N i e d e r s c h r i f t

über die 35. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 12.05.2004
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:
Dieter Büscher (NABU)
Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dirk Gährken (BUND)
Georg Kaleck (LNU)
Gerd Hirschbeck (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
Reinhold Neugebauer (NABU)
Heinz Neuhoff (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)
Thomas Quittek (BUND)
Wolfgang Sobotta (Kreisimkerverein Dortmund)
Lothar Hahn (LNU)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:
Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
Dr. Klaus Gelmroth (NABU)
Peter Halbsguth (LNU)
Günter Hammacher (Kreisimkerverein Dortmund)
Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung
Herr Höing (Umweltamt)
Dr. Marks (Umweltamt)
Frau Scheffel-Heidrich (Umweltamt)
Frau Ewert (Umweltamt)
Herr Maske (Umweltamt)
Frau Beume (Umweltamt)
Frau Schmitz (Planungsamt)
4. Gäste
Prof. Dr. Lothar Finke (Universität Dortmund)
RM Detlef Münch



Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 35. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 12.05.2004, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Beirates am 24.03.2004

2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05584-04)

2.2 Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05829-04)

2.3 Reitverkehrskonzept Hombruch
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05314-03)

2.4 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06065-04)

3. Berichte

3.1 Landwirtschaft und Ökokonto
3.2 Kartierung der besonders geschützten Biotope nach § 62 LG NW in der Stadt Dortmund - vorläufiges Ergebnis -

3.3 Geplante Spielplatzerweiterung am Schulzentrum Höfkerstraße

3.4 Windkraftanlagen:
a) Ellinghausen - Vorstellung des vogelkundlichen Gutachtens
b) Errichtung von Anlagen an der Stadtgrenze Lünen

3.5 Erhalt eines Feuchtgebietes im Wohnbaugebiet "Schützengrund" in Do-Schanze

3.6 Golfplatzerweiterung Buschei

3.7 Wanderwegeverbindung von der geplanten Kleingartenanlage Stockumer Straße zum Waldgebiet Bolmke

3.8 Beantwortung von Beiratsanfragen

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen



Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Thomas Quittek- eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Büscher benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Aus aktuellen Anlass wurde die Tagesordnung um folgende Tagesordnungspunkte erweitert.

TOP 2.5 InSEKt Brackel (Integriertes Stadtentwicklungskonzept Brackel)
TOP 2.6 InSEKt Eving
TOP 2.7 InSEKt Mengede
TOP 2.8 InSEKt Hombruch
TOP 2.9 InSEKt Innenstadt-Nord
TOP 2.10 InSEKt Lütgendortmund
TOP 2.11 InSEKt Huckarde
TOP 2.12 InSEKt Scharnhorst
TOP 2.13 InSEKt Innenstadt-Ost
TOP 2.14 InSEKt Hörde
TOP 2.15 InSEKt Aplerbeck
TOP 2.16 InSEKt Innenstadt-West

TOP 3.9 Reitanlage Niederhofer Holz; beabsichtigte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd
TOP 3.10 Umsiedlung der Ringelnatter (Nachwuchs) von der Fläche GVZ Feineisenstraße ins NSG Im Siesack (Antrag Herr Kaleck)


Weiterhin wurde die Tagesordnung wie folgt abgearbeitet:

TOP 3.1
TOP 3.3
TOP 3.4
TOP 2.1 – 2.16
TOP 3.2
TOP 3.5 – 3.10

Die integrierten Stadtentwicklungskonzepte der einzelnen Stadtbezirke wurden zunächst nur eingebracht, eine weitere Behandlung der Vorlagen wird in der 36. Sitzung des Beirates erfolgen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 34. Sitzung des Beirates am 24.03.2004
Die Niederschrift über die 34. Sitzung des Beirates wurde ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- Realisierte ökologische Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen im Jahr 2003,
- geplante Realisierung von ökologischen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das Jahr 2004
(Drucksache Nr.: 05584-04)

Herr Höing stellte die Vorlage vor, die einen Überblick über die im Jahr 2003 realisierten Maßnahmen sowie die im Jahr 2004 geplanten Maßnahmen gibt. Er machte darauf aufmerksam, dass zusätzlich jederzeit über das im Umweltamt geführte Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmenkataster Einblick zu bestimmten Maßnahmen genommen werden kann.

Herr Neugebauer wies – außerhalb des Tagesordnungspunktes - auf die bereits seit längerer Zeit von ihn geforderte Erhöhung der Qualität des Naturschutzgebiet Hallerey hin. Er bat um weitere Realisierung von Maßnahmen für dieses Naturschutzgebiet. Herr Dr. Marks sagte daraufhin einen Termin mit ihm zur Besprechung eventueller Maßnahmen für das Naturschutzgebiet zu.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 2.2
Bauleitplanung;
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 217 -Am Rosenplätzchen-
hier: Einleitungsbeschluss, Beschluss zur Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(Drucksache Nr.: 05829-04)

Frau Schmitz (Planungsamt) stellte die Vorlage vor. Ein brachgefallenes Industrieareal der ehemaligen Firma Schade soll einer wohnbaulichen Folgenutzung zugeführt werden. Frau Schmitz sagte dabei zu, dass sowohl die Umweltqualitätsziele als auch der Umweltplan bei der Planung berücksichtigt werden.

Es wurde vom Beirat angeregt, dass die ehemalige Eisenbahntrasse (Am Büter/südlichste Fläche im Bebauungsplan), an der sich eine sukzessive Vegetation entwickelt hat, erhalten wird. Bemängelt wurde, dass laut dem Bebauungsplan mehr Flächen versiegelt würden als bei der vorherigen Nutzung der Firma Schade.

Beschluss:

Der Beirat nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis, bevorzugt aber wie im FNP-Zielkonzept die Darstellung als Grünfläche mit naturnaher Entwicklung.

Die geplante Wohnbaufläche stört den Biotopverbund zwischen Schürener Feld und Phoenix-Ost. Die Umweltqualitätsziele geben die Empfehlungen:
„Verbesserung der Zugänglichkeit des Freiraumes“, „Erhöhung des Grünvolumens“, „Verknüpfung mit dem landschaftsorientierten Freiraum“.

Der Umweltplan sieht vor: „Grünzug freihalten“, „Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren“.

Der Beirat hält die Wohnbauflächendarstellung nur dann für akzeptabel, wenn andere ökologisch kritische Wohnbauflächen (z.B. Wickede-West) zurückgenommen werden.

In jedem Fall muss die Biotopvernetzung durch einen ausreichend breiten Vegetationsstreifen nördlich der ehemaligen Eisenbahntrasse (Am Büter) erhalten werden.


zu TOP 2.3
Reitverkehrskonzept Hombruch
(Drucksache Nr.: 05314-03)

Herr Höing stellte die Vorlage vor. Das Reitverkehrskonzept Hombruch enthält ein Reitwegesystem, das an die Bedürfnisse von Freizeitreitern angepasst wurde. Die meisten dargestellten Reitwege sind mittlerweile realisiert. Eine unnötige Tangierung von besonders schutzwürdigen Biotopen wurde vermieden. Die noch geplanten Reitwege sind kleinere Rundkurse und somit auch in finanzieller Hinsicht kostengünstig zu realisieren.

Herr RM Münch äußerte sich lobend, regte jedoch an, nochmals im Bereich Großholthauser Mark die Empfindlichkeiten der Natur zu überprüfen, da dort der Reitweg an einem Froschlaichgebiet vorbei und durch einen vielfältigen Waldbereich und einen Siepen führt.

Der Beirat regte an, im Bereich südlich Menglinghausen wenig benötigte Straßen (z.B. Terwestenstraße) für den Kfz-Verkehr zu sperren.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 123 - Ortskern Oespel - gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Lü 116 und Lü 152
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung einer Begründung und Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes sowie Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 123 und Anordnung einer Umlegung
(Drucksache Nr.: 06065-04)
Herr Quittek wies auf den ausgehängten Bebauungsplan sowie auf die zur Einsicht ausgelegten Planunterlagen und die gesammelten ausgelegten Anregungen und Bedenken hin.

Beschluss:

Der Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und verweist auf seine Stellungnahme aus der Sitzung des Beirates vom 21.05.2003 zum Bebauungsplan Lü 123.

In der Stellungnahme hieß es, dass "ein Mehr an Ausgleichsflächen zwar wünschenswert, aus rechtlichen Gründen aber nicht durchsetzbar wäre. Die Flächen nördlich des Bebauungsplanes sollten entsprechend ihrer Darstellung im Flächennutzungsplan als Grünflächen für naturnahe Entwicklung erhalten bleiben.“


zu TOP 2.5
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Brackel
(Drucksache Nr.: 06044-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.6
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Eving
(Drucksache Nr.: 06045-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.7
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Mengede
(Drucksache Nr.: 06053-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.8
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hombruch
(Drucksache Nr.: 06046-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.



zu TOP 2.9
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Nord
(Drucksache Nr.: 06049-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.10
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Lütgendortmund
(Drucksache Nr.: 06052-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.11
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Huckarde
(Drucksache Nr.: 06048-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.12
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Scharnhorst
(Drucksache Nr.: 06054-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.13
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt Ost
(Drucksache Nr.: 06050-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


zu TOP 2.14
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Hörde
(Drucksache Nr.: 06041-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.
zu TOP 2.15
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Aplerbeck
(Drucksache Nr.: 06042-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.




zu TOP 2.16
Integriertes Stadtbezirksentwicklungskonzept (InSEKt) Innenstadt West
(Drucksache Nr.: 06051-04)

Die Vorlage wurde eingebracht und wird in der 36. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde am 16.06.2004 abschließend behandelt.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Landwirtschaft und Ökokonto

Herr Gährken berichtete über das Projekt Landwirtschaft und Ökokonto und gab eine Zwischenstand über die Entwicklung dieses Projektes, welches noch bis 2005 weitergeführt wird. Beteiligte sind Naturschutzverbände, Verwaltung und Landwirte.
Ziel des Projektes ist es, dass die landwirtschaftlichen Flächen nicht wie bisher im Zuge von Kompensationsmaßnahmen vollständig aus der Nutzung herausfallen sondern durch eine ökologische Aufwertung – wozu auch eine naturverträgliche Landbewirtschaftung gehört – selbst als Ausgleichsfläche dienen können. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, dass sich der Grundstückseigentümer durch die Aufwertung „Ökopunkte“ auf ein Ökokonto gutschreiben lässt.
In erster Linie bezieht sich das Projekt auf städtische Flächen, Externe sind jedoch jederzeit willkommen.
Es wurde darauf verwiesen, dass sich noch nach wie vor Landwirte in die Diskussion einbringen können, um das Projekt erfolgreich zu gestalten und auf die Bedürfnisse aller abzustimmen.
Herr Prof. Dr. Finke (Universität Dortmund) wies darauf hin, dass die Bedenken der Landwirte und die Bedenken des Naturschutz berücksichtigt werden sollen, um einen Kompromiss und auf Dauer eine gute Zusammenarbeit zu erreichen. Laut Herrn Prof. Dr. Finke ist dies die "einzig gangbare Art“ im Rahmen fortschreitender Industrialisierung, Landwirtschaft erfolgreich weiter zuführen. Des Weiteren sind auch die neuen Erlasse der EU (u. a. Wasserrahmenrichtlinie) von Bedeutung, die insbesondere den Gebrauch von Düngern etc. reglementieren. Durch das Projekt Landwirtschaft und Ökokonto wird die ökologische Landwirtschaft entsprechend honoriert, es sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Landwirtschaft sinnvoll miteinander verbunden werden.
Ziel des Projektes ist es laut Prof. Dr. Finke, eine multifunktionale Nutzung dieser Flächen zu erreichen.

Laut Herrn Quittek sollen Naturschutz und Landwirtschaft in Zukunft eine Allianz bilden, und dies soll praktisch durch dieses Programm sinnvoll umgesetzt werden.

Herr Höing teilte mit, dass das Projekt einstweilen nur kommunal umsetzbar sei und nicht überregional. Das Projekt ist jedoch eingebunden in der Entwicklung des östlichen Ruhrgebietes. Es ist kein theoretisches Modell, sondern es wird zur Zeit schon eine Maßnahme in Dortmund-Menglinghausen (Entwicklung von Ausgleichsflächen) nach diem Modell exemplarisch verwirklicht.

Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.2
Kartierung der besonders geschützten Biotope nach § 62 LG NW in der Stadt Dortmund - vorläufiges Ergebnis -

Herr Dr. Marks berichtete über den Stand des Verfahrens. Er stellte mittels einer Powerpoint-Präsentation die vorläufigen Ergebnisse der Kartierung der § 62 Biotope nach LG NW vor.
Diese erfolgte nach einem Kartierschlüssel der LÖBF (Biotoptypen) im Maßstab 1:5000. Kartiert wurden nur Biotope, die sich außerhalb von Naturschutzgebieten befinden. Es wurden sowohl flächige Biotope als auch punktuelle Biotope ausgewiesen.
Es müssen nach der Unterschutzstellung die Eigentümer dieser Biotopflächen angeschrieben werden, da die Biotope zu erhalten sind. Zu aktiven unterstützenden Pflegemaßnahmen sind die Eigentümer jedoch nicht verpflichtet, jedoch dürfen die Biotopflächen nicht z. B. durch eine Intensivierung der Nutzung negativ beeinträchtigt werden.

§ 62 Biotope können sowohl im Innenbereich als auch im Außenbereich ausgewiesen werden.

Die Kartierung hat keinen abschließenden Charakter. Sollten sich im Stadtgebiet weitere § 62 Biotope finden, können diese als Vorschläge gesammelt und an die LÖBF zur Prüfung weitergeleitet werden.

Zur Information der Bürger ist vorgesehen, einen Übersichtsplan (Stadtplan) mit der Darstellung der Biotope zu erstellen.

Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nahm den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Geplante Spielplatzerweiterung am Schulzentrum Höfkerstraße

Herr Dr. Marks gab eine Zusammenfassung zum Stand des Verfahrens innerhalb der Verwaltung. Die „Kita Bambini e.V.“ hat einen Antrag auf Spielplatzerweiterung gestellt. Diesem Antrag ist am 04.03.2004 stattgegeben worden, ohne jedoch das Umweltamt zu beteiligen.

Zu der genannten Fläche wurde dem Beirat mit der Niederschrift zur 35. Sitzung das Gutachten von Herrn Neugebauer zur Verfügung gestellt. Herr Neugebauer bat insbesondere nun darum, die Zusagen für die Kita Bambini e.V. zu korrigieren. Durch die Spielplatzerweiterung wird sich die Kita nach Süden ausdehnen, und damit insgesamt ca. 15 % der Freifläche in Anspruch nehmen. Denkbar wäre aber eine Spielplatzerweiterung nach Osten, wodurch der Freiraumkorridor nicht verschmälert würde. Das Umweltamt wird mit der städtischen Immobilienwirtschaft und der Kita Bambini Kontakt aufnehmen, um eine Spielplatzerweiterung nach Osten statt nach Süden zu erwirken.

Beschluss:

Der Beirat fordert einstimmig eine Spielplatzerweiterung nach Osten und nicht nach Süden, um eine Einengung des Korridors zu verhindern.


zu TOP 3.4
Windkraftanlagen:
a) Ellinghausen - Vorstellung des vogelkundlichen Gutachtens
b) Errichtung von Anlagen an der Stadtgrenze Lünen

a) Ellinghausen – Vorstellung des vogelkundlichen Gutachtens
Der Beirat erhielt mit dem Versand Kenntnis von der vogelkundlichen Stellungnahme von Herrn Neugebauer.
Hierzu führte Herr Dr. Marks aus, dass die höhere Landschaftsbehörde der Windkraftanlage mittlerweile zugestimmt hat. Die Windkraftanlage wird vom Naturschutzgebiet umschlossen, selbst aber aus dem Schutzgebiet ausparzelliert.
b) Errichtung von Anlagen an der Stadtgrenze Lünen
Hierzu berichtete Herr Höing über den Sachstand zur Errichtung von Windkraftanlagen an der Stadtgrenze zu Lünen.
Herr Höing erklärte, dass es nach Prüfung der Stadt Lünen nur einen konfliktarmen Standort für die Stadt Lünen gebe, der jedoch die ökologische Ausgleichsfläche der Firma Harpen AG tangiert bzw. sogar in sie hinein ragt.
Die Stadt Lünen ist insoweit auf die Bedenken der Stadt Dortmund eingegangen, indem der südliche Standort für eine Windkraftanlage fallen gelassen wurde.
Weitere Diskussionen in der Stadt Lünen haben einen zweiten Standort für eine Anlage hervorgebracht, und zwar auf Lüner Stadtgebiet in Richtung Brechten.
Das Umweltamt wird weiterhin die Entwicklungen an der Stadtgrenze verfolgen.

Beschluss:

Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde nahm den Bericht zu Kenntnis.


zu TOP 3.5
Erhalt eines Feuchtgebietes im Wohnbaugebiet "Schützengrund" in Do-Schanze

Herr Dr. Marks berichtete über den Stand des Verfahrens zur Konfliktsituation Erhaltung eines Laichtümpels und geplante Wohnbebauung im "Schützengrund“. Für dieses Gebiet setzt der Bebauungsplan Hom 250 Wohnbebauung fest.
Bereits 1993 hat das Umweltamt im Rahmen der Planaufstellung das Gelände untersucht, konnte jedoch zu diesem Zeitpunkt kein Feuchtgebiet feststellen. Nunmehr existiert an der Stadtgrenze zu Herdecke ein Tümpel, in dem zur Zeit Froschlaich zu finden ist.

Wegen der hohen Wasserstände hat das Tiefbauamt ein neues Entwässerungskonzept erarbeitet, das mittlerweile von der unteren Wasserbehörde genehmigt worden ist. Da Baurecht besteht, ist der Erhalt des Tümpels fraglich.

Herr Neuhoff machte auf das Gefahrenpotential zweier vom Bauherrn an der Hagener Str. 2 ausgehobener Löcher, die nur notdürftig wieder verbaut wurden, aufmerksam.

Herr Dr. Marks schlug vor, dass die Verwaltung die Wohnungsbaugesellschaft anschreibt, um auf das Gefahrenpotential hinzuweisen. Des Weiteren wird das Umweltamt prüfen, ob hier eine Befreiung erteilt werden muss, jedoch mit der Auflage, außerhalb des direkten Baubereiches einen neuen Teich anzulegen.

Beschluss:

Der Beirat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Golfplatzerweiterung Buschei

Herr Höing und Herr Dr. Marks gaben Auskunft über den aktuellen Stand der Geschehnisse hinsichtlich der Golfplatzerweiterung Buschei. Herr Höing erklärte, dass das Umweltamt die Maßnahmen auf den Golfplatz kontrolliert und dafür Sorge trägt, dass die Forderungen auch eingehalten werden. Auch gab es insbesondere Gespräche wegen des Wandalismus, der umfangreichen Lagerung von Schnittgehölzen etc.

Herr Quittek bemängelte Störungen durch das Angeln auf dem Wulfschen Teich und fragte, ob es für das Angeln eine Rechtsgrundlage gebe. Herr Hirschbeck führte hierzu aus, dass erst ab einer Größe von 0,5 ha das Fischereirecht gelte; der Wulfsche Teich aber kleiner sei. Der Beirat bat die Verwaltung, beim Bundesvermögensamt für eine Unterbindung des Angelns auf dem Wulfschen Teich einzutreten.

Herr Dr. Marks berichtete weiterhin, dass die Bunker geschlossen und gleichzeitig Einflugschneisen für die Fledermäuse errichtet werden.

Beschluss:

Der Beirat nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er regte außerdem an, dass der Golfplatzbetreiber zur besseren Zusammenarbeit einen Ansprechpartner benennen sollte.
Um sich von der Situation vor Ort ein besseres Bild machen zu können, soll eine Exkursion des Beirates zum Golfplatz Buschei unternommen werden.


zu TOP 3.7
Wanderwegeverbindung von der geplanten Kleingartenanlage Stockumer Straße zum Waldgebiet Bolmke

Herr Dr. Marks bat um einen Beschluss zur geplanten Wanderwegeverbindung von der geplanten Kleingartenanlage Stockumer Straße zum Waldgebiet Bolmke. Die Verwaltung stellt eine Befreiung von der Veränderungssperre des geplanten Naturschutzgebietes in Aussicht.

Beschluss:

Der Beirat widerspricht der geplanten Befreiung von der Veränderungssperre durch die Verwaltung.

Durch den Bau eines Wanderweges würde der Siepen des Bolmkebaches (Erweiterungszone des NSG Bolmke) gequert und damit empfindlich gestört. Der Siepen gehört zum Laubwaldgebiet "Bolmke", deren Ausläufer mit Erlen-Eschensäumen bis an die Stockumer Straße reichen. Der "Bioökologische Grundlagen- und Bewertungskatalog für die Stadt Dortmund - Teil 4" weist dem Gebiet einen ökologischen Gesamtwert von 371 zu. Es kommen 35 seltene Pflanzenarten, 32 Brutvogelarten und 8 Amphibien- und Reptilienarten vor. Der Umweltplan der Stadt Dortmund gibt die Planungsempfehlungen "Schutz naturnaher Böden" sowie "Entwicklung und Aufwertung von Verbundkorridoren".

Die beiden Bachsiepen (Bolmkebach und Brandhofsiepen) gehören zur wesentlichen Erweiterungszone des Naturschutzgebietes Bolmke. Der Gebietsentwicklungsplan Dortmund/Unna/Hamm sieht dort ebenfalls eine Darstellung "Bereich zum Schutz der Natur" vor. Das NSG Bolmke ist bereits heute stark mit Wanderwegen und Trampelpfaden durchzogen. Gerade die Siepentäler mit ihren erosionsgefährdeten Hängen müssen wegen der empfindlichen Flora und Fauna vor Betreten geschützt werden. Zusätzliche Wege würden zu weiteren Störungen durch Mountainbiker und zu Müllablagerungen führen. Deshalb muss es Ziel sein, Wege eher zurückzubauen als neu anzulegen. Auch eine Steigerung des Erholungswertes ist durch die Wegeverbindung nicht zu erwarten. Die Erschließung der Kleingartenanlage erfolgt von Westen. Der Schultenhof kann gut und ohne Umwege über die Stockumer Straße erreicht werden.


zu TOP 3.8
Beantwortung von Beiratsanfragen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


zu TOP 3.9
Reitanlage Niederhofer Holz; beabsichtigte Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans Dortmund-Süd

Die Verwaltung bat den Beirat der unteren Landschaftsbehörde um Stellungnahme zu der beabsichtigten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd.

Beschluss:

Der Beirat widerspricht der geplanten Befreiung von den Verboten des Landschaftsplanes Dortmund-Süd für die Umnutzung der bisherigen Reitanlage der Pferdestaffel der Polizei am Niederhofer Holz.

Die geplante Umnutzung der Reitanlage zu einem gewerblichen Reitbetrieb widerspricht den Zielen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, der dort ein Landschaftsschutzgebiet festsetzt. In unmittelbarer Nähe der Reitanlage befindet sich das Niederhofer Holz, das im Rahmen der Novellierung des Landschaftsplanes als Naturschutzgebiet (N 28) ausgewiesen werden soll. Schon die bisherige Reitanlage greift teilweise in einen Talraum ein und müsste dort eigentlich zurückgebaut werden.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund gibt die Planungsempfehlung "Erhalt und Optimierung von Kernzonen des Biotopverbundes".

Die Genehmigung einer Umnutzung des Gebäudes würde zur Schaffung eines Gewerbebetriebes führen und somit zur Verfestigung einer Zersiedlung in diesem Bereich. Auch die Gefahr einer späteren Erweiterung besteht.

Zudem bleibt unklar, wo die Pferde ausgeritten werden sollen. Im Niederhofer Holz besteht ein Reitverbot, Reitwege sind nicht vorhanden.

Auch aus tierschutzrechtlichen und veterinärmedizinischen Gründen ist die Umnutzung des Gebäudes als problematisch einzuschätzen. Der Platz reicht keinesfalls für die Haltung der angegebenen 20 Pferde aus. Der Beirat hält es für erforderlich, ein diesbezügliches Gutachten einzuholen.


zu TOP 3.10
Umsiedlung der Ringelnatter (Nachwuchs) von der Fläche GVZ Feineisenstr. ins NSG Im Siesack (Antrag Herr Kaleck)

Herr Kaleck bittet als Vertreter der AGARD um Zustimmung und um Unterstützung für das Vorhaben, die Nachkommenschaft der Ringelnatter von der Fläche GVZ Feineisenstraße ins Naturschutzgebiet Im Siesack anzusiedeln. Hierzu bittet er gleichzeitig das Umweltamt um Genehmigung der Umsiedlung.

Beschluss:

Der Beirat bittet um Prüfung und Einholung einer Fachmeinung der LÖBF und des Arbeitskreises Amphibien und Reptilien NRW (Dipl. Biol. Martin Schlüpmann, Hagen). Sollten sich nach eingehender Prüfung u. a. der Populationsgröße des Ringelnattervorkommens keine Einwände ergeben, befürwortet der Beirat die Maßnahme.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Hierzu gab es keine Wortmeldungen.


Quittek Scheffel-Heidrich Büscher
Vorsitzender Schriftführerin Mitglied