Niederschrift

über die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit


am 26.08.2008
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:25 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Birgit Unger (B`90/Die Grünen)


Rm Michael Taranczewski (SPD)
sB Hans-Peter Balzer (SPD)
sB Frau Britta Clemens-Wienand (CDU)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
sB Andreas Gora (SPD)
Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Sven Schulz (SPD) i.V. für Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Ingrid Krämer-Knorr (SPD)
Rm Barbara Menzebach (CDU)
Rm Heinrich Mause (CDU) i.V. für Rm Karla Michenbach (CDU)
Rm Claudia Middendorf (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
Rm Thomas Offermann (CDU)
sB Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
sB Uta Schütte-Haermeyer (B`90/Die Grünen)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Michael Strucker (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Hans-Josef Tokarski (FDP/Bürgerliste)
Rm Adolf Heinrich Weintz (CDU)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Volkan Baran (Ausländerbeirat)


Rm Gerald Branghofer (DVU)
sE Horst-Erhardt Knoll (Seniorenbeirat)
Rm Prof. Wolfgang Richter (Die Linken im Rat)

3. Beratende Mitglieder:

Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)


Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)
Marianne Schobert (DPWV)
Rolf Steltzer (AK "Der behinderte Mensch“)

4. Verwaltung:

Stadtrat Siegfried Pogadl


Peter Bartow
Ralf Dallmann
Ulrich Dreiskämper
Dr. Annette Düsterhaus
Stefan Greß
Wolfgang Hennig
Johannes Roeren
Svenja Schrickel
Manfred Stankewitz
Jörg Süshardt
Ulrike Sundermann
Dr. Ulrike Ullrich

5. Gäste:

Dr. Daniel Bolte


Dr. Klaus Hermansen
Martin Körber
Gudrun Leibfacher

Veröffentlichte Tagesordnung:



T a g e s o r d n u n g

für die 25. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit,
am 26.08.2008, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.05.2008


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Werkstätten für Menschen mit Behinderung
mündliche Präsentation der Arbeit

2.2 "Aktionsplan Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplan 2008/09
hier: Kommunaler Lernmittelfonds
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12337-08)


3. Angelegenheiten der JobCenter ARGE

3.1 Sachstandsbericht zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12390-08)

3.2 Kundenbetreuung ARGE - Notfallsprechstunde
Stellungnahme der JobCenter ARGE
(Drucksache Nr.: 11913-08-E2)


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Eingliederungshilfe für behinderte Menschen;
Dokumentation der ersten Regionalplanungskonferenz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12403-08)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2008
(Drucksache Nr.: 12403-08)


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Entwicklung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 1997 bis 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12516-08)


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

6.2 Soziale Stadt NRW Nordstadt Tafelhaus, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11815-08)


7. Anfragen / Anträge

7.1 Qualitative Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12400-08)

7.2 Auswirkungen der Wohngeldreform auf den Sozialleistungsbezug in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12456-08)

7.3 Arbeitslosenzentrum Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12553-08)

7.4 Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12520-08)



Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau Rm Unger (Bündnis 90/Die Grünen) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung begrüßt die Vorsitzende Herrn Steltzer, der fortan als beratendes Mitglied für den Aktionskreis „Der behinderte Mensch“ an den Sitzungen teilnimmt und stellt dann fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Daskalakis (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wird im Wege der Dringlichkeit um TOP 2.3 „Hilfe für Hochwasser-/Unwetteropfer erweitert.

Mit dieser Ergänzung wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.05.2008

Die Niederschrift über die 24. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit am 20.05.08 wird einstimmig genehmigt.





2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
mündliche Präsentation der Arbeit

Herr Körber (Werkstätten Gottessegen), Herr Dr. Bolte (Werkstatt über den Teichen) und Herr Dr. Hermansen (AWO-Werkstätten) stellen ihre Arbeit mittels PowerPoint-Präsentationen vor. Die aufgelegten Folien werden der Niederschrift als Anlage 1 beigefügt.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Ausführungen nach Beantwortung zahlreicher Fragen durch die Referenten zur Kenntnis.

zu TOP 2.2
"Aktionsplan Soziale Stadt": Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 13.12.2007 auf Grundlage des gemeinsamen Zusatz-/ Ergänzungsantrags der SPD-Fraktion und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zum Haushaltsplan 2008/09
hier: Kommunaler Lernmittelfonds
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12337-08)

Herr Taranczewski (SPD) freut sich sehr über die Vorlage, die auf eine rot-grüne Initiative zurückgeht, weil damit in jedem Fall bedürftigen Kindern ein Stück weit geholfen wird, mit etwa gleichwertigem Material arbeiten zu können wie andere, nicht von Transferleistungen abhängige MitschülerInnen. Wie das in der Praxis funktioniert, muss man sicherlich Ende des Schuljahres nachfragen. Aber heute würde er als Sozialausschuss gern ein Zeichen setzen und statt einer bloßen Kenntnisnahme dem Rat die Annahme dieser Vorlage empfehlen.

Herr Offermann (CDU) hatte sich eigentlich auf eine Kenntnisnahme eingestellt, aber wenn eine Empfehlung ausgesprochen würde, würde seine Fraktion das ablehnen, weil sie ordnungspolitische Probleme befürchtet. Die CDU sieht für Dortmund langfristig eine strukturell völlig andere Politik vor. Ihr ginge es vielmehr darum, deutlich mehr Flächen auszuweisen und der Wirtschaftsförderung mehr Handlungsspielraum einzuräumen, damit die arbeitslosen Menschen in Dortmund eine größere Chance auf einen Arbeitsplatz erhalten. Den zweiten ordnungspolitischen Mangel sieht er im Rahmen der Budgetbewirtschaftung. Bisher ist er nicht davon ausgegangen, dass die Verwaltung überflüssige Ausgaben plant, d.h. dass das Geld, das hier jetzt eingespart wird, für irgendwelche anderen sinnvollen Maßnahmen gedacht war. Es wird nicht erwähnt, was dafür wegfällt, aber das sollte man im Hinterkopf behalten. Schön findet er die Beschreibung der Ausgangslage, das Umsetzungskonzept weist aber seiner Meinung nach große Mankos auf. Aus eigener Erfahrung weiß er, dass Eltern völlig unabhängig vom Einkommen während der Sommerferien sehr kreativ waren, die erforderlichen Utensilien zu beschaffen. Da gab es unterschiedliche Wege: die Angebotsstruktur bei verschiedenen Discountern, diverse Möglichkeiten, sozial einzukaufen oder die Möglichkeit, Dinge auf dem Flohmarkt zu erwerben. Jetzt hat die Schule die Verantwortung, das über das Jahr zu regeln, und da ihm schon jetzt verschiedene Kritikpunkte bekannt sind, wird er in der Rückschau sehr interessiert daran sein, wie das umgesetzt wurde.

Herr Weintz (CDU) geht noch einen Schritt weiter und verweist auf die Verfassung des Landes NRW. Lehrerinnen und Lehrer sind Landesbedienstete; in der Verfassung steht, dass ihre Arbeit darin besteht, Bildungs- und Erziehungsarbeit zu leisten. Weisungsbefugt sind nur das Schulministerium und die Mittelbehörde, die Regierungspräsidien. Die Kommune ihrerseits hat dafür zu sorgen, dass die notwendigen Sachmittel zur Verfügung stehen, sowohl was Schulbauten als auch Ausstattung von Schulen angeht. Sie kann auch über die Zügigkeit, die Einrichtung oder Schließung von Schulen bestimmen, mehr aber nicht. Wenn jetzt die Stadt auf die Idee kommt, Sozialleistungen an bedürftige Schülerinnen und Schüler zu vergeben, ist das ihre Sache, sie hat aber nicht das Recht, auf Lehrerinnen und Lehrer zusätzliche Arbeiten zu verlagern. Wer die Musik bestellt, soll sie seiner Meinung auch vollständig bezahlen und nicht Landesbedienstete beauftragen, Beschlüsse der Kommune umzusetzen. Lehrerinnen und Lehrern kann er daher nur raten, sich an die entsprechenden Personalräte zu wenden. Der Personalrat Gymnasium prüft das schon, hat aber noch kein entsprechendes Gutachten abgegeben. Wenn die Stadt tatsächlich darauf besteht, dieses Verfahren durchzuziehen, wird der Personalrat Gymnasium das bis in den Hauptpersonalrat nach Düsseldorf bringen, und dann wird sich letztlich die Kommunalaufsicht damit zu beschäftigen haben. Auch die Feststellung der Bedürftigkeit von Schülerinnen und Schülern hält er für nicht leistbar. Im Sozialamt gibt es diese Nachweise. Da kann das ohne Probleme in Angriff genommen werden, statt Lehrerinnen und Lehrer einzuspannen, die jetzt schon an der Grenze ihrer Belastbarkeit arbeiten. Die ganze Sache ist seiner Ansicht nicht richtig durchdacht, die einzigen, auf die man zurückgreifen könnte, sind die städtischen Bediensteten. Aber auch da möchte er vor einer übermäßigen Belastung z.B. der Sekretärinnen warnen. Dortmunder Schulen fahren ja an der untersten Grenze in der Personalausstattung, und wenn deren knappe Zeit dann auch noch zur Verteilung von Sozialleistungen verwendet wird, dann wird das zu Lasten der Schulen gehen. Es gibt für ihn aber eine einfache Lösung: die Stadt schließt Verträge mit Zulieferfirmen, verteilt Gutscheine und rechnet direkt mit den Firmen ab.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) findet die Vorlage gut, auch wenn sie ihre Schwächen hat und das Umsetzungskonzept noch nicht ganz ausgereift ist. Die Idee war ursprünglich seine. Sein Antrag wurde seinerzeit vom Schulausschuss zwar nicht beschlossen, und eigentlich hatte er sich das auch etwas anders gedacht mit einem Fonds für die Schulen. Gleichwohl ist der Hintergrund der, dass die Kinder keine Blöcke haben, keine Farbstifte, nichts haben, weil Eltern sich nicht darum kümmern können oder wollen, ihnen vernünftige Startbedingungen zu bieten. Die Kinder brauchen das. Dass jetzt eine eigentlich tragbare Lösung kaputt geredet wird, regt ihn auf, denn bei aller Argumentation verliert die CDU etwas ganz Entscheidendes aus den Augen, nämlich die Bedürftigkeit der Kinder. Er ist sicher, dass Lehrerinnen und Lehrer und auch Schulsekretärinnen das leisten können. Danach muss man sehen, wo es hakt in der Umsetzung, und dann muss nachgesteuert werden. Das Konzept sollte aber schnell beschlossen werden, damit gleich jetzt zu Beginn des Schuljahres die nötige Hilfe da ist. Die Fraktion FDP/Bürgerliste wird dem daher zustimmen.

Herr Taranczewski (SPD) fragt sich allen Ernstes, wer eigentlich die Argumente der CDU ausgräbt. Selbst im Werk über die Sozialethik von Oswald von Nell-Breuning, der ja die CDU sehr stark beeinflusst hat, steht nicht so ein „Schwachsinn“. Wenn denn mehr Flächen ausgewiesen und Gewerbebetriebe angesiedelt sind und Fabriken endlich ans Laufen kommen, können die Kinder, die jetzt eingeschult worden sind, dort vielleicht als Hilfsarbeiter beschäftigt werden. Rot-Grün will im Prinzip nichts anderes als einen kleinen Beginn und den Schulen Mittel zur Verfügung zu stellen, um zu vermeiden, dass Kinder ohne Arbeitsmaterial in die Schule kommen, weil Eltern dieses Geld nicht haben oder vorgeben, es nicht zu haben. Dass es in der ersten Umsetzung etwas hakt, findet er normal. Das Verhalten von Lehrern erlebt er zudem tagtäglich ganz anders. An über 30 Schulen ist er für seinen Träger im Bereich der Offenen Ganztagsschule zuständig und bekommt hautnah mit, was Lehrerinnen, Lehrer und Schulleitungen außerhalb der Anordnungen aus dem Regierungspräsidium noch leisten, weil sie ein großes Interesse an den Kindern haben. Die Erwähnung der Landesverfassung in diesem Zusammenhang findet er geradezu unfassbar. Die CDU verweigert sich allen Hilfeformen, die mit Familie, Kindern, Schülerinnen und Schülern zu tun haben und argumentiert auf einer formaljuristischen Ebene über Ordnungspolitik und Verfassungskonformität. Kein Wort allerdings lässt sie darüber verlauten, dass sie eigentlich auch Kinder unterstützen will. Das scheint ihm unter christlichen Gesichtspunkten doch sehr bezeichnend. Er wiederholt an dieser Stelle daher ausdrücklich seinen Wunsch, die Vorlage dem Rat zur Beschlussfassung zu empfehlen.

Für Frau Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen) wird die Bildungsmisere im Staat bei einer solchen Haltung der CDU noch deutlicher. Sie findet es wirklich beschämend, dass sich diese Fraktion einer wichtigen Hilfe verschließt.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) möchte die Ausführungen der CDU auf kabarettistische Art und Weise werten, zumal ausgerechnet ein CDU-Mitglied Beschwerden von LehrerInnen über Zeitvergeudung äußert, und das angesichts der vom Schulministerium angeordneten Maßnahmen zum Stichwort Kopfnoten oder Nachschreiben von Mathematikklausuren. Sie empfiehlt dringend, sich einen persönlichen Eindruck darüber zu verschaffen, was es für Kinder heißt, ohne Materialien in der Schule sitzen zu müssen.

Für Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) muss das gemeinsame Interesse doch sein, dass Kinder, deren Armutssituation aus der Sozialberichterstattung bekannt ist, auch wirklich Hilfe bekommen. Sie hofft sehr, dass die Personalräte der unterschiedlichen Schulformen sich zu dieser Peinlichkeit, das zum Problem zu machen, nicht hergeben, sondern das Engagement der Pädagogen unterstützen. Sie weiß aus Gesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern, wo der Schuh drückt, und daher hat sie sich heute morgen über den Leserbrief einer Schulsekretärin einer Förderschule in der Rundschau gefreut, die sehr deutlich gemacht hat, dass sie die Notlagen in ihrer Schule sehr elementar mitbekommt und wirklich gern bereit ist, die Mehrarbeit zu übernehmen, weil die Kinder jetzt Hilfe brauchen.

Für Herrn Balzer (SPD) sind die Wortbeiträge der CDU eines Sozialausschusses unwürdig. Er weiß aus eigener Anschauung, dass SchulsekretärInnen gern bereit sind, Überstunden zu leisten, damit bedürftige Kinder diese Sachleistungen mit Freude entgegennehmen können.

Frau Schobert (DPWV) zitiert „wer etwas will, der sucht Wege, wer etwas nicht will, sucht Gründe“. Sie hat den Eindruck, dass die gesamte Diskussion davon überlagert wird. Für sie ist dieser Zeitaufwand, ob von LehrerInnen oder von Schulsekretärinnen geleistet, gut investiert, weil er daran anknüpft, dass Bildungschancen für Kinder von Anfang an gleich sein sollen. Daher appelliert sie daran, hier im Sozialausschuss neben der politischen Ausrichtung auch daran zu denken, den Kindern, die benachteiligt sind, die diese Möglichkeiten nicht haben oder deren Eltern nicht die geschilderte Kreativität besitzen, mit einer pragmatischen Lösung zu helfen und nicht nach Gründen zu suchen, das zu verhindern.

Frau Clemens-Wienand (CDU) berichtet als Lehrerin an einer Förderschule im Dortmunder Norden aus der Praxis. Der Lernmittelfonds hat in ihrer Klasse fast zu einer Umkehrung der Verhältnisse geführt, weil eben alle wenig haben. Es ist sicher schön, dass die, die ihre Klassenfahrten bezahlt bekommen, jetzt auch noch Material erhalten. Aber die Kinder, deren Eltern ein Einkommen erzielen, das nur ein bisschen über dem Regelsatz liegt, werden nicht bedacht, und da hat man dann als Lehrkraft Probleme, das auszugleichen. Den Arbeitsaufwand für ihre Klasse hat sie mit ca. 2 ½ Stunden als äußerst anstrengend empfunden, weil das Budget, das zur Verfügung stand, doch recht knapp bemessen war. Zum anderen ist es schwierig, das den Eltern zu vermitteln, die eigentlich sehr stolz darauf waren, die Dinge in der Vergangenheit selbst zu beschaffen.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) weist in diesem Zusammenhang auf Seite 3 der Vorlage hin, wonach auch Menschen, die sich in vergleichbaren sozialen Lagen befinden, aus diesem Budget profitieren können. Und nach dem, was im Schulausschuss zu hören war, wird das auch so umgesetzt.

Herr Offermann (CDU) möchte weder Rot-Grün, FDP/Bürgerliste noch den Sozialverbänden absprechen, dass sie es gut meinen. Der vorangegangene kurze Wortbeitrag hat vielleicht deutlich gemacht, an welcher Stelle die viel gerühmte Pragmatik hapert. Die Berechnung ist auf der Basis des Personenkreises erfolgt, der in den beiden SGB II-Tatbeständen aktenkundig ist. Die Veröffentlichung in den Zeitungen ist auch so vonstatten gegangen, und die Umsetzung an den Schulen sollte flexibel möglich sein. Das ist offensichtlich nicht überall angekommen, und sicherlich ein Grund, das nachzusteuern. Sicherlich sind Diskussionen über Lernmittelfreiheit in einem föderalen System sehr schwierig, und sicher wünscht sich ein Sozialausschuss oft andere Dinge als dann teilweise auf anderen Ebenen entschieden wird. Nur die ordnungspolitischen Hemmnisse müssen offen genannt werden, und deswegen hat er das getan. Deshalb wird die CDU eine Empfehlung dieser Vorlage nicht mittragen.

Herr Weintz (CDU) lässt sich nicht gern das Wort im Mund herumdrehen, und vieles, was entgegnet wurde, hat die eigentliche Problematik nur vernebelt. Er hat nicht gesagt, dass er nicht möchte, dass arme Kinder Hilfe bekommen, er hat einfach nur über die Praktikabilität und rechtliche Gründe dagegen gesprochen. Sein Verbesserungsvorschlag wurde überhaupt nicht zur Kenntnis genommen, deshalb wiederholt er: wenn die Kommune das beschlossen hat, dann soll sie das auch aus eigener Kraft und mit eigenen Mittel tun, z.B. können Sozialamt oder Schulverwaltungsamt durchaus in eigener Verantwortung tätig werden. Mit diesem Beschlussvorschlag flieht man aber vor der Verantwortung an der Stelle, und versucht, den Schwarzen Peter anderen zuzuschieben.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) hält es für ausgeschlossen, dass dieser Ausschuss und auch der Rat vor der Verantwortung fliehen. Es wurde vielmehr eine Lücke geschlossen, die Bundespolitik hinterlassen hat. Im Übrigen geht sie davon aus, dass man, wenn man das in einem großen Los vergeben würde, europaweit ausschreiben müsste.

Herr Dallmann (Schulverwaltungsamt) bestätigt das, wobei es wahrscheinlich große Schwierigkeiten gäbe, die Leistungen zu beschreiben, denn der Lernmittelfonds ist für 161 Schulen sechs verschiedener Schulformen vom Jahrgang 1 bis 13 zu organisieren. Die vielen Rückmeldungen aus den Schulen bestätigen ihm, dass die meisten Schulen und gerade auch diejenigen, die in starkem Maße durch die Erhöhung des Schulbudgets partizipieren, sehr wenig Umsetzungsprobleme sehen, ganz im Gegenteil. Was die Bemessung oder den Ausgleich von Mehraufwänden angeht, haben viele Schulen sogar Arbeitszeit gespart, weil sie jetzt nicht mehr gezwungen sind, dem Material hinterherzulaufen oder bestimmte Beträge einzusammeln. Da gibt es also durchaus Synergieeffekte. Ein abträglicher Punkt ist natürlich die Mehrbelastung der Schulsekretariate. Der neue TVÖD bietet allerdings die Möglichkeit, die Arbeitszeit bei punktuellen Mehrbedarfen an Personalkapazität zu flexibilisieren. Die Schulverwaltung stellt daher in einem solchen Fall den Schulen frei, die Arbeitszeit der Sekretärinnen entsprechend auszuweiten und dann zu anderen Zeiten, z.B. in unterrichtsfreien Zeiten, die wesentlich länger sind als die Erholungsurlaubszeiten der Schulsekretärinnen, wieder auszugleichen. Zur Bemessung der Aufstockung ist die Anzahl der ALG II-Empfänger die Messgröße, die Bedürftigkeitsprüfung hat schon stattgefunden, denn der Personenkreis, der von den Zuzahlungen für die Schulbücher befreit ist, ist schon bekannt. D.h. eine zusätzliche Bedürftigkeitsprüfung in der Schule ist gar nicht erforderlich. Eine Bemessung von 60 Euro pro bekanntem Fall führt dazu, dass die Schulen ein zusätzliches Budget bekommen. Es ist nicht vorgesehen, dass jetzt pro Kind ein Anspruch darauf besteht. Die Schulen haben daher wirklich die Freiheit zu disponieren und zu entscheiden, wie das Geld über das gesamte Schuljahr verteilt zielgerichtet eingesetzt werden kann. Das Sachkonto 522 200 ist ein Konto aus dem konsumtiven Teil des Haushaltes, also aus der Ergebnisrechnung. Es handelt sich um Mittel, die für die Bewirtschaftung von Schulgebäuden vorgesehen waren. Das Geld wäre allerdings nicht ausgegeben worden, weil der Haushalt der Verwaltung erst relativ spät vollständig zur Verfügung stand und eine Vergabe, die im Bereich von Bau und Unterhaltung erforderlich wäre, zeitlich nicht mehr möglich ist.

In Abänderung des Beschlussvorschlages empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit mit 15 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat ist mit dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Umsetzungskonzept zur Bewirtschaftung des Kommunalen Lernmittelfonds zum Schuljahr 2008/09 einverstanden.

zu TOP 2.3
"Hilfe für Hochwasser-/Unwetteropfer – Zuschuss an die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12608-08)

Herr Taranczewski (SPD) freut sich über die Vorlage und wird sich dieser Empfehlung selbstverständlich anschließen. Bei dieser Gelegenheit möchte er der Verwaltung, aber auch den Wohlfahrtsverbänden Dank und Anerkennung für den unermüdlichen Einsatz aussprechen.

Auch Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) freut sich über die Vorlage und die 500.000 Euro, weil das bei der Aktion „Dortmund hilft“ erheblich dazu beiträgt, vernünftigen Beistand zu leisten. Genauso erbaut ist sie aber auch über die Anerkennung, die eben deutlich geworden ist. Die Zusammenarbeit war bisher wirklich sehr unkompliziert und angenehm. Zur Information über den jetzigen Stand nennt sie ein paar Zahlen: nach der ersten Woche liegen 356 Anträge von Menschen vor, die von der Hochwasserkatastrophe betroffen sind. Ungefähr 209 davon liegen unter 1.000 Euro, aber 131 Anträge liegen auch deutlich darüber, weil wirklich ein massiver Schaden entstanden ist. Sie geht aber davon aus, dass es durch das Verfahren, wie es jetzt praktiziert wird, und mit Hilfe dieser 500.000 Euro wirklich gelingt, eine gute erste Hilfe leisten zu können.

Herr Branghofer (DVU) konstatiert, dass einige Haushalte, die sich in unmittelbarer Nähe des Rüpingsbaches, des Rossbaches oder in der Negerdorf-Siedlung befanden, besonders stark betroffen sind und zum Teil alles verloren haben. Ihn interessiert, wie viele Familien dazu gehören.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) erläutert zu dem Verfahren, dass sich alle Personen, die betroffen waren, in drei dezentralen Büros melden konnten. Diese Büros haben im Vorfeld Termine vergeben, so dass die Betroffenen ohne Wartezeiten einen Antrag stellen konnten. Ihr Anliegen wurde unter zwei Gesichtspunkten aufgenommen: auf der einen Seite wurde festgehalten, welche Schäden entstanden sind, und auf der anderen Seite, wie die wirtschaftliche Situation der Familie aussieht bzw. wie weit sie sich selbst helfen kann. Von den 356 sind 99 Familien überdurchschnittlich stark betroffen und kommen aufgrund dessen in die zweite Runde des Verfahrens. Da es das Ziel gab, an der Stelle fair, schnell und unbürokratisch zu handeln, wurde differenziert zwischen einem Grundantrag mit einer Grundsumme und Folgeanträgen für Haushalte, die extrem geschädigt sind.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgende vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung zu genehmigen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, als überplanmäßige Mehraufwendungen für die Opfer
der Hochwasser-/Unwetterkatastrophe vom 26.07.2008 einen Betrag in Höhe von 500.000
Euro als Direkthilfe an die Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände zu überweisen. Die
sachgerechte Verteilung des Spendengeldes wird von dort erfolgen.

Die Zahlbarmachung erfolgt aus dem Budget des Sozialamtes und wird über das Sachkonto
531800 - Zuweisungen an übrige Bereiche - und den Auftrag 50050503KU05 - Hilfe für
Hochwasseropfer- abgewickelt. Die entsprechenden Kontierungsobjekte zur Deckung der
Mehraufwendungen können der Begründung entnommen werden.


3. Angelegenheiten der JobCenter ARGE

zu TOP 3.1
Sachstandsbericht zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12390-08)

Frau Unger (Vorsitzende, B‘90/Die Grünen) erinnert daran, dass sich der Ausschuss schon mehrfach mit der Thematik beschäftigt hat, es gab Beschlüsse, die Rahmenbedingungen festzulegen, unter welchen Voraussetzungen Menschen, die im ALG II-Bezug sind, umziehen müssen oder nicht und den Wunsch, nach einem Jahr einen Bericht dazu zu hören. Dieser liegt hiermit vor.

Für Herrn Tokarski (FDP/Bürgerliste) hat der Sachstandsbericht ergeben, dass man viel Geld sparen kann, wenn man einer Sache auf den Grund geht und sie überprüft. Die Zahl der Bedarfsgemein-schaften, von denen die Angemessenheitskriterien um mehr als 15 % überschritten wurden, ist im Zeitraum von Mai 2007 bis Mai 2008 um ca. 42 % gesunken. Dies könnte nach seiner Schätzung eine Ersparnis von ungefähr 100.000 Euro bedeuten. Bei 60 % kam es zur Kostensenkung, bei ca. 40 % zur Anerkennung der Gründe. Das ist doch ein Erfolg, der sich seiner Meinung nach sehen lassen kann.

Auch Frau Hilbert (B‘90/Die Grünen) findet das gut, sie möchte allerdings auf folgendes hinweisen, auch schon wegen des unterschiedlichen kommunalpolitischen Ansatzes: Rot-Grün möchte gern etwas für die Menschen tun, denn irgendwie müssen diese auch die Voraussetzungen dafür bekommen, damit sie sich überhaupt auf zukünftigen Freiflächen und Fabrikgebäuden bewegen können. Es ärgert sie auch an dieser Stelle, dass die CDU die Meinung vertritt, allein über Wirtschaftsförderungspolitik etwas erreichen zu können. Hier im Sozialausschuss geht es um Sozialpolitik, und deswegen ist ihr eine Zahl aus dem vorliegenden Zahlenmaterial besonders wichtig: 2007 mussten etwa 2,2 % der Bedarfsgemeinschaften tatsächlich umziehen, und diese Zahl ist für 2008 fast stabil geblieben. So eine Prozentangabe sollte eigentlich in die Bevölkerung hineingetragen werden, um die ständigen Debatten über Neid oder Ausnutzung des Sozialsystems zu eliminieren.

Auch wenn er die Erwartungen jetzt enttäuscht, möchte Herr Offermann (CDU) die Ausführungen lediglich zur Kenntnis nehmen und eine Nachfrage zum Fazit stellen, er möchte wissen, wie sich die Fluktuation im normalen Bearbeitungstand zusammensetzt.

Herr Wiener (JobCenterARGE) verdeutlicht erneut, dass die Zahlen tatsächlich im Jahresverlauf erheblich gesenkt wurden. Es bleiben 1.741 Fälle, die im Moment noch unangemessen wohnen. Wenn man Tabelle 2 gleichzeitig heranzieht, stellt man fest, dass darin 843 Fälle stecken, bei denen die Situation akzeptiert wird, weil entweder soziale oder wirtschaftliche Gründe dafür sprechen oder Änderungen in den wirtschaftlichen Gegebenheiten erkennbar sind. Es sind also tatsächlich nur 888 Fälle, die als Arbeitspaket aus dem derzeitigen Fallbestand übrig bleiben. Und da ist die ARGE der Meinung, dass das wegen der ständigen Fluktuation im Bestand eine konstante Größenordnung ist. Auch bei den 1.598 Fällen, die im Fazit genannt wurden, sind 635 Fälle anerkannt, und die 2 % würde er lieber auf die rund 900 Fälle beziehen, die laufend im Datenbestand zu überprüfen sind. Es wurde ja dargestellt, dass sich die Erhebungsgrundsätze geändert haben. Der erste Bericht und die ersten Beschlüsse im Sozialausschuss basierten auf einer manuell geführten Datenbank, die am Ende ca. 80.000 Datensätze umfasste, die von rund 300 Mitarbeitern laufend gepflegt werden mussten. Zum Glück gibt es jetzt die Möglichkeit, mit einem operativen Datensatz der BA zu arbeiten, die Daten sind jetzt zur Verfügung gestellt worden. Wenn das Verfahren aber differenzierter dargestellt werden soll, bedeutet das, dass die zusätzlichen Daten ständig manuell erfasst werden müssten. Auch für diese Anfrage mussten noch einmal ca. 4.000 Einzelfälle überprüft und die Akten dazu gezogen werden. Es wird aber so sein, dass sich die genannten Größen nicht mehr signifikant verändern werden, und deswegen äußert er die Bitte, sich bei der künftigen Berichterstattung nur auf den Verlauf zu beschränken, an dem man dann erkennen kann, dass sich signifikant nichts verändert hat. Und eine intensivere Betrachtung nur anzustellen, wenn sich wirkliche Veränderungen ergeben. Das würde die Arbeit der ARGE sehr erleichtern.

Dagegen gibt es keinen Widerspruch. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt damit den Sachstandsbericht zur Angemessenheit der Kosten der Unterkunft im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Kundenbetreuung ARGE - Notfallsprechstunde
Stellungnahme der JobCenter ARGE
(Drucksache Nr.: 11913-08-E2)

Die Stellungnahme der JobCenter ARGE wird zur Kenntnis genommen.




4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Eingliederungshilfe für behinderte Menschen;
Dokumentation der ersten Regionalplanungskonferenz in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12403-08)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 12.08.2008
(Drucksache Nr.: 12403-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Entwicklung des Sozialpsychiatrischen Dienstes 1997 bis 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12516-08)

Frau Schütte-Haermeyer (B’90/Die Grünen) ist von diesem hervorragenden Bericht beeindruckt, und sie bedankt sich dafür bei der Verwaltung. Deutlich ist für sie die Botschaft, dass die ambulanten Dienste immer noch nicht ausreichen

Auch Frau Thiel (SDP) spricht ihren Dank aus und hat das Berichtsheft sehr interessiert durchgearbeitet. Beim Ausblick auf die Zukunft wird immer der kommende demographische Wandel zitiert. Ihrer Meinung ist der längst da, wofür u.a. auch die Zunahme der Bedeutung der Gerontopsychiatrie ein Beweis ist. Bei der Anregung, ambulantes betreutes Wohnens für alte Menschen aufzubauen, würde sie interessieren, ob das ein Projekt ist, das man von politischer Seite jetzt schon angehen muss.

Frau Dr. Ullrich (Sozialpsychiatrischer Dienst) informiert, dass die Diskussionen dazu bereits auf unterschiedlichen Ebenen laufen. Ein Bedarf ist in jedem Fall gegeben, und die Erwähnung im Bericht war als Anschub zu verstehen, den Themenbereich in den Vordergrund zu rücken, damit er nicht verloren geht.

Frau Krämer-Knorr (SPD) hat festgestellt, dass das Personal im Bereich der Methadonambulanz innerhalb der letzten 10 Jahre im Grunde nicht aufgestockt wurde, die Behandlungen sich aber verdoppelt haben. Sie möchte wissen, ob man das Land nicht dazu bewegen kann, für Personal mehr Mittel bereitzustellen. Zum Leistungsprofil und zu den Kennzahlen beim Fachbereich der psychisch Kranken sowie im Bereich der Alkoholkranken hätte sie darüber hinaus gern weitere Hintergrundinformationen.

Frau Dr. Ullrich (Sozialpsychiatrischer Dienst) erläutert, dass die Methadonbehandlung inzwischen zu einem ganz großen Teil zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen stattfindet. Es sind im Durchschnitt nur noch ungefähr 10 % der Betroffenen, die zu Beginn der Behandlung zunächst einmal ins Regelsystem hineingebracht werden müssen, d.h. zur ARGE begleitet werden, damit der Krankenversicherungsschutz wiederhergestellt wird. Ansonsten ist es natürlich von den Einnahmen abhängig, wie viel Geld zur Verfügung steht und wie viel Personal daraus theoretisch finanziert werden kann. Das ist eine ähnliche Situation wie bei den niedergelassenen Ärzten, die neben den Methadonpatienten auch andere Patienten behandeln. Von daher gibt es überhaupt keine Landesmittel in der Ambulanz, und es wird auch keinen Zuschuss geben. Im Moment werden in Dortmund sieben Stellen für Sozialarbeiter vom Land gefördert. Zu den Kennzahlen ist zu sagen, dass die Schlagkraft des Dienstes immer abhängig ist von der Anzahl der Mitarbeiter, d.h. wenn z.B. im Alkoholbereich die Anzahl der Hausbesuche gesteigert werden konnte, hängt das mit besetzten Stellen und mit einer Aufstockung zusammen. Auch die Anzahl der Hausbesuche und Sprechstundenkontakte haben hauptsächlich etwas damit zu tun, wie viel Mitarbeiter zur Verfügung stehen. Jeder hat ungefähr 120 Fälle in der Betreuung, und bei einem Krankenstand ergibt es sich zwangsläufig sehr schnell, dass nur noch die Notfall- und Krisenversorgung sichergestellt werden kann.

Frau Weyer (SPD) ruft in Erinnerung, dass es Einrichtungen für ambulant betreutes Wohnen bereits gibt. Der LWL unterhält eine Einrichtung in Brackel, und vor ein paar Wochen wurde dem LWL der Bescheid übergeben, dass an der Allerstraße ein Haus für beeinträchtigte und demenzerkrankte ältere Menschen errichtet wird.

Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ist der Sozialpsychiatrische Dienst ein ganz wichtiger Baustein im Versorgungssegment der Stadt. Es wird viel und wichtige Arbeit geleistet, gerade für Patienten, die sonst häufig außen vor bleiben. Dafür dankt er herzlich. Die Sozialarbeiterstellen bezahlt das Land im Übrigen schon seit langem, wird das auch weiter tun, und es besteht im Moment auch nicht die Gefahr des Abbaus. Das hat seine Fraktion schon im Vorfeld geklärt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) legt dar, dass die Mittel in der Sucht- und Drogenhilfe pauschaliert ist. Die Kommunen verteilen das wiederum weiter. Der definitive Schlüssel, wie das auf Dauer verteilt wird, steht aber noch nicht fest.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt den Bericht des Sozialpsychiatrischen Dienstes zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12500-08)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt die Verwaltungsvorlage zur Kenntnis.

zu TOP 6.2
Soziale Stadt NRW
Nordstadt
Tafelhaus, Dortmunder Tafel e.V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11815-08)

Herr Taranczewski (SPD) wundert sich, dass diese Vorlage alle Jahre wieder auf der Tagesordnung erscheint, obwohl der Ausschuss bereits 2006 und auch 2007 dazu erhebliche Bedenken geäußert hat. Der Einfachheit halber verweist er auf die entsprechenden Protokollauszüge (ASFG-Sitzung am 28.11.06 unter TOP 5.1 zu Drucksache-Nr. 06825-06 bzw. ASFG-Sitzung am 06.02.07 unter TOP 5.1 zu Drucksache Nr. 07375-06) und stellt fest, dass sich hier fundamental überhaupt nichts geändert hat. Er weist erneut auf die Doppelstrukturen in der Angebotspalette hin, die in der Nordstadt zu Hauf vorhanden sind. Die Möglichkeit, dass Kinder jetzt morgens und mittags zum Essen kommen können, hält er aus zwei Gründen „für einen Witz“, zum einen befindet sich noch nicht einmal eine Schule in unmittelbarer Nähe, zum anderen gibt es ja, mit freundlicher Unterstützung des Landes, das Programm „Kein Kind ohne Mahlzeit“, das in den Grundschulen im überwiegenden Maße für Kinder aus SGB II-Familien sorgt. Er bezweifelt auch, dass mit den Wohlfahrtsverbänden gesprochen worden ist, wie man sich einigen kann, denn dann wäre schon im Vorfeld klar geworden, dass diese Beratungsstelle eigentlich niemand braucht. Das soll kein Affront gegen die Dortmunder Tafel sein, die einen wichtigen sozialen Beitrag leistet. Die Notwendigkeit auf dem Beratungssektor tätig zu werden, erschließt sich ihm allerdings nicht, insoweit würde die SPD-Fraktion das Vorhaben, wenn denn eine Empfehlung abzugeben wäre, auf keinen Fall unterstützen.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass als Tischvorlage ein Schreiben von Frau Schobert an den OB verteilt wurde, in dem diese für die Wohlfahrtsverbände Bedenken äußert. Es ist daher wichtig, dass spätestens zur BV-Sitzung Antworten darauf vorliegen, damit dort sachgerecht beschlossen werden kann.

Für Herrn von Kölln (Caritas-Verband) wurde die Vorlage nach dem Motto „alter Wein in neuen Schläuchen“ erstellt. Auch sein Verband hat sich damals schon in ähnlicher Weise dazu geäußert. Er möchte erneut darauf hinweisen, dass der Caritas-Verband in der städtischen Besitzung Osterlandwehr genau schräg gegenüber seit 10 Jahren das Bernhard-März-Haus unter dem Stichwort „Beratung, Begegnung, Bildung“ betreibt und eine Vielzahl von Angeboten macht, die hier in der Vorlage jetzt plötzlich von der Tafel angeboten werden sollen. In Gesprächen mit der Tafel wurde darauf hingewiesen, dass es wichtig ist, die ominösen Parallelstrukturen, die alle immer beklagen, zu vermeiden. Damals wurde die Zusage erteilt, dass wenn etwas Neues aus dem Bereich Dortmunder Tafel kommt, dieses auch in enger Abstimmung mit den Akteuren der Nordstadt abgesprochen wird. Leider ist das, zumindest was diese Vorlage betrifft, nicht geschehen.

Herr Dreiskämper (Planungsamt) entgegnet, dass es am 25.9.07 ein Gespräch gegeben hat, an dem auch die Caritas teilgenommen hat. Zu diesem Gespräch waren alle in der Nordstadt tätigen Wohlfahrtsverbände eingeladen. Das Konzept ist anschließend allen zugeleitet worden, um ihnen Gelegenheit zu geben, noch Einfluss nehmen zu können. Weitere Gesprächsangebote der Dortmunder Tafel sind nicht angenommen worden. Insofern ist es nicht ganz richtig, dass es keinerlei Kommunikation gegeben hat. Es hat sich allerdings sehr schwierig gestaltet, weil die Gesprächsbasis zwischen der Dortmunder Tafel und anderen Trägern offensichtlich gestört ist. Insgesamt geht es bei der Vorlage um den Aufbau einer sozialen Infrastruktur, die im Ergebnis keine Betriebssubventionen zur Folge hat, weil alle Angebote auf ehrenamtlicher Basis stattfinden. Schwerpunkte sind die Frühstücks- und Mittagstischangebote für Kinder, Raumangebote für Nachbarschaftsarbeit und Zielgruppen, Freizeitangebote insbesondere, aber nicht nur für Jugendliche. Da gibt es sicher in den Randbereichen Überschneidungen, allerdings sind Beratungs- und Schulungsangebote, die bei der ersten Vorlage die größten Kritikpunkte von Seiten der anderen Träger ausgelöst haben, herausgenommen worden. Es geht auch nicht mehr um dasselbe Gebäude. Dieses Gebäude ist extra ausgewählt worden, um bestimmte Angebote möglich zu machen, insbesondere in der Jugendarbeit. Insofern ist es auch nicht die gleiche Vorlage wie vor Jahren.

Frau Rabenschlag (Diakonisches Werk) ist irritiert. Als Sprecherin der Arbeitsgemeinschaft der Wohlfahrtsverbände legt sie Wert auf die Festsstellung, dass es im letzten Jahr zwar eine Einladung gegeben hat, die aber dermaßen kurzfristig kam, dass man nicht teilnehmen konnte. Darauf wurde in der Rückmeldung auch hingewiesen, danach hat es keinerlei Kontakte mehr gegeben. Deshalb entsprechen die Beschreibungen der Planungsverwaltung zu der Fragestellung, wie Kontakt und Austausch gesucht worden ist, nicht den Tatsachen. Dass die Beziehungen gestört sind, würde sie gar nicht so beschreiben wollen. Die Tafel hält in Dortmund ein wichtiges Angebot vor, das kann sie durchaus unterstützen. Aber in der Vorlage wird etwas völlig anderes beschrieben, und die Tatsache, dass das Konzept im Prinzip in gleicher Form wieder aufgelegt wird, ist ihrer Meinung auch berechtigt kritisiert worden. Mit Hinweis auf den Brief von Frau Schobert bemängelt sie, dass in der Fragestellung, wie man mit Anträgen umgeht, deutlich mit zweierlei Maß gemessen wird. Das ist für sie nicht nachvollziehbar. Ebenso wenig kann sie formal nachvollziehen, wie das Entscheidungsverfahren läuft, wenn nicht der Fachausschuss beschließt, sondern die BV.

Frau Schobert (DPWV) fragt sich, wer die Wohlfahrtsverbände sind, die in der Nordstadt tätig sind. Ihr Wohlfahrtsverband ist stadtweit, und damit auch für die Nordstadt tätig, hat aber keine einzige Einladung bekommen. Der Hinweis, dass Gespräche gestört sind, zeigt für sie ganz deutlich die Notwendigkeit, den Kommunikationsprozess noch einmal anderweitig anzupacken. Aus ihrer Sicht liegt die Behandlung dieser Belange in originärer Kompetenz des Sozialausschusses. Von daher hätte sie sich gewünscht, dass die Dezernate deutlicher zusammenarbeiten und es zu einer gemeinsamen Vorlage gekommen wäre. Dann wäre sicherlich auch der übliche Weg, nämlich mit den Akteuren zu reden, eher eingehalten worden.

Frau Unger (Vorsitzende, B’90/Die Grünen) bittet, schon im Vorfeld protokollarisch festzuhalten, was der Ausschuss dazu meint und darüber auch die nachfolgenden Gremien zu unterrichten. Sie bedauert, dass die Tafel als wirklich wichtige Einrichtung hier in Dortmund jetzt im Jahresrhythmus so negativ in Erscheinung tritt. Das wird im Grunde deren Image nicht gerecht, ist aber mit dieser Vorlage natürlich selbst verursacht. Von daher kann man nur darauf vertrauen, dass die Unklarheiten im weiteren Verfahren ausgeräumt werden können, oder dass die Vorlage endgültig in der Versenkung verschwindet.


7. Anfragen / Anträge

zu TOP 7.1
Qualitative Weiterentwicklung der offenen Seniorenarbeit in Begegnungsstätten
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12400-08)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12400-08-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion B’90/Die Grünen an:

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fordert die Verwaltung auf, die Ergebnisse der trägerübergreifenden Arbeitsgruppe darzustellen und zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen, um damit den mehrjährigen Reformprozess der kommunalen Seniorenarbeit vorläufig zum Abschluss zu bringen.

zu TOP 7.2
Auswirkungen der Wohngeldreform auf den Sozialleistungsbezug in Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12456-08)
Gemeins. Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12456-08-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

zu TOP 7.3
Arbeitslosenzentrum Dortmund
Gemeins. Vorschlag zur TO (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12553-08)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 12553-08-E1)
Gemeins. Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion u. Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 12553-08-E2)

Herr Taranczewski (SPD) und Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) begründen den gemeinsamen Antrag ausführlich, machen deutlich, für wie wichtig sie das Arbeitslosenzentrum halten und wie sehr sie sich wünschen, dass es eine Möglichkeit gäbe, das fortzuführen. Daher bitten sie um Zustimmung zu ihren Vorschlägen..

Herr Offermann (CDU) möchte wissen, wie weit die Gespräche gediehen sind und hat deshalb eine Bitte um schriftliche Stellungnahme vorgelegt.

Auch Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ist von der wichtigen Arbeit der Arbeitslosenzentren überzeugt. Er geht allerdings davon aus, dass die geleistete Arbeit Sozialarbeit ist und keine Arbeitslosen-beratung im herkömmlichen Sinne. Und da für Sozialarbeit die Stadt zuständig ist, beantragt er mündlich, den vorliegenden gemeinsamen Antrag wie folgt zu ändern:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit bedauert, dass durch jahrelange rot-grüne Misswirtschaft der Landeshaushalt so überschuldet ist, dass als Folge die Finanzierung der Stellen des Arbeitslosenzentrums jetzt vom Land ersatzlos gestrichen werden muss.
2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält die bisherigen Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums sowie der Beratungsstelle „Wendepunkt“ auch nach der haushaltsbedingten Streichung der Landesmittel für weiterhin unverzichtbar.
Der Ausschuss hat deshalb bereits im vergangenen Jahr die Bundesagentur für Arbeit und die JobCenterArge gebeten, gemeinsam mit dem Arbeitslosenzentrum Dortmund und dem Frauenzentrum nach Möglichkeiten zu suchen, die ausfallenden Landesmittel aufzufangen.
Der Ausschuss begrüßt, dass mittlerweile gemeinsam an einer solchen Lösung gearbeitet wird und empfiehlt dabei den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, mit der die bewährte unabhängige Arbeitsweise der Beratungsstellen unbürokratisch und kundenfreundlich sichergestellt wird.

3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass die psychosozialen und sozialrechtlichen Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund über die Beratungsleistungen der JobCenterArge hinausgehen und sich im Rahmen der Sozialarbeit die Stadt in der Pflicht sieht.

Dieser Änderungsantrag wird mit 13 Nein-Stimmen und 10 Ja-Stimmen abgelehnt.

Die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nimmt mit 13 Ja-Stimmen und 10 Nein-Stimmen folgenden gemeinsamen Antrag an:

Beschluss:

1. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit kritisiert die endgültige Streichung der Landesmittel zur Finanzierung der Arbeitslosenzentren und -beratungsstellen durch die CDU/FDP-Landesregierung.

2. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hält die bisherigen Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums sowie der Beratungsstelle „Wendepunkt“ auch nach der unverantwortlichen Streichung der Landesmittel für weiterhin unverzichtbar.
Der Ausschuss hat deshalb bereits im vergangenen Jahr die Bundesagentur für Arbeit und die JobCenterArge gebeten, gemeinsam mit dem Arbeitslosenzentrum Dortmund und dem Frauenzentrum nach Möglichkeiten zu suchen, die ausfallenden Landesmittel aufzufangen.
Der Ausschuss begrüßt, dass mittlerweile gemeinsam an einer solchen Lösung gearbeitet wird und empfiehlt dabei den Abschluss einer Kooperationsvereinbarung, mit der die bewährte unabhängige Arbeitsweise der Beratungsstellen unbürokratisch und kundenfreundlich sichergestellt wird.
3. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass die psychosozialen und sozialrechtlichen Beratungsleistungen des Arbeitslosenzentrums Dortmund über die Beratungsleistungen der JobCenterArge hinausgehen. Die Begründung der Landesregierung, die Beratungsleistungen der Arbeitslosenzentren seien mit Verweis auf die Argen entbehrlich, ist deshalb fachlich nicht nachzuvollziehen.
Der Fachausschuss fordert die Landesregierung auf, ihrer Begründung folgend mindestens die Beratungsleistungen, die über Zuständigkeiten der Argen hinausgeht, weiter zu fördern.

4. Der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit stellt fest, dass zur Fortführung der Arbeit des Arbeitslosenzentrums der bisherige Anteil der kommunalen Förderung in Höhe von 36.500 Euro jährlich im Doppelhaushalt 2008/2009 unabhängig von anderweitig getroffenen Vereinbarungen auch weiterhin zur Verfügung steht.
Zusätzlich werden dem Arbeitslosenzentrum auch zukünftig die bisherigen Räumlichkeiten mietfrei zur Verfügung gestellt.
5. Die Verwaltung wird aufgefordert, den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit nach Abschluss einer Kooperationsvereinbarung über den Ausgang der Gespräche zwischen der JobCenterArge und dem Arbeitslosenzentrum Dortmund umgehend zu informieren.

zu TOP 7.4
Sozialticket
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12520-08)
Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12520-08-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.




Die Vorsitzende dankt die Mitarbeit am heutigen Tage und schließt die öffentliche Sitzung um
18.25 Uhr.




U n g e r D a s k a l a k i s S t a h n k e
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin

Anlagen:


(See attached file: WAD neue Wege02.pdf)

(See attached file: 2008-08-26 Werkstatt Über den Teichen gGmbH.pdf)

(See attached file: Werkstätten Gottessegen.pdf)