Niederschrift (öffentlich)

über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 23.01.2018
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen) bis 18:15 Uhr
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD) bis 16:40 Uhr
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für Rm Emmanouil Daskalakis
sB Gerd Fallsehr (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD) bis 17:45 Uhr
Rm Thorsten Hoffmann (CDU) bis 17:45 Uhr
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Kathrin Klausmeier (B’90/Die Grünen)
sB Janina Kleist (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste) i. V für sB Katharina Magerstedt
Rm Susanne Meyer (SPD)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Franz Kannenberg (Seniorenbeirat)


sE Kevin Ndeme Nguba Matuke (Integrationsrat) bis 18:00 Uhr
sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Friedhelm Hendler (VdK)
Frank Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund)
Gunther Niermann (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Christoph Gehrmann (Caritas-Verband)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Michael Steffens, 5/Dez
Manfred Stankewitz, 5/Dez
Vural Özay, 5/Dez
Jochen Schneider, 5/Dez
Peter Externbrink, StA 50
Peter Berens, StA 50
Lukas Grunewald, StA 50
Holger Keßling, StA 53
Dr. Frank Renken, StA 53
Stephan Siebert, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter


5. Gäste:

Frau Tekampe (Malteser Hospizdienst)
Frau Jost (Malteser Hospizdienst)




Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 21.11.2017


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Ambulanter Hospizdienst/Kinderhospizarbeit der Malteser
Berichterstatterinnen: Frau Tekampe und Frau Jost
mündlicher Bericht/Präsentation


2.2 Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Migranten-Arbeit
mündlicher Bericht, Berichterstatter: Herr Gehrmann



3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -




4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)

4.2 Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2015-2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09786-17)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
(Drucksache Nr.: 09229-17)


5.2 Dortmunder Suchtbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09795-17)
Präsentation durch Herrn Siebert
Der Bericht wird nachgereicht.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)


6.2 Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)


7. Anträge / Anfragen

7.1 Deutschkenntnisse und Spracherwerb bei Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09693-17)

7.2 Anfrage: Tuberkulose durch Migration
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09734-17)

7.3 Prostituiertenschutzgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08830-17-E2)

7.4 Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08968-17)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08968-17-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 19.09.2017 erhalten.
hierzu -> Sachstandsbericht des Jobcenters
(Drucksache Nr.: 08968-17-E2)

7.5 Hilfen für Wohnungslose im Winter
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09453-17-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur letzten Sitzung am 21.11.2017 erhalten.

7.6 Obdachlose in der Dortmunder Innenstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09459-17-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 21.11.2017 erhalten.

7.7 Sachstand Hannibal - Unterbringung der Mieter*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09867-18)

7.8 Arbeitserlaubnis für Geduldete
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09868-18)




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Grollmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 21.11.2017


Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt den Hinweis zu Seite 6, TOP 2.2, dass Frau Albrecht-Winterhoff der SPD-Fraktion angehöre und nicht der CDU-Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) merkt zu TOP 2.2 an, dass vor einiger Zeit, auch von Seiten des Liegenschaftsamtes, der Umbau der Begegnungsstätten zugesagt worden sei. Diesbezüglich habe sie um eine Benachrichtigung dazu gebeten, was aus dem Protokoll in der Form nicht hervor ginge. Der Vorsitzende habe dazu gesagt, dass er diesen Punkt mit in den Finanzausschuss nehmen werde. Sie fragt daher nach, wann und wie es den Hinweis geben werde, dass tatsächlich mit den Begegnungsstätten begonnen werde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) antwortet, dass im Finanzausschuss besprochen worden sei, dass in diesem Jahr, sobald der Haushalt genehmigt worden sei, mit der Herrichtung von zwei Begegnungsstätten angefangen werde. Es sei aber nicht bekannt, wann und wo damit begonnen werde.

Frau Weyer bittet um einen Hinweis dazu in der nächsten Sitzung.

Mit diesen Hinweisen wird die Niederschrift über die 23. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 21.11.2017 genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Ambulanter Hospizdienst/Kinderhospizarbeit der Malteser
Berichterstatterinnen: Frau Tekampe und Frau Jost
mündlicher Bericht/Präsentation

Frau Tekampe und Frau Jost (Malteser Hospizdienste Dortmund) berichten anhand einer Präsentation (Anlage 1) zum Thema „Ambulanter Hospizdienst und Kinderhospizarbeit“ und beantworten im Anschluss die Nachfragen.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) sowie die Sprecher der Fraktionen bedanken sich für den Einblick in die Arbeit der Malteser Hospizdienste und danken für den Einsatz dort. Herr Taranczewski verweist dazu auch noch mal auf die Broschüre, in der die Angebote auch noch mal aufgeführt seien.

Frau Tekampe weist abschließend auf den „Tag der Kinderhospizarbeit“ in der Pauluskirche in Dortmund am 10.02.2018 um 19:00 Uhr hin.




zu TOP 2.2
Berichterstattung der Wohlfahrtsverbände
Thema: Migranten-Arbeit
mündlicher Bericht, Berichterstatter: Herr Gehrmann

Herr Gehrmann (Caritas) berichtet anhand einer Präsentation (Anlage 2) über das Thema Migranten-Arbeit. Im Anschluss daran beantwortet er gemeinsam mit den Sprechern der Wohlfahrtsverbände die Nachfragen dazu.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass ihr im Rahmen der Zwischenbilanz aber auch bezogen darauf, wie es perspektivisch weiter ginge, die aktive Beteiligung der Migranten, bezogen auf die Migrations- und Integrationsarbeit, in dieser Präsentation fehle. Sie fragt nach, wie Integrationsarbeit mit den Migranten aktiv geleistet werden können, damit Integration schneller gelinge.

Herr Matuke (Integrationsrat) schließt sich der Aussage von Frau Altundal-Köse an. Bei einer gemeinsamen Beratung der Wohlfahrtsverbände mit dem Integrationsrat sei die Beteiligung von Migranten an den Projekten auch schon mal angesprochen worden. Er hätte sich gewünscht, dass der Integrationsrat in die Präsentation einbezogen worden wäre. Auch im Hinblick auf den Masterplan Integration, wünsche er sich eine intensivere Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) fragt nach, ob es nicht Sinn machen würde, wenn sich ein Teil des Integrationsrates und Vertreter der Wohlfahrtsverbände zusammen setzen, um über die Aufgabenfelder und Perspektiven zu sprechen. Der Integrationsrat habe häufig Austausche mit unterschiedlichen Gruppierungen. Sein Vorschlag sei, bzgl. der Anforderungen der Ausgestaltung von Partizipation, zusammen ins Gespräch zu kommen.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ergänzt, dass es immer gut sei, sich zusammenzusetzen. Nach ihrer Kenntnis seien Mitarbeiter u. a. auch Teil des Integrationsrates und würden dort seit Jahren mitarbeiten. Diese Zusammenarbeit könne man sicher intensivieren.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

- nicht besetzt -


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09761-17)

Frau Stephan (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Satzung notwendig sei und ihre Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Darüber hinaus habe sie aber noch Nachfragen. Bei dem angegebenen Saldo 2,5 Mio. Euro sei ihr nicht ganz klar, ob es sich um eine rein buchhalterische Buchung handele, da die veranschlagten Kosten wegen der Minderung der Anspruchsberechtigen herunter gingen, so dass es keinen echten Zugewinn gäbe. Auf Seite 4 werde deutlich, dass die sogenannten Selbstzahler fast alle im Leistungsbezug seien und KdU-Kosten bekämen. Ihr sei unklar, ob alle anfallenden KdU-Kosten tatsächlich von anderen Kostenträgern übernommen würden. Weiterhin sei ihr aufgefallen, dass sich auf der drittletzten Seite die Catering-Kosten für die Davidisstr. 13 auf 18.600 Euro beliefen und bei ungefähr gleicher Ist-Belegung in der Syburger Dorfstr. 116 auf 346.750 Euro. Sie interessiere, wie dieser Unterschied zu erklären sei.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) fragt nach, wie die Preise in anderen Städten für solche Übernachtungsstätten seien. Ihr erschienen die Kosten relativ hoch, wenn man berücksichtige, dass in der Regel ein Selbstzahler nichts habe. Zum anderen frage sie nach, wie viele tatsächlich Selbstzahler seien. Weiter fragt sie nach, ob es richtig sei, dass die Stadt die Einrichtungen kostendeckend betreiben könne, dazu aber nicht von Land oder Bund gezwungen sei.

Die Nachfragen von Frau Stephan und Frau Reigl können in der heutigen Sitzung nicht abschließend beantwortet werden, da die Leitung des Sozialamtes nicht anwesend ist.

Herr Externbrink (Sozialamt) geht auf die Nachfragen ein. Im Detail könne er die Fragen aber nicht beantworten.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Fragen in der nächsten Sitzung durch Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt), beantworten zu lassen. Frau Stephan und Frau Reigl erklären sich damit einverstanden.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt
mehrheitlich bei Enthaltung der Fraktion AfD gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Satzung der Stadt Dortmund über die Errichtung und Unterhaltung von Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge, Zugewanderte und Wohnungslose mit Gebührenordnung.


zu TOP 4.2
Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2015-2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09786-17)

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt für den Bericht. Ihm fehle darin allerdings eine transparentere und detailliertere Darstellung. Die prozentuale Auflistung halte er für unübersichtlich.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihr das auf Seite 6 genannte Personal im Vergleich zu der Tätigkeit sehr wenig erscheine.

Herr Berens (Sozialamt) antwortet dazu, dass die Arbeit der Heimaufsicht immer anspruchsvoller werde und das Personal tatsächlich grenzwertig sei. Zum Ende des Jahres seien 2 weitere Pflegekräfte zugesichert worden. Er ergänzt, dass man bei dem folgenden Bericht darauf achten werde, ihn deutlicher zu formulieren um die Transparenz sicherzustellen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Tätigkeitsbericht der Heimaufsicht der Stadt Dortmund für den Berichtszeitraum 2015 – 2016 zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 16.11.2017
(Drucksache Nr.: 09229-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt nachfolgende Überweisung aus der Sitzung des Rates vom 16.11.2017 vor:

zu TOP 5.2
Bedarfsplanungsrichtlinie für die Psychotherapie
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09229-17)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 09229-17-E1) vor:
„… wir bitten den nachstehenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf die „Sonderregion Ruhrgebiet“ (Kreistyp 10) in der Bedarfsplanungsrichtlinie für die zulässige Zahl der Psychotherapeuten aufzulösen und die Großstädte des Ruhrgebietes künftig mit anderen Großstädten Deutschlands gleichzustellen.

Begründung
Die bundesweite Unterversorgung von Patienten mit zur Verfügung stehenden Psychotherapieplätzen nimmt im Ruhrgebiet besonders groteske Formen an. Für die „Sonderregion Ruhrgebiet“ gelten derzeit 11,4 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohnern als ausreichend um den Bedarf zu decken. Für andere Großstädte werden 38,8 Psychotherapeuten pro 100.000 Einwohner als angemessene Kennzahl angesehen. Dies entspricht einer Einordnung des Ruhrgebietes als Landkreis anstatt die Metropolregion Ruhr korrekt als Großstadt zu klassifizieren. Dabei unterscheiden sich die Patientenzahlen im Ruhrgebiet nicht von den Patientenzahlen anderer Großstädte. Diese derzeitige Diskriminierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen im Ruhrgebiet ist nicht länger hinzunehmen.
Im Ruhrgebiet warten Patienten durchschnittlich 17 Wochen auf ein Erstgespräch beim Psychotherapeuten. Im Bundesdurchschnitt sind dies 12,5 Wochen. Und selbst nach dem diagnostischen Erstgespräch dauert es häufig noch lange bis eine Therapie begonnen werden kann. Wer sich den Fuß verstaucht oder unter einer Magen-Darm-Erkrankung leidet würde eine solche Wartezeit unter keinen Umständen hinnehmen. Von Patienten mit psychischen Erkrankungen wird dies als Regelfall erwartet.
Psychische Krankheiten, die zu spät oder nicht behandelt werden, erfordern in der Folge meist eine längere ambulante oder stationäre Behandlung. Patienten, die auf eine psychotherapeutische Behandlung warten, erhalten oft eine einseitig medikamentöse Behandlung und werden krankgeschrieben, stehen damit also auch ihren Arbeitgebern nicht mehr zur Verfügung. Psychisch kranke Menschen, die keinen ambulanten Therapieplatz finden, aber diesen kurzfristig benötigen, müssen sich an psychiatrische oder psychosomatische Krankenhäuser wenden. Dort hat sich die Zahl der Patienten in den vergangenen Jahren massiv erhöht. Damit werden zusätzliche Kosten sowohl für die Krankenkassen als auch für die Kommunen erzeugt, die diese Krankenhäuser meist über die Umlagen der Zweckverbände finanzieren.
Nicht zuletzt stellt eine zügige Aufnahme einer Psychotherapie bei Erkrankungen in diesem Bereich einen wertvollen präventiven Beitrag zur Reduzierung der Obdachlosigkeit dar. Kürzlich veröffentlichte Forschungsergebnisse des Mannheimer Zentralinstituts für seelische Gesundheit lassen den Schluss zu, dass die Behandlung seelischer Erkrankungen von Menschen, die kurz vor dem Verlust ihrer Wohnung stehen, ein wichtiger Faktor der Verhinderung des tatsächlich Obdachlos-Werdens ist: Salize et al. berichten in ihrem Artikel „Verbesserung der psychiatrischen Behandlungsprävalenz bei Risikopersonen vor dem Abrutschen in die Wohnungslosigkeit“, dass aus einer Gruppe Freiburger und 16 Mannheimer Bürger mit gefährdetem Wohnraum, die zu einer psychiatrischen Behandlung motiviert und in eine solche vermittelt wurden, letztendlich keiner tatsächlich wohnungslos wurde.“
Herr Rm ist mit einer Überweisung des Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 13.11.2017 in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einverstanden.
Der Rat der Stadt überwies den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 13.11.2017 (Drucksache Nr.: 09229-17-E1) in den Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit.

Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) begründet den Antrag ihrer Fraktion. Innerhalb der psychosozialen Beratung gebe es nach wie vor zu wenige Plätze. Dortmund müsse als Großstadt betrachtet werden und es müsse hier auch so gehandhabt werden, wie in anderen Großstädten.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) geht auf die grundsätzliche Thematik ein und gibt an, dass die aktuell aufgestellten Zahlen in den Jahren 2016/2017 verhandelt worden seien. Die Bundes KV und die Bundesverbände der Krankenversicherer würden eine Bedarfsplanungsrichtlinie aufstellen, die bundesweite Gültigkeit habe. Dies werde auf die Landesebene delegiert, so dass es auf kommunaler Ebene nur noch die Möglichkeit der Sonderzulassungen gäbe. Wenn die KV für Dortmund weitere Therapeuten zulassen möchte könne sie das nur in einem ganz kleinen Umfang. Ansonsten seien die Zulassungen reglementiert und nur in Abständen von 4 bis 5 Jahren änderbar. Gerade seien 85 zusätzliche Plätze für NRW festgelegt worden, die aktuell nicht änderbar seien, egal, was hier beschlossen werde. Eine Stellungnahme aus Dortmund über die aktuelle Unterversorgung sei über den Städtetag weitergeleitet worden. Als Minimalerfolg daraus seien aktuell diese 85 Plätze für NRW festgelegt worden.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag aufgrund der Ausführungen von Herrn Dr. Renken ablehnen werde.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) erwähnt, dass ihrer Fraktion der Ist-Zustand bekannt sei und sie wisse, dass man den hier in Dortmund auch nicht ändern könne. Mit dem Schlüssel, wie er jetzt sei, sei ihre Fraktion aber immer noch unzufrieden und ihr Wunsch sei es, dass dies der Bundesregierung noch mal mitgeteilt werde. Dass dies augenblicklich zu keiner Änderungen führen werde, sei ihr bewusst.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Frau Reigl an und bittet ebenfalls darum, diesen Sachverhalt an die Bundesregierung weiterzuleiten. Seine Fraktion würde dem Antrag zustimmen.

Herr Fallsehr (CDU-Fraktion) merkt an, dass auch seine Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN bei Enthaltung der Fraktion FDP/BL gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die LINKE & PIRATEN ab.


zu TOP 5.2
Dortmunder Suchtbericht 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09795-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09795-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet den Ausschuss um Beratung und Abstimmung:

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit eine Ausweitung des Projektes auf Schulen, die in Sozialräumen mit besonderem Präventionsbedarf liegen, möglich ist. Zudem beauftragt der Sozialausschuss die Verwaltung zu prüfen, ob für diese Schulen eine Übernahme der Jahresbeträge aus Haushaltsmitteln möglich ist.

Begründung:

Klasse2000 ist ein evaluiertes Programm zur Gesundheitsförderung an Grundschulen. Dabei begleiten GesundheitsförderInnen die Klasse pro Schuljahr während 2-3 Stunden. Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Lehrkräften der Schule. In den Klassen 1–3 muss pro Klasse für die mit dem Programm verbundenen Aufwendungen (Einsatz der Gesundheitsförderin und Material) ein Jahresbetrag von 220 € entweder durch die Elternschaft oder Paten übernommen werden. In der Klasse 4 beträgt der Jahresbetrag 200 €.


Herr Siebert (Gesundheitsamt) präsentiert anhand einer PowerPointPräsentation (Anlage 3) den Dortmunder Suchtbericht 2017.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) bedankt sich für die Einführung in den Bericht.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) begründet den Antrag ihrer Fraktion und bittet um Zustimmung.

Herr Ossau (Fraktion FDP/BL) bedankt sich ebenfalls für die Präsentation und gibt an, dass er dem Anliegen auch nicht entgegenstehe. Da der Antrag aber sehr kurzfristig vorgelegen hat und ihm Informationen fehlen, bittet er aufgrund Beratungsbedarfes darum, über den Antrag in der nächsten Sitzung zu entscheiden.

Frau Weyer weist darauf hin, dass es sich lediglich um einen Prüfauftrag handele und bittet nochmal um Zustimmung.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) dankt ebenfalls für den Vortrag und gibt an, dass seine Fraktion den Antrag gut fände. Er frage sich trotzdem, wie es konkret umgesetzt werden solle. Der Prüfantrag sei unspezifisch. Natürlich sollte Geld zur Verfügung gestellt werden, aber es müsse auch versucht werden, dies flächendeckend umzusetzen. Seine Zweifel daran seien, dass es letztendlich ins Benehmen des einzelnen Lehrers gestellt sei.

Herr Niermann (DPWV) dankt auch im Namen der Wohlfahrtsverbände für den Bericht. Eine Erkenntnis aus dem Bericht sei, dass Prävention helfe und insofern seien sie als Verbände dafür, eine ambitionierte Präventionsarbeit zu installieren und das Programm auszubauen.

Frau Klausmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für den ausführlichen und guten Bericht. Sie gibt an, dass der Antrag auch in ihrer Fraktion große Zustimmung fände. Auf die Bedenken von Herrn Bahr gibt sie an, dass zunächst die Schule selbst entscheiden müsse. Die Aufgabe der Politik sei es, den politischen Willen zu verdeutlichen und dafür den Weg frei zu machen. Die Ausgestaltung der Schule liege nicht in der politischen Verantwortung. Das Programm sei geprüft und die Wirksamkeit sei nachgewiesen, daher seien ihr die Bedenken nicht klar.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) gibt an, dass auch ihre Fraktion den Antrag der SPD-Fraktion unterstützen werde und dankt für den Bericht.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) geht auf den Drogenkonsumraum und die durchgeführte Rundreise ein und berichtet über die Eckdaten.

Frau Stephan (CDU-Fraktion) gibt ergänzend an, dass nicht der einzelne Lehrer über die Unterrichtsinhalte bestimmen würde. Sie habe selbst fast 30 Jahre an einer Gesamtschule unterrichtet und dort habe es ein sogenanntes Spiral-Curriculum Drogen- und Gesundheitsvorsorge gegeben. Man müsse sich keine Gedanken machen, dass diese Themen in den Schulen nicht ausreichend behandelt würden.

Herr Siebert hält ein Signal, dass sowas gewollt ist und entsprechend unterstützt werde für wichtig.

Herr Ossau merkt erneut an, dass er darum bittet, über den Antrag in der nächsten Sitzung abzustimmen und bittet dieses zur Protokoll zu nehmen. Sofern der Ausschuss heute darüber entscheiden werde, würde er sich enthalten.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, das insbesondere an Schulen, wo Bedarfe bestünden, die Schulleitungen sehr offen für solche Programme seien und es gelte, diese gezielt anzusprechen und für das Programm zu werben. In diesem Kontext sei der Antrag der SPD-Fraktion zielgerichtet.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Dortmunder Suchtbericht 2017 des Gesundheitsamtes zur Kenntnis und stimmt dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion FDP/BL einstimmig zu.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)
Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 06.12.2017
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegen folgende Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerkes, des Seniorenbeirates, der Bezirksvertretung Mengede und der Bezirksvertretung Eving vor:

Behindertenpolitisches Netzwerk aus der Sitzung vom 14.11.2017:
TOP 4.3
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.
Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.

Das BPN gibt nach einstimmiger Beschlussfassung folgende Empfehlung:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Kuratorium des Projekts Nordwärts, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW aufzunehmen, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
Begründung:
Ziel des Projekts Nordwärts ist die Verbesserung der Lebensumstände in den betroffenen Gebieten. Dazu zählt unserer Ansicht nach auch die Herstellung von Barrierefreiheit. Die Agentur Barrierefrei NRW hat die Kompetenz, darin umfassend zu beraten. Sie ist auch in der Lage Möglichkeiten der Finanzierung aufzuzeigen.“


Seniorenbeirat aus der Sitzung vom 30.11.2017:
zu TOP 4.3
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Dem Seniorenbeirat liegt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 14.11.2017 vor.

Der Seniorenbeirat unterstützt den Beschluss des Behindertenpolitischen Netzwerkes und schließt sich der Empfehlung an.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig unter Berücksichtigung der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes folgenden, um Punkt c) erweiterten (fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.


Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 29.11.2017:
zu TOP 11.5
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Verschiedene Mitglieder der Bezirksvertretung Mengede beklagten sich über fehlende Informationen. Daher soll zur nächsten Sitzung am 07.02.2018 ein/e BerichterstatterIn eingeladen werden, um über alle Nordwärts-Projekte in Mengede zu berichten. Der Hintergrund hierfür liegt in der Tatsache begründet, dass nicht sämtliche vorgeschlagenen oder beschlossenen Projekte in dem Sachstandsbericht aufgelistet wurden. Des Weiteren wurde darauf hingewiesen, dass Mengede bei der Internationalen Gartenausstellung der Metropole Ruhr 2027 nicht fehlen darf.

Somit wurde folgende Empfehlung abgegeben:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl bei 1 Enthaltung (Herr Utecht / Fraktion B‘90/Die Grünen) mit den o. g. Anmerkungen dem Rat
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis zu nehmen.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.


Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung vom 06.12.2017:
TOP 11.1
Projekt "nordwärts": 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08567-17)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)
zur Kenntnis.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.



Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Anmerkungen der Bezirksvertretung Mengede zur Kenntnis und empfiehlt unter Einbeziehung der Empfehlungen aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk, des Seniorenbeirates und der Bezirksvertretung Eving einstimmig folgenden, um die Punkte c) und d) erweiterten (in Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat nimmt
a) den 3. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren und zu den Projektständen der "nordwärts"-Projekte
b) die ab 01.01.2017 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte (11 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung
a) analog der Ratsbeschlüsse vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) und 16.02.2017 (Drucksache Nr. 06136-16) auch die seit dem 01.01.2017 über das Beteiligungsverfahren des Projektes "nordwärts" neu entwickelten Projektvorschläge in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten oder vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2019 zu integrieren.
c) das Kuratorium des Projekts Nordwärts nimmt, sofern noch nicht geschehen, Kontakt mit der Agentur Barrierefrei NRW auf, um sich beraten zu lassen, wo und wie im betroffenen Gebiet Barrierefreiheit erreicht werden kann.
d) auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, die bereits eingereichten Projektsteckbriefe für Eving weiter zu qualifizieren und entsprechende Mittel in den Haushalt 2018 einzustellen.



zu TOP 6.2
Fünfter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09269-17)

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Darstellungen in der Vorlage zur Kenntnis.



7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Deutschkenntnisse und Spracherwerb bei Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09693-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
auf der Sitzung des ASAG vom 19.09.2017 berichtete der Geschäftsführer des Jobcenter Dortmund, Herr Neukirchen-Füsers, über vermeintliche Erfolge bei der Integration von Flüchtlingen in den Dortmunder Arbeitsmarkt. Zu Recht wies Herr Neukirchen-Füsers auf den Erwerb von Deutschkenntnissen als denknotwendige Gedeihensvorraussetzung für eine erfolgreiche Integration in die Berufswelt hin. Hierzu habe das Dortmunder Jobcenter zeitnah mit Beginn der Migrationskrise einen „Integration-Point“ mit zusätzlichen 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern eingerichtet, um die arbeitspolitischen Herausforderungen der Massenmigration für Dortmund stemmen zu können. Als Ziel der Integrationsmaßnahmen und Sprachausbildung nannte der Geschäftsführer das Sprachlevel „B2“, welches überhaupt erst eine berufliche Perspektive in Deutschland eröffne.

In der Sitzung des ASAG vom 21.11.2017 bat die AfD- Fraktion die Verwaltung um Beantwortung von Fragen hinsichtlich der vermittelten Integrationsmaßnahmen.
Sozialdezernentin Birgit Zoerner verweigerte der AfD- Fraktion die Beantwortung der Fragen unter dem Hinweis, dass das Jobcenter und der untergliederte „Integration Point“ keine Bildungsmaßnahmen für Flüchtlinge anbiete.

Zur Verwunderung der AfD- Fraktion findet sich auf der Website des „Integration Point“ folgende Erläuterung des Tätigkeitsfeldes: „Am 19.10.2015 wurde der gemeinsame Integration Point der Agentur für Arbeit Dortmund und des Jobcenters Dortmund eröffnet.
Hier werden Flüchtlingen mit einem anerkannten Aufenthaltsstatus nach § 25, Absatz 1-3 und Absatz 5 nach dem Aufenthaltsgesetz und mit Wohnsitz in Dortmund Hilfen zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhalts angeboten.“.

Die AfD- Fraktion bittet die Verwaltung daher erneut um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kosten entstanden der Stadt Dortmund seit Einrichtung des „Integration Point“ am 19.10.15 hinsichtlich Mitarbeitern, Räumlichkeiten und Schulungsangeboten für die „Hilfen zur beruflichen Integration und zur Sicherung des Lebensunterhaltes“?

2. Wie vielen Flüchtlingen mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Ab. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG wurde die „Teilnahme an Sprachkursen“ vermittelt?

3. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Abs. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG erreichten das Sprachlevel „B2“?

4. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Abs. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG brachen vermittelte Sprachkurse ab?

5. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Abs. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG wurden seit Bestehen des „Integration Point“ in den Arbeitsmarkt integriert (Unterscheidung nach Ausbildung, Festanstellung, Praktika)?

6. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Abs. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG gehen keiner beruflichen Tätigkeit nach?
7. Wie viele Flüchtlinge mit anerkanntem Aufenthaltsstatus nach § 25 Abs. 1-3 und Abs. 5 AufenthaltsG sind muttersprachliche Analphabeten?


Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.2
Anfrage: Tuberkulose durch Migration
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 09734-17)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
Im Haushaltsplanentwurf für 2018 heißt es unter StA 53: „Im Bereich der Tuberkulose kommt es vor allem wegen der seit Jahren zunehmenden Zuwanderung von Menschen mit Migrationshintergrund, die aus Ländern mit hohen Tuberkuloseerkrankungszahlen stammen, zu einer bisher nicht gekannten Zunahme an höchst komplexen Tuberkulose- Fallkonstellationen.“. Die Stadtverwaltung vermeldet daher einen erheblichen Anstieg der Arbeitszeit, welchem mit „einem erhöhten Personalbedarf in Höhe von 1,12 vzv. Stelle“ begegnet werden müsse.

Die AfD- Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie viele Tuberkulose-Erkrankte wurden in den Jahren 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in Dortmund registriert?
2. Aus welchen Ländern stammten die Tuberkulose-Erkrankten? Bitte um Aufschlüsselung nach Erfassungszeitraum, Herkunftsland und Anzahl der Erkrankten.
3. Die Tuberkulose wird im Wege der Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragen. Welche Maßnahmen wurden und werden im Falle der zugewanderten Tuberkulose-Erkrankten zum Schutze der heimischen Bürger durch die Stadtverwaltung getroffen (bspw. Information der Öffentlichkeit, Beratung im Umgang mit Erkrankten, etc.)?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.3
Prostituiertenschutzgesetz
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08830-17-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen sind damit beantwortet. Die Angelegenheit ist erledigt.


zu TOP 7.4
Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 08968-17)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 08968-17-E1)
Sachstandsbericht des Jobcenters
(Drucksache Nr.: 08968-17-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 19.09.2017 vor:

die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags. Die Verwaltung und das JobCenter werden gebeten, in der Sitzung einen Sachstandsbericht zum Verfahren und zum aktuellen Stand der Verpflichtungserklärungen für geflüchtete Menschen zu geben.
Die Dringlichkeit ergibt sich aus bereits geltend gemachten finanziellen Ansprüchen gegenüber Flüchtlingshelfer*innen und der aktuellen öffentlichen Diskussion:

1. Der Sozialausschuss fordert die Landesregierung auf, in Kontinuität der bisherigen Erlasse des Landes dafür Sorge zu tragen, dass Verpflichtungserklärungen zur Übernahme des Lebensunterhaltes von Flüchtlingen mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge enden.
2. Der Sozialausschuss fordert die Landesregierung auf, für die betroffenen Flüchtlingshelfer* innen unbürokratische Regelungen zur Übernahme der bisher bereits über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis hinaus geltend gemachten Kosten zu schaffen.

Begründung:
Alle demokratischen Parteien und Fraktionen haben immer wieder das große ehrenamtliche Engagement vieler Menschen bei der Aufnahme von Flüchtlingen in den letzten Jahren begrüßt und gelobt. Auch der Rat der Stadt hat sich dazu entsprechend mehrere Male geäußert und den Helferinnen und Helfern gedankt. Ohne dieses Engagement hätte die Aufnahme vieler Flüchtlinge nicht so gut organisiert und gestaltet werden können, wie es geschehen ist. Einige Bürger*innen haben dabei im Rahmen des Landesaufnahmeprogramms für syrische Flüchtlinge eine Verpflichtungserklärung zur Übernahme des Lebensunterhaltes der aufgenommen Personen abgegeben. Dabei konnten sie zum damaligen Zeitpunkt auch vor dem Hintergrund eines Beschlusses der bundesweiten Innenministerkonferenz davon ausgehen, dass diese persönliche Verpflichtung mit der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge endet. Der damalige NRWInnenminister Jäger hatte diese Rechtsauffassung mit Erlass aus April 2015 den Ausländerbehörden mitgeteilt. Im Nachhinein ist aufgrund der Regelungen im Integrationsgesetz die Dauer der Verpflichtungen auch nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ausgedehnt werden. Entsprechende Bescheide zur Erstattung von Kosten sind inzwischen vom JobCenter erlassen worden, dagegen liegen Klagen vor. Damit werden Bürger*innen im Nachhinein bestraft, die für den Lebensunterhalt von Flüchtlingen aus Kriegsgebieten in der berechtigten Annahme gebürgt haben, dass die Bürgschaft bis zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gilt. Darüber hinaus entlastet sich der Bund durch die Regelungen im Integrationsgesetz auf ihre Kosten, weil er die Gelder für SGB-Leistungen einspart. Das ist nicht nur ein Unding, es schwächt auch nachhaltig die Bereitschaft, sich für eine humanitäre Aufnahme von Flüchtlingen einzusetzen.
In Kontinuität der damaligen Rechtsauffassung der Innenministerkonferenz insbesondere aber des daraus resultierenden Erlasses des NRW- Innenministeriums sollte das Land unbürokratisch die durch die JobCenter geltend gemachten Kosten übernehmen und sich für eine Beendigung der Verpflichtungserklärungen mit dem Zeitpunkt der Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte oder anerkannte Flüchtlinge einsetzen. Das sieht auch der neue Integrationsminister des Landes, Joachim Stampa, so. In einem Interview mit dem WDR hat er erklärt, dass es nicht sein kann, dass diejenigen, die persönliche Verantwortung übernommen haben, in einer solch schweren Situation im Stich gelassen werden und auf fünfstelligen Beträgen sitzenbleiben.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nachfolgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 19.09.2017 vor:

im Rahmen des Flüchtlingszuzugs haben sich viele Dortmunder bereit erklärt, vor allem Syrer nach Deutschland einzuladen, um ihnen hier ein neues und sichereres Leben zu ermöglichen. Zu diesem Zwecke gaben diese Helfer Verpflichtungserklärungen ab, die eine Einreise nach Deutschland ermöglichten.
Mit diesen Bürgschaften verpflichteten sich diese Menschen dazu, für die Eingeladenen alle Kosten ihres Aufenthaltes in Deutschland zu übernehmen. Dazu gehören der Lebensunterhalt, eine Wohnung, aber auch die Versorgung im Krankheitsfall. Dieses Engagement hat es vielen Flüchtlingen überhaupt erst möglich gemacht, nach Deutschland bzw. Dortmund einreisen zu können und dem Krieg in Syrien zu entkommen. Nun drohen den Helfern teils hohe Rückforderungen durch die Sozialbehörden.
Die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt vor diesem Hintergrund folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit (ASAG) fordert die Landesregierung auf, das Engagement der Menschen, die Bürgschaften für Flüchtlinge abgegeben haben, zu unterstützen und sie von den Kosten, die über die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Asylberechtigte für den Eingeladenen hinausgehen, freizustellen.

2. Für den Fall, dass das Land dieser Aufforderung nicht nachkommt, regt der ASAG eine Spendenaktion in Kooperation mit den Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, der Sozialverwaltung und der Politik an. Mit den Spendengeldern sollen die ehrenamtlichen Flüchtlingshelfer, die in guter Absicht gehandelt haben, unterstützt werden.

Zu den beiden Anträgen liegt eine Information des Jobcenters Dortmund vor.

Frau Klausmeier (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass nicht alle Fragen geklärt seien und ihre Fraktion den Antrag trotz der Informationen des Jobcenters aufrechterhalten wolle.

Herr Neukirchen-Füsers (Jobcenter Dortmund) erklärt ausführlich die Hintergründe. Im Zeitraum zwischen 2013 und 2015 habe es z. B. von unterschiedlichen Institutionen und von unterschiedlicher politischer Richtung eine andere Interpretation der Rechtslage und somit auch andere Rechtsauffassungen gegeben, was insgesamt zu Irritationen geführt habe. Auch die bundesweit einheitlichen Formulare, die für die Bürgen genutzt wurden, seien nicht eindeutig gewesen.
Im Ergebnis sei es nicht so, dass nur noch zwei oder drei möglicherweise mit Rückforderungsanträgen behelligt würden. Man habe drei Menschen von 12 Klagen aufgrund ihrer Einlassungen im Rahmen der Anhörung wieder klagefrei gestellt. Im Jobcenter habe man insgesamt eine Größenordnung von geschätzten 70 bis 80 Fällen. Das Problem, das damit verbunden sei, sei keineswegs aufgelöst. Es gäbe Möglichkeiten, im Rahmen des Ermessens, in Einzelfällen auf eine Rückforderung zu verzichten, aber bei Weitem sei das keine Lösung für alle Fälle. Mit der Ermessenslösung, die gefunden worden sei, sei das Problem nicht vom Tisch.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) erklärt, dass sie aufgrund der Ausführungen von Herrn Neukirchen-Füsers den Antrag ihrer Fraktion aufrechterhalten wolle und auch dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zustimmen werde.


Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt den Anträgen von Bündnis 90/Die Grünen und der SPD-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 7.5
Hilfen für Wohnungslose im Winter
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 09453-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der letzten Sitzung vom 21.11.2017 vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:

Die Verwaltung sucht das Gespräch mit der DSW21, um zu klären, ob es in Dortmund bei großer Kälte auch - wie in vielen anderen Städten (z. B. in Bochum) - möglich ist, einen Teil der U-Bahn- bzw. S-Bahn-Stationen nachts für Obdachlose zu öffnen.



Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, in Zusammenarbeit mit allen in diesem Bereich tätigen Akteuren, die Einrichtung eines Kältebusses umzusetzen und zusätzlich die Öffnung der nicht mehr benötigten festen Flüchtlingsunterkünfte als Nachtquartier für Obdachlose zu prüfen.

Auch das Aufstellen von Boxen aus Spanplatten oder anderen Materialien zum Schutz vor Kälte – wie es schon lange in Köln und Berlin praktiziert wird – sollte durch die Verwaltung geprüft werden.

Begründung

Die Anzahl von wohnungslosen Menschen steigt beständig. Gerade in kalten Winternächten reichen die Plätze in den Übernachtungsstellen nicht für alle Obdachlosen der Stadt aus. Zudem scheuen einige auch den Gang in die Übernachtungsstellen, weil sie dort ihre Haustiere nicht mitführen dürfen, andere haben gar keinen Anspruch auf die Unterbringung in einer Übernachtungsstelle, wiederum andere ertragen keine festen Wände um sich herum. Auch für diese Personengruppen besteht dringender Handlungsbedarf, um sie vor dem Erfrieren zu bewahren.



Herr Externbrink (Sozialamt) merkt an, dass in der letzten Sitzung angeboten worden sei, dieses Thema in den kommenden Fachtagungen/Regionalkonferenzen anzusprechen, um dort alle Details zu besprechen.

Frau Karacakurtolu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) gibt an, dass sie an der Regionalplanungskonferenz teilgenommen habe. Dort sei darauf hingewiesen worden, wie prekär die Situation der Obdachlosen sei. Alternative Möglichkeiten, wie z. B. die Nutzung der Container, die für Geflüchtete angeschafft worden seien und ähnliches, sei nicht detailliert zur Sprache gebracht worden. Sie möchte noch mal darauf hinweisen, dass die Kommune die Möglichkeit habe, die Bestände zu nutzen und auch andere Möglichkeiten zu erschaffen, damit Menschen nicht erfrieren müssten.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass in den Haushaltsberatungen beschlossen worden sei, inwieweit z. B. die Sanitärcontainer zur Verfügung gestellt werden können. Dies seien Dinge, die in Bearbeitung seien.

Frau Zoerner (Stadträtin) erklärt, dass das Bild, was hier entstünde, das Menschen, die nach Unterbringungsplätzen suchen und nicht untergebracht würden, nicht stimme. Im letzten Winter seien durchaus, auch freie Plätze in den Flüchtlingsunterkünften genutzt worden, wenn es notwendig gewesen sei und das werde man auch weiterhin tun. Man müsse nicht was beschließen, was die Verwaltung sowieso tun würde, wenn die Situation da wäre. Zu berücksichtigen sei auch, dass es eine ganze Reihe von Menschen gebe, die die Angebote nicht annehmen wollten.

Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) fragt nach, ob trotzdem eine Möglichkeit bestünde, etwas für die Leute zu machen, die aus irgendwelchen Gründen nicht in die regulären Übernachtungsunterkünfte aufgenommen werden können oder wollen.

Herr Taranczewski erklärt, dass Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) bereits in der Vergangenheit gesagt habe, dass wenn Not am Mann sei und Minusgrade erreicht würden, auch Räumlichkeiten geöffnet und zur Verfügung gestellt würden. Dafür brauche man keinen Beschluss, das sei selbstverständlich.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass dieses Thema schon mehrfach diskutiert worden sei und ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Frau Altundal-Köse (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) äußert, dass sie das Gefühl habe, dass dieses Thema fast jährlich aufkomme. Sie frage sich, warum hier keine grundsätzliche Klärung herbeigeführt werde, die auch auf ordnungsbehördliche Art und Weise niedergeschrieben werde, damit solche Anfragen nicht immer erneut aufkommen, wenn solche Alternativen bereits geprüft worden seien.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion den Antrag ablehnen werde.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass er dem Antrag zustimmen werde.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die LINKE & PIRATEN mehrheitlich gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/BL und der Fraktion Die LINKEN & PIRATEN ab.


zu TOP 7.6
Obdachlose in der Dortmunder Innenstadt
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09459-17-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion aus der letzten Sitzung vom 21.11.2017 vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, dem Ausschuss mögliche Lösungsvorschläge aufzuzeigen, wie und wo Aufenthaltsmöglichkeiten für Obdachlose tagsüber in den kalten Wintermonaten im Bereich der Innenstadt realisiert werden können. Hierzu sind auch die freien Träger der Wohlfahrtsverbände mit einzubinden.
Ebenso sind dem Ausschuss die dafür benötigten Finanzmittel und Personalressourcen vorzustellen.

Begründung

Gerade zu Beginn der kalten Jahreszeit ist zu beobachten, dass sich im Bereich der Innenstadt obdachlose Menschen, die sich sonst rund um den Hansaplatz aufhalten, nun in die Passagen und Parkhäuser zurückziehen.


Eine Aufenthaltsmöglichkeit gibt den Obdachlosen in den kalten Wintermonaten die Möglichkeit, sich tagsüber im Warmen aufzuhalten.


Frau Grollmann (CDU-Fraktion) teilt mit, dass sie an der Regionalplanungskonferenz teilgenommen habe und sie dort die notwendigen Informationen erhalten habe. Den Zusatz-/Ergänzungsantrag ihrer Fraktion ziehe sie daher zurück.


zu TOP 7.7
Sachstand Hannibal - Unterbringung der Mieter*innen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09867-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09867-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um einen aktuellen Sachstandsbericht zur Situation des geräumten Hannibal.

Insbesondere bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen hinsichtlich der Unterbringungssituation der ehemaligen Bewohner*innen:

1. Wie viele der ehemaligen Bewohner*innen sind aktuell noch in Übergangseinrichtungen der Stadt untergebracht?

2. Wie viele der ehemaligen Bewohner*innen sind aktuell in Belegwohnungen der Stadt untergebracht?

3. Welche zusätzlichen Unterstützungsleistungen an die ehemaligen Bewohner*innen werden von Seiten der Sozialverwaltung aktuell noch geleistet?

4. Wie hat sich die Inanspruchnahme der über- und außerplanmäßig zur Verfügung gestellten Gelder zur Unterstützung der ehemaligen Bewohner*innen entwickelt?

Frau Zoerner (Stadträtin) beantwortet die Fragen mündlich.

Die Angelegenheit ist damit erledigt.



zu TOP 7.8
Arbeitserlaubnis für Geduldete
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09868-18)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09868-18-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung unter dem o.g. Punkt um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welche Erkenntnisse hat die Verwaltung über die Anzahl geduldeter Personen in Dortmund mit Beschäftigungserlaubnis?

2. Wie hoch war die Anzahl der in den letzten Jahren gestellten Anträge auf eine Beschäftigungserlaubnis insgesamt?

3. Was sind aus Sicht der Verwaltung die größten Hemmnisse hinsichtlich des Erhalts einer Beschäftigungserlaubnis?

4. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit der Bundesagentur für Arbeit und dem JobCenter die Anzahl der Beschäftigungserlaubnisse auszuweiten?
Begründung:
Bundesweit leben über 150.000 Menschen mit einer Duldung, viele von ihnen seit vielen Jahren. In Dortmund sind es ca. 1400. Damit sind sie zwar formal ausreisepflichtig, ihre Abschiebung ist aber ausgesetzt, weil sie aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht durchgeführt werden kann. Eine Duldung ist damit kein gesicherter Aufenthaltsstatus. Sie wird immer nur für eine begrenze Zeit erteilt und muss dann erneuert werden. Viele Betroffene leben auf dieser Grundlage seit vielen Jahren in Deutschland, eine wirkliche Integration ist für sie kaum möglich. Auch Zugänge zu Arbeitsstellen und Wohnungen sind erschwert. Für viele der langjährig geduldeten Menschen bietet nur die Umwandlung der Duldung in ein Bleiberecht für ihre Familien und Kinder eine gesicherte Perspektive.

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

Taranczewski
Grollmann
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin

Anlage 1 zu TOP 2.1



(See attached file: Information-Hospizdienst-Sozialausschuß.pdf)

Anlage 2 zu TOP 2.2

(See attached file: 2018-01-23 ASAG Migration AGV.pdf)

Anlage 3 zu TOP 5.2

(See attached file: 2018-01-23 ASAG-Präsentation Suchtbericht 2017.pdf)