Niederschrift (öffentlich)

über die 2. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 13.11.2014
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:

StR’in Bonekamp
StR Lürwer
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal
StR’in Zoerner

Herr Güssgen
StAR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.10.2014

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 02.10.2014 versandt. -

3.2 Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13062-14)

3.3 Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 11860-14-E1)

3.4 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

3.5 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 02.10.2014 versandt. -

3.6 Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-14)

3.7 Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

3.8 Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)

3.9 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-14)

3.10 Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13769-14)

3.11 Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13589-14)

3.12 Wiederholte Überflüge eines Passagier-Düsenjets in niedriger Höhe 06.09.2014
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014
(Drucksache Nr.: 13665-14)

3.13 - unbesetzt -

3.14 Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14086-14)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 - unbesetzt -

4.2 Resolution gegen Schließung HSP
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2014
(Drucksache Nr.: 14028-14-E3)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Findungskommission bei der Personalauswahl von Geschäftsbereichs- und Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund und für die Betriebsleitungen des Theaters Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13709-14)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2014
(Drucksache Nr.: 13709-14)

6.2 Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13656-14)
7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12983-14)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13690-14)

9.2 Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

9.3 GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)

9.4 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

9.5 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13881-14)

9.6 Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13880-14)

9.7 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

9.8 Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14076-14)

9.9 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-14)

9.10 Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13653-14)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

10.2 Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)

10.3 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 15. Februar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13908-14)

10.4 Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. 1 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-14)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Garbe (AfD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgenden Punkt zu erweitern:
5.1 Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 – Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitssuchende und Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14270-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, die Erweiterung der Tagesordnung um die genannte Vorlage.

Darüber hinaus schlug Herr OB Sierau vor, die Vorlagen
3.4 Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)
3.5 Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

und
9.9 Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-14)

von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine abschließende Befassung in den zu beteiligenden Gremien stattgefunden hat.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, die vorgenannten Vorlagen von der Tagesordnung abzusetzen.

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.10.2014

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 02.10.2014 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hu 147 - Einzelhandelsstandort Parsevalstraße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 1); II. Offenlegungsbeschluss; III. Beschluss zum Abschluss des Ergänzungsvertrages zum Durchführungsvertrag Teil A vom 07.06.2010 sowie zum Durchführungsvertrag Teil B vom 07.06.2010; IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13229-14)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
hier: I. Entscheidung über Anregungen aus den öffentlichen Auslegungen,
II. Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-,
III. Beifügung einer Begründung zum Bebauungsplan Scha 130/1-1 -Einkaufszentrum Derne-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13062-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Masterplan Vergnügungsstätten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11860-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.10.2014 vor (Drucksache Nr.: 11860-14-E1):

Sehr geehrte Damen und Herren,

für die Vorlage des Masterplans Vergnügungsstätten wurde die Beteiligung zahlreicher politischer Gremien vorgesehen. Aufgrund der Kommunalwahl im Mai konnte die ursprünglich vorgesehene Sitzungsfolge nicht bei allen politischen Gremien eingehalten werden. Folgende Gremien haben bzw. werden zu anderen als den vorgesehenen Terminen den Masterplan Vergnügungsstätten beraten:

Seniorenbeirat 03.04.2014
Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften 08.05.2014
Integrationsrat 02.09.2014
Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen 05.11.2014
Hauptausschuss und Ältestenrat 13.11.2014
Rat der Stadt Dortmund 13.11.2014

Das Behindertenpolitische Netzwerk hat davon Abstand genommen, die Vorlage in seinem Gremium zu behandeln.

Ich bitte Sie, diese Änderungen sowie den Hinweis, dass die Inhalte der Vorlage unverändert geblieben sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Am 05.05.2014 fand im Rathaus der Stadt Dortmund eine Fachveranstaltung zum Masterplan Vergnügungsstätten statt, bei der etwa 35 Bürgerinnen und Bürger anwesend waren. Nach der Präsentation der wichtigsten Ziele und Inhalte des Masterplans wurde eine lebhafte Diskussion geführt. Die Anmerkungen sind in der nachfolgenden Übersicht aufgeführt, ebenso die Stellungnahme der Verwaltung bzw. des Gutachters. Bereits während der Veranstaltung erfolgte der Hinweis, dass die Anmerkungen und Anregungen dem AUSW sowie dem Rat der Stadt Dortmund rechtzeitig zur Beschlussfassung unterbreitet werden.



Anmerkungen und Anregungen der Teilnehmer/ -innen
Stellungnahme der Verwaltung/ des Gutachters
§ Der Masterplan Vergnügungsstätten wird als wichtiger Schritt für die Zukunft gelobt.
§ Momentan hilft der Masterplan Vergnügungsstätten jedoch nicht, da der Bestandsschutz zu weit geht.
§ Muss nach einer Nutzung als Vergnügungsstätte wieder eine Vergnügungsstätte in der Immobilie angesiedelt werden?
§ Wie lange hat die Vergnügungsstätte Bestandsschutz?
§ Kann man Immobilienbesitzer dazu zwingen, keine Vergnügungsstätte in ihre Gebäude zu nehmen?
§ Wie kann bei Vergnügungsstätten Offenheit und Transparenz gewährleistet werden?
§ Die Verwaltung handelt jetzt schon entsprechend dem Masterplan Vergnügungsstätten: Jede Anfrage für eine Vergnügungsstätte wird geprüft. Vor allem für die Innenstadt-Nord wurden bereits Bebauungsplanverfahren zum Ausschluss von Vergnügungsstätten eingeleitet. Somit ist die Handlungsfähigkeit des Masterplans Vergnügungsstätten gegeben.
§ Insgesamt haben sich die Instrumentarien (BauGB, Masterplan, Konzessionsrecht) zur Einschränkung von Vergnügungsstätten und den damit verbundenen negativen Auswirkungen verbessert.
§ Bestehende legale Vergnügungsstätten können nicht über städtebauliche Instrumentarien eingeschränkt werden, lediglich über Konzessionsverträge, wobei diese bestimmten Regeln unterliegen.
§ Wenn eine Vergnügungsstätte in einem Gebäude schließt und dieses mehrere Jahre (in Normalfall 2 Jahre, muss im Einzelfall geprüft werden) leer steht, ist der Bestandsschutz der Vergnügungsstätte erloschen. Eine Wiederinbetriebnahme als Vergnügungsstätte kann somit unter bestimmten Voraussetzungen verhindert werden.
§ Findet lediglich ein Betreiberwechsel statt oder wird die gleiche Nutzung weiterhin ausgeübt, genießt die Vergnügungsstätte Bestandsschutz.
§ Immobilienbesitzer können nicht gezwungen werden, auf die Ansiedlung einer Vergnügungsstätte zu verzichten, sofern diese aus bau-, planungs- oder ordnungsrechtlicher Sicht nicht zu verhindern ist. Andernfalls läuft die Stadt Dortmund Gefahr, schadensersatzpflichtig zu werden. Es wäre sehr zu begrüßen, wenn Immobilienbesitzer mehr Sensibilität hinsichtlich der Ansiedlung von Vergnügungsstätten entwickeln würden.
§ Offenheit und Transparenz wird beispielsweise durch das Nicht-Abkleben von Schaufenstern erreicht.
§ Mit Einführung der Glücksspielverordnung NRW 2013 ist das Abkleben von Schaufenstern als Sichtschutz verboten. Wie kann man die Intransparenz der Vergnügungsstätten durch Stellung der Möbel, Spielgeräte etc. verhindern?
§ Das Vorhandensein von Spielhallen und Wettbüros wird aufgrund des Suchtpotenzials bemängelt.
§ Durch die Bauaufsicht kann die Innenraumgestaltung einer Vergnügungsstätte (Garderoben, Pflanzen etc.) nicht beeinflusst werden.
§ Das Thema Spielsucht wird im Masterplan Vergnügungsstätten nicht behandelt, da hier lediglich städtebauliche Aspekte berücksichtigt werden.
§ Bestehende Vergnügungsstätten werden als Problem gewertet.
§ Durch Veränderungen im Einzelhandel ist es unwahrscheinlich, dass kleinere Immobilieneinheiten wieder an Einzelhändler vermietet werden. Daher wird der Masterplan Vergnügungsstätten nicht den gewünschten Erfolg bringen, sondern sich das Problem eher noch verschärfen.
§ Bestehende Vergnügungsstätten genießen Bestandsschutz.
§ Der Strukturwandel im Einzelhandel wird weitere Ladenleerstände zur Folge haben. Gerade daher ist es sinnvoll, die Entwicklung der Vergnügungsstätten mit Hilfe des Masterplans Vergnügungsstätten sowie der Bauleitplanung gezielt zu steuern.
§ Besteht die Möglichkeit über die Höhe der Gewerbesteuer die Anzahl der Vergnügungsstätten einzugrenzen?
§ Eine Anhebung des Vergnügungssteuersatzes stellt ein mögliches Instrument dar, dem allerdings auch Grenzen gesetzt sind.
§ Ist die Umbenennung eines Wettbüros in ein Casino möglich? Hat dies Auswirkungen?
§ Ist als Nachfolgenutzung von einem Wettbüro ein Bordell möglich?
§ Eine Umbenennung ist nicht ohne weiteres möglich, da es sich um unterschiedliche Nutzungen handelt.
§ Jede Nutzungsänderung ist im Einzelfall zu prüfen. Bei Anträgen auf Nutzungsänderung kann steuernd eingegriffen werden.
§ Es wird ein Hinweis auf die für 2017 vorgesehene Änderung des Glücksspieländerungsstaatsvertrags gegeben: Ab 2017 müssen viele Vergnügungsstätten schließen, da sonst die vorgegebenen Abstände nicht mehr eingehalten werden können. Ist dann ein Masterplan Vergnügungsstätten überhaupt noch notwendig oder glaubt man nicht an die vorgesehene Änderung des Vertrages?
§ Jede rechtliche Änderung wird durch Gerichtsurteile etc. einer Überprüfung unterzogen. Darüber hinaus ist der Umgang mit dem Bestandsschutz im Rahmen der vorgesehenen Änderung noch ungeklärt. Daher sind die genauen Auswirkungen noch nicht abschätzbar.
Insgesamt wird empfohlen, sich nicht nur auf eine Rechtsgrundlage zu verlassen, sondern verschiedene Instrumente (ordnungsrechtliche und städtebaurechtliche Vorschriften) anzuwenden.

Aus den in der obigen Tabelle aufgeführten Anregungen und Anmerkungen ergaben sich für die Verwaltung keine weiteren Arbeitsaufträge.

Im Verlauf der Beratung der Vorlage sind die meisten politischen Gremien der vorgeschlagenen Beschlussfassung gefolgt: „Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Vergnügungsstätten zur Kenntnis und beschließt ihn als städtebauliches Entwicklungskonzept gemäß § 1 (6) Nr. 11 BauGB. Für die Bauleitplanung, die Zulassungspraxis von Vergnügungsstätten und das damit verbundene Verwaltungshandeln innerhalb der Stadt Dortmund soll der Masterplan Vergnügungsstätten als verbindliche Richtschnur zugrunde gelegt werden.“

Die Bezirksvertretung Mengede hat ihre Empfehlung um folgende Anregungen ergänzt:

Es wird auf die soziale Erosion und die Leerstände im Stadtbezirk Mengede hingewiesen. In diesem Zusammenhang wird auf die Aktionsräume Bodelschwingh / Westerfilde und Nette verwiesen. Außerdem wird eine Gefährdung von Oestrich und Nette durch Spielstätten gesehen, da diese Vororte im Masterplan Einzelhandel keinen Zentrencharakter aufweisen und die Befürchtung geäußert, dass sich nun anstelle Einzelhändler mit Lebensmittelgeschäften, dort Spielhallen und Wettbüros niederlassen.
Der Strukturwandel im Einzelhandel wird weitere Ladenleerstände zur Folge haben. Gerade daher ist es sinnvoll, die Entwicklung der Vergnügungsstätten mit Hilfe des Masterplans Vergnügungsstätten sowie der Bauleitplanung gezielt zu steuern.

Es wird nachgefragt, was die Spielhallen eigentlich für einen Umsatz machen?
Daten über die Höhe der Umsätze liegen bei der Stadt Dortmund nicht vor.
Im Rahmen der Vergnügungssteuer wird der Geldeinwurf und nicht der Umsatz besteuert.

Wettbüros und Spielhallen sollten von den Einwohnerzahlen in den Städten jeweils abhängig gemacht werden.
Der Masterplan Vergnügungsstätten stellt ein übergeordnetes städtebauliches Konzept i.S.
§ 1 (6) Nr. 11 BauGB dar. Für die Steuerung von Vergnügungsstätten sind demnach städtebauliche Gründe notwendig, um eine rechtssichere Beurteilung zu gewährleisten. Die Höhe der Einwohnerzahlen ist kein anerkanntes städtebauliches Kriterium. Dagegen ist eine bereits hohe Dichte an Vergnügungsstätten ein Kriterium innerhalb des städtebaulichen Kriterienkatalogs.


Aufgrund der o.g. Ausführungen wird empfohlen, die Ergänzungen nicht in den Masterplan Vergnügungsstätten aufzunehmen und dem ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am 03.04.2014 diesem Beschlussvorschlag die folgende Ergänzung beigefügt:
„…,um insbesondere zentrale Versorgungsbereiche und Senioren- und Kinder- und Jugendeinrichtungen wirksam zu schützen.“
Diese Ergänzung haben weitere Gremien (Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie, Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, Bezirksvertretung Innenstadt-Ost, Bezirksvertretung Innenstadt-West) in ihre Beschlussempfehlung aufgenommen:
Der Schutz der zentralen Versorgungsbereiche stellt auf der Grundlage von § 9 (2a) BauGB ein städtebauliches Kriterium des Masterplans Vergnügungsstätten dar, über das die Ansiedlung von Vergnügungsstätten hier erschwert wird.

Der Schutz von Kinder- und Jugendeinrichtungen muss auf der Grundlage des Baugesetzbuches (§ 9 (2b) BauGB) in unbeplanten Innenbereichen zwingend eingehalten werden. Der Masterplan Vergnügungsstätten greift dieses städtebauliche Kriterium auf und weitet dessen Gültigkeit auch auf bereits überplante Innenbereiche aus. Der Schutz von Kinder- und Jugendeinrichtungen besteht auf dieser gesetzlich vorgegebenen Grundlage als eines von mehreren Kriterien, mit deren Hilfe in Dortmund Vergnügungsstätten ausgeschlossen werden können.

Der Gesetzgeber hat aber keine rechtliche Grundlage geschaffen, um die Altersgruppe der Senioren vor Vergnügungsstätten zu schützen. Einrichtungen wie betreutes Wohnen oder Seniorenheime werden über den Begriff „Wohnen“ mit abgedeckt. Dieser ist unabhängig von der Altersstruktur der Bewohner. Da keine rechtlichen Grundlagen vorhanden sind, würde der vorgeschlagene Schutz von Senioreneinrichtungen vor Gericht keinerlei Bestand haben. Als Folge würden Amtshaftungsansprüche drohen.

Um diese zu umgehen, wird dringend dazu geraten, dem o.g. Vorschlag nicht zu folgen und den ursprünglichen Beschlussvorschlag der Verwaltung anzunehmen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.4
Lkw-Routennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12816-14)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Taktumstellung des S-Bahn-Systems von einem 20-Minuten- auf einen 15-/30-Minuten-Takt durch den VRR
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13168-14)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
Flughafen Dortmund - Bewilligung des Antrages zur Veränderung der Betriebszeiten am Flughafen Dortmund durch die zuständige Luftaufsichtsbehörde Bezirksregierung Münster
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13764-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Sanierung der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13236-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 06.11.2014 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Bitte um
Stellungnahme der CDU-Fraktion vor (Drucksache-Nr. 13236-14-E2):

„ausweislich des in der Vorlage dargestellten Sachverhaltes wird die Anzahl der Arbeitsplätze
in der Bezirksverwaltungsstelle von derzeit 11 auf dann 30 steigen. Als Gründe hierfür
wurde der CDU-Fraktion die Zusammenlegung von städtischen Dienststellen genannt.

Bis zur Ratssitzung am 13.11.2014 möge die Verwaltung daher folgende Fragen beantworten:

1. Welche städtischen Dienststellen und Einrichtungen werden zukünftig zusätzlich in
einer sanierten Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund residieren?

2. Welche Objekte/Immobilien werden hierfür im Gegenzug aufgegeben/abgemietet?

3. Welche Kündigungsfristen gibt es für die einzelnen perspektivisch aufzugebenen
Standorte?

4. Welche jährlichen Einsparungen sind damit für die einzelnen aufzugebenen Standorte
verbunden?

5. Wie viel Kundenkontakte hat die Bezirksverwaltungsstelle derzeit durchschnittlich
pro Monat? Wie viel Kundenkontakte sind zukünftig zu erwarten, wenn auch andere
städtische Dienststellen in das Amtshaus eingezogen sind?“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Ebenfalls lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 hierzu vor (Drucksache-Nr. 13236-14-E3):
Sehr geehrte Damen und Herren,

zu Ihrer schriftlichen Anfrage vom 30.10.2014 nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

Zu 1.) Es ist beabsichtigt eine Organisationseinheit des Sozialamtes (Sozialbüro) sowie den
Aktionsbeauftragten in der sanierten Bezirksverwaltungsstelle unterzubringen.

Zu 2.) In Abhängigkeit zu 1.) wird eine Abmietung von Teilflächen im Gebäude
Werner Str. 10 angestrebt. Hierzu werden Verhandlungen mit dem Vermieter geführt.

Zu 3.) Die Kündigungsfrist beträgt 12 Monate zum Ende der Mietzeit.

Zu 4.) In Abhängigkeit der abmietbaren Flächen besteht bei den Mieten ein voraussichtliches
Einsparpotenzial zwischen 45.000,00 und 50.000,00 Euro pro Jahr. Darüber hinaus ist in der
sanierten Bezirksverwaltungsstelle mit deutlichen Energieeinsparungen (Heizung) zu rechnen.

Zu 5.) Zur Zeit haben die Bürgerdienste ca. 2.400 Kundenkontakte pro Monat. Mit einer weiteren
städtischen Dienststelle kämen rund 400 weitere hinzu.
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sowie der Stellungnahme der Verwaltung ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Neubau der Höchstener Grundschule
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13230-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13874-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Benennung einer Platzfläche in Dortmund Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13769-14)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13589-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Wiederholte Überflüge eines Passagier-Düsenjets in niedriger Höhe 06.09.2014
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 23.09.2014
(Drucksache Nr.: 13665-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung am 23.09.2014 vor:
Die Bezirksbürgermeisterin stellt in der Sitzung den nachfolgenden Antrag, der
einstimmig von der Bezirksvertretung Aplerbeck beschlossen wurde:

„Aus Presseveröffentlichungen konnte man aktuell entnehmen, dass der Geschäftsführer des
Dortmund Airport, Herr Udo Mager, eine Verlängerung der Start- und Landebahn von 300 m
anstrebt und erwartet, dass das Thema in de nächsten 5 Jahren von der Politik aufgegriffen
wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck hat sich in den vergangenen Jahren immer einstimmig im
Interesse der vom Fluglärm betroffenen Bürger und Bürgerinnen sowohl gegen eine
Verlängerung der Start- und Landebahn, als auch eine Verlängerung der Betriebszeiten
ausgesprochen.
Neue Aspekte, die eine Veränderung im Sinne einer Ausweitung rechtfertigen würden, sind
nicht erkennbar.
Bisher wurde jede Ausbaustufe des Flughafens mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage des
Flughafens begründet und durch den Ausbau jeweils Besserung prognostiziert. Das Defizit
des Flughafens ist allerdings trotz Ausbaus nicht wesentlich kleiner geworden.

Der Rat der Stadt Dortmund hat in seiner Sitzung am 18.11.2010 keinen Entscheidungsbedarf
für die Einleitung eines Planfeststellungsverfahrens zur Verlängerung der Start- und
Landebahn auf insgesamt 2.300 m gesehen. Außerdem wird in dem Beschluss eine Rückführung der Betriebszeiten nach einer Evaluation unter wirtschaftlichen Aspekten nach 5
Jahren nicht ausgeschlossen.

Deshalb fordert die Bezirksvertretung Aplerbeck im gesundheitlichen und wirtschaftlichen
Interesse der Bürger und Bürgerinnen den Rat der Stadt Dortmund einstimmig auf, sich dafür
einzusetzen, dass der jetzige Status der Start- und Landebahn nicht verändert wird und die
Verlängerung der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund schon jetzt vor Ablauf von 5
Jahren wieder zurückgenommen wird, da die Folgen einer verkürzten Nachtruhe der
betroffenen Bürger und Bürgerinnen hinlänglich bekannt sind.“

Der nachfolgend vom Einzelmitglied der Bürgerliste gestellte Antrag wird von der
Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig beschlossen:

„Die BV Aplerbeck fordert die Verwaltung einstimmig auf, zu klären warum am 6.9.14 von
15 bis 16:30 Uhr wiederholte Überflüge über der Trapphofstrasse in niedriger Höhe mit dem
gleichen Düsenjet durchgeführt wurden.

Die BV Aplerbeck fordert das keinerlei Übungsflüge mit großen Düsenjets am Flughafen
Dortmund mehr durchgeführt werden.

Die BV Aplerbeck fordert dass die Luftaufsicht in den Betriebsstunden des Flugplatzes
Dortmund jederzeit per Telefon erreichbar ist.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck reicht die nachfolgend in der Einwohnerfragestunde
gestellten Fragen bzgl. der Überflüge am 06.09.20145 zwischen 15.15 Uhr und 16.30 Uhr
zur Beantwortung an die Verwaltung weiter:

1. Wie lautet die konkrete Begründung für diese Flüge?
2. Um welchen Maschinentyp handelte es sich?
3. Welche Sitzkapazität hatte die Maschine?
4. Um welche Fluggesellschaft handelte es sich?
5. Wie viele Überflüge gab es exakt?
6. Welche Spitzenlärmwerte wurden von der Messstation Aplerbeck der
Flughafengesellschaft registriert?
7. Welche Flughöhen hat die Deutsche Flugsicherung registriert?


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 23.09.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
- unbesetzt -


zu TOP 3.14
Quartiersmanagement Nordstadt – Vertragsverlängerung 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14086-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
- unbesetzt -


zu TOP 4.2
Resolution gegen Schließung HSP
Überweisung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2014
(Drucksache Nr.: 14028-14-E3)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 29.10.2014 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt einstimmig folgende Resolution und bittet diese außerdem an den Rat der Stadt Dortmund weiterzuleiten, verbunden mit der Bitte dass dieser sich der Resolution anschließt:

Resolution:
Die Bezirksvertretung Dortmund Innenstadt-West solidarisiert sich mit den Beschäftigten der Firma "Hoesch Spundwand und Profil GmbH" (HSP) gegen die Schließung ihres Werkes in Dortmund. Fast 500 Arbeitsplätze im Betrieb und bei den Zulieferern und Dienstleistern im Unionviertel sind gefährdet. Die gute Auftragslage und wenige Konkurrenz sprechen für den Erhalt des Betriebes.
Die Salzgitter AG muss sich der Verantwortung auch für ihre älteren Mitarbeiter bewusst sein und darf diese nicht in die Langzeitarbeitslosigkeit entlassen. Ein Verkauf des Grundstücks der Thyssen Krupp AG darf nur an ein geeignetes Unternehmen mit Erhalt des Betriebes erfolgen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 29.10.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Mehrbedarfe des Sozialamtes für das Haushaltsjahr 2014 - Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen im Bereich Grundsicherung für Arbeitsuchende und Flüchtlingshilfen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14270-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Findungskommission bei der Personalauswahl von Geschäftsbereichs- und Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund und für die Betriebsleitungen des Theaters Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13709-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung am 28.10.2014 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, dass durch die neue Vorlage, die alte, vom Rat am 08.11.2007 beschlossene Vorlage mit der Drucksache-Nr.: 10055-07 „Findungskommission bei Personalauswahlverfahren von Betriebsleitungen/Institutsleitungen für die Kulturbetriebe Dortmund und das Theater Dortmund“ aufgehoben wird.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Als Mitglieder der Findungskommissionen benennt der Rat der Stadt die kulturpolitischen
Sprecher/innen der im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit, zugleich Betriebsausschuss für die Kulturbetriebe Dortmund und das Theater Dortmund, vertretenen Fraktionen sowie die/den Vorsitzende/n des Ausschusses.
Seitens der Verwaltung sind Mitglieder der Findungskommissionen der/die Beigeordnete für Kultur der Stadt Dortmund und der/die Geschäftsführer (bei Verfahren der Kulturbetriebe Dortmund) oder der/die Geschäftsführende Direktor/in (bei Verfahren des Theaters Dortmund). Bei Bedarf können auch externe Sachverständige hinzugezogen werden.
Bei Findungskommissionen zur Besetzung von Institutsleitungen in den Kulturbetrieben Dortmund ist auch der/die zuständige Geschäftsbereichsleiter/in Mitglied der Findungskommission.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 28.10.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Entgeltordnungen der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13656-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule
- unbesetzt -


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12983-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
DEW21 - hier: Unterstützung des KinderMRT im Klinikum Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13690-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Sachstand zum 31.07.2014 "Haushaltsbegleitbeschlüsse des Rates vom 12.12.2013 zum Haushaltsplan 2014"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13106-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.3
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13812-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13567-14)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 05.11.2014 vor:
„RM Harwighorst-Rüßler stellt hierzu folgende Fragen:

1. Mit welcher Zielsetzung wird das Restabfallbehältervolumen für Haushaltsabfälle zukünftig auf Grundlage der bei der Stadt vorhandenen Einwohnermeldedaten berechnet? Welche
Auswirkungen hat die Neuberechnung auf der Einnahmenseite der EDG und auf die Kosten
für die Bürgerinnen/Bürger (auch diejenigen, die ihren Zweitwohnsitz in Dortmund haben)?

2. Werden für die nun benannten Bioabfälle, zu denen neben den kompostierbaren Materialien
auch Nahrungs- und Küchenabfälle zählen, verpflichtend neue Biobehälter zur Verfügung
gestellt? Wie sieht die EDG die Umsetzung in den Haushalten?

RM Kowalewski möchte wissen, welche Möglichkeit der Entsorgung es zukünftig für die toxischen Stoffe (überwiegend Halogene), welche nun aus der Satzung herausgenommen werden, gäbe.Hierzu möchte er konkret wissen, wo hierfür die nächste Anlaufstelle sei.

RM Neumann-Lieven bittet bezüglich der Berechnung von Gebühren für Haushaltsabfälle, auf
Grundlage der Einwohnermeldedaten, um genauere Erläuterung dazu, wie hierbei eine korrekte
Berechnung sichergestellt sei. Dies vor dem Hintergrund, dass diese Einwohnermeldedaten nicht immer den Tatsachen entsprächen.

Herr Tietz (s.B.) möchte ergänzend zu den o.a. Bioabfällen wissen, inwieweit im Fall von gekochten Essensresten noch eine Kompostierung gewährleistet sei. Hierzu führt er an, dass z.B. Hausbesitzer mit Garten, welche grds. eine eigene Kompostierung in ihrem Garten vornehmen würden, für die Entsorgung gekochter Lebensmittel dann noch eine zusätzliche Biotonne benötigen würden.

Zu den vorstehenden Fragestellungen antwortet Herr Kollmann zunächst wie folgt mündlich:

Zu der Frage von RM Neumann-Lieven, bezüglich der Erhebung von Gebühren auf Grundlage der Einwohnermeldedaten, informiert er darüber, dass die Vorschrift insbesondere dem Stadtsteueramt die Ermittlung/ Veranlagung der Abfallgebühren erleichtern würde. Auf Nachfrage bestätigt er hierzu, dass der Vermieter/Hauseigentümer ggf. auch für eine entsprechende Abmeldung sorgen müsse.

RM Neumann-Lieven vertritt hierzu die Meinung, dass man dies vom Vermieter nicht verlangen
könne, und es deshalb hierzu eine andere Lösung geben müsse.

Herr Kollmann führt hierzu an, dass diese Problematik bei der Satzungserstellung bereits diskutiert worden sei. Der Vermieter habe nach dem Meldegesetzt die Möglichkeit die Abmeldungen selber vorzunehmen. Dieser sei zudem als Grundstückeigentümer auch der Bescheidempfänger.

Zu den Fragen bezüglich der Bioabfälle informiert Herr Kollmann darüber, dass nach seinem
Verständnis, von der vorliegenden Satzungsänderung lediglich Gewerbetreibende und nicht die
privaten Haushalte betroffen seien. Somit würde sich hinsichtlich der Kompostierung, auch im Hinblick auf die Anzahl der Biotonnen, für den privaten Haushalt nichts ändern.

Zu der Frage von RM Kowalewki, bezüglich der zukünftigen Entsorgungsmöglichkeiten toxischer Stoffe, führt Herr Kollmann an, dass er diese zwecks Beantwortung an die EDG weitergeben werde.
Da die o.a. Fragen heute noch nicht abschließend zur Zufriedenheit beantwortet werden konnten, einigt man sich auf Vorschlag der Vorsitzenden, Frau RM Reuter, darauf, dass die Verwaltung die schriftliche Beantwortung der Fragen, unter Einbeziehung der EDG, zur Ratssitzung am 13.11.2014 vorlegen solle.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage mit den o.a.
Fragestellungen an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


Darüber hinaus lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 vor (Drucksache Nr.: 13567-14-E1):

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in der o. g. Ausschusssitzung wurde um Stellungnahme zu mehreren Änderungsvorschlägen
für die Abfallsatzung ab 2015 gebeten. Die Fragestellungen beantworte ich wie folgt:

1. Mit welcher Zielsetzung wird das Restabfallbehältervolumen für Haushaltsabfälle zukünftig
auf Grundlage der bei der Stadt vorhandenen Einwohnermeldedaten berechnet? Welche Auswirkungen hat die Neuberechnung auf der Einnahmenseite der EDG und auf die Kosten für die Bürgerinnen/Bürger (auch diejenigen, die ihren Zweitwohnsitz in Dortmund haben)? Wie wird eine korrekte Berechnung vor dem Hintergrund, dass Einwohnermeldedaten nicht immer den Tatsachen entsprechen, sichergestellt?

Nach den Bestimmungen der Abfallsatzung richtet sich bisher das Behältervolumen nach der Anzahl der Bewohner (§ 19 Abs. 2 AbfS). Analog der Rechtsprechung wurde vom Steueramt hinsichtlich des Begriffs „Bewohner“ immer auf die Personen, die mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, abgestellt. Deshalb ist die beabsichtigte neue Formulierung in § 19 Abs. 2 Satz 1 AbfS, die auf die Anzahl der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personen Bezug nimmt, lediglich die satzungsrechtliche Umsetzung der bisher bereits geübten Verwaltungspraxis.

Die beabsichtigte Ergänzung des § 19 Abs. 2 AbfS der Satzung um einen Satz 2 beruht auf den folgenden Erwägungen:

Im Rahmen des Verfahrens zum Anschluss- und Benutzungszwang mehren sich die Mitteilungen der Eigentümer bzw. deren Bevollmächtigter, die davon ausgehen, dass nur die tatsächlich dort wohnenden Personen herangezogen werden können.

Es ist so gut wie unmöglich für die Kommune, die tatsächlich wohnenden Personen zu ermitteln, wobei es durchaus möglich ist, dass diese nach oben oder unten von der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl abweichen.

Zur Klarstellung soll die Satzungsformulierung in § 19 Abs. 2 AbfS um den folgenden Satz 2 ergänzt werden, wobei auch eine eventuelle Abweichung der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl berücksichtigt wird:

„Sofern bei Umleerbehältern für Restabfall und sonstige Abfälle ein Antrag auf Änderung des Volumens abweichend von der mit Hauptwohnsitz gemeldeten Personenzahl gestellt wird, sind entsprechend nachprüfbare Nachweise vorzulegen.“

Diese Ergänzung berücksichtigt die Interessen der betroffenen Grundstückseigentümer bzw. Erbbauberechtigten als Gebührenschuldner in angemessener Weise, indem sie diesen die Möglichkeit eröffnet, bei Abweichung der tatsächlichen Bewohnerzahl von der Zahl der mit Hauptswohnsitz gemeldeten Bewohner eine Reduzierung des Abfallbehältervolumens – und damit auch der Abfallgebühren – zu erreichen.

Dass durch die vorgesehene Regelung den betroffenen Hauseigentümern bzw. Erbbauberechtigten zugleich die Darlegungslast hinsichtlich einer Abweichung auferlegt wird, ist vor diesem Hintergrund sachgerecht. Verbliebe die Darlegungslast bei der Stadt, müsste diese selbst in jedem Fall überprüfen, ob die tatsächliche Zahl der Bewohner mit der Meldesituation übereinstimmt.

Dies wäre für die Stadt mit einem unzumutbaren Personal- und Kostenaufwand verbunden. Dagegen ist es für den einzelnen Grundstückseigentümer mit vergleichsweise geringem Aufwand leistbar, ggf. von der Meldesituation abweichende Bewohnerzahlen für sein Grundstück gegenüber der Stadt darzulegen. Vor dem Hintergrund, dass dies letztlich dem Interesse des Grundstückseigentümers bzw. Erbbauberechtigten an einer Reduzierung des Behältervolumens und der Abfallsgebühren dient, ist dies für den betroffenen Personenkreis auch nicht mit einer unzumutbaren Belastung verbunden.

2. Werden für die nun benannten Bioabfälle, zu denen neben den kompostierbaren Materialien
auch Nahrungs- und Küchenabfälle zählen, verpflichtend neue Biobehälter zur Verfügung gestellt? Wie sieht die EDG die Umsetzung in den Haushalten? Inwieweit ist im Fall von gekochten Essensresten noch eine Kompostierung gewährleistet?

Mit der Regelung in § 1 Absatz 5 der Abfallsatzung i. V. m. § 6 Absatz 1 Satz 2 der Abfallsatzung wurde (zur genaueren Abgrenzung bezogen auf den jeweiligen Herkunftsbereich) lediglich die (genauere) Bioabfalldefinition aus dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für die Satzung übernommen. Inhaltliche Änderungen für Privathaushalte ergeben sich hieraus nicht, insbesondere kann die bisherige Praxis der Eigenkompostierung beibehalten werden. In Bezug auf tierische Küchenabfälle (z.B. Knochenreste) gilt auch weiterhin, dass diese in den Restabfallbehälter eingefüllt werden können, weil sie sich für eine Kompostierung auf dem eigenen Grundstück nicht eignen. Das Bundesumweltministerium führt hierzu z.B. auf seiner Internetseite folgendes aus:

„Welche Bioabfälle auf lokaler Ebene tatsächlich über die Biotonne erfasst werden können, hängt insbesondere von den konkreten Verwertungsmöglichkeiten und Behandlungsanlagen ab. Die verbindliche Festlegung der Bioabfälle, die in der Biotonne vor Ort gesammelt werden dürfen, trifft der lokale öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger. Die Abfallwirtschaftsstelle Ihrer Kommune (Stadt, Gemeinde, Kreis) berät … darüber, welche Abfälle in die Biotonne dürfen und welche Abfälle in andere Sammelsysteme und in den Restmüll gehören.“ Bei den konkreten Verwertungsmöglichkeiten sind in diesem Fall auch das KrWG und das Landesabfallgesetz NRW zu Rate zu ziehen. So sieht § 6 Absatz 2 Satz 4 KrWG vor, dass bei den Maßnahmen der Vermeidung und Abfallbewirtschaftung die technische Möglichkeit und wirtschaftliche Zumutbarkeit zu beachten sind.

Aus den vorgenannten Gründen wird die EDG bei der Entsorgung tierischer Küchenabfälle (z.B. Knochenreste) auch zukünftig gemäß dem bisher praktizierten Vorgehen beraten. Die Satzungsänderung ist gleichwohl notwendig, um zwischen Bioabfällen aus Privathaushalten und Bioabfällen aus dem gewerblichen Bereich genauer unterscheiden zu können, bei den Bioabfällen aus dem gewerblichen Bereich bestehen z.B. gesonderte Entsorgungswege (vgl. §11 Absatz 3 der Abfallsatzung), die eine eigenständige Definition (in § 1 Absatz 5 der Abfallsatzung) bezogen auf den Herkunftsbereich erforderlich machen.

3. Welche Möglichkeit der Entsorgung gibt es zukünftig für die toxischen Stoffe (überwiegend Halogene), welche nun aus der Satzung herausgenommen werden? Wo ist hierfür die nächste Anlaufstelle?

Die in der Satzung vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich auf Stoffe, die in Dortmund in den letzten Jahren nicht angefallen sind und von denen aufgrund der Änderungen der Gewerbe- und Industriestruktur in Dortmund auch zukünftig kein Anfall erwartet wird. Es besteht demnach auch im Interesse des Gebührenzahlers kein Bedarf, für diese Abfallschlüssel Kapazitäten vorzuhalten. Die Vorhaltekosten (z.B. Aufrechterhaltung von Genehmigungen zur Annahme derartiger Abfälle) wären mangels tatsächlicher Mengen auf Dauer auch nicht als betriebsnotwendige Kosten i. S. d. Kommunalabgabengesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) anzusehen und daher nicht dauerhaft ansatzfähig in den Abfallgebühren. Darüber hinaus ist noch hervorzuheben, dass es sich bei den neu ausgeschlossenen Abfallarten um Abfälle aus Gewerbe und Industrie handelt, die dort üblicherweise in größeren Mengen anfallen. Der "normale Haushalt und das Kleingewerbe mit haushaltsüblichen Mengen" sind nicht betroffen. Kleinmengen auch der hier in Rede stehenden schadstoffhaltigen Abfälle können weiterhin z. B. an den Recyclinghöfen und dem Schadstoffzwischenlager in Huckarde abgegeben werden.

Zu konkreten Anlagen, die größere Mengen schadstoffhaltiger Industrie- und Gewerbeabfälle direkt vom Abfallerzeuger annehmen, kann leider keine Auskunft gegeben werden. Industrielle
und großgewerbliche Erzeuger schadstoffhaltiger Abfälle haben die Möglichkeit, einen am Markt tätigen Entsorger zu beauftragen, der zudem die für sie wirtschaftlich günstigste Lösung anbietet. Ein solcher Anbieter wäre z. B. die Abfallentsorgungsgesellschaft Ruhrgebiet (AGR).

Generell besteht für industrielle und gewerbliche Erzeuger schadstoffhaltiger Abfälle die Möglichkeit, sich an ein privates Entsorgungsunternehmen mit der nötigen Fachkunde zu wenden und schadstoffhaltigen Abfälle über dieses Unternehmen entsorgen zu lassen.“


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit dem Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 05.11.2014 sowie der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.11.2014 ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Grabpflegelegate zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13881-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Feststellung des Jahresabschlusses des Sonderhaushalts Kohlgartenstiftung zum 31.12.2013
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13880-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.7
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13885-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Ausschüttung der Dortmunder Stadtwerke AG
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14076-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13990-14)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.10
Parkpreise für die von der SBB Dortmund GmbH bewirtschafteten und dem öffentlichen Parkverkehr zur Verfügung stehenden Parkplätze und Stellplatzanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13653-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Umrüstung der bestehenden stationären Geschwindigkeitsmessstationen auf digitale Blitztechnik mittels Lasermessung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13263-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Sachstandsbericht Ombudsstelle für Bürgerinteressen und-initiativen der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13375-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.3
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 15. Februar 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13908-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Gewährung von Zuwendungen für die angezeigte Ratsgruppe NPD/Die Rechte i.S.d. § 56 Abs. 1 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13813-14)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Heinrich Theodor Garbe
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer