Niederschrift (öffentlich)

über die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 10.12.2020
Halle 1U, Westfalenhallen, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Dr. Jendrik Suck (CDU)


Rm Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Christina Alexandrowiz (SPD)
Rm Armel Dsicheu Djine (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Wolfgang Gurowietz (B 90/Die Grünen)
sB Angela Frommeyer (CDU)
Rm Heiner Garbe (AfD)

Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Gudrun Heidkamp (SPD) i. V. für Rm Hendrik Berndsen
Rm Michael Kauch(FDP/BL)
Rm Ulrich Langhorst (B 90/Die Grünen)
Rm Sonja Lemke (DIE LINKE+) Rm Sascha Mader (CDU)

Rm Dr. Christoph Neumann (B 90/Die Grünen)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Franz-Josef Rüther (SPD)
Rm Norbert Schilff (SPD)

Rm Olaf Schlösser (Die Partei)
Rm Martina Stackelbeck (B 90/Die Grünen)
Rm Oliver Stieglitz (B 90/Die Grünen) i. V. für Rm Ingrid Reuter (B 90/Die Grünen)
Rm Dr. Petra Tautorat (DIE LINKE+) i. V. für Rm Utz Kowalewski (DIE LINKE+)
Rm Uwe Wallrabe (CDU) i. V. für Rm Ulrich Monegel (CDU)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Stefan Bromund – 2/Dez-Con
Stefan Heynen –20/1
Martin Pütz – 20/3
Andrea Daniel – 20/3
Philip Cordes – 20/3
Thomas Ellerkamp – 23/FBL
Detlef Niederquell – 23/stellv. FBL
Markus Neuhaus –21/AL
Jürgen Krause – 1/GB 1

Martin Depenbrock – 40/6
Dr. Stefan Mühlhofer – 41/GfD
Detlef Woltering – 41/BGL
Tobias Ehinger – 42/GfD
Jörg Süshardt – 50/FBL
Annette Kulozik – 52/GL
Ingo Stephan – 53/1
Daniel Kunstleben – 57/FABIDO
Nicole Becker – 66/1
Stefanie Gerszewski – 67/2
Ralf Dallmann – 68/BL
Sylvia Tiews – 80/WiFö
Horst-Günther Nehm – 80/SVTZ

3. Gäste:

---




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 1. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 10.12.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Kongresszentrum Westfalenhalle, Halle 1 U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund



1. Regularien

1.0 Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW

1.1 Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretungen
(Drucksache Nr.: 19003-20-E1)

1.2 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.3 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.4 Feststellung der Tagesordnung

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.09.2020

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020
(Drucksache Nr.: 18752-20)

2.2 Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)

2.3 Corona-Hilfe der Stadt durch Aussetzung kommunaler Steuern und Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19375-20)

3. Finanzen

3.1 4. Managementbericht 2020
Kenntnisnahme



3.2 Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18759-20)

3.3 Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18822-20)

3.4 Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)

3.5 Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20)

3.6 Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18982-20)

3.7 Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)

3.8 15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18835-20)

3.9 Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)

3.10 Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18811-20)

3.11 Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18156-20)

3.12 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18898-20)

3.13 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18972-20)

3.14 Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19029-20)



3.15 Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19078-20)

3.16 FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18773-20)

3.17 Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19117-20)

3.18 Reinoldi Sekundarschule Westerfilde; Neubau inkl. Abriss
hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Abrisses

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18386-20)

3.19 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

3.20 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

3.21 Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)

3.22 Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)

4. Beteiligungen

4.1 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)

4.2 Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18824-20)

4.3 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19032-20)

4.4 DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19074-20)

4.5 Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18158-20)

4.6 Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)

4.7 Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18974-20)

4.8 Beteiligungsbericht 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18680-20)

4.9 Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19298-20)

4.10 Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18881-20)

4.11 Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18743-20)

4.12 Liquidation der Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18806-20)

4.13 Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)

4.14 Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18830-20)

4.15 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18868-20)

4.16 Ausstieg aus der STEAG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19362-20)

4.17 Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19361-20)



4.18 Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19238-20)

4.19 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)

5. Liegenschaften

5.1 Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20-E1)
Die Unterlagen haben Sie bereits zur Sitzung am 17.09.20 erhalten.

5.2 Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund/Lütgendortmunder Hellweg - Signalisierung der Kreuzung; Beschlusserhöhung
hier: Dringlichkeitsentscheidung

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18709-20)

5.3 Sozial Ökologisches Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19301-20)

5.4 Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18880-20)

5.5 Leerstand städtischer Immobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)

6. Sondervermögen

6.1 Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20)

6.2 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20)

6.3 Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19035-20)

7. Sonstiges

7.1 Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses

Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)



7.2 Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)

7.3 Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16320-19)

7.4 Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18965-20)

7.5 Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)

7.6 Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)

7.7 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)

7.8 Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

7.9 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)

7.10 Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)



Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Dr. Suck - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist. Ferner weist der Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.0
Verpflichtung sachkundiger Bürgerinnen und Bürger gem. § 67 Abs. 3 der Gemeindeordnung NW

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU) verpflichtet Frau sB Dr. Angela Frommeyer (CDU-Fraktion) zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben und wünscht ihr hierzu viel Glück und Erfolg.



zu TOP 1.1
Bestellung einer Schriftführerin und deren Stellvertretungen
(Drucksache Nr.: 19003-20-E1)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bestellt einstimmig Frau Petra Ilter zur Schriftführerin und Frau Monika Helfer sowie Alissa Weber zur stellvertretenden Schriftführerin.

zu TOP 1.2
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Alexandrowitz benannt.

zu TOP 1.3
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.4
Feststellung der Tagesordnung

Folgende Vorlagen werden im Wege der Dringlichkeit behandelt:
Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19214-20)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.4 behandelt.
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19132-20)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.23 behandelt.
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19223-20)

Die Angelegenheit wird unter TOP 3.24 behandelt.
Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14015-19)
Die Angelegenheit wird unter TOP 3.25 behandelt.
Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19050-20)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.20 behandelt.


FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18943-20)
Die Angelegenheit wird unter TOP 4.21 behandelt.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.09.2020

Die Niederschrift über die 46. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 17.09.2020 wird bei einigen Enthaltungen einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Corona-Exit Programm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18752-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 11.11.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 02.12.2020
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 03.12.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus ihrer Sitzung am 11.11.2020 vor:
Die Fraktion Die Linke / Die PARTEI lehnen die Verwaltungsvorlage u. a. aus nachfolgenden Gründen ab:

- Das Bereiche, wie z. B. der Hauptbahnhof und der Fredenbaumpark, nicht Corona bedingt betroffen sind.
- Die auf Seite 33 genannten Events können, wenn erst im Jahre 2021 stattfinden und haben somit nichts mit dem Corona-Exit zu tun.
- Die von der Wirtschaftsförderung genannten Ausführungen werden für zu schwammig gehalten, Grafiken zum Teil nicht lesbar.
- 15 neue Stellen werden im Service- und Präsensdienst geschaffen ohne Perspektive, sind daher nicht attraktiv. Sie haben keinerlei hoheitliche Befugnisse; nur sogenannte Jedermannsrechte.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 11 Ja-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Herr Hempfling/AfD), 5 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke / Die PARTEI und Frau Sahin/BVT) und 2 Enthaltungen (Frau Rosenbaum und Frau Glade/Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) folgende Beschlussfassung:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


Darüber hinaus nehmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die nachfolgende Anfrage der Fraktion Die Linke / Die PARTEI zur Kenntnis und bitten um Weiterleitung zur schriftlichen Beantwortung an die Verwaltung:

2015 hatte die Fraktion Die Linke + Piraten folgenden Antrag gestellt:


In der Nordstadt gibt es eine Vielzahl langfristig oder nach immer wieder schnell beendeter Zwischennutzung leer stehende gewerbliche Räume, vor allem Ladenlokale und Kneipen.
Zur wirtschaftlichen Vitalität des Stadtteils tragen sie unter diesen Bedingungen nichts bei und ihr oft wenig attraktiver Anblick beeinträchtig die Ausstrahlung des Stadtteilbildes.
Die zuständigen städtischen Stellen mögen prüfen, inwieweit eine Umwandlung dieses ungenutzten Raumes in Wohnraum gegebenenfalls durch Förderanreize angestoßen werden kann. Eine denkbare Förderung könnte mit einem bevorzugten Zugriffsrecht der Stadt als Mieterin auf den neu entstandenen Wohnraum verbunden werden, die diesen ihrerseits wieder Bedürftigen zur Verfügung stellen könnte.

Dieser wurde in der Sitzung nicht beschlossen, sondern als Prüfauftrag an die Verwaltung weitergeleitet.

Was hat die Prüfung ergeben?


Des Weiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West aus ihrer Sitzung am 02.12.2020 vor:
Die Fraktion B90/Die Grüne lehnt die Vorlage als unzureichend und nichtssagend insbesondere der Punkte 2 -4 ab:

Nach Studium der Vorlage ist kein Exit-Programm zu erkennen. Vielmehr handelt es sich um einen Sachstandsbericht von Fachbereichen der Verwaltung. Es stellt ein Puzzle von einzelnen Maßnahmen und Informationen dar. Exemplarisch wird das Entwicklungskonzept im Fredenbaum genannt, das nichts mit Corona zu tun haben scheint. Das Zukunftsprogramm für Innenstädte taucht in der Vorlage nicht auf.

Die Fraktion Die Linke lehnt die Vorlage ebenfalls ab:

Sie sei unglaublich und vor allem veraltet. Es ist kein Exit-Szenario zu entdecken.
Offenbar wird für neu eingestellte Mitarbeiter im Service- und Präsenzdienst keine Sozialversicherung gezahlt.

Die Informationen zur Stadtinfrastruktur gehören nicht in die Vorlage. Zum Teilhabegesetz ist die Stadt Dortmund die einzige Stadt in der BRD, die ihre Statistik nicht abgegeben hat. Gelder aus dem Teilhabegesetz hätten ausgezahlt werden können. Informationen zur Wirtschaftswachstumsinitiative sind zu einseitig auf die Wirtschaft ausgerichtet. Ein Coronaprogramm ist nicht erkennbar.

Die SPD-Fraktion bittet nochmals um Berichterstattung zur Klärung offener Fragen und schlägt vor, die Vorlage in die kommende Sitzung zu schieben, da ohne Beantwortung der Fragen eine Entscheidung über die Empfehlung für die SPD-Fraktion schwierig sei.

Dies wird kontrovers diskutiert, da der Rat bereits am 17.12.2020 über die Vorlage berät, die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West am 20.01.2021 stattfindet.

Antrag:

Die SPD-Fraktion beantragt, die Vorlage in die kommende Sitzung mit Berichterstattung zu schieben. Kritik kann auch über die Ratsfraktionen in die Vorlagenberatung des Rates am 17.12.2020 erfolgen.

Der Antrag wird mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) abgelehnt, gleichwohl wird die Berichterstattung von allen für erforderlich gehalten.

Die Verwaltung wird dringend zur Berichterstattung in die nächste Sitzung gebeten.


Empfehlung:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich mit 11 Nein-Stimmen (B90/Die Grünen, Die Linke, Die Partei, FDP) gegen 7 Ja-Stimmen (Fraktionen der SPD und CDU, AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt die Vorlage ab.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung am 01.12.2020 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 11.11.2020:

Die SPD-Fraktion stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu, wünscht sich aber – gerade im Hinblick auf die akute Situation - eine aktuellere Vorlage.

Die Fraktion B´90/Die GRÜNEN merkt an, dass es die Vorlage sehr detailliert sei. Außerdem bittet sie um Beachtung der Ausführungen unter Punkt (g) auf Seite 18. Man habe die Befürchtung, dass durch die Gründung einer Gesellschaft der Bezirksvertretung Mengede die Einflussnahme auf Entscheidungen genommen wird, z.B. das Gewerbegebiet Groppenbruch. Dies ist inakzeptabel.

Für die Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI ist es nicht nachvollziehbar, warum bestimmte Themen in der Vorlage behandelt wurden. Als Beispiel führt sie hierzu das Thema „Fredenbaumpark“ an. Insgesamt seien einige Themen sehr detailliert behandelt worden, aber andere sind ihrer Meinung nach überflüssig bzw. nicht nachvollziehbar.

Die AfD erklärt, dass die Vorlage sehr umfangreich sei und viele Aspekte davon aktuell nur zur Kenntnis zu nehmen seien, um zu einem späteren Zeitpunkt darüber zu beraten. Darüber hinaus wird ergänzt, dass die Stadt Dortmund durch die Corona-Krise erhebliche wirtschaftliche Einbußen hat. Zum Beispiel durch verminderte Gewerbesteuereinnahmen. Ebenso hätte die Bezirksvertretung ca. 17.000 EUR für Aufwandsentschädigungen einsparen können, wenn man sich darauf geeinigt hätte, nur einen stellvertretenden Bezirksbürgermeister einzusetzen. Des Weiteren wurden 15 neue Mitarbeiter für die Service- und Präsenzdienste eingestellt. Die AfD wird der Empfehlung zustimmen.

Die CDU-Fraktion schließt sich den Ausführungen der SPD-Fraktion an und merkt an, dass es eine andere Möglichkeit geben muss, die politischen Gremien zeitnah zu informieren.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben gemachten Anmerkungen einstimmig bei drei Enthaltungen (FDP und Fraktion DIE LINKE/Die PARTEI):

1. die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis zu nehmen.

2. die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz zu beschließen und die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung zu stellen.

3. die Verwaltung zu beauftragen, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. die Verwaltung zu beauftragen, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.

Hierzu liegt vor Empfehlung des Seniorenbeirats vom 26.11.2020:

Der Seniorenbeirat stimmt grundsätzlich der Empfehlung zu. Er kritisiert jedoch ausdrücklich, dass die flächendeckende Schließung der Seniorenbegegnungsstätten keinerlei Erwähnung findet. Der allein hierdurch entstehende Verlust an sozialer Teilhabe mündet schon jetzt in psychischen Belastungen, die nicht ohne Langzeitfolgen bleiben werden. Des Weiteren wird nicht dargestellt, ob die Seniorenbüros Notfallstrategien entwickelt haben und in welcher Form interveniert wird.
Der Seniorenbeirat erwartet, dass bereits heute Szenarien entwickelt werden zur Wiedereröffnung der Angebote und Aktivierung des Ehrenamtes.

Der Seniorenbeirat empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit den oben genannten Anmerkungen einstimmig folgende Beschlussfassung:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.


AMIG, 01.12.2020:

Auf Vorschlag des Vorsitzenden einigt man sich darauf, die Überweisung des Seniorenbeirates zuständigkeitshalber an den Sozialausschuss zu überweisen.

In Kenntnis der Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede und der Überweisung des Seniorenbeirates empfiehlt der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig bei 1 Enthaltung (Die Fraktion Die Partei) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung am 03.12.2020 vor:

…….
Weiterhin liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vom 30.11.2020 vor:
Corona-Exit Programm
Bezug: Drucksache Nr. 18752-20


Sehr geehrte Frau Vorsitzende,
sehr geehrte Damen und Herren,

in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 03.12.2020 wird der Fachausschuss die im Betreff genannte Vorlage empfehlen müssen.

Mit Beginn der Corona-Pandemie haben die seitens des Gesetzgebers aber auch der Verwaltungsspitze getroffenen Regelungen maßgeblichen Einfluss auf die Arbeitsweise der Verwaltung. Die Arbeitswelt hat sich einschneidend verändert. Digitalisierungsprozesse werden vorangetrieben, um die Verwaltung für die Bürgerinnen und Bürger handlungsfähig zu machen.

Um die Sicherheit und Ordnung aufrecht zu erhalten, mussten eine Vielzahl von Fachbereichen neue Wege gehen. Was jahrelang vermeintlich nicht gestalt- und umsetzbar war, zeigt sich nunmehr als die vernünftigste Lösung.

Der Personalrat hat in der Vergangenheit mehrfach darauf aufmerksam gemacht, dass publikumsintensive Bereiche wie die Bürgerdienste, das Sozialamt und das Ordnungsamt neben den persönlichen Vorsprachen auch mit Terminvergaben arbeiten sollten. Dieses sei nicht nur beschäftigtenfreundlich, sondern insbesondere bürgerfreundlich.

Daneben können Effekte wie kurze Wartezeiten und kleinere Wartebereiche erzielt werden. Anstelle der Schaffung von Wartebereichen sollte der Fokus bevorzugt auf die Einrichtung von Arbeitsplätzen unter Berücksichtigung der Arbeitsstättenverordnung liegen.

Von daher regt der Personalrat dringend an, an der derzeitigen Form der Terminvergaben festzuhalten bzw. bei Bedarf die Terminschienen auszuweiten.

Der Personalrat schließt sich ferner den Ausführungen zur Schaffung von weiteren 15 Stellen im Service- und Präsenzdienst (SuPD) an. Nach den Ausführungen der Verwaltung ist beabsichtigt, die zusätzlichen Mitarbeitenden an verschiedenen Standorten unterzubringen. Zur Einhaltung der coronabedingten Hygienevorschriften sollen die Abläufe in der Abteilung angepasst werden. Der Personalrat geht davon aus, dass eine rechtzeitige formale Beteiligung noch erfolgen wird.

Insgesamt steht die Verwaltung auch in den nächsten Wochen und Monaten vor großen Herausforderungen, denen sich alle Akteure stellen müssen. So muss bei Bedarf der Personalkörper kurzfristig verstärkt werden. Ferner ist der Fokus auf die erforderliche technische Ausstattung der Arbeitsplätze zu legen, damit die Verwaltung handlungsfähig bleibt, auch wenn dieses weitere finanzielle Ressourcen binden wird.

Mit freundlichen Grüßen


Christoph Schefers
Vorsitzender
Herr Gebel (Fraktion Die Linke+) teilt mit, dass man seiner Meinung nach insgesamt zustimmen könne, dass die Aktualität der Vorlage jedoch nicht zufriedenstellend sei.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) ergänzt, dass sich die Vorlage in Ihren Augen überlebt habe.

Herr Bohnhof (AfD-Partei) ist ebenfalls der Ansicht, dass die Vorlage sich überlebt habe.
Zu der Einrichtung der 15 neuen Stellen teilt er mit, dass diese nicht ausschließlich für die Überwachung der Corona-Maßnahmen geschaffen werden sollen, sondern die neuen Kolleginnen und Kollegen ebenfalls andere Aufgaben im Service- und Präsenzdienst wahrnehmen sollten.

In Kenntnis des Schreibens des Personalrates, der Empfehlungen der BV Mengede, des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und der BV Innenstadt-West empfiehlt der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung dem Rat einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion DIE FRAKTION-DIE PARTEI) folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund

1. nimmt die Ausführungen zum Corona-Exit-Programm zur Kenntnis.

2. beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service-und Präsenzdienst über das Teilhabechancengesetz und stellte die finanziellen Mittel für die Haushaltsjahre 2020 bis 2025 im Fachbereichsbudget der FB 50 und FB 32 zur Verfügung.

3. beauftragt die Verwaltung, ein Entwicklungskonzept Fredenbaumpark zu erarbeiten und dieses im 1. Quartal 2021 zur Beschlussfassung vorzulegen.

4. beauftragt die Verwaltung, sich am „Zukunftsprogramm für die Innenstädte“ des Landes NRW zu beteiligen und hierzu eine Vorlage für den Rat zu erstellen.

Frau Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass aus ihrer Sicht Pkt. 1 eine Kenntnisnahme sei, Pkt. 2 sei bereits gelaufen, zu Pkt. 3 gebe es einen Antrag der CDU-Fraktion von Anfang des Jahres und zu Pkt. 4 könne ihre Fraktion zustimmen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass die Vorlage bereits durch diverse Gremien gegangen sei und es im Rahmen der Vorlage einige Unklarheiten gebe, da es schwierig sei, bei der Coronalage immer auf dem aktuellen Stand zu bleiben. Es gebe weiterhin einen Hinweis auf das Memorandum II, das von den Bezirksvertreter*innen widergespiegelt worden sei. Diejenigen, die dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bereits vorher angehört haben, wüssten, worum es sich im Einzelnen handele. Das Memorandum bleibe jedoch in der Vorlage sehr unklar. Die Verwaltung müsse zukünftig etwas dezidierter auf diese Zusammenhänge eingehen.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) weist darauf hin, dass im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung. Europa, Wissenschaft und Forschung ergänzend zu der Vorlage „Neue Stärken“, die einen großen Teil des Corona Exit Programms ausmache, von ihrer Fraktion ein bereits in den Rat eingebrachter Antrag zum Ausschuss übermittelt wurde, zur Abstimmung gestellt worden sei, dem auch mehrheitlich bis auf den Pkt. 4
zugestimmt wurde. Dies sei aus den hier vorliegenden Unterlagen nicht erkennbar. Wenn im Rat über die Vorlage endgültig entschieden werde, solle dieser Antrag auch wieder präsent sein, um ihn mit „absegnen“ zu können. Sie bittet, diese Anmerkung zu Protokoll zu nehmen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Innenstadt-Nord und Innenstadt-West zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Partei den Empfehlungen des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün und des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalität an.


zu TOP 2.2
Weitere Maßnahmen im Zusammenhang mit der Pandemie
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19021-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Partei „Die Partei“ folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW für weitere Maßnahmen aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie überplanmäßige Mehraufwendungen in Höhe von bis zu 4 Mio. Euro im Haushaltsjahr 2020. Zur Deckung werden die im Folgenden unter den „Finanziellen Auswirkungen“ dargestellten Mittel verwendet.

zu TOP 2.3
Corona-Hilfe der Stadt durch Aussetzung kommunaler Steuern und Gebühren
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19375-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19375-20-E3)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 19375-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag I der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ vom 08.10.2014 wird wie folgt geändert:

In §13 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erhebung der Beherbergungsabgabe wird vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 ausgesetzt.“

Begründung:
Die Hotellerie ist besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Wiederanlaufens privater Übernachtungen in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.

Weitere Ausführungen mündlich.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender Antrag II der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 07.12.2020 vor:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die Gastronomie ist besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat in diesem Jahr dramatische Verluste hinnehmen müssen. Daher ist es völlig unzureichend, dass die Verwaltung nun beabsichtigt, dem Rat eine weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nur bis zum 31.3.2021 vorschlagen wird.

Denn um zu unterstützen, dass die Betriebe auch nur ansatzweise Verluste aus der Pandemie wettmachen können, müssen sie mindestens für die nächsten beiden Sommer von der städtischen Kostenbelastung befreit werden.

Deshalb fordert der Rat die Verwaltung auf, unverzüglich eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2022 ausgesetzt werden.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) begründet die beiden gestellten Anträge. Seine Fraktion glaube, dass es notwendig sei, an den Stellen, wo Branchen im Zuge der Schließungen im Rahmen der Coronakrise besonders belastet sind und wo die Stadt Dortmund die Möglichkeit habe, diese zu entlasten, dieses auch zu tun. Eine zweite betroffene Gruppe sei die Gastronomie. Hier gäbe es das Instrument, die Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie auszusetzen. Dies nur für das 1. Quartal zu tun, sei ein scheibchenweises Vorgehen, das den Betrieben nicht ermögliche, sich auf Kostensituationen im Jahr 2021 einzustellen.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) sieht die Notwendigkeit zu handeln, jedoch nur bis zum Ende des Jahres 2021.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an. Es sollte zusätzlich eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung erfolgen.
Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) sieht den in den Anträgen genannten Zeitraum ebenfalls als zu lang an. Bei der Sondernutzung der Außengastronomie spricht er sich auch für das Datum 31.12.2021 aus. Hinsichtlich der Beherbergungsabgabe handele es sich um einen ganz anderen Betrag und er kenne die Auswirkungen hierzu nicht.

Herr Neuhaus (21/FBL) teilt mit, dass im Planansatz 2,1 Mio. € für die Beherbergungsabgabe und im Soll – dadurch dass die Coronakrise weniger Übernachtungen stattfinden – liegt die Stadt Dortmund für das Jahr 2020 500.000,-- € unterhalb des Planansatzes.

Herr Kauch erklärt sich mit dem geänderten Datum (31.12.2021) und der quartalsweisen Betrachtung einverstanden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag I der Fraktion FDP/Bürgerliste in nachstehender geänderter Form (fett/kursiv) einstimmig zu:
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die „Satzung über die Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche private Beherbergungen im Gebiet der Stadt Dortmund (Beherbergungsabgabesatzung)“ vom 08.10.2014 wird wie folgt geändert:

In §13 wird folgender Satz angefügt:

„Die Erhebung der Beherbergungsabgabe wird vom 1.1.2021 bis 31.12.2022 31.12.2021 ausgesetzt.“

Weiterhin erfolgt eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung.

Begründung:
Die Hotellerie ist besonders von den Schließungen und Reisebeschränkungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. Als Beitrag der Stadt zur Bewältigung der Corona-Wirtschaftskrise sollen Hotels für die Zeit des Wiederanlaufens privater Übernachtungen in die Lage versetzt werden, einen größeren Teil des am Markt erzielbaren Endkundenpreises (der heute aus Kundensicht die Beherbergungsabgabe umfasst) für sich zu vereinnahmen. Außerdem werden die Betriebe von Bürokratie entlastet.

Weitere Ausführungen mündlich.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag II der Fraktion FDP/Bürgerliste in nachstehender geänderter Form (fett/kursiv) zu.
Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags

Die Gastronomie ist besonders von pandemiebedingten Schließungen und Umsatzausfällen getroffen. Sie hat in diesem Jahr dramatische Verluste hinnehmen müssen. Daher ist es völlig unzureichend, dass die Verwaltung nun beabsichtigt, dem Rat eine weitere Aussetzung der Sondernutzungsgebühren für die Außengastronomie nur bis zum 31.3.2021 vorschlagen wird.

Denn um zu unterstützen, dass die Betriebe auch nur ansatzweise Verluste aus der Pandemie wettmachen können, müssen sie mindestens für die nächsten beiden Sommer von der städtischen Kostenbelastung befreit werden.

Deshalb fordert der Rat die Verwaltung auf, unverzüglich eine Beschlussvorlage vorzulegen, mit der die Sondernutzungsgebühren bis zum 31.12.2022 31.12.2021 ausgesetzt werden.
Weiterhin erfolgt eine quartalsweise Betrachtung und Beurteilung der Entwicklung.
zu TOP 2.4
Absehen von der Festsetzung der Sondernutzungsgebühren für Betriebe mit Außengastronomie im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 bis zum 31.03.2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19214-20)

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist auf die beiden Anträge der Fraktion FDP/Bürgerliste unter TOP 2.3 (DS-Nr. 19375-20-E1 und 19375-20-E3) hin und schlägt vor, analog dazu das Datum vom 31.03.2021 auf den 31.12.2021 abzuändern.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (fett/kursiv) Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seines Beschlusses vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis 31.03.2021 31.12.2021 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge für das Haushaltsjahr 2021 des Stadtamtes 32 in Höhe von 21.000 € zur Kenntnis.


3. Finanzen

zu TOP 3.1
4. Managementbericht 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17926-20-E3)

Frau Daniel (20/3) erläutert die aktuelle Haushaltssituation anhand einer Präsentation (Anlage 1 digital - die Präsentation wurde allen anwesenden Ausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt). Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet im Anschluss auf die gestellten Fragen.

zu TOP 3.2
Investitionspaket zur Förderung von Sportstätten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18759-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 08.10.2020 gefassten Beschluss zur Kenntnis:

Die Verwaltung wird ermächtigt, vier Projekte zur Sanierung der städtischen Freibäder Volkspark, Wellinghofen und Hardenberg sowie zwei Projekte zur Sanierung der Sportanlage „Wischlinger Weg“ zur Förderung beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NW für das Programmjahr 2020, anzumelden.

zu TOP 3.3
Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18822-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden vom Rat der Stadt in seiner Sitzung am 26.11.2020 gefassten Beschluss zur Kenntnis:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 9 III der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.
2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die sechs in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Städt. Seniorenheime Dortmund gGmbH.

zu TOP 3.4
Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18826-20)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass bei der Kostenkalkulation für das Jahr 2020 die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 % berechnet werde. Die halbjährliche Senkung der Mehrwertsteuer auf 16 % sei nicht betrachtet worden. Wenn man dies getan hätte, wäre eine Erhöhung der Gebühren aus seiner Sicht nicht notwendig gewesen.

Frau Becker (66/1) teilt mit, dass die Mehrwertsteuer in die Kalkulation der EDG eingeflossen sei. Die Verwaltung habe die Beträge aus dieser Kalkulation übernommen. Es gebe keine saubere Abgrenzung für die Monate, in denen die Leistung erbracht worden sei.

Herr Heynen (20/1) erklärt, dass im Rahmen der Vorlage über die Gebührensatzung des Jahres 2021 zu beschließen sei. Ab 2021 beträgt der Mehrwertsteuersatz 19 %. Die Absenkung im Jahr 2021 sei im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Hier habe es einen Zeitversatz gegeben.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)

zu TOP 3.5
Wirtschaftsplan, Produkt- und Leistungsplanung 2021 für die Wirtschaftsförderung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18741-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltungen der Fraktion DIE LINKE+, der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
· beschließt den Wirtschaftsplan 2021 für die Wirtschaftsförderung Dortmund,
· stellt den Erfolgsplan 2021 (Anlage 1.1 und 1.2) mit einem Zuschussbedarf in Höhe von 18.336.842,66 EUR fest,
· stellt den Vermögensplan 2021 (Anlage 1.3) mit einem Zuschuss in Höhe von 220.000 EUR fest,
· beschließt, dass die Wirtschaftsförderung Dortmund Liquiditätskredite bis zu einer Höhe von 12.000.000 EUR im Wirtschaftsjahr 2021 in Anspruch nehmen darf,
· beschließt die Stellenübersicht für das Wirtschaftsjahr 2021 (Anlage 1.4),
· beschließt die Ergebnisplanung und Finanzplanung für die Jahre 2020-2024 (Anlage 2.1 und 2.2).

zu TOP 3.6
Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18982-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus seiner Sitzung am 01.12.2020 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2020 vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stellt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, bezüglich der genannten Stellenausweitung von 11 vollzeitverrechneten Planstellen bis zur nächsten Sitzung des AKSF am 19.01.2021 einen detaillierten Bericht vorzulegen, der die Notwendigkeit der neu zu schaffenden Stellen aufzeigt.

Dabei soll insbesondere erläutert werden, welche Aufgaben die 7 Stellen für die organisatorische Einbindung des Instituts für Vokalmusik übernehmen und, an welcher Stelle diese 7 Stellen installiert werden sollen.
Auch bitten wir um Darstellung, warum bei der Musikschule 3,25 Stellen eingespart werden und, welche diese sind.

Darüber hinaus möchten wir Auskunft darüber, ob alle 11 vollzeitverrechneten Stellen durch externe Besetzung geschaffen werden oder durch Umschichtung innerhalb der Stadtverwaltung erfolgen.

Begründung

In der Vorlage „Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund“ wird unter dem Punkt „Personelle Auswirkungen“ eine Stellenausweitung von insgesamt 11 vollzeitverrechneten Planstellen“ ausgewiesen, die auf Seite 2 der Anlage detailliert aufgelistet ist. Was in der Vorlage aber gänzlich fehlt ist eine Begründung dafür, warum an sieben Stellen in der Verwaltung die genannte Personalaufstockung notwendig und, warum im Bereich Musikschule eine Einsparung von 3,25 Personalstellen möglich ist.



Einer Zustimmung der Vorlage kann aus unserer Sicht her nur erfolgen, wenn detaillierte Angaben über die Personalaufstockung vorliegen.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.11.2020 vor:








Frau Mais (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Fragen aus Sicht ihrer Fraktion beantwortet seien. Ihre Fraktion könne der Vorlage nunmehr zustimmen. Sie bittet allerdings darum, dass zukünftig solche Fragen bereits Beantwortung in der Vorlage selbst finden.

Der Antrag der CDU-Fraktion ist mit der Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung als erledigt zu betrachten.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2021 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage I)
· dem Erfolgsplan 2021 (Anlage I)
· dem Vermögensplan 2021 (Anlage II)
· der Stellenübersicht 2021 (Anlage III)
·
Sowie ergänzt um die Produkt- und Leistungsplanung 2021 (Anlage IV).

Die Kulturbetriebe Dortmund werden ermächtigt, Darlehen bis zu einer Höhe von 500.000 € aufzunehmen. Hierbei handelt es sich um die Übertragung der bereits erteilten Ermächtigung zur Aufnahme von Darlehen für die Maßnahme der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache.
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Wirtschaftsplan 2021 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass die Verluste aus der Kapitalrücklage gedeckt würden. Dies werde in der Vorlage leider nicht erwähnt.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD) teilt mit, dass die Kapitalrücklage etwa 45 Mio. € betrage. Dieser Betrag werde jedoch jährlich durch Investitionen wieder aufgebaut. D. h., was ausgeglichen werde, würde mindestens im Jahr wieder aufgebaut, so dass der Betrag nicht weiter steige.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass das Problem in den Jahren 2015/2016 entstanden sei, als das Land NRW eine 6. Novellierung zu den Bilanzierungsmethoden nach NKF herausgegeben hat.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Antrag der CDU-Fraktion und die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit an.

zu TOP 3.7
Schuldnerberatung gemäß § 16a Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II), § 11 Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) und § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) in Verbindung mit § 11 SGB XII
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18005-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 08.12.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus seiner Sitzung am 08.12.2020 vor:
Herr Weber (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion die Vorlage empfehlen werde. Er denke, dass zukünftig ein erhöhtes Beratungsangebot gefordert sei und sehe den Bedarf.

Herr Beckmann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Aussage von Herrn Weber an und äußert, dass eine regelmäßige Berichterstattung bzgl. Der Budgetmittel wünschenswert sei. Ein kurzer Bericht alle 2 Jahre sei ausreichend.

Herr Schmidt (SPD-Fraktion) schließt sich dem ebenfalls an. Auch seine Fraktion sei mit einer Berichterstattung einverstanden.

Herr Gehrmann (Caritas) unterstützt den Wunsch nach einer Berichterstattung. Die Schuldnerberatung werde verstärkt angeboten und der Beratungsbedarf sei spürbar und sinnvoll.

Herr Süshardt (Leiter Sozialamt) gibt an, dass der Wunsch nach einer regelmäßigen Berichterstattung mit aufgenommen werden kann.

Herr Beckmann stellt mündlich folgenden Antrag:
In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit stimmt dieser Ergänzung einstimmig zu und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden geänderten (Fett) Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, neue Einzelverträge mit den Trägern der Schuldnerberatung für die Zeit vom 01.01.2021 bis 31.12.2025 abzuschließen.

In den Einzelverträgen mit jenen Trägern der Schuldnerberatung, die zusätzliche Budgetmittel erhalten, wird festgehalten, dass diese Träger dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit alle zwei Jahre einen kurzen Bericht über die Verwendung der zusätzlichen Budgetmittel erstatten.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften schließt sich der Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion an.

zu TOP 3.8
15 zusätzliche Mitarbeitende im Service- und Präsenzdienst des Ordnungsamtes
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18835-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 12.11.2020 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von 15 neuen Stellen im Service- und Präsenzdienst (SuPD) über das Teilhabechancengesetz.

zu TOP 3.9
Tarifabschluss 2020ff. im öffentlichen Dienst für die Beschäftigten von Bund und Kommunen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19131-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt das Ergebnis und die finanziellen Auswirkungen des Tarifabschlusses im öffentlichen Dienst zur Kenntnis.

zu TOP 3.10
Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18811-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung der Verwaltungsgebührensatzung nebst Gebührentarif der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.11
Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt - Baubeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18156-20)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18156-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus seiner Sitzung am 01.12.2020 vor:
AMIG, 01.1.2020:

Frau Uehlendahl informiert darüber, dass es auf Seite 5 der Vorlage im ersten Satz in der Klammer nicht Februar 2020 sondern Februar 2021 heißen muss.

Herr Rm Gebel gibt zu Protokoll, dass seine Fraktion zu diesem Punkt getrennt abstimmen werde.

AMIG, 01.12.2020:

Der Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion Die Linke +) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Beschaffung und Errichtung des Parkleitsystems Innenstadt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 6.620.200,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014656 – Erneuerung Parkleitsystem Innenstadt – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 140.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 3.900.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2022: 2.580.200,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 489.902,80 Euro.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.12.2020 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, in welchem Umfang die Leistungen des geplanten Parkleitsystems erweitert werden können, um die folgenden zusätzlichen Verkehrssteuerungen zu leisten:

- Aktuelle Hinweise zur Wegeführung zur Verbesserung von lokalen Immissionswerten
- Hinweise auf freie Kapazität an Ladevorrichtungen für E-Mobilität.

Begründung:
erfolgt mündlich

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) teilt mit, dass ihre Fraktion unterschiedlich über die Vorlage abstimmen werde.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hin und möchte von der Verwaltung wissen, ob hierdurch Mehrkosten und in welcher Höhe entstehen würden.

Frau Becker (66/1) erklärt, dass die Fragen hinsichtlich der Mehrkosten bis zur Ratssitzung ermittelt und dem Rat mitgeteilt würden.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung einschließlich der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Rat der Stadt durchlaufen.






zu TOP 3.12
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Amtes 24
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18898-20)

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt nach, warum man die Ursachen für die Mehrkosten nicht früher erkannt habe.

Herr Ellerkamp (23/FBL) führt aus, dass man am Gebäude Nollendorfplatz seit einem Jahr in verschiedenen Baumaßnahme aktiv sei. Im Altbaubestand sei es leider immer wieder so, dass im Vorhinein nicht exakter kalkuliert werden könne. Das Ausschreibungsergebnis sei anders ausgefallen, als man es sich erhofft habe. Weiterhin habe es weitere Auflagen des Brandschutzes gegeben, daraus seien weitere Bauaufgaben entstanden. Bei der Tiefgarage Südbad sehe es so aus, dass es eine ursprüngliche Kostenkalkulation von der Immobilienwirtschaft gegeben habe. Über diese Maßnahme sei noch nicht beschlossen worden, sie werde noch vorgelegt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW
- in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 in Höhe von rd. 725.000,00 €.

zu TOP 3.13
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18972-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in Verbindung mit § 37 Abs. 6 KomHVO NRW in dem Teilergebnisplan des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes in Höhe von 2.400.000,00 €. Die Mehraufwendungen können innerhalb der Dezernate 6 und 7 kompensiert werden.

zu TOP 3.14
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 in der Teilergebnisrechnung des Fachbereichs 30
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19029-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung überplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW
in der Ergebnisrechnung des Rechtsamtes in Höhe von insgesamt 1.207.000 €.






zu TOP 3.15
Außerplanmäßige Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung und Teilergebnisrechnung des Amtes 75 für die Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KInvFG) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19078-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehrauszahlungen in der Teilfinanzrechnung des Amtes 75 i. H. v. 4.310.586,06 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Zudem beschließt der Rat der Stadt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW die in den finanziellen Auswirkungen dargestellten außerplanmäßigen Mehraufwendungen in der Teilergebnisrechnung i. H. v. 684.697,57 EUR sowie die Verwendung der dargestellten Minderaufwendungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 3.16
FABIDO - Wirtschaftsplan 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18773-20)

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet, die Vorlage durchlaufen zu lassen, da der Betriebsausschuss erst morgen tage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.17
Anpassung der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer (Allgemeine Vergnügungssteuersatzung); hier Tanzveranstaltungen; Umsetzung aus "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19117-20)

Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) führt aus, dass von den zwei Mitarbeiterinnen, die bisher eingestellt wurden, 1,5 Stellen freigesetzt werden sollen. Wieso ist das so und was passiert mit diesen Mitarbeiterinnen?

Herr Neuhaus (21/FBL) teilt mit, dass eine Mitarbeiterin auf eine freiwerdende Stelle bei der Stadtkasse versetzt werde. Da die Stadtkasse bis zum 31.12.2020 noch Festsetzungen und dadurch Nachläufe habe, werde die zweite Kollegin in den nächsten sechs Monaten dort noch eingesetzt, danach werde sie dann auf eine freiwerdende Stelle fachbereichsintern versetzt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung
der Satzung über die Erhebung Allgemeiner Vergnügungssteuer in der Stadt Dortmund.




zu TOP 3.18
Reinoldi Sekundarschule Westerfilde; Neubau inkl. Abriss
hier: Bereitstellung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln zur Umsetzung des Abrisses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18386-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 08.10.2020 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 2.600.000,00 € im Jahr 2020 in der Teilfinanzrechnung des Amtes 40 auf der Finanzstelle 40M00301093001, Finanzposition 780800, zur Umsetzung der Abbrucharbeiten an der Reinoldi-Sekundarschule Westerfilde

Die Deckung der Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen in Höhe von 1.198.178,00 € unter der Finanzstellen 40L00301054001 und in Höhe von 1.401.822,00 € unter der Finanzstelle 40N00301054002 jeweils unter der Finanzposition 780 800.

zu TOP 3.19
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 5. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18684-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.20
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 9. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18683-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den 9. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.10.2020 zur Kenntnis.

zu TOP 3.21
Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung aus dem Doppelhaushalt 2020/2021 gem. § 9 Abs. 2 KomHVO NRW
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 19027-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Ausführungen zum Haushaltsjahr 2021 sowie zur Fortschreibung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2022 bis 2024 zur Kenntnis.

zu TOP 3.22
Friedhöfe Dortmund - Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18655-20)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass spätestens ab dem Jahr 2023 wohl ein deutlich höherer Zuschuss von der Stadt für die Friedhöfe erforderlich werde, was wohl auch am Trend zur billigeren Beerdigung liege. Allerdings steigen die Grabnutzungsentgelte bis zum Jahr 2024 fortlaufend an. Es stelle sich also die Frage, wann sich der vorgenannte Trend niederschlage.

Herr Dallmann (68/BL) teilt mit, dass die preiswerteren Bestattungsformen schon vorgenommen werden. Dies könne man der Grafik auf Seite 2 deutlich entnehmen. Bei einer relativ gleichbleibenden Zahl von Bestattungen gebe es deutlich weniger Erlöse. Dieser Trend habe ca. 2005 eingesetzt und setze sich fort. Es sei auch nicht erkennbar, dass sich der Trend ändern werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan mit Anlagen für das Wirtschaftsjahr 2021.

Der Eigenbetrieb wird ermächtigt, Kassenkredite bis zu einer Höhe von 1 Mio. € aufzunehmen.

zu TOP 3.23
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2021
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19132-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2021 und

- stellt den Wirtschaftsplan 2021 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.

zu TOP 3.24
Mehrbedarf gem. § 83 GO NRW im Haushaltsjahr 2020 im Budget des Tiefbauamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19223-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in den finanziellen Auswirkungen dargestellte Bereitstellung über- und außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Haushaltsjahr 2020 gem. § 83 GO NRW in dem Teilergebnisplan des Tiefbauamtes in Höhe von 4.489.370,00 Euro. Die Mehraufwendungen können innerhalb des Teilergebnisplans des Tiefbauamtes durch Mehrerträge kompensiert werden.

zu TOP 3.25
Übernahme der Kosten der kommunalen Versorgungskasse für die Mitarbeiter*innen der Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e.V.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14015-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die nachfolgend erläuterten Kosten der kommunalen Versorgungskasse Münster (KVW) für die 34 ehemaligen städtischen Mitarbeiter*innen des Trägers Interessengemeinschaft sozialgewerblicher Beschäftigungsinitiativen e. V. zu übernehmen.


4. Beteiligungen

zu TOP 4.1
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18778-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18778-20-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vom 01.12.2020 vor:
Wir bitten anlässlich der Neukonstituierung des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrages.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Dortmund weist die Gesellschafterversammlung der Klinikum Dortmund gGmbH an, den § 10, Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages ersatzlos zu streichen. Damit sollen die Informationsrechte des Aufsichtsrates der Klinikum Dortmund gGmbH wiederhergestellt werden.

Begründung

In § 10 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrages heißt es: „Die in § 52 GmbHG genannten Vorschriften des Aktiengesetzes finden auf den Aufsichtsrat keine Anwendung“.

In § 52 GmbH Gesetz heißt es wiederum: „Ist nach dem Gesellschaftsvertrag ein Aufsichtsrat zu bestellen, so sind § 90 Abs. 3, 4, 5 Satz 1 und 2, § 95 Satz 1, § 100 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und Abs. 5, § 101 Abs. 1 Satz 1, § 103 Abs. 1 Satz 1 und 2, §§ 105, 107 Absatz 3 Satz 2 und 3 und Absatz 4, §§ 110 bis 114, 116 des Aktiengesetzes in Verbindung mit § 93 Abs. 1 und 2 Satz 1 und 2 des Aktiengesetzes, § 124 Abs. 3 Satz 2, §§ 170, 171, 394 und 395 des Aktiengesetzes entsprechend anzuwenden, soweit nicht im Gesellschaftsvertrag ein anderes bestimmt ist.“

Die im GmbH Gesetz angesprochenen Passagen regeln die Informationsrechte des Aufsichtsrates. Durch die derzeitige Nichtanwendung dieser Passagen unterliegt die Geschäftsführung keinerlei Berichts- und Auskunftspflicht gegenüber dem Aufsichtsrat und seinen Mitgliedern.


So heißt es in dem von der durch den Gesellschaftsvertrag von der Anwendung ausgeschlossenen § 90 Abs. 3. des Aktiengesetzes: „Der Aufsichtsrat kann vom Vorstand jederzeit einen Bericht verlangen über Angelegenheiten der Gesellschaft, über ihre rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen zu verbundenen Unternehmen sowie über geschäftliche Vorgänge bei diesen Unternehmen, die auf die Lage der Gesellschaft von erheblichem Einfluss sein können. Auch ein einzelnes Mitglied kann einen Bericht, jedoch nur an den Aufsichtsrat, verlangen.“

Und in § 90 Abs. 4 heißt es weiter: „Die Berichte haben den Grundsätzen einer gewissenhaften und getreuen Rechenschaft zu entsprechen. Sie sind möglichst rechtzeitig und, mit Ausnahme des Berichts nach Absatz 1 Satz 3, in der Regel in Textform zu erstatten.“


So geht es entsprechend in den weiteren ausgeschlossenen Passagen weiter. Einer demokratischen Kontrolle eines wichtigen Tochterunternehmens der Stadt Dortmund steht die Versagung dieser wichtigen Informationsrechte im Aufsichtsrat entgegen. Dieser Zustand ist zu korrigieren.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) begründet den Antrag ihrer Fraktion und teilt mit, dass die Rechte und Pflichten leider nicht ausreichend berücksichtigt seien.

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass man die Vorlage heute zur Kenntnis nehmen könne. Ihm fehle noch eine Einschätzung der Verwaltung vor einer Abstimmung über den Antrag.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion dem Antrag folgen und die Vorlage zur Kenntnis nehmen könne. Es bestünden keine Bedenken, wenn in dem Gremium weitere Kontrollrechte ausgeübt würden.

Frau Dr. Tautorat hält den Vorschlag von Herrn Mader für gut, das Anliegen des Antrages rechtlich beurteilen zu lassen. Das Ergebnis könne dann im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021 gemeinsam mit dem Antrag beraten werden.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) erklärt, dass der Antrag eingebracht sei und in der Sitzung des Ausschusses am 04.02.2021 mit dem Ergebnis der rechtlichen Überprüfung beraten werden solle.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 12.11.2020 zur Kenntnis:
3) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 10 III der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.
4) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Klinikum Dortmund gGmbH gewählten Vorschlagsliste die zehn in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Klinikum Dortmund gGmbH.

zu TOP 4.2
Flughafen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18824-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 12.11.2020 zur Kenntnis:
1) Der Rat der Stadt Dortmund beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab.
2) Der Rat der Stadt Dortmund bestellt mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) aus der von den Beschäftigten der Flughafen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden fünf Arbeitnehmervertreter*innen.
3) Der Rat der Stadt Dortmund bestätigt die Bestellung von Herrn Guntram Pehlke und Herrn Hubert Jung, die auf Vorschlag der Dortmunder Stadtwerke Aktiengesellschaft als Aufsichtsratsmitglieder zu bestellen sind.


zu TOP 4.3
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vergütung der städtischen Vertreter*innen in Aufsichtsräten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19032-20)

Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass fast alle Parteien auch in der neuen Konstellation Sitze in Aufsichtsräten bekleiden und versucht werde, sich „schamlos und sinnlos“ am Geld der Gesellschaften zu bereichern. Dies könne so nicht hingenommen werden. Seine Fraktion könne der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Worte „schamlos“ und „sinnlos“ die des Vorredners gewesen seien. Seine Fraktion sehe die Notwendigkeit, bei den Gesellschaften eine Anpassung durchzuführen, die wenigstens den Inflationsausgleich aufdecken würde. Hiermit sei sicher zu lange gewartet worden. Er gibt zu Protokoll, dass der Verwaltungsrat der Sparkasse, der eine eigene Rechtsgrundlage habe, eine eigene Regelung gefunden habe. Er freue sich über die Diskussion, die zu diesem Thema in der Ratssitzung geführt werde.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) schlägt vor, die Vorlage zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Garbe weist darauf hin, dass die Dortmunder Bürger keinen Inflationsausgleich bekämen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die AfD-Fraktion es sich selbst zuzuschreiben habe, wenn sie bei der Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen keine Berücksichtigung gefunden habe.

Herr Mader erläutert, dass es sich bei der Vergütung nicht um eine Bereicherung handele, sondern lediglich um eine Anerkennung.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass es sich um die erste Anpassung seit dem Jahr 2004 handele.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat empfiehlt den Vertreter*innen der Stadt in den Organen städtischer Beteiligungsgesellschaften, sich für die Umsetzung der dargelegten Vergütungsregelungen in ihrer jeweiligen Gesellschaft einzusetzen.
Die Vertreter*innen der Stadt in Aufsichtsräten, Beiräten, Verwaltungsräten und ähnlichen Organen werden dringend aufgefordert, mittels entsprechender Schulungen die erforderlichen Qualifikationen zu sichern.

zu TOP 4.4
DOGEWO Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO 21) - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter/innen in den fakultativen Aufsichtsrat
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19074-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund bestellt aus der von den Beschäftigten der DOGEWO 21 gewählten Vorschlagsliste den/ die in den fakultativen Aufsichtsrat zu entsendenden Arbeitnehmervertreter/ in.

zu TOP 4.5
Aktionskonzept Kinder im Park - Kostensteigerung -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18158-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstand zum Ausschreibungsverfahren Robinsonspielplatz/Spielbogen zur Kenntnis. Er folgt der Empfehlung der Verwaltung und stimmt der Vergabe zu.

zu TOP 4.6
Eigenbetrieb FABIDO - Ausbau der Plätze in der Kindertagespflege und Regelbetrieb von Kinderstuben in Festanstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18666-20)

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) bittet darum, die Vorlage durchlaufen zu lassen, da der Betriebsausschuss erst morgen tage.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 4.7
Stadterneuerung - Soziale Stadt Westerfilde & Bodelschwingh
Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage "Im Odemsloh"
Grundsatz- und Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18974-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, das Projekt „Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage Im Odemsloh“ zum Sonderprogramm „Investitionspakt Sportstätten“ zum Antragsjahr 2021 anzumelden und im Bedarfsfall (z. B. bei Ausbleiben der vorgesehenen Förderung) auch alternative Förderzugänge zu erschließen.
2. Ferner legitimiert der Rat die Verwaltung, alle für die Umsetzung des Neubauvorhabens erforderlichen Planungsleistungen – vorbehaltlich einer zu erwartenden Förderung – zu beauftragen.
3. Aufgrund der bezirklichen Bedeutung der Maßnahme überträgt der Rat der Bezirksvertretung Mengede die Kompetenz der zukünftigen Beschlussfassung über die bauliche Umsetzung der Maßnahme.

Der Neubau eines Umkleide- und Sanitärgebäudes auf der Sportplatzanlage „Im Odemsloh“ verursacht nach aktuellen Kalkulationen voraussichtlich Gesamtausgaben in Höhe von 1.000.000 Euro brutto in den Haushaltsjahren 2020 – 2023.



zu TOP 4.8
Beteiligungsbericht 2019/2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18680-20)

Der Ausschuss für Finanzen nimmt den Beteiligungsbericht 2019/2020 zur Kenntnis.

zu TOP 4.9
Flughafen Dortmund
Antrag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19298-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19298-20-E1)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 19298-20-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE + vom 30.11.2020 vor:
Die Fraktion DIE LINKE+ bittet die Verwaltung darum, folgende Fragen zum Dortmunder Flughafen zu beantworten:
1. Der AntiSkid-Belag auf der Start- und Landebahn erfüllt die Vorgaben eines Sicherheitszuschlages von ca. 15 Prozent und erweitert die Bahnlänge von 1.700 Meter auf die notwendigen 2.000 Meter.
Warum ist dieser AntiSkid-Belag, nicht auch ausreichend für die notwendige Länge der Landebahn im nicht trockenen Zustand bei den Flugzeugtypen gemäß Tabelle 3.4-1 (ganz unten)?

2. Wie hoch sind die kalkulierten Gesamtkosten zur Verlegung der Schwelle um +300 Meter in Richtung Osten bzw. Unna?

3. Sind neben der Verlegung der Schwelle in Richtung Osten noch andere Maßnahmen am Gesamtzustand der Start- und Landebahn bis 2025 notwendig und wenn ja, wie hoch sind die Investitionen dafür?

4. Ist zur Finanzierung der Gesamtkosten (Schwellenverlegung und anderer Maßnahmen s. Pkt. 3) durch die Flughafen Dortmund GmbH die Unterstützung der Gesellschafter (DSW21 / Stadt Dortmund) notwendig und wenn ja in welcher Form?

5. Welche Eigenschaften weist der Belag für die um 300 Meter verlegte Schwelle auf und sind hier zwecks Nutzung oder Sanierung weitere Investitionen notwendig?

6. Gibt es weitere geplante Investitionen, die auf den Verschleiß der bestehenden Einrichtungen zurückzuführen sind und wenn ja, welche Investitionen sind das und wann werden diese Investitionen zeitlich umgesetzt?

7. Welche Investitionen am Airport sind der Stadt insgesamt für die Zeit zwischen 2020 und 2025 bekannt und welche Investitionsobjekte sind konkret betroffen?

8. Läuft die Stadt Dortmund nicht möglicherweise Gefahr, dass mit der jetzt beantragten Verlegung der Schwelle um +300 Meter und dem gegebenen, aber in den Gutachten nicht erwähnten AntiSkid-Belag, letztlich die Nutzung des Airport Dortmund für weit größeres Fluggerät geplant ist oder weiter entferntere Ziele als bisher benannt angeflogen werden könnten?



Begründung

Mit Planfeststellungbeschluss vom 24.05.2000 wurde eine Start- und Landebahn mit einer Länge von 2.000 Metern genehmigt, wobei die Landeschwellen je Betriebsrichtung um 300 Meter bahneinwärts versetzt sind.
Die nutzbare Länge der Start- und Landebahn (Landestrecke) beträgt folglich nur 1.700 Meter.

Die Einschränkung wurde bereits von der Flughafen Dortmund GmbH mit dem Antrag gestellt und begründet mit den Überlandleitungen im Westen und der Lärmreduzierung im Osten..

Siehe Abb. 1.



Der nutzbaren Start- und Landebahn fehlte es seit dem Ausbau in 2000/2001 an der notwendigen Länge. Diese Einschränkung von ca. 15 Prozent wurde durch Aufbringung eines AntiSkid-Belages der Firma Possehl aufgehoben, so dass Flugzeuge, für die die Landebahn unter bestimmten Bedingungen zu kurz war, trotzdem landen konnten.
https://www.possehl-spezialbau.de/leistungen/possehl-antiskidr/

Am 29.05.2020 stellte die Flughafen Dortmund GmbH einen Antrag zur Verlegung der Schwelle 24 um +300 Meter in Richtung Osten.

Der Antrag wird mit diversen Gutachten auf der Grundlage der nutzbaren Bahnlänge (Landestrecke) von 1.700 Metern und der Weiterentwicklung der Flugzeugtypen begründet, insbesondere mit Blick auf die Fluggesellschaft WizzAir. Das Gutachten der Firma Desel Consultion zur Stellungnahme der Flottenentwicklung aus März 2020 bestätigt den Sicherheitszuschlag von ca. 15 Prozent aus der Differenz der notwendigen Landstrecke zwischen trockener (Tabelle unten, Spalte 3) und nicht trockener Landebahn (Tabelle unten, Spalte 4). Der AntiSkid-Belag ist offensichtlich dazu geeignet, die notwendige Länge bei nicht trockener Landebahn für neue Flugzeugtypen (A321 neo, …) sicherzustellen. Die Werte der Spalte 3 sind stets um ca. 15% geringer als die der Spalte 4.



Erstaunlich ist allerdings, dass sowohl im Antrag der Flughafen Dortmund GmbH als auch in den Gutachten in keiner Weise der AntiSkid-Belag der Start- und Landebahn am Flughafen Dortmund thematisiert wird. Vielmehr wird suggeriert, dass die Länge der Landbahn zur kurz ist und damit eine Verlegung der Schwelle in Richtung Osten notwendig erscheint.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Antwort der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE+ vom 09.12.2020 vor:

Die o.a. Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke+ beantworte ich nach Abstimmung mit der Flughafen Dortmund GmbH wie folgt:

Zu Frage 1:
Die flugbetrieblichen Vorschriften der EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit) wurden im Jahr 2019 geändert. In den neuen Regelungen wurde die Definition des Bahnzustandes „feucht“ und dessen Berücksichtigung bei der Flugleistungsberechnung gestrichen.
Es besteht nunmehr kein Unterschied zwischen „feucht“ und „nass“. Schon eine nur durch Tau/Nebel feuchte Bahn erfordert einen Sicherheitszuschlag von 15%. Eine „trockene“ Bahn ist definiert als eine Bahn ohne sichtbare Feuchtigkeit.
Der bestehende Antiskid-Belag verbessert zwar die Oberflächengriffigkeit der Start- und Landebahn, kann aber nicht den zur Berücksichtigung notwendigen „trockenen“ Zustand herstellen.
Die Häufigkeit der geforderten Anwendung des 15% Sicherheitsfaktors ist gegenüber den bisherigen flugbetrieblichen Planungsansätzen in erheblichem Maß gestiegen. Diese neue Regelung betrifft den Flughafen Dortmund mit einer vergleichsweise kurzen Start- und Landebahn in besonderem Maße.

Zu Frage 2:
Für die im Zusammenhang mit der Verlegung der Landeschwelle 24 notwendigen Veränderungen an den technischen Anlagen ist nach der Genehmigungsplanung von einem Kostenrahmen in Höhe von rund 2,5 Mio. € netto auszugehen. Die Konkretisierung kann erst im Laufe des Genehmigungsverfahrens im Lichte etwaiger Vorgaben der Genehmigungsbehörde erfolgen.
Zu Frage 3 und 6:
An der seit 2000 in Betrieb befindlichen Start- und Landebahn werden regelmäßig Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten durchgeführt, wie sie für den Verkehrs- und Flugbetrieb üblich sind. Hierzu zählen neben der Beseitigung von Gummiabrieb an den
Aufsetzpunkten die Pflege von Entwässerungsleitungen, die Erneuerung der Markierungen sowie der Austausch und die Instandhaltung der Startbahnbefeuerung und auch Reparaturen an der Asphaltdeckschicht. Umfangreiche Investitionsmaßnahmen insbesondere eine grundhafte Erneuerung der Start- /Landebahn bis 2025 sind derzeit nicht vorgesehen.

Zu Frage 4:
Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt aus Eigenmitteln der Flughafen Dortmund GmbH im Rahmen der Innenfinanzierung aus Abschreibungen.

Zu Frage 5:
Die betroffenen Bereiche sind Teil des Start-/Landebahnsystems und werden bereits seit der Inbetriebnahme im Jahr 2000 für Starts genutzt. Entsprechend gleichen die beiden äußeren 300m langen Teilstücke westlich und östlich der Landeschwellen denen der inneren Strecke zwischen den Schwellen. Weitere Investitionen sind daher nicht notwendig.

Zu Frage 7:
Die Notwendigkeit von Investitionsprojekten ergibt sich im Wesentlichen aus der Verkehrsentwicklung des Flughafens. Der Luftverkehr ist nach Ausbruch der Corona- Pandemie seit März 2020 weltweit stark rückläufig. Die dynamische Entwicklung der Pandemie in den letzten Wochen hat nach einem zwischenzeitlichen Wiederanstieg des Verkehrs Mitte des Jahres zu einem erneuten Rückgang der Passagierzahlen geführt.
Der Flughafen Dortmund erwartet, dass sich mit Beendigung der pandemiebedingten Beschränkungen in Europa der Flugbetrieb wieder erholen wird, allerdings ist der Zeitpunkt und die Intensität dieses Erholungsprozesses von vielen verschiedenen Faktoren abhängig und zum jetzigen Zeitpunkt nicht valide einschätzbar. Vor diesem Hintergrund hat der Flughafen nach Ausbruch der Pandemie sein Investitionsprogramm zunächst ausgesetzt. Eine überarbeitete langfristige Investitionsplanung ist erst nach dem Überwinden der pandemiebedingten Planungsunsicherheiten möglich.

Zu Frage 8:
Die Veränderungen der EASA-Regelwerke zur Anwendung von Sicherheitszuschlägen ist in den Gutachten berücksichtigt worden (siehe Gutachten DESEL CONSULTING – PROF. DR. ULRICH DESEL, Germanenweg 23, 65527 Niedernhausen; März 2020: „Stellungnahme zum Einfluss der Flottenentwicklung relevanter Carrier auf die notwendige Landestrecke des Flughafens Dortmund“; Kapitel 3.3: Änderungen in den flugbetrieblichen Vorschriften und Kapitel 3.4: Auswirkungen hinsichtlich der notwendigen Landestrecke).
Die festgeschriebenen betrieblichen Beschränkungen für den Flughafen Dortmund bleiben bestehen, dies gilt sowohl für die Beschränkungen bei der Tonnage wie auch bei der Flugzeugkategorie. Nach der geltenden Tonnagegrenze in der luftrechtlichen Genehmigung ist die Nutzung des Flughafens auf Luftfahrzeuge bis maximal 100to beschränkt. Diese Regelung soll nicht geändert werden.
Die überwiegend den Flughafen Dortmund nutzenden Passagiermaschinen gehören zu der Flugzeugkategorie C (Boeing B 737 bzw. Airbus A 319/20/21 - Familie). Diese Flugzeuge sind in den letzten 20 Jahren (seit der Planfeststellung) effizienter, leiser und spritsparender geworden.
Dieser Flugzeugtyp wird klassisch im Kurz- und Mittelstreckensegment eingesetzt. Dies ist auch in Dortmund der Fall. Eine Nutzung von Flugzeugen der größeren Kategorien D, E oder F ist weiterhin untersagt.
Sowohl die Festlegung der Luftfahrzeugkategorie als auch die Tonnagegrenze bleiben im Verfahren unberührt. Die Gesamtlänge der Bahn von 2000m wird für Starts seit Inbetriebnahme voll genutzt. Die vorhandene Fläche soll nur für die Landung von Osten zusätzlich mitgenutzt werden können. Letztlich verbessert diese Veränderung insbesondere auch die flugbetriebliche Sicherheit des gesamten bestehenden Flugverkehrs.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Antwort der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 4.10
Genehmigung von überplanmäßigen Mehraufwendungen gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18881-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund in Höhe von 3.470.000 € für das Wirtschaftsjahr 2020. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge aus der Erstattung der Landesersparnis für Wohngeldausgaben verwendet.

zu TOP 4.11
Jahresabschluss 2019 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18743-20)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) fragt sich, wo der Überschuss in Höhe von 1 Mio. € geblieben sei. Es würden nur 5 Mio. von 6 Mio. € genannt.

Herr Heynen (20/FBL stellv.) weist darauf hin, dass die EZB allen Banken im sogenannten Euroraum empfohlen habe, sorgfältig zu überlegen, ob in der aktuellen Coronasituation Ausschüttungen vorgenommen werden sollen. Diese 1 Mio. € werde aktuell bei der Sparkasse zurückgehalten, bis sich die Finanzlage entspannt. Dann könne die Ausschüttung der 1 Mio. € an die Stadt erfolgen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) teilt mit, dass für den Verwaltungsrat der Sparkasse nicht nur die CDU-Fraktion sondern bis auf die AfD alle Fraktionen Mitglieder stellen. Er habe in Erinnerung, dass die 1 Mio. € in eine Stiftung gegangen sei.

Herr Heynen erläutert, dass das dann wohl so sei und er an dieser Stelle fehlinformiert gewesen sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 08.10.2020 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt beschließt, von dem Jahresüberschuss 2019 der Sparkasse Dortmund in Höhe von 8.000.000 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 5.000.000 Euro unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Der Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Ein weiterer Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 3.000.000 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

zu TOP 4.12
Liquidation der Projektgesellschaft Gneisenau mbH
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18806-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates aus seiner Sitzung am 12.11.2020 zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die städtischen Vertreter in den Organen der Projektgesellschaft Gneisenau mbH, die Liquidation der Gesellschaft zum 31.12.2020 zu beschließen und alle hierfür erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

zu TOP 4.13
Findungskommission bei der Personalauswahl für die Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19219-20)

Herr Reppin (CDU-Fraktion) bittet darum, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen. Die Ausschreibung sei ohne Befassung der Ausschüsse und des Rates durchgeführt worden, obwohl der Status der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung Dortmund der eines Beigeordneten vergleichbar sei. Er halte dieses Verfahren für nicht in Ordnung.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass sie im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung darauf hingewiesen haben, dass im Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa beschlossen worden sei, dass der Antrag der CDU-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit in die Beschlussfassung aufgenommen werde. Dieser Beschluss habe allerdings heute nicht vorgelegen. Dieser müsse jedoch im Rat mit diskutiert und beraten werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.14
Beteiligung der EDG Holding GmbH an der Müllverbrennungsanlage (MVA) Hamm
hier: Weiterentwicklung und Gestaltung des MVA Hamm-Verbundes ab 2023
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18830-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der in 2019 und 2020 geführten Verhandlungen zur Weiterentwicklung des MVA Hamm-Verbundes zur Kenntnis und beauftragt die städtischen Vertreter in den Gremien der EDG Holding GmbH und EDG Entsorgung Dortmund GmbH, den in der Begründung zur Gewährleistung der langfristigen Entsorgungssicherheit für Dortmunder Siedlungsabfälle dargestellten notwendigen Umsetzungsmaßnahmen sowie allen übrigen zur Erreichung des Zielmodells notwendigen Schritten zuzustimmen.

zu TOP 4.15
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2019/20
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18868-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit zur Kenntnis:

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Theater
Dortmund folgenden Beschluss:
Die Geschäftsleitung des Theaters wird entlastet.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss des Theater Dortmund zum 31.07.2020, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von T€ 55.275, einem Jahresfehlbetrag in Höhe von T€ 1.818 und der Lagebericht werden festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.818.474,36 € wird durch eine Entnahme aus der Kapitalrücklage in Höhe von 1.501.303,53 € ausgeglichen. Der verbleibende, durch die Corona-Pandemie entstandene, Verlust in Höhe von 317.170,83 € wird aus dem städtischen Haushalt ausgeglichen.
3. Die überplanmäßige Mittelbereitstellung in Höhe des Verlustausgleichs erfolgt gemäß § 83 GO NRW.
4. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.16
Ausstieg aus der STEAG
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19362-20)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen,)
(Drucksache Nr.: 19362-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.12.2020 vor:
Die Fraktionen Grüne, CDU und FDP stellen folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund sieht in der Idee eines treuhänderischen Engagements der RAG-Stiftung die Chance zu einer nachhaltigen Zukunftsausrichtung der STEAG GmbH. Die Treuhandlösung kann eine Chance sein, der STEAG neue Perspektiven zu geben und finanzielle Belastungen für den städtischen Konzern möglichst zu vermeiden.

2. Der Rat der Stadt beauftragt die Beteiligungsverwaltung,


- sicherzustellen, dass der Rat der Stadt Dortmund frühzeitig und fortlaufend über den weiteren Prozess auf dem Weg zu einer Treuhandlösung für die STEAG GmbH eingebunden wird.

- dass eine enge und transparente Beteiligung und Information des Rates an Ausgestaltung und Umsetzung eines Treuhandmodells sichergestellt ist.


3. Dem Rat der Stadt Dortmund wird eine Vorlage über treuhändische Übertragung der Anteile der DSW an der KSBG/STEAG auf die RAG-Stiftung zur Entscheidung vorgelegt.

Begründung

Die STEAG GmbH steht vor der Aufgabe einer strategischen Neuausrichtung und der Notwendigkeit zur Entwicklung neuer Geschäftsfelder. Eine treuhänderische Einbindung der RAG-Stiftung mit ihrer Expertise und ihrem Netzwerk bietet die Chance, den laufenden Restrukturierungsprozess endlich erfolgreich zu gestalten. Die STEAG GmbH braucht eine dauerhafte, finanzstarke Eigentümerstruktur, die Investitionen in die Zukunft des Unternehmens anschiebt und bestehende Chancen für das Unternehmen und seine Mitarbeiter realisiert. Die Aufzeigung eines solchen Weges ist den Konsortialkommunen in der Vergangenheit nicht gelungen.


Frau Lemke (Fraktion DIE LINKE+) bittet darum, den Antrag ohne Beschluss in den Rat zu schieben, da er erst zur Sitzung vorgelegen habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) schließt sich dieser Auffassung an.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) spricht sich ebenfalls für ein Verschieben in den Rat aus. Es sei der aktuellen Entwicklung im Unternehmen geschuldet, dass man kurzfristig aktiv werden müsse. Möglicherweise sei auch in einer Woche die Gesamtsituation etwas klarer.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt die Auffassung von Frau Lemke. Er weist darauf hin, dass seine Fraktion zwar im Text erwähnt werde, jedoch nicht der Mitabsender des Antrages sei. Es solle auf jeden Fall zum einen der Bericht im nichtöffentlichen Teil sowie die Aufsichtsratssitzung am morgigen Tag abgewartet werden.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass nächste Woche Dienstag noch der Sonderältestenrat stattfindet und dort möglicherweise darüber gesprochen werde. Er sieht den Antrag als eingebracht an.

Der Ausschuss lässt den Antrag ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.17
Wahrnehmung der Rechte des Rates nach § 113 GO NRW
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 19361-20)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Fraktion B'90/Die Grünen, Fraktion FDP/Bürgerliste,)
(Drucksache Nr.: 19361-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 04.12.2020 vor:
Die Fraktionen von Bündnis 90/Die GRÜNEN, CDU und FDP/Bürgerliste stellen zu dem oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bitten um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass für alle Fragen rund um die kommunalen Unternehmen auf der Grundlage der GO NRW ein Primat der Politik, das heißt, dass der Rat vorrangig berücksichtigt werden muss, besteht.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet, dass die Verwaltung und die Vorstände / Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund dieses Primat der Politik anerkennen und beachten.


3. Im Zusammenspiel zwischen Bundes- und Landesrecht stellt der Rat der Stadt Dortmund klar, dass er vor einer nach Bundesrecht bindenden Entscheidung im Aufsichtsrat sein Votum zu der entsprechenden Entscheidung abgeben wird. Wir erwarten von der Verwaltung und den Vorständen/Geschäftsführungen im Konzern Stadt Dortmund ein solches Ratsvotum abzuwarten, bevor die nach Bundesrecht bindende Entscheidung im Aufsichtsrat getroffen wird.

4. Der Rat der Stadt erwartet, dass ihm in seiner ersten Sitzung 2021 die fortgeschriebene Vorlage „Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen“ (DS 02053-15) für die laufende Wahlperiode vorgelegt wird.

5. Mit Bezug auf 4. erwartet der Rat der Stadt Dortmund hierin von der Verwaltung effektive Vorschläge, wie der Wille des Rates der Stadt Dortmund in den Gesellschafter- und Hauptversammlungen durchgesetzt werden kann (z.B. durch Eintritt von Mitgliedern des Rates der Stadt in die Gesellschafter- und Hauptversammlungen oder die Einrichtung einer Beteiligungskommission) und welche Konsequenzen für Vorstände/Geschäftsführungen festgeschrieben werden können, die gegen Punkt 3 verstoßen.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Aufsetzung eines Prozesses zur Evaluierung/Fortschreibung des PCG-Kodex aus März 2012.

7. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Beteiligungsmanagement der Stadt Dortmund qualitativ fortzuentwickeln, damit dieses auf Augenhöhe mit den kommunalen Unternehmen agieren kann.

Begründung

Bezugnahme auf die Beschlüsse des Rates der Stadt Dortmund vom 18.06.2020 unter TOP 5.2 nichtöffentlich und des AFBL vom 04.06.2020 unter TOP 3.4 nichtöffentlich. U.a. im Kontext dieser Beschlüsse ist deutlich geworden, dass das Primat der Politik mit Blick auf den Konzern Stadt Dortmund nicht immer eingehalten worden ist. Dies gilt es mit Blick auf die Zukunft zeitnah final abzustellen.

Weitere Ausführungen mündlich.



Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE+) weist darauf hin, dass der Antrag erst zur Sitzung vorgelegen habe und bittet darum, den Antrag ohne Beschluss an den Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden.

Herr Erstfeld (SPD-Fraktion) teilt mit, dass auch eine Beratung im nächsten Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften möglich sei.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass der Rat zeitnah einen klaren Beschluss treffen sollte.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) sieht den Antrag als eingebracht an.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt den Antrag ohne Beschluss an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.18
Deutsches Fußballmuseum - Berichterstattung zur wirtschaftlichen Lage und Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19238-20)

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die NRW-Bank im Hinblick auf die überplanmäßigen Mittel sich einbringen werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass das zuständige Ministerium im Hinblick auf eine mögliche Unterstützung angeschrieben worden sei. Hierdurch könne eine Verbesserung der Situation um 400.000,-- € erzielt werden.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass die vorliegende Konstruktion damals so nicht hätte beschlossen werden dürfen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass an das Risiko „Corona“ niemand hat denken können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion DIE LINKE+ und der AfD-Fraktion sowie Enthaltung der Fraktionen FDP/Bürgerliste und Die Partei folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, überplanmäßige Mittel bis zu einer Höhe von 1.156.000 Euro gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW bereit zu stellen.

zu TOP 4.19
Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18658-20)

Herr Dr. Neumann (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass ein Kostendeckungsgrad von 78 % erzielt werde und er frage sich, ob weitere Einnahmemöglichkeiten ersichtlich seien.

Herr Dallmann (68/BL) weist darauf hin, dass die Gebühren eine Gegenleistung für eine Dienstleistung seien und zusätzliche Einnahmen nicht ersichtlich wären.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) führt aus, dass nur die Dienstleistung gebührenrelevant sei.

Herr Dr. Neumann teilt mit, dass der Gemeindeprüfungsbericht der Hintergrund seiner Frage gewesen sei.

Herr Stüdemann erklärt, dass ein Gemeindeprüfungsbericht leider nicht immer helfe.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass man überlegen könne, Kulturveranstaltungen wie beispielsweise klassische Konzerte in den Trauerhallen durchzuführen.

Herr Stüdemann teilt mit, dass eine solche Aktivität die Dinge noch unwirtschaftlicher gestalten würde.

Herr Garbe (AfD-Fraktion) regt an, die Friedhöfe möglicherweise umzuwidmen.

Herr Stüdemann weist darauf hin, dass überlegt werden, eine Informationsvorlage gemeinsam mit dem Fachbereich Friedhöfe zu erarbeiten, aus der hervorgehe, welche Möglichkeiten man ggf. noch habe.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet zu bedenken, dass auch eine Umwandlung in Parks immer noch Grünpflegekosten mit sich bringen würde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.20
Konzerthaus Dortmund GmbH - Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19050-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
- beschließt, dass zum Ausgleich des Jahresfehlbetrages der Spielzeit 2019/20 der Konzerthaus Dortmund GmbH i.H.v. voraussichtlich rd. 900.000 €, der durch die Corona-Pandemie entstanden ist, im städtischen Haushalt eine Rückstellung gebildet wird. Der Ausgleich des Fehlbetrages erfolgt nur, soweit Fördermittel des Landes im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie nicht in ausreichender Höhe bewilligt werden.

- genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen i.H.v. 900.000 €.

zu TOP 4.21
FABIDO - Mehrbedarf für das Wirtschaftsjahr 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18943-20)

Herr Mader (CDU-Fraktion) fragt sich, warum der erhebliche Mehrbedarf an Personalkosten nicht absehbar gewesen sei.

Herr Kunstleben (57/GL) führt aus, dass in den letzten Jahren die Landesregierung zwei Sonderpakete zur Kita-Finanzierung verabschiedet habe (Übergangsfinanzierung und Träger-Rettungspaket). Beide Finanzpakete sind jeweils beschlossen worden, als die Wirtschaftsplanung für FABIDO bereits vorgelegen hat. Es handele sich also um erhebliche Überschüsse, die FABIDO nicht benötigt. Es bestehen 100 Mio. € Personalkosten pro Jahr. Hierfür stehen jedoch 2 Mio. € mehr Finanzmittel zur Verfügung. Weiterhin habe es eine vernünftige Tarifeinigung gegeben, so dass Rücklagen im Bestand vorhanden seien Die Jahresfehlbeträge könnten hierüber gedeckt werden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gemäß § 83 Abs. 2 GO NRW überplanmäßige Mehraufwendungen zur Liquiditätssicherung von FABIDO in Höhe von 5.363.174 € für das Wirtschaftsjahr 2020. Zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen werden die unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ dargestellten Mehrerträge verwendet.




5. Liegenschaften

zu TOP 5.1
Grundstücke auf der OWIIIa-Trasse
Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18571-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung vom 17.09.2020 vor:





Die Antwort der Verwaltung liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften noch nicht vor. Sie wird gebeten, diese bis zur nächsten Sitzung vorzulegen.

zu TOP 5.2
Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund/Lütgendortmunder
Hellweg - Signalisierung der Kreuzung; Beschlusserhöhung
hier: Dringlichkeitsentscheidung
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 18709-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgende Dringlichkeitsentscheidung nachträglich zur Kenntnis und genehmigt damit einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften genehmigt folgende, gemäß § 60 Abs. 2, Satz 1 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) i. V. m. § 23 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund vom Oberbürgermeister und dem Ausschussvorsitzenden oder einem anderen dem Ausschuss angehörenden Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Das im Baubeschluss mit der Drucksache Nr. 15945-19 für die Umgestaltung des Knotenpunktes A 40, Ausfahrt Lütgendortmund / Lütgendortmunder Hellweg beschlossene städtische Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 454.025,00 Euro wird um 99.975,00 Euro auf 554.000,00 Euro erhöht.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01202014493 – LSA Lütgendortmunder Hellweg / Wilhelmshöh – (Finanzposition 780 810) mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2020: 20.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 534.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2022, in Höhe von 20.770,00 Euro.

zu TOP 5.3
Sozial Ökologisches Zentrum
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19301-20)
hierzu Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 19301-20-E1)
hierzu Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen, CDU-Fraktion,)
(Drucksache Nr.: 19301-20-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE+ vom 30.11.2020 vor:

Wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des nachstehenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Der AFBL bittet die Liegenschaftsverwaltung in Absprache mit dem Initiativkreis für ein sozial-ökologisches Zentrum, eine Prüfung vorhandener geeigneter Räumlichkeiten vorzunehmen, um ein sozial-ökologisches Zentrum einrichten zu können. Dem AFBL ist über das Ergebnis der Prüfung zu berichten.

Begründung

Schon vor einigen Jahren wurde der Versuch unternommen, in Dortmund ein selbstverwaltetes autonomes Zentrum einzurichten. Zwar konnten seinerzeit geeignete Räumlichkeiten gefunden werden, aber das Projekt scheiterte aufgrund des zwar idealistischen Anspruchs einer hierarchiefreien Organisationsform, die sich aber für die Praxis nicht als tragfähig erwies. Aus diesem Versuch hat die Szene aber gelernt – es sind bereits entsprechende Trägervereine gegründet worden und Ansprechpartner definiert worden. Daher ist ein erneuter Versuch zur Etablierung eines selbstverwalteten Zentrums als erfolgversprechend anzusehen.



Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgender gemeinsame Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion vom 09.12.2020 vor:
Die Fraktionen Bündnis 90/Die GRÜNEN und CDU bitten den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:
1. Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligung und Liegenschaften begrüßt die Einrichtung eines selbstverwalteten Sozial Ökologischen Zentrums.

2. Bei Bedarf bietet die Verwaltung dem Initiativkreis Unterstützung bei der Erstellung eines Raum- und Nutzungskonzepts an. Das Konzept stellt u.a. die Grundlage für die Suche und Auswahl einer geeigneten Immobilie dar.

3. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwieweit für ein sozial-ökologisches Zentrum leerstehende oder ungenutzte städtische Immobilien zur Verfügung gestellt werden können.

4. Die Verwaltung stellt während der Planung und Umsetzung des Zentrums einen regelmäßigen Austausch zwischen Verwaltung, Politik und dem Initiativkreis sicher.



Begründung erfolgt mündlich.

Herr Langhorst (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) begründet für seine Fraktion den vorliegenden Antrag. Der Rat der Stadt solle hierüber einen Schritt nach vorne kommen. Weiterhin teilt er mit, dass es für die insgesamt zwei Anträge eine gegenseitige Zustimmung gebe.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) weist darauf hin, dass bedacht werden müsse, dass 2 – 3 verlässliche Ansprechpartner zur Realisierung des Vorhabens erforderlich seien. Weiterhin müsse man schauen, was und wo etwas geschaffen werden könne. Weitere Kriterien seien die Entfernung und das Raumprogramm.



Herr Garbe (AfD-Fraktion) führt aus, dass kein von Chaoten betriebenes autonomes Zentrum wie in anderen Städten geschaffen werden solle. Seine Vorstellung hiervon sei selbst anmieten, bezahlen und betreiben.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) teilt mit, dass bei einer Selbstverwaltung bei einer Suche von Unterstützung im politischen Raum zunächst ein vernünftiges Konzept vorgelegt werden müsse. Er verstehe eigentlich nicht, dass die CDU-Fraktion diesen Anträgen möglicherweise zustimmen würde. Wenn ein solches Vorhaben von der Stadt bezahlt werden solle, erwarte er einen anderen Level an Vorbereitung. Er könne den beiden Anträgen nicht zustimmen.

Herr Mader (CDU-Fraktion) führt aus, dass er sehr hoffnungsfroh sei, dass die Anträge eine Mehrheit finden würden. Man habe auch großes Vertrauen in die Liegenschaftsverwaltung, dass ein geeigneter Ort gefunden werde. Er sehe aber auch die Notwendigkeit, dass das Vorhaben noch weiter konkretisiert werden müsse.

Herr Garbe erklärt, dass es sich bei dem Initiativkreis um Menschen handele, die etwas von der Stadt Dortmund wollen und das Vorhaben nicht selbst umsetzen könnten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem Antrag der Fraktion DIE LINKE+ mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt dem gemeinsamen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der CDU-Fraktion mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion zu.

zu TOP 5.4
Westfalenhallen Dortmund GmbH - hier: Bestellung der Arbeitnehmervertreter*innen für den fakultativen Aufsichtsrat der Gesellschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18880-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt aus seiner Sitzung am 26.11.2020 zur Kenntnis:
1) Der Rat der Stadt beruft die bisherigen Arbeitnehmervertreter*innen im Aufsichtsrat aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode des Rates am 31.10.2020 mit heutiger Wirkung ab. Der bisherige Aufsichtsrat hat die Geschäfte nach § 12 I der Satzung der Gesellschaft bis zum heutigen Tag fortgeführt.

2) Der Rat der Stadt entsendet/bestellt aus der von den Beschäftigten der Westfalenhallen Dortmund GmbH gewählten Vorschlagsliste die fünf in Ziffer 3. der Begründung dieser Vorlage genannten Personen mit Wirkung vom morgigen Tag (Beginn der Amtszeit) als Arbeitnehmervertreter*innen in den Aufsichtsrat der Westfalenhallen Dortmund GmbH.


-48-


zu TOP 5.5
Leerstand städtischer Immobilien
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 19327-20-E1)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2020 vor:

Die Fraktion von Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zu leerstehenden und ungenutzten städtischen Immobilien sowohl im Bereich der Innenstadt als auch in den Stadtbezirken.

Dabei bitten wir insbesondere um eine Auflistung der betreffenden Gebäude sowie um Informationen über die Dauer des Leerstandes, den Gebäudezustand und die mögliche Weiternutzung der Immobilien.

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


6. Sondervermögen

zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18865-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
- Den Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“
- Den Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen auf 30 Mio. EUR festzusetzen.
- Die Ermächtigung, Kredite bis zu einer Höhe von 20 Mio. EUR aufzunehmen.

zu TOP 6.2
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18851-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund".







zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan 2021 ff des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 19035-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2021 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ (SV GVVF).

Das SV GVVF wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 30 Mio. € aufzunehmen. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 20 Mio. € festgesetzt. Zudem wird das SV GVVF ermächtigt, die Kreditermächtigung des Jahres 2020 in Höhe von 20 Mio. € in das Wirtschaftsjahr 2021 zu übertragen.


7. Sonstiges

zu TOP 7.1
Beschlussfassung über die Einrichtung von Ausschüssen
hier: Neufassung des Zuständigkeitsverzeichnisses
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 12.11.2020
(Drucksache Nr.: 18957-20)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Rates aus seiner Sitzung am 12.11.2020 vor:

OB Westphal weist daraufhin, dass man sich in interfraktionellen Gesprächen auf die vorliegende Ausschussstruktur verständigt habe.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung beschließt der Rat der Stadt einstimmig die nachfolgenden Ausschüsse zu bilden:

- Hauptausschuss und Ältestenrat

- Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie

- Rechnungsprüfungsausschuss

- Schulausschuss

- Wahlprüfungsausschuss

- Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

- Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

- Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit

- Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung

- Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit

- Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

- Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün

- Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

- Betriebsausschuss FABIDO


Die Neufassung des „ Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse des Rates und der Bezirksvertretungen“ soll nach vorheriger Erörterung und Abstimmung der Zuständigkeiten in den Fachausschüssen in der Sitzung des Rates am 17.Dezember 2020 beschlossen werden.

Herr Mader (CDU-Fraktion) bittet darum, über das Zuständigkeitsverzeichnis wegen Beratungsbedarfs erst in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 04.02.2021 zu beraten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Beratung in seine Sitzung am 04.02.2021.

zu TOP 7.2
Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18828-20)

Herr Mader (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass die Vorlage keinen Stellenmehrbedarf enthalte, die Fortschreibung der Haushaltsplanvorlage von einem Personalbedarf von 38,5 weiteren Planstellen ausgehe. In der Drucksache Nr. 19027-20 stehe jedoch eine Ausführung, in der das sehr vage formuliert sei.

Herr Zilian (10/AL) führt aus, dass nach seinem Verständnis in der letzten Sitzung des Ausschusses für Personal, Organisation und Digitalität besprochen worden sei, dass es zu Beginn des neuen Jahres eine gesonderte Vorlage zum personellen Mehrbedarf geben werde.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) teilt mit, dass Konsens darüber besteht, dass es sich um einen guten Masterplan handele, Investitionen notwendig seien und 38,5 Stellen mehr an Personal benötigt würden. Da niemand weiß, wie das Jahr 2021 haushaltstechnisch bewältigt werden wird, müssen nicht nur die Möglichkeiten zur Isolierung coronabedingter Schäden weiter eingeräumt sein, sondern es müssen auch verschiedene haushaltsrechtliche Voraussetzungen und Vorschriften pausieren. Sonst gelange man in eine Nachtragssatzungspflicht. Aus diesem Grunde solle mit der Situation zunächst vage umgegangen werden. Für den Fall, dass alle Stricke reißen, schreibe man sich aber selbst ins Portfolio, dass die Angelegenheit so wichtig sei, dass auf jeden Fall aus allen Fachbereichen Personalmittel mobilisiert werden müssen, um das Vorhaben umzusetzen. In den ersten Wochen des Jahres 2021 – wenn die Verwaltung weiß, wie das Land mit den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen umgehen werde – würde überlegt, wie die genaue Deckung aussehen werde.

Herr Pütz (20/3) führt aus, dass in der Vorlage mit dem Rundumschlag zu den bekannten Veränderungen diese Aufwendungen als „bislang punktuell ungeplante Veränderungen“ aufgeführt worden seien. Der Personalaufwand werde aber im Jahr 2021 wieder in Gänze betrachtet. Es gäbe eine positive Auswirkung des Tarifabschlusses und an anderer Stelle freie Spitzen, denen Mehraufwendungen durch Corona gegenzurechnen seien.

Herr Kauch (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass es besser sei, externen Sachverstand einzubringen statt Stellenaufbau zu betreiben.

Herr Mader erklärt, dass sich bei der Digitalisierung mittelfristig effizientere Ergebnisse ergeben würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan „Digitale Verwaltung - Arbeiten 4.0“ und die diesem zugrundeliegende digitale Strategie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, den Masterplanprozess dialogorientiert fortzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass es sich beim Masterplan um einen Orientierungsrahmen zum Thema handelt, der Einzelprojekte in einen größeren Zusammenhang einordnet, aber Einzelfallentscheidungen weder vorgreift noch diese ersetzt. Zum Fortgang einzelner Digitalisierungsprojekte wird zu gegebener Zeit gesondert vorgetragen, insbesondere wenn es sich um konkrete Beschlüsse handelt.

zu TOP 7.3
Masterplan Digitale Bildung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16320-19)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorliegenden „Masterplan Digitale Bildung“ und beauftragt die Verwaltung, die Handlungsfelder des Masterplans dialogorientiert mit den beteiligten Institutionen im Rahmen konkreter Projekte zu entwickeln und in der Umsetzung zu begleiten.

Der vorliegende „Masterplan Digitale Bildung“ wird als Basis eines kontinuierlichen und kooperativen Weiterentwicklungsprozesses verstanden und soll offen für die Einbindung aller in Dortmund aktiven Bildungseinrichtungen sein.

Der Rat nimmt den Vorschlag zur Umsetzung (Kapitel 5 – Umsetzung) zustimmend zur Kenntnis.

zu TOP 7.4
Neubesetzung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund in der Ratsperiode 2020 - 2025
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18965-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt folgende Besetzung des Gestaltungsbeirates während der Ratsperiode 2020 - 2025:

1. Ratsvertreter*innen
Vorsitzende*r des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen (AUSW)
Planungssprecher*in der SPD-Fraktion
Planungssprecher*in der CDU-Fraktion
Planungssprecher*in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Planungssprecher*in der Fraktion DIE LINKE PLUS
Planungssprecher*in der Fraktion Alternative für Deutschland
Planungssprecher*in der Fraktion FDP / Bürgerliste
Planungssprecher*in der Fraktion Die Partei
2. Bezirksvertreter*innen
Die Benennung erfolgt durch die Bezirksvertretungen.
3. Externe Fachleute
Herr Prof. Dipl.-Ing. Christian Schlüter, Wuppertal / Hochschule Bochum
Herr Dipl.-Ing. Christian Decker, Lemgo
Frau Dipl.-Ing. Ina Bimberg, Iserlohn
Herr / Frau Prof. NN, TU Dortmund
Herr Dipl.-Ing. Achim Pfeiffer, Essen / FH Dortmund
Frau Prof. Vera Lossau, Düsseldorf / TH Detmold
4. Sachkundige Bürgerin
Frau Doris Kischel, Vorsitzende des Deutschen Hausfrauenbundes DHB,
Ortsverband Dortmund e. V.
5. Behindertenpolitisches Netzwerk
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist mit einem Mitglied vertreten.

In der Teilergebnisrechnung von StA 61 entsteht ein jährlicher Aufwand in Höhe von 18.000,00 €.

zu TOP 7.5
Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften
bei der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18839-20)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) führt aus, dass Pkt. 2 des Beschlusstextes nicht ganz klar in der Ausführung sei. Ihre Fraktion gehe davon aus, dass dieser Punkt auf die Fachkräfte im Gesundheitsbereich bezogen wird, aber nicht auf alle Fachkräfte, die innerhalb der Stadtverwaltung beschäftigt seien. Im Jahr 2021 wolle man ja noch interfraktionell aktiv werden, um bestimmte Kriterien und Zulagen zu besprechen. Sie bittet um Aufnahme dieser Äußerung ins Protokoll. Im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalität habe man Pkt. 2 ebenfalls zugestimmt, aber diesen Hinweis ins Protokoll mit aufgenommen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt folgende Rahmenbedingungen zur weiteren Anwendung der Arbeitgeberrichtlinie der VKA zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund:

1. Grundsätzlich werden weiterhin keine Zulagen zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften bei der Stadt Dortmund gewährt.

2. In begründeten Einzelfällen ist die Gewährung einer Zulage zur Gewinnung und Bindung von Fachkräften zulässig. Dem Verwaltungsvorstand und dem Ausschuss für Personal- und Organisation sind Vorlagen für neu definierte Berufsgruppen zur Beschlussfassung vorzulegen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass ab dem 01.01.2021 weiterhin neu einzustellenden Fachärzt*innen im Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Fachkräftezulage auf Basis der Arbeitgeberrichtlinie VKA vom 11.11.2011 (in der am 19.09.2020 von der Mitgliederversammlung der VKA verlängerten Fassung vom 17.04.2018) in Höhe von 500,08 Euro, zunächst befristet bis zum 31.12.2021, erhalten.
4. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass bereits beschäftigte Fachärzt*innen im Gesundheitsdienst die Zulage im Rahmen der Besitzstandswahrung in Höhe von 500,08 Euro weiterhin erhalten. Eine Zulagengewährung für den Personenkreis der Ärzt*innen ohne Fachärzteausbildung wird ausgeschlossen.
5. Die Zahlung der Zulage wird nicht an tarifliche Erhöhungen angepasst.
6. Die Zahlung der Zulage gilt sowohl für Bestands- als auch für neu eingestellte Fachärzt*innen, solange die Arbeitgeberrichtlinie VKA anwendbar ist oder die Tarifvertragsparteien eine anderweitige tarifliche Regelung treffen.

zu TOP 7.6
Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18836-20)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass sie erfahren habe, dass auch das Klinikum Lager für Medikamente habe. Sie wolle durch diesen Hinweis sicherstellen, dass es nicht zu Doppelstrukturen komme. Es müsse nicht an mehreren Stellen Gleiches vorgehalten werden. Der Inhalt der Vorlage lasse durchaus die Interpretation zu, dass auch Medikamente eingelagert werden könnten.

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) schlägt vor, dass die Frage in der Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beantwortet werden sollte, da kein Berichterstatter anwesend sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Einrichtung von vier Planstellen zur Konzeption, Aufbau und Betrieb eines „Katastrophen- und Bevölkerungsschutzlagers und Logistik“ bei der Feuerwehr Dortmund im Bereich 37/3 und die damit verbundenen personellen und finanziellen Auswirkungen.

Im Rahmen des Projektes „Aufbauorganisation Flüchtlinge“ existieren bereits 4 Einsätze (befristet bis 31.12.2021), die mit feuerwehrinternem Personal besetzt sind und die genannten Aufgaben wahrnehmen. Diese Einsätze entfallen mit Einrichtung der Planstellen.

zu TOP 7.7
6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm "Gute Schule 2020" (Stand:31.08.2020)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18682-20)
hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 01.12.2020

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 01.12.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck missbilligt einstimmig die Inhalte der Vorlage in Bezug auf das Verschieben von Vorhaben aus dem Stadtbezirk Aplerbeck und bittet darum, in der nächsten Fortschreibung die Lichtendorfer Grundschule (Fassadensanierung) und Berghofer Grundschule (Sanierung der Außentreppe) wieder mit aufzunehmen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o.g. Ergänzung den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis zu nehmen und die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt zu beschließen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 6. Sachstandsbericht zum Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ mit dem Stand 31.08.2020 zur Kenntnis und beschließt die im Sachstandsbericht dargestellten Verschiebungen von Maßnahmen aus dem Kreditprogramm „Gute Schule 2020“ in den städtischen Haushalt

zu TOP 7.8
Parkraumkonzept PHOENIX See
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18751-20)

Herr Dr. Suck (Vorsitzender, CDU-Fraktion) teilt mit, dass die Bezirksvertretung Hörde die Vorlage in ihre Sitzung am 26.01.2021 geschoben habe, um noch Gespräche mit der Anwohnerschaft und der Verwaltung führen zu können.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und beschließt
1. die Umsetzung des Parkraumkonzeptes PHOENIX See und die zeitgleiche Einführung der Bewohnerparkzone „Weingartenstraße“ mit einem Gesamtinvestitionsvolumen i.H.v. 98.000,00 €.
2. eine zusätzliche 0,18 vzv. Planstelle im Rechtsamt (E9b TVöD).
3. vier zusätzliche Planstellen im Ordnungsamt (E6 TVÖD zzgl. Sachkosten).

zu TOP 7.9
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 9. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18677-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 9. Sachstandsbericht (Stichtag: 31.07.2020) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Brandschutz­rückstellungen in Höhe von insgesamt 1.027.824,62 sowie die Aufstockung bestehender Brandschutzrückstellungen in Höhe von insgesamt 1.860.785,70 Euro zur Kenntnis.
3. beschließt die Durchführung der Maßnahme
- Tiefgarage Westentor, Brandschutzrückstellung 663.824,62 €
und nimmt den vorzeitigen Maßnahmenbeginn zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaß­nahmen zur Kenntnis.


zu TOP 7.10
Energiebericht 2019
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18322-20)

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Sachstand zur Kenntnis.




Dr. Suck Alexandrowiz Helfer
Vorsitzender Ratsmitglied stellv. Schriftführerin



(See attached file: 4. Managementbericht 2020 inkl. Anlagen.pdf)