N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 13.04.2016
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND NRW)

Meike Hötzel (BUND NRW)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dietrich Büscher (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Dr. Hans-Dieter Otterbein (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Bernd Stangl (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Matthias Scharmach (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus-Dieter Horn (SDW Landesverband NRW e.V.)

Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe“ e.V.)

Siegfried Wittwer (Landesjagdverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Thomas Friedhoff (Landessportbund Nordrhein-Westfalen e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Bruno Schreurs (BUND NRW)

Dr. Erich Heinrich Kretzschmar (NABU Landesverband Nordrhein-Westfalen e.V.)

Barbara Brunsing (LNU Nordrhein-Westfalen e.V. -LNU-)

Klaus Popma (Fischereiverband Nordrhein-Westfalen e.V.)
3. Verwaltung

Herr Höing (60/2)

Herr Dr. Rath (60/2)

Herr Diedrich (60/2)

Frau Viets (60/ 2)

Frau Scheffel-Heidrich (60/2)

Frau Niedergethmann (61/4-4)

Herr Sagolla (61/3)
4.
Gäste

Claudia Weiß

Detlef Münch (Ratsmitglied)

Maren Wiegand

Dagmar Uttich

Tim Rödder

Ursula Trojan (BUND)

Maria Niehues (AGARD)

Stephanie Wetzold-Schubert (AGARD)

Harry Lausch (NABU)

Volker Heimel (NABU)

Guido Hemmer (Ökoplan)

Jochen Helle (BUND)

Christoph Haep (RVR Ref. 11)


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 13.04.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 Wickede-West (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 138), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03390-16)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03756-16)
2.3 Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

2.4 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

3. Berichte

3.1 Streuobstwiesen in Dortmund
Bericht

3.2 Vorstellung der Landschaftswachtkandidatin für den Landschaftswachtbezirk Hörde-Süd

3.3 Hochwasserrückhaltebecken Mengede: Erhaltung der Vogelpopulationen
Bericht

3.4 Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Dr. Otterbein - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde und dass der Beirat beschlussfähig ist.



1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Westermann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.




zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde aus aktuellem Anlass um den Tagesordnungspunkt „3.5 Erhalt eines Biotops auf dem Gelände des Gewerbegebietes Hansa“ erweitert.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 5. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.

Herr Quittek fragte in dem Zusammenhang nach der dem Beirat zugesagten Karte der städtischen Grundstücke als Arbeitsgrundlage. Herr Höing sagte zu, eine entsprechende Anfrage an das Liegenschaftsamt zur Erstellung dieser Karte zu stellen. Herr Quittek bat diese innerhalb der nächsten 3 Wochen dem Beirat zur Verfügung zu stellen, hier wäre eine digitale Version zunächst ausreichend.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.

zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 9. öffentliche Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde einstimmig ohne Änderungswünsche genehmigt.


2. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 – Wickede-West -
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses Br 196 – Wickede-West - vom 15.05.2002, Aufstellung des Bebauungsplanes Br 196 Wickede-West (gleichzeitig tlw. Änderung des Bebauungsplanes Br 138), Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03390-16)

Frau Niedergethmann (61/4-4) stellte die o.g. Vorlage vor.

Nach Vortrag von dem Frau Niedergethmann erläuterte Herr Quittek den u.g. Beschluss. Herr Dr. Gelmroth machte auf die Sperrung der Eichwaldstraße aus Gründen des Amphibienschutzes aufmerksam. Herr Büscher verwies auf die Aufrechterhaltung der sich in diesem Bereich befindlichen geografischen Blickachse.

Ergänzend wies Herr Westermann in diesem Rahmen auf den erneuten Verlust wertvoller Ackerflächen hin.




Einstimmiger Beschluss

Der Beirat lehnt die geplante Wohnbebauung Wickede-West entschieden ab und verweist auf seine diesbezüglichen Beschlüsse vom 20.02.2002, 11.02.2004 und 20.4.2005.

Zwar soll die beanspruchte Fläche reduziert werden, die geplante Ausdehnung nach Westen stellt aber immer noch einen gravierenden Eingriff in die Landschaft dar.

Der Beirat hat die geplante Wohnbebauung im Rahmen seiner Stellungnahme zum Flächennutzungsplan als die ökologisch bedenklichste in ganz Dortmund bewertet und sich dabei u.a. auf städtische Gutachten bezogen. Die Umweltqualitätsziele zur Freiraumentwicklung der Stadt fordern den Ausschluss weiterer baulicher Entwicklung und Flächenversiegelung. Das Fläche des geplanten Wohngebietes umfasst eine wertvolle Feldflur, an die sich nördlich eine Wiesen- und Heckenlandschaft (Biotopverbundsystem Stufe 2) sowie das das geplante Naturschutzgebiet "Wickeder Holz“ anschließt.

Der Umweltplan der Stadt Dortmund stellt das Gebiet als wichtigen Erholungsraum dar. In der Grundlagenkarte 2 des Landschaftsplan-Vorentwurfs ist die Fläche als „unzerschnittener verkehrsarmer Raum“ dargestellt.

Das geplante Baugebiet grenzt unmittelbar an ein Landschaftsschutzgebiet und liegt innerhalb des im Lärmaktionsplan der Stadt dargestellten lärmarmen Gebietes. Der hohe Grundwasserspiegel würde zudem aufwändige Maßnahmen zur Entwässerung und zum Hochwasserschutz erfordern.

Weiterhin handelt es sich um Ackerland, welches landwirtschaftlich wertvoll ist und zu schonen wäre.

Hintergrund

Die Fläche befindet sich im sog. Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds“ der Stadt. Dieses wurde 1998 zur beschleunigten Ausweisung von Wohnbauland und zur Erschließung von Finanzmitteln für den städtischen Haushalt gegründet. Als Grundkapital dienten im städtischen Besitz befindliche oder angekaufte Grundstücke, die damals nicht im Flächennutzungsplan als Bauland vorgesehen waren. Ein Großteil dieser Grundstücke wurde ohne Beachtung ökologischer Belange angekauft. Diese Grundstücke sollen mit Gewinn an bauwillige Unternehmen und Privatpersonen als Bauerwartungsland veräußert werden.

Im Sondervermögen enthalten sind neben der Fläche Wickede-West weitere aus ökologischer Sicht bedenkliche Flächen wie Tulpenstraße (Sölderholz), Rhader Weg (Bövinghausen) und in Grevel. Mit der Aufnahme dieser Flächen in das Sondervermögen werden Sachzwänge für das Bebauungsplanverfahren geschaffen.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203 - Adelenstraße -
hier: I. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der öffentlichen Auslegung; II. Satzungsbeschluss; III. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 03.02.2016; IV. Beschluss zum Abschluss des Städtebaulichen Vertrages zur Aufstellung des Bebauungsplanes Ap 203
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03756-16)

Herr Quittek stellte den Antrag die o.g. Vorlage zur Kenntnis zu nehmen. Es handele sich um einen bereits erfolgten Satzungsbeschluss.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Sachstand Gartenstadtradweg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03838-16)

Herr Haep (RVR), Herr Hemmer (Ökoplan) und Herr Sagolla (61/3) stellten den Sachstand des 7,8 km langen Gartenstadtradweges (s. Präsentationen als Anlagen zur Niederschrift) vor. Herr Hemmer bezog sich hier insbesondere auf das Artenschutzgutachten. Herr Heimel hat die Fledermauskartierung sowie die botanische Kartierung durchgeführt und stellte kurz seine Schlussfolgerungen vor. Anhand von Bildmaterial erläuterte Herr Dr. Otterbein den aktuellen Status vor Ort.

Nach ausführlicher Diskussion nahm der Beirat die Vorlage ohne förmlichen Beschluss zur Kenntnis.

Einzelne Beiratsmitglieder baten um Beachtung folgender Punkte:

- Die Trasse stellt ein ökologisches Vernetzungselement zwischen Phoenix-See und Westfalenhütte u.a. für die Kreuzkröte dar. Hier ist es wichtig offene Schotterflächen zu erhalten bzw. zu schaffen.
- Die Gichtgasleitung sollte aus ökologischen Gründen vor oder während der Baumaßnahme entfernt werden, um einen weiteren Eingriff zu vermeiden. Dies müsste in der Planung berücksichtigt werden.
- Für die Realisierung des Radweges müsste an beiden Seiten des Weges aus Gründen der Verkehrssicherheit Freiraum geschaffen werden. Um die Verkehrssicherungspflicht zu gewährleisten, müssten ggfls. eine hohe Anzahl von Bäumen gefällt bzw. es dürften keine Bäume neu gepflanzt werden.
- Es gebe alternative Fahrradwege (u.a. den „Bananenradweg“), die auch genutzt werden könnten. Es sollte sowohl der Bedarf als auch die Notwendigkeit für einen solchen neuen Radweg geprüft werden.
- Als Belag sollte eine wassergebundene Decke gewählt werden und keine Asphaltierung, bei der es in den Wintermonaten zu einer für die Radfahrer gefährlichen Überfrierung der Asphaltschicht kommen kann. Die wassergebunden Decke ist auch aus Naturschutzgründen dem Asphalt vorzuziehen.
- Der geplante Fahrbahnbelag sollte in seiner Breite von 4 m auf 3 m reduziert werden.
- Die Empfehlung von Herrn Hemmer (Kap. 5.5 aus der ASP 2; S. 28) sollte - bis auf den Satz zu den Fieder-Zwenken-Beständen am ehemaligen Güterbahnhof Körne - aufgegriffen und umgesetzt werden.
- Es sollte ein detailliertes ökologisches Konzept mit Ausgleich und Ersatz (z.B. Anlage von Totholzhaufen, Schotterinseln, etc.) zur Abstimmung mit dem Naturschutz entworfen werden, so dass man Nebenflächen so gut wie möglich gestaltet. Eventuell könnte man sogar Flächen dazu nehmen, um z.B. Gewässer für die Kreuzkröte anzulegen.
- Der Eingriff sollte im Sinne des Artenschutzes minimiert werden.
- Es sollte ein Maßnahmen- und Pflegeplan entwickelt werden, der langfristig gewährleistet, dass die jetzige hochwertige ökologische Qualität in anderer Weise auch später vorhanden ist.


zu TOP 2.4
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Herr Diedrich (60/2-1) stellte die o.g. Vorlage vor. Auch wies er daraufhin, dass sich die hier genannte Naturdenkmalverordnung nur auf den städtischen Innenbereich bezöge, da die anderen Naturdenkmäler im Landschaftsplanverfahren geprüft werden.

Auf Nachfrage von Herrn Quittek erklärte Herr Diedrich, dass die Privatbäume 2 x im Jahr durch einen amtlich bestellten Sachverständigen kontrolliert werden. Im Rahmen dieser Kontrollen zur Erhaltung des einzelnen Naturdenkmales wird auch geprüft, ob Maßnahmen erforderlich sind.

Im Weiteren wurden dann Vorschläge für die Aufnahme weiterer prägnanter Bäume in die Naturdenkmalverordnung unterbreitet.

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat stimmt der Vorlage zu, empfiehlt die Prüfung folgender weiterer Bäume auf Aufnahme in die Naturdenkmalverordnung:
- Trauerbuche in Dortmund-Dorstfeld, Innenstadt-West, im Schulte-Witten-Park, nördlich des OV 028 B,
- Zwei Bäume mit entsprechender Größe, ebenfalls in Dortmund-Dorstfeld, im Bereich des Straßenknicks Sachsenwaldstraße/Rheinische Straße,
- Trauerbuche sowie 3 weitere Buchen im Bereich der Max-Eyth-Straße, Ecke Stadtrat-Cremer-Allee.

Der Beirat bittet um Weitergabe dieser Anregungen an die weiteren beteiligten Gremien.


3. Berichte

zu TOP 3.1
Streuobstwiesen in Dortmund

Herr Quittek und Herr Helle (BUND) stellten die Arbeit des BUND auf den Streuobstwiesen anhand einer PowerPointPräsentation vor. Diese wird für das Protokoll in überarbeiteter Form zur Verfügung gestellt (s. Anlage). Der BUND pflegt im Auftrag des Umweltamtes drei Streuobstwiesen in Derne und Kirchderne. In den Patenschaftsverträgen sind entsprechende Hinweise für den Obstbaumschnitt und die Wiesenpflege enthalten.

Herr Dr. Rath erläuterte, dass im Stadtgebiet insgesamt 79 private und städtische Streuobstwiesen vom Umweltamt erfasst sind und stellte eine entsprechende Karte vor. Die städtischen Streuobstwiesen werden seit 2 – 3 Jahren sukzessive wieder näher betrachtet. Hier wurden im ersten Schritt die Flächen z.B. durch Nutzungsvereinbarungen mit Siedlerverbänden, Beweidungen etc. wieder frei gelegt. Im zweiten Schritt muss nun geprüft werden, inwieweit und wo Gehölzschnitte vorgenommen werden müssten. Im Nachgang zur Sitzung legte der BUND Hinweise zur Pflege der Obstbäume vor (s. Anlage). Die vom Umweltamt dem BUND in Form einer Patenschaft übertragenen Flächen zur Streuobstnutzung müssen zweimal pro Jahr beweidet oder gemäht werden (Forderung der Stadt Dortmund).

Herr Dr. Rath sagte zu, die Liste und Karte der Streuobstwiesen in Dortmund dem Beirat zur Verfügung zu stellen.


zu TOP 3.2
Vorstellung der Landschaftswachtkandidatin für den Landschaftswachtbezirk Hörde-Süd

Frau Claudia Weiß stellte sich dem Beirat als neue Landschaftswachtkandidatin für den Landschaftswachtbezirk Hörde-Süd vor.

Frau Weiß erklärte, dass sie den Bezirk seit ihrer Jugend kenne und ihr die Natur am Herzen liege. Sie würde die „Hot Spots“ des Bezirkes kennen und möchte gern durch Meldungen z.B. von Müllablagerungen im Sinne der Natur gegensteuern.

Weiterhin ist sie Mitglied im erweiterten Vorstandes der Kreisjägerschaft Dortmund und ist aktiv in der Rollenden Waldschule und im Jagdhorn-Bläsercorps.

Herr Dr. Otterbein dankte für die Vorstellung und erklärte, dass die eventuelle Wahl in der nichtöffentlichen Sitzung erfolgen würde.


zu TOP 3.3
Hochwasserrückhaltebecken Mengede: Erhaltung der Vogelpopulationen

Herr Dr. Kretzschmar wies nochmals auf den Film von Frau Uttich und Herrn Lemm hin.

Das HRB Mengede ist ein technisches Bauwerk, an dem die Baumaßnahmen noch nicht abgeschlossen sind. Laut Planunterlagen wird es sich noch weiter verändern. Jedoch hat sich das Gebiet schon jetzt so hervorragend entwickelt, dass dort nicht nur 120 verschiedene Vogelarten anzutreffen sind. Vielmehr seien sogar darunter 70 Rote-Liste- bzw. planungsrelevante oder schützenswerte Arten, darunter auch der Kiebitz mit ca. 7 Brutpaaren. Hier lebt derzeit 80-90 % des Kiebitzvorkommens in Dortmund. Auch der Flussregenpfeifer wurde dort gesichtet. Weiterhin wurde der Kammmolch, die Ringelnatter und auch Fledermäuse entdeckt.

Um eine dauerhafte Aufrechterhaltung der Artenvielfalt zu gewährleisten, müsse rechtzeitig jegliche aufkommende Verbuschung entfernt werden.

Herr Höing erklärte, dass er Herrn Dr. Kretzschmar dankbar sei für die Aufbereitung der Daten und die Kontaktaufnahme mit der Emschergenossenschaft. Das bisherige Ziel der Planung, ein „Grünes Band“ durch den Emscherlauf zu schaffen („Strom der Bäume“), sei unter diesen neuen Erkenntnissen von Herrn Dr. Kretschmar zu hinterfragen.
Hier sollte das Gespräch mit der Emschergenossenschaft gesucht werden, da der Artenschutz in diesem Fall wesentlich wichtiger sei als die Realisierung von landschaftsarchitektonischen Zielen.

Auf der Grundlage der dort vorkommenden (geschützten) Arten und auf Basis des Artenschutzrechtes sollte gemeinsam mit der Emschergenossenschaft ein Konzept zur Sicherung des Artenbestandes dort erarbeitet und von dem ehemaligen Beschluss zum „Grünen Band“ in diesem Bereich des HRB abgewichen werden, ohne jedoch den Planfeststellungsbeschluss zu ändern.

Beschluss

Der Beirat beschließt auf Antrag von Herrn Quittek mit einer Gegenstimme, dass zügig mit der Emschergenossenschaft gesprochen wird, mit dem Ziel, die ursprüngliche Planung zu überdenken und in ein Pflegekonzept einzutreten, dass diese seltenen Arten, die hier dokumentiert wurden, nicht nur kurzfristig zur erhalten, sondern auch langfristig zu schützen.


zu TOP 3.4
Verzicht auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat auf Flächen, die im Eigentum der Stadt Dortmund stehen

Auf Antrag von Herrn Budde, den o.g. Tagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung zu verschieben, wurde der Tagesordnungspunkt einstimmig von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.5
Erhalt eines Biotops auf dem Gelände des Gewerbegebietes Hansa

Herr Büscher erläuterte, dass er auf dem Gelände des Gewerbegebietes in der Vergangenheit Untersuchungen in einem schützenswerten Biotopes der ehemaligen Zeche Huckarde gemacht hätte, das sehr wertvoll sei. Für diese Fläche müsste eigentlich ein gesetzliches Verbot nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz bestehen. Hier kämen zwei Pflanzenarten vor, die selten sind bzw. unter die Rote Liste Arten fallen, als auch die Kreuzkröte. Bedenken äußerte er, dass u.U. dort ungeachtet dieser Erkenntnisse, Baumaßnahmen durchgeführt werden könnten, die das Gebiet zerstören bzw. ohne, dass vorherige Umsiedlungsmaßnahmen etc. durchgeführt werden würden.

Frau Viets (60/2-2) erklärte dazu, dass das Grundstück derzeit nicht bebaut würde und bevor ein solches Vorhaben zugelassen würde, ein entsprechendes Artenschutzgutachten gefordert würde, worin z.B. ein Ausgleich oder andere Maßnahmen erörtert werden müssten.

Herr Dr. Otterbein verwies in dem Zusammenhang nochmals auf das Kreuzkrötenbiotop an der Straße „Fallgatter“. Hier sollte lieber das Biotop erhalten werden, als ein Ersatzbiotop zu schaffen.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Gut Brünninghausen
Herr Quittek erklärte, dass die Naturschutzverbände im Rahmen des Bebauungsplanes eine Stellungnahme.abgegeben hätten. Er verwies hier auf die Eckpunkte, die zu berücksichtigen seien, wie ein eventuelles Fledermausvorkommen, Anordnung der Parkplätze sowie den Denkmalschutz. Die geplanten Parkplätze sollten eher an der Straße „Am Romberpark“ konzipiert werden.

Workshops im Rahmen der Aufstellung des neuen Landschaftsplanes
Der Workshop zum Thema „Wald und Naturschutz“ ist auf den 01.06.2016 umdatiert worden. Hier wird eine externe Person für die Moderation eingeladen. Zu einem späteren Termin wird ein Bürgerforum durchgeführt.

Ein Workshop-Termin für das Thema Landwirtschaft und Naturschutz ist noch nicht gefunden, jedoch ist das Interesse gegeben. Herr Westermann bat zu berücksichtigen, dass Landwirte in der Zeit vom 20.07 bis 20.08 zeitlich sehr eingespannt sind.
Herr Dr. Rath erklärte ergänzend hierzu, dass zu einem ersten Gespräch gern ein Beiratsmitglied mit hinzu kommen sollte.

Bärlauchsammlung im NSG Dorney
Herr Dr. Kretzschmar kritisierte die Presseäußerungen des Umweltamtsleiters zum Sammeln des Bärlauchs im Naturschutzgebiet Dorney Hier handele es sich um die Missachtung der Verbote des Landschaftsplanes, die mit Bußgeldern geahndet werden könnten. Herr Dr. Otterbein erklärte, dass zum Zwecke der Verifizierung dieser, in der Presse abgedruckten angeblichen Aussage des Umweltamtsleiters, der Umweltamtsleiter selbst nochmals gehört werden sollte.

Landschaftswachtbezirk Scharnhorst-West
Frau Viets erklärte, dass der o.g. Landschaftswachtbezirk vakant ist und bat um Vorschläge zur Besetzung des Bezirkes. Bezüglich der Nachfolgeregelung berichtete Herr Schreurs darüber, dass er bereits einen Kontakt zu Herrn Pasterny (Bezirksbürgermeister) hergestellt hat, um einen geeigneten Nachfolger zu finden.







Dr. Otterbein Scheffel-Heidrich Westermann
Vorsitzender Geschäftsführung Mitglied