Niederschrift (öffentlich)
über die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes
am 23.08.2016
Saal der Partnerstädte
Sitzungsdauer: 17:00 - 19:00 Uhr
Anwesend:
Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer
Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer
Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS
Sonstige Anwesende:
Herr Herkelmann begrüßt zur 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks, besonders die Berichterstatter Herrn Ellerkamp und Herrn Schiebold und die Dolmetscher/innen. Herr Gungl vertritt Herrn Volkert, Frau Beckmann nimmt an der Sitzung nicht teil.
Veröffentlichte Tagesordnung:
Tagesordnung (öffentlich)
für die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 23.08.2016, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte
Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de
1. Regularien
1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 07.06.2016
1.5 Verpflichtung eines stellvertretenden Mitglieds
2. Einwohner/innen-Fragestunde
3. aus der Tätigkeit der beratenden Mitglieder in den Ausschüssen / Beiräten / Kommissionen / Lenkungsgruppen...
4. Barrierefreiheit-Konzepte für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64);
Dazu wurde um eine Berichterstattung der Verwaltung gebeten.
5. AG Kommunikation des Behindertenpolitischen Netzwerks
6. Vorlagen der Verwaltung
6.1 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 04055-16-E1)
6.2 Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04778-16)
6.3 Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04770-16)
6.4 Stadtumbau Hörde Zentrum
Gestaltung Kurvenbereich Seekante/Aldinghofer Straße durch Einbau einer Querungshilfe
Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04398-16)
6.6 Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)
6.7 Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)
7. Verschiedenes
Kenntnisnahme
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.
1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Landgraf benannt.
zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.
zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde bei einer Enthaltung mit folgenden Änderungen festgestellt:
Der TOP Stadterneuerung Huckarde-Nord ist doppelt aufgeführt. Der letztere davon entfällt. Neu aufgenommen wird der TOP Stadterneuerungsprogramm 2017 als TOP 6.7.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 07.06.2016
Die Niederschrift über die 8. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 07.06.2016 wurde mit einer Enthaltung genehmigt.
zu TOP 1.5
Verpflichtung eines stellvertretenden Mitglieds
Herr Herkelmann verpflichtet Frau Steffen auf eine gesetzestreue und durch freie Willensentscheidung begründete Aufgabenwahrnehmung als stellvertretendes Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks.
zu TOP 2.
Einwohner/innen-Fragestunde
unbesetzt
zu TOP 3.
aus der Tätigkeit der beratenden Mitglieder in den Ausschüssen / Beiräten / Kommissionen / Lenkungsgruppen...
Frau Herzog hatte zwischenzeitlich keine Sitzung des Seniorenbeirates; die nächste findet am 01.09.2016 statt. Am Gespräch der Vorstände von Seniorenbeirat und Behindertenpolitischem Netzwerk hat sie nicht teilgenommen. Die Arbeitsgruppensitzung „Wohnen und Leben im Alter“ konnte sie nur bruchstückhaft verfolgen, da die FM-Anlage nicht zur Verfügung stand.
Auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit wird erst in der nächsten Woche tagen. Zum Masterplan ERLEBNIS Dortmund gibt es eine Online-Befragung, der Link wird von der Geschäftsstelle zur Verfügung gestellt. Frau Opitz bittet um eine rege Beteiligung aus dem Kreis der Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen, um deren Belange in den Planungsprozess einzubringen.
Herr Herkelmann berichtet aus dem Gestaltungbeirat, dort ging es um ein Bed & Breakfast – Hotel und um den Umbau des Dortberg-Hauses zu einem Hotel.
Im Beirat Nahmobilität wurde das B-1-Haltestellenkonzept diskutiert; die Situation von Radfahrer/innen in Dortmund war ein Schwerpunkt. An der kommenden Sitzung nimmt Herr Herkelmann nicht teil.
Im Rahmen der Entwicklung einer Demographie-Strategie geht es in der nächsten Sitzung um Wohnquartiere. Der Prozess wird mit Bundesmitteln gefördert. Start war im Juni u.a. mit den Themen „Wohnen und Wohnumfeld“ und „Sicherheit und Schutz vor Gewalt“.
Herr Herkelmann ist eingeladen, sich an der Entwicklung des Masterplans „Kommunale Sicherheit“ zu beteiligen.
Zum Schulausschuss gibt es zu berichten, dass Herr Herkelmann an der Erarbeitung eines Handlungsrahmens zum Verfahren, Ablaufen und Qualitätssicherung für Schulassistent/innen mitarbeitet. Die Rohvorlage wurde mit allen Beteiligten in der letzten Sitzung überarbeitet. Ziel ist das Wohlergehen der Schüler/innen und ihrer Schulbegleiter/innen. Im letzten Teil geht es um eine Leistungsvereinbarung der Stadt Dortmund mit den Trägern und eine Mustervereinbarung der Schule mit den Schulbegleitern sowie ein Leitfaden zur Zusammenarbeit in den Schulen. Frau Cüceoglu weist auf die Gründung des landesweiten Vereins Schulbegleitung Interessensgemeinschaft NRW hin. Mitglieder sind Schulbegleiter. Anliegen ist eine qualifizierte Tätigkeit der Schulbegleiter durch Aus- und Fortbildungsangebote. Das Schulamt unterstützt die Forderungen grundsätzlich, hat aber auf die Grenzen hingewiesen. Ausschreibungen der Schulbegleitungen sind gesetzlich geboten, den Zuschlag bekomme der preisgünstigste Anbieter. Dabei könne – so Frau Cüceoglu – die Qualität der Arbeit auf der Strecke bleiben. Schulbegleitung Interessensgemeinschaft NRW wünscht sich ein anderes Verfahren, mit dem die erforderliche Qualität eingekauft werden kann. Frau Cüceoglu bittet um eine entsprechende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema. In Dortmund sind 1.000 Menschen als Schulbegleiter/innen tätig.
zu TOP 4.
Barrierefreiheit-Konzepte für die Bürostandorte des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraumes, (Hövelstr. 8), des Sozialamtes (Luisenstr. 11-13) und des Jugendamtes/Fabido/33,Doline (Ostwall 64);
Der Vorsitzende begrüßt zum Tagesordnungspunkt die Herrn Ellerkamp und Schiebold.
Herr Ellerkamp wird jeweils den technischen Kenntnisstand zu den Gebäuden vorstellen und wie die Beschlussfassung und der Verfahrensstand sind. Dabei geht es auch darum, wie das Behindertenpolitische Netzwerk zu den verschiedenen Objekten noch Einfluss nehmen kann.
Bezüglich des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraums steht ein Umzug in das ehemalige Postscheckamt an. Im Hauptteil sind entkernte weitläufige Flächen und so kann im Inneren auf dem Stand der Technik komplett neu aufgebaut werden. Die Aufzugsanlage wird erneuert, gleiches gilt für Teile der Sanitäreinrichtungen. Am Haupteingang gibt es zwei Stufen, dort soll mit einer Rampe eine ebenerdige Zugänglichkeit hergestellt werden. Der Drogenkonsumraum wird von vielen mobilitäteingeschränkten Menschen genutzt. Hier war von Vornherein klar, dass bei der Ausschreibung absolute Barrierefreiheit und ergänzende Maßnahmen wie z.B. die Vorfahrt von Krankenwagen sichergestellt werden. Nach Stand der Technik kann also im Gesundheitsamt und im Drogenkonsumraum eine Barrierefreiheit erzeugt werden.
Das Sozialamt ist eine größere und schwierigere Baustelle. Das Gebäude ist in seiner jetzigen Form nicht mehr nutzbar, weder für die Kunden noch für die Kollegen. Z.B. gibt es keine Entfluchtung vom Arbeitsplatz nach hinten, wenn es im Kundenkontakt zu Schwierigkeiten kommt. Es mangelt an grundlegenden Voraussetzungen für die Nutzung und ist aktuell nicht barrierefrei. Die Aufzüge sind zu klein für größere Rollstühle.
Es wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die fünf Varianten ergab.
1. Variante 1 war der Verkauf des Gebäudes und ein Neubau des Sozialamts an anderer Stelle. Diese Variante entfiel aus wirtschaftlichen Gründen.
2. Die zweite Variante war die Erneuerung der dringendsten Sanierungsstellen ohne Eingriff in die Substanz, das hätte 5 bis 6 Millionen Euro gekostet.
3. Die dritte Variante – für diese hat sich der Rat entschieden – ist, dass das Gebäude komplett ertüchtigt wird. Der Gebäudebestand bleibt erhalten, aber es gibt eine sehr weitgehende Erneuerung der gesamten technischen Anlagen und es wird erreicht, dass alle Bauteile barrierefrei erreicht werden können. Was in dieser Variante nicht erreicht werden kann, ist, dass man sich innerhalb des Gebäudekomplexes barrierefrei auf allen Ebenen bewegen kann. Das Sozialamt besteht aus drei Gebäuden mit einem Höhenversatz, die über Treppenanlagen verbunden sind. Diese Variante wird also eine ebenerdige Querung des Gebäudekomplexes in einem Stockwerk nicht möglich machen. Variante 3 kostet etwa 10 Millionen €.
4. Die nächste Variante war die komplette Renovierung einschließlich einer Energiesanierung mit Entkernung und der Herstellung einer 100 %igen Barrierefreiheit. Diese Variante schlägt mit 20 bis 22 Millionen € zu Buche.
5. Die letzte Variante war der Abriss und Neubau am Standort einschließlich der Schaffung zusätzlicher Büroflächen. Diese Variante hätte ca. 30 Millionen Euro gekostet.
Die Verwaltung hatte dem Rat empfohlen, die 10-Millionen-Euro-Variante zu beschließen.
Nach Machbarkeitsstudie und Ratsbeschluss wird im nächsten Jahr ein Architekt ausgelobt. Dieser Architekt wird auf Basis der Beschlusslage die Detailplanung für den Umbau und die Renovierung des Gebäudes vornehmen. Danach erfolgt ein Baubeschluss durch den Rat. Hier gibt es Gelegenheit zur Einflussnahme im Detail nach dem Planungsverfahren und vor dem Baubeschluss.
Zum Jugendamt, FABIDO und Doline ist der Sachstand noch nicht so weit. Die Verwaltung wird nicht alle drei Objekte gleichzeitig angehen. Das Sozialamt wird für den Umbau komplett freigezogen, gleiches gilt für das Jugendamt. Wenn das Sozialamt leergezogen ist, kann 2018 gebaut werden, wenn die Kollegen dann 2019 oder 2020 zurückkehren, können die Jugendamtskollegen für ihren Umbau ausziehen. Bis Jahresende soll eine Beschlussempfehlung für den Rat entwickelt werden, fest steht, dass ein Leerzug unumgänglich ist. Geprüft wird im Rahmen der Machbarkeitsstudie auch, ob die bisherigen Maßnahmen zur Barrierefreiheit hinreichend sind oder ob nachgebessert werden muss. Es wird in jedem Fall deklariert, wenn es – weiterhin - Barrieren für Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen gibt.
Herr Schiebold betont zum Ostwall, dass es mindestens um einen Kostenrahmen von 10 Millionen € geht. Die auch hier anzulegende ganzheitliche Betrachtung beinhaltet auch den Aspekt der Barrierefreiheit. Es geht um die Vorbereitung einer vernünftigen Entscheidungsgrundlage.
Herr Schmidt geht davon aus, dass § 55 der Landesbauordnung auch für den Umbau des Sozialamts gilt. Er wünscht sich zu erfahren, was im Detail geplant wird, z.B. in wie weit alle Behinderungsarten dort Berücksichtigung finden. Bisher liegt ein grober Rahmen vor, im nächsten Schritt geht es in die Details. Hier möchte Herr Schmidt, dass das Behindertenpolitische Netzwerk erfährt, welche Punkte der Barrierefreiheit realisiert werden.
Frau Vollmer bitte um Informationen über den geplanten zeitlichen Verlauf beim Gesundheitsamt. Beim Sozialamt wird ein Architekt weiter planen. Sie fragt: Kann in diesem Zusammenhang die innere Barrierefreiheit des Gebäudekomplexes noch einmal aufgerufen werden oder ist die von Herrn Ellerkamp dazu vorgestellte Variante 3 eine Rahmenbedingung, die nicht mehr verändert werden kann?
Herr Herkelmann berichtet über Überlegungen zum Sozialamt, im Innenhof einen Aufzug aufzustellen, von dem aus alle Gebäudeteile erreichbar sind. Eine andere Möglichkeit wäre der Einbau eines zweiten Aufzugs.
Frau Sterling-Meyer wirbt um Monitore, die anzeigen, dass man an der Reihe ist und bittet darum, in der Gestaltung der Aufzugsanlagen einbezogen zu werden, um die Belange gehörlose Menschen einzubeziehen. Auch die Raumgestaltung für hörgeschädigte Menschen kann mit ihr abgestimmt werden.
Herr Ellerkamp betont, dass im weiteren Verfahren sichergestellt wird, dass die Belange von verschiedenen Gruppen von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Die Machbarkeitsstudie gibt kein Leistungsversprechen der Ebenerdigkeit des gesamten Gebäudekomplexes ab. Der Architekt kann möglicherweise andere Alternativen im VOF-Verfahren einbeziehen. Im Gesundheitsamt kann der bestehende Aufzug so ausgelegt werden, dass beide Gebäudeteile, die auch einen Versprung haben, angefahren werden können. Diese Winkelsituation gibt es im Sozialamt nicht. Im Rahmen des Baubeschlusses können die angesprochenen Details erörtert werden. Der Innenausbau des Gesundheitsamts ist bereits begonnen. Für den Ergänzungsbau für den Drogenkonsumraum ist ein Bauantrag in Vorbereitung, Mitte nächsten Jahres soll der Umzug des Gesundheitsamtes und des Drogenkonsumraums erfolgen, möglichst vor der Heizperiode. Die angesprochen technischen Voraussetzungen der Barrierefreiheit nimmt Herr Ellerkamp mit, geht allerdings davon aus, dass diese in jedem Fall berücksichtigt werden.
Herr Schmidt weist auf vergangene Planungsprozesse hin, in denen aufgrund der Rahmenbedingungen Detailänderung bezüglich der Barrierefreiheit nicht mehr möglich waren. Er plädiert für eine konsequente Berücksichtigung des aktuellen Standes der Technik, bereits in der Ausschreibung für den Architekten.
Herr Ellerkamp äußert Verständnis für die formulierte Sorge von Herrn Schmidt. Er schlägt einen dokumentarischen Nachhall über die Protokollierung der Sitzung vor. Herr Schiebold weist auf den geplanten Außenaufzug beim Sozialamt hin. Die innere Barrierefreiheit im Sinne von Ebenerdigkeit ist im vom Rat beschlossenen Kostenrahmen plus/minus 40 % nicht mehr darstellbar. Herr Ellerkamp ergänzt, dass die Machbarkeitsstudie auf einer Begehung und ersten Taxierung auf Basis des Baukostenindex (BKI) beruht. Die Ratsentscheidung beinhaltet damit einen Höchstbetrag für den Umbau des Sozialamtes von 14 Millionen €.
Herr Herkelmann dankt Herrn Ellerkamp und Herrn Schiebold für die Ausführungen.
zu TOP 5.
AG Kommunikation des Behindertenpolitischen Netzwerks
Frau Opitz erinnert an die Beschlüsse der letzten BPN-Sitzung zur Gründung der AG Kommunikation. Mittlerweile gab es fünf Treffen, die Terminplanung geht bis ins nächste Jahr. In den ersten drei Sitzungen ging es um Klärung der Aufgabe der AG. Zielgruppen wurden verabredet, die demnächst gezielt angesprochen werden sollen. Die Öffentlichkeit soll auch in den Stadtbezirken angesprochen und Aktive vor Ort gewonnen werden. Die AG Kommunikation bereitet den Empfang zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 15. Dezember 2016 vor. Thema ist „10 Jahre Behindertenpolitisches Netzwerk“. Beim Empfang soll ein Wettbewerb ausgerufen werden für Logo und Slogan für das Behindertenpolitische Netzwerk. Alle dürfen dabei mitmachen – nicht nur Menschen, die dazu eine Ausbildung haben.
Die AG Kommunikation ist ein Dienstleister für das Behindertenpolitische Netzwerk in seiner Gänze, nicht für einzelne Organisationen oder Personen. Es geht um die Darstellung des Netzwerks und seiner Aktivitäten wie Begehungen, Stellungnahmen, Sitzungen, Arbeitsgruppen. Dazu braucht die AG Kommunikation Informationen, was passiert. Die AG überlegt dann, wie man dazu Öffentlichkeit schaffen kann. Frau Opitz bittet um Mithilfe, damit die AG gute Arbeit leisten kann.
Herr Herkelmann weist auf die Zuarbeit von Herrn Hilgenfeld von der WAM und seiner Studierenden hin.
Auf Nachfrage von Frau Cüceoglu erläutert Frau Opitz, dass Herr Herkelmann nicht nur Vorsitzender, sondern auch Pressesprecher des Netzwerks ist. Alle Aktiven sollen mögliche Inhalte seiner öffentlichen Auftritte nennen, so wie z.B. am heutigen Tag das Thema Integrationshelfer/innen.
Herr Schmidt betont, dass es nicht nur um die Benennung von Missständen geht, sondern auch um das Aufzeigen von Erfolgen der Arbeit des BPN. Dies wird von Frau Opitz so bestätigt.
6. Vorlagen der Verwaltung
zu TOP 6.1
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)
Herr Herkelmann weist auf den Antrag zur Vorlage in den Nachreichungen hin. Er dankt all denjenigen, die bei der Informationsveranstaltung im Hansmann-Haus gewesen sind, wo uns und dem Seniorenbeirat die Vorlage erläutert wurde. Gleichzeitig dankt er der Verwaltung für die umfänglichen und intensiven Vorarbeiten für die jetzt vorliegenden Beschluss-Vorschläge. Hier liegen jetzt grobe Vorplanungen zu Rahmenbedingungen und Kosten vor, die Detailplanung steht noch aus. Die Stadt Dortmund trägt 10 Prozent der entstehenden Kosten selbst, 80 % trägt der Bund, 10 % das Land. Insgesamt ergibt sich der gleiche Betrag wie für den Umbau der Stadtbahn-Haltestelle Hauptbahnhof, ca. 35 Millionen Euro.
Herr Herkelmann erläutert seinen Antrag:
1. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen ausgerüstet. Hintergrund ist, dass nicht an allen Stellen eine ebenerdige Querung mit Aufzügen möglich ist.
2. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt. Mit diesem Antrag soll vermieden werden, dass je nach Diskussionsstand um den B-1-Tunnel die barrierefreien Umbauten der Haltestellen in Frage gestellt oder verzögert werden. Ziel ist, hier im Sinne des novellierten Personenbeförderungsgesetzes zügig Barrierefreiheit herzustellen.
3. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm möglichst weitgehend dämpfen. Blinde Menschen sind auf ihr Gehör angewiesen, an der B 1 ist es jedoch so laut, dass an- oder abfahrende Stadtbahnen nicht gehört werden können.
4. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert. Diese Notruf- und Informationssäulen (NI-Säulen) sind intensiv mit dem BPN abgestimmt und sollten eingesetzt werden.
Frau Landgraf berichtet, dass die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN dem vorliegenden Antrag zustimmen werde. In einem Austausch mit DSW 21 und Tiefbauamt habe man den Eindruck sehr sorgfältiger Planungen gewonnen. Die erforderlichen Eingriffe seien zur Herstellung von Barrierefreiheit gerechtfertigt.
Herr Drolshagen weist darauf hin, dass die Stimmen der Baumschützer/innen deutlich lauter waren als die Stimmen für Barrierefreiheit. Er regt an, sich dazu öffentlich zu positionieren und Ersatzpflanzungen anzuregen. Priorität müsse Barrierefreiheit haben.
Herr Schmidt warnt vor einer Öffentlichkeitsarbeit, die Barrierefreiheit und Baumschutz konträr stellt. Die Planungen haben als Ziel auch, möglichst wenig Bäume zu fällen. Die Überlegungen des Tiefbauamtes an dieser Stelle waren sehr ausgiebig und nachvollziehbar. Falls die öffentliche Diskussion weiter geht, solle sich das BPN zügig platzieren.
Frau Opitz erinnert an den Hinweis aus der Informationsveranstaltung, nicht in eine Diskussion im jeden einzelnen Baum einzusteigen. Die Argumente für erhaltenswerte und ersetzenswerte Bäume waren nachvollziehbar.
Herr Gungl führt aus, dass ein Teil der Bäume in nächster Zeit unabhängig von diesen Planungen gefällt werden müssten und für jeden Baum ein neuer gepflanzt werde. Er schließt sich der Einschätzung von Herrn Schmidt an.
Frau Herzog berichtet, dass die Planungen mit dem Umweltamt abgesprochen sind. Sie wundert sich angesichts dessen um die Diskussion.
Frau Stephan berichtet aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, wo sich alle Fraktionen für den barrierefreien Umbau der B-1-Haltestellen eingesetzt haben.
Frau Sterling-Meyer fände es gut, wenn die Zughinweise rechtzeitig und barrierefrei gegeben werden.
Auf Anregung von Frau Vollmer wird der Hinweis von Frau Sterling-Meyer in die Empfehlung des BPN übernommen. Zudem solle für die sehr intensive Auseinandersetzung der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen Vorschläge zum weiteren Verfahren gedankt werden. Der Tunnel-Bestandteil des Antrags könne nach oben gezogen werden.
Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab:
Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen Vorschläge zum weiteren Verfahren.
Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:
1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der zukünftigen Gestaltung der B 1 hergestellt.2. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen ausgerüstet.3. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm möglichst weitgehend dämpfen.4. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.5. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen-Prinzip und rechtzeitig angeboten. Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den nachstehenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:
1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.
2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:
Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe
3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.
4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.
Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.
Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.
Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:
Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.
zu TOP 6.2
Stadterneuerung Derne
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet „Derne“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04778-16)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss einstimmig zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs. 1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Derne“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich des Stadtumbaugebietes „Derne“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.
zu TOP 6.3
Stadterneuerung Huckarde
Gebietsfestlegung Stadtumbaugebiet "Huckarde-Nord"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04770-16)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss einstimmig zur Kenntnis:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, gemäß § 171 b Abs.1 BauGB das Stadtumbaugebiet „Huckarde-Nord“ festzulegen. Der räumliche Geltungsbereich „Huckarde-Nord“ ist der Anlage 1 zu entnehmen.
zu TOP 6.4
Stadtumbau Hörde Zentrum
Gestaltung Kurvenbereich Seekante/Aldinghofer Straße durch Einbau einer Querungshilfe
Ausführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04398-16)
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den nachstehenden Beschluss einstimmig zur Kenntnis:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Hörde beschließt, vorbehaltlich der Bewilligung der Fördermittel durch die Bezirksregierung Arnsberg, die Gestaltung des Kurvenbereiches Seekante/ Aldinghofer Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 145.000 €, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen in Höhe von 17.400 Euro, welche nicht zahlungswirksam sind.
Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v.
992,50 Euro.
zu TOP 6.5
Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04586-16)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Bericht zum kleinräumigen Wohnungsmarktmonitoring - Auswertungsjahr 2014 – einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 6.6
Geschäftsbericht 2015 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04519-16)
Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Geschäftsbericht 2015 des Vereins StadtbezirksMarketing Dortmund e.V. einstimmig zur Kenntnis.
zu TOP 6.7
Stadterneuerungsprogramm 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05206-16)
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung den nachstehenden Beschluss:
Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Aufnahme der einzelnen Stadterneuerungsprojekte in das Stadterneuerungsprogramm (STEP) 2017 und beauftragt das Amt für Wohnen und Stadterneuerung mit der Beantragung der entsprechenden Städtebauförderungsmittel.
zu TOP 7.
Verschiedenes
Am Freitag, 26.08.2016 sind die Werkstatträte, Nutzer/innenräte und
Bewohner/innen-Beiräte Gast des Behindertenpolitischen Netzwerks im
Rathaus, Saal Westfalia, 16.00 Uhr. Es wäre schön, wenn viele Gastgeber
sich für Gespräche zwei Stunden Zeit nehmen würden.
Am 30. August von 13.00 Uhr bis 17.00 Uhr findet im Fritz-Henßler-Haus die
Dialog-Veranstaltung „(Pflege-)Familien mit FASD-Kindern“ statt, die vom Behindertenpolitischen Netzwerk, der Behindertenbeauftragten und dem Jugendamt organisiert wird.
Am 14.09.2016 um 18.00 Uhr findet die erste offene Gesprächsrunde für
Frauen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen „Behinderung und
Beeinträchtigung: Was geht mich das an?“ im Bildungszentrum,
Gneisenaustraße 1 statt.
Am 15.09.2016 von 16.00 Uhr bis 19.00 Uhr findet die
Abschlussveranstaltung „Freizeit für Alle“ in der Jugendfreizeitstätte
Hombruch statt.
Es gibt eine Vorlage zum Behindertenfahrdienst. Dazu ist eine Positionierung des Behindertenpolitischen Netzwerks erforderlich, insbesondere zur Qualität des zukünftigen Angebots. Eine abschließende Beratung der Vorlage erfolgt im November. Die Diskussion soll in einer Forum-Sitzung erfolgen, aber in einer Arbeitsgruppe vorbereitet werden. Herr Schmidt weist auf den Initiativantrag des BPN zum Nahmobilitätskonzept hin, der hier keinen Niederschlag gefunden hat. Fraglich ist, ob das Netzwerk grundsätzlich oder im Detail an die Vorlage heran geht und wie wir Fahrdienst-Nutzer/innen in die Entscheidungen einbinden. Vorgeschlagen wird eine Veranstaltung des BPN mit den Ratsfraktionen, um die Positionen des BPN den Entscheidungsträgern vorzutragen. Im weiteren Verfahren wollen mitwirken Herr Schmidt, Herr Baier, Frau Opitz, Herr Herkelmann, Frau Meyer und Herr Gungl. Frau Vollmer wird drei Termine für ein erstes Treffen vorschlagen und dann den Interessiertenverteiler bedienen.
Frau Opitz weist auf den defekten Lifter zur Aussichtsplattform auf dem Dortmunder U hin, über den im Eingangsbereich nicht informiert wurde. Der Lifter sei bereits länger kaputt und die Reparatur erfolge nicht umgehend, weil der Wartungsdienst in nächster Zeit nicht in Dortmund sei. Auch im Internet sei kein Hinweis zu finden. Frau Vollmer sagt zu, mit den Verantwortlichen zu telefonieren.
Friedrich-Wilhelm Herkelmann | Monika Landgraf | Christiane Vollmer |
Vorsitzender | Mitzeichnung | Protokoll |