N i e d e r s c h r i f t

50. Sitzung der Bezirksvertretung Dortmund-Eving, Mittwoch, 03.03.2004
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2 - 4, Sitzungssaal

- Öffentlicher Teil -

Teilnehmer:
Anwesend sind die Damen und Herren
a) Mitglieder der Bezirksvertretung:
Böttger, Werner - Bezirksvorsteher -
Leniger, Monika - stellvertr. Bezirksvorsteherin -
Adden, Helmut
Bromba, Helmut
Buchloh, Andre
Fliege, Hildegard
Flunkert, Frank
Hüsken, Andrea
Jäkel, Jasmin - ab TOP 1.2 -
Köstler, Juliane
Möckel, Petro
Neumann, Klaus
Sichelschmidt, Gisela
Stanko, Waldemar
Stepniak, Johann
Süßmilch, Monika
Tokarski, Hans Josef
Unterkötter, Hans-Jürgen

b) Verwaltung:
Frau Jaschewski - Jugendamt (Jugendreferentin) -
Herr Rohr - Stadtplanungsamt -
Herr Schulte - Tiefbauamt -

c) Schriftführerin:
Lindemann-Güthe, Dorothee - Bezirksverwaltungsstelle Eving -

Verhindert ist:
Kopkow, Anke


Beginn: 16.00 Uhr
Unterbrechung: 18.30 – 18. 40 Uhr (nach TOP 11.9)
Ende : 19.50 Uhr

Tagesordnung:
1. Regularien
1.1 Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift der 21.01.2004. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.01.2004
2. Einwohnerfragestunde (maximal 30 Minuten)
3. Berichterstattung
3.1 Sachstandsbericht Rahmenplan „Neue Evinger Mitte“ (Stadtplanungsamt)
3.2 Sachstandsbericht Verschwenkung Lindenhorster Straße 2. Bauabschnitt (Tiefbauamt)
3.3 Lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie – Kommunikation zwischen Jugend und Politik (Jugendamt – Jugendreferentin)
4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
4.1 Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Stadtteilbibliothek-Eving auf Unterstützung eines „australischen Festes“ am 14.05.2004
5. Finanzen und Liegenschaften
5.1 Aufstellung über durchgeführte Maßnahmen im Doppelhaushalt 2003/2004
(Antrag SPD-Fraktion)
6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen
7. Schule
7.1 Schulfähigkeitsprofil und Bildungsvereinbarung als Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05293-03)
8. Kultur, Sport und Freizeit
8.1 Durchführung eines Königschießens auf dem Schulhof der Brechtener Grundschule, Evinger Straße 600, 44339 Dortmund
9. Kinder und Jugend
9.1 Aktion „Ausbildung 12x12 - 144 Investitionen in die Zukunft (Drucksache Nr.: 05351-03)
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Masterplan Umwelt (Drucksache Nr.: 05237-036)
11.2 Masterplan Einzelhandel (Drucksache Nr.: 05277-03)
11.3 Masterplan Mobilität (Drucksache Nr.: 05157-03)
11.4 Masterplan Wirtschaftsflächen (Drucksache Nr.: 05332-03)
11.5 Masterplan Wohnen (Drucksache Nr.: 05287-03)
11.6 Vorbescheid für die Errichtung einer Rettungswache der Feuerwehr, Gemarkung Kirchderne, Flur 1, Flurstück 781, Kemminghauser Straße – Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05268-03)
11.7 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 – Winterkampweg
hier: I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 143 – Winterkampweg
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung (Drucksache Nr.: 05428-04)
11.8 Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforder-
lichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftspla-
nes Dortmund-Nord (Drucksache Nr.: 05512-04)
11.9 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 – nördlich Fredenbaumpark
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre (Drucksache Nr.: 05663-04)
11.10 Zufahrtsmöglichkeiten zu den Garagen auf dem Grundstück der Firma Peine, Bergstraße 72, 44339 Dortmund (Antrag SPD-Fraktion)
11.11 Öffnungszeiten zum 25. Jubiläum der Evinger Kohlenkirmes (Antrag SPD-Fraktion)
11.12 Erneuerung der Abpfostung Wendehammer Bauernkamp (Antrag SPD-Fraktion)
11.13 Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg vom („Alten Heideweg“) bis Wassermannweg und Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule (Antrag SPD-Fraktion)
11.14 Erneuerung der Fahrbahndecke Dornstraße (Antrag SPD-Fraktion)
11.15 Fertigstellung der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg im Bereich des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße (Antrag SPD-Fraktion)
11.16 Grundsatzbeschluss zur Mobilfunkanlage auf der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37
(Antrag SPD-Fraktion)
11.17 Vorstellung und Beratung des Messergebnisses an der Minister-Stein-Schule
(Antrag CDU-Fraktion)
11.18 Aufstellung von Ruhebänken (Sitzgelegenheiten) und Müllsammlern am Biotop Winterkampweg (Antrag CDU-Fraktion)
11.19 Reinigung der Parkplätze und Eingangsbereiche am Nordfriedhof (Antrag CDU-Fraktion)
11.20 Verkehrssicherungsmaßnahmen Ecke Bergstraße / Pfarrstraße (Antrag CDU-Fraktion)
11.21 Erneuerung der Straßendecke Gretelweg (Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.22 Absenkung vor der Straßeneinfahrt Maienweg – Richtung Giesenbergweg
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.23 Sachstandsbericht zum belasteten Baugrundstück Graf-Konrad-Straße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.24 Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
11.25 Prüfung des Leitungswassers der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)
12. Mitteilungen und Stellungnahmen
12.1 Begrünung der Gabionenwand westlich der B 54 (Evinger Straße) ab Schiffhorst
12.2 Stadtbezirksbezogene Polizeiarbeit
12.3 Finanzielle Unterstützung des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600 bei der Gestaltung des Außengeländes
12.4 Ungesicherte Baustelle im Bereich der Schiffstraße
12.5 Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 474, Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage
12.6 Internet-Cafe Evinger Straße 263
12.7 Herrichtung des Kreisverkehrs „Scharfes Eck“
12.8 Auswirkungen der Schließung des Südbades auf das Hallenbad Eving
12.9 Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anwohner
12.10 Zustand von Flora und Fauna sowie Entwicklung der Population des Wildes im Stadtwald
12.11 Installierung von Beleuchtungskörpern auf dem öffentlichen Parkplatz an der Deutschen Straße (hinter der Polizeiwache)
13. Anfragen
13.1 Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad –und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof (Anfrage SPD-Fraktion)
13.2 Entrichtung von Nutzungsgebühren an den Hallenbadbetreiber bei Ausfall von Schulklassen
(Anfrage CDU-Fraktion)
13.3 Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Eving (Anfrage CDU-Fraktion)

Die öffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Eving wird um 16.00 Uhr vom Bezirksvorsteher – Herrn Werner Böttger – eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit fest.

1. Regularien

Zu TOP 1.1:
Benennung eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird das Mitglied der Bezirksvertretung Eving – Frau Süßmilch – benannt.

Zu TOP 1.2:
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen

Auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wird hingewiesen

Zu TOP 1.3:
Feststellung der Tagesordnung

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Tagesordnung wird um folgende Punkte erweitert:

TOP 7.2: Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
(Drucksache Nr.: 05616-04)
TOP 10.1: Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)
TOP 10.2: Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dort-
mund (Drucksache Nr.: 05676-04)
Die Tagesordnungspunkte 11.13 und 11.21 werden gemeinsam beraten.
Der Tagesordnungspunkt 10.1 wird vorgezogen und wegen der anwesenden Berichterstatterin
– Frau Jaschewski – unmittelbar im Anschluss an den Punkt 3.3. behandelt.
Unter Einbeziehung der o.a. Veränderungen wird die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 03.03.2004 genehmigt.

Zu TOP 1.4:
Genehmigung der Niederschrift der 49. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung
Dortmund-Eving am 21.01.2004

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zur Aufnahme in die Niederschrift ab:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
das vorliegende Protokoll der vorangegangenen 49. Sitzung ist zwar im wesentlichen im Verlauf richtig, vermeidet aber, meiner Ansicht nach, völlig, in falscher Weise die zu dem Tagesordnungspunkt 3.1 – Bericht zur Arbeit des Jugendtreffs Brechten – gestellten Fragen im Detail. Da sehr viele, einzelne Fragen, die hier gestellt wurden, sondern auch beantwortet wurden, reicht, meiner Ansicht nach, die Protokollierung, dass einige Fragen, wie es hier auch im Protokoll steht, beantwortet wurden, nicht aus. Ich möchte darum bitten, dass beim nächsten Mal diese Punkte doch etwas detaillierter dargelegt werden.“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist den Vertreter der DVU darauf hin, dass es sich bei den Niederschriften der Sitzungen der Bezirksvertretung Eving um Ergebnis- und nicht um Wortprotokolle handelt.

Herr Stanko antwortet:
„Nehmen Sie meine Kritik in dieses Protokoll auf, das habe ich zu Protokoll gegeben, das reicht mir.“

Die Niederschrift der 49. – öffentlichen – Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.01.2004 wird – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
Herr Günter Losch, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Minister-Stein II, wohnhaft in der Dennewitzstraße, spricht den Tagesordnungspunkt 12.9 (Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anwohner) an.
Die Siedlergemeinschaft hatte neben anderen beantragt, von der Straßenreinigungspflicht befreit zu werden. Dieser Antrag, der in der Sitzung am 17.09.2003 von der Bezirksvertretung Eving an die Verwaltung weitergeleitet worden war, wurde mit dem heute vorliegenden Schreiben abgelehnt.
Die Siedlergemeinschaft Minister-Stein II will diese Ablehnung nicht akzeptieren und bittet um Unterstützung der Bezirksvertretung Eving.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf den ablehnenden Bescheid des Tiefbauamtes, der Bestandteil der heutigen Tagesordnung ist. Herr Böttger regt an, dass sich der Antragsteller an den Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden wenden kann, um dort eventuell eine andere Entscheidung herbeizuführen.
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Anwohner der Straßen Süggelberg und Dieckmannweg fragen nach dem Stand des Verfahrens zur Herstellung der Erschließungsanlage im o.g. Bereich.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 11.15 (Fertigstellung der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg im Bereich des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße)
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Herr Özkan, wohnhaft in Dortmund-Brackel, fragt an, ob die Bezirksvertretung Eving beabsichtigt, im Stadtbezirk eine Informationsveranstaltung zum Thema „Mobilfunksendeanlagen“ durchzuführen.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – verweist auf die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 11.16 und 11.17 (Grundsatzbeschluss zur Mobilfunkanlage auf der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37 und Vorstellung und Beratung des Messergebnisses an der Minister-Stein-Schule)
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Herr Boge, wohnhaft Walstattstraße, der sich gemeinsam mit anderen Anwohnern mit einer Beschwerde über das Zuparken der Walstattstraße an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Herrn Dr. Langemeyer, gewandt hat, hat dieses Schreiben u.a. auch der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnisnahme übersandt. Der Beschwerdeführer erkundigt sich, warum dieses Schreiben nicht in die Tagesordnung der heutigen Sitzung aufgenommen wurde.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – antwortet, dass dieses Schreiben allen Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving gemeinsam mit den Sitzungsunterlagen zur Kenntnisnahme übersandt wurde, da es sich nicht um einen Antrag an die Bezirksvertretung Eving handelt, sondern der Bezirksvertretung lediglich ein Schreiben an den Oberbürgermeister der Stadt Dortmund zur Kenntnis zugeleitet wurde.

3. Berichterstattung
Zu TOP 3.1:
Sachstandsbericht Rahmenplan „Neue Evinger Mitte“

Als Berichterstatter ist Herr Rohr anwesend, der zunächst anhand eines Planes noch einmal die Beschlusslage und Zielsetzungen des „Rahmenplanes Evinger Mitte“ verdeutlicht und kurz die bekannten Probleme anspricht, die aufgrund unterschiedlicher Eigentumsverhältnisse und Realisierungsinteressen nach wie vor bestehen.
Aufgrund dieser Schwierigkeiten werden zurzeit Verhandlungen geführt und besteht auch noch Verhandlungsbedarf, damit die politischen Vorstellungen zur Ansiedlung eines Vollsortimenters im Lebensmittelbereich und eines Discounters realisiert werden können. Diese Verhandlungen gestalten sich teilweise recht langwierig, da es sich bei schwierigen Grundstücks- und Eigentumsverhältnissen um private Investitionsentscheidungen handelt.
Die Liegenschaftsverwaltung ist mit den umliegenden Eigentümern bemüht, einen Interessenten für diese Fläche zu finden, da die Stadt Dortmund im wesentlichen nur über das Grundstück der Griechischen Schule verfügen kann und daher auf die Mithilfe der übrigen Eigentümer angewiesen ist.

Abschließend seines Vortrages weist Herr Rohr darauf hin, dass das Grundstück der Griechischen Schule demnächst zur Verfügung stehen wird. Der endgültige Auszug ist für die Osterferien geplant, mit dem Abriss kann dann unmittelbar danach begonnen werden, da die Abrissgenehmigung bereits vorliegt. Mit der Investitionsentscheidung zum Bau des Saturn-Marktes an der Evinger Straße wird die Hoffnung verbunden, auch Ansiedlungsentscheidungen für die Evinger Mitte positiv zu beeinflussen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – fragt nach, inwieweit die Entscheidung das Haus Deutsche Straße 14 wieder für Wohnzwecke herzurichten, die Planungen für die Evinger Mitte berühren.
Dieses Haus sollte ursprünglich abgerissen werden, das Grundstück war im Rahmenplan für eine andere Nutzung vorgesehen. Herrn Adden ist es unverständlich, dass trotz Abrissgenehmigung und anderer Nutzungsvorstellungen für das Grundstück jetzt eine Genehmigung (ohne Benachrichtigung der Bezirksvertretung Eving) erteilt wurde, das Haus wieder für Wohnzwecke herzurichten.
Da der Rahmenplan damit nicht mehr in seiner ursprünglichen Form realisiert werden kann, befürchtet die SPD-Fraktion, dass sich unter Umständen für das Grundstück der Griechischen Schule keine Folgenutzung finden lässt und das Gelände auf Jahre hinaus brach liegt.
Des Weiteren möchte Herr Adden wissen, ob es sich bei den potenziellen Investoren und Planern für die nun reduzierten Planungen in der Evinger Mitte um die selben handelt, die nach Abriss der Gasfeinreinigungsanlage dieses Gelände gegenüber der Evinger Mitte favorisiert haben und damit die Realisierung des Rahmenplanes zum Erliegen brachten.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – vermisst einen Hinweis des Berichterstatters auf frühere Überlegungen, bei der Umsetzung des Rahmenplanes Evinger Mitte „kleinteilig“ vorzugehen und die Rahmenplanung in Einzelschritten zu realisieren.
Herr Neumann bittet Herrn Rohr um seine Einschätzung, in welchem Zeitraum nach Abriss des Gebäudes der Griechischen Schule, mit der Umsetzung einer ersten Maßnahme begonnen wird. Herr Neumann weist ausdrücklich darauf hin, dass er hier keine definite und verbindliche Antwort erwartet, sondern lediglich wissen möchte, ob eine Chance besteht, eventuell sogar noch in diesem Jahr, das Grundstück der Schule einer Folgenutzung zuzuführen.

Der Berichterstatter – Herr Rohr – beantwortet die von SPD und CDU gestellten Fragen wie folgt:

Zum Haus Deutsche Straße 14 erläutert Herr Rohr, dass eine Rückabwicklung stattgefunden hat, da der Alteigentümer seine Ansprüche erfolgreich durchgesetzt hat. Die „Wiederbewohnbarmachung“ des Hauses wird im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mit den entsprechenden Genehmigungen durchgeführt. Die, in den ersten Planungen vorgesehene Bebauung, wäre genehmigungsfähig gewesen und hätte bereits umgesetzt werden können, der Träger der Baumaßnahme hat allerdings niemals vollständige Antragsunterlagen eingereicht.
Da das Grundstück für die Randbebauung am Evinger Platz nun nicht mehr zur Verfügung steht, ist das Haus als Bestand zu betrachten, die bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen sind zu beachten, das Bauvolumen am Evinger Platz verringert sich.
Trotz des eingeschränkten Bauvolumens stehen immer noch Flächen für eine Bebauung zur Verfügung, auch wenn der Rahmenplan nicht mehr in seiner ursprünglichen Form realisiert werden kann.

Zur Ansiedlung eines Vollsortimenters und Discounters im Lebensmittelbereich werden derzeit Gespräche mit den bisherigen Interessenten geführt, da dieser Bereich recht überschaubar ist, hat sich am Kreis dieser Interessenten nicht viel geändert. Herr Rohr sieht hier durchaus Perspektiven, lehnt aber Spekulationen darüber ab, welche Firma hier letztendlich tatsächlich den Zuschlag erhalten wird.
Eines der größten Hemmnisse ist die Tatsache, dass nirgendwo ein direkter Zugang zur Evinger Straße besteht und die Deutsche Straße in diesem Bereich für An- und Abfahrten nicht mehr vorgesehen ist. Auf dem befahrbaren Abschnitt der Deutschen Straße verbleibt nur eine relativ geringe Strecke im Bereich der heutigen Griechischen Schule, über den die Stadt Dortmund allerdings selbst verfügen kann. Bei allen anderen Standorten ist die Stadt auf andere Eigentümer angewiesen, deren Bereitschaft durchaus unterschiedlich ist.

Auf terminliche Spekulationen möchte Herr Rohr sich nicht einlassen, sobald aber bauantragsfähige Unterlagen vorliegen, kann eine Genehmigung der Baumaßnahme nach § 34 Baugesetzbuch erfolgen.

Auf die Befürchtungen, dass mit dem Abriss der Griechischen Schule unter Umständen für Jahre lediglich eine Brachfläche geschaffen wird, erklärt Herr Rohr, dass es keine Alternative zu einem Abriss gibt, da das Gebäude ohne Nutzung nicht in einem Zustand belassen werden kann, der nichthaltbar ist. Wenn das Grundstück erst einmal für eine Bebauung zur Verfügung steht, besteht eine reelle Chance, auch geeignete Investoren zu finden. Besonders in Anbetracht der Tatsache, dass es im Stadtbezirk Eving, wie an der Bayrischen Straße und auch in Lindenhorst kaum noch Flächen für Ansiedlungen gibt und in der Neuen Evinger Mitte die Nahversorgungsstrukturen in dieser Mitte angesiedelt werden sollen und keinesfalls südlich der Deutschen Straße.

Nachdem Herr Rohr die bisher gestellten Fragen beantwortet hat, spricht der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – Planungen zum Bau eines Hotels in der Evinger Mitte an. Aufgrund der vielen, hauptsächlich in der Neuen Evinger Mitte, angesiedelten Institute ist großer Bedarf für ein Hotel gegeben. Wie bei der Ansiedlung von Einzelhändlern ist auch hier die Anbindung an die Evinger Straße entscheidend. Investoren und Betreiber suchen die unmittelbare Nähe der Hauptverkehrsstraßen, eine „Hinterhoflage“ wird als geschäftsschädlich betrachtet.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – geht in ihrem Redebeitrag nochmals auf das Haus an der Deutschen Straße ein, das jetzt zu Wohnzwecken wieder hergerichtet wird. Frau Sichelschmidt hält es für wenig überraschend, dass das Haus wieder von dem alten Eigentümer genutzt wird. Eine entsprechende Tendenz war schon frühzeitig abzusehen. Grundsätzlich bewertet die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen, diese Entwicklung als nicht unbedingt negativ, da von Anfang an Zweifel bestanden, ob der ursprüngliche Rahmenplan in vollem Umfang realisiert werden kann. Das Haus jetzt wieder einer Wohnnutzung zuzuführen, kann die Evinger Mitte als attraktiven Wohnstandort nur fördern.
Auch das in der Rahmenplanung an diesem Standort eigentlich vorgesehene Büro- und Geschäftshaus kann in kleinerer Dimension im Anschluss an die Bezirksverwaltungsstelle immer noch realisiert werden. Eine Verkleinerung des Projektes ist aufgrund der derzeitigen Leerstandssituation vermutlich der richtige Weg.
Auch Frau Sichelschmidt sieht die Notwendigkeit eines Hotels in der Evinger Mitte, ist sich aber nicht sicher, ob sich dieser Standort auch tatsächlich rechnet. Ein Hotelneubau sollte den Ansprüchen der Gäste der umliegenden Institute Rechnung tragen und sich daher nicht in einer der unteren, billigen Kategorien bewegen.

Abschließend erkundigt sich der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – nach den Zukunftsperspektiven und nächsten Planungsschritten für den Bereich der Evinger Mitte und besonders für die Nachfolgenutzung des Grundstückes der Griechischen Schule.

Herr Rohr geht zunächst auf die Fragen zu dem Hotelneubau ein, hier wird die Situation als gar nicht so problematisch angesehen, da die Flächeneinschränkungen hier nicht so drastisch sind wie im Nahversorgungsbereich. Die Nahversorgung muss schon in ihrem Einzugsbereich richtig platziert werden, da sonst negative Effekte befürchtet werden.

Zu den weiteren Planungsschritten bzw. dem planerischen Vorgehen, führt Herr Rohr aus, dass es nicht sinnvoll ist, theoretische Nahversorgungspläne, ohne Mitwirkung der potenziellen Betreiber, zu erstellen. Bei allen Gesprächen mit möglichen Anbietern stellte sich als optimaler Standort, die Kombination eines Vollsortiment-Lebensmittelanbieters und eines Discounters heraus.
Herr Rohr kann aber nicht garantieren, dass das Flächenangebot für diese optimale Kombination ausreicht, da die Stadt Dortmund hier nicht über ausreichend eigene Flächen verfügt und darauf angewiesen ist, dass andere Eigentümer sich beteiligen. Denkbar wäre deshalb eine schrittweise Lösung, bei der sich zunächst nur ein Anbieter ansiedelt. Die privatgeschäftliche Entscheidung kann hier aber weder durch planerische oder planungsrechtliche Mitteln erzwungen oder mit politischen Mitteln herbeigeführt werden. Die Verwaltung kann lediglich dafür Sorge tragen, dass sowohl Umfeld wie auch Rahmenbedingungen so attraktiv wie möglich sind.

Nach diesen Ausführungen beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – diesen Tagesordnungspunkt und dankt dem Berichterstatter.

Zu TOP 3.2:
Sachstandsbericht Verschwenkung Lindenhorster Straße 2. Bauabschnitt

Als Berichterstatter ist Herr Schulte, der beim Tiefbauamt für Verkehrsstraßenplanung zuständig ist, anwesend.

Da sich in der bereits bekannten Grundplanung keine Veränderungen ergeben haben, geht Herr Schulte nicht mehr auf Ausbau- und Detailplanungen ein, er zeigt lediglich anhand eines Planes noch einmal die allgemeine Führung des zweiten Bauabschnittes der Lindenhorster Straße auf.
Kleinere Veränderungen haben sich lediglich bei den Lärmschutzeinrichtungen im Bereich der Siedlung „Alt-Lindenhorst“ ergeben. Hier wird nicht die ursprünglich vorgesehene Wall-Wand Kombination, sondern aus optischen Gründen, ein etwas steilerer, aber höhengleicher, begrünter Wall errichtet.
Im Bereich des heutigen höhengleichen Bahnüberganges wird als letzte Maßnahme des zweiten Bauabschnittes eine Fußgänger- und Radfahrerunterführung errichtet. Hier werden derzeit Gespräche mit Architekten geführt, um die Unterführung, z.B. durch Installation entsprechender Beleuchtungskörper ansprechender zu gestalten.

An dieser Stelle weist der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – darauf hin, dass in Gesprächen mit den Architekten zur Ausgestaltung der Unterführung unbedingt darauf hin gewirkt werden muss, dass die Wände mit schmutzabweisender Farbe behandelt werden, damit die zu erwartenden Graffiti-Schmierereien einfacher wieder beseitigt werden können.

Herr Schulte erwidert, dass eine entsprechende Beschichtung der Wände heute bereits in der Regel im Vorfeld derartiger Baumaßnahmen berücksichtigt wird.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Frage zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
dieser Fußgängerdurchgang wird der auch für Fahrradfahrer geöffnet sein oder wie wird das mit der Verkehrsführung sein und kollidieren die dann?“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – weist darauf hin, dass die Planungen zur Unterführung bereits seit langer Zeit bekannt sind und es auch allgemein bekannt sein müsste, dass an dieser Stelle ein behindertengerechter Fuß- und Radwegetunnel gebaut werden soll.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – erklärt:
„Ich will meine Frage im Protokoll vermerkt haben, mehr will ich nicht“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erläutert, dass es, seiner Ansicht nach, sinnlos ist, Fragen zu bereits seit Jahren allen Bezirksvertretungsmitgliedern bekannten Tatsachen im Protokoll zu vermerken.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko –:
„Das spielt doch keine Rolle, meine Frage möchte ich im Protokoll haben.“
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Auf die Finanzierung der Maßnahme geht Herr Schulte nicht mehr näher ein, da alle Einzelheiten der im Anschluss zu beratenden Vorlage zu entnehmen sind.

Zum Zeitplan führt Herr Schulte aus, dass die Beratungsfolge zur Durchführung des zweiten Bauabschnittes mit dem Beschluss des Rates der Stadt Dortmund am 01.04.2004 abgeschlossen sein wird. Im nächsten Monat wird dann eine europaweite Ausschreibung der Baumaßnahme erfolgen. Das Tiefbauamt geht davon aus, dass im September oder Oktober 2004 mit dem ersten von insgesamt drei Teilabschnitten begonnen werden kann. Mit dem ersten Teilabschnitt wird die Unterführung der Ellinghauser Straße erstellt. Anschließend werden Straßenausbau und die Unterführung im Bahnbereich fertiggestellt. Letzter und dritter Teil wird dann die Fußgänger- und Radwegeunterführung im Bereich der heutigen Lindenhorster Straße sein.
Für den ersten Abschnitt wird eine Gesamtbauzeit von neun Monaten veranschlagt, daran anschließend wird die Ausbauzeit des zweiten Teilabschnittes ca. zwei Jahre betragen. Nach Fertigstellung dieser Maßnahme wird für die Erstellung der Fußgänger- und Radwegeunterführung noch eine Bauzeit von ca. einem Jahr veranschlagt.
Von dem o.g. Baubeginn im September oder Oktober 2004 ausgehend, ist mit der Beendigung der Gesamtmaßnahme in der Mitte des Jahres 2008 zu rechnen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – befürchtet Probleme oder Verzögerungen, da es sich laut anschließend zu beratender Vorlage um eine Zuschussmaßnahme handelt und mit den Bauarbeiten erst begonnen wird, wenn die Genehmigung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Wohnungswesen und ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegen. Da das Haushaltsicherungskonzept 2003/2004 der Stadt Dortmund bisher nicht genehmigt wurde und die Stadt den Vorschriften der vorläufigen Haushaltsführung unterliegt, sieht die CDU-Fraktion auch hier weiteres Verzögerungspotenzial.
Herr Neumann fordert daher, wie auch bereits in vorangegangen Beschlüssen geschehen, das Tiefbauamt auf, die Bezirksvertretung Eving unverzüglich über alle sich eventuell ergebenden Veränderungen bzw. Verzögerungen im Bauablauf zu informieren.

Auch der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – sieht dem, nach langer Planung und Vorlaufzeit, nun endlich festliegenden Baubeginn zwar hoffnungsvoll aber auch mit etwas Skepsis entgegen. Herr Adden bittet den Rat der Stadt und das Tiefbauamt sich für eine zügige Umsetzung der Maßnahme einzusetzen. Im Interesse der Anwohner, die seit vielen Jahren unter der Verkehrssituation an der Lindenhorster Straße leiden, dürfen sich Baubeginn und Fertigstellung nicht verzögern.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht noch Informationsbedarf im finanzierungstechnischen Bereich. Laut Vorlage ist die Zustimmung der Kommunalaufsicht von der Platzierung der Maßnahmen in der Prioritätenliste abhängig. Da die Verschwenkung der Lindenhorster Straße in die Kategorie 3 eingeordnet wurde, bittet Frau Sichelschmidt um eine nähere Erläuterung, nach welchen Kriterien diese Kategorisierung erfolgt.
Des Weiteren wird der Berichterstatter um Auskunft gebeten, ob eine Erhebung von KAG-Beiträgen beim Rückbau der „alten“ Lindenhorster Straße zwingend erforderlich ist oder ob die Möglichkeit besteht, angesichts der langen Jahre in der die Anwohner starke Belästigungen in Kauf nehmen mussten, auf die Erhebung der Beiträge verzichtet werden kann.

Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) bewertet zunächst die Tatsache positiv, dass der Baubeginn nun endlich in erreichbare Nähe gerückt ist, und dass bei der Planung Wünsche und Anregungen der Bezirksvertretung Eving berücksichtigt wurden.
Da vor Beginn der Baumaßnahme die Hauptgasleitung der Ruhrkohle verlegt werden muss, fragt Herr Unterkötter nach, ob und inwieweit durch diese Verlegung die Bauarbeiten tangiert werden oder ob hier bereits verbindliche terminliche Absprachen mit der Ruhrkohle getroffen wurden.

Herr Schulte erklärt, dass dem Tiefbauamt eine schriftliche Bestätigung der Ruhrgas vorliegt, nach der die Arbeiten zur Verlegung der Gasleitung im Mai beginnen und nach einer zweimonatigen Bauzeit im Sommer beendet sein sollen.

Zu angesprochenen Finanzierungsvorbehalten erläutert Herr Schulte, dass diese in die Vorlage aufgenommen werden müssen, die Vorlage aber nicht ohne entsprechende Signale des Zuschussgebers erstellt worden wäre. Die Prioritätenliste wird von der Stadtkämmerei aufgestellt und ist Herrn Schulte nicht in allen Einzelheiten geläufig. Während sich die Verlegung der Lindenhorster Straße in der dritten Kategorie befindet, sind den ersten beiden Kategorien Maßnahmen zuzurechnen, die bereits angelaufen sind und Verträge abgeschlossen wurden, bzw. Maßnahmen zu deren Durchführung die Stadt Dortmund kommunalrechtlich verpflichtet ist.

Zur Frage der KAG-Beiträge erläutert Herr Schulte, dass die Stadt gesetzlich verpflichtet ist, diese zu erheben. Bei einem Gesamtvolumen für die Baumaßnahme von 17,3 Mio. € werden allerdings lediglich 160.394,59 € an Erschließungsbeiträgen erhoben.

Da keine weiteren Fragen der Mitglieder der Bezirksvertretung Eving vorliegen, beendet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – an dieser Stelle die Berichterstattung und dankt Herrn Schulte.

Im Anschluss stellt daran stellt der Bezirksvorsteher folgende Vorlage zur Abstimmung:

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Die folgende Vorlage wurde zum Tagesordnungspunkt 3.2 nachversandt, da sie erst nach Erstellung der Tagesordnung (am 23.02.2004) bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving eingegangen ist:

Neubau der verlegten Lindenhorster Straße (Fürst-Hardenberg-Allee) – II. Bauabschnitt –
(Drucksache Nr.: 05267-03)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 3.3:
Lokale Aktionspläne für Toleranz und Demokratie – Kommunikation zwischen Jugend und Politik

Als Berichterstatterin ist die Jugendreferentin des Stadtbezirkes Eving – Frau Jaschewski – anwesend, die die „Lokalen Aktionspläne für Toleranz und Demokratie“ anhand einiger Folien vorstellt.

Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Das Konzept zur Umsetzung der lokalen Aktionspläne für Toleranz und Demokratie ist dieser Niederschrift als Anlage I beigefügt.
Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – steht dem Konzept eher skeptisch gegenüber, da er nicht an die Möglichkeit einer Realisierung glaubt. Seiner Ansicht nach, sind andere Versuche, Jugendliche in politische Aktivitäten im Stadtbezirk einzubeziehen bisher fehlgeschlagen. Bei diesem Konzept hofft Herr Tokarski trotzdem auf eine erfolgreiche Umsetzung.
Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Fragen zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
Frau Jaschewski,
befürchten Sie bei diesem Konzept nicht, dass einige Jugendliche im Stadtbezirk sich schon deswegen ausgegrenzt fühlen, weil ganz bestimmte Problembereiche in Ihrem Konzept gar nicht angesprochen werden, z.B. Linksextremisten, islamistische Gewalttäter und sonst irgendwelche Gruppierungen, die hier im Stadtbezirk genau so problematisch sind, wie mögliche – wie Sie es hier sagen – Rechtsextremisten? Dass dann automatisch die Spaltung, die es ja irgendwo in dieser Gesellschaft zu geben scheint, manifestiert wird.
Dann wollte ich fragen: Dieser Termin, 19.04 hat das was damit zu tun, dass 20.4 Führers Geburtstag war?“

An dieser Stelle wird der Redebeitrag durch lautstark geäußerte Empörung seitens der übrigen Mitglieder der Bezirksvertretung Eving unterbrochen.
Nachdem der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – die Ruhe wieder hergestellt hat, fährt der Vertreter der DVU wie folgt fort:
„Dann wollte ich gerne wissen, wie stellen Sie sich das denn vor. Ich habe also hier jetzt gelesen, 19.4 treffen wir uns hier alle, oder in der Württemberger Straße und machen was? Also, ich meine, wie kommen wir an die Leute ran, dass die sagen, wir gedenken nicht des Geburtstages, des anstehenden, sondern wir machen irgendwas anderes, was man anbietet so zusagen, oder wie auch immer.“

Im Anschluss an diesen Redebeitrag weisen die Vorsitzenden der SPD-, der CDU-Fraktion und die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen die Äußerungen des Vorredners als empörend und unverschämt auf das Schärfste zurück.

Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Adden -, dass es eine Unverschämtheit ist, in einem Parlament, derartige Äußerungen von sich zu geben. Herr Adden kündigt an, dass seine Fraktion bei weiteren Äußerungen dieser Art den Sitzungssaal verlassen wird.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – schließt sich den Ausführungen des Herrn Adden an, und weist die Äußerungen ebenfalls in scharfer Form zurück.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – drückt sein Entsetzen darüber aus, dass es bei der Beschäftigung mit einem, für den Stadtbezirk Eving wichtigen Thema, zu derartigen Entgleisungen kommen kann. Entgleisungen, die gerade bei einem Tagesordnungspunkt stattfinden, der sich mit einer Verbesserung der Einbeziehung Jugendlicher in politische Abläufe befasst.
Herr Neumann erklärt zur Aufnahme in die Niederschrift:
„Sollte sich eine derartige Äußerung wiederholen, werden wir einen Antrag auf Schluss der Debatte stellen, gleichgültig bei welchem Tagesordnungspunkt. Es kann doch nicht sein, dass wir uns mit der Zukunft junger Leute beschäftigen und uns hier in Bereichen bewegen, die diesen Tagesordnungspunkt überhaupt nicht tangieren, das werden wir nicht mehr zulassen.“
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In ihren Redebeiträgen zum Thema befürworten sowohl SPD- und CDU-Fraktion wie auch die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen ausdrücklich das vorgestellte stadtbezirksbezogene Konzept, das durchweg positiv, als sehr gutes Konzept beurteilt und gelobt wird. Frau Jaschewski wird Unterstützung bei der Umsetzung der lokalen Aktionspläne zugesagt.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgenden Beitrag zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
wenn hier in dem Papier des öfteren, auch in dem Vortrag, Frau Sichelschmidt hat es ja gerade schon aufgenommen, davon geredet wird, dass sich Jugendliche und Personen aus der Politik auf Augenhöhe begegnen, dann ist es doch erschreckend, oder scheint mir doch sehr scheinheilig, dass wenn ich hier eine Frage stelle, diese Frage wer weiß wie abgetan wird, es könne doch ohne weiteres sein, dass an diesem Tage genau darauf hingewiesen wird, dass einige Gruppen, ohne dass man versucht mit diesen Gruppen Kontakt aufzunehmen, dass das eben nicht mehr in der Form begangen wird, wie einige Blödmänner das machen. Und zum Zweiten, wenn schon untereinander, also hier angeblich von Augenhöhe gesprochen wird und es wird gesagt, ja wir gehen auf Augenhöhe miteinander um, ich dann in die falsche Ecke gestellt werde und auf der anderen Seite, wie soll es denn dann mit den Jugendlichen sein. Frau Jaschewski, wie wollen Sie mit denen umgehen, wenn hier noch nicht mal die Möglichkeit besteht, Gleicher unter Gleichen, entsprechende Fragen zu stellen? Wie wollen Sie dann mit anderen Leuten umgehen, die ihre Meinung vielleicht gar nicht so vertreten, oder vertreten können? Sie sind doch für Toleranz. Toleranz kommt aus dem Lateinischen und heißt...“

An dieser Stelle wird der Redebeitrag durch Herr Unterkötter (SPD-Fraktion) unterbrochen, der gemäß § 17 Abs. 1, Buchstabe b der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen einen Antrag auf Schluss der Beratung stellt.

Bevor der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Antrag zur Abstimmung stellt, fordert er den Vertreter der DVU auf, seinen unterbrochenen Redebeitrag zu beenden.

Herr Stanko fährt wie folgt fort:
„Erst mal bin ich dagegen, dass die Debatte hier beendet wird, denn das ist keine Form von Toleranz. Denn Toleranz kommt aus dem Lateinischen „tolerare“ und tolerare heißt ertragen. Und ertragen heißt, der Umgang mit anders Denkenden muss auch geübt werden. Und wenn wir, wie vorhin gehört haben, Frau Jaschewski, Konfliktbewältigung betrieben wird, dann geht es ja natürlich nicht so, dass wir Leute mundtot machen in dem wir sagen, nein, du darfst jetzt nichts mehr sagen, du darfst auch gar keine Fragen stellen.“

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Antrag des Herrn Unterkötter auf Schluss der Beratung zur Abstimmung.
Die Bezirksvertretung Eving stimmt diesem Antrag – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – zu.

Der Bezirksvorsteher beendet damit diesen Tagesordnungspunkt und dankt der Berichterstatterin.


4. Anregungen und Beschwerden (Eingaben)
Zu TOP 4.1:
Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung Kulturarbeit in den Stadtbezirken
hier: Antrag der Stadtteilbibliothek-Eving auf Unterstützung eines „australischen Festes“ am 14.05.2004

Die Stadtteilbibliothek-Eving plant die Durchführung eines „australischen Festes“ am 14.05.2004 in den Räumen der Stadtteilbibliothek in der Bezirksverwaltungsstelle Eving.
Mit einer Multi-Media-Show über den Süden Australiens und einer Dia-Show mit Bildern aus Neuseeland werden die verschiedenen Facetten dieser Länder anschaulich dargestellt.
Um sich hautnah in die australische Lebensweise hinein fühlen zu können, werden australisches Essen und Getränke angeboten und ein Didgeridoo-Spieler wird die faszinierende Musik der Ureinwohner vorstellen.
Zum Ausklang wird die Band „Ohrensausen“ mit Skiffle und Cajun Musik die Gäste unterhalten. Die Kosten für die Band betragen 700 €.

Da die Stadtteilbibliothek-Eving nicht in der Lage ist, die Veranstaltung aus Eigenmitteln zu finanzieren, wird die Bezirksvertretung Eving darum gebeten, die Kosten für die Band, in Höhe von 700€ aus Mitteln der Sparkasse zur Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken zur Verfügung zu stellen.
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Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Fragen zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ich habe sieben Fragen zu dieser ganzen Angelegenheit. Zunächst erst mal, zwei Verständnisfragen: Was ist ein Didgeridoo und was ist Cajun Musik?“
Diese Verständnisfragen beantwortet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – sofort und fordert Herrn Stanko auf, die nächsten Fragen zu stellen.

Der Vertreter der DVU fährt wie folgt fort:
„Dritte Frage: Welche weiteren, anderen Kosten entstehen? Vierte Frage: Wie hoch sind die und aus welchen Mitteln werden die gedeckt? Fünfte Frage:“

Der Bezirksvorsteher unterbricht an dieser Stelle und beantwortet die Frage nach den „anderen entstehenden“ Kosten.

Der Vertreter der DVU fährt wie folgt fort:
„Sechste: Gibt es irgendwelche Einnahmen? Und warum kommt der Antrag so spät?“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – unterbricht hier erneut und verweist bei der Frage nach dem „späten“ Eingang des Antrages auf organisatorische Probleme.

Wie der Bezirksvorsteher weiter ausführt, hat die Bezirksvertretung Eving hier lediglich über die Zustimmung zur Verwendung der Mittel der Sparkasse Dortmund zur Förderung Kulturarbeit in den Stadtbezirken zu entscheiden, da sich SPD- und CDU-Fraktion dafür ausgesprochen haben, der Stadtteilbibliothek-Eving die beantragten 700,00 € zur Verfügung zu stellen, stellt der Bezirksvorsteher den Antrag nun zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Der Stadtteilbibliothek-Eving werden 700,00 € aus Mitteln der Sparkasse Dortmund zur Förderung der Vereins- und Kulturförderung in den Stadtbezirken zur Verfügung gestellt.

5. Finanzen und Liegenschaften
Zu TOP 5.1:
Aufstellung über durchgeführte Maßnahmen im Doppelhaushalt 2003/2004
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving eine Aufstellung vorzulegen, aus der ersichtlich ist, welche von der Bezirksvertretung beschlossenen Maßnahmen für den Doppelhaushalt 2003/2004 im Jahr 2003 durchgeführt wurden, bzw. welche Maßnahmen im Jahr 2004 durchzuführen sind.

Begründung:
Da der Doppelhaushalt 2003/2004 der Stadt Dortmund noch nicht durch die Bezirksregierung Arnsberg genehmigt ist, bittet die Bezirksvertretung Eving um Aufklärung über die Maßnahmen.

6. Bürgerdienste und öffentliche Ordnung – keine Vorlagen

7. Schule
Zu TOP 7.1:
Schulfähigkeitsprofil und Bildungsvereinbarung als Rahmen für die zukünftige Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05293-03)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – stellt fest, dass seine Fraktion keine Notwendigkeit für diese Vorlage sieht, da bisherige Selbstverständlichkeiten lediglich festgeschrieben werden. Hier stellt sich die Frage, nach der bisherigen Verfahrensweise, die jawohl derjenigen in der jetzt erstellten Vorlage entspricht. Die Vorlage stellt daher keine neue Herangehensweise dar, da sich an den Abläufen nichts verändert hat.
Herr Neumann kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen wird, da sie im Prinzip überflüssig ist und das Verwaltungshandeln in den vergangenen Jahren keinen Sinn gehabt hätte. Es wurden lediglich langjährige Verwaltungsabläufe zusammen gefasst.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
Ich gebe natürlich meinem Vorredner Recht, gleiches wollte ich auch sagen. Die Frage ist, sollte man, wenn man diese Sache überhaupt diskutiert, nicht sagen, wenn z.B. auf der Seite 2 gesagt wird: Sprachkurse, Sprachförderkurse sind verpflichtend, bei nicht genügender Sprachkenntnis, also hier ist z.B. deutsch gemeint, dass man dann auch eine Prüfung macht. Denn was nützt es, wenn ich an einem Kurs teilnehme, wir kennen das ja, ich bin ja Jahre lang genug Lehrer gewesen, dass ich weiß, wir bieten Kurse an, die Leute melden sich an, die kommen aber nicht, am Ende heißt es, wir haben uns angemeldet an den Kursen – und fertig. Meiner Ansicht nach, müsste man nun wirklich an der Effizienz, wenn man das überhaupt in dieser Form diskutiert, auch eine Sprachprüfung verpflichtend anschließen.“
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist in seinem Redebeitrag die CDU-Fraktion darauf hin, dass die Vorlage durchaus Änderungen enthält. Eine gravierende Veränderung ist die Abschaffung der Schulkindergärten ab 2005. Auch die Verpflichtung zur Teilnahme an vorschulischen Sprachförderkursen ist eine Neuerung. Herr Adden kündigt an, dass die SPD-Fraktion die Vorlage zustimmend zur Kenntnis nehmen wird.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht in der Vorlage sowohl aktuell niedergelegte Neuerungen, wie auch eine Zusammenfassung der bisherigen praktizierten Verfahrensabläufe.
Dem nachstehend aufgeführten Zusatzantrag der Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – zu:

Zusatzbeschluss:
Die Schulverwaltungsamt wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving einen ersten Erfahrungsbericht über die, im Stadtbezirk Eving durchgeführten Schuleingangstests zur Verfügung zu stellen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Bericht zur beabsichtigten Zusammenarbeit zwischen Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen zur Umsetzung der Bildungsvereinbarung und des Schulfähigkeitsprofils in Dortmund zur Kenntnis.
Die Vorlage wird von sechs Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving abgelehnt.

Zu TOP 7.2:
Stadtbezirksbezogene Schulkoordinierungskonferenzen
(Drucksache Nr.: 05616-04)

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – ruft die Vorlage auf, und bittet um das Votum der Bezirksvertretung.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – unterbricht hier und gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Ich habe mal eine Frage erst. Ja, ich meine, das ist ein bisschen schnell. Wir haben das hier gerade erst als Tischvorlage bekommen. Wie soll ich denn das zur Kenntnis nehmen? Mit dem Familien-Projekt haben Sie mich schon über den Tisch gezogen, da wollte ich auch was zu sagen, das ging viel zu schnell. So schnell kann man seine Unterlagen gar nicht raussuchen. Und hier bei dieser Sache genauso. Sie haben eigenmächtig die Tagesordnung geändert und haben dann...“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – unterbricht an dieser Stelle und weist darauf hin, dass die Bezirksvertretung Eving unter dem Tagesordnungspunkt 1.3 die Erweiterung dieser Tagesordnung – einstimmig – beschlossen hat.
Da die Bezirksvertretung Eving hier lediglich aufgefordert ist, die Vorlage zur Kenntnis zu nehmen, bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – um Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving nimmt den Beschlussvorschlag zur Einrichtung „Stadtbezirksbezogener Schulkoordinierungskonferenzen“ für den Schulausschuss zur Kenntnis.
Die Vorlage wird von sechs Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving abgelehnt.

8. Kultur, Sport und Freizeit
Zu TOP 8.1:
Durchführung eines Königschießens auf dem Schulhof der Brechtener Grundschule, Evinger Straße 600, 44339 Dortmund

Der Schützenverein „Brechten von 1838 e.V.“ beantragt die Durchführung eines Königschießens am 05.06.2004 auf dem Gelände der Brechten Grundschule. Seitens der Schulleitung bestehen gegen die Durchführung keine Bedenken.

Gemäß § 20 Abs. 2 Buchstabe j der Hauptsatzung der Stadt Dortmund stimmt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – der Veranstaltung zu und bittet die Verwaltung um weitere Veranlassung.

9. Kinder und Jugend
Zu TOP 9.1:
Aktion „Ausbildung 12x12 – 144 Investitionen in die Zukunft
(Drucksache Nr.: 05351-03)

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Frage zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ich frage mal nach dem Zeitplan. Warum sollen wir das heute beschließen, warum steht das heute erst auf der Tagesordnung, wenn in der Vorlage steht: BV-Eving 21.01.2004? Und diese Vorlage dann am 03.03.2004 so zusagen erst per Post gegangen ist.“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erläutert, dass die Vorlage zur Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.01.2004 zu spät bei der Geschäftsführung der Bezirksvertretung eingegangen ist.
Da die Bezirksvertretung Eving die Vorlage lediglich zur Kenntnis nehmen kann und die Aktion 12x12 über einen längeren Zeitraum angelegt ist, wurde die Beratung, nach Rücksprache mit dem zuständigen Fachamt, in die heutige Sitzung verlegt.

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Erklärung zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
meine Frage ist damit ja nicht beantwortet. Die erstellte Vorlage, die ist vom 18.12. Wir sollten am 21.01 beraten, dann wird sie doch wahrscheinlich früher hier eingegangen sein. Wir haben am 20. Januar BV gehabt. Warum haben wir die denn da nicht auf der Tagesordnung haben können?“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – unterbricht hier und weist nochmals darauf hin, dass die Vorlage verspätet eingegangen ist.
Die Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving verweist ebenfalls auf den verspäteten Eingang und den, im Einvernehmen mit dem Bezirksvorsteher und der Verwaltung, getroffen Beschluss, die Vorlage in der heutigen Sitzung zu beraten.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – zur Kenntnis und unterstützt die Aktion.

10. Soziales, Familie und Gesundheit
Zu TOP 10.1:
Familien-Projekt Dortmund
(Drucksache Nr.: 05589-04)

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Beschlussvorschlag zu folgen.

Zu TOP 10.2:
Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder im Vorschulalter in Dortmund
(Drucksache Nr.: 05676-04)

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Beschlussvorschlag zu folgen.

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
Zu TOP 11.1:
Masterplan Umwelt
(Drucksache Nr.: 05237-036)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist auf die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes hin.
Die heutige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ist daher lediglich als grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Masterplanes Umwelt zu verstehen. Inhalte des Planes müssen zur Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und Anforderungen zeitnah fortgeschrieben werden. Festsetzungen dürfen keinesfalls notwendige Weiterentwicklungen und Veränderungen im Stadtbezirk Eving be- bzw. verhindern. Bei geplanten Änderungen ist die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Masterplan Umwelt zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zusatzanfrage:
Dem Masterplan Umwelt ist zu entnehmen, dass 30 Schulen im Stadtgebiet mit Fotovoltaikanlagen ausgerüstet sind.
Die Bezirksvertretung Eving bittet um Auskunft, wie viele dieser Schulen sich im Stadtbezirk Eving befinden und für welche Schulen in Eving zukünftig die Installierung einer Fotovoltaikanlage geplant ist.

Zu TOP 11.2:
Masterplan Einzelhandel
(Drucksache Nr.: 05277-03)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist auf die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes hin.
Die heutige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ist daher lediglich als grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Masterplanes Einzelhandel zu verstehen. Inhalte des Planes müssen zur Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und Anforderungen zeitnah fortgeschrieben werden. Festsetzungen dürfen keinesfalls notwendige Weiterentwicklungen und Veränderungen im Stadtbezirk Eving be- bzw. verhindern. Bei geplanten Änderungen ist die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld zu beteiligen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – erinnert an den Beschluss der Bezirksvertretung Eving, gefasst in der Sitzung am 10.12.2003, die Ansiedlung eines Discount-Marktes in der Bergstraße in Dortmund-Lindenhorst zu unterstützen und das Nahversorgungskonzept für diesen Bereich entsprechend zu ändern bzw. zu erweitern. Dieser Beschluss muss ebenfalls im Masterplan Einzelhandel Berücksichtigung finden.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Masterplan Einzelhandel zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.3:
Masterplan Mobilität
(Drucksache Nr.: 05157-03)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist auf die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes hin.
Die heutige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ist daher lediglich als grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Masterplanes Mobilität zu verstehen. Inhalte des Planes müssen zur Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und Anforderungen zeitnah fortgeschrieben werden. Festsetzungen dürfen keinesfalls notwendige Weiterentwicklungen und Veränderungen im Stadtbezirk Eving be- bzw. verhindern. Bei geplanten Änderungen ist die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Masterplan Mobilität zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.4:
Masterplan Wirtschaftsflächen
(Drucksache Nr.: 05332-03)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist auf die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes hin.
Die heutige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ist daher lediglich als grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Masterplanes Wirtschaftsflächen zu verstehen. Inhalte des Planes müssen zur Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und Anforderungen zeitnah fortgeschrieben werden. Festsetzungen dürfen keinesfalls notwendige Weiterentwicklungen und Veränderungen im Stadtbezirk Eving be- bzw. verhindern. Bei geplanten Änderungen ist die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Masterplan Wirtschaftsflächen zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.5:
Masterplan Wohnen
(Drucksache Nr.: 05287-03)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist auf die unterstützende und begleitende Funktion der Masterpläne als Arbeits- und Diskussionsgrundlage zur Aufstellung des neuen Flächennutzungsplanes hin.
Die heutige Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Dortmund ist daher lediglich als grundsätzliche Zustimmung zur Zielsetzung des Masterplanes Wohnen zu verstehen. Inhalte des Planes müssen zur Aktualisierung und Anpassung an sich verändernde Gegebenheiten und Anforderungen zeitnah fortgeschrieben werden. Festsetzungen dürfen keinesfalls notwendige Weiterentwicklungen und Veränderungen im Stadtbezirk Eving be- bzw. verhindern. Bei geplanten Änderungen ist die Bezirksvertretung Eving bereits im Vorfeld zu beteiligen.
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Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes den Masterplan Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.6:
Vorbescheid für die Errichtung einer Rettungswache der Feuerwehr, Gemarkung Kirchderne, Flur 1, Flurstück 781, Kemminghauser Straße – Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
(Drucksache Nr.: 05268-03)

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – berichtet, dass sich Anlieger des für die Rettungswache vorgesehenen Grundstückes mit der Bitte an ihn gewandt haben, sich für Bodenuntersuchungen und eine Neuplanung der Abwasserbeseitigung einzusetzen. Aufgrund der Betriebsgeschichte des Anwesens, gehen die Anlieger davon aus, dass Untersuchungen des Bodens notwendig sind.
Wie Anlieger dem Bezirksvorsteher berichtet haben, haben sich durch das Auffüllen des Bodens Höhenunterschiede ergeben, die den Wasserabfluss beeinträchtigen und Änderungen der Abwasserbeseitigung erforderlich machen.
Die Verwaltung wird hier um eine Stellungnahme zum Sachverhalt gebeten.

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Bescheid zur erteilen, – einstimmig – zur Kenntnis.

Zu TOP 11.7:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 143 – Winterkampweg
hier: I. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 143 – Winterkampweg
II. Beschluss zur Bürgerbeteiligung
(Drucksache Nr.: 05428-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.
Zu TOP 11.8:
Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 138 - Brechtener Heide
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Satzungsbeschluss
III. Beifügung einer Begründung
IV. Sicherung der Bauleitplanung; Beschluss einer Satzung über die Erforder-
lichkeit von Teilungsgenehmigungen
V. Kenntnisnahme vom Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftspla-
nes Dortmund-Nord
(Drucksache Nr.: 05512-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – mehrheitlich bei zwei Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.9:
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung; Bebauungsplan Ev 144 – nördlich Fredenbaumpark
hier: Beschluss zum Erlass einer Veränderungssperre
(Drucksache Nr.: 05663-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt im Rahmen ihres Anhörungsrechtes die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen.

Zu TOP 11.10:
Zufahrtsmöglichkeiten zu den Garagen auf dem Grundstück der Firma Peine, Bergstraße 72, 44339 Dortmund
(Antrag SPD-Fraktion)

Der Vertreter der DVU – Herr Stanko – gibt folgende Fragen zu Protokoll:
„Herr Bezirksvorsteher, meine Damen und Herren,
ist der Grundstückeigentümer zu dieser Maßnahmen befragt worden? Und warum, ist in der Begründung nicht aufgeführt, durch wen der Grundstückeigentümer angehalten werden kann/soll, da entsprechende Maßnahmen zu ergreifen?“

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erläutert dem Vertreter der DVU den Sachverhalt und stellt den Antrag zu Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, geeignete Maßnahme einzuleiten, die den Anschluss der Garagen auf dem Grundstück der ehemaligen Brotfabrik Peine, Gemarkung Eving, Flur 769 und 563 ausschließlich über die Zufahrt der Straße „Zum Holz“ führen.
Der Garagenhof, dessen Einfahrt gegenüber Zum Holz 11 eingerichtet ist, kann sowohl über die Straße Am Buchenwald / Zum Holz sowie auch über alle anderen Nebenstraßen angefahren werden, sodass sich die Pkw-Verkehre nur unerheblich verdichten.

Begründung:
Durch diese Maßnahme ist der Grundstückeigentümer in der Lage, das Gelände der ehemaligen Brotfabrik durch geeignete Maßnahmen zu verschließen und damit die Ablagerung von Müll zu verhindern.
Durch diese erhebliche Müllablagerungen wird das Gelände von Ratten und anderem Ungeziefer befallen, was zu massiven Beschwerden der Anwohner und Garagenpächter geführt hat. Bis zu einer Nutzungsänderung wäre dann der Grundstückeigentümer anzuhalten, eine Grundreinigung des Grundstückes durchzuführen und das Gelände so abzusichern, dass ein Betreten und Befahren des Grundstückes unmöglich ist.

Zu TOP 11.11:
Öffnungszeiten zum 25. Jubiläum der Evinger Kohlenkirmes
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den folgenden Öffnungszeiten für das 25. Jubiläum der Evinger Kohlenkirmes zuzustimmen:

Freitag, den 13.08.2004 und
Samstag, 14.08.2004 Kirmesbetrieb an beiden Tagen bis 23.00 Uhr
Musikalische Unterhaltung im Biergarten bis 24.00 Uhr

Sonntag, den 15.08.2004 und
Montag, den 16.08.2004 Kirmesbetrieb an beiden Tagen bis 22.00 Uhr
Musikalische Unterhaltung im Biergarten bis 24.00 Uhr

Begründung:
Durch das im Jahr 2004 stattfindende Jubiläum der Traditionsveranstaltung „Evinger Kohlenkirmes“ bittet die Bezirksvertretung Eving die erweiterten Öffnungszeiten seitens der Verwaltung zu genehmigen.

Zu TOP 11.12:
Erneuerung der Abpfostung Wendehammer Bauernkamp
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung, fehlende Absperrpfosten am Wendehammer Bauernkamp zu ersetzen.

Begründung:
Im o.g. Bereich wurden einige Absperrpfosten entfernt und somit eine Zufahrt zur Derner Straße ermöglicht, die von einigen Fahrzeugführern widerrechtlich auch genutzt wird.


Zu TOP 11.13:
Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg vom („Alten Heideweg“) bis Wassermannweg und Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrbahndecke Gretelweg (vom „Alten Heideweg“) bis Wassermannweg und Sterntalerweg bis Minister-Stein-Schule zu erneuern.

Begründung:
Durch die starke Befahrung dieser Straße befindet sich diese in einem desolaten Zustand, teilweise mit kreisrunden Vertiefungen von ca. 5 cm. Daher ist hier dringend Abhilfe zu schaffen, da diese Straße von Schulkindern und sportreibenden Kindern der Sportanlage Gretelweg genutzt wird.

Zu TOP 11.14:
Erneuerung der Fahrbahndecke Dornstraße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Fahrbahndecke der Dornstraße zu erneuern.

Begründung:
Durch die starke Befahrung dieser Straße und bedingt durch Wintereinflüsse ist hier dringend Abhilfe zu schaffen. Ebenso ist diese Straße an einen Schulweg angeschlossen.

Zu TOP 11.15:
Fertigstellung der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg im Bereich des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße
(Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, Vertragsverhandlungen mit dem Bauträger Endo-Haus GmbH einzuleiten, die zum Ziel haben, geeignete Voraussetzungen für eine umgehende Umsetzung des Erschließungsvertrages zu schaffen.
Des Weiteren wird die Verwaltung gebeten, der Bezirksvertretung Eving bis zur Sitzung am 12.05.2004 eine erste Stellungnahme über die eingeleiteten Maßnahmen zuzusenden.

Begründung:
Der Erschließungsträger hat die komplette Herstellung der Erschließungsanlagen unter Hinweis auf die noch nicht abgeschlossene Baumaßnahmen bisher abgelehnt.
Wie das Tiefbauamt jetzt mitteilt, ist der Hochbau an der Straße „Süggelberg“ abgeschlossen und eine endgültige Fertigstellung dieses Teilbereiches wäre somit möglich und unschädlich. Die DOGEWO teilt im selben Zusammenhang mit, dass der weitgehende Endausbau der Straßen Süggelberg und Dieckmannweg nicht durch die geplanten Baumaßnahmen der DOGEPLAN behindert werden wird.
Es ist daher den Anwohnern nicht länger zuzumuten ständig Unfall- und Gefahrenquellen ausgesetzt zu sein. Notwendige Maßnahmen zur Herstellung eines sicheren und den „normalen“ Anforderungen entsprechenden Wohnumfeldes sind schnellstmöglich einzuleiten.
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Am Sitzungstag werden folgende Schreiben des Tiefbauamtes und der DOGEWO vorgelegt und von der Bezirksvertretung Eving zur Kenntnis genommen:

Schreiben Tiefbauamt (66/2-2 EV 169) vom 19.02.2004
Die Herstellung der Erschließungsanlagen wurde der Fa. Endo-Haus Bauträger GmbH mit dem oben genannten Erschließungsvertrag übertragen. Dort ist u. a geregelt, dass bis zur Abnahme der Erschließungsanlage nach der kompletten Fertigstellung dem Erschließungsträger die Verkehrssicherungspflicht obliegt und er daher für alle Schäden zu haften hat, die aufgrund von mangelhaft ausgeführten Arbeiten entstehen.
Aufgrund von Anwohnerbeschwerden fand am 21.01.04 ein Ortstermin mit dem Erschließungsträger statt, in dem er auf bestehende Mängel hingewiesen wurde. Die Schäden wurden inzwischen behoben.
Der Erschließungsvertrag sieht vor, den Straßenendausbau (2. Ausbaustufe) erst vorzunehmen, wenn alle Hochbauarbeiten abgeschlossen sind. Die im südlichen Baugebiet liegenden Grundstücke stehen nicht in der Verfügungsgewalt des Erschließungsträgers und sind noch unbebaut. Eine endgültige Herstellung der angrenzenden Straßen ist nicht sinnvoll, da die fertig gestellte Straße durch die Hochbauarbeiten stark beschädigt würde. Der Erschließungsträger steht im Kontakt mit dem Eigentümer, um eine Lösung zu finden.
Der Hochbau an der Straße „Süggelberg“ ist abgeschlossen; eine endgültige Fertigstellung dieses Teilbereiches wäre möglich und unschädlich. Der Erschließungsträger wurde mit Schreiben vom 28.01.04 aufgefordert, die Herstellung der 2. Ausbaustufe möglichst kurzfristig zu realisieren.

Der Dieckmannweg in Fahrtrichtung Süggelweg ist über eine provisorische Gehwegüberfahrt angebunden. Die eindeutige Verkehrsregelung ergibt sich aus § 10 der Straßenverkehrsordnung (StVO), die wie folgt lautet:
Wer u.a. über einen abgesenkten Bordstein auf die Straße einfahren möchte, muss sich so verhalten, dass kein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, d. h. der Dieckmannweg ist untergeordnet.

Schreiben DOGEWO vom 03.03.04
Abschließender Ausbau der Wohnerschließungsstraßen im Baugebiet Süggel

Die Tiefbauverwaltung hat Ende Januar den Erschließungsträger, die Firma Endo-Haus Bauträger GmbH aufgefordert, die Herstellung der 2. Ausbaustufe für einen Teilbereich des Wohngebietes (Süggelberg) vorzunehmen.
Zur weiteren Beratung des Themas in der Bezirksvertretung möchten die DOGEWO über ihre Überlegungen wie folgt informieren:
Die im südlichen Baugebiet liegenden Grundstücke stehen im Eigentum der DOGEPLAN. Die DOGEPLAN plant hier die Realisierung eines Wohngebietes, das abweichend von den bisherigen Konzepten eine geringere Verdichtung vorsieht und von daher - anders als bisher - für interessierte
Käufer von Doppelhaushälften attraktiv sein wird.
Das Plankonzept liegt vor und wurde mit der Planungs- und Tiefbauverwaltung abgestimmt. Die
Planungsverwaltung beabsichtigt, das Konzept kurzfristig im vereinfachten B-Planverfahren plan-
rechtlich zu sichern. Der Erschließungsträger ist über das Konzept und die geringfügigen Änderun-
gen der Wohnerschließung für das südliche Baugebiet informiert und um Zustimmung
gebeten worden.
In einer zwischenzeitlich getroffenen Vereinbarung mit der Firma Endo-Haus wurde festgelegt, dass die geringfügigen Änderungen im Endausbau der Erschließung in die ohnehin noch vorzu-
nehmende Ausschreibung der Arbeiten aufgenommen werden.

Die Firma Endo-Haus teilte ferner mit, dass eine Verlängerung für die Ausführung des Endausbaus bis Ende 2004 durch das Tiefbauamt genehmigt wurde.
Die Verfahren der öffentlichen Ausschreibung und Vergabe werden voraussichtlich bis zur zweiten Jahreshälfte 2004 laufen. Der Endausbau des südlich anschließenden Klütingweg soll nach Vermarktung der DOGEPLAN - Bauträgermaßnahme erfolgen. Hiervon sind die derzeitigen Anlieger jedoch nicht betroffen.
Zusammenfassend wird dargelegt, dass der weitgehende Endausbau der Straßen Süggelberg und Dieckmannweg nicht durch die geplanten Baumaßnahmen der DOGEPLAN behindert werden wird.

Zu TOP 11.16:
Grundsatzbeschluss zur Mobilfunkanlage auf der Minister-Stein-Schule, Gretelweg 35-37 (Antrag SPD-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt erneut – einstimmig –:

Die Mobilfunkanlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule ist zu entfernen.

Begründung:
In der Bezirksvertretung Eving wurde die Entfernung der Mobilfunkanlage auf der Minister-Stein-Schule bereits vor einigen Monaten beschlossen. Bei einem Ortstermin am 10.02.2004 wurde den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving seitens des Anlagenbetreibers mitgeteilt, dass diese Anlage demnächst noch erweitert werden soll.
Diese Vorgehensweise steht dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving konträr gegenüber.
Daher wird der bereits gefasste Beschluss zur Entfernung der Mobilfunkanlage nochmals bekräftigt und einer Erweiterung bereits zu diesem Zeitpunkt widersprochen.

Zu TOP 11.17:
Vorstellung und Beratung des Messergebnisses an der Minister-Stein-Schule
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:
Die Verwaltung wird gebeten, die Antennenmessergebnisse vom 10.02.2004 an der Minister-Stein-Schule vorzustellen und in der nächsten Sitzung gemeinsam mit Vertretern der Firma „Access Network Region West“ zu beraten.

Begründung:
Nach einer Auskunft des Umweltamtes und der beauftragten Firma liegt das Ergebnis bereits nach einer Woche vor. Zur zeitnahen Beratung wird die Vorstellung der geplanten Nutzungserweiterung gewünscht.

Zusatzbeschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, der Bezirksvertretung Eving die für den Betrieb der Mobilfunkanlage abgeschlossenen Verträge vorzulegen und in der Sitzung am 21.04.2004 eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Nutzungserweiterung abzugeben.

Begründung:
Die Bezirksvertretung Eving lehnt den Betrieb einer Mobilfunkanlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule (sowie in anderen „sensiblen“ Bereichen) auch weiterhin kategorisch ab. Eine Erweiterung der Anlage kann im Hinblick auf vorangegangene Beschlüsse der Bezirksvertretung nicht akzeptiert werden. Bisherige Zusagen der Verwaltung, „empfindliche Bereiche“ nicht als Standorte für Sendeanlagen zuzulassen, werden im Fall der Minister-Stein-Schule mit Hinweis auf bestehende und nicht kündbare Verträge einfach ignoriert.
Die Bezirksvertretung Eving möchte sich daher in der nächsten Sitzung über die Vertragsbedingungen und die sich daraus ergebenden Möglichkeiten einer Nutzungserweiterung informieren.

Zu TOP 11.18
Aufstellung von Ruhebänken (Sitzgelegenheiten) und Müllsammlern am Biotop Winterkampweg
(Antrag CDU-Fraktion)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird beauftragt, am Biotop Winterkampweg Ruhebänke und Müllsammler aufzustellen.

Begründung:
Die Verwaltung teilte Ende 2003 mit, dass die Aussichtsplattform nach Zerstörung wieder hergerichtet wird, für Sitzgelegenheiten und Müllsammler dagegen keine Mittel zur Verfügung stehen.
Der Antrag wird erneut gestellt, da sich im Umfeld des Biotops eine erhebliche Baugebietsentwicklung zeigt. Hier entsteht der Mediamarkt, Pausenplätze für Mitarbeiter im Sommer wären wünschenswert. Die Schaffung von Häusern für junge Familien ist eine weitere Maßnahme. Auch die in der Nähe liegenden 64 Altenwohnungen gehören zum Einzugsbereich des Biotops.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – berichtet, dass der Eigentümer des Biotop-Geländes, der Kommunalverband Ruhrgebiet (KVR) derzeit mit der Bürginitiative „Biotop Winterkampweg“ Verhandlungen über den Abschluss eines Patenschaftsvertrages führt. Dieser Patenschaftsvertrag soll Zuständigkeiten für kleinere Maßnahmen regeln, die auch entsprechend budgetiert werden sollen. Der Bezirksvorsteher bittet daher, den Antrag bis zum Ende der Vertragsverhandlungen zurückzustellen, da dann die Bürginitiative in die weitere Planung einbezogen werden kann.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag zunächst bis zur Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 21.04.2004 zurück.

Zu TOP 11.19:
Reinigung der Parkplätze und Eingangsbereiche am Nordfriedhof
(Antrag CDU-Fraktion)
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die umgehende Reinigung der Parkplätze und Eingangsbereiche des Nordfriedhofes an der Osterfeldstraße, Burgholzstraße und Oberevinger Straße zu veranlassen.

Begründung:
In den genannten Eingangsbereichen befinden sich große Müllablagerungen, die den Anblick des Friedhofes erheblich beeinträchtigen. Auch wurden hinter den Zäunen zu den Nachgrundstücken große Mengen Müll abgelagert.
In Teilbereichen müssen auch Friedhofsflächen von Unrat, Laub und Ästen gesäubert werden.
Gerade die Eingangsbereiche sind das „Aushängeschild“ für Besucher und Gäste bei Trauerfeiern.

Zu TOP 11.20:
Verkehrssicherungsmaßnahmen Ecke Bergstraße / Pfarrstraße
(Antrag CDU-Fraktion)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zur Fußgängerverkehrssicherung im Bereich der ehemaligen Gaststätte „Zum Turm“ einzuleiten.

Begründung:
Im Kreuzungsbereich Bergstraße / Pfarrstraße wurde vor Monaten ein Baugerüst aufgestellt. Die Verkehrswegefläche für Fußgänger ist damit erheblich eingeschränkt. Durch häufig dort parkende Fahrzeuge werden die Fußgänger zum Ausweichen auf die Straße gedrängt. Dieser Zustand ist besonders für ältere Leute unhaltbar.
Hier muss umgehend eine Änderung erfolgen. Es ist auch zu prüfen, wann das Baugerüst entfernt wird.

Zu TOP 11.21:
Erneuerung der Straßendecke Gretelweg
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Erneuerung der Straßendecke des Gretelweges vorzunehmen.

Begründung:
Die Straßendecke im oberen und unteren Teil des Gretelweges ist für die Anwohner nicht mehr tragbar. Autos, die den Gretelweg befahren, schleudern aus den Schlaglöchern kleine Steine hoch, gefährden Passanten und können parkende Autos beschädigen. Hier muss Abhilfe geschaffen werden.

Zu TOP 11.22:
Absenkung vor der Straßeneinfahrt Maienweg – Richtung Giesenbergweg
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Absenkung vor der Straßeneinfahrt Maienweg in Richtung Giesenbergweg durchzuführen.
Begründung:
Die Absenkung vor der Straßeneinfahrt Maienweg / Giesenbergweg ist notwendig, da sich bei Regen das Wasser vor dem Haus Nr. 5 sammelt und nicht in die Kanalisation abfließt. Auf einem Teilstück von ca. 7m ist diese Baumaßnahme erforderlich, da bei dem Neubau des Maienweg kein Gefälle berücksichtigt wurde.
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Nach einer ausführlichen Diskussion des Antrages beschließt die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, den geschilderten Sachverhalt zu überprüfen und falls notwendig die geeigneten Maßnahmen einzuleiten sowie die Bezirksvertretung Eving entsprechend zu informieren.

Zu TOP 11.23:
Sachstandsbericht zum belasteten Baugrundstück Graf-Konrad-Straße
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Das Umweltamt wird um einen Sachstandsbericht zum Baugrundstück Graf-Konrad-Straße gebeten.

Begründung:
Die Bürgerliste hat Informationen darüber erhalten, dass es sich um ein belastetes Baugrundstück handelt. Dieses Baugrundstück in der Graf-Konrad-Straße muss eventuell abgetragen werden. Nach Aussage des Umweltamtes ist das Material so umfangreich, dass telefonisch keine genaue Auskunft erteilt werden kann.
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Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – erklärt nach Aufruf des Tagesordnungspunktes, dass bei den Bauarbeiten auf dem das Grundstück Graf-Konrad-Straße das Richtfest kurz bevor steht und vor Erteilung der Baugenehmigung seitens der Verwaltung selbstverständlich alle vorgeschriebenen und notwendigen Untersuchungen des Bodens durchgeführt und die Genehmigung nur aufgrund entsprechender Analysewerte erteilt wurde.
Dem Bezirksvorsteher ist es völlig unverständlich, aus welchen Gründen der Vertreter der Bürgerliste zu der Annahme kommt, dass das Baugrundstück in irgendeiner Form belastet sein könnte und aus welcher Quelle er diese Informationen bezogen hat.
In der Nähe des heutigen Baugrundstückes, ca. 6 Meter entfernt, befand sich früher ein Bauernhof, bei dem man vermutlich von Bodenbelastungen ausgehen kann. Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – ist daher der Ansicht, dass der Vertreter der Bürgerliste hier wohl unter Umständen zwei Grundstücke verwechselt haben muss, oder nicht unterscheiden konnte.

Auf die Vorwürfe des Bezirksvorstehers eingehend, erklärt der Vertreter der Bürgerliste
– Herr Tokarski –, dass er nie behauptet habe, dass das eigentliche, in seinem Antrag erwähnte, Baugrundstück belastet ist. Laut eigener Aussage habe er lediglich gesagt, „dass ein Grundstück belastet ist“, und dass er das Grundstück nie genau spezifiziert habe.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bittet den Vertreter der Bürgerliste darum, Grundstücke doch zukünftig exakt zu bezeichnen, damit die Bezirksvertretung Eving in die Lage versetzt wird, den Sachverhalt adäquat zu bewerten und entsprechende Beschlüsse fassen.

Im Anschluss an diesen Redebeitrag stellt der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Antrag zur Abstimmung:

Die Bezirksvertretung Eving lehnt den folgenden Antrag – mehrheitlich bei zwei Stimmenthaltungen – ab:

Begründung der Ablehnung:
Wie der Antragsteller während der Beratung selber feststellt, gibt es, bei dem im Antrag bezeichneten Grundstück, keine Verdachtsmomente für eine Bodenbelastung. Bei dem vermutlich belasteten Gelände handelt es sich, nach Aussage des Vertreters der Bürgerliste, eventuell um ein in der Nachbarschaft gelegenes Grundstück, das im Antrag nicht näher benannt wird.

Zu TOP 11.24:
Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die Verwaltung wird gebeten, eine Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule zu veranlassen.

Begründung:
Die Kinder der Minister-Stein-Schule verbringen ihre Pausen auf dem Schulhof und sitzen auf den dafür vorgesehenen Gelegenheiten zusammen. Diese Eichenbalken sind durch die Zeit und die Wettereinflüsse so marode, dass sie unbedingt repariert oder erneuert werden müssen. Das sollte mit wenig Mitteln möglich sein, denn bereits durch das Setzen von zwei bis drei neuen Balken wäre das Problem gelöst.
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Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes bittet der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – den Vertreter der Bürgerliste sich bei Besuchen von Schulen im Stadtbezirk Eving zukünftig an das allgemein bekannte Verfahren zu halten und geplante Termine vor Ort im Vorfeld bei den Schulleitern anzumelden und mit ihnen abzusprechen.
Nachdrücklich weist der Bezirksvorsteher darauf hin, dass Herr Tokarski nicht im Besitz einer „Sondergenehmigung“ ist, die ihn im Gegensatz zu anderen Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving dazu berechtigt, sich über geltende Rechtsvorschriften hinwegzusetzen und sich nach Belieben frei in den Evinger Schulen zu bewegen oder sogar Proben einzusammeln.

Der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – vertritt die Ansicht, dass sowohl Schulleiter wie auch Schulhausmeister in der Regel durchaus in der Lage sind, Reparaturbedarf zu erkennen und notwendige Maßnahmen, selbstständig, ohne Hilfe eines Mitgliedes der Bezirksvertretung Eving, einzuleiten. Sollte der Vertreter der Bürgerliste die Reparatur der Sitzgelegenheiten auf dem Schulhof der Minister-Stein-Schule für unbedingt erforderlich halten, wäre sinnvoll gewesen, zeitgleich die Bereitstellung von Haushaltsmitteln der Bezirksvertretung Eving für diese Maßnahme zu beantragen und nicht nur Forderungen an die Schulverwaltung zu stellen.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – weist den Vorwurf einer Kompetenzüberschreitung zurück, da er nach seiner Aussage im Besitz einer „Bescheinigung“ ist, die es ihm ermöglicht, Schulen und Schulhöfe jederzeit zu betreten. Selbst für den Fall, dass er hier seine Kompetenzen überschritten haben sollte, ist Herr Tokarski der Ansicht, dass er sich nicht um „Paragraphen“ kümmern kann, wenn, seiner Einschätzung nach, die Gesundheit der Bevölkerung gefährdet ist. In diesem Sinne kündigt Herr Tokarski an, dass er sich auch weiterhin bemühen wird, von ihm als Missstand interpretierte Verhältnisse offen zulegen

Als Herr Tokarski bei einer Besichtigung des Schulhofes der Minister-Stein-Schule feststellte, dass die Sitzgelegenheiten für die Schüler teilweise beschädigt sind, wollte er daher diesen Missstand aufdecken, da sich nach seiner Aussage seit Jahren niemand um die Situation gekümmert hat.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Adden – weist eingangs seines Redebeitrages ebenfalls auf die Verantwortung der Schulleitung und des Hausmeisters hin, die die Zustände an ihren Schulen genau kennen, und denen es daher möglich ist eventuelle Gefahrenpotenziale richtig einzuschätzen und entsprechend zu reagieren. Unverständnis äußert Herr Adden über die Tatsache, dass der Vertreter der Bürgerliste nicht augenblicklich etwas gegen eine, vom ihm, als Gefährdung der Schüler wahrgenommene Situation unternommen hat. Wenn Herr Tokarski tatsächlich der Ansicht war, dass die beschädigten Sitzgelegenheiten ein Verletzungspotenzial bergen, hätte er, durch Kontaktaufnahme mit der Verwaltung versuchen müssen, sofort Abhilfe zu schaffen und nicht zwei Wochen bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Eving warten. Sollten die Schüler hier tatsächlich Gefährdungen durch defekte Sitzgelegenheiten ausgesetzt sein, könnte dieser Schaden schon längst behoben sein.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass Mitglieder der Bezirksvertretung Eving in der Vergangenheit und auch zukünftig regelmäßig öffentliche Gebäude, wie Schulen und Kindergärten besucht haben und auch weiterhin besuchen werden. Selbstverständlich erfolgen diese Besuche nie ohne entsprechende Zustimmung der Schulleitung bzw. des Schulträgers.
Die bestehenden Rechtsvorschriften und Zuständigkeitsabgrenzungen sind dabei ausnahmslos für jedes Mitglied der Bezirksvertretung Eving bindend und zu beachten.
Den regulären Verfahrensweg völlig zu umgehen und angebliche oder tatsächliche Missstände sofort in die Öffentlichkeit zu bringen, ohne den zuständigen und verantwortlichen Schulträger auch nur zu informieren und ihm dann gleichzeitig Versäumnisse vorzuwerfen, ist nicht im Sinne eines partnerschaftlichen Verständnisses von Politik und Verwaltung.
Wie Herr Neumann ausdrücklich feststellt, hat die Bezirksvertretung Eving Verwaltungshandeln immer einer kritischen Prüfung unterzogen und in berechtigten Fällen auch Kritik ausgeübt. Eine kritische Auseinandersetzung setzt aber tatsächliches Fehlverhalten bzw. Versäumnisse seitens der Verwaltung voraus. Im vorliegenden Fall kann das Verhalten des Schulträgers nicht beanstandet werden, da ihm Informationen über den Sachverhalt vorenthalten wurden.
Abschließend spricht sich Herr Neumann dafür aus, zukünftig festgelegte Vorgehensweisen zu beachten und bei aufgetretenen Problemen, zunächst denjenigen zu kontaktieren der zuständig und auch in der Lage ist, diese Probleme zu beheben.

Im Anschluss an diese Diskussion zieht der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – seinen Antrag – ohne weitere Begründung – zurück.

Zu TOP 11.25:
Prüfung des Leitungswassers der Minister-Stein-Schule
(Antrag Vertreter Bürgerliste)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag des Vertreters der Bürgerliste zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Das Gesundheitsamt der Stadt Dortmund wird gebeten, das Leitungswasser der Minister-Stein-Schule zu untersuchen.

Begründung:
Seit längerer Zeit ist es der Schulverwaltung bekannt, dass das Leitungswasser der Minister-Stein-Schule eine bräunliche Färbung aufweist. Den Kindern ist es nicht möglich, nach dem Spielen einen Schluck Wasser zu trinken.
Das entspricht aber nicht dem Standard in Dortmund, da wir in unserer Stadt auf das beste Leitungswasser zurückgreifen können.
Soweit die Bürgerliste ermitteln konnte, kann es daran liegen, dass in der Minister-Stein-Schule wohl noch alte Einsenrohre in Betrieb sind.
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Zu Beginn der Beratung des Antrages weist der Bezirksvorsteher – Herr Böttger – auf das heute erstellte und den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving vorliegende Gutachten über die Untersuchung der Wasserqualität in der Minister-Stein-Schule hin.
Laut Gutachten wurden lediglich in der Stagnationsprobe im Rektorenzimmer leicht erhöhte Eisenwerte festgestellt. Die Metalluntersuchungen im Wasser der übrigen Räumen ergaben Messwerte, die teilweise weit unterhalb der gesetzlich festgelegten Grenzwerte liegen. Eine zusätzliche Überprüfung des Wassers in den Duschräumen auf Legionellen verlief negativ.

Da der Antragsteller ebenfalls Wasserproben in der Minister-Stein-Schule entnommen hat, fragt die stellvertretende Bezirksvorsteherin – Frau Leniger – nach, ob die Ergebnisse seiner Untersuchungen des Wassers mit dem heute von der Verwaltung vorgelegten Gutachten übereinstimmen.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – antwortet, dass sich die von ihm entnommenen Wasserproben „zu Hause in einer Flasche“ befinden. Wie er weiter ausführt, wollte er durch die Entnahme lediglich erreichen, dass irgend Jemand anderes aktiv wird und Untersuchungen durchführen lässt.

Für Frau Leniger ist es völlig unverständlich, dass Herr Tokarski die Wasserproben bisher nur bei sich aufbewahrt und selber keinen Versuch unternommen hat, diese Proben untersuchen zu lassen. Wenn Herr Tokarski tatsächlich davon überzeugt war, dass hier ein Gefahrenpotenzial besteht, hätte er sofort tätig werden müssen und nicht erst die nächste Sitzung der Bezirksvertretung Eving zwei Wochen später abwarten dürfen.
Den Hinweis der Frau Leniger, dass Herr Tokarski sich zwar ohne gesicherte Untersuchungsergebnisse umgehend an die Öffentlichkeit wenden konnte, selber aber in diesem Zeitraum keine Analyse „seiner“ Wasserproben veranlasst hat, bezeichnet der Vertreter der Bürgerliste als „dummes Zeug“.

Für die SPD-Fraktion stellt der Vorsitzende – Herr Adden – noch einmal deutlich fest, dass der Vertreter der Bürgerliste keine „Genehmigung“ besitzt, die ihm, gegenüber allen anderen Bezirksvertretungsmitgliedern, „Sondervollmachten“, wie z.B. jederzeit freien Zugang und Probenentnahmen in den Evinger Schulen einräumt. Gleichzeitig fordert Herr Adden den Vertreter der Bürgerliste auf, diese falsche Behauptung in der Öffentlichkeit künftig zu unterlassen.
Im weiteren Verlauf seines Redebeitrages äußert Herr Adden sein Unverständnis über die Vorgehensweise des Vertreters der Bürgerliste. Nachdem in einer Schule eine mögliche Gefahrenquelle entdeckt worden ist, muss alles unternommen werden, um diese Gefahrensituation zu beseitigen. Die einzig mögliche Vorgehensweise kann in diesem Fall nur sein, sofort die zuständigen Stellen zu benachrichtigen und alles Notwendige zu veranlassen, um die Schüler keinen weiteren Gefahren auszusetzen. Es kann doch nicht sein, dass die einzige Reaktion lediglich ein Antrag für die nächste Sitzung der Bezirksvertretung ist.
Herr Adden erhebt hier den Vorwurf, dass Herr Tokarski nur eine „große Show abziehen“ wollte, da er offensichtlich in der Zwischenzeit mit seiner eigenen Öffentlichkeitsarbeit beschäftigt war und noch nicht einmal den Versuch unternommen hat, die von ihm entnommenen Wasserproben analysieren zu lassen.

Die Vertreterin Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht durchaus, dass der Vertreter der Bürgerliste mit seinem Antrag eine gute Absicht verfolgte. Wie bereits ihre Vorredner kritisiert Frau Sichelschmidt aber die populistische Handhabung. Bei einem offensichtlich akuten Handlungsbedarf wurde eine potenzielle Gefährdungssituation dazu ausgenutzt, parteiinterne Interessen pressewirksam auszuschlachten.
Auch Frau Sichelschmidt geht noch einmal auf die angebliche „Sondergenehmigung“ des Bürgerlistenvertreters ein und drückt ihre Verärgerung darüber aus, dass Herr Tokarski auch weiterhin behauptet, innerhalb der Bezirksvertretung Eving eine „Sonderstellung“ einzunehmen. Frau Sichelschmidt stellt ausdrücklich fest, dass Herr Tokarski definitiv nicht im Besitz einer „Sondergenehmigung“ ist, die ihm gegenüber den anderen Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving weitergehende Vollmachten verleiht. Der Vertreter der Bürgerliste kann wie bereits mehrfach erwähnt, Schulen unter den gleichen Bedingungen und Vorraussetzungen besuchen, wie jedes andere Mitglied der Bezirksvertretung auch.

Der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – räumt ein, dass er im vorliegenden Fall eventuell falsch reagiert haben könnte. Seiner Aussage nach, hat aber gerade die Bürgerliste bisher viel auf dem „kleinen Dienstweg“ unter direkter Kontaktaufnahme mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Dortmund erreicht.

Für die CDU-Fraktion verwahrt sich der Vorsitzende – Herr Neumann – gegen den, unter Umständen durch das Verhalten des Vertreters der Bürgerliste in den letzten Tagen entstandenen Eindruck, dass bestehende Rechtsvorschriften für ein einzelnes Mitglied der Bezirksvertretung Eving keine Geltung haben, während sich alle anderen Bezirksvertreter, nicht nur in Eving, daran halten müssen. Herr Neumann macht noch einmal deutlich, dass kein Bezirksvertretungsmitglied in Eving über „Sondergenehmigungen oder -vollmachten“ irgendeiner Art verfügt.
Wie Herr Neumann weiter ausführt sieht es die CDU-Fraktion als selbstverständlich an, die Verwaltung auf potenzielle Gefährdungen und problematische Zustände aufmerksam zu machen, sofern die Sachverhalte dort noch nicht bekannt sind. Aber auch Herr Neumann empfindet es als populistisch, mit nicht belegten Fakten an die Öffentlichkeit zu gehen, ohne auch nur den Versuch zu unternehmen, den zuständigen Schulträger zu informieren und somit die schnellstmögliche Beseitigung einer eventuellen Gefahrensituation zu erreichen.

Im Anschluss an die Diskussion zieht der Vertreter der Bürgerliste – Herr Tokarski – seinen Antrag zurück, da die Ergebnisse der Untersuchungen des Trinkwassers der Minister-Stein-Schule mittlerweile vorliegen.

12. Mitteilungen
Zu TOP 12.1:
Begrünung der Gabionenwand westlich der B 54 (Evinger Straße) ab Schiffhorst

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Stadtbahnbauamtes vom 08.01.2004 zur Kenntnis:

In der Sitzung am 08.10.2003 regte die Bezirksvertretung eine Begrünung der Gabionenwand an, insbesondere eine von „oben nach unten" rankende Bepflanzung.
Die Verwaltung hat die Anregung mit folgendem Ergebnis überprüft:
Wegen des sehr engen zur Verfügung stehenden Raumes wurde als gestaltendes und gleichzeitig lärmminderndes Element eine Gabionenwand errichtet. Aufgrund der Platzverhältnisse musste im Südabschnitt der Gabionenwand auf das Anlegen eines Pflanzstreifens – so wie es bei dem zurückversetzten Nordabschnitt möglich war – verzichtet werden.
Die vorgeschlagene Begrünung von „oben nach unten" ist fachlich nicht zu empfehlen, da nur sehr
geringe Mengen Pflanzsubstrat eingebracht werden können und somit nur niedrig wachsende und
kaum rankende Pflanzen (z. B. Steinbrecharten) eingebracht werden könnten. Auch eine über Pflanztröge zu erstellende Begrünung erzeugt aufgrund der Bewässerungs- und Pflegeaufwände
Folgekosten, die in keinem Verhältnis zum Erfolg stehen.
Das Stadtbahnbauamt beabsichtigt daher, um die gewünschte Begrünung zu erzielen, punktuell
etwa im Abstand von 5 Metern Einzelpflanzbeete von l m Länge und 30 cm Breite vor der Gabionenwand anzulegen. Eine Efeupflanzung verspricht dabei eine rasche Begrünung von Teilen der Wand.
Mit den Bauarbeiten wird kurzfristig begonnen.

Zu TOP 12.2:
Stadtbezirksbezogene Polizeiarbeit

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Polizeipräsidiums Dortmund – Polizeiinspektion 2 – vom 16.01.2004 zur Kenntnis:

Bei der letzten Einschulung von Erstklässlern im Jahr 2003 war die Polizei in Eving präsent, wenn auch nicht flächendeckend und an jedem Tag. In 2004 wird eine 100 % Begleitung, Betreuung angestrebt.
Die Begleitung von Martinszügen zählt nicht zu den primären Aufgaben der Bezirksbeamten. Die originäre Zuständigkeit und Verantwortung liegt beim Amt für Tiefbau und Straßenverkehr und beim Veranstalter. Besondere Einzelfälle bitte ich abzusprechen.
An der kleinteiligen Polizeiarbeit vor Ort in enger, vertrauensvoller Zusammenarbeit mit den politisch und gesellschaftlich verantwortlichen Damen und Herren, Gruppen und Bürgern hat sich grundlegend nichts geändert. Allerdings sind nicht zuletzt durch die Ereignisse des 11. Septembers 2001 die Anforderungen an die Polizei gestiegen, sodass in Einzelfällen Prioritäten gesetzt werden müssen.
Ich möchte mich mit meinen Mitarbeitern für die vertrauensvolle Zusammenarbeit in der zurückliegenden Zeit bedanken.


Zu TOP 12.3:
Finanzielle Unterstützung des städtischen Kindergartens Evinger Straße 600 bei der Gestaltung des Außengeländes

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Herrn Stadtrates Pogadl vom 30.01.2004 zur Kenntnis:

Die Elterninitiative Rappelkiste e. V. hatte in der Vergangenheit ihren Standort auf dem ehemaligen Außengelände der städtischen Kindertageseinrichtung Evinger Str. 600. Nach Abriss des Pavillons wegen Schadstoffbelastung erhielt die Elterninitiative auf ihren Wunsch in Absprache mit dem Jugendamt und der städtischen Einrichtung Evinger Str. das ehemalige Außengelände der städtischen Einrichtung als neuen Standort zugesprochen. Dies kam auch dem Wunsch der städtischen Einrichtung und ihres Elternrates entgegen, da die städtische Einrichtung nunmehr das ehemalige Gelände der Elterninitiative Rappelkiste, das sich direkt vor dem Gebäude der städt. Einrichtung befindet, nutzen kann.
Zwischenzeitlich haben die Elterninitiative Rappelkiste e. V. und die städt. Einrichtung ihre neuen Gelände in Besitz genommen, nachdem die jeweiligen Außengelände entsprechend hergerichtet wurden.
Für die Neugestaltung der städtischen Außenanlage standen insgesamt 15.000,-- € zur Verfügung.
Hiervon wurden nachstehende Arbeiten bereits ausgeführt bzw. Aufträge erteilt:
Gärtnerische Arbeiten 6.766,76 € Auftrag erteilt/teilweise ausgeführt
Zaunbauarbeiten l .990,00 € ausgeführt
Anschaffung von Geräte-
häusern und Bodenarbeiten 3.917,06 € ausgeführt
Doppeilschaukel 2.557,10 € Auftrag erteilt

Im Frühjahr d. J. wird noch die Fallschutzfläche für die Schaukel hergestellt und ein Sandkasten errichtet.
Für eine weitere Gestaltung des Außengeländes der städtischen Kindertageseinrichtung Evinger Straße 600 (größeres Klettergerüst) stehen in 2004 beim Fachbereich 3 des Jugendamtes keine speziellen Mittel zur Verfügung.
Das Jugendamt ist bemüht, aus den vorhandenen Gesamtmitteln für die Gestaltung von Spielflächen der städtischen Kindertageseinrichtung nach Möglichkeit Gelder für die Durchführung der Außengestaltung der Einrichtung Evinger Straße 600 zu reservieren.

Zu TOP 12.4:
Ungesicherte Baustelle im Bereich der Schiffstraße

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes 86372-2-26001) vom 28.01.2004 zur Kenntnis:

Aufgrund der Anfrage der Bezirksvertretung Eving hat sich das Bauordnungsamt mit der Angelegenheit befasst.

Im Rahmen einer Ortsbesichtigung wurde durch den zuständigen Sachbearbeiter und die Baukontrolleurin des Bauordnungsamtes am 16.12.2003 festgestellt, dass der Straßenausbau in weiten Teilen des Baugebietes nicht den üblichen Anforderungen entspricht.
Der Erschließungsträger erklärte dem Bauordnungsamt gegenüber am 24.03.2000, dass er den von ihm im Rahmen des zwischen ihm und dem Tiefbauamt der Stadt Dortmund eingegangenen Erschließungsverpflichtungen vertragsgerecht nachkommen werde. Darüber hinaus liegen dem Bauordnungsamt für andere Objekte schriftliche Erklärungen des Erschließungsträgers vor, wonach die
erste Ausbaustufe realisiert sei.
Die im Rahmen der Einwohnerfragestunde vorgebrachten Einwendungen hinsichtlich bestehender gravierender Sicherheitsmängel auf einer oder mehreren Baustellen konnten jedoch nicht bestätigt werden. Es wurden weder größere Müllansammlungen festgestellt, noch wurden potentielle Gefahrenherde für spielende Kinder (wie ungesicherte Materialien und Baugruben) aufgefunden. Die bereits erstellten Häuser sind umseitig verfüllt, so dass ein Erfordernis für weiterreichende Sicherungsmaßnahmen nicht besteht (Einfriedungen). In den noch nicht geschlossenen Neubauten wurden Bautätigkeiten festgestellt, so dass hier die Forderung nach einem zwischenzeitlichen Verschluss aus Sicherheitsgründen nicht verhältnismäßig erschien. Augenscheinlich stand der Einbau
der Fenster und Türen unmittelbar bevor.
Das Bauordnungsamt nahm am 14. Januar 2004 eine erneute Ortskontrolle vor. Zu diesem Zeitpunkt waren die Fenster eingebaut und die Zugänge somit wirksam verschlossen. Insgesamt jedoch präsentierte sich das Baugebiet nach wie vor in einem beklagenswerten Zustand, insbesondere was die Ausbildung der Erschließungsflächen angeht. Hier sind insbesondere fehlende Beleuchtungseinrichtungen, hochstehende Kanaldeckel und massive Schlammbildungen festgestellt worden.
Bereits mit Schreiben vom 09.01.2004 wurde das Tiefbauamt gebeten, eine Aussage zum Erschließungsstand zu treffen und ggf. die sich aus dem Erschließungsvertrag ergebenden rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen.

Zu TOP 12.5:
Baugrundstück in Dortmund, Evinger Straße 474, Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-31050) vom 02.02.2004 zur Kenntnis:

Das Umweltamt teilt mit, dass am 11.12.2003 ein Bauantrag zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit acht Wohneinheiten und einer Tiefgarage einging.
Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des seit dem 02.10.1964 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Ev 102. Dieser Bebauungsplan enthält neben der Ausweisung von Baugrenzen folgende weiterreichende Festsetzungen:
Gebietsart: Allgemeines Wohngebiet
Maximale Anzahl der Geschosse: Zwei
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,7
Dachneigung: 30o
Das beantragte Bauvorhaben hält die planungsrechtlichen Festsetzungen ein. Die Erschließung ist als gesichert anzusehen. Somit besteht grundsätzlich ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung.
Zur Realisierung des Vorhabens ist die Fällung eines geschützten Baumes erforderlich. Die dazu
notwendige Fällgenehmigung wurde durch das Umweltamt unter Festsetzung von Ausgleichmaß-
nahmen bereits erteilt.
Das bauordnungsrechtliche Prüfverfahren steht kurz vor seinem Abschluss. Die Verwaltung beabsichtigt, die Genehmigung gemäß § 30 Abs. l Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 63
Abs. l und § 68 der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - Landesbauordnung (BauO
NRW)- zu erteilen.
Der Bebauungsplan enthält keine Regelungen bezogen auf eine einzuhaltende maximale Traufhöhe.
Die erforderlichen acht Stellplätze werden in einer unter dem Gebäude befindlichen Tiefgarage nachgewiesen. Weitere Stellplätze sind nicht vorgesehen. Einfügungsrelevanz besteht aufgrund der
Plankonformität nicht.

Zu TOP 12.6:
Internet-Cafe Evinger Straße 263

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Bauordnungsamtes (63/2-2-30743) vom 02.02.2004 zur Kenntnis:

Der Begriff Internet-Cafe ist einer Gaststättennutzung gleichzusetzen, da auch hier der Ausschank von Getränken erfolgt. Es wurde daher von einer Gaststättennutzung in Verbindung mit einer Nutzung von PC-Geräten zu Informations- und Kommunikationszwecken ausgegangen. Dementsprechend erfolgte die Berechnung der notwendigen Stellplätze (s. meine Stellungnahme vom 21.10.2003). Nach dem Ergebnis einer Ortskontrolle, bei der in dem Objekt neben der Gaststättennutzung auch drei Computerplätze ermittelt wurden, wird diese Nutzung auch tatsächlich ausgeübt. Weitergehende baurechtliche Forderungen können daher nicht gestellt werden.
Auch das Ordnungsamt bestätigte, dass die gastronomischen Aktivitäten bei dem Betrieb im Vordergrund stehen und er sich somit in Übereinstimmung mit der erteilten Konzession befindet. Im übrigen hat die Gewerbeüberwachung bei dem Objekt vereinzelte Sperrzeitverstöße festgestellt, die im Rahmen entsprechender Ordnungswidrigkeitsverfahren geahndet werden. Dabei konnten die geschilderten Verkehrsbeeinträchtigungen nicht bestätigt werden. Die Abteilung Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes hat aber zwischenzeitlich einen Arbeitsauftrag erteilt, weitere Kontrollen durchzuführen. Über das Ergebnis wird das Ordnungsamt gesondert berichten.

Zu TOP 12.7:
Herrichtung des Kreisverkehrs „Scharfes Eck“

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/1-I) vom 27.01.2004 zur Kenntnis:

Das Tiefbauamt teilt mit, dass der zuständige Tiefbaubezirk Nord die Schäden im Bordsteinbereich des Kreisverkehrs im Rahmen der laufenden Straßeninstandsetzungsarbeiten beseitigen wird.
Nach den derzeitigen Planungen werden diese Arbeiten bis zum Ende des I. Quartals 2004 ausgeführt sein. Die zerstörten Findlinge werden vorab ersetzt.

Zu TOP 12.8:
Auswirkungen der Schließung des Südbades auf Hallenbad Eving

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund vom 09.02.2004 zur Kenntnis:

Die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund teilen mit, dass die Schließung des Südbades keine unmittelbaren Auswirkungen auf das Evinger Hallenbad hat. Lediglich im Bereich des Schulsports wurden nach Rücksprache mit dem betroffenen Betreiberverein freie Kapazitäten als Alternative für das Südbad den in Frage kommenden Schulen angeboten.



Zu TOP 12.9:
Übertragung der Straßenreinigungspflicht auf Anwohner

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/6-3) vom 13.02.2004 zur Kenntnis:

Die Bezirksvertretung Eving hat um Prüfung gebeten, inwieweit eine Übertragung der Reinigungspflicht für folgende Teilbereiche der Siedlung zwischen den Straßen Grävingholzstraße, Friesenstraße und Bergstraße rechtlich möglich ist:

Tauentzienstraße von Hausnummer 33 - 57
Katzbachstraße von Hausnummer 27 - 38a
Belle-Alliance-Straße von Hausnummer 24 - 48
Dennewitzstraße von Möckernstraße bis Ende der Dennewitzstraße

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass der Siedlungsbereich als ganzes zu bewerten ist und hält eine Übertragung nach Straßenreinigungsgesetz für nicht zumutbar.

Aufgrund der Größe und des Siedlungscharakters (ca. 220 Anlieger und mehrere hundert Bewohner) kann die Verantwortung für Reinigungsversäumnisse und eventuelle Schadenersatzansprüche bei einer Übertragung der Reinigungsverpflichtung auf die Anlieger nicht ausgeschlossen werden.

Hinzu kommt, dass der Ausschluss dieser und eventuell weiterer großer Siedlungsbereiche aus der stadtseitigen Reinigung zu einer überproportionalen Senkung der Gebührenbasis gemessen an zu veranlagenden Frontmetern mit steigenden Gebühren für alle verbleibenden Gebührenschuldner verbunden wäre. Würden größere Siedlungsbereiche nicht mehr stadtseitig gereinigt, würde dies für
die verbleibenden Mitglieder der Solidargemeinschaft der Gebührenzahler zwangsläufig zu höheren Abgaben führen.
Während in früheren Jahren der Übertragung der Straßenreinigung auf die Anlieger schon aufgrund nicht vorhandener Ressourcen im Kleinkehrmaschinenbereich häufig zugestimmt wurde, da die Reinigung dieser meist sehr engen Straßenbereiche mit einem erheblich hohen manuellen Arbeitsaufwand verbunden war, ist die EDG heute in der Lage durch einen entsprechend variablen Fahrzeugpark in fast allen befestigten Straßenbereichen zu großen Teilen eine kostengünstige maschinelle Reinigung durchzuführen.

Beantwortung der Zusatzanfrage zur Übertragung der Reinigungspflicht:
Eine Übertragung der Reinigungspflicht von der Stadt auf die Anlieger bzw. umgekehrt von den Anliegern auf die Stadt erfordert grundsätzlich einen schriftlichen Antrag der betroffenen Anlieger und ggf. vorhandener Hinterlieger. Eine Änderung der Reinigungspflicht kann dann in Betracht gezogen werden, wenn eine Mehrheit der Betroffenen diese wünscht. Als Mehrheitsmerkmal dient dabei die Mehrheit der bisher veranlagten bzw. zukünftig zu veranlagenden Frontmeter (nicht die Mehrheit der betroffenen Grundstückseigentümer).
Ungeachtet dessen sind örtliche Besonderheiten, wie sie schon teilweise in der obigen Ausführung zu den Straßen im Bereich der Dennewitzstraße genannt wurden, bei der Übertragung der Reinigungspflicht zu berücksichtigen.


Zu TOP 12.10:
Zustand von Flora und Fauna sowie Entwicklung der Population des Wildes im Stadtwald

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Amtes Stadtgrün Dortmund (67/1-ZD BV 01/04) vom 02.02.2004 zur Kenntnis:

Der Dortmunder Stadtwald ist ein wirtschaftlich genutzter Erholungswald. Die 1987 vom Ausschuss für Grünflächen und Umweltschutz zustimmend zur Kenntnis genommene Betriebsplanung sieht die Waldungen im Stadtgebiet eindeutig als Sonderwirtschaftswald an. „Im Sonderwirtschaftswald bestimmen die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes das Betriebsziel; alle Maßnahmen sind darauf auszurichten, diese Funktionen des Waldes optimal zu entwickeln, zu verbessern und nachhaltig zu sichern."
Die Flächengröße des Stadtwaldes beträgt 2.300 ha. Er setzt sich zusammen aus 87 % Laub- und 13% Nadelhölzern. Mit einem Flächenanteil von 35 % ist die Buche die führende Baumart im Stadtwald, gefolgt von Eiche (19 %) und Roteiche (9 %). Beim Nadelholz nimmt die Lärche den größten Flächenanteil mit 4 % ein, gefolgt von Kiefer und Fichte.
Der Altholzvorrat im Dortmunder Stadtwald ist sehr hoch. Bei der Buche nehmen die Bestände über 140 Jahre (22 %) und bei der Eiche die Bestände mit einem Alter von 100-140 Jahren (75 %) eine besonders große Fläche ein.
Die Struktur des Waldes wird wesentlich geprägt durch Mischbestände (71 %). 46 % des Stadtwaldes sind Laubholz-Mischbestände. Die Fläche der Reinbestände mit einem Flächenanteil von über 95 % einer Baumart beträgt 29 % (26 % Laubholz; 3 % Nadelholz).
Der große Buchen- und Eichenanteil im Stadtwald entspricht der Baumartenverteilung der potentiellen natürlichen Vegetation und ist somit ein Indikator für die Naturnähe der Waldbestände. Das Gleiche gilt für den hohen Anteil der Mischbestände. Darüber hinaus weisen viele Waldflächen eine horizontale Struktur auf. Unter der höchsten Baumschicht haben sich weitere Bäume etabliert. Dieser Umstand ist neben herkömmlichen Waldbautechniken auf geänderte Verjüngungsverfahren zurückzuführen. Überwiegend wird der Wald heute durch natürlichen Samenfall oder durch Pflanzung junger Waldbäume unter einem Altholzschirm verjüngt. Angelehnt an eine natürliche Waldentwicklung weisen die neuen Verfahren zahlreiche Vorteile gegenüber einem Kahlschlag auf. Durch die Ernte einzelner Bäume, die den Zieldurchmesser erreicht haben, werden keine unreifen Bäume gefällt, das Entstehen einer Freiflächensituation wird vermieden und die Kosten für die Waldverjüngung sinken. Weiterhin wird bei diesem Vorgehen die Vielfalt der Waldvegetation erhöht. Der entstehende kleinflächige Wechsel von hellen, warmen Bereichen unter den Lücken im Kronendach und beschatteten Teilflächen unter dem Altholzschirm begünstigt die Entwicklung einer artenreichen Kraut- und Strauchschicht.
Die natürliche Verjüngung der Bestände im Stadtwald wird erschwert durch den sauren Oberboden in den Beständen. Der niedrige pH-Wert ist eine Folge von Schadstoffimmissionen. Die Böden weisen außerdem einen erhöhten Schwermetallgehalt auf. Als Folge nimmt die Vitalität der Bäume ab, der Zuwachs fällt geringer aus und die Gefahr biotischer und abiotischer Schäden nimmt zu. Im Zuge der Maßnahmen zur Luftreinhaltung haben die Rauchschäden zwar abgenommen. Jedoch liegen die Säureeinträge aus der Atmosphäre nach wie vor über der natürlichen Pufferkapazität der Waldökosysteme. Zur Verringerung der Folgen des Schadstoffeintrages werden im Dortmunder Stadtwald Kompensationskalkungen durchgeführt. Eine systematische Erfassung der Waldschäden
erfolgt durch die Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten NRW. Die Ergebnisse der flächendeckenden Inventuren auf Landesebene lassen keine Rückschlüsse auf einzelne Waldbestände zu. Weitere Schäden treten durch Windwurf und Insektenbefall auf. Durch waldbauliche Maßnahmen können diese Schäden weitgehend kompensiert werden.

Das Vorkommen wildlebender Tierarten hängt stark von der Struktur und Lage der Waldflächen ab. Je nach Art ist ein bestimmtes Minimumareal notwendig, welches den Tieren Nahrung, Deckung, Ansitzwarten und andere Lebensraumelemente bietet.
Neben einem Muffelwildvorkommen im Dortmunder Süden ist das Rehwild die größte wildlebende Säugetierart, die ständig im Dortmunder Stadtwald vorkommt. Rehe sind in allen größeren Waldgebieten anzutreffen, die Anschluss an die freie Landschaft haben.
Die Population der Füchse in den Stadtwäldern ist auf hohem Niveau stabil. Das häufige Vorkommen von Füchsen im Siedlungsbereich gilt als Indikator einer hohen Wilddichte. Vor allem in den Waldgebieten im Dortmunder Norden hat der Hasenbesatz zugenommen. Dagegen ist der Kaninchenbesatz stark zurückgegangen. Ursache dieses Rückgangs sind zwei Wildkrankheiten, denen auch überregional besonders Kaninchen zum Opfer fallen.
Wälder und Waldränder bieten Vögeln viele unterschiedliche Lebensräume. Entsprechend hoch ist die Artenzahl im Wald. Neben häufig vorkommenden Arten sind auch gefährdete Arten der „Roten Liste" im Dortmunder Stadtwald heimisch. Beispiele hierfür sind der Schwarzspecht, Grünspecht, Kleinspecht, Steinkauz, Baumfalke, Sperber und die Hohltaube.
Die Alt- und Totholzflächen im Wald stellen je nach Lage einen bevorzugten Lebensraum von Fledermäusen und seltenen Insekten dar. Außerdem beherbergen die stehenden und fließenden Kleingewässer im Wald viele Amphibienarten. Zum Beispiel kommen im Stadtwald der Feuersalamander und die Blindschleiche vor, die nach der „Roten Liste" als extrem selten eingestuft werden. Weitere gefährdete Arten sind u.a. der Kammmolch und die Kreuzkröte.
Das Vorkommen vieler seltener und geschützter Arten ist ein Indikator für die Naturverträglichkeit der bisherigen forstwirtschaftlichen Nutzung des von der Bevölkerung sehr geschätzten und in Anspruch genommenen Stadtwalds. Er wird nach den Grundsätzen des ökologischen Waldpflegeprogramms bewirtschaftet. Das Programm wurde 1993 vom Ausschuss für Bau, Verkehr und Grünflächen beschlossen. Es beschreibt die Grundlagen einer naturnahen Waldwirtschaft und sichert eine umfassende Beachtung naturschutzfachlicher Belange bei der Waldpflege.

Zu TOP 12.11:
Installierung von Beleuchtungskörpern auf dem öffentlichen Parkplatz an der Deutschen Straße (hinter der Polizeiwache)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66 V) vom 16.02.2004 zur Kenntnis:

Bei dem in Rede stehenden Platz handelt es sich derzeit nicht um eine sog. OWG-Fläche. Es ist aber Ziel der beteiligten Dienststellen der Verwaltung, diese Fläche entsprechend auszuweisen. Sie ersetzt faktisch den öffentlichen Parkraum des Evinger Platzes, sodass dieser wieder seiner Funktion als Raum für Kommunikation und Veranstaltungen gerecht werden kann. Daher wird nun die Widmung des Parkplatzes als OWG-Fläche von der Verwaltung betrieben. Eine entsprechende Vorlage wird zu gegebener Zeit eingebracht.
Die planerischen Überlegungen zur Ausleuchtung des Parkplatzes haben ergeben, dass dies mit drei Lichtmasten zufrieden stellend möglich ist. Leider sind in der Fläche keinerlei Niederspannungskabel oder Leerrohre vorhanden, die kostengünstig genutzt werden könnten. Die Kosten der Ausleuchtung dürften sich daher auf rd. 24.000,00 € belaufen.
Wie dieser Betrag aufgebracht werden kann, ist derzeit ungeklärt. Mittel aus der Ausbaumaßnahme Deutsche Straße oder der Städtebauförderung stehen hierfür nicht (mehr) zur Verfügung. Es ist bekannt, dass ein solcher Betrag aus Mitteln der Bezirksvertretung nicht einfach aufzubringen ist, gleichwohl wird aber angeregt, dies wohlwollend zu prüfen.

13. Anfragen
Zu TOP 13.1:
Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad –und Fußwegeverbindung zum Nordfriedhof
(Anfrage SPD-Fraktion)

Die SPD-Fraktion bittet um einen schriftlichen Sachstandsbericht über den Stand zur Verrohrung des Evinger Baches und Erstellung einer Rad- und Fußwegeverbindung zwischen Service- und Gewerbepark und Nordfriedhof

Zu TOP 13.1:
Entrichtung von Nutzungsgebühren an den Hallenbadbetreiber bei Ausfall von Schulklassen
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um eine kurzfristige Stellungnahme zur Zahlung der Nutzungsentschädigungen an den Hallenbadbetreiber bei Ausfall von Schulklassen.
Der Dortmund wurde bekannt, dass bei kurzfristigem Ausfall von Schulklassen (z.B. Lehrermangel), der Hallenbadbetreiber die Nutzungsentschädigung gekürzt bekommt, obwohl die Termine fest gebucht sind.
Bei laufenden Betriebskosten und Nichtverschulden des Betreibers kann das nicht hingenommen werden.

Zu TOP 13.2:
Barrierefreiheit an öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Eving
(Anfrage CDU-Fraktion)

Die CDU-Fraktion bittet um eine Stellungnahme, ob an allen öffentlichen Gebäuden im Stadtbezirk Eving die Barrierefreiheit gegeben ist.
Gleichzeitig wird um umgehende Stellungnahme gebeten, warum die Ratsvorlage dazu nicht auch in den Bezirksvertretungen beraten wird? Stärkung der Bezirksvertretungen heißt auch hier Mitbeteiligung an diesem wichtigen Problem.


Böttger Süßmilch Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin