Niederschrift (öffentlich)

über die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 04.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Frau RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Pohlmann (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Hoffmann (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Frau RM Albrecht-Winterhoff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr sB Tietz (B’90/Die Grünen)
Frau RM Konak (Die Linke & Piraten)
Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr sB Huft-Krollner (AfD)
Herr RM Thieme (NPD)

2. Beratende Mitglieder:

Frau Bürstinghaus - Integrationsbeirat


Herr Bonkowski - DSW 21
Herr Punge - Mieter und Pächter e.V.

3. Verwaltung:
Herr StR Wilde - 6/Dez.
Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Höing stv. AL
Herr Nickisch - 61/AL
Herr Böhm - 64/Al
Frau Uehlendahl -66/AL
Frau Dr. Keidis 80/WF
Herr Leiding – 32/3
Herr Kollmann- 20/1-3
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste:

Frau Windisch (Fa. Ökoplan)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 9. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 04.11.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
nicht besetzt

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

3.2 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)

3.3 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)
Hinweis: -Die Druckstücke erfolgen mit dem Nachversand-

3.4 Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)

3.5 Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

3.6 Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

3.7 Blitzanlage Brackeler Straße - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02716-15)

3.8 Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)
-lag bereits zur Sitzung 23.09.2015 vor und wurde dort zur Kenntnis genommen. Zur Sitzung am 04.11. 2015 wird die Beantwortung der noch offenen Fragen zu diesem Punkt erwartet-

3.9 Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02865-15)

3.10 Mündlicher Bericht der Verwaltung zum Thema "Lärmmindernder Asphalt"


4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -
Hinweis: Zur Sitzung am 04.11.2015 liegt ein Ergänzungsschreiben der Verwaltung vor.

4.2 Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01951-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -


4.3 Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

4.4 Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-15)

4.5 Radschnellweg Ruhr (RS1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02172-15)

4.6 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02260-15)

4.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02261-15)

4.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02560-15)

4.9 Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

4.10 Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)


4.11 Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

4.12 Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-15)

4.13 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02696-15)

4.14 Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier: I. Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216- Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld- und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01982-15)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

4.15 Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 229; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02270-15)

4.16 Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - sowie zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 02265-15)

4.17 Planfeststellung des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke und Umbau des Brackeler / Asselner Hellweges, Abschnitt Brackel - Asseln und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle Döringhoff im Bezirk Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02406-15)

4.18 Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

4.19 Inbetriebnahme der KV-Anlage
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02435-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02435-15-E2)

4.20 Masterplan Mobilität
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02446-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 02446-15-E3)

4.22 Stadtentwicklungsgesellschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02835-15)

4.23 Sachstandsbericht Reichshofstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02853-15)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Aufgabenkritik im Umweltamt - StA 60
hier: Anpassung des Einsparergebnisses im Bereich der Unteren Landschaftsbehörde - "Baumschutz"

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01946-15)

5.2 Umsetzung der Baumschutzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01573-15-E2)

5.3 Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)
-lag bereits zur Sitzung 17.06.2015 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01540-15-E1)

5.4 Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02866-15)

5.5 11. Nachtrag zur Denkmalliste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00898-15-E1)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

6.2 Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen, Förderung der Freiflächengestaltung auf den Grundstücken Kiepeweg 6 - 10b und Gerlachweg 3 - 9
Eigentümerin: Vonovia SE

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02625-15)

6.3 2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

7.1 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
nicht besetzt

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
nicht besetzt

10. Anfragen
nicht besetzt

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-

















Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Weber benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Änderungen:
I. Die Verwaltung weist darauf hin, das die Vorlage zum Thema „11. Nachtrag zur Denkmalliste“, irrtümlich unter TOP 5.5 jetzt unter TOP 4.21 aufgeführt ist.

II. TOP 4.23 „Sachstandsbericht Reichshofstraße“ (Drucksache Nr.: 02853-
15) wird von der Fraktion Die Linke & Piraten zunächst zurückgezogen.

IIII. Der unter TOP 3.10 aufgeführte mündliche Bericht der Verwaltung zum Thema „Lärmmindernder Asphalt“ soll heute vorgezogen, direkt vor TOP 3.1 aufgerufen werden.

IV. Frau Rm Lührs deklariert für ihre Fraktion Beratungsbedarf zu folgenden Tagesordnungspunkten:
TOP 4.3 „Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland“ (Drucksache Nr.: 02163-15)
TOP 4.11 „Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des bebauungsplanes Lü 152-Indupark-..“ (Drucksache Nr.: 02580-15)
Herr Rm Kowalewski deklariert Klärungsbedarf seiner Fraktion zu:

TOP 4.2 „Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost (Drucksache Nr.: 01951-15)

TOP 4.13 „Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233-EKZ-..“ (Drucksache Nr.: 02696-15)

TOP 4.17 „ Planfeststellung des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke un Umbau …“ (Drucksache Nr.: 02406-15)

Herr s.B. Happe deklariert Beratungsbedarf seiner Fraktion zu:

TOP 3.4 „Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei“ (Drucksache Nr.: 02258-15)
Nach entsprechenden Hinweisen durch Herrn Wilde zu TOP 4.13, einigt man sich darauf, diesen Tagesordnungspunkt heute ohne Empfehlung in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen sowie die o. a. TOP’e: 3.4, 4.2, 4.3, 4.11 und 4.17 in die nächste Sitzung des AUSW am 02.12.2014 zu schieben.


Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen, festgestellt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02461-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 3.2
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02548-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den als Anlage 1 beigefügten Text-Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
















zu TOP 3.3
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02631-15)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:




Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für

die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund für das Jahr 2016;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der EDG Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2016 der Dortmunder Wertstoffgesellschaft
mbH (DOWERT) zur Kenntnis;


- stellt den Wirtschaftsplan 2016 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
mit den im Sachverhalt dargestellten Zahlen fest.



zu TOP 3.4
Sanierung Wasserturm Lanstroper Ei
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02258-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 20.10.2015:


Hierzu liegt vor Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 02258-15-E1):

„Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Stehen die Denkmalschutzrichtlinien einer öffentlichen Nutzung entgegen? Falls nein,
warum wurde eine öffentliche Nutzung, z.B. als Aussichtsplattform nicht vorgesehen?
2. Welche zusätzlichen (baulichen) Maßnahmen wären vorzusehen, um das Lanstroper Ei
einer öffentlichen Nutzung zuzuführen?“



ABVG 20.10.2015:

Zunächst beantwortet Herr Gruber die o. a. Fragen wie folgt mündlich:
„Die sogenannte Aussichtsplattform die angeregt wird, war bislang kein Gegenstand von Betrachtung
in diesem Projekt. Das Projekt steht natürlich unter einem „angespannten Finanzvolumen“, so dass
man sich jetzt dazu entschieden hat, in einem ersten Bauabschnitt, nur die Tragkonstruktion zu
sanieren.
Grundsätzlich gäbe es die Möglichkeit, diese Plattform der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Es
seien aber dann bestimmte Regularien zu beachten. Dies bedeutet u. a., dass es mindestens einen
Treppenaufgang für die Öffentlichkeit geben müsse. Und wenn man sich die Örtlichkeit anschaue,
dann habe man zwar die Möglichkeit über Treppen, die bis in eine Höhe von 32 Metern ausgeführt
sind, den Turm zu betreten, allerdings sind diese nicht für die Öffentlichkeit möglich zu betreten. Vom
Wasserturm bis zu den Wasserbehältern sei alles in einer Leiterform ausgeführt. Um dies zu ändern,
wären vorab sicherlich erhebliche Abstimmungen mit der Denkmalpflege erforderlich.“
Herr sB Auffahrt teilt mit, dass ihn die Beantwortung von Herrn Gruber zumindest zum Teil
zufriedenstelle, denn man könne daraus schließen, dass es prinzipiell möglich sei, eine
Aussichtsplattform für die Öffentlichkeit vorzusehen. Aus diesem Grund regt seine Fraktion an, dieses
„Projekt“ für die Zukunft im Auge zu behalten.
Des Weiteren möchte er wissen, wie wahrscheinlich denn überhaupt die Realisierung des zweiten
Bauabschnittes sei und welche Risiken dort existieren. Denn es sei in der vorliegenden Vorlage
überhaupt nicht erkennbar, ob auch Fördermaßnahmen für den zweiten Bauabschnitt, sprich z. B. die
Wiederherstellung der Kugel, realistisch seien. Davon werde seine Fraktion das
Abstimmungsverhalten abhängig machen.
Herr Rm Mader schließt sich der letzten Frage seines Vorredners an, denn für seine Fraktion sei der
zweite Bauabschnitt in keiner Weise geregelt. Zudem sehe man auch keine Nutzbarkeit für die
Öffentlichkeit, zumindest nicht so, wie sie in der Vorlage beschrieben sei. Man habe für den ersten
Sanierungsabschnitt immerhin schon in nicht unerheblichen Maße Fördermittel von über 650.000 €
eingeworben, deshalb sei man sehr skeptisch, ob dies für den zweiten Bauabschnittes auch noch mal
so gelte. Aus diesen Gründen, weil die Finanzierung nicht gesichert sei und man auch keinen Nutzen
für die Öffentlichkeit sehe, werde man diese Vorlage so nicht mittragen.
Herr Rm Berndsen signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion, denn dieser Wasserturm sei einmalig
in Deutschland und es sich insofern um ein Alleinstellungsmerkmal handele. Weiter teilt er mit, dass
der Turm der Stadt Dortmund gehöre und Eigentümer die Verpflichtung hätten, die Standfestigkeit zu
gewährleisten, so dass man diese ohnehin nachweisen müsse. Allerdings sagt er auch, dass man erst
der Vorlage komplett zustimmen könne, wenn die Fördergeber tatsächlich die Bereitstellung des
Geldes schriftlich zugesichert haben.
Herr Rm Frebel stimmt seinem Vorredner Herrn Berndsen zu. Seine Fraktion werde ebenfalls der
Vorlage zustimmen. Ebenfalls erwähnt er noch mal ausdrücklich, dass der Turm ein
Alleinstellungsmerkmal habe und dies entscheidend sei. Zudem sei seine Fraktion auch der
Auffassung, dass der Turm der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden müsse.
Herr Gruber erläutert auf die gestellten Fragen, dass alle Planspiele, die sich mit einer Nutzung
beschäftigen, erstmal voraussetzen, dass die Standfestigkeit des Turmes zunächst gesichert sein
müsse. Weiter teilt er mit, dass die Vorbehalte der Fördergeber abgelegt seien und diese natürlich
auch berücksichtigt werden. Ohne eine sichere Zusage, könne auch nicht mit dem ersten
Bauabschnitt begonnen werden. Bezüglich zukünftiger Fördermittel für den zweiten Bauabschnitt,
könne er noch nichts sagen.
Abschließend wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion, den Beschlussvorschlag, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu folgen.“

AUSW 04.11.2015:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.








zu TOP 3.5
Masterplan Wirtschaftsflächen - Zwischenbericht 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02185-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015:

„sB Stammnitz beantragte, die Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages zu streichen.
Für den Bereich des Osterschleppweges sei zu vermuten, dass so eine mögliche Erweiterung
des Flughafens forciert werden soll. Bei Punkt 4 gebe es für die Fläche Groppenbruch in
absehbarer Zeit keine wirtschaftliche Nutzung und gewichtige umweltpolitische Bedenken
würden gegen eine solche Entwicklung sprechen. Die Fläche Knepper hingegen würde
mitgetragen. Sollte einer Streichung nicht zugestimmt werden, lehne man diese Punkte ab.

Rm Stackelbeck bat um Darstellung des Abstimmungsverhaltens der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen. Man werde sich zu den Beschlussvorschlag enthaltenen Punkten wie folgt verhalten:
Punkt 1, 3 und 6 Zustimmung
Punkt 2 und 5 Ablehnung
Punkt 4 in Bezug auf Groppenbruch Ablehnung

Der Antrag auf Streichung der Punkte 2 und 4 des Beschlussvorschlages wurde mit Mehrheit
gegen die Stimmen der Fraktion Die Linke & PIRATEN abgelehnt.

Unter Einbeziehung des vorgenannten Abstimmungsverhaltens empfiehlt der Ausschuss
für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung dem
Rat der Stadt einstimmig dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Einstimmiger Beschluss

Der Beirat nimmt Bezug auf seine Stellungnahmen zum Masterplan Wirtschaftsflächen vom
8.10.2008, 1.9.2010 und 6.2.2013.
Er lehnt nach wie vor die Ausweisung von Gewerbe- und Industriegebieten im Freiraum aus
ökologischen Gründen ab und verweist u.a. auf seine Stellungnahmen zum Flächennutzungsplan und
zum Gebietsentwicklungsplan 2003/2004. Damals hatte der Beirat insbesondere die Gewerbegebiete
Groppenbruch (30 ha) und Buddenacker in Asseln (18 ha) kritisch gesehen.
Besonders kritisch sieht der Beirat neu geplante Gewerbe- und Industriegebiete in
Landschaftsschutzgebieten, die bislang weder im Regionalplan noch im Flächennutzungsplan
enthalten sind:
- Osterschleppweg in Wickede, rund 72 ha
- ehemalige Dortmunder Rieselfelder in Datteln („New Park“), rund 200 ha.
Nach Auffassung des Beirates stehen genügend Wirtschaftsflächenpotenziale zur Verfügung, u.a.
Westfalenhütte, Phoenix West, Kraftwerk Knepper; Technologiepark Weißes Feld,
Technologieparkerweiterung Overhoffstraße, Fürst Hardenberg, Zeche Gneisenau.
Dortmund ist absoluter Spitzenreiter bei der Vorhaltung von Gewerbeflächen im Ruhrgebiet.
Laut Untersuchungen des Regionalverbandes Ruhrgebiet (Quelle: Wirtschaftsförderung Metropole
Ruhr GmbH, 2009) sind in Dortmund 329 Hektar potenzielle Flächenreserven für Gewerbe und
Industrie vorhanden (zum Vergleich: Essen 95 ha). Die derzeit verfügbaren Wirtschaftsflächen
reichen daher für die nächsten 20 Jahre aus.
Beispiele für verfügbare, zum Teil erschlossene Gewerbegebiete:
- Zeche Hansa, Huckarde, 49.000 m²
- Zeche Minister Stein Eving, 32.600 m²
- Zeche Gneisenau Derne, 151.800 m²
- Hohenbuschei Brackel, 58.800 m²
- Dorstfeld-West, 45.100 m²
- Servicepark Bärenbruch Marten, 24.400 m².
Zusätzliche Gewerbeflächen auf der grünen Wiese – noch dazu in ökologisch hochwertigen Bereichen
- sind somit gar nicht erforderlich.
Der Beirat fordert, bei der Entwicklung von Gewerbeflächen der bereits in den letzten Jahren
praktizierten, sehr lobenswerten Wiedernutzung ehemaliger bergbaulich, industriell und militärisch
genutzter Areale weiterhin konsequent Vorrang vor der Neuausweisung im Freiraum einzuräumen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund
der Vorlage der Verwaltung mit folgendem Zusatz zu folgen:

„Die Punkte Flughafen und Groppenbruch sind zu streichen““


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.2015:

„Der nachfolgend aufgeführte geänderte Antrag, ursprünglich von der SPD-Fraktion als
Tischvorlage zur Verfügung gestellt, wird in einen gemeinsamen Antrag der
Bezirksvertretung umgewandelt und einstimmig beschlossen:
„Die Bezirksvertretung Brackel erinnert an ihre Beschlüsse und fordert den Rat der Stadt auf,
der Verwaltung aufzutragen
- beim Gewerbegebiet Buddenacker umgehend jegliche Planungen einzustellen, die über die
von der Bezirksvertretung Brackel akzeptierte und beschlossene Geländegröße von 9 ha
hinaus geht,
- jegliche Planung zur Realisierung der Gewerbefläche Osterschleppweg einzustellen
- den Bebauungsplan Br 174 „Asseln-Süd“ an den geltenden Flächennutzungsplan
anzupassen.
Begründung:
Im Zwischenbericht 2015 des Masterplanes Wirtschaftsflächen wird dem Stadtbezirk Brackel
bescheinigt, mit 263,6 ha nach der Nordstadt den zweitgrößten Anteil (14,9 %) an betrieblich
genutzten Flächen in Dortmund bereit zu stellen. In diese Bilanz geht der Flughafen als
Verkehrsfläche gar nicht ein, obwohl er zu den am häufigsten genannten Beeinträchtigungen
führt und somit störender ist als manche gewerblich genutzte Fläche. Trotz dieser Situation
will die Verwaltung mit Buddenacker, Osterschleppweg und Asseln-Süd zusätzlich 64,2 ha
entwickeln.
Bei den Flächen Osterschleppweg und Asseln-Süd handelt es sich um landwirtschaftlich
genutzte Flächen von derart hoher Qualität, dass dieselbe Verwaltung bisher jegliche
Nutzungsänderung, z. B. als Ausgleichs- und Aufforstungsfläche, kategorisch abgelehnt hat.
Noch nicht einmal ein ökologisch gestalteter Windschutzwall für einen Fußballplatz durfte
hier errichtet werden.
Osterschleppweg und Asseln-Süd würden als Gewerbe- und Industrieflächen zudem einen
kompletten Siedlungsbereich vollständig durch Gewerbeflächen umschließen. Die bereits
heute als Aktionsraum der Sozialen Stadt gekennzeichnete Siedlung am Steinbrink verkäme
zwischen S-Bahn-Trasse, Gewerbegebiet Wickede Süd, Flughafen, Osterschleppweg und
Asseln-Süd zu einem Wohnbereich mitten in einem gewerblich-industriell genutzten Areal!
Dies würde in krassem Gegensatz zur immer wieder postulierten gerechten Lastenverteilung
innerhalb der Stadt stehen, zumal der Stadtbezirk Brackel schon akzeptieren musste, dass mit
der Gewerbefläche Buddenacker gegen den einstimmigen Beschluss der Bezirksvertretung
Brackel ein in seiner Größe schlussendlich mehr als verdoppeltes Gewerbegebiet entstehen
soll.“
Die Bezirksvertretung Brackel lehnt die Vorlage „Masterplan Wirtschaftsflächen –
Zwischenbericht 2015- vom 22.09.2015 einstimmig ab.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt die Vorlage unter dem Vorbehalt, dass es keine
Ausweitung des Buddenackers gibt. Ferner weist die Bezirksvertretung nachdrücklich darauf
hin, dass die bestehende Beschlusslage zum Gewerbegebiet Buddenacker der
Bezirksvertretung Aplerbeck in der Vorlage nicht berücksichtigt wurde. Eine Ausweitung der
Gewerbefläche wird durch die Bezirksvertretung nicht akzeptiert.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit
vorgenannter Ergänzung den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015
zur Kenntnis zu nehmen und folgendes zu beschließen:

- das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,

- die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung
als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in
Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,

- die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und
in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und
koordinieren,

- beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale
Kooperationsstandorte zu erreichen,

- das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu
führen und die Realisierung vorzubereiten sowie

- den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante
für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die
Erschließung zu realisieren.“


AUSW, 04.11.2015:

Herr Rm Kowalewski gibt zu Protokoll, dass die Fraktion Die Linke & Piraten die Entwicklungen in Bezug auf die Flächen: Osterschleppweg, Groppenbruch und Buddenacker ablehne, ansonsten aber dem Masterplan zustimmen werde.

Frau Rm Weyer weist auf die Empfehlung der Bezirksvertretung (BV) Brackel hin, wonach man in Brackel bereits mehr als ausreichend mit Gewerbeflächen „gesegnet“ sei. Weiter erwähnt sie, dass auch eine riesige Verkehrsfläche in diesem Stadtbezirk existiere. Hierzu erinnert sie an den Flughafen. Aus den Vorjahren gebe es zudem einstimmige Beschlüsse aus der BV - Brackel dazu, den Bereich Asseln/ Wickede nicht zu bebauen. Hierzu hebt sie hervor, dass insbesondere zu der Fläche „Buddenacker“ ein Gutachten existiere, welches diese Fläche als landwirtschaftlich besonders wertvolle Fläche ausweise.






Herr sB Tietz betont, dass die Fraktion Bündnis 90 Die Grünen auch heute lediglich mit dem bereits im Wirtschaftsförderungsausschuss erfolgten Abstimmungsverhalten der Vorlage beitreten könne. Danach werde man sich zu den im Beschlussvorschlag enthaltenen Punkten wie folgt verhalten:

Punkt 1, 3 und 6 Zustimmung
Punkt 2 und 5 Ablehnung
Punkt 4 in Bezug auf Groppenbruch Ablehnung

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass die CDU-Fraktion der Vorlage uneingeschränkt zustimmen werde, da man laut mehrfacher Aussage der Geschäftsführung der Wirtschaftsförderung mittelfristig entsprechende Flächen in Dortmund benötige, um Arbeitsplätze zu schaffen. Die heute vorliegenden Stellungnahmen der verschiedenen Einrichtungen nehme man zur Kenntnis.
Zur Fläche „Buddenacker“ hätte er gerne heute noch ein Statement der Verwaltung zum aktuellen Planungstand.

Auf Nachfrage klärt Frau Rm Matzanke darüber auf, dass es sich bei den zuvor von Frau Rm Weyer gemachten Äußerungen nicht um einen zusätzlichen Antrag handele, sondern diese lediglich noch mal verdeutlichen wollte, wie die Bezirksvertretung Brackel sich zu diesem Thema verhalte.
Auch die SPD-Fraktion werde der Vorlage heute in vollem Umfang zustimmen.

Herr Wilde informiert zur Fläche „Buddenacker“ darüber, dass man plane, Anfang nächsten Jahres einen entsprechenden Offenlegungsbeschluss hierzu in die Gremien einzubringen. Dieses mit dem Ziel, 2016/Anfang 2017 den Satzungsbeschluss hierzu zu bekommen, so dass die Fläche dann auch für die nächsten Schritte wie, Umlegung, Erschließung und Bebauung zur Verfügung stehe.


Unter Beachtung des o. a. deklarierten Abstimmungsverhaltens der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen, wird wie folgt abgestimmt:


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei 1 Gegenstimme (NPD) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Masterplan Wirtschaftsflächen – Zwischenbericht 2015 zur Kenntnis und beschließt:

· das ehem. Kraftwerk Knepper gemeinsam mit der Stadt Castrop-Rauxel zu entwickeln,
· die Gespräche mit dem RVR für den Bereich Osterschleppweg zur Regionalplanänderung als GIB weiterzuführen, hinsichtlich der Einstufung in einen Sonderstandort in Verbindung mit dem Flughafen in Dortmund,
· die Entwicklung des Gewerbegebietes Westfalenhütte konsequent weiter zu verfolgen und in diesem Sinne das laufende Regionalplanänderungsverfahren weiter zu moderieren und koordinieren,
· beim RVR die Einstufung der Gewerbegebiete Knepper und Groppenbruch als regionale Kooperationsstandorte zu erreichen,
· das Bebauungsplanverfahren für das Gewerbegebiet Buddenacker zügig zu Ende zu führen und die Realisierung vorzubereiten sowie
· den Werner Hellweg, nach der Entscheidung der Stadt Bochum über eine Vorzugsvariante für die Verkehrsanbindung der Opel-Werksflächen, zur Rechtskraft zu führen und die Erschließung zu realisieren.




zu TOP 3.6
Sachstandsbericht über die Verpachtung von Flächen auf der städtischen Altdeponie Nordost Alt (Grevel) zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02489-15)

AUSW, 04.11.2015:


Frau Hawighorst-Rüßler möchte hierzu wissen, warum der Interessent für die Huckarder Deponie nicht in Betracht kam.

Rau Rm Lührs schließt sich dieser Fragestellung an.

Herr Kollmann teilt hierzu mit, dass man, vor dem Hintergrund der aktuellen Beschlusslage der BV Huckarde, dem Investor mitgeteilt habe, dass man zunächst mit Grevel anfange, um danach noch mal zu prüfen, ob es, vor dem Hintergrund der dortigen Ortspolitik, auch für die Huckarder Deponie realisierbar sei.

Frau Hawighorts-Rüßler erinnert an dieser Stelle daran, dass ein Ratsbeschluss existiere, wonach beide Flächen entsprechend zu entwickeln seien und betont, dass sie daher kein Verständnis dafür habe, dass man hier so vorgegangen sei.

Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion das geschilderte Vorgehen ausdrücklich als einen ersten Schritt begrüße.
Seiner Meinung nach habe man hier keine Ratsbeschlüsse geändert bzw. aufgehoben. Für sein Verständnis gebe es jetzt einen Investor, der sich in einem ersten Schritt jetzt erstmal ausdrücklich für Grevel interessiere. Dieses begrüße man und verbinde die Hoffnung damit, dass ggf. Huckarde in einem zweiten Schritt, eventuell sogar durch denselben Investor, zum Zuge komme.

Frau Rm Lührs schließt sich ihrem Vorredner an und fordert die Verwaltung dazu auf, einmal darzustellen, ob dieser Investor ein entsprechendes Interesse habe. Danach könne man mit dem betroffenen Stadtbezirk die Angelegenheit hierzu noch mal entsprechend erörtern.

Herr Wilde informiert darüber, dass es sich zunächst einmal um eine unternehmerische Entscheidung handele, in welcher Reihenfolge man hier vorgehe. Er nehme aber aus den heutigen Rückmeldungen mit, dass es eine große Mehrheit dafür gebe, den Investor auch für den 2. Standort zu begeistern. Diesem Wunsch werde man nachgehen und für den Fall, dass ein entsprechender Antrag des Investors käme, man diesen ebenso in die politischen Gremien einbringen werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
1. nimmt den Sachstandsbericht über die bisherige Entwicklung zur Kenntnis,

2. nimmt zur Kenntnis, dass in Umsetzung der Ratsbeschlüsse vom 26.05.2011 (Ds Nr. 03783-11) und 12.12.2013 (Ds Nr. 10945-13) eine Fläche auf der Altdeponie Nordost Alt (Grevel) an einen Investor zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaikanlage verpachtet werden soll.






zu TOP 3.7
Blitzanlage Brackeler Straße - Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02716-15)

AUSW, 04.11.2015:

Herr Logermann bedankt sich für die Stellungnahme. Zu den hierin erwähnten LKWs, welche in Stausituationen aufgrund der dann sehr niedrigen Geschwindigkeiten den Mess-Punkt passieren würden, ohne erfasst zu werden, möchte er ergänzend wissen, ob es zukünftig eine Möglichkeit gebe, auch diese zu erfassen.

Herr sB Huft-Krollner bittet darum, die Vorlage auch dem Ausschuss für Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (ABÖAB) vorzulegen.

Herr Wilde signalisiert, dass man die Vorlage gerne auch dem ABÖÄB vorlegen sowie die noch offene Frage zwecks Beantwortung an den zuständigen Fachbereich weiterleiten und die entsprechende Antwort im Nachgang in die Niederschrift eingefügt werde.



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Sachstandsbericht zur Blitzanlage Brackeler Straße zur Kenntnis.


Im Nachgang zur Sitzung erfolgt folgende Beantwortung der Verwaltung zu der o.a. noch offenen Fragestellung:

„Grundsätzlich muss bei den beiden Anlagen nach zwei Tatbeständen unterschieden werden. Zum einen werden Verstöße gegen die dort höchstzulässige Geschwindigkeit geahndet, zum anderen können auch Verstöße gegen das LKW-Durchfahrtsverbot in der Umweltzone Brackeler Straße festgestellt werden.

Nach erneuter Überprüfung der Angelegenheit gilt die Aussage, dass Tempoverstöße erst ab einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 11 km/ h erfasst und geahndet werden können.

Eine Erfassung und daraus resultierende Ahndung eines Verstoßes gegen das LKW-Durchfahrtsverbot ist bereits unterhalb von 10 km/h Fahrzeuggeschwindigkeit möglich, da es sich hierbei nicht um eine Geschwindigkeitsmessung, sondern um eine Anwesenheitsdetektion handelt.

Hierbei ist es jedoch wichtig, dass sich das Fahrzeug kontinuierlich bewegt hat und dass es keine "stop and go Fortbewegung" wie z. B. bei einer Stausituation war.

Da es sich nicht um eine Geschwindigkeitsmessung sondern lediglich um eine Anwesenheitsdetektion handelt, widerspricht dies auch nicht der Bauartzulassung der Physikalisch- Technischen Bundesanstalt zur innerstaatlichen Eichung.“












zu TOP 3.8
Broschüre "Dortmund, eine Stadt mit überraschend guten Investitionen in Werte und Zukunft"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01924-15)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01924-15-E3):

„Die Fragestellungen der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN aus der Sitzung des Ausschusses
für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 23.09.2015 können nach Prüfung durch die
Fachverwaltung wie folgt beantwortet werden:

Die Broschüre wurde auf Initiative der Städtischen Immobilienwirtschaft in Auftrag gegeben.
Anlass gebend waren insbesondere die vermehrten Anfragen aus den politischen Gremien und
den örtlichen Medien. Die Fragestellungen bezogen sich über die Jahre hinweg auf den Stand
der Abarbeitung von mehrjährigen Bau- und Förderprogrammen für die Dortmunder
Infrastruktur. Zur Vermeidung von jährlichen Einzelberichten umfasst diese Broschüre eine
kompakte Darstellung, zielgerichtet auf die letzten 15 Jahre. Aufgrund der Vielzahl an
Bauprojekten wurde der Fokus dieser Broschüre auch nur auf eine Auswahl von
Großprojekten gelegt.

Die Broschüre soll vor allem dazu dienen, der gewünschten Transparenz gerecht zu werden.
Ferner wurde durch Veröffentlichung der Broschüre auf der Homepage der Städtischen
Immobilienwirtschaft bemerkt, dass das Interesse an der Abwicklung von städtischen
Hochbaumaßnahmen durchaus sehr hoch ist. Dies konnte insbesondere in Auswahlgesprächen
zahlreicher Bewerber festgestellt werden. Gerade die kompakte Darstellung kommunaler
Großprojekte über ein breites Spektrum an Infrastruktur bildet ein wichtiges Instrument zur
Personalakquisition von qualifizierten Projektleitern und spezialisierten Fachingenieuren. Die
hohen Qualitätsstandards der Stadt Dortmund bei der Abwicklung von städtischen
Hochbaumaßnahmen werden in der Broschüre gut zum Ausdruck gebracht. Eine gute Basis,
um auch hierüber den interkommunalen Austausch zu fördern.

Die Kosten für die Erstellung und den Druck der Broschüre liegen bei rund 6.500 €. Bei der
Vergabe der unterstützenden Dienstleistungen (Grafikbüro und Druckerei) wurde der Auftrag
jeweils auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.9
Envio
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02865-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02865-15):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand zum Verkauf
der „Grundbesitz Kanalstraße GmbH“ durch den insolventen Betreiber des Recyclingbetriebs
unter besonderer Berücksichtigung folgender Fragen:

1. Seit wann waren die Stadt Dortmund und die Bezirksregierung über den Verkauf
der Grundbesitz Kanalstraße GmbH informiert?

2. Ab Dezember 2015 beginnt die Räumung des Envio-Geländes. Die Sanierung der
ehemaligen Entsorgungsanlage von Envio hatte sich wegen der Insolvenz des Recycling- Unternehmens und verschiedener Gerichtsverfahren immer wieder verzögert.
Laut Bezirksregierung wurden jetzt die „letzten verwaltungsrechtlichen Hindernisse“
überwunden. Gibt es demnach eine Einigung der Stadt Dortmund mit der
Bezirksregierung Arnsberg bezüglich der Übernahme der Räumungs- und Reinigungskosten des Geländes?

3. Medienberichten war zu entnehmen, dass die Bezirksregierung der Auffassung ist,
die neue Gesellschaft trete in die Rechten und Pflichten des Vorbesitzers ein. Entspricht das den Tatsachen? Wenn ja, welche Folgen hat dies für die Übernahme
der Sanierungskosten?

4. Sind der Stadt als Grundstückseigentümerin die weiteren Pläne des Investors bezüglich
der Fläche bekannt?

Begründung:
In der Presse wurde jetzt bekannt, dass das PCB-belastete 55.000 Quadratmeter große
Areal der „Grundbesitz Kanalstraße GmbH“ im Dortmunder Hafen von Envio an einen
amerikanischen Investor verkauft wurde. Mit der Firma Envio ist einer der größten Umweltskandale
der Dortmunder Geschichte verbunden, der neben den Mitarbeiter*innen
sowohl die Anwohner*innen als auch die Politik beschäftigt hat und auch heute noch beschäftigt.
Die Stadt ist zudem Grundstücksinhaberin der Fläche und muss möglicherwiese
einen Großteil der Kosten für die Reinigung des verseuchten Areals übernehmen.“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

zu TOP 3.10
Mündllicher Bericht zum Thema lärmmindernder Asphalt

Dieser Tagesordnungspunkt wird heute vorgezogen, direkt vor TOP 3.1 aufgerufen.

Frau Uehlendahl informiert den Ausschuss mittels Powerpoint-Vortrag zum Thema
„ Lärmmindernder Asphalt“ (siehe Anlage).



4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Klimaschutz Dortmund
hier: Windenergie
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01749-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 21.10.2015:

„Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – mehrheitlich bei zwei
Gegenstimmen – dem Rat der Stadt Dortmund die folgende Beschlussvorlage mit
Herausnahme der Flächen Holthausen und der Brechtener Niederung - aus Gründen des
Artenschutzes, des Landschaftsbildes und der Interessen der Bevölkerung - zu empfehlen:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den aktuellen Sachstand und die Ergebnisse der
Bürgerinformationsveranstaltung am 01.07.2014 zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse des überarbeiteten „gesamtstädtischen
Plankonzeptes zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im
Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund“ sowie des ergänzenden artenschutzrechtlichen
Fachbeitrages (ASP Stufe 1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Flächen, die
im gesamtstädtischen Plankonzept zur Darstellung als Konzentrationszonen im
Flächennutzungsplan empfohlen werden, weiterzuverfolgen und einen
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorzubereiten.“


Hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 16.10.2015:




Hierzu liegt vor Ergänzungsschreiben der Verwaltung vom 23.10.2015:

„Mit der Vorlage Drucksache Nr. 01749-15 „Konzentrationszonen für Windenergieanlagen in
Dortmund – aktueller Stand und weitere Vorgehensweise“ wird das überarbeitete gesamtstädtische
Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan
der Stadt Dortmund sowie der ergänzende artenschutzrechtliche Fachbeitrag
(ASP Stufe 1) vorgestellt. Darüber hinaus soll ein Beschluss darüber gefasst werden, dass
die Flächen, die im gesamtstädtischen Plankonzept zur Darstellung als Konzentrationszonen
im Flächennutzungsplan empfohlen werden, von der Verwaltung weiterverfolgt werden und
ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vorbereitet wird.
Seit Erstellung der Vorlage hat es ein Urteil vom Oberverwaltungsgericht Nordrhein-
Westfalen (OVG NRW) zum Thema „der Windenergie substanziell Raum bieten“ gegeben.
Außerdem sind im Rahmen der weiteren Bearbeitung Fragen aufgetreten, zu denen im Folgenden
Stellung genommen wird. Mit diesen Ausführungen soll auf die aktuellen Entwicklungen
eingegangen und eine möglichst umfassende Grundlage für den oben genannten Ratsbeschluss
geschaffen werden.

Urteil zum Thema „substanziell Raum“
Wie bei der Einbringung der Vorlage in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung
und Wohnen am 23.09.2015 angesprochen, hat das OVG NRW am 22.09.2015 den Teilflächennutzungsplan
der Stadt Haltern am See zur Ausweisung von Konzentrationszonen für
Windenergieanlagen für unwirksam erklärt (Aktenzeichen 10 D 82/13.NE). Im Wesentlichen
haben zwei Aspekte den Ausschlag für diese Entscheidung gegeben: Ein Mangel betrifft die
Behandlung aller Waldflächen als sog. harte Tabuzonen. Als weiteren Mangel führt das OVG
an, dass die Stadt Haltern am See nicht genügend Flächen als Vorrangzonen für Windenergieanlagen
ausgewiesen habe. So wurden nur 3,4 % der theoretisch möglichen Vorrangzonen
(Außenbereichsflächen abzüglich der harten Tabuzonen) ausgewiesen, was 0,6 % des gesamten
Stadtgebiets umfasst. Auch wenn es keinen absoluten Rechenwert für die Überprüfung, ab
wann eine Kommune der Windenergie substanziell Raum schafft, gibt und jede Kommune im
Einzelfall entscheiden muss, ob sie der Windenergie substanziell Raum gibt, geht das OVG
davon aus, dass in Haltern am See mit einer Ausweisung von 3,4 % der Potenzialflächen (Außenbereichsflächen abzüglich der harten Tabuzonen) der Windenergie nicht substanziell
Raum gewährt wird.
Mit diesem Urteil wird die Notwendigkeit, der Windenergie im Rahmen der Ausweisung von
Konzentrationszonen substanziell Raum zu schaffen, untermauert.
Wie im gesamtstädtischen Plankonzept zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund erläutert, wird davon ausgegangen,
dass, gemessen an den Möglichkeiten der Stadt Dortmund, der Windenergienutzung im
Stadtgebiet in substanzieller Weise Raum geschaffen wird. So wurde insgesamt ein Flächenpotenzial
von 217,4 ha ermittelt (Außenbereich abzüglich harte und weiche Tabuzonen), wovon
45 % bei der standortbezogenen Betrachtung als nicht geeignet eingestuft wurden. Damit
verbleibt ein Flächenpotenzial von 120,1 ha. Zusammen mit den bestehenden Konzentrationszonen
(174,8 ha), die bei einer Flächennutzungsplanänderung übernommen werden sollen,
ergibt sich ein Flächenanteil von 1 % des Dortmunder Stadtgebiets, der als Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen empfohlen wird.
Eine Berechnung zum Nachweis, dass der Windenergie in substanzieller Weise Raum gewährt
wird, in dem von den Außenbereichsflächen lediglich die harten Tabuzonen abgezogen
werden, erfolgte im gesamtstädtischen Plankonzept der Stadt Dortmund nicht. Entsprechend
den Ausführungen im gesamtstädtischen Plankonzept hat sich das Bundesverwaltungsgericht
(BVerwG) dagegen ausgesprochen, die Frage, ob ein Plan der Windenergie substanziell
Raum verschaffe, ausschließlich nach dem Verhältnis zwischen der Größe der im Flächennutzungsplan dargestellten Konzentrationsfläche und der Größe derjenigen Potenzialflächen zu beantworten, die sich nach Abzug der harten Tabuzonen von der Gesamtheit der Außenbereichsflächen ergibt. Das BVerwG hat die Entscheidung, anhand welcher Kriterien sich beantworten lässt, ob eine Konzentrationsflächenplanung der Windenergie in substanzieller
Weise Raum schafft, den Tatsachengerichten vorbehalten (BVerwG, Beschluss vom
29.03.2010 – 4 BN 65.09) und verschiedene Modelle gebilligt (BVerwG, Beschluss vom
22.04.2010, 4B 68.09 und Urteil vom 20.05.2010 – 4C 7.09).
Bezug nehmend auf das aktuelle Urteil des OVG NRW wird im weiteren Verfahren ergänzend
zu den bestehenden Ausführungen eine Berechnung der Relation zwischen Außenbereichsflächen
abzüglich der harten Tabuzonen erfolgen. Damit soll eine möglichst umfassende
und rechtssichere Betrachtung darüber, dass mit den Konzentrationszonen der Windenergie in
substanzieller Weise Raum geschaffen wird, gewährleistet werden.
Nach fachlicher Einschätzung des Gutachters wird im gesamtstädtischen Plankonzept unter
Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten (Dortmund als dicht besiedelte Großstadt im
Ballungsraum mit nur geringem Freiflächenanteil) davon ausgegangen, dass mit den vom
Gutachter empfohlenen Konzentrationszonen der Windenergie in substanzieller Weise Raum
gewährt wird. Da aber insgesamt aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Dortmund die
Möglichkeiten zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gering sind,
ist es für ein möglichst rechtssicheres Verfahren von Bedeutung, dass alle vom Gutachter
empfohlenen Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan dargestellt werden, um nicht das
Risiko einzugehen, der Windenergie in nicht ausreichender Weise Raum zu gewähren. Denn
je geringer der Anteil der dargestellten Konzentrationszonen ist, desto gewichtiger müssen die
gegen die Darstellung weiterer Konzentrationszonen sprechenden Gesichtspunkte sein, damit
es sich nicht um eine unzulässige „Feigenblattplanung“ handelt (vgl. BVerwG, Urteil vom
13.12.2012 – 4 CN 1.11). Ansonsten könnte es ggf. bei einer Klage dazu kommen, dass die
gesamte Darstellung der Konzentrationszonen im Flächennutzungsplan als unwirksam erklärt
würde und als Konsequenz daraus keine städtebauliche Standortsteuerung erfolgen könnte.
Damit wäre die Errichtung von Windenergieanlagen im gesamten Außenbereich gemäß § 35
Abs. 1 Nr. 5 zulässig.

Planverfahren
Im Rahmen der weiteren Bearbeitung sind darüber hinaus Anregungen zum Planverfahren
gegeben worden, zu denen im Folgenden eine Erläuterung erfolgt.
So wurde angemerkt, dass für die bisher erfolgte Planungstätigkeit und Beteiligung der Öffentlichkeit
eine entsprechende Grundlage und politische Legitimation fehle, da es noch keinen
Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans gibt. So könne erst nach
einem Aufstellungsbeschluss eine Ausarbeitung in Auftrag gegeben werden, die sich an den
Planungszielen, die ebenfalls im Aufstellungsbeschluss niedergelegt werden müssen, orientieren
müsse.
Es wurde die Sorge geäußert, dass das jetzige Vorgehen zu einer gesetzlich nicht vorgesehenen
Vorverlagerung wesentlicher Planungsschritte führt, wodurch zum Zeitpunkt des noch zu
fassenden Aufstellungsbeschlusses die notwendige Offenheit der Planung nicht mehr gegeben
sei. Damit sei eine ergebnisoffene Gestaltung des Bauleitplanverfahrens gefährdet und eine
unbefangene Beschlussfassung im Rahmen des Flächennutzungsplanänderungsverfahren
werde behindert bzw. unmöglich gemacht.
Aus Sicht der Verwaltung werden diese Bedenken nicht geteilt. So wurde der Rat der Stadt
mit der Vorlage Drucksache Nr. 05756-11 über Hintergrund und Ziel einer Untersuchung des
Dortmunder Stadtgebiets zur Identifizierung von möglichen Konzentrationszonen für Windenergieanlagen informiert und der Rat der Stadt hat am 15.12.2011 mit oben genannter Vorlage
die Vergabe eines Gutachtens zur Ermittlung geeigneter Flächen für Konzentrationszonen
für Windenergieanlagen beschlossen. Die Zuständigkeit des Rates ergibt sich aus § 41
Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Damit ist der Rat
der Stadt legitimiert der Verwaltung Handlungsaufträge zu erteilen und für die bisher erfolgte
Planungstätigkeit ist eine Grundlage und politische Legitimation gegeben. Neben der Unterrichtung
der Politik über die Planungsergebnisse ist die sehr frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit
ein bewusster Schritt. Damit sollen eine größtmögliche Transparenz gewährleistet
und mögliche Konflikte frühzeitig erkannt und nach Möglichkeit ausgeräumt werden.
Der Aufstellungsbeschluss ist in § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) geregelt, eine bundesrechtliche
Verpflichtung, einen Planaufstellungsbeschluss zu fassen, besteht nicht (BVerwG
15.04.1988, 4N 4.87). Entsprechend der Dortmunder Planungspraxis wird zu Beginn des Flächennutzungsplanänderungsverfahrens zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen ein Aufstellungsbeschluss herbeigeführt.
Auch die Bedenken, dass die notwendige Offenheit der Planung nicht mehr gegeben und damit
eine ergebnisoffene Gestaltung des Bauleitplanverfahrens gefährdet sei, können aus Sicht
der Verwaltung ausgeräumt werden. Denn eine umfassende politische Beteiligung und Entscheidungsmöglichkeit ist zu jedem Planungszeitpunkt gegeben. So dient die aktuell vorliegende
Vorlage dazu, dass der Rat die Ergebnisse des überarbeiteten Plankonzepts zur Kenntnis
nimmt und beschließt, dass die Verwaltung die dort empfohlenen Konzentrationszonen
weiterverfolgt und einen Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans vor4
bereitet. Darüber hinaus wird der Rat der Stadt – wie üblich – in das Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans einbezogen (Aufstellungsbeschluss, Auslegungsbeschluss, Feststellungsbeschluss).
Von einer Vorfestlegung kann keine Rede sein, da im Rahmen der Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit während eines Bauleitplanverfahrens immer
damit gerechnet werden muss, dass ggf. Anregungen erfolgen, die zu einer Überarbeitung des
Planentwurfs führen. Daher ist es nicht ungewöhnlich, dass der Rat der Stadt ggf. einen entsprechend
der erfolgten Stellungnahmen und Anregungen modifizierten Plan beschließt und
damit von einem zuvor unter anderen Rahmenbedingungen getroffenen Konzept abweicht.“


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Der Beirat beschließt mit einer Gegenstimme und unter Enthaltung von Frau Hötzel wie folgt:

Der Beirat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und kommt bezüglich der Flächen für die
Errichtung zusätzlicher Windkraftanlagen zu folgender ökologischen Einschätzung.
Der Beirat lehnt die Standorte „Halde Groppenbruch“, „Brechtener Niederung“, „Umfeld
Güterverteilzentrum Ellinghausen“ (insbes. östlich des Dortmund-Ems-Kanals) und
„Bodelschwingher/Westerfilder Wald“ aus ökologischen Gründen als Standorte für
Windkraftanlagen ab.
Die potentiellen Standorte „Salingen“, „A45/Großholthausen“ und „Großholthauser Mark“
sind im weiteren Verfahren auf ihre Auswirkungen im Hinblick auf den Artenschutz
detailliert zu untersuchen. Der Beirat behält sich eine abschließende Bewertung vor.
Bei seiner Beurteilung (s. Anlage) hat der Beirat nicht nur artenschutzrechtliche Aspekte,
sondern auch den bioökologischen Gesamtwert, das Landschaftsbild und den Erholungswert
des betroffenen Raumes berücksichtigt.
Hintergrund
Das Thema Windenergie begleitet den Beirat seit Mitte der 1990er Jahre. Im Jahr 1995 hatte
die Dortmunder Energie und Wasser (DEW) eine „Flächenanalyse zur Standortausweisung
von Windkraftanlagen auf dem Stadtgebiet von Dortmund" der Forschungsgruppe
Windenergie der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorgelegt, die im Beirat am
21.2.1996 ausführlich diskutiert wurde. Damals wurde folgender Beschluss gefasst:
„Der Beirat begrüßt die Förderung erneuerbarer Energien (hier: Windenergie), insbesondere
im Hinblick auf den Klimaschutz. Bei der Auswahl der Standorte sind allerdings aus seiner
Sicht folgende Kriterien zu berücksichtigen:

1. Die Anlagen sind möglichst mit bestehenden Trassen (Hochspannungsleitungen,
Straßen) zu bündeln.

2. Industrie- und Zechenbrachen eignen sich im Regelfall eher als Standorte in der freien
Landschaft (z. B. Landschaftsschutzgebiete).

3. Es ist ein Abstand zu Naturschutzgebieten beziehungsweise ökologisch wertvollen
Bereichen von mindestens 400 bis 500 Metern einzuhalten.

4. Die Bündelung mehrerer Anlagen an einem Standort ist der Verteilung einzelner
Anlagen über mehrere Standorte vorzuziehen.

5. Bekannte Routen von Zugvögeln (z. B. in der Nähe von Bergsenkungsgebieten) sind
freizuhalten.

6. Die Zuleitungen zu den Anlagen sind nicht durch ökologisch wertvolle Bereiche zu
führen (z. B. Bäche); deshalb sind die Anlagen an bestehenden Feldwegen anzulehnen.

Auf der Grundlage dieser Analyse wurde das erste Windrad („Airwin“) am 1.8.1997 in
Eichlinghofen in Betrieb genommen. Mit der 95. Änderung des Flächennutzungsplans wurden
1998 weitere Konzentrationsflächen für Windkraftanlagen im FNP dargestellt und errichtet,
nämlich 3 Anlagen in Salingen (2002) und 3 Anlagen in Ellinghausen (2005). Letzteren
Standort hatte der Beirat wegen der Nähe zum Naturschutzgebiet Im Siesack vehement
abgelehnt.
Gleichwohl hat sich der Beirat bei seinen diversen Beschlüssen immer sehr differenziert im
Sinne des Klimaschutzes geäußert. Unter Beachtung der o.g. sechs Kriterien hat er sogar
weitere Standorte ins Spiel gebracht, u.a. auf der Deponie Grevel und auf dem ehemaligem
Zechestandort Kaiser-Friedrich-Karl in Menglinghausen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 01749-15-E7):

„Hinsichtlich der geplanten Ausweisung von Konzentrationszonen für Windkraftanlagen bitten
wir um die Beratung und Beschlussfassung zu folgenden Anträgen:

1) Der AUSW begrüßt es, dass Windkraftanlagen im Stadtgebiet nicht überall, sondern
lediglich an einigen wenigen dafür ausgewiesenen Stellen entwickelt werden
sollen (Negativplanung).

2) Der AUSW beauftragt die Verwaltung die Konzentrationszonen hinsichtlich ihrer jeweiligen
konkreten Umsetzung nach geografischen Kriterien von Süden nach Norden
abzuarbeiten, da dies auch mit den ökologischen Bedenken seitens der Naturschutzverbände
korrespondiert.

3) Der AUSW beauftragt die Verwaltung Industrie- und Zechenbrachen, sowie Halden
stärker in den Fokus zu rücken, um die gesamtstädtisch benötigten Flächen für eine
wirksame Planung von Konzentrationszonen ausweisen zu können. Dazu soll ein
Änderungsbeschluss zum gegebenen Zeitpunkt herbeigeführt werden.

In gleichem Umfang soll die ökologisch bedenkliche Entwicklung von Flächen im
Norden Dortmunds unterbleiben und parallel zur Neuausweisung von unbedenklicheren
Konzentrationszonen aus dem FN wieder entfernt werden, ohne an Rechtssicherheit
für die beabsichtigte Negativplanung (siehe Punkt 1) zu verlieren.“


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B’90/Die Grünen, Drucksache Nr.: 01749-15-E8):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung zu prüfen, ob eine priorisierte
Vergabe/Vermarktung der auszuweisenden Konzentrationszonen für Windenergie entsprechend
der Bewertung des Beirats der unteren Landschaftsbehörde möglich ist.

Die Vorlage wird bis zum Abschluss dieser Prüfung zurückgestellt.



Begründung:
Der Beirat der unteren Landschaftsbehörde hat für vier der sieben auszuweisenden Zonen
Bedenken aus ökologischen Gründen angemeldet. Diese Flächen sollten möglichen Investoren
nachrangig angeboten werden und einer sorgfältigen 2. Artenschutzprüfung unterzogen
werden.“



AUSW, 04.11.2015:

Herr s. B. Tietz erläutert die Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion und bittet in diesem Zusammenhang darum, sich jetzt doch noch mal die Zeit für die Prüfung der hierin aufgeworfenen Fragen zu nehmen.

Herr Rm Kowalewski begründet den o.a. Antrag seiner Fraktion damit, dass man hiermit bereits im laufenden Verfahren erreichen wolle, dass das gesamte Gebiet so abgeändert wird, dass möglichst allen Interessen genüge getan werde.

Frau Rm Lührs betont, dass man diesen Flächenutzungsplan als Steuerungsinstrument auf jeden Fall haben wolle. Um dem Ziel der Windkraft genügend Raum zu geben, könne man jetzt nicht jede einzelne Fläche nieder diskutieren. Ihre Fraktion werde es aber mittragen, die Angelegenheit jetzt noch mal zu vertagen, damit die noch offenen Fragen beantwortet werden können.

Herr Rm Waßmann bezieht sich auf seine Ausführungen im Rahmen der Einbringung dieser Vorlage in der Sitzung des AUSW am 23.09.2015, wonach seine Fraktion bereits die Ablehnung der Vorlage angekündigt hatte und betont, dass man nach erneuter Befassung mit der Angelegenheit auch heute wieder ablehnen würde.
Hierzu bezieht er sich zunächst auf die Begründung der Vorlage. Der Rat habe sich mit dem „Klimazielen 2020“ darauf verständigt, 20 Prozent lokal erzeugten, regenerativen Strom am Gesamtverbrauch in Dortmund herzustellen, wobei regenerativ nicht immer nur Windenergie bedeute. Er habe bereits in der letzten Sitzung darum gebeten, dass einmal deutlich gemacht werde, wie viel
Anteil denn regenerative Energie bei der Stromerzeugung habe. Diese Frage sei bis heute leider nicht beantwortet. Hinzu käme, dass man bereits 174 Hektar Konzentrationsflächen für Windenergieanlagen habe. Dies stelle eine beachtliche Größe dar, welche er gerne noch mal in Relation zu anderen stellen möchte. Der Windkrafterlass der Landesregierung und auch keine Rechtsprechung gebe in irgendeiner Form Prozente, Quadratkilometer o. Ä. vor. Wenn es um diese Flächen gehe, gebe keinen Maßstab. Es gebe ein auf Haltern bezogenes Urteil, dass in der letzten Sitzung hier erwähnt worden sei. Hierzu lägen inzwischen auch die sehr informativen Ausführungen des Oberbürgermeisters vor. Nach dem Verständnis seiner Fraktion sei jedoch dieses auf Haltern bezogen Urteil nicht 1:1 auf andere Kommunen zu übertragen. Es handele sich vielmehr um ein Einzelfallurteil, welches man nicht für einzelne politische Entscheidungen nutzen sollte.
Der regionale Flächennutzungsplan der Städte Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mühlheim, Oberhausen weise insgesamt 14,5 Hektar Windkraftflächen aus. Dies müsse man mal ins Verhältnis setzen. Bei einer Gesamtfläche von 680 Quadratkilometern handele es sich hierbei lediglich um 0,02 Prozent. Wenn man 1 Prozent anstreben würde, wie es in der heutigen Vorlage vorgesehen sei, hätte man 50-mal mehr Konzentrationsflächen als die genannten Nachbarstädte. Da sei deswegen wichtig zu erwähnen, weil das Bundesverwaltungsgericht 2010 ausdrücklich darauf hingewiesen hatte, dass man eine Gesamtbetrachtung, auch mit Blick auf die Nachbarkommunen, durchzuführen habe. Hier stelle sich die Frage, ob diese Gesamtbetrachtung von der Verwaltung vorgenommen worden sei. Aus der Vorlage gehe das leider nicht hervor. Auch die Auseinandersetzung mit dem Thema „Re-Powering“ sei noch offen, wonach die vorhandenen Anlagen so in Kraft zusetzen seien, dass man darüber evtl. mehr Erzeugung und somit ggf. zusätzliche Prozente bekommen zu könne. Das würde bedeuten, dass man durchaus einen gewissen zusätzlichen Anteil an Stromerzeugung durch Windenergie erreichen könne, ohne zusätzliche Flächen ausweisen zu müssen. Vor dem Hintergrund der noch offenen Fragestellungen könne es Sinn machen, die Angelegenheit insgesamt noch mal zu vertagen, damit die Verwaltung Gelegenheit dazu erhalte, hierauf noch mal einzugehen. Sollte es heute zu einer Abstimmung zur Vorlage kommen, würde seine Fraktion diese aus den genannten Gründen ablehnen.

Herr Wilde erläutert, dass man die Innnenbereiche /Brachflächen mit geprüft habe. Diese Flächen seien nicht Gegenstand von Konzentrationszonen. Die weiter Überprüfung dieser Standort erfolge allerdings im Rahmen von Bebauungsplanverfahren, wonach man dann ggf. auch Windkraftanlagen auf diesen Flächen festsetzen werde. Die einzige Fläche, die aufgrund der Restriktionen hierfür in Frage komme, sei der Bereich der Westfalenhütte. Hierzu befände man sich auch bereits mit der Firma Thyssen im Gespräch, um hier eine entsprechende Anlage zu planen. Im Rahmen des entsprechenden Bebauungsplanverfahrens, würden hierzu die politischen Gremien beteiligt, wonach dann darüber entschieden werden könne, ob hier ein Windkraftanlage entstehen könne oder nicht.
Den Vergleich mit anderen Städten halte er allerdings für schwierig. Es sehe hierbei die Gefahr, dass man in einem entsprechenden gerichtlichen Verfahren juristisch unterlegen sei, so dass man letztendlich dann ganz ohne Konzentrationszonen dastehe. Dies würde wiederum bedeuten, dass dann Windkraftanlagen an Standorten stehen würden, wo man sie gar nicht hätte haben wollen. Nach Einschätzung der für Dortmund tätigen Juristen, der Gutachterin und der Planungsverwaltung sei man mit dem Ansatz, den man von der Argumentation und auch von der Flächengröße her gewählt habe, gerichtsfest. Sollte man weniger Flächen ausweisen, werde man auf jeden Fall deutlich unsicherer. Zum Thema „Re-Powering“ führt er an, dass das bestehende Konzept diese Methode bereits beinhalte. Was das Thema „regenerative Energieerzeugung“ im Stadtgebiet angehe, liege man zurzeit bei 5 Prozent, weil insbesondere die Grubengasnutzung hier eine Rolle spiele. Gerade weil diese endlich sei, halte er es für wichtig, andere Energiequellen, wie z.B. die der Windkraft zu nutzen, um die vorgegebenen 20 Prozent erreichen zu können. Zum Ansatz der „Priorisierung“ wisse man, dass so etwas im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens möglich sei. Auf der Flächennutzungsplanebene sei diese Vorgehensweise bisher nicht bekannt. Daher werde man dieser Frage nachgehen, um dazu zur nächsten Sitzung auch noch mal eine fundiert Auskunft geben zu können.

Herrr Rm Giebel verdeutlicht noch mal die Hintergründe der Widerstände aus den betroffenen Bezirkvertretungen und betont, dass auch er es unterstütze, wenn die Verwaltung die bereits angesprochene Priorisierungsmöglichkeit prüfe.

Herr sB Tietz bittet die Verwaltung, ergänzend zum heutigen Antrag seiner Fraktion darum, neben der Priorisierung auch noch andere Instrumente, die der Stadt Dortmund zur Verfügung stünden in dem Zusammenhang zu erwägen, um so ggf. steuernd über die kommunale Ebene eingreifen zu können. Im Hinblick auf die durch Herrn Waßmann angesprochene Regionalplanung verdeutlicht er, dass dieses Thema Dortmund ggf. durch den Regionalplan Ruhr wieder einholen könnte.

Herr Rm Waßmann betont noch mal, dass man auf Ausführungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes Bezug nehme, welche auf die Fachagentur Windenergie zurückgehen. Diese verweisen ausdrücklich auf die Regionalplanung, d.h. dass man gerade im Ballungsraum darauf achten solle, wie es sich in der Regionalplanung darstelle. Man habe aber hier keine Rücksicht auf andere Kommunen genommen oder hinterfragt, wie diese sich aufgestellt hätten, was er an dieser Stelle vermisse. Bei den heute bereits erwähnten knapp 14 Hektar in all diesen Städten, handele es sich um eine überprüfbare Größe. In den eben erwähnten Ausführungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, welche er gerne auch zur Verfügung stellen werde, gehe es darum, Windenergie substanziell Raum zu verschaffen. Ihm sei für seine Fraktion wichtig, dass es –mit Hinweis auf das Urteil des BVerwG vom 20.Mai. 2010-für die Gesamtbetrachtung darauf ankomme, die Größe der auszuweisenden Flächen für die Windenergie im Vergleich zur Größe der für die Nutzung der für Windenergie reservierten Flächen in den Nachbargemeinden zu setzen.

Auf Nachfrage der Vorsitzenden, Frau Rm Reuter erläutert Herr Wilde noch mal, dass für den Fall, dass man gar keine Konzentrationszonen ausweise, nach § 35 BauGB Windkraftanlagen als privilegierte Anlagen im Außenbereich, wie ein landwirtschaftlicher Betrieb oder Gartenbaubetrieb allgemein zulässig seien. In diesem Fall entstünden in vielen Breichen des Stadtgebietes Windkraftanlagen dort, wo man sie eigentlich gar nicht haben wolle. Deswegen habe man ja das Modell der Konzentrationszonen entwickelt, wonach man sich bereits darum bemüht habe, die einzelnen Konzentrationszonen so klein wie möglich zu halten.
Weiter kündigt er an, dass die Verwaltung zu allen heute angeführten Fragestellungen und Kritikpunkten zur nächsten Sitzung eine schriftliche Stellungnahme vorlegen werde, damit der Ausschuss unter Vorlage der dann ggf. neuen Erkenntnisse die Angelegenheit abschließend beraten könne.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.2
Verkehrsuntersuchung Innenstadt-Ost
Empfehlung (Drucksache Nr.: 01951-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 22.09.2015, lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor.

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der SPDFraktion
(5), der CDU-Fraktion (6), der Fraktion Die Linke & Piraten (2) und Herrn Hoefer
(FDP) gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (4), dem Rat der Stadt
Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Ergänzung zu folgen:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost beschließt folgende Textergänzung ( in Fettschrift )
als Grundlage für die Beratung und Beschlussfassung der nachfolgenden Ausschüsse und des
Rates:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen über die Verkehrsuntersuchung
Innenstadt-Ost zur Kenntnis und beschließt den Planfall P3 ( u. a. mit Neubau der
Semerteichstraße von der B1 bis Hallesche Straße, dem Umbau der Kaiserstraße/des
Hellwegs von Klönnestraße bis Holzwickeder Straße und der Fortführung der
Semerteichstraße – neu – von der Halleschen Straße bis zur Weißenburger Straße ) zur
Grundlage für die weiteren Straßennetzplanungen zu machen

Begründung:
Die Semerteichstraße an der Halleschen Straße enden zu lassen, würde zu dem Ergebnis
führen, dass der östliche Verkehr in Richtung City von der B 1 direkt auf die Kaiser- und
Hamburger Straße geführt wird und hier zu einer Verschärfung der aktuellen
Verkehrssituation beiträgt. Für diesen Bereich bleibt leider festzustellen, dass der Umbau der
Ostwallkreuzung nicht zu einer Entschärfung der Verkehrs- und somit Stausituation geführt
hat.

Daher hält die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost den in früheren Jahren angedachten Weiterbau
der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Straße und somit die Anbindung an
den Cityring weiterhin für notwendig und aus den vorstehenden Gründen auch für dringend
geboten.

Des Weiteren bittet die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost die Verwaltung in der Sitzung am
08.12.15 um Berichterstattung im nichtöffentlichen Teil, welche Grundstücke einer
Weiterführung der neuen Semerteichstraße bis zur Weißenburger Str. nicht zur Verfügung
stehen und somit den Weiterbau verhindern.“

AUSW, 04.11.2015:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.
zu TOP 4.3
Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02163-15)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Einstimmiger Beschluss
Der Beirat nimmt die Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung zum Uni-Umland zur Kenntnis.
Er erneuert seine diversen Beschlüsse zum Verkehrskonzept Uni-Umland seit 1992 und
fordert weiterhin den Rückbau der Universitätsstraße östlich der Straße Hauert und die
Schließung der Ostenbergstraße für den motorisierten Verkehr. Eine von politischer Seite
geforderte Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee wird abgelehnt; sie
widerspricht auch dem gültigen Bebauungsplan.
Der Rat der Stadt hatte bereits 1992 mit der Bereichsplanung Uni-Umland die Abbindung der
Ostenbergstraße im Bereich der Katholischen Hochschulgemeinde beschlossen. Die
Maßnahme gehört neben dem B1-Anschluss an der Emil-Figge-Straße und dem Rückbau der
Universitätsstraße von der Straße Hauert nach Osten zum Bereichsplanungskonzept
Universität und Umland.
Im Zusammenhang mit der Schaffung eines Weges entlang des Rüpingsbachs hatte der Beirat
am 5.5.2010 die Verwaltung erneut um die zügige Realisierung des Ratsbeschlusses zur
Abbindung der Ostenbergstraße für den Kfz-Verkehr gebeten. Diese Maßnahme käme sowohl
bodenlebenden Tieren als auch Spaziergängern und Radfahrern zugute.
Die Maßnahme ist überfällig, weil der Straßenzug „Am Gardenkamp / verlängerter
Vogelpothsweg“ (Marie-Curie-Allee) seit 2010 als direkter Weg zur Universität frei gegeben
ist. Auch die Verwaltung hatte im Jahr 2011 in einer Antwort auf eine Einwohnereingabe
bekräftigt: „… Die Verwaltung sieht diese Maßnahme (Sperrung der Ostenbergstraße)
weiterhin als geeignet an, die Bewohner von Barop vom Verkehr von und zur Universität in
bzw. aus Richtung Hombruch zu entlasten.“
Mit der Renaturierung des Rüpingsbachs bietet sich die Chance der Schaffung eines
Biotopverbundes zwischen dem Naturschutzgebiet „An der Panne“ bzw. dem
Umweltkulturpark und dem östlich der Ostenbergstraße gelegenem Landschaftsraum mit
einer großen Streuobstwiese, der bis zum Emschertal reicht.
Die Maßnahme ist auch unter dem Aspekt der Verkehrssicherheit dringend erforderlich. Mit
der Freigabe des Wander- und Radweges entlang des Rüpingsbachs kommt es zu gefährlichen
Situationen bei der Überquerung der Ostenbergstraße, die hier in einer unübersichtlichen
Kurve verläuft.“


Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.2015:

„Auf die Ausführungen zu TOP 11.1 wird hingewiesen. Nach Aufrufen des
Tagesordnungspunkts werden folgende Anträge gestellt:

Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN beantragt, die folgende Erklärung in die
Niederschrift aufzunehmen: Die Fraktion stimme zwar dem Vorschlag der Verwaltung zu,
keine der vier Planfälle umzusetzen. Da die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-
Curie-Allee aber weiterhin eine Option bleiben soll, werde die Fraktion dem Rat der Stadt
Dortmund empfehlen, die Vorlage abzulehnen. Eine Anbindung werde seitens der Fraktion abgelehnt.
Antrag der SPD-Fraktion:
Die SPD-Fraktion beantragt, dem Rat der Stadt Dortmund zu empfehlen, die Vorlage mit
folgender Ergänzung zu beschließen:
1. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist in spätestens fünf
Jahren umzusetzen.
2. Das Tiefbauamt soll gebeten werden, die Durchfahrt der Ostenbergstraße für
Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zu untersagen.

CDU-Fraktion:
Die CDU-Fraktion erklärt, dass sie dem Rat empfehlen werden, der Vorlage zuzustimmen.
Die Vorschläge der SPD-Fraktion werde sie unterstützen.
Herr Bezirksbürgermeister Semmler schlägt vor, den Zeitraum „fünf Jahre“ durch
„Legislaturperiode“ zu ersetzen. Der Fraktionssprecher der SPD-Fraktion schlägt statt
„Legislaturperiode das Wort „Kommunalwahlperiode“ vor.
Außerdem schlägt er vor, dass die Maßnahme in die mittelfristige Investitionsplanung (MIP)
aufgenommen wird.
Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Stadtplanungs- und
Bauordnungsamtes vom 25.08.2015 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mit 15 Ja-Stimmen (7 x CDU, 6 x SPD, 2 x parteilos) und 3 Nein-Stimmen (2 x Bündnis
90/DIE GRÜNEN, Die Linke.), die Vorlage der Verwaltung mit folgenden Änderungen zu
beschließen:
1. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist noch in dieser
Kommunalwahlperiode umzusetzen.
2. Die Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee ist in die mittelfristige
Investitionsplanung (MIP) aufzunehmen.
2. Das Tiefbauamt wird gebeten, die Durchfahrt der Ostenbergstraße für Kraftfahrzeuge über
3,5 Tonnen mit einem Verbotsschild zu untersagen“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion, Drucksache Nr.: 02163-15-E1):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt Stadtgestaltung und Wohnen stellt zu oben
genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:
Der Beschlussvorschlag wird wie folgt geändert:
Der Rat nimmt die Ergebnisse des Verkehrsgutachtens zum Uni-Umland zur Kenntnis und
beschließt, den Planfall 1 kurzfristig weiter zu verfolgen, die entsprechenden finanziellen
Mittel in die Haushaltsplanung 2016 einzustellen und Vorbereitungen zu treffen, den
rechtskräftigen Bebauungsplan Hom 240 "Vogelpothsweg" dementsprechend zu ändern.
Begründung:
Der Planfall 1 "Anbindung der Universitätsstraße an die Marie-Curie-Allee" führt zu einem
signifikanten Rückgang des motorisierten Individualverkehrs sowohl in Eichlinghofen als
auch in Groß-Barop.
So geht die Anzahl der KFZ/24 h bis zu 1.150 im Abschnitt zwischen Universitätsstraße
bis Gardenkamp in Eichlinghofen sowie um fast 400 im Bereich der Ostenbergstraße in
Großbarop zurück. Im Gegenzug wird die bisher nicht sonderlich stark befahrene Straße
Am Gardenkamp stärker als bisher genutzt. Die neu ausgebaute Strecke entlang des Gardenkamps
nördlich der Stockumer Straße würde dem Planfall 1 entsprechend rund 1.800
Fahrzeuge (rd. 23 %) mehr aufnehmen.
Somit würden also Wohngebiete deutlich entlastet und die extra ausgebaute Straße „Am
Gardenkamp“ würde endlich den Verkehr transportieren, den sie auch zu leisten im Stande
ist.“

AUSW, 04.11.2015:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.4
Verkehrsaufkommen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) und Änderung der Anfahrtsgebühren des ZOB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02332-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Herr Meißner (StA 61) erläuterte die Vorlage hinsichtlich der den ZOB anfahrenden
unterschiedlichen Verkehre und der Änderung der Anfahrtsgebühren. Des weiteren stand er
für Fragen zur Verfügung.
Nach kontroverser Diskussion unterbrach Herr Dr. Jörder (Bezirksbürgermeister) die Sitzung
für 5 Minuten.
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt einstimmig, die Empfehlung nicht
auszusprechen, da die gravierenden Probleme die der ZOB verursacht nicht durch eine
Veränderung der Anfahrtsgebühren gelöst werden.“


AUSW 04.11.2015:


Herr Rm Logermann kündigt die heutige Zustimmung seiner Fraktion an, appelliert aber daran, die weitere Entwicklung am Busbahnhof genauer zu beobachten und für den Fall, dass die in der Vorlage erwähnten Vorschläge zur Regelung des dortigen Verkehrsaufkommens nicht ausreichend greifen sollten, nicht davor zurückschrecken, weitere regelnde oder restriktive Maßnahmen zu ergreifen.

Herr Rm Kowalewski signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage, erinnert aber daran, dass es sich nur um ein Provisorium handele und die Verwaltung gefragt sei, der dortigen Problematik so schnell wie Mögliche Abhilfe zu schaffen, indem diese dafür Sorge trage, dass der Busbahnhof möglichst bald an den Standort käme, für den er eigentlich vorgesehen war (in den Bereich des Güterbahnhofs) .

Frau Rm Neumann-Lieven schließt sich dem an, indem sie dringend daran appelliert, das dortige Umfeld zu überplanen. Die heutige Vorlage stelle für sie auch nur eine Maßnahme dar, um die Problematik dort kurzfristig in den Griff zu bekommen.

Herr Rm Waßmann führt an, dass man der Vorlage zustimmen werde. Die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord habe man ebenfalls zur Kenntnis genommen habe. Die dortige Sorge, dass zukünftig evtl. im ruhenden Verkehr Busse im Umfeld parken werden, gebe man mit der Bitte an die Verwaltung weiter, dass diese angemessen mit diese Situation umgehen werde, soweit diese eintrete. Von einer entsprechenden Umplanung des nördlichen Stadtgebietes an dieser Stelle verspreche man sich insgesamt gute neue Lösungen.




Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht über das Verkehrsaufkommen am ZOB zur Kenntnis und beschließt die Änderung der Gebührenordnung und ihre Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Dortmund.


zu TOP 4.5
Radschnellweg Ruhr (RS1)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02172-15)
AUSW, 04.11.2015:

Frau Rm Lührs befürwortet für Ihre Fraktion grundsätzlich diese Vorlage, betont aber noch mal ausdrücklich, dass man es immer noch für ein offenes Verfahren halte, insbesondere vor dem Hintergrund, dass es jetzt wichtig sei, in kleinräumigen Details noch mal nachzubessern (sei es zum Thema „Kleybredde“ oder zu den „hakenschlagenden Winkeln im Kreuzviertel“). Außerdem sei auch immer noch die Frage der Finanzierung offen und man warte noch darauf, wie die Bürgerbeteiligungen hierzu ausgehen werden.

Herr s.B. Auffahrt schließt sich seiner Vorrednerin dahingehend an, als dass es auch für seine Fraktion zu den von ihr genannten drei Punkten noch Klärungsbedarf gebe. Man halte es hierbei für besonders wichtig, dass die Bürgerbeteiligung rechtzeitig stattfinden wird und zwar in der Reihenfolge, dass zunächst die Bürger befragt würden und man diese nicht mit bereits erstellten Vorlagen konfrontiere. Auch wenn die heutige Vorlage suggeriere, dass keine Kosten auf die Stadt Dortmund zukommen würden, sei es sicherlich einmal von Interesse, in welcher Größenordnung letztendlich doch Kosten entstehen werden. Unabhängig hiervon unterstütze seine Fraktion aber definitiv die Idee eines Radnetzes in dieser Form und werde daher der heutigen Vorlage zustimmen. Bisher sei ihm allerdings die Anbindung an das bereits vorhandene Radnetz noch zu kurz gekommnen.

Die Vorsitzende Frau Rm Reuter merkt hierzu an, dass seit 2014 eine ausführliche Machbarkeitsstudie zu dem gesamten Thema existiere, welche hier im Ausschuss bereits vorgestellt wurde, auf welche die heutige Vorlage auch hinweise und in welcher sowohl über die Anbindung der Radwege vor Ort als auch zu den Kosten der einzelnen Streckenabschnitten sehr ausführliche Hinweise gegeben wurden.

Herr S.B. Huft-Krollner kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage ablehnen werde, da man der Auffassung sei, dass diese Streckenführung dem ursprünglichen Zweck des Radwegnetzes widerspreche.

Herr Rm Dudde verdeutlicht, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen und das Gemeinschaftsprojekt der Ruhrgebietsstädte mit RVR, Land und Bund unterstützen werde. Die hierdurch auf die Stadt Dortmund zukommenden Kosten halte man für eine gut investierte Summe, weil sie die Menschen aus den Vororten (zumindest schon mal im Bereich der Ost/West Achse) sehr sicher bis weit in die Innenstadt hineintragen werde.

Herr Rm Waßmann kündigt an, dass seine Fraktion die Vorlage insgesamt ablehnen werde, da man die Planungen für ein Prestigeprojekt halte, welches nicht in diese Zeit passe, insbesondere was die Gesamtkosten angehe. Man halte es für sinnvoller, wenn die vorhandenen Mittel in die bestehende Infrastruktur des Dortmunder Straßen- und Radwegenetzes investiert würden.

Herr s.B. Auffahrt korrigiert seine o.a. Aussage zu den Kosten dahingehend, dass man sicherlich die Höhe der entstehenden Kosten aus der Machbarbarkeitsstudie kenne aber keine Informationen darüber habe, wer letztendlich diese Kosten übernehme.

Herr s.B. Tietz führt an, dass seiner Meinung nach nichts zeitgemäßer sei, als diese Radwege entsprechend zu bauen. Auch in Bezug auf die hier bereits vorgestellte Mobilitätsanalyse, wonach der Radverkehr erheblich stagniere, glaube er, dass dieses Projekt einen enormen Schub auf die Stadt auslösen könne. Man müsse hierbei sehen wo der Trend hingehe. Da man z.B. mit E-Bikes und Pedillacs immer weitere Distanzen mit dem Rad zurücklegen könne, sei sowohl für den städtischen Verkehr als auch für den regionalen Verkehr mit erheblichen Schüben im Hinblick auf den Radverkehr zu rechen.


Herr Wilde erläutert, dass es heute nicht um einen Baubeschluss sondern lediglich zunächst um einen Unterstützungsbeschluss gehe. Die Verwaltung werde im weiteren Verfahren die erwähnten offenen Fragen beantworten und die noch ausstehenden Aktivitäten (z. B. die Bürgerbeteiligung) noch vornehmen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei mehreren Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD und NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorliegenden Ergebnisse der Machbarkeitsstudie zum Radschnellweg Ruhr (RS1) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, an Schritten zur weiteren Konkretisierung aktiv mitzuwirken sowie den RVR bei der Klärung der Finanzierung und Trägerschaft für die Region zu unterstützen und hierüber fortlaufend zu berichten.

Die Ergebnisse der Machbarkeitsstudie sollen gemäß Beschluss des AUSW vom 05.02.2014, TOP 4.9, der Bürgerschaft vorgestellt werden. Die Verwaltung wird beauftragt drei Bürgerversammlungen durchzuführen: Dortmund-West (Stadtgrenze Bochum/Lütgendortmund - Universität; Stadtbezirke Lütgendortmund und Hombruch), Dortmund-Mitte (Stadtbezirke Innenstadt West und Innenstadt Ost), Dortmund-Ost (Stadtbezirk Brackel).



zu TOP 4.6
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB; I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02260-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügte Textsatzung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 25.06.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt der Textsatzung zur Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes
Mg 108 –Dönnstraße- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 25.08.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO



zu TOP 4.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Mg 166 –südlich Siegburgstraße- im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, I. Ergebnis der öffentlichen Auslegung, II. Satzungsbeschluss, III. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02261-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat Der Stadt Dortmund

I. nimmt das unter Punkt 8.2 dieser Beschlussvorlage dargelegte Ergebnis der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchen (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/BGBl. III FNA 213-1)

II. beschließt die dieser Beschlussvorlage beigefügten Bebauungsplan Mg 166 –südlich Siegburgstraße- für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates vom 25.06.2015 offen gelegenen Inhalt als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8, § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 BauGB sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt dem Bebauungsplan Mg 166 –südlich Siegburgstraße- die modifizierte/aktualisierte Begründung vom 25.08.2015 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2 a BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO





zu TOP 4.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02560-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fasst folgende 3 Beschlüsse:

1. Bezüglich des Punktes I. der Beschlussvorlage und der Ziffer 9.1 schließt sich
die Bezirksvertretung Hörde der Empfehlung der Verwaltung an.
Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen und 5 Gegenstimmen so
beschlossen

2. Bezüglich der Ziffer 9.2 schließt sich die Bezirksvertretung Hörde den
Ausführungen der Verwaltung an, fordert aber den Weg vom
Eichhörnchenweg zum Gelände öffentlich-rechlicht zu sichern.
Abstimmungsergebnis: mit 12 Ja-Stimmen und 4 Gegenstimmen so
beschlossen

3. Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde stimmt dem Beschlussvorschlag der
Vorlage unter den Ziffern II. bis V. zu.
Abstimmungsergebnis: mit 13 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen so
Beschlossen“


Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02560-15-E1):

„Im Rahmen der politischen Beratungen zur o. g. Verwaltungsvorlage hat die
Bezirksvertretung Dortmund-Hörde gefordert, den Weg vom Eichhörnchenweg zum Gelände
des Einkaufszentrums öffentlich-rechtlich zu sichern.
Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:
Die Anbindung des angrenzenden Wohngebietes an die geplanten Einrichtungen innerhalb
des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße -
über den Eichhörnchenweg ist unter städtebaulichen und funktionalen Gesichtspunkten
sinnvoll. Daher soll die Zugänglichkeit von der sich im Südosten anschließenden
Stellplatzanlage und vom Eichhörnchenweg im Nordosten gesichert werden.
Dies soll über eine entsprechende Regelung im städtebaulichen Vertrag erfolgen. Dieser
enthält die Formulierung, dass vom Quartier "Eichhörnchenweg" eine befestigte Zuwegung
für Fußgänger auf das Grundstück des geplanten Einkaufszentrums geschaffen wird.
Eine Schließung dieses Zugangs kann nur in Abstimmung mit der Stadt Dortmund erfolgen.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung haben die Anwohner der angrenzenden
Grundstücke des Eichhörnchenweges geäußert, dass sie erhebliche Störungen durch eine
Verbindung zur Anliegerstraße befürchten.
Diese Befürchtung wird seitens der Verwaltung nicht gesehen. Allerdings möchte sich die
Stadt Dortmund vorbehalten, auf unvorhersehbare Auswirkungen gegebenenfalls reagieren zu
können.
Eine Änderung des Bebauungsplanes zugunsten einer öffentlich-rechtlichen Sicherung der
Öffnung bringt aus Sicht der Verwaltung keine Vorteile gegenüber der vorhandenen
Regelung. Daher soll der Anschluss des geplanten Einkaufszentrums weiterhin über die
privatrechtliche Regelung erfolgen.“


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, Drucksache Nr.: 02560-15-E2):

„Anlässlich meiner Akteneinsicht vom 3.11.2015 bitte ich die nachfolgenden Konkretisierungen
zur Beschlussfassung zu stellen, die sich aus der Lärmschutzuntersuchung ableiten.
Diese stehen mit der in diesen Punkten relativ vage gehaltenen Vorlage der Verwaltung
in Einklang, geben den Anwohnern aber bereits zu diesem Verfahrensabschnitt größere
Sicherheit. Unter dieser Prämisse ist aus unserer Sicht der Vorlage zuzustimmen.

1) Die Warenanlieferung wird auf 6-22 Uhr begrenzt.
2) Die Nutzung des Parkplatzes ist auf 6:30-20:30 Uhr beschränkt. Nach 20 Uhr sind
nur Abfahrten zulässig. Nach 22 Uhr ist das Befahren des Parkplatzes unzulässig.
3) Das Kühlaggregat soll innerhalb einer eingehausten Anlieferungszone untergebracht
werden und nicht im Freien stehen. Der Schallleistungspegel der Einhausung
soll den höchstzulässigen Wert von 75 dB(A) erreichen. Eine externe Stromversorgung
soll angeboten werden, damit der LKW-Motor beim Ladevorgang abgestellt
werden kann.
4) Die Lärmschutzwände zwischen Drogeriemarkt und Stellplatzanlage, sowie zwischen
Geschäftshaus und Drogeriemarkt sollen 2,50 m Höhenentwicklung erreichen.
5) Die bestehende Wand im Südosten soll in der Höhenentwicklung von 2 Metern erhalten
bleiben.“


AUSW 04.11.2015:

Herr Rm Weber teilt mit, dass er den Beschluss aus der Bezirksvertretung (BV) Hörde, insbesondere auch vor dem Hintergrund der heute hierzu vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung, nicht nachvollziehen könne und seine Fraktion daher dieser Empfehlung nicht folgen werde. Zum sehr kurzfristig vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten teilt er mit, dass man auch den hierin enthaltenen umfangreichen Restriktionen nicht folge und daher auch diesen Antrag ablehnen werde. Der Verwaltungsvorlage werde man in vollem Umfang zustimmen.

Herr s.B. Tietz bezieht sich im Hinblick auf den Wunsch, den Eichhörnchenweg zum Gelände öffentliche rechtlich zu sichern, auf die Empfehlung der BV Hörde und die hierzu vorliegende Stellungnahme der Verwaltung. Danach erreiche man nach seinem Verständnis dasselbe, wenn im Rahmen der vertraglichen Regelungen mit dem Investor ein entsprechendes Wegerecht eingerichtet und dieser auch dazu verpflichtet werde, so dass der von der BV Hörde angestrebte Zweck auch auf diesem Wege erreicht werden könne. Der Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten sei seiner Fraktion zu kurzfristig vorgelegt worden, als dass seine Fraktion hierzu bereits Stellung beziehen könne.

Herr Rm Kowalewski erläutert zum Antrag seiner Fraktion, dass es sich hierbei im Grunde um die Anmerkungen des Schallschutzgutachters zu diesem Projekt handele. Ihm persönlich sei das, was in der Verwaltungsvorlage dazu gestanden habe in Bezug auf die darin angesprochene Problematik „ zu weich“ formuliert gewesen. Deshalb möchte er die Dinge, die gefordert werden, um den Schallschutz tatsächlich so gewährleisten zu können, dass es für die direkten Anwohner auch erträglich ist, so festgeschrieben haben, dass man sich später darauf berufen könne.

Herr Rm Klösel signalisiert die Zustimmung seiner Fraktion zur Vorlage. Die Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der BV Hörde sei schlüssig gewesen. Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten werde man ebenfalls heute aufgrund der Kurzfristigkeit ablehnen.

Herr Nickisch erläutert, dass all dass, was im Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten beschrieben werde, bereits von der Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens gewürdigt wurde. Es gebe entsprechende textliche Festsetzungen im Bebauungsplan (BPlan) (§6, Ziff. 13 und 15) und auch die Begrenzungen der Warenanlieferungen seien explizit in Form der Begründung noch mal beschrieben und dargelegt, was dann im Rahmen der entsprechenden Baugenehmigungen zwingend einzuhalten sei.




Hiernach erfolgt die Beschlussfassung zum o.a. Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten und zur Vorlage wie folgt:

Zum Antrag:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, mehrheitlich bei Gegenstimmen Fraktion Die Linke & Piraten, ab.

Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) sowie Enthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Hö 277
- Einkaufszentrum Wittbräucker Straße - geprüft und beschließt, den Stellungnahmen unter den Ziffern 9.1 und 9.2 nicht zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf des Bebauungsplanes Hö 277 offengelegte Begründung vom 30.04.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.09.2015 dem Bebauungsplan Hö 277 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Hö 277 - Einkaufszentrum Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW

IV. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Entwurf der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 offengelegte Begründung vom 30.04.2015 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 10 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 23.09.2015der Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB

V. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung (Textsatzung).

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW




zu TOP 4.9
Bauleitplanung; Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des Bebauungsplanes In O 201 im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Beschluss zur öffentlichen Auslegung, II. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01959-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD) und Enthaltungen (Fraktion B’90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. stimmt den geplanten Festsetzungen der Änderung Nr. 8 - nördlich Florianstraße - des
Bebauungsplanes In O 201 für den unter Punkt 1 dieser Beschussvorlage
beschriebenen räumlichen Geltungsbereich und der Begründung vom 30.07.2015 zu
und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage
§ 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB.

II. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der
Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 Abs.
1 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.


zu TOP 4.10
Bauleitplanung, Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 – verlegte Lindenhorster Straße - Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) – (Änderungsbeschluss, Offenlegungsbeschluss, Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung unter Erteilung einer Befreiung)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 02603-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

„Der Rat der Stadt genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Bebauungsplan Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ändern (Änderung Nr. 4).

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414/FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).


II. stimmt dem dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Textsatzung zur Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Ev 124 - verlegte Lindenhorster Straße - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage näher beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 28.09.2015 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB.


III. und beschließt die Zulassung einer Befreiung von der Gebietsfestsetzung GE für einen Zeitraum im Rahmen der gesetzlich avisierten Fristen.

Rechtsgrundlage:
§ 30 Abs. 1 i.V. m. § 31Abs.2 und § 246 Abs.10 BauGB, in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW.“



zu TOP 4.11
Bauleitplanung; Änderung Nr. 4 des Bebauungsplanes Lü 152 - Indupark - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: Änderungsbeschluss, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gem. § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02580-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.





zu TOP 4.12
Bauleitplanung; Bebauungsplan Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße-, Beschluss zum Erlass einer Satzung über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164 –nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02301-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt, den dieser Vorlage beigefügten Entwurf der Satzung der Stadt Dortmund über die Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung vom 18.12.2013 über eine Veränderungssperre für den Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Mg 164
–nördlich Bodelschwingher Straße- in Dortmund-Mengede für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich und verlängert damit die Geltungsdauer der bis zum 10.01.2016 wirksamen Veränderungssperre um ein Jahr bis zum 10.01.2017.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 1 Satz 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023).



zu TOP 4.13
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes In O 233 - EKZ Körner Hellweg – sowie 59. Änderung des Flächennutzungsplanes

hier: I. Einleitungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung des Bebauungsplanes In O 215 - Körner Hellweg - , III. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
(59. Änderung), IV. Beschluss den Masterplan Einzelhandel bei der nächsten Fortschreibung anzupassen, V. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, VI. Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02696-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen.


zu TOP 4.14
Bauleitplanung: Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - sowie Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan In W 216 - Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld - hier: I. Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; II. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteilung für die Aufhebung des InW 216- Einzelhandelstandort Dortmund-Dorstfeld- und für den Einleitungsbeschluss In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld-; III. Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01982-15)


Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 28.10.2015:

„Der Beirat beschließt unter einer Enthaltung wie folgt:

Der Beirat lehnt die Bebauung der Frerich-Parks am Dorstfelder Hellweg mit einem
Supermarkt weiterhin entschieden ab. Er nimmt dabei Bezug auf seine Stellungnahme zum
Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzept Innenstadt-West vom 21.11.2007:

„Äußerst kritisch sieht der Beirat die Errichtung eines Lebensmittelmarktes auf der Fläche
des Frerich-Parks im Zentrum von Dorstfeld (VEP InW 216 Einzelhandelsstandort
Dorstfelder Hellweg/Arminiusstraße). Diese Planung steht im Widerspruch zur Initiative
Dortmund-Parks, mit der siedlungsnahe Grünflächen erhalten und aufgewertet werden
sollen. Der Stadtgrün-Plan für den Stadtbezirk weist Dorstfeld als unterversorgt mit
Grünflächen (lediglich 5,8 Quadratmeter je Einwohner) aus.“
Grünflächen wie der Frerich-Park gewinnen durch die fortschreitenden Klimawandel gerade
im Siedlungsbereich immer größere Bedeutung für das Kleinklima und den
Temperaturausgleich.
In Dorstfeld stehen schon jetzt keine Ausgleichs- und Ersatzflächen bei Landschaftseingriffen
mehr zur Verfügung. Dies zeigte sich u.a. bei der Planung der NS IX, bei der Ersatzgelder
statt Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen festgesetzt wurden.
Die hohe Bedeutung dieser Grünfläche für den Ortskern Dorstfeld wird auch daran deutlich,
dass für die Ortskerngestaltung seinerzeit erhebliche Fördermittel geflossen sind. Für die
Maßnahmen "Grünvernetzung Dorstfelder Hellweg" und "Anbindung der Grünanlage an
andere Verkehrsbereiche" wurden in den Jahren 1998 bis 2000 über 260.000 Euro
Landesmittel vereinnahmt. Die Zweckbindungsfrist für die Maßnahmen endet erst im Jahr
2025. Das Liegenschaftsamt räumt ein, dass ein Großteil dieser Gelder (über 190.000 Euro)
zurückgezahlt werden müssen.
Die bisherige Planung eines REWE-Supermarktes hatte das Oberverwaltungsgericht Münster
gekippt. Einen Tag vor der Verkündung des Urteils waren ein Großteil der Gehölze
widerrechtlich beseitigt worden. Jetzt gibt es einen neuen Investor, der einen EDEKASupermarkt
errichten will. Hierzu soll ein neuer Bebauungsplan (InW 221) aufgestellt
werden.
Die vorliegenden Planunterlagen zeigen, dass die Neuplanung noch stärker in das Umfeld
eingreift. Vermutlich wird noch mindestens ein großer Baum bei der Einfahrt Arminiusstraße
gefällt. Statt 1560 qm Bruttogeschoßfläche bei REWE und einer max. Verkaufsfläche von
837 qm sind jetzt für den EDEKA-Markt 1950 qm Nettogeschossfläche und eine
Verkaufsfläche von 1237 qm geplant. Zusätzlicher Verkehr ist durch die Schaffung einer
zusätzlichen Zufahrt über sie Spicherner Straße zu befürchten.“



AUSW, 04.11.2015

Herr s.B. Auffahrt verdeutlicht, dass man mit den Planungen hinsichtlich der Bebauung des Frerichs-Parks und des damit einhergehenden Verlustes einer wertvollen Grünfläche sowie die Planungen zum Zugang (zur LKW-Zufahrt) für problematisch halte, man insgesamt mit fast allen Lärmschutzmaßnahmen nicht einverstanden sei und deshalb die Vorlage ablehnen werde.
Vor dem Hintergrund der aus seiner Sicht zwingend erforderlichen Rückzahlung von Fördergeldern, möchte er wissen, in welchem Verhältnis der Veräußerungsgewinn des Grundstückes zu diesen Rückzahlungsgeldern stehe.

Frau Rm Neumann- Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion es für absolut wichtig halte, an diesem Standort eine fußläufig erreichbaren Vollversorger zu bekommne. Dies zum einen, weil die Bevölkerung dort immer älter werde und diese Wiese, die immer als Park bezeichnet würde, bisher sehr schlecht genutzt worden sei und aus bekannten Gründen auch immer weniger genutzt werde.
Deshalb werde ihre Fraktion dieser Vorlage heute zustimmen. Ansonsten gehe sie davon aus, dass alle noch offene Fragen sicherlich im Rahmen des weiteren Verfahrens noch beantwortet werden.

Herr Rm Logermann führt an, dass seine Fraktion dieses Vorhaben bisher stets nicht unterstützt und damit der Linie der Begründung der unteren Landschaftsbehörde gefolgt sei. Daher werde man heute die Vorlage der Verwaltung ablehnen.

Herr Rm Waßmann schließt sich im Wesentlichen den Ausführungen von Frau Lührs an und signalisiert, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde.

Herr Wilde teilt zur Frage von Herrn Auffahrt mit, dass der Grunderlös sicherlich höher sein werde als die Rückzahlung.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten und NPD), nachfolgenden Beschluss:

„Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt die teilweise Änderung des Bebauungsplanes In W 210 - Unterdorstfeld - .
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl.I.S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in
Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-
Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW
S. 666, SGV NRW 2023).
II. beschließt, das Satzungsverfahren für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan
In W 221 - Einzelhandelsstandort Dortmund-Dorstfeld - für den unter Punkt 1 dieser
Vorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich einzuleiten.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 12 Abs.2 (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs.1 GO
NRW.
III. beschließt die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung
(frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).
Fortsetzung der Vorlage:
Drucksache-Nr.: Seite
01982-15 2
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB
IV. beschließt, den zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund
abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Beschlussvorlage)
zuzustimmen.
Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs.1 BauGB i.V.m. de §§ 7 und 41 GO NRW.“



zu TOP 4.15
Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum Bebauungsplan Ap 229 - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz - sowie zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes - Nahversorgungszentrum Dortmund-Sölderholz -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ap 229; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (22. Änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02270-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Ap 229 vom 11.02.2009 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1).


II. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 22. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 11.02.2009 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.





zu TOP 4.16
Bauleitplanung; Aufhebung von Beschlüssen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 - Sportplatz Dortmund-Lichtendorf - sowie zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228; II. Aufhebung des Beschlusses zur Änderung des Flächennutzungsplanes (21. Änderung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02265-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fasst mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

I. beschließt, den Aufstellungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan VEP Ap 228 vom 03.12.2008 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1).


II. beschließt, den Änderungsbeschluss zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes vom 03.12.2008 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 BauGB.





zu TOP 4.17
Planfeststellung des zweigleisigen Ausbaus der Stadtbahnstrecke und Umbau des Brackeler / Asselner Hellweges, Abschnitt Brackel - Asseln und eines barrierefreien Bahnsteigs für die Haltestelle Döringhoff im Bezirk Dortmund-Brackel, hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Beschluss
(Drucksache Nr.: 02406-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.18
Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380-kv- Höchstspannungsfreileitung Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz
hier: Stellungnahme der Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02595-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Planfeststellungsverfahren für den Neubau der 380 –kv- Höchstspannungsleitung von Dortmund-Kruckel nach Betzdorf-Dauersberg in Rheinland-Pfalz zur Kenntnis.




zu TOP 4.19
Inbetriebnahme der KV-Anlage
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02435-15-E1)

Hierzu liegt vor->: Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 02435-15-E2):
„…
im Januar 2016 geht die neue KV-Anlage am Hafen in Betrieb. Anlässlich dieses Ereignisses bitten wir um die Beantwortung einiger Fragen:
1) Welche Maßnahmen des vom Rat am 25.6.2015 beschlossenen Verkehrskonzeptes Hafen werden zur Inbetriebnahme der KV-Anlage bereits umgesetzt sein?

2) Welche LKW-Ströme werden nach den bisherigen Verkehrsgutachten durch die Inbetriebnahme ausgelöst?

3) Über welche Routen innerhalb der Stadt und des Hafenumfeldes werden diese Verkehre vorläufig abgewickelt?

4) Welche Belastung mit Lärm und Abgasen ergeben sich dadurch für die Mallinckrodtstraße und die Huckarder Straße?

5) Wird Maßnahme 5 der Anlage von DS 00387-15 (Lenkung des Schwerverkehrs durch eine geänderte Wegweisung) zur Inbetriebnahme bereits fertig gestellt sein? Für wann ist eine Brückenertüchtigung an der Franz-Schlüter-Straße angedacht?“
Hierzu liegt vor->: Stellungnahme der Verwaltung: (Drucksache Nr. 02435-15-E3):

„…zu Ihren Fragen kann ich Ihnen Folgendes mitteilen:

1) Welche Maßnahmen des vom Rat am 25.06.2015 beschlossenen Verkehrskonzeptes
werden zur Inbetriebnahme der KV-Anlage bereits umgesetzt sein?

Von den kurzfristigen Maßnahmen sind bereits umgesetzt:
 Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße
 Tempo 30 im Nachtzeitraum in der Immermannstraße von Münsterstraße bis
Schützenstraße

Von den kurzfristigen Maßnahmen werden bis zur Inbetriebnahme im Januar 2016
umgesetzt:

 Beauftragung des Gutachtens zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die
Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße
 Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee /
Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße / Rohwedderstraße / Hülshof

2) Welche Lkw-Ströme werden nach den bisherigen Verkehrsgutachten durch die
Inbetriebnahme ausgelöst werden?

3) Über welche Routen innerhalb der Stadt und des Hafenumfeldes werden diese
Verkehre vorläufig abgewickelt?

4) Welche Belastung mit Lärm und Abgasen ergeben sich dadurch für die
Mallinckrodtstraße und die Huckarder Straße?

Diese Fragen sind im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zur KV-Anlage
hinreichend beantwortet worden. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird dazu auf die
Vorlage „Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr – Planfeststellungsverfahren
nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)“ (DS-Nr. 07023-12) verwiesen.

5) Wird Maßnahme 5 der Anlage von DS 00387-15 (Lenkung des Schwerverkehrs durch
geänderte Wegweisung) zur Inbetriebnahme bereits fertig gestellt sein?

Diese Maßnahme 5 der Anlage von DS 00387-15 ist nicht in den Beschlussvorschlag
aufgenommen worden und ist somit nicht Bestandteil des vom Rat am 25.06.2015
beschlossenen Verkehrskonzeptes.

6) Für wann ist eine Brückenertüchtigung an der Franz-Schlüter-Straße angedacht?

Dies ist abhängig von dem Ergebnis des zu beauftragenden Gutachtens (siehe Frage 1)
und kann daher noch nicht abgeschätzt werden.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.20
Masterplan Mobilität
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02446-15-E1)

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur ursprünglich für 2015 vorgesehenen Fortschreibung / Neuaufstellung des Masterplans Mobilität und um die Beantwortung der Frage, welche Mittel in welcher Höhe dafür benötigt werden.

Begründung:
In einer Stellungnahme der Verwaltung im Oktober 2014 wurde darauf hingewiesen, dass in 2015 die Mittel für eine umfassende Neubearbeitung des Masterplans Mobilität nicht zur Verfügung stehen.
Als 2004 der Masterplan erstmals erstellt wurde, wurde seine regelmäßige Fortschreibung und Anpassung an die aktuellen Entwicklungen beschlossen. Ferner soll dem Rat der Stadt Dortmund zu Beginn eines jeden Jahres zum inhaltlichen Verfahrensstand des Masterplanprozesses berichtet werden. Der letzte Bericht erfolgte 2009.“


Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung: (Drucksache Nr.: 02446-15-E2):

„…zur Ihrer Anfrage zum Sachstand der Fortschreibung des Masterplans Mobilität kann ich
Ihnen Folgendes mitteilen:

Am 13. Mai 2004 hat der Rat der Stadt Dortmund den Masterplan Mobilität Dortmund 2004
mit breiter Mehrheit nach einem rund 2 1/2 -jährigen kooperativen Verfahren beschlossen. Es
folgte eine Phase mit jährlichen Schwerpunktthemen. Seit dem Beschluss sind allerdings eine
Vielzahl weiterer Fachpläne mit Verkehrsbezug auf kommunaler Ebene, wie Handlungsprogramm
Klimaschutz, Luftreinhalteplan oder der Nahverkehrsplan vom Rat beschlossen worden. Auch auf regionaler Ebene sind neue Zielsetzungen beschlossen worden, die einer Einbeziehung bedürfen. Insgesamt sind rund 1/3 der 2014 beschlossenen Maßnahmen umgesetzt, ein weiteres Viertel wurde begonnen oder sind laufende, dauerhafte Aufgaben. Einige sind aber auch inzwischen verworfen oder aufgrund anderer Prioritäten nicht in Angriff genommen worden. Deshalb ist es nach nun über 10 Jahren Zeit, Bilanz zu ziehen, welche Ziele der Fortschreibung bedürfen und welche neuen Akzentsetzungen erforderlich sind.
Daher plant der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
eine Fortschreibung des Masterplans Mobilität im Jahre 2016/2017. Der Fortschreibungsprozess
soll wieder in einem umfangreichen Beteilungsverfahren mit Einbeziehung aller gesellschaftlicher Gruppen und der Öffentlichkeit erfolgen. Hierfür wären gesondert Haushaltsmittel für das Jahr 2016 in Höhe von 80.000 € bereit zu stellen, die der vorliegende Haushaltsplanentwurf nicht enthält.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.

zu TOP 4.21
11. Nachtrag zur Denkmalliste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00898-15-E1)

„…Ihre Anfrage ist von der Unteren Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt
bearbeitet worden. Ich kann Ihnen dazu folgende Rückmeldung geben:

Frage 1: In welchen Schritten läuft ein Unterschutzstellungsverfahren ab?

Rechtliche Grundlage
Denkmäler sind gemäß § 3 (1) Denkmalschutzgesetz (DSchG NW) getrennt nach
Baudenkmälern, ortsfesten Bodendenkmälern und beweglichen Denkmälern in die
Denkmalliste einzutragen. Die Eintragung der Denkmäler in die Denkmalliste ist eine
gebundene Entscheidung, die dem jeweiligen Entscheidungsgremium keinen Ermessens- und
Beurteilungsspielraum lässt. Liegen die Tatbestandsvoraussetzungen vor (siehe unten), sind
Bau- und Bodendenkmäler in die Denkmalliste einzutragen. Es besteht eine gesetzliche
Eintragungspflicht.
Die Denkmalliste wird gemäß § 3 (2) DSchG NW in Dortmund von der Unteren
Denkmalbehörde im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt geführt. Ausnahmen bilden die
Denkmäler, bei denen das Land oder der Bund Eigentümer sind, oder aber die von ihnen
genutzt werden. In Dortmund fungiert in diesen Fällen die Bezirksregierung Arnsberg als
zuständige Untere Denkmalbehörde.
Die Eintragung in die Denkmalliste erfolgt im Benehmen mit dem Landschaftsverband von
Amts wegen oder auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes (hier: LWLDenkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen bzw. LWL-Archäologie für
Westfalen).
Erst mit der rechtswirksamen Unterschutzstellung gemäß § 3 DSchG NW oder der
vorläufigen Unterschutzstellung nach § 4 DSchG NW unterliegt das Denkmal den
Vorschriften des Gesetzes. Die vorläufige Unterschutzstellung nach § 4 DSchG sieht das
Gesetz vor, wenn damit zu rechnen ist, dass ein Objekt die Voraussetzungen für eine
Unterschutzstellung erfüllt, die Bewertung jedoch noch nicht abgeschlossen ist. Sie verliert
ihre Wirksamkeit, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten das Verfahren zur Eintragung in
die Denkmalliste eingeleitet wird.

Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung
Voraussetzung für die Eintragung eines Objektes in die Denkmalliste ist dessen Bewertung.
Erfüllt das Objekt die Voraussetzungen für ein Denkmal gemäß § 2 (1) DSchG NW, so ist es
in die Denkmalliste einzutragen. Für die Eintragung in die Denkmalliste müssen jeweils ein
Grund und eine Bedeutungsangabe vorliegen (§ 3 DSchG NW). Diese lauten:

→ Gründe für Erhaltung und Nutzung:
künstlerische, wissenschaftliche, volkskundliche oder städtebauliche Gründe

→ Bedeutungsmerkmale:

Bedeutend für die Geschichte des Menschen, für Städte und Siedlungen oder für die
Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse
Verfahrensschritte

1. Bewertung eine Objektes hinsichtlich seiner Denkmaleigenschaft von Amts wegen oder
auf Antrag des Eigentümers oder des Landschaftsverbandes

2. Benehmensherstellung mit dem Landschaftsverband durch die Untere Denkmalbehörde

3. Anhörung des Eigentümers gemäß § 28 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) (wenn
Voraussetzungen für Unterschutzstellung festgestellt wurden), Kenntnisnahme und
Prüfung der vorgebrachten Hinweise durch die Denkmalbehörde

4. Kenntnisnahme der politischen Gremien vor Eintragung in die Denkmalliste
(Zuständigkeitsregelung in Dortmund im Sinne des Ratsbeschlusses aus dem Jahr 2007,
Drucksache Nr.: 06509-06)

5. Eintrag in die Denkmalliste

6. Bescheid über die Eintragung in die Denkmalliste durch die Untere Denkmalbehörde.
Spätestens im Bescheid wird auf etwaige Hinweise im Anhörungsverfahren
eingegangen.

Frage 2: Welche Mitwirkungsmöglichkeit hat die/der Eigentümer/in?

Antrag auf Unterschutzstellung

Hauseigentümer/innen haben gemäß § 3 (2) DSchG NW das Recht, bei der Unteren
Denkmalbehörde die Eintragung ihres Gebäudes in die Denkmalliste zu beantragen. Der
Antrag wird von der Gemeinde positiv beschieden, wenn die Voraussetzungen für ein
Denkmal gemäß § 2 (1) DSchG NW (siehe oben) vorliegen. Ein Rechtsanspruch auf eine
Unterschutzstellung besteht nicht.

Anhörung vor Unterschutzstellung

Führt die Prüfung eines Objektes durch die Untere Denkmalbehörde unter Beteiligung des
Landschaftsverbandes zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für ein Denkmal vorliegen,
hat die Gemeinde die gesetzliche Pflicht, das Denkmal in die Denkmalliste einzutragen. Vor
der Eintragung in die Denkmalliste wird den betroffenen Eigentümern in einem
Anhörungsverfahren gemäß § 28 (1) Verwaltungsverfahrensgesetz Gelegenheit zur Äußerung
gegeben. Die Untere Denkmalbehörde prüft die Relevanz etwaiger Hinweise und geht
spätestens in dem Bescheid zur Eintragung in die Denkmalliste auf die Argumente ein.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.22
Stadtentwicklungsgesellschaft
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02835-15)

Hierzu liegt vor : Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten ) (Drucksache Nr.: 02835-15-E2):

„…nachdem die Stadtentwicklungsgesellschaft mit der Bestellung ihres Geschäftsführers die
Arbeit aufgenommen hat, bitten wir um einen Sachstandsbericht zur den aktuellen Planungen.
Dabei bitten wir auf folgende Fragestellungen einzugehen:

1) Welchen quantitativen Zubau an gefördertem Wohnraum will die Stadt Dortmund
mit Hilfe der Stadtentwicklungsgesellschaft verwirklichen?

2) Welche finanzielle Ausstattung der Stadtentwicklungsgesellschaft ist dafür vorgesehen?

3) Mit welchen Anteil an externen Fördermitteln wird bei den Planungen gerechnet?

4) Welchen Umfang wird die sogenannte Modulbauweise in den Planungen einnehmen?

5) In welchen Baugebieten werden diese neuen Sozialwohnungen voraussichtlich entstehen?

6) Worin bestehen aus Sicht der Stadtentwicklungsgesellschaft die größten Hürden für
die Erfüllung ihrer Aufgaben in Dortmund?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


zu TOP 4.23
Sachstandsbericht Reichshofstraße
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 02853-15)

Die Fraktion Die Linke & Piraten zieht diesen Punkt heute zurück und kündigt an, diesen zur nächsten Sitzung erneut einzubringen.

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Aufgabenkritik im Umweltamt - StA 60
hier: Anpassung des Einsparergebnisses im Bereich der Unteren Landschaftsbehörde - "Baumschutz"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01946-15)


AUSW, 04.11.2015:

Herr Rm Waßmann erinnert daran, dass dieselbe Verwaltung, die sich heute für eine Aufstockung der Stelle ausspreche, in der damaligen Debatte sehr nachdrücklich dafür geworben hatte, diese Stelle einzusparen. Er betont, dass seine Fraktion grundsätzlich hinsichtlich der hier erfolgten dieser Form der Aufgabenkritik Bedenken habe und bittet zur Kenntnis zu nehmen, dass die oben geschilderte Art der Vorgehensweise (wonach dasselbe Fachamt sich heute anders aufstelle als es dies in der Vergangenheit getan habe) seiner Meinung nach einfach im gesamten politischen Diskussionsprozess um die Organisation dieser Verwaltung kein gutes Gefühl bereite.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass er die heutige Vorlage eher als Bestätigung der damaligen kritischen Haltung dieses Ausschusses ansehe.

Frau Rm Lührs führt an, dass auch Ihre Fraktion diese Vorlage positiv zur Kenntnis nehme, da sie sich hierdurch letztendlich in ihrer ursprünglichen Haltung bestätigt sehe.

Herr Rm Dudde teilt mit, dass auch seine Fraktion die Vorlage positiv zur Kenntnis nehme, da hierdurch das anfallende Arbeitsvolumen besser umgesetzt werden könne.



Der Ausschuss für Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Anpassung der Einsparergebnisse des Umweltamtes im Rahmen des Aufgabenkritikverfahrens zur Kenntnis.




zu TOP 5.2
Umsetzung der Baumschutzsatzung
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01573-15-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01573-15-E1) –:lag bereits am 17.06.2015 vor-

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen Sachstand zur Umsetzung
und Einhaltung der Baumschutzsatzung unter besonderer Berücksichtigung folgender
Fragen:

1. Wie viele Anträge zur Genehmigung einer Ausnahme oder einer Befreiung zur Fällung
geschützter Bäume wurden 2014 in den vergangenen fünf Jahren jeweils gestellt? Bitte
nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

2. Wie vielen Anträgen wurde stattgegeben und wie viele Anträge wurden abgelehnt?
Bitte nach den Kriterien der Baumschutzsatzung § 6 (1) a-c und 6 (2) a-c sowie nach
privaten und öffentlichen Grundstücken aufschlüsseln.

3. Wie häufig wurden Fällungen als unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr nach § 4
(3) der Baumschutzsatzung angezeigt? Bitte aufschlüsseln nach Anzeige bei der Stadt
vor und nach der Durchführung sowie nach privaten und öffentlichen Grundstücken.

4. Wie viele Fälle von widerrechtlichen Fällungen sind bekannt und welche rechtlichen
Schritte wurden unternommen?

5. Unter welchen Umständen kann ein im B-Plan festgelegter Erhalt vorhandener Bäume
nachträglich geändert werden?




Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 01573-15-E2) (siehe Anlage zur Niederschrift)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.




zu TOP 5.3
Kontrolle von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01540-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 01540-15) –lag bereits am 17.06.2015 vor-

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung um einen aktuellen Sachstand zur Gewährleistung der Kontrolle dauerhafter Pflege- und Instandhaltungsmaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen.

Insbesondere bitten wir dabei um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie viele Ausgleichsflächen wurden nach BNatSchG und BauGB in den vergangenen fünf Jahren in Dortmund ausgewiesen?

2. Wie wird sichergestellt, das Ausgleichs- und Ersatzflächen von Privateigentümern oder öffentlichen Eigentümern dauerhaft fachgerecht unterhalten und gepflegt werden? Welche Stadtämter (z.B. Umweltamt, Planungsamt, Liegenschaftsamt) sind hierfür zuständig?

3. Welche Kompensationsflächen befinden sich auf städtischen Flächen und welche auf privaten Flächen?

4. Wie viele MitarbeiterInnnen stehen für den Vollzug und die Einhaltung einer dauerhaften Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung?

5. Welches Budget wird für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen jährlich veranschlagt? Wieviel Geld wurde bisher für welche Kompensationsmaßnahmen ausgegeben?

6. Wie viele Ausgleichsflächen, die in den vergangenen fünf Jahren ausgewiesen wurden, wurden bisher vor Ort auf eine ordnungsgemäße Umsetzung kontrolliert?

7. In wie vielen Fällen wurde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung festgestellt? Was waren die Konsequenzen?

8. Welche Festsetzungen in den bisherigen Landschaftsplänen Nord, Mittel und Süd sowie im neuen Landschaftsplan sind A+E-Maßnahmen, für die eine dauerhafte Pflege gewährleistet werden muss?

Begründung:

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen dauerhaft - also zeitlich unbeschränkt - ihrem Schutzziel entsprechend erhalten werden. Für Streuobstwiesen z.B. bedeutet das, dass sie für die Dauer ihres Endalters (ca. 80 Jahre) dauerhaft zu erhalten (also auch zu beschneiden) sind. Nach Ablauf des Standalters muss ein neuer Baum gepflanzt werden.
Der zur A+-E-Maßnahme verpflichtete Privateigentümer oder öffentlicher Eigentümer wie Stadt, Land - z.B. der Straßenbaulastträger - muss dauerhaft gewährleisten, dass die Kompensationsmaßnahmen gepflegt und instand gehalten werden. Sofern die Stadt Dortmund für einen Eingriff die Verpflichtung für die Kompensationsmaßnahme übernommen hat, ist sie auch zur Überwachung der Einhaltung verpflichtet.“

Hierzu liegt vor: Stellungnahme der Verwaltung: (Drucksache nr.: 01540-15-E1):

„…..in der Sitzung des AUSW am 17.06.2015 hat die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen die Verwaltung
um einen aktuellen Sachstand zur Gewährleistung der Kontrolle dauerhafter Pflegeund
Instandhaltungsmaßnahmen auf Ausgleichs- und Ersatzflächen gebeten.
Die von der Fraktion zur Beantwortung vorgelegten Fragen beantworte ich wie folgt:
1. Wie viele Ausgleichsflächen wurden nach BNatSchG und BauGB in den vergangenen
fünf Jahren in Dortmund ausgewiesen?

Nach Auskunft des Planungs- und Bauordnungsamtes haben in den letzten fünf Jahren 27
Bebauungspläne und Bebauungsplanänderungen Rechtskraft erlangt. Bei vier dieser Bebauungspläne
war Waldersatz erforderlich. Zwei der Bebauungspläne erforderten aufgrund der
erfolgten Eingriffe Ausgleichsmaßnahmen (Br 225 „Freiwillige Feuerwehr Asseln“ planintern
und Hom 293 „Klinik nördlich Am Romberpark“ planextern). Insgesamt befinden sich zurzeit
180,4 ha Ausgleichsflächen nach § 9 (1a) BauGB mit unterschiedlichsten Biotoptypen im
Portfolio des Umweltamtes.

2. Wie wird sichergestellt, dass Ausgleichs- und Ersatzflächen von Privateigentümern
oder öffentlichen Eigentümern dauerhaft fachgerecht unterhalten und gepflegt werden?
Welche Stadtämter (z.B. Umweltamt, Planungsamt, Liegenschaftsamt) sind hierfür zuständig?

Bei privaten Ausgleichsflächen erfolgt eine grundbuchliche Sicherung der Flächen. Die Herstellung
und Entwicklungspflege werden im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes
durch das Planungs- und Bauordnungsamt vertraglich (Städtebaulicher Vertrag) vereinbart.
Über die Kosten werden ergänzend entsprechende Erfüllungsbürgschaften bei der Stadtkasse
hinterlegt. Eine Reduzierung der Bürgschaft durch das Planungs- und Bauordnungsamt erfolgt
nur nach Abnahmebestätigung der erbrachten Leistung durch das Umweltamt. Im konkreten
Fall hat der Eingriffsverursacher z.B. die Durchführung der vorgeschriebenen Entwick2
lungspflege dem Umweltamt zu melden. Nach Überprüfung dieser Meldung erfolgt eine Mitteilung
an das Planungs- und Bauordndungsamt. Bei durchgeführten Arbeiten kann die Bürgschaft
um die Kosten für die fertig gestellte Maßnahme gesenkt werden. Bei nicht ordnungsgemäßer
Durchführung erfolgt eine Aufforderung an den Eingriffsverursacher durch Planungund
Bauordnungssamt und Umweltamt zur Erbringung der Leistungen. Erst nach erfolgreicher
Umsetzung und Abnahme erfolgt eine Bürgschaftsreduzierung. Erfolgt keine Fertigstellung
durch den Eingriffsverursacher so kann eine Ersatzvornahme durch das Umweltamt erfolgen.
Bei den öffentlichen Ausgleichsflächen handelt es sich um Flächen, bei denen sich die
Eingriffsverursacher (z.B. Entwicklungsgesellschaft, Tiefbauamt, Landesstraßenbauamt) bei
der Aufstellung von Bebauungsplänen oder bei Planfeststellungsverfahren vertraglich verpflichtet
haben, die erforderlichen Ausgleichsflächen (in der Regel nach der Herstellung und
Durchführung der Fertigstellungspflege) an die Stadt Dortmund (Umweltamt) zu übertragen.
Die ermittelten Kosten für nicht geleistete Ausgleichserfordernisse werden in diesen Fällen
vereinbarungsgemäß dem A+E-Sachkonto des Umweltamtes zugeführt und ausschließlich zur
Realisierung dieser Ausgleichmaßnahmen und zur Entwicklungspflege für diese Flächen
verwendet.

3. Welche Kompensationsflächen befinden sich auf städtischen Flächen und welche auf
privaten Flächen?

In der weit überwiegenden Anzahl befinden sich die Ausgleichsflächen in städtischem Besitz.
Ausnahmen sind Ausgleichsflächen aus privaten Ökokonten und aus Straßenbaumaßnahmen
(Mehrzahl Waldflächen) und eine ca. 1,3 ha große Extensivwiese mit Einzelbäumen und Gehölzpflanzungen in einer Siedlung in Lütgendortmund sowie eine ca. 3 ha große Extensivwiese
im Außenbereich in der Großholthauser Mark und eine ca. 0,62 ha große Streuobstwiese in
Holthausen. Der Verbleib und die Übertragung von Ausgleichsflächen werden vertraglich
geregelt. Wenn nicht anders vereinbart, erfolgt die Herstellung der Ausgleichsflächen erst
nach erfolgtem Eingriff oder parallel mit der Durchführung des Eingriffs.

4. Wie viele MitarbeiterInnen stehen für den Vollzug und die Einhaltung einer dauerhaften
Kontrolle der festgesetzten Ausgleichsmaßnahmen zur Verfügung?

Für den Vollzug und die Kontrolle von Ausgleichsmaßnahmen stehen zwei Vollzeitkräfte
(Techniker und Verwaltungskraft) zur Verfügung.


5. Welches Budget wird für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen auf städtischen Flächen
jährlich veranschlagt? Wie viel Geld wurde bisher für welche Kompensationsmaßnahmen
ausgegeben?

Im Rahmen des Ausgleichs werden den Eingriffsverursachern entsprechend der Biotoptypenliste
Stadt Dortmund (Stand August 2009) Planungsbiotope mit einer angenommenen Wertigkeit
nach 30 Jahren gutgeschrieben. Um diese Wertigkeit zu erreichen, wird der Eingriffsverursacher
mit einer 30-jährigen Entwicklungspflege belastet. Das so errechnete Budget wird
für die Entwicklung der unterschiedlichen Biotoptypen verwendet. Ein wesentlicher Bestandteil
der Entwicklung der Ausgleichsflächen ist die Pflege von Extensivwiesen und Streuobstwiesen.
Hier werden zurzeit insgesamt ca. 50 ha mit Schafen beweidet. Ca. 7 ha von diesen
Ausgleichs- und Ersatzflächen sind Streuobstwiesen. Ein weiterer Bestandteil der Entwicklungspflege
ist die Bewirtschaftung von Ackerflächen in Deusen und weiteren Standorten nach dem Dortmunder Modell. Die durch die Entwicklungspflege entstehenden Kosten werden im Rahmen der Aufstellung der Bebauungspläne ermittelt und bei Übertragung der Flächen im Vorfeld an das Umweltamt überwiesen. Bei dem Verbleib der Ausgleichsflächen beim Eingriffsverursacher sind entsprechende Bankbürgschaften zu hinterlegen. Das Budget für die Umsetzung der Pflegemaßnahmen variiert jährlich in Abhängigkeit von den zur Satzung geführten Bebauungsplänen. Durchschnittlich anzusetzen ist hier ein jährlicher Aufwand von ca. 50.000 bis 70.000 Euro. Spezifischere Angaben dazu können den entsprechenden Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. den Städtebaulichen Verträgen entnommen werden.

6. Wie viele Ausgleichsflächen, die in den vergangenen fünf Jahren ausgewiesen wurden,
wurden bisher vor Ort auf eine ordnungsgemäße Umsetzung kontrolliert?

Alle Ausgleichsflächen, die dem Umweltamt übertragen werden, werden vor der Ab- bzw.
Übernahme geprüft. Eine Ab- bzw. Übernahme erfolgt nur bei ordnungsgemäßer Umsetzung
der Maßnahmen. Maßgebliche Zeitpunkte sind hier die Herstellung der Ausgleichsmaßnahmen
einschließlich der Fertigstellungspflege und einer bis zu fünf Jahren bemessenen Entwicklungspflege
entsprechend der Satzung der Stadt Dortmund zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen
nach den §§ 135a bis 135c BauGB vom 19.02.2007.

7. In wie vielen fällen wurde eine nicht ordnungsgemäße Umsetzung festgestellt? Was
waren die Konsequenzen?

Im Rahmen der Entwicklungspflege ist lediglich eine Fläche nicht ordnungsgemäß entwickelt
worden. Hier wurde die Bankbürgschaft nicht gemindert und der Eingriffsverursacher in Zusammenarbeit mit dem Planungs- und Bauordnungsamt aufgefordert, die Missstände abzustellen.
Eine Nachkontrolle erfolgt nach Ablauf der aktuellen Pflanzperiode.

8. Welche Festsetzungen in den bisherigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd sowie
im neuen Landschaftsplan sind A+E-Maßnahmen, für die eine dauerhafte Pflege
gewährleistet werden muss?

Spezielle Festsetzungen von Ausgleichsmaßnahmen im Landschaftsplan erfolgen nicht. Hier
handelt es sich um unterschiedliche Rechtsinstrumente, zum einen den Landschaftsplan als
Satzung und zum anderen die Eingriffsregelung als Verfahrenselement der Bauleitplanung.
Pflegeaufwendungen sind durch Festsetzungen der Bebauungspläne bzw. Städtebauliche Verträge
verbindlich geregelt und abgesichert.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 5.4
Mobilfunk
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 02866-15)

Hierzu liegt vor: Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 02866-15-E1):

„Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung
des folgenden Antrags:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, die als „Dortmunder Weg“ bekannte freiwillige Vereinbarung
mit den Mobilfunkbetreibern weiter zu verfolgen.

2. Über die Erweiterung bestehender und die Errichtung neuer Mobilfunkanlagen werden
die betroffenen Anwohner*innen frühzeitig aktiv informiert.

3. Bei der Neuerrichtung von Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten,
Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen wird weiterhin ein Abstand von 100 Metern
eingehalten. Ansonsten gilt der Vorsorgewert von 2 V/m.

4. Die Verwaltung wird aufgefordert, aufzuzeigen, welche weiteren Maßnahmen denkbar
und umsetzbar sind, um die vorhandene und zukünftige Strahlenbelastung zu
begrenzen.

Begründung
Im Jahr 2003 wurde zwischen der Stadt Dortmund und den Mobilfunknetzbetreibern eine
als „Dortmunder Weg“ bezeichnete Vereinbarung getroffen, die die Neuerrichtung von
Mobilfunksendeanlagen im Umfeld von Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern und Altenheimen
und die dortige Einhaltung eines Vorsorgewertes von 2 V/m zum Gegenstand
hat. Nach wie vor hält das ECOLOG-Institut an den bisherigen Vorsorgewerten von 2 V/m
fest. Der BUND sowie der Bundesverband Elektrosmog halten sogar einen Vorsorgewert
von 0,02 V/m für notwendig.
Die in der 26. BImSchV genannten Grenzwerte für die elektrischen Felder liegen, je nach
Sendefrequenz, zwischen 38 und 61 V/m. Diese Grenzwerte enthalten keine Vorsorgekomponente.
Laut Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.08.2012 sind die Auswirkungen
von Mobilfunk jedoch dem „vorsorgerelevanten Risikoniveau“ zuzuordnen. Belastbare
Langzeitstudien zu den gesundheitlichen Folgen von Mobilfunkstrahlung liegen bisher
noch nicht vor. Die Anwendung eines Vorsorgewerts ist somit weiterhin angebracht.
Aktuell werden die Netze um eine weitere Übertragungstechnik erweitert. Die Erweiterung
findet in aller Regel an bestehenden Standorten statt. Im Ergebnis kommt es damit zu einer
Erhöhung der elektromagnetischen Felder. Punktuell ist damit zu rechnen, dass der
bisherige Vorsorgewert von 2 V/m um bis zu 100 % überschritten wird.“

AUSW, 04.11.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler erläutert die Hintergründe zu dem o. a. Antrag ihrer Fraktion und appelliert an den Ausschuss diesem zuzustimmen.

Herr Rm Kowalewski schlägt vor, den Antrag zunächst in die nächste Sitzung zu vertagen, da seine Fraktion sich noch nicht ausreichend hierzu beraten konnte.

Frau Rm Lührs signalisiert die Ablehnung der Vorlage, da sie keinen Sinn darin sehe, heute etwas zu beschließen, was die Verwaltung ohnehin bereits weiter verfolge.

Frau Reuter macht darauf aufmerksam, dass aufgrund der Stellungnahme der Verwaltung aus der letzten AUSW - Sitzung zu diesem Thema schon Modifikationen zu dem ursprünglichen „Dortmunder Weg“ zu erkennen seien. Da man von diesem, ursprünglich vereinbarten, Weg aber nicht abgehen wolle, habe ihre Fraktion diesen Antrag gestellt.

Herr Dr.Mackenabch informiert darüber, dass in der ursprünglichen Vorlage zu diesem Thema gestanden habe, dass die Verwaltung mit den Betreibern dieser entsprechenden Netze auch im Hinblick auf Messungen vor Ort verhandeln werde, wobei eben nicht nur die berechneten Werte sondern auch solche Werte, die in der Tat gemessen würden, betrachtet werden sollen. Die Ergebnisse dieser Verhandlungen und Messungen werde man unverzüglich hier im Ausschuss vorstellen.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zum o. a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Antrag der Fraktion B’90 Die Grünen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90 Die Grünen und NPD) sowie bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten ab.
PD) ab.


zu TOP 5.5
11. Nachtrag zur Denkmalliste
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00898-15-E1)

Dieser Punkt wurde als TOP 4.21 behandelt.


6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Wohnungsmarktbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02324-15)

hierzuÜberweisung des Rates vom 03.09.2015 (inkl. eines Antrages der FDP/BL) (Drucksache
Nr. 02219-15) -lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor-
„Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache
Nr.: 02219-15-E1) vom 02.09.2015 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste stellt folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:

Die Verwaltung wird beauftragt ein gesamtstädtisches Konzept zu erarbeiten, das dem
Wohnraumbedarf durch die Veränderungen des demographischen Wandels, als auch der
Zuwanderung und dem Zuzug von Studierenden Rechnung trägt.

Dabei sind im Besonderen folgende Überlegungen zu berücksichtigen:

- Wie schnell und durch wen kann neuer Wohnraum für die neuen Bedarfe realisiert werden.

- Die Planung soll darauf hinauslaufen, dass neu geschaffener Wohnraum für alle gesellschaftlichen
Schichten zugänglich und bezahlbar ist und sich gleichzeitig nicht nur auf wenige Stadtbezirke
beschränkt.

Begründung
Wir müssen den neuen Herausforderungen städtebaulich begegnen. Neuer Wohnraum wird dringend
benötigt und muss dabei auch bezahlbar sein. Zudem soll eine gleichmäßige Verteilung auf die
Stadtbezirke sicherstellen, dass eine gesellschaftliche Durchmischung gewährleistet ist.
Perspektivisch ist wünschenswert, dass der geschaffene Wohnraum auch in 20-30 Jahren noch
nutzbar oder aber kostengünstig rückbaubar ist. Für diese Ziele ist ein städtebauliches
Gesamtkonzept sinnvoll und wünschenswert.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete den vorliegenden Antrag seiner Fraktion und sprach sich
für eine Überweisung in den Fachausschuss aus.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.:
02219-15-E1) vom 02.09.2015 in den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu
überweisen.“
hierzuSchriftliche Information der Verwaltung (Drucksache Nr.: 02219-15-E2)
-lag bereits zur Sitzung am 23.09.2015 vor-

„..der Rat der Stadt Dortmund hat den in die Sitzung am 03.09.2015 eingebrachten Antrag der
Fraktion FDP/Bürgerliste an den AUSW zur Beratung und Beschlussfassung überwiesen.

Die Verwaltung teilt die in dem Antrag formulierte Notwendigkeit zur Schaffung und Sicherung
von bezahlbarem Wohnraum in allen zwölf Stadtbezirken. Sie nutzt eine Vielzahl von
Instrumenten, um dieses Ziel zu erreichen. Die Erarbeitung einen zusätzlichen gesamtstädtischen
Konzeptes ist dabei entbehrlich. Es bindet unnötig Personal, das dann für die Umsetzung
fehlt.
Begründung:
Die Stadt Dortmund betreibt seit Beginn der 1990er-Jahre eine kontinuierliche kommunale
Wohnungsmarktbeobachtung zur Einschätzung der aktuellen Situation und zu den Entwicklungsaussichten auf dem Dortmunder Wohnungsmarkt unter Berücksichtigung unterschiedlicher Zielgruppen und Preissegmente. Dieses Analyseinstrument ermöglicht es der Stadt und verschiedenen Wohnungsmarktakteuren, frühzeitig wohnungspolitische und wohnungswirtschaftliche (Investitions-) Entscheidungen zu treffen.
Auf Grundlage der Wohnungsmarktbeobachtung ist unter anderem das Kommunale Wohnkonzept
2009 erarbeitet worden. Das Kommunale Wohnkonzept fungiert als umsetzungsorientiertes
Steuerungsinstrument der Dortmunder Wohnungspolitik. Dabei stehen die zielgruppenorientierte
Wohnraumversorgung (Familien, Seniorinnen und Senioren, Menschen mit
Behinderung und Haushalte mit Marktzugangsproblemen) sowie die integrierte Quartiersentwicklung
im Mittelpunkt.
Neben dem Erhalt und der zukunftsfähigen Weiterentwicklung des vorhandenen Wohnungsbestandes
spielt die nachfragegerechte Wohnbauflächenbereitstellung in allen Stadtbezirken
eine wesentliche Rolle zur quantitativen und qualitativen Deckung des Wohnraumbedarfs.
Die Flächenentwicklung erfolgt auf der Basis des im Rahmen der Umsetzung des Kommunalen
Wohnkonzeptes entwickelten Baulandmonitoringsystems. Damit können sowohl sofort
aktivierbare Wohnbauflächen als auch weitere Potenzialflächen für den Wohnungsneubau
identifiziert werden.
Die Verwaltung führt vor dem Hintergrund der anhaltenden Zuwanderungen derzeit eine detaillierte
Prüfung der Flächenpotenziale aus dem Flächennutzungsplan, der rechtskräftigen
und der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne sowie der vorhandenen Baulücken
(§ 34 Baugesetzbuch) durch. Die Ergebnisse dieser Prüfung und eine Einschätzung zum Flächenbedarf bis 2020 werden den politischen Gremien sobald wie mögliche, voraussichtlich
Anfang des Jahres 2016 vorgestellt. Eine allgemeine Übersicht über die bestehenden Wohnbauflächenpotenziale in Dortmund ist dem Wohnungsmarktbericht 2015, der dem AUSW in
der Sitzung am 04.11.2015 vorgelegt wird, zu entnehmen.

Durch den Ratsbeschluss vom 10.04.2014 (DS-Nr. 11409-13-E4) wurde die Bedeutung der
Schaffung von bezahlbarem Wohnraum besonders herausgestellt. Der Beschluss beinhaltet
unter anderem, dass bei der zukünftigen Wohnbauflächenausweisung in der Regel 25 % der
geplanten Wohneinheiten für den geförderten Mietwohnungsneubau vorzusehen sind.
Die in Dortmund bestehenden wohnungspolitischen Konzepte und Beschlüsse waren ausschlaggebend für die Zielvereinbarung des Landes NRW mit der Stadt Dortmund vom
16.04.2015. Darin garantiert das Land NRW der Stadt Dortmund bis einschließlich 2017 ein
jährliches Globalbudget zur sozialen Wohnraumförderung in Höhe von 30 Mio. Euro. Ziel der
Stadt Dortmund ist es, aus diesem Budget unter anderem jährlich rund 200 neue Mietwohnungen
zu fördern. Im Juni 2015 hat das Land NRW ein zusätzliches Förderprogramm zur
Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgelegt (Neubau und Umbau).
Gefördert werden nachhaltig nutzbare Wohnungen, die später dem Wohnungsmarkt als
geförderte Mietwohnungen ohne besondere Zweckbindung zur Verfügung stehen.
Die Verwaltung nutzt die vorhandenen Instrumente und ist im Rahmen ihrer Möglichkeiten
aktiv, um den Wohnungsneubau in Dortmund zu forcieren. Es werden fortlaufend Maßnahmen
zur Aktivierung verfügbarer Flächen für die Errichtung von Wohngebäuden durchgeführt.
Parallel besteht ein intensiver Kontakt zu den in Dortmund agierenden Wohnungsunternehmen
und Investoren zur Initiierung bzw. Realisierung von unterschiedlichen Wohnungsbauprojekten
– u. a. auch zur Schaffung von geförderten Wohnungen für Flüchtlinge. Darüber hinaus wird derzeit verwaltungsseitig geprüft, ob und in wieweit die Dortmunder Stadtentwicklungsgesellschaft (DSG mbH) eingesetzt werden kann, stadteigene Wohnungsbaumaßnahmen zu realisieren.“

AUSW, 04.11.2015:
Herr Wilde verdeutlicht zum o. a. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste noch einmal detailliert,
welche Aktivitäten und Bestrebungen von der Verwaltung bereits vorgenommen wurden, aktuell
durchgeführt werden und darüber hinaus geplant seien, um den Wohnungsneubau insgesamt für die
verschiedenen Segmente dieser Stadt aktiv und zeitnah anzustoßen. Ergänzend hierzu führt er an,
dass er diese von ihm beschriebene Art der Vorgehensweise für zielführender halte, als zunächst ein
gesamtstädtisches Konzept bzw. einen Masterplan zu entwickeln.

Herr s. B. Happe erläutert, dass er, wie eigentlich in der letzten Sitzung bereits geäußert habe, den Antrag seiner Fraktion zunächst zurückziehe und je nach Stand der weiteren Entwicklungen ggf. noch einmal neu stellen werde.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Wohnungsmarktbericht
2015 der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Soziale Stadt Westerfilde/Bodelschwingh
hier: Freiflächen- und Fassadenprogramm Großwohnanlagen, Förderung der Freiflächengestaltung auf den Grundstücken Kiepeweg 6 - 10b und Gerlachweg 3 - 9
Eigentümerin: Vonovia SE
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02625-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt das Konzept zur Freiflächengestaltung auf den Grundstücken der Vonovia SE Kiepeweg 6 – 10b und Gerlachweg 3 – 9 zur Kenntnis.

zu TOP 6.3
2. Umsetzungsphase Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Umsetzung des Informationsleitsystems
hier: Durchführungsbeschluss
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01878-15)

AUSW, 04.11.2015:

Herr Rm Klösel begrüßt die Vorlage und die Tatsache, dass hierin auf Seite 4 unter dem Punkt „Nahziele“ u. a. überhaupt „Toilettenanlagen“ erwähnt worden seien, da insgesamt in dieser Stadt hiervon einfach zuwenig existieren würden. Er werde dieses Thema auch immer wieder erwähnen, bis zu dem Zeitpunkt, dass man von den Bürgerinnen und Bürgern eine bessere Bewertung als 4,6 im Rahmen des „Wirkungsorientierten Haushaltes“ erlangt und damit diesen Missstand beseitigt habe. Wenn man bürgernah sein wolle und die Aufgaben dieses Ausschusses ernst nehme, sollte man seiner Meinung nach dieser Aufgabe in den nächsten Jahren vermehrt Aufmerksamkeit schenken.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:




Beschluss

Die Bezirksvertretung Hörde beschließt die bauliche Umsetzung des Informationsleitsystems (Herstellung und Montage der Informationsträger), bestehend aus Übersichtsstelen und Wegeschildern mit Wegweisern, im Programmgebiet Hörde Zentrum sowie in den angrenzenden Zukunftsstandorten PHOENIX See und PHOENIX West mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 125.000,- € zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen von 15.000,- €, welche nicht zahlungswirksam sind.

Die Investition wird zu 80 % (100.000,- €) von Bund und Land gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 20 % (25.000,- €).

Die Bezirksregierung Arnsberg hat der baulichen Realisierung des Leitsystems in den mit dem Programmgebiet Hörde Zentrum zu verbindenden Quartieren PHOENIX See und PHOENIX West am 16.06.2015 zugestimmt.


7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes

zu TOP 7.1
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.12.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02551-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt den bisherigen Entgelttarif aus dem Jahr 2013 für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes der Stadt Dortmund aufzuheben und den neuen Entgelttarif – Anlage 1 – ab dem 01.12.2015 anzuwenden.


8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-
9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-
10. Anfragen
-nicht besetzt-
11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-

Die öffentliche Sitzung endet um 18:10 Uhr.




Weber Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin

Anlagen:

Zu TOP 3.10: Mündlicher Bericht zum Thema "Lärmmindernder Asphalt" : (See attached file: PP-Vortrag Frau Uehlendahl AUSW 04112015m.pdf)


Zu TOP 5.2 : " Umsetzung der Baumschutzsatzung" ;Stellungnahme der Verwaltung:(See attached file: Anfrage_Drucksache 01573-15_Umsetzung der Baumschutzsatzung.doc.pdf)