Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Rates der Stadt


am 02.06.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 16:08 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 92 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
StD Stüdemann
StR’in Jägers
StR Lürwer
StR’in Schneckenburger
StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOAR Pompetzki

Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 28.04.2016

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015

Beschluss
(Drucksache Nr.: 03327-15)
3.2 Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)

Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03946-16)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 18.05.2016
(Drucksache Nr.: 03946-16)


6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

7. Schule

7.1 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West,
hier: Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Westfalen-Kolleg und Abendgymnasium zum Schuljahr 2016/17

Beschluss
(Drucksache Nr.: 04181-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-15)
hierzu -> Schreiben der Verwaltung vom 18.05.2016

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04401-16)

9.2 EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

9.3 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04480-16)
9.4 Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04447-16)

9.5 Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04616-16)

9.6 Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2016
(Drucksache Nr.: 04076-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04714-16)

10.2 Solidarität mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen Ratsmitgliedern in der Türkei
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04749-16)

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04763-16)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Schutz von Frauen in Sommerbekleidung auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04425-16)

11.1.2 Schutz von Frauen in Schwimmbädern vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04426-16)

11.1.3 Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03340-15)

11.1.4 Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04433-16)

11.1.5 Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04434-16)
11.1.6 In der Liste geschützer Naturdenkmale nicht aufgeführte ortsbildprägende Bäume, Alleen und Baumreihen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04429-16)

11.1.7 Beschilderung von Naturdenkmalen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04435-16)

11.1.8 Dortmunder Naturschutzgebiete als rechtsfreier Raum - Beispiel NSG Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04436-16)

11.1.9 Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04520-16)


Die Sitzung wurde von der stellvertretenden Vorsitzenden - Frau Bürgermeisterin Jörder - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Bürgermeisterin Jörder fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Gottwald (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Bürgermeisterin Jörder wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Bürgermeisterin Jörder schlug dem Rat der Stadt vor, den Tagesordnungspunkt
8.1 Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-15)
von der Tagesordnung abzusetzen, da die vorberatenden Ausschüsse noch keine Empfehlung an den Rat der Stadt ausgesprochen haben. Der Rat der Stadt billigte die Absetzung von der Tagesordnung.

Weiter machte Bürgermeisterin Jörder darauf aufmerksam, dass die Fraktion Die Linke & Piraten angekündigt hat, den Vorschlag zur Tagesordnung

10.3 Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04763-16)

zurückzuziehen. Da in gleicher Angelegenheit ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04763-16-E1) vom 01.06.2016 als Tischvorlage vorliegt, verständigte sich der Rat der Stadt darauf, die Angelegenheit auf der Tagesordnung zu belassen, damit die beantragte Umbesetzung vorgenommen werden kann.


Rm Monegel (CDU) stellte mündlich den Antrag zur Geschäftsordnung auf Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes

10.2 Solidarität mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen Ratsmitgliedern in der Türkei
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04749-16).
Rm Monegel sieht keinen Anlass für eine Befassung, da der Rat der Stadt als kommunales Parlament kein allgemeinpolitisches Mandat hat.

Rm Kowalewski (Die Linke & Piraten) sprach sich für den Antragsteller gegen den Geschäftsordnungsantrag aus, da u.a. gerade mit dem Umstand, dass Dortmund eine Städtepartnerschaft mit einer AKP-regierten Stadt in der Türkei eingegangen ist, man sich jetzt auch mit den daraus ergebenden Konsequenzen befassen müsse.

Anschließend stimmte der Rat der Stadt dem o.a. Geschäftsordnungsantrag auf Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes 10.2 mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) zu.


Ferner wies Bürgermeisterin Jörder darauf hin, dass der Ältestenrat in seiner vorangegangenen Sitzung, entsprechend der üblichen Praxis, den Umgang mit der generell vereinbarten Redezeitbeschränkung in der heutigen Ratssitzung erörtert hat.

Im Ergebnis sprach sich der Ältestenrat einstimmig dafür aus, dem Rat vorzuschlagen, dass die generell vereinbarte Redezeitbeschränkung von

3 Minuten pro Person und Tagesordnungspunkt
für die gesamte Sitzung gelten soll.

Nachdem sich Rm Münch (FBI) und Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) gegen eine Begrenzung der Redezeit aussprachen, beschloss der Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte und von Rm Münch (FBI) gem. § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die vom Ältestenrat vorgeschlagene Begrenzung der Redezeit auf drei Minuten pro Tagesordnungspunkt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 28.04.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Rates der Stadt am 28.04.2016 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Starke Quartiere - starke Menschen
hier: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03327-15)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) begründete sein Abstimmungsverhalten dahingehend, dass mit der Fortschreibung des Konzeptes nur kosmetische Korrekturen vorgenommen werden, die tatsächlichen Probleme im Stadtteil bzw. im Stadtbezirk allerdings nicht angesprochen werden.

Rm Schwinn (Bündnis 90/Die Grünen) hält es für erforderlich, dass auch weiterhin Fördergelder in sozial schwächere Stadtteile fließen.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung der AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Dortmund Nordstadt ab 2015. Er beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden. Für die Umsetzung der Projekte werden die Fachbereiche gemäß Ihrer Zuständigkeit dem Rat der Stadt Dortmund entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegen.

Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen) und Rm Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen) nahmen an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.


zu TOP 3.2
Wilhelm-Röntgen-Realschule; energetische Dach- und Fassadensanierung
hier: außerplanmäßige Mehrauszahlung 2016 in der Teilfinanzrechnung des virtuellen Amtes 75 (KInvFG)
Beschluss/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 04587-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt die gem. § 60 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung folgenden Inhalts:

Der Rat der Stadt Dortmund

1. beschließt gem. § 83 Abs. 2 GO NRW die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel zur Umsetzung der energetischen Dach- und Fassadensanierung an der Wilhelm-Röntgen-Realschule für 2016 in der Teilfinanzrechnung des Amtes 75 (KInvFG) in Höhe von 1.550.000 € auf der Finanzstelle 75W00307014081, Finanzposition 780800.
Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlungen in gleicher Höhe der Finanzstellen 75B00307014071, 75B00307014072 und 75W01013014033, jeweils Finanzposition 780800.

2. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Bereitstellung einer Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 1.028.627,18 Mio. € zu Lasten 2017.
Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 75B00307014071, Finanzposition 780800.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2017 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Anpassung nach dem Verfahren zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen.

Die für die Maßnahmen Dachsanierung Wilhelm-Röntgen- Realschule bestehende Instandhaltungsrückstellung von 730.000 € wird in 2016 ertragswirksam aufgelöst.

Per Saldo wird die Ergebnisrechnung 2016 mit 73.000 € entlastet.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark in Datteln
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04153-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 18.05.2016 vor:

Hierzu lag eine Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04153-16-E1) vor.

sB Englender stellte ergänzend dazu die Frage, auf welche Weise die Wertsteigerungen von Teilflächen, zu deren Abführung an die VGV an die newPark verpflichtet werden soll, ermittelt und welcher Gutachter dies ermitteln wird.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Sitzung des Rates schriftlich vorgelegt werden.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

Hierzu lag dem Rat der Stadt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 27.05.2016 vor:

„ … Zu den Fragen der CDU Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:

1. Wer sind die Gesellschafter der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH?
Der Kreis Recklinghausen hat die Vestische Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH (VGV) zum Ankauf der Flächen gegründet. Er ist der einzige Gesellschafter.

2. Wie ist die Stadt Dortmund dort vertreten? Wenn sie nicht vertreten ist, warum
nicht?

Die Stadt Dortmund ist an der Vestischen Grunderwerbs- und Vermögensgesellschaft für den Kreis Recklinghausen mbH nicht beteiligt, sowie - mit Ausnahme des Kreises Recklinghausen - kein anderer Gesellschafter der newPark GmbH.
Aufgrund der endgültigen Ablehnung der Landesbürgschaft durch die Landesregierung konnte die newPark GmbH nicht mehr als Käuferin der Flächen auftreten. Aus diesem Grund wurde die Grunderwerbsgesellschaft VGV gegründet.

Die VGV ist eine reine Grundstücksbevorratungsgesellschaft. Die operative Erschließung und Vermarktung der Flächen obliegt ihr gemeinsam mit der newPark GmbH. Durch die Beteiligung an der newPark GmbH werden die regionalen Partner in die Entscheidungen der Projektgesellschaft eingebunden.
3. Was bedeutet die „förderrechtskonforme Vermarktung von Flächen“?
Die förderrechtskonforme Vermarktung ist gewährleistet, wenn:
o die geförderten Flächen ausschließlich zum Marktpreis an den besten Bieter im Einklang mit der Mitteilung der Europäischen Kommission betreffend Elemente staatlicher Beihilfen bei Verkäufen von Bauten oder Grundstücken durch die öffentliche Hand nach öffentlichen Verkaufsbemühungen veräußert werden; und
o die geförderten Flächen im Rahmen der unter Nr. 1 genannten Verkaufsbemühungen zielgerichtet und vorrangig förderfähigen Unternehmen zur Verfügung gestellt werden bzw. im Rahmen der gutachterlichen Marktpreisermittlung nach Nr. 1 förderfähige Unternehmen betrachtet werden. Förderfähige Unternehmen sind solche, die den Primäreffekt nach den Bestimmungen der Gemeinschaftaufgabe zur "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) erfüllen und nicht von der Förderung ausgeschlossen sind und
o wenn alle weiteren für die Vermarktung relevanten Regelungen aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid für die Erschließung eingehalten werden.
4. Welche Unternehmen erfüllen den Primäreffekt und sind nicht von der Förderung ausgeschlossen?

Der ‚Primäreffekt’ gilt als gegeben, wenn der Antragsteller seine Produkte oder Dienstleistungen überwiegend überregional (d.h. außerhalb eines Radius von 50 km von der Gemeinde, in der die Betriebsstätte angesiedelt ist) absetzt.

Es handelt sich um Betriebsstätten, in denen überwiegend Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die in einer sogenannten Positivliste genannt werden. Die Liste ist als Anlage beigefügt. (Anmerkung: Die Liste ist als Anlage der Niederschrift beigefügt.)
5. Ist die aktuelle rechtliche und vertragliche Konstruktion (Kooperationsvertrag mit der VGV) noch mit dem Ratsbeschluss vom 27.05.2010 vereinbar?
Am 27.05.2010 hat der Rat der Stadt der 15 % - Beteiligung an der newPark Planungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH zugestimmt.
Zwischenzeitlich haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen geändert, so dass die in dem Ratsbeschluss vom 24.11.2011 genannten Bedingungen (Höhe des Kaufpreises und die Ablehnung der Landesbürgschaft) nicht mehr eingehalten werden konnten.

Die aktuelle Konstruktion ändert nichts an der Vorgabe des Rates vom 27.05.2010, dass mit dem Beginn der Erschließungsphase ein neuer Beschluss des Rates erforderlich ist, der die Finanzierung der nächsten Phase regelt. Hier hat die Stadt Dortmund die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie an der weiteren Entwicklung teilnehmen möchte.

6. Wie lauten die Vereinbarungen zwischen der VGV und der newPark GmbH hinsichtlich der Verteilung des für den Verkauf von Flächen erzielten Kaufpreises?

VGV erhält den Kaufpreis von dem Investor (Erwerber des Grundstücks).
Wenn und soweit der bei der Veräußerung erzielte Kaufpreis den von der VGV ursprünglich selbst entrichteten Kaufpreis zuzüglich förderfähiger Nebenkosten und Grunderwerbsnebenkosten überschreitet, wird die VGV den übersteigenden Betrag an die newPark auf der Grundlage einer Berechnungsformel zur Kaufpreisaufteilung auszahlen. Dieser Betrag umfasst etwaige Wertsteigerungen der Grundstücke, soweit diese nicht zur Refinanzierung der förderfähigen Nebenkosten und den Grunderwerbsnebenkosten der VGV dienen.

Restflächen dürfen von der VGV an Dritte veräußert werden, wenn feststeht, dass sie nicht mehr zu Realisierung von Teilbebauungsplänen in Datteln und Waltrop benötigt werden.
7. Welche weiteren für die Vermarktung relevanten Regelungen aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid müssen für die Erschließung eingehalten werden?

Ein Förderantrag für die Erschließungsphase kann erst nach Abschluss der Planungsphase gestellt werden, wenn geklärt ist wie die zukünftige Planung des Gebietes aussehen wird. Aus diesem Grund können zum jetzigen Zeitpunkt, Regelungen die sich aus dem noch zu erlassenden Zuwendungsbescheid ergeben werden, noch nicht genannt werden.

8. Um was für einen Zuwendungsbescheid handelt es sich dabei?
Siehe Antwort zu Frage 7.

9. Vor dem Hintergrund eines nunmehr höheren Kaufpreises: Werden die bislang von der Wirtschaftsförderung Dortmund für die Erschließung zurückgestellten Finanzmittel in Höhe von 195.000 Euro auch zukünftig zur Realisierung des Projektes (Erschließung/Vermarktung) ausreichen oder besteht hier mit Blick auf die zukünftige Finanzierungsstruktur bzw. grundsätzliche weitere Teilnahme am newPark-Projekt das Risiko der Erhöhung? Wenn ja, in welcher Höhe?
Nach Abschluss der Planungsphase und mit Beginn der Erschließungsphase wird die newPark GmbH einen Finanzierungsplan / Wirtschaftsplan vorlegen, in dem die zukünftig erforderlichen Kosten benannt werden. Hierzu ist ein weiterer Ratsbeschluss erforderlich, der die Finanzierungsstruktur bzw. die grundsätzliche weitere Teilnahme der Stadt Dortmund am newPark-Projekt regeln wird. Zurzeit kann über die Höhe der zukünftig anfallenden Kosten keine Aussage getroffen werden.

Zusätzlich möchte ich folgende Anfrage der Fraktion Bündnis90/Die Grünen beantworten, die in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung am 18.05.2016 gestellt wurde:

Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellte ergänzend die Frage, auf welche Weise die Wertsteigerungen von Teilflächen, zu deren Abführung die VGV an die newPark verpflichtet werden soll, ermittelt werden und welcher Gutachter dies ermitteln wird.

Eine Wertsteigerung tritt mit Durchführung von Erschließungsmaßnahmen ein. Diese wird durch einen Gutachter festgelegt. Die VGV wird den übersteigenden Betrag an die newPark auszahlen (siehe Antwort Frage 6).

Weiterhin wird im Kooperationsvertrag zwischen VGV und newPark GmbH unter § 4 Rechte und Pflichten der Parteien, Absatz (2) folgendes geregelt:

„Die VGV ist verpflichtet, Wertsteigerungen von Teilflächen, die bis zum Ablauf der Zweckbindungsfrist nicht veräußert werden konnten, an die newPark abzuführen. Hierzu ist im Zuge der abschließenden Überprüfung der Vermarktungsüberschüsse ein aktuelles Verkehrsgutachten heranzuziehen (Nr. 5.3.2 Abs. 5 RWP- Infrastrukturrichtlinie vom 10.03.2016)." Hier heißt es: Mit Ablauf der Zweckbindungsfrist erfolgt eine abschließende Überprüfung der Vermarktungsüberschüsse. Hierbei werden neben den tatsächlich erzielten Verkaufserlösen auch die Verkehrswerte der bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht veräußerten (Teil-)Flächen berücksichtigt.“

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht es als wichtig an, dass das Projekt newPark in Datteln weiterhin positiv begleitet wird, da er in dem Projekt, mit entsprechender Beteiligung, eine Chance für Dortmund sieht.

Der Rat der Stadt nahm den Sachstand zum interkommunalen Gewerbegebiet newPark zur Kenntnis.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Kommunale Arbeitsmarktstrategie 2020
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03946-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 18.05.2016 vor:

Es lag folgende Überweisung aus der Sitzung des Rates am 28.04.2016 vor:
„Dem Rat der Stadt lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sondersitzung der Ausschüsse für Arbeit, Soziales und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 26.04.2016 vor:

„Zu diesem Tagesordnungspunkt liegt folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) vor:

Die deutsche Wirtschaft befindet sich im Aufschwung. Konsum, Beschäftigung und Wertschöpfung wachsen seit nun mehr acht Jahren kontinuierlich. Doch noch immer ist der Befund auf den kommunalen Arbeitsmärkten eindeutig: Dieser Aufschwung geht an den Langzeitarbeitslosen in Deutschland weitgehend vorbei. Trotz einer rekordverdächtig hohen Zahl an sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen, geht die Zahl der Langzeitarbeitslosen nicht zurück.
Der wesentliche Grund für diese Fehlentwicklung ist der strukturelle Verlust des sogenannten Helferarbeitsmarkts, also des Arbeitsmarktes für geringqualifizierte Helfertätigkeiten in Deutschland. Die Folge ist, dass Menschen mit einer niedrigen Grundqualifizierung kaum oder häufig gar keine Chance haben in eine reguläre, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu gelangen. Diese Entwicklung, verstärkt durch die Reduzierung von Eingliederungsmitteln für die Arbeit des Jobcenters, hat auch in Dortmund zu einer verfestigten Langzeitarbeitslosigkeit geführt. Diese wiederum führt zu einem Potentialverlust für den Wirtschaftsstandort Dortmund, zu einem Anstieg der Bedürftigkeit und damit letztlich auch zu einer hohen Kostenquote der Sozialleistungen im Dortmunder Haushalt.
Auf der Dortmunder Arbeitsmarktkonferenz 2016 stellte die Bundesarbeitsministerin fest, dass eine verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit keine Dortmunder Besonderheit, sondern ein nationales Phänomen sei. Aus diesem Grunde brauchen wir neben einer Kommunalen Arbeitsmarktstrategie dringend eine nationale Initiative für eine grundsätzliche Neuorientierung in der Arbeitsmarktpolitik.

Mit Hilfe eines kommunalen Arbeitsmarktfonds sollen Einfacharbeitsplätze für arbeitsmarktferne Personen bei verschiedensten Arbeitgebern der öffentlichen Hand, bei gemeinnützigen Trägern und der Privatwirtschaft geschaffen werden.
Die Ausschüsse für Soziales, Arbeit und Gesundheit sowie für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfehlen dem Rat vor diesem Hintergrund den Bund aufzufordern:

1. Bundesweite Modellprojekte zur Einführung eines kommunalen Arbeitsmarktfonds aufzulegen. Dieser kommunale Arbeitsmarktfonds muss mit Mitteln des Bundes ausgestattet und als Ergänzung zum kommunalen Investitionsprogramm aufgebaut werden. Die Mittel sollten aus den Infrastrukturprogrammen und aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Tauschs gespeist werden.

2. Aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds Maßnahmen für einen dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektor unter Einbeziehung der Privatwirtschaft zu entwickeln. Auch die berufliche Integration von Migranten und Flüchtlingen ist dabei zu berücksichtigen. Dortmund ist im Rahmen solcher Modellprojekte als Pilot zu berücksichtigen.

3. Die Reduzierung der Eingliederungsmittel ist über die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wieder auszugleichen.

Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen Arbeitsmarktfonds.“
Sowohl die Vorlage der Verwaltung als auch der Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion wird nach ausführlicher Diskussion ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.“
Die Befassung der Angelegenheit wurde unter Feststellung der Tagesordnung in die Sitzung des Rates der Stadt am 02.06.2016 geschoben.“

Darüber hinaus lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E4) vor:
„In Dortmund ist die Zahl der Langzeitarbeitslosen von 2010 (37.144 Personen) bis 2015 (37.414 Personen) annähernd gleich geblieben, obwohl seitdem viele Aktivitäten und Projekte seitens der Stadt, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters im Bereich der kommunalen Arbeitsmarktstrategie sowohl mit städtischen Mitteln, als auch überwiegend mit Bundesmitteln in diesen Jahren durchgeführt worden sind.
Obwohl sich die deutsche Wirtschaft in einem Aufschwung befindet und Dortmund steigende Zahlen im Bereich der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten vorweisen kann, können die Langzeitarbeitslosen in Dortmund nicht von diesen Prozessen profitieren.

Diskutiert und auch im Rahmen der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 vorgesehen, ist die Erschaffung und Bedienung eines sog. dritten, also kommunalen bzw. öffentlich geförderten Arbeitsmarktes durch die Akquirierung weiterer finanzieller Mittel des Bundes sowie die Auflegung eines hierzu zu verwendenden Fonds aus Bundesmitteln.


Vor diesem Hintergrund fasst der Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet von der Arbeitsverwaltung, sprich der Agentur für Arbeit und den Jobcentern im Bereich der in den Jahren 2010 – 2015 kommunal verwandten Mittel auf Initiative (Auftrag) der Bundesregierung eine detaillierte Evaluierung und Bewertung der bestehenden Arbeitsmarktinstrumente, bevor neue Finanzmittel für weitere Maßnahmen in der Arbeitsmarktpolitik eingesetzt oder Fonds hierzu aufgesetzt werden.

2. Der Rat der Stadt Dortmund erwartet bei allen zukünftigen Arbeitsmarktstrategien, dass neben der reinen Beschäftigung auch die Fortbildung und Qualifizierung im Vordergrund steht, um vor allem für Langzeitarbeitslose und jugendliche Arbeitslose unter 25 Jahren größere Chancen auf dem 1. Arbeitsmarkt zu generieren. Es muss oberste Priorität sein, auch arbeitssuchenden Personen, die über die zukünftige Arbeitsmarktinstrumente eine Beschäftigung im sogenannten Helferarbeitsmarkt annehmen, während dieser Maßnahme so zu qualifizieren und auszubilden, dass die Chance für sie besteht, eine Beschäftigung im sogenannten Arbeitsmarkt für Fachkräfte zu finden.

3. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Initiative der Stadtverwaltung, die bislang wenig genutzte Schnittstelle von Kommune und Arbeitsverwaltung weiter auszubauen, um durch die unterschiedlich bestehenden Netzwerke und den Schulterschluss aller Akteure am Arbeitsmarkt noch weitere örtliche Unternehmen mit der Arbeitsverwaltung zu verbinden, um so den Pool von Angebot und Nachfrage effektiver nutzen zu können. Dabei muss aber durch Implementierung von bspw. Kontrollgremien strikt darauf geachtet werden, dass Verdrängungseffekte zum regulären Arbeitsmarkt vermieden werden.“



Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Linke und PIRATEN sowie bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion Alternative für Deutschland den o. g. Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion zu beschließen.

Darüber hinaus empfiehlt der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei Enthaltung der Fraktion Alternative für Deutschland den o.g. Zusatz-/ Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion abzulehnen.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme Fraktion Alternative für Deutschland und bei Enthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Durchführung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS
2020) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte zu
entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.“

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) begründete seine Zustimmung mit der Erkenntnis, dass in Dortmund, trotz aller Bemühungen, auch weiterhin mit einem hohen Sockel an langzeitarbeitslosen Menschen zu rechnen ist. Weiter sprach sich Rm Langhorst für einen Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik hin zu einem sozialen Arbeitsmarkt, bei einer auskömmlichen Finanzierung durch den Bund, aus.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sprach sich für eine bessere Qualifizierung statt Alimentierung aus, um betroffenen Menschen eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen. Aus Sicht seiner Fraktion sind gerade die Teile “sozialer Arbeitsmarkt“ und “Daueralimentierung“, im Vergleich zur Qualifikation, in der vorliegenden kommunalen Arbeitsmarktstrategie zu stark gewichtet.

Rm Baran (SPD) sieht in der Vorlage einen Schritt in die richtige Richtung, wobei die Arbeitsmarktstrategie mit der Aufgabe und der Zeit wachsen müsse. Weiter wies Rm Baran darauf hin, dass der vorliegenden Antrag seiner Fraktion, im Sinne einer Resolution, als Aufforderung an den Bund anzusehen ist. Vor dem Hintergrund, dass der Antrag nicht in die vorliegende Vorlage einfließen oder diese verändern soll warb Rm Baran um Zustimmung für ein möglichst breites Bündnis für Beschäftigungsförderung.

Rm Garbe (AfD) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion mit Verweis auf die Zuständigkeit des Bundes. Die wenigen vorliegenden Zahlen zeigen, dass es so gut wie keinen Übergang in den ersten Arbeitsmarkt gibt und somit viel Geld ohne entsprechenden Output investiert wurde. Weiterhin hält Rm Garbe die Anbindung der Thematik bei der Wirtschaftsförderung für falsch.

Rm Penning (CDU) wies darauf hin, dass die Frage nach der Finanzierung dieses Arbeitsmarktes auf Bundesebene geklärt werden müsse und führte weiter an, dass die Einrichtung eines sozialen Arbeitsmarktes mit der Vorlage in concreto nicht verbunden ist, da zunächst die Finanzierung zu klären sei. Vor der Eröffnung neuer Töpfe bzw. neuer finanzieller Ströme müsse geprüft werden, ob die bislang angewandten Strategien gegriffen haben. Im Sinne der Verhinderung von Langzeitarbeitslosigkeit signalisierte Rm Penning die Zustimmung seiner Fraktion zur Verwaltungsvorlage, jedoch Ablehnung des vorliegenden Resolutionsentwurfes.

Rm Reigl (Die Linke & Piraten) wies darauf hin, dass das mit dem Start der ersten kommunalen Arbeitsmarktstrategie in 2010 formulierte Ziel, die Arbeitslosenquote von 13,3 % auf unter 10 % zu senken, verfehlt wurde. Da bei einer Arbeitslosenquote von 11,8 % im Dezember aber ein Teilerfolg erzielt werden konnte befürwortet es Rm Reigl, wenn die kommunale Arbeitsmarktstrategie generalüberholt und neu aufgelegt wird. So können bisherige Fehler erkannt und behoben werden. Die Zustimmung zur Vorlage begründete Rm Reigl mit dem Wunsch nach einer zukünftigen Arbeitsmarktstrategie, die den Menschen langfristige und nachhaltige Perspektiven bietet und von der möglichst viele Menschen, trotz individueller Vermittlungshemmnisse, profitieren.

Bezug nehmend auf den zur Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung gestellten CDU-Antrag verwies Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) auf eine Stellungnahme des Jobcenters im Trägerausschuss, wonach die Integration von Langzeitarbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt nicht valide gemessen werden kann.

Rm Klink (Die Linke & Piraten) hält den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor für sinnvoll und mutmaßlich für die einzige reale Chance, die verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit, die sich durch die zunehmende Digitalisierung weiter ausweiten wird, zu bekämpfen.

Rm Waßmann (CDU) wies darauf hin, dass von Seiten des Jobcenters eingeräumt wird, dass man nicht evaluiert bzw. keine Nachhaltigkeit von Programmen, länger als 6 Monate, überprüft. Darüber hinaus dürfe nicht vergessen werden, dass die gesetzlich definierte Aufgabe von Arbeitsagentur und Jobcenter ist, arbeitslose Menschen in den ersten Arbeitsmarkt zu bringen. Insofern sieht Rm Waßmann eine Evaluierung als wertvoll und gewinnbringend für die weiteren Diskussionen an.

Rm Taranczewski (SPD) hält eine Evaluierung nicht für möglich, da die Voraussetzungen so grundsätzlich verschieden sind, dass keine plausiblen Ergebnisse erzielt werden können. Weiter wies Rm Taranczewski darauf hin, dass man auf kommunaler Ebene tagtäglich erleben könne, dass Menschen aufgrund von Vermittlungshemmnissen keine Chance haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vom 18.05.2016 und entsprechender Berücksichtigung des Abstimmungsverhaltens zum o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1) mehrheitlich gegen die Stimmen der AfD-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

- Der Rat beschließt mehrheitlich die Durchführung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie 2020 (KAS 2020) und beauftragt die Verwaltung, für die bezeichneten Themenfelder zentrale Projekte zu
entwickeln, dem Rat zur Entscheidung vorzulegen und anschließend umzusetzen.

- Zusatz-/Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 03946-16-E1):

Der Rat der Stadt fordert den Bund auf:

1. Bundesweite Modellprojekte zur Einführung eines kommunalen Arbeitsmarktfonds aufzulegen. Dieser kommunale Arbeitsmarktfonds muss mit Mitteln des Bundes ausgestattet und als Ergänzung zum kommunalen Investitionsprogramm aufgebaut werden. Die Mittel sollten aus den Infrastrukturprogrammen und aus Mitteln des Passiv-Aktiv-Tauschs gespeist werden.

2. Aus dem kommunalen Arbeitsmarktfonds Maßnahmen für einen dauerhaft öffentlich geförderten Beschäftigungssektor unter Einbeziehung der Privatwirtschaft zu entwickeln. Auch die berufliche Integration von Migranten und Flüchtlingen ist dabei zu berücksichtigen. Dortmund ist im Rahmen solcher Modellprojekte als Pilot zu berücksichtigen.

3. Die Reduzierung der Eingliederungsmittel ist über die Haushaltsjahre 2017 und 2018 wieder auszugleichen.

Gleichzeitig fordert der Rat der Stadt Dortmund die Dortmunder Bundestagsabgeordneten auf, die Initiative für einen kommunalen Arbeitsmarktfonds bei der Bundesregierung zu unterstützen.
Darüber hinaus erwartet der Rat der Stadt Dortmund von der nordrhein-westfälischen Landesregierung eine entsprechende Bundesratsinitiative für einen solchen kommunalen Arbeitsmarktfonds.




6. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -


7. Schule

zu TOP 7.1
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West,
hier: Zusammenführung der beiden Weiterbildungskollegs Westfalen-Kolleg und Abendgymnasium zum Schuljahr 2016/17
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04181-16)

Rm Brück (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte) hält es für bedauerlich, dass die Entwicklung dazu beiträgt, dass das Dortmunder Abendgymnasium seine Eigenständigkeit verlieren soll und von Seiten der Stadt scheinbar keine Programme entworfen wurden, mehr Menschen zu ermutigen, den zweiten Bildungsweg am Abendgymnasium anzutreten.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt gemäß § 81 Schulgesetz NRW (SchulG) die Zusammenführung der Weiterbildungskollegs Westfalen-Kolleg und Abendgymnasium und die hiermit schulrechtlich erforderliche

- Auflösung des Weiterbildungskollegs Abendgymnasium zum Schuljahresende 2015/16 (31.07.2016),

- die Errichtung des Bildungsgangs „Abendgymnasium“ am Westfalenkolleg zum Schuljahr 2016/17 (01.08.2016),

- die Einrichtung einer Dependance des Westfalenkollegs am Standort Möllerstraße 3.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Änderung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zur Erstattung von Elternbeiträgen aufgrund streikbedingter Schließungszeiten.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03359-15)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Satzungsänderung der Sparkasse Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04401-16)

Rm Garbe (AfD) befürwortet die Satzungsänderung ausdrücklich, da sie die Möglichkeit bietet, dass die Sparkasse künftig mit weniger als vier Vorständen auskommt.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die in der Begründung dargestellte Änderung der Satzung für die Sparkasse Dortmund.


zu TOP 9.2
EDG Holding GmbH - Anpassung der rechtlichen Verhältnisse an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW zur Arbeitnehmermitbestimmung in fakultativen Aufsichtsräten
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04466-16)

Der Rat der Stadt nahm den Abschluss eines Beherrschungsvertrages zwischen der EDG Holding GmbH und der EDG Entsorgung Dortmund GmbH und die damit verbundene Veränderung des Rechtsstatus des Aufsichtsrates der EDG Holding GmbH zu einem gesetzlich vorgeschriebenen Organ der Gesellschaft zur Kenntnis. Zudem nahm er zur Kenntnis, dass aus diesem Grund bis auf weiteres kein Wahl- und Bestellungsverfahren nach § 108 a GO NRW für die EDG Holding GmbH vorgesehen ist.


zu TOP 9.3
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015 - Redaktionelle Änderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04480-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt den aufgrund der Anmerkungen der Kommunalaufsicht und des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vorgenommenen redaktionellen Änderungen des Entwurfs des Gesellschaftsvertrags der Klinikum Dortmund gGmbH zu.


zu TOP 9.4
Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04447-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung der vorläufigen Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt den vorgelegten Betrauungsakt für die Westfalenhallen Dortmund GmbH. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven verbindlichen Auskunft der Finanzverwaltung.


zu TOP 9.5
Überörtliche Prüfung der Stadt Dortmund durch die Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04616-16)

Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) merkte im Hinblick auf die Stellungnahme zu Punkt 7. Grünflächen an, dass seine Fraktion es begrüßen würde, wenn eine Abkehr von dem bei den Aufwendungen für die Unterhaltung und Pflege erreichten Minimalwert angestrebt würde.

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die wesentlichen Ergebnisse der überörtlichen Prüfung und das Ergebnis der Beratungen des Rechnungsprüfungsausschusses zur Kenntnis.


zu TOP 9.6
Vergütung und Besoldung von Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen
Überweisung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 14.04.2016
(Drucksache Nr.: 04076-16)

Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 14.04.2016 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04076-16) vor:

„In der Vergangenheit wurde die Vergütung und Besoldung für manche Fachbereichs- und Eigenbetriebsleitungen anhand sog. außertariflicher Verträge (AT-Verträge) vorgenommen. Diese AT-Verträge waren in ihrer Ausgestaltung nicht einheitlich. Nach dem Willen des Rates der Stadt sollen im Falle der Gewährung solcher AT-Verträge diese in Zukunft transparent nach einheitlichen Kriterien ausgestaltet werden. Hierzu dienen die unter 1. bis 7. genannten Punkte des Beschlusses. Die Begründung des Antrags ist als Auslegungshilfe zu verstehen, um dem diesbzgl. Willen des Rates der Stadt nachzukommen.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Ausschuss für Personal und Organisation dem Rat der Stadt nachfolgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) gleichgestellt sind und im Grundsatz nach den gesetzlichen Regelungen des Besoldungsrechts für Beamte / Beamtinnen bzw. nach den gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen besoldet bzw. vergütet werden. Der Rat beschließt, dass sog. außertarifliche Verträge (AT-Verträge) die Ausnahme sind und nur Anwendung auf Beschäftigte, deren regelmäßiges Entgelt über das höchste tariflich vorgesehene Tabellenentgelt hinausgeht, findet. Dabei gilt, dass der AT-Vertrag finanziell nicht besser gestellt sein darf als die Besoldungshöhe für die Leitungen der Fachbereiche und städt. Eigenbetriebe (Wahrung eines sog. Nettolohn-Äquivalentes). Dieser AT-Vertrag gilt nur für die vertraglich festgeschriebene und tatsächlich entsprechend auch wahrgenommene und übertragene Aufgabe und Funktion. Durch entsprechende Regelungen in den AT-Verträgen wird die Bindung eines AT-Vertrages an die Ausübung einer bestimmten Aufgabe und Funktion rechtssicher ausgestaltet. Etwaige Umsetzungen innerhalb der Verwaltung bedingen den Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages. Ausgenommen von diesen Regelungen zu Ziffer 1 bleibt die Geschäftsführung des städt. Eigenbetriebs Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Zurzeit bestehende AT-Verträge laufen im Rahmen der Besitzstandswahrung aus und werden nach Ausscheiden des / der Vertragsinhabers/-in nicht fortgesetzt.

2. Der Rat beschließt, dass Fachbereichsleiter/-innen und die Geschäftsführer/-innen der städt. Eigenbetriebe grundsätzlich als Beamte/innen bis zu B 2 ÜBesG NRW besoldet bzw. als Beschäftigte mit einer Pauschalvergütung vergleichbar vergütet werden und damit sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten sind. Bei „Doppelspitzen“ in der Fachbereichsleitungsfunktion kann die Spitzenbewertung nach B 2 nicht zugestanden werden, da die fachliche Verantwortung geteilt wird. Auch Fachbereiche mit kollektiver Führungsstruktur erhalten keine B 2 Bewertung.
Für die Stellvertretungen gilt die Besoldungsgruppe bis zu A 16 ÜBesG NRW. Beschäftigte erhalten eine vergleichbare Pauschalvergütung. Damit sind sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten. Bei mehreren Stellvertretungen einer Fachbereichsleitung ist diese Bewertungsregelung nicht anzuwenden, sondern die Stellen sind einzeln sachgerecht zu bewerten.

3. In der zurzeit geltenden Fassung des Landesbesoldungsgesetzes NW können bis zu drei herausgehobene Fachbereichsleitungen nach B 3 ÜBesG NRW besoldet werden, sofern die Stadt Dortmund in ihrer Einwohnerentwicklung zukünftig über 600.000 Einwohner liegen wird. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage und den gemeinsamen Bemühungen um das Haushaltsmemorandum beschließt der Rat der Stadt, in dieser Ratsperiode bis 2020 von dieser Regelung keinen Geberauch zu machen.

4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Zahlung einer zusätzlichen jährlichen Leistungsprämie an die Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nicht möglich ist, da die Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach den unter Punkt 1 dargestellten Kriterien gleichgestellt sind. Dies begründet sich zusätzlich darin, dass die mit einem Beamten oder einer Beamtin besetzte Geschäftsführung aus besoldungsrechtlichen Gründen auch keine Leistungsprämie erhalten könnte. Im Sinne der Gleichbehandlung scheidet deshalb eine zusätzliche Leistungsprämie aus. Die Möglichkeit zur Gewährung außertariflicher Zulagen wird für die Zukunft ausgeschlossen.

5. Die Öffnung des gesamtstädtischen Verfahrens der leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung (LAS) für Beamte ab A 16 ÜBesG und Beschäftigte mit AT-Vertrag zur Zahlung einer jährlichen Leistungsprämie scheidet aus, da die Beschäftigten mit AT-Vertrag nicht in das vorhandene Finanzvolumen einzahlen bzw. die Beamten ab A 16 ÜBesG in die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht einberechnet wurden. Der Rat der Stadt verweist auf die geltende Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung.

6. Tarifsteigerungen für AT-Verträge werden nur analog der Besoldungssteigerungen gewährt, wenn und soweit sie vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einem Musterarbeitsvertrag für zukünftige AT-Dienstverhältnisse zu entwickeln und dem APO spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Dieser Mustervertrag soll u.a. folgende Eckpunkte, die sich analog an den beamtenrechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen orientieren sollen, berücksichtigen:
- Ausführungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)
- Ausführungen zu Urlaubsanspruch
- Ausführungen zur regelmäßigen Arbeitszeit
- Ausführungen zu den Kündigungsfristen eines AT-Vertrages
- Ausführungen zur Altersversorgung
Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung sind zu beachten. Die etwaigen notwendigen Anpassungen der Betriebssatzungen sind vorzunehmen und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem APO ebenfalls spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 einen Bericht mit der Anzahl von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichsleitungsebene bzw. Betriebsleitungsebene vorzulegen. Bis dahin sind keine entsprechenden AT-Verträge mehr zu gewähren.

9. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt zu den vorgenannten Punkten jeweils detaillierte Vorlagen zum Abschluss oder Änderung von Sonderverträgen vorlegen, die eine fundierte Entscheidung der politischen Gremien gewährleisten.

Begründung:
In der Vergangenheit sind sehr viele AT-Verträge in der Verwaltung abgeschlossen und verlängert worden. Die Vertragsbestandteile sind oftmals individuell sehr unterschiedlich und zudem von Fachbereich zu Fachbereich verschieden. Ziel ist es, notwendige Sonderverträge einheitlich zu gestalten und mit der bestehenden Besoldungs- und Tarifstruktur weitestgehend zu harmonisieren.
Zukünftig soll der Abschluss von AT-Verträgen in der Verwaltung die Ausnahme sein und ausschließlich auf die Leitungsfunktionen in den Fachbereichen und Eigenbetrieben beschränkt werden. Mit diesem Vorgehen kann ein wichtiger Beitrag zur Konsolidierung des Personalkostenbudgets im städtischen Haushalt bei den Spitzenfunktionen in der Verwaltung geleistet werden.
Bei der Ermittlung des sog. Nettolohn-Äquivalentes ist von einer Musterperson (d.h. Familienstand ledig ohne Kinder) auszugehen und auf dieser Grundlage das vergleichbare Grundgehalt zu ermitteln.
Die AT-Vergütung hat sich an der jeweiligen beamtenrechtlichen Besoldungsstufe der Leitung der jeweiligen Organisationseinheit zu orientieren, d.h. bei Leitungsfunktionen bis zu B2 ÜBesG und bei stv. Leitungsfunktion bis zu A16 ÜBesG.
Die Verwaltung ist mit diesem Antrag aufgefordert, dem APO einen Mustervertrag für zukünftige AT-Verträge vorzulegen. Die beinhaltenden Eckpunkte sind analog an beamtenrechtlichen und gesetzlichen Vorgaben auszurichten.“

Frau Dr. Tautorat (DIE LINKE & PIRATEN) bedauert, dass nicht wie besprochen alle Personalsprecher der Fraktionen einbezogen wurden. Ihre Fraktion befürwortet den Antrag.

Herr Schilff (Vorsitzender) merkt an, dass ihm durchgegangen sei, dass geplant war alle Fraktionen einzubeziehen.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) erläutert den gemeinsamen Antrag, sowie die möglichen Problematiken.

Herr Suck (CDU-Fraktion) stellt hervor, dass es aus Gründen der Transparenz wichtig sei, die AT-Verträge an Tätigkeiten zu knüpfen. Es müsse eine Vergleichbarkeit geschaffen werden, zwischen AT-Vergütung und der entsprechenden Beamtenvergütung. In einem zweiten Schritt sollen die bestehenden AT-Verträge außerhalb der Leitungspositionen beleuchtet werden.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion ebenfalls den Antrag befürwortet. Sie sehe eine Problematik darin, dass der Antrag zu ausnahmslos formuliert sei und es immer wieder Bereiche gäbe in denen ein gewisser Spielraum notwendig sei, deshalb müssten Kriterien für Ausnahmen festgelegt werden. Zu Punkt 7 des Antrages stelle sich die Frage zur Regelung von Übergangszahlungen und Dienstfahrzeugen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) bittet die Verwaltung, bei der Erstellung eines Mustervertrages, die Berechnung des Brutto- und Nettogehaltes sowie die Kosten für die private Krankenversicherung der Beamten aufzuschlüsseln.

Herr Bohnhof (AfD) befürwortet den Antrag und gibt an, dass er ihm zustimmen werde.

Herr Tölch und Herr Suck bitten den Ausschuss darum, heute den Antrag zu beschließen, um der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, eine entsprechende Vorlage mit Mustervertrag zu erarbeiten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig, dass die Verwaltung diesem Ausschuss nach der Sommerpause eine Vorlage mit Mustervertrag und konkreten Maßgaben vorlegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und CDU-Fraktion einstimmig zu.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) begründete die Ablehnung durch seine Fraktion u.a. mit einer zu starken Anlehnung an die Beamtentarife. Weiter würden zusätzliche Leistungen und zusätzliche Besoldung künftig kaum mehr möglich sein, was der Regelung widerspricht, bessere Leistungen auch besser zu vergüten.

Rm Tölch (SPD) sprach sich für eine einheitliche Bezahlung von Fachbereichs- und Geschäftsleitungen aus und führte an, dass es auf Grundlage des vorliegenden Antrages zu einer einheitlichen Regelung bei der Vertragsgestaltung und der Bezahlung von Leitungsfunktionen kommen soll. Weiter wies Rm Tölch ausdrücklich darauf hin, dass spezialisierte Fachkräfte wie bspw. Ärzte oder künstlerisch Beschäftigte von dem Antrag nicht betroffen sind.

Rm Suck (CDU) wies unter Bezugnahme auf die Ausführungen von Rm Tölch (SPD) darauf hin, dass mit dem vorliegenden Antrag Transparenz im Bereich der AT-Verträge geschaffen werden soll und AT-Verträge künftig an klare Tätigkeiten geknüpft werden sollen.

Rm Bohnhof (AfD) begründete die Zustimmung durch seine Fraktion mit Verweis auf die Schaffung von Transparenz im Bereich der Vertragsgestaltung.

Der Rat der Stadt fasste mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt stellt fest, dass Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach der Allgemeinen Geschäftsanweisung für die Stadtverwaltung Dortmund (AGA) gleichgestellt sind und im Grundsatz nach den gesetzlichen Regelungen des Besoldungsrechts für Beamte / Beamtinnen bzw. nach den gültigen tarifrechtlichen Bestimmungen besoldet bzw. vergütet werden. Der Rat beschließt, dass sog. außertarifliche Verträge (AT-Verträge) die Ausnahme sind und nur Anwendung auf Beschäftigte, deren regelmäßiges Entgelt über das höchste tariflich vorgesehene Tabellenentgelt hinausgeht, findet. Dabei gilt, dass der ATVertrag finanziell nicht besser gestellt sein darf als die Besoldungshöhe für die Leitungen der Fachbereiche und städt. Eigenbetriebe (Wahrung eines sog. NettolohnÄquivalentes). Dieser AT-Vertrag gilt nur für die vertraglich festgeschriebene und tatsächlich entsprechend auch wahrgenommene und übertragene Aufgabe und Funktion. Durch entsprechende Regelungen in den AT-Verträgen wird die Bindung eines AT-Vertrages an die Ausübung einer bestimmten Aufgabe und Funktion rechtssicher ausgestaltet. Etwaige Umsetzungen innerhalb der Verwaltung bedingen den Abschluss eines entsprechenden Änderungsvertrages. Ausgenommen von diesen Regelungen zu Ziffer 1 bleibt die Geschäftsführung des städt. Eigenbetriebs Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung. Zurzeit bestehende AT-Verträge laufen im Rahmen der Besitzstandswahrung aus und werden nach Ausscheiden des / der Vertragsinhabers/-in nicht fortgesetzt.

2. Der Rat beschließt, dass Fachbereichsleiter/-innen und die Geschäftsführer/-innen der städt. Eigenbetriebe grundsätzlich als Beamte/innen bis zu B 2 ÜBesG NRW besoldet bzw. als Beschäftigte mit einer Pauschalvergütung vergleichbar vergütet werden und damit sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten sind. Bei „Doppelspitzen“ in der Fachbereichsleitungsfunktion kann die Spitzenbewertung nach B 2 nicht zugestanden werden, da die fachliche Verantwortung geteilt wird. Auch Fachbereiche mit kollektiver Führungsstruktur erhalten keine B 2 Bewertung. Für die Stellvertretungen gilt die Besoldungsgruppe bis zu A 16 ÜBesG NRW. Beschäftigte erhalten eine vergleichbare Pauschalvergütung. Damit sind sämtliche Vergütungsansprüche abgegolten. Bei mehreren Stellvertretungen einer Fachbereichsleitung ist diese Bewertungsregelung nicht anzuwenden, sondern die Stellen sind einzeln sachgerecht zu bewerten.

3. In der zurzeit geltenden Fassung des Landesbesoldungsgesetzes NW können bis zu drei herausgehobene Fachbereichsleitungen nach B 3 ÜBesG NRW besoldet werden, sofern die Stadt Dortmund in ihrer Einwohnerentwicklung zukünftig über 600.000 Einwohner liegen wird. Angesichts der gegenwärtigen Haushaltslage und den gemeinsamen Bemühungen um das Haushaltsmemorandum beschließt der Rat der Stadt, in dieser Ratsperiode bis 2020 von dieser Regelung keinen Geberauch zu machen.

4. Der Rat der Stadt stellt fest, dass die Zahlung einer zusätzlichen jährlichen Leistungsprämie an die Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nicht möglich ist, da die Fachbereichsleitungen und Geschäftsführungen der städt. Eigenbetriebe nach den unter Punkt 1 dargestellten Kriterien gleichgestellt sind. Dies begründet sich zusätzlich darin, dass die mit einem Beamten oder einer Beamtin besetzte Geschäftsführung aus besoldungsrechtlichen Gründen auch keine Leistungsprämie erhalten könnte. Im Sinne der Gleichbehandlung scheidet deshalb eine zusätzliche Leistungsprämie aus. Die Möglichkeit zur Gewährung außertariflicher Zulagen wird für die Zukunft ausgeschlossen.
5. Die Öffnung des gesamtstädtischen Verfahrens der leistungs- und/oder erfolgsorientierten Bezahlung (LAS) für Beamte ab A 16 ÜBesG und Beschäftigte mit ATVertrag zur Zahlung einer jährlichen Leistungsprämie scheidet aus, da die Beschäftigten mit AT-Vertrag nicht in das vorhandene Finanzvolumen einzahlen bzw. die Beamten ab A 16 ÜBesG in die zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel nicht einberechnet wurden. Der Rat der Stadt verweist auf die geltende Dienstvereinbarung zur leistungsorientierten Bezahlung in der Stadtverwaltung.

6. Tarifsteigerungen für AT-Verträge werden nur analog der Besoldungssteigerungen gewährt, wenn und soweit sie vom Landesgesetzgeber vorgegeben werden.

7. Der Rat beauftragt die Verwaltung, einem Musterarbeitsvertrag für zukünftige ATDienstverhältnisse zu entwickeln und dem APO spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.

Dieser Mustervertrag soll u.a. folgende Eckpunkte, die sich analog an den beamtenrechtlichen

und gesetzlichen Bestimmungen orientieren sollen, berücksichtigen:
- Ausführungen zu Urlaubs- und Weihnachtsgeld (Sonderzahlung)
- Ausführungen zu Urlaubsanspruch
- Ausführungen zur regelmäßigen Arbeitszeit
- Ausführungen zu den Kündigungsfristen eines AT-Vertrages
- Ausführungen zur Altersversorgung

Die Beteiligungsrechte des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung sind zu beachten. Die etwaigen notwendigen Anpassungen der Betriebssatzungen sind vorzunehmen und dem Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorzulegen.

8. Die Verwaltung wird beauftragt, dem APO ebenfalls spätestens bis zur Sitzung am 08.09.16 einen Bericht mit der Anzahl von AT- und Sonderverträgen unterhalb der Fachbereichsleitungsebene bzw. Betriebsleitungsebene vorzulegen. Bis dahin sind keine entsprechenden AT-Verträge mehr zu gewähren.

9. Die Verwaltung wird dem Rat der Stadt zu den vorgenannten Punkten jeweils detaillierte Vorlagen zum Abschluss oder Änderung von Sonderverträgen vorlegen, die eine fundierte Entscheidung der politischen Gremien gewährleisten.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2017
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04714-16)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt stimmt dem Terminplan für die Rats- und Ausschusssitzungen für 2017 zu.


zu TOP 10.2
Solidarität mit den inhaftierten Kolleginnen und Kollegen Ratsmitgliedern in der Türkei
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04749-16)

In der Angelegenheit wurde unter Feststellung der Tagesordnung ein Antrag zur Geschäftsordnung, auf Nichtbefassung des Tagesordnungspunktes, beschlossen.


zu TOP 10.3
Umbesetzung in Gremien
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 04763-16)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 04763-16-E1) vom 01.06.2016 vor:

„ … die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet um Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Herr Steffen Kaestner ist nicht länger sachkundiger Bürger der Fraktion FDP/Bürgerliste. Herr Christian Jütte wird neuer sachkundiger Bürger der Fraktion FDP/Bürgerliste. Herr Jütte folgt Herrn Kaestner als sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün, sowie als Vertretung im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen.

Der Rat der Stadt beschloss einstimmig die zuvor dargestellte Umbesetzung in Gremien.


11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)
zu TOP 11.1.1
Schutz von Frauen in Sommerbekleidung auf öffentlichen Plätzen und Fußgängerzonen vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04425-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.2
Schutz von Frauen in Schwimmbädern vor sexuellen Übergriffen von frauendiskriminierend sozialisierten Asylbewerbern und Zuwanderern aus islamischen Ländern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04426-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.3
Frauendiskriminierende Nichtbegrüßung durch islamistisch sozialisierte Männer in der TU Dortmund und der Stadtverwaltung
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 03340-15)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.4
Schutz des Eisvogel am Rüpingsbach vor freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04433-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Beantwortung der mündlich gestellten Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Wann wird die Verwaltung in Kooperation mit der Emschergenossenschaft dafür sorgen, dass diese doch einigermaßen wertvollen Naturräume so gesichert sind, dass dort keiner die Brutvögel in der Brutzeit stören kann?“ erfolgt schriftlich.


zu TOP 11.1.5
Schutz der Fauna des NSG Bolmke vor den an der renaturierten Emscher freilaufenden Hunden und ihren rücksichtslosen Besitzern
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04434-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor. Die Beantwortung der mündlich gestellten Nachfrage von Rm Münch (FBI) „Warum hat die Verwaltung nicht längst mit der Emschergenossenschaft dafür gesorgt, dass hier die Zäune in der Art repariert werden, dass der Naturschutz in dem Bereich gewährleistet wird?“ erfolgt schriftlich.


zu TOP 11.1.6
In der Liste geschützer Naturdenkmale nicht aufgeführte ortsbildprägende Bäume, Alleen und Baumreihen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04429-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.7
Beschilderung von Naturdenkmalen
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04435-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.8
Dortmunder Naturschutzgebiete als rechtsfreier Raum - Beispiel NSG Dorney
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04436-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage lag den Mitgliedern des Rates schriftlich vor.


zu TOP 11.1.9
Einladungen des OB an die Mitglieder des Rates nur noch an die fraktionsgebundenen Ratsmitglieder
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 04520-16)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.





Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 16:08 Uhr von Bürgermeisterin Jörder beendet.


Birgit Jörder
Bürgermeisterin
Heike Gottwald
Ratsmitglied
Michael Pompetzki
Schriftführer



Anlage

(See attached file: Niederschrift_-_ Anlage zu TOP 4.1_Positivliste.pdf)