Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 17.09.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:35 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Ulrich Langhorst (B`90/Die Grünen)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Thomas Bahr (CDU)
sB Meral Bayezit-Winner (SPD)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. für sB Gerd Fallsehr Rm Justine Grollmann (CDU)
sB Matthias Helferich (AfD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Fatma Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Rm Friedrich Fuß (B’90/Die Grünen)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. für sB Janina Kleist
Rm Susanne Meyer (SPD)
sB Marc Ossau (FDP/Bürgerliste)
Rm Nadja Reigl (Die Linke & Piraten)
Rm Rüdiger Schmidt (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Michaela Uhlig (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Kristina Kalamajka (Seniorenbeirat) i. V. für sE Franz Kannenberg


sE Siegfried Volkert (Behindertenpol. Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Harry Göress (VdK)
Dr. Regine Schmalhorst (Jobcenter Dortmund)
Frau Lanwert-Kuhn (DPWV)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Uta Schütte Haermeyer (Diakonisches Werk)
Petra Schmidt (SoVD)

4. Verwaltung:

Stadträtin Birgit Zoerner, 5/Dez


Katja Hobucher, 5/Dez
Josephin Tischner, 5/Dez
Rabea Süllow, 5/Dez
Michaela Bonan, FB 1
Rainer Peper, StA 23
Sandra Fitzen, StA 40
Jörg Süshardt, StA 50
Birgit Gründl, StA 50
Indra Wolf, StA 50
Dr. Frank Renken, StA 53
Jörg Dannenberg, Jobcenter



5. Gäste:

Tamara Degenhardt, KOBER
Laura-Maria Lintzen, Sozialdienst kath. Frauen in Dortmund



Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.06.2019

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Vorstellung Projekt Café "Come in"
Präsentation/mündl. Bericht
Frau Tamara Degenhardt (KOBER) und Frau Laura-Maria Lintzen (Sozialdienst kath. Frauen in Dortmund)

2.2 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)




2.3 "Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Die Vorlage haben Sie bereits zur Sitzung am 30.04. erhalten.
hierzu -> Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 26.08.2019
(Drucksache Nr.: 13585-19-E5)

2.4 Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15163-19)

2.5 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14353-19-E3)

3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

3.1 Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage der Fraktion AfD vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14077-19-E2)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

4.2 Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15042-19)

4.3 Bildungs- und Teilhabepaket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14690-19-E2)

4.4 ÖPNV Begleitservice
(Drucksache-Nr.: 14120-19)

Mündlicher Bericht

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- nicht besetzt -



6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

6.2 Stadterneuerung: Stadtumbau Derne
Hier: Finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. zur Anmietung von Räumlichkeiten für einen Bürgertreff

Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13896-19)


6.3 Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 14619-19)
- Vorlage wird nachversandt -

6.4 Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

6.5 Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

6.6 Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

6.7 Neubau Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14876-19)

6.8 Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Diamorphin-Vergabe an chronisch Drogenabhängige
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19-E1)


7.2 Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14921-19)

7.3 Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14919-19)

7.4 Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14920-19)

7.5 Veränderungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15054-19)

7.6 Dortmunder Sozialverzeichnis
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15102-19)

7.7 Pflegebedürftigkeit U65
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15266-19)

7.8 Buurtzorg - neue Wege in der Pflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15285-19)

7.9 Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)

7.10 Demenzstrategie für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15355-19)

7.11 Finanzielle Mehrbelastungen für Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15357-19)

7.12 Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15358-19)

7.13 Männerübernachtungsstelle
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15360-19)


7.14 Erhöhung der Fördermittel der Projekte "BackUp" und "CoBaYana"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15356-19)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden – Herrn Taranczewski (SPD-Fraktion) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist. Er wies auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen hin.

Vor Beginn der Tagesordnung begrüßt Herr Taranczewski (SPD-Fraktion) die neue Leiterin des Jobcenters, Frau Dr. Schmalhorst.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Weyer (SPD-Fraktion) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.06.2019

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 25.06.2019 wird genehmigt.



2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung/Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Vorstellung Projekt Café "Come in"
Präsentation/mündl. Bericht
Frau Tamara Degenhardt (KOBER) und Frau Laura-Maria Lintzen (Sozialdienst kath. Frauen in Dortmund)

Frau Tamara Degenhardt stellt anhand einer Präsentation (Anlage 1) das Projekt „Come in“ vor.
Die Fraktionssprecher bedanken sich für die Präsentation. Die Nachfragen dazu werden von Frau Degenhardt und Frau Lintzen beantwortet.
Zu den Nachfragen bzgl. der Finanzierung des Projektes merkt Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) an, dies im Anschluss ohne die Anwesenheit der Damen besprechen zu wollen. Auch wenn final heute nichts entschieden werde, ginge es darum, zu beurteilen, ob der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dieses Projekt unterstützen wolle.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) gibt an, dass die Einrichtung durchaus ihren Sinn und Zweck habe und er froh sei, dass es diese Einrichtung gäbe. Den Standort halte er allerdings für problematisch. In dem Bereich sei man sehr bemüht, gerade die Problemlagen zu entzerren. Er geht auf die Problematik der Nordstadt ein. Nach seiner Meinung hätte die Einrichtung auch an anderer Stelle sein können.

Frau Lintzen merkt an, dass man sich ganz bewusst für den Standort entschieden habe. Frau Schütte-Haermeyer (Diakonisches Werk) ergänzt, dass die Einrichtung bereits über 20 Jahre an diesem Standort sei.

Nachdem die Gäste den Sitzungssaal verlassen haben, wird über die Förderungswürdigkeit des Projektes beraten. Frau Zoerner (Stadträtin) geht darauf ein, dass zum Ende des Jahres die Verträge mit den Wohlfahrtsverbänden ausliefen. Momentan werde die Vorlage dazu erstellt. Für die Verwaltung wäre es daher gut zu wissen, wie die Fraktionen über dieses Projekt denken.

Herr Taranczewski erklärt, dass es hier nur um eine Willensbildung ginge.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) halte das Projekt für förderungswürdig. Sie bittet aber darum, genaue Zahlen dazu vorzulegen, damit es mit in die Haushaltsberatungen einfließen könne.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt ebenfalls ein positives Signal von seiner Fraktion, ebenso signalisieren Herr Helferich (Fraktion AfD), Frau Reigl (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN), Frau Grollmann (CDU-Fraktion) sowie Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) die Unterstützung für das Projekt.

Herr Taranczewski hält abschließend fest, dass der Eindruck entstanden sei, dass die Mehrheit des Ausschusses dafür sei, das Projekt weiter zu verfolgen und es in die Vorlage für die Verträge der Wohlfahrtsverbände mit einbezogen werden solle.



zu TOP 2.2
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14826-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13585-19)
Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 26.08.2019
(Drucksache Nr.: 13585-19-E5)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit hat sich in seiner Sitzung am 30.04.2019 darauf verständigt, die Vorlage erneut nach der Sommerpause auf die Tagesordnung zu nehmen.

Hierzu liegt nachfolgende Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes vom 27.08.2019 vor:
"Bericht zur sozialen Lage in Dortmund" und "Zehn Jahre Aktionsplan Soziale Stadt vor Ort", Drucksache Nr.: 13585-19;
Stellungnahme für das Behindertenpolitische Netzwerk vom 27.08.2019

Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet in Artikel 31 Statistik und Datensammlung auch Kommunen zur Sammlung geeigneter Informationen, einschließlich statistischer Angaben und Forschungsdaten, die ihnen ermöglichen, politische Konzepte zur Durchführung der UN-Menschenrechtskonvention auszuarbeiten und umzusetzen.

Bedauerlicherweise ist diese Verpflichtung auch in der Fortschreibung des Berichts zur sozialen Lage in Dortmund nicht umgesetzt worden. Damit fehlt für die Stadt Dortmund eine wesentliche Grundlage für die Entwicklung politischer Konzepte zur Verwirklichung einer inklusiven Stadtgesellschaft.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, in den weiteren Fortschreibungen des Berichts zu sozialen Lage sicherzustellen, dass
· vorhandene kommunale Datenbestände zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund erschlossen und für die Berichterstattung aufbereitet werden und
· vorhandene Datenbestände Dritter zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen in Dortmund beschafft, erschlossen und für die Berichterstattung auf-bereitet werden.

Der Versuch einer quantitativen Näherung an die soziale Lage der Menschen mit Behinderungen in Dortmund sollte um eine qualitative wissenschaftliche Bestandsaufnahme ergänzt werden. Dazu finden sich im vorliegenden Bericht zur sozialen Lage in einem Exkurs auf Seite 142 folgende Vorschläge:
· Weiterentwicklung des Begriffs „Sozialraum“ unter Beteiligung des Koordinierungsgremiums Behindertenhilfe,
· politischer Beschluss zur Auswahl der zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderungen betrachteter Sozialräume unter Beteiligung des Behindertenpolitischen Netzwerks und der Bezirksvertretungen,
· erste Sozialraumanalyen in Sozialräumen, in denen Anbieter der Behindertenhilfe mit entsprechender Expertise arbeiten,
· inklusiver Forschungsansatz und
· wissenschaftliche Begleitung.


Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion sich Gedanken gemacht habe, wie man mit dem ganzen Prozess umgehen wolle. Es sei nicht ganz klar gewesen, ob man zu dem Bericht bereits mit Anträgen käme oder wie das weitere Verfahren dazu sei. Insbesondere der Bereich Armutssituation oder soziale Situation von Kindern, Jugendlichen und Familien stünde bei seiner Fraktion im Fokus. Daraus sei auch der Wunsch entstanden, eine gemeinsame Sitzung mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie machen zu wollen. Er weist auf eine Veranstaltung seiner Fraktion hin, die Ende des Monats stattfinden werde, wo sich seine Fraktion mit dem Thema auseinandersetzen wolle. Ziel soll es sein, Handlungsempfehlungen zu entwickeln, die in den weiteren Prozess eingebracht werden sollen. Eine weitere Frage sei auch die Mobilität von Menschen in Dortmund bzw. fehlende Mobilität und die Frage der Inklusion. Seine Fraktion sehe das als Prozess und daher seien heute keine Anträge gestellt worden. Auch sei die Problemlage kommunal nicht lösbar, sondern es müssten auch immer wieder Bund und Land aufgefordert werden, aktiv zu werden.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erklärt, dass auch ihre Fraktion den Bericht als Bestandsbericht gesehen habe. Es sei keine Aussage über den Erfolg einzelner Maßnahmen oder eine Evaluation vorhanden. Ihr fehle das Thema Mobilität, das Thema Pflege, wie auch Eltern, Altersarmut, Spät-Kindergarten, Teilzeitarbeit der alleinstehenden Frauen und viele weitere Faktoren, die noch nicht in dem Bericht verankert seien. Es sei nicht ganz klar gewesen, an welcher Stelle diese Punkte eingebracht werden können. Sie bittet, das in den nächsten Aktionsplan mit einzubinden.

Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert, dass bei Vorstellung des Berichtes vor der Sommerpause die Verabredung getroffen worden sei, in den Fraktionen noch mal darüber zu sprechen, welche Punkte weiter vertieft werden sollen. Dieser Sozialbericht sei kein Bericht, in dem alle Fachberichte noch mal zusammengeheftet würden, sondern er versuche, in einer bestimmten Systematik zu schauen, wie sich die soziale Lage über Dortmund verteile. Er sei weder eine Evaluation noch ein bewertendes Instrument, sondern der Bericht zeige auf, wo man genauer hin schauen müsse. Verschiedene Fragen seien aufgetaucht, die noch vertiefter betrachtet werden müssten. Dafür benötige man aber eine Grundlage, um anschließend Maßnahmen entwickeln zu können. Bestimmte Dinge könne man kommunal benennen und gestalten, andere müssten auf Landes-, Bundes- oder auch Europäischer Ebene betrachtet werden. Der Fahrplan sei z. B. die Verknüpfung mit dem Aktionsplan Soziale Stadt, aber auch die Verknüpfung mit anderen übergreifenden Strategien wie die Kommunale Arbeitsmarktstrategie, die ebenfalls dafür da sei, bestimmte Rahmenbedingungen zu verändern. Das, was kommunal gestaltet werden könne, müsse auch kommunal angeschoben werden. Abschließend geht sie auf die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes ein und kündigt an, dass der Beteiligungsprozess Anfang 2020 beginnen werde und der neue Aktionsplan Ende 2020 aufgelegt sein soll.

Herr Gora (AWO) begrüßt den Bericht. Verhältnismäßig genau könne man erkennen, wie einzelne Quartiere und Mikroquartiere sich entwickelt hätten. Aus seiner Sicht sei es wichtig die Weiterentwicklung des Aktionsplanes unter Beteiligung der Akteure durchzuführen. Im Hinblick darauf verdeutlicht er die Interessen der AWO. So hingen z. B. die Bildungschancen von Kindern wesentlich von der Herkunft und den Voraussetzungen ab. Hier könne man sich mit verhältnismäßig wenigen eindeutigen Vereinbarungen so positionieren, die Bildungschance von Kindern zu verbessern. Eine Forderung dabei sei, z. B. die Entwicklung von Sprachkompetenz von Kindern zu fördern und dafür zu sorgen, dass jedes Kind, das in Dortmund eine KiTa verlasse auch Deutsch spreche. Das sei zu schaffen, wenn man sich gemeinschaftlich auf solche Ziele einigen könne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes sowie die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Wohnungslose Menschen in Dortmund - Weiterentwicklung der Wohnungslosenhilfe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 15163-19)

Frau Zoerner (Stadträtin) erläutert die Vorlage.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) stellt dazu die Info-Kärtchen vor, die vor der Sitzung verteilt worden sind. Die Informationen in der Obdachlosenhilfe seien neu gestaltet und die Anlaufstellen auf dem Stadtplan mit Adresse und Öffnungszeiten abgebildet worden.

Herr Helferich (Fraktion AfD) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde.

Ebenso kündigt auch Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) die Zustimmung ihrer Fraktion an.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Vorlage zu einer bedarfsorientierten Weiterentwicklung der Unterbringung und Betreuung wohnungsloser Menschen in Dortmund und die in der Anlage 1 dargestellten Schritte zur Kenntnis und beschließt folgende Maßnahmen:
1. Das Wohnraumvorhalteprogramm (WVP) wird Schritt für Schritt entlang der beschriebenen Bedarfe ausgebaut. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird davon ausgegangen, dass das voll aufgebaute Volumen 920 Wohnungen betragen wird. Die dafür benötigten Haushaltsmittel werden bereitgestellt.

2. Für die externe Betreuung von Frauen nach Aufenthalt im Frauenhaus werden Haushaltsmittel im Umfang einer halben Stelle Soziale Arbeit bereitgestellt.


zu TOP 2.5
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020 - 2030
Stellungnahme der Verwaltung zum Prüfauftrag des Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aus der Sitzung vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14353-19-E3)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu dem Prüfauftrag die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Nachfragen der Fraktion B`90/Die Grünen dazu werden von Frau Zoerner (Stadträtin) und Herrn Süshardt (Leiter Sozialamt) beantwortet. Frau Dr. Schmalhorst (Leiterin Jobcenter) gibt an, dass es sinnvoll sei, mit diesem Thema wieder in die Gremien zu gehen, sobald es nähere Erkenntnisse gebe. Sie bietet an, im Beirat des Jobcenters über das Thema noch mal zu diskutieren.
Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Entwicklung zunächst abzuwarten und es im Frühjahr 2020 noch mal zu platzieren. Zunächst müsse die Verwaltung überlegen, was an Diskussionsaufriss darzustellen sei und er bittet darum, sich dann hier im Ausschuss auch Zeit für dieses Thema zu nehmen, um es vertieft beraten zu können. Die Fragen seien zunächst beantwortet.


3. Trägerübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 3.1
Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern
Stellungnahme der Verwaltung zur Nachfrage der Fraktion AfD vom 25.06.2019
(Drucksache Nr.: 14077-19-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt zu der Nachfrage der AfD-Fraktion die Antwort der Verwaltung vor. Die gewünschte Darstellung sei nicht möglich.

Herr Helferich (Fraktion AfD) gibt an, dass diese Antwort nicht zufriedenstellend sei und fragt insbesondere nach, welche datenschutzrechtlichen Bedenken gegen eine Aufschlüsselung bestünden. Die Integrationskursverordnung gebe vor, dass die Teilnehmerzahlen, Abbruchquoten und Erfolgsquoten an entsprechende Leistungserbringer und auch an das Ausländeramt übermittelt würden. Technisch und datenschutzrechtlich sollte es daher ein Leichtes sein, diese Daten vorzulegen. Er bittet auch darum, entsprechende Antworten konkret zu protokollieren.

Frau Zoerner (Stadträtin) antwortet darauf, dass die vorliegende Antwort abschließend sei. Wenn die Fraktion AfD damit nicht einverstanden sei, müsse entschieden werden, wie sie im Weiteren damit umgehen wolle. Wenn Datenschutzgrundlagen da seien, seien diese einschlägig und man halte sich daran.

Herr Helferich fragt nach, was dagegen sprechen würde und was die personenbezogenen Daten seien, die geschützt werden müssten. Es sei nur nach Abbrecher- und Erfolgsquote gefragt worden und nicht nach Namen. Nach der Integrationskursverordnung sei die Übermittlung an das Sozial- und Ausländeramt vorgeschrieben.


Frau Zoerner gibt an, dass die Daten nicht vorlägen und sie von daher auch nicht weitergegeben werden könnten. Wenn ausländerrechtliche Daten nachgefragt werden, müsse das in dem dafür zuständigen Ausschuss gemacht werden. Sie verweist auf den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.

Herr Taranczewski merkt an, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht für das Ausländeramt zuständig sei. Seitens der Sozialverwaltung sei die Antwort abschließend.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Integrationsnetzwerk "lokal willkommen"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14795-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt die nächste Stufe der Ausweitung des Dortmunder Integrationsnetzwerkes auf die Zielregion Innenstadt Ost/Innenstadt West.
Die Verwaltung wird beauftragt, die hierfür notwendigen Maßnahmen entsprechend der in der Begründung dargelegten Schrittfolge zu ergreifen, damit die nächste Ausbaustufe noch im laufenden Kalenderjahr realisiert werden kann.


zu TOP 4.2
Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15042-19)

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) bezieht sich auf die Anfrage seiner Fraktion zu diesem Thema zu TOP 7.4. Die ersten beiden Fragen der Anfrage seien durch die Vorlage hinreichend beantwortet. Er fragt daher nach, ob zu der Frage 3 „Wie ist die Zielsetzung des Ausschusses umgesetzt worden, auch mit der Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu verhindern?“ noch etwas gesagt werden könne.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) antwortet darauf, dass das Sozialamt die Zahlen explizit nicht erheben würde. Er gehe davon aus, dass die entsprechenden Geschäftsvorfälle stark zurückgegangen seien. Die Informationen, die er aus dem Jobcenter habe, würden sich mit denen vom Sozialamt decken. Alle laufenden Verfahren würden sofort korrigiert und angepasst. Auch wenn die Fallzahlen selbst nicht erhoben würden sei er sicher, dass die Tendenz stimme. Mehr könne er dazu aktuell nicht sagen.

Herr Dannenberg (Jobcenter) bestätigt die Angaben von Herrn Süshardt. Auch das Jobcenter würde die Weisungen des kommunalen Trägers zur Erhöhung der Angemessenheitsgrenzen unmittelbar umsetzen, was auch Auswirkungen auf anhängige Verfahren habe, die im dem Zuge entsprechend eingestellt würden. Letztendlich gebe es auch Ausnahmen, die unabhängig davon weiterhin bewilligt würden. Auch das Jobcenter habe keine statistischen Erfassungen. Er ginge aber davon aus, dass in dem weitaus überwiegenden Fall die Umzüge nicht durch die Anpassung der Angemessenheitsgrenzen erfolgten.

Herr Langhorst bestätigt, dass mit dieser Antwort auch der TOP 7.4 erledigt sei.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Aktualisierung des „Schlüssigen Konzepts“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.3
Bildungs- und Teilhabepaket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14690-19-E2)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Stellungnahme der Verwaltung vor. Die Fragen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sind ausreichend beantwortet. Die Angelegenheit ist damit erledigt.


zu TOP 4.4
ÖPNV Begleitservice
(Drucksache-Nr.: 14120-19)

Frau Zoerner (Stadträtin) gibt einen kurzen Zwischenbericht zum ÖPNV-Begleitservice, der aktuell noch in der Prüfung sei. Einmal werde hinterfragt, wie der alte Tür-zu-Tür-Service genau organisiert gewesen sei. Darauf gebe es noch keine abschließende Rückmeldung. Zum anderen stelle sich die Frage, ob es der richtige Weg sei, den Begleitservice isoliert zu betrachten. Ein System nur bezogen auf diesen Bereich sei fast nicht zu finanzieren.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) ergänzt, dass hier das Bundesteilhabegesetz wirke und das Thema in der Regionalplanungskonferenz platziert werden müsse. Das neue SGB IX sehe eine übergreifende, umfängliche, nahezu abschließende Zuständigkeit des überörtlichen Trägers vor. Das hieße, dass jeder behinderte, beeinträchtigte Mensch, der in irgendeiner Form ein Mobilitätsproblem habe, das zunächst mit dem Landschaftsverband Westfalen Lippe (LWL) regeln müsse. Formell sei die Stadt hier nicht an erster Stelle zuständig. Vor diesem Hintergrund sei auch nichts in Arbeit.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) merkt dazu an, dass der LWL wahrscheinlich nur ein Minimum abdecken werde und man sich mit der Frage des Begleitservices auch weiterhin befassen müsse. Er ginge davon aus, dass der Behindertenfahrdienst am 01.01.20 nicht eingestellt werden würde, sondern er soweit weitergeführt werde, bis die Zuständigkeit mit einer vernünftigen Regelung übergehen wird.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) vermutet, dass es durch das Bundesteilhabegesetz zu Schwierigkeiten in der Umsetzung kommen könnte und fragt nach dem zeitlichen Ablauf.

Herr Süshardt gibt daraufhin an, dass es keine Verwerfung zum 01.01.20 geben werde. Alles, was kommunal an Struktur vorhanden sei, würde ungetrübt und ungeschmälert weitergeführt. Nach der Regionalplanungskonferenz könne man schauen, was weiter gemacht werde.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

- Nicht besetzt -


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)
Empfehlung: Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 04.09.2019
(Drucksache Nr.: 14504-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die nachfolgende Empfehlung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde vom 04.09.2019 vor:
2.2
Zwischenbericht Zukunftsprogramm Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14504-19)

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Des Weiteren bittet der Beirat in künftigen Vorlagen zum Zukunftsprogramm Dortmund auch auf die spezifische Umwelt- und Klimaproblematik einzugehen, da diese ebenfalls eine enorme Bedeutung für die Zukunft der Stadt Dortmund hat.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung aus dem Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde und den Zwischenbericht Zukunftsprogramm zur Kenntnis.


zu TOP 6.2
Stadterneuerung: Stadtumbau Derne
Hier: Finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. zur Anmietung von Räumlichkeiten für einen Bürgertreff
Überweisung: Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 26.06.2019
(Drucksache Nr.: 13896-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt die Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 26.06.2019 vor. Danach soll die Verwaltungsvorlage zum Stadtumbau Derne auch dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit zur Kenntnis gegeben werden.
zu TOP 7.6
Stadterneuerung: Stadtumbau Derne
Hier: Finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. zur Anmietung von Räumlichkeiten für einen Bürgertreff
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13896-19)

Die Bezirksvertretung Scharnhorst beschließt am 14.05.2019 im Rahmen des Stadtumbauprogramms (InHK) Derne die finanzielle Unterstützung des Fördervereins Gerne in Derne e. V. für die Anmietung von Räumlichkeiten. Hierfür werden finanzielle Mittel in Höhe von maximal 60.000 € zur Verfügung gestellt, welche mit voraussichtlich insgesamt 28.000 € Bundes- und Landesmittel bezuschusst werden. Der städtische Eigenanteil beträgt 32.000 €.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

Man ist sich außerdem darin einig, dass die Vorlage auch dem Sozialausschuss und dem Seniorenbeirat zur Kenntnis vorgelegt werden soll.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) bedankt sich bei den zuständigen Kolleginnen für die tolle Arbeit. Es sei für Derne ein wahnsinniger Erfolg gewesen und er freue sich sehr, dass die Bezirksvertretung weitere Gelder zugesagt hat, damit die Arbeit auch in Scharnhorst weitergeführt werden könne.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Behördenübergreifender gemeinsamer Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14619-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den behördenübergreifenden gemeinsamen Sachstandsbericht für das Jahr 2018 zur Zusammenarbeit der Stadt Dortmund, der Polizei und der Staatsanwaltschaft in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
Beteiligungsorientierte Gestaltung der "nordwärts"-Zwischenpräsentation 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14296-19)

Frau Bonan (Fachbereich 1/Bürgerinteressen und Zivilgesellschaft) geht auf die Vorlage ein und weist auf geplante Veranstaltungen hin. Es sei entschieden worden, das gesamte Programm auf Basis der einzelnen Bürgereingaben gestalten zu wollen. Man sei mitten im Beteiligungsprozess. In jedem Stadtbezirk würden Mitmachaktionen starten, in denen sich die „nordwärts“-Projekte vorstellen. Ein Online-Fragebogen sei bereits auf der Internet-Seite veröffentlicht worden. Sie bittet darum, Veranstaltungen aus den Stadtbezirken/Quartieren zu melden, die dort durchgeführt werden sollen, da für das gesamte Jahr ein Veranstaltungskalender herausgegeben werden soll.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei einer Enthaltung der Fraktion AfD, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt das Konzept zur Planung der beteiligungsorientierten Gestaltung des Veranstaltungsprogramms für das "nordwärts"-Zwischenpräsentationsjahr 2020 zu Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 6.5
Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule inkl. der Ofenwerkstatt (Burgholzstraße 150)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14790-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat beschließt
1) den Abbruch der ehemaligen Anne-Frank-Gesamtschule einschließlich der Turnhalle und der ehemaligen Ofenwerkstatt an der Burgholzstraße 150 (Gemarkung Innenstadt-Nord, Flur 50, Flurstück-Nr. 1154) sowie die Bereitstellung der erforderlichen Mittel für eine Interimslösung für entfallende Lagerflächen der Stadtteilwerkstatt des Sozialamts mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 3,32 Mio. € und ermächtigt den Fachbereich Liegenschaften die entsprechenden Planungs- und Bauaufträge für den Abbruch zu erteilen.
2) die außerplanmäßige Mehrauszahlung gem. § 83 GO NRW für die Beschaffung des Containers als Interimslager für die Stadtteilwerkstatt i. H. v. 19.000,00 €. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlung in gleicher Höhe unter Finanzstelle 50_00507010002, Finanzposition 780800. Eine Budgetausweitung erfolgt nicht.


zu TOP 6.6
Qualifizierung des Projektes „Mit Hauptschulabschluss durchstarten in duale Ausbildung“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14783-19)

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass er von dem Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW betroffen sei und daher weder an der Diskussion noch an der Abstimmung teilnehmen werde.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) weist darauf hin, dass der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung den TOP vertagt habe und schlägt vor, die Vorlage heute ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen.

Herr Bahr (CDU-Fraktion) bittet ebenfalls darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen. Die Vorlage an sich würde ausdrücklich begrüßt, aufgrund der Auswirkungen auf den städtischen Haushalt wolle er dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aber nicht vorgreifen.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage inhaltlich sehr begrüßt werde und von ihrer Fraktion auch empfohlen werde. Allerdings werde die Einstellung der Haushaltsmittel bei der Wirtschaftsförderung stattfinden. 9 Akteure sollen dort zusätzlich angesiedelt werden. Sie frage sich, ob es nicht im Hinblick auf die Komplexität des Bereiches Schule und Unternehmen, sinnvoll sei, es dem Bereich Schule zuzuordnen. Der Bereich Schule käme inhaltlich stark fokussiert vor, wäre aber bei der Umsetzung nicht wirklich integriert. Sie sehe das Projekt in diesem Bereich verortet.

Frau Zoerner (Stadträtin) geht auf die Schnittstellen zwischen den Bereichen Soziales, Schule und Wirtschaftsförderung ein und erläutert die Hintergründe. Aus ihrer Sicht sei das Thema Betriebsakquisiteure ein Thema der Wirtschaftsförderung.

Herr Gora (AWO) gibt an, dass die Zielsetzung eindeutig beschrieben und vernünftig sei. Man wolle nichts anderes als den Hauptschülern, die häufig keine Qualifizierungsperspektive hätten, eine Brücke zu bauen. Wenn diese Maßnahme erfolgreich sei, würde sie dazu führen, dass man ein anderes Potential an betrieblicher Ausbildung habe und sich der Hauptschulabschluss sich nicht weiter entwerte.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage inhaltlich heute zu empfehlen, vorbehaltlich der Finanzierung, die im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch zu prüfen sei.

Frau Fitzen (Schulverwaltung) erläutert die Zuständigkeiten und gibt an, dass es inhaltlich ein gemeinsames Produkt sei und alle Beteiligten von dem Projekt überzeugt seien. Es sei eingebettet in einem Zusammenspiel zwischen Schulverwaltungsamt und Wirtschaftsförderung. Man müsse genau schauen, wie man es gut miteinander verzahnen könne, dass es zum Erfolg werde.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt für ihre Fraktion an, dass die Vorlage begrüßt werde und die Empfehlung dazu ausgesprochen werden könne. Sie stellt mündlich den Antrag, über die Vorlage heute abzustimmen.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lehnt den mündlich gestellten Antrag von Frau Weyer auf heutige Abstimmung gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die LINKE & PIRATEN, ohne Beteiligung der Fraktion FDP/Bürgerliste ab.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit lässt die Vorlage ohne Beschlussempfehlung durchlaufen.



zu TOP 6.7
Neubau Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14876-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund
1. beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 681.000 € (brutto) die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4 - 9 HOAI) des Neubaus der Begegnungsstätte Haferfeldstraße im Rahmen Schaffung von Raumressourcen Geschwister-Scholl Gesamtschule (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

2. beschließt die Umsetzung der Maßnahme durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

zu TOP 6.8
Lokale Agenda 21 - 18. Zwischenbericht 2017 und 2018
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14786-19)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den 17. Zwischenbericht für die Jahre 2017 und 2018 zur Kenntnis.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Diamorphin-Vergabe an chronisch Drogenabhängige
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19-E1)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 14824-19-E2)
zu TOP 7.2
Gesundheitskonferenz
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14921-19)

Die Tagesordnungspunkte 7.1 und 7.2 werden zusammen behandelt.

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des Ergänzungsantrags zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept der „Diamorphin-Ambulanz“ in der nächsten (19.11.2019) oder übernächsten (21.01.2020) Sitzung dieses Ausschusses vorzustellen.

Begründung
Im Jahr 2009 ist das „Gesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung“ bundes-weit in Kraft getreten. Seitdem hat sich die Diamorphinsubstitution in den kommunalen Drogenhilfesystemen zahlreicher deutscher Großstädte wie Köln, Bonn, Düsseldorf, Ber-lin, Frankfurt, München, Stuttgart oder Hamburg fest etabliert. Die positiven Behandlungs-ergebnisse der Diamorphinsubstitution bei Schwerstabhängigen hinsichtlich deren persön-licher und sozialer Situation sind in einer wissenschaftlichen Modellstudie des Bundesmi-nisteriums für Gesundheit (2006) bestätigt worden. Da Schätzungen zufolge etwa 4.000 bis 5.000 heroinabhängige Menschen in Dortmund leben, ist es aus unserer Sicht sinnvoll und geboten, ergänzende Angebote zur Optimierung des Drogen- und Suchthilfesystems in unserer Stadt zu prüfen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
mit dem 2009 verabschiedeten Bundesgesetz zur diamorphingestützten Substitutionsbehandlung wurde eine zusätzliche Behandlungsmöglichkeit für chronisch drogenabhängige Menschen in der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen geschaffen. Durch begleitende wissenschaftliche Studien konnte evaluiert werden, dass sich die gesundheitliche und psychosoziale Situation der Betroffenen deutlich verbessert hat und zum Rückgang der Beschaffungskriminalität führt. Deutschlandweit gibt es mittlerweile 10 Ambulanzen in unterschiedlichen Trägermodellen, in denen Diamorphin verabreicht wird.

Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Verwaltung um Stellungnahme zu folgenden Fragen.

1. Ist eine Diamorphinvergabe in städtischer Trägerschaft unter Einbeziehung der vorhandenen und bewährten Netzwerke sinnvoll, möglich und notwendig?

2. Wie viele drogenabhängige Menschen könnten in Dortmund von einer diamorphingestützten Substitutionsbehandlung profitieren?



3. Wie hoch schätzt die Verwaltung die Kosten für die Umsetzung eines solchen Angebotes ein?

4. Wie hoch wären mögliche Folgekosten für den Betrieb einer Ambulanz?

5. Welche räumlichen Voraussetzungen müssten geschaffen werden?

6. Wo sieht die Verwaltung mögliche Standorte, an denen sich vorhandene und neue Angebote ergänzen könnten?

7. Welche gesetzlichen Kriterien gibt es für die Aufnahme von Patienten in die Dia-morphin-Vergabe?

8. Kann das Gesundheitsamt den Prüfauftrag vollumfänglich aus vorhandenen finanziellen und personellen Ressourcen abarbeiten oder werden zusätzliche Ressourcen benötigt? Welche zusätzlichen Bedarfe müssten hier ggf. abgedeckt werden?



Die Verwaltung wird gebeten, ein Konzept unter Einbeziehung der vorhandenen und bewährten Akteure im Drogenhilfesystem (z.B. Aidshilfe, Verein pur e.V.) zu erarbeiten und dem Sozialausschuss zeitnah zur Beratung vorzulegen.

Zu TOP 7.2 liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung am 17. September.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung des Ausschusses über die Ergebnisse der letzten Dortmunder Gesundheitskonferenz zu berichten.

Begründung:
Die Dortmunder Gesundheitskonferenz berät zwei Mal im Jahr zu wichtigen Fragen der gesundheitlichen Versorgung. Nach unseren Informationen ging es bei der letzten Beratung auch um eine mögliche diamorphingestützte Substitutionsbehandlung in Dortmund. Vor dem Hintergrund der Diskussionen um dieses Thema in den vergangenen Jahren halten wir eine Information über die Ergebnisse der Gesundheitskonferenz für notwendig.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion die vorliegenden Anträge unterstützen werde und verweist in diesem Zusammenhang auf die Anträge seiner Fraktion von 2010, 2014 und 2018.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) erläutert den Antrag ihrer Fraktion. Sie habe eine Praxis für Diamorphin-Ambulanz besucht, die weder für die Stadt noch für die weiteren Träger Kosten verursache. Sie fragt nach, ob es nicht Sinn mache, dieses Projekt hier im Ausschuss vorzustellen, um darüber nachzudenken, ob es in Dortmund als Ergänzung zum Drogenhilfesystem integriert werden könne.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD-Fraktion) antwortet, dass zunächst geprüft werden müsse, wie eine Diamorphin-Ambulanz unter der Federführung des Gesundheitsamtes umgesetzt werden könne.

Herr Dr. Renken (Leiter Gesundheitsamt) geht ausführlich auf die Problematik dazu ein und berichtet aus der letzten Gesundheitskonferenz, in der das Thema von ganz vielen Seiten beleuchtet worden sei. Nach der Diskussion in der Gesundheitskonferenz sei eine grobe Prüfung vorgenommen worden. Dabei sei festgestellt worden, dass es doch eher wünschenswert sei, eine solche Ambulanz in der öffentlichen Hand zu haben. Andernfalls bestünde die Möglichkeit, dass es Lösungsvorschläge gebe, die das ansonsten gut aufgebaute Drogenhilfesystem instabilisieren könnten. Aus diesem Grund, wolle man in eine Prüfung einsteigen.

Herr Langhorst bedankt sich für die Ausführungen von Herrn Dr. Renken und gibt an, dass es darum ginge, das vorhandene Drogenhilfesystem um eine Komponente zu ergänzen und wenn das auf Eigeninitiative der bessere Weg sei, würde seine Fraktion das mittragen.

Frau Grollmann dankt ebenfalls für den Vortrag und die neuen Erkenntnisse. Sie würde den Antrag ihrer Fraktion zunächst bestehen lassen. Sie interessiere das weitere Vorgehen zur Diamorphin-Ambulanz.

Herr Taranczewski schlägt vor, den Antrag der CDU-Fraktion als eingebracht zu betrachten und zunächst die Fragen aus der Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion beantworten zu lassen.

Frau Grollmann stimmt dem zu.

Durch die Berichterstattung von Herrn Dr. Renken ist die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu TOP 7.2 erledigt.


zu TOP 7.3
Fahrdienst für Menschen mit Behinderung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14919-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14919-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet unter dem o.g. Punkt in der Sitzung des Ausschusses um einen Sachstandsbericht zum Fahrdienst für Menschen mit Behinderung. Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Wie ist der konkrete Stand des Ausschreibungsverfahrens?

2) Wie viele Anbieter haben sich für den Betrieb des Fahrdienstes beworben?

3) Ist bereits eine Entscheidung für den Betrieb getroffen worden bzw. wann ist damit zu rechnen?

4) Wie hoch werden vor dem Hintergrund der anvisierten Einsparungen des neuen Konzepts die Kosten für den neuen Anbieter sein?

5) Wann soll konkret der Umstieg auf den neuen Anbieter erfolgen?

6) Wird der Fahrdienst momentan noch in seiner bisherigen Form betrieben oder welche Änderungen hat es bereits gegeben?

Begründung:
Der Rat hat im Dezember 2018 mit Mehrheit ein neues Konzept für den Fahrdienst für Menschen mit Behinderung beschlossen. Ein wesentlicher Bestandteil des neuen Konzeptes ist die Ausschreibung der Leistungen des Fahrdienstes und die Vergabe an einen neuen externen Anbieter. Laut Verwaltung sollte das Vergabeverfahren schnellstmöglich abgewickelt werden und der Übergang des Betriebs von der DEW 21 zum neuen Anbieter sukzessive erfolgen.

Mit einer aus rechtlichen Gründen eventuell notwendigen Beantwortung einiger Fragen im nichtöffentlichen Teil sind wir einverstanden.


Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass das Vergabeverfahren einschließlich der Neukonzeption dazu geführt habe, dass am 10.09.2019 eine entsprechende Vergabeentscheidung erfolgt sei. Der Zuschlag sei erteilt. Er kündigt eine Gremienvorlage mit umfänglichen Informationen an, in der dann auch die Fragen der Fraktion B`90/Die Grünen beantwortet werden sollen. Diese sei für November geplant. Es sei auch vorgesehen, dass sich der neue Dienstleister im Behindertenpolitischen Netzwerk vorstelle.


zu TOP 7.4
Kosten der Unterkunft
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14920-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14920-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B`90/Die Grünen vor:
die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet in der Sitzung des Ausschusses unter dem o.g. Punkt um einen Sachstandbericht zur Neufestlegung der Kosten der Unterkunft auf Grundlage des sogenannten schlüssigen Konzepts.
Dabei bitten wir insbesondere um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1) Welche Ergebnisse hat die vom ASAG geforderte jährliche Überprüfung und Fortschreibung des Konzepts?

2) Welche Konsequenzen hat die Überprüfung und Fortschreibung für die betroffenen Bürger*innen?

3) Wie ist die Zielsetzung des Ausschusses umgesetzt worden, auch mit der Neufestlegung der Angemessenheitsgrenzen weitestgehend Umzüge der Leistungsberechtigten zu verhindern?

Begründung:
Der ASAG hat im Juli 2017 die Neufestlegung der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach SGB II, SGB XII und AsylbLG zur Kenntnis genommen. Zusätzlich hat der Ausschuss beschlossen, dass das zugrunde liegende schlüssige Konzept in einem jährlichen Rhythmus zu überprüfen und fortzuschreiben ist.

Die Fragen der Fraktion B`90/Die Grünen wurden bereits zu TOP 4.2 „Aktualisierung der Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)“ beantwortet und sind damit erledigt.


zu TOP 7.5
Veränderungen im Bildungs- und Teilhabepaket
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15054-19)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15054-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
nachdem der Bundesrat im April 2019 dem Starke-Familien-Gesetz zugestimmt hat, ergeben sich ab dem 1. August 2019 Veränderungen bei Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket. Vor diesem Hintergrund bittet die SPD-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Verwaltung um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Änderungen wurden durch die Neuregelungen vorgenommen?

2. Welche Änderungen ergeben sich für Leistungsbezieher in Dortmund?

3. Darüber hinaus wird die Verwaltung um Überprüfung und Berichterstattung gebeten, welche Möglichkeiten bestehen, die Beantragung und Zahlung für die Anspruchsberechtigten oder die Abrechnung für die Leistungsanbieter zu vereinfachen. Bei der Stadt Hamm besteht beispielsweise seit 2011 die Möglichkeit, über eine sogenannte „Youcard“ bewilligte Leistungen unbürokratisch in Anspruch nehmen zu können. Wäre eine vergleichbare Lösung für Dortmund denkbar und sinnvoll?
Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.6
Dortmunder Sozialverzeichnis
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15102-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung.
1. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines Sozialverzeichnisses, das alle gemeinnützigen Hilfs- und Beratungsangebote, die auf Dortmunder Stadtgebiet von staatlichen, zivilgesellschaftlichen und/ oder religiösen Organisationen geleistet werden, erfasst.
a) Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung, soweit möglich, nachfolgende Aspekte in dem Verzeichnis zu berücksichtigen
· Name der Organisation
· Hauptsitz der Organisation
· Gründung der Organisation bzw. Tätigkeitsbeginn in Dortmund
· Anzahl der Mitglieder bzw. Mitarbeiter
· Postanschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse
· Website, Social-Media-Auftritt(e)
b) Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schlägt der Verwaltung eine Kategorisierung nach den primären Betätigungsfeldern der Organisationen vor (z.B. Familienhilfe, Obdachlosenhilfe, Gesundheitsberatung, Rechtsberatung, Bekämpfung von Rechtsextremismus, Frauenhilfe, etc.).
2. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, das Sozialverzeichnis nach Fertigstellung in regelmäßigen Abständen zu aktualisieren.
3. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beauftragt die Verwaltung, das Sozialverzeichnis nach Fertigstellung der Öffentlichkeit digital (z.B. über die städtische Homepage) und gegebenenfalls in Druckform zugänglich zu machen.
4. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet die Verwaltung zudem um Prüfung, inwieweit eine mehrsprachige Publikation des o.g. Sozialverzeichnisses sinnvoll erscheint bzw. praktisch umzusetzen ist.

Begründung
Vernetzung besitzt heute insbesondere im sozialen Bereich, an den Schnittstellen zwischen Staat, Wirtschaft und Zivilgesellschaft, eine herausragende Bedeutung. Die Netzwerkforschung hat gezeigt, dass in einem (lokal begrenzten) Non-Profit-Sektor nicht primär der Ressourcenbestand ausschlaggebend für dessen allgemeine Leistungsfähigkeit ist, sondern vielmehr die Frage, ob zwischen den hier tätigen Organisationen ein Ressourcenaustausch – z.B. von Informationen, Wissen, Kontakten, usw. – stattfindet. Durch Netzwerkaufbau und Ressourcenaustausch untereinander vergrößern involvierte Organisationen ihre Handlungsspielräume, sodass durch das Pooling von Ressourcen eine klassische Win-Win-Situation entstehen kann. Auf der anderen Seite kann ein erschwerter oder fehlender Zugang von Menschen zu sozialen Dienstleistungen darauf hindeuten, dass zwischen den hier tätigen staatlichen und zivilgesellschaftlichen Organisationen ein unzureichender Austausch stattfindet und ihre wechselseitigen Beziehungen wenig gesteuert sind. In Dortmund ist dies möglicherweise im Bereich des Krankenversicherungsschutzes der Fall (vgl. CDU-Anfrage vom 25.06.2019, Drs.-Nr.: 14680-19).

Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass die Stadt Dortmund mit der Erstellung des oben beschriebenen Sozialverzeichnisses einen wichtigen Beitrag zur besseren Vernetzung aller im sozial-gemeinnützigen Bereich tätigen Organisationen beitragen kann. Darüber hinaus fördert ein öffentlich einsehbares Register die Transparenz im – selbst für „Profis“ oft nur schwer überschaubaren – Non-Profit-Sektor und vereinfacht maßgeblich die Informationsbeschaffung für Bürgerinnen und Bürger. Hemmnisse beim Zugang zu sozialen Dienstleistungen werden auf diese Weise abgebaut. Zugleich kann die Entstehung von Doppelstrukturen reduziert oder gar verhindert werden. Kompetenzen und Ressourcen unterschiedlicher Akteure und Organisationen können durch potenzierte Möglichkeiten zur Vernetzung gebündelt werden. Interorganisationale Kommunikation und Kooperation wird zum Wohle der beratungs- und hilfsbedürftigen Menschen in Dortmund gefördert und der allgemeine Zugang zu sozialen Dienstleistungen entscheidend erleichtert.

Frau Grollmann (CDU-Fraktion) begründet den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Zoerner (Stadträtin) fragt nach, welche Lücke hier genau erkannt werde. Es gebe bereits eine Vielzahl von fachlich sortierten Hilfestellungen und Hinweisen, wie z. B. das Psychosoziale Adressbuch, Bambini für Leben mit Kindern in Dortmund, die frühen Hilfen für Kinder mit Handicaps, Hilfen für obdachlose und behinderte Menschen sowie Frühförderstellen usw.. Wenn hier noch eine Lücke gesehen werde, bittet sie darum, diese genau zu benennen.

Frau Grollmann merkt an, dass es hilfreich sei, wenn diese Informationen für die Bürger in einer Broschüre zusammengefasst würden.

Frau Zoerner gibt daraufhin an, dass all diese Informationen über eine Open-Data-Plattform zur Verfügung gestellt werden sollen, die derzeit in Arbeit sei. Die Menschen könnten so zu einem bestimmten Thema alle erforderlichen Informationen abrufen.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) ergänzt, dass dieser Vorschlag umfangreich diskutiert worden sei. Dabei sei festgestellt worden, dass diese Zusammenstellung einen riesigen Umfang haben würde. Die gesamte Verwaltung sei davon betroffen und er halte das eigentlich für unmöglich. Auch er verweist auf die Open-Data-Plattform, auf der alle nötigen Informationen abrufbar sein sollen.

Frau Grollmann zieht aufgrund der Schilderungen den Antrag ihrer Fraktion zurück.


zu TOP 7.7
Pflegebedürftigkeit U65
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15266-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um eine schriftliche Beantwortung nachfolgender Fragen.
1. Wie viele Menschen sind in Dortmund aktuell als pflegebedürftig nach §15 SGB XI eingestuft?
2. Wie viele Pflegebedürftige sind jünger als 65 Jahre und wie hoch ist der prozentuale Anteil dieser Gruppe an der Gesamtheit aller Pflegebedürftigen in Dortmund?
3. Wie viele Kinder und Jugendliche (0-17 Jahre) sind in Dortmund pflegebedürftig?
4. Wie viele U65-Jährige befinden sich aktuell in vollstationärer Pflege? Wie viele werden ambulant und/ oder von Angehörigen gepflegt?
5. Wie beurteilt die Verwaltung die Versorgungssituation pflegebedürftiger Menschen unter 65 Jahren in Dortmund im Allgemeinen? Wie stellt sich die Versorgungssituation von pflegebedürftigen Kindern und Jugendlichen im Besonderen dar?



Begründung
Im Vorwort des städtischen Pflegeberichtes aus dem Jahr 2016 wird „die kommunale Verantwortung für die Daseinsvorsorge“ betont, und darüber hinaus, dass das „Vorhandensein einer ausreichenden Pflegeinfrastruktur unmittelbaren Einfluss auf die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger“ habe (Pflegebericht der Stadt Dortmund, 2016: S. 4). Zugleich wird die Pflegebedürftigkeit von Menschen in dem Bericht in erster Linie als geriatrisches Phänomen behandelt – die Existenz von Pflegebedürftigen, die jünger als 65 Jahre sind, wird eher am Rande erwähnt und nicht genauer beleuchtet (ebd.: S. 10, 17, 23/24, 52). Obgleich das Risiko einer eintretenden Pflegebedürftigkeit zweifellos mit zunehmendem Alter ansteigt, so sind doch auch viele Kinder, Jugendliche und (jüngere) Erwachsene bereits auf Pflege angewiesen. Nach der sozialrechtlichen Neudefinition und Ausweitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs zählten Ende 2017 immerhin etwa 19 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Deutschland zur Gruppe der U65-Jährigen. Durch diese am 01.01.2017 in Kraft getretenen Gesetzesänderungen sind die dem Dortmunder Pflegebericht zugrundeliegenden Daten und Prognosen zur kommunalen Bedarfsplanung in weiten Teilen hinfällig. Um der eingangs erwähnten „kommunalen Verantwortung für die Daseinsvorsorge“ gerecht zu werden, erbittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – in Vorgriff auf den zeitnah zu erwartenden, aktualisierten Pflegebericht – weitere Informationen und aktuelle Zahlen zu den oben aufgeworfenen Fragen von der Verwaltung.


Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.8
Buurtzorg - neue Wege in der Pflege
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15285-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung.
1. Die Verwaltung wird gebeten, den Mitgliedern des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit das Pflegemodell „Buurtzorg“ vorzustellen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die grundsätzliche Umsetzbarkeit dieses Pflegekonzeptes in Dortmund zu prüfen und dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit die Ergebnisse zeitnah vorzustellen.

Begründung
Das 2007 in den Niederlanden entwickelte „Buurtzorg“-Pflegekonzept (dt. „Nachbarschaftshilfe“) hat sich in kurzer Zeit zu einem echten Erfolgsmodell entwickelt und ist inzwischen auch in einigen deutschen Städten (u.a. Leipzig, Münster, Emsdetten) angekommen. Das Buurtzorg-Modell basiert im Kern auf kleinen, autonom arbeitenden Teams von etwa 10-12 Pflegekräften, die bis zu 50 Patientinnen und Patienten betreuen. Das Besondere an dem Konzept ist, dass sich die Teams in jeglicher Hinsicht und vollkommen eigenständig organisieren. So führen sie etwa Kunden- und Bewerbungsgespräche, stellen neue Teamkolleginnen und -kollegen ein und organisieren die täglichen Arbeitsabläufe. Über ein zugeteiltes Jahresbudget finanziert jedes Team zudem die laufenden Kosten, Gehälter sowie Anschaffungen in Eigenregie. Das Buurtzorg-Modell ist mittlerweile in vielen europäischen Staaten sowie in Asien und den USA sehr erfolgreich angelaufen – insgesamt beschäftigt die Organisation heute mehr als 10.000 Mitarbeiter und über 920 Pflegeteams. In den Niederlanden wurde Buurtzorg zwischen 2011 und 2015 vier Mal zum „Besten Arbeitgeber“ des Jahres gewählt.
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist stets offen für neue, innovative Konzepte, die die Härten des demografischen Wandels auf lokaler Ebene abfedern. Daneben bietet sich die Chance, die Qualität der Pflegedienstleistungen in Dortmund weiter zu steigern. Da es auch in der Verantwortung der Kommune liegt, die öffentliche Daseinsvorsorge zu verantworten und das „Vorhandensein einer ausreichenden Pflegeinfrastruktur“ (Pflegebericht 2016) zu gewährleisten, sollte das Buurtzorg-Modell als ein möglicher Lösungsansatz auf den mittelfristig zu erwartenden, stark ansteigenden Pflegebedarf (Stichwort: „Baby-Boomer“) geprüft werden.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) erklärt, dass das Thema bereits beim Fachtag Demenz mit Vertretern eines Pflegedienstes aus Emsdetten öffentlich diskutiert worden sei. Er macht den Vorschlag, diesen Experten zu einer der nächsten Sitzungen einzuladen. Dazu empfehle er, auch Fachleute von den Landesverbänden der Kranken- und Pflegekassen dazu zu holen.

Frau Lanwert-Kuhn (Paritätischer) gibt an, dass sich die Wohlfahrtsverbände bereits mit dem Ansatz Buurtzorg auseinandergesetzt hätten. Zurzeit werde dieser von den Pflegekassen nicht anerkannt und sei nicht abrechenbar. Es gebe aber einen Fachreferenten dazu. Daher würde sie anbieten, dass dieser in der Sitzung berichten könne.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) signalisiert die Ablehnung ihrer Fraktion. Aus Dortmunder Sicht halte sie dieses Konzept für nicht umsetzbar.

Frau Altundal-Köse (Fraktion B`90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Frau Weyer an. Auch ihre Fraktion würde den Antrag ablehnen.

Herr Ossau (Fraktion FDP/Bürgerliste) und Frau Karacakurtoglu (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) signalisieren ihre Zustimmung.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt den vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich gegen die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen.


zu TOP 7.9
Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 15324-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgenden Antrags:



Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern, Gruppierungen und Institutionen einen Runden Tisch zum Thema „Versorgungssicherheit von Cannabispatient*innen auf der kommunalen Ebene“ einzuberufen. Zusammen mit Fachleuten soll geklärt werden, wie ein Modellversuch zur Abgabe von Cannabis zur medizinischen Nutzung aussehen soll. Ziel ist ein Antrag für eine entsprechende Ausnahmegenehmigung nach §3 BtMG beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).

Als konkretes Modell schlagen wir eine Patient*innen-Vereinigung vor. Diese soll an einem gesicherten Ort nach folgenden Regeln betrieben werden:
● Mitglied werden kann jede*r Dortmunder Cannabispatient*in.
● Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung des Cannabis erfolgt durch qualifiziertes Fachpersonal, nicht durch die Mitglieder selbst.
● Die Abgabe des Cannabis erfolgt ausschließlich an Mitglieder gegen einen Kostenbeitrag.
● Jedes Mitglied erhält höchstens die medizinisch indizierte Eigenbedarfsmenge
● Ein Handel mit Cannabis oder eine Abgabe an Dritte bleibt weiterhin illegal und strafbar und führt zum Ausschluss des Mitglieds.

Die Stadt überwacht einen ordnungsgemäßen Betrieb, kontrolliert die Sicherheit, Qualität, den Wirkstoffgehalt und Verbleib der Cannabinoidmedizin. Darüber hinaus werden bedarfsgerechte Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote, u. a. durch die Förderung von Konsumformen ohne Verbrennung, wie z. B. Verdampfung, angeboten.

Eine wissenschaftliche Begleitung des Projekts ist wünschenswert, beispielsweise durch Unterstützung der offiziellen Begleitstudie (auch durch Privatpatienten).

Wie die Überschlagsrechnung im Anhang zeigt, wäre das Projekt kostenneutral möglich.

Als Alternative zu diesem Modell wäre auch ein Anbau durch die Stadt selbst sowie die Abgabe durch die Stadt oder über Apotheken denkbar. Nach Rechtsauffassung des BfArM muss die Abgabe über Apotheken erfolgen.

Der geplante Gesprächskreis sollte durch mindestens einen öffentlichen Fachtag bzw. Fachkonferenz, bei denen Experten zur Sache referieren und Fragen geklärt werden können, begleitet werden.

Die Verwaltung wird beauftragt, insbesondere auf Ebene der kommunalen Spitzenverbände die zukünftige Entwicklung und Bestrebungen zu Cannabis als Medizin aktiv zu begleiten und hieraus weitere Konsequenzen für München abzuleiten.

Begründung:

Seit dem 10.03.2017 ist Cannabis als Medizin verschreibungsfähig. Schwerkranke Patienten können die Erstattung der Kosten von der Krankenkasse beantragen, jedoch wird dies in nicht allen Fälle genehmigt. Doch die Verfügbarkeit der Medizin ist auch für Dortmunder Patient*innen mit Rezept desolat, da die Apotheken bundesweit mit erheblichen Lieferengpässen zu kämpfen haben Bundesregierung sieht Lieferengpässe bei Cannabis für Schwerstkranke, aerzteblatt.de, 4.9.2017.

Die ohnehin schlechte Versorgungslage wird sich zudem in absehbarer Zeit aus den folgenden Gründen verschlechtern:

Aktuell wird Deutschland nur von Kanada und den Niederlanden mit Medizinalhanf beliefert. Das UN-Einheits-Übereinkommen über Suchtstoffe von 1961 verbietet den Verkauf von Cannabis als Genußmittel. Laut Aussage des Bundestagsabgeordneten und CDU-Gesundheitsexperten Erwin Rüddel dürfe Uruguay Deutschland nicht beliefern, da dort Cannabis auch als Genussmittel verkauft werden darf Uruguay will medizinisches Cannabis für den Export anbauen, DAZ Online, 15.11.2017. Nachdem Kanada die vollständige Cannabislegalisierung 2018 umsetzen und die Niederlande diese im Rahmen von Modellprojekten testen werden, fallen möglicherweise sogar beide Länder im kommenden Jahr als Lieferanten aus, wodurch bis zur Produktion in Deutschland die Versorgung komplett zusammenbräche.

Die Produktion in Deutschland war für 2019 geplant. Dieser Zeitplan kann jedoch nicht eingehalten werden, da das Vergabeverfahren aufgrund einer Klage gegen die Ausschreibungsbedingungen vom OLG Düsseldorf gestoppt wurde (Az: VII Verg 40/17).

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-duesseldorf-viiverg4017-zuschlagsverbot-vergabe-anbau-lieferung-cannabis-medizin/, 29.03.2018

Weitere Klagen sind nicht auszuschließen. Cannabis-Klage gegen Bundesrepublik, Welzheimer Zeitung, 6.11.2017

Daher ist der Beginn des Anbaus in dieser Dekade äußerst unwahrscheinlich. So lange können Patient*innen jedoch nicht warten. Manche, z. B. Palliativpatient*innen, werden das Jahr 2021 nicht mehr erleben. Es ist unverzeihlich, den Kranken die Folgen von Fehlkalkulationen, juristischen Streitigkeiten und Bürokratie weiter zuzumuten.

Zweck und Ziel des geltenden Betäubungsmittelgesetzes ist (laut Regierungsvorlage des Betäubungsmittelgesetzes 1981, BTDrucks. 8/3551, S. 23 f.) der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine Regelung des Verkehrs mit Betäubungsmitteln, um deren Sicherheit und Kontrolle zu gewährleisten, die notwendige medizinische Versorgung der Bevölkerung sicher zu stellen und den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie das Entstehen oder Erhalten einer Betäubungsmittelabhängigkeit zu verhindern.

Die Durchführung eines wie von uns beschriebenen Modellversuchs ist mit dem Schutzzweck des Betäubungsmittelgesetzes grundsätzlich vereinbar. Insbesondere bleiben die Bestimmungen des §19 Absatz 2a BtMG durch expliziten Einbezug des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte gewahrt.

Aufgrund der Versorgungsengpässe müssen sich viele Patient*innen auf dem Schwarzmarkt versorgen.
Das im Antrag beschriebene Modell liegt im öffentlichen Interesse und verfolgt Zweck und Ziel des BtMG, weil es im Vergleich zum bereits existierenden Schwarzmarkt für Cannabis folgende Vorteile bietet:
● Cannabis kann in einheitlicher, gleichbleibender Qualität wie bei den großen Medizinalhanfherstellern selbst produziert werden.
● Das Arzneimittel kann auf Qualität und THC-Gehalt geprüft werden und ist frei von gesundheitsgefährdenden Streckmitteln und anderen Verunreinigungen.
● Die Förderung von tabak- und verbrennungsfreien Konsumformen mindert die Risiken des Cannabiskonsums durch Nikotinsucht- und Atemwegserkrankungen.
● Die Patient*innen sind bei Versorgungsengpässen nicht mehr auf den Schwarzmarkt angewiesen. Durch eine Schwächung des Schwarzmarktes wird der Gewinn der organisierten Kriminalität geschmälert und das unkontrollierte Angebot insbesondere an Jugendliche eingeschränkt.
● Die Präventions-, Informations-, Hilfs- und Schadensminderungsangebote in der Vereinigung können die Gesundheit fördern und besser vor Missbrauch sowie Abhängigkeit schützen, da sie die Konsumenten und Konsumentinnen direkt erreichen.
● Die Polizei wird von der Verfolgung der sich auf eigene Initiative selbst versorgenden Patient*innen entlastet und kann sich verstärkt um wirkliche Kriminalität kümmern.
● Die Produktion ist preisgünstig möglich.

§3 (2) BtMG erlaubt explizit Ausnahmegenehmigungen „zu wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden Zwecken“. In einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Januar 2000 (AZ2 BvR 2382 - 2389/99) heißt es: "Die medizinische Versorgung der Bevölkerung ist danach auch ein öffentlicher Zweck, der im Einzelfall die Erteilung einer Erlaubnis (...) rechtfertigen kann."

Wie aus einer aktuellen kleinen Anfrage im Bundestag hervorgeht, wurden bisherige Vorschläge zu Cannabis-Modellprojekten abgelehnt, da sie "weder zur medizinischen Versorgung der Bevölkerung [beitragen würden], noch [...] den Missbrauch von Betäubungsmitteln sowie Drogenabhängigkeiten verhindern [könnten]". Unser Vorschlag würde die medizinische Versorgung einer chronisch unterversorgten Gruppe von Patientinnen und Patienten verbessern und wäre durch die Einbindung von Ärzt*innen und Apotheker*innen unbedenklich für die Mitglieder des Clubs.

Durch die Daten aus der begleitenden Forschung wird zudem die Sicherheit der gesamten Bevölkerung verbessert.

http://www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2017/12/28/bundesregierung-lehnt-freigabe-von-cannabis-weiter-ab

Über den §3 kann jede Person, jeder Verein und jede Gemeinde einen Modellversuch zur Abgabe von Cannabis beantragen. Das bundesdeutsche Modellprojekt zur heroingestützten Behandlung Opiatabhängiger lief beispielsweise ebenfalls über diesen Paragraphen.

Bereits vor dem 10.03.2017 besaßen über 1.000 Personen in Deutschland die Erlaubnis Cannabis aus der Apotheke zu erwerben.

http://alternative-drogenpolitik.de/2017/01/16/1004-patientinnen-und-patienten/

Außerdem wurde mehreren Cannabispatient*innen der Eigenanbau per Gerichtsbeschluss gestattet.

http://www.vg-koeln.nrw.de/behoerde/presse/Pressemitteilungen/Archiv/2014/14_140722/index.php

Schätzungen zufolge haben bereits Mitte 2017 mehr als 10.000 Patient*innen ein Rezept für Cannabis als Medizin erhalten. Die ursprünglich für 2019 geplante Produktion würde auch nicht einmal ausreichen, um diese 10.000 Patient*innen zu versorgen.
Aktuelle Schätzungen gehen von min. 15.000 Patient*innen in Deutschland aus.

Derzeit gibt es in Dortmund also schätzungsweise über 100 Cannabispatient*innen. Laut der Arbeitsgemeinschaft „Cannabis als Medizin“ könnten 0,1 – 1% der Bevölkerung von Cannabis als Medizin profitieren. Bezogen auf die Einwohnerzahl der Stadt Dortmund wären dies 600 bis 6.000 Personen. Dementsprechend steigt die Zahl der Cannabispatient*innen zunehmend weiter an, was die Versorgung zusätzlich erschwert.

Über 90% der Bürger*innen Deutschlands sprechen sich schon seit Jahren für einen Einsatz von Cannabis als Medizin aus. https://hanfverband.de/nachrichten/news/repraesentative-umfragen-wie-stehen-die-deutschen-zu-cannabis-und-legalisierung Der Bundestag hat den Beschluss hierzu am 19.01.2017 einstimmig gefasst. Wegen der Versorgungsengpässe wurde zwar eine Erhöhung der Anbaumengen in Aussicht gestellt, diese greift aufgrund der Gerichtsprozesse allerdings voraussichtlich weitaus später als geplant. So lange können Patient*innen nicht warten!

Ähnliche Modelle, wie das von uns vorgeschlagene, werden in Belgien und Spanien bereits seit mehreren Jahren erfolgreich betrieben.
Überschlagsrechnung:

Die folgenden Berechnungen sind bewusst konservativ gehalten und sie beziehen sich auf nur eine einzelne Patient*innen-Vereinigung mit 100 Mitgliedern. Mit jeder weiteren Vereinigung sinken die Kosten natürlich, da die Ausgaben für die Sicherung des Anbauraums nicht linear steigen und der Aufwand für die Initiierung des Projekts nur einmal geleistet werden muss.

Die Produktion von Cannabis unter legalen Bedingungen ist sehr viel günstiger als unter illegalen Bedingungen. Experten aus den USA gehen nach einer Legalisierung von einem Produktionspreis von deutlich unter einem Euro pro Gramm aus. Beim Anbau vor Ort in Dortmund müssten der kleinere Maßstab und höhere deutsche Strompreise in Betracht gezogen werden.

Die Firma Canopy Growth Corporation in Kanada produziert Cannabis als Medizin in Arzneimittelqualität für 0,85 Euro pro Gramm. Konservativ geschätzt höheren Kosten (z. B. für Strom) gehen wir von realisierbaren Produktionskosten von 2 Euro pro Gramm aus.

Der Apothekenpreis für Cannabis beläuft sich in Deutschland auf 15-30 € pro Gramm. Diese Preisspanne ist auch in dem beabsichtigten Modellprojekt machbar.
Zur Entlastung der bereits finanziell stark geforderten Patient*innen (und ggfs. deren Krankenkassen) soll jedoch ein Verkaufspreis von maximal 15 € angestrebt werden.

Der genaue Bedarf ist derzeit noch schwierig einzuschätzen, da dazu noch keine Daten veröffentlicht wurden. Der Bedarf pro Patient*innen kann sehr stark variieren. Bei neuen Patient*innen können 0,1-0,3 Gramm pro Tag ausreichend sein. Im Einzelfall kann der Bedarf höher sein. Wir setzen daher als Kalkulationsbasis 0,3 Gramm pro Tag an. Der entsprechende Jahresbedarf pro Person ist somit auf höchstens 109,5 Gramm estimiert.

Das vorgeschlagene Modell mit 100 Patient*innen hätte einen Verbrauch von circa 10,95 kg pro Jahr.

Die Differenz zwischen dem Produktionspreis (2 €) und dem gewünschten Abgabepreis an die Konsumenten (15 €) liegt bei bis zu 13 Euro pro Gramm. Damit wären pro kg Cannabis und Jahr 13.000 € für den Betrieb und die Kosten der Kommune nutzbar. Bei einem Jahresverbrauch von 10,95 kg wären dies 134.160 €.

Bei mehreren oder größeren Vereinigungen würden die Produktionskosten für Cannabis deutlich sinken, während die Ausgaben in geringerem Maße steigen würden.


Ausgaben der Stadt

Verwaltung der Vereiniung
32.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E08
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

Anbau, Ernte und Weiterverarbeitung im CSC
35.000 € Personalkosten für eine halbe Stelle nach E09b
6.000 € Sachkosten für eine halbe Stelle

15.000 € Umbaukosten für die Sicherung des Anbauraums, dies wären 3.000 € pro Jahr bei 5 Jahren Betrieb.

39.000 € + 6.000 € für eine halbe Stelle E13 für die Initiierung des Projekts und dem Antrag beim BfArM wären 9.000 € pro Jahr

In Summe wären dies Ausgaben in Höhe von 91.000 € pro Jahr.

Bei 134.160 € Einnahmen würde die Stadt Dortmund somit jährlich 33.160 € Gewinn erwirtschaften.


Frau Reigl (Fraktion Die LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Frau Weyer (SPD-Fraktion) gibt an, dass sie so pauschal dem Antrag nicht zustimmen wolle. Sie schlägt vor, den Antrag in einen Prüfauftrag umzuwandeln und dass es dazu eine Stellungnahme des Gesundheitsamtes gibt.

Frau Reigl ist damit einverstanden. Die Stellungnahme dazu ist für die nächste Sitzung vorgesehen. Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.


zu TOP 7.10
Demenzstrategie für Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15355-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme sowie der darin enthaltene Antrag der Fraktion AfD vor:
in einer der vergangenen Sitzungen wies die CDU-Fraktion zu Recht auf die steigende Anzahl von Menschen hin, die im Alter an Demenz erkranken. Bei Enthaltung der AfD-Fraktion beschloss der Ausschuss mehrheitlich die Präsentation des Demenzdorfes „Tönebon am See“ für eine der kommenden Ausschusssitzungen. Zwar unterstützt die AfD-Fraktion die stärkere Fokussierung auf mögliche Demenzstrategien für unsere Stadt, hält das Konzept eines Demenzdorfes für Dortmund allerdings für nicht übertragbar.

Großstädte mit ihren Quartieren brauchen genau wie die ländlichen Räume individuelle Handlungskonzepte für den Aufbau demenzfreundlicher Strukturen. Von den 3,1 Millionen Pflegebedürftigen in der sozialen Pflegeversicherung wurden im Jahr 2017 2,33 Millionen zu Hause versorgt. Auch drei Viertel der pflegebedürftigen Demenzkranken leben zu Hause und werden dort von Angehörigen betreut und gepflegt. Deshalb muss jedes Demenzkonzept auch die Angehörigen mit im Blick haben. Neben ausreichenden Unterstützungsangeboten gehören auch ein für Demenz sensibilisiertes Umfeld in der Nachbarschaft, in den Geschäften, im Vereinsleben und den kulturellen Angeboten dazu.

Mit dem Bundesmodellprogramm "Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz" wurden bis 2018 insgesamt 500 Hilfenetzwerke für jeweils zwei Jahre gefördert. Ziel ist eine möglichst flächendeckende Verbreitung von Unterstützungsmöglichkeiten in ganz Deutschland. Wichtige Kooperationspartner sind Kommunen, Vereine, Unternehmen, Wohlfahrtsverbände, Kirchengemeinden, Krankenhäuser, Sozialstationen und Pflegestützpunkte, Mehrgenerationenhäuser, Seniorenbüros, Arztpraxen und Selbsthilfeorganisationen.
Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Kooperationen bestehen noch oder bestanden zwischen Hilfenetzwerken der „Lokalen Allianzen für Menschen mit Demenz“ und der Stadt Dortmund?

2. Wie gestalten sich zukünftige Kooperationsvereinbarungen mit obigen Hilfenetzwerken des Bundesmodellprogramms?


Die Aktion Demenz e .V. führte insgesamt drei Auflagen des Förderprogramms der Robert Bosch Stiftung „Menschen mit Demenz in der Kommune“ durch. Im Rahmen der Ausschreibung unterstützte die Robert Bosch Stiftung lokale Projekte, in denen Demenz als Thema aufgegriffen und bürgerschaftliche Aktivitäten zur Begleitung und Beteiligung von Menschen mit Demenz angestoßen und umgesetzt wurden. Es wurden insgesamt 78 Antragsteller für eine Förderung ausgewählt. Die Initiativen konnten bis zu 15.000 Euro für ihre Arbeit erhalten. Insgesamt stellte die Robert Bosch Stiftung rund eine Million Euro Fördergelder zur Verfügung.

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Fragen:
1. Welche Projekte wurden in Dortmund aus Mitteln des Förderprogramms „Menschen mit Demenz in der Kommune“ gefördert?

2. Ist die Finanzierung dieser Projekte auch für die Zukunft sichergestellt?


Die fortschreitende Digitalisierung der Gesellschaft eröffnet auch im Bereich der Pflege neue Handlungsmöglichkeiten. Der Verein „Dein Nachbar e.V.“ ist ein Netzwerk von Helfern, die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen im Alltag helfen. Die App des Netzwerks notiert dabei Tätigkeitsfelder, Zeitfenster, Qualifikationen und Einsatzorten von potenziellen Hilfspersonen und vermittelt den Kontakt zu den Betroffenen. Derzeit wird die App in München erprobt.

Die AfD-Fraktion stellt folgenden Antrag:

„Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept des Hilfsnetzwerks „Dein Nachbar e.V.“ vorzustellen und gegebenenfalls Herrn Thomas Oeben, den Vereinsvorsitzenden, in den Ausschuss einzuladen.“


Herr Helferich (Fraktion AfD) erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Herr Langhorst (Fraktion B`90/Die Grünen) schlägt vor, zunächst die Fragen der Fraktion AfD beantworten zu lassen, bevor über den Antrag beschlossen wird.

Herr Helferich ist damit einverstanden. Die Stellungnahme dazu ist für die nächste Sitzung vorgesehen. Der Antrag wird bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt.


zu TOP 7.11
Finanzielle Mehrbelastungen für Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15357-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion AfD vor:
nach der bisherigen Gesetzeslage mussten Angehörige für die Pflegekosten ihrer Verwandten aufkommen, wenn diese ihre Kosten nicht selbst tragen konnten. Eine Grenze zog der Gesetzgeber bisher bei Geringverdienern, die bspw. als Alleinstehende weniger als 21.600 Euro netto verdient haben und mit einer Familie weniger als 38.800 Euro. Diese Angehörigengruppen wurden vom Staat entlastet.

Die o.g. Entlastungsgrenzen hält die Bundesregierung nunmehr für zu niedrig angesetzt. Mit dem „Angehörigen-Entlastungsgesetz“ will das Bundessozialministerium deren Festlegungen neu regeln. Dementsprechend sollen Kinder pflegebedürftiger Eltern in Zukunft nur noch ab einem Bruttojahreseinkommen von 100.000 Euro verpflichtet werden. Das ist Teil eines Gesetzentwurfs, den das Bundeskabinett beschlossen hat.

Kritik an dem Gesetzentwurf kommt aus den Kommunen. "Mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz würde das Solidaritätsprinzip weitestgehend ausgehöhlt", kritisiert DStGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg die Pläne der Bundesregierung: "Es ist grundsätzlich zumutbar, dass Kinder und Eltern gegenseitig für einander einstehen. Daran sollte nicht gerüttelt werden." Für die Kommunen würde das Gesetz Mehrbelastungen in Milliardenhöhe bedeuten. Bereits durch die derzeit geltenden Entlastungen für Angehörige Pflegebedürftiger beziehen rund 400.000 Menschen finanzielle Hilfen von den Sozialämtern der deutschen Städte und Gemeinden. Jährlich bedeutet das für die Kommunen Ausgaben in Höhe von 3,8 Milliarden Euro. Diese sind durch Einnahmen, etwa aus dem Unterhaltsrückgriff, längst nicht gedeckt. Hier kommen jährlich 513 Millionen Euro an Einnahmen zusammen.

Im Hinblick auf die Gesetzesänderung bittet die AfD-Fraktion um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie hoch sind die Entlastungszahlungen für Angehörige Pflegebedürftiger in Dortmund?

2. Wie hoch sind die Einnahmen durch einen Unterhaltsrückgriff durch die Stadt Dortmund?

3. Wie viele Angehörige Pflegebedürftiger erhalten derzeit Unterstützungszahlungen durch das Sozialamt?

4. Welche finanzielle Mehrbelastung erwartet die Stadt Dortmund durch das geplante „Angehörigen-Entlastungsgesetz“?

5.

Die Beantwortung erfolgt zur nächsten Sitzung.


zu TOP 7.12
Darstellung der ordnungsgemäßen Teilnahme von Verpflichteten bei Integrationskursen
Vorschlag zur TO (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 15358-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme sowie der darin enthaltene Antrag der Fraktion AfD vor:
im Hinblick auf die mediale Berichterstattung über Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern erfragte die AfD-Fraktion die Situation für Dortmund. In der Vergangenheit waren Anbieter von Integrationskursen für Flüchtlinge dem begründeten Verdacht ausgesetzt, die ordnungsgemäße Teilnahme von Flüchtlingen an etwaigen Kursen zu fingieren. Die Verwaltung beantworte die Anfrage in der DS.Nr.: 14077-19. Dabei stellte die Verwaltung dar, dass Kursträger gem. § 8 Abs. 3 S. 1 Integrationskursverordung (IntV) den verpflichtenden Stellen (Ausländerbehörde, Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende, Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz) mitzuteilen hätten, wenn Kursteilnehmer den Integrationskursen fernbleiben würden.

In § 14 Abs. 6 S. 2 IntV wird die ordnungsgemäße Teilnahme wie folgt definiert: „Ordnungsgemäß ist die Teilnahme, wenn ein Teilnehmer so regelmäßig am Kurs teilnimmt, dass ein Kurserfolg möglich ist und der Lernerfolg insbesondere nicht durch Kursabbruch oder häufige Nichtteilnahme gefährdet ist, und er am Abschlusstest nach § 17 Abs. 1 IntV teilnimmt.“

Die AfD-Fraktion bittet um Beantwortung folgender Frage:
Wie viele zur Kursteilnahme verpflichtete Ausländer, die nicht ordnungsgemäß im Sinne von § 14 Abs. 6 S. 2 IntV an Kursen teilnahmen, wurden der zuständigen Ausländerbehörde, den zuständigen Trägern der Grundsicherung für Arbeitssuchende oder dem zuständigen Träger der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in den Jahren 2016-2018 durch die Kursträger gemeldet (Bitte um Aufschlüsselung nach Anzahl der Verpflichteten je zuständiger Stelle, Anzahl der Gemeldeten durch Kursträger, Jahr)?
Die AfD-Fraktion beantragt ferner:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit das System der verpflichteten Kurse nach der Integrationskursverordnung darzustellen.

Das Thema wurde bereits unter TOP 3.1 „Unregelmäßigkeiten bei Sprach- und Integrationskursanbietern“ (Drucksache-Nr. 15358-19) behandelt. Es wurde festgehalten, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nicht dafür zuständig sei und Anfragen zu dem Thema an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zu richten sind.

zu TOP 7.13
Männerübernachtungsstelle
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15360-19)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 15360-19-E1)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beantwortung folgender Fragen:

1. Es häufen sich Rückmeldungen, dass im Umfeld der Männerübernachtungsstelle an der Unionstraße schon tagsüber Menschen in Bereichen Alkohol konsumieren, in denen sich auch Kinder aufhalten. Ist der Verwaltung dieses Problem bekannt?

2. Sollte die Verwaltung davon Kenntnis besitzen, welche Maßnahmen werden angedacht, um diese Situation zu ändern?

Die Beantwortung erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 7.14
Erhöhung der Fördermittel der Projekte "BackUp" und "CoBaYana"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 15356-19)

Dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit bittet um Aufnahme des o.g. Punktes zur Tagesordnung sowie um Beratung und Beschlussfassung des nachfolgen Antrags:

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschließt, die durch die Stadt Dortmund gewährte institutionelle Förderung der Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ sowie des Vereins „BackUp – ComeBack e.V.“ zunächst bis zum 31.12.2024 um 10.000€ p.a. zu erhöhen. Die Aktionsfondsmittel werden somit von 90.000€ p.a. auf insgesamt 100.000€ p.a. erhöht.

Begründung
Die Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ leisten in Dortmund seit vielen Jahren überaus wertvolle und erfolgreiche Arbeit. Während das Projekt „Back Up“ den Opfern von rassistischer und rechtsextremer Gewalt hilft und diese umfänglich betreut, richtet sich das Projekt „CoBa-Yana“ an all jene, die aus der rechtsextremen Szene aussteigen wollen und dabei Hilfe sowie Rat benötigen. Am 04. Juli 2019 hat der Rat der Stadt Dortmund beschlossen, dass der Verein „BackUp – ComeBack e.V.“ mit jährlich 20.000€, die Projekte „Back Up“ und „CoBa-Yana“ mit jeweils 35.000€ jährlich zunächst bis zum 31.12.2024 von der Stadt gefördert werden. Aus Sicht der CDU-Fraktion gilt es einerseits, die hervorragende Arbeit des Vereins sowie der beiden Projekte im Bereich der Rassismus- und Extremismusprävention, des Opferschutzes und der Opferhilfe anzuerkennen und entsprechend ihrer Erfolge zu würdigen. Da andererseits der (wachsende) Antisemitismus in Zukunft stärker in den Fokus dieser Arbeit rücken soll, ist eine dauerhafte Erhöhung der jährlichen Förderung durch die Stadt Dortmund um 10.000€ auf dann 100.000€ pro Jahr angemessen. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die Ausweitung der Betätigungsfelder sowie der damit verbundene Mehraufwand auch finanziell von den Projekten gestemmt werden können.


Der Antrag bezieht sich auf eine Verwaltungsvorlage aus dem Fachbereich 1 (Drucksache-Nr.: 14412-19). Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat zu der Vorlage eine Empfehlung ausgesprochen. Die Vorlage selbst ist am 04.07.2019 vom Rat beschlossen worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit ist sich daher einig, den Antrag der CDU-Fraktion zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften weiterzuleiten.



Herr Taranczewski weist darauf hin, dass die nächste Sitzung am 19.11.2019 bereits um 13:00 Uhr beginnen wird.





Taranczewski
Weyer
Galbierz
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin