Niederschrift

über die 18. Sitzung des Schulausschusses


am 15.02.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:55 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm André Buchloh (CDU)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
sB Heidrun Erdmann-Rapkay (SPD)
Rm Martin Grohmann (SPD)
sB Beate Herweg (FDP/Bürgerliste)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Serpil Kosan-Yüzer (Die Linken)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Margot Pöting (SPD)
sB Otto Rüding (CDU)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Markus Drolshagen (BPN)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Fabian Erstfeld (Bezirksschülervertretung)
sE Yusuf Güclü (Integrationsrat)
Monika Landgraf (Stadtelternschaft)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung) – Vertretung: Tom Bühler

3. Verwaltung

Stadträtin Waltraud Bonekamp


Ralf Dallmann
Klaus Flesch
Reiner Limberg - abwesend
Dr. Vera Nienkemper-Hausmann - abwesend
Martina Raddatz-Nowack - abwesend
Sabine Steckelbach - abwesend
Renate Tölle
Siglinde Zang-Friederichs – abwesend
Manfred Hagedorn
Ahmet Mustafa Gönen
Simone Dunkel

4. Schulaufsicht

Bernd Bandulewitz - abwesend


Dieter Ihmann - abwesend
Leon Moka
Bernhard Nolte - abwesend
Peter Rieger - abwesend

5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Dr. Erich Embacher (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Heinrich Jost (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Manegold (Sprecher der technischen Berufskollegs) - abwesend
Wolfgang Pähler (Sprecher der Grundschulen)
Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs) abwesend, entschuldigt telef. 15.02.1
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung des Schulausschusses,
am 15.02.2012, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Doppelter Abiturjahrgang
Mündliche Berichterstattung mit anschließender Diskussion
Gäste: TU Dortmund, FH Dortmund, IHK, Handwerkskammer und Arbeitsagentur

2.2 Robert-Bosch-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06035-11-E2)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05994-11)

3.2 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)

3.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)

3.4 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06108-11)

3.5 Nummernschilder an Klassentüren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06032-11-E2)

3.6 Wasserspender in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05602-11-E2)

3.7 Sekundarschule
Mündlicher Bericht

3.8 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds im Schuljahr 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06286-12)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- nicht besetzt -


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schultrojaner
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06085-11)

6.2 Bundeswehr an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06211-12)

6.3 Anne-Frank-Gesamtschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06393-12)

6.4 Mittagsverpflegung an Gesamtschulen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06419-12)

6.5 Schulreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06418-12)

6.6 Fritz-Henßler-Berufskolleg
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06422-12)

6.7 Sekundarschule in Westerfilde
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06423-12)

6.8 Investitionsmittel anderer Fachbereiche für Schulsanierung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06424-12)


Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Schulausschuss beschlussfähig ist.



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Otto Rüding benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Mitglieder folgten dem Vorschlag der Vorsitzenden, den TOP 3.7 „Sekundarschule“ - mündlicher Bericht - und den TOP 6.7 „Sekundarschule in Westerfilde“ – Drucksache Nr.: 06423-12 - im Zusammenhang zu behandeln.

Die Tagesordnung wurde einstimmig festgestellt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Doppelter Abiturjahrgang

Die Vorsitzende begrüßte die Vertreter der Verwaltung und die Gäste der verschiedenen Institutionen, die sich in einem Arbeitskreis gemeinsam mit dem Regionalen Bildungsbüro mit dem Thema beschäftigen: Frau Tölle, Herrn Hagedorn, Herrn Koch/Operativer Geschäftsführer der Bundesagentur für Arbeit, Herrn Professor Dr. Metin Tolan, Prorektor der Technischen Universität Dortmund, Frau Sandra Czaja von der Verwaltung der Technischen Universität Dortmund, Herrn Professor Dr. Wilhelm Schwick, Rektor , und Herrn Professor Dr. Carsten Wolff, Prorektor der Fachhochschule Dortmund, Frau Kriewald-Paschai, zuständig für Rektoratsangelegenheiten und Hochschulkommunikation, Herrn Claus-Dieter Weibert, Stellvertretender Hauptgeschäftsführer der IHK Dortmund, Frau Angelika Weies, Handwerkskammer Dortmund.

Herr Koch hielt einen Vortrag in Form einer Powerpointpräsentation, die als Tischvorlage verteilt wurde. Die Vorsitzende dankte für die kurze prägnante Präsentation.

Frau Herweg monierte den schwarz/weißen Ausdruck der Präsentation. Es wurde zugesichert, dass diese den Fraktionen in digitaler Form zur Verfügung gestellt wird.

In der folgenden Diskussion wurde auf die Probleme mit Raum- und Personalkapazitäten seitens der Technischen Universität eingegangen, die mit Mitteln des Hochschulpaktes II aufgefangen werden sollen. Außerdem sollen Randzeiten (z. B. bis 20 Uhr) für die Vorlesungen genutzt werden. Die Fachhochschule sieht kein Problem in der Versorgung mit Studienplätzen, Studenten müssten aber gfs. auf einen anderen Studiengang als den bevorzugten ausweichen. Es sollte nicht über den Bedarf hinaus ausgebildet werden.

Herr Drolshagen bat um Mitteilung, ob es zusätzliche Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen gebe. Herr Koch teilte mit, dass auch weiterhin dafür gesorgt werde, dass das Angebot bei Ausbildungen in Quantität und Qualität auch in ausreichender Zahl vorgehalten werde. Herr Professor Tolan sprach ein Programm der Universität für Dortmunder Studierende mit Behinderungen an, dass auch weiterhin angeboten werde. Es werde keine Kürzungen in dem Bereich geben.

Herr Dingerdissen bat in diesem Zusammenhang darum, die Vertreter der Gymnasien und Gesamtschulen zu der Problematik des doppelten Abiturjahrganges im Schulbetrieb in der Ausschuss-Sitzung im Mai zu hören. Frau Landgraf möchte auch die Vertreter der Berufskollegs dazu hören. Frau Schnittker sagte zu, dieses zum Tagesordnungspunkt zu machen. Dieses wurde zugesagt.

Herr Weibert teilte mit, dass die Qualität der Ausbildungsplätze durch die „Ausbilder-Eignungsverordnung“ überwacht werde. Auszubildende mit Defiziten sollen möglichst in betrieblichen Maßnahmen gefördert werden. Durch den doppelten Abiturjahrgang werden ca. 200 Ausbildungsplätze mehr benötigt. Die Unternehmen sollen diese Herausforderung annehmen, um in der Zukunft gut ausgebildete Fachkräfte zu haben.

Frau Weies erklärte, dass auch im Handwerk Abiturienten für qualifizierte Berufsabschlüsse benötigt werden. Das Handwerk biete aber ebenfalls eine große Möglichkeit an Ausbildungen für Haupt- und Realschulabsolventen. Sie würde es begrüßen, diese Bandbreite in den Schulen vorstellen zu können.

Die Vorsitzende bedankte sich für die gute Information und Darstellung des Sachverhaltes bei den Beteiligten.


zu TOP 2.2
Robert-Bosch-Berufskolleg
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06035-11-E2)
Die Vorsitzende stellte fest, dass der eingeladene Berichterstatter vom Liegenschaftsamt nicht erschien. Für die Beantwortung von Fragen stand Herr Gönen von der Städtischen Immobilienwirtschaft zur Verfügung.

Herr Spieß bat um Verdeutlichung des Verfahrens zum Brandschutzplan. Es gab einen Brandschutzplan mit zu erstellenden Maßnahmen und deren Kosten, danach wurden mit einem Brandschutzsachverständigen Mindestanforderungen zu Brandschutzertüchtigungmaßnahmen festgelegt, die über 500.000 € betragen. Es sei doch logisch, dass bei der Erstellung eines Brandschutzplans ein Sachverständiger dabei ist, um die Mindestanforderungen abzuklären.

Die Vorsitzende monierte die Angabe von Planungskosten, die sich eklatant von den geprüften Kostenberechnungen unterscheiden. Es stelle sich die Frage, wie die Gesamtkosten für die Brandschutzmaßnahmen an den Berufskollegs bestritten werden sollen. Die Vorsitzende möchte in der nächsten Sitzung den Brandschutz an Schulen und dessen Kosten behandeln.

Herr Gönen sah die Summe von ca. 500.000 € im Gesamtkontext der Sanierung des Brügmann-Zentrums. Da das Robert-Bosch-Berufskolleg nach der Fertigstellung der Neubauten am U dorthin umziehen soll, waren 50.000 € für die Brandschutzmaßnahmen für den Übergangszeitraum genannt. Die dann erfolgende Sanierung der Berufskollegs Robert-Bosch und Fritz-Henßler beinhalte auch die Brandschutzmaßnahmen.

In der weiteren Diskussion wurde allgemein das im Schreiben des Stadtkämmerers beschriebene Verfahren als nicht verständlich angesehen. Im nächsten Ausschuss soll die Verwaltung dazu nochmals Stellung beziehen



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05994-11)

In der Diskussion wurde von Herrn Dingerdissen die einfallslose Namensgebung von Schulen angesprochen, die nicht zur Identifikation von Schülern mit einer Schule beitrage. Dem schlossen sich Frau Blotenberg und Frau Herweg an.

Frau Blotenberg stimmte der Eigenständigkeit der Förderschule Eierkampstraße zu, es sei aber eine Umwidmung von anderen Förderschwerpunkten, keine Ausweitung von Förderschulen.

Die Vorsitzende wies darauf hin, dass die Schule vorher einen anderen Förderschwerpunkt hatte und jetzt eigenständig werde, keine Dependance der Max-Wittmann-Förderschule, und auch in Kürze eine eigene Schulleitung bekomme.

Herr Neumann sprach das Thema Inklusion an. Es werde für die Förderschulen weiterhin viel Geld ausgegeben. Es müsse aber darüber gesprochen werden, wie es in der Zukunft aussehen wird, wenn die Inklusion umgesetzt werden soll, aber gleichzeitig darüber geredet werde, dass mit der Errichtung der Förderschule an der Eierkampstraße den stark steigenden Schülerzahlen Rechnung getragen werde. Es gebe über die Vorgehensweise verschiedenste Theorien wie Auflösung aller Förderschulen oder Abschaffung von nur 70 % der Schulen.

Die Vorsitzende wies auf die Eckpunkte zur Umsetzung der Inklusion hin, die durch die Landesregierung in Düsseldorf veröffentlicht werden müssen. Zu den Förderungen und Planungen gehöre ebenfalls der Schulbau, der im Quartalsbericht der Städtischen Immobilienwirtschaft beinhaltet sein sollte.

Herr Drolshagen äußerte den Wunsch, dass im Zuge einer langfristigen Entwicklung des Zurückfahrens von Förderschulen sollte diesen jedoch nicht Unterstützung versagt werden. Optimale Förderung sei zu jedem Zeitpunkt wichtig, der Schulumstellungs-Prozess dauere Jahre und Schwerpunkte könnten sich eventuell verschieben. Inklusion sei eine langfristige Perspektive, zu diesem Prozess könnten auch die Inklusionsbeauftragten des Schulamtes beitragen.

Beschluss:
Der Schulausschuss empfahl dem Rat einstimmig die Errichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung am Standort Eierkampstraße 2-4 in Dortmund-Hombruch zum Schuljahr 2012/13.




zu TOP 3.2
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Ost; hier: Auflösung der Hauptschule Am Ostpark
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06255-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06255-12-E2)

Es lag folgende Anfrage der Fraktion DIE LINKE vor:

...“aus einer Anfrage der Fraktion DIE LINKE im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (DS-Nr. 05698-11-E2) geht hervor, dass es unter anderem an der HS Am Ostpark als auch an der HS Lützowstrasse und HS In der Landwehr Auffangklassen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge gibt.
Wir bitten daher um Beantwortung folgender Fragen:
· Was geschieht mit den Auffangklassen der oben genannten Schulen?
· Werden in anderen Schulen neue Auffangklassen gebildet?
· Wenn ja, in welchen Schulformen werden neue Auffangklassen gebildet?“


Frau Kosan-Yüzer bat um Beantwortung der kurzfristig eingereichten Fragen zu den Auffangklassen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, da ihre Fraktion dazu noch Beratungsbedarf habe.

Herr Moka (Schulaufsicht) beantwortete Punkt 1 und 2 der Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke mündlich. Zu Punkt 1 – „Was geschieht mit den Auffangklassen der o.g. Schulen?“ - führte er aus, dass die Schüler/Innen ihre Schullaufbahn fortsetzen können, da der ca. 2 Jahre dauernde Prozess den Wechsel der Schüler/Innen auf die entsprechenden Schulformen ermöglicht.
Zu Punkt 2 – „Werden in anderen Schulen neue Auffangklassen gebildet?“ – teilte Herr Moka mit, dass diese Frage noch nicht beantwortet werden kann, da die Entwicklung im Hauptschulbereich und den anderen Schulformen betrachtet werden müsse vor dem Hintergrund der Anmeldezahlen. Danach soll über dieses nachgefragte Angebot beraten werden.
Aus diesem Grund konnte Herr Moka nicht auf Punkt 3 – „Wenn ja, in welchen Schulformen werden neue Auffangklassen gebildet?“ – abschließend antworten.
Die restliche Beantwortung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt.

Herr Dingerdissen stimmte im Namen seiner Fraktion der Empfehlung zu, machte jedoch folgenden Formulierungsvorschlag:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort
Davidisstraße 13 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2014 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird. ...

Der Schulausschuss nahm einstimmig den Änderungsvorschlag von Herrn Dingerdissen zu den finanziellen Auswirkungen an.

Herr Neumann monierte das Fehlen eines weitsichtigen Schulentwicklungsplanes. Die weitere Nutzung von Schulgebäuden nach Schulschließungen solle dem Ausschuss rechtzeitig mitgeteilt werden. Bei den Bekundungen der Schulkonferenz zur Schulschließung und zur allgemeinen Schulentwicklung zur Sekundarschule stelle sich ihm die Frage, ob diese weitere Informationen dazu habe, die dem Ausschuss nicht bekannt seien. Herr Neumann beanstandete, dass der Schulausschuss erst nach internen Beschlussfassungen informiert werde.

Frau Blotenberg stimmte der Vorlage zu. Sie bat aber um Darstellung der Schulentwicklungsplanung in den einzelnen Stadtbezirken im Bereich Sek I unter Berücksichtigung der Grundschülerzahlen. Die Schüler sollten in den Stadtbezirken angemessen, mit guter Qualität und ausreichend versorgt werden. Es reiche nicht aus, nur Schulstandorte aufzulösen.

Frau Herweg sprach nochmals die Brandschutzmaßnahmen an. Der notwendige Sanierungsumfang kann jedoch erst, wie in der Vorlage genannt, nach dem Ende des ersten Quartals bewertet werden.

Unter Berücksichtigung der von Herrn Dingerdissen gewünschten Veränderung („Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort
Davidisstraße 13 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2014 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird.“) empfahl der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung folgenden Entschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Am Ostpark, Davidisstraße 13, 44143 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2013/14 (31.07.2014) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)


zu TOP 3.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-Nord; hier: Zusammenführung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06254-12)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06254-12-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion vor:

... „mit Auflösung der Hauptschulen Am Ostpark und Lützowstraße, die mit der Hauptschule in der Landwehr zusammengeführt wird, bleiben lediglich 12 Standorte vorerst bestehen.
Die SPD-Fraktion im Schulausschuss stellt folgenden Antrag:
Der Schulausschuss fordert die Verwaltung im Rahmen der kontinuierlichen Schulentwicklung auf, die Hauptschulstandorte in Dortmund einer intensiven Überprüfung zu unterziehen und Lösungen für eine zukunftsfähige gesamtstädtische Schullandschaft zu entwickeln.
Dabei sollen u. a. folgende Fragen geklärt und Lösungen aufgezeigt werden:
- Wie schätzen Schulverwaltung und Schulamt die weitere Entwicklung der Hauptschulstandorte in Dortmund ein?
- Können dauerhaft Hauptschulstandorte aufrecht erhalten werden? Welche weiteren
Auflösungen bzw. Zusammenlegungen sind mittelfristig erforderlich?
- Kann dem veränderten Elternwahlverhalten nach höheren Bildungsabschlüssen
und der damit einhergehenden Absage an das System der Hauptschule durch die
Gründung weiterer Sekundarschulen im Stadtgebiet entsprochen werden?
- Inwieweit können aufgegebene Hauptschulgebäude im Rahmen der Schulentwicklungsplanung für andere schulische Nutzungen eingesetzt werden?
- Welche Nachfolgenutzungen sind bereits jetzt für die Gebäude am Ostpark und in
der Lützowstraße nach Auslaufen der Hauptschulen ab dem Jahr 2014/15 geplant?
- Welche Alternativen für nicht mehr schulisch benötigte Gebäude könnten stadtteilbezogen denkbar sein?“

Der Antrag der SPD-Fraktion steht nicht zur Abstimmung und wird zu einer Anfrage, die im Mai beantwortet wird. Herr Spieß führte an, dass es niemandem deutlich sei, wie sich die Situation der Hauptschulstandorte in Dortmund entwickeln werde, es sei ein kontinuierlicher Prozess. Aus diesem Grund werde die Verwaltung aufgefordert, die entsprechenden Informationen zu liefern. Das müsse dann kontinuierlich weitergehen. Herr Spieß wies noch darauf hin, dass bei dieser Vorlage ebenfalls der Vorschlag von Herrn Dingerdissen zu der vorher behandelten Vorlage angewandt werden solle.

Frau Bonekamp sprach die Anmeldezahlen für das nächste Schuljahr an, die in den nächsten Wochen vorliegen werden. Es werde dann über die entsprechenden Zahlen für die Hauptschulstandorte berichtet. Es gebe einen Trend zum massiven Rückgang der Nachfrage der Hauptschulen. Es werde dann im Ausschuss zur Bildung der möglichen Eingangsklassen Informationen geben.

Frau Tölle führte aus, dass es erst in der Mai-Sitzung möglich sei, weiterführende Fragestellungen zu diskutieren. Nach Abschluss des Anmeldeverfahrens könne im Kontext der verschiedenen Schulformen der Sekundarstufe I (mit der neuen Schulform) eine Schlussfolgerung gezogen werden. Dann könnten auch die Fragen aus dem SPD-Antrag beantwortet werden.

Herr Dingerdissen stimmte mit seiner Fraktion der Vorlage zu, mit dem Wunsch der schon beim vorhergehenden TOP geäußerten Änderung Änderung:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort Lützowstraße 75 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2015 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird.

Herr Neumann fragte an, ob es sich bei der Frage der SPD-Fraktion nach der mit dem geänderten Elternwahlverhalten einhergehenden Absage an das System der Hauptschulen nur um die Schließung dieser handele oder ob auch das System der Realschulen hinterfragt werde.

Nach einer kurzen Diskussion stellte die Vorsitzende klar, dass die Verwaltung in der Beantwortung alle Schulformen berücksichtigen werde, um die angefragte zukunftsfähige gesamtstädtische Schullandschaft in einer Schulbedarfsplanung abzubilden.

Frau Blotenberg wünschte insbesondere die Berücksichtigung der Nordstadtschulen in einem Schulentwicklungsplan, um einen „Schultourismus“ der Kinder in die Schulen anderer Stadtteile zu vermeiden. Das Bildungsangebot in der Nordstadt solle qualitativ hochwertig sein.

Frau Herweg ging ebenfalls auf den Antrag der SPD-Fraktion ein und sah die Fragestellung jedoch als Feststellungen an. Sie äußerte den Wunsch, dass in den Schulentwicklungsplan nicht nur die weitere Nutzung von aufgegebenen Hauptschulstandorten sondern auch der Verkauf der Gebäude aufgenommen werde.

Her Spieß ging auf die Diskussion zum Thema Doppelter Abiturjahrgang ein, dass gerade auch in Dortmund höhere Bildungsabschlüsse angestrebt werden. Das sei auch das Elternverhalten. Man müsse dann über die Gründung weiterer Sekundarschulen nachdenken, die sich nicht nur aus den aufgegebenen Hauptschulen ihre Schüler bekommen. Die in der bisherigen Diskussion angesprochenen Fragestellungen seien in der Anfrage enthalten.

Es folgte eine Diskussion über die Art der Fragestellung im SPD-Antrag zur Tagesordnung sowie die Unterscheidung von Antrag zur Tagesordnung bzw. Anfrage. Die Geschäftsführung stellte klar, dass es sich um eine Anfrage handele

Auf Vorschlag von Herrn Rm Dingerdissen nimmt der Schulausschuss einstimmig folgenden Änderungsvorschlag zu den finanziellen Auswirkungen an:

Die Maßnahme hat kurzfristig keine finanziellen Auswirkungen, da der Standort Lützowstraße 75 voraussichtlich bei entsprechendem Bedarf bis Juli 2015 für den Schulbetrieb einer Hauptschule genutzt wird.

Unter Berücksichtigung dieses Änderungsvorschlages empfiehlt der Schulausschuss einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule in der Landwehr, Scharnhorststraße 40, 44147 Dortmund und der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahr 2012/13 (01.08.2012) / Auflösung der Hauptschule Lützowstraße, Lützowstraße 75, 44147 Dortmund zum Schuljahresende 2011/12 (31.07.2012) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG)


zu TOP 3.4
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06108-11)

Frau Bonekamp führte kurz in den Bericht ein. Die Anmeldezahlen zu den Grundschulen seien für das Schuljahr 2012/13 um 315 Schüler, ca. 1,6 %, zurückgegangen im Verhältnis zu den Anmeldezahlen vom Vorjahr. Die demografische Entwicklung zeige, dass Rückgänge zu verzeichnen sind und es somit es zu Schulschließungen komme. Die Mindest-Schülerzahl zur Klassenbildung sei an jedem Standort erreicht worden. Frau Bonekamp führte aus, dass es eine Ankündigung des Schulministeriums zum Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnortnahen Grundschulangebotsausstattung gebe. Dieses sei noch kein Gesetz, aber demnach solle es dann möglich sein, dass es einzügige Grundschulen gebe und die Klassenfrequenz von 24 auf 22,5 Schüler abgesenkt werden könne. Das habe große Auswirkungen auf die Klassenbildung, es würden dann 500 Schulplätze mehr benötigt. Die Absenkung der Mindestgröße von Grundschulen bedeute dann, dass eine Schule ab 92 Kindern existieren könne. Diese Vorgaben des Landes müssten dann bei der zukünftigen Planung berücksichtigt werden. Das bedeute für Dortmund, dass mehr Schulstandorte im Grundschulbereich eine Überlebenschance hätten. Das Land habe mit diesem Verfahren an die ländlichen Gebiete gedacht, um dort ein angemessenes Angebot machen zu können. Aber auch für Dortmund sei das maßgeblich.
Es gebe auch andere Entwicklungen, die einen größeren Flächenbedarf an den Schulen erforderlich machen, das sei der Ausbau der Offenen Ganztagsschule (OGS). Es werde von der Verwaltung einen Vorschlag geben, weitere OGS-Plätze einzurichten. Es seien in diesem Jahr 125 neue Plätze geschaffen worden, weitere 600 Plätze für das kommende Schuljahr sollen beim Land beantragt werden.
Die Diskussion um die Inklusion werde auch deutlich machen, dass ein differenzierter Unterricht erforderlich sei, der in unterschiedlichen Räumen stattfinden müsse. Die Klassen müssten entsprechend kleiner sein, so dass auch dort ein größerer Flächenbedarf entstehe.
Frau Bonekamp ging davon aus, dass die Entwicklung in den Grundschulen in den nächsten Jahren aufmerksam beobachtet werden müsse, um nicht unökonomisch zu große Flächenverbrauche und Leerstände zu haben. Die Entwicklung, die das Land deutlich vorgebe, hat die Verwaltung in Rückkopplung mit der Bezirksregierung zu der Entscheidung kommen lassen, dass in diesem Jahr keine Grundschule geschlossen werden solle, da überall eine Klassenbildung möglich war.

Herr Neumann stellte eine Frage zur Auflösung einer 4. Klasse an der Grundschule Am Dorney zum 2. Halbjahr, weil 8 von vorher 58 Kindern nicht mehr da seien. Die Verwaltung konnte die Frage nicht beantworten, Frau Tölle sagte zu, Herrn Neumann durch das Schulamt über den Verbleib dieser 8 Schüler/Innen zu informieren.

Herr Kunstmann zeigte sich erstaunt über die zurückgehenden Schülerzahlen an den Grundschulen, sah das jedoch als Chance für die Bildung von kleinen Grundschulklassen an, insbesondere auch im Hinblick auf Inklusion.

Die Vorsitzende schlug vor, zum nächsten Schulausschuss Herrn Bandulewitz vom Schulamt einzuladen, um die Irritationen zu den Anmeldezahlen zu klären

Frau Blotenberg zeigte sich nicht zufrieden mit der Darstellung der Anmeldezahlen, da auch noch die Zahlen zur Inklusion fehlten, sie nahm die Vorlage jedoch zu Kenntnis. Die Zahlen zur Klassenstärke seien für inklusiven Unterricht zu groß. Es sei nicht vermittelbar, wenn eine Schule mit 31 Anmeldungen eine Klasse bilde, mit ggfs. Kindern im Gemeinsamen Unterricht, und dann eine andere Schule direkt daneben mit weniger Anmeldungen 2 Klassen bilde. Das sei ein Bildungsunterschied in den einzelnen Schulformen.

Die Vorsitzende traf die Entscheidung, dass die Vorlage heute nicht zur Kenntnis genommen, sondern in die nächste Sitzung geschoben werde, zu der dann auch Herr Bandulewitz eingeladen werde.

Frau Herweg bat darum, nach Abschluss des Anmeldeverfahrens die aktualisierten Zahlen schnellstmöglich vorgestellt zu bekommen. Es wurde klargestellt, dass Frau Herweg das Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen gemeint hatte. Diese Verfahren sei noch nicht abgeschlossen, die Zahlen werden danach aber schnellstens zur Verfügung gestellt.

Herr Spieß sprach das Verfahren an. Es könne keine Kenntnisnahme geschoben werden, da der Ausschuss Kenntnis genommen habe. Als Zusatzantrag könne die Einladung von Herrn Bandulewitz gesehen werden.

Die Vorsitzende nahm das zur Kenntnis. Ins Protokoll wird die Kenntnisnahme der Vorlage aufgenommen.

Frau Altundal-Köse fragte wie Frau Blotenberg zusätzliche Informationen an. Zur Nordmarkt-Grundschule seien lt. Vorlage noch keine abschließenden Zahlen möglich., da sich diese in den Sommermonaten noch ändern werden. Sie bat darum, die aktualisierten Zahlen dann nachzureichen.

Herr Dallmann sagte dazu, dass die Zahlen nicht vor den Sommerferien vorliegen werden, da es für die Eltern die Möglichkeit gebe, ihre Kinder in den Sommerferien anzumelden. Die konkreten Zahlen werden mit der Schulstatistik vorgelegt werden.

Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Anmeldeverfahren 2012/13 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Nummernschilder an Klassentüren
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06032-11-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„..Die Verwaltung wird zur besseren Identifizierung bei Gefahrenlagen beauftragt, im Dialog mit der Polizei die Klassenzimmertüren in sämtlichen Dortmunder Schulen mit
eindeutigen Kennzeichnungen zu versehen.

Das Polizeipräsidium Dortmund hat 2007 den Dortmunder Schulen und dem
Schulverwaltungsamt Handlungsempfehlungen für die Bewältigung einer AMOK-Lage
übergeben. U. A. wird empfohlen, Raumbezeichnungen in den Schulgebäuden
anzubringen. Die Raumbezeichnungen sollen Personen, die sich während einer
AMOK-Lage in einem Raum verbarrikadieren, in die Lage versetzten, eindeutig und
für Außenstehende nachvollziehbar mitzuteilen, in welchem Raum der Schule sie sich
aufhalten.
Aufgrund dieser Empfehlungen wurden zusätzlich zu den äußeren Beschilderungen
auch Raumbezeichnungen in den Räumen angebracht.
Nach Absprache mit der Polizeibehörde wurden als zusätzliche Maßnahme
Grundrisspläne und Generalschlüssel der Schulen in den jeweiligen Nachbarschulen
hinterlegt. Damit wird gewährleistet, dass die Polizei betroffene Bereiche schnell
lokalisieren kann.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.6
Wasserspender in Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05602-11-E2)
Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:


1. Wie viele Wasserspender wurden bei der Grundschule Kleine Kielstrasse in Dortmund
aufgestellt?
In der Grundschule Kleine Kielstrasse wurden 2 Wasserspender aufgestellt.
2. Welche nachweisbare Nutzung durch die Kinder konnte bislang verzeichnet werden?
Nach Auskunft der Schulleiterin der Grundschule Kleine Kielstrasse, Frau
Schultebraucks-Burgkart, liegen keine Erkenntnisse hierüber vor.
3. Welche nachweisbaren Einflüsse auf die Ernährungsgewohnheiten der Kinder konnten
bislang durch die Nutzung der Wasserspender festgestellt werden?
Das Kindernährungsinstitut hat im Jahr 2008 die „trinkfitStudie“ initiiert und in
Dortmund begleitet. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse wurden in der anhängenden
Publikation zusammengefasst und veröffentlicht. (s.Anhang)

4. Wie hoch sind die kalkulierbaren Kosten einer flächendeckenden Aufstellung von
Wasserspendern an allen Dortmunder vorhandenen Schulen?
Die Anschaffung eines Wasserspenders beträgt ca. 2000,- € In diesen Kosten sind
noch keine Installationskosten (z.B. Wasserleitung etc.) enthalten. Die
Wartungskosten eines Gerätes betragen ca. 1.700,- € jährlich.

5. Sind der Verwaltung aus anderen Kommunen vergleichbare Feldversuche und deren
Ergebnisse bekannt?
Der Verwaltung liegen keine Erkenntnisse aus vergleichbaren Feldversuchen anderer
Kommunen vor.“

Herr Dingerdissen sprach den Punkt 2 der Beantwortung „Welche nachweisbare Nutzung durch die Kinder konnte bislang verzeichnet werden?“ an. Die Schulleitung der Grundschule Kleine Kielstraße hatte angegeben, dass dazu keine Erkenntnisse vorlägen. Herr Dingerdissen meinte, dass es Angaben zur Nutzung der Wasserspender geben müsse, wenn sie an der Schule installiert worden seien. Die angegebenen Kosten seien seinen Hinweisen zufolge zu hoch angegeben. Seine private Recherche zu dem Thema habe ergeben, dass Kinder und Jugendliche nicht sehr begeistert von diesen Wasserspendern seien. Die Erkenntnisse darüber sollten gfs. anders gewonnen werden. Wenn die Angaben über die Kosten stimmen, sei das zu teuer. Herr Dingerdissen dankte der Verwaltung für die Information.

Herr Kunstmann stimmte zu, dass die Wasserspender und deren Wartung zu teuer seien.

Der Ausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.7
Sekundarschule

Die Vorsitzende sprach nochmals die gemeinsame Behandlung der Tagesordnungspunkte 3.7 und 6.7 an. Sie bat die Verwaltung um den mündlichen Bericht.

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor (zu TOP 6.7, Drucksache Nr.: 06423-12):

„…die SPD-Fraktion beantragt, den Punkt „Sekundarschule in Westerfilde“ in der nächsten Sitzung vorzusehen und die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand über die Vorbereitungen zum Start der Schule im nächsten Schuljahr zu bitten.“


Frau Tölle teilte mit, dass nur ein kurzer Zwischenbericht gegeben werde, da das Anmeldeverfahren erst am Ende der Woche abgeschlossen werde. Der Rat habe nach der letzten Schulausschuss-Sitzung am 15.12.2011 den erforderlichen Beschluss gefasst, die Schulverwaltung habe den notwendigen Antrag bis zum 20.12.2011 beim Ministerium für Schule und Weiterbildung und der Bezirksregierung vorgelegt. Die Genehmigung wurde dann von der Bezirksregierung Arnsberg erteilt, sowie ebenfalls die Zustimmung des Ministeriums.
Somit wurden fristgerecht alle Erfordernisse der Verwaltungsebene für das Anmeldeverfahren trotz der engen Zeitgrenze erfüllt.
Die Voraussetzung für die Errichtung der Schule ist die Bildung von 3 Klassen mit jeweils 25 Schülern. Am 27.01.2012 wurde mit dem Fachbereich Schule und den Partnern vor Ort in Westerfilde ein Tag der offenen Tür durchgeführt. Dieses fand positive Resonanz, es haben ca. 150 Eltern mit Kindern teilgenommen und sich informiert über die pädagogischen Angebote. Anwesend waren ebenfalls die Kooperationspartner zum Thema Oberstufe. Seit dem 13.02.2012 findet das Anmeldeverfahren statt. Die Ergebnisse können erst nach Schluss dieses Verfahrens mitgeteilt werden. Die Bezirksregierung Arnsberg habe den Leiter der Realschule und stellvertretend die Leiterin der Hauptschule berufen für die Durchführung des Anmelde- und Aufnahmeverfahrens und zur Vorbereitung des Schulbetriebs.
Bis zum neuen Schuljahr müssen dann die notwendigen Personalmaßnahmen getroffen werden. Diese Stellen werden ausgeschrieben. Dieses werde mit der Bezirksregierung durchgeführt.
Frau Tölle sagt kontinuierliche Berichterstattung zu.

Frau Blotenberg sprach den Vorschlag zur Tagesordnung der SPD-Fraktion an. Es gab die Änderung von der Gemeinschaftsschule zur Sekundarschule. Sie stellte die Frage, ob es jetzt nach dieser Änderung der Begrifflichkeit keine Federführung des Oberbürgemeisters mehr gebe, denn es gab einen Beschluss im Schulausschuss, dass permanent über diese Schulform berichtet werden solle. Sie konkretisierte den Vorschlag dahingehend, dass der Schulausschuss über alle Maßnahmen, die zur Gründung der Sekundarschule (vorher Gemeinschaftsschule) geführt haben, intensiv unterrichtet und eingebunden werde. Das müsse bis zum Schulbeginn und darüber hinaus geschehen. Es sei ein Pilotprojekt in Dortmund, der Schulausschuss möchte dieses engmaschig begleiten. Sie zeigte Unverständnis für den SPD-Antrag und die gemeinsame Behandlung.

Herr Spieß äußerte sich zum Vorschlag zur Tagesordnung als Bitte um Stellungnahme. Es solle kontinuierlich informiert werden.

Herr Neumann hatte noch einige Fragen an die Verwaltung, die beim nächsten Mal beantwortet werden sollen.
- Welche Lehrerempfehlungen wurden für die Kinder jeweils ausgesprochen? Daraus könne man dann die spätere Struktur der Schule sehen, die Zügigkeit und Differenzierung.
- Sollte die Anmeldezahl der Dortmunder Schüler nicht ausreichend sein, könne man die weiteren Schüler aus den Nachbarstädten wie Waltrop oder Lünen nehmen. Dort müssten dann die Räte und die Schulkonferenzen darüber entscheiden.
- Die Schülerzahl pro Klasse sei begrenzt auf 90 Schüler. Was passiere, wenn 90 Schüler angemeldet werden? Dann seien es 30 Schüler pro Klasse, nach oben gebe es keine Begrenzung.
- Kurzfristig sollten zu den 25 Schülern noch 5 Schüler aus dem Inklusionsbereich kommen. Das pädagogische Konzept sehe vor, dass die Kinder eigenständig arbeiten sollten, die Lehrer sollten mehr Verantwortung an die Kinder abgeben und zu Lernberatern werden. Er stelle sich das schwierig vor.
Diese Fragen möchte Herr Neumann beantwortet haben, wenn Ergebnisse der Sekundarschule vorliegen.

Herr Drolshagen bat um die Begrifflichkeit „Menschen mit Behinderungen“ und nicht Behinderte. Die Förderschwerpunkte würde er als „herausforderndes Verhalten“ bei den Schülern aus bestimmten Förderschwerpunkten bezeichnen.
In der vorhergegangenen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerks waren Herrn Hilsmann und die beiden Inklusionsbeauftragten, Frau Dreistein und Herrn Glasmeier, anwesend, die sich um diese Dinge kümmern. Es solle abgewartet werden, welche Anpassungen kommen. Den Pädagogen sollte man die Regelungen überlassen, wenn Schülerinnen und Schüler mit „herausforderndem Verhalten“ in den Klassen seien. Es könne dann sein, dass die Pädagogen die Klassenstärke massiv reduzieren müssen. An solche Maßnahmen müsse man sich gewöhnen, es solle nur jetzt keine hypothetischen Diskussionen geben.

Herr Kunstmann führte an, dass nie davon gesprochen wurde, zum jetzigen Zeitpunkt an der Sekundarschule eine inklusive Klasse eingerichtet werden soll.
Herr Kunstmann hatte eine Frage zum gymnasialen Standard an der Sekundarschule. Wie viele Sek II-Lehrer werden zum Beginn des nächsten Schuljahres, wenn diese Schulform kommen sollte, dort unterrichten?

Die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion ist nach Rückfrage an die SPD-Fraktion erledigt.

Der Schulausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur Sekundarschule zur Kenntnis.



zu TOP 3.8
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds im Schuljahr 2011/12
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06286-12)

Der Schulausschuss nahm die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2011/12 zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund
hier: Abschlussbericht (Stichtag 15.11.2011)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06067-11)

Der Schulausschuss nahm den Abschlussbericht der Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes des Bundes und des Investitionsförderungsgesetzes des Landes NRW in Dortmund zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche
- unbesetzt -


6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schultrojaner
Anfrage zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06085-11)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„…Welche Regelungen sind in Dortmund zwischen den Schulen und den Lehrern
zur privaten Nutzung von Schulcomputern getroffen worden? Ist die private Nutzung von Computern im Besitz der Schulen durch Lehrer arbeitsvertraglich oder per Anweisung ausgeschlossen worden? (Bitte ggf. nach Schulen aufschlüsseln)

Wie gestalten sich die Zuständigkeiten zwischen Land NRW und Dortmund
bezüglich der Umsetzung der in § 6 des im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG festgelegten Überprüfung von urheberrechtlichen Verstößen an Schulen? (Bitte aufschlüsseln nach Zuständigkeit und Institution)

Wie erfolgt die konkrete Umsetzung der in § 6 des im Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG bestimmten Verpflichtung der Länder auf kommunaler Ebene?

Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl der Schulformen und einzelnen Schulen für die
stichprobenartige Überprüfung? Wie erfolgt die Überprüfung in den Schulen? Welche Daten und Eigenschaften des überwachten Systems sollen überwacht, übermittelt und gespeichert werden?

Wie gestaltet sich der personelle, finanzielle und zeitliche Mehraufwand in den kommunalen Verwaltungen durch diese Überprüfung? (Bitte aufschlüsseln nach Art des Mehraufwands)

Was soll im Falle eines identifizierten Verstoßes gegen das UrhG konkret passieren? Wer soll in welchem Maße und auf welcher Rechtsgrundlage belangt werden (Lehrer, Schulleiter, etc.)? Wie soll zwischen „unschuldigen“ und „schuldigen“ Nutzern des betroffenen Schulcomputers unterschieden werden? Wie soll die Identität des betroffenen Nutzers zweifelsfrei festgestellt werden?

Wurden oder werden entsprechende Gremien (Schulkonferenzen, Schülervertretungen
etc.) über den Einsatz der Software informiert und wenn ja, in welcher Form geschieht dies? Wenn nein, warum nicht?“

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.


zu TOP 6.2
Bundeswehr an Dortmunder Schulen
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06211-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 06211-12-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„…die Fraktion DIE LINKE bittet um die Beantwortung folgender Fragen:
Ist die Bundeswehr in der Vergangenheit an Dortmunder Schulen aufgetreten?
An welchen Schulen (bitte nach Schultypen aufschlüsseln)?
Wann genau war das und wie lange haben diese Veranstaltungen gedauert?
Wie viele Schülerinnen und Schüler haben daran teilgenommen?
Wer hat die Bundeswehr eingeladen?
Sind in Zukunft weitere Veranstaltungen geplant? Wann und wo sollen sie stattfinden?
Werden die Schülerinnen und Schüler über ihr Recht informiert, sich Werbung der Bundeswehr zu verbitten?
Wird die Stadt Dortmund die Schüler/innen in Zukunft über ihr Recht informieren, sich
Werbung durch die Bundeswehr zu verbitten? Wenn nein, warum nicht?
Auf welcher rechtlichen Grundlage fanden/finden diese Werbeauftritte statt?
Waren weitere Personen zu diesen Veranstaltungen eingeladen, z.B. im Rahmen einer
Podiumsdiskussion?
Zu welchen Themen wurde eingeladen?
Wer war eingeladen (z. B. Jugendoffiziere)?
Hält die Verwaltung solche Einladungen für sinnvoll?“

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.


zu TOP 6.3
Anne-Frank-Gesamtschule
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06393-12)
Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der CDU-Fraktion vor:

„…die CDU-Fraktion im Schulausschuss bittet darum, o. g. Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses am 15.02.2012 zu setzen.

Wir werden unser Anliegen baldmöglichst konkretisieren….“

Der TOP wurde zurückgezogen.



zu TOP 6.4
Mittagsverpflegung an Gesamtschulen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06419-12)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„…die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bitte um Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung:

Nach unseren Informationen gibt es im Dortmunder Stadtgebiet verschiedene Gesamtschulen,
an denen die Mittagsverpflegung der Schülerinnen und Schüler gefährdet ist und
die Gefahr besteht, das diese nach den Sommerferien komplett eingestellt werden muss.
An den betreffenden Schulen organisiert und garantiert zurzeit der jeweilige Förderverein
die Mittagsverpflegung. Es handelt sich dabei um die Gustav-Heinemann-GS in Huckarde,
die Heinrich-Böll-GS in Lüdgendortmund, die Geschwister-Scholl-GS in Brackel, die Gesamtschule Gartenstadt sowie die Gesamtschule Brünninghausen.

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um die Beantwortung der folgenden Fragen
gebeten:

1. Welche Kenntnisse hat die Verwaltung hinsichtlich der Gefährdung der Mittagsverpflegung durch die Fördervereine an den genannten Schulen?

2. Wer stellt zurzeit das Personal und wie wird es bezahlt?

3. Welche Überlegungen sind der Verwaltung bekannt, den eventuellen Wegfall von AGH
und/oder der Maßnahme JobPerspektive zu kompensieren (z.B. durch die Maßnahme
Bürgerarbeit)?
4. Werden für die Küchenarbeit auch Menschen mit Behinderung eingesetzt?

5. Welche Informationen liegen der Verwaltung über den Krankenstand des eingesetzten
Personals vor?
6. Wer finanziert die benötigten Gerätschaften, Geschirr sowie Putz- und Spülmittel?

7. Was geschieht, wenn die Fördervereine nicht mehr in der Lage sind, eine Mittagsverpflegung anzubieten?

8. Welche Möglichkeiten der Unterstützung sieht die Verwaltung, damit eine Mittagsverpflegung gewährleistet werden kann?“

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.


zu TOP 6.5
Schulreinigung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06418-12)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06418-12-E1)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion B’90/Die Grünen vor:

„…vor dem Hintergrund der im Jahr 2009 wieder eingeführten Grundreinigung an Schulen
wird die Verwaltung gebeten, unter dem o.g. Punkt die folgenden Fragen zu beantworten
1) Welche Schulen werden in 2012 grundgereinigt?
2) Wie sieht das momentan praktizierte Verfahren der Intervallreinigung an den Schulen
aus?“

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen


zu TOP 6.6
Fritz-Henßler-Berufskolleg
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06422-12)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion bittet, den TOP Fritz-Henßler-Berufskolleg für die nächste Sitzung vorzusehen.
Die Verwaltung wird um einen ausführlichen Sachstand gebeten, wie und in welcher
Art und Weise jetzt die Sanierung und/oder der Neubau des Berufskollegs im Brügmannzentrum schnellstmöglich in Angriff genommen werden kann.“

Die Beantwortung erfolgt in der nächsten Sitzung schriftlich bzw. ggfs. mündlich durch das zuständige Fachamt. (Liegenschaftsamt – der angeforderte BE war nicht anwesend)


zu TOP 6.7
Sekundarschule in Westerfilde
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06423-12)
Der Tagesordnungspunkt 6.7 wurde zusammen mit TOP 3.7 behandelt.


zu TOP 6.8
Investitionsmittel anderer Fachbereiche für Schulsanierung
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06424-12)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:

„…die SPD-Fraktion beantragt, den o. g. Punkt für die nächste Sitzung des Schulausschusses vorzusehen und die Verwaltung um eine Stellungnahme zu bitten.
Bei den HH-Beratungen für das Jahr 2011 hatte der Rat beschlossen, dass Investitionsmittel
anderer Fachbereiche, die in 2011 nicht umgesetzt werden können, vorrangig zu
Gunsten von größeren Instandhaltungsmaßnahmen an Schulen einzusetzen sind.
Anlass war die Klage der Bezirksvertretungen, dass regelmäßig von der Verwaltung Maßnahmevorschläge
für Schulen (z.B. Toilettensanierung, Fenstererneuerung usw.) unterbreitet
werden, die den Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel der Bezirksvertretungen
weit übersteigen.
Die Verwaltung wird gebeten darzustellen, welche Maßnahmen in welcher Höhe aus diesem
„Restmittel-Sondertopf“ für Schulsanierung umgesetzt worden sind oder ggf. noch
finanziert werden sollen.“

Die Beantwortung der Fragen soll schriftlich erfolgen.







Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und beendete den öffentlichen Teil der Sitzung um 17.50 Uhr.







S c h n i t t k e r R ü d i n g F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin