Niederschrift

über die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien


am 06.07.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:05 - 18:40 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Barrenbrügge (CDU) bis 18:48 Uhr
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU) i. V. f. Herr RM Frommeyer (CDU)
Herr RM Mause (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Spineux (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Harnisch (SPD)
Frau RM Dr. Hetmeier (SPD)
Herr RM Keller (SPD) bis 16:30 Uhr
Herr RM Klösel (SPD)
Herr RM Wittkamp (SPD) i. V. f. Frau RM Lührs (SPD), bis 18:40 Uhr

Herr RM Möckel (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Rohr (SPD)
Herr RM Schilff (SPD) bis 18:40 Uhr
Herr RM Schreurs (SPD)
Frau RM Weyer (SPD)
Frau RM Märkel (B’90/Die Grünen)
Frau RM Pohlmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Änderung:
RM Tönnes Wittmann (B’90/Die Grünen)
Herr sB Dr. Reil(Fraktion FDP/Bürgerliste) bis 18: 40 Uhr
Herr RM Kaeder (Fraktion FDP/Bürgerliste)
Herr RM Kowalewski (Die Linke)
Herr RM Stammnitz (Die Linke) i. V. f. Herr sB Prof. Richter (Die Linke), bis 17:58 Uhr

2. Beratende Mitglieder:

Herr RM Münch bis 15:20 Uhr


Herr sE Clemens - Seniorenbeirat
Herr Bender - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde
Frau Hüser - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Lente - Polizeipräsidium Dortmund i. V. f. Herr Lenfert
Herr Müller - Behindertenpolitisches Netzwerk
Herr Sigges - Dortmunder Stadtwerke AG bis 17:30 Uhr

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.
Herr Dr. Grote - 60/AL
Herr Dr. Mackenbach - 60/stv. AL
Herr Nickisch - 61/stv. AL
Frau Linnebach – 61/BL
Herr Neuhaus - 64/AL
Herr Limberg - 65/FBL
Herr Masurat 65/3-6
Herr Keune - 66/AL
Frau Müller – 68/Betriebsleiterin
Herr Schließler - 69/AL
Frau Steckelbach – 23/GB2
Frau Trachternach - 6/Dez.
Frau Zielsdorf - 6/Dez.

4. Gäste:

Herr Müller (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Weiß (Bezirksregierung Arnsberg)
Herr Langensiepen (EDG Dortmund)
Herr Griebsch (DSW 21)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien,
am 06.07.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Machbarkeitsstudie des Regierungsbezirks Arnsberg zu den Potenzialen erneuerbarer Energien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03960-11-E1)

2.2 Winterdienst in Dortmund - Konsequenzen aus dem strengen Winter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04455-11)

hierzu -> Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03067-11)


hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E1)

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E2)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E3)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E4)

hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 03067-11-E5)


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

3.2 Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

3.3 Spielleitplanung für den Stadtbezirk Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04318-11)

3.4 U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04319-11)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04319-11-E1)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

4.1 Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 25.05.2011

4.2 Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; II. Entscheidung über eine Stellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 220; IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan In W 220; V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04420-11)

4.4 Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Ausbau der Haupterschließung nach § 125 Abs.2 BauGB bei Vorliegen von Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04550-11)

4.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahre
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04573-11)

4.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-11)

4.7 Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung (Drucksache Nr.: 03496-11)
4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04379-11)

4.9 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04170-11)

4.10 Bauleitplaung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote-: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 -Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Offenlegungsbeschluss; III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03850-11)

4.11 Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03498-11)

4.12 Sachstand zur Flächenentwicklung Osterschleppweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-11)

4.13 Sachstand zur Flächenentwicklung Groppenbruch/Achenbach 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04069-11)

4.14 Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Erpinghofsiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01795-10-E2)

4.15 Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)
Die o.a Stellungnahme resultiert aus Zusatz-/ Ergänzungsanträgen der Fraktion FDB/BL sowie B'90 Die Grünen aus der ASAG Sitzung 15.03.2011, wonach die Stellungnahme auch dem AUSWI vorzulegen ist.

4.16 Alkoholkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04678-11)


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

6.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

6.2 Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

7.1 Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-11)

7.2 Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03944-11)

7.3 Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße - Hagener Straße und Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03931-11)

7.4 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0343 Rheinische Straße / Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04376-11)

7.5 Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bezirk Dortmund - Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04377-11)

7.6 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0121 Westfalendamm (B1) / Voßkuhle / Semerteichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04371-11)

7.7 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0263 Flughafenstraße/Droote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04374-11)

7.8 Schachterneuerung Heiliger Weg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04165-11)


7.9 Dichtheitsprüfungen

hierzu -> Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04631-11)

hierzu -> Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04612-11)

7.10 Abwasserwärmenutzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04680-11)

8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

8.1 Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04485-11)

8.2 Umbau und Erweiterung Stadtbahnanlage DO-Hauptbahnhof, Wettbewerbliches Verfahren / Planungsauftrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04212-11)

8.3 Stadtbahn Dortmund
Provisorische Bahnsteiganhebung Haltestelle Huckarde Abzweig
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04588-11)

9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -

10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

10.1 Immobilien in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04321-11)
- Lag bereits zur Sitzung am 08.06.2011 vor -

hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04321-11-E1)

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04321-11-E2)

11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

11.1 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04063-11)

12. Angelegenheiten des Umweltamtes

12.1 Ringelnatterschutzprojekt Dortmund, Abschlußdokumentation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04524-11)

13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau RM Rohr benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Erweiterung:

Es liegen folgende Vorschläge der Verwaltung zur Erweiterung der Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit vor:
1. Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV –Höchstspannungsfreileitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinlan-Pfalz“, Kenntnisnahme (Drucksache-Nr.: 04411-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.17 aufgerufen.

2. Aktueller Sachstand Thier-Galerie, Kenntnisnahme (Drucksache-Nr.: 04592-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.18 aufgerufen.
3. EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“ Hörder Bahnhofstraße, hier: Erhöhungsbeschluss, Empfehlung (Drucksache Nr.: 04483-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.19 aufgerufen.


4. EU Ziel 2 Programm Stadtumbau „Hörde Zentrum“
a)Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße – Gildenstraße (B 9),
b)Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße – Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10),hier: Planungsbeschluss zu a) und b),
Empfehlung, (Drucksache Nr.: 04490-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 4.20 aufgerufen.


5. Organisation der Gebäudereinigung, Kenntnisnahme
(Drucksache-Nr.: 04615-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 6.3 aufgerufen.


6. Beseitigung des Tagesbruchs in der Straße Am Goymark
Beschluss(Drucksache-Nr.: 03909-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.11 aufgerufen.


7. Bau des zentralen Omnibusbahnhofes am Bahnhofvorplatz Nord
Empfehlung, (Drucksache-Nr.: 04586-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor –

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.12 aufgerufen.


8. Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt
Empfehlung, (Drucksache-Nr.: 04414-11)
- Dringlichkeitsschreiben liegt vor -

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.13 aufgerufen.


Des Weiteren liegt ein Dringlichkeitsentscheid der CDU-Fraktion vor:

Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion), (Drucksache Nr.: 04747-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erkennt die Dringlichkeit der Angelegenheit an. Diese wird unter TOP 7.14 aufgerufen.





Änderungen:

RM Kaeder beantragt den TOP 9.1. aus dem nichtöffentlichen Teil der Sitzung im öffentlichen Teil der Sitzung zu behandeln, da seiner Meinung nach dort keine datenschutzrelevanten Themen angesprochen werden.

Hierzu informiert RM Reuter, dass die Verwaltung darum gebeten hat, ihre Stellungnahme zu TOP 4.16 (öffentlicher Teil) unter TOP 9.1 (nichtöffentlicher Teil) mit zu behandeln, da diese Punkte thematisch zusammengehören und diese datenschutzrelevante Informationen beinhalten. Vor diesem Hintergrund kann dem Antrag von RM Kaeder nicht stattgegeben werden.

Zu TOP 3.1 „Lehrschwimmbecken Dortmund Holzen“ schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien der Bitte der Bezirksvertretung Hörde, diesen Punkt in die nächste Sitzung zu vertagen, an.

Dem Antrag der SPD-Fraktion, die Tagesordnungspunkte: TOP 4.6,TOP 4.7, TOP 4.13, TOP 7.12 sowie TOP 8.1 in den Rat durchlaufen zu lassen, wird zugestimmt.

Die Vorlagen zu den Tagesordnungspunkten TOP 4.2 und TOP 4.12 werden von der Verwaltung zurückgezogen.

Die Tagesordnung wird mit den genannten Ergänzungen und Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.06.2011

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 08.06.2011 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Machbarkeitsstudie des Regierungsbezirks Arnsberg zu den Potenzialen erneuerbarer Energien
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03960-11-E1)

Aufgrund des o.a. Zusatz-/Ergänzungsantrages der Fraktion B’90 Die Grünen, welcher in der Ausschusssitzung am 11.05.2011 so beschlossen wurde, erfolgt heute der entsprechende Powerpoint-Vortrag durch Herrn Müller von der Bezirksregierung Arnsberg (siehe Anlage).

Verständnisfragen hierzu werden durch Herrn Müller beantwortet.

Anschließend verdeutlichen die Sprecher der Fraktionen ihre Haltungen zu dem Thema.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstandsbericht sowie die Beantwortung der Fragen zur Kenntnis.







zu TOP 2.2
Winterdienst in Dortmund - Konsequenzen aus dem strengen Winter
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04455-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk führt an, dass nicht für alle bereits in der Vergangenheit aufgeführten Probleme befriedigende Lösungen gefunden wurden. Zusätzlich bittet er darum, dass bei der nächsten Überarbeitung der Satzung berücksichtigt wird, dass hinsichtlich der Zugänge von Einrichtungen wie Alten- und Behindertenheimen besonders auf die Reinigung geachtet werden muss, damit die Zugänglichkeit dort auch bei schlechten Witterungsverhältnissen gewährleistet ist. Auch bezogen auf das Bodenleitsystem für Sehbehinderte bittet er um zukünftige Verbesserung der Satzung. Zur Reinigungspflicht der Anwohner führt er an, dass alte und behinderte Menschen oft finanziell oder körperlich nicht dazu in der Lage sind, dies selbst zu übernehmen. Daher bittet er auch hierzu eine Lösung zu finden, damit diese Menschen sich nicht strafbar machen, wenn sie aus den genannten Gründen die Reinigung nicht übernehmen können. Des Weiteren erinnert er noch mal an erhebliche Versorgungsengpässe, die im vergangenen Winter für ältere oder behinderte Menschen entstanden sind und bittet auch hierzu noch mal um zukünftig bessere Lösungen.

Herr Keune betont, dass der Arbeitskreis sich besonders um die von Herrn Müller angeführten Probleme gekümmert hat und diese auch zukünftig beachtet werden.
Bezüglich der Zugänglichkeit der genannten Einrichtungen und auch der Bodenindikatoren für Sehbehinderte an Ampelanlagen teilt er mit, dass sowohl die Beschäftigten seines Fachbereiches als auch die Beschäftigten der EDG dies bereits mit auf der Agenda haben und diese Dinge zukünftig mit beachtet werden.


Antrag zur TO (CDU-Fraktion)(Drucksache Nr.: 03067-11)

Nachdem die noch offene Frage zum Thema „Müllabholung in schwierigen Situationen“ durch Herrn
Langensiepen von der EDG beantwortet wird,
zieht die CDU-Fraktion zieht ihren Antrag zurück.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 03067-11-E1)

Dieser Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.

Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03067-11-E2)

Lt. RM Kaeder wurden die hierin enthaltenen Fragestellungen nicht durch die Vorlage
beantwortet.

Hierzu erfolgt eine Stellungnahme der Verwaltung nach der Sommerpause.

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 03067-11-
E3).

RM Tietz führt an, dass sich dieser Antrag bis auf Punkt 1 durch die Vorlage erledigt. Zu Punkt 1
erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt den Antrag
mehrheitlich bei einer Enthaltung der Fraktion Die Linke, gegen die Stimmen der Grünen ab.



Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 03067-11-E4)

Die FDP/BL hat ihren Antrag zurückgezogen, da sich die Angelegenheit durch die
Vorlage erledigt hat.


Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)(Drucksache Nr.: 03067-11-E5)

Dieser Antrag hat sich durch die Vorlage erledigt.


Nachdem die Sprecher aller Fraktionen ihre Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt die
Abstimmung hierzu wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage „Winterdienst in Dortmund – Konsequenzen aus dem strengen Winter“ zur Kenntnis.


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Lehrschwimmbecken Holzen - Investitionsentscheidung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04301-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirkvertretung Hörde vom 05.07.2011:

Frau Raddatz-Nowack, Schulverwaltungsamt, Frau Steckelbach, Liegenschaftsverwaltung und Herr Moll, Immobilienwirtschaft, nahmen zu den gestellten Fragen Stellung
- Nutzungsgebühr: es gibt eine pauschalierte Abrechnung für max. 90 Schüler/Schwimmstunden = 60 Euro (im Südbad 80 Euro), im Schwimmbad Hörde: 1,50 Euro/Kind.
- Nebenabrede Bezahlung Schulhausmeister: Wenn die Aufgabe wegfällt, fällt auch die Mehrbezahlung weg.
- Keine getrennten Zähler für Schule und Schwimmbad. Für die Kostenermittlung wurden andere, vergleichbare Schulen, herangezogen. 178.00 Euro sind die Gesamtkosten, 52.000 Euro fallen auf die Schule, dementsprechend 125.000 Euro auf das Lehrschwimmbad.
- Bei Kostenprognosen verbleibt immer eine Unsicherheit, die mit 30 % plus oder minus abgebildet wird, in aller Regel verteuern sich die Projekte aber.
- Die Kosten für die Erneuerung der Lüftung und der Duschpaneele sind in den geschätzten Kosten von über 600.000 Euro enthalten.
- Die reine Demontage der Technik würde ca. 35.000 Euro kosten.
- Kosten für eine folgende Nutzung sind nicht ermittelt worden, da diese Nutzung noch nicht feststeht.
- In anderen Bädern gibt es ausreichend freie Kapazitäten ( ca. 17), um alle Schüler, die in der Vergangenheit das Bad in Holzen genutzt haben, aufzunehmen. Es werden für die Hallenbäder und die Schulen Belegungsgespräche geführt, in denen die Kapazitäten verteilt werden. Für das Hallenbad Hörde findet das Gespräch demnächst statt. Das Schwimmbad Hörde bietet sich natürlich wegen der Nähe an, aber es würden Kosten für jeden Schüler in Höhe von 1,50 Euro entstehen. Auch Hombruch, Aplerbeck und das Südbad haben noch freie Kapazitäten in verschiedenen Zeitfenstern und im Rahmen der pauschalierten Zahlung für 90 Kinder, so dass dabei keine Mehrkosten entstehen würden.
- Natürlich ist es der Fachverwaltung bekannt, dass Kindergärten und Vereine das Bad in Holzen genutzt haben. Für die Martin-Bartel-Schule gibt es bereits Ersatzzeiten im Hallenbad Aplerbeck, bezüglich der Christopherusschule werden noch Gespräche geführt.
- Sollte die vorgeschlagene Sanierung umgesetzt werden, so entstehen pro Jahr Betriebskosten in Höhe von 88.000 Euro.


Die Bezirksvertretung Hörde nimmt die Berichterstattung und die Vorlage zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert den Rat und die zuständigen Ausschüsse auf, eine Beschlussfassung zurück zu stellen.

Die Bezirksvertretung Hörde bewertet die in der Vorlage auf den Seiten 5, 6 und 7 beschriebenen Handlungsmöglichkeiten so, dass nur die Alternativen B – Stilllegung des Lehrschwimmbeckens mit Nutzungsänderung – und E – Energetische Sanierung – Kosten ca. 604.900 Euro – in Frage kommen.
Die Fachverwaltung wird aufgefordert, eine detaillierte Vorlage zu erstellen und der Bezirksvertretung Hörde vorzulegen, aus der folgende Fakten (verlässliche Zahlen!) hervorgehen sollen:
- welche Kosten würden entstehen, wenn die Schulkinder zukünftig das Hallenbad in Hörde nutzen würden?
- welche Vorschläge für alternative Nutzungen des jetzigen Bades in Holzen mit welchen Kosten gibt es (Abstimmung mit anderen Stadtämtern, z.B. Jugendamt und Sozialamt)?
- Die ermittelten Betriebskosten sollen mit den für alternativen Nutzung geschätzten Kosten und Folgekosten verglichen werden


Zudem bittet die Bezirksvertretung Hörde um die schriftliche Beantwortung der folgenden Frage für den nichtöffentlichen Teil der nächsten Sitzung (13.09.2011):

Gab es schon Gespräche mit Vereinen bezüglich einer Übernahme des Bades und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vertagt die Befassung
mit der Vorlage in seine nächste Sitzung am 07.09.2011.


zu TOP 3.2
Umsetzung Instandhaltungsrückstellungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04255-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 05.07.2011.

Verständnisfragen zur Vorlage werden durch Herrn Limberg beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die in der Anlage 1 dargestellten Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 3.537.906,08 € zur Kenntnis. Mit der Umsetzung der dargestellten Maßnahmen wird, vorbehaltlich der noch zu treffenden Eigentümerentscheidung, unverzüglich begonnen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten
Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 6.345.000,00 € und beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der unverzüglichen Umsetzung.



zu TOP 3.3
Spielleitplanung für den Stadtbezirk Brackel
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04318-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk appelliert daran, dass im weiteren Verfahren noch die Beteiligung behinderter Kinder und deren Eltern erfolgen soll, damit auch deren Interessen hier mit einfließen können.

RM Wittmann spricht sich grundsätzlich positiv zu der Vorlage aus und unterstützt das Anliegen von Herrn Müller.

Herr Nickisch verweist auf die zurückliegende, breite Beteiligung möglichst aller Personengruppen, welche in der Vorlage auch dokumentiert ist und sagt zu, dass für den Fall, dass im weiteren Verfahren noch Wünsche von behinderten Kindern bzw. deren Eltern kommen sollten, diese mit berücksichtigt werden. Er hält es allerdings nicht für angezeigt, das gesamte Beteiligungsverfahren noch mal von vorne aufzurollen.

RM Reuter stimmt dem zu und verweist darauf, dass alle zu beteiligenden Gremien bezüglich künftiger Vorlagen für die Umsetzung der Spielleitplanung selbstverständlich auf entsprechende barrierefreie Gestaltung zu achten haben.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Spielleitplan für den Stadtbezirk Brackel einschließlich der Maßnahmenvorschläge für eine kinder- und familiengerechte Gestaltung des Stadtbezirks zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
U-Turm
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04319-11)

„die Pressemeldungen über bauliche Mängel des U-Turmes nehmen kein Ende. So war zu
lesen, dass der Verwaltungsvorstand nun die Architekten Gerber und Assmann in Regress
für den Pfusch am Bau nehmen wolle. Mängel gäbe es bei Raumfeuchtigkeit, Diebstahlsicherung
und Brandschutz, sowie bei der Küche für das View. Die dadurch entstanden
Kosten sollen durch eine Reduzierung und Bewirtschaftung städtischer Immobilien aufgefangen
werden. Demnach würden die Mitarbeiter der Stadtverwaltung mit zunehmender
räumlicher Enge in den städtischen Verwaltungsgebäuden die ausufernden Kosten des UTurmes
bezahlen.
Dazu kommen Berichte über grundsätzliche bauliche Schwierigkeiten. So seien große
Glasscheiben mehrfach zersprungen, weil das alte Gebäude sehr stark „arbeite“.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung, dem Immobilienausschuss einen aktuellen
Sachstandsbericht zum baulichen Zustand des U-Turmgebäudes zu geben und nach
dem derzeitigen Kenntnisstand darzustellen, inwieweit sich mögliche weitere Zusatzkosten
aus diesem baulichen Zustand für künftige Jahre ergeben werden.“

hierzu-> Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 04319-11-E1):

„ zu der o.g. Anfrage "U-Turm" nehme ich wie folgt Stellung:

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in nichtöffentlicher Sitzung über den Sonderprüfungsbericht
des Rechnungsprüfungsamtes zum U-Turm beraten und der Verwaltung Prüfaufträge zu den in der
vorliegenden Anfrage angesprochenen Themen erteilt. Über die Ergebnisse der Prüfung wird zu
gegebener Zeit in nichtöffentlicher Sitzung berichtet werden.

Des Weiteren wird die Mängelerfassung und -beseitigung, wie z.B. bei den zersprungenen Glasscheiben am Haupteingang West, in jedem einzelnen Fall unter Berücksichtigung aller formellen
Erfordernisse bearbeitet.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Stadtplanung

zu TOP 4.1
Stadterneuerungsprogramm 2012
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03987-11)
hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 25.05.2011

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

1. Der Rat beschließt die Zusammenfassung der Einzelprojekte zum Gesamtprogramm und beauftragt das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt diese Projekte zum Stadterneuerungs-programm (STEP) 2012 anzumelden.

2. Der Rat nimmt die Bewilligungen zum STEP 2010 zur Kenntnis.


3. Der Rat nimmt den aktuellen Sachstand zum STEP 2011 zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung; 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker -
hier: Aufhebung des bisher gefassten Beschlusses zum Bebauungsplan Br 193, Beschluss zur 43. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Br 193n - Buddenacker - mit neuer Zielsetzung und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04251-11)

Auf Wunsch der Bezirksvertretung Brackel wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen, damit die normale Beratungsfolge eingehalten werden kann.

Die Vorlage wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.09.2011 behandelt.

u TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 - Friedrichstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; II. Entscheidung über eine Stellungnahme hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220; III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes In W 220; IV. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages zum Bebauungsplan In W 220; V. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04420-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 22.06.2011

Bevor sie den hierin enthaltenen Zusatz zum Antrag erhebt, möchte RM Pohlmann von der Verwaltung wissen, ob dieses Begehren überhaupt planerisch umsetzbar ist.

Herr Nickisch teilt hierauf mit, dass bereits Zusagen durch den Investor dazu getroffen wurden, eine Anzahl von Fahrradstellplätzen zu schaffen, welche weit über die in der o.a. Empfehlung geforderte Anzahl hinausgeht und dass dies auch planerisch so umsetzbar ist.

RM Reuter führt an, dass das oben erwähnte Antragsbegehren somit erledigt ist.

De Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan In W 220 – Friedrichstraße – für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzustellen.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).


II. hat die hinsichtlich der beabsichtigten Aufstellung des Bebauungsplanes In W 220 eingegangene Stellungnahme geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8 dieser Beschlussvorlage aus den dort genannten Gründen teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 3 BauGB.


III. beschließt, den Entwurf des Bebauungsplanes In W 220 mit Begründung vom 31.05.2011 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 i. V. m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


IV. beschließt, dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zuzustimmen und ermächtigt die Verwaltung, auf dieser Grundlage den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.


V. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Planaufstellung zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung des Bebauungsplanes In W 220 vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 4.4
Bauleitplanung; 33. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone-
hier: Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie Fortführung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Veränderung des Bereiches der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch sowie Ausbau der Haupterschließung nach § 125 Abs.2 BauGB bei Vorliegen von Planreife
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04550-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 05.07.2011:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt die Vorlage mit einer Einschränkung zu beschließen, um die Beantwortung folgender 2 Fragen und die Beachtung folgender Anregung:
1. Einschränkung: Der im Zusammenhang mit der Erstellung des Hellwegbaumarkts vorgesehene 24 Meter hohe Werbepylon wird ausdrücklich abgelehnt.
2. Frage: Wann genau wird die Planstraße erstellt?
3. Frage: Was ist aus der Anregung geworden, dass Gelände der Zeche Crone mit einem oder zwei Kreisverkehre verkehrstechnisch anzubinden?
4. Anregung: Das Wasser im ausgewiesenen Regenrückhaltebecken kann vielleicht noch anderweitig genutzt werden.“


hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis’90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 04550-11-E1)


„die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN bittet um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden
Antrags:

1. Die Verwaltung wir gebeten zu prüfen, inwieweit dem Entwickler des Bau- und Gartenmarktes
einschließlich eines Zoofachmarktes mit einer Gesamtverkaufsfläche von ca.
14.200 qm auferlegt werden kann, über die vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus aktive
Schall- und Sichtschutzmaßnahmen vorzunehmen, um den Bereich der vorhandenen Bebauung
abzuschirmen.

2. Die Verwaltung wird gebeten zu erläutern, inwieweit die Errichtung eines Kreisverkehrs
zur Anbindung des Baumarktes geprüft worden ist.

3. Der Ausschuss beschließt, dass störende und weithin sichtbare Werbemaßnahmen
(=Werbepylon) für den Bau- und Gartenmarkt untersagt werden.


RM Pohlmann ergänzt den Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen insofern, dass es unter Punkt 1. in der vorletzten Zeile heißen muss: „...um den Bereich der vorhandnen und zukünftigen Bebauung......“

Herr Nickisch erläutert, dass seitens des Hellweg-Baumarktes schon über die gesamte Rückfront eine begrünte Einfriedung (in ca. 2,50 Meter Höhe) vorgesehen ist.
Zum Thema Kreisverkehre führt er an, dass insbesondere in dem Bereich der Preinstraße/Zillestraße dies schon geprüft wurde. Nach Aussage der Verkehrsplaner ist dies bei dem Platz, den man zur Verfügung hat und bei den Verkehrsmengen nicht sinnhaft.
Zum Pylonen führt er an, dass es sich um eine Wettbewerbsverzerrung handelt, wenn man diesen nun ausschließen würde.“

Nachdem die Sprecher der einzelnen Fraktion ihre Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt die Abstimmung wie folgt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lehnt diesen Antrag mehrheitlich ab.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion B’90/Die Grünen und Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt die Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil I und Teil II sowie die Fort­führung des Teils I als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP).

Rechtsgrundlage:


§ 2 in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl I S. 2414 / BGBl. III / FNA 213–1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergeb­nis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) unter Ziffer 17 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksich­tigung dieser Ergebnisse zunächst für den Teil I fortzuführen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 BauGB i. V. m.§ 12 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Bereich der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgrund des derzeitigen Planungs­standes wie unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschrieben zu ändern (siehe Übersichtsplan).

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 5 BauGB und den §§ 7 und 41 der Gemeinde­ordnung für das Land Nord­rhein-Westfalen (GO NRW)


IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Ent­wurf der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie der Begründung vom 06.06.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:

§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Rat der Stadt stimmt den Festsetzungen des Entwurfes des VEP Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich und der Begründung vom 06.06.2011 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 12 BauGB.

VI. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt nach § 125 Abs. 2 BauGB den endgültigen Ausbau der geplanten Erschließungsstraße (südlicher Teil) auf der Grundlage des Lageplanes vom 06.06.2011 unter der Maßgabe, dass während der einmonatigen öffentlichen Auslegung keine neuen Erkenntnisse oder Bedenken zu dem geplanten Ausbau der Haupterschließung (südlicher Teil) vorgetragen werden.

Rechtsgrundlage:

§ 125 Abs. 2 BauGB

VII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheid­ung der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des vor­haben­bezogenen Bebauungsplanes Hö 225n -Zeche Crone, Teil I- nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB

VIII. Der Rat der Stadt nimmt dem zwischen der Vorhabenträgerin und der Stadt Dortmund abzuschließenden Durchführ­ungsvertrag - Teil A - und dem Entwurf des - Teils B -
(Anlagen dieser Beschlussvorlage) zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:

§ 12 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 GO NRW

IX. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Süd, hier Entwicklungsziel – Temporäre Erhaltung - mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Hö 225n - Zeche Crone, Teil I - tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 5 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791 ).



zu TOP 4.5
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 272 -St. Clara- gleichzeitig teilweise Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde- nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04573-11)

Änderung:
RM Klösel (SPD) hat aufgrund des Mitwirkungsverbotes nicht an der Beratung zu dieser Vorlage teilgenommen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen der Einsprecher zum Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- unter Punkt 14 geprüft und beschließt, die Stellungnahmen der Einsprecher unter den Punkten 14.1 und 14.2 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III FNA 213/1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.08.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 10.11.2010 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 15 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 14.06.2011 dem Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 GO NRW.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 272 -St. Clara- einschließlich der unter Ziffer 15 aufgeführten Änderungen für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung (gleichzeitig Änderung der Bebauungspläne Hö 103 -südlich Hermannstraße- und Hö 206 -Stadtbezirkszentrum Hörde-).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i.V.m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW vom 14.07.1994.


zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 232 - ZOB Steinstraße - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB; hier: I. Entscheidung über Anregungen, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung einer Begründung, IV. Beschluss zur Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luft-Immissionssituation am Straßenzug Treibstraße - Grüne Straße - Steinstraße - Heiligegartenstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.7
Programm Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt - Durchführung der Teilprojekte
1. Albertus-Magnus-Kirche (1.2.1)
2. Aktivierung von Immobilieneigentümern (1.3.2)
3. Problemgruppen im öffentlichen Raum
- Integration von rumänischen und bulgarischen Kindern (3.2.1.1)
- Arbeit mit Suchtmittelabhängigen Personen (3.2.1.2)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03496-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 29.06.2011

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in der Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 223 -Emschertalgrundschule- nach § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04379-11)

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 05.07.2011

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck fordert die Verwaltung einstimmig auf, eine privatrechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Erwerber zu treffen, durch die die Duldung von Sport- und Freizeiteinrichtungen im derzeitigen Umfang im Planungsbereich grundbuchlich abgesichert wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, die Freizeitfläche für
Jugendliche an der Begonienstraße mit in die Vorlage aufzunehmen.“


RM Rohr erhebt die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag.

Verständnisfragen zur Vorlage werden durch Herrn Nickisch beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der zum Antrag erhobenen Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig unter Einbeziehung der Ergänzungen der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck bei Enthaltung der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachte Stellungnahme zum Bebauungsplan Ap 223 geprüft und beschließt, der Anregung unter Punkt 9 dieser Vorlage zu folgen sowie die unter Punkt 10 beschriebene Änderung zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Begründung entsprechend zu ändern.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 in Verbindung mit § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) sowie in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 04.02.2011 entsprechend den unter Punkt 10 dieser Vorlage gemachten Ausführungen zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 01.06.2011 dem Bebauungsplan Ap 223 –Emschertalgrundschule- beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB.
III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 223 einschließlich der unter Ziffer I aufgeführten Änderung für den unter Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 10 Abs. 1 und 13 a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.










zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB;
hier: Aufstellungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04170-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

I. den Bebauungsplan Scha 147 - Erweiterung AWO-Wohnheim - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB aufzustellen,
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)


II. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Scha 147 und der Begründung vom 10.05.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung

Rechtsgrundlage: § 13 Abs.2 i.V.m. § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB


zu TOP 4.10
Bauleitplaung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote-: I. Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 -Droote- im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; II. Offenlegungsbeschluss; III. Zurückstellung von Baugesuchen nach § 15 Abs. 1 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03850-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion FDP/Bürgerliste) nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt,

I. den Bebauungsplan Scha 120 –Droote- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (2. Änderung),

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 a und § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023),


II. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur geplanten Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 20.05.2011 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit den §§ 13 a und 13 BauGB.

III. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung beabsichtigt, die Entscheidung über künftige Baugesuche mit dem Inhalt der Ansiedlung von Vergnügungsstätten im Bereich des Bebauungsplanes Scha 120 –Droote-, im Einzelfall gemäß § 15 Abs. 1 BauGB für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen und stimmt dieser Entscheidung zu.



zu TOP 4.11
Flughafen Dortmund;
Stellungnahme über verspätete Landungen zwischen 22.00 Uhr und 23.00 Uhr im flugplanmäßigen Verkehr im Jahr 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03498-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.12
Sachstand zur Flächenentwicklung Osterschleppweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04070-11)

Auf Wunsch der Bezirksvertretung Brackel wurde die Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen, damit die normale Beratungsfolge eingehalten werden kann.

Die Vorlage wird in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 07.09.2011 behandelt.


zu TOP 4.13
Sachstand zur Flächenentwicklung Groppenbruch/Achenbach 2.0
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04069-11)
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung durchlaufen.


zu TOP 4.14
Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Erpinghofsiedlung"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01795-10-E2)
Dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„Kurz- und Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse „Erpinghofsiedlung“
I. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke vom 23.11.10; Beschluss des
AUSWI vom 24.11.2010 (Drucksache Nr. 01795-10-E 1)
II. Antrag der Fraktion B90/Die Grünen vom 19.01.2011: Erstellung eines
Bebauungsplanes für die Nachverdichtung des Quartiers Erpinghofstraße
(Drucksache Nr. 03179-11); Beschluss der Bezirksvertretung Huckarde vom
19.01.11

„Ihre o. g. Beschlüsse haben zu einer Befassung durch das Stadtplanungs- und
Bauordnungsamt, Abteilung 61/4 – 2 geführt.
Es ist dazu Folgendes mitzuteilen:

Zu I.
Der AUSWI bat die Verwaltung

1) zu prüfen, inwieweit mit Hilfe eines besonderen Vorkaufsrechtes auf einen
unkontrollierten Eigentümerwechsel Einfluss genommen werden kann, und ggf.
dem Ausschuss eine Vorkaufsrechtssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen,

2) zu prüfen, ob die derzeitigen Wohnungsinhaber durch freiwillige Maßnahmen
oder notfalls auch durch Zwangsmaßnahmen zur Modernisierung ihrer Bestände
veranlasst werden können,

3) den AUSWI über den Erfolg der Maßnahmen zu unterrichten.

Zu I Punkt 1.:

Das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt, Abteilung 61/4 – 2 sieht im Erlass einer
Vorkaufsrechtssatzung für die Erpinghofsiedlung keine zielführende Handlungsoption.
Ein Großteil der Erpinghofsiedlung steht zum jetzigen Zeitpunkt in privatem Einzeleigentum
und kommt somit für eine Vorkaufsrechtssatzung nicht in Betracht. Eine solche Satzung für
die Immobilien in der Hand der „Terra Heimbau Zwei Ltd. & Co. KG“ und der „Grundstücksgesellschaft BSB VIII BV & Co. KG“ wäre gemäß § 25 BauGB nur unter den folgenden Bedingungen rechtlich zulässig:

- Die Stadt Dortmund muss in dem Gebiet städtebauliche Maßnahmen in Betracht ziehen.
- Das Vorkaufsrecht muss der Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
dienen.

Auf den Flächen der genannten Immobiliengesellschaften wie auch im gesamten Bereich der
Erpinghofsiedlung sind weder städtebauliche Maßnahmen geplant, noch ist die geordnete
städtebauliche Entwicklung des Gebietes gefährdet (siehe dazu auch I Punkt 2).
Außerdem ist darauf zu achten, dass Vorkaufsrechtssatzungen auch unter Beachtung der
Haushaltslage der Stadt Dortmund nicht zu häufig erlassen werden, um eine Wirksamkeit für
dringende Fälle zu erhalten.

Zu I Punkt 2.:

Zur Zeit sind im Bereich der Siedlung keine städtebaulichen Missstände oder Mängel als
derart erheblich einzustufen, dass die Anwendung von Zwangsmaßnahmen zur
Instandsetzung der Immobilien ermöglicht würde, sondern es handelt sich hier vielmehr um
die Auswirkungen von Defiziten bei der Wohnrauminstandhaltung und -bewirtschaftung
durch Eigentümer und/oder Verwalter.
Folgende städtebauliche Missstände und Mängel müssen als Voraussetzungen zum Erlass
eines Modernisierungs- und Instandsetzungsgebots nach § 177 Abs. 2 und 3 BauGB
vorliegen:

- die baulichen Anlagen entsprechen nicht den allgemeinen Anforderungen an gesunde
Wohn- und Arbeitsverhältnisse oder

- durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse oder Einwirkungen Dritter sind
- die Nutzung der baulichen Anlagen nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
- das Straßen- und Ortsbild nicht nur unerheblich beeinträchtigt oder
- die bauliche Anlage ist erneuerungsbedürftig und soll wegen ihrer städtebaulichen,
insbesondere geschichtlichen oder künstlerischen Bedeutung erhalten bleiben.
Die vorgenannten Voraussetzungen liegen aus städtebaulicher Sicht nicht vor:

- Die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse sind hier
nicht beeinträchtigt.

- Die Siedlung stellt sich als aufgelockerte Bebauung mit ausreichendem Abstand
zwischen den Gebäuden zur Sicherstellung der notwendigen Belichtung, Belüftung und
Besonnung dar. Darüber hinaus ist die Siedlung mit Kleingärten und Grünflächen durchzogen.
Der Zugang und die Erschließung der Gebäude sind gesichert. Auch weitere Rahmenbedingung wie die Erschließung durch ÖPNV, die Erreichbarkeit von Kindergärten und Schulen und die Versorgung mit dem täglichen Bedarf sind gegeben.

- Die Nutzung der baulichen Anlagen ist durch Abnutzung, Alterung, Witterungseinflüsse
oder Einwirkungen Dritter nicht erheblich beeinträchtigt. Die Gebäude der beiden oben
genannten Immobiliengesellschaften sind zwar in ihrem äußeren Erscheinungsbild wenig
attraktiv, haben aber fast komplett Kunststofffenster erhalten. Die vorhandenen Leerstände
zeigen zwar, dass die Bewohnbarkeit und die Möglichkeit der marktgängigen
Vermietung durch die Durchführung von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen
verbessert werden müssen. Diese Maßnahmen sind aber im Wesentlichen wohnungswirtschaftliche
und bauliche Instandsetzungsmaßnahmen, die keinen städtebaulichen Eingriff
in das Gebiet erfordern.

- Die teilweise fehlenden Instandhaltungen der Gebäudefassaden führen ebenfalls nicht zu
einer aus rechtlicher Sicht erheblichen Beeinträchtigung des Straßen- oder Ortsbildes.

Zu I Punkt 3.:

Im Ergebnis bedeutet dieses:

Auch wenn einzelne Gebäude einen technischen Instandhaltungsstau aufweisen, ist allein
deswegen noch kein städtebaulicher Handlungsbedarf im Siedlungsbereich der
Erpinghofstraße gegeben. Jedoch sollten auch ohne Zwangsmaßnahmen Anreize oder
Kooperationsangebote für freiwillige Maßnahmen zur Instandsetzung der Gebäudesubstanz
unterstützt werden.

Zu II:

Als Ergebnis der kleinräumigen Quartiersanalyse fordert die Bezirksvertretung Huckarde die
Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Nachverdichtung des Quartiers an der
Erpinghofstraße. Dieses stellt sich jedoch aufgrund der differenzierten Eigentümerstruktur
problematisch dar. Im Quartier sind unterschiedliche Bereiche oder Grundstücke für eine
Nachverdichtung zu identifizieren, die keine einheitliche aneinanderliegende Überplanung
ermöglichen. Im Folgenden werden daher diese Bereiche und die vorgeschlagenen oder auch
eingeleiteten Planungsstrategien hierfür kurz erläutert.

Welkenerstraße:

Das ehemalige Schulgrundstück nördlich der Hansa-Grundschule befindet sich im städtischen
Sondervermögen und wird von dort auf der Grundlage des § 34 BauGB zurzeit vermarktet.
Ein städtebaulicher Vertrag mit einem Bauinvestor liegt im Entwurf vor und wird zwischen
den Vertragsparteien endverhandelt. Wesentlicher Inhalt des Vertrages ist der sensible
Umgang mit den Bestandsbäumen und Vegetationsstrukturen auf dem Gelände, die erhalten
und von den künftigen Erwerbern übernommen und gepflegt werden sollen. Hierzu wurde ein
differenziertes Baukonzept entwickelt, das individuelle Bauwünsche in einen städtebaulichen
Gesamtkontext für das Gelände einbindet. Sobald der Vertragsabschluss und seine
Genehmigung erfolgt sind, kann die Vermarktung an Bauinteressenten starten.

Buschstraße/Erpinghofstraße:

Im Hinterland der Häuser an der Erpinghofstraße 2 bis 10 hat die Fa. Häusserbau als
Zwischenerwerberin und Verkäuferin einen Geländestreifen behalten, um dort einige wenige
Baumaßnahmen zur Nachverdichtung realisieren zu können. Da die Erschließung dieses
Hintergeländes nur von der Buschstraße aus erfolgen kann und dort eine schwierige
Höhenanbindung aufgrund der Abfahrtsrampe der S-Bahn-Unterquerung vorliegt, ist der
Erschließungsaufwand im Verhältnis zu den wenigen dort möglichen Wohneinheiten recht
hoch. Trotz der mit der Fachverwaltung abgestimmten Vorplanungen, hat die Fa. Häusserbau
daher ihre Nachverdichtungsoption an dieser Stelle bisher noch nicht weiter konkretisiert.
Grundsätzlich ist jedoch dort auch ohne separate Planrechtsschaffung eine Nachverdichtung
möglich auf der Grundlage des § 34 BauGB ggf. in Verbindung mit § 125 BauGB, der die
Herstellung einer Erschließungsstraße außerhalb eines Bebauungsplanes regelt.

Rupinghofstraße/Westhusener Straße:

Das großzügige Hinterland und ehemalige Gartenland im Innenbereich zwischen der
Westhusener Straße, der Rupinghofstraße und der Vieffhausstraße ist mit Ausnahme der
hausnahen Gärten nach der Privatisierung der Hausbestände im Eigentum der Deutschen
Annington verblieben. Hier liegt ein Nachverdichtungspotential in unmittelbarer Nähe zum
Rahmer Wald vor, das eine qualitativ hochwertige Neubebauung in diesem Innenblock
ermöglicht. Erste Gespräche mit der Deutschen Annington haben eine Bereitschaft zu einer
solchen Überplanung erkennen lassen. Hierfür ist jedoch die Schaffung von Planungsrecht
durch Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Erpinghofstraße/Rupinghofstraße:

Weitere vereinzelte Nachverdichtungsmöglichkeiten befinden sich in den Beständen der
„Terra Heimbau Zwei“ an der Erpinghofstraße und beiderseits der Rupinghofstraße. Sofern es
sich dabei um erschlossene Straßenrandsituationen im Sinne des § 34 BauGB handelt, können
Nachverdichtungen im Einzelfall genehmigungsfähig sein, aber auch ggf. nicht verhindert
werden.

Ersatzbau/Umbau/Modernisierung/Instandsetzung:

Diese genannten Maßnahmen sind weitestgehend im Rahmen des Bestandes und unter den
Voraussetzungen des § 34 BauGB möglich und erfordern keine separate Schaffung von
Planungsrecht.

Kleinräumige Quartiersanalyse und Handlungsoptionen:

Die defizitären Strukturen, die sich aus der kleinräumigen Quartiersanalyse für den Bereich
der Erpinghofsiedlung ergeben haben, liegen in den vernachlässigten Wohnungsbeständen der
dortigen Eigentümergesellschaften und nicht im privaten oder privatisierten Einzeleigentum,
das den überwiegenden Flächenanteil dieses Siedlungsbereiches umfasst. Eine Überplanung
der in der Analyse identifizierten „Problembestände“ mit einem Bebauungsplan zur
Nachverdichtung sollte nur dann erfolgen, wenn als Gegenleistung die Instandsetzung und
Modernisierung der Wohnungsbestände vertraglich vereinbart und bürgschaftlich abgesichert
werden können. Zu den sonstigen Handlungsoptionen und Eingreifmöglichkeiten verweise
ich auf die oberen Ausführungen. Die beschriebenen und bereits eingeleiteten
Nachverdichtungsbestrebungen an der Welkenerstraße und im Hinterland der Erpinghofstraße
sollten in der begonnenen Form weitergeführt und nicht durch zusätzliche Verwaltungsverfahren belastet werden. Damit verbliebe die Option zur Planrechtschaffung lediglich für den Hinterlandbereich im Innenblock nördlich der Bestände an der Rupinghofstraße.

Jedoch sollte diese Planung einerseits mit der Eigentümergesellschaft abgestimmt und
andererseits in die Zielsetzung des gesamtstädtischen Baulandmonitorings eingepasst werden,
um die dort formulierten Grundsätze und Entwicklungsperspektiven zu berücksichtigen.
Als Ergebnis ist Folgendes festzuhalten:

Der Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan zur Nachverdichtung in der
Erpinghofsiedlung sollte auf den Bereich des Hinterlandes nördlich der Rupinghofstraße
begrenzt und erst dann gefasst werden, wenn Zielvereinbarungen mit der Eigentümerin
getroffen sind und ein Einbindungsvorschlag in das gesamtstädtische Baulandmonitoring
vorliegt.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 4.15
Begleitservice ÖPNV für Menschen mit Behinderung
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03501-11-E3)

hierzu-> Empfehlung aus dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 05.07.2011:

Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03501-11-E4)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Die CDU-Fraktion wird sich zu Punkt 1) des vorgelegten Antrages enthalten.

Folgender Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen wird mit dieser Einschränkung einstimmig angenommen:

Beschluss:

1) Der Sozialausschuss hält die Einführung eines Begleitservice ÖPNV in Dortmund für eine sinnvolle und hilfreiche Ergänzung der Angebote für mobilitätsbeeinträchtigte Menschen.

2) Der Sozialausschuss begrüßt, dass DSW 21, Sozialverwaltung und das Jobcenter Dortmund ein Umsetzungskonzept sowie Finanzierungsmöglichkeiten eines Begleitservices ÖPNV prüfen.
Er bittet alle Beteiligten, die Prüfung schnellstmöglich abzuschließen und die Ergebnisse dem Ausschuss sowie dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen.
3) Die Verwaltung wird aufgefordert, eventuelle finanzielle Auswirkungen der Einrichtung eines Begleitservice ÖPNV auf den städtischen Haushalt rechtzeitig zu den Beratungen des Haushalts 2012 vorzulegen.


In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien erhebt die Fraktion B’90 Die Grünen die o.a. Empfehlung des Ausschusses für Soziale, Arbeit und Gesundheit (ASAG) zum Antrag.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt der zum Antrag erhobenen Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig zu.


zu TOP 4.16
Alkoholkonsumraum
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04678-11)

hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag mit Stellungnahme zum Tagesordnungspunkt der Fraktion B’90/ Die Grünen (Drucksache Nr.: 04687-11-E1)

Auf Bitte der Verwaltung wird dieser Antrag und die Stellungnahme hierzu im nichtöffentlichen Teil der heutigen Sitzung unter TOP 9.1 mit behandelt, da die Inhalte stark miteinander korrespondieren.


zu TOP 4.17
Raumordnungsverfahren für den Neubau einer 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04411-11)
RM Pohlmann möchte wissen, welche Hochspannungstrassen wie belegt sind, d.h. ob es Hochspannungsleitungen gibt, die nicht mehr in Funktion sind.

Herr Nickisch sagt zu, dies als Prüfauftrag mitzunehmen und kündigte an, dass die Stellungnahme der Verwaltung hierzu nach den Sommerferien erfolgen wird.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum Raumordnungsverfahren für den Neubau der 110-380 kV – Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.


zu TOP 4.18
Aktueller Sachstand Thier-Galerie
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04592-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung der Thier-Galerie zur Kenntnis.


zu TOP 4.19
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Hörder Bahnhofstraße
hier: Erhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04483-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte, das in der Vorlage beschriebene Pflaster hinsichtlich der Barrierefreiheit näher beschrieben haben, um beurteilen zu können, ob dies problemlos ist. Außerdem möchte er wissen, ob es bezüglich der Mischfläche in der Hörder Bahnhofstraße möglich ist, das Radwege - Angebot zu verbessern, indem dieses auf Parallelwege umgeleitet wird.

RM Pohlmann fragt nach, warum man sich hier für ein anderes Pflaster entschieden hat, zumal es nun erheblich teurer wird.

Frau Linnebach führt an, dass das gewählte Pflaster ebenso barrierefrei ist, wie das andere auch und es sich lediglich um eine optische Lösung handelt, um ein verbindendes Element mit der übrigen Gestaltung des Gelände Phönix West und dem Phönix-See zu schaffen.

Zum Thema Radverkehr räumt sie ein, dass dieser in Hörde noch nicht optimal gelöst ist, hierzu aber noch eine Bürgerbeteiligung erfolgen wird und die Ergebnisse hieraus in die weiteren Planungen mit einfließen werden.

Auf die Nachfrage von RM Reuter, welche Konsequenzen es hätte, wenn man das ursprünglich geplante Pflaster einbauen würde, um somit 200.000,- € sparen zu können, teilt Frau Linnebach mit, dass man dies mit dem Fördermittelgeber abstimmen muss und dann entsprechend das alte Pflaster einbauen wird.

RM Reuter teilt darauf mit, dass ihre Fraktion dazu noch Beratungsbedarf hat und schlägt vor, die Vorlage in den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 4.20
EU Ziel 2 Programm Stadtumbau "Hörde Zentrum"
a) Gestaltung der Erschließungsstraße – Landesstraße- Gildenstraße (B 9),
b) Gestaltung der Erschließungsstraße – Gemeindestraße- Hochofenstraße einschl. Kreis Gildenstraße (B 10), hier: Planungsbeschluss zu a) und b)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04490-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt grundsätzlich die geplanten Baumaßnahmen
a) in der Gildenstraße und stellt ein Budget von 2.000,00 € für Gutachten
b) in der Hochofenstraße einschließlich dem Kreisverkehr Gildenstraße und die südlich und östlich dem geplanten Kreisverkehr angrenzenden Maßnahmen und stellt ein Budget von 15.000,00 € für Gutachten

zur Verfügung und beauftragt die Verwaltung, eine Einwohnerbeteiligung durchzuführen und die entsprechenden Baubeschlüsse vorzulegen.

Dieser Beschluss gilt vorbehaltlich des förderunschädlichen Beginns der Maßnahme bzw. vorbehaltlich der Erteilung des betreffenden Bewilligungsbescheides.


5. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes
hier: Angelegenheiten der Bauordnung
- nicht besetzt -

6. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 6.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier 4. Sachstandsbericht (Stichtag: 15.05.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04007-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Kenntnis.



zu TOP 6.2
Energiebericht 2010
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04486-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Sachstand zur Kenntnis.


zu TOP 6.3
Organisation der Gebäudereinigung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04615-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.


7. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 7.1
Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche des derzeitigen Zentralen Omnibusbahnhofes (ZOB) in Dortmund-Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04317-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen der Fraktion Die Linke nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Gemäß § 7 Abs. 2 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) verfügt der Rat der Stadt Dortmund die Einziehung von Teilflächen der Straße Königswall und der Fläche ZOB (Gemarkung Dortmund, Flur 1, Flurstück 472 tlw.).

zu TOP 7.2
Außerplanmäßige Mehrauszahlung für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen für die "Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03944-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt gemäß § 83 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW für die Rückzahlung überzahlter Zuwendungen im Rahmen der Maßnahme Verkehrsknoten Am Gottesacker eine außerplanmäßige Mehrauszahlung in der Finanzrechnung des Tiefbauamtes unter der Investitionsfinanzstelle 66_01202014765.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung auf der Investitionsfinanzstelle 66_01202054133 „Erneuerung Fahrstromversorgung Marten-Wickede“.

zu TOP 7.3
Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße - Hagener Straße und Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03931-11)

hierzu-> Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 05.07.2011:

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte für diese und die vier folgenden Vorlagen wissen, warum nicht alle Lichtsignalanlagen barrierefrei also als Blindenampel und mit entsprechenden Doppelquerungsstellen gestaltet werden.

Herr Keune teilt mit, dass grundsätzlich alle Lichtsignalanlagen mit entsprechenden akustischen Orientierungssignalen ausstatten werden. Dort, wo auch Tiefbaumaßnahmen geplant sind, werden zusätzlich die erwähnten Doppelquerungsstellen eingerichtet. Außerdem kündigt er an, dass auch künftig, bei jeder weiteren Tiefbaumaßnahme dieser Art, Doppelquerungsstellen eingerichtet werden. Er bittet um Verständnis dafür, dass dies aufgrund der aktuellen finanziellen Situation nicht überall gleichzeitig erfolgen kann.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erneuerung von 4 Lichtsignalanlagen im Straßenzug Ardeystraße – Hagener Straße und den Neubau der Lichtsignalanlage Hagener Straße / Am Bahnhof Tierpark mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 320.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66_01202014406 – Erneuerung und Neubau der LSA Ardeystraße - Hagener Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 100.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 220.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 22.393,00 Euro.




zu TOP 7.4
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0343 Rheinische Straße / Wittener Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04376-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0343 Rheinische Straße / Wittener Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 68.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66W01202014418 – Ern. LSA Rheinische Straße / Wittener Straße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 68.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. zunächst 7.577,00 Euro.


zu TOP 7.5
Erneuerung von 3 Lichtsignalanlagen im Bezirk Dortmund - Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04377-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlagen 0313 Im Spähenfelde / Werkmeisterstraße, 0043 Schützenstraße / Bülowstraße / Erwinstraße und 0038 Mallinckrodtstraße / Schützenstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 160.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66N01202014420 – Ern. LSA Im Spähenfelde / Bülowstraße / Schützenstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 160.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. zunächst 19.447,00 Euro.


zu TOP 7.6
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0121 Westfalendamm (B1) / Voßkuhle / Semerteichstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04371-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:


Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0121 Westfalendamm (B1) / Voßkuhle / Semerteichstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 115.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66I01202014419 – Ern. LSA Westfalendamm / Voßkuhle / Semerteichstraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 115.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v. zunächst 11.087,00 Euro.


zu TOP 7.7
Erneuerung der Lichtsignalanlage 0263 Flughafenstraße/Droote
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04374-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0263 Flughafenstraße/Droote mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 42.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der neu eingerichteten Investitionsfinanzstelle 66S01202014422 – Erneuerung der LSA Flughafenstraße/Droote – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2011: 42.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. v 5.636,00 Euro.


zu TOP 7.8
Schachterneuerung Heiliger Weg
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04165-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Schachterneuerung Heiliger Weg mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 210.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66I01104014154 – Schachterneuerung Heiliger Weg – mit folgenden Auszahlungen:

Bis zum Haushaltsjahr 2010: 4.568,65 Euro
Haushaltsjahr 2011: 45.431,35 Euro
Haushaltsjahr 2012: 160.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von zunächst 3.440,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.9
Dichtheitsprüfungen

hierzu-> Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP-BL (Drucksache Nr.: 04631-11-E1):

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung.

hierzu-> Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04612-11):

„die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Dortmund bittet um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrages:


Die Verwaltung wird aufgefordert, die gesetzlichen Vorgaben zur Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich umzusetzen.

Dazu gehören
· die Ausschöpfung der im Erlass der Landesregierung vorgesehenen Fristen, so dass die Dichtheitsprüfung erst zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden muss,
· eine einfache und leichtverständliche Information der Grundstückseigentümer über die gesetzlichen Vorgaben und ihre konkrete Umsetzung in Dortmund,
· Hinweise darauf, dass auch die städtischen Gesellschaften DEW 21 und DOGA Überprüfungsleistungen anbieten,
· Aufstellung einer Prioritätenliste und Information der Grundstückseigentümer über vorgesehene Sanierungsarbeiten an öffentlichen Kanälen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, an den sowieso stattfinden Prüfungs- und Sanierungsarbeiten der Stadt partizipieren können,

· die Unterstützung der Grundstückseigentümer bei der Beantragung der von der KfW bereitgestellten Kredite.


Begründung:

Bis Ende 2015 - so ist es bisher gesetzlich vorgeschrieben – müssen alle Hausbesitzer die Dichtheit ihrer Abwasserrohre überprüfen lassen.



Jetzt haben sich SPD, CDU und Grüne im Landtag NRW darauf geeinigt, dass bei geringfügigen Schäden, zum Beispiel einem Haarriss in einem Abwasserrohr, keine Sanierung erforderlich ist. Bei mittleren Schäden haben Hausbesitzer bis zu fünf Jahre Zeit, den Schaden beheben zu lassen. Schwere Schäden, die die Umwelt oder Sicherheit gefährden, müssen hingegen unverzüglich behoben werden. Da solche Reparaturen leicht Kosten in fünfstelliger Höhe verursachen können, sollen vergünstigte Landeskredite gewährt werden. Auch sollen Hausbesitzer selbst wählen können, welches Prüfungsverfahren angewendet wird.

Dieser Kompromiss zwischen dem Recht der Bürger auf sauberes Grundwasser und den finanziellen Notlagen einiger Hausbesitzer soll in Dortmund schnell und bürgerfreundlich umgesetzt werden. Deshalb werden die beantragten Maßnahmen vorgeschlagen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt den Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 04612-11) einstimmig.


zu TOP 7.10
Abwasserwärmenutzung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04680-11)

„die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten, den oben genannten Tagesordnungspunkt zur nächsten Sitzung vorsehen zu lassen mit der Bitte um Stellungnahme.

1. Der Ausschuss bittet die Verwaltung um eine Stellungnahme, inwieweit die Technik der Abwasserwärmenutzung nach jetzigem Kenntnisstand in Dortmund zur Anwendung kommen kann und wie sie die bisherigen Erfahrungen in anderen Kommunen bewertet.

2. Der Ausschuss bittet die Verwaltung, Vertreter der Emschergenossenschaft einzuladen, um das Realisierungspotenzial der Abwasserwärmenutzung im Emschergebiet und speziell auf Dortmunder Stadtgebiet darstellen zu lassen.

3. Der Rat der Stadt Dortmund bittet die Verwaltung darzustellen, welche Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte der umweltfreundlichen Energiegewinnung aus Abwasser gegebenenfalls in Anspruch genommen werden können.

Begründung: Abwasser ist eine regenerative Energiequelle. Ihre Nutzung ist nachhaltig und umweltfreundlich, verbessert die CO2-Emissionen deutlich und hat eine gute Ökobilanz. Das macht sie für die Stadt Dortmund, die sich zu einem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen verpflichtet hat, attraktiv.

Abwasser-Wärmepumpen eignen sich für größere Gebäude und ganze Nahwärmenetze. Infrage kommen Mehrfamilienhäuser und Wohnsiedlungen, Verwaltungs-gebäude, Gewerbe- und Industriebauten, Schulhäuser, Sportanlagen und Schwimmbäder. Die Erfahrungen mit diesen Pilotanlagen zeigen, dass Wärmenutzung aus Abwasser funktioniert und sich die Technik bewährt hat.

Die Stadtwerke Waiblingen nutzen z.B. die Wärme aus Abwasser seit 1986 und beheizen das Rathaus und andere öffentliche Bauten mit dieser Technik, in einem Vorort von Oslo wird seit über 15 Jahren ein ganzes Stadtquartier mit Abwasserenergie versorgt. In Bochum wird ein kommunales Schwimmbad von der Stadtwerke Bochum GmbH vollständig mit dieser Technik beheizt. Das Projekt wurde vom Bundesumweltministerium mit rund 240.000 Euro aus dem Umweltinnovationsprogramm gefördert.


Begründung erfolgt mündlich.“


RM Märkel begründet die o.a. Bitte um Stellungnahme.

RM Harnisch macht deutlich, dass seine Fraktion Punkt 2. der o.a. Bitte um Stellungnahme für überflüssig hält.

Herr Lürwer kündigt an, dass das Thema grundsätzlich von der Verwaltung aufgearbeitet und sie in diesem Zusammenhang auch Kontakt mit den genannten Städten aufnehmen wird. Der entsprechend Bericht hierzu wird dem Ausschuss voraussichtlich in der übernächsten Sitzung nach der Sommerpause vorgelegt.




zu TOP 7.11
Beseitigung des Tagesbruchs in der Straße An der Goymark
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03909-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien beschließt die Beseitigung des Tagesbruchs in der Straße An der Goymark mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 300.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66H01104014240 – Beseitigung des Tagesbruchs in der Straße An der Goymark – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011 300.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von zunächst 4.475,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.12
Bau des Zentralen Omnibusbahnhofs am Bahnhofsvorplatz Nord / Steinstraße und Bau von 3 Busbuchten am Taxistand Königswall südl. des Hauptbahnhofs
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04586-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 7.13
Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04414-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Kanalbau Mengeder Straße, 2. Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 1.400.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der bestehenden Investitionsfinanzstelle 66M01104014877 – Kanalbau Mengeder Straße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2011: 200.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von zunächst 20.100,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.


zu TOP 7.14
Reinigung aus einer Hand
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04747-11)

Antrag:
„Im Wege der Dringlichkeit, die wir mündlich näher erläutern werden, stellt die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen spricht sich dafür aus, neben der Reinigung von öffentlichen Straßen, Wegen, Bürgersteigen, Plätzen und Straßenbegleitgrün auch die nicht durch die Reinigungssatzung erfassten öffentlichen Straßen, Wege und Grünflächen zukünftig aus einer Hand pflegen zu lassen und die Reinigung auf die EDG zu übertragen.

Im Sinne eines ganzheitlichen und optimierten Prozesses möge die Verwaltung darüber hinaus prüfen, inwieweit weitere Aufgaben der Stadt Dortmund im öffentlichen Raum durch eine Übertragung innerhalb des Konzerns Stadt Dortmund effizienter und effektiver durchgeführt werden können, um Kosten für die Stadt Dortmund zu reduzieren.

Begründung:

Die verschiedenen Zuständigkeiten für die Reinigung unterschiedlicher Flächen haben sich als nicht förderlich erwiesen. Unterschiedliche Reinigungstage und unterschiedliche Zuständigkeiten sind für die Bevölkerung nicht nachvollziehbar, mögliche Synergien zwischen Stadt und EDG werden nicht ausreichend genutzt.

In Dortmund sind eine Vielzahl von Ämtern und Eigenbetrieben mit Aufgaben im öffentlichen Raum betraut. Neben der Planung geht es unter anderem um den Betrieb, die Unterhaltung, die Kontrolle (u. a. Verkehrssicherungspflicht) und die Reinigung.

Zur Erfüllung dieser Aufgaben werden neben administrativen auch operative Kräfte eingesetzt. So nimmt z. B. die EDG bereits heute einige Tätigkeitsfelder außerhalb von Straßenreinigung und Abfallwirtschaft wahr, es existieren eine Vielzahl von Schnittstellen mit anderen operativen Einheiten der Stadt Dortmund, die es im Hinblick auf mögliche Synergien mit dem Ziel einer effektiveren und wirtschaftlicheren Aufgabenerfüllung zu untersuchen gilt.“


RM Pisula erläutert die Dringlichkeit und die Hintergründe des Antrags der CDU-Fraktion. Er verweist hierzu u.a. darauf, dass der aufgrund des Ratsbeschlusses im Rahmen der Haushaltsberatungen vorgesehene Sachstandsbericht hierzu, welcher zum Ende des 2. Quartals hätte vorgelegt werden sollen, bisher nicht vorgelegt wurde. Er erklärt weiter, dass der Antrag den o.a. Ratsbeschluss bekräftigen soll und die CDU hiermit die Verwaltung bittet, diesen entsprechend umzusetzen.

RM Pohlmann erklärt, dass noch zu viele Fragen z.B. zu den Themen, „Personalüberleitungsverträge“ und zu „Inhouse-Geschäfte“ ungeklärt sind, um dem Antrag der CDU zustimmen zu können. Sie sieht im Moment keine Notwendigkeit, den Ratsbeschluss durch heutigen Beschluss des CDU-Antrages zu bekräftigen. Ihrer Meinung nach bleibt der Sachstandsbericht der Verwaltung abzuwarten.

RM Harnisch sieht in dem CDU-Antrag eine Präzisierung des Ratsbeschlusses aus Dezember 2010 und signalisiert dazu die Zustimmung zu dem CDU-Antrag.

RM Reuter erinnert an die durch Frau Pohlmann erwähnten noch offenen Fragestellungen und bittet die Verwaltung um Beantwortung.

Herr Keune äußert seine Irritation zu dem CDU-Antrag. Er erläutert, was derzeit unter „Pflege“ der Straßen, Wege und Grünflächen zu verstehen ist und dass dies weit über eine „Reinigung“ hinausgeht. Er bittet RM Pisula diesbezüglich um Aufklärung zu dem vorliegenden Antrag.

RM Pisula bezieht sich erneut auf den Ratsbeschluss aus Dezember zu diesem Thema und erklärt, dass der CDU-Antrag diesen bekräftigen soll. Er geht einerseits davon aus, dass Ratsbeschlüsse umgesetzt werden und andererseits, dass für den Fall, dass Hinderungsgründe vorliegen, die Verwaltung dies entsprechend mitteilen wird. Da bisher kein Bericht und keine Vorlage der Verwaltung zu dem Thema vorliegen, wodurch begründet wird, warum die Verwaltung hier noch nicht gehandelt hat, wurde von der CDU dieser Antrag gestellt.

RM Reuter schlägt daraufhin vor, den Antrag so abzuändern, dass danach die Verwaltung nun zeitnah einen Bericht über die Umsetzung bzw. Nichtumsetzung dieses erwähnten Ratsbeschlusses vorzulegen hat. Für diesen Fall signalisiert sie ihre Zustimmung zu dem CDU-Antrag. Ansonsten sind ihrer Meinung nach, wie schon durch RM Pohlmann erwähnt, noch zu viele Fragen offen.

Herr Lürwer versichert, dass die Verwaltung an dem Thema bereits arbeitet. Hiernach gibt es zusammen mit der EDG eine Arbeitsgruppe. Diese arbeitet ergebnisoffen mit der Zielsetzung, eine Lösung zu finden, die effektiv und im Sinne der Bürger eine optimale Aufgabenwahrnehmung darstellt. Er kündigt an, dass die Verwaltung zu diesem Thema nach der Sommerpause entsprechend berichten wird. Er betont, dass das Thema komplexer ist, als es für einen Außenstehenden auf den ersten Blick scheint und daher systematisch und wirksam ausgearbeitet werden muss. Auf Nachfrage von RM Pisula bestätigt Herr Lürwer, dass der geforderte Bericht zur ersten Ausschusssitzung nach der Sommerpause (07.09.2011) vorgelegt wird und zwar, vor dem Hintergrund verschiedener anderer Aufgabenfelder und Umorganisationen des betr. Fachbereiches, als Statusbericht.

RM Pisula bittet um Abstimmung des vorliegenden CDU-Antrags.

Die Abstimmung erfolgt wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem Antrag der CDU mehrheitlich bei 2 Enthaltungen (FDP/Bürgerliste) gegen die Stimmen der Fraktionen B’90 Die Grünen sowie die Linke zu.


8. Angelegenheiten des Stadtbahnbauamtes

zu TOP 8.1
Stadtbahnverlängerung und integrierte Verkehrsentwicklung südlich Haltestelle Hacheney, Planungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04485-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Vorlage in die Sitzung des Rates der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 8.2
Umbau und Erweiterung Stadtbahnanlage DO-Hauptbahnhof, Wettbewerbliches Verfahren / Planungsauftrag
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04212-11)

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk stellt, ergänzend zur Vorlage, folgenden Antrag:

„Der AUSWI fordert die Verwaltung auf, dem Aspekt der Barrierefreiheit bei der weiteren Planung und in Zusammenarbeit mit den Wettbewerbern ein zentrales Augenmerk zu schenken.
Insbesondere legt der AUSWI Wert auf einen barrierefreien Verbindungstunnel im nördlichen Bahnhofsbereich, sowie auf umfassend barrierefreie Zu- und Verbindungswege im Bereich der Stadtbahnhaltestelle (Leiteinrichtungen, Aufzüge, etc.).“


Herr Schließler bezieht sich auf Ausführungen in der Vorlage, wonach erläutert ist, welche Gewichte den fünf entwurfsbezogenen Bewertungskriterien bei der Wertung der Angebotsplanung mit den notwendigen Überarbeitungen anteilig zukommen soll und bringt hierzu mündlich folgende Ergänzung an:

„Hierzu ist zu ergänzen, dass neben der Planungsqualität( 60 % der Gewichte, davon 30% für die Wettbewerbsplanung, wie in der Vorlage dargestellt, auch die Bearbeitungsorganisation der Bieter (30%), das Planungshonorar (5%) und der Gesamteindruck aus der Präsentation (5%) in die abschließende Wertung mit eingehen.“

Herr Schließler erläutert zu dieser Ergänzung, dass für komplizierte Umbauten unter laufendem Stadtbahn-Betrieb nicht nur der erwartete Bauentwurf, sondern auch die Bearbeitungskompetenz des Partners wesentlich ist, während z.B. die Vergütung bereits durch Honorarordnung stark vorgegeben ist.

Zu dem Antrag von Herrn Müller erläutert Herr Schließler, dass die zukünftige nördliche Verbindung zwischen Stadtbahn- und Personentunnel DB, Teil des Vorhabens der Verkehrsstation der DB ist, zu der stadtbahnseitig Vorsorge getroffen sei.

Nachdem die Sprecher der Fraktionen ihre Haltung zu der Vorlage verdeutlicht haben, erfolgt die Abstimmung wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien stimmt dem o.a. Antrag des Herrn Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk einstimmig zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig, unter Einbeziehung dieses Antrages sowie der, durch Herrn Schließler eingebrachten Ergänzung, nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt, für den Innenausbau der Stadtbahnanlage DO-Hauptbahnhof einen Planungsvertrag auf Basis der Ergebnisse des Architektur-Wettbewerbes und des Verhandlungsverfahrens nach der Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen (VOF) abzuschließen.

zu TOP 8.3
Stadtbahn Dortmund
Provisorische Bahnsteiganhebung Haltestelle Huckarde Abzweig
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04588-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Zurückstellung der Realisierung des „Baulos 53 – zweigleisiger Lückenschluss Haltestelle Huckarde Abzweig/Bushof“ zur Kenntnis und stimmt einer provisorischen Anhöhung des Bahnsteiges der Haltestelle Huckarde Abzweig durch DSW21 zu.


9. Angelegenheiten des Vergabe- und Beschaffungsamtes
- nicht besetzt -



10. Angelegenheiten des Amtes für Wohnungswesen

zu TOP 10.1
Immobilien in der Nordstadt
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 04321-11)

hierzu-> Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke (Drucksache Nr.: 04321-11-E1)

„zu TOP 4.15 „Immobilien in der Nordstadt“ bitten wir um die Befassung folgender Stellungnahme zum TOP.

Im Zuge der Diskussion um den Dortmunder Straßenstrich wurde auch die Problematik einiger durch Vermieter nicht sachgerecht instand gehaltener Häuser in der Nordstadt diskutiert. Manche dieser Häuser hatten hohe Leerstände und wurden an eine übergroße Anzahl wohnungssuchender Menschen zu zum Teil überhöhten Preisen vermietet. Als Auflage für die Stadt Dortmund hat Regierungspräsident Bollermann bei der Schließung des Straßenstrichs an der Ravensberger Straße festgesetzt, dass das Wohnungsaufsichtsrecht nach dem Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land NRW, wonach es unter anderem möglich ist, Hauseigentümern zur Sicherstellung von Mindestanforderungen Instandhaltungsmaßnahmen aufzugeben, künftig wahrzunehmen sei.

Dazu bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:
1) Welche Maßnahmen im beschriebenen Sinne sind von der Verwaltung bereits umgesetzt worden?

2) Für welche Immobilien in der Nordstadt kommt eine Aufgabe von Instandhaltungsmaßnahmen nach dem Wohnungsaufsichtsrecht in Betracht?
3) Welcher Zeitplan ist hier zur Umsetzung vorgesehen?“

Stellungnahme der Verwaltung hierzu (Drucksache Nr.: 04321-11-E2):

„nachstehend übersende ich Ihnen die Stellungnahme der Verwaltung zu den Fragen der Fraktion
„Die Linke“.

1. Welche Maßnahmen im beschriebenen Sinne sind von der Verwaltung bereits umgesetzt
worden?

Die beschriebenen Maßnahmen werden bereits seit Jahren umgesetzt. Vor Inkrafttreten des
Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen
(WFNG NRW) am 01.01.2010 galten bereits inhaltsgleiche Regelungen nach dem Gesetz zur
Erhaltung und Pflege von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen vom 06.11.1984.
Das WFNG NRW findet ausschließlich Anwendung auf bewohnten Wohnraum und zielt auf
den Erhalt von Wohnungen zu Wohnzwecken ab.
Eingriffsmöglichkeiten bestehen immer dann, wenn bekannt wird, dass Eigentümer/innen
ihren Instandhaltungspflichten nicht nachgekommen sind und dadurch der Gebrauch zu
Wohnzwecken erheblich beeinträchtigt ist bzw. die Gefahr einer solchen Beeinträchtigung
besteht oder Wohnraum nicht mehr den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Das
Amt für Wohnungswesen geht allen angezeigten Fällen im Stadtgebiet nach. Die mitgeteilten
Mängel werden zeitnah vor Ort überprüft und Maßnahmen eingeleitet, sofern die Voraussetzungen
dafür vorliegen. In der Nordstadt beteiligt sich das Amt für Wohnungswesen darüber
hinaus an den gemeinsamen Aktionen des Arbeitskreises „Problemhäuser“.



2. Für welche Immobilien in der Nordstadt kommt eine Aufgabe von Instandhaltungsmaßnahmen
nach dem Wohnungsaufsichtsrecht in Betracht?

Maßnahmen nach dem WFNG NRW können bei Vorliegen der Eingriffsvoraussetzungen für
alle Wohnungen in Dortmund in Betracht kommen. Eine gesetzliche Beschränkung auf Wohnungen
in der Nordstadt gibt es nicht. Die anzuordnenden Maßnahmen sind vom Zustand der
Immobilien abhängig. Sie müssen wirtschaftlich vertret- und zumutbar sein.

3. Welcher Zeitplan ist hier zur Umsetzung vorgesehen?

Das WFNG NRW ist zeitlich nicht befristet. Eine systematische Untersuchung aller Wohnimmobilien
in der Nordstadt mit dem Ziel, Mängel in Wohnungen bzw. Gebäuden zu ermitteln
und ggf. Maßnahmen nach dem WFNG NRW zu ergreifen, ist aufgrund der vorhandenen
Verwaltungsressourcen nicht möglich. Gleichwohl werden wir bei Mängelanzeigen unverzüglich
reagieren. Ein Zeitplan für die Umsetzung der Handlungsmöglichkeiten lässt sich nicht
aufstellen.“


Verständnisfragen hierzu werden durch Herrn Neuhaus beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


11. Betriebsausschussangelegenheiten der Friedhöfe Dortmund

zu TOP 11.1
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2010
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04063-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich nachfolgenden Beschluss zu fassen.




Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2010, abschließend mit einer Bilanzsumme von 72.661.703,81 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR, sowie der Lagebericht 2010 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 120.895,87 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 734.045,35 EUR gedeckt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.


12. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 12.1
Ringelnatterschutzprojekt Dortmund, Abschlußdokumentation
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04524-11)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien nimmt die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis.


13. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Geschäftsbereich Stadtgrün
- nicht besetzt -

14. Vermessungs- und Katasteramt
- nicht besetzt -





Die öffentliche Sitzung wird um 18:40 Uhr beendet.





Reuter Rohr Trachternach
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


Zu TOP 2.1: (See attached file: 2011-07-06 machbarkeitsstudie vortrag dortmund auswi.pdf)