Öffentliche Sitzung:
Sitzungsdauer: 15:05 - 18:15 Uhr
Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Marion Bade (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Bitter (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (Bürgerliste) bis 16.00 Uhr
sE Hermann Oshege
sE Bayram Ucar

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Höing, StA 60

Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL

Herr Marx, 67/stv. AL
Frau Jürß, StA 01, bis 17:30 Uhr
Frau Irle, StA 01, ab 17:30 Uhr

Frau Skodzik, 01

4. Gäste

Herr Geisler - Emschergenossenschaft - zu TOP 3.2
Herr Martini - Emschergenossenschaft - zu TOP 3.2
Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.09.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Gewässerausbau; Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
Kenntnisnahme

(Drucksache-Nr. 01451-01)

3.2 Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Gewässer im Emscher- und Lippeeinzugsgebiet und Festlegung des Rahmens für die
weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01495-01)
3.3 Inbetriebnahme einer Anlage zur Grubengasnutzung in Dortmund-Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01489-01)

3.4 Landwirtschaft in Dortmund
Bericht der Verwaltung über die Kooperation der Stadt Dortmund mit landwirtschaftlichen Betrieben

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01516-01)

3.5 Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01353-01)
- die Vorlage wurde am 12.09.2001 vertagt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Verkehrserschließung Konzerthaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00979-01)

4.2 Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Siedlung Tremonia vom 10.01.1984 und Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 (Satzung nach § 51 Abs. 6 Landesbauordnung)
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf EURO ab dem 01.01.2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01403-01)

4.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01455-01)
wird nachversandt

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01006-01)
- Die Vorlage wurde am 27.06.2001 vertagt.
- Die Vorlage wurde am 29.08.2001 vertagt.

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01253-01)
- Die Vorlage wurde am 29.08.2001 vertagt.

4.6 Bauleitplanung;
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben-und Erschließungsplan) Mg 156 -westlich Treckmannweg-
Hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (124. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01415-01)

4.7 Herbstakademie "Stadtraum B1"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01471-01)

4.8 - unbesetzt -

4.9 - unbesetzt -

4.10 Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der B 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01197-01)

4.11 "Revitalisierung Brückstraßenviertel"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01541-01)

4.12 "Quartiersmanagement in der Nordstadt"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01542-01)

4.13 "Thier-Brache"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01543-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-1-27096
Nutzungsänderung einer PKW-Einstellhalle zu einem Kirchengemeindehaus auf dem Grundstück Kasseler Straße 14
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01429-01)

5.2 63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -
- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01418-01)

5.3 63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01501-01)

5.4 "Errichtung von Schnellrestaurants an der B 1"
CDU-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 01540-01)


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
- unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Kanalbau "Sauerländerstraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01206-01)

8.2 Kanalerneuerung Heckelbeckstraße / Elsborn
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01385-01)

8.3 Kanalerneuerung südlich "An der Panne"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01200-01)

8.4 Kanalerneuerung "Lütgenholthauser Straße"
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01211-01)

8.5 Kanalerneuerungen im Bereich "Unten im Felde"
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01425-01)

8.6 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01388-01)

8.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Markt ( " Alter Markt " ) einschließlich ihrer Zuwegungen zum Westenhellweg " Am Trissel ", " Salzgasse " sowie der Bereich des Marktes ( " Alter Markt " ) zwischen Betenstraße und Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01215-01)

8.8 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Klemensstraße von Rheinische Straße bis Ende einschließlich Verbindungsflächen zur Herdstraße/ Herdstraße von Rheinische Straße bis Bahnlinie (Stützmauer) Deutsche Bahn AG
(Gesamtmaßnahme)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-01)

8.9 Antrag auf Abschluß eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße östlich der Straße "Florenzer Weg" in Dortmund-Aplerbeck
Bebauungsplan AP 192
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01401-01)

8.10 Satzung zur dritten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01479-01)

8.11 Satzung zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01480-01)
wird nachversandt

8.12 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 00954-01)
wird nachversandt



9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01212-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"

11.1.1 Halbjahresbericht zum 30.06.2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01486-01)

11.1.2 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr. 01305-01)
wird nachversandt

11.2 "Friedhöfe Dortmund"

11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-01)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01456-01)

12.3 "Mobilfunkstandorte" Tower-Power in Dortmund?
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01493-01AT)
Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet. Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

N i e d e r s c h r i f t

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.09.2001
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung:

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:15 Uhr

Anwesend sind:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

RM Hubert Jung, Vorsitzender (CDU)

RM Hendrik Berndsen (SPD)
RM Sabine Brauer (SPD)
RM Siegfried Leniger (CDU) i. V. für RM Heinz W. Brunstein (CDU)
RM Franz-Josef Drabig (SPD)
RM Knud Follert (CDU)
RM Gertrud Gerszewski (SPD)
RM Marzell Grote (CDU)
RM Helmut Harnisch (SPD)
RM Gerda Horitzky (CDU)
RM Manfred Jostes (CDU)
RM Walter Knieling (CDU)
RM Heide Kröger-Brenner (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Monika Lührs (SPD)
RM Heinz Neumann (CDU)
RM Marion Bade (SPD) i. V. für RM Heinrich Ollech (SPD)
RM Ingrid Reuter (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Ute Bitter (CDU) i. V. für RM Manfred Sauer (CDU)
RM Angela Schilling (SPD)
RM Dieter Schneider (CDU)
RM Brigitte Steins (SPD)
RM Jan Tech (SPD)
RM Manfred Zuch (CDU)
sB Birgit Pohlmann-Rohr (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
sB Norbert Schilff (SPD)
sB Norbert B. Weikert (CDU)

2. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (Bürgerliste) bis 16.00 Uhr
sE Hermann Oshege
sE Bayram Ucar

Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG
Herr Steiner - Aktionskreis "Der behinderte Mensch in Dortmund"

3. Mitarbeiter/innen der Verwaltung

Herr StD Fehlemann, 7/Dez.
Herr StR Sierau, 6/Dez.
Frau Helfer, Büro StD
Herr Pompetzki, 6/Dez.-Büro
Herr Dr. Mackenbach, 60/stv. AL
Herr Höing, StA 60

Herr Wilde, 61/stv. AL
Herr Steinschulte, 63/stv. AL
Herr Liebig, 65/WL
Herr Keune, 66/AL

Herr Marx, 67/stv. AL
Frau Jürß, StA 01, bis 17:30 Uhr
Frau Irle, StA 01, ab 17:30 Uhr

Frau Skodzik, 01

4. Gäste

Herr Geisler - Emschergenossenschaft - zu TOP 3.2
Herr Martini - Emschergenossenschaft - zu TOP 3.2


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 26.09.2001, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

3.1 Gewässerausbau; Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
Kenntnisnahme

(Drucksache-Nr. 01451-01)

3.2 Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Gewässer im Emscher- und Lippeeinzugsgebiet und Festlegung des Rahmens für die
weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01495-01)
3.3 Inbetriebnahme einer Anlage zur Grubengasnutzung in Dortmund-Dorstfeld
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01489-01)

3.4 Landwirtschaft in Dortmund
Bericht der Verwaltung über die Kooperation der Stadt Dortmund mit landwirtschaftlichen Betrieben

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01516-01)

3.5 Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01353-01)
- die Vorlage wurde am 12.09.2001 vertagt -

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes

4.1 Verkehrserschließung Konzerthaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00979-01)

4.2 Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Siedlung Tremonia vom 10.01.1984 und Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 (Satzung nach § 51 Abs. 6 Landesbauordnung)
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf EURO ab dem 01.01.2002

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01403-01)

4.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01455-01)
wird nachversandt

4.4 Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01006-01)
- Die Vorlage wurde am 27.06.2001 vertagt.
- Die Vorlage wurde am 29.08.2001 vertagt.

4.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01253-01)
- Die Vorlage wurde am 29.08.2001 vertagt.

4.6 Bauleitplanung;
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben-und Erschließungsplan) Mg 156 -westlich Treckmannweg-
Hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (124. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01415-01)

4.7 Herbstakademie "Stadtraum B1"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01471-01)

4.8 - unbesetzt -

4.9 - unbesetzt -

4.10 Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der B 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01197-01)

4.11 "Revitalisierung Brückstraßenviertel"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01541-01)

4.12 "Quartiersmanagement in der Nordstadt"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01542-01)

4.13 "Thier-Brache"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur TO

(Drucksache Nr.: 01543-01)

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes

5.1 63/2-1-27096
Nutzungsänderung einer PKW-Einstellhalle zu einem Kirchengemeindehaus auf dem Grundstück Kasseler Straße 14
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01429-01)

5.2 63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -
- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01418-01)

5.3 63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 01501-01)

5.4 "Errichtung von Schnellrestaurants an der B 1"
CDU-Fraktion
Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO

(Drucksache Nr.: 01540-01)


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen
- unbesetzt -

7. Angelegenheiten des Hochbauamtes
- unbesetzt -


8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr

8.1 Kanalbau "Sauerländerstraße"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01206-01)

8.2 Kanalerneuerung Heckelbeckstraße / Elsborn
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01385-01)

8.3 Kanalerneuerung südlich "An der Panne"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01200-01)

8.4 Kanalerneuerung "Lütgenholthauser Straße"
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01211-01)

8.5 Kanalerneuerungen im Bereich "Unten im Felde"
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01425-01)

8.6 Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01388-01)

8.7 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Markt ( " Alter Markt " ) einschließlich ihrer Zuwegungen zum Westenhellweg " Am Trissel ", " Salzgasse " sowie der Bereich des Marktes ( " Alter Markt " ) zwischen Betenstraße und Westenhellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01215-01)

8.8 Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Klemensstraße von Rheinische Straße bis Ende einschließlich Verbindungsflächen zur Herdstraße/ Herdstraße von Rheinische Straße bis Bahnlinie (Stützmauer) Deutsche Bahn AG
(Gesamtmaßnahme)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-01)

8.9 Antrag auf Abschluß eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße östlich der Straße "Florenzer Weg" in Dortmund-Aplerbeck
Bebauungsplan AP 192
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH
Beschluss

(Drucksache Nr.: 01401-01)

8.10 Satzung zur dritten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01479-01)

8.11 Satzung zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01480-01)
wird nachversandt

8.12 Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 00954-01)
wird nachversandt



9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'

9.1 Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
Empfehlung

(Drucksache-Nr. 01212-01)

10. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes
- unbesetzt -


11. Angelegenheiten des Werksausschusses

11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"

11.1.1 Halbjahresbericht zum 30.06.2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01486-01)

11.1.2 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
Empfehlung
(Drucksache Nr. 01305-01)
wird nachversandt

11.2 "Friedhöfe Dortmund"

11.2.1 - unbesetzt -

12. Dezernatsübergreifende Aufgaben

12.1 Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01317-01)

12.2 Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving
Kenntnisnahme

(Drucksache Nr.: 01456-01)

12.3 "Mobilfunkstandorte" Tower-Power in Dortmund?
Antrag der SPD-Fraktion
(Drucksache Nr.: 01493-01AT)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn RM Hubert Jung - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlussfähig ist.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr RM Jostes benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr RM Jung schlägt vor, TOP 11.1.2 Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck (Drucksache Nr. 01305-01) unter Hinweis auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 19.09.2001 abzusetzen.

Außerdem macht Herr RM Jung den Vorschlag,
TOP 3.2 Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Gewässer im Emscher- und Lippeeinzugsgebiet und Festlegung des Rahmens für die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel (Drucksache Nr.: 01495-01) und die Tagesordnungspunkte unter TOP 12, TOP 8 und TOP 4 wegen der Wichtigkeit und des öffentlichen Interesses vorzuziehen und die anderen Punkte solange zurückzustellen.

Die Verwaltung hat im Wege der Dringlichkeit darum gebeten, die Tagesordnung um die Vorlagen
"Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung für max. 44 Pferde und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich, - Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -" (Drucksache Nr.: 01580-01) als TOP 5.5 und die Vorlage "Genehmigungsänderung zur Neufestlegung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für Flugzeuge am Flughafen Dortmund" (Drucksache-Nr. 01598-01) als TOP 12.4 zu erweitern.
Die Dringlichkeit für die Vorlage "Genehmigungsänderung zur Neufestlegung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für Flugzeuge am Flughafen Dortmund" (Drucksache-Nr. 01598-01) wird von Frau RM Kröger-Brenner nicht gesehen. Mit den Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion wird die Dringlichkeit mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen anerkannt.

Die Tagesordnung wird in der geänderten Form festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 34. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 29.08.2001.

zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Gewässer im Emscher- und Lippeeinzugsgebiet und Festlegung des Rahmens für die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel
(Drucksache Nr.: 01495-01)


Frau RM Kröger-Brenner macht die Wichtigkeit der Planungen für die Emscher-Renaturierungen deutlich.

Auf die Anregung der Frau RM Kröger-Brenner erläutert Herr StR Sierau hinsichtlich des Personalbedarfs, dass Personalerhöhungen nur bei Kostendeckung möglich sind und verweist auf Punkt 7 der Vorlage.

Für Herrn RM Harnisch zeigt die Vorlage Perspektiven auf. Er spricht die Flächenverfügbarkeit und mögliche Verknüpfungen zu vorhandenen Naturschutzgebieten und zum Dortmund-Ems-Kanal an. Er fragt nach der Verknüpfung der Umweltqualitätsziele mit dem Ausbau der Emscher in einen naturnahen Fluss.

Herr RM Münch ist der Meinung, dass die Biotopvernetzungsmöglichkeiten im Bereich der Kläranlage Nord bis zur Stadtgrenze ausgenutzt werden sollten. Er hält den Bereich für einen weitgehend intakten Kultur-und Landschaftsraum, so dass die Ökologie Vorrang haben sollte.

Herr RM Jostes begrüßt die Gestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze Castrop-Rauxel.

Herr StR Sierau informiert über die gute Zusammenarbeit mit der Emschergenossenschaft. Die ökologische Umgestaltung des Emscheroberlaufes soll nicht nur das unmittelbare Umfeld der Emscher betreffen, sondern auch weitere Bereiche des Stadtgebietes in Anspruch nehmen, u. a. die Phoenix-Flächen. Im südlichen Umfeld der Emscher gibt es beachtliche naturräumliche Potentiale. Mit der Projekt Ruhr GmbH wurde inzwischen überlegt, den Emscherlandschaftspark, der zusammen mit dem Grünzug F in Huckarde/Deusen endet, bis zur Emscherquelle durchzuziehen, so dass der Emscherlandschaftspark von der Mündung bis zur Quelle ginge. Die kommunalen Betrachtungen im Hinblick auf die Umweltqualitätsziele sollen möglichst im Verlauf der Emscheraue in einen regionalen Zusammenhang gestellt werden. Die Emscherrenaturierung soll sich in den Überlegungen zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes und im Masterplan Umwelt wiederfinden und die Flächen sollten im Rahmen der Rückgewinnung von Landschaft weiterentwickelt werden.

Beschluss:
1. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel an der Variante "Emscher-Auental", partiell angereichert mit Strukturelementen der Variante "Blau-grünes Netz" orientiert werden sollen .
12. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 12.1
Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes 2001 für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01317-01)
Herr RM Harnisch macht für die SPD-Fraktion weiteren Beratungsbedarf geltend, insbesondere bezüglich des Punktes 3 der "Wesentlichen Neuerungen der Fortschreibung". Außerdem bemüht sich die EDG um eine Beteiligung am Müllheizkraftwerk Iserlohn, bis November könne es hier zu einer Entscheidung kommen.

Frau RM Kröger-Brenner weist auf den Beratungsbedarf ihrer Fraktion hin. Sie hält es für erfreulich, dass die MVA in Hörde nicht weiter geplant wird, auch eine Beteiligung an der MVA Iserlohn hält sie für bedenklich. Der Bau einer mechanisch biologischen Abfallbehandlungsanlage sollte mit großer Kapazität entstehen, der Rest des Abfalls sollte deponiert werden. Die Müllvermeidung sollte weiter betrieben werden.

Herr RM Jostes wünscht sich kalkulierbare Fakten, so dass die Verhandlungen wegen der MVA Iserlohn abgewartet werden sollten.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt, den Tagesordnungspunkt in der Sitzung des AUSW am 14.11.2001 zu behandeln.
zu TOP 12.2
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept Eving
(Drucksache Nr.: 01456-01)


Frau RM Kröger-Brenner hält eine gewerbliche Nutzung und auch die geplante Wohnnutzung auf der Brechtener Niederung und der Brechtener Heide für zu groß.

Beschluss:
Die Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nehmen den vorgelegten Entwurf des Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes als Beratungs- und Diskussionsgrundlage für die weitere Entwicklung des Stadtbezirks und als Grundlage für die Flächennutzungsplan -Neuaufstellung zur Kenntnis.
zu TOP 12.3
"Mobilfunkanlagen in Dortmund"
(Drucksache Nr.: 01493-01)

"Mobilfunkstandorte" Tower-Power in Dortmund?
Antrag der SPD-Fraktion vom 05.09.2001

(Drucksache Nr.: 01493-01AT)
Herr RM Harnisch erläutert den Antrag der SPD-Fraktion und spricht besonders die Punkte Gesundheit und Stadtgestaltung an.

Herr RM Jostes weist auf verschiedene Urteile hin, u. a. auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf bezüglich der Genehmigungspflicht und der Berücksichtigung der Nachbarschaftsinteressen.

Herr StD Fehlemann stellt dar, dass es Vertragsgestaltungen des Städtetages für den öffentlichen Raum gibt. Im privaten Raum ist die Baugenehmigungspflicht zu beachten. Auf zwei öffentlichen Gebäuden, in denen auch andere Partner sind, gibt es in Dortmund zwei D 2-Antennen.

Herr StR Sierau verdeutlicht, dass die UMTS-Lizenzen derzeitig zu Verunsicherungen führen. Zu den bereits in Deutschland vorhandenen 33.000 Basisstationen kommen voraussichtlich ca. 50.000 hinzu.

Für Dortmund heißt dies ungefähr, dass ca. 1.000 Anlagen hinzukommen werden. Es gibt eine Rahmenvereinbarung Mobilfunk zwischen dem Deutschen Städtetag und den UMTS-Mobilfunkbetreibern, diese Rahmenvereinbarung regelt aber noch nicht alles im Detail. Die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes ist Rechtsgrundlage für die Aufstellung der Mobilfunkanlagen. Zwei Wochen vor Errichtung einer Anlage ist dies bei der zuständigen Behörde, dem Staatlichen Umweltamt in Hagen, anzuzeigen. Eine zusätzliche Genehmigungspflicht besteht bei freistehenden Sende- und Antennenanlagen, die höher als 10 m sind. Weitere Vorbehalte ergeben sich aus dem Planungsrecht.

Herr Dr. Mackenbach erklärt, dass der Mobilfunkbetreiber vor dem Errichten einer Anlage bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post eine Standortbescheinigung beantragen muss. Vor dem Ausstellen der Bescheinigung wird geprüft, welche Sicherheitsabstände für die Anlage erforderlich sind und ob von der Anlage eine Gefährdung ausgeht. Gemäß der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes sind bei Einhalten des Sicherheitsabstandes und der Grenzwerte in der Umgebung von Sendeanlagen gesundheitsschädliche Wirkungen durch hochfrequente Abstrahlungen nicht zu befürchten. Anschließend erfolgt eine Anzeige beim Staatlichen Umweltamt. Das Umweltamt wird aufgrund der kritischen Stimmen eine eigene Stellungnahme zu dieser Thematik erarbeiten.

Herr Steinschulte gibt an, dass Mobilfunkanlagen bauliche Anlagen sind, die den baurechtlichen Vorschriften unterliegen. In jedem Einzelfall ist zu prüfen, ob die Anlagen planungsrechtlich relevant sind, d. h. ob es sich um Vorhaben nach § 29 des Baugesetzbuches handelt. Dies ist in der Regel ab einer bestimmten Größenordnung der Fall, z. B. wenn die Anlage über die Freistellung der Landesbauordnung hinausgeht oder diese an exponierter Stelle steht oder Mobilfunkmasten auf hohen Masten befestigt werden. Durch die Rechtsprechung erfolgte inzwischen die Klarstellung, dass Anlagen auch auf anderem Wege genehmigungspflichtig sein können, z. B. wenn die Anlagen eine Nutzungsänderung des Gebäudes herbeiführen.

Herr Wilde bezeichnet die Rahmenvereinbarung, die vom Deutschen Städtetag mit den Mobilfunkbetreibern ausgehandelt wurde, als das Steuerinstrument auch für die Stadt Dortmund. Nach dieser Vereinbarung sollen neue Standorte für Mobilfunkanlagen im Rahmen eines Kooperationsprozesses mit den Städten abgestimmt werden. Die Städte haben damit auch die Möglichkeit, Standorte abzulehnen. Es wird aber sicherlich immer versucht, eine einvernehmliche Lösung zu realisieren. Die Verwaltung hat vor, ein Kataster über die bestehenden Anlagen und anschließend in einer zweiten Stufe ein Kataster über die geplanten Anlagen zu erstellen. Es sind sinnvolle Kriterien für mögliche Standorte zu entwickeln. Diese Kriterien sollten technischer Art sein und um städtebauliche und solche Kriterien ergänzt werden, die Aufschluss darüber geben, wie die Bündelung solcher Einrichtungen oder wie es mit empfindlichen Nutzungen im Umfeld aussieht. Anhand solcher Kriterien sollten die Standorte mit den Mobilfunkbetreibern abgestimmt werden, so dass ein Netz für Dortmund entstehen kann. Eine entsprechende Vorlage, in der der AUSW über das gesamte Thema informiert wird, wird vorbereitet.

Der Text der Rahmenvereinbarung über Mobilfunknetze ist als Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

Herr RM Jostes hebt die Unbedenklichkeit hervor, die Vorsorge und die Gesundheit der Bürger müssen das Hauptaugenmerk in dieser Angelegenheit bleiben.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Einschätzung über den Bedarf, die Nachfrage und die zu erwartende Dichte an Mobilfunktürmen in Dortmund abzugeben.

2. Der AUSW erhält darüber hinaus eine Bewertung der Verwaltung über die in diesem Zusammenhang diskutierten möglichen Gesundheitsstörungen und die städtebaulichen Auswirkungen der möglichen Verdichtung der Mobilfunkeinrichtungen.

3. Nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse berät der AUSW die Konsequenzen einer möglichen Verdichtung und der damit verbundenen Risiken.
zu TOP 12.4
Genehmigungsänderung zur Neufestlegung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für Flugzeuge am Flughafen Dortmund
(Drucksache Nr.: 01598-01)

zu TOP 12.4.1
Genehmigungsänderung zur Neufestlegung des maximal zulässigen Gesamtgewichts für Flugzeuge am Flughafen Dortmund
Antrag der CDU-Fraktion vom 26.09.2001
(Drucksache Nr.: 01598-01AT)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Brackel am 20.09.2001

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, den Antrag als Anlage zur Vorlage zusammen mit der Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund zu geben.

8. Angelegenheiten des Amtes für Tiefbau und Straßenverkehr
zu TOP 8.1
Kanalbau "Sauerländerstraße"
(Drucksache Nr.: 01206-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig den Kanalbau "Sauerländerstraße" mit einem Kostenaufwand in Höhe von 600.000,-- DM.

Die Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2001 bei der Finanzposition 7000 9511 0882 durch eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit vorgesehen.

zu TOP 8.2
Kanalerneuerung Heckelbeckstraße / Elsborn
(Drucksache Nr.: 01385-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Heckelbeckstraße und der Straßen Elsborn und Auf der Goldbreite (in Teilbereichen) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0840 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 200.000,-- DM
Ausgaben 2002 300.000,-- DM
Ausgaben 2003 500.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.3
Kanalerneuerung südlich "An der Panne"
(Drucksache Nr.: 01200-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung im Bereich der Straße südlich "An der Panne" mit einem Kostenaufwand in Höhe von 800.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0801 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 40.000,-- DM
Ausgaben 2002 500.000,-- DM
Ausgaben 2003 260.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.4
Kanalerneuerung "Lütgenholthauser Straße"
(Drucksache Nr.: 01211-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss, wie folgt zu beschließen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung "Lütgenholthauser Straße" mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.200.000,-- DM

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 95110 800 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 8.000,-- DM
Ausgaben 2002 900.000,-- DM
Ausgaben 2003 292.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.5
Kanalerneuerungen im Bereich "Unten im Felde"
(Drucksache Nr.: 01425-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Haupt- und Finanzausschuss folgende Beschlussfassung:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerungen im Bereich der Straße "Unten im Felde" und der Karinstraße mit einem Kostenaufwand von 1.200.000,-- DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0788 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2001 100.000,-- DM
Ausgaben 2002 900.000,-- DM
Ausgaben 2003 200.000,-- DM

Die Abweichungen gegenüber dem Hpl.-Entwurf 2002 werden bei den Beratungen des Entwurfs im Rahmen eines finanziellen Ausgleichs kompensiert. Eine Ausweitung des Budgets erfolgt nicht.

zu TOP 8.6
Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01388-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührenordnung für Parkuhren und Parkscheinautomaten in der Stadt Dortmund.
zu TOP 8.7
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlage Markt ("Alter Markt") einschließlich ihrer Zuwegungen zum Westenhellweg "Am Trissel", "Salzgasse" sowie der Bereich des Marktes ("Alter Markt") zwischen Betenstraße und Westenhellweg
(Drucksache Nr.: 01215-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen ( KAG NRW ) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981
Markt ( " Alter Markt " ) einschließlich der Zuwegungen zum Westenhellweg " Am Trissel ", " Salzgasse " sowie der Bereich des Marktes ( " Alter Markt " ) zwischen Betenstraße und Westenhellweg.

zu TOP 8.8
Einzelsatzung gem. § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund für die Anlagen Klemensstraße von Rheinische Straße bis Ende einschließlich Verbindungsflächen zur Herdstraße/ Herdstraße von Rheinische Straße bis Bahnlinie (Stützmauer) Deutsche Bahn AG (Gesamtmaßnahme)
(Drucksache Nr.: 01216-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Einzelsatzung gemäß § 3 Abs. 6 der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund vom 05.09.1978 in der Fassung der Satzungen zur Änderung der vorgenannten Satzung vom 07.03.1979 und vom 21.12.1981
Klemensstraße von Rheinische Straße bis Ende einschließlich Verbindungsflächen zur Herdstraße / Herdstraße von Rheinische Straße bis Bahnlinie (Stützmauer) Deutsche Bahn AG (Gesamtmaßnahme).

zu TOP 8.9
Antrag auf Abschluß eines Erschließungsvertrages nach § 124 BauGB für den Bau der Stichstraße östlich der Straße "Florenzer Weg" in Dortmund-Aplerbeck
Bebauungsplan AP 192
Antragsteller: Landesentwicklungsgesellschaft - LEG NRW GmbH
(Drucksache Nr.: 01401-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:

Die Erschließung des Geländes in Dortmund-Aplerbeck - Bau der Stichstraße östlich der Straße "Florenzer Weg" einschließlich des erforderlichen Kanals - wird gemäß § 124 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141; BGBl III 213-1) in Verbindung mit dem Ratsbeschluss vom 18.11.1993 durch Erschließungsvertrag der LEG NRW GmbH übertragen.
zu TOP 8.10
Satzung zur dritten Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01479-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Dortmund.
zu TOP 8.11
Satzung zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990)
(Drucksache Nr.: 01480-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur dritten Änderung und Ergänzung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages vom 31.05.1990 (Dortmunder Bekanntmachungen Nr. 23 vom 08.06.1990).

zu TOP 8.12
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Kommunalabgabengesetz (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen im Gebiet der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 00954-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungsamtes
zu TOP 4.1
Verkehrserschließung Konzerthaus
(Drucksache Nr.: 00979-01)


Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Verkehrskonzept für die Erschließung des Konzerthauses zu. Er fordert die Veranstalter auf, Verhandlungen mit der Dortmunder Stadtwerke AG zu führen, mit dem Ziel, bei Veranstaltungsaufnahme Kombitickets anbieten zu können. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, keine direkte Busvorfahrt vorzusehen und beauftragt die Verwaltung, die Busvorfahrt im Bereich Kuckelke zu organisieren.
zu TOP 4.2
Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung baulicher Anlagen im Bereich der Siedlung Tremonia vom 10.01.1984 und Stellplatzablösesatzung vom 09.07.1996 (Satzung nach § 51 Abs. 6 Landesbauordnung)
hier: Umstellung der Entgelte von DM auf EURO ab dem 01.01.2002
(Drucksache Nr.: 01403-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlusfassung:

1. Der Rat beschließt, dass der im § 6 der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhaltung der baulichen Anlagen im Bereich der Siedlung "Tremonia" genannte DM-Betrag in Höhe "50.000,- DM" mit Wirkung ab dem 01.01.2002 durch "25.000,- Euro" ersetzt wird.

2. Der Rat beschließt, dass die in der Stellplatzsatzung genannten DM-Beträge wie folgt durch Euro Beträge ersetzt werden:

Im § 3 Absatz 1 wird der Text "auf DM 18.000,-" durch "auf EURO 9.000,-",
der Text "auf DM 11.700,-" durch "auf EURO 5.850,-" und
der Text "auf DM 9.400,-" durch "auf EURO 4.700,-" ersetzt.
Im § 3 Absatz 2 wird der Text "auf DM 7.200,-" durch "auf EURO 3.600,-",
der Text "auf DM 4.700,-" durch "auf EURO 2.350,-" und
der Text "auf DM 3.800,-" durch "auf EURO 1.900,-" ersetzt.
Im § 3 Absatz 3 wird der Text "auf DM 1.800,-" durch "auf EURO 900,-",
der Text "auf DM 1.100,-" durch "auf EURO 550,-" und
der Text "auf DM 900,-" durch "auf EURO 450,-" ersetzt.
Im § 3 Absatz 4 wird der Text "auf DM 3.600,-" durch "auf EURO 1.800,-",
der Text "auf DM 2.400,-" durch "auf EURO 1.200,-" und
der Text "auf DM 1.900,-" durch "auf EURO 950,-" ersetzt.

zu TOP 4.3
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
(Drucksache Nr.: 01455-01)

zu TOP 4.3.1
Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg
Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2001
(Drucksache Nr.: 01455-01AT)

zu TOP 4.3.2
Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001

(Drucksache Nr.: 01455-01AT)

Herr RM Jostes begründet den og. Antrag der CDU-Fraktion.

Frau RM Reuter begründet im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag. Bei ihrer Fraktion besteht noch Beratungsbedarf.

Auch Herr RM Harnisch macht für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf geltend, da zu verschiedenen Details der Umgestaltung noch keine abschließende Meinung innerhalb der Fraktion gefunden werden konnte. Im Bereich der Straßenbahnschienen des Boulevards Kampstraße könnte seiner Meinung nach z. B. ein Restaurant entstehen.

Herr StR Sierau macht den Stand des Verfahrens deutlich. Vor dem Hintergrund eines städtebaulichen Wettbewerbs, den Herr Prof. Fritschi gewonnen hat, wurde eine Vorlage beschlossen, mit der die Vorentwurfsplanung im Grundsatz gebilligt wurde. Anschließend sollte ein Entwurf erarbeitet werden. Die vorgelegten Vorschläge dienen dem Start der Diskussion. Als erstes wird nun der Platz von Leeds fertiggestellt, danach werden die Kirchplätze und im Anschluss daran die Westentorallee gestaltet. Bei der Gestaltung sind auch die bestehenden Nutzungen zu beachten. Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan liegt jetzt vor, auf dieser Grundlage ist ein Konzept für die beiden Kirchplätze zu entwickeln. Die räumlichen Situationen an den Kirchen verlangen eine Verbesserung. Herr StR Sierau beschreibt, dass ein Besucher, der vom Bahnhof kommt, an der St. Petri-Kirche von einem nicht einladend wirkenden Bollwerk begrüßt wird. Im Umfeld von St. Reinoldi sollte z. B. der südöstliche Pavillon ersetzt werden. Zur Zeit muss eine Verständigung über die Stellen erfolgen, an denen Modifikationen erfolgen sollen. Es ist zudem die Frage zu stellen, ob eine Belebung der Plätze erfolgen soll, d. h. ob dort kulturelle oder gastronomische Nutzungen plaziert werden. Anschließend werden Qualifizierungs- und Wettbewerbsverfahren durchzuführen sein.

Anhand von Folien stellt Herr StR Sierau verschiedene Varianten für das Umfeld der Kirchen St. Reinoldi und St. Petri vor. Für den weiteren Diskussionsprozess hält er es für möglich, über eine 3-D-Animation oder mit einem Gerüst, das mit Planen zugehängt wird, die Sichtbeziehungen darzustellen.

Auf die Frage der Frau RM Lührs nach dem Lichtband macht Herr StR Sierau darauf aufmerksam, dass das Lichtband, das Herr Prof. Fritschi entworfen hatte, weiterhin vorgesehen ist, ggf. könnte es unter einem Gebäude durchtauchen. Die Sichtbegrenzung kann unterschiedlich sein, genau wie die Platzbegrenzung.

Herr RM Jostes stellt im Namen der CDU-Fraktion dar, dass um die Kirchen freie Plätze sein sollten. Er erläutert hierzu den Antrag der CDU-Fraktion.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr schlägt vor, die Fachhochschule einzubinden und dann ggf. erarbeitete Modelle der Öffentlichkeit mit den verschiedenen Alternativen zur Verfügung zu stellen. Frau s. B. Pohlmann-Rohr geht auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ein.

Herr RM Drabig verweist auf den Wettbewerb zur Neugestaltung. Der wesentliche Aspekt, der für den Entwurf des Herrn Prof. Fritschi gesprochen hatte, war das Lichtband. Es sollte für Kompensationen an bestimmten Stellen, insbesondere den Kirchen, gesorgt werden. Er empfiehlt, eine fotorealistische Darstellung der Plätze für die Entscheidungsfindung, einmal von dem alten Entwurf des Herrn Prof. Fritschi und dann für die neueren Entwürfe, erstellen zu lassen. Er fordert ein Konzept, um die Vorstellung und die Diskussion zu fördern.

Herr RM Harnisch sieht als weitere Möglichkeit der Darstellung eine maßstäbliche Aufstellung der Entwicklung. Er regt einen Masterplan City-Plätze an, um künftige Diskussionen um Plätze in der Stadt strukturierter und zielgerichteter führen zu können.

Herr RM Jung fasst zusammen, dass der AUSW heute keinem Konzept zustimmt, sondern dass er die vorgetragenen Alternativen zur Kenntnis nimmt. Aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht hervor, dass eine Qualifizierung, auch für die Darstellung nach außen, erfolgen sollte und die Ansichten von verschiedenen Standorten aus dargestellt werden sollten. Mit den aufbereiteten Planunterlagen sollte eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden. Die Änderungen und Wünsche zur Randbebauung sollten hierbei auch referiert werden. Herr RM Jung stellt heraus, dass Punkt 2 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Kirchplätze fokussiert ist. Für ihn besteht auch Einigkeit im AUSW darüber, den Gestaltungsbeirat nach dem ersten Zusammentreten im November 2001 mit dem Thema zu befassen.

Der CDU-Antrag hat sich nach der Diskussion und der Abstimmung über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erledigt.

Beschluss:
Der AUSW beschließt einstimmig den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001 mit der Bezeichnung "Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg" (Drucksache-Nr 01455-01AT) (Anlage 2). Der Antrag wird dahingehend ergänzt, dass eine visualisierte Aufbereitung der Gestaltung, d. h. eine Qualifizierung der Darstellung, erfolgt sowie die Chancen und Änderungen zur Randbebauung mit Ansichten von verschiedenen Standorten vorgestellt werden.
Vor Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung wird der AUSW über die aufbereiteten Planunterlagen und die mögliche Randbebauung informiert.

Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit dieser Maßgabe folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept zur städtebaulichen Neuordnung des Umfeldes der Kirchen St. Reinoldi und St. Petri zu. Für das Umfeld von St. Petri spricht er sich für die Variante A aus (ohne Bebauung am Westenhellweg).

Die Planungsverwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Konzepte durchzuführen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 31.10.2001


Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001
Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001 wird mit folgenden von Frau RM Lührs genannten Änderungen einstimmig genehmigt:

1.) ....

2.) Zu TOP 4.3 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Bebauung der Kirchenumfelder St. Reinoldi und St. Petri
(Drucksache Nr.: 01455-01)
- TOP 4.3.1 Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg, Antrag der CDU-Fraktion vom 25.09.2001 (Drucksache Nr.: 01455-01AT)
- zu TOP 4.3.2 Neugestaltung Kampstraße - Brüderweg, Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001
(Drucksache Nr.: 01455-01AT)

hebt Frau RM Lührs hervor, dass der nördlich quer der Reinoldi-Kirche vorgestellte Bau mehrheitlich in der AUSW-Sitzung am 26.09.2001 abgelehnt wurde.

Außerdem wurde auf Anregung von Frau RM Lührs der Beschluss wie folgt verändert:
(Der geänderte Beschluss ist in fett markiert.)

Beschluss:

Der AUSW beschließt einstimmig den beigefügten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.09.2001 mit der Bezeichnung "Neugestaltung Kampstraße/Brüderweg" (Drucksache-Nr 01455-01AT) (Anlage). Der Antrag wird dahingehend ergänzt, dass eine visualisierte Aufbereitung der Gestaltung, d. h. eine Qualifizierung der Darstellung, erfolgt sowie die Chancen und Änderungen zur Randbebauung mit Ansichten von verschiedenen Standorten vorgestellt werden.

Vor Durchführung einer öffentlichen Veranstaltung wird der AUSW über die aufbereiteten Planunterlagen und die mögliche Randbebauung informiert.


Der AUSW empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, mit dieser Maßgabe folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur städtebaulichen Neuordnung des Umfeldes der Kirchen St. Reinoldi und St. Petri zur Kenntnis.
Die Planungsverwaltung wird beauftragt, eine öffentliche Veranstaltung zur Vorstellung der Konzepte durchzuführen.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123- Kniepacker -
(Drucksache Nr.: 01006-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt von dem unter Punkt 3. dieser Beschlussvorlage erläuterten veränderten Sachverhalt Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung
- den geplanten Standort für ein Altenheim im Bereich der Änderung Nr. 3 des Bebauungsplanes Hu 123 - Kniepacker - nicht weiter zu verfolgen,
- statt dessen Planungsrecht zu schaffen für eine Wohnbebauung - Allgemeines Wohngebiet (WA) - und
- die Planung für ein Altenheim im Stadtbezirk Huckarde im Bereich Zeppelinstraße zu verfolgen.

zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Hom 242 - Bergfeld -
hier: Aufstellungsbeschluss
(Drucksache Nr.: 01253-01)
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Hombruch am 18.09.2001
- Schreiben des Herrn StR Sierau vom 25.09.2001, mit dem dem AUSW das Schreiben an die Mitglieder der Bezirksvertretung Hombruch vom 12.09.2001 zur Kenntnis gegeben wurde

Frau RM Horitzky schließt sich im Namen der CDU-Fraktion der Meinung der Bezirksvertretung Hombruch an, weniger Häuser auf größeren Grundstücken zu vermarkten.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr spricht sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen die Vorlage aus. Sie bittet darum, ein Verfahren für die Einzelvermarktung festzulegen.

Herr Wilde macht darauf aufmerksam, dass in der Vorlage bereits die Anzahl von "ca. 50 Wohneinheiten" genannt ist. Die Bezirksvertretung will bei der Aufstellung des Bebauungsplanes die Anzahl der Wohneinheiten auf 50 Wohneinheiten festgelegt wissen. Hier besteht keine große Abweichung. Herr Wilde bittet darum, sich an dem "circa" zu orientieren und nicht genau 50 Wohneinheiten zu verlangen, um ein gutes städtebauliches Konzept entstehen zu lassen.

Beschluss:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD- und der CDU-Fraktion die Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 242 - Bergfeld - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 22141, BGBl. III/FNA 213 -) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SG NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2000 (GV NRW S. 245).

zu TOP 4.6
Bauleitplanung;
124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben-und Erschließungsplan) Mg 156 -westlich Treckmannweg-
Hier:
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (124. Änderung),
II. Einleitungsbeschluss,
III. Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger,
IV. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil A-
(Drucksache Nr.: 01415-01)

Herr RM Harnisch bittet um Aufnahme des Hinweises, dass die zu bauende Schallschutzmauer begrünt wird.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig mit vorgenanntem Hinweis,

I. den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 27.06.1985 für den unter Punkt I dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (124. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213 - 1).

II. das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Mg 156 - westlich Treckmannweg - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich einzuleiten.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung (124. Änderung des Flächennutzungsplanes und Einleitung des Satzungsverfahrens für den vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Mg 156 - westlich Treckmannweg - ) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB.

IV. dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage 4 dieser Vorlage) zuzustimmen.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW.

zu TOP 4.7
Herbstakademie "Stadtraum B1"
(Drucksache Nr.: 01471-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Teilnahme der Stadt Dortmund an der Herbstakademie "Stadtraum B1". Er beauftragt die Planungsverwaltung, bei Vorlage von Vorhaben, die den voraussichtlichen Zielen entgegenstehen, von den unter Punkt 2 beschriebenen Sicherungsinstrumenten Gebrauch zu machen.
zu TOP 4.8
- unbesetzt -

zu TOP 4.9
- unbesetzt -

zu TOP 4.10
Planfeststellungsverfahren für den 6-streifigen Ausbau der B 1
hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
(Drucksache Nr.: 01197-01)
Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Planung der B 1 wird im Grundsatz zugestimmt. Die städtischen Anregungen, Forderungen und Bedenken gem. Ziffer 6 sind zu berücksichtigen.
zu TOP 4.11
"Revitalisierung Brückstraßenviertel"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 01541-01)

"Revitalisierung Brückstraßenviertel"
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2001
(Drucksache Nr.: 01541-01AT)

Frau s. B. Pohlmann-Rohr begründet den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Revitalisierung Brückstraßenviertel" vom 19.09.2001.

Herr StR Sierau weist auf die Broschüre zum Brückstraßenviertel aus Dezember 1999 hin, dem das Arbeitskonzept für das Quartiersmanagement entnommen werden kann. Das Leitbild, das in der Broschüre formuliert wurde, sollte für alle Akteure weiterhin die Richtschnur sein. Herr StR Sierau verweist zudem auf die Veränderungen, wie Konzerthaus, Gestaltung Platz von Leeds, Neugestaltung Straßenraum. Im Hintergrund ist seines Erachtens die Frage zu stellen, ob sich alle Akteure - wie angekündigt - an dem Prozess beteiligen. Herr StR Sierau erinnert an Absichtserklärungen, die dahin gingen, dass private Investoren folgen, wenn von städtischer Seite Leistungen erbracht werden. Zusammen mit dem Quartiersmanager hält die Verwaltung nach, was mit den einzelnen Häusern passiert und es werden Hilfen bei der Umsetzung der jeweiligen Überlegungen angeboten. Dies gilt auch für den gastronomischen und kulturellen Bereich. Es gibt viele Interessenten für Nutzungen dieser Art, aber nicht immer konnte es bisher zu einer Verständigung mit den Hauseigentümern kommen. Die Rolle des Quartiersmanagers ist in einem Vertrag zwischen dem Quartiermarketing Brückstraße e. V. und der Firma Cramer Marketing und Vertrieb geregelt. Es bestehen mit Herrn Cramer Kontakte mit Blick auf die Gebäude und den Gastronomiebereich. Inzwischen wurden verschiedene Fassaden präsentiert, die nun auch erneuert werden sollen. Herr StR Sierau sagt die Beantwortung der Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu, nur wird dies nicht kurzfristig möglich sein. Bis September 2002 wird sich nach Meinung
des Herrn StR Sierau im Brückstraßenviertel noch viel verändern.

Zu Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt Herr RM Jostes die Verbindung zum Gestaltungskonzept her, in dem auch das Grün geregelt ist, so dass seines Erachtens dieser Punkt erledigt sei. Punkt 2 des Antrages sieht er als Bitte um Stellungnahme. Punkt 3 kann von der CDU-Fraktion nicht mit getragen werden.

Herr RM Harnisch verweist bezüglich Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf den Fassadenwettbewerb, der im AUSW vor der Sommerpause vorgestellt wurde, so dass Punkt 1 von der SPD-Fraktion abgelehnt wird. Auch Punkt 2 lehnt er ab, zu Punkt 3 macht er deutlich, dass dem Quartiersmanager keine städtischen Mitarbeiter zur Seite gestellt werden sollten.

Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Revitalisierung Brückstraßenviertel" vom 19.09.2001 wird mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der CDU-Fraktion abgelehnt.
zu TOP 4.12
"Quartiersmanagement in der Nordstadt"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 01542-01)

"Quartiersmanagement in der Nordstadt"
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2001
(Drucksache Nr.: 01542-01AS)

Herr StR Sierau erläutert, dass das Quartiersmanagement in der Nordstadt in engem Zusammenhang mit URBAN II zu sehen ist. URBAN II ist ein sehr komplexes Verfahren, das sich im Moment im Abstimmungsprozess und im Konsultationsverfahren mit den Generaldirektionen der EU befindet. Es ist beabsichtigt, in Kürze dazu eine Ratsvorlage einzubringen. Das Quartiersmanagement ist Teil von URBAN II und gilt als eines der Startprojekte. Zur Entwicklung des Quartiersmanagements gibt es unterschiedliche Vorstellungen, so dass verschiedene Modelle zur Verfügung stehen. Eine Entscheidung für eines der Modelle hat es bisher nicht gegeben. Eine Variante wurde z. B. vom Nordstadtforum erstellt. Am 20.09.2001 hat es ein Gespräch über mögliche Trägermodelle gegeben. Die Verwaltung wird sich im Grundsatz daran orientieren, was durch die EU vorgegeben ist. Der politische Meinungsbildungsprozess und die Erörterung insbesondere in der Nordstadt bleiben abzuwarten. Die von der Verwaltung derzeitig erarbeiteten Alternativen sind danach vorzutragen, zu bewerten und zu entscheiden.

Frau RM Kröger-Brenner macht auf die schon lange laufenden Diskussionen aufmerksam. Ihres Wissens soll laut EU das Quartiersmanagement bei den Trägern aufgrund der bestehenden Kontakte und des Wissens angesiedelt werden. Das Quartiersmanagement im Planungsamt anzusiedeln, könnte die Träger bzw. Akteure in der Nordstadt vor den Kopf stoßen. Frau RM Kröger-Brenner schlägt vor, die Entscheidung offen zu lassen und erst im Rat zu treffen.

Herr StR Sierau stellt dar, dass zwar im Oktober 2000 dem Nordstadtforum ein Modell vorgestellt wurde, dies war aber nur ein denkbares Modell. Der Prozess, der am 20.09.2001 vereinbart wurde, kann wie besprochen durchgeführt werden, sobald URBAN II in Gang gebracht wurde. Anschließend wird es zum Thema Quartiersmanagement in der Nordstadt eine Diskussion und Entscheidung im AUSW geben können.

Frau RM Horitzky hält es für gut, nicht nur die örtlichen Träger mit dem Quartiersmanagement zu befassen, sondern auch Externe mit in diesen Prozess hineinzunehmen.

Frau s. B. Pohlmann-Rohr gibt an, dass die Träger in der Nordstadt meinen, "GegenwindW zu spüren. Sie schlägt vor, auf in anderen Städten erfolgreich angewandte Verfahren zurückzugreifen.
zu TOP 4.13
"Thier-Brache"
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorschlag zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 01543-01)

"Thier-Brache"
Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.09.2001
(Drucksache Nr.: 01543-01AS)

Herr StR Sierau macht deutlich, dass ihm keine Planungsalternativen zur Bebauung des Thier-Geländes bekannt sind. Es gibt eine Bauvoranfrage, die das Gelände betrifft. Nach Aussage des Eigentümers ist die Bauvoranfrage nicht mit ihm abgestimmt.

5. Angelegenheiten des Bauordnungsamtes
zu TOP 5.1
63/2-1-27096
Nutzungsänderung einer PKW-Einstellhalle zu einem Kirchengemeindehaus auf dem Grundstück Kasseler Straße 14
- Vorhaben gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit einer Ausnahme von der Veränderungssperre -
(Drucksache Nr.: 01429-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, eine Baugenehmigung in Verbindung mit einer Ausnahme von der seit dem 23.03.2001 rechtskräftigen Veränderungssperre zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt einstimmig die Zulassung des Vorhabens.
zu TOP 5.2
63/2-4-27065
Neubau einer Maßregelvollzugseinheit mit 54 Plätzen auf dem Klinikgelände des Westfälischen Zentrums für Psychiatrie, Psychotherapie und Psychosomatik in Dortmund-Aplerbeck, Leni-Rommel-Straße
hier: Verfahren gemäß § 80 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) - öffentliche Bauherren -
- Vorhaben gemäß § 34 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01418-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.
zu TOP 5.3
63/2-1-26400
Nutzungsänderung der Büroräume und der Lagerhalle zu einem Gemeindehaus und Gebetsraum auf dem Grundstück Carl-Holtschneider-Straße 8a
- Vorhaben gemäß § 34 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01501-01)

Herr RM Harnisch macht für die SPD-Fraktion Beratungsbedarf vor dem Hintergrund, dass die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord gleichzeitig tagt, geltend. Das Votum der Bezirksvertretung sollte beachtet werden.

Beschluss:
Die Vorlage wird in der Sitzung des AUSW am 31.10.2001 beraten.
zu TOP 5.4
"Errichtung von Schnellrestaurants an der B 1"
CDU-Fraktion

Anforderung einer Stellungnahme nach § 14 I GeschO
(Drucksache Nr.: 01540-01)

zu TOP 5.4.1
"Errichtung von Schnellrestaurants an der B 1"
- Stellungnahme des Herrn StR Sierau vom 20.09.2001 (Drucksache Nr.: 01540-01St)
- Auszug aus dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 25.09.2001, die Eingabe und die Stellungnahme der Verwaltung liegen vor
- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost am 25.09.2001

Herr RM Grote begründet die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 11.09.2001 und weist auf den abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost hin. Er beantragt, dem Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost in dieser Angelegenheit zu folgen.

Frau RM Reuter bittet darum, nun schnell zu handeln.

Herr StR Sierau stellt dar, dass bei den vorhandenen Bebauungsplänen mit Aufstellungsbeschlüssen die Festsetzungen zu überprüfen sind. Zum Teil gibt es in diesem Bereich keine Bebauungspläne. Er teilt die Sorge der Anwohnerinnen und Anwohner, die keine Nutzung zugelassen haben möchten, die die unmittelbare Beeinträchtigung der Wohnsituation verschärft. Auch sollte an dieser Stelle für eine vernünftige städtebauliche urbane Qualität gesorgt werden. Bezüglich der Anträge weist Herr StR Sierau auf die Stellungnahme hin. Wie es weitergehen wird, wird im AUSW berichtet werden.

Herr RM Drabig hält es für sinnvoll, einen Aufstellungsbeschluss für den gesamten B 1-Bereich bis zur nächsten AUSW-Sitzung für den Bebauungsplan zu erstellen.

Herr RM Jung fordert die Verwaltung dazu auf, vor dem Erteilen eines etwaigen Bauvorbescheides oder einer Baugenehmigung für Burger King die Entscheidung dem AUSW vorzulegen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig:
Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost und dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen darzustellen, in welchen Bereichen des Stadtbezirkes an der Bundesstraße 1 keine Bebauungspläne existieren.
Des weiteren soll für die Bereiche, in denen Bebauungspläne existieren, das Aufstellungsjahr genannt werden und geprüft werden, welche Maßnahmen aufgrunddessen baurechtlich zulässig sind.
Die Verwaltung wird aufgefordert, entlang der Bundesstraße 1 die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu schaffen.
Des weiteren wird die Verwaltung aufgefordert, Vorabinformationen zu den weiteren Schritten in den Baugenehmigungsverfahren an die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost weiterzuleiten, auch wenn keine rechtlichen Verpflichtungen hierzu vorliegen.
Die Verwaltung wird weiterhin gebeten zu prüfen, in welcher Höhe eine Entschädigungspflicht an die Betreiber der Schnellrestaurants gezahlt werden muß, wenn das baurechtliche Verfahren geändert wird.
zu TOP 5.5
63/2-3-28479 u. 28480 Nutzungsänderung eines landwirtschaftlichen Betriebsgebäudes zu einer Reitschule mit Pferdehaltung für max. 44 Pferde und Errichtung einer offenen Unterstellhalle mit 20 Pferdeboxen und Strohlager auf dem Grundstück Bockenfelder Straße 161 in Dortmund-Westrich
-Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 01580-01)

- Auszug aus der Sitzung der Bezirksvertretung Lütgendortmund am 21.08.2001 sowie Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Lütgendortmund
Frau RM Schilling und Frau RM Kröger-Brenner stimmen im Namen ihrer jeweiligen Fraktion der Vorlage zu.

Herr RM Jostes spricht sich im Namen der CDU-Fraktion gegen die Erteilung einer Baugenehmigung aus.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Absicht der Verwaltung, die Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Zulassung des Vorhabens.

9. Angelegenheiten des Regiebetriebes 'Stadtgrün'
zu TOP 9.1
Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01212-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührenordnung für das Tierheim der Stadt Dortmund.

11. Angelegenheiten des Werksausschusses

zu TOP 11.1 "Städtische Immobilienwirtschaft"
zu TOP 11.1.1
Halbjahresbericht zum 30.06.2001 des Eigenbetriebes "Städtische Immobilienwirtschaft"
(Drucksache Nr.: 01486-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis.
zu TOP 11.1.2
Anbau eines Aufzuges an die Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 01305-01)

Die Vorlage wird zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt. Auf das Schreiben des Herrn StD Fehlemann vom 19.09.2001 wird verwiesen.
zu TOP 11.2 "Friedhöfe Dortmund"

zu TOP 11.2.1
- unbesetzt -

3. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 3.1
Gewässerausbau; Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund
(Drucksache Nr.: 01451-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, das Vorhaben "Umgestaltung des Körnebachs von km 4,93 bis km 10,63 in Dortmund" gemäß § 31 Wasserhaushaltsgesetz entsprechend dem beigefügten Planfeststellungsbescheid zuzulassen.
zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zur Umgestaltung der Gewässer im Emscher- und Lippeeinzugsgebiet und Festlegung des Rahmens für die weiteren Planungen zur Umgestaltung der Emscher zwischen der Kläranlage Dortmund-Nord und der Stadtgrenze zu Castrop-Rauxel
(Drucksache Nr.: 01495-01)


Der Tagesordnungspunkt ist zu Beginn der Sitzung behandelt worden.
zu TOP 3.3
Inbetriebnahme einer Anlage zur Grubengasnutzung in Dortmund-Dorstfeld
(Drucksache Nr.: 01489-01)

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 3.4
Landwirtschaft in Dortmund
Bericht der Verwaltung über die Kooperation der Stadt Dortmund mit landwirtschaftlichen Betrieben
(Drucksache Nr.: 01516-01)

Herr RM Berndsen fordert die Verwaltung im Namen der SPD-Fraktion dazu auf, mit den Landwirten das Gespräch suchen, wenn es um Flächen für den ökologischen Ausgleich geht. In mehreren Fällen passten die Flächen in die Planung hinein, waren von den Bodenwerten her aber relativ gut. Zum Teil haben die Landwirte gleichzeitig Flächen, die von den Bodenwerten und von der Ertragsleistung deutlich niedriger sind, die aber nicht für den ökologischen Ausgleich in Anspruch genommen werden. Herr RM Berndsen hält Gespräche mit den Landwirten für erforderlich, da Landwirte Flächen haben, die für eine Wohnbebauung in Frage kommen könnten. Außerdem sollte seines Erachtens eine Langfristverpachtung städtischer Liegenschaften an ökologisch wirtschaftende Betriebe erfolgen, da die Landwirte in der Regel, um ökologisch bewirtschaften zu können, zunächst investieren müssen.

Zur Frage des Herrn RM Berndsen gibt Herr Dr. Mackenbach an, dass aus ökologischen Erwägungen heraus die Böden mit schlechteren Bodenwerten durchaus ökologisch wertvoller sind. Stellt ein Bauer seinen landwirtschaftlichen Betrieb auf eine ökologische Bewirtschaftung um, so bedeutet dies für ihn eine Existenz-, Generations- oder Lebensentscheidung, für die eine gewisse Sicherheit notwendig ist. Landwirte, die sich auf eine ökologische Umstellung des Betriebes einlassen wollen, werden vom Umweltamt und auch Liegenschaftsamt beraten und unterstützt.

Frau RM Kröger-Brenner wünscht sich, die Landwirte noch mehr von der ökologischen Landwirtschaft überzeugen zu können. Auch sie hält die langfristige Verpachtung für wichtig. Sie sieht die Möglichkeit, im Rahmen der Aufstellung des Flächennutzungsplanes Flächen für die Landwirtschaft langfristig zu sichern. Frau RM Kröger-Brenner macht den Vorschlag, bei Aufstellung des Flächennutzungsplanes zu prüfen, welche Landwirte an welchen Stellen bereit sind, auf ökologische Landwirtschaft umzustellen. Sie spricht auch an, dass die Landwirte bei der Vermarktung ihrer Produkte unterstützt werden sollten.

Laut Herrn Dr. Mackenbach werden Beratungen dieser Art angeboten. Das Umweltamt plant, in diesem Bereich eine ABM-Kraft einzusetzen.

Herr RM Harnisch regt an, mit den Landwirten zu sprechen, dass langfristig die Bachränder nicht gedüngt, sondern sich selbst überlassen werden.

Hierzu antwortet Herr Höing, dass Interesse besteht, landwirtschaftliche Flächen in den Randbereichen einer ökologischen Bewirtschaftung zuzuführen. Dies setzt voraus, dass die Landwirte bereit sind, über Entschädigungsregelungen zu sprechen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kooperation der Stadt Dortmund mit landwirtschaftlichen Betrieben zur Kenntnis und beauftragt einstimmig die Verwaltung, die Konsultationen unter den beschriebenen Zielen und Rahmenbedingungen fortzuführen.
zu TOP 3.5
Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 01353-01)

zu TOP 3.5.1
"Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke"
Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)

zu TOP 3.5.2
"Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten"
Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)

zu TOP 3.5.3
"Ökokonto"
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 25.09.2001
(Drucksache Nr.: 01353-01AT)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001

Frau RM Lührs begründet den Antrag der SPD-Fraktion. Sie sieht bei allen Beteiligten unter bestimmten Voraussetzungen eine gewisse Akzeptanz der Ökokonten. Die SPD-Fraktion befürwortet die Einführung der Ökokonten, da damit die Eingriffsregelung flexibler wird. Durch Flächenbereitstellung und ökologische Maßnahmen könnten Ökopunkte gesammelt werden. Die Akzeptanz für Eingriffsregelungen wird ihrer Meinung nach dadurch größer.

Frau RM Lührs spricht die verschiedenen Anträge zu diesem Tagesordnungspunkt an. Sie macht den Verfahrensvorschlag, die vorhandenen Anträge als Bitten um Stellungnahme zu werten und die Verwaltung zu den einzelnen Punkten Stellung nehmen zu lassen.

Frau RM Kröger-Brenner sieht das Ökokonto als kritisch an, da die Vermeidung von Eingriffen aus dem Auge verloren werden könnte. Es kommt für sie darauf an, welche Flächen und welche Maßnahmen genommen werden. Sie stimmt dem Vorschlag der Frau RM Lührs zu und bittet darum, mit der Stellungnahme des Beirates auch als Bitte um Stellungnahme zu verfahren.

Im Namen der CDU-Fraktion spricht sich Herr RM Jostes für die Vorlage aus. Dem Antrag der SPD-Fraktion stimmt er im allgemeinen zu, ist aber nicht damit einverstanden, den Wegebau, wie in den Anträgen des Herrn RM Münch und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vorgeschlagen, von vornherein auszunehmen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass aufgrund der folgenden anliegenden Unterlagen
- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001 mit der Bezeichnung "Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001 mit der Bezeichnung "Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Ökokonto" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001
die Verwaltung Stellung nimmt.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
- im Umweltamt Ökokonten für die Stadt Dortmund und für das Sondervermögen der Stadt Dortmund einzurichten und zu bewirtschaften,
- für Bauvorhaben des Sondervermögens als Berechnungsgröße für den freiwilligen ökologischen Beitrag die zulässigerweise versiegelbare Fläche anzunehmen.

Auszug aus der noch nicht genehmigten und unterschriebenen Niederschrift über die 37. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 31.10.2001


Zu 1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001
Die Niederschrift über die 36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 26.09.2001 wird mit folgenden von Frau RM Lührs genannten Änderungen einstimmig genehmigt:

1.) Zu TOP 3.5 Bericht der Verwaltung über Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten für die Stadt Dortmund (Drucksache Nr.: 01353-01)
- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001 mit der Bezeichnung "Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke"
- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001 mit der Bezeichnung "Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten"
- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Ökokonto"
- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001

ist der folgende Beschluss um den kursiv und fett markierten Spiegelstrich zu ergänzen. Über die Ergänzung dieses Spiegelstrichs bestand in der AUSW-Sitzung am 26.09.2001 Einvernehmen. Der AUSW legt Wert darauf, dass entsprechend verfahren wird:

Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig, dass aufgrund der folgenden anliegenden Unterlagen

- Antrag des Herrn RM Münch (Bürgerliste) vom 19.09.2001 mit der Bezeichnung "Dezentrale Öko-Konten für die Stadtbezirke" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)

- Antrag der SPD-Fraktion vom 24.09.2001 mit der Bezeichnung "Ausgleich und Ersatz und Einrichtung von Ökokonten" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)


- Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Bezeichnung "Ökokonto" (Drucksache-Nr. 01353-01AT)
- Auszug aus der Sitzung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde am 19.09.2001
die Verwaltung Stellung nimmt.

Mit dieser Maßgabe empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt,
- im Umweltamt Ökokonten für die Stadt Dortmund und für das Sondervermögen der Stadt Dortmund einzurichten und zu bewirtschaften,
- für Bauvorhaben des Sondervermögens als Berechnungsgröße für den freiwilligen ökologischen Beitrag die zulässigerweise versiegelbare Fläche anzunehmen,
- Der AUSW wird über den Zeitpunkt der Anrechnung von Maßnahmen, über die Art der anzurechnenden Maßnahmen und über die Methodik der Bewertung im Rahmen der angekündigten Berichterstattung mitentscheiden. Dazu soll die Verwaltung beispielhaft bis zum Jahresende
- einen ersten Auszug aus dem Ökokonto der Stadt vorbereiten,
- detailliert über die Bewertungsmethodik berichten und
- Varianten zum Anrechnungszeitraum vorlegen.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt der Vorsitzende, Herr RM Jung, die öffentliche Sitzung um 18:15 Uhr.

J u n g J o s t e s S k o d z i k

Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(Vorbehaltlich nachträglicher Unterschriftsleistung zur Genehmigung vorgelegt.)