Niederschrift

über die 19. Sitzung des Ausländerbeirates


am 13.02.2007
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 18:30 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Ausländerbeirats
Herr Kemal Akbas
AB
entschuldigt
Herr Önder Alkan
AB

Herr Ilhan Asik
AB

Herr Ali Riza Calik
AB

Herr Kamil Aydin
AB

Frau Natella Baboukhadia
AB

Herr Volkan Tevfik Baran
AB

Herr Erhan Sevis
AB

Herr Yakub Sedar Cihan
AB
abwesend
Frau Hakime Göleli
AB

Herr Yusuf Güclü
AB

Herr Mahmut Gül
AB
entschuldigt
Herr Emre Gülec
1. stellv. Vorsitzender AB

Herr Mesut Gündüz
AB

Herr Abubekir Gürbüz
AB

Herr Mustafa Gürlek
AB

Frau Barbara Heinz
2. stellv. Vorsitzende AB

Herr Erkan Kara
AB

Frau Saniye Özmen
AB

Herr Adem Sönmez
Vorsitzender AB

Herr Jörg Tigges
AB
entschuldigt
Herr Neset Özümer
AB

Herr Sadi Ucuran
AB
abwesend
Herr Rafet Ünal
AB
abwesend
Herr Mohamed Zeriouh
AB
abwesend
Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
beratende Vertreter/innen der Fraktionen
Herr Bruno Schreurs
SPD (RM)
abwesend
Frau Dr. Marita Hetmeier
SPD (RM)
abwesend
Frau Margot Pöting
SPD (RM)
abwesend
Herr Peter Kozlowski
SPD (RM)

Herr Michael Taranczewski
SPD (RM)
abwesend
Herr Emmanouil Daskalakis
CDU (RM)

Frau Ute Uhrmann
CDU (RM)
entschuldigt
Frau Ingeborg Zander von der Haar
CDU (s.B.)

Frau Christine Maria Souhali
FDP Bürgerliste (s.B.)

Frau Helga Hilbert
Bündnis 90/Die Grünen (s.B.)

Sonstige beratende Mitglieder
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat

Frau Ricarda Erdmann
Arbeiterwohlfahrt

Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband

Frau Marianne Schobert
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
entschuldigt
Frau Hanna Kucza
Diakonisches Werk
abwesend
Herr Georgios Theocharis
Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle

Verwaltung
Herr Wilhelm Steitz
3/Dez

Herr Ortwin Schäfer
32/AL
entschuldigt
Herr Ingo Moldenhauer/
Herr Norbert Heckers
32/4 –AL
32/4
entschuldigt
Herr Michael Plackert
32/4

Frau Almuth Achilles
40/3-RAA

Frau Christiane Certa
5/Dez-SP
abwesend
Frau Claudia Stegmann
51/3
abwesend
Frau Brigitte Flint
Geschäftsführerin des Ausländerbeirats
entschuldigt
Frau Claudia Wendt
3/Dez/Assistentin/
Integrationsbüro

Frau Reyhan Güntürk
3/Dez/Sachbearbeiterin/
Integrationsbüro

Frau Melanie Schmickler
3/Dez/Trainee/ Integrationsbüro

Gäste
Herr Ralf Appel
6/DEZ/ Urban II

Frau Waltraud Frische
StA 40/ Schulamt

Frau Ulrike Klingsporn
40/3 RAA

Frau Veronika Bluhm
3/DEZ

Frau Antje Wedemann
3/DEZ

Herr Dimitij Reusemann
CDU

Herr Martin Lohberg
Auslandsgesellschaft NRW


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 19.Sitzung des Ausländerbeirates,
am 13.02.07, Beginn 16:00Uhr
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausländerbeirates am 12.12.2006

2. Anträge

2.1 Kampagne zur Einbürgerung -
Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände
Antrag zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 07687-07)


3. Anfragen

3.1 Information zur Bleiberechtsregelung-
Anfrage der Internationalen SPD-Liste
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07688-07)


3.2 Finanzierung der Elterncafes-
Anfrage der Internationalen SPD-Liste
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07694-07)


4. Berichte

4.1 Information über das Verfahren zur Sprachstandserhebung
Referentin: Frau Waltraud Frische StA 40
Bericht


4.2 Fortführung des Urban II Projektes "Schule Ausbildung Beschäftigung"
Referentin: Frau Ulrike Klingsporn, Leiterin der RAA
Bericht


5. Vorlagen

5.1 Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Referent: Herr Stadtrat Wilhelm Steitz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)


5.2 EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, III. Bauabschnitt (BA)
Referent: Ralf Appel 6/DEZ Urban II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07360-06)


6. Mitteilungen

6.1 Berichte aus den Arbeitskreisen Ausschüssen, Bezirksvertretungen, Verwaltung








1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Ali Riza Calik benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende, Herr Sönmez, wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt, jedoch in der Reihenfolge verändert.
Die Vorlage von Herrn Steitz wurde als TOP 2.1 behandelt. Danach folgte die Berichterstattung von Frau Frische. Die Berichterstattung von Frau Klingsporn zu dem Punkt 4.2 Fortführung des Urban II Projektes Ausbildung/Schule/Beruf wurde um die Berichterstattung von Herrn Appel erweitert.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Ausländerbeirates am 12.12.2006
Die Niederschrift aus der 18.Sitzung des Ausländerbeirates wurde einstimmig angenommen.



2. Anträge


zu TOP 2.1
Kampagne zur Einbürgerung -
Allgemeine Aktive Liste der Türkischen Verbände
Antrag zur TO (ALLGEMEINE AKTIVE LISTE DER TÜRKISCHEN VERBÄNDE )
(Drucksache Nr.: 07687-07)
Herr Gülec begründete seinen Antrag.
Seiner Auffassung nach ist die Einbürgerung ein zentraler Bestandteil einer erfolgreichen Integrationspolitik und Ausdruck einer gelungenen Integration in unsere Gesellschaft. Einbürgerung schafft die Voraussetzung am politischen Leben gleichberechtigt teilhaben zu können, um alle Rechte und Pflichten eines Staatsbürgers zu übernehmen. Seit in Krafttreten des neuen Staatsbürgerschaftsrechts am 01.01.2000 sind die Einbürgerungen in NRW deutlich zurückgegangen. Als Gründe für den Rückgang der Einbürgerung nennt er die hohe Arbeitslosigkeit, da die Einbürgerung pro Person sehr teuer ist.
Insbesondere bei Türken hat das Interesse an Einbürgerungen nachgelassen. Das hängt damit zusammen, dass die Möglichkeit der Mehrstaatlichkeit seit der Reform des Staatsangehörigkeitsrecht faktisch nicht besteht.
Er ist der Ansicht, wer im Sinne der Integration mehr Einbürgerungen will, muss die Mehrstaatlichkeit hinnehmen. Seiner Ansicht nach geht das aktuelle Einbürgerungsgesetz an den Bedürfnissen der Migrantinnen und Migranten vorbei. Die rückläufigen Zahlen der Einbürgerungen belegen das eindrucksvoll. Die Allgmeine Aktive Liste der Türkischen Verbände möchte, dass die Stadt Dortmund eine Informationskampagne zur Einbürgerung durchführt, damit sich mehr Zuwanderer/innen dafür entscheiden deutsche Staatsbürger mit allen Rechten und Pflichten zu werden.
Fragen und Ergänzungen gab es zu diesem Punkt nicht.
Es erfolgte die Abstimmung über diesen Antrag.

Der Antrag wurde einstimmig angenommen.



3. Anfragen

zu TOP 3.1
Information zur Bleiberechtsregelung-
Anfrage der Internationalen SPD-Liste
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07688-07)


Herr Sönmez bat Frau Heinz die Vorlage vorzustellen.
Frau Heinz fragte, ob Herr Plackert bereit sei, diese Anfrage direkt mündlich zu beantworten.
Herr Plackert wurde von Herr Weller gebeten, die Anfrage direkt zu beantworten.
Die erste Frage lautete: “Wie viele Flüchtlinge in Dortmund, die von der neuen Bleiberechtsregelung vom 17.11.06 betroffen sind, haben einen Antrag auf eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung gestellt?“
Herr Plackert verwies auf das Referat zur Bleiberechtsregelung, das Herr Steitz in einer der letzten Sitzungen gehalten habe. Dort war von 749 Personen die Rede gewesen, die vor der Stichtagsregelung eingereist seien. Bis heute haben von diesen 749 Personen 420 einen Antrag gestellt.
Die zweite Frage lautete: „Welche Auswirkung hat die Bleiberechtsregelung auf die „unbegleiteten Jugendlichen“. Die Antwort lautet „Keine“, da das Bleiberecht keine Sonderregelung für Jugendliche kennt. Außerdem gibt es z. Zeit in Dortmund keine Jugendlichen, die vor dem Stichtag eingereist sind.
Frau Heinz fragte nach, wie denn mit den Jugendlichen umgegangen würde bzw. ob eine Regelung angedacht sei.
Herr Plackert entgegnete daraufhin, dass von Seiten der Stadt höchstens eine Regelung im Rahmen des Masterplanprozesses getroffen werden könnte; Von rechtlicher Seite aus gäbe es keine Möglichkeit.
Frau Hilbert vergewisserte sich, ob die Zahl 749 alle Personen umfasst oder nur die so genannten „Familienoberhäupter“. Herr Plackert bestätigte, dass es sich bei dieser Zahl um alle Personen handelte, ebenso bei denen, die einen Antrag gestellt haben.
Frau Heinz fragte nach der Vorrangsprüfung, die am 28.12.06 die Bundesagentur bis 30.09.07 ausgesetzt habe. Es erscheint ihr deshalb wichtig, da das Aufenthaltsrecht durch die Erwerbstätigkeit gesichert ist. Sie war sich unsicher, ob die Vorrangsprüfung wirklich aufgehoben wurde oder es sich nur um eine KANN –Bestimmung handelt. Wenn es eine KANN- Bestimmung ist, wie geht die Stadt Dortmund mit dem Ermessensspielraum um? .
Herr Plackert konnte die Frage definitiv nicht beantworten, geht jedoch davon aus, dass es keine KANN - Bestimmung ist.
Frau Heinz fragte weiterhin, ob mit der ARGE Gespräche geführt worden sind, wie die Geduldeten trotz der schwierigen Arbeitsmarktlage in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden können.
Herr Plackert entgegnete, es werde mit allen Beteiligten (ARGE, Sprachkursträger), die mit der Bleiberechtsregelung zu tun haben, Gespräche geführt, damit diese Menschen einen Arbeitsplatz erhalten.
Frau Güntürk wies in diesem Zusammenhang auf den „Runden Tisch Flüchtlinge“ hin.
Herr Kozlowski merkte an, dass die Flüchtlinge von der angebotenen Qualität der Arbeit nicht leben können.
Herr Sönmez fragte abschließend ob der Ausländerbeirat mit den mündlichen Ausführungen zufrieden sei oder ob eine schriftliche Anfrage benötigt wird.
Der Ausländerbeirat ist mit der mündlichen Beantwortung der Anfrage zufrieden.

zu TOP 3.2
Finanzierung der Elterncafes-
Anfrage der Internationalen SPD-Liste
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 07694-07)
Frau Heinz stellte die Anfrage kurz vor. Den Mitgliedern des Ausländerbeirates sind die Elterncafes durch einen Flyer, in dem die Ziele ausführlich beschrieben sind, bekannt.
Es hat sich gezeigt, wie wichtig diese Elterncafes sind. Für die Fragen, wie lange die Finanzierung noch gewährleistet ist und insbesondere wie es dann anschließend weitergeht und was zur Nachhaltigkeit angedacht ist, wird eine schriftliche Antwort von der Schulverwaltung gewünscht.

4. Berichte

zu TOP 4.1
Information über das Verfahren zur Sprachstandserhebung
Referentin: Frau Waltraud Frische StA 40


Frau Frische berichtete über den Ablauf der Sprachstandserhebung der 4- jährigen Kinder in NRW. Die Sprachstandserhebung ist verpflichtend für alle 4jährigen Kinder zwei Jahre vor der Einschulung, um einen eventuellen Sprachförderbedarf festzustellen. Das Verfahren (Sprachtests) ist nur verpflichtend möglich, weil ein Vorgriff auf die Schulpflicht stattfinden kann. Da es keine Kindergartenbesuchspflicht gibt, ist dieses Verfahren beim Schulamt und bei den Schulen angesiedelt worden. Sonst hätte es eine Freiwilligkeit der Eltern bedeutet, die Kinder an den Tests teilnehmen zu lassen. Die Sprachstandserhebung ist rechtlich im neuen Schulgesetz (§36) geregelt. Im Anschluss wird im Rahmen einer Evaluation der Erfolg des Verfahrens überprüft.
Das Verfahren findet in den Kindertageseinrichtungen (KITA) statt und wird von Lehrern der Grundschulen durchgeführt. Die Schulung der Lehrer erfolgt durch von Frau Prof. Dr., Fried eingesetzt Multiplikatoren. Jede Grundschule ist in der Regel für 3 KITA´s verantwortlich.
Das Verfahren zur Sprachstandserhebung wurde von Frau Prof. Dr. Lilian Fried von der Universität Dortmund entwickelt. Der erste Verfahren findet vier Wochen vor den Osterferien in zwei Teilen statt. Als erstes wird ein sogenanntes Grobscreening durchgeführt. Das bedeutet, es werden jeweils vier Kinder 25 Minuten in einem Zoospiel auf ihre sprachliche Entwicklung getestet. Sie müssen dabei Aufgaben lösen. Im zweiten Schritt, ca. April/Mai, soll dann ein Feinscreening folgen, bei dem die Kinder mit Sprachschwierigkeiten noch einmal einzeln überprüft werden. Davon kann dann die Sprachförderung abgeleitet werden. Die Verantwortung für die Sprachförderung liegt hierbei allein bei den Kindertageseinrichtungen. Das Spiel zum zweiten Verfahren liegt noch nicht vor. Es wird aber rechtzeitig zur Verfügung stehen und lässt sich vom ersten Spiel ableiten.

Die Eltern wurden in einem Elternabend durch einen Brief des Kultusministeriums über das Spracherhebungsverfahren informiert. Ein Flyer soll ebenfalls zur Verfügung gestellt werden. Da es ein landesweites Verfahren ist, muss es einheitlich geregelt und umgesetzt werden.
Eltern, deren Kinder keinen Kindergarten besuchen, werden aufgefordert, mit ihrem Kind in einer KITA vorstellig zu werden. Für das zweite Verfahren werden die Kinder in eine KITA oder in ein Familienzentrum eingeladen. Für die Eltern ist es verpflichtend, die Kinder dort vorzustellen sowie den Förderlehrgang besuchen zu lassen. Ein Nicht-Befolgen wird mit einem Bußgeld geahndet.

Das Verfahren wird vom Ministerium mit einem Kostenaufwand von rund 300-350 Euro pro Kind gefördert. Frau Frische geht weiterhin davon aus, dass zwischen 10 und 30 Prozent der Kinder Sprachprobleme haben. Das sind ca. 1.500 Schülerinnen und Schüler; es ist davon auszugehen, dass rund 10 Prozent der Kinder keinen Kindergarten besuchen. Abschließend wies Frau Frische noch darauf hin, dass die Tests mit den Lehrkräften nicht durchgeführt werden können, ohne dass ein Unterrichtsausfall stattfindet. Man bemüht sich, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten.

Herr Sönmez dankte Frau Frische für den Bericht und fragte, wie die Migrantenkinder in dem Test und in der späteren Förderung berücksichtigt werden, da deren Sprachentwicklung nicht so ist wie bei den deutschen Kindern.
Frau Frische gab zur Antwort, dass es keinen Unterschied bei dem Sprachtest mache, da sich herausgestellt habe, dass die Sprachschwierigkeiten in Wortschatz, Grammatik und Logik der Sprache vergleichbar sind.
Herr Prof. Dr. Schwarze fragte, ob ein ausländisches Kind auch der deutschen Schulpflicht unterliegt und ob nur Migrantenkinder mit deutscher Staatsangehörigkeit gefördert werden.
Frau Frische antwortete, dass es nicht nach Staatsangehörigkeit ginge, sondern nach dem individuellen Förderbedarf.
Herr Prof. Dr. Schwarze fragte weiter, ob Ausländerkinder dem deutschen Schulgesetz unterliegen. Frau Frische antworte, dass es eine Schulpflicht für alle Kinder gebe, selbst für Asylbewerber. Früher hatten diese Kinder nur eine Schulberechtigung, dies ist aber seit einigen Jahren aufgehoben.
Herr Asik fragte nach, ob der Sprachtest ab 4 Jahren in den Kindergärten stattfindet. Frau Frische bestätigte das noch einmal. Herr Asik hält einen Test in dem Alter für verfrüht. Frau Frische antwortete, dass der Test sehr spielerisch, also für 4-jährige angemessen sei. Und so bestünde über einen Zeitraum von zwei Jahren die Möglichkeit, die Kinder an die deutsche Sprache heranzuführen.
Frau Heinz stellte noch einmal fest, dass für alle Kinder dieser Test verpflichtend ist. Sie stellte die Vermutung an, dass die Schulpflicht zwei Jahre vorgezogen wird. Frau Frische betonte noch einmal, dass die Sprachstandserhebung nur ein Vorgriff auf die Schulpflicht sei, jedoch kein Vorziehen der Schulpflicht. Ein Vorgriff auf die Schulpflicht bedeutet, dass ein Kind an der Sprachstanderhebung verpflichtend teilnimmt. Ein Vorziehen der Schulpflicht, setzt einen Schulbesuch voraus.

Frau Özmen fragte nach, ob es ähnliche Verfahren in anderen europäischen Ländern gibt und wenn ja, wo und welche Absicht diese haben. Frau Frische antwortete darauf, dass ihr nicht bekannt sei, in welchen Ländern eine Sprachstandserhebung stattfindet. Allerdings gibt es in anderen Ländern auch eine Vorschulpflicht, d.h. im Elementarbereich verpflichtende Vorschulbesuche ab vier bis fünf Jahre. Frau Özmen fragte noch einmal, wie die Kindertageseinrichtungen vorbereitet sind, wenn bei den Kindern erhebliche Sprachdefizite festgestellt werden. Frau Frische antwortete daraufhin, dass die Kindertageseinrichtungen die Testverfahren bekommen und im Rahmen eines Probelaufs ausprobieren können. Aus diesen Testergebnissen werden die Fördermaßnahmen abgeleitet.
FrauBaboukhadia erkundigte sich, ob auch medizinisch und psychische Sprachstörungen geprüft werden. Frau Frische erläuterte, dass diese Störungen durch Spezialisten in der Regel im früheren Kindheitsstadium diagnostiziert werden. Diese Diagnosen können KITA´s nicht leisten Sie betonte noch einmal, dass es sich bei der Sprachstandserhebung um einen reinen, altersgemäßen Sprachtest handelt.

Herr Gündüz erkundigte sich, wie groß die Fördergruppen sind. Er schlägt vor, Frau Prof. Dr. Fried in eine Sitzung des AB einzuladen. Frau Frische begrüßte diesen Vorschlag, damit Fragen nach Einzelheiten direkt gestellt werden können. Sie verwies Herrn Gündüz auf ihren Vortrag und erklärte noch einmal, dass beim Grobscreening eine Gruppe aus je vier Kindern gebildet wird.

Herr Kara fragte, wie das Konzept mit dem vorhandenen Personal abgedeckt werden soll, denn es liegt ja noch kein Testergebnis des 1. Tests vor, so dass bis jetzt noch nicht bekannt ist, wie viel Personal benötigt wird. Frau Frische verwies hier auf die Integrationslehrer in den Schulen und auch auf die Sozialpädagogen, die in den Vormittagsstunden in der Schule eingesetzt werden. Daher verfügen die Grundschulen über genügend Personal, um die Tests abzudecken. Über die Handhabung in den Kindertageseinrichtungen kann Frau Frische keine Aussagen treffen.

Herr Sevis erschienen 300 Euro pro Kind für Fördermaßnahmen sehr gering und er stellte die Frage, was mit Kindern passiere, deren Förderbedarf sehr groß ist. Frau Frische antwortete darauf, dass die 300-350 Euro für Material gedacht sind. Die Nachförderung von Einzelfällen ist möglich. Die anschließende Evaluation soll den Förderbedarf deutlich machen.

Frau Hilbert verweist darauf, dass die Fördersumme von max. 350 Euro pro Kind im neuen Gesetz für Kindertageseinrichtungen verankert ist. Dieses Gesetz ist bisher noch nicht verabschiedet.
Frau Hilbert unterstützte Herr Sevis in der Ansicht, dass die Förderungssumme von 350 Euro pro Kind im Rahmen Delfin4( steht für Diagnostik, Elternarbeit, und Förderung der Sprachkompetenz 4-jähriger) sehr gering ist. Sie weist Frau Özmen auf die Homepage von Frau Prof. Dr. Fried hin, um dort genauere Informationen einzuholen. Außerdem teilte sie dem Gremium mit, dass NRW nicht das erste Bundesland ist, dass diese Sprachtests einführt. Anders ist allerdings, dass in NRW die Tests verpflichtend durch die Erweitung im Schulgesetz eingeführt wurden.
Frau Hilbert bittet Frau Frische um Erläuterung, wer die Bewertungsbögen ausfüllt; Die Lehrer oder die den Kindern bekannte Erzieherin. Sie fragt weiter, wie hier die Kinder berücksichtigt sind, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Für diese Kinder seien alle Personen fremd. Frau Frische entgegnete, dass die Eltern tatsächlich nur ein Informationsgespräch erhalten. Weitere Beteiligung besteht in der Zusammenarbeit der Eltern und der Erzieherinnen, sowie darin, dass ständig transparent gemacht werde, wie die Tests gelaufen sind und welcher Förderbedarf besteht. Auch die Eltern tragen einen Teil der Förderarbeit. Die Erfahrungen mit den vorschulischen Förderungen sind bisher gut. Auch die Förderarbeit die bisher ein halbes Jahr vor der Einschulung stattfand wurde von wechselnden Honorarkräften übernommen. Hier sei es auch nicht zu Problemen gekommen. Frau Frische wies noch einmal darauf hin, die 350 Euro reine Materialkosten pro Kind sind. Herr Gündüz bat Frau Frische in einem halben Jahr über das Ergebnis berichten.

Herr Gündüz sprach Frau Frische noch einmal auf die beigefügten Schreiben zum Sachstandsbericht über die Situation im muttersprachlichen Unterricht und zur Sachstandsbericht der Möglichkeit zur Umsetzung der doppelten Alphabetisierung im Anfangsunterricht (KOALA) an. Da es eigentlich nicht zum Thema gehörte, aber allgemein gewünscht war, nahm Frau Frische hierzu Stellung. Die Lehrerstellen für den muttersprachlichen Unterricht sind im Augenblick ausreichend vorhanden, so dass dieser in dem Fach „Türkisch“ abgedeckt werden kann. Es wird keine weitere Lehrerstelle mehr genehmigt, bis der landesweite Überhang abgebaut ist. Für alle Sonderprojekte müsste Frau Frische Lehrkräfte aus dem muttersprachlichen Unterricht abziehen. Damit hätten die Kinder nicht mehr die Möglichkeit, die 2. Fremdsprache „Türkisch“ als Ausgleich bei einem Schulabschluss zu nutzen.
Herr Kara griff die Kernfrage von Frau Hilbert noch einmal auf, ob es sinnvoll sei, dass fremde Personen die Sprachtests durchführen und auswerten. Es sollte zumindest eine Persona aus der Einrichtung hinzugenommen werden.
Frau Özmen stellte eine Frage zum muttersprachlichen Unterricht. Am Stadtgymnasium wird kein „Türkisch“ als muttersprachlicher Unterricht angeboten, obwohl mit Sicherheit Bedarf bestehen würde. Sie erkundigte sich nach dem Verfahren. Frau Frische riet ihren einen entsprechenden Antrag zu stellen. Voraussetzungen seien 20 interessierte Schüler/innen und ein geeigneter Lehrer.
Anschließend ging sie noch einmal auf die Frage ein, wer die Auswertung der Tests mache. Hier führte sie aus, dass die Erzieherinnen und Erzieher auf gleicher Augenhöhe mit den Lehrern der Grundschule diesen Test durchführen. Dabei kann die den Kindern bekannte Erzieherin das Gespräch führen und die Lehrerin das Protokoll.

Herr Sönmez dankte Frau Frische für den Vortrag.


zu TOP 4.2
Fortführung des Urban II Projektes "Schule Ausbildung Beschäftigung"
Referentin: Frau Ulrike Klingsporn, Leiterin der RAA


Herr Appel berichtete zunächst über das Projekt „Übergang Schule/Beruf“ und seinem Fortgang aus Sicht von Urban II. Die Arbeit dieses Projektes beinhaltete u.a. das Bewerbungstraining für Schülerinnen und Schüler an der Anne-Frank-Gesamtschule und eine Berufsberatung, die über das Teilprojekt „Markt der Berufe“ stattgefunden hat. Der Zugang zu den Eltern und dem Umfeld ist insbesondere durch das begleitende Förderkomitee „Bildung öffnet Türen“ ermöglicht worden. Diese Arbeit ist nach der Evaluierung durch einen Neutralen als „gut“ zu bewerten. Aber auch die Projektgruppe Urban II hat diese Erfahrung gesammelt.
Die Finanzmittel für das Projekt sind Ende des letzten Jahres ausgelaufen und eine Weiterführung kann nur durch einen neuen Bewilligungsbescheid erteilt werden.
Es ist die Erkenntnis gewonnen worden, dass es wichtig ist, dieses Projekt auch in Zukunft weiter zu betreiben. Es soll so weitergeführt werden, dass es nicht nur von der Anne-Frank-Gesamtschule genutzt werden kann. Sinnvollerweise sollten die einzelnen Bausteine auf die gesamte Nordstadt ausgeweitet werden.
Aufgrund der Erkenntnisse von Urban II, sowie dem Bestreben der lokalen Politik, wurden Überlegungen im Sinne der Nachhaltigkeit des Projektes angestellt, hier Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die RAA hat sich hier angeboten, Verantwortung zu übernehmen. Weiterhin wurde überlegt, wie eine Unterstützung durch Urban II aussehen könnte.
Inzwischen sieht es so aus, dass Finanzmittel weiterhin zur Verfügung gestellt werden können, indem aus einem anderen Urbanprojekt Finanzgelder herausgelöst werden. Das ist nur möglich, weil das Projekt bereit ist, Aufgaben abzugeben. Das Projekt „Übergang Schule/Beruf“ ist bei Urban II unter dem Begriff „Förderung der lokalen Ökonomie“ beheimatet, weil es die Schüler im Rahmen einer Berufsberatung in den Beruf hineinbringt.
Das Projekt Urban II ist formal Ende 2006 abgelaufen, Finanzmittel können jedoch noch bis 2008 abgerufen werden. Wenn aus einem anderen Projekt Geld herausgelöst werden sollen, so ist das nur möglich, indem vor allem der Begleitausschuss von Urban II (Besetzung mit Vertretern aus der EU, dem Bund, dem Land) der Umschichtung von Finanzmitteln zustimmt. Auch der Rat muss einen entsprechenden Beschluss fassen. Sollte das möglich sein, könnte sich die RAA zukünftig verantwortlich des Projektes „Übergang Schule/Beruf“ annehmen und eigene Personalressourcen für die Projektleitung zur Verfügung stellen.
Vor allem die Ausweitung der Projektbausteine auf die gesamte Nordstadt ist ein Hauptargument mit dem Urban II dem Fördergeber deutlich machen wird, dass es sich um ein wichtiges Integrationsprojekt handelt.
Die mögliche Ratsentscheidung wird voraussichtlich im Mai 2007 erwartet. Das Projekt könnte dann ein Jahr weitergeführt werden (bis max. 30.06.2008).

Herr Sönmez dankte Herrn Appel für die Ausführungen und bat Frau Klingsporn, den Bericht weiterzuführen.


Frau Klingsporn bezog sich auf die Ausführungen von Herrn Appel. Sie wies noch einmal darauf hin, unter welchen Bedingungen das Projekt fortgeführt werden könnte. Voraussetzung ist die Zustimmung des Förderkomitees zur Mittelumschichtung und der entsprechende Ratsbeschluss. Das Projekt „Schule/Beruf“ von Urban II wäre dann bei der RAA eingebettet, hier im Arbeitsschwerpunkt „Übergang Schule /Beruf“ der RAA, der seit Jahren existiert und sich auch auf die Nordstadt konzentriert hat. Das Projekt wäre in bestehende Aktivitäten integriert. Zu denen gehören die Sprachförderung in weiterführenden Schulen, die Bildungspartnerschaft Schule /Wirtschaft, die Beratungsaktivitäten von Eltern (aber auch von Schulen), die intensive Elternarbeit (z.B. Elterndiplom), die Arbeit mit Migrantenselbsthilfeorganisationen und auch die Aktivitäten die seit längerer Zeit mit dem Regionalen Bildungsbüro (RBB) stattfinden, (wie dem Projekt Zeitgewinn und dem regionalen Übergangsmangement). In diesem Kontext sitzt seit einiger Zeit ein Kollege aus dem RBB in der RAA als sogenannter „RÜM Manager“ (regionales Übergangsmangement). Dort betreut er Schulen und berufswahlorientierte Stützpunkte, so dass das Projekt „Urban II/ Übergang Schule /Beruf“ in die bestehenden Arbeitsbereiche integriert und weitergeführt werden kann. Durch die Personalverstärkungen kann, auch nach Ablauf der Zeit, die Nachhaltigkeit gesichert werden, weil es ja schon bestehende Arbeitsschwerpunkte sind.
Im Vorfeld bestand schon immer eine enge Zusammenarbeit zwischen der RAA, der Anne-Frank-Gesamtschule und dem Projekt Übergang Schule /Beruf von Urban II, so dass der Übergang jetzt fließend wäre. Das Beratungsbüro soll weiterhin genutzt werden, so dass eine Anlaufstelle nicht nur für Schülerinnen und Schüler der Anne-Frank- Gesamtschule besteht, sondern auch für alle Schülerinnen und Schüler der Nordstadt. Nach Ablauf des Projektes im Sommer 2008 können die Strukturen bleiben, auch wenn dann der Bereich aus Urban II wegfallen sollte.
Herr Sönmez dankte Frau Klingsporn für den Bericht.

Herr Sevis fand die Ausführungen zu vage. Er vermisste die Begründung aus der Vergangenheit, warum das Projekt fortgeführt werden soll und bittet um weitere Ausführungen. Frau Klingsporn antwortete, dass ihre Ausführungen zunächst nur unter Vorbehalt zu sehen sind. Das vorherige Projekt war sehr erfolgreich, die Kolleginnen und Kollegen sollen weiter unterstützt werden. Begonnene Maßnahmen sollen weitergeführt werden. Trotz alledem muss zunächst die Bewilligung vorliegen.
Herr Gündüz erkundigte sich, ob noch Gelder vorhanden sind, die dann in das Projekt investiert werden könnten. Herr Appel führte dazu aus, dass Urban II Geld für einzelne Projekte erhält. Es teilt sich in drei große Schwerpunkte: in soziale, städtebauliche und wirtschaftliche Bereiche. Zu diesen drei großen Schwerpunkten wurden zusätzlich neun Maßnahmeschwerpunkte gebildet. Diese Maßnahmeschwerpunkte sind seinerzeit bei der Programmaufstellung differenziert und mit Geld und Projekten hinterlegt worden. Die Europäische Union hat die Abrechnungsmodalität: Wenn einmal Geld für ein Projekt geplant ist, steht diese Finanzierung. Es besteht jetzt nur noch die Möglichkeit, bei Projekten, die in einem Maßnahmenschwerpunkt zusammengefasst sind, Finanzmittel zu verschieben. Für das Projekt „Übergang Schule /Beruf“ ist die Voraussetzung gegeben. Dazu muss aber wie beschrieben der Begleitausschuss zustimmen. Wenn die Zustimmung verweigert wird, kann auch der Rat keinen entsprechenden Beschluss fassen.

Herr Sönmez dankte Frau Klingsporn und Herr Appel für die Ausführungen.



5. Vorlagen

zu TOP 5.1
Masterplan Integration - Zwischenbericht: Sachstand und Planungen für das Jahr 2007
Referent: Herr Stadtrat Wilhelm Steitz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07553-07)
Herr Steitz ging zunächst auf die ausstehende Antwort der erneuten Anfrage an das Personalamt ein. Diese Anfrage ist ebenfalls vom Personalamt bearbeitet worden. Die Antwort war aber genauso wenig zufriedenstellend wie der Vortrag des Personalamtsleiters in der letzten Sitzung. Herr Steitz bat das Gremium um etwas Zeit, damit er sich noch einmal mit der Personalverwaltung und eventuell dem Rechtsamt zusammensetzen kann. Es soll im Ergebnis eine Berichterstattung geben, die zur Beantwortung der gestellten Frage, „Wie viele Bewerber mit Migrationshintergrund haben Zugang zur Verwaltung gefunden?“ dient.
Die anwesenden Mitglieder waren damit einverstanden. Eine Abstimmung fand nicht statt.
Im Anschluss daran erläuterte Herr Steitz die Vorlage.
Die Masterplanvorlage nimmt zu keinem inhaltlichen Punkt Stellung. Die Vorlage beschreibt nur das weitere Verfahren. Für die Schwerpunkte stehen weniger als sechs Monate zur Verfügung. Ein Schwerpunkt soll in fünf Sitzungen einer Arbeitsgruppe abgehandelt werden. Dabei muss am Ende der fünf Sitzungen ein konkretes Ergebnis vorliegen. Die Vorlage enthält ein Standardverfahren, das für alle Arbeitsgruppen gleich ist. Diese Art des Verfahrens ist wichtig, damit in der Kürze der Zeit auch inhaltliche Ergebnisse herauskommen. Es wird eine kontinuierliche Berichterstattung über den Prozess geben.
Frau Heinz fragte, wo die Mitarbeit der Migrantenorganisationen in der Kernbesetzung der Arbeitsgruppen sichtbar wird und ob „Ideen sammeln“ als Formulierung eine inhaltliche Bestandsaufnahme der bestehenden Projekte bedeutet. Weiterhin sei zur Zeitschiene auf Seite 7 der Vorlage nicht klar, ob es sich bei der Projektgruppe I Schule/Ausbildung /Beschäftigung ,die Arbeit nur auf den Übergang bezieht oder wird der Begriff „ Schule“ allgemein gesehen. Frau Heinz hätte sich gewünscht, dass die Projektgruppe III „Sprachförderung“ parallel zur Projektgruppe I stattfinden würde, da es eine Verzahnung von Sprachfördermaßnahmen mit anderen Projekten (z.B. Projekt zur sprachlichen Kompetenz in der Berufswahlorientierung) gibt. Ihrer Ansicht nach ist die Projektgruppe „Politische Partizipation“ zu spät geplant, da wegen der Kommunalwahlen kaum noch die Möglichkeit besteht, Einfluss zu nehmen.
Herr Kara fragte an, woher die Projektgruppenleiter kommen und wer die Experten für die Topthemen sein wird. Er präzisierte seine Anfrage, indem er wissen wollte, ob es sich dabei um Verwaltungsmitarbeiter handelt oder ob die Experten z.B. von einer Universität sind.
Herr Steitz beantwortet die gestellten Fragen nacheinander. Die zeitlichen Prioritäten der Projekte entsprechen der Bewertung der Auftaktveranstaltung. Mehrere Projekte gleichzeitig zu bearbeiten würde die Ressourcen des Integrationsbüros übersteigen. Das Thema “Schule“ ist ganz allgemein gehalten. Eine Eingrenzung des Themas wird von der Arbeitsgruppe erfolgen. Die Migrantenselbstorganisationen sollen selbstverständlich beteiligt werden, allerdings sind sie nicht organisiert. Es gibt keinen Vertreter eines Dachverbandes, der alle Migrantenselbstorganisationen bzw. Moscheevereine vertreten kann. Die Arbeitsgruppen sollen auch nicht über 20 Personen anwachsen. Die Experten in den Arbeitsgruppen werden nicht aus der Verwaltung sein, sondern von außen kommen.

Es wurden keine weiteren Fragen gestellt. Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.





Herr Sönmez teilte mit, dass der Ausländerbeirat einen Experten für die Projektgruppe
Schule /Ausbildung/ Beruf stellen muss.

Es standen zur Wahl Herr Gündüz
Herr Sevis
Herr Baran

Herr Gündüz wurde mit 11 Stimmen und einer Enthaltung als Vertreter in die Projektgruppe Schule /Ausbildung/Beruf gewählt.



zu TOP 5.2
EU-Gemeinschaftsinitiative URBAN II
Fredenbaumpark,
hier: Baubeschluss, III. Bauabschnitt (BA)
Referent: Ralf Appel 6/DEZ Urban II
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07360-06)




Die Vorlage wurde von Herr Appel dem Gremium vorgestellt und erläutert.
Fragen wurden keine gestellt.

Die Vorlage wurde zur Kenntnis genommen.



6. Mitteilungen

zu TOP 6.1

Herr Sönmez teilte dem Ausländerbeirat mit, dass die Geschäftsstelle des Ausländerbeirates und das Integrationsbüro am 12.03.07 in die 10. Etage des Stadthauses umzieht.
Weiter wies Herr Sönmez auf das Seminar am 16. / 17.02.2007 hin.

Herr Iltz wies auf das neue Programm für das erste Halbjahr des Familienzentrums in
Dortmund - Hörde hin. Er hat es in der Sitzung an die anwesenden Mitglieder verteilt.

Herr Sevis berichtete aus der BV in Hombruch. Er vertritt den Ausländerbeirat am „Runden Tisch Senioren“ und im „Sicherheitsforum“. Außerdem wurden für das Handlungskonzept „Interkultur“ als Ansprechpartner benannt. Diese Ansprechpartner sind teilweise nicht Vertreter der Bezirksvertretung.
Es war ihm wichtig, dies zu hinterfragen und bat die Geschäftsstelle um Klärung.

Herr Prof. Dr. Schwarze gab den Hinweis, dass das Handlungskonzept die Regelung enthalte, dass die Ansprechpartner der BV angehören solle und nicht Privatpersonen sein dürfe.

Aus den AK Öffentlichkeitsarbeit und Politische Partizipation berichtete Frau Hilbert, dass beide Arbeitskreise Herr Prof. Dr. Erkan Özil von der Universität Dortmund aus dem Fachbereich Literatur eingeladen haben. Herr Dr. Özdil hat sich mit dem Problemfeld „bilinguale Schule/bilingualer Schulunterricht/bilinguale Schulmodelle“ auseinandergesetzt.
Bemerkenswert fand Frau Hilbert an dem Vortrag, dass er sehr stark für die grundlegende Funktion der Familiensprache sensibilisierte.
Frau Hilbert bat darum, dass der Ausländerbeirat (AB) zwei grundlegende Begriffe einführt und zwar die Familiensprache und die Landessprache. Ihr liegt sehr daran, dass sich der AB in Zukunft weiterhin mit diesen Begriffen beschäftigt.
Herr Dr. Özdil wies in seinem Vortrag daraufhin, dass die grundlegende Funktion der Familiensprache zunächst für das Kind das familiäre Umfeld strukturiere, der Orientierung diene und zur Interaktion zunächst innerhalb der Familie und dann außerhalb der Familie führe.
Die Familiensprache hat als weitere grundlegende Funktion, Handlungsmuster der Gesellschaft zu lehren und dann letztendlich auch zu lehren Selbst zu handeln. Er fasste zusammen, dass Sprache als ein notwendiges Instrument für die Institution Familie zu sehen sein soll. Wissenschaftliche Untersuchungen haben belegt, dass eine schlecht gelernte und beherrschte Familiensprache eine schlecht gesprochene und geschriebene Landessprache zur Folge hat. Herr Dr. Özdil habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es nicht nur wichtig ist, zu sprechen, sondern auch zu lesen und zu schreiben. Er hat eine Einschätzung über unterschiedliche sprachlichen Voraussetzungen gegeben, mit denen Kinder in die Schule kommen und das die Schule die Aufgabe und die Leistung zu bringen habe, diese unterschiedlichen Voraussetzungen auszugleichen. Zum Schluss seines Vortrages stellte er noch Schul/Unterrichtsmodelle des bilingualen Unterrichts vor, um sowohl negativ, die Probleme aufzufangen, und als positiv, Potentiale zu fördern. Frau Hilbert empfiehlt allen Mitgliedern die Zusammenfassung des Vortrages.
Frau Hilbert und Herr Gündüz bitten, die Geschäftsstelle den Vortrag an alle Mitglieder zu verteilen.

Herr Gülec teilte mit, dass die nächste Sitzung des AK politische Partizipation am 26.02.2007 stattfindet. Er berichtete, dass Herr Steitz zu der letzten Sitzung eingeladen war. Thema war der Integrationsausschuss. Er wollte den Mitgliedern erklären, ob dieser rechtlich möglich wäre. Herr Steitz hatte in der heutigen Vorstandssitzung erläutert, dass das Essener Modell realisierbar ist. Zu diesem Thema wird in der nächsten Sitzung des AK`s weiter diskutiert. Außerdem wurden in der letzten Sitzung die Seminarthemen besprochen.
Dabei wurden drei Seminarthemen ausgesucht, an denen der Ausländerbeirat teilnehmen möchte.


- Politische Partizipation und die Gemeindeordnung
- Kommunikation und Verhandlungsführung
- „Roten Faden finden und halten“, ein Rhetorikseminar.


Frau Heinz machte auf die Vorlage „Handlungsprogramm des Familienprojektes“ aufmerksam. Sie findet, dass es ein sehr gutes und ausführliches Konzept ist, das über die Aufgabe der Familienbüros berichtet. Der Ausländerbeirat ist bei der Beratungsfolge nicht berücksichtigt werden. In der nächsten Sitzung soll die Vorlage dem AB vorgestellt werden. Frau Hilbert gab den Hinweis, dass die Wirtschaftsförderung ebenfalls in der Beratungsfolge vergessen wurde und die Vorlage deshalb um eine Ratsperiode verschoben wurde.
Herr Sevis merkte zum Thema Familienbüro an, dass der AB dem Familienprojekt einen Hilfedienst bei Hausbesuchen von Migrantenfamilien leisten kann.
Herr Asik wollte ursprünglich aus dem Schulausschuss berichten, aber alle Neuerungen wurden bereits von Frau Frische ausführlich dargestellt.

Da es keine weiteren Berichterstattungen gab schloss der Sönmez die Sitzung.



f.d.R.



Adem Sönmez Ali Riza Calik Claudia Wendt
Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Schriftführerin