Niederschrift (öffentlich)

über die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 25.09.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Carla Neumann-Lieven (SPD) i. V. f. RM Rita Brandt
RM Ute Pieper (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Rosemarie Liedschulte (CDU) stellv. Vorsitzende
RM Christian Barrenbrügge (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Barbara Blotenberg (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Lars Rettstadt (FDP / Bürgerliste)

Thomas Oppermann (SJD Die Falken)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Sonja Vennhaus (Diakonisches Werk) i. V. f. Anne Rabenschlag
Manfred von Kölln (Caritas-Verband)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Waltraud Bonekamp


Klaus Burkholz
Astrid Schulte im Busch (Richter) i. V. f. Peter Prause
Gabriele Krieling (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Bayram Cankaya (Islamische Gemeinden)
Peter Finkensiep (DPWV) i. V. f. Gunther Niermann
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Marleen Wildner (Stadtelternrat)
Martina Richter (Behindertenpol. Netzwerk) i. V.f. Christiane Rischer
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Birgit Averbeck
Alfred Hennekemper


Andreas Hibbeln
Elisabeth Hoppe
Jutta Krampe
Rainer Siemon
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Sabine Weber



Arno Lohmann 57/FABIDO


4. Gäste

Stephan Moning Die Brücke Dortmund e. V.


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

Andreas Roshol (Ev. Jugend)

Thomas Keyen (Agentur für Arbeit)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Alexander Sperling (Jüdische Kultusgemeinde)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Önder Alkan (Integrationsrat)




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 32. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 25.09.2013, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10643-13)

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.07.2013


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10794-13)

2.2 Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E1)

2.3 Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10065-13)

2.4 Arbeitsbericht 2012 des Jugendrings Dortmund
Kenntnisnahme
(Der Bericht wurde bereits den Mitgliedern des Ausschusses vom Jugendring Dortmund übersandt; der Bericht steht nicht elektronisch zur Verfügung, kann aber unter http://www.jugendring-do.de eingesehen/ausgedruckt werden)

2.5 Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09369-13-E3)

2.6 Kinderbetreuungsbeiträge in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09786-13-E1)

2.7 Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10551-13)

2.8 Sprachstandserhebungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09380-13-E1)

2.9 Projekt "Kurve kriegen" - aktueller Stand
- mdl. Bericht -

2.10 Kinder- und Jugendspielplatz Große-Heim-Straße, In-West;
hier: Umbau des Bolzplatzes

Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013
(Drucksache Nr.: 07548-12-E2)


2.11 Pflegefamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09784-13-E1)

2.12 Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E2)
hierzu -> Rechtliche Einschätzung Rechtsanwalt/Jugendring
(Drucksache Nr.: 09347-13-E3)
hierzu -> Erneute Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E4)
Die Vorlage wurde bereits für die Sitzung am 17.04.2013, die Stellungnahmen der Verwaltung bzw. des Rechsanwaltes für die Sitzung am 15.05.2013 zur Verfügung gestellt)

2.13 Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10145-13)

2.14 Ausbau von Familienzentren im Kindergartenjahr 2013/14
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10616-13)


3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -

3.1 Leistungsbilanz 2012 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10522-13)


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4.1 Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

4.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08799-13-E8)

4.3 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2013
(Drucksache Nr.: 09889-13)


4.4 Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10099-13)

4.5 Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10115-13)

4.6 Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

4.7 Entwicklungsbericht Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10495-13)


5. Anträge / Anfragen

5.1 Umsetzung Rechtsanspruch
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10786-13)

5.2 Jugendliche Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10791-13)

5.3 Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10793-13)


6. Informationen aus den Bezirksvertretungen


7. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien


Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herrn Andreas Gora benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Bestellung eines stellvertretenden Schriftführers / einer stellvertretenden Schriftführerin
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10643-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie bestellte einstimmig Frau Sabine Weber zur stellvertretenden Schriftführerin.




zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.07.2013

Die Niederschrift über die 31. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 18.07.2013 wurde einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Geschäftsbericht des Jugendamtes 2012
Einbringung
(Drucksache Nr.: 10794-13)

Die Mitglieder des Ausschusses kamen überein, den Geschäftsbericht in der Sitzung am 20.11.2013 abschließend zu beraten.


zu TOP 2.2
Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule/Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09764-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„….die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie nahmen in der Sitzung vom 15.05.2013 unter dem Tagesordnungspunkt 2.2 (Drucksache Nr.: 09764-13), den „Bericht über die Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule / Beruf der Träger dobeq GmbH und GrünBau GmbH“ zur Kenntnis und äußerten folgende Bitte an die Verwaltung:

Der Ausschuss bittet um Erstellung einer Auflistung aller Träger, die in dem Bereich „Übergang Schule und Beruf“ tätig sind.

Nach Prüfung durch die Verwaltung wurden folgende Träger und Angebote im Handlungsfeld Übergang Schule / Beruf festgestellt:
1. Träger der Angebote nach dem Landesjugendplan im Übergang Schule / Beruf:
Vorgestellt in der Sitzung des AKJF am 15.05.2013

-dobeq GmbH
Jugendwerkstatt, Kontakt- und Beratungsverbund schulverweigernde Jugendliche,
Lernwerkstatt Multimedia, Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf
-GrünBau GmbH
Jugendwerkstatt, Kontakt- und Beratungsverbund schulverweigernde Jugendliche

Weitere Träger von Angeboten nach dem Landesjugendplan:
-INVIA e.V. Dortmund
Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf
-Werkhof Projekt GmbH
Jugendwerkstatt, Beratungsstelle Übergang Schule und Beruf

2. Träger des Bundes- / ESF Programms JUGEND STÄRKEN (bis 31.12.2013)
-Schulverweigerung 2. Chance
Zielgruppe: schulverweigernde Schülerinnen/ Schüler ab Klasse 8
Ziel: Reintegration in die Schule, Erlangung eines Schulabschlusses
Träger: dobeq GmbH, GrünBau
-Kompetenzagentur
Zielgruppe: junge Menschen nach Beendigung der allgemeinen Schulpflicht mit vielfältigen Problemlagen

Ziel: Eingliederung in das Förder-/Unterstützungssystem
Träger: dobeq GmbH, GrünBau GmbH

-Modellprogramm Aktiv in der Region
Zielgruppe: junge Menschen die aus sämtlichen Unterstützungsangeboten herausfallen, diese abbrechen oder sich diesen entziehen.

Ziel: Rückführung und nachhaltige Teilnahme am Förder-/ Unterstützungssystem, Aufnahme einer Ausbildung, Arbeit, Beschäftigung
Träger: Stadt Dortmund Jugendamt, Kooperationspartner: Jobcenter, ISB e.V.
3. Träger von Angeboten im Übergang Schule und Beruf (Jugendberufshilfe)
Angebote: Berufseinstiegsbegleitung, Kompetenzfeststellung und Arbeitsfelderkundung, Werkstattjahr, Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen, Förderzentrum, Berufswahlorientierung, Beratung und Begleitung……..

Träger der Angebote:
Hinweis: Die Liste der Träger ist unvollständig. Es bestehen Kooperationen zwischen Schulen und Bildungsträgern, Trägern der Jugendberufshilfe und der Kinder und Jugendförderung die nicht zentral von der Verwaltung (Stadt Dortmund, Jugendamt 51/4) bzw. der Koordinierungsstelle „Neues Übergangssystem Übergang Schule Beruf NRW -Kein Abschluss ohne Anschluss“ koordiniert oder erfasst werden.
Die folgende Liste umfasst Träger, die im Rahmen von EU-, Bundes-, Landesprogrammen, mit kommunalen und Mitteln aus dem SGB II, SGB III Angebote im Handlungsfeld Übergang Schule und Beruf umsetzen. Die Angebote sind in der Regel zeitlich begrenzt, projektbezogen bzw. unterliegen einem Ausschreibungsverfahren.

Von daher kann an dieser Stelle lediglich ein (unvollständiger) Überblick über Träger gegeben werden, die zur Zeit, Stand Juni 2013, möglicherweise ein Angebot in dem Handlungsfeld Übergang Schule und Beruf in Dortmund durchführen.
Agricola e.V.
Außerbetriebliche Ausbildungstätte Handwerkskammer Dortmund
Bildungszentrum Westfalen e.V.
Caritasverband Dortmund e.V.
CJD Dortmund
Diakonisches Werk Dortmund
Dobeq GmbH
ESTA Bildungswerk e.V.
Euro Schulen
Entwicklungswerkstatt Dortmund –EWEDO
EWZ –Entwicklungszentrum für berufliche Qualifizierung und Integration GMBH
FAW –Fortbildungsakademie der Wirtschaft
GAD –Gesellschaft für Arbeit und soziale Dienstleistungen mbH
Grone Bildungszentrum NRW GmbH
GrünBau GmbH
InBit gGmbH
IN VIA Dortmund e.V.
Kreishandwerkerschaft Dortmund – Bildungskreis Handwerk e.V.
Planerladen e.V.
Stadt Dortmund Jugendamt 51/4
Stadtteilschule e.V.
TÜV Nord Bildung GmbH
VMDO e.V.
Werkhof Projekt GmbH
Werkstatt im Kreis Unna
ZukunftPlus e.V.“

Herr Burkholz sagte zu, die Beantwortung der Fragen von Frau Pieper (Anzahl der mit den Angeboten erreichten Jugendlichen, Erfolgsquote der Teilnehmer) und Herrn von Kölln (Träger zu 1. führen landesjugendplanfinanzierte Maßnahmen durch; Anteilsfinanzierung durch das Land mit der Bedingung der Beteiligung der Kommune an den Kosten; Höhe der kommanalen Beteiligung) schriftlich nachzuliefern.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Städtische Förderung des Jugendringes Dortmund und der öffentlich anerkannten Jugendverbände im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10065-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilungsvorschlag zur Aufteilung der Fördermittel im Haushaltsjahr 2013.


zu TOP 2.4
Arbeitsbericht 2012 des Jugendrings Dortmund
Kenntnisnahme


Frau Pieper zeigte sich erfreut über den Bericht, der wie immer eindrucksvoll die Vielfalt der Angebote der verschiedenen Jugendverbände darstellt.

Herr Spangenberg bestätigte auf die Nachfrage von Frau Pieper, dass im nächsten Jahr eine Umstellung des Berichtes auf digitale Form vorgesehen ist, und führte in den Bericht ein.

Herr Sohn dankte für die geleistete Arbeit des Jugendrings.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm den Arbeitsbericht 2012 des Jugendrings Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Familienfreundliche Betriebe / Beteiligung Dortmunder Unternehmen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09369-13-E3)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…in Ergänzung der Beantwortung vom 02.04.2013 wird zu der Frage, welche Betriebe sich mit wie vielen Plätzen in den Tageseinrichtungen für Kinder und in der Kindertagespflege einkaufen, wie folgt Stellung bezogen:

Die RWE steht in Kooperation mit der AWO und belegt in der TEK Baurat-Marx-Allee 38 Plätze.

Die DSW steht ebenfalls in Kooperation mit der AWO und belegt in der TEK Von-den- Berken-Straße 20 Plätze.

Die TU Dortmund steht in Kooperation mit der Elterninitiative HOKIDO und belegt in der TEK HOKIDO 40 Plätze.

Die städtischen Kliniken stehen in Kooperation mit FABIDO und belegen in der TEK Humboldstraße 50 Plätze.

In der Kindertagespflege gibt es keine Belegplätze von Betrieben.“


Herr Wawrzynek-Lukaschewitz ging auf die Nachfragen von Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Barrenbrügge ein:

- Die Zahlungen, die die Betriebe pro Platz leisten, seien sehr unterschiedlich in der Höhe, da es sich um individuelle Vereinbarungen zwischen dem jeweiligen Träger der Einrichtung und den Betrieben handele und es unterschiedliche Finanzierungshintergründe gebe.

- Es gebe nach seiner Kenntnis keine Platzreservierungen für städt. Mitarbeiter/innen. Eine Belegung durch die Städt. Seniorenbetriebe sei ihm nicht bekannt.
Herr Gora ergänzte, seines Wissens gebe es lediglich eine Absichtserklärung der Städt. Seniorenbetriebe.


- Eine gesetzliche Regelung zum Einkauf von Belegplätzen gebe es nicht, sondern lediglich eine Handreichung des Landes, in der damit geworben wird, dass der „Einkauf von Belegplätzen“ vereinbarungsmäßig zwischen den Trägern und den Betrieben ausgehandelt werden kann.

Herr Rettstadt fand die Idee gut und unterstützenswert, dass Betriebe unter Hinweis auf einen zur Verfügung stehenden Betreuungsplatz um Mitarbeiter/innen werben, zumal die Kommune vielleicht sogar dadurch entlastet werden könnte.

Herr Sohn bestätigte, dass es bisher auch noch keine negativen Äußerungen dazu gegeben habe.


zu TOP 2.6
Kinderbetreuungsbeiträge in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09786-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

Wie viele Vorgänge von den 382 Kindergartenkindern und den 218 Kindern aus der Kindertagespflege sind zum 01.05.2013 noch immer nicht abschließend bearbeitet?

Um die Frage ausführlich beantworten zu können, müsste sich der Fachbereich diese derzeit 333 Beitragsfälle im Elternbeitragsverfahren und derzeit 209 Beitragsfälle im Tagespflegemodul einzeln ansehen. Es handelt sich hier nicht um Neuanmeldungen zu Beginn des Kindergartenjahres (01.08.), sondern um unterjährig angemeldete Beitragsfälle. Je nach Stichtagsauswertung kann diese Zahl schwanken, eine aktuelle Auswertung hat ergeben, dass zurzeit in 331 Beitragsfällen im TEK-Bereich das Einkommen noch nicht oder nicht ausreichend zur Ermittlung des beitragsrelevanten Einkommens dargelegt wurde.

Warum ist die Einkommensfeststellung nicht schon zum Beginn des Kindergartenjahres bzw. der Anmeldung des Kindes möglich und abgeschlossen?

Mit Beginn der Aufnahme in den Tageseinrichtungen für Kinder bzw. der Kinder in Kindertagespflege werden den Eltern die entsprechenden Vordrucke (Erklärung zum Elterneinkommen und Informationsblatt zur Erhebung des Elternbeitrages) durch den Träger ausgehändigt mit der Bitte, diesen Vordruck ausgefüllt und mit Einkommensnachweisen versehen, möglichst vor Beginn des ersten Betreuungstages, beim Jugendamt einzureichen.
Nach Eingang der kompletten Unterlagen wird der Elternbeitrag ermittelt und festgesetzt. Somit ist vor Beginn des Kindergartenjahres die Datenerfassung für das kommende Kindergartenjahr größtenteils abgeschlossen. Im Jahr 2012 wurden im TEK - Bereich insgesamt 4910 Kinder und im OGS - Bereich insgesamt 2079 Kinder zum 31.07.2012 abgemeldet mit der Folge, dass diese Plätze zum 01.08.2012 auch wieder neu belegt wurden.

Gibt es für das Jugendamt nicht die Möglichkeit bei Eltern, die ihrer Verpflichtung zur Kooperation mit dem Jugendamt nicht zeitnah nachkommen, im Rahmen von Ordnungsmaßnahmen entgegen zu treten?

Gemäß § 6 Abs. 1 und 3 der Elternbeitragssatzung (EBS) besteht eine Mitteilungs- und Nachweispflicht der Abgabenpflichtigen. Ohne entsprechende Nachweisführung zum Elterneinkommen ist der höchste Elternbeitrag zu leisten (§ 6 Abs. 2).
Es ist gängige Verwaltungspraxis, dass zunächst die Abgabenpflichtigen unter Fristsetzung eine schriftliche Aufforderung zur Darlegung der Einkommensverhältnisse erhalten. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, so wird nach Fristablauf der Höchstsatz gemäß der in Anspruch genommenen Betreuungsform festgesetzt. Ggf. erfolgt eine zweite oder dritte Aufforderung an die Beitragspflichtigen, sofern die Unterlagen nicht komplett eingereicht wurden. Spätestens Ende Oktober sind alle Neuanmeldungen zum 01.08. eines Jahres zu einem Elternbeitrag herangezogen, entweder gemäß der dargelegten Einkommensverhältnisse oder aufgrund fehlender Mitwirkungspflichten.
Eine Auswertung für 2011 liegt nicht vor. Im Kalenderjahr 2012 waren insgesamt 384 Beitragsfälle mit dem Höchstbeitrag aufgrund nicht nachgewiesener Einkommensverhältnisse belegt.

Wie viele Mitarbeiter/innen des Jugendamtes Dortmund sind originär mit dem Beitragswesen bei der Kinderbetreuung je im Stellenplan 2011 bis 2013 vorgesehen und real dort auch eingesetzt?

In der Arbeitsgruppe „Festsetzung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Offener Ganztagsschule“ sind 16 Mitarbeiter/innen eingesetzt.
In der Arbeitsgruppe „Festsetzung von Elternbeiträgen für Kinder in Kindertagespflege“ sind 4 Mitarbeiter/innen u.a. mit dieser Aufgabe betraut.
Durch Fluktuation sind manchmal nicht alle Planstellen durchgehend besetzt, werden aber immer wieder nachfolgend neu besetzt.

Welche finanziellen Auswirkungen hat das womöglich erst verspätete Bezahlen der vorgesehenen Kinderbetreuungsbeiträge für die Stadt bzw. wird das Geld mit Zinsen eingefordert?

Nachforderungen von Elternbeiträgen werden in einer Summe fällig; auf Antrag kann Ratenzahlung gewährt werden. Die Verzinsung liegt bei 6 % im Jahr.“


Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.7
Förderung von Jugendfreizeiteinrichtungen mit offener Jugendarbeit in Dortmund - Aufteilung der Landesmittel und Verteilerschlüssel für die Fördermittel der Stadt Dortmund im Haushaltsjahr 2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10551-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Verteilerschlüssel zur Aufteilung der Mittel aus dem Kinder- und Jugendförderplan NRW und die Aufteilung der Mittel der Stadt Dortmund für Jugendfreizeiteinrichtungen der freien Träger mit offener Jugendarbeit für das Jahr 2013.


zu TOP 2.8
Sprachstandserhebungen in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09380-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Anfrage der CDU-Fraktion wird wie folgt Stellung genommen:

Das Sprachfeststellungsverfahren wird in der gesetzlichen Verantwortung der Grundschulen / des Schulamtes in Kooperation mit den Tageseinrichtungen für Kinder vor Ort durchgeführt. Die nachfolgenden Zahlen zur Beantwortung der Fragen wurden vom Schulamt mitgeteilt.

1. Wie viele Kinder (pro Kalenderjahr von 2007 bis 2012) sind in Dortmund für den verpflichtenden Sprachstandstest („Delphin4“) kontaktiert und erreicht worden? Differenzierung nach Kindern mit KiTa-Besuch und ohne wird erbeten.

Jahr
schulpflichtige Kinder
getestete Kinder
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
offene Fälle
2007*
5506
5390
394
78

2008
5054
4902
2012
538
112
2009
5498
5033
1446
189
407
2010
5080
4789
2582
171
237
2011
5091
4821
2246
131
244
2012
5022
4758
2902
243
21

* Im Jahr 2007 wurden seitens des Schulamtes die Erhebungsbögen aktualisiert, so dass lediglich die Zahlen ab der 2. Stufe 2007 erfasst wurden.

Zur Erläuterung: Der Delphin 4 Test erfolgt in 2 Stufen. Die erste Stufe erfolgt als Gruppentest in den Tageseinrichtungen für Kinder. Die zweite Stufe erfolgt als Einzeltests in den Schulen. Daher werden in der Spalte „hiervon ohne Kita“ nur die Kinder der zweiten Stufe des Delphin Tests erfasst.

2. Wie viele Kinder haben ihre jeweils erste Sprachstandsfeststellung nicht erfolgreich absolviert? Differenzierung nach Kindern mit Kita-Besuch und ohne wird erbeten.

Jahr
getestete Kinder
Stufe 1 nicht bestanden
Stufe 2 nicht bestanden
hiervon mit Kita
hiervon ohne Kita
2007*
5390

472
394
78
2008
4902
971
1579
2012
538
2009
5033
1048
587
1446
189
2010
4789
1111
1642
2582
171
2011
4821
945
1432
2246
131
2012
4758
1253
1778
2902
129

* Im Jahr 2007 wurden seitens des Schulamtes die Erhebungsbögen aktualisiert, so dass lediglich die Zahlen ab der 2. Stufe 2007 erfasst wurden.

3. Wie viele Kinder konnten nicht getestet werden, da die Eltern den/die Termin/e nicht wahrnahmen?

Jahr
schulpflichtige Kinder
nicht getestete Kinder
2007*
5506

2008
5054
112
2009
5498
407
2010
5080
237
2011
5091
244
2012
5022
243

* Im Jahr 2007 wurden seitens des Schulamtes die Erhebungsbögen aktualisiert, so dass lediglich die Zahlen ab der 2. Stufe 2007 erfasst wurden.

4. Wie viele Erziehungsberechtigte mussten in diesem Zusammenhang (siehe Frage 3) mit einem Ordnungsgeld belangt werden?

Jahr
schulpflichtige Kinder
Bußgeldverfahren
2007*
5506
116
2008
5054
40
2009
5498
58
2010
5080
54
2011
5091
26
2012
5022
21

* Im Jahr 2007 wurden seitens des Schulamtes die Erhebungsbögen aktualisiert, so dass lediglich die Zahlen ab der 2. Stufe 2007 erfasst wurden.

5. Wie viele Kinder, die am ersten Test scheiterten, konnten anschließend keinen Kita-Platz erhalten?

Das Angebot der Tageseinrichtungen für Kinder ist für Eltern ein freiwilliges Angebot. Die Eltern sind in der Anmeldung ihrer Kinder autonom. Ob Kinder eine Kindertageseinrichtung besuchen, beruht auf einer freiwilligen Entscheidung der Eltern. Eine Statistik zu der Frage kann somit nicht angeboten werden.

6. Wie viele Kinder, die am ersten Sprachtest scheiterten, konnten auch den anschließenden Folgetest („Delphin 5“ oder ä.) nicht erfolgreich schaffen?

Mit der Sprachstandsfeststellung Stufe I und Stufe II Delphin 4 werden alle Kinder zwei Jahre vor der Einschulung getestet. Sofern ein Kind nicht am Delphin 4 Verfahren teilgenommen hat, soll die Schule den Sprachstand mit einem Test ermitteln, wenn das Kind angemeldet wird. Dafür steht mit Delphin 5 ein neues Verfahren zur Verfügung, dass kompatibel zu Delphin 4 ist.

Mit der Sprachstandsfeststellung Delphin 5 werden dann die Kinder getestet, die bis zum 15. November angemeldet werden, um im darauffolgenden Jahr eingeschult zu werden. Es gibt daher keine Korrelation zwischen Sprachstandsfeststellung Delphin 4 und Delphin 5.

7. Welche Förderung erhielten diese betroffenen Kinder anschließend und für welchen Zeitraum?

Es gibt keine gesetzliche Grundlage die Eltern verpflichten könnte, ihre Kinder zu Sprachfördermaßnahmen anzumelden. Daher gibt es zu dieser Frage keine Statistiken.

8. Wie fallen diese Ergebnisse in den 13 besonders definierten Dortmunder sozialen Aktionsräumen aus? Es wird um eine detaillierte 13-fache Darstellung sowie einen Dortmunder Durchschnittswert gebeten.

Eine Darstellung der Ergebnisse insgesamt nach den sozialen Aktionsräumen kann nicht erfolgen, da eine solche Erhebung seitens des Schulamtes nicht erfolgt.

9. Welche Maßnahmen sind seitens des Dortmunder Jugendamtes ergriffen worden, um die sprachlichen Defizite insgesamt und speziell in den 13 besonders sozialen Aktionsräumen zu verbessern?

Seitens des Jugendamtes erfolgen die Sprachfördermaßnahmen in den Tageseinrichtungen für Kinder. Auf Grundlage der bescheinigten vorschulischen Sprachförderung für Kinder nach § 36 Abs. 2 SchulG wurden im Kindergartenjahr 2012/2013 insgesamt 3.128 Kinder gefördert.
Darüber hinaus erfolgen weitere gezielte Fördermaßnahmen in den einzelnen Aktionsräumen über die RAA und das Familienprojekt.“

Herr Barrenbrügge zeigte sich mit der Stellungnahme der Verwaltung nicht zufrieden. Die in den Tabellen zu 1. und 2. aufgeführten Zahlen seien nicht schlüssig nachvollziehbar (z. B. was ist mit den restlichen Kindern), die Frage 4 nicht präzise beantwortet. Er bat nachdrücklich darum, dass die Zahlen angepasst werden.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz und Frau Bonekamp gingen auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Frau Schütte-Haermeyer ein:

- Es gebe grundsätzlich zwei voneinander losgelöste Verfahren.
Das eine sei das Sprachstandsfeststellungsverfahren in der Hoheit der Schulen. Zu den Tabellen 1 und 2 sagte er zu, noch einmal beim Schulamt nachzufragen.
Das andere seien die Zahlen des Geschäftsberichtes. Familien, für deren Kinder ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, erhielten eine Bescheinigung. Diese werde in der entsprechenden Tageseinrichtung abgegeben. Die Bescheinigungen, die in anonymisierter Form an das Jugendamt gehen, dienen als Grundlage für die Förderung. Der Förderbescheid ergehe dann vom Jugendamt.

- Selbstverständlich stelle die Sprachförderung in den Tageseinrichtungen für Kinder in den 13 Sozialräumen einen Schwerpunkt dar. Wie sich das in den Tageseinrichtungen abbildet, könne noch mitgeteilt werden.
- Der Sprachstandstest sei Pflicht, die Therapie allerdings freiwillig und könne nicht verordnet werden. (Frau Bonekamp)
- In der Tat sei es so, dass immer mehr Kinder einen Sprachförderbedarf haben. Das habe viele soziale Ursachen (beispielsweise Zuwanderung, aber auch immer häufiger Sprachdefizite bei Kindern aus dem deutschen Sprachraum). (Frau Bonekamp)

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.9
Projekt "Kurve kriegen" - aktueller Stand
- mdl. Bericht -

Herr Nehm und Herr Moning berichteten über den aktuellen Stand des Projektes „Kurve kriegen“ (s. Anlage).

Herr Sohn dankte für den Sachstand und für die geleistete Arbeit.


zu TOP 2.10
Kinder- und Jugendspielplatz Große-Heim-Straße, In-West;
hier: Umbau des Bolzplatzes
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 24.04.2013
(Drucksache Nr.: 07548-12-E2)

Es lag folgende Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung am 24.04.2013 vor:

„Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion beantragen einen Ersatzbolzplatz für Jugendliche in machbarer Nähe einzurichten.

Frau Hoppe informiert, dass der Bolzplatz jetzt umgestaltet werden soll. Das Tiefbauamt muss für die Verlagerung einen Baum fällen. Danach soll mit der Umgestaltung begonnen werden. Sie bittet den Antrag an den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zu richten.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion bitten Frau Hoppe um Mitteilung der jeweiligen Zwischenergebnisse.

Herr Dr. Meyn erinnert an die geführte Diskussion und den Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West, dass ein Ersatzstandort geschaffen werden soll, möglicherweise auf dem Gelände des Tremoniaparkes.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West bittet einstimmig den Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einen Beschluss zu fassen, dass ein adäquater Ersatz für den alten Bolzplatz (Zielrichtung Jugendliche) in machbarer Nähe eingerichtet werden soll.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West nehmen die Anregung zur Kenntnis.“


Frau Hoppe berichtete, dass der Bolzplatz (Große Heimstraße) aufgrund des Gerichtsurteils verkleinert wurde (Nutzung für Kinder und jüngere Jugendliche). Im Tremoniapark werde es eine Bolzplatzmöglichkeit für ältere Jugendliche/Erwachsene geben, die Umgestaltung sollte abgewartet werden. Von daher bestehe eine Ausweichmöglichkeit.

Herr Sohn und Frau Pieper sahen aufgrund der Darstellung der Verwaltung keinen aktuellen Handlungsbedarf. Die Auffassung wurde auch von den übrigen Mitgliedern geteilt.

Der Vorsitzende brachte zum Ausdruck, sofern sich die Gestaltung im Tremoniapark anders entwickeln sollte, könne man noch einmal auf die Angelegenheit zurückkommen.

zu TOP 2.11
Pflegefamilien
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09784-13-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Anfrage beantworte ich wie folgt:

1. Wie ist es in der Stadt Dortmund im Detail geregelt, ob man als Erwachsener oder als Familie ein Pflegekind aufnehmen kann?

Jeder - ob Einzelperson oder Familie - muss sich einem umfangreichen Überprüfungsprozess unterziehen. In der Regel besuchen Bewerber ein Neubewerberseminar, in dem ausführlich über die Situationen bei Aufnahme eines Pflegekindes beraten wird. In den vorbereitenden Eignungsgesprächen werden z. B. die allgemeine Erziehungshaltung, Stabilität der sozialen Netze, Offenheit und Toleranz überprüft und gewichtet. Die Gesundheits- und die Wohn- situation der Bewerber werden geprüft. Ein Auszug aus dem Bundeszentralregister muss vorgelegt werden.

2. In welcher Regelmäßigkeit wird in Dortmund das Pflegekind und seine “neue“ Familie aufgesucht, um sich ein Bild über das Kindeswohl zu machen?

Gerade in der Anfangsphase eines Pflegeverhältnisses wird die Pflegefamilie durch den Pflegekinderdienst intensiv betreut. Oft kommt es in dieser Zeit zu wöchentlichen Besuchen.

Im weiteren Verlauf des Pflegeverhältnisses werden Besuche in den Pflegefamilien ca. alle 3 Monate durchgeführt. Daneben gibt es telefonische Kontakte, Durchführung von Besuchs-kontakten im Jugendamt und Teilnahme an Pflegeelterntreffen. Eine Mitarbeiterin in Vollzeit betreut 45 bis 50 Pflegekinder.

3. Wie gut werden Pflegefamilien durch das Jugendamt Dortmund begleitet bzw. welche therapeutische Unterstützung erhalten sie?

Die Pflegefamilien werden durch qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Pflegekinderdienstes betreut. Viele dieser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter besitzen Zusatzausbildungen, wie z. B. Systemische Familientherapie, Familiendiagnostik usw. Unterstützende therapeutische Begleitung können Pflegefamilien bei niedergelassenen Therapeuten oder Beratungsstellen finden.

4. Wie viele Familien/Haushalte in Dortmund haben mehrere Pflegekinder gleichzeitig?

Viele Pflegepersonen entscheiden sich nach der Aufnahme eines Kindes für die Aufnahme eines weiteren Pflegekindes. Da sich das Pflegkind erst in die Familie einleben muss, wird frühestens nach einem Jahr ein weiteres Kind in die Familie vermittelt.

Derzeit werden 197 Pflegestellen mit mehr als einem Pflegekind betreut.

5. Wie hoch ist der Anteil derjenigen Pflegefamilien in Dortmund, die bei Volljährigkeit des Pflegekindes erneut bereit sind, jüngere Kinder aufzunehmen?

Es kommt sehr selten vor, dass Pflegestellen nach der Volljährigkeit eines Jugendlichen ein weiteres Pflegekind aufnehmen. Die Pflegekinder lebten dann in der Regel über viele Jahre in der Pflegefamilie. Bei einer erneuten Vermittlung würde das Alter der Pflegestelle gegen die Vermittlung von jüngeren Kindern sprechen. Die Vermittlung von älteren Kindern ist möglich.

6. Aufgrund der in den letzten Jahren erhöhten gesellschaftlichen Aufmerksamkeit durch die vielen publik gewordenen Kindesmisshandlungen ist der Bedarf an Pflegefamilien bzw. Pflegeplätzen weiter groß. Können in Dortmund weiterhin alle Pflegekinder adäquat aufgefangen werden oder müssten sich nicht noch mehr Familien bereit erklären, Pflegekinder aufzunehmen?

Familienfähige Kinder im Alter von 0 - 4 Jahren, welche keine besondere pädagogische Betreuung benötigen, können problemlos in einer Pflegefamilie untergebracht werden.
Bei Kindern, die bereits mehrere Brüche in ihrer bisherigen Biographie erlebt haben, muss geklärt werden, ob eine Unterbringung in einer Familie sinnvoll ist.

Sollte es sich hierbei um familienfähige Kinder handeln, so bestehen auch hier gute Vermittlungsmöglichkeiten.

Um eine möglichst große Auswahl an Pflegestellen zu haben, wäre eine größere Zahl von Bewerbern wünschenswert. Das Jugendamt Dortmund ist ständig auf der Suche nach geeigneten, engagierten Pflegepersonen.

7. Ist der Eindruck zutreffend, dass es generell in Dortmund leichter ist, ein Pflegekind zu erhalten, als ein Kind zu adoptieren?

Der Eindruck ist zutreffend, da viel mehr Kinder in Pflegestellen vermittelt als zur Adoption freigegeben werden. Nur bei wenigen Kindern besteht die Möglichkeit einer Adoption. Die Eltern müssen ihre notarielle Einverständniserklärung zur Adoption des Kindes abgeben.

8. In welcher Weise und aus welcher Quelle wird für die aufnehmenden Familien ihr gesellschaftlicher Einsatz honoriert und welche Kostenerstattungen stehen den Familien in Dortmund zu?

Die Unterbringung in einer Pflegefamilie ist in der Regel eine Hilfe gem. § 33 SGB VIII und die Pflegeeltern erhalten Pflegegeld (siehe Tabelle).

Die Höhe des Pflegegeldes ist abhängig vom Alter des Kindes. Zusätzlich können Beihilfen zur Erstausstattung, Kommunion, Konfirmation etc. gewährt werden.

Finanzielle Leistungen

Gemäß des Rundschreibens Nr. 20/2012 des Landesjugendamtes gelten ab dem 01.05.2012 gem. § 39 Abs. 5 SGB VIII folgende Pauschalsätze bei Unterbringungen in Pflegestellen:

Pauschalbeträge für materielle Kosten der Summe Aufwendungen Erziehung

Kinder bis zum vollendeten € 467,- € 223,- € 690,-
7. Lebensjahr


Kinder vom vollendeten
7. Lebensjahr bis zum € 535,- € 223,- € 758,-
vollendeten 14. Lebensjahr


Jugendliche ab dem vollendeten € 651,- € 223,- € 874,-
14. Lebensjahr bis zum vollendeten
18. Lebensjahr und junge Volljährige
im Einzelfall

Diese Tabelle wurde veröffentlicht im Ministerialblatt (MBI. NRW) Ausgabe 2012 Nr. 9 vom 19.04.2012.“


Auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge teilte Frau Krampe mit, die Pflegeeltern müssten in der Regel die Kosten nicht selbst tragen, sondern würden über Krankenkassen, niedergelassene Therapeuten, Beratungsstellen (sowohl städt. als auch die der freien Träger) unterstützt. In besonderen Einzelfällen erhielten die Pflegeeltern ein erhöhtes Pflegegeld, mit dem teilweise Leistungen eingekauft werden könnten. Gerade diese Pflegeeltern würden sehr intensiv beraten und betreut (z. B. häufigere Hausbesuche).

Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
Antrag der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH), Rheinlanddamm 201, 44139 Dortmund auf öffentliche Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe und Aufhebung des Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 09347-13)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E2)
Rechtliche Einschätzung Rechtsanwalt/Jugendring
(Drucksache Nr.: 09347-13-E3)
Erneute Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09347-13-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 09347-13-E2):

„…es bestand Einvernehmen bei den Mitgliedern des Ausschusses, das Rechtsamt um Prüfung zu bitten, ob eine Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe rechtlich tatsächlich möglich ist. Die Prüfung durch das Rechtsamt ergab folgendes Ergebnis:

Es bestanden Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit von KITZ.do, da es sich nach den bisherigen Erkenntnissen weder um eine juristische Person noch um eine anerkennungsfähige Personenvereinigung handelt. Diese Voraussetzung erfüllt die nunmehr benannte Fördergesellschaft, die als Träger von KITZ.do fungiert.

Die weitere Voraussetzung nach § 75 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII sind offensichtlich auch bereits durch Anerkennung der Finanzbehörden nachgewiesen, so dass einer Anerkennung der Fördergesellschaft keine Hindernisse entgegenstehen.

Das Entstehen von Forschergärten in den Stadtbezirken Innenstadt-Nord und Ost sind beispielhafte Ergebnisse einer Kooperation zwischen der s.i.d. gGmbH bzw. KITZ.do und der städtischen Kinder- und Jugendförderung, in der auch die Themen "Umwelt und nachhaltige Ressourcennutzung" einen neuen Stellenwert bekommen werden.

Im Jugend- und Freizeitzentrum Aplerbeck werden zukünftig im Rahmen der schulischen und außerschulischen Bildung Angebote im Rahmen des MINT-Projekts (Mathematik-Informatik-Naturwissenschaften-Technik) durchgeführt. Ziel ist die Einrichtung eines Forschungslabors im Jugend- und Freizeitzentrum Aplerbeck.

Die Zusammenarbeit der städtischen Kinder- und Jugendförderung sowohl mit der s.i.d. gGmbH als auch dem KITZ.do wird in den nächsten Jahren weiterentwickelt.

Es wird daher vorgeschlagen, die s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH gemäß § 75 SBG VIII als freien Träger der Jugendhilfe nunmehr endgültig öffentlich anzuerkennen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung ist mit dieser Anerkennung nicht verbunden.“


Es lag folgende rechtliche Einschätzung vor (Vertreter der Jugendverbände, Drucksache Nr.: 09347-13-E3):

„…. wir nehmen Bezug auf Ihre Email vom 23.04.2013 sowie das mit Ihnen geführte Telefonat.
Hinsichtlich des Antrages auf Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH als Träger der freien Jugendhilfe nach §75 SGB VIII wird mitgeteilt, dass wir nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Ergebnis gekommen sind, dass auch dieser Antrag abzulehnen sein müsste.

Im Wesentlichen gilt ähnliches, wie in unserem Gutachten vom 22.10.2012 zum damaligen Antrag auf Anerkennung des KITZ.do ausgeführt. Zwar bestand bei KITZ.do seinerzeit das Hauptproblem darin, dass es sich hierbei weder um eine juristische Person, noch um eine Personenvereinigung gehandelt hat, so dass KITZ.do nicht als Träger der freien Jugendhilfe anzuerkennen war. Diese Problematik besteht bei der s.i.d. gGmbH zwar nicht, da es sich hierbei um eine juristische Person handelt. Die übrigen in unserem Gutachten vom 22.10.2012 zu KITZ.do genannten Probleme sehen wir allerdings auch bei dem Antrag von s.i.d..

Nach unserem Dafürhalten ist die s.i.d. gGmbH nicht dem Bereich der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII zuzuordnen. Es ist nämlich zu unterscheiden zwischen der freien Jugendhilfe und der öffentlichen Jugendhilfe. Aufgrund der Organisationsstruktur und der Entstehungsgeschichte der s.i.d. gGmbH ist nach unserem Dafürhalten diese eindeutig dem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und nicht dem Bereich der § 75 SGB VIII unterfallenden freien Jugendhilfe zuzuordnen.
Gesellschafter der s.i.d. sind zu 51 % der schul.inn.do e.V. (Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung in Dortmund) sowie die Fachhochschule Dortmund und das Technologiezentrum Dortmund. Der schul.inn.do e.V. ist eine Ausgliederung aus dem Schulverwaltungsamt, so dass die s.i.d. gGmbH augenscheinlich maßgeblich ein Projekt der Stadt Dortmund ist. Mithin dem Bereich der öffentlichen Jugendhilfe und nicht dem Bereich der freien Jugendhilfe zuzuordnen sein dürfte.
Als Träger der freien Jugendhilfe im Sinne des SGB VIII sind nämlich alle Rechtssubjekte anzusehen, die Leistungen der Jugendhilfe erbringen, soweit sie nicht Träger der öffentlichen Jugendhilfe sind oder sonst als öffentliche Körperschaften Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahrnehmen. Da hinter der s.i.d. gGmbH über den Hauptgesellschafter schul.inn.do (Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung e.V.) die Stadt Dortmund selbst steht, die als öffentliche Körperschaft Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe selbst wahrnimmt, ist hier kein freier Träger der Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII gegeben.

Im Übrigen ist auch hier das unter Ziffer 4 unseres Gutachtens vom 22.10.2012 zu KITZ.do zu beachten. Als Träger der freien Jugendhilfe können nämlich nur solche Träger anerkannt werden, die sich nicht auf die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten beschränken, sondern die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zum Ziel haben (vgl. § 1 Abs. 1 SGB VIII). Ausweislich der Begründung des Antrages auf Anerkennung von s.i.d. als Träger der freien Jugendhilfe gemäß Drucksache Nr.: 09347-13 führt die s.i.d. gGmbH Projekte im Bereich Kinder- und Jugendbildung durch. Weiter heißt es, dass hier junge Menschen sowohl sinnvoll als auch praxisnah experimentieren und als Gruppen mit gleichaltrigen projektorientiert lernen, so dass die s.i.d. einen wichtigen Beitrag zur Lern- und Berufsorientierung erbringe. Das Projekt KITZ.do bezeichnet sich selbst auf seiner eigenen Homepage als außerordentlicher Lernort, der eine sinnvolle und praxisnahe Ergänzung zum Schulunterricht darstellen soll. Dementsprechend steht insgesamt die Vermittlung einzelner Kenntnisse und Fähigkeiten, also das "Lernen" klar im Vordergrund. Auch das Wecken von Interessen und die Talentförderung zählen zum Bereich "Vermittlung von Kenntnissen und Fähigkeiten", so dass das Lernen klar im Vordergrund steht und nicht die Entwicklung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit. Die typischerweise förderungsfähigen Ziele der freien Jugendhilfe werden hier nach unserer Auffassung verfehlt, da maßgeblich die typischen Ziele der öffentlichen Hilfe verfolgt werden und maßgeblich die Stadt Dortmund über ihre ausgegliederte Tochtergesellschaft ihrem öffentlich-rechtlichen Bildungsauftrag nachkommt. Dies kann so nicht über § 75 SGB VIII förderungsfähig sein.

Im Übrigen dürfte zu beachten sein, dass zwar rein formal die s.i.d. Fördergesellschaft für Schule und Innovation in Dortmund gGmbH Träger vom KITZ.do ist, dieses allerdings am 01.01.2008 nicht von der s.i.d. gGmbH, sondern vom schul.inn.do e.V. als Trägerverein ins Leben gerufen wurde und dass der schul.inn.do e.V. nunmehr 51 % an der s.i.d. gGmbH beteiligt ist. Dementsprechend steht tatsächlich der schul.inn.do e.V. hinter dem Projekt KITZ.do, mithin eine Ausgliederung aus dem Schulverwaltungsamt, also die Stadt Dortmund. Dementsprechend müsste die Finanzierung dieses Projektes letztendlich auch über die Stadt Dortmund erfolgen und nicht aus den Finanzierungstöpfen**der freien Jugendhilfe.

Im Übrigen verweisen wir auf die Grundsatzentscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 06.04.2006, Aktenzeichen 3 KO 237/05. Im Leitsatz heißt es:
"Jugendhilfeträger kann nicht zugleich freier Träger der Jugendhilfe sein".
Demnach kann eine Gebietskörperschaft (Stadt oder Landkreis), der Aufgaben der Jugendhilfe als örtlicher Träger übertragen sind, nicht zugleich freier gemeinnütziger Träger sein und zwar unabhängig von der privatrechtlichen Handlungsform, in der er sich betätigt (hier gGmbH).
Dementsprechend nimmt eine gemeinnützige GmbH als Ableger einer Gemeinde ebenso wie die Gemeinde selbst die Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe wahr und kann damit nicht auch zugleich freier gemeinnütziger Träger sein. Ebenso urteilte das Thüringer Oberverwaltungsgericht am 19.10.2004, Aktenzeichen 2 KO 385/03. Demnach sind Eigengesellschaften einer Kommune kein förderfähiger Träger freier Jugendhilfe. Als solche Eigengesellschaft der Stadt Dortmund muss die s.i.d. gGmbH gesehen werden, alleine schon aufgrund der 51 %-igen und damit vorherrschenden Beteiligung des schul.inn.do Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung in Dortmund e.V..“


Es lag folgende weitere Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 09347-13-E4):

„….die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie kamen in der Sitzung vom 15.05.2013 überein, dass die Vorlage mit der Drucksache Nr. 09347-13 nach der Sommerpause abschließend behandelt werden soll. Eine erneute Stellungnahme des Rechtsamtes liegt der Verwaltung vor. Die Prüfung durch das Rechtsamt ergab folgendes Ergebnis:

Es bestanden Zweifel an der Anerkennungsfähigkeit der s.i.d gGmbH, da es sich bei dieser Gesellschaft um eine öffentliche Körperschaft handeln könnte.

Gesellschafter der gGmbH sind zu 51 % der Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung e.V., zu 39 % das Technologiezentrum Dortmund und zu 10 % die Fachhochschule Dortmund.

Hinter dem Verein zur Förderung innovativer Schulentwicklung e.V. verbirgt sich nicht etwa die Stadt Dortmund selbst, sondern bei dem Verein handelt es sich um einen Zusammenschluss von Privatpersonen unterschiedlicher beruflicher Herkunft, die sich zum Ziel gesetzt haben, innovative Entwicklungen an Dortmunder Schulen nachhaltig zu fördern und zu unterstützen. Die Stadt Dortmund ist nicht Mitglied dieses Vereins und hat auch keine originären Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe auf die s.i.d. gGmbH übertragen.

Es wird daher vorgeschlagen, die s.i.d. gGmbH gemäß § 75 SGB VIII als Träger der freien Jugendhilfe öffentlich anzuerkennen, da die rechtlichen und fachlichen Voraussetzungen vorliegen. Ein Anspruch auf öffentliche Förderung ist mit dieser Anerkennung nicht verbunden.“


Herr Oppermann brachte die ablehnende Haltung der Vertreter der Jugendverbände zum Ausdruck. Es werde nach ihrer Auffassung eine schwerpunktmäßig schulische Bildung im Nachmittagsbereich im Rahmen des Vereins angeboten. Das sei vom Grundsatz her nicht schlecht, werfe aber die Frage auf, was das tatsächlich mit Kinder- und Jugendhilfe zu tun habe. In der Stellungnahme des Rechtsamtes sei darauf hingewiesen worden, dass die Mitglieder des Vereins als Privatpersonen dort tätig sind und es sich nicht um eine städt. Einrichtung handelt (hinsichtlich der 51 %). In diesem Zusammenhang sei interessant festzustellen, dass diese Personen mit ihrer Dienstanschrift im Internet aufzufinden sind.
Eine Zustimmung zu der Vorlage könne daher nicht erfolgen.

Herr Rettstadt sah ebenfalls eine Vermischung von städtischen Mitarbeitern und städtischen Aufgaben. Von daher werde er die Vorlage ablehnen.

Frau Pieper und Herr Gora signalisierten Zustimmung zu der Vorlage.

Frau Hoppe wies darauf hin, dass das SGB VIII niederschwellige Angebote der außerschulischen Jugendbildung als Angebote der Kinder- und Jugendförderung benennt.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (11 Ja, 3 Nein) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die öffentliche Anerkennung der s.i.d.-Fördergesellschaft für Schule und Innovation gGmbH (s.i.d. gGmbH) als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.

Außerdem beschließt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie die Aufhebung seines Beschlusses in der Drucksache Nr.: 07552-12 (öffentliche Anerkennung des KITZ.do als Träger der freien Jugendhilfe), welcher in der Sitzung am 05.09.2012 getroffen wurde.


zu TOP 2.13
Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Stichtag 30.04.2013
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10145-13)

Herr Barrenbrügge konnte den Optimismus der Verwaltung hinsichtlich der Erstattung der Kosten durch das Land nicht teilen.

Herr Rettstadt stellte fest, mit der Erstaufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge habe die Stadt eine große Aufgabe für das Land übernommen, die zu einem vermehrten Anstieg der UMF führt. Daher sei es zwingend notwendig, dass das Land die vollen Kosten erstattet. Wenn dem nicht so ist, müsse aus seiner Sicht überlegt werden, auch die eine oder andere Aufgabe nicht mehr zu übernehmen.

Frau Schütte-Haermeyer betonte ausdrücklich unter Hinweis auf die Ausführungen unter Punkt 5.5 (Seite 5, letzter Absatz), dass jedes Kind, jeder Jugendliche sowie deren Eltern in Dortmund die Hilfe bekommen sollen, die erforderlich ist.

Frau Bonekamp ging auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge, Frau Schütte-Haermeyer und Herrn Rettstadt ein:
Die Rechnungserstattung nach dem Königssteiner Schlüssel müsse über die Landesjugendämter abgewickelt werden. Dass 20 % nicht eingeholt werden könnten, hänge mit der Weigerung der Landesjugendämter zusammen, bestimmte Leistungen zu erstatten (z. B. Dolmetscher).
Für das Clearingverfahren erhalte Dortmund vom Land eine Erstattung von 250.000 € für die Personalkosten im Jugendamt. Das sei aber nicht ausreichend. Derzeit gebe es Verhandlungen mit dem Land, um eine vollständige Kostenübernahme der Personalkosten zu erreichen. Es sei nicht einsehbar, dass Dortmund auf den Kosten für eine erhöhte Anzahl von minderjährigen Flüchtlingen „hängen bleibe“, nur weil eine Erstaufnahmeeinrichtung hier angesiedelt ist. Das wurde auch unmissverständlich und nachdrücklich gegenüber dem Land formuliert. Wenn nicht die entsprechende Unterstützung seitens des Landes sichergestellt wird, müsse auch die Aufgabe der Erstaufnahmeeinrichtung in Erwägung gezogen werden. Wobei das wegen der Vertragsbindung bis 2021 nicht ganz einfach sei.
Anfang Oktober finde gemeinsam mit Bielefeld ein Gespräch beim zuständigen Landesministerium statt, um eine 100 %-ige Refinanzierung zu erreichen.
Aus humanitärer Sicht sei es unbestritten, dass den jungen Menschen geholfen werden müsse. Aber es dürfe nicht zu einer außergewöhnlichen Belastung der Stadt Dortmund führen.

Frau Pieper fragte nach dem Grund für die Personalminderaufwendungen in Höhe von
500.000 € (s. „Bericht über die Einhaltung des Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe…“).
Herr Hibbeln teilte mit, dass der geplante Gesamtpersonalaufwand bei ca. 28.000.000 € liegt. Der prognostizierte Minderaufwand i. H. v. 500.000 € ist z. B. mit einer natürlichen Personalfluktuation oder dem zeitlichen Verlauf von Stellenbesetzungsverfahren begründet.
Nach wie vor bestünden deutliche Unsicherheiten bei den Aufwendungen der Hilfen zur Erziehung. Valide, prüffähige Zahlen könnten erst mit Abschluss des Jahres 2013 festgestellt werden. Insoweit bleibe bei den jetzigen Hochrechnungen ein Prognoserisiko. Es sei aber davon auszugehen, dass für 2013 – Stand heute – ein annähernd ausgeglichenes Gesamtergebnis erwartet werden kann.
Abschließend schlug er vor, das Thema UMF in seiner Gesamtkomplexität unter Einbeziehung der gestellten Fragen in der nächsten Sitzung ausführlich darzustellen.

Herr Rettstadt vertrat die Auffassung, dass ein Vertrag auch vorzeitig gekündigt werden kann, wenn sich ein Vertragspartner nicht an die Abmachungen halte (z. B. volle Kostenerstattung durch das Land).

Frau Bonekamp führte aus, dass derzeit mit den betroffenen Städten ein interkommunaler Austausch stattfinde, um festzustellen, wie letztlich gemeinsam die Anforderungen in Richtung Land formuliert werden können. Mit den Städten, die minderjährige Flüchtlinge in das Dortmunder Clearingverfahren überstellen, werde abgeklärt, dass eine Einverständniserklärung für die entsprechende Kostenübernahme durch diese Städte erfolgen muss, ansonsten könne keine Übernahme mehr in das Clearingverfahren erfolgen.
Sie sprach sich dafür aus, dem Vorschlag von Herrn Hibbeln zu folgen, den Gesamtprozess hinsichtlich der UMF in einer Vorlage für den Ausschuss aufzubereiten.

Herr Sohn bot an, sofern es gewünscht und hilfreich sei, dass die Ratsmitglieder das Thema auch im Landesjugendhilfeausschuss zur Sprache bringen. Dazu müssten aber entsprechende Informationen von der Verwaltung geliefert werden.

Herr Gora äußerte den Wunsch im Hinblick auf die nächste Sitzung, auch wenn er sich als Träger nicht an der Diskussion beteiligten könne, dass zum einen das Verfahren tatsächlich im Gesamtsystem der Flüchtlinge, die nach Dortmund kommen, dargestellt wird (Erwachsene, Jugendliche, Erstaufnahme, Clearing, sonstige Einsichtungen in Dortmund). Zum anderen sollte die Darstellung der Jugendlichen noch einmal differenziert werden zwischen Jugendlichen, die explizit im Clearingverfahren in den Clearinghäusern sind, und den Jugendlichen, die als Flüchtlinge nach Dortmund kommen und an dem Verfahren nicht beteiligt sind.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht über die Einhaltung der Budgets im Produktbereich 006 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe mit Stand vom 30.04.2013 zur Kenntnis.


zu TOP 2.14
Ausbau von Familienzentren im Kindergartenjahr 2013/14
Beschluss
(Drucksache Nr.: 10616-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Ausbauvorschlag (siehe Anlage) zur weiteren Entwicklung von Familienzentren in Dortmund.



3. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Familien-Projekt -


zu TOP 3.1
Leistungsbilanz 2012 des Familien-Projektes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10522-13)

Frau Schütte-Haermeyer zeigte sich ausgesprochen angetan von dem Bericht bzw. der Arbeit des Familien-Projektes. Sie fand es beachtlich, dass mit den Willkommensbesuchen über 90 % der Familien erreicht wurden.

Herr Sohn brachte seine Hoffnung zum Ausdruck, dass das Familien-Projekt auch nach den anstehenden organisatorischen Veränderungen im Jugendamt – unabhängig von der Ansiedlung - als solches bestehen bleibt.

Herr Burkholz sagte auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge zu, die Erläuterung für den Anstieg der Personalkosten bei gleichbleibendem Personalbestand nachzuliefern.
(Hinweis – Mitteilung des Jugendamtes:
In der Leistungsbilanz 2012 sind u. a. die Personalkosten des Familien-Projektes ausgewiesen. Im Vergleich der Jahre 2011 und 2012 ergibt sich für 2012 ein Zuwachs der Personalkosten in Höhe von 67.973 Euro bei gleichbleibendem Personalbestand.
Erklärung: Im Jahr 2011 waren mehrere Planstellen durch Wechsel der Stelleninhaber/innen eine zeitlang unbesetzt. In den Familienbüros sind zwei vollzeitverrechnete Stellen im März bzw. April 2011 besetzt worden, im Leitungsteam war eine Planstelle ebenfalls über einen Zeitraum von 3 Monaten unbesetzt.
Durch die Vakanz der drei Planstellen von zusammen 10 Monaten sind im Jahr 2011 rd. 45.000 Euro weniger an Personalkosten entstanden. Zusätzlich sind durch befristete Arbeitszeitreduzierungen im Jahr 2011 weniger Personalkosten in Höhe von ca. 8.000 Euro entstanden. Die Restsumme von rd. 15.000 Euro ergibt sich durch tarifliche Erhöhungen (alle) bzw. Stufensteigerung innerhalb der Entgeltgruppe. Im Jahr 2012 waren alle Planstellen im Familien-Projekt durchgehend besetzt.)

Der Ausschuss für Kinder- Jugend und Familie nimmt die Leistungsbilanz 2012 des Familien-Projektes zur Kenntnis


4. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 4.1
Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09861-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das vorgelegte Jahresarbeitsprogramm 2013 für städtische Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08799-13-E8)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (AKJF) bat in seiner Sitzung am 17.04.2013 um Ergänzung (DS-Nr.: 08799-13-E8) der Stellungnahme der Verwaltung auf die Anfrage DS-Nr. 08799-13-E6.

„Können nicht in der Steinbrink-Grundschule – die weiterhin Schulstandort sein soll – durch Umzüge von Klassen Räumlichkeiten für eine oder zwei Kita-Gruppe/n freigezogen werden, die dann dauerhaft im Erdgeschoss für schulfremde Nutzung frei werden und an Dritte dauerhaft vermietet werden können, während in Schulnähe auf einer kleinen Teilfläche ein Investor für die anderen Kita-Gruppen eine neue Immobilie baut und diese vermietet? Die Verwaltung wird um Kostenaufstellung gebeten, dass dieser Ansatz nicht dauerhaft wirtschaftlicher als ein totaler Kita-Neubau sein soll.“

Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Der Vorschlag, Räume im Erdgeschoss der Steinbrink-Grundschule für eine TEK zu vermieten, ist nicht realisierbar.

Im Erdgeschoss der Steinbrink-Grundschule befinden sich die Aula nebst Stuhllager, das Hausmeisterbüro sowie die Toiletten für Jungen (Osttrakt des Gebäudes) und die Toiletten für Mädchen (Westtrakt des Gebäudes). Das Erdgeschoss ist somit Bindeglied zwischen dem Ost- und Westtrakt des Schulgebäudes.

Aufgrund der verschiedensten Angebote in der Schule (Fachunterricht, Jeki, Silentien, Betreuungsangebote...) ist es zwingend erforderlich, die Trakte innerhalb des Schulgebäudes zu wechseln. Dies ist nur durch die Treppenhauszugänge im Erdgeschoss möglich.

Eine TEK in Räumen des Erdgeschosses der Steinbrink-Grundschule hätte neben den organisatorischen Veränderungen somit auch größere Umbaumaßnamen zur Folge.

Außerdem ist zu berücksichtigen, dass Grundschulen und TEK unterschiedliche Zielaltersgruppen und pädagogische Aufgabenstellungen haben. Daraus resultiert auch die Notwendigkeit einer klaren räumlich/organisatorischen Trennung der beiden eigenständigen Betriebsformen. Auch das Landesjugendamt wird eine Betriebserlaubnis für die TEK verweigern, wenn keine räumliche Trennung zwischen den Bereichen TEK (inclusive Außengelände) und Schule vorhanden wäre.

Das Investorenmodell (s. Grundsatzbeschluss, DS-Nr. 03685-11) wurde vom Rat beschlossen, weil die schnellstmögliche Erfüllung des Rechtsanspruchs und das Vermeiden von Rechtsklagen auf einen Betreuungsplatz gegen die Stadt Dortmund das maßgebliche Entscheidungskriterium war. Durch den Verkauf des Grundstücks sowie den Bau der TEK durch einen Investor wird dieser Vorgabe entsprochen.

Zöge eine TEK in Räume der Steinbrink-Grundschule ein, müsste die Stadt Dortmund die folgenden Kosten vorfinanzieren:

- den Umbau der Räumlichkeiten
- Schaffung eines separaten Zugangs zur künftigen TEK (Forderung der Heimaufsicht)
- den Umzug und die Herrichtung der Schulklassen
- die Erstellung eines Brandschutzkonzepts
- das Außengelände der TEK

Bei Verkauf eines Grundstücksteils der Steinbrink-Grundschule trägt die Kosten für die Errichtung der TEK der Investor. Die Stadt Dortmund erhält den Kaufpreis für das Grundstück. Gleichzeitig entfallen die Kosten für die Pflege des veräußerten Grundstückteils.

Aus den vorgenannten organisatorischen, wirtschaftlichen und grundstücks-/gebäudebezo-genen Gegebenheiten ist die Unterbringung einer TEK nicht möglich. Eine belastbare detaillierte Kostenaufstellung ist nur mit sehr viel planerischem Aufwand durchzuführen. Da der Rat bereits am 26.05.2011 (s. DS-Nr.: 03685-11) aus zeitlichen und wirtschaftlichen Gründen das Investorenmodell beschlossen hat, wäre der hohe Arbeitsaufwand unverhältnismäßig, insbesondere vor dem Hintergrund, dass dadurch andere Projekte in Verzug gerieten.“


Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09889-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 10.07.2013
(Drucksache Nr.: 09889-13)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 10.07.2013 vor:

„Für die SPD-Fraktion merkt Frau Jülich an, dass die Verwaltungsvorlage grundsätzlich positiv beurteilt wird. Hinsichtlich der Internationalen Woche bestehen insbesondere mit Blick auf das Münsterstraßenfest seitens der SPD-Fraktion andere Vorstellungen, die noch intensiv erörtert werden müssen. In diesem Zusammenhang wird das Hoeschparkfest ausdrücklich gelobt.

Eine erfolgreiche Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt kann nicht bestätigt werden.

Herr Bahr teilt für die CDU-Fraktion mit, dass sich die Wahrnehmung zu dem Thema Drogen- und Suchtproblematik aus Sicht der Anwohner anders darstellt, als in der Vorlage beschrieben ist. Ein weiter so der Polizei ist jedoch nicht zielführend. Es bedarf anderer Ansätze, wenn man die Dortmunder Nordstadt stärken und den Fortzug der sozial gefestigten Haushalte verhindern will.

Weiterhin wird das Münsterstraßenfest im Rahmen der Internationalen Woche ebenfalls kritisch gesehen, weil es keinen integrativen Charakter hat.

Entgegen der Darstellung in der Verwaltungsvorlage, dass Dortmund gemeinsam mit anderen Großstädten ein sehr gut ausgebautes Drogen- und Suchtkrankenhilfesystem hat, kritisiert Herr Manz für die Fraktion Die Linke, dass diese Angebote den Problemen und dem Bedarf in der Nordstadt nicht gerecht werden. Grundsätzlich fordert er daher eine gesamtstädtische Solidarität zur Lösung der Probleme.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig folgende Änderungen bzw. Zusätze:
· Seite 4 werden im Fazit / 2. Absatz im ersten Satz die Wörter „sehr gut“ gestrichen.

· Seite 7 / 2. Absatz / Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
Eine Bekämpfung der Drogenkriminalität in der Dortmunder Nordstadt bedarf in Zukunft der Schwerpunktsetzung insbesondere polizeilicher Arbeit.
· Seite 9/10:
Vor dem Hintergrund, dass die Förderung des Quartiersmanagement (QM) Nordstadt zum 14.03.2014 endet, fordert die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, dass bei den Haushaltsberatungen für das Jahr 2014 eine gesicherte Finanzierung zur Weiterführung des QM berücksichtigt wird.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt mit den oben genannten Zusätzen/Änderungen zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den aktuellen Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 4.4
Zwischenlösung für den Fortbestand der Schulsozialarbeit
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10099-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt
Ø den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung mit dem Bildungsträger „Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen (ISB) e.V.“ zur Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von 34 derzeit noch bei der Stadt Dortmund beschäftigten Schulsozialarbeiter/-innen bis zum 31.07.2014 sowie
Ø die Verlängerung der Kooperationsvereinbarungen mit allen beteiligten Trägern der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2014 und somit die Sicherung der befristeten Weiterbeschäftigung von den dort beschäftigten 47 Schulsozialarbeiter/-innen

zur Kenntnis.


zu TOP 4.5
Weiterentwicklung des Rahmenkonzeptes für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10115-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt das neue Rahmenkonzept für Schulsozialarbeit an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Lokale Agenda 21 - 13. Zwischenbericht an den Rat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10270-13)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Entwicklungsbericht Dorstfeld
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10495-13)
Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013
(Drucksache Nr.: 10495-13)

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2013 vor:

Nach längerer intensiver Diskussion stellt Frau Ballhausen nach § 17 Abs. 1 Nr. b der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.

Die Antragsteller bitten um Sitzungsunterbrechung.

Die Sitzung wird für 15 Minuten unterbrochen.

Die Antragsteller ziehen ihren nachfolgenden Antrag zurück:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld missbilligend zur Kenntnis Teile und fordert eine grundlegende Überarbeitung.

Begründung

Das Papier enthält in Teilen unzutreffende Zustandsbeschreibungen.
Beispiel: Ein „Quartierversorgungszentrum Wittener Straße/Hügelstraße“ bzw. einen „integrierten Nahversorgungsstandort“ an gleicher Stelle gibt es nicht. (Seite 38).

Das Papier definiert Zielsetzungen, die von den Fraktionen Bündnis90/Die Grünen und CDU nicht
geteilt werden.
Beispiele:
Emscherumbau, Gestaltung des Freiraumes rund um die NS IX durch u.a. 5,5 Hektar Parklandschaft. Wir fordern stattdessen die Aufforstung als Laubmischwald offen für Spaziergänger. (Seite 32)
Eine Öffnung des Dorstfelder Hellweges.ist nicht geplant. Mögliche positive Aspekte einer Öffnung werden mit keinem Wort erwähnt. (Seite 44)

Das Papier ist von den Realtäten überholt. Das Planungsverfahren für das im Bericht immer wieder genannte strategische Schlüsselprojekt „Errichtung eines Vollsortimenters im Ortsteilzentrum, Kreuzungsbereich Dorstfelder Hellweg / Arminiusstraße“ war nach einem inzwischen rechtskräftigen Urteil des Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein Westfalen so fehlerhaft, dass kein rechtskräftiger Bebauungsplan entstanden ist. Bevor eine Entscheidung getroffen wird, das Planungsverfahren mit gleichem Konzept und mit gleichem Standort neu zu starten und durch alle Instanzen zu bringen, ist es notwendig, alle offenen Frage zu beantworten.
Im Entwicklungsbericht findet man das Projekt an vielen Stellen, z.B. Seite 19, 39, 66, 68

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die CDU-Fraktion stellen den nachfolgenden mündlichen Antrag:

Der Vorlage wird bis auf die zwei folgenden Punkte/Forderungen zugestimmt:
1. Die Öffnung des Dorstfelder Hellwegs
2. Mitspracherecht der Bezirksvertretung Innenstadt-West für die Parkgestaltung der NS IX.

Diesem mündlichen Antrag stimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-West mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion und Herr Dr. Meyn) und 7 Gegenstimmen (SPD-Fraktion) zu.

Die SPD-Fraktion gibt zu Protokoll:

1. Die SPD-Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für den Bericht.

2. Die SPD-Fraktion sehen sich außer Stande dem Punkt 1 des mehrheitlich beschlossenen Antrages zuzustimmen, da die Öffnung des Dorstfelder Hellwegs nicht realisierbar ist.

3. Die SPD-Fraktion bittet darum, dass bei der Abarbeitung der sich aus dem Bericht ergebenden Punkte eine konstruktive Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt- West, sowie der weiteren beteiligten örtlichen Akteure sichergestellt wird.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt folgende Beschlussfassung mit oben genanntem Zusatz:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.“


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig (13 Ja, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Dorstfeld zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.



5. Anträge / Anfragen


zu TOP 5.1
Umsetzung Rechtsanspruch
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 10786-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion im AKJF bittet, den Punkt „Umsetzung Rechtsanspruch“ auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung zu nehmen. Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Umsetzung des seit dem 01.08.2013 geltenden Rechtsanspruchs auf einen Bildungs-/Betreuungsplatz zu geben.“

Herr Burkholz gab folgenden Sachstand:
Bisher gab es in Dortmund 1 Klage, den Eltern konnte zwischenzeitlich ein Betreuungsplatz zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Koordinierungsstelle gab es zum Stichtag 01.08.2013 204 Meldungen, davon konnte in 101 Fällen ein Betreuungsplatz vermittelt werden.
Allen Eltern, die sich beim Jugendamt gemeldet haben, konnte wenigstens ein Platz in der Kindertagespflege angeboten werden.
30 Eltern haben einen Platz in der Kindertagespflege abgelehnt, die restlichen Eltern haben sich nach dem Anschreiben nicht mehr beim Jugendamt gemeldet. Es ist bekannt, dass ein Teil mittlerweile einen Platz in einer Kindertageseinrichtung bekommen hat, bzw. davon auszugehen, dass entweder kein Bedarf mehr besteht oder abgewartet wird, bis ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Abschließend teilte er mit, dass die Quoten im Bereich der Kindertageseinrichtungen natürlich weiter ausgebaut werden müssen.

Herr Sohn äußerte die Hoffnung, dass der Rechtsanspruch bald erfüllt wird und keine weiteren Hemmnisse (z. B. Personalmangen in den beteiligten Fachämtern) auftreten.


zu TOP 5.2
Jugendliche Flüchtlinge in Ausbildung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10791-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 10791-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandsbericht zur Situation von in Dortmund lebenden jugendlichen Flüchtlingen in Ausbildung. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie hoch ist die Zahl der in Dortmund lebenden minderjährigen Flüchtlinge zum 1. September 2013?
2. Wie viele dieser Flüchtlinge befinden sich in einer schulischen oder außerschulischen Ausbildung, einer Weiterbildungs- oder Qualifizierungsmaßnahme? (bitte aufschlüsseln)

3. Wird während der Dauer einer Ausbildung bzw. Maßnahme von Abschiebungen bzw. deren Androhung abgesehen? Wenn nein, warum nicht?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, nach einer abgeschlossenen Ausbildung bzw. Maßnahme, einen Aufenthaltstitel zu erteilen, wenn eine Arbeitsaufnahme möglich ist?“


Eine schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die Sitzung des Ausschusses am 20.11.2013.


zu TOP 5.3
Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10793-13)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 10793-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„…Kinderflüchtlinge, die ohne Begleitung der Eltern in die Bundesrepublik reisen, stellen nicht nur eine in besonderer Weise schutzwürdige Gruppe von Flüchtlingen sondern auch eine besondere Herausforderung der Kommune dar, der z.B. in Dortmund im Clearinghaus der AWO in Eving Rechnung getragen wird.

In diesem Zusammenhang bitten wir die Verwaltung daher, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:


1. Wie hoch ist die aktuelle Zahl der in Dortmund aufgenommenen unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge und wo sind diese untergebracht?
2. Wie stellt sich die Entwicklung dieser Zahlen über den Zeitraum der letzten fünf Jahre dar?
3. Wie viele dieser in Dortmund untergebrachten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge kommen dabei aus anderen Kommunen?
4. Inwieweit erfolgt die Kostenübernahme für Jugendliche aus anderen Kommunen gemäß den Regelungen zur gesicherten Kostentragung durch das Land?“

Herr Sohn schlug vor, die Fragen im Zusammenhang mit der angekündigten Vorlage zu UMF (s. dazu TOP 2.13) abzuhandeln.

Herr Rettstadt ging kurz auf den Hintergrund der gestellten Fragen ein.

Frau Schütte-Haermeyer bat darum, in der nächsten Sitzung bei der Behandlung des Punktes UMF auch das Altersfeststellungsverfahren vorzustellen.

Um eine konzentrierte Diskussion zu anderen evtl. anstehenden wichtigen Themen in der nächsten Sitzung sicherzustellen, sollte nach Auffassung von Herr Rettstadt das gesamte Verfahren nach Möglichkeit zwar transparent, aber in gestraffter Form dargestellt werden.

Herr Sohn vermutete, dass die erfragten Punkte keinen zu großen Umfang einnehmen würden. Aber das werde er noch einmal mit der Verwaltung abstimmen.



zu TOP 6.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 7.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Herr Sohn wies auf folgende Informationen hin:

- Informationsfahrt des Ausschusses nach Kiel
Herr Siemon stellte den Ablauf/das Programm der Informationsfahrt vor.
Verpflegungskosten werden übernommen (bis auf Getränke bzw. Frühstück/Mittag am 17.10.13 und Mittag am 19.10.13).
Der Eigenanteil wird nach einer ersten Kalkulation ca. 30 € – 40 € betragen.


- den Mitgliedern wurde zur Information übersandt:
-> Termin-Plan 2014
Der Antrag von Herrn Barrenbrügge, den Beginn der Sitzungen künftig auf 15.00 Uhr vorzuverlegen, wurde mehrheitlich abgelehnt (Abstimmung für bisherigen Beginn 16.00 Uhr: 8 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung).
-> Antwortschreiben DSW 21 wegen Schoko-Ticket
(Anschreiben von Herrn Prause an DSW 21 geht den Mitgliedern zu)

- vor der Sitzung wurden verteilt:
-> Dokumentation 3. Kinderschutzkonferenz am 10.04.2013
-> Broschüre „Gender macht Spaß“ (Gender-Arbeitskreises in Dortmund)
Herr Sohn kündigte an, in einer der nächsten Sitzungen dem Gender-Arbeits- kreis die Möglichkeit zu einer kurzen Vorstellung geben zu wollen. Die Broschüre stelle daher eine Vorinformation dar.
-> Konzeption der Kinder- und Jugendförderung











Der Vorsitzende beendete den öffentlichen Teil um 17.45 Uhr.




Sohn Gora Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin


Anlage zu TOP 2.9

(See attached file: Kurve kriegen Ki.-u.Jugendausschuss 09 13.pdf)



Anlage zu TOP 6.


(See attached file: BV-Wiedervorlage Juli.2013.pdf)