Niederschrift (öffentlich)

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 05.12.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 16:50 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
RM Edeltraud Kleinhans (SPD-Fraktion) i. V. für sB Andrea Wiesemann (SPD-Fraktion)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wille (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Thomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)


sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


Thomas Friedhoff (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

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5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Michael Steffens – BL 5/Dez
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/GL stellv.
Edwin Jacobs, 41/Dortmunder U
Claudia Kokoschka – 41/KB
Detlef Woltering – 41/BGL
Rainer Lahn, 41/BGL
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Dr. Dr. Elke Möllmann - 41/MU
Levent Arslan, 41/DKH
Tobias Ehinger – 42/TL
Martin Lizan – 42/GfD
Patrick Paulus, 42/Con.
Bernd Kruse – 52/GF
Dr. Frank Brandstätter - 52/GBL
Dirk Reil, 52/1
Annette Kulozik - 52/3 GBL
Ute Spreen – 52/4 GBL
Claudia Hanebeck, 23/2
Josef Spitzer, 65/1
Georg Sümer, 70/4

6. Gäste:


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Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 05.12.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)
2.2 Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

2.3 Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09512-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09512-17-E1)

2.4 Förderung der freien Kulturszene in Dortmund aus dem Etat der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09599-17)

2.5 Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09041-17-E1)

2.6 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09435-17)

2.7 Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

2.8 Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E3)


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 4. Quartalsbericht Theater Dortmund 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09205-17)


4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

4.2 Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

4.3 Einführung eines Kassensystems für den Zoo Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09018-17)


4.4 Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023: Zwischenbericht I
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09202-17)

4.5 Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09478-17)

4.6 Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

5.2 Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)

5.3 PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit wird durch die Ausschussvorsitzende Frau Rm Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) eröffnet und geleitet.
Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Frau Jörder fest, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.
Ferner weist die Vorsitzende auf die Sitzungsaufzeichnung gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen hin.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Brunsing benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Geschäftsführung bittet darum, folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wegen eines Systemfehlers erst am 22.11.2017 und daher termingerecht einging, in die Tagesordnung aufzunehmen:

Sportförderrichtlinie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17-E1)
Es wird vorgeschlagen, die Angelegenheit unter TOP 4.7 zu behandeln.
Die Tagesordnung wird mit dieser Ergänzung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) weist darauf hin, dass sich die Anfrage seiner Fraktion zu TOP 6.1 „Dortmund Ticket / Kartenvergabe“ nach einem kurzen Hinweis von Herrn Stüdemann aus seiner Sicht bereits erledigt habe und keine schriftliche Antwort mehr erforderlich sei.

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 10.10.2017 wird mit dieser Änderung genehmigt.


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08471-17)

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) führt aus, dass in der unter TOP 2.3 der Tagesordnung zum Thema „Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund“ auf Seite 7 bei der Frage 8 zu lesen ist, dass u. a. das Cafe Nordpol durch das Kulturbüro eine Förderung erhalten habe. Es sei nicht erkennbar, ob das auch für das Jahr 2018 wieder so sein werde. Aus seiner Sicht seien die auch in der Presse dargestellten Vorgänge im und um das Cafe Nordpol so, dass er dem Wirtschaftsplan 2018 nicht zustimmen könne und sich enthalten müsse.

Frau Kokoschka (41/GL) teilt mit, dass das Cafe Nordpol im Rahmen der Sparte Rock/Pop einmalig eine Förderung erhalten habe und für das Jahr 2018 keine weitere Förderung vorgesehen sei. Sie werde hierzu aber noch Rücksprache mit dem Fachreferenten halten.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) möchte wissen, welchen Umfang die befristeten Planstellen haben.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD stellv.) führt aus, dass im Durchschnitt im Jahr 540 Beschäftigte (unbefristet und befristet) bei den Kulturbetrieben geführt würden und weist darauf hin, dass die Befristungen jeweils von unterschiedlich langer Dauer sein können.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus
· der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung (Anlage 1)
· dem Erfolgsplan 2018 (Anlage 1)
· dem Vermögensplan 2018 (Anlage 2)
· dem Stellenplan 2018 (Anlage 3)

sowie ergänzt um den Produkt- und Leistungsplan 2018 (Anlage 4).

zu TOP 2.2
Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08653-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Neufassung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Kulturbetriebe Dortmund zum 01.01.2018

zu TOP 2.3
Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund
Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09512-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09512-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor:
Die SPD-Fraktion stellt fest, dass die Diskussion um das Spiegelzelt eine Debatte über die Förderung der freien Kulturarbeit insgesamt nach sich gezogen hat.

Vor über 30 Jahren wurden landesweit erstmalig in Anerkennung der Leistungen der freien, nichtstädtischen Initiativen bestehend aus bildenden Künstlern, freien Theater- und Musikgruppen oder Literaten in Dortmund eigene Haushaltsmittel für diese sog. Freie Szene zur Verfügung gestellt. Ein Modell, das auch bundesweit Anerkennung und Nachahmung gefunden hat.

Im Laufe der Jahre wurden die Förderkriterien und der Förderrahmen regelmäßig angepasst, ohne dass allerdings regelmäßig viel mehr Geld in die Fördertöpfe geflossen ist. Erst nach dem Kulturhauptstadtjahr 2010 gelang es, im Jahr 2012 die Fördersummen um insgesamt 1 Mio. Euro zusätzlich anzuheben, u.a. für die freien Kulturzentren, womit diese für weitere 5 Jahre strukturell und finanziell abgesichert werden konnten.

Die Debatte, die sich derzeit mit gerechter Verteilung, Höhe der Fördermittel im Einzelfall oder Inanspruchnahme durch Wen befasst, zeigt allerdings, dass das Fördersystem, das derzeit aus nahezu 20 eigenen Programmen besteht, wohl nicht bei allen Akteuren der Szene hinreichend bekannt ist.

Der Kulturausschuss sollte großen Wert darauf legen, dass den Interessierten oder künstlerisch tätigen Akteuren alle Informationen zu öffentlichen Förderprogrammen gleichermaßen zugänglich sind. Dazu gehört, die Programme vorzustellen, zu erläutern und Zugangsmöglichkeiten aufzuzeigen.

Um dazu eine Initiative zu starten, bitten wir um eine Stellungnahme wie folgt:

Förderung der freien Kulturarbeit in Dortmund
1. Mit welchen Förderprogrammen und- Maßnahmen wird die freie Szene in Dortmund unterstützt?
2. Wie viele Veranstaltungen und Festivals sowie wie viele geförderte Einzelprojekte wurden im vergangenen Jahr 2016 durchgeführt?
3. Welche Festivals wurden mit welchen Förderbeträgen unterstützt?
4. Nach welchen Kriterien richtet sich die Mittelvergabe?
5. Wie und durch wen wird über Mittelvergaben entschieden?
6. In welcher Form muss die Verwendung der Zuschüsse vom Fördernehmer nachgewiesen werden?
7. Wie können sich Antragsteller über Fördermöglichkeiten informieren?
8. Welche Förderangebote richten sich an den Nachwuchs, an junge Künstlerinnen und Künstler sowie Kinder und Jugendliche?
9. In welcher Form wird von Seiten der Kulturverwaltung über die Mittelvergabe, z.B. die Förderung von Kulturzentren und Theaterhäusern, informiert?
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

Die Anfrage der SPD-Fraktion beantworten wir wie folgt:

Frage 1: Mit welchen Förderprogrammen und- Maßnahmen wird die freie Szene in Dortmund unterstützt?

Neben dem Programmangebot der großen Kultureinrichtungen der Stadt Dortmund wie Opernhaus, Konzerthaus oder Museen schafft das Kulturbüro die Rahmenbedingungen und finanziellen Voraussetzungen zur Verwirklichung zahlreicher kultureller Initiativen und Projekte der freien Kulturszene, die maßgeblich zur Vielfalt und Attraktivität der Dortmunder Kulturlandschaft beitragen.

Durch ein breites Spektrum von Maßnahmen wie z.B. gemeinsame Konzeptentwicklung, Antrags- und Projektberatung, finanzielle Förderung, Hilfe bei der Suche nach Projektpartnern, Einwerben von Drittmitteln oder Hilfen bei der Raumvermittlung oder Öffentlichkeitsarbeit sowie Beteiligung freier Projektpartner an städtischen Veranstaltungen und Festivals trägt das Kulturbüro zur Realisierung von zahlreichen künstlerischen Projekten bei.
Seit der erstmaligen Einrichtung eines Förderfonds für die Freie Kulturszene Dortmunds im Jahr 1984 mit vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien durch das damals gegründete Kulturbüro - Dortmund war hier bundesweit Vorreiter- wurde das Fördersystem aufgrund von Veränderungen in der Kulturszene sowie der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stets angepasst und ausdifferenziert. Die o. g. Richtlinien sind die Grundlage für die Förderung der Freien Kulturarbeit in Dortmund.

Charakteristisch für diese Programme ist, dass sie von Beginn an in Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Vertretern/innen der freien Kulturszene entwickelt wurden. Diese sind demzufolge auch in Beiräten und Beratungsgremien vertreten. Dies wird beispielsweise von Eigenorganisationen der Freien Szene wie der LAG soziokultureller Zentren NRW oder anderen Landesverbänden der freien Szene wie dem Landesbüro Freie Darstellende Künste NRW vergleichbar praktiziert.

In den letzten 40 Jahren ist festzustellen, dass sich neben dem öffentlichen Sektor verstärkt Akteure des zivilgesellschaftlichen sowie des privaten Sektors als Kulturveranstalter- und Anbieter engagieren und sich hier das Angebot gegenüber dem öffentlichen Sektor sehr stark ausgeweitet hat. Diese Entwicklung beschreibt auch für Dortmund eine kürzlich erschienene Untersuchung von StadtArt für den 1. Landeskulturbericht des Landes NRW, in die das Kulturbüro einbezogen war. Demzufolge hat sich in den vergangenen Jahren die Rolle des Kulturbüros neben der finanziellen Förderung und Veranstaltungstätigkeit immer stärker über die Funktion eines Moderators und Netzwerkers definiert.

Hauptsäulen der Arbeit des Kulturbüros sind:
a) Die Veranstaltungsprogramme, von denen ein Großteil aus der lokalen freien Kulturszene heraus entstanden ist und deren Finanzierung sich somit ebenfalls zu großen Teilen an Adressaten der freien Kulturszene richtet .

Im Jahr 2017 stehen rd. 512.000 € für die Veranstaltungsprogramme zur Verfügung.
Um welche Veranstaltungen es sich hier im Wesentlichen handelt, ist der Festivalliste unter Punkt 3 zu entnehmen. Hinzuzuzählen sind ferner städtische Vorhaben wie der Nelly-Sachs-Preis und diverse einmalig stattfindende Tagungen und Veranstaltungsprojekte wie der PEN Kongress u.a.).

b) Die Förderprogramme, die sich auf die Förderung kultureller Institutionen und freier Kunst-und Kulturprojekte in unterschiedlichen künstlerischen Disziplinen sowie spezielle Zielgruppen oder Kulturelle Bildung von Kindern und Jugendlichen und die Internationale Kulturarbeit ausrichten.
Im Jahr 2017 stehen für alle Förderprogramme rd. 2.250.00 € zur Verfügung.

Davon ist allerdings ein Teil der Mittel in kultureller Infrastruktur bzw. durch die Förderung größerer Kulturträger gebunden:
So fließen jährlich knapp 1 Million Euro in die 10 freien Dortmunder Kulturzentren, welche eine grundlegende Struktur als Arbeits, -Ausstellungs-und Auftrittsplattform für zahlreiche weitere Kunstschaffende bieten.
Weitere jährliche Förderungen richten sich an die Träger Auslandsgesellschaft (400.000 € jährlich und Christlich-Jüdische Gesellschaft ( 5.113 €) . Die Chorakademie wird mit jährlich 180.000 € gefördert plus 30.000€ Marketing-Mittel zum Aufbau des Vokalmusikzentrums in der Brückstr.( AKSF-Beschluss).

Förderprogramme für die Freie Kulturszene Dortmunds/ Budget 2017

Förderung der freien Kulturzentren 995.900 €

Hier handelt es sich um das größte Förderprogramm des Kulturbüros.
Die Dortmunder Kulturzentren haben sehr unterschiedliche Profile, Größe, Anzahl an järhlichen Projekten/Veranstaltungen und Arbeitsplätzen oder festen Kosten. Eine direkte Vergleichbarkeit ist daher nicht gegeben. Insbesondere die großen Zentren bieten eine verlässliche Struktur und Plattform für Premieren, Ausstellungen und Kulturproduktionen aller Art, die kleineren sind z.T. auch reine Probe-und Atelierorte. Trägervereine, die in städtischen Gebäuden angesiedelt sind, arbeiten dort mietfrei,- gegen Zahlung der Betriebskosten. Trägervereine, die private Vermieter haben und daher zusätzlich Mietkosten aufbringen müssen, erhalten aus Gründen der Gleichbehandlung einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Mittelvergabe erfolgt nach den Richtlinien zur Zentrenförderung.
- Balou- Kultur-u. Bildungszentrum in Brackel 132.900 €
mietkostenfreie Vergabe/ städt. Gebäude
- Theater Fletch Bizzel 231.600 € Mietkostenzuschuss /priv. Vermieter 20.000 €
- Theater im depot 112.000 € Mietkostenzuschuss (anteilig für Vereine th. im depot u. depot) 15.000 €
- Depot e.V., Ausstellungen, Bildende Kunst 33.000 €
- Domicil 231.700 €
Mietkostenzuschuss 42.800 €
- Künstlerhaus 125.400 €
mietkostenfreie Vergabe
- Roto Theater ( ab 2018: Erhöhung auf 30.000 €) 24.000 €
Mietkostenzuschuss 10.000 €
- Langer August , Dortmunder Vereine und Initiativen 14.000 €
- Kulturhaus Neuasseln , Produktionsort 1.000 €
- Kulturhaus Lütgendortmund ,bezirkliche Vereine 2.500 €
- MUK Musik-u.Kulturzentrum Güntherstr., städt. Gebäude
Mietfreie Nutzung gegen Zahlung der Betriebs-u.Verwaltungskosten (o. Berechnung)
f. Ateliers und Band-Proberäume

Förderung der Bildenden Kunst
- Vereinsförderung für die 4 Dortmunder Künstlerverbände (K-V.) 7.800 €
sowie Ausstellungen K.-V. in der BIG Gallery 15.000 €
sowie Ausstellungen der K.-V. in der Städt. Galerie Torhaus
Rombergpark 44.000 €
- Förderung der Offenen Ateliers Dortmund (biennal) 5.000 €
- Förderung der Nordstadtateliers (biennal) 5.000 €
- Ausstellung und Festival Emerging Artists, junge Künstler/innen 7.500€
( plus Förderung von WiLO Stiftung und ECCE)
- Ankauf von Kunstwerken 25.000 €
- Förderung des Kunstvereins 55.500 €
- Sowie Grafik aus Dortmund (jährliche Sparkassenmittel/ Kunstverein,
Kulturbüro) 50.000 €
- sowie Förderung des Künstlerhauses und MUK/
Musik-u. Kulturzentrum Güntherstr./ i.R. der Zentrenförderung
(Ateliers/Ausstellungen) s.o.
-
Förderung der Kulturwirtschaft
- Förderung kulturwirtschaftlicher Einzel-Projekte 10.000 €
- Förderung Kulturmeile Nordstadt 10.000 €

Förderung der Darstellenden Künste
- Projektförderung freier Theaterarbeit 50.000 €
- Verein Artscenico: Side specific Art -Produktionen 52.000 €
sowie Theater im depot /
Roto-Theater und Theater Fletch Bizzel i.R. der Zentrenförderung ( s.o.)
sowie Theaterfestival Favoriten (siehe Frage 3,Festivalliste)
sowie Festival RuhrHochDeutsch s. /Festivalliste)
sowie Geierabend ( s. Festivalliste)
Förderung der Musik
- Förderung der Chorakademie (s.o.-b)Förderprogramme) 210.000 €
- Förderung Klangvokal 300.000 €
- Projektförderung Jazz/ Improvisierte Musik/ Weltmusik 20.000 €
- Projektförderung Popmusik/Popkultur (Dortmund macht lauter!) 48.000 €
sowie Förderung der Chöre,, s. Förderung überbezirklicher Vereine
sowie Domicil, MUK, Musik-und Kulturzentrum Güntherstr. / i.R. der Zentrenförderung (s.o.))
Sowie Juicy Beats-Beteiligung(s. Festivalliste)
Sowie Creole-Festival f. Weltmusik aus NRW(s. Festivalliste)
Sowie Reihe Gitarrenmusik im Torhaus
Sowie DortBunt!- Rock/Pop/Jazz-Förderbühne( s. Festivalliste)
Förderung der Literatur
- Förderung von Literaturprojekten, Lesungen Do. Autoren/innen 10.000 €
- Förderung Literaturhaus Dortmund 55.500 €
sowie Les Art Literaturfestival inkl. Chamisso-Ruhr-
Schreibwerkstätten f. Schulen( s. Festival-Liste)
Förderung der Interkulturellen und Internationalen Arbeit
- Förderung Interkultureller Kunst-und Kulturprojekte 75.000 €
- Städtepartnerschaften/Internationaler Kulturaustausch 31.000 €
-
sowie Afro Ruhr Festival, Djelem-Djelem-Roma Kulturfest
( s. Festivalliste)
- Reihe Musikkulturen/ NRW Kultursekretariat 5.600 €
Förderung der Kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche
- Modellprojekt „Kulturagenten f. kreative Schulen“ (bis 2019)
Mehrjährige Projektförderung f. Anne Frank GS/
Gesamtschule Scharnhorst, Reinoldi-Schule (Stiftung Mercator, Land NRW) 57.000 €
- Landesförderprogramm Kulturrucksack NRW (Land NRW) 112.000 €
Kulturbüro: 12.000 €
- Projektförderung Jugendkultur und Künste in der KITA 30.000 €
- Förderung Jugendtanzplattform Get on stage 5.500 €
- Wechselspiel- Schul-und Jugendtheaterfestival Dortmund 2.900 €
- sowie KindergartenBuchTheaterfestival i.R. v .LesART (s.Festivalliste)
- BIG Spot- jährliche Präsentation der Schulkultur-Projekte: 1.000 €
- Youngs Stars/Jugend-Kulturbörse im DKH: 5.300 €
- Schulfilmprojekte des IFFF Int. FrauenfilmfestivalsDo/Köln
- Nacht der Jugendkultur NRW (Landesförderung) 4.000 €
Förderung der Kulturarbeit in den Stadtbezirken
- Stadtbezirksbezogene Projekte von Vereinen, Initiativen, Chören 48.000 €
aus Spendenmitteln der Sparkasse u. interkulturelle Bezirks-Projekte
- Kindertheater vor Ort ( Übernahme von Gagen ausgewählter Kinder
-theatergruppen) aus Spendenmitteln der Sparkasse 15.000 €
- Kindertheater in Schulen ( aus Spendenmitteln der Sparkasse) 7.000 €

Förderung von stadtbezirksübergreifenden Vereinen

Die Vereinsförderung beinhaltet u.a. Dortmunder Chöre und Musikvereine
( Bund Deutscher Zupfmusiker/ Bezirkszupforchester Do./ Oratorienchor/ Bachchor/
MGV Harmonie Hörde/ Volkschor/ Instrumentalverein/ Belcando DO./ Schubertchor/
Russische Musikadademie/ Do.Chor der Türkischen Kunstmusik
sowie die Naturbühne Hohensyburg 15.300 €
Die Förderung des Chorverbandes und Pro Kultur, Ehrenamt für die Kultur 10.300 €

Technische bzw. organisatorische Unterstützung

Auf Empfehlung des Kulturbüros stellt die Schulverwaltung freien Kulturträgern den Zugang zu Veranstaltungsstätten wie der Aula Ostwall zur Verfügung, sofern keine schulische Nutzung erfolgt. Das Kulturbüro trägt die Mietkosten. Diese geldwerte Leistung wurde beispielsweise bereits vom Verein der Freunde des Kabarett e.V. (Cabaret Queue) oder dem Festival Get on stage in Anspruch genommen. 25.000 €

Frage 2 :Wie viele Veranstaltungen und Festivals sowie wie viele geförderte Einzelprojekte wurden im vergangenen Jahr 2016 durchgeführt?

Im Jahr 2016 hat das Kulturbüro 16 Veranstaltungsprogramme inklusive Festivals mit 429 Einzelveranstaltungen sowie 23 Förderprogramme mit 257 Förderfällen realisiert. Insgesamt wurden damit im Veranstaltungsbereich 103.315 Besucher/innen und im Bereich der geförderten Projekte 356.008 Besucher/innen erreicht. Hier sind u.a. die Besucherzahlen der freien Kulturzentren enthalten.



Frage 3: Welche Festivals wurden mit welchen Förderbeträgen unterstützt ?

Die Festivals und deren Förderbudgets sind der folgenden Festival-Liste zu entnehmen:

Festival- Liste
Neben dem Micro!Festival- Internationales Straßentheater & Weltmusik als Eigenveranstaltung unterstützt das Kulturbüro im Rahmen der Förderung freier Kulturarbeit zahlreiche wiederkehrende und einmalig stattfindende Festivals der freien Dortmunder Kulturszene. Hierzu gehören Festivals unterschiedlicher Größe und Außenwirkung, vom Stadtteilfest bis zum Internationalen Filmfestival.
Für überregional ausstrahlende Festivals wie das NRW-Theaterfestival freier Theatergruppen „favoriten“ sowie für das IFFF Internationale Frauenfilmfestival Dortmund/Köln führt die Stadt Dortmund z.B. eine Komplementärfinanzierung zu Fördermitteln des Landes NRW durch.

1. Veranstaltungen/ Festivals, Veranstalter: Kulturbüro
- Micro!Festival: 120.000 €
2. Festivals/Veranstaltungen von und mit freien Trägern
- Les Art Literaturfestival : jährlich 23.000 €
- DortBunt!: 6.500 €
- RuhrHochDeutsch: 2017:90.000 €/ 2018: 60.000€/ 2019:30.000 /2020: 0 € lt. Beschluss AKSF
- Creole- Festival und Wettbewerb für Weltmusik aus NRW: biennal 8.000 €
- Internationales Frauenfilmfestival Dortmund/Köln: jährlich 103.600 €
- Favoriten- Festival freier Theater NRW : biennal 70.000 €
- Geierabend: jährlich 12.500 €
- Juicy beats: Kulturbüro betreibt dort 2 Bühnen f. Poetry Slammer & Popförderprogramm : 7.500 € jährlich
- Homochrom Filmfestival: 3.000 € jährlich
- Dortmunder Filmtag, Film- u. Videoclub: 2.000 € jährlich
- Orgelfestival Ruhr: 1.500 € jährlich
3. Festivals/ Veranstaltungen, die i.R. von Förderprogrammen wie Förderung freier Szene, Interkultur, Rock-Popförderung gefördert werden.
- Klangvokal Festival : Programm-Mittel jährlich 300.000 € lt. Beschluss AKSF
- Afro Ruhr Festival: jährlich 12.500 €
- Djelem Djelem- Festival der Roma Kultur: jährlich 9.500 €
- Emerging Artists- Festival für zeitgenössische Kunst aus Dortmund:
biennal 7.500 €
- MusikKulturPicknick auf dem Nordmarkt: 5.600 € jährlich
- DIS Dortmunder Inklusives Soundfestival: biennal 4.500 €
- Konzertreihe E-Mex 4.500 € jährlich
- Kammermusikfestival: 5.000 € jährlich
- Muckefuxx-Festival des MUK Günterstr.: 2.700 € jährlich
- Campfire- Festival TU/ FB Journalismus: 2.400 €

Frage 4: Nach welchen Kriterien richtet sich die Mittelvergabe?

In der Kunst- und Kulturförderung richtet sich die Vergabe von Fördermitteln nach den Prinzipien der Neutralität, Subsidiarität, Gemeinwohl-Orientierung, Pluralität und Autonomie. Grundsätzlich sind außer dem die jeweiligen Richtlinien Entscheidungsgrundlage.
Auf dieser Basis wurden im Dialog mit den jeweiligen Zielgruppen Richtlinien und Förderkriterien für Förderprogramme erstellt und – im Fall der Förderung freier Kultur- vom Rat beschlossen sowie im Fall ausdifferenzierter weiterer Förderprogramme dem AKSF zur Kenntnis gegeben oder beschlossen:
- Förderung der Freien Kulturarbeit
- Förderung Freier Theaterarbeit
- Förderung der Kulturarbeit in den Dortmunder Stadtbezirken
- Förderung interkultureller Projekte in den Dortmunder Stadtbezirken
- Förderung interkultureller Kunst-und Kulturprojekte
- Teilnahmevoraussetzungen für Grafik aus Dortmund
- Verfahrensregelung zum Ankauf von Kunstwerken heimischer Künstler/innen
- Richtlinien für die Vereinsförderung
- Richtlinien für die Förderung freier Kulturzentren in Dortmund
- Im Rock/Popbereich beinhaltet die Förderung Projekte und Spielstätten/Newcomer- und Basisförderung/ Marketing und PR-Maßnahmen sowie Zuschüsse zu Festivals.
- Im Bereich Städtepartnerschaften/Int. Kulturaustausch : nach Vereinbarungen mit den
Partnerstädten, dem Oberbürgermeister und dem zuständigen Ratsgremium Ältestenrat sowie
den Kriterien des gegenseitigen künstlerischen Austausches.

Frage 5: Wie und durch wen wird über Mittelvergaben entschieden?

Der AKSF entscheidet i. R. der freien Kulturförderung über die Grundsätze und Richtlinien/bzw. Kriterien der Mittelvergabe sowie über die Basis- Förderprogramme wie die Rock/Popförderung, Jazzförderung, Theaterförderung, Vereinsförderung und Förderung der freien Kulturzentren sowie über die aus Mitteln der freien Szene finanzierten Festivals Klangvokal und Ruhrhochdeutsch.
Beratende Gremien unter Beteiligung von Vertretern/innen der Freien Dortmunder Kulturszene sind der Theater-Beirat, der Rock/Pop-Beirat, der Literaturbeirat. Dabei hat der Theaterbeirat nur eine beratende Funktion, die anderen beiden Beiräte entscheiden auf der Basis der vom AKSF beschlossenen Förderprogramme über einzelne Projekt-Gelder. Der Verein Pro Jazz legt über seine Programmkommission die geplante Struktur des Jahresprogramms fest, das im AKSF beschlossen wird.
Im Bereich der Bildenden Kunst entscheiden die 4 Künstlerverbände über Ausstellungen in der selbstorganisierten Big Gallery. In Abstimmung mit dem Kulturbüro schlagen sie außer dem KünstlerInnen für die städtische Galerie Torhaus Rombergpark vor.
Für die Ausstellung „Grafik aus Dortmund“ läuft ein online Bewerbungsverfahren mit Jury-Auswahl, ebenso für Emerging Artists.
Den jährlichen Kunstankauf führt eine gewählte Jury aus Mitgliedern des AKSF durch.
Im Bereich der Kulturellen Bildung arbeitet das Kulturbüro mit Jurys in den Bereichen
Förderprogramm „Künste in der KITA und „Kulturrucksack NRW“ .
Die Dortmunder freien Kulturzentren wählen jährlich drei Sprecher/innen als Vertreter/innen und Ansprechpartner/innen für Verwaltung und Politik. Sie sind an der Mittelverteilung nicht beteiligt. Diese erfolgt per Beschluss des AKSF.

Frage 6: In welcher Form muss die Verwendung der Zuschüsse vom Fördernehmern nachgewiesen werden?

Das Kulturbüro orientiert sich an den Förderrichtlinien zum Kulturfördergesetz NRW sowie den Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung NRW in Verbindung mit dem Verwaltungsverfahrensgesetz NRW.
Antragsteller müssen einen Verwendungsnachweis mit den jeweiligen Orginalbelegen vorlegen.
Im Einzelfall kann auf die Vorlage von Originalbelegen verzichtet werden und statt dessen ein zahlenmäßiger Nachweis vorgelegt werden, jedoch müssen die Originalbelege aufbewahrt und dem Fördergeber jederzeit zur Überprüfung vorgelegt werden können.
Zur Erstellung eines Verwendungsnachweises wird bereits im Förderbescheid eine Frist gesetzt.

Frage 7: Wie können sich Antragsteller über Fördermöglichkeiten informieren?

Antragsteller können sich zunächst persönlich an das Kulturbüro wenden und einen Beratungstermin mit den jeweiligen Fachreferenten/innen vereinbaren. Außer dem können sie sich über die Website des Kulturbüros über Programme oder Richtlinien informieren. Bei besonderen stadtweiten Projekten wie z.B. Ruhr 2010, Fußball WM, Emscherkunst u.a. informiert das Kulturbüro unterschiedliche Zielgruppen über seine Verteiler über Kooperations- und Fördermöglichkeiten - auch anderer Träger- oder nutzt die Verteiler von Kooperationspartnern zusätzlich. Für solche Projekte hat das Kulturbüro teilweise zusätzliche Rahmenprogramme konzipiert und die Freie Szene zur Mitwirkung eingeladen.
Außerdem werden ggflls. Aufrufe zur Antragstellung über die Presse kommuniziert.
Im Fall der Kulturellen Bildungsprogramme kommuniziert das Kulturbüro einen newsletter, der von der FSJ-Freiwilligen im kulturellen / sozialen Jahr erstellt wird.

Frage 8: Welche Förderangebote richten sich an den Nachwuchs, an junge Künstlerinnen und Künstler?

Das Kulturbüro fördert eine Vielzahl von Aktivitäten und Formaten junger Kunstschaffender oder für eine junge erwachsene Zielgruppe:
- Musik: Pop/Rock/Jazz/World
- Dortmund.Macht.Lauter Bühnen mit jungen Bands bei juicy Beats, DortBunt!, den Ruhr Games, im Hoeschpark-open-air, im Campfire Festival der TU Dortmund/ FB Journalistik, im Musik-Kultur-Picknick am Nordmarkt, i.R. von „Kreuzviertel bei Nacht“,
- Nordpol ( junge Punkszene in der Nordstadt)
- Cun*tig (Frauen und Mädchen in der Rockmusik)
- Festival BackYard Jam( Junge Hip-Hop Szene)
- Rockaway Replugged ( Junge Singer/Songwriter der Nordstadt)
- Programmanteile für junge Mitwirkende oder Publikum bei DIS -Dortmunder Integratives Soundfestival
- Jährlich ein Konzertabend mit Studierenden der Musikhochschulen NRW sowie ein Abend mit der Musikschule Dortmund i.R. der Gitarrenkonzerte im Torhaus-Reihe
Literatur:
- Poetry Jams, Buchpremieren und „Junges Lesen“
- Preis f. Junge Literatur und „Heldenabend“ mit Studierenden der TU bei Les Art,
- Förderpreis der Stadt Dortmund f. junge Künstler/innen- wechselnde Sparten
Darstellende Kunst:
- Förderung der Theaterwerkstatt und der Tanzwerkstatt im Theater im depot
- Förderung von 4D- Tanz- und Performance-Projekten im Urbanen Raum
- Förderung junger Theaterensembles wie z.B. Bubamara

Städtepartnerschaften/Int. Kulturaustausch:
- East-West-European Jazz Orchestra mit Jazzakademie Do.,/Jazzkonservatorium Rostow a. Don und Jazzschule Novi Sad
- Internationaler Jazzsalon mit Studierenden aus Dortmund, Leeds, Amiens
- Westfalenkolleg, Universität Rostow a. Don, Goethe Institut: Insel- Projekt mit Studierenden und dem Kunstbetrieb Gneisenau-Str.
Bildende Kunst/ /Medienkunst:
- Temporärer Kunstraum Hörde, Präsentation der Arbeiten junger Kunstschaffender
- Ausstellungs- und Coaching Projekt „Emerging Artists“,
- Diverse Film- und Medienprojekte in Kooperation mit der U2 im Dortmunder U u.a.

Frage 9: In welcher Form wird von seiten der Kulturverwaltung über die Mittelvergabe, z.B. die Förderung von Kulturzentren und Theaterhäusern, informiert?

Das Kulturbüro stellt auf unterschiedlichen Wegen Transparenz über die Mittelvergabe her:
- im Fall der freien Kulturzentren und Theaterhäuser, des größten Förderprogramms, erstellt es nach Ablauf jedes 5-jährigen Optionsförderzeitraumes in Kooperation mit den geförderten 10 Häusern eine Evaluation über deren Profil und Kennzahlen wie Arbeitsplätze, Einnahmen, Ausgaben, Refinanzierungsquote, eingeworbene Drittmittel etc. Dieser Bericht wird dem AKSF und den Zentren vorgestellt und ist öffentlich kommuniziert worden.
- Anlässlich der Mittelerhöhung um 1 Mio. € für die freie Szene im Jahr 2012 hat das Kulturbüro alle Veränderungen der Fördersummen im AKSF vorgeschlagen und in einer Arbeitsgruppe des AKSF diskutiert. In diesem Kontext konnte z.B. das Literaturhaus oder das neue Rockförderprogramm „Dortmund macht lauter“ realisiert werden.
- Ein weiterer Förderbericht wird für Anfang 218 für das Rock-Pop-Förderprogramm erstellt
- In früheren Jahren hat das Kulturbüro dem AKSF eine umfassende öffentliche Berichtsvorlage über die Veranstaltungs-und Förderprogramme des vergangenen Jahres vorgelegt. Diese wurde dann durch den Geschäftsbericht der Kulturbetriebe ersetzt. Dieser soll durch einen Geschäftsbericht des gesamten Dezernates fortgesetzt werden.
- Das Kulturbüro berichtet nach wie vor in Quartalsberichten und im Lagebericht zum Jahresabschluss in Kurzfassung über seine Veranstaltungs-und Förderprogramme. Der AKSF wird zu Beginn eines Jahres i.R. der Jahresplanung der Kulturbetriebe auch über die Vorhaben des Kulturbüros informiert.
Außerdem plant das Kulturbüro eine Erweiterung seiner website um eine „Förderseite“.
Des Weiteren berichtet es in Presseberichten über Ergebnisse der Arbeit.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) dankt der Verwaltung für die sehr umfassenden Informationen.

Herr Urbanek (AfD-Fraktion) hält es für befremdlich, dass die Kulturförderung auch in Bereiche fließt, die mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht übereinstimmen. Er bittet dringend darum, diesen Punkt zukünftig bei der Vergabe von Fördermitteln mit dem notwendigen Augenmaß zu prüfen.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) bittet darum, die Kriterien, nach denen die Mittel der Kulturförderung vergeben werden, zusammen zu stellen und zugänglich zu machen, um auf diese Weise einen Überblick zu erhalten.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) weist darauf hin, dass die Richtlinien dem Internetauftritt der Kulturbetriebe zu entnehmen seien. Er schlägt vor, nach Abschluss der Haushaltsberatungen, wenn bekannt ist, wie sich der Haushalt bezogen auf die Förderung der freien Kulturarbeit auswirkt, eine Revision durchzuführen. Dies könnte ggf. in einer Sitzung des Ausschusses, aber auch in einem anderen Rahmen geschehen.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) dankt Herrn Stüdemann auch vor dem Hintergrund der sehr differenzierten Kultur- und Sportlandschaft für diesen guten Vorschlag.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) dankt ebenfalls für den Vorschlag des Herrn Stüdemann. So könne beispielsweise ausgelotet werden, wie man auf z. B. neue Strömungen in der Kulturszene reagieren sollte. Hierüber solle gemeinsam mit möglichst allen Akteuren gesprochen werden.

Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass die Förderrichtlinien aus ihrer Sicht bereits sehr gut seien. Die Verwaltung werde einen Vorschlag unterbreiten, wie das Thema weiter bearbeitet werden könne.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.4
Förderung der freien Kulturszene in Dortmund aus dem Etat der Bezirksvertretungen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09599-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit erbitte von der Verwaltung eine schriftliche Aufstellung, welche Kultureinrichtungen und Kulturprojekt in den Jahren 2016 und 2017 (bisher) aus dem Etat der einzelnen Bezirksvertretungen gefördert worden sind. In der Aufstellung ist der genaue Betrag für jede einzelne Zuschusszahlung bzw. Fördersumme darzustellen.
Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.

zu TOP 2.5
Dortmunder Erinnerungskultur mit positiven Gedenktagen und Denkmälern nach 1945
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 09041-17)
hierzu Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 09041-17-E1)
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:
Die Dortmunder Erinnerungskultur ist mit jährlichen Gedenktagen, Gedenktafeln, Mahnmalen und Stolpersteinen vorbildlich beim Gedenken an die Verbrechen der NS-Zeit.
Ein bewusstes Gedenken an positive und schöne Ereignisse aus der 1235-jährigen Stadtgeschichte findet hingegen nicht statt.
Die Verwaltung möge deshalb mitteilen:

1. Welche jährlichen Gedenktage, die an positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, sind nach 1945 eingerichtet worden?
2. Welche Denkmäler (ohne denkmalgeschützte Gebäude!), die an positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, sind seit 1945 errichtet worden?
3. Welche Gedenktage und Denkmäler, die an bedeutende positive Ereignisse der Dortmunder Stadtgeschichte erinnern, könnten eingerichtet werden?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgende Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der FBI vor:
Zu oben stehender Anfrage nehmen wir wie folgt Stellung:

zu 1.: Dortmund ist eine lebens- und liebenswerte Stadt mit einer vielfältigen historischen
Vergangenheit. Den größten historischen Bruch in der Geschichte unserer Stadt stellen aber
die zwölf Jahre nationalsozialistische Herrschaft in Dortmund dar.
Deshalb finden vielfältige historische Gedenktage zur Erinnerung an den Nationalsozialismus
hier statt. Die Stadt Dortmund führt dabei hauptverantwortlich die Gedenkfeiern in der
Bittermark (Kriegsendphaseverbrechen) und im Opernhaus (Reichspogromnacht) durch. Alle
anderen Veranstaltungen, wie der Holocaustgedenktag (Hauptveranstalter: Gesellschaft für
Christlich-Jüdische Zusammenarbeit Dortmund) oder die Gedenkveranstaltung zum Ausbruch
des Zweiten Weltkrieges (Hauptveranstalter: DGB Dortmund Hellweg) werden von anderen
Organisationen ausgerichtet.
An die vorindustrielle Hochzeit der Dortmunder Geschichte erinnert jedes Jahr auf sehr
bürgernahe Art und Weise der Dortmunder Hansemarkt. Zu den Hansetagen der Neuzeit fährt
zudem jedes Jahr eine vom Ältestenrat festgelegte fünfköpfige Delegation.

Zu 2.: Hier eine in keinster Weise vollständige Liste:

· Der „Bierkutscher“ von Arthur Schulze-Engels
· Der „Stein mit Vollausstattung;“ eine partizipatorische Skulptur der Künstlerduos
Stian Ådlandsvik und Lutz-Rainer Müller sowie Mark Pepper und Thomas Woll.
· Die „Friedenssäule“ von Susanne Wehland.
· Der „Europabrunnen“ von Joachim Schmettau.
· Die Skulpturen „Friendly Heads“ und „Friendly Faces“ von Bernd Moenikes.
· Die Thomasbirne und andere Industrierelikte als ein Lob der Arbeit am Phoenix-See

Zu 3.: Gedenktage und Denkmale in Dortmund sind in fast allen Fällen auf Initiative von
Organisationen und engagierten Bürgern eingerichtet bzw. errichtet worden. Derzeit liegen
der Verwaltung dazu keine Anträge vor.

Herr Münch (FBI) stellt fest, dass die Stadt Dortmund bereits Gedenktage zu bestimmten Themen wie beispielsweise Erinnerung an die Verbrechen des Nationalsozialismus durchführe. Dies solle seiner Auffassung nach nicht nur für historische Themen gelten sondern auch für Dinge mit einem positiven Hintergrund.

Herr Dr. Mühlhofer (41/GfD stellv.) weist darauf hin, dass die Politik sicher ein Problem damit habe, wenn Vorschläge hierzu aus den Reihen der Verwaltung kämen. Anregungen hierzu müssten aus der Bevölkerung kommen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.






zu TOP 2.6
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09435-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017 zur Kenntnis.

zu TOP 2.7
Der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND und die Umsetzung des Themas „Biererlebnis“ durch das städtische Kulturdezernat
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 08972-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der FBI vor:
Zentrale Ergebnisse des am 6. April 2017 vom Rat der Stadt Dortmund beschlossenen Masterplans ERLEBNIS.DORTMUND sind:

„Laut einer repräsentativen Befragung der Initiative Dortmund e.V. im Jahr 2015 lässt sich mit der künftigen Imageprofilierung als Erlebnis- und Freizeitstandort durchaus an vorhandene konkrete Vorstellungen und Assoziationen bei einer Mehrheit der Bundesbürger anknüpfen. Fußball steht dabei wenig überraschend mit Borussia Dortmund als Hauptakteur an erster Stelle, gefolgt von der Tradition Dortmunds als ehemals weltgrößtem Bierproduzenten und der räumlichen Verbindung zum Ruhrgebiet mit seiner Geschichte als dem europäischen Zentrum der Montanindustrie.“

„Die zum Image beitragenden Themen Fußball, Biererlebnis und Ruhrgebiet/Westfalen sind noch zu wenig mit anderen kulturellen wie touristischen Bausteinen verknüpft, um neue Besucher anzuziehen.“

Das Jahr 2018 mit dem 725-jährigen Jubiläum der Dortmunder Braurechte seit 1293 wäre damit besonders geeignet, diese Ziele des Masterplans zu verwirklichen.

Denn während der Stadt 2006 nicht zuletzt auch durch das große Engagement des Kulturdezernenten mit dem neuen Brauereimuseum bierkulturell ein großer Wurf gelungen ist, fehlt aktuell der nächste große Schritt in der bierkulturellen Entwicklung Dortmunds.

Angesichts der Ergebnisse zum Thema „Biererlebnis“ möge der Kulturdezernent beantworten, wieso er Maßnahmen im Sinne dieses Masterplans, wie
1. die Etablierung einer Route Brauereikultur analog der Route Industriekultur,
2. die Durchführung einer Veranstaltung zu 725 Jahren Dortmunder Braurechte analog der 700-Jahrfeier 1993,
3. einen generellen „Tag des Dortmunder Bieres“ am 23. August,
4. Synergismen der geplanten Pink Floyd Ausstellung im Dortmunder U nur mit der MKK-Ausstellung zum Steinkohlenbergbau und nicht mit dem Brauereimuseum

bisher blockiert?

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) führt aus, dass der Masterplan ERLEBNIS.DORTMUND vom Eigenbetrieb Wirtschaft bearbeitet werde. Dort werde auch darüber nachgedacht, ob Ideen, die vom FBI in der Bitte um Stellungnahme eingebracht wurden, berücksichtigt werden können. Das Thema solle im Februar 2018 wieder aufgerufen werden, wenn eine Antwort aus dem Eigenbetrieb Wirtschaft vorliege.
Die Pink Floyd Ausstellung im Dortmunder U sei per Vertrag von einer Einbindung im og. Sinne ausgeschlossen. Er weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass zu den Themen Reinheitsgebot und industrielles Brauen jeweils eine große Ausstellung im Dortmunder U und im Brauereimuseum stattgefunden habe.

Herr Münch (FBI) dankt Herrn Stüdemann für seine Antwort. Er bezwecke mit den Aussagen in seiner Bitte um Stellungnahme, dass die vielen dezentralen Veranstaltungen auf den nächsten Level gebracht würden.

zu TOP 2.8
Gestaltung der Wandfläche Brinkhoffstraße/Königswall (Tiefgarage Dortmunder U)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 07720-17-E3)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
Wir kommen zurück auf die Nachfragen aus der Sitzung des Ausschusses am 20.06.2017 zur
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.06.2017 und geben dazu die folgenden Informationen:

Zu 1)
Die Begrünung der Wandflächen mit wildem Wein (Parthenocissus) wurde nach der
Fertigstellung der Stützwand im Mai 2010 vorgenommen.

Zu 2)
Der Graffitischutz wurde mit dem Bau der Stützwand aufgebracht. Auch bei zu begrünenden
Wänden wird dieser Schutz grundsätzlich aufgebracht, um die Flächen in der „Anfangszeit“
bzw. später evtl. nicht bewachsene Stellen entsprechend zu schützen. Da für das Tiefbauamt
zunächst nicht klar war, dass die Wand nicht zum Eigentum des Dortmunder U gehört, wurde
die Begrünung und Graffitentfernung von dort nicht weiter verfolgt. Nachdem die
Eigentumsverhältnisse inzwischen geklärt sind, wird nunmehr eine neue Begrünung mit
selbstklimmendem wildem Wein erfolgen und es ist die Entfernung der Graffiti vorgesehen.

Zu 3)
Die ursprüngliche Begrünung ist das Ergebnis eines Werkstattgespräches am 09.12.2008. Dort
wurden auch vereinbart, dass die Wand nicht für Graffitis zur Verfügung steht.

Zu 4)
Die Aktion des WDR war/ist bei den Kulturbetrieben, insbesondere bei den Museen
einschließlich der Stabstelle Kunst im öffentlichen Raum und dem Dortmunder U sowie beim
Tiefbauamt nicht bekannt.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
4. Quartalsbericht Theater Dortmund 2016/17
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09205-17)

Der Betriebsausschuss nimmt den 4. Quartalsbericht zur Kenntnis.





4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09248-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2018 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2018 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass unentgeltliche Vermögensübertragungen zwischen den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund und dem städtischen Haushalt abweichend von § 10 Abs. 4 EigVO bis zu einer Wertgrenze von 75 TEUR je Anlagengut bzw. bis zu einer Gesamtsumme von 200 TEUR je Sachzusammenhang eines Übertragungsvorganges ohne weitere Anhörung des Betriebsausschusses und Befassung durch den Rat vorgenommen werden und als genehmigt gelten.

zu TOP 4.2
Sanierung Raubtierhaus - Innenbereich und Technik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09203-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Raubtierhauses im Zoo Dortmund.

zu TOP 4.3
Einführung eines Kassensystems für den Zoo Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09018-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die Arbeitsergebnisse aus dem Präqualifizierungsverfahren zur Einführung eines neuen Kassensystems im Zoo Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Zukunftskonzept Zoo Dortmund 2023: Zwischenbericht I
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09202-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Zwischenbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09478-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.


zu TOP 4.6
Sachstandsbericht zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms 2014 ff sowie Vorschlag zur Übertragung einer weiteren Sportplatzanlage im Jahr 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09460-17)

Herr Zweier (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) begrüßt, dass die Verhandlungen mit dem Verein Teutonia Lanstrop hinsichtlich der Umwandlung des alten Tennenplatzes in einen Kunstrasenplatz intensiviert werden, zumal der Verein eine sehr gute Jugendarbeit leiste.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zur Fortschreibung des Kunstrasenprogramms zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Übertragung der Sportanlage „Zur Bergeshöh“ an den Verein Sportfreunde Sölderholz und die vom Verein durchzuführende Modernisierung in Kunstrasen unter Einhaltung der DIN 18035 und der EN DIN 15330-1. Der Verein erhält zum Zwecke der Fremdkapitalfinanzierung von den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund für die Dauer von 20 Jahren einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 20.000,00 €. Alternativ kann der Zuschuss für die Dauer von 15 Jahren mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 26.667,00 € gewährt werden.

3. Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zu den Sportanlagen Lindenhorster Straße, Mendesportanlage und Büttnerstraße zur Kenntnis.

zu TOP 4.7
Sportförderrichtlinie
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17)
hierzu Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 09665-17-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
Bezugnehmend auf die Vorlage zur Sportförderrichtlinie im RPA (Drucksache 08964-17)
bittet die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN die Verwaltung um einen Sachstandsbericht
zur Überarbeitung der Förderrichtlinien.

Zudem bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

1. In 2016 wurden 129.870,90 € an 46 unterschiedliche Sportvereine gewährt und ausgezahlt.
Handelt es sich bei der Fördersumme vollständig um kommunale Mittel?

2. Laut RPA-Bericht wurde in den Jahren 2014 bis 2016 an 8 Vereine insgesamt Förderungen
in Höhe von 28.513,98 € ausgezahlt, ohne dass überhaupt ein Antrag vorgelegen
hat. Wer hat die Bewilligung auf Grundlage welcher Kriterien erteilt?

3. In welcher Verantwortung liegt die Überprüfung der Fördervoraussetzungen?

4. In der Vergangenheit wurde für jeden geförderten Verein grundsätzlich eine eigene
Vereinsakte mit der Berechnung der Fördersumme und den Bewilligungsbescheiden
angelegt. abgeheftet. Seit dem Jahr 2015 werden keine Vereinsakten mehr geführt.

Wer hat die geänderte Aktenführung angeordnet? Was war der Grund für die Änderung?
5. Warum sind die vom RPA benannten Sachverhalte bei der turnusmäßigen Innenrevision
in betroffenen Jahren nichtaufgefallen?

Begründung:
Ggf. mündlich

Die Verwaltung sagt eine schriftliche Antwort bis zur nächsten Sitzung zu.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2 in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09128-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und vorbehaltlich der endgültigen Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rund 70.177.461 € über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) Kapitel 2 zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2017 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Maßnahmenveränderungen und Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.

Nachrückerprojekte können sich aus der Maßnahme SK Kreuzstraße, Standortentwicklung (lfd. Nr. 59 der Projektliste) ergeben. Im Rahmen dieser Maßnahme werden im Zuge einer Projektentwicklung alle bekannten Bedarfe (u.a. Anforderungen G8/G9, Grundsanierung/Neubau der Kreuz GS + Johannes-Wulff-SOS, Aula LeibnizGYM, Parkplatzsituation Sporthallen) geprüft. Anschließend werden realisierbare Maßnahmenpakete gebildet. Diese Maßnahme ist nicht in den Gesamtkosten des Förderprogrammes berücksichtigt. Die Finanzierung i. H. v. 8.000.000 € wird zunächst über den städtischen Haushalt erfolgen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes Kapitel 2.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2017 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 569.209,- Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 102.283 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75.
d) nimmt die Finanzierung des Eigenanteils zum Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Kapitel 2 in Höhe von 7 Mio. € aus den Mitteln des Programms „Gute Schule 2020“ zur Kenntnis. Auf die Vorlage DS.Nr.:09188-17 wird verwiesen.
2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Frei werdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)
Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten erstmals im Juli 2018 über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.

zu TOP 5.2
Gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für Hochbaumaßnahmen 2018 sowie Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsplanung 2018 ff.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09333-17)
hierzu Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.11.2017
(Drucksache Nr.: 09333-17)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung vom 30.11.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Schulausschusses vor:

Der Schulausschuss bittet um Änderung des 5. Absatzes auf der S. 5 wie folgt:

„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer
Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, dem Schulausschuss und dem Rat zur
Kenntnis gegeben.“

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für
Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist,
sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft
(FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird,
soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der der Empfehlung des Schulausschusses unter folgender Erweiterung:

„… Die Auswirkungen bzw. der Verzug bei den betroffenen Projekten wird im Rahmen einer
Sachstandsvorlage dem Verwaltungsvorstand, den Bezirksvertretungen, den Ausschüssen
und dem Rat zur Kenntnis gegeben.“

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften der Stadt Dortmund

1. nimmt die vorgelegte gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste für
Hochbaumaßnahmen 2018 (BeMa 2018), die in dem Haushaltsplan 2018 ff. abgebildet ist,
sowie die darin enthaltenen Jahresarbeitsprogramme der Städtischen Immobilienwirtschaft
(FB 65) und des Fachbereiches Liegenschaften (FB 23) zur Kenntnis

2. nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Änderung der Priorisierung vornehmen wird, soweit dies aus sachlichen Gründen erforderlich ist

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften.

zu TOP 5.3
PSD-Bank Triathlon am PHOENIX See - Rückschau und Ausblick
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 09196-17)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Verlauf und den Auswirkungen des PSD-Bank Triathlon 2017 in Hörde zur Kenntnis.




Jörder Brunsing Helfer
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin