Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 14.12.2021
Messe Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund





Sitzungsdauer: 16:00 - 19:15 Uhr




Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Heidkamp
Rm Karadas
Rm Lyding-Lichterfeld
Rm Schmidt
sB Lührs

Bündnis 90/Die Grünen
Rm Beckmann
Rm Denzel
Rm Dsicheu Djine
Rm Frebel
Rm Noltemeyer, stellv. Vorsitzende

CDU
Rm Hoffmann
Rm Polomski-Tölle
Rm Wallrabe
Rm Weber, Vorsitzender
sB Brunnert

Die Linke +
Rm Zweier
sB Martinschledde

AfD
Rm Perlick i. V. für Rm Bohnhof

FDP/Bürgerliste
sB Dr. Reinbold

Die Partei
Rm Diwisch

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:
sE Celebi abwesend Integrationsrat
sE Gungl Behindertenpolitisches Netzwerk
sE Löhken-Mehring i. V. für sE Preuß Seniorenbeirat


c) Beratende Mitglieder:
Rm Deyda


d) Verwaltung
StR Dahmen, 3/Dez.
Herr Witte, FB 30
Frau Siekmann, FB 32
Herr Kruse, FB 33
Herr Aschenbrenner, FB 37

Frau Andrä, 3 DEZ/Statistik
Frau Bonan, FB 1
Herr Käppel, FB 51
Herr Krause, FB 1
Frau Perschbacher, FB 60
Herr Pommerenke, FB 80
Herr Rüddenclau, FB 20
Herr Schulz, FB 3
Frau Wöste, FB 51

Herr Struß, 3/DEZ-Büro
Frau Jenks, 3/Dez Schriftführerin
Frau Wosny, 8/Dez stellv. Schriftführerin


e) Petent*innen
Frau Schöneich
Herr Heimel





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 14.12.2021, Beginn 16:00 Uhr,
Messe Westfalenhallen, Halle 1U, Rheinlanddamm, 44139 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.11.2021

2. Beratung von Eingaben

2.1 Mülltrennung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22782-21)

2.2 Eingabe Parkplatzbeschilderung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21749-21)

2.3 Renaturierung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20994-21)

2.4 Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21559-21)

2.5 Benennung eines Platzes im Stadtgebiet nach Siegfried Borchardt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23069-21)

3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

3.1 Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3
mündlicher Bericht
- Aktuelle Entwicklungen im Zusammenhang mit der Coronapandemie -

4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

4.1.1 Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22747-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22747-21-E1)

4.1.2 Fremdanzeigen über Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Park- und Straßenraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22458-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22458-21-E1)

4.1.3 Bürgerdienste der Zukunft - Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen, Mitarbeitende entlasten, Chancen der Digitalisierung nutzen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22692-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22692-21-E1)

4.1.4 Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21492-21-E1)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 14.09.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21492-21-E3)

4.1.5 Dreckpetze - Meldungen zur Stadtsauberkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22112-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 14.09.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22112-21-E1)

4.1.6 Haushaltsplanentwurf des Amts 37
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22749-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 14.09.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22749-21-E1)

4.1.7 Katastrophenschutz und Warninfrastruktur
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 21711-21-E1)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits in der Sitzung am 14.09.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21711-21-E3)

4.1.8 Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22748-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt mit dem Nachversand.

4.2 Anträge der Fraktionen

4.2.1 Sachstand Ersthilfesystem "Mobile Retter"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23172-21)

4.2.2 Sicherung des öffentlichen Raums am Dortmunder Hafen
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23179-21)

4.2.3 Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21)

4.2.4 Feste Abstellflächen für E-Scooter
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23186-21)

4.2.5 Kampagne gegen sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23187-21)

4.2.6 Verbot sexualisierter und diskriminierender Werbung
Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23188-21)

4.3 Überweisungen anderer Gremien

4.3.1 Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21644-21-E2)
hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 22498-21)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22498-21-E2)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22498-21-E3)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22703-21-E1)
Die Unterlage lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.

4.3.2 Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2020
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 22341-21)


4.3.3 Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
Überweisung: Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 07.09.2021
(Drucksache Nr.: 21106-21)

Die Überweisung lag den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021 vor.
hierzu -> Stellungnahme EDG
(Drucksache Nr.: 21106-21-E2)
Die Überweisung hat den Mitgliedern des Ausschusses bereits zur Sitzung vomn 09.11.21 vorgelegen

4.3.4 Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund am 18.11.21
(Drucksache Nr.: 22470-21-E2)
hierzu -> Schreiben des Tierschutzvereins vom 15.11.2021
(Drucksache Nr.: 22470-21-E1)
hierzu -> Gemeins. Vorschlag zur TO (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22470-21)
Die Unterlage erhielten die Mitglieder des Ausschusses bereits zur Sitzung am 09.11.2021.



5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

5.1.1 Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)

5.1.2 Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West

Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

5.1.3 Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

5.1.4 Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)

5.1.5 Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

5.1.6 Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)

5.2 Bürgerdienste

5.2.1 Weitere Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23039-21)

5.3 Feuerwehr

- unbesetzt -

5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -

5.5 andere Fachbereiche

5.5.1 Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 25.11.2021
(Drucksache Nr.: 21643-21)


5.5.2 Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.2021
(Drucksache Nr.: 21641-21)


5.5.3 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

5.5.4 Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21610-21)

5.5.5 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

5.5.6 Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

5.5.7 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

5.5.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

5.5.9 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)

5.5.10 Zensus 2022 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22927-21)

6. Mitteilungen des Vorsitzenden

6.1 Änderung der Uhrzeit des Sitzungsbeginns des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ab Februar 2022 von 16 Uhr auf 15 Uhr
Beschluss
mündlicher Bericht

Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Friedrich-Wilhelm Weber - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde, dass der Ausschuss beschlussfähig ist und weist auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Lührs benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht folgenden Tagesordnungspunkt zurück:
5.5.3 Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)



Die Tagesordnung wird mit dieser Änderung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.11.2021

Der Vorsitzende Herr Weber (CDU-Fraktion) bemerkt, er sei in der Liste der Anwesenden im Protokoll fälschlicherweise als sachkundiger Bürger bezeichnet und bittet um Korrektur.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) weist darauf hin, seine Fraktion habe in der letzten Sitzung am 09.11.2021 bei der Abstimmung zu TOP 5.4.1 fälschlicherweise angenommen, dass über den TOP 5.5.1 abgestimmt würde (5.5.1 folgte unmittelbar auf 5.4.1, Anm. der Schriftführerin). Daher habe man in der Sitzung die Ablehnung erklärt und man erkläre nunmehr nachträglich als Korrektur die Zustimmung zu TOP 5.4.1.

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.11.2021 wird mit diesen Änderungen genehmigt.




2. Beratung von Eingaben


zu TOP 2.1
Mülltrennung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 22782-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe der Petentin Frau Rike Schöneich vom 05.10.2021vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 10.11.2021 vor:
„… aufgrund der vorgenannten Eingabe vom 27.10.2021 wurde die Verwaltung um Stellungnahme zu den in der Abfallsatzung der Stadt Dortmund getroffenen Regelungen zum Mindestrestabfallbehältervolumen gebeten. Nach erfolgter Abstimmung mit der EDG wird hierzu wie folgt Stellung genommen:

Grundsätzlich hat jede/r Dortmunder Grundstückseigentümer*in die Möglichkeit, das Gesamtvolumen ihrer/seiner Abfallbehälter selbst zu bestimmen. Voraussetzung dafür ist, dass ein nach der Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund festgelegtes Mindestbehältervolumen nicht unterschritten werden darf.

Das in der Abfallsatzung festgelegte Mindestbehältervolumen hat nicht nur die fachliche Funktion der Entsorgung, sondern auch die betriebswirtschaftliche Funktion eines Kostenträgers. Deshalb werden mit der Gebühr auch Maßnahmen und Leistungen ganz oder teilweise bezahlt, die sämtliche Dortmunder Bürger*innen gleichmäßig und unabhängig vom jeweiligen Abfallbehältervolumen nutzen. Dazu gehören unter anderem:


• Rekultivierungsmaßnahmen auf Altdeponien
• Betrieb und Unterhaltung von Abfallbehandlungsanlagen
• Angebot der Recyclinghöfe
• Durchführung einer Abfallberatung
• Sperrmüllservice, Abholung von Wertstoffen (Wertstoffservice)
• Elektrogeräteabholung, Kühlgeräteentsorgung
• Häckseldienst
• Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen
• Sonderaktionen wie z. B. Weihnachtsbaumsammlung, Laubsack-Aktion
oder die beiden Aktionstage im Frühjahr und Herbst mit kostenloser Grünschnittannahme usw.

Für die Festlegung des Behältervolumens wäre es sicherlich wünschenswert, könnte man sich an der tatsächlich anfallenden Abfallmenge orientieren. Um diesen Wirklichkeitsmaßstab zu ermitteln, müsste man das Volumen oder Gewicht des Abfalls jeweils im Einzelfall feststellen und die Höhe der Gebühren würde sich nach der tatsächlichen Abfallmenge richten. Solche Verfahrensweisen würden jedoch einen hohen Zeit-, Verwaltungs- und Kostenaufwand erfordern. Deshalb wird in Dortmund, im Einklang mit den gesetzlichen Grundlagen, ein Wahrscheinlichkeitsmaßstab zum Errechnen des Mindestvolumens der Restabfallbehälter herangezogen.

Diesbezüglich hat es das Oberverwaltungsgericht Münster in seinem Urteil vom 28.03.1984 (Az.: OVG Münster – 2 A 2523/82) für unbedenklich erklärt, dass in Gemeinden in der Größenordnung der Stadt Dortmund für Wohngrundstücke durchaus 35 Liter pro Person und Woche als Mindestvolumen festgelegt werden.

Hiervon hat der Rat der Stadt Dortmund in Abstimmung mit der EDG allerdings Abstand genommen, so dass die Dortmunder Abfallsatzung gegenwärtig nur noch 30 Liter pro Person und Woche als Wahrscheinlichkeitsmaßstab für das vorzuhaltende Restabfallbehältervolumen vorsieht. Die Zulässigkeit dieser Vorgehensweise ist durch ständige Rechtsprechung bestätigt worden. Der Wahrscheinlichkeitsmaßstab berechnet sich nach dem Pro-Kopf Durchschnitt der anfallenden Hausmüllmenge im gesamten Stadtgebiet.

Darüber hinaus lässt es die Abfallsatzung zu, dass auf schriftlich begründeten Antrag hin weniger Volumen, mindestens aber 20 Liter pro Person und Woche, für die Berechnung des Restabfallvolumens zugrunde gelegt werden. Das setzt voraus, dass unterschiedliche Verwertungsmöglichkeiten, wie Bio-, Papier-, Wertstofftonne oder Depotcontainer genutzt werden.

Um die Bemühungen Dortmunder Bürger*innen bei der Abfallvermeidung noch weiter honorieren zu können, wurde ein 15-Liter Maßstab beim Restabfallvolumen mit einem vierwöchentlichen Leerungsrhythmus in die derzeitig gültige Abfallsatzung aufgenommen. Dieser kann in Anspruch genommen werden, wenn folgende Nachweise erbracht werden bzw. verbindliche Erklärungen schriftlich abgegeben werden:

- Nachweis der Nutzung aller Verwertungsmöglichkeiten
- Verbindliche Erklärung, dass ein vierwöchentlicher Leerungsrhythmus akzeptiert wird
- Verbindliche Erklärung, dass Abfälle in den Behältern nicht verdichtet (gestampft) werden
- Verbindliche Erklärung, dass Kontrollen, ob die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind, auf
dem Grundstück geduldet werden.

Eine weitergehende Reduzierung des Restabfallbehältervolumens ist jedoch weder mit gesetzlichen Regelungen noch mit der ständigen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte vereinbar. Das OVG Münster führt in seinem Urteil vom 29.01.1991 (Az.: 2 A 1103/88) dazu aus, dass es nicht zu beanstanden sei, dass Haushalten, deren Mitglieder durch besonders umweltbewusstes Verhalten Abfall vermeiden und deshalb die bei der Kalkulation zugrunde gelegten Restabfallmengen nicht erreichen, keine weiteren Gebührenabschläge eingeräumt werden. Maßgeblich sei allein, dass der Abfallerzeuger die Möglichkeit habe, Abfallbehälter zu nutzen. Diesen Grundsatz hat das Verwaltungsgericht Koblenz in seinem Urteil vom 30.08.2004 (Az.: 7 K 543/04) bestätigt.

Des Weiteren führt das OVG Münster aus, dass es nicht darauf ankommen kann, ob der Restabfallbehälter bei der Leerung nicht oder nur zur Hälfte gefüllt ist. Denn die abfallentsorgungspflichtige Körperschaft sei regelmäßig nicht in der Lage, das Abfallaufkommen, das erhebliche Schwankungen und Unsicherheiten aufweist, in jedem einzelnen Haushalt zu er- mitteln. Darüber hinaus müsse bei der Veranschlagung der Behältergrößen auch berücksichtigt werden, dass in unvorhergesehenen Situationen mehr Restmüll anfallen kann, der ebenfalls mit den zur Verfügung stehenden Restabfallbehältern bewältigt werden muss.

Die vorstehenden Aussagen zur Ausgestaltung des Dortmunder Gebührenmodells haben gemäß dem Ergebnis einer letztmaligen Überprüfung durch INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) aus April 2015 nach wie vor Bestand.

Ergänzend zu den vorgenannten Ausführungen hat der Ergebnisbericht von INFA (Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH) über die wissenschaftliche Begleitung bei der Beurteilung bzw. Optimierung des Gebührenmodells der Stadt Dortmund in seinem Fazit u. a. darauf hingewiesen, dass an dem bestehenden Gebührenmodell der Stadt Dortmund festgehalten werden soll:

„Das Gebührenmodell der Stadt Dortmund ist außerordentlich differenziert, bietet ein hohes Maß an Gebührengerechtigkeit und bewirkt ein in die richtige Richtung gehendes abfallwirtschaftliches Benutzerverhalten.“

Die Petentin Frau Schöneich erläutert Ihre Eingabe. Sie gibt an, in dem von ihr bewohnten Mehrfamilienhaus stünden den Mietern 4 Restmülltonnen zur Entsorgung zur Verfügung, von denen regelmäßig 2 bis 2,5 Tonnen bis zur Leerung leer blieben. Eine Biotonne stehe nicht zur Verfügung, was allerdings der Vermieter zu vertreten habe. Die Mietergemeinschaft wünsche einen Tausch von 2 Restmülltonnen gegen eine Biotonne. Allerdings schreibe die EDG ein Mindestvolumen für jeden Haushalt vor, der in Ihrer Haushaltsgemeinschaft nicht erreicht werde. Daher bitte man um die Reduzierung des Mindestvolumens für Restmüll in der entsprechenden Gebührensatzung.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) äußert ihr Bedauern darüber, dass Petenten keine Möglichkeit für einen zweiten Wortbeitrag nach Einlassung der Fraktionen auf die Eingabe haben. Sie halte das vorgeschriebene Mindestvolumen ebenfalls für zu hoch angesetzt. Allerdings müsse man bei der Gebührenfestsetzung berücksichtigen, dass das gesamte Entsorgungssystem darüber finanziert werde und damit auch z. B. die Entsorgung illegalen Mülls erfasst werde. Es solle die Möglichkeit geprüft werden, ein Anreizsystem für die Müllvermeidung zu schaffen.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass in der Stellungnahme der Verwaltung Möglichkeiten zur Reduzierung des Mindestvolumens aufgezeigt werden. Eine Änderung der Gebührensatzung sei nicht notwendig.

StR Dahmen erklärt, die EDG sei Dienstleister der Stadt. Die Gebührensatzung hingegen sei vom Rat beschlossen worden und die Verwaltung von daher an diese gebunden. Weitere individuelle Ausnahmen über die in der Satzung vorgesehene Reduzierung seien nicht möglich.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt zu bedenken, die aktuelle Gebührensatzung sei möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Allerdings sei die diesbezügliche Prüfung nicht Aufgabe des Ausschusses.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) teilt mit, seine Fraktion halte eine Änderung der Gebührensatzung nicht für notwendig. Das sparsame Verhalten eines Einzelnen könne nicht den Durchschnitt abbilden. Es sollten trotzdem Anreize für Müllvermeidung geschaffen werden.

Der Vorsitzende Rm Weber ergänzt, dass die Satzungsbestimmungen auch bereits gerichtlich überprüft und für angemessen befunden wurden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe der Petentin sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
Eingabe Parkplatzbeschilderung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21749-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Christian Haarmann vom 03.08.2021 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.10.2021 vor:
„…zu der vorgenannten Fragestellung möchte ich wie folgt Stellung nehmen:

Die Beschilderung der öffentlichen Ladepunkte erfolgt auf Basis des Elektromobilitätsgesetzes. Als Anreiz für die Elektromobilität wurde auf Anregung des damaligen Oberbürgermeisters der politische Beschluss gefasst, eine 24/7 kostenfreie Nutzung der gekennzeichneten Plätze zu genehmigen. Im Juni dieses Jahres hat der Rat der Stadt bereits beschlossen, eine Anpassung dieser Nutzungserlaubnis durchzuführen. Die Neuregelung wird aktuell erarbeitet. So wird eine Parkzeitbegrenzung an den Ladesäulen eingeführt werden, die mittels Parkscheibe auszuweisen ist. Einen Ladezwang sieht das Elektromobilitätsgesetz nicht vor, was bereits bei der Evaluation des Gesetzes in 2019 von den Kommunen bemängelt worden ist. Von den Verwaltungsjuristen wird der Zusatz „während des Ladevorgangs“ als kritisch betrachtet, weil er in den straßenrechtlichen Verordnungen nicht ausgewiesen ist.

Die Parkscheinautomaten werden seitens der Stadtverwaltung regelmäßig überprüft. Aufgrund der fehlenden Standortbeschreibung kann der geschilderte Sachverhalt nicht nachvollzogen werden. Alternativ können in Dortmund Parkscheine auch per App gebucht werden. …“

Der Petent ist nicht anwesend.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Renaturierung
Eingabe
(Drucksache Nr.: 20994-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Volker Heimel (NABU) vom 30.04.2021 vor:

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 26.11.2021 vor:
„… aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wäre der Rückbau der Straße aus den im Antrag genannten Gründen begrüßenswert. Auch bestehen aus forstbetrieblicher Sicht keine Bedenken. Das Umweltamt gibt aber Folgendes zu bedenken:
Ein Rückbau der Straße würde bedeuten, dass motorisierte Waldbesucher*innen aus
Wellinghofen, Wichlinghofen und Lücklemberg längere Anfahrtswege über die Wittbräucker
Straße fahren müssten oder im Norden, an der Straße "Am Heisterbach", ein zusätzlicher
Parkplatz gebaut werden müsste. Der Bau eines neuen Parkplatzes würde einen zusätzlichen
Eingriff in Natur und Landschaft bedeuten und wird daher abgelehnt. Es zeigt sich an diesem
Beispiel, dass, solange es keine Abkehr vom motorisierten Individualverkehr gibt, die im
Antrag genannten Auswirkungen – vor Ort wie auch in vielen anderen Bereichen – bestehen
bleiben.
Ohne politische Willensbekundung kann die im Antrag genannte Forderung nicht erfüllt
werden. Damit die Maßnahme durch einen zu benennenden Vorhabenträger angegangen
werden könnte, müsste ein Auftrag des Rates oder der Bezirksvertretung an die Verwaltung
ergehen. Im Weiteren wäre vor Ausführung eine Planung des Vorhabenträgers mit
Beteiligung der verschiedenen Fachabteilungen und Behörden, wie z. B.
Straßenverkehrsbehörde, Planungs- und Bauordnungsamt, untere Naturschutzbehörde, untere Bodenschutzbehörde etc., erforderlich. …“


Der Petent Herr Heimel erläutert seine Eingabe: Die Anregung, die Straße Am Ellberg zu renaturieren sei ein uraltes Anliegen der Naturschutzverbände. Bereits im bioökologischen Grundlagen- und Bewertungskatalog der Jahre 84-90 wurden verschiedene Straßen zur Sperrung vorgeschlagen. Dortmund weise eine Tradition der Straßen-Renaturierung vor (Aplerbecker Waldstraße und Alzeystraße). Die Straße Am Ellberg zerschneide die Gebiete Niederhofer Holz und Vinklöter Mark. Der Asphalt heize sich auf und beeinträchtige die Wanderbewegung verschiedener Tiere, auch durch den Autoverkehr. Weiterhin verbreiteten Autoreifen einen für Tiere tödlichen Pilz.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) erklärt die historische Entwicklung der Verkehrssituation Am Ellberg. Er halte den jetzigen Zustand für erhaltenswert. Die Straße sei wenig frequentiert, vornehmlich durch Hundebesitzer und Jogger.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) hält die Überweisung der Angelegenheit an die zuständige Bezirksvertretung für sinnvoll.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) und Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) unterstützen eine Prüfung der Situation durch die Bezirksvertretung Hörde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an die Bezirksvertretung Hörde.


zu TOP 2.4
Ausgliederung der DOPARK21 aus der Flughafen Dortmund GmbH
Eingabe
(Drucksache Nr.: 21559-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Detlev Geis vom 17.06.2021 vor:
„… Bitte stellen Sie folgenden Antrag im Rat der Stadt Dortmund.

Antrag:
Die Tochtergesellschaft Dopark21 soll bei der Flughafen GmbH wieder ausgegliedert werden.

Begründung:
Die Dopark21 verwaltet rund 12.000 Stell/Parkplätze in Dortmund und erwirtschaftet damit einen jährlichen Gewinn von rund 1 bis 1,5 Mio € im Jahr. Die Geschäftstätigkeit ist auf Dienstleistungen rund um das Parken in Dortmund ausgerichtet. Nicht auf den Flugverkehr. Dopark21 ist eine 100%ige Tochter der Stadt und bei der Flughafen GmbH direkt angesiedelt (siehe Dortmunder Beteiligungsbericht). Der jährliche Gewinn fließt direkt dem Flughafen zu und senkt somit das jährliche zweistellige Mio€ Defizit des Flughafens Dortmund um rund 1,5 Mio €. Eine klassische Quersubventionierung!

Die jährlichen Einnahmen stehen somit dem Bürger der Stadt Dortmund und dem ÖPNV nicht zur Verfügung. Sie werden genutzt um Billigflieger ab Dortmund zu subventionieren!

Ähnlich sieht es mit der Altersversorgung der Geschäftsführer/Mitarbeiter des Flughafens aus. Diese werden direkt bei der DEW21 geführt. Fast 10 Mio € Rückstellungen wurden zur DEW21 überführt. Jährlich muss für den Geschäftsführer der Flughafen GmbH beim Flughafen nun keine Rückstellung mehr für die Altersversorgung gebildet werden. Das ist ebenfalls eine erhebliche jährliche Ersparnis von mehreren 100T€ die den Flughafen nicht mehr belastet. Sie wird direkt von DEW21 übernommen.
Warum?
Auch eine Quersubvention - „auch wenn sie erlaubt sein sollte“!

Von einer Verkehrswende in Dortmund, regionalen Klimaaspekten, Lärmverhinderung kann hier mal wieder nicht die Rede sein. Der Flughafen Dortmund soll so und mit vielen anderen "teils undurchsichtigen" Maßnahmen rentabel gerechnet werden, um die jährlichen zweistelligen Mio€ Defizite zu verringern!
Quintessenz: Hier wird lediglich der regionale ÖPNV geschwächt und die Dortmunder Bürger/innen werden irritiert (weil über den o.g. Sachverhalt kaum ein Dortmunder Bürger informiert ist).

Die Einnahmen aus den „ Dortmunder Parkplätzen „ sollten auch direkt den Dortmunder Bürgern zu gute kommen! Nicht nur den Flugreisenden der Billigflieger aus den überregionalen Bereichen!

Bitte stellen Sie diesen Antrag offiziell im Dortmunder Rat. Gern auch öffentlich, damit die Dortmunder Bürger informiert werden.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme der Dortmund Airport 21 vom 14.10.2021 vor
„…zu dem oben genannten Antrag von Herrn Geis nimmt Dortmund Airport 21 in Abstimmung mit DSW21 wie folgt Stellung:

Dortmund Airport ist größter Gesellschafter der DOPARK GmbH. Im Gesellschafterausschuss von DOPARK unterstützt Dortmund Airport in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Dortmund die positive Geschäftsentwicklung von DOPARK durch die Einbringung langjähriger Erfahrungen im Verkehrssektor. Diese Konstellation hat sich, wie den vergangenen Geschäftsjahren zu entnehmen ist, ausnahmslos bewährt und wird in dieser Form fortgeführt.

Zu den Ausführungen von Herrn Geis in seiner Mail vom 17.06.2021 stellen wir folgendes richtig:
1. „Dopark21 ist eine 100%ige Tochter der Stadt und bei der Flughafen GmbH direkt angesiedelt (siehe Dortmunder Beteiligungsbericht).“

Die DOPARK GmbH ist keine 100%ige Tochter der Stadt Dortmund. Die Anteilseignerstruktur setzt sich wie folgt zusammen: Flughafen Dortmund GmbH 56,25%, BP Europe SE 25%, Mitarbeiter 14,82%, Eigene Anteile 3,93%.
Quelle: Beteiligungsbericht Stadt Dortmund 2020/21
2. „Der jährliche Gewinn fließt direkt dem Flughafen zu und senkt somit das jährliche zweistellige Mio€ Defizit des Flughafens Dortmund um rund 1,5 Mio €. Eine klassische Quersubventionierung! Die jährlichen Einnahmen stehen somit dem Bürger der Stadt Dortmund und dem ÖPNV nicht zur Verfügung. Sie werden genutzt um Billigflieger ab Dortmund zu subventionieren!“

Die Flughafen Dortmund GmbH erhält nicht die jährlichen Gewinne der DOPARK GmbH, sondern eine jährliche Dividende, die in den Jahren 2018 – 2020 wie folgt ausgesehen hat:

2018: 584.991,44 €
2019: 712.079,12 €
2020: 675.781,00 €

Quelle: Geschäftsberichte 2018 – 2020 bzw. Veröffentlichung der Jahresabschlüsse 2018 – 2020 im Bundesanzeiger.

Die Dividende fließt direkt in das Finanzergebnis der Flughafen Dortmund GmbH, das Betriebsergebnis (EBITDA) bleibt davon unberührt.
3. „Ähnlich sieht es mit der Altersversorgung der Geschäftsführer/Mitarbeiter des Flughafens aus. Diese werden direkt bei der DEW21 geführt. Fast 10 Mio € Rückstellungen wurden zur DEW21 überführt. Jährlich muss für den Geschäftsführer der Flughafen GmbH beim Flughafen nun keine Rückstellungmehr für die Altersversorgung gebildet werden. Das ist ebenfalls eine erhebliche jährliche Ersparnis von mehreren 100T€ die den Flughafen nicht mehr belastet. Sie wird direkt von DEW21 übernommen. Warum?“

Die Übertragung der Pensionsverpflichtungen in Höhe von rund 7,7 Mio. € auf DSW21 (nicht DEW21!) erfolgte im Jahr 2019 nach Vorgabe der EU-Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Notifizierung des Zukunftskonzeptes 2023 und wurde mit Forderungen des Flughafens gegenüber DSW21 verrechnet. Für die aktuelle Geschäftsführung werden keine Rückstellungen für die Altersvorsorge gebildet.

Quelle: Geschäftsbericht 2019/2020 bzw. Jahresabschluss 2019 Bundesanzeiger
4. „Dortmunder Bürger/innen werden irritiert (weil über den o.g. Sachverhalt kaum ein Dortmunder Bürger informiert ist).“

Der Dortmunder Beteiligungsbericht und die Geschäftsberichte der Flughafen Dortmund GmbH etc. stehen im Internet zur Verfügung. …“

Der Petent ist nicht anwesend.

Rm Schmidt (SPD-Fraktion) gibt an, er sei zweiter Aufsichtsratsvorsitzender der Dortmund Airport GmbH und nehme, ebenso wie seine Kolleg*innen, seine Aufgaben sehr ernst. Der Dortmunder Flughafen sei trotz der Pandemie-Situation der erfolgreichste Flughafen in der Region. Jede Einnahme komme den Bürger*innen der Stadt direkt oder indirekt zugute. Der Flughafen erhalte keine Einnahmen von der DOPARK21 sondern lediglich eine Dividende. Die Rente des Geschäftsführers der Flughafen GmbH sei kein Gegenstand der öffentlichen Sitzung.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) hält es für wichtig, die DOPARK21 vom Flughafen zu trennen. Er schlägt die Weiterleitung der Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vor.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) unterstützt den Vorschlag von Herrn Dsicheu Djine. Es gehe nicht darum, dem Flughafen eine Finanzquelle zu entziehen. Trotzdem sei es aus strategischen Gesichtspunkten relevant, ob die DOPARK eine Dividende an den Flughafen oder an die Stadt zahle. Er beantragt zu prüfen, ob eine andere Trägerstruktur in Betracht komme.

Herr Krause (Stab/Kommunalwirtschaft) erklärt, der Flughafen gehöre nicht der Stadt sondern der DSW21, es handele sich also um eine mittelbare Beteiligung der Stadt. Der Flughafen und die DSW21 seien die Mehrheitsträger der DOPARK. Die Gestaltung sei Sache der Politik, nicht der Verwaltung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Eingabe des Petenten und die Stellungnahme der Flughafen GmbH zur Kenntnis und überweist die Angelegenheit an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.


zu TOP 2.5
Benennung eines Platzes im Stadtgebiet nach Siegfried Borchardt
Eingabe
(Drucksache Nr.: 23069-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Eingabe des Petenten Herrn Matthias Deyda vom 11.11.2021 vor:

Der Petent Herr Deyda erläutert seine Eingabe und trägt Gründe für den Antrag vor.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) merkt an, dass die Eingabe des Herrn Deyda mit dem Antrag der Partei „Die Rechte“ an den Oberbürgermeister übereinstimme. Es handele sich faktisch um einen Antrag der „Rechten“. S. Borchert habe es nicht verdient, dass ein Platz nach ihm benannt werde.

Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) erklärt, Dortmund sei eine tolerante und vielfältige Stadt. Es werde mit der Fraktion B´90/Die Grünen niemals eine Benennung von Plätzen nach Nazis geben.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt einstimmig, die Eingabe des Herrn Deyda abzulehnen.


3. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 3.1
Aktuelle Sachstandsberichte aus dem Dezernat 3

StR Dahmen erwähnt zum Thema Corona die 2G Regel im Handel und auf dem Weihnachtsmarkt. Für Silvester werde es ein Feuerwerksverkaufsverbot geben und mehrere Feuerwerksverbotszonen eingerichtet. Zum Thema Flüchtlingshilfe berichtete er, dass erste Gespräche mit Flüchtlingsorganisationen stattgefunden hätten. Hier gehe es zum einen darum, die vom Gesetzgeber geplanten Änderungen im Flüchtlingsrecht aktiv zu begleiten zum anderen sollten Perspektiven für die Menschen geschaffen werden. Er geht weiterhin kurz auf die Situation bei dem Fußballspiel BVB gegen Istanbul ein.

Im Anschluss ergänzt Frau Siekmann (FB 32), dass bei der 2G-Kontroll-Aktion auf dem Weihnachtsmarkt 605.000 Bändchen kontrolliert worden seien, dabei wurde eine Verstoß-Quote von lediglich unter 1% festgestellt. Weiterhin informierte sie über das Ergebnis des Gutachtens zur Rotlicht- und Geschwindigkeits-Messanlage am Südwall. Die Anlage weise laut Gutachten keine Fehler auf. Alle aufgezeichneten Verstöße seien auf das Fehlverhalten der Fahrer zurückzuführen. Als dritten Punkt teilt sie mit, dass das Pilotprojekt zur Sperrzeitverkürzung erst aufgenommen werde, wenn alle Clubs wieder geöffnet werden können.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) kündigt für die kommende Ratssitzung einen Antrag seiner Fraktion zur Einführung der 3G-Regel für alle städtischen Einrichtungen mit Bürgerkontakt an.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Anträge und Stellungnahmen der Verwaltung

4.1 Stellungnahmen der Verwaltung

zu TOP 4.1.1
Kostendeckung der Verkehrsüberwachung steigern
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22747-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:




„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Frage 1:
Bei dem genannten Kostendeckungsgrad für das Jahr 2021 handelt es sich um einen Fehler in der Datenübertragung.

Frage 2:
Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2021 beträgt aktuell 46,20%. In dieser Kennzahl wurden sowohl die Mitarbeitenden des Innendienstes als auch des Außendienstes berücksichtigt.

Frage 3:
Der Außendienst der Verkehrsüberwachung hat bislang 115.647 gebührenpflichtige Verwarnungen (Stand: 31.10.2021) erteilt. Eine Verwarnung ist lediglich ein Angebot im vereinfachten Verfahren bei niederschwelligen Ordnungswidrigkeiten. Gemäß § 56 Abs. II Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) ist eine Verwarnung nur wirksam, wenn der/die Betroffene nach Belehrung über das Weigerungsrecht mit ihr einverstanden ist und das Verwarnungsgeld entsprechend der Bestimmung der Verwaltungsbehörde entweder sofort oder innerhalb einer Frist bei der hierfür bezeichneten Stelle einzahlt. Durch die Bezahlung des Verwarnungsgeldes wird das Einverständnis erteilt und damit ist die rechtliche Grundlage für die Verwarnung geschaffen. Zahlt der/die Betroffene nicht bzw. nicht fristgerecht, wird die Verwarnung in ein Bußgeldverfahren übergeleitet.

Fragen 4 und 5:
In 2021 mussten durch die Verkehrsüberwachung bislang (Stand: 31.10.2021) insgesamt 4.567 Fahrzeuge abgeschleppt werden.

Das Ordnungsamt besitzt keine eigenen Abschleppfahrzeuge und beabsichtigt auch nicht eigene zu beschaffen. Die Abschleppmaßnahmen werden durch ein externes Abschleppdienst- leistungsunternehmen vorgenommen. Den Auftrag hierzu hat das Unternehmen im Rahmen einer europaweiten Ausschreibung erhalten.

Frage 6:
Bei den Planungen für das Jahr 2021 wurde die neu installierte stationäre Geschwindigkeitsmessanlage am Südwall berücksichtigt. Erfahrungsgemäß steigen nach der Aufstellung einer Anlage die Erträge zunächst an, fallen aber in den Folgejahren wieder geringer aus. Entsprechend wurde der Kostendeckungsgrad angepasst.

Frage 7:
Der Kostendeckungsgrad für das Jahr 2021 beträgt 129,30% (inkl. der Erträge und Aufwendungen für die stationären Anlagen). In dieser Kennzahl wurden sowohl die Mitarbeitenden des Innendienstes als auch des Außendienstes berücksichtigt.

Frage 8:
Im Jahr 2021 wurden bislang (Stand: 31.10.2021) 123.045 Verwarnungsgeldverfahren in der mobilen und 135.084 Verwarnungsgeldverfahren in der stationären Geschwindigkeitsüberwachung generiert.

Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat derzeit rund 700 verschiedene mobile Messstellen im gesamten Stadtgebiet von Dortmund dokumentiert. Diese Messstellen verändern sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Baustellen, neue Wohngebiete, neue Radwege, neue Beschilderungen, etc.) fortwährend und müssen für gerichtsfeste Messergebnisse bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Eine zusammengefasste Statistik (Stand 31.10.2021) der einzelnen Standorte mit der dazugehörigen Anzahl der Verfahren ist im Anhang 1 abgebildet. Aufgrund unterschiedlicher Standorte innerhalb einer Straße und verschiedener Tatbestände (Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit um ... (von 11 - 15) km/h, (von 16 – 20) km/h, (von 21 - 26) km/h, etc.), kommt es zu Mehrfachnennungen von Straßen.

Bei den stationären Geschwindigkeitsmessanlagen handelt es sich aktuell um folgende Standorte mit den dazugehörigen Verfahren:

- B1 Ecke Lübkestraße 3.424 Verfahren (kombinierte Rotlicht- und
Geschwindigkeitsmessanlage)
- Brackeler Straße 27 20.057 Verfahren
- Brackeler Straße 32 19.651 Verfahren
- Hiltropwall 6.685 Verfahren
- Königswall 7.554 Verfahren
- Mallinckrodtstraße 854 Verfahren
- Ostwall 5.059 Verfahren
- Rheinlanddamm 13.757 Verfahren
- Ruhrallee 31.961 Verfahren
- Stockumer Straße 446 Verfahren
- Südwall 494 Verfahren (kombinierte Rotlicht- und
Geschwindigkeitsmessanlage)

Die eingeleiteten Verfahren, welche sich aus den einzelnen Standorten der Geschwindigkeitsmessanlagen, den kombinierten Rotlicht- und Geschwindigkeitsmessanlagen sowie den Geschwindigkeitsmessanlagen einschließlich der Kontrolle des Durchfahrtsverbotes Umweltzone ergeben, werden aus dem Statistikmodul „Straßenstatistik“ generiert. Beide Auswertungen beziehen sich dabei auf unterschiedliche Zeiträume, nämlich dem Bearbeitungsdatum und dem Tatdatum.

Die Differenz zwischen der Anzahl der aus dem Messverfahren ermittelten Vorgängen sowie der Gesamtzahl der im Fachverfahren SC-Owi generierten Fälle hat folgenden Hintergrund: Durch die Umstellung von SC-OWI 3 auf SC-OWI 7 ist eine fallgenaue Auswertung von Statistiken noch nicht vorgesehen. Das Ordnungsamt wird dies in Zusammenarbeit mit dem Hersteller und dem Dortmunder Systemhaus prüfen und ggf. ergänzen lassen. Aktuell kann die Anzahl der Ermittlung von fahrenden Personen verbunden mit einem Wechsel der verursachenden Person nur pauschal in der Statistik berücksichtigt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn es sich um Dienstfahrzeuge handelt, die nicht personifiziert sind und die Firma als Fahrzeughalter den Fahrenden im bereits laufenden Verfahren mit Namen angibt. So wird im vorhandenen Statistikverfahren ein zweiter Verfahrensfall angelegt. Ein weiterer Faktor für den Unterschied von ca. 25.000 Verfahren zwischen der Auswertung der einzelnen stationären Messanlagen und der oben genannten Gesamtzahl der Verwarngeldverfahren ergibt sich aus der Tatsache, dass die Verkehrsüberwachung im Jahr 2020 noch einen Rückstau in der Sachbearbeitung bzw. Bildauswertung von bis zu neun Wochen hatte. Dies bedeutet, dass alle stationär- und mobil geblitzten Fahrzeuge aus den Monaten November und Dezember 2020 (Tatdatum) statistisch erst im Januar 2021 (Bearbeitungsdatum) erfasst wurden. Diese Rückstauzeiten konnten inzwischen durch eine Personalerhöhung in der Bildauswertung der Verkehrsüberwachung nahezu abgebaut.

Frage 9:
Aktuell sind keine weiteren stationären oder mobilen Anlagen geplant. Es befindet sich noch eine Leerhülse (Säule) im Bestand der Verkehrsüberwachung, die perspektivisch am projektierten Standort Hiltropwall, Höhe Bundesbank (FR Ost), installiert werden soll. Hier erfolgt dann der Wechsel einer Bestückung mit einer Kamera.

Frage 10:
Die Verkehrsüberwachung hat das Verkehrsgeschehen im Stadtgebiet ständig im Blick. In Bereichen mit erhöhtem Unfallgeschehen und nach Beschwerden aus der Bürgerschaft werden mobile Geschwindigkeitsüberwachungen durchgeführt. An neuralgischen Unfallschwerpunkten wird geprüft, ob stationäre Anlagen hier zu einer Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen können. Könnten hierbei die Anregungen aus der Politik und der Bürgerschaft hinsichtlich Beschwerden berücksichtigt werden, müssten weitere stationäre Blitzanlagen aufgestellt werden. Jedoch muss jede mögliche, vorgesehene stationäre Messstelle von der Unfallkommission behandelt sowie beschlossen werden und deutlich als Unfallschwerpunkt im landesweiten Vergleich definiert werden. Aktuelle Empfehlungen für weitere Standorte im Stadtgebiet von Dortmund liegen deshalb nicht vor.

Ein interkommunaler Vergleich über die Anzahl von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen mit anderen Großstädten in NRW besteht nicht.

Frage 11:
Für die Überwachung des fließenden Verkehrs besteht eine eigene Arbeitsgruppe bei der Verkehrsüberwachung, die über 24 Planstellen im Außendienst verfügt. Derzeit sind alle Planstellen besetzt. Zwei zusätzliche Planstellen im Außendienst befinden sich im Besetzungsverfahren. Zu der Arbeitsgruppe gehören neben den Außendienstkräften zwei Führungskräfte und 7,67 Planstellenanteile im Innendienst, der mit neun Mitarbeitenden ebenfalls voll besetzt ist.

Frage 12:
Der neue Tatbestandskatalog der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist mit Wirkung zum 09.11.2021 in Kraft getreten. Daher ist es zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich eine Aussage zu dessen Auswirkungen zu treffen.

Die Auswirkungen sind in erster Linie abhängig vom Verhalten der Verkehrsteilnehmenden und erlauben aus Sicht der Verkehrsüberwachung keine spekulativen Aussagen. Valide Angaben können frühestens nach sechs bis acht Monaten getroffen werden.

Frage 13:
Die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs sowie die Überwachung zulässiger Höchstgeschwindigkeiten mit mobilen und stationären Überwachungseinrichtungen ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe.

Kontrollen im ruhenden und fließenden Verkehr gehören daher zu den Kernaufgaben der Ordnungsbehörde. Neben der Gewährleistung der Leichtigkeit des Straßenverkehrs steht hier auch die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Fokus. Ein besonderer Schutz gilt dabei den "schwächeren" Verkehrsteilnehmenden. Hierzu zählen u.a. zu Fußgänger*innen, Kinder, ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen/Beeinträchtigungen sowie Radfahrende im öffentlichen Verkehrsraum. Die Geschwindigkeitseinhaltung stellt für die Sicherheit im Straßenverkehr für alle Verkehrsteilnehmenden ein vom Gesetzgeber vorgegebenes zentrales Regulativ dar. Überhöhte Geschwindigkeit ist ein Hauptgrund für Verkehrsunfälle, leider oft auch mit Personenschäden.

Vor diesem Hintergrund sind betriebswirtschaftliche Überlegungen zur Erhöhung des Kostendeckungsgrades nicht primärer Bestandteil der Planung. Auf der anderen Seite ist Flexibilität sowie eine an die aktuelle gesellschaftliche Entwicklung und das Freizeitverhalten ausgerichtete Organisation erforderlich. Diesen Anforderungen stellt sich die Verkehrsüberwachung täglich und überprüft ihre Ablauforganisation regelmäßig. …“

Hierzu liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen vom 06.12.2021 vor:
„… bezugnehmend auf die Antwort der Verwaltung bitten wir um weitergehende Stellungnahme zu folgenden Fragen:

Unfallkommission: Wie setzt sich die Unfallkommission derzeit zusammen bzw. wer ist Mitglied? Was ist ihre Aufgabe? Wie oft tagt sie? Wie trifft diese ihre Entscheidungen?

Interkommunaler Vergleich: Die Verwaltung wird gebeten, die Anzahl ihrer 11 stationären Blitzanlagen im Vergleich zu anderen Kommunen in NRW darzustellen und zu bewerten und hierfür für die größten Städte in NRW eine Stellungnahme einzuholen.

Neuer Bußgeldkatalog: Zu den Auswirkungen des neuen Bußgeldkatalogs auf Anzahl der Verstöße und Höhe der Verwarn- und Bußgelder bitten wir die Verwaltung, in der Sitzung am 20.09.2021 zu berichten. …“


Rm Goosmann (SPD-Fraktion) weist auf einen Fehler in der Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen hin: Der Bericht zu den Auswirkungen des neuen Bußgeldkataloges soll zur Sitzung am 20.09.2022 nicht 2021 erfolgen.

Frau Siekmann (FB 32) erläutert die Zusammensetzung der Unfallkommission. Sie hinterfragt die Frage zum interkommunalen Vergleich. Die Informationen aus anderen Kommunen würden nicht bei der Bewertung der eigenen Unfallsituation helfen.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) begründet die Frage damit, dass beispielsweise große Differenzen zu anderen Städten Aufschluss über eigene Defizite geben könne. Das Datum der Sitzung für den Bericht könne gerne korrigiert werden. Es sei auch nicht zwingend, dass der Bericht in der September-Sitzung erfolge. Der Termin könne von der Verwaltung nach deren Ermessen auf eine andere Sitzung festgelegt werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Stellungnahme zur Drucksache Nr.: 22747-21-E2 erfolgt schriftlich zur nächsten Sitzung.

zu TOP 4.1.2
Fremdanzeigen über Ordnungswidrigkeiten im öffentlichen Park- und Straßenraum
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22458-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:
„…die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Die folgende Anzahl von Fremdanzeigen ist in den letzten Jahren bei der Verkehrsüberwachung eingegangen:

2018: 6.924
2019: 10.835
2020: 11.223
2021 (Stand 31.10.2021): 8.610

Frage 2:
Die Fremdanzeigen gehen per Post oder per Email bei der Verkehrsüberwachung ein. Überwiegend wird hierzu die dafür eingerichtete Funktionsadresse fremdanzeigen.verkehrsueberwachung@stadtdo.de genutzt. Auf der Internetseite des Ordnungsamtes sind neben dieser Funktionsadresse auch die Voraussetzungen und Angaben genannt, die für eine Fremdanzeige erforderlich sind.


Frage 3:
Eingehende Fremdanzeigen werden auf ihre Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Wird bei der Prüfung einer Fremdanzeige festgestellt, dass der/die Anzeigende einen falschen Tatbestand genannt hat, wird dies durch die Sachbearbeitung korrigiert und die Anzeige weiter bearbeitet. Sind die Angaben unvollständig, kann keine Weiterbearbeitung der Anzeige erfolgen.

Frage 4:
Das Fachverfahren SC-OWI, das die Verkehrsüberwachung für die Bearbeitung von Verwarnungsgeldern nutzt, bietet derzeit keine systemische Möglichkeit, nach anzeigenden Personen auszuwerten. Der Anteil der erteilten Verwarnungsgelder, die auf Fremdanzeigen zurückführen, kann somit aus dem System nicht ermittelt werden. Ein entsprechender Prüfauftrag wurde bereits an den Softwarehersteller (Nagarro) gestellt, über den die Anwendergemeinschaft (alle SC-OWI Kunden) entscheiden. Für das Jahr 2021 wurden deshalb die bestehenden Funktionsadressen manuell geprüft. Von den bis zum 31.10.2021 eingegangenen 8.610 Fremdanzeigen wurden 5.353 Eingänge in die Sachbearbeitung zur weiteren Prüfung gegeben. Davon konnten 3.128 Eingänge als Fremdanzeige bearbeitet werden. Zu dem Ausgang dieser Verfahren können keine Angaben gemacht werden. Die 5.482 Eingänge die nicht als Fremdanzeige bearbeitet wurden, erfüllten nicht bzw. nicht vollständig die Voraussetzungen für die Bearbeitung als Fremdanzeige. Um die Qualität der Eingänge zu verbessern, wird jeder mögliche Anzeigenerstattende über die Voraussetzungen beraten. Zusätzlich sind die Voraussetzungen für eine gerichtsverwertbare Fremdanzeige auf der Homepage des Ordnungsamtes hinterlegt. Da die Fremdanzeigeneingänge personenbezogene Daten enthalten sind diese nicht benötigten Daten aus datenschutzrechtlichen Gründen zu löschen. Deshalb sind Angaben zu den zurückliegenden Jahren nicht möglich.

Frage 5:
Personen, die eine Fremdanzeige erstatten, bekommen von der Verkehrsüberwachung keine Rückmeldung über das weitere Verwaltungsverfahren. Zum einen sind sie nicht Teil des Verfahrens, zum anderen können aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Auskünfte erteilt werden. Erst in einem späteren amtsgerichtlichen Verfahren gegen einen Bußgeldbescheid werden sie ggf. als Zeugen vom Gericht geladen, sofern sie sich vorher damit einverstanden erklärt haben, als Zeugen zur Verfügung zu stehen. …“
Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt zu der Antwort auf Frage 4 nach, was die Gründe für den hohen Anteil der nicht weiter bearbeiteten Anzeigen seien. Weiterhin bittet er um Erläuterung des Verfahrens in der Sachbearbeitung bei Fremdanzeigen. Er regt im Sinne der Übersichtlichkeit an, für die Fremdanzeigen auf der Website der Stadt Dortmund eine eigene Unterseite einzurichten.

Frau Siekmann (FB 32) berichtet, dass viele Fremdanzeigen anonym eingingen, bzw. der/die Anzeigende wünsche, die Anzeige anonym zu behandeln. Da die Person aber im folgenden Verfahren zwingend als Zeuge benötigt werde, könnten solche Anzeigen nicht weiter verfolgt werden. Die Sachbearbeiter*innen kontaktierten bei unvollständigen Anzeigen die anzeigenden Personen, die hierauf aber häufig nicht mehr reagierten. Die Internetseite enthalte eine Rubrik „Fremdanzeigen“, die noch einmal auf Anwenderfreundlichkeit geprüft werden könne.

Auf die Frage von sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+), welche Angaben für eine Fremdanzeige benötigt werden, antwortet Frau Siekmann, ein Katalog mit den erforderlichen Angaben stehe auf der Internetseite unter der Rubrik „Fremdanzeigen/ Verkehrsüberwachung“.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.




zu TOP 4.1.3
Bürgerdienste der Zukunft - Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen, Mitarbeitende entlasten, Chancen der Digitalisierung nutzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22692-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgenden Stellungnahme der Verwaltung zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:

„… zu Ihrer o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

Bürger*innenfreundlichkeit erhöhen - Terminangebot erweitern
1. Welche Pläne hat die Verwaltung wieder Spontanbesuche in den Bürgerdiensten anzubieten, so wie es in anderen Städten bereits seit Ausklang der Corona-Pandemie wieder möglich ist?
2. Plant die Verwaltung, die Wartenummern bei Vor-Ort-Terminen auch online auf der Homepage der Bürgerdienste anzuzeigen, um lange Wartezeiten vor Ort in Warteräumen zu reduzieren?
3. Welche Pläne hat die Verwaltung, Termine auch tag-unabhängig (gleicher Tag, eine Woche später, ein Monat später) anzubieten, um damit flexibler gegenüber Arbeitnehmer*innen aufzutreten?

In der Vergangenheit wurden bei den Bürgerdiensten innerhalb der Öffnungszeiten
sowohl Termine nach vorheriger Terminvergabe als auch Allgemeine Öffnungszeiten
angeboten. Zur pandemiebedingten Entzerrung des Kundenaufkommens war es
erforderlich, Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvergabe anzubieten. Die hierbei
gewonnenen Erfahrungen haben die bereits vor der Pandemie bestehenden Planungen,
Kundenvorsprache nur noch nach Terminvergabe anzubieten, dahingehend bestätigt,
dass die ausschließliche Terminvergabe sowohl für Kund*innen als auch für
Mitarbeiter*innen zu einer besseren Steuerung des Kund*innenaufkommens sowie zur
Planbarkeit und einer Reduzierung der Wartezeiten führt (s. DS Nr.: 22325-21 und
23039-21). Da sich dieses System der ausschließlichen 2 Terminvergabe bewährt hat,
ist es mittlerweile in Bürgerämtern deutschlandweit das gängige System.

Auch nach der Pandemie soll dieses Verfahren beibehalten werden. Da die
Wartezeiten aufgrund der reinen Terminvergabe durchschnittlich bei nur fünf Minuten
liegen, ist eine Anzeige der Wartenummern auf der Homepage der Bürgerdienste nicht
geboten.

Am 15. und 16.10.2021 wurde die neue Terminmanagementsoftware für die gesamten
Bürgerdienste produktiv geschaltet (s. DS Nr.: 23039-21). Sie ist ein weiterer
Baustein, um den Service der Bürgerdienste dauerhaft zu verbessern. Die Software
TEVIS (Termin-Verwaltungs- und Informations-System) bietet für Kund*innen und
die Bürgerdienste u. a. folgende Neuerungen:
Erinnerungs-E-Mails / Online-Stornierungsmöglichkeiten für Kund*innen
Automatisierte Kalendereinträge
Responsive Darstellung
Standortübergreifende Suche nach dem nächsten freien Termin
Unterschiedliche Terminraster
Kund*innenfreundliche Hinweise bei der Online-Terminvergabe

Durch diese Software in Verbindung mit der Terminvergabe konnten die
Bürgerdienste das Terminangebot ausweiten. Die Termine für Einwohnermelde- und
Kraftfahrzeugangelegenheiten werden täglich ab 07:00 Uhr für denselben Tag, für den
gleichen Tag 7 Tage und 14 Tage später freigegeben. So können jeden Tag spontan
Termine für den gleichen Tag und planbar Termine für eine Woche oder zwei Wochen
später gebucht werden. Die Erfahrungen der Vergangenheit haben gezeigt, dass bei
einem längeren Zeitvorlauf vermehrt Mehrfach-/Vorratsbuchungen durch einzelne
Personen erfolgten, die dann nicht zu den gebuchten Terminen erschienen sind. Auch
seit Einführung von TEVIS ist es trotz des angebotenen Stornierungslinks wiederholt
zu Mehrfachbuchungen von Kund*innen gekommen. Aktuell wird deshalb geprüft,
mit welchen Maßnahmen diese Mehrfachbuchungen reduziert bzw. unterbunden
werden können, um im vorhandenen Zeitrahmen das Angebot an Terminen voll
auszuschöpfen.

Barrieren abbauen – Mehrsprachigkeit in den Bürgerdiensten implementieren 4.

4. Welche Pläne hat die Verwaltung, das digitale Terminbuchungssystem auch in
anderen Sprachen wie Englisch, aber auch in den Sprachen der größten Communities wie Türkisch, Arabisch, Polnisch und Rumänisch (absteigend entsprechend der Bevölkerungsanteile Dortmunds) anzubieten? Ist geplant, hier modellhaft mit ersten Übersetzungen zu beginnen?
5. Inwiefern plant die Verwaltung, die Potenziale ihrer Mitarbeitenden in Bezug auf Mehrsprachigkeit stärker in die Bürgerdienste einzubringen, zum Beispiel durch entsprechende Länderflaggen-Symbole auf den Namensschildern der Mitarbeitenden?
6. Inwiefern plant die Verwaltung zur Erhöhung der pflichtigen Meldungen internationaler Menschen in Dortmund auch grundlegende Formulare für die wichtigsten Anträge multilingual auf einem Formular anzubieten?

Der Wunsch, insgesamt Mehrsprachigkeit zu implementieren ist nachvollziehbar. Dies
betrifft jedoch nicht nur das Terminbuchungssystem der Bürgerdienste, sondern es
bedarf hier einer gesamtstädtischen Betrachtung aller Verfahren und ist ein nächster
Schritt im Rahmen eines eigenständigen Projektes. Sollte die verwaltungsweite
Entscheidung getroffen werden, den Kund*innenservice bezüglich der
Mehrsprachigkeit anzubieten, müssten die entsprechenden 3 Finanzmittel und
personellen Kapazitäten zur Implementierung und laufenden Umsetzung zur
Verfügung gestellt werden. Sowohl das Nutzen vorhandener Fremdsprachenkenntnisse
der Mitarbeitenden durch das Anbringen von Länderflaggensymbolen als auch das
Tragen von Namensschildern sind aus datenschutzrechtlichen und organisatorischen
Gründen nicht realisierbar.

Mitarbeitende in den Bürgerdiensten entlasten – Chancen der Digitalisierung
Nutzen

7. Wie viele Termine der Bürgerdienste werden mithilfe des Online-Buchungssystems vereinbart? Wie viele Termine kommen spontan und wie viele telefonisch zustande? Welche Trends sind erkennbar?

Mit steigender Tendenz werden rund zwei Drittel aller Termine bei den
Bürgerdiensten online vereinbart.

8. Welche Pläne hat die Verwaltung, das Online-Terminbuchungssystem weiterzuentwickeln, um eine adäquate responsive Darstellung für mobile Endgeräte zu ermöglichen?

Mit Einführung der neuen Terminmanagementsoftware (s. o.) wurde die Darstellung
der Onlineterminvergabe für Kund*innen deutlich verbessert. Die Darstellung ist
zudem responsiv.

9. Welche Pläne gibt es, Anliegen, die eine persönliche Vorstellung erfordern, durch geeignete Video-Identverfahren, wie sie selbst bei Bankgeschäften möglich sind, im Sinne der besseren Erreichbarkeit der Bürger*innen anzubieten und damit auch die Mitarbeitenden durch physische Kontaktreduzierung zu entlasten?
10. Welche Pläne hat die Verwaltung, Termine in den Bürgerdiensten auch durch Termine an Video-Terminals zu ermöglichen, sodass Mitarbeitende auch aus dem Home-Office oder aus dem Büro heraus Kund*innen-Termine in den Bezirksverwaltungsstellen oder im Dienstleistungszentrum Innenstadt umsetzen können?
11. Inwiefern plant die Verwaltung, die Bürgerdienste bei ausgewählten Anliegen zum Beispiel durch das digitale Hochladen bzw. Zusenden von Dokumenten zu entlasten?
12. Wie sehen die Pläne der Verwaltung aus, die Erfüllung des Online- Zugangsgesetzes (OZG) ab 2023 zu gewährleisten? Inwiefern befinden sich die Bürgerdienste “im Zeitplan” der Roadmap des Memorandums? Gibt es Verzögerungen? Falls ja: in welchen Bereichen und weshalb?

Um die Digitalisierung und die Anforderungen des OZG innerhalb der Bürgerdienste
umzusetzen, wurde Anfang 2019 das Projekt „Bürgerdienste digital“ gestartet. Im
Rahmen dieses Projektes wurde im Anschluss an eine strukturierte Bestandsaufnahme
eine Priorisierung der zu digitalisierenden und digitalisierbaren Leistungen
vorgenommen. Die Umsetzung erfolgt seitdem sukzessive. Die Bürgerdienste nutzen
alle Chancen der Digitalisierung im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten (s. z. B.
Vorlagen DS Nr.: 23039- 21, DS Nr.: 22392-21)

Die Umsetzung von Video-Identverfahren und Video-Terminals muss im Einklang mit
den gesetzlichen Grundlagen stehen. Die persönliche Vorsprache ist jedoch zum
gegenwärtigen Zeitpunkt bei vielen Leistungen der Bürgerdienste rechtlich
verpflichtend (z. B. Beantragung von Ausweisdokumenten).

Durch die verpflichtende Aufnahme der Fingerabdrücke bei der Ausstellung eines
Personalausweises seit dem 02.08.2021 ist hier eine weitere Digitalisierung nicht
absehbar. Die Identifizierung im Rahmen der persönlichen Vorsprache ist
alternativlos.

Sofern für einzelne Leistungen der Bürgerdienste eine schriftliche Beantragung
gesetzlich ermöglicht wird, wird diese Option bereits genutzt (z.B. Beantragung einer
Meldebescheinigung oder Online-Beantragung eines
Untersuchungsberechtigungsscheins nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz).

Außerdem ist es möglich, im Bereich des Kraftfahrzeugwesens Abmeldungen eines
Fahrzeugs online durchzuführen.

Die Leistungen des Standesamtes sind im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten
weitestgehend digitalisiert: Die Vorerfassung von Geburts- und Sterbefallanzeigen
sowie die Beantragung von Personenstandsurkunden können bereits digital
durchgeführt werden. Die elektronische Voranmeldung zur Eheschließung wird
voraussichtlich Ende dieses Jahres produktiv gesetzt.

Auch über den Katalog der Leistungen des OZG hinaus arbeiten die Bürgerdienste an
der Digitalisierung weiterer Leistungen, wie z. B dem Trauterminkalender Online. …“

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt zu den Fragen 4 bis 6, ob die Mehrsprachigkeit der Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis für die Sachbearbeitung in der Weise genutzt werden kann, dass Mitarbeitende mit Fremdsprachenkenntnissen und der Bereitschaft, diese im Kundendienst einzusetzen, den Kunden mit entsprechenden Bedarf zugeordnet werden können. Weiterhin möchte sie wissen, wie hoch der finanzielle Aufwand für die Anpassung der Internetseite hinsichtlich der Mehrsprachigkeit sei.

Herr Kruse (FB 33) hält den Einsatz von fremdsprachigen Mitarbeitenden grundsätzlich für möglich. Allerdings sehe er dies eher kritisch, da in dieser Hinsicht keine Einheitlichkeit im Stadtgebiet erreicht werden könne, z.B. könne die fremdsprachige Kundenbetreuung in der Innenstadt aufgrund der Vielzahl der Mitarbeitenden eher angeboten werden als in den Stadtbezirken. Zu den Kosten für die Implementierung der Mehrsprachigkeit auf der Internetseite könne er keine Angaben machen, da hier die gesamte Stadtverwaltung involviert sei und die Zuständigkeit beim Systemhaus oder beim CIIO liege.

StR Dahmen kündigt eine gesamtstädtische Lösung an, die im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung weiter verfolgt werde.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.4
Veröffentlichung von Eingaben auf den Netzseiten der Stadt
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21492-21-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2021 auf die Überweisung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung vom 01.09.2021 und der gemeinsamen Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen und der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 14.09.2021 vor:

„… zu Ihrem obigen Antrag nehme ich wie folgt Stellung:
1) Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) bittet die Verwaltung, den Mitgliedern der Bezirksvertretungen die an die jeweilige Bezirksvertretung gerichteten Eingaben und Beschwerden vollständig zur Verfügung zu stellen. Insbesondere sollen die Kontaktdaten der Petent*innen den Mitgliedern unkompliziert zugänglich gemacht werden.

Die Mitglieder der Bezirksvertretungen erhalten die Kontaktdaten der Petent*innen zukünftig mit der Zusendung der vollständigen Eingaben.
2) Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben an alle Mitglieder der Bezirksvertretung beziehungsweise an alle Mitglieder des Ausschusses weitergeleitet werden.

Mit der Eingangsbestätigung wird den Petent*innen zukünftig mitgeteilt, dass ihre Eingabe vollumfänglich an die Mitglieder des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden und der Bezirksvertretung weitergeleitet werden.
3) Der Ausschuss bittet die Verwaltung, die Eingaben an die Bezirksvertretungen und an den ABöOAB, sofern diese keine nicht-öffentlichen Belange betreffen, gemeinsam mit den übrigen öffentlichen Sitzungsunterlagen auf den Netzseiten der Stadt rechtzeitig vor Sitzungsbeginn zu veröffentlichen. Die Petent*innen sollen von den Bezirksverwaltungsstellen beziehungsweise der Geschäftsführung des ABöOAB darüber informiert werden, dass ihre Eingaben auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden. Die Kontaktdaten der Petent*innen sind für die Veröffentlichung auf den Netzseiten der Stadt grundsätzlich unkenntlich zu machen. Gleiches gilt für Ausführungen in den Eingaben, die Rückschlüsse auf den genauen Wohnort der Petent*innen zulassen. Auf Wunsch der Petent*innen können deren Eingaben aber vollständig und insbesondere mit deren Kontaktdaten auf den Netzseiten der Stadt Dortmund veröffentlicht werden.

Die Eingaben werden zukünftig gemeinsam mit den übrigen Sitzungsunterlagen rechtzeitig vor Sitzungsbeginn auf den Netzseiten der Stadt veröffentlicht. Darüber werden die Petent*innen bereits mit der Eingangsbestätigung und der beigefügten Einwilligungserklärung informiert. Soweit keine personenbezogenen Daten bzw. Daten die Rückschlüsse auf den Wohnort zulassen veröffentlicht werden, bestehen auch bei fehlender Einwilligung der Petent*innen aus datenschutzrechtlicher Sicht keine Bedenken gegen eine Veröffentlichung.

Eingaben, für die keine Einwilligungserklärungen vorliegen bzw. erst kurz vor Redaktionsschluss einer Sitzung eingereicht werden, können ausschließlich mit unkenntlich gemachten personenbezogenen Daten bzw. Daten die Rückschlüsse auf den Wohnort zulassen veröffentlicht werden. In diesen Fällen wenden sich die „doRat-Mitglieder“ bei Bedarf an die jeweilige Geschäftsführung, um eine Kopie der vollständigen Eingabe übermittelt zu bekommen.

Die Eingaben der Petent*innen werden, sofern in der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung angekreuzt, vollständig und mit deren Kontaktdaten auf den Netzseiten der Stadt veröffentlicht. …“

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) und Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) erklären gemeinschaftlich ihr Anliegen als geklärt.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) schließt sich dem an und regt an, den Antrag als erledigt zu erklären.

Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) bestätigt dies.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Antrag mit der Drucksachen Nr.: 21492-21-E3 aus der Sitzung vom 01.09.2021 hat sich erledigt. Es erfolgt daher keine Abstimmung.

zu TOP 4.1.5
Dreckpetze - Meldungen zur Stadtsauberkeit
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22112-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 25.11.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 14.09.2021 vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hat in der Sitzung vom 14.09.2021 um Beantwortung verschiedener Fragen zum Thema „Dreckpetze – Meldungen zur Stadtsauberkeit“ gebeten. Unter Berücksichtigung mir vorliegender Stellungnahmen der EDG und der berührten Fachbereiche beantworte ich die Fragen wie folgt:
1. Wie viele Meldungen - gestaffelt nach Jahren – verzeichnete die EDG aus der Bevölkerung zur Stadtsauberkeit seit Einführung der App Dreckpetze?

Gesamt seit Start in 04/2018:

Meldende Personen: 5.909
Meldungen: 26.613



Kategorien:
Depotcontainerstandorte verunreinigt
3123
Illegaler Müll
21420
Laubsäcke
215
Straßenpapierkörbe
1766
Weihnachtsbäume
89

04 – 12/2018

Depotcontainerstandorte verunreinigt
843
Illegaler Müll
4035
Laubsäcke
28
Straßenpapierkörbe
341
Weihnachtsbäume
0
Gesamt
5247

2019

Depotcontainerstandorte verunreinigt
817
Illegaler Müll
4536
Laubsäcke
38
Straßenpapierkörbe
357
Weihnachtsbäume
30
Gesamt
5778

2020

Depotcontainerstandorte verunreinigt
1069
Illegaler Müll
6614
Laubsäcke
113
Straßenpapierkörbe
548
Weihnachtsbäume
38
Gesamt
8382

01 – 08/2021

Depotcontainerstandorte verunreinigt
383
Illegaler Müll
6179
Laubsäcke
34
Straßenpapierkörbe
496
Weihnachtsbäume
21
Gesamt
7113
2. Wie verfährt die Stadt mit Meldungen zu städtischen Liegenschaften, bei denen nicht die EDG zuständig ist, sondern beispielsweise das Tiefbauamt? Werden diese Meldungen durch die EDG immer an die zuständigen Behörden weitergeleitet?
Meldungen, für die die EDG nicht zuständig sind, die aber in die o.g. Kategorien passen, werden durch den Kundenservice der EDG an die zuständigen Stellen (z.B. Tiefbauamt) weitergeleitet. Sofern es sich um Meldungen handelt, die nicht in die angebotenen Kategorien passen, werden die Melder darüber informiert, dass diese Meldung nicht aufgenommen werden kann.
3. Wieviele Meldungen liegen in den Zuständigkeitsbereichen anderer Ämter oder städtischer Töchter und Eigenbetriebe? Wie verteilen sich diese Meldungen auf jene?

Auswertungszeitraum 04/2018 – 08/2021

AWO
91
Stadt Dortmund – Autowracks
187
Deutsche Bahn Netz AG
330
DSW21
20
Stadt Dortmund Immobilienwirtschaft
265
Stadt Dortmund Tiefbauamt
3036
Stadt Dortmund Umweltamt
2275
Straßen NRW
140
Werkstätten Gottessegen
23
Bürgertelefon Lünen
2
Stadt Schwerte
2
Emschergenossenschaft
19
Gesamt
6390
4. Inwiefern plant die Stadt durch geeignete Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, mehr Bürger*innen zur Mithilfe durch Meldungen anzuregen und somit die Stadtsauberkeit zu erhöhen?
Seit Einführung der Dreckpetze App im April 2018 wird diese Meldemöglichkeit immer wieder beworben. Dies erfolgt im Zusammenhang mit Aktionen rund um das Thema Abfall, wie z.B. Sauberes Dortmund - mach mit! oder bei den zahlreichen Vor-Ort-Veranstaltungen des Info-Mobils der EDG und der stadtbezirksbezogenen Präsenzaktionen des Ermittlungsdienstes Abfall. Auf der Internetseite der EDG sowie auf den Social Media Kanälen, auf allen Flyern und Broschüren, bei den telefonischen Bürgerkontakten, bei allen städtischen Pressemitteilungen aber auch bei den Anfragen der Medien zu konkreten Müllproblemen wird auf die diversen Meldewege und auch auf die App hingewiesen.
Des Weiteren ist im Rahmen der Einrichtung der Dortmunder Stadt-App die Integration einer Mängelmeldefunktion als Teilmodul geplant. Für die App und dessen Funktionen soll im Vorfeld der Veröffentlichung eine Marketing-Kampagne durchgeführt werden, um möglichst viele Bürger*innen zu erreichen.
5. Inwiefern plant die Stadt, die App zur Stadtsauberkeit insoweit zu erweitern, dass weitere Arten von Mängeln möglich sind, die im Zuständigkeitsbereich anderer Ämter und Eigenbetriebe liegen? Solche Meldungen könnten z.B. sein: Wildkraut auf Wegen, Verschmutzung und wilde Müllkippen an Baumscheiben oder Haltestellen und Parkplätzen.
Die Dreckpetze App greift den Grundgedanken des bundesweiten Mängelmelders (Mängelmelder.de) auf und wurde im Auftrag der EDG für das Thema der unerlaubten Abfallbeseitigung weiterentwickelt. Von Seiten der EDG wäre eine Erweiterung der App bzw. Ausweitung der Kategorien grundsätzlich möglich. Voraussetzung dafür ist aber, dass für die jeweiligen Kategorien feste Ansprechpartner bei den zuständigen Stellen benannt werden, die diese Meldungen dann im System auch bearbeiten. Konkrete Planungen im Hinblick auf eine mögliche themenbezogene Erweiterung der Dreckpetze App bestehen jedoch derzeit nicht.
Das Mängelmelder-Modul der Stadt-App befindet sich zum aktuellen Zeitpunkt in der Konzeptionsphase. Im Rahmen dessen werden z.Zt. noch Anforderungen erhoben. Durch die Entwicklungspartnerschaft der Stadt-App mit anderen Kommunen kann gegebenenfalls auf einen Funktionsumfang aufgebaut werden. …“
Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.6
Haushaltsplanentwurf des Amts 37
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22749-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:
„… die oben genannte Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantworte ich wie folgt:
Zuwendungen und allgemeine Umlagen:

Diese setzen sich aus folgenden Positionen zusammen:

413100 Zuweisungen vom Bund
413200 Zuweisungen vom Land
413800 Zuweisungen von übrigen Bereichen
414100 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Zuweisung Bund
414200 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Zuweisung Land
414210 Erträge aus der Auflösung von Sonderposten Zuweisung Land AI
Bei den ersten drei Positionen handelt es sich um Einnahmen des Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie (IFR), die zum Zeitpunkt der Haushaltsplanerstellung nicht planbar sind.

Der Ansatz „Zuwendungen und allgemeine Umlagen“ wurde aus folgenden Gründen um 400.000 € reduziert:

Die Landeszuweisung für die Analytische Task Force (145.000 €) wurde neu bewertet und wird ab dem Jahr 2022 unter den Erstattungen des Landes (Sachkonto: 441200) geplant.
Die Kreispauschale des Landes für überörtliche Hilfe wurde ebenfalls neu bewertet und wird ab dem Jahr 2022 unter den Zuweisungen des Landes (Sachkonto: 414100) geplant. Des Weiteren werden unter dieser Position „Auflösungen von Sonderposten“ gebucht, welche aufgrund von unterschiedlichen Förderungen und Abschreibungszeiträumen jährlich neu bewertet werden.

Privatrechtliche Leistungsentgelte:

Unter den privatrechtlichen Leistungsentgelten Leistungen wie Sicherheitswachdienste, Brandschutzaufklärung, Feuerlöscher- und Hydrantenwartung und Desinfektionen.
Im Bereich der Sicherheitswachdienste und den sonstigen Leistungen für Dritte mussten Anpassungen an die realistisch zu erzielenden Werte vorgenommen werden. Auch ohne den coronabedingten Wegfall einer Vielzahl von Veranstaltungen können lediglich Erträge i.H.v. jährlich nur 100.000 € für Sicherheitswachdienste erzielt werden. Der Planwert musste allein hier um 270.000 € reduziert werden. Der hauptsächliche Grund für die Reduzierung ist, dass große Veranstalter vermehrt auf private Anbieter zurückgreifen. Ähnlich verhält es sich bei den sonstigen Leistungen für Dritte. Auch hier musste der Planansatz an realistisch zu erzielende Werte angepasst werden. Daher erfolgte eine Reduzierung um 100.000 €. Die Brandschauen (80.000 €) werden nach einer Neubewertung durch die Kämmerei und des Rechnungsprüfungsamtes ab dem Jahr 2022 dem Sachkonto 431100 „Benutzungsgebühren“ anstatt den „privatrechtlichen Leistungsentgelten“ zugeordnet:

Kostenerstattungen und Kostenumlagen:
Hierbei handelt es sich um folgende Positionen:

441100 Erstattungen vom Bund
441200 Erstattungen vom Land
441300 Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden,
441636 Erstattungen von verbundenen Unternehmen

Insgesamt beliefen sich die Kostenerstattungen und Umlagen im Jahr 2020 auf 3.136.331,13 € und lagen damit 902.231,13 € über dem Planwert (2.234.100 €) des Jahres. Der Mehrertrag ist auf die Zahlungen der Flughafen Dortmund GmbH für die Personalgestellung der Flughafenfeuerwehr zurückzuführen.
Da es sich um einen strukturellen Mehrertrag handelt, wurde dieser für die Zeit ab dem Jahr 2022 eingeplant. Gleichzeitig können ab 2022 keine Erträge aus dem Verkauf von Ausbildungsplätzen für Brandmeisteranwärter*innen an andere Gemeinden erzielt werden, da die Ausbildungskapazitäten komplett für die Ausbildung des eigenen Personals genutzt werden müssen. Der Planwert für die Erstattungen von Gemeinden und Gemeindeverbänden wurde aus diesem Grund um 203.000 € reduziert.

Sonstige ordentliche Erträge:

Bei den sonstigen ordentlichen Erträgen werden ausschließlich die Konzessionsabgaben für die Aufschaltung der Brandmeldeanlagen geplant. Der fortgeschriebene Haushaltsansatz der sonstigen ordentlichen Erträge betrug im Haushaltsjahr 2020 340.000 €. Für die Planjahre 2022 ff. wurde der Ansatz im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung auf 354.000 € erhöht.
Im Jahr 2020 wurden unter den sonstigen ordentlichen Erträgen Mehrerträge i.H.v 413.666,91 € ungeplante Erträge gebucht. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen (298.760,97 €) und Erträge aus der Auflösung oder Herabsetzung von Wertberichtigungen auf Forderungen (84.483,83 €). Diese Positionen sind nicht planbar. Eine Reduzierung des Planansatzes hat somit nicht stattgefunden.
Kennzahlen der Produkte „Akute Gefahrenabwehr“, „Gefahrenvorbeugung“, „Rettungsdienst“:

Die Kennzahlen können der Anlage 1 entnommen werden.

Kennzahlen des Produktes „Abwehr von Großschadensereignissen:
Auf dem Produkt „Großschadensereignisse“ werden lediglich die pauschalen Jahreszuwendungen für die Unterbringung der bundeseigenen Katastrophenschutzfahrzeuge geplant. Im IST werden daneben auch Erstattungen von Rechnungen gebucht, bei denen die Stadt Dortmund für den Bund in Vorleistung getreten ist. Aufgrund des sehr geringen und dazu noch schwankenden finanziellen Volumens (15.000 € - 50.000 €) ist eine Auswertung hier nicht zielführend.

Investitionsmaßnahmen für den Fahrzeugbestand:

Die Investionsmaßnahmen können der Anlage 2 entnommen werden.

Kennzahlen der Vergleichsstädte:

Die angefragten Städte Bochum, Duisburg und Essen können – nach erfolgter Anfrage - die Kennzahlen nicht liefern, da keine freien Kapazitäten für die Bearbeitung der Anfrage zur Verfügung stehen bzw. die Produktstruktur nicht mit der Dortmunds vergleichbar ist. Die Kennzahlen der Stadt Düsseldorf wurden den jeweiligen Haushaltsplänen entnommen und sind in Anlage 1 dargestellt. …“

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) bedauert den Informationsmangel zum Thema „Vergleichbarkeit der Feuerwehren“ und bittet darum, dass das Thema auf dem Städtetag vorangetrieben wird.

StR Dahmen erklärt den Informationsmangel mit der mangelnden Vergleichbarkeit der Städte in NRW. Beispielsweise habe die Stadt Dortmund als eine von wenigen Städten in Deutschland eine Flughafenfeuerwehr, Duisburg hingegen habe aufgrund des größten Binnenhafens Europas eine andere Struktur der Feuerwehr in diesem Bereich. Essen wiederum sei von der Stadtfläche und der Einwohnerzahl nicht mit der Struktur in Dortmund vergleichbar. Die einzelnen Feuerwehren nähmen auf der anderen Seite verschiedene spezielle Aufgaben für das ganze Land wahr, was zu Unterschieden in der Finanzierung führe. Aus den genannten Gründen sei ein direkter Vergleich der Feuerwehren nicht möglich.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.1.7
Katastrophenschutz und Warninfrastruktur
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 21711-21-E3)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 30.11.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 14.09.2021 vor:

„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorbemerkung

Die Krisen der letzten Jahre (z.B. Dürre/Hitzewelle 2003, Starkschneefall 2010, Flüchtlingslage 2015ff, Unwetter ELA 2014, Corona-Pandemie 2020ff, Starkregen 2021 etc.) und deren Bewältigung machen deutlich, dass ein völlig neues Verständnis zum Risiko- und Krisenmanagement zu entwickeln ist. Daraus abgeleitet ergibt sich die Forderung, dass der Bevölkerungsschutz zukünftig als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrgenommen werden muss. Dies muss sich auch innerhalb der Stadtverwaltung Dortmund und zu den externen Schnittstellen abbilden. Zur Koordination bedarf es einer zentralen Stelle im FB 37. Über die Koordination hinaus stehen die Aufgaben Analyse, Planung, Information und Übung im Vordergrund.
Es ist – aufbauend auf vorhandene Strukturen und Planungen – ein integriertes Risikomanagement, spezielle ausgerichtet auf die spezifischen Rahmenbedingungen der Stadt Dortmund, zu entwickeln und zu etablieren.





Stellungnahme der Verwaltung

Zu a)
In Dortmund gibt es derzeit noch keinen Katastrophenschutzbedarfsplan, da die Erstellung bislang nicht gesetzlich etabliert bzw. auch nicht politisch gefordert war. Mit Beschluss des Antrages „Verbesserungen im Katastrophenschutz“ (DS-Nr. 21788-21-E1) wurde die Verwaltung aufgefordert einen entsprechenden Bedarfsplan bis Ende 2022 vorzulegen. Darüber hinaus wurde beschlossen bis Ende 2021 den Stand des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes in Dortmund darzustellen und in einem „Sofortprogramm Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ die dringlichsten Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes der Bevölkerung aufzuzeigen. Hier geht es darum, mögliche Fähigkeitslücken zu identifizieren und notwendige Maßnahmen mit dem Ziel zu treffen die Sofortreaktionsfähigkeit zu erhöhen. Erfahrungen der letzten Großschadensereignisse haben bereits Bedarfe in folgenden Bereichen aufgezeigt:
Versorgungs- und Durchhaltefähigkeit
Kommunikationsfähigkeit (insbesondere bei Ausfall der Infrastruktur)
Adaptionsfähigkeit (z.B. Einbindung von Spotanhelfern)
VOST (Virtual Operations Support Team) – Fähigkeit
Sofortreaktionsfähigkeit „Rettung aus Wassergefahren“
Sofortreaktionsfähigkeit „Führung“

Derzeit läuft die Erstellung des Katastrophenschutzplanes (KatS-Plan), welcher lediglich die „ist-Darstellung“ in Hinblick auf Risiken und deren Schutzziele aufführt. Die Erstellung des Planes erfolgt innerhalb der AG „KatS-Plan“ der Bezirksregierung Arnsberg (BRA) mit allen der BRA angeschlossenen kreisfreien Städten und den Kreisen. Alle Teilnehmer tauschen sich hierzu regelmäßig untereinander aus und sind in der Umsetzung - gemäß Musterplan nach AGBF-Vorgabe (Arbeitsgemeinschaft Leiter der Berufsfeuerwehren) auf nahezu gleichem Stand.
Der KatS-Plan beinhaltet Angaben zu vulnerablen Infrastrukturen, Einrichtungen und sonstigen Gegebenheiten, zu kritischer Infrastruktur sowie dem Aufbau der Behörden, der Gefahrenabwehrbehörden und der unteren Katastrophenschutzbehörde. Es werden auch Alarmpläne zum Katastrophenschutz aufgeführt. Der KatS-Plan kann nach seiner Erstellung u.a. als Grundlage zur Erstellung eines KatS-Bedarfs-Planes genutzt werden.

Zu b)
Bei der Feuerwehr wurden Alarm- und Einsatzrichtlinien etabliert, die entsprechende Handlungsprozesse beschreiben und festlegen. Auszüge zu den Festlegungen im „Alarmund Einsatzplan Hochwasser“ sowie in der „Einsatzrichtlinie Wetterereignisse“ können den beigefügten Folien entnommen werden. Darüber hinaus gibt es auch in den FB/EB 66 und 70 etablierte Verfahren, die auch den Folien zu entnehmen sind.

Zu c)
In Dortmund ist derzeit ein vierstufiges Warnsystem implementiert:
1. MoWaS (Modulares Warn System des Bundes):
Hierüber werden die Warn Apps (NINA, KatWarn, BIWAPP) mit Warnmeldungen und Informationen bespielt. Aber auch Meldungen und Informationen an Medien (Radio und TV) sowie im Wallringbereich auf digitale Werbetafeln werden hierüber verbreitet.

2. Mobile Warnung:
Über Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr, welche eine Durchsagefunktion beinhalten, werden Warndurchsagen und Informationen in bestimmten Bereichen um einen Schadensort wiedergegeben. Perspektivisch sollen noch mobile Lautsprecheranlagen angeschafft werden, um die Durchsagefunktion zu verstärken.

3. Soziale Medien/Internet:
Auf den Feuerwehr-Kanälen von Twitter und Facebook sowie auf den Homepages der Feuerwehr und der Stadt Dortmund werden Warnmeldungen und Informationen veröffentlicht.

4. Sirenen:
Im Dortmunder Stadtgebiet werden seit 2018 Sirenen aufgestellt. Derzeit sind mit der ersten Ausbaustufe 14 Standorte rund um Störfallbetriebe in Dortmund (Hafen, Westfalenhütte und Wickede) voll funktionsfähig. Eine 15. Sirene befindet sich noch im Planungsstadium (Projekt Entwicklung Speicherstraße; Das Gebäude wird umgebaut und erst dann mit einer Sirene bestückt). Die Umsetzung der zweiten Ausbaustufe des Sirenenwarnsystems (an Hauptverkehrsrouten und in Ballungsräumen) läuft seit Beginn des Jahres 2021. Vorab wurden 35 Standorte festgelegt, wovon bisher neun von 35 Sirenen aufgebaut wurden. Diese werden nach und nach in Betrieb genommen. Weitere 14 Standorte sind noch in der Statikberechnung und sollen sukzessive bis zum Ende des 1. Quartals 2022 aufgebaut werden. Die übrigen zwölf Standorte wurden in der 38. KW begangen und werden anschließend statisch berechnet. Die dritte Ausbaustufe befindet sich derzeit in der Planungsphase und durchläuft den Abstimmungsprozess in den Rat der Stadt Dortmund.

Zu d)
Bisher werden auf Veranstaltungen der Feuerwehr sowie auf Nachfrage die verlegten InfoHefte des BBK (Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen) erläutert und herausgegeben. Dazu wird auf Veranstaltungen der Feuerwehr im Wirkungsbereich der bestehenden Sirenen ein von der Feuerwehr entwickelter Infoflyer zur Funktionsweise der Sirenen verteilt. Geplant ist mit fortschreiten des Sirenenprojektes im Rahmen der zweimal jährlich stattfindenden Warntage Pressekampagnen zu starten, um die Bevölkerung besser zu informieren. Ferner sind Infomaterialien in „Leichter Sprache“ vorgesehen, die über die entsprechenden Organisationen und über die Inklusions- bzw. Behindertenbeauftragten verteilt werden sollen. Diese Materialien müssen jedoch noch erarbeitet und vom Netzwerk „Leichte Sprache“ abgenommen werden. Auch eine Veröffentlichung von Informationen in anderen Landesprachen ist vorgesehen.

Zu e)
In regelmäßigen Abständen werden Krisenmanagementübungen vorbereitet und durchgeführt. Sie erfolgen unter Einbeziehung alle städtischen Akteure und weiterer externer Beteiligter. Die letzte größere Übung hat im Januar 2019 als gemeinsame Stabsrahmenübung von der Polizei Dortmund, dem Führungsstab der Feuerwehr und des Krisenstabes der Stadt Dortmund unter Beteiligung der Bundespolizei, der DSW21 und der Deutschen Bahn stattgefunden. Aktuell sind weitere Übungsformate in der Planung für 2022.
Beantwortung der ergänzenden Fragen

Zu 1)
Die Feuerwehr ist dabei, das Sirenenwarnsystem aufzubauen. Es werden voraussichtlich vier Ausbaustufen in den kommenden drei bis vier Jahren benötigt um das gesamte Stadtgebiet abdecken zu können. Neben der Nutzung der digitalen Werbetafeln in der Innenstadt als Warnmedium ist auch angedacht, die Informationssysteme an Bus- und Bahnhaltestellen der DSW21 zu nutzen.



Zu 2)
Alle zukünftig für die Feuerwehr Dortmund angeschafften Einsatzfahrzeuge werden mit einer Durchsageeinrichtung ausgestattet sein. Für den Bereich der mobilen Warnung werden spezielle Mess-, Erkundungs-, Lotsen und Warnfahrzeuge genutzt, die in etwaige Schadenslagen nicht primär eingebunden sind.

Für eine sofortige Nutzung sind derzeit 14 Fahrzeuge ausrüstbar mit vorgefertigten Warndurchsagen auf div. Speichermedien, mit Kartenmaterial zur Warnbereichsfestlegung sowie mit entsprechenden Mustertexten sowie Checklisten. Die Warnfahrzeuge werden über die Freiwillige Feuerwehr (FF) besetzt und stehen im Regelfall nach ca. 15 Minuten zur Verfügung. Zur Beschreibung des Warnablaufes wurde die Einsatzrichtlinie „Warnung der Bevölkerung“ ausgefertigt.

Für die Zukunft ist zusätzlich die Anschaffung von mehreren sogenannten „Mobela“ Geräten geplant, da diese auch auf andere Fahrzeuge montiert werden können und eine größere Lautstärke und Reichweite aufweisen. Reine Lautsprecherfahrzeuge werden von der Feuerwehr nicht vorgehalten.
Zusammenfassung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass im Rahmen des integrierten Risikomanagements noch offene bzw. nur teilweise erledigte Handlungsfelder vorhanden sind. Eine Basisabsicherung ist grundsätzlich vorhanden.

Um in absehbarer Zeit ein angemessenes Schutzniveau zu erreichen, wurden bereits verschiedene Maßnahmen initiiert. So befindet sich eine AG „Bevölkerungsschutz“ im Aufbau, die
Bedrohungen identifiziert und Risikobewertungen und –priorisierungen vornehmen soll,
Schadens- und Bemessungsszenarien definiert,
langfristige Strategien zur Vermeidung von Bedrohungen entwickelt und in bestehende Initiativen integriert oder ergänzende Initiativen startet (z.B. ZI „Wasser in der Stadt von morgen“, MiKaDo…)
mittelfristige Strategien zur Reduzierung der Bedrohungsfolgen entwickelt und in bestehende Konzepte integriert (Hochwasserschutz, Warnkonzepte Stärkung der Selbsthilfe der Bevölkerung und des Katastrophenschutzes)
Notfallpläne entwickelt sowie Katastrophenschutz (KatS)- und Krisenmanagementstrukturen (KM) stärkt, beübt und weiterentwickelt.

Eine UAG zum Thema „Überflutung/Hochwasser“ hat bereits ihre Arbeit aufgenommen.

Ferner prüft der FB 37 derzeit Strukturen und Ressourcen, um den heutigen und zukünftig den Anforderungen für einen wirkungsvollen Schutz der Bevölkerung zu genügen.

In der Anlage finden Sie die am 09.11.2021 vorgetragene Präsentation zur Anfrage. …“

Frau Siekmann (FB 32) ergänzt, das Ordnungsamt verfüge über 4 weitere Lautsprecherwagen, über die mehrsprachige Durchsagen erfolgten. Die Erstellung von Flyern sei sehr aufwändig und könne nur bei planbaren Einsätzen angewendet werden. Nach Möglichkeit würden vor der Evakuierung wegen Kampfmittelbeseitigung mehrsprachige Handzettel verteilt.

Rm Dsicheu Djine (Fraktion B´90/Die Grünen) fragt, ob Infomaterial in „leichter Sprache“, wie unter Punkt d) der Stellungnahme der Feuerwehr, auch für das Ordnungsamt denkbar sei.

Frau Siekmann hält eine allgemeine Anleitung „Was mache ich, wenn ich in einem Evakuierungsgebiet wohne“ für sinnvoll und nimmt diese Anregung auf.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.1.8
Einstellungsquote bei Parkverstößen reduzieren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 22748-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 03.12.2021 auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:
„… die o.g. Anfrage beantworte ich wie folgt:

Beim ruhenden Verkehr besteht eine Aufgabenteilung zwischen Ordnungsamt und Rechtsamt. Das Ordnungsamt ist für die Verwarnungsverfahren nach § 56 Ordnungswidrigkeitgesetz (OWiG) zuständig. Das höchste Verwarnungsgeld beträgt aktuell 55,00 EURO. Das Rechtsamt ist für die Bußgeldverfahren im ruhenden Verkehr zuständig. Die Bearbeitung der Verwarnungsverfahren erfolgte bisher ausschließlich durch die Verkehrsüberwachung beim Ordnungsamt. Ca. 2,5 % der Anzeigen kommen von der Polizei.

Seit Änderung der Bußgeldkatalogverordnung zum 09.11.2021 gibt es im ruhenden Verkehr auch direkte Bußgelder (z.B. verbotenes Parken auf Geh- und Radwegen). Diese werden vom Rechtsamt erfasst und bearbeitet (bislang ca. acht- zehn täglich über die Mailadresse fremdanzeigen.verkehrsueberwachung@stadtdo.de eingehende Privatanzeigen werden dem Rechtsamt direkt zugeleitet).

Nicht gezahlte oder abgelehnte Verwarnungsverfahren werden an die Bußgeldstelle weitergeleitet – in Zahlen waren das im Jahr

- 2019 26.799 Verfahren (26.105 vom FB 32 und 694 von der Polizei)
- 2020 19.128 Verfahren (18.668 vom FB 32 und 460 von der Polizei)
- 2021 14.667 Verfahren (14.329 vom FB 32 und 338 von der Polizei - 1. Halbjahr)

Die aktuelle Einstellungsquote im ruhenden Verkehr liegt im Rechtsamt bei 22 %. Die Verkehrsüberwachung plant keine Einstellungsquote, deshalb kann für diesen Bereich keine Aussage getroffen werden. Im Zeitraum vom 01.01. – 31.10.2021 wurden bei der Verkehrsüberwachung im ruhenden Verkehr insgesamt 8,5 % der Verfahren eingestellt.

Nachfolgende Gründe führen zur Verfahrenseinstellung:

- Eintritt der Verfolgungsverjährung
- Ermessensentscheidung (Ahndung nicht geboten)
- Anschrift/Aufenthalt des Betroffenen nicht zu ermitteln
- Privatanzeigen (mindere Beweiskraft/Aussage gegen Aussage/nicht „gerichtsfest“)
- Personelle Engpässe/Einstellungen vorrangig bei Bagatellverstößen
- Wenn der Halter bestreitet, das Fahrzeug selbst abgestellt zu haben und keinen Fahrer
benennt

Letztgenannter Einstellungsgrund führt im ruhenden Verkehr zu folgender Problematik:

Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern gilt in Deutschland der Grundsatz, dass der Halter nicht automatisch für Halt- oder Parkverstöße haftet, die mit dem auf ihn zugelassenen Kraftfahrzeug begangen worden sind. Es kann nur derjenige behördlich belangt werden, der den vorgeworfenen Verstoß begangen hat. Gerade im ruhenden Verkehr ist es für die Verwaltungsbehörde schwierig zu ermitteln, wer zum Zeitpunkt des Parkverstoßes das Fahrzeug geführt hat, da der Fahrzeugführer in der Regel nicht am Fahrzeug angetroffen wird. Bei Abwesenheit des Fahrzeugführers wird das amtliche Kennzeichen notiert und dann der Halter ermittelt. Die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wird ihm schriftlich mitgeteilt (Anhörungsbogen mit evtl. Verwarnungsgeldangebot).

Bei Haltern, die bestreiten das Fahrzeug zur Tatzeit geführt zu haben und den Fahrer nicht benennen, kommt es zur Einstellung des Bußgeldverfahrens und zum Erlass eines Halterkostenbescheides nach § 25a StVG über 23,50 EURO (Gebühr 20,00 EURO gem. § 107 (2) OWiG und als Auslagen für die Zustellung 3,50 EURO):

- 2019 1.481 Halterkostenbescheide
- 2020 859 Halterkostenbescheide
- 2021 1.064 Halterkostenbescheide (bis 10/21)

Durch die bereits erwähnte Erhöhung der Bußgelder im ruhenden Verkehr wird sich die Einspruchs- und Einstellungsquote erhöhen. In diesen Fällen wird es sich nicht mehr lohnen, sich bei Kennzeichenanzeigen nicht bei der Behörde zu melden (die Ordnungswidrigkeit kann nicht nachgewiesen werden und das Bußgeldverfahren wird eingestellt - es ergeht „nur“ ein Halterkostenbescheid über 23,50 EURO). Demzufolge wurde eine Einstellungsquote von 30 % für das Jahr 2022 eingeplant. …“

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) bittet die Verwaltung darum, im Auge zu behalten, in wie vielen Fällen nach Einsprüchen Halterkostenbescheide erlassen würden und entsprechend nach einer gewissen Zeit dem Ausschuss zu berichten. Weiterhin möchte er wissen, in wie vielen Fällen eine Verfahrenseinstellung wegen Verfolgungsverjährung erfolgt.

Herr Witte (FB 30) gibt an, Verfolgungsverjährung trete wenn überhaupt in Fällen von geringfügigen Parkverstößen ein, die bei einer Gesamtzahl von ca. 13.000 Anzeigen in der Corona-Zeit mit geringerer Priorität bearbeitet würden. Man müsse hier auch die begrenzte Mitarbeitenden-Zahl und die spezielle Corona-Situation berücksichtigen. Die Problematik der Halterkostenbescheide befinde sich bereits auf Bundesebene in der Bearbeitung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4.2 Anträge der Fraktionen

zu TOP 4.2.1
Sachstand Ersthilfesystem "Mobile Retter"
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23172-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 26.11.2021 vor:
„… in der Sitzung des ABöOAB am 16.02. dieses Jahres wurde mehrheitlich beschlossen, das
Ersthilfesystem „Mobile Retter“ in Dortmund einzuführen.


Wir bitten die Verwaltung darzustellen, welche Schritte bereits unternommen wurden, damit
das System zeitnah um- und eingesetzt werden kann. …“

Die Stellungnahme erfolgt mündlich durch Herrn Aschenbrenner (FB 37) in der Sitzung.

Herr Aschenbrenner führt aus, das Projekt „Mobile Retter“ sei mit Verspätung im September 2021 gestartet und befinde sich in der Planungsphase. Zurzeit würden die technischen, finanziellen und organisatorischen Voraussetzungen geklärt, gekoppelt mit einer Marktrecherche, zur Vorbereitung der Ausschreibung. Ein weiterer Bericht folge. Er ergänzt eine Anmerkung zur DS-Nummer 21711-21, Frage der SPD-Fraktion zur Situation des Katastrophen- und Bevölkerungsschutzes: Zur Dokumentation der vorhandenen Lücken im bestehenden System sei eine stadtweite Arbeitsgemeinschaft „Bevölkerungschutz“ gebildet worden, da es sich hier um ein gesamtstädtisches Thema von der Prävention bis zum Katastrophenschutz handele. An dieser AG seien neben der Feuerwehr auch weitere Stadtämter und externe Akteure beteiligt. Beispielsweise seien in diesem Zusammenhang bereits Untergruppen für die Themen „Starkregen“ und „Fortentwicklung Krisenmanagement“ gebildet worden. Ein schriftlicher Bericht folge bis zum Ende des Q1 2022.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.2.2
Sicherung des öffentlichen Raums am Dortmunder Hafen
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23179-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Prüfauftrag der Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und CDU vom 10.12.2021 vor:
„…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Prüfauftrags an die Verwaltung:

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird aufgefordert zu prüfen, ob die Stadt Dortmund mit ihren Ordnungskräften den Dortmunder Hafen, zuständig der Hafenmeister, in der Sicherung der zukünftigen Uferpromenade im Bedarfsfall unterstützen kann.

Begründung

Der Dortmunder Hafen entwickelt sich wie gewünscht zu einem belebten Quartier. Die Annahme des Quartiers durch die Öffentlichkeit ist jetzt schon stark spürbar. An der zukünftigen Uferpromenade wird sich insbesondere in den warmen Monaten gerne aufgehalten. Hier kommt es zum Teil zu Versammlungen von vielen Menschen. Aktuell ist für die Sicherheit und Ordnung an der zukünftigen Uferpromenade nur die Dortmunder Hafen AG zuständig. …“


Frau Siekmann (FB 32) erklärt, das Ordnungsamt sei die Aufsichtsbehörde für den Hafen. Es bestehe eine enge Zusammenarbeit, beispielsweise nähmen die Kollegen der Hafenmeisterei an Schulungen des Ordnungsamtes teil. Es sei allerdings zu unterscheiden, ob es sich um Flächen des Hafens, also Privatgelände, handele oder um öffentliche Flächen. Auf dem privaten Hafengelände sei das Ordnungsamt nicht einsatzfähig. Im Rahmen der Gesamtumgestaltung des Hafenquartiers solle das (private) Hafengelände auf die „Wasserfläche“ begrenzt werden. Die „Landfläche“ solle öffentliche Wegefläche werden. Nach der Umgestaltung könne das Ordnungsamt weitergehend auf den öffentlichen Flächen unterstützend tätig werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Prüfauftrag mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke+ zu.

zu TOP 4.2.3
Vorstellung des Amsterdamer Modells durch den Nachtbeauftragten
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23181-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende gemeinsame Bitte um Stellungnahme der Fraktion B´90/Die Grünen und CDU-Fraktion vom 29.11.2021 vor:
„… in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 23.11.2021 berichtete der Nachtbeauftragte, dass die Stadtspitze und die Wirtschaftsförderung bereits Pläne zur Umsetzung des Amsterdamer Modells mit sogenannten „Local Crews“ zur Ansprache von Menschen auf öffentlichen Plätzen wie dem Westpark, der Möllerbrücke und dem Dortmunder U vorantreiben.

Grundsätzlich heißen wir es gut, wenn Überlegungen zur "Befriedung" der Nutzung des öffentlichen Raums getätigt werden. Da es sich bei dem Handlungsfeld „öffentliche Ordnung“ vorrangig um eine Zuständigkeit des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden handelt, bitten die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU, dass der Nachtbeauftragte in die Sitzung des Ausschusses am 14.12.2021 eingeladen wird und den Sachstand der genannten Planungen darstellt.

Hierbei bitten wir insbesondere um Stellungnahme zu folgenden Fragen:
- Wieso erfolgt eine Festlegung auf das Amsterdamer Modell (Kriterien? Vor- und Nachteile? Erwartungen der Stadtspitze?) und die dortigen „Local Crews”?

- Wie ist dieses Modell mit den Einsatzkonzepten von Polizei und Kommunalem Ordnungsdienst zu verzahnen?

- Sind gegebenenfalls andere Modelle in Erwägung gezogen worden, z.B. das Modell der „Awareness-Teams” in Wien oder das der Parkläufer*innen in Berlin? Wenn ja, aus welchen Gründen kommen diese Modelle nicht in Betracht? Wenn nein, warum nicht?

- Wie wird die Beteiligung der Bezirksvertretung Innenstadt-West sowie des zuständigen Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden gewährleistet? ...“

Der angeforderte Bericht erfolgt zur nächstmöglichen Sitzung.

zu TOP 4.2.4
Feste Abstellflächen für E-Scooter
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23186-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 29.11.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorlage
· Die Verwaltung wird gebeten, passende Abstellplätze für E-Scooter in Dortmund festzulegen und – sofern möglich – mit Abstellflächen für Mieträder zu verbinden.
· Das Ergebnis der Festlegung von Abstellflächen ist dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün vorzustellen.
· Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, inwiefern ein Runder Tisch mit allen relevanten Betreibern von E-Scootern in Dortmund einberufen wird, um weitergehende Maßnahmen zu erarbeiten.

Begründung

Das OVG NRW hat in einem Beschluss (OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.11.2020 - 11 B 1459/20) das stationsunabhängige Abstellen von Mietfahrrädern als Sondernutzung eingeordnet:

„Ausgehend von diesen Grundsätzen ist die Nutzung des öffentlichen Straßenraums durch abgestellte Mietfahrräder in der von der Antragstellerin vorgenommenen Weise Sondernutzung. Dies ergibt sich daraus, dass nach der spezifischen Funktionsweise des von ihr betriebenen Vermietgeschäfts das Abstellen der Fahrräder zwar auch zum Zwecke der späteren Wiederinbetriebnahme erfolgt; im Vordergrund steht indessen der mit dem abgestellten Fahrrad verfolgte gewerbliche Zweck, den Abschluss eines Mietvertrags zu bewirken.“

Eine erlaubnispflichtige Sondernutzung liegt vor, wenn die Nutzung der öffentlichen Straße über den Gemeingebrauch im Sinne von § 14 StrWG NRW hinausgeht und den Gemeingebrauch – insbesondere die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs- zumindest abstrakt beeinträchtigen könnte. Die Abgrenzung erfolgt dabei vorrangig anhand des Zwecks der Nutzung.

Gleiches muss auch für zu mietende E-Scooter gelten, deren vorrangiger Zweck ebenfalls gewerblicher Natur ist. Nach §§ 18 Abs. 2, 22 StrWG NRW besteht die Möglichkeit die Sondernutzungs-Erlaubnis mit Auflagen zu verbinden. Als Auflage könnten zum Beispiel Bereiche in der Stadt festgelegt werden, innerhalb derer E-Scooter lediglich in ausgewiesenen Flächen abgestellt werden dürfen. Solche Bereiche und Abstellflächen sollen im Zusammenwirken mit Bürger*innen sowie den Anbieter*innen definiert werden könnte. …“

StR Dahmen erklärt, dass sich die Angelegenheit bezüglich der Zuständigkeiten kompliziert darstelle. Beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) läge die Zuständigkeit dann, wenn man eine Sondernutzungssatzung für E-Scooter einführe. Im Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün (AMIG) gebe es hierzu bereits einen Antrag der CDU-Fraktion, der noch nicht beschlossen wurde. Wenn es um die Ausweisung von Flächen zum Abstellen der E-Scooter ginge, habe es vor einigen Monaten schon eine Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen gegeben, die eigentlich Angelegenheit des AMIG gewesen sei. Herr Dahmen berichtet, dass er vorhabe, diese Enden zusammenzuführen und ein Gesamtkonzept anstrebe. Er weist in diesem Zusammenhang auf einen Eilbeschluss des OVG hin, wonach E-Scooter als erlaubnispflichtige Sondernutzung angesehen werden könnten. Dies mache man in Dortmund noch nicht. Seine Vorstellung wäre, dass das Stadtplanungsamt (FB 61) im Rahmen des Gesamtkonzeptes passende Abstellflächen ausweise und die Hülle als Ordnungsverwaltung im Bereich des Dezernates 3 läge und man im nächsten Schritt über eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nachdenken könne. Der Beschluss über diese Flächen müsse zuständigkeitshalber im AMIG erfolgen, daher schlägt Herr Dahmen vor, den vorliegenden Antrag in den AMIG zu überweisen.

Rm Denzel (Fraktion B‘90/Die Grünen) bedankt sich für die Erläuterungen. Sie gibt an zu glauben, dass sich alle einig seien, dass die wild abgestellten E-Scooter ein Ärgernis für viele und ein Hindernis für die schwächeren Verkehrsteilnehmer seien. Daher sei es notwendig, dass schnell und bald feste Abstellflächen definiert würden. Sie schlägt vor, dem Vorschlag von Herrn Dahmen zu folgen und eine Empfehlung an den AMIG weiterzuleiten.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) macht den Vorschlag, dass bei solchen übergreifenden Zuständigkeiten ein Fachbereich der Verwaltung für die Verträge mit Dritten zuständig sein sollte. Er berichtet, dass in Köln Knöllchen verteilt würden, dieser Zugriff erfolge über den Anbieter.

StR Dahmen erläutert die besondere Organisationsstruktur der Stadt Dortmund und erklärt, dass jede Stadt andere Zuständigkeiten habe. Für diesen Antrag läge die primäre Zuständigkeit beim AMIG. Das Gesamtkonzept müsse aber in beide Ausschüsse, damit die Fachausschüsse nicht aneinander vorbeiarbeiteten.

Rm Heidkamp (SPD-Fraktion) berichtet, dass im AMIG schon mehrfach über das Thema gesprochen worden sei. Hier stünden bezüglich der Abstellmöglichkeiten rechtliche Prüfungen bevor. Problematisch sei ihrer Ansicht nach, dass die E-Scooter nicht unbedingt von den Nutzern falsch abgestellt würden, sondern später von anderen Passanten herumgeworfen würden. Daher sei die Prüfung der rechtlichen Vorgaben zunächst zu klären.

sE Gungl (Behindertenpolitisches Netzwerk) gibt an, die Diskussion sehr interessiert zu verfolgen. Abstellflächen für E-Scooter halte das Behindertenpolitische Netzwerk ebenfalls für fragwürdig, da es auch seiner Erfahrung nach unzählige Beispiele für die unsachgemäße Benutzung - oft durch unbegleitete Minderjährige - außerhalb einer vertraglichen Nutzung gebe. Es würde außerdem beobachtet, dass sich sogar die Bereitsteller nicht an Regeln hielten und die E-Scooter beispielsweise auf Blindenleitsystemen oder an Fußgängerüberwegen abstellten. Er wundere sich darüber, dass sich erst jetzt - nach so vielen Jahren - Gedanken darüber gemacht würde, wie man damit verfahren wolle. Die Roller wurden einfach eingeführt ohne das gravierende Problem, das vorrangig Menschen mit Beeinträchtigung dadurch hätten, zu bedenken.

sB Martinschledde informiert darüber, dass die Roller eine Ortung hätten und dadurch eine Bewegung außerhalb der sachgemäßen Nutzung - auch um wenige Zentimeter - nachvollzogen werden könnte.

Rm Denzel ergänzt, dass es bereits Städte - wie Köln und Düsseldorf - gebe, die die Abstellflächen eingeführt hätten. Dies zeige, dass es etwas bringe und auch rechtlich möglich sei.

Der Vorsitzende Rm Weber fasst zusammen, dass die Angelegenheit - unter Berücksichtigung der heute geführten Diskussion - zuständigkeitshalber an den AMIG überwiesen werde - und das Ergebnis des AMIG dem ABöOAB zur Kenntnis gegeben werden solle.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist den gemeinsamen Antrag (Drucksache Nr.: 23186-21-E1) an den AMIG und bittet um Mitteilung des Ergebnisses.

zu TOP 4.2.5
Kampagne gegen sexuelle Belästigung und sexualisierte Gewalt
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23187-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 29.11.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird gebeten, Kontakt mit den Anbietern von Werbeflächen wie Großplakatflächen und Litfaßsäulen aufzunehmen, um diese gemeinsam mit der Frauenberatungsstelle Dortmund um Bekanntmachung der Kampagne „Nein heißt Nein“ auf temporär ungenutzten Werbeflächen zu bitten.

Begründung

Trotz der positiven Entwicklung, dass Straftaten im Stadtgebiet abnehmen, bleibt die Anzahl gemeldeter Fälle von häuslicher Gewalt sowie sexueller Belästigung im öffentlichen Raum auf einem zu hohen Niveau. Als präventive Maßnahmen bietet das Kommissariat Kriminalprävention/Opferschutz der Polizei Dortmund in Kooperation mit dem hiesigen Polizeisportverein vor allem Selbstsicherheitskurse für Frauen an. Um diese Maßnahmen der Polizei von städtischer Seite zu ergänzen, bieten sich Kampagnen im öffentlichen Raum an, die Frauen stärken und sich gegen sexuelle Übergriffe positionieren. …“

StR Dahmen erläutert, der neue Werbevertrag für die nächsten 15 Jahre sei vor 2 Jahren vom Rat beschlossen worden. Bevor der Antrag in die zuständigen Ausschüsse verwiesen werde, solle man versuchen, heute eine pragmatische Lösung zu finden.

Herr Schulz (FB 3) erklärt, es gäbe faktisch keine ungenutzten Werbeflächen, da auslaufende Buchungen bei fehlenden Folgeaufträgen fortbestehen würden (sog. Durchhang). Es seien 4 verschiedene Sorten von Plakaten gefordert worden, die mit großem Aufwand produziert werden müssten und bei ungenutzter Lagerung mit der Zeit an Qualität verlören. Im Einsatzfall müssten Mitarbeiter die Plakate anbringen, was „Klebekosten“ verursache. Für die gleichen Kosten könnten kontrollierte und koordinierte Kampagnen, z. B. für entsprechende Veranstaltungen, umgesetzt werden. Man werde im nächsten Jahr prüfen, wann eine derartige Kampagne sinnvollerweise durchgeführt werden könne, beispielsweise zu einer Veranstaltung des Gleichstellungsbüros.

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) zieht den Antrag der Fraktionen daraufhin zurück.

zu TOP 4.2.6
Verbot sexualisierter und diskriminierender Werbung
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 23188-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Antrag der Fraktionen B´90/Die Grünen und CDU vom 29.11.2021 vor:
„… die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14. Dezember 2021 zu nehmen und zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag


- Die Verwaltung wird beauftragt, darauf zu achten, dass werbende Darstellungen, die Menschen diskriminiert oder herabwürdigt, auf öffentlichen Flächen, an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt sowie ihrer Töchter unterbleiben.

- Zur Umsetzung entwickelt die Verwaltung konkrete und verbindliche Kriterien, die der Einordnung von diskriminierenden Darstellungen und Werbungen dienen. Die Kriterien sollen die im AGG genannten Merkmale wie zum Beispiel Geschlecht, sexuelle Identität, Religion, Herkunft, Weltanschauung, Alter, körperliche Einschränkungen umfassen.

- Die erarbeiteten Kriterien sollen im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beraten und abschließend vom Rat der Stadt Dortmund beschlossen werden.

- Bei Werbeverträgen, die die Stadtverwaltung oder städtische Töchter abschließen, soll mit den Vertragspartner*innen vereinbart werden, dass diese Kriterien einzuhalten sind. Bei Zuwiderhandlungen gegen die Vereinbarungen, ist die Werbung / Darstellung auf Kosten der Vertragspartner*innen zu entfernen.


Begründung

Die Stadt Dortmund setzt sich aktiv für ein vielfältiges und diskriminierungsfreies Miteinander ein. Vor diesem Hintergrund trägt die Stadt Dortmund auch Verantwortung dafür, dass auf öffentlichen Flächen, an öffentlichen Gebäuden und Fahrzeugen der Stadt sowie ihrer Töchter keine herabwürdigenden, diskriminierenden oder sexualisierten Motive verwendet werden.

In der Werbelandschaft werden dennoch immer wieder herabwürdigende, diskriminierende, und sexualisierte Motive verwendet. Derartige Werbung diskriminiert Personen in Bezug auf ihr Geschlecht, Alter, Kultur und Weltanschauung etc. und beeinflusst sowie prägt – nicht nur, aber insbesondere – Kinder und Jugendliche in Bezug auf ihr Gesellschaftsbild.

Zur Beseitigung von diskriminierender Werbung auf öffentlichen Flächen kann die Stadt Dortmund bei bereits beschlossenen Werbeverträgen im Rahmen der Vertragsfreiheit Änderungen anfordern. Bei neu geschlossenen Verträgen sollen die erarbeiteten Kriterien gegen diskriminierende Werbung und Konsequenzen bei Zuwiderhandlung Vertragsgegenstand sein. …“


Herr Schulz (FB 3) informiert, dass die angesprochene Klausel bereits Bestandteil der aktuellen Verträge sei. Es gebe darüber hinaus die Möglichkeit der Meldung an den Deutschen Werberat, der diese Art von Missbrauch ahnde und verhindere. Ein zusätzliches kommunales Gremium sei nicht notwendig. Es bestünden auch entsprechende schriftliche Verpflichtungen aller Vertragspartner, was eine darüberhinausgehende Vereinbarung überflüssig mache.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



Der Vorsitzende Rm Weber stellt nach Bestätigung durch die antragstellenden Fraktionen fest, dass der Antrag somit als zurückgezogen angesehen wird.


4.3 Überweisungen anderer Gremien

zu TOP 4.3.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Überweisung: Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2021
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) aus seiner Sitzung vom 02.09.2021 vor:

zu TOP 4.2.1
Pilotprojekt "Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst"
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 21644-21-E1)
Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vom 16.08.2021 vor:
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung bittet die Verwaltung um schriftliche Stellungnahme zu folgenden Fragen:

1. Wie schätzt die Verwaltung die Möglichkeit ein, im Rahmen eines Pilotprojektes die Sicherheit der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst durch das Tragen von sog. Bodycams zu verbessern?
2. Wie schätzt die Verwaltung die Akzeptanz der Mitarbeiter im Kommunalen Ordnungsdienst für ein solches Projekt ein?
3. Gibt es bereits Erfahrungen aus anderen Kommunen und wenn ja welche?
4. Wie hoch werden die Kosten für ein solches Pilotprojekt geschätzt?
5. Wie kann die Datensicherheit gewährleistet werden?
6. Welche Probleme sieht die Verwaltung bei der Durchführung eines solchen Pilotprojektes und welche Lösungsansätze gibt es?

Begründung:
Auch Mitarbeiter des Ordnungsamtes in Dortmund werden immer häufiger Opfer von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Durch das Inkrafttreten der Neufassung des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) ist mittlerweile der Einsatz von Bodycams für Ordnungskräfte möglich. Erfahrungen der Polizei haben gezeigt, dass der Einsatz durchaus eine deeskalierende Wirkung erzielen kann. …“
Rm Weber (CDU) schlägt vor, die Angelegenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABöOAB) zu überweisen und auch dort die Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt zu bekommen.
Rm Schilff (SPD) erklärt, damit einverstanden zu sein.

StR Uhr führt aus, dass man hier Neuland betrete. Über den Einsatz von Bodycams hätten die Stadt Dortmund und auch andere kommunale Ordnungsämter bisher keinerlei Erfahrungen. Die hier gestellten Fragen seien sinnvoll und effizient, die Beantwortung würde jedoch Zeit in Anspruch nehmen und könne nicht schon zur nächsten Sitzung erfolgen.
Rm Nienhoff (CDU) bittet im Zusammenhang mit den Ausführungen des Herrn StR Uhr um eine Stellungnahme des Personalrates zur entsprechenden Sitzung bezüglich der Beteiligung und Akzeptanz der Mitarbeitenden, da auch er finde, dass dies ein wichtiges Thema sei, das hierdurch noch ergänzt werden müsse.

Rm Schilff gibt an, dass man insbesondere weil es sich um Neuland handele nicht erwarte, dass die Fragen schon zu kommenden Sitzung beantwortet würden. Er empfiehlt bei der Recherche nicht nur die Polizei, sondern zum Beispiel auch die DB Sicherheit zu berücksichtigen, die in Nordrhein-Westfalen einen Pilotversuch durchführe.
Herr Mülle (Personalrat) bestätigt, dass der von Herrn Uhr beschriebene Weg der richtige sei. Die Gemengelage sei sehr unterschiedlich und daher sei es beispielsweise auch wichtig, mit den richtigen Fragen an den Fachbereich heranzutreten. Der Personalrat werde dies begleiten und eine Stellungnahme abgeben.

Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung (APOD) überweist die Angelegenheit in den ABöOAB. Die Stellungnahme der Verwaltung wird in einer der kommenden Sitzungen schriftlich sowohl dem APOD als auch dem ABöOAB vorgelegt.

65

Hierzu (Drucksachen Nr. 21644-21-E1) und zu den Anträgen der Fraktionen von CDU und B´90/Die Grünen (unter der Drucksachen Nr. 22498-21) und der SPD-Fraktion (Drucksachen Nr.: 22703-21-E1) aus der Sitzung des ABöOAB vom 09.11.2021 liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
„… die oben genannte Anfrage beantworte ich wie folgt:

Frage 1:
Der Einsatz sogenannter Bodycams dient der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD). Die Einsatzkräfte werden immer häufiger Adressaten von verbalen Attacken und tätlichen Angriffen. Der Streifendienst soll durch deren Einsatz sicherer werden. Bodycams können abschreckend und deeskalierend wirken und zu Beweissicherungszwecken dienen – in erster Linie bei festgestellten ordnungsrechtlichen Verstößen, im Hinblick auf Übergriffe sicherlich auch im Einzelfall bei Straftaten. Ein Pilotprojekt wird unter den Mitarbeitenden befürwortet.

Frage 2:
Die Akzeptanz bei den Mitarbeitenden im Außendienst des KOD ist nach einer aktuell durchgeführten Umfrage hoch. Unter den knapp 50 Befragten sind 11 Mitarbeitende, die sich noch unsicher sind und daher zunächst ein Pilotprojekt - ähnlich wie vor der Einführung des sogenannten "Einsatzmehrzweckstockes ausziehbar" (EMS-A) im Jahr 2019 - befürworten. Ein Mitarbeitender steht der Einführung bisher negativ gegenüber. Die übrigen Einsatzkräfte sehen der Anschaffung positiv entgegen.

Frage 3: Die Stadt Bonn hat im Doppelhaushalt 2021/22 bereits finanzielle Mittel in Höhe von ca. 30.000 € für die Anschaffung von Kameras zur Verfügung gestellt. Es ist dort angedacht, alle Streifendienstkräfte des Außendienstes (in Bonn sind es derzeit 26) sowie Teile des Verkehrsdienstes (in reduzierter Form, gegebenenfalls 1 x pro Team) mit einer Bodycam auszustatten. Jedoch werden hier noch aktuell Fragen zum Datenschutz beantwortet werden müssen. Soweit ersichtlich verfügt bisher noch keine andere Großstadt in NRW über praktische Erfahrungen mit dem Tragen der sogenannten Bodycams. Eine Umfrage am 18.11.21 hat aber ergeben, dass sich der Großteil der Großstädte intensiv mit dem Einsatz für ihre kommunalen Ordnungsdienste beschäftigt.

Frage 4:
Die Ermittlung der Kosten ist bisher nicht abgeschlossen. Nach ersten Recherchen ist bei den reinen Anschaffungskosten von mindestens 1.100 € je Einheit (Bodycam und Übertragungs- /Ladeeinheit) zu rechnen. In Bonn wurden ähnliche Anschaffungsaufwendungen für das dort gewählte Modell genannt. Hinzu kommen Kosten für Speichermedien, Übertragungssoftware und Zubehör. Diese Kosten sind abhängig von der Modellwahl und können bisher nicht verifiziert werden.

Frage 5:
Gemäß des Erlasses des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 03.08.2021 zu § 24 OBG bezüglich der Ausstattung der Mitarbeitenden der Ordnungsbehörden und der Dienstfahrzeuge mit sogenannten Bodycams sind die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und dem Datenschutzgesetz NRW (DSG NRW) zu beachten und geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz persönlicher Daten zu treffen. Die Aufzeichnungen sind so aufzubewahren, dass ein Zugriff von Unbefugten ausgeschlossen ist. Jeder Verarbeitungsschritt ist zu protokollieren, insbesondere jeder Zugriff. Die von Aufzeichnungen betroffenen Personen haben ein Auskunftsrecht nach Artikel 15 DS-GVO, § 12 DSG NRW. Die Weiterverarbeitung der Daten zu besonderen Zwecken, insbesondere die Nutzung zu statistischen und zu Fortbildungszwecken, richtet sich nach Artikel 89 DS-GVO und §§ 9, 17 DSG NRW. Zu einer datenschutzkonformen Verwendung der Bodycams sind noch weitere Abstimmungen unter Beteiligung der behördlichen Datenschutzbeauftragten erforderlich.

Frage 6:
Das Pilotprojekt wird zeigen, welche Akzeptanz die Bodycam bei der Bürgerschaft erzielt bzw. welche Wirkung sie auf die Mitarbeitenden hat. Mit der Änderung des Ordnungsbehördengesetzes NRW (OBG) haben die Ordnungsbehörden die Befugnis erhalten, bei Bedarf moderne Technik einzusetzen. Die betreffenden Ordnungskräfte werden für den Einsatz mit den Aufzeichnungsgeräten angemessen/intensiv geschult. Dies bezieht sich sowohl auf die rechtlichen Grundlagen (z. B.: Wann darf die Kamera eingeschaltet werden, wann nicht? Zugriffsberechtigungen zum Datenmaterial, Aufbewahrungs- und Löschungsfristen etc.), wie auch auf die praktische Handhabung und Bedienung der Hard- und Software. Diese Schulungen müssen – analog der Schulungen zur Bedienung des „Einsatzmehrzweckstock ausziehbar“ oder der Eingriffstechniken – dauerhaft in das Fortbildungskonzept der Einsatzkräfte integriert werden.

Ergänzend zum Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vom 09.11.2021:

zum Top 4.2.2: Hierzu lag die Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 und eine Anfrage der CDU-Fraktion DS.Nr. 22498-21-E2 sowie ein Antrag der CDU-Fraktion DS. Nr. 22498-21-E3, vor.

zum Top 4.2.9: Hierzu lag ein Antrag der SPD-Fraktion DS.Nr. 22703-21-E1 vor

Zu den oben genannten Anfragen und dem vorliegenden Antrag antworte ich wie folgt:

Die Verwaltung wird ein Gesamtkonzept zum Einsatz von Bodycams im Kommunalen Ordnungsdienst, als vorgesehenes Pilotprojekt, unter Berücksichtigung aller genannten Aspekte aus den vorliegenden Anfragen und Anträgen erarbeiten und dem Fachausschuss vorstellen.

Die Frage 5 aus der Anfrage der Fraktion B‘90/Die Grünen DS.Nr. 22498-21 beantworte ich wie folgt:

Wie bereits dargelegt, sollen Bodycams der weiteren Verbesserung des Schutzes der Mitarbeitenden des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) dienen. Die Tatsache, dass die im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifen eingesetzten Polizeibeamten*innen bereits über Bodycams verfügen, macht eine Ausstattung mit Bodycams beim KOD jedoch nicht überflüssig. Zum einen findet eine Vielzahl von Präsenzstreifen und konkreten Einsätzen des KOD ohne eine Beteiligung der Polizei statt. Zum anderen kann es auch im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher Streifeneinsätze durchaus hilfreich sein, wenn der/die städtische Mitarbeitende die Kamera einschaltet und das Einsatzgeschehen so aus seinem Blickwinkel festgehalten wird. Gegebenenfalls führen Bodycams, die beide Behördenvertreter*innen tragen, in der Wahrnehmung der Bevölkerung allgemein bzw. durch Täter*innen bei konkreten Delikten auch zu einer höheren Akzeptanz und Respektierung der Einsatzkräfte – städtische Mitarbeitende werden dann nicht als „Einsatzkräfte zweiter Klasse“ wahrgenommen. Dieser Aspekt könnte im Rahmen der vorgesehenen Pilotphase ebenfalls betrachtet werden. …“

Rm Wallrabe (CDU-Fraktion) gibt an, dass sich seine Fraktion darüber freue, dass das Projekt nun anlaufe und regt an, die Überweisung in den Rat durchlaufen zu lassen.

Frau Siekmann (FB 32) steuert eine aktuelle Information nach. In der vorletzten Woche habe die Amtsleitertagung der NRW-Städte stattgefunden. Alle Städte in NRW wollten nun für ihren Kommunalen Ordnungsdienst (KOD) die Bodycams beschaffen. Zurückhaltend seien nur die Städte Düsseldorf und Wuppertal, was aber unter anderem in der personellen Ausstattung begründet sei. Auch habe in der letzten Woche die Amtsleitertagung der Deutschen Großstädte stattgefunden. Demnach habe nur Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit für die Bodycams geschaffen, sodass alle deutschen Großstädte (um 500.000 Einwohner) diese rechtliche Möglichkeit der NRW-Städte beneideten. Die Bonner seien in der Umsetzung bereits am weitesten fortgeschritten und hätten eine Kamera mit Spiegel gewählt, in der der „Angreifende“ sein Verhalten auch selbst sehen könne. Hierüber werde Frau Siekmann noch vor Weihnachten Informationen zur Verfügung gestellt bekommen. Dies sei ihres Erachtens nach die „Premium League“ einer solchen Ausstattung, da es zur Deeskalation beitragen könne, wenn der „Angreifende“ sein Verhalten „gespiegelt“ bekäme. Sie fasst zusammen, dass alle NRW Städte nun in dieser Angelegenheit auf dem Weg seien.

Rm Gossmann (SPD-Fraktion) berichtet, dass die Bereitstellung der notwendigen Haushalts-Mittel für die Projektdurchführung in der letzten AFBL-Sitzung eine Mehrheit gefunden hätte und er davon ausgehe, dass dem auch der Rat folge. Damit sei - nach der Befürwortung des Ausschusses (ABöOAB) – dann auch die Finanzierung sichergestellt.

Der Vorsitzende Rm Weber fasst zusammen, dass der Ausschuss die Angelegenheit in den Rat durchlaufen lassen wolle.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden lässt die Angelegenheit an der Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 4.3.2
Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2020
Überweisung: Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2021
(Drucksache Nr.: 22341-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Überweisung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung vom 27.10.2021 vor:
zu TOP 3.1
Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22341-21)

Herr Kaminiski (SPD) bat darum, den Bericht auch dem ABöAB zur Verfügung zu stellen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechts für das Geschäftsjahr 2020 zur Kenntnis.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu die in der Überweisung genannte Vorlage vor.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu der folgende Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vom 10.12.2021 vor.
„… die SPD-Fraktion im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden bittet um folgende Beschlussfassung:
· Der Jahresbericht des Dortmunder Hauses des Jugendrechtes wird zukünftig nicht nur in der Beratungsfolge des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur Kenntnis genommen sondern auch für den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden vorgesehen.

Begründung:
Erfolgt mündlich. …“

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) erläutert den Antrag folgendermaßen: Der Jahresbericht wurde bereits in der Vergangenheit an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden geleitet und man habe sich gewundert, warum der Bericht in diesem Jahr lediglich dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie vorgelegt wurde. Im Haus des Jugendrechts würden wichtige Dinge geschehen, über die der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden regelmäßig informiert werden sollte und die in dem hiesigen Gremium behandelt werden sollten. Mit dem Antrag erhoffe man sich die Etablierung der regelmäßigen Berichterstattung.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Überweisung sowie die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion einstimmig zu.

zu TOP 4.3.3
Pilotprojekt E-Reinigungsrevier
(Drucksache Nr.: 21106-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden die folgende Stellungnahme der EDG zur Überweisung aus dem Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Grün aus der Sitzung vom 09.11.2021 vor:
„… Punkt 1:

Die Verwaltung wird beauftragt, den Kontakt zur Entsorgung Dortmund GmbH aufzunehmen, um zu klären, inwieweit die Realisierung des Pilotprojektes „E-Reinigungsrevier“ – Einsatz von Elektro-Reinigungsfahrzeugen – in der Innenstadt möglich ist. Es ist auch zu klären, welches Reinigungsrevier für dieses Projekt infrage kommt.

Die EDG setzt bereits seit 2019 zwei Elektro-Kleinkehrmaschinen im Innenstadtbereich ein, um entsprechende Erfahrungen zu sammeln. Insofern existiert bereits heute das gewünschte E-Reinigungsrevier.

Punkt 2:

Die Verwaltung wird beauftragt, die EDG zu bitten, eine Kostenschätzung bis Ende des 3. Quartals vorzulegen. Diese soll im Wesentlichen folgende Angaben enthalten:
- Personal- und Fortbildungskosten
- Stromkosten
- Kosten zur Anschaffung/Wartung von E-Fahrzeugen
- Kosten zum möglichen Ausbau der E-Ladeinfrastruktur

Die Verwaltung soll prüfen, inwieweit bzw. in welcher Höhe Zusatzkosten für die Stadt entstehen können. Dabei sind Fördermöglichkeiten zu berücksichtigen.

Bei einer flächendeckenden Einführung von Elektromobilität wären im Bereich der Werkstatt der EDG, Fortbildungen für mehr als 13 Mitarbeiter zu organisieren. Die Kosten belaufen sich auf ca. rund 5.000 Euro pro Mitarbeiter, fortlaufende Schulungen wären jährlich durchzuführen.

Bei den Verbrauchskosten im Vergleich der E-Mobilität zu konventionellen Antrieben ist darauf hinzuweisen, dass wir grundsätzlich über alternative Antriebe von einer Einsparung von mindestens 50 bis zu 70 % gegenüber konventionellen Antrieben ausgehen. Die Anschaffungskosten stellen sich im Vergleich wie folgt dar:




Elektro
Wasserstoff
Konventionell
Kleinkehrmaschine
298.000 €

125.000 €
Großkehrmaschine
560.000 €

200.000 €
Abfallsammelfahrzeug
750.000 €
Ca. 912.000 €
220.000 €


Die Anschaffungskosten für alternative Antriebe liegen im Schnitt um den Faktor 2 bis 3 Mal höher, als bei den konventionellen Antrieben. Zu den Wartungskosten ist anzumerken, dass wir beim Einsatz von Elektro-Großkehrmaschinen von einer Minderung gegenüber den konventionellen Antrieben von 1/3 ausgehen. Eine ähnliche Entwicklung erwarten wir bei dem Einsatz von Elektro-Abfallsammelfahrzeugen. Die Kosten zum möglichen Ausbau einer E-Ladeinfrastruktur belaufen sich nach unseren Einschätzungen auf ca. 250.000 Euro je Standort. Für den EDG Betriebshof Sunderweg müsste die Ladeinfrastruktur aufgebaut und erweitert werden, für den Bau des neuen Betriebshofes Ost wird diese in den Planungen entsprechend berücksichtigt.

Die EDG hat sich im März an der Fördermaßnahme der Projektförderung Elektromobilität des BMVI im Förderbereich „Fahrzeuge und Ladeinfrastruktur“ beteiligt. Da es sich in der Fördermaßnahme um Sonderfahrzeuge handelt, wurden vier E-Kleinkehrmaschinen beantragt, davon drei Maschinen für den Nachteinsatz und eine Maschine für den Tageseinsatz. Gefördert werden 90 % der Mehrkosten zu einem konventionellen Fahrzeug. Ein positiver Bescheid ist inzwischen eingegangen.

Aktuell wird die Antragseinreichung zur Förderung von klimaschonenden Nutzfahrzeugen und dazugehöriger Tank- und Ladeinfrastruktur des BAG vorbereitet. Gemäß der Richtlinie werden leichte bis schwere Nutzfahrzeuge gefördert. Dieser Förderaufruf soll in den nächsten Jahren bis zu 4 Mal im Jahr veröffentlicht werden. Gefördert werden 80 % der Mehrkosten zu einem konventionellen Fahrzeug. Allerdings gibt es Obergrenzen für maximal förderfähige Investitionsmehrausgaben je Fahrzeugklasse.

Die EDG wird im Antrag folgende Fahrzeugeinheiten aufführen:

4 x LKW Nutzlast bis 3,5 MG

1x Großkehrmaschine

1x Abfallsammelfahrzeug vollelektrisch

1x Abfallsammelfahrzeug H-Wasserstoff. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der EDG zur Kenntnis.

zu TOP 4.3.4
Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt Dortmund am 18.11.21
(Drucksache Nr.: 22470-21-E2)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgende Rück-Überweisung aus dem Rat der Stadt aus seiner Sitzung vom 18.11.2021 vor:
„… OB Westphal schlägt die folgenden Erweiterungen zur Tagesordnung vor und bringt diese zur Abstimmung:

Resolution für den Erhalt der „Kompetenzzentren für Frau und Beruf“ in NRW
Überweisung aus dem AWBEWF v. 17.11.21
(Drucksache Nr.: 22846-21) als TOP 4.1

Der Rat stimmt der Erweiterung der Tagesordnung einstimmig zu.

Im Ältestenrat wurde vereinbart, folgenden TOP nicht in die Tagesordnung des Rates aufzunehmen.

Einrichtung einer kommunalen, ehrenamtlichen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) der Stadt
Dortmund
Überweisung aus dem ABöAB
(Drucksache Nr.: 22470-21)

Das Thema wird an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden zur inhaltlichen Ausgestaltung überwiesen.

Weiterhin schlägt OB Westphal die Absetzung folgender Vorlagen vor:
3.5 Kommunales Wohnkonzept Dortmund 2021
(Drucksache Nr.: 21690-21)


3.7 Sachstandsbericht zum "nordwärts"-Teilprojekt „Evinger Marktplatz“ (Deutsche Str./Bayrische Str.)
(Drucksache Nr.: 21778-21)


9.14 Dortmunder Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
- Public Corporate Governance Kodex für die Stadt Dortmund
(Drucksache Nr.: 22002-21)

10.9 Relaunch dortmund.de
(Drucksache Nr.: 21678-21)


Rm Dr. Suck zieht den angemeldeten Vorschlag zur Tagesordnung zurück:

10.17 Sachstand der Umsetzung von Beschlüssen des Rates
Vorschlag zur TO (CDU- Fraktion)
(Drucksache Nr.: 22865-21)
Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wird mit diesen Änderungen festgestellt.

Rm Rüther (SPD) stellt den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Perlick (AfD) hält Gegenrede und spricht sich gegen eine Redezeitbegrenzung aus.


Der Rat der Stadt beschließt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion und Rm Deyda (Die Rechte) eine Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt. …“

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Stellungnahme des Tierschutzvereines Groß.Dortmund e.V. vom 15.11.2021 vor:



Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt folgender gemeinsamer Änderungs-Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU vom 13.12.2021 vor:

„…die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Änderungsantrags:



Beschlussvorschlag
1. Die Ernennung einer kommunalen Tierschutzbeauftragten (m/w/d) (Drucksache Nr. 22470-21) erfolgt zunächst nur auf 2 anstelle von 5 Jahren. Mit Ende des zweiten Amtsjahres erfolgt eine Evaluation der Stelle. Die Verwaltung ergänzt die Evaluation um eine Prüfung zu rechtlichen Möglichkeiten einer hauptamtlichen Ernennung von Beauftragten im Sinne der Weisungsunabhängigkeit durch die Verwaltung.
2. Der Aufgabenbereich der Tierschutzbeauftragten (m/w/d) umfasst den Vorsitz eines Runden Tisches Tierschutz, den die Verwaltung organisatorisch unterstützt. Die Themenfelder werden um verwilderte Haustiere sowie Stadttauben ergänzt.
3. Die Tierschutzbeauftragte (m/w/d) berichtet mindestens einmal halbjährlich über die geleistete Tätigkeit im Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden.
Begründung
Erfolgt ggf. mündlich. …“

StR Dahmen stellt zunächst klar, dass für den vorliegenden Antrag das gleiche gelte wie für den Antrag aus der vergangenen Sitzung. Der Ausschuss könne eine Empfehlung an den Rat abgeben, der dann die Angelegenheit entscheiden müsse.

Rm Denzel (Fraktion B‘90/Die Grünen) gibt an, sich zu dem ursprünglichen Antrag nicht mehr äußern zu wollen, jedoch den vorliegenden Ergänzungsantrag kurz erläutern zu wollen. Die Diskussion habe sich mittlerweile weiter entwickelt und daher würde der nun vorliegende Antrag den ursprünglichen Antrag um einige Punkte ergänzen. Des Weiteren äußert sie sich zum vorliegenden Schreiben von Frau Scheffer der Tierschutzorganisation. Frau Denzel möchte wissen, ob der Bedarf den Frau Scheffer in dem Schreiben darstellt auch von der Verwaltung gesehen wird, und ob diese Stellenbedarfe im Stellenplan bereits Berücksichtigung gefunden hätten.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) wiederholt die Haltung seiner Fraktion zu dieser Angelegenheit, da man auch damals schon Rücksprache mit Frau Scheffer gehalten habe und der Vorschlag im Kreise der Tierschützer nicht für Begeisterung gesorgt habe. Bezüglich der Haushaltsrelevanz habe der Antrag in den Haushaltsberatungen des AFBL bereits eine Mehrheit bekommen und nun sei gemeinsam mit den Stimmen der Fraktion Die Linke + dieser neue Antrag dabei heraus gekommen. Dies ändere aber nichts an der kritischen Haltung der SPD-Fraktion zum/zur Tierschutzbeauftragten.

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke +) betont, dass es sich hierbei um einen vernünftigen Kompromiss handele. Er bittet darum, dass der „Runde Tisch“ und dessen Geschäftsordnung schnell zustande kommen sollten und eine Verbindung mit den Fraktionen bestehen bleibe.

Die Mandatsträgerin hat einer Veröffentlichung des Nachnamens und des Wortbeitrages im Internet nicht zugestimmt.


Rm Denzel berichtet, dass man sich selbstverständlich ausgetauscht habe und der Antrag sehr wohl positiven Anklang gefunden habe. Zudem würde durch den „Runden Tisch“ auch noch einmal dafür gesorgt, dass die Tierschutzorganisationen eine stärkere Einbindung erhielten.

Frau Siekmann (FB 32) stellt klar, dass das Engagement für Tiere ohne Wenn und Aber positiv zu bewerten sei. Sie selbst schaue jedoch im Schwerpunkt auf den „amtlichen Tierschutz“, da dieser eine Pflichtaufgabe sei, die man erfüllen müsse. Für die Veterinär*innen laufe aktuell eine Personalbemessung, um dort nachzulegen, da es an den personellen Möglichkeiten fehle. Erst mit der Umsetzung, der sich aus der Personalbemessung ergebenden Personalstärke (bezüglich der beiden Aufgaben Tierschutz und Lebensmittel der Veterinär*innen), habe man die Möglichkeit bestimmte Dinge und zusätzliche Aufgaben anzugehen, die momentan nicht bedient werden könnten.

sB Dr. Reinbold (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit ähnlich sehe wie es Herr Goosmann geschildert habe. Auch die Ausführungen von Frau Siekmann hätten deutlich gemacht, dass der Schwerpunkt eher im hauptamtlichen Sektor liegen sollte. Es sollte nun erst einmal abgewartet werden. Man halte man den Antrag nicht für zielführend und würde ihn daher heute nicht unterstützen.

Rm Karadas (SPD-Fraktion) stellt klar, dass es sich beim Tierschutzverein Groß-Dortmund e.V. um einen der größten Tierschutzvereine Dortmunds handele und seiner Meinung nach zunächst mit Fachleuten gesprochen werden sollte.

sB Martinschledde führt in Richtung von Frau Siekmann an, dass man das Ordnungsamt selbstverständlich mit der notwendigen Ausstattung an Personalstärke unterstütze. Der „Runde Tisch“ und der/die Tierschutzbeauftragte sollten nicht die Aufgaben der Veterinär*innen übernehmen, sondern Vermittler bleiben.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt den gemeinsamen Antrag der Fraktionen B‘90/Die Grünen und CDU (Drucksachen Nr. 22470-21-E3) mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, FDP/Bürgerliste, Die Fraktion-Die Partei und AfD und überweist ihn zur Entscheidung an den Rat der Stadt.


5. Vorlagen und Berichte der Verwaltung

5.1 Ordnungsamt

zu TOP 5.1.1
Verkaufsoffene Sonntage 2022
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22418-21)

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) berichtet, die Empfehlung sei in der Fraktion und mit den Bezirksvertretern besprochen worden. Auf der einen Seite halte man es für wichtig, dass die Erwerbsarbeit an einem Tag in der Woche nur in unverzichtbaren Bereichen ausgeübt werden sollte, auf der anderen Seite sehe man auch den Wunsch, vor allem in den Ortsteil-Zentren, zu ausgewählten Ereignissen auch Sonntags die Geschäfte zu öffnen. Im Grundsatz habe sich die Auffassung durchgesetzt, der diesbezüglichen Landesgesetzgebung zu folgen, die eine gute Gesamtbewertung enthalte. Man wolle mit der grundsätzlichen Zustimmung zu der Empfehlung den inhabergeführten Einzelhandel unterstützen. Allerdings lehne man Sonntags-Öffnungszeiten im Wallring, in dem sich hauptsächlich große Handelsketten befinden, ab. Er stellt daher folgenden Ergänzungsantrag: „Die Sonntagsöffnung zu den drei in der Vorlage genannten Anlässen in der Innenstadt-West soll nur für Geschäfte außerhalb des Wallrings gestattet werden.“

StR Dahmen erläutert, die Intention des Sonn- und Feiertagsgesetzes sei, dass es bei gut besuchten Festen innerhalb des Wallrings nicht störe, dass die Geschäfte in diesem Bereich geöffnet seien. Es müsse also ein sachlich-räumlicher Zusammenhang zwischen dem Fest und der Sonntagsöffnung bestehen. Die Möglichkeit der Sonntagsöffnung bestehe bei Festen innerhalb des Wallrings entsprechend nur für Geschäfte in diesem Gebiet, nicht für Geschäfte außerhalb des Veranstaltungsbereichs Wallring.

Rm Goosmann (SPD-Fraktion) berichtet, in der SPD-Fraktion sei das Thema kontrovers diskutiert worden. Es gebe in Dortmund einen „Dortmunder Weg“ bei dem in Absprache mit Vertretern von Gewerkschaften, Kirchen und auch mit Einzelhändlern, dem City-Ring, der IHK und den Vertretern aller Parteien eine Vereinbarung getroffen wurde, der von allen Seiten mitgetragen wurde. Die Möglichkeit der gesetzlich erlaubten Sonntagsöffnungen werde in Dortmund nur in sehr eingeschränktem Maße wahrgenommen. Im Gegensatz zu anderen Städten habe es in Dortmund immer eine einheitliche Einstellung zu dem Thema gegeben. Bei der vorliegenden Empfehlung handele es sich um den Rahmenplan für 2022. Für jede einzelne Veranstaltung müsse dann aber erneut abgestimmt werden. Er plädiert dafür, den bisher angewandten Weg einzuhalten und der Empfehlung zuzustimmen.

Frau Siekmann (FB 32) verdeutlicht, dass jede Veranstaltung mit Verdi ausführlich diskutiert werde um eine Ausgewogenheit zwischen Händler-, Kirchen- und Gewerkschaftsinteressen herzustellen. Die Ergebnisse werden in der Regel von allen Beteiligten mitgetragen.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) teilt mit, im Gegensatz zur Vergangenheit, in der die Fraktion B´90/Die Grünen sich zu dem Thema immer enthalten habe, wolle man nun einen Schritt in die Richtung des „Dortmunder Weges“ machen. Man sei bereit, verkaufsoffenen Sonntagen im weiteren Innenstadtbereich wie Kaiserstraße oder Kreuzviertel zuzustimmen aber Verkaufsöffnung zu Veranstaltungen innerhalb des Wallrings lehne man ab. Er wünsche eine getrennte Abstimmung.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) lehnt für seine Fraktion Sonntagsöffnungen im Sinne der Beschäftigten grundsätzlich ab.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke +, der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und der AfD-Fraktion den nachfolgenden Beschluss zu fassen. Die Fraktion B‘90/Die Grünen empfiehlt die Vorlage dabei mit der Einschränkung, dass sich ihre Zustimmung nicht auf die drei Veranstaltungen im Bereich Innenstadt-West am 03.04.2022 (E-Bike Festival), 06.11.2022 (Hansemarkt) und 04.12.2022 (Weihnachtsmarkt und Advent) – also innerhalb des Wallrings – bezieht.

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der geplanten Aufteilung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2022 zu.

zu TOP 5.1.2
Verkaufsoffener Sonntag am 07.11.2021 in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West
1. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
2. Beschluss zum Erlass der Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Stadtbezirk Innenstadt-West
Kenntnisnahme/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 22662-21)

sB Martinschledde (Fraktion Die Linke+) fragt, warum diese Vorlagen häufig erst nachträglich genehmigt werden müssten.

StR Dahmen erklärt, für die Genehmigungsfähigkeit der einzelnen verkaufsoffenen Sonntage müssten gewisse förmliche Voraussetzungen vom Veranstalter nachgewiesen werden. Diese lägen aber zum Zeitpunkt der Vorlage zum Grundsatzbeschluss für die Öffnungstage im Folgejahr noch nicht vor. Aus diesem Grund gebe es einmal die generelle Vorlage im Dezember für das Folgejahr und dann für jede Veranstaltung eine eigene Vorlage mit Angabe der Kriterien für die Erfüllung der förmlichen Voraussetzungen. Diese Unterlagen würden oftmals zu spät vom Veranstalter bei der Verwaltung eingereicht, so dass die Vorlagen dann nicht pünktlich vor der Veranstaltung im Rat entschieden werden könnten.

sB Martinschledde erkundigt sich, welche Konsequenzen eine nachträgliche Ablehnung einer Vorlage für eine in der Vergangenheit liegende Veranstaltung habe.

Laut StR Dahmen habe man im Falle einer nachträglichen Ablehnung Vorsicht bei zukünftigen Veranstaltungen walten zu lassen, ein rechtlich relevanter Schaden entstehe hier aber nicht. Eine höhere Relevanz habe dies eher bei Investitionen im Wege der Dringlichkeit. Wenn der Rat diese nachträglich ablehne, könne es zu Haftungsansprüchen kommen.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt folgende Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 Abs.1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) vom Oberbürgermeister und einem dem Rat angehörigen Mitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung mit folgendem Inhalt:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen in Teilbereichen des Stadtbezirks Innenstadt-West am 07.11.2021.

zu TOP 5.1.3
Absehen von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche im Jahr 2022 zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen von COVID-19
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22689-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt in Erweiterung seiner Beschlüsse vom 18.06.2020 (DS-Nr. 17735-20) und 17.12.2020 (DS-Nr. 19214-20) von der Festsetzung von Sondernutzungsgebühren für Außengastronomien auf öffentlicher Wegefläche für den Zeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2022 abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in den finanziellen Auswirkungen genannten Mindererträge des Ordnungsamtes für das Haushaltsjahr 2022 in Höhe von 315.000 € zur Kenntnis.

zu TOP 5.1.4
Entgeltordnung für die Teilnahme an den von der Stadt Dortmund veranstalteten Traditions- kirmessen einschließlich der hiermit verbundenen Krammärkte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21963-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Teilnahmeentgelte für Kirmessen und Kram­märkte nicht erhöht werden, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Entgeltordnung vom 25.04.2002 weiterhin Bestand hat.

zu TOP 5.1.5
Ordnungsamt 2025 - Aktuelle Anforderungen und organisatorische Weiterentwicklung. Ergebnisoffene Organisationsuntersuchung des Ordnungsamtes (FB 32)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21831-21)

Rm Frebel (Fraktion B´90/Die Grünen) wünscht im Namen seiner Fraktion eine zeitlich frühere Vorlage solcher haushaltsrelevanten Angelegenheiten. Er fragt, ob eine Ausschreibung stattfinde.

StR Dahmen bestätigt dies. Er erklärt die Bedeutung der Organisationsuntersuchung für die Zukunft des Ordnungsamtes vor dem Hintergrund von z.B. „agilem Arbeiten“ und „Krisensituationen“.

Rm Zweier (Fraktion Die Linke+) bittet darum, dass bei der Untersuchung Raum- und Ausstattungsbedarfe für die Mitarbeiter*innen des Ordnungsamtes mit berücksichtigt werden.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die nachfolgenden Beschlüsse des Verwaltungsvorstandes zur Durchführung einer ergebnisoffenen Organisationsuntersuchung des FB 32 zur Weiter-entwicklung einer leistungsfähigen Ordnungsbehörde mit den nachfolgenden Schwerpunkt-themen zur Kenntnis. Die Organisationsuntersuchung soll mit einer externen Unterstützung erfolgen.

Im Rahmen dieser Organisationsuntersuchung sollen folgende Punkte betrachtet werden:
· Organisations- und Weiterentwicklung leistungsfähiger Außendienste des Ordnungs-amtes, Betrachtung und Analyse der Außendiensttätigkeiten, insbesondere des kom­munalen Ordnungsdienstes (KOD) und der Verkehrsüberwachung (VÜ) sowie Bündelungen von Außendienstaufgaben, Optimierungspotentiale erkennen.

· Schnittstellen des FB 32 zu anderen Fachbereichen mit Bündelung ordnungsbehörd-licher/-politischer Aufgaben (z.B. Infektionsschutz, Müll/Sauberkeit, etc.) sowie Prüfung und Einsatz agiler und flexibler Strukturen im Ordnungsamt.

· Strategische und organisatorische Ausrichtung der Ausländerbehörde, Optimierung der Kundenorientie­rung, zielgerichteter Aufbau und effiziente Kunden­betreuung der Ausländerbehörde inklusive optimierter Erreichbarkeiten, Digitali­sierung mit notwendigem Aufbau der IT-Systeme ergänzend zu den Maßnahmen des Onlinezugangsgesetzes (OZG).

· Personalakquise und Personalbindung, Bewertung der Abläufe und der Personalausstattung sowie zukünftiger Personalbedarfe.

zu TOP 5.1.6
Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 02.12.2021 vor.
zu TOP 3.5
Satzung zur zehnten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21965-21)

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass darüber zu befinden sei, dass sich Nichts ändert. Die Vorgabe, dass sich etwas ändern dürfte, sei ein neues Wochenmarktkonzept gewesen. Das Konzept liege bisher nicht vor. Sie bittet die Verwaltung um Stellungnahme.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme bis zur Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 14.12.21.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu zudem nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 13.12.2021 vor:
„… der Erhalt attraktiver und funktionierende Wochenmärkte in Dortmund ist zentrales Ziel der
neuen Ausrichtung der Dortmunder Wochenmärkte. Der durch den Rat beschlossene
Prüfprozess hat ergeben, dass dies im Gesamtzusammenhang einer Marketingstrategie

für die Stadt Dortmund gesehen werden muss.
Die Durchführung und das Marketing für die Wochenmärkte, weiteren Märkte und Events in der City in einer neuen Form aufzustellen und in das neue Amt für Stadtmarketing einzubinden. Die Verwaltung wird hierzu den Gremien einen Beschlussvorschlag vorlegen.


Das Konzept zur Attraktivitätssteigerung wird auf der Grundlage des vorliegenden Gutachtens durch die Gesellschaft unter Beteiligung aller Akteure entwickelt und zur Entscheidung
vorgelegt. …“


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Benutzungsgebühr für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund pro angefangenem Quadratmeter zugewiesener Fläche und Markttag wei­terhin einheitlich 1,55 € (zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer) beträgt und deswegen keine Än­derung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund erfolgt, so dass die als Anlage 1 beigefügte bisherige Gebührensatzung vom 01.03.2016 weiterhin Bestand hat.


5.2 Bürgerdienste

zu TOP 5.2.1
Weitere Entwicklung der Bürgerdienste im Jahr 2021
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 23039-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht zur Kenntnis.


5.3 Feuerwehr

- unbesetzt -



5.4 Rechtsamt

- unbesetzt -

5.5 andere Fachbereiche

zu TOP 5.5.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung aus seiner Sitzung vom 25.11.2021 vor:
zu TOP 3.5.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt folgende Empfehlung vom Behindertenpolitischen Netzwerk aus seiner Sitzung vom 28.10.2021 vor:
zu TOP 4.8
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung von der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung vom 03.11.2021 vor:
zu TOP 11.3
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN wünscht sich eine Intensivierung der Werbung für das Projekt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit der gemachten Anmerkung den Sachstandsbericht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte zu beauftragen.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt zudem folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit (AKSF) aus seiner Sitzung am 23.11.2021 vor:
zu TOP 7.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Siehe oben!


Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.

Dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung liegt weiterhin folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie aus seiner Sitzung am 24.11.2021 vor:
zu TOP 4.1
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Frau Dr. Tautorat (Linke+) sieht die Zuständigkeit bei dem Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung, der auch die Einwände der anderen Ausschüsse und des BPN aufgreifen könne. Sie bat darum die Vorlage an den APOD durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung durchlaufen.

Rm Gebel (Die Linke +) gibt an die Vorlage grundsätzlich empfehlen zu können. Den Punkt des Beteiligungsportals würde er jedoch zunächst einmal herausnehmen aus der Empfehlung. Irritiert hätten die aufgeführten technischen Aspekte bezüglich des Beteiligungsportals, die Herr Gebel im Folgenden ausführlich erläutert. Er fordere zumindest die Information, nach welchen Kriterien die Empfehlung für ein bestimmtes Produkt gefallen sei, da es keine Entscheidungsmatrix gebe, um sich hierzu im Rat verhalten zu können.

Frau Bonan (FB 1) erläutert, dass die Auswahl des Beteiligungsverfahrens gar nicht abschließend getroffen worden wäre, es handele sich vielmehr um eine Empfehlung. Man habe sich die Auswahl – diese Plattform bei der Stadt zu erproben – nicht leicht gemacht und sie sei in enger Abstimmung mit dem Dortmunder Systemhaus erfolgt. Es sei eine verwaltungsweite Bedarfsanalyse durchgeführt worden, die aufzeige mit welchen Systemen die einzelnen Fachbereiche arbeiten können und möchten und welche Anforderungen eine solche Beteiligungsplattform haben müsse. Dabei habe man herausgefunden, dass es Wunsch sei die formelle Beteiligung mit der informellen zu koppeln, damit die Auswertung beider Formate mit technologischer Unterstützung erfolgen könne. Sie erläutert den großen Vorteil des Beteiligungsportales NRW im Vergleich zu den Plattformen DIAS und KONSUL, die schnittstellenoffen zu weiteren – auch regionalen – Plattformen sein wird. Es habe sich mittlerweile ein Entwicklungsteam gebildet, an dem mehrere Städte beteiligt seien. Das Ziel sei, dass die Kommunen ihre Anforderungen in der Erprobungsphase benennen können und die Plattform entsprechend angepasst werde. Die Kosten betreffend, habe man eine Analyse gemacht. Die Landesplattform habe den Vorteil, dass sie weder in der Anschaffung noch im Hosting oder im Update Kosten verursachen werde. Außerdem seien Aspekte, die die Deutsche Datenschutzgrundverordnung automatisch mit abgedeckten und somit die Anforderungen einzelner Beteiligungsformate, berücksichtigt. Die Erprobungsphase diene dazu, Stärken und Schwächen aufzudecken und mit dem Land zu diskutieren, ob die entsprechenden Anpassungen nach unseren Bedürfnissen erfolgen könnten. Neben NRW hätten sich noch zwei andere Länder bereit erklärt die Plattform auszuprobieren. Nach Abschluss würde den Gremien eine Entscheidungsvorlage, mit einer Risikoanalyse und einer Einschätzung ob die Plattform anwendbar sei, vorgelegt.

Rm Gebel bittet um eine kurze Unterbrechung der Sitzung zur internen Beratung.

Die Vorsitzende unterbricht die Sitzung für 5 Minuten.

Rm Gurowietz (B‘90/Die Grünen) erklärt, dass man sich nun interfraktionell abgestimmt habe und folgende drei Punkte zu berücksichtigen seien: Zum einen sei unabdingbar, wenn etwas Neues gemacht würde, dass dies barrierefrei sein müsse. Zum anderen fordere man eine schriftliche Darlegung dessen, was Frau Bonan soeben mündlich dargelegt habe, bis zur kommenden Ratssitzung. Außerdem wolle man sich ausdrücklich die Entscheidung über die Technik offen halten.

Frau Bonan bestätigt auf Nachfrage der Vorsitzenden, diese Darlegung noch vor der Ratssitzung zu liefern.


Der Ausschuss für Personal, Organisation und Digitalisierung lässt die Vorlage - in Kenntnis der vorliegenden Empfehlungen und unter Berücksichtigung der erfolgten Zusicherung - ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 02.12.2021 vor:
zu TOP 8.3
Sachstandsbericht zum Thema „(Digitale) Mitwirkung 2.0“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21643-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:

Frau Siehoff weist darauf hin, dass Barrierefreiheit gegeben sein muss,
„barrierearm“ reiche nicht aus.

Frau Kürpick weist darauf hin, dass die Digitalisierung für sehbehinderte
Menschen von besonderer Bedeutung sei.

Hinsichtlich der Formulierung und der Bedeutung „barrierearm“
werden die Inklusionsbeauftragte und die
Behindertenbeauftragte erneut auf die Verwaltung zugehen.
Ziel soll Barrierefreiheit sein. Wenn diese nicht erreicht werden kann, sollten die Gründe benannt werden.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk ist sich einig, die Verwaltungsvorlage in der Form nicht zu empfehlen und lehnt die Vorlage einstimmig ab.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 16.11.2021 vor:

Siehe oben!
Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk Gespräche führen solle, um die Bedarfe zu ermitteln und offene Fragen zu erörtern.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass die Vorlage vor diesem Hintergrund in die nächste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit geschoben werden solle.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes einstimmig an. Der von Frau Opitz angeregte Prüfauftrag wird mit der Bitte um Bearbeitung an die Verwaltung gegeben. Die Beratung über die Vorlage erfolgt in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 18.01.2022.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die nächste Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 22.02.21 abzuwarten.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine Sitzung am 24.03.22


-74-

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke + folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Bearbeitung, Erstellung und Umsetzung der erforderlichen Konzepte.

zu TOP 5.5.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der Sitzung vom 23.11.2021 vor:
zu TOP 7.2
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:
Die CDU-Fraktion bemängelt die unvollständige Excelliste und würde diese gerne in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN findet es erstaunlich, dass einige Maßnahmen zu dem Projekt „nordwärts“ gezählt werden und welche angeblich bereits realisiert wurden. So wurde zum Beispiel der Ausbau des Gewerbegebiets Groppenbruch dazu gezählt, obwohl ein anderes Dezernat dafür zuständig ist. Des Weiteren ist von den genannten Projekten auf Seite 11 der Vorlage lediglich das Bodendenkmal saniert worden. Darüber hinaus findet die Fraktion es schade, dass die Fördergelder zwar schnell gezahlt wurden, die Geldgeber sich bisher keine Maßnahme vor Ort angeschaut haben

Die SPD-Fraktion moniert, dass manche Maßnahmen – gleichwohl es von politischer Seite abgelehnt wird – in das Projekt „nordwärts“ aufgenommen wurden/werden. Und die Maßnahme, die das Forsthaus betrifft, wird sowohl für Mengede als auch für Huckarde genannt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt unter den gemachten Anmerkungen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Knappmann und Herr Uttecht / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) die Zwischenbilanz zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die Partei und Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Zwischenbilanz nicht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung nicht mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur
Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur
Barrierefreiheit gibt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 02.12.2021 vor:
zu TOP 8.4
Zwischenbilanz zu Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 21641-21)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 28.10.2021 vor:
Frau Dr. Rothenberg weist darauf hin, dass es keine Ausführung zur
Berücksichtigung der Belange der Menschen mit Behinderung und zur
Barrierefreiheit gibt.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit dieser Anmerkung dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:
Die CDU-Fraktion bemängelt die unvollständige Excelliste und würde diese gerne in digitaler Form zur Verfügung gestellt bekommen.

Die Fraktion B´90/DIE GRÜNEN findet es erstaunlich, dass einige Maßnahmen zu dem Projekt „nordwärts“ gezählt werden und welche angeblich bereits realisiert wurden. So wurde zum Beispiel der Ausbau des Gewerbegebiets Groppenbruch dazu gezählt, obwohl ein anderes Dezernat dafür zuständig ist. Des Weiteren ist von den genannten Projekten auf Seite 11 der Vorlage lediglich das Bodendenkmal saniert worden. Darüber hinaus findet die Fraktion es schade, dass die Fördergelder zwar schnell gezahlt wurden, die Geldgeber sich bisher keine Maßnahme vor Ort angeschaut haben

Die SPD-Fraktion moniert, dass manche Maßnahmen – gleichwohl es von politischer Seite abgelehnt wird – in das Projekt „nordwärts“ aufgenommen wurden/werden. Und die Maßnahme, die das Forsthaus betrifft, wird sowohl für Mengede als auch für Huckarde genannt.

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt dem Rat der Stadt unter den gemachten Anmerkungen mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Knappmann und Herr Uttecht / B´90/DIE GRÜNEN) und 1 Enthaltung (Frau Petri / B´90/DIE GRÜNEN) die Zwischenbilanz zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit 4 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke/Die Partei und Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 11 Nein-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion und Mitglied Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bei 2 Enthaltungen (Mitglieder der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), die Zwischenbilanz nicht zur Kenntnis zu nehmen und die Verwaltung nicht mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts" zu beauftragen.
Desweiteren liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung am 04.11.2021 vor:

Die Bezirksvertretung Brackel stimmt nachfolgendem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen einstimmig zu:
„Im Februar 2020 hat die Bezirksvertretung Scharnhorst gefordert, den schon lange in der Diskussion befindlichen Tunneldurchstich unter der DB-Strecke zwischen Buschei (Scharnhorst) und Hohenbuschei (Brackel) in die Förderkulisse des Projektes „nordwärts“ aufzunehmen. Die Bezirksvertretung Brackel hat sich diesem Wunsch angeschlossen. In der vorliegenden Zwischenbilanz wird diese Maßnahme jedoch nicht erwähnt.

Wir bitten um Erklärung für diese Nichtberücksichtigung und fordern die Verwaltung auf, dieses Projekt in die weiteren Planungen einzubeziehen.“

Unter Berücksichtigung des o. a. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel bei 1 Stimmenthaltung (Herr Thomas, AFD-Fraktion) dem Rat einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 23.11.21 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus ihrer Sitzung am 03.11.2021 vor:
Siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus ihrer Sitzung am 09.11.2021 vor:
Siehe oben!

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus seiner Sitzung am 10.11.2021 vor:
Siehe oben!

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Mengede und Aplerbeck zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o.g. Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt die Zwischenbilanz zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der weiteren Umsetzung des Projektes "nordwärts".

zu TOP 5.5.3
Neue Stadtstrategie - "Dortmund ist die Großstadt der Nachbarn"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22957-21)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.




zu TOP 5.5.4
Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21610-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschluss der Bezirksvertretung Innenstadt-West zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West beschließt die Verbesserung der Beleuchtungssituation im Stadtgarten mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 290.000 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202014185 - Erweiterung/Verbesserung Straßenbeleuchtung - (Finanzposition 780 810) mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2022: 290.000 Euro

Die Investition führt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2023, zu einer jährlichen Belastung der Ergebnisrechnung in Höhe von 16.200 Euro.

zu TOP 5.5.5
Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 10. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22508-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den 10. Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

zu TOP 5.5.6
Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22327-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den 11. Sachstandsbericht (Stichtag 31.08.2021) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen zur Kenntnis.
2. beschließt gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO überplanmäßige Mehraufwendungen im Haushaltsjahr 2021 für die Sanierungsbedarfe der Berufkollegs Leopold-Hoesch, Gisbert-von-Romberg und Paul-Ehrlich sowie die Verwendung der unter dem Punkt „Finanzielle Auswirkungen“ aufgeführten Mehrerträge zur Deckung dieser überplanmäßigen Mehraufwendungen.

zu TOP 5.5.7
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022) sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2022ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 21989-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den nachfolgenden Beschlussvorschlag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund

nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2022 (BeMa 2022), die in dem Haushaltsplan 2022 ff. abgebildet ist, sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft (FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis.

zu TOP 5.5.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund - 11. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22895-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
1. den 11. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
2. beschließt die Aufnahme der Albert-Einstein Realschule - Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt aus dem KIF II Programm und
3. beschließt die Herausnahme des Projektes TEK Leopoldstraße - Ausbau U3 Block 4

zu TOP 5.5.9
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 22975-21)
Dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden liegt nachfolgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag der Verwaltung vom 13.12.2021 vor:

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 6. Sachstandsberichtes (Drucksache Nr. 22975-21)
hier: Ergänzung zum Beschlussvorschlag 2


Sehr geehrte Damen und Herren,

zu den folgenden Sitzungen der Gremien liegt die o. g. Beschlussvorlage zur Beratung und Beschlussfassung vor. Im Nachgang zur Weitergabe der Vorlage stellte sich heraus, dass aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Ergänzung des Beschlussvorschlages zu 2. erforderlich ist. Dabei geht es um die erforderliche Genehmigung der entsprechenden außerplanmäßigen Auszahlungen.

Der Beschlussvorschlag der Vorlage soll wie folgt ergänzt werden:

„ 2. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS - Erneuerung der OGS-Küche in das OGS Förderprogramm.
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dazu gem. § 83 Abs. 1 und 2 GO NRW außerplanmäßige Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro für das Schulverwaltungsamt im Haushaltsjahr 2021 und die Verwendung der unter dem Punkt finanzielle Auswirkungen dargestellten Minderauszahlungen zur Deckung dieser außerplanmäßigen Mehrauszahlungen.

Die Ausführungen unter Finanzielle Auswirkungen sind dementsprechend wie folgt zu ergänzen:

Aufgrund der Maßnahmenverlagerung der Maßnahme „Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche“ (vgl. Beschlussvorschlag zu 2.) entstehen im Finanzbudget des Fachbereichs Schule im Jahr 2021 voraussichtlich Mehrauszahlungen in Höhe von 648.875 Euro.

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Mehrauszahlungen des Fachbereichs Schule
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
40N00301019061 – OGS Förderung Liebig GS
648.875 Euro

Die Mehrauszahlungen können in Höhe von 630.000 Euro gemäß §83 GO NRW durch Minderauszahlungen innerhalb des Auszahlungsbudgets des Fachbereichs Schule, wie nachfolgend dargestellt, gedeckt werden:

Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Fachbereichs Schule
78081.0 – Ausz. Tiefbaum.
40N00301001000 – Jugendverkehrsschule
630.000 Euro

Eine Deckung des Restbetrages aus dem Finanzbudget des Fachbereichs Schule ist nicht möglich. Die Deckung des Fehlbetrages i. H. v. 18.875 Euro erfolgt gemäß §83 GO NRW aus dem Amt 75.


Finanzposition
Finanzstelle
Betrag
Minderauszahlungen des Amtes 75
78080.0 – Ausz. Hochbaum.
75W00307024098 – OGS Liebig GS nicht förderfähige Kosten
18.875 Euro

Begründung zur Bereitstellung der Deckungsmittel
Die Umsetzung der Maßnahme „Jugendverkehrsschule“ wurde mit Ratsbeschluss vom 18.06.2020 beschlossen.

Ursprünglich war die Durchführung für die Sommerferien 2020 geplant. Der Baubeginn hat sich zunächst aufgrund von Kampfmittelfunden verzögert und wurde auf die Sommerferien 2021 verschoben.

Nachträglich hat sich herausgestellt, dass es ein Förderprogramm seitens der NRW.Bank gibt, das für die Maßnahme in Anspruch genommen werden kann. Die beantragte Förderung wurde mit Bescheid vom 22.06.2021 bewilligt. Eine Ausschreibung und Beauftragung einer Firma war im Vorfeld aufgrund der Zuwendungsbestimmungen nicht möglich, sodass mit der baulichen Umsetzung voraussichtlich erst in den Sommerferien 2022 begonnen werden kann. Die Mittel wurden entsprechend im endgültigen Haushaltsplan 2022 ff. berücksichtigt.


Im Amt 75 waren bereits Finanzmittel für die Maßnahme „Liebig-GS“ geplant. Die Mittel werden durch die Verlagerung der Maßnahme frei und können zur Deckung herangezogen werden.


Fördermittel
Die Abwicklung der Maßnahme über das OGS-Förderprogramm mit einer Förderquote von 85 % führt in 2022 zu nicht geplanten Einzahlungen i. H. v. 440.475,10 Euro.

Teilergebnisrechnung
In der Teilergebnisrechnung der städtischen Immobilienwirtschaft ergeben sich daraus die folgenden Auswirkungen:

Sachkonto
Bezeichnung Sachkonto
2021
2022
2023
2024-2060
2061
414200
Ertr. Aufl. SoPo Zuw. Land
-917,66 €
-11.011,88 €
-11.011,88 €
-407.439,47 €
-10.094,22 €
470100
Eigenleistungen
-33.049,00 €




572200
AfA unbew. Vermögen
1.420,68 €
17.048,10 €
17.048,10 €
630.779,70 €
15.627,43 €

Die Fördermittel werden als Sonderposten aus Zuweisungen abgebildet. Dieser wird entsprechend der Abschreibung ratierlich ab dem 01.12.2021 ertragswirksam aufgelöst und führt zu Mehrerträgen in der Teilergebnisrechnung des FB 65 in den Jahren 2021 sowie 2022, da die Förderung nicht Bestandteil der Planung 2021 sowie 2022 ist. Die zusätzlichen Erträge ab dem Jahr 2023 sind in der nächsten Haushaltsplanung zu berücksichtigen.
Die aktivierbaren Eigenleistungen entstehen aufgrund eigener Leistungen von MitarbeiterInnen der städtischen Immobilienwirtschaft. Durch deren Aktivierung entstehen Erträge, die bereits im Haushaltsansatz 2021 berücksichtigt wurden.
Die Abschreibungen sind bereits im Teilergebnisplan des FB 65 berücksichtigt. Das Budget wird daher nicht ausgeweitet.
Die Auflösung des Sonderpostens sowie der Aufwand aus Abschreibungen erfolgen auf dem Kostenträger 650138011000.

Ich bitte um Berücksichtigung im Rahmen der Beschlussfassung und bedanke mich für Ihr Verständnis.


Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden empfiehlt dem Rat der Stadt – unter Berücksichtigung der Ergänzung des Beschlussvorschlagseinstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
4. den 6. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 30.09.2021 zur Kenntnis und
5. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Liebig GS – Erneuerung der OGS Küche in das OGS Förderprogramm
6. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme HS Husen – Energetische Fassadensanierung als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1
7. beschließt die Herausnahme des Projektes Albrecht-Dürer RS – Schadstoffsanierung
8. beschließt die Herausnahme und Verschiebung der Maßnahme Albert-Einstein RS – Energetische Sanierung Verwaltungstrakt als Nachrückerprojekt im KIF Kapitel 1.







zu TOP 5.5.10
Zensus 2022 - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 22927-21)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


6. Mitteilungen des Vorsitzenden

zu TOP 6.1
Änderung der Uhrzeit des Sitzungsbeginns des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden ab Februar 2022 von 16 Uhr auf 15 Uhr

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst mehrheitlich (gegen die Stimme der Fraktion Die Fraktion-Die Partei und bei Einhaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und AfD-Fraktion) nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden beschließt, die Uhrzeit des Beginns seiner Sitzungen in der Ratsperiode 2020 bis 2025 ab dem Jahr 2022 von 16 Uhr auf 15 Uhr vorzuverlegen.


Der Vorsitzende Rm Weber (CDU-Fraktion) kündigt unter diesem Tagesordnungspunkt außerdem eine weitere Online-Veranstaltung des Ordnungsamtes, diesmal zum Thema „Nordisches Modell“ für Anfang 2022 an.

Frau Siekmann (FB 32) ergänzt, dieses Modell werde kontrovers diskutiert. Es sei geplant, bei der Veranstaltung die Expertise einer Expertin vorzustellen.

Rm Noltemeyer (Fraktion B´90/Die Grünen) wünscht, dass die unterschiedlichen Perspektiven dargestellt werden, damit man sich eine eigene Meinung zu dem Thema bilden könne.

Frau Siekmann ist der Meinung, dass die Expertin in der Lage ist, eine umfassende Betrachtungsweise des Modells darzustellen. Sie ist aber offen für Vorschläge der Fraktionen zu weiteren Experten.

Rm Hoffmann (CDU-Fraktion) äußert Bedenken bezüglich lobbyistischer Beiträge zu diesen Themen.

Die Frage von sE Gungel (Behindertenpolitisches Netzwerk), ob die beratenden Mitglieder ebenfalls an diesen Veranstaltungen teilnehmen können, wird von dem Vorsitzenden und Frau Siekmann bejaht.

Rm Beckmann (Fraktion B´90/Die Grünen) macht den beratenden Mitgliedern, die nicht über einen Online-Zugang verfügen, das Angebot, im Fraktions-Raum der Fraktion B´90/Die Grünen an der Veranstaltung teilzunehmen.






Herr Weber Frau Lührs Frau Jenks
Vorsitzender sachkundige Bürgerin Schriftführerin