu bemerken, dass das private Betriebsgelände der Firma „Schreck-Mieves“ bislang keine Berücksichtigung finden konnte. Der Stadt ist lediglich bekannt, dass eine Betriebsschließung bis zum Ende des Jahres beabsichtigt ist. Eine mögliche Nachfolgenutzung ist derzeit nicht absehbar. Zudem handelt es sich bei diesem Standort um eine kartierte Altlastenverdachtsfläche.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die vorgenannten Alternativgrundstücke als Ersatz für das
Grundstück An der Witwe/An der Teithe ausscheiden. Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück aufgrund der günstigen Lage sehr gut geeignet für eine TEK.
Die Verwaltung bittet die Bezirksvertretung Hombruch und die Ausschüsse, dem Rat der Stadt
Dortmund zu empfehlen, dass das Grundstück An der Witwe/An der Teithe für den Bau einer TEK genutzt wird.“


AUSWI: 24.04.2013:

RM Dr. Brunsing bittet die Verwaltung um Prüfung und schriftliche Stellungnahme zu der bereits in der letzten AUSWI - Sitzung angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen Flächen in der gestrigen (23.04.13) Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch.

Herr Wilde sagt zu, dass die Verwaltung die gewünschte schriftliche Stellungnahme zur Ratssitzung vorlegen wird.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Angelegenheit in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.“


Zusätzlich lag noch nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.04.2013 (Drucksache Nr.: 08929-13-E4) vor:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

I. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien (AUSWI) bat die
Verwaltung in der Sitzung vom 24.04.2013 „um Prüfung und schriftliche Stellungnahme
zu der (...) angeführten Fläche zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem
Friedhof- Barop sowie zu den von der SPD und CDU zur Prüfung vorgeschlagenen
Fläche in der gestrigen Sitzung der Bezirksvertretung –Hombruch“ für die Ratssitzung
am 02.05.2013.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Auf die unter Punkt II. stehende Stellungnahme der Verwaltung wird verwiesen.
II. die Bezirksvertretung Hombruch beschloss in der Sitzung vom 23.04.2013 dem Rat der
Stadt Dortmund zu empfehlen, den Standort An der Witwe/An der Teithe aus den nachfolgenden Gründen abzulehnen.

Begründung der Ablehnung:
- Die Kita liegt direkt an der Ausfahrt der stark frequentierten Wegstrecke Beilstück/
Krückenweg. Eine Zählung des motorisierten Verkehrs im Jahre 2003 habeihren Wissen nach 10.000 Kraftfahrzeuge pro Tag ergeben. Die Luftverschmutzung sei problematisch.
- Dem Grundstück benachbart arbeiten zwei Autowerkstätten. Geruchs- und Lärmbelästigungen für die Kinder und Mitarbeiter/-innen seien unvermeidlich.
- Rund 60 Meter entfernt verläuft eine DB-Strecke. Dies stellt eine weitere Belastung
für den Standort dar.
- Die Boden- und Umweltverhältnisse werden an diesem Standort aufgrund des hohen
Verkehrsaufkommens so negativ eingeschätzt, dass sich eine Zustimmung
verbietet.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Es ist derzeit nicht geplant eine direkt Ausfahrt zur Straße "Krückenweg" vorzunehmen,
sondern die TEK über die Straße An der Witwe zu erschließen. Der Krückenweg wird in Fahrtrichtung "Hombruch" etwa von 9.500 Kfz/24 h befahren, im Querschnitt (Summe beider Fahrtrichtungen) von etwa 19.000 Kfz/24 h. Aufgrund der baulichen Trennung durch die Stadtbahntrasse ist jedoch lediglich die Fahrtrichtung Hombruch relevant. Nichtsdestotrotz ist die Lage einer TEK in der Nähe einer Hauptverkehrsstraße in Hombruch nichts Ungewöhnliches. In unmittelbarer Nähe befindet sich der Kath. Kindergarten der Gemeinde St. Franziskus-Xaverius an der Straße Am Beilstück. Diese wird von rd. 17.200 Kfz/24 h befahren. Auch die Ev. Kindertageseinrichtung in Barop liegt an der Stockumer Str. 275 und kann sowohl von der Stockumer Str. als auch vom Lehnertweg erreicht werden. Die Stockumer Str. hat westl. Lehnertweg eine Belastung von rd. 18.700 Kfz/24 h. Entscheidend für die Verkehrssicherheit der Kinder auf dem Weg zur Kindertageseinrichtung ist nicht die Höhe der Verkehrsbelastung sondern andere Aspekte, wie breite Gehwege, sichere Querungsmöglichkeiten mittels Lichtsignalanlagen etc. und beides ist am Krückenweg vorhanden.Auf den Standort An der Witwe/An der Teithe wirken mehrere Lärmquellen ein.

1. Krückenweg und Stadtbahntrasse
Hier werden Immissionen erwartet, die im östlichen Teil der Fläche über den schalltechnischen Orientierungswerten der DIN 18005 für Mischgebiete von 60 dB(A) liegen. Die Immissionen können jedoch durch einen Baukörper für den hinteren Bereich wirkungsvoll abgeschirmt werden. Im Gebäude sind dann weniger schutzbedürftige Räume nach Osten zu orientieren.

2. Gewerbebetriebe
Die benachbarten Gewerbebetriebe müssen bereits heute Immissionsrichtwerte bezogen auf die umliegende Wohnbebauung (An der Teithe) einhalten, dementsprechend sind keine unzumutbaren Immissionen zu erwarten.

3. Die S-Bahn Linie im Osten des Grundstücks
Aufgrund des vorhandenen Taktes, der Entfernung von ca. 140 m zum Plangebiet und vorhandener abschirmender Gebäude werden Immissionen unterhalb der schalltechnischen Orientierungswerte der DIN 18005 für Allgemeine Wohngebiete von 55 dB(A) erwartet.

Im Stadtbezirk Hombruch fehlen für Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt aufgrund
von notwendigen Umstrukturierungen (Umwandlung von Ü3-Gruppen in U3-Gruppen in bereits bestehenden TEK) ca. 100 Plätze. Durch den Bau einer TEK am Standort An der Witwe/An der Teithe werden ca. 59 bis 69 Plätze für Ü3 Kinder und 16 – 26 Plätze U3 geschaffen.

Der Stadtbezirk ist stark „verdörflicht“, so dass sich eine Reihe von Dorfversorgungsdefiziten

zu einem Gesamtbedarf an Betreuungsplätzen für den Stadtbezirk kumuliert. Die dafür insgesamt notwendige TEK sollte deshalb auch an strategisch günstigen Stellen gebaut werden, die sowohl mit dem Auto als auch mit dem ÖPNV gut erreichbar sind. Dies ist bei dem Standort An der Witwe/An der Teithe gegeben.

Sie (Anmerkung: Die Bezirksvertretung) empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig,
folgende Alternativstandorte durch die Verwaltung prüfen zu lassen:

Alternativstandorte:
a. Teilfläche des Spielplatzes „Am Surck“
b. Fläche „Am Baroper Kirchweg“ zwischen der Ostenberg-Grundschule und dem Baroper Friedhof
c. Fläche östlich der Kleingartenanlage „Goldener Erntekranz“ neben dem Schultenhof an der Stockumer Str.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

a. A/B Spielplatz „Am Surck“, Teilfläche
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im Flächennutzungsplan (FNP) als Wohnbaufläche dargestellt ist. Für diesen Bereich besteht kein Bebauungsplan.
Auf dem betreffenden Grundstück befindet sich eine zentrale öffentliche Spielfläche (Typ A/B) mit Spielangeboten für alle Altersgruppen. In der Größe von rd. 3.300 m². Dieser Spielplatz ist der einzige öffentliche Spielraum im Versorgungsbereich/Einzugsbereich.

Die Bezirksvertretung regt an, lediglich eine Teilfläche zu nutzen, was die Errichtung einer zweigeschossigen Tageseinrichtung für Kinder zur Folge hätte. Dies erfordert für eine 4-gruppige Einrichtung eine Grundstücksgröße von ca. 1.700 m² und bei einer 5-gruppigen Einrichtung eine Fläche von ca. 2.000 m².

Aus Sicht der Spielflächenbedarfsplanung kann einer Reduzierung der Spielfläche um rund 50 % nicht zugestimmt werden. Darüber hinaus hat der Rat der Stadt Dortmund im Rahmen der Einführung der Spielleitplanung ein „Verschlechterungsverbot“ bezogen auf das Spielraumangebot beschlossen (DS Nr. 09666-07). Mangels verfügbarer Grundstücke im Versorgungsbereich ist die notwendige Schaffung einer Ersatzspielfläche im Umfeld nicht gesichert.

Die im angrenzenden Versorgungsbereich liegende A/B Spielfläche Solbergweg/Heinrich-Staubachstr. kann nicht als Ersatz herangezogen werden, da sie aus dem betroffenen Quartier für jüngere Schulkinder aufgrund der stark befahrenden Straße Am Beilstück schwer zu erreichen ist.

b. Freifläche zwischen Baroper Friedhof und Ostenberg-Grundschule
Es handelt sich nicht um eine städtische Fläche. Die Fläche ist im Besitz der evangelischen
Kirche und ist im Flächennutzungsplan als öffentliche Grünfläche, Zweckbestimmung Friedhof ausgewiesen. Es besteht für diesen Bereich kein Bebauungsplan. Die Fläche liegt im Außenbereich und ist nach § 35 BauGB zu beurteilen. Es handelt sich um eine städtebauliche Grünverbindung von besonderer Bedeutung.

Des Weiteren besteht lediglich eine Erschließung über einen Feldweg. Die notwendigen
Anbindungen zum Beispiel für die Feuerwehr, Müllabfuhr, etc. wäre aufwendig herzustellen.
Die kurzfristige Realisierung einer Kindertageseinrichtung ist aufgrund der Eigentumsverhältnisse und des zu schaffenden Planrechtes für diesen Standort nicht
möglich. Das erforderliche Planverfahren kann frühestens 2014 beginnen und es ist von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen.

c. Freifläche an der Stockumer Str. östlich der Kleingartenanlage „Goldener Erntekranz“ und Schultenhof
Es handelt sich um eine städtische Fläche, die im FNP als öffentliche Grünfläche Dauerkleingartenanlage dargestellt ist. Der Bebauungsplan Hom 266 sieht hier eine Dauerkleingartenanlage vor.
Diese Grünfläche liegt in der Nähe des Naturschutzgebietes Bolmke und ist Teil einer wichtigen Grünverbindung im Stadtteil.
Unabhängig von dem Erhaltenswert dieser bedeutsamen Grünachse ist für diese Fläche eine kurzfristige Realisierung mit einer Kindertageseinrichtung aufgrund des zu ändernden Bebauungsplanes Hom 266 ebenfalls nicht möglich. Wie oben kann das erforderliche Planverfahren frühestens 2014 beginnen und es ist auch hier von einer Verfahrensdauer von ca. 2 Jahren auszugehen."

Die Verwaltung wird gebeten, die Diskrepanz bzgl. Gruppengröße zwischen der Vorlage
und der Stellungnahme der Verwaltung, wie oben beschrieben, zu erklären.

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Im Laufe der Suche nach geeigneten Grundstücken im Stadtbezirk Hombruch wurde letztendlich offenkundig, dass trotz intensiver Suche städtische Grundstücke immer wieder wegen Ungeeignetheit aus den verschiedensten Gründen nicht für eine TEK verkauft werden können, so dass Grundstücke, die für den Bau einer TEK geeignet sind und über eine ausreichende Größe verfügen, mit einer größeren TEK bebaut werden sollten, damit der Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze für unter Dreijährige erfüllt werden kann. Insofern wurde die Gruppenanzahl von drei bis vier Gruppen auf vier bis fünf Gruppen am Standort An der Witwe/An der Teithe erhöht.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage und die Stellungnahmen der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Genehmigung verkaufsoffener Sonntage für die Dortmunder Innenstadt West (City und Dorstfeld) am 06.10.2013, 03.11.2013 und 01.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08875-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.2
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 03. Mai 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09430-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat leiteten die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.3
Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09440-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung ausgesprochen wurde, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.4
Qualifizierung von QuereinsteigerInnen zu ErzieherInnen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08693-12)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Bestellung eines neuen Geschäftsführers für den Eigenbetrieb "Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09528-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung zu fassen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.6
Bestellung des/der Geschäftsführers/Geschäftsführerin der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09464-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne eine Beschlussempfehlung auszusprechen, an den Rat der Stadt weiter.


zu TOP 10.7
Kommunalwahl 2014; Bildung des Wahlausschusses; Wahl der Beisitzerinnen und Beisitzer
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09654-13)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat gab die Vorlage, ohne dass eine Beschlussempfehlung gefasst wurde, an den Rat der Stadt weiter.


11. Anfragen
- unbesetzt –

Herr OB Sierau schloss die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates um 13:03 Uhr.



Der Oberbürgermeister





Ullrich Sierau Ernst Prüsse
Ratsmitglied



Beate Skodzik
Schriftführerin