Niederschrift (öffentlich)

über die 38. Sitzung des Rates der Stadt


am 28.03.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 19:55 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlagen beigefügt sind, waren 90 von z. Z. 94 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Grohmann (SPD)
Rm Hawighorst-Rüßler (Bündnis 90/Die Grünen)
Rm Lührs (SPD)
Rm Renkawitz (SPD)


Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Stüdemann
StR Dahmen

StR’in Schneckenburger
StR Uhr

StR Wilde
StR’in Zoerner
Herr Westphal
LStRD’in Seybusch
Herr Güssgen
StOVwR’in Skodzik


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 38. Sitzung des Rates der Stadt,
am 28.03.2019, Beginn: 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Rates der Stadt am 21.02.2019
- wird nachversandt -

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13087-18)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 21.02.2019 versandt und liegen erneut bei.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13087-18-E1)

3.2 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13296-19)

3.3 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13297-19)

3.4 Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
hier: I. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12143-18)

3.5 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 12083-18)

3.6 Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

3.7 Masterplan Plätze in der Innenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13222-19)

3.8 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13074-18)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2)

3.9 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13088-18)

3.10 Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13076-18)
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.2019 (Drucksache Nr.: 13076-18)

3.11 Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

3.12 Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-18)

3.13 Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13424-19)

3.14 Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13112-19)

3.15 Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12599-18)

3.16 Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-19)

3.17 "Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12691-18)

3.18 Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13179-19)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13499-19)
hierzu -> Synopse (Drucksache Nr.: 13499-19-E1)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13242-19)
- Die Unterlagen wurden zur Sitzung am 21.02.2019 versandt.

6.2 Gründung und Standort der Akademie für Theater und Digitalität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12826-18)

6.3 Aberkennung von Gemeinnützigkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13863-19)

7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13467-19)

9.2 Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13047-18)

9.3 Vertreter des Oberbürgermeisters im kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13433-19)

9.4 Jahresabschlussentwürfe 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13562-19)

9.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)

9.6 KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13548-19)

9.7 Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13705-19)

9.8 Haushaltsplan 2019 - Nebenbestimmung im Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13724-19)

9.9 "Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts"
- Abschlussbericht zum Projekt -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13444-19)

10.2 Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13547-19)

10.3 Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13637-19)

10.4 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13257-19)

10.5 Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Frau Zinaida Nejarokhina und Herrn Vitaly Kushnarev
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13717-19)

10.6 Verkaufsoffener Sonntag am 07.04.2019 in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West und am 05.05.2019 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13508-19)

10.7 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13840-19)

10.8 ICAN-Städteappell für ein Verbot von Atomwaffen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13811-19)

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

11.1.1 Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13034-18)

11.1.2 Falschinformation des Naturschutzbeirates über den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" und Nichtinformation des Rates über die Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbeirates durch den Umweltdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13602-19)

11.1.3 100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt Dortmund am 2. März 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13606-19)

11.1.4 Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern durch fehlende städtische Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13614-19)

11.1.5 Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13632-19)

11.1.6 Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrotthändler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13635-19)

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

11.2.1 Masterplan Ausländerrückführung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13151-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 21.02.2019 vor.

11.2.2 Silvesternacht 2018/2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13152-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 21.02.2019 vor.

11.2.3 Kontrolleinsatz am 12.01.2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13253-19)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 21.02.2019 vor.

11.2.4 Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)
- Die Anfrage lag zur Sitzung am 15.11.2018 vor.

11.2.5 Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13809-19)

11.2.6 Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk gegen Antisemitismus"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13810-19)

11.2.7 Geplante Kameraüberwachung im Bereich Emscherstraße/Thusneldastraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13846-19)

11.2.8 Duschbus für Obdachlose
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13847-19)


Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt Dortmund wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst fest, dass der Rat der Stadt Dortmund ordnungsgemäß eingeladen wurde und dass er beschlussfähig ist. Ferner wies OB Sierau gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Matzanke (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau machte dem Rat der Stadt aufgrund der Verständigung im Ältestenrat den Vorschlag, die Tagesordnung um folgenden Punkt im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:
Geplante Kürzungen des Bundeszuschusses für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO mit Antrag (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) vom 21.03.2019 im Wege der Dringlichkeit
(Drucksache Nr.: 13926-19)
als TOP 5.1:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, von Plänen zur Kürzung des Bundeszuschusses für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen Abstand zu nehmen.

2. Bund und Land werden stattdessen aufgefordert, bei den anstehenden Verhandlungen zur Neuregelung der Finanzierung die Kostenpauschalen pro Flüchtling an die Kommunen zu erhöhen und an die tatsächlichen Kosten anzupassen sowie auch die Kosten für Geduldete über drei Monate hinaus einzubeziehen und zu übernehmen.

Begründung:
Das Bundesfinanzministerium plant eine Reduzierung des Zuschusses für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen an Länder und Kommunen von aktuell 4,7 Milliarden Euro jährlich auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2022. Das ist vollkommen inakzeptabel. Insbesondere die Kommunen übernehmen für den Bund und das Land die Aufgabe der Versorgung von geflüchteten Menschen. Das erfordert erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen. Die Stadt und ihre Bürger*innen haben dies in den letzten Jahren mit großem Engagement und großer Verantwortung geleistet. Schon jetzt liegen die Kosten dieser Aufgabe weit über den Erstattungen durch Bund und Land. Der Eigenanteil der Stadt liegt laut Verwaltung bei 24,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2019. Das zeigt: Statt einer Kürzung der Zuschüsse sind vielmehr die Erhöhung der Erstattungspauschalen pro Flüchtling sowie die Übernahme der Kosten für Geduldete über drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht hinaus notwendig. Die unzureichende Erstattung durch Bund und Land sowie die jetzigen Kürzungspläne gefährden nicht nur die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt, sondern auch die Integration der Geflüchteten.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem kurzfristigen Bekanntwerden der Pläne sowie der Tatsache, dass die Diskussionen und Verhandlungen darüber bis zur nächsten Sitzung des Rates am 23. Mai fortgesetzt werden dürften. Der Rat sollte sich deshalb mit einer klaren und schnellen Aussage zu den Plänen positionieren und einbringen.“

Rm Bohnhof (AfD) erklärte, dass er der Meinung wäre, die Kommunen müssten nicht für die Bundespolitik haften. Er sah keine Dringlichkeit, da es bis zur nächsten Ratssitzung am 23.05.2019 keine abschließende Entscheidung geben würde. Nur die Vermutung, dass die Diskussion bis dahin fortgesetzt sein dürfte, reichte seiner Meinung nach für die Begründung der Dringlichkeit nicht aus.

Rm Bohnhof gab im Anschluss an eine Bemerkung des OB eine persönliche Erklärung ab, dass ihn mit der Gruppe nichts verbinden würde. Er wies die Bemerkung, dass er „Kamerad“ der Gruppe NPD/Die Rechte wäre, entschieden zurück.

OB Sierau erläuterte, dass die Gruppe die Mitglieder der AfD-Fraktion als ihre „Kameraden“ bezeichnen würde.


Rm Brück lehnte im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte die Dringlichkeit auch ab. Er ging davon aus, dass eine Mehrheit der „Blockparteien“ den Punkt „durchwinken“ würde.

OB Sierau erteilte Rm Brück einen Ordnungsruf für das Benutzen des Begriffs „Blockparteien“, da im Rat niemand gleichgeschaltet wäre. Die Menschen in Dortmund lebten in einer Demokratie, so dass es auch keine Blockparteien gäbe. Dieser Begriff wäre unparlamentarisch und er sei der Würde des Rates nicht angemessen.


Der Rat der Stadt stimmte der Dringlichkeit des Vorschlages zur Tagesordnung mit Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2019 (Drucksache Nr.: 13926-19) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte zu, so dass die Tagesordnung um TOP 5.1 erweitert wurde.

Zudem hat Rm Münch (FBI) einen Antrag zur Tagesordnung vom 22.03.2019 im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 13929-19) zur Erweiterung der Tagesordnung vorgelegt:
Korrekte Umsetzung des Ratsbeschlusses zur Asphaltierung eines Teilabschnittes des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“
Antrag zur TO vom 22.03.2019 im Wege der Dringlichkeit von Rm Münch (FBI)
(Drucksache Nr.: 13929-19)

„… der Rat der Stadt Dortmund möge beschließen:
„Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt, dass der Naturschutzbeirat den Kompromissbeschluss der Rates, den Rad- und Wanderweg „Rheinischer Esel“ im Bereich von Hellerstraße bis zur Brücke A 45 nicht zu asphaltieren, akzeptiert und seinen Widerspruch zurückziehen will, sodass die Bezirksregierung Arnsberg nicht über diese städtische Angelegenheit entscheiden muss.“

Begründung:
Der städtische Umwelt- und Planungsdezernent Ludger Wilde will den Ratsbeschluss zur teilweisen Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ missachten und nicht 1400 m, sondern nur noch 450 m wassergebunden belassen, und den Rest asphaltieren.

Wilde interpretiert den allgemein gehaltenen Beschluss des Rates zur Nichtasphaltierung im noch nicht endgültig in seinen Grenzen rechtlich festgelegten Naturschutzgebiet vom 13.11.2018, der deshalb durch eine Protokollnotiz des Antragsstellers in der Niederschrift konkretisiert wurde, den ökologisch sensiblen 1400 m langen Bereich zwischen A 45 und Hellerstraße nicht zu asphaltieren, dahingehend, dass die Protokollnotiz nicht bindend sei und er deshalb bis auf 450 m alles asphaltieren dürfe.

Obwohl sogar der Naturschutzbeirat bereit ist, den Kompromissbeschluss des Rates zu akzeptieren und seinen ursprünglichen Widerspruch zurückzuziehen, damit die Stadt Dortmund wieder Herr des Verfahrens wird und nicht die Bezirksregierung Arnsberg entscheiden muss, stört Wilde diese einvernehmliche Lösung zwischen Politik und Naturschutz, will aus persönlichen Gründen weiterhin so viel wie möglich asphaltieren und lieber die Stadt, die dann noch nicht einmal in der Lage ist, selbst über einen kleinen Radweg zu entscheiden, bei der Bezirksregierung blamieren.

Begründung der Dringlichkeit:
Da nach Aussagen des Umweltdezernenten „nur ein Schreiben“ notwendig sei, um die Bezirksregierung Arnsberg über den Widerspruch des Beirates entscheiden zu lassen, ist damit zu rechnen, dass Wilde entgegen des Ratsbeschlusses einen vermeintlichen Gegensatz zwischen Naturschutzbeirat und Rat konstruieren wird und noch vor der nächsten Ratssitzung in 2 Monaten am 23. Mai die Bezirksregierung Arnsberg und nicht den Rat der Stadt Dortmund über diese städtische Angelegenheit entscheiden lassen will.“

Rm Münch (FBI) bat OB Sierau, die Diskriminierung zu beenden, die er darin sah, dass ein Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes direkt hinter ihm platziert wurde. Er wäre weder verfassungsfeindlich noch bisher durch Gewalttätigkeiten aufgefallen, er sah darin einen Einschüchterungsversuch.

OB Sierau erklärte, dass er den Mitarbeiter des Ordnungsdienstes hinter Rm Münch nicht sehen könnte. Er würde derartige Anweisungen nicht geben, diese gehörten nicht zu seinem Aufgabenbereich. Auch könnte er sich nur vorstellen, dass der Mitarbeiter des Ordnungsdienstes sich dort eher zur Deeskalation und nicht als Bedrohung aufhalten würde.


Im Anschluss begründete Rm Münch die Dringlichkeit seines Antrages damit, dass die Asphaltierung größtmöglich ausfallen würde. Er meinte, dass der Kompromiss im Sinne des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde genutzt werden sollte. Die Angelegenheit dürfte die Stadt Dortmund nicht aus der Hand geben, indem diese der Bezirksregierung zur Entscheidung vorgelegt würde.

OB Sierau informierte darüber, dass im Ältestenrat darauf hingewiesen worden war, das Thema würde weiter im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen behandelt werden.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit des gestellten Antrages zur Tagesordnung von Rm Münch (FBI) vom 22.03.2019 im Wege der Dringlichkeit (Drucksache Nr.: 13929-19) ab.

Anschließend schlug OB Sierau vor, folgende Tagessordnungspunkte wegen Beratungsbedarfs des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen von der Tagesordnung abzusetzen:

3.8 Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13074-18)
hierzu ->
Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2)

3.9 Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole
Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13088-18)


Rm Monegel (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung, die Redezeit in der heutigen Ratssitzung auf drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt zu begrenzen.

Rm Garbe (AfD) hielt eine Gegenrede und begründete sie mit der Schaffung der Möglichkeit für einen größtmöglichen demokratischen Diskurs.

Rm Münch gab eine persönliche Erklärung ab. Für ihn wäre eindeutig, gegen wen die Redezeitbegrenzung gerichtet wäre, nämlich gegen die, die keiner Fraktion angehörten. Rm Münch bezeichnete die vorgeschlagene Redezeitbegrenzung als undemokratisch. Die Meinungs- und Debattenfreiheit sollte geschätzt werden. Rm Münch wies zurück, dass der Rat versuchte, politisch anders Denkenden und politische Minderheiten mundtot zu machen.

OB Sierau erläuterte, dass die Angelegenheiten des Rates sachlich und auch zügig behandelt werden sollten. Die Wählerinnen und Wähler hätten mit Abgabe ihrer Stimmen auch über die Einflussmöglichkeiten der Mandatsträger und –trägerinnen entschieden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sah in der Redezeitbegrenzung einen Angriff auf das Wort der freien Rede.

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Fraktion FDP/Bürgerliste, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) die Redezeitbegrenzung von drei Minuten pro Person je Tagesordnungspunkt.

Die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung wurde mit Mehrheit mit den zuvor beschlossenen Veränderungen festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 37. Sitzung des Rates der Stadt am 21.02.2019

Die Niederschrift über die 37. Sitzung des Rates der Stadt am 21.02.2019 wurde einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung;
57. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des Bebauungsplanes Hom 285 - südlich Am Rombergpark -
hier: I. Entscheidung über während der öffentlichen Auslegung eingegangene Stellungnahmen, II. Feststellungsbeschluss zur 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018,
III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten Begründung vom 12.12.2018, V. Beschluss zum Abschluss des städtebaulichen Vertrages
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13087-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13087-18-E1) vor:
„… der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BUNB) hat in seiner Sitzung am 30.01.2019 erneut Empfehlungen im Rahmen des o.g. Bebauungsplanverfahrens ausgesprochen.

Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:

Der BUNB greift in vielen Punkten (identisch oder inhaltlich gleichbedeutend) die Anregungen


der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V. aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange auf, die entsprechend bereits in der Offenlegungsvorlage ausgewertet wurden (siehe hierzu Punkt 6.9 (1) – (14) der Offenlegungsvorlage, Drucksache Nr.: 10524-18).

Die Abwägung wurde durch den Rat der Stadt im Rahmen der Beschlussvorlage zur öffentlichen Auslegung beschlossen. Die bereits behandelten Anregungen werden nachfolgend zusammengefasst unter den Punkten 1, 2, 3, 4 sowie 7 – 11 aufgeführt und um eine gekürzte Stellungnahme der Verwaltung ergänzt. Noch nicht behandelte Anregungen werden unter den Punkten 5, 6, 12 und 13 zusammengefasst genannt. Diese Anregungen werden gemäß den nachstehend aufgeführten Stellungnahmen der Verwaltung im Rahmen des Bebauungsplanes berücksichtigt.

(1) Verzicht auf Brücke für Fußgänger und Radfahrer


Der Brückenschlag PHOENIX West ist nicht Gegenstand des zu beschließenden Bebauungsplanverfahrens. Zur Brückenplanung erfolgt zeitnah eine gesonderte Vorlage. Das Bebauungsplanverfahren Hom 285 – südlich Am Rombergpark - regelt alle plangebietsrelevanten Belange unabhängig von der angrenzenden Brückenplanung.

(2) Verzicht auf Erschließungsrampe entlang der B 54


Zur Erschließung des südlichen Grundstückes ist aufgrund des großen Höhenunterschiedes eine Rampe unerlässlich. Alternativ zur Lage parallel zur B 54 wäre eine Rampenabwicklung nur durch das zentrale Plangebiet möglich. Hier soll aber die hohe Aufenthaltsqualität für Besucher/Innen im unmittelbaren Nahbereich zwischen Botanischem Garten Rombergpark, historischen Mauerfunden / ehemaligem Schlosshof und den neu geplanten Entwicklungen mit den vielfältigen Wege-/ Sichtbezügen Priorität haben. Bereits im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde empfohlen, an der Grundkonzeption des städtebaulichen Konzeptes festzuhalten und dieser Anregung nicht zu folgen. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Empfehlung gefolgt.

(3) Biotop- und Grünvernetzung hervorheben


Die Vorhabenfläche soll intensiv mit Bäumen eingegrünt werden. Weiterhin werden öffentliche und private Grünflächen festgesetzt sowie der südlich angrenzende Wald durch Gehölzpflanzungen abgeschirmt. Aus Sicht der Verwaltung wird die Biotop- und Grünvernetzung mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes ausreichend gesichert und der Anregung somit gefolgt. Die Abwägung war bereits Bestandteil der Offenlegungsvorlage. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Empfehlung gefolgt.

(4) Geltungsbereichsgrenzen, Rücknahme im Bereich Schondelle wird begrüßt, Erweiterung


im Süden abgelehnt
Auf die südliche Erweiterung des Geltungsbereiches wurde bereits zur Offenlegungsfassung verzichtet und die Grenze zurückgenommen. Der Anregung wird somit gefolgt.

(5) Erholungsfunktion soll hervorgehoben werden


Gemäß der Bewertung des Umweltberichtes wird dem Belang ausreichend Rechnung getragen: „Da das Bebauungsplangebiet selbst bislang für die Erholungsnutzung nicht zugänglich war, werden durch die Planung – in Verbindung mit dem genannten Brückenschlag – bezüglich der Durchgängigkeit und der Erlebbarkeit deutlich positive Effekte erzielt. Insgesamt sind die Wirkintensitäten der Planung bezüglich der Zerschneidungs- und Barrierewirkungen als gering erheblich bzw. perspektivisch positiv einzustufen.“ Der Anregung wird somit gefolgt.

(6) Beachtung der Artenschutzrechtlichen Maßnahmen


Ein entsprechender Hinweis war bereits zur Offenlegungsfassung im Bebauungsplan enthalten. Ergänzend werden die Maßnahmen im städtebaulichen Vertrag (zur Satzung beigefügt) abgesichert. Dementsprechend wird der Anregung entsprochen.

(7) Ausreichender barrierefreier Zugang über Aufzug bereits vorhanden


Der Hinweis impliziert, dass die barrierefreie Rampenanlage / Brückenschlag nicht erforderlich sei. Die Stellungnahme zum Brückenschlag ist unter Punkt 1 aufgeführt.

(8) Versickerung des Oberflächenwassers oder Einleitung in Schondelle vorsehen


Bereits zur Offenlegungsfassung des Bebauungsplanes wurde ausgeführt, dass das Niederschlagswasser gemäß der Anregung weitestgehend oberirdisch abgeleitet und gedrosselt in die Schondelle eingeleitet wird. Der Anregung wird somit gefolgt.

(9) Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten vermeiden


Die Bewertung zu diesem Punkt wird unter Punkt 14 ausgeführt.

(10) Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten


den Altbestand nicht überschreiten
Staffelung und Begrenzung von Gebäudehöhen wurden durch entsprechende Festsetzungen bereits zur Offenlegungsfassung gesichert. Weiterhin wurde im Rahmen der Abwägung ausgeführt, dass der Höhenfestlegung eine sorgfältige Prüfung und Sicherung geplanter und vorhandener Sichtachsen sowie vorhandener Gebäude-, Gelände- und Grünstrukturen im Plangebiet und auf angrenzenden Flächen vorausgegangen war. Aus Sicht der Verwaltung wird dem Belang ausreichend Rechnung getragen. Der Rat der Stadt Dortmund ist dieser Abwägung zum Offenlegungsbeschluss bereits gefolgt.

(11) Beachtung „Schutz des Kulturgutes“, Erhalt aller Gebäude


Bereits in der Begründung zum Bebauungsplanentwurf und in der Offenlegungsvorlage wurde ausgeführt, dass die Gebäude im Plangebiet nicht unter Denkmalschutz stehen und die überwiegende Überplanung der vorhandenen Gebäude des ehemaligen Betriebshofes auf der Grundlage eines Gutachtens zur Bewertung der Gebäudesubstanz (IVU, September 2013) entschieden wurde. In die Beurteilung flossen u.a. Gebäudezustand, bauliche Umnutzungsmöglichkeiten im Sinne des geplanten Nutzungskonzeptes, wirtschaftliche Faktoren, Integrationsmöglichkeiten in das städtebauliche Konzept und Immissions-Vorbelastung ein. Von der Überplanung ausgenommen wurde die ehemalige Brauerei (Erhaltungsfestsetzung) sowie das Gewölbe (Erhaltungshinweis). Entsprechende Festsetzungen fanden Eingang in den Bebauungsplan. Das Erfordernis von weiteren bautechnischen Untersuchungen wird im städtebaulichen Vertrag gesichert. Das Schutzgut wurde im Rahmen des Umweltberichtes bewertet. Dem Abwägungsvorschlag wurde im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses durch den Rat der Stadt Dortmund gefolgt.

(12) Vogelschlagrisiko


Ein Hinweis zur Thematik „Vogelschlagrisiko“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Anregung wird somit gefolgt.

(13) Beleuchtung


Ein Hinweis zur Thematik „Beleuchtung“ wurde bereits zum Entwurf des Bebauungsplanes als Hinweis aufgenommen. Ergänzend wird die Vorgabe im städtebaulichen Vertrag gesichert. Der Anregung wird somit gefolgt.

(14) Errichtung von Parkplätzen im südlichen Bereich wird abgelehnt, diese sollten an


die Straße „Am Rombergpark“ rücken.
Im Rahmen der Offenlegungsvorlage wurde ausgeführt, dass die erforderlichen Stellplätze nutzungsbezogen nachzuweisen sind. Die separate Erschließung des südlichen Grundstückes ist aufgrund der Höhenlage und des Geländeversprunges unerlässlich. Somit ist es auch sinnvoll, die erforderlichen Stellplätze nutzungsbezogen in diesem Bereich unterzubringen. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze erfolgt im Rahmen der künftigen Bauantragsverfahren. Diese können in einer Tiefgarage, auf den Flächen für Nebenanlagen oder innerhalb des Baufeldes errichtet werden. Durch die Festsetzung privater und öffentlicher Grünflächen wird eine Versieglung im Plangebiet verringert. Eine Konzentration aller Stellplätze im nördlichen Bereich ist auch aus städtebaulichen Gründen nicht wünschenswert.

Der Rat der Stadt Dortmund ist diesem Abwägungsvorschlag im Rahmen des Offenlegungsbeschlusses gefolgt.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass durch den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde keine neuen planungsrelevanten Anregungen eingebracht wurden, denen gemäß Empfehlung der Verwaltung nicht gefolgt werden soll.

Weiterhin weise ich darauf hin, dass die Anregungen des BUNB wortgleich bereits zur Offenlegungsvorlage eingebracht wurden und der Rat der Stadt Dortmund in Kenntnis der Eingabe den Offenlegungsbeschluss gefasst hat.

Daher bitte ich, die Vorlage in der vorgelegten Form zu beschließen.“


Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung am 20.03.2019 vor:
„hierzu Empfehlung des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) vom 30.01.2019 ( lag bereits zur Sitzung am 13.02.2019 vor):

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde bekräftigt seinen Beschluss vom 20.06.2018 und beschließt wie folgt:

Der Naturschutzbeirat unterstützt grundsätzlich die Reaktivierung der Flächen des alten Gutes Brünninghausen unter Erhalt der zentralen Grünstrukturen auf dem Plangebiet.

Kritisch wird die – gemäß Rahmenplanung Rombergpark von 2014 – geplante verkehrliche Erschließung des Geländes über eine Rampe entlang der B 54 und die Brücke für Fußgänger und Radfahrer gesehen.

• Auf die besondere Bedeutung der Biotop- und Grünvernetzung der Fläche des ehemaligen Gutes Brünninghausen wird hingewiesen.

• Bezüglich der Abgrenzung des Plangebietes wird die Rücknahme im Bereich der offengelegten Schondelle begrüßt. Eine Erweiterung im Süden des Plangebietes wird aufgrund der Bedeutung und der ökologischen Sensibilität der Flächen jedoch abgelehnt.

• Die Erholungsfunktion ist für das Plangebiet besonders hervorzuheben und sollte bei der Nutzung des Areals entsprechend besonders berücksichtigt werden.

• Die im Rahmen der Artenschutzrechtlichen Prüfung Stufe II formulierten Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung müssen beachtet werden.

• Ein barrierefreier Zugang vom Stadtbahnnetz zum Rombergpark wird grundsätzlich begrüßt. Dafür wird jedoch der Umbau der U-Bahn-Haltestelle mit einem Aufzug anstelle einer Rolltreppe grundsätzlich für ausreichend gehalten.

• Das Oberflächenwasser sollte vor Ort versickern oder mittels Rigolen in die Schondelle eingeleitet werden.

• Die Klimaanalyse für die Stadt Dortmund 1986 (Hrsg. Kommunalverband Ruhrgebiet) weist in der Karte „Planungshinweise“ auf „Lokal begrenzter Kaltluftabfluss“ und „Park und Grünanlagen“ hin und gibt die Empfehlung, „vorhandene Strukturen erhalten und ausbauen“. Aus diesem Grund, sowie aus Bodenschutzgründen, sollte die Versiegelung durch zusätzliche Parkplätze und Zufahrten unterbleiben.

• Die Gebäudehöhen müssen dem Orts- und Landschaftsbild gerecht werden und sollten die absoluten Höhen der vorhandenen Alt-Gebäude nicht überschreiten.

• Bei der Planung sollte dem Schutz des Kulturgutes neben dem Umweltschutz besondere Aufmerksamkeit geschenkt werden. Der Beirat regt den Erhalt und die Sanierung der alten Gebäude auch aus Artenschutzgründen an, insbesondere in Bezug auf die ehemalige Rentei, den Pferdestall, die Molkerei mit Kuhstall, die Brauerei, die Scheune Nord und die Katakomben.

• Da der B-Plan in direkter Verbindung zum Rombergpark steht, der erhöhte Vogeldichten besitzt, ist bei der Gestaltung der Gebäude das Vogelschlagrisiko an Glasscheiben zu berücksichtigen. Insbesondere Situationen und Anordnungen von Glasscheiben, die den Vögeln eine Durchsicht in dahinterliegende Freiräume ermöglichen, sowie Spiegelungen, gilt es zu vermeiden oder wirksam zu begegnen. Dies ist insbesondere für Glasfronten in direkter Nähe zu Wald- und Gehölzbereichen sowie Wasserflächen von großer Bedeutung.

• Der Umfang der Beleuchtungseinrichtungen und die Dauer der Beleuchtung ist auf das zwingend erforderliche Maß zu beschränken.

• Der Beirat kritisiert im aktuellen Planungsentwurf die Lage der Parkplätze im hinteren Bereich. Die Stellplätze sollten nach vorne an die Straße Am Rombergpark gelegt werden.

hierzu--> Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019: (Drucksache Nr.: 13087-18-E1):

- siehe oben (vor der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen) -

hierzu Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 19.03.2019:

Auf die Ausführungen zu TOP 1.3 „Feststellung der Tagesordnung“ wird hingewiesen.

Herr Bezirksbürgermeister Semmler begrüßt Herrn Tegethoff vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt und einen der Investoren als sachkundigen Bürger.

Nach kurzer Erläuterung des Projektes durch Herrn Tegethoff anhand eines großen Planes, geht er ausführlich auf die Fragen des Gremiums ein. Sie sind der Verwaltung im Vorfeld der Sitzung zugeleitet worden. Schwerpunktmäßig sind Fragen zum geplanten Brückenbau über die B 54, zu den Stellplätzen, Tiefgaragen und zur Barrierefreiheit der Fuß- und Radwege im Baubereich für das Gremium von besonderem Interesse.

Zum Brückenbau äußert Herr Tegethoff sich nicht. Dazu werde es eine gesonderte Verwaltungsvorlage geben. Das Bauprojekt könne auch ohne Brückenschlag über die B 54 realisiert werden.

Da es sich um einen Angebots Bebauungsplan handele, auf dessen Basis Bauanträge gestellt werden können, stünden zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die konkreten Stellplatzpläne fest.

Das Bauprojekt sei in vier Bauhöfe aufgeteilt. Im ersten sei das Hotel untergebracht. Dafür sei eine Tiefgarage geplant. Im zweiten sei die Gastronomie, für die allerdings aufgrund einer dort im Boden liegenden Gasleitung keine Tiefgarage gebaut werden könne. Dort seien Parkplätze an der Oberfläche vorgesehen. Die Nutzung des dritten und vierten Hofes liege noch nicht fest, somit auch nicht der Bau einer Tiefgarage oder der Bau von Stellplätzen an der Oberfläche. Die Ausführungen von Herrn Tegethoff werden vom Investor bestätigt oder ergänzt.

In der sich anschließenden ausführlichen Diskussion werden alle Fragen beantwortet.

Beschluss:
Danach nimmt die BV-Hombruch die Vorlage und die Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mit 18 Ja-Stimmen (8 x CDU, 5 x SPD, 2 x Bündnis 90/DIE GRÜNEN, 1 x Die Linke., 2 x parteilos – Frau Dr. Rogge und Herr Schröter), wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen.

AUSW, 20.03.2019:

Herr Rm Kowalewski bittet darum, die Vorlage auch der Bezirksvertretung Hörde vorzulegen.
Weiter führt er an, dass seine Fraktion die Vorlage unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des BuNB zustimmen werde und erhebt dieser daher zum Antrag.

Danach erfolgt die Abstimmung:

1.Zum Antrag des Herrn Rm Kowalewski:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt diesen mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten und Ratsgruppe NPD/Die Rechte) sowie einer Enthaltung (Fraktion AfD), ab.

2.Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimmen (Ratsgruppe NPD/Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, BGBl. III, FNA 213-1).

II. beschließt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der Begründung vom 12.12.2018 für den unter Pkt. 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen und stellt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.


Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. beschließt den Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 12.12.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

V. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Die Vorlage wird der Bezirksvertretung Hörde zur Kenntnis vorgelegt.“

Rm Münch (FBI) zeigte sich erfreut über das positive Ende der Entwicklung dieses Projekts und er bedauerte, dass so wenig von der historischen Substanz erhalten bliebe.

Der Rat der Stadt fasste unter Berücksichtigung der Stellungnahme der Verwaltung vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13087-18-E1) mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 57. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Entwurfes des Bebauungsplanes Hom 285 eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung - wie unter Punkt 5 dieser Beschlussvorlage dargestellt - zu folgen.



Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634, BGBl. III, FNA 213-1).


II. beschließt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes - südlich Am Rombergpark - mit der Begründung vom 12.12.2018 für den unter Pkt. 1 genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen und stellt die 57. Änderung des Flächennutzungsplanes fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Landes NRW (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt den Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Geltungsbereich mit dem durch Beschluss vom 12.07.2018 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 6 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

IV. beschließt, dem Bebauungsplan Hom 285 - südlich Am Rombergpark- die modifizierte und aktualisierte Begründung vom 12.12.2018 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO.

V. stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt Dortmund abzuschließenden städtebaulichen Vertrag (Anlage dieser Beschlussvorlage) zu und ermächtigt die Verwaltung, den Vertrag mit dem Vorhabenträger abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.



zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur Erweiterung des Geltungsbereichs, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung) sowie Kenntnisnahme der Zulassung von Bauvorhaben bei Vorliegen von Planreife gemäß § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13296-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Geltungsbereich des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße -, wie unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu erweitern.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)

II. Der Rat der Stadt Dortmund hat das Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung (14-tägiger Planaushang) zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 2 und § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der GO NRW in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023)
III. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 67. Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB
V. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der Abwägung der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der Naturschutzverbände geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 11 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4a Abs. 6 BauGB
VI. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 67. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB

VII. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf des Bebauungsplans Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - mit Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).


Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
VIII. Der Rat der Stadt nimmt die Entscheidung der Verwaltung zur Kenntnis, Baugenehmigungen vor Rechtskraft des Bebauungsplans Hö 280 nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: Beschluss zur Umstellung auf ein vereinfachtes Verfahren, Entscheidung über Stellungnahmen, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13297-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 8 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634 / FNA 213-1)

II. Der Rat der Stadt hat das Ergebnis der nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung, wie unter Punkt 9 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 4 Abs. 2 BauGB

III. Der Rat der Stadt beschließt, das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans We 141 - Pferdebachtal - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB weiterzuführen.
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 1 BauGB
IV. Der Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der Begründung vom 01.02.2019 zu und beschließt für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der Aufhebung des Bebauungsplans We 141 die Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung).
Rechtsgrundlage:
§ 13 Abs. 2 in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB


zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 am Dortmunder U
hier: I. Entscheidung über die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie aus der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
II. Reduzierung des räumlichen Geltungsbereiches der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18
III. Beschluss zur öffentlichen Auslegung
IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12143-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7 dieser Beschlussvorlage dargestellt, zu folgen.

Rechtsgrundlage:

§ 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634/ FNA 213-1).
II. beschließt, den räumlichen Geltungsbereich der Teilaufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben zu reduzieren.

Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB
III. stimmt der Begründung Teil A und Teil B (Umweltbericht) vom 13.02.2019 zu und beschließt für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Geltungsbereich der teilweisen Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 18 die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 BauGB
IV. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung während des Aufhebungsverfahrens zu erteilen, sofern nach erfolgter öffentlicher Auslegung der Aufhebung eines Teilbereiches des Durchführungsplanes Nr. 18 eine entsprechende Bescheinigung nach § 33 BauGB ausgestellt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:

§ 33 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 41 Abs. 1 GO NRW


zu TOP 3.5
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 148n - Steinsweg -
hier: I. Entscheidung über Stellungnahmen zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB), II. Beifügung der Begründung vom 30.11.2018,
III. Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12083-18)

Rm Münch (FBI) lehnte die Vorlage ab, da die betroffenen Bürgerinnen und Bürger den Bebauungs-plan mehrfach gerichtlich gekippt hätten. Die Bedenken der Bürgerinnen und Bürger würden übergangen. Wegen der stadtklimatischen Bedeutung sollte ein Teil des Bereiches Freiraum bleiben.

Rm Rettstadt stimmte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu, er hielt die Entscheidung für Lärmschutz und die anstehende Öffentlichkeitsbeteiligung für wichtig. Baugebiete für junge Familien würden benötigt.

Rm Kowalewski verwies für die Fraktion Die Linke & Piraten auf das 20jährige Bebauungsplanverfahren. Die Anwohnerinnen und Anwohner würden es ablehnen, da am Fuße des Hanges die Keller der Bewohnerinnen und Bewohner volllaufen würden. Bei weiterer Versiegelung des Bodens würde dies noch häufiger passieren. Auch die Hochspannung und die A 45 in der Nähe wären ein Problem. Die Bürgerinnen und Bürger wollten dort keine Bebauung.

Auch Rm Garbe stimmte der Vorlage für die AfD-Fraktion zu. Er war der Meinung, dass den Bürgerinnen und Bürger viel zugemutet wurde, so lange auf ein Baugrundstück warten zu müssen. Inzwischen hätte sich der Baupreis erheblich erhöht. Hier würden einige Wenige das Bauen verhindern.

Rm Münch gab eine persönliche Erklärung dazu ab, dass Rm Rettstadt behauptet hätte, Rm Münch ginge es nicht um die Sache und für ihn ginge es um eine Selbstdarstellung. Rm Münch wies darauf hin, dass er sich seit 40 Jahren ehrenamtlich für die Stadt engagiere, davon 20 Jahre als Ratsmitglied. Die Lebens-, Wohn- und Umweltqualität in Dortmund läge ihm am Herzen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Fraktion Die Linke & Piraten, die Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

I. hat die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung geprüft und beschließt, den Empfehlungen der Verwaltung wie unter Punkt 7.1 bis 7.19 zu folgen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBL. I S. 3634/FNA 213-1) und §§ 7 und 41 Abs. 1 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW.S 666)

II. beschließt, die Begründung vom 30.11.2018 dem Bebauungsplanentwurf Lü 148n beizufügen.

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes des Bebauungsplanes Lü 148n -Steinsweg - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und dem Entwurf der Begründung vom 30.11.2018 zu und beschließt, diesen Bebauungsplanentwurf mit Begründung vom 30.11.2018 öffentlich auszulegen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 in Verbindung mit § 4 Abs. 3 BauGB



Nach der Abstimmung gab OB Sierau an, dass Dortmund nach Hamburg die zweitgrünste Stadt mit über 500.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Deutschland ist. 63 % der Gesamtfläche wäre real genutzt grün, was im Flächennutzungsplan und auch im Landschaftsplan sichtbar wird. Nicht nur quantitativ, sondern auch qualitativ hätte Dortmund zugelegt.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.



zu TOP 3.6
Eignungsuntersuchung zur Identifizierung neuer Wirtschaftsflächen im Freiraum
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13028-18)

Rm Münch (FBI) verwies im Zusammenhang mit dieser Vorlage auf den Grünanteil Dortmunds, der interpretierbar wäre. Es wäre in der Regel kein neues Grün geschaffen worden, sondern es wurden Industriebrachen begrünt, die als grau im Flächennutzungsplan dargestellt und gleichzeitig ökologische Oasen waren. Rm Münch meinte, hier müsste auf die Qualität geachtet werden. Ökologie und Freiflächen hätten einen Wert, der seines Erachtens nicht richtig erkannt würde. Freiflächen wären nicht nur Verfügungsmasse, sondern hier müsste auch das Stadtklima gesehen werden. Ökologisch wertvolle Flächen mit einer hohen Biodiversität sollten geschaffen werden.

Rm Kowalewski sah im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten den Gang in die Freiflächen als kritisch an, der Fokus sollte weiterhin auf die Industriebrachen gelegt werden.

Rm Rettstadt erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste, die Vorlage wäre so gemeint, dass die Optionen hinsichtlich Frei- und Wirtschaftsflächen geprüft werden müssten. Zuerst sollten Brachflächen genutzt werden, aber für die Zukunft müssten die Optionen überprüft werden.


Rm Penning erläuterte für die CDU-Fraktion, dass die Stadt Dortmund bei dieser Fragestellung schon viel weiter sein könnte. CDU und SPD hatten Anfang 2018 bereits eine Machbarkeitsstudie für die Zukunft der Wirtschaftsflächen vorgeschlagen. Es müsste bekannt sein, wo es Freiflächen mit welcher Eignung gäbe, um anschließend Entscheidungen überhaupt zu ermöglichen. Flächen für die Wirtschaftsentwicklung würden benötigt. Der zeitliche Druck sollte erhöht werden, um schnell Ergebnisse zu bekommen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Auch Rm Stackelbeck stellte dar, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Eignungsunter-suchungen kritisch betrachten würden. Der Druck auf die Unternehmen sollte erhöht werden, die mit Altlasten verseuchte Brachen hätten, sowie der Druck auf die Ebenen, die Geld für die Sanierung der Brachen geben könnten, damit im Anschluss die Flächen einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden könnten. Zunächst könnten vorrangig solche Flächen genutzt werden.

StR Wilde wies darauf hin, dass es sich hier um eine gemeinsame Vorlage der Wirtschaftsförderung und der Stadtplanung handelt. Es ginge um die langfristige Entwicklung, kurz- und mittelfristig stände ausreichend Potenzial zur Verfügung. Dortmund hat sich in den letzten 20 Jahren fast ausschließlich - mit über 90 % - auf Altlastenflächen bewegt. Die Brachen wurden zusammen mit den Eigentümern unterschiedlicher Größe wieder an den Markt gebracht. Bei allen Flächenentwicklungen wurde Wert darauf gelegt, dass bei den Entwicklungen der Brachflächen nicht nur etwas für Industrie und Gewerbe getan wurde, sondern auch für den Freiraum, z. B. bei der Westfalenhütte gibt es einen grünen Ring.
StR Wilde bezeichnete die Entwicklung in Dortmund als sehr ausgewogen. Wenn die vorhandenen Flächen belegt sind, müsse Dortmund vorbereitet sein, weil die Entwicklungszeiten sehr lang sind. Hier wäre mit fünf bis acht Jahren zu rechnen.
Ein Ergebnis der Eignungsuntersuchung könnte sein, dass keine Wirtschaftsflächen mehr vorhanden sind. Damit müsste dann umgegangen werden, es müsste u. a. nach Verbündeten – ggf. sogar außerhalb Dortmunds - gesucht werden.

Sollte genügend Potenzial in Dortmund identifiziert werden können, sollte es ggf. entwickelt und genutzt werden.

Rm Kowalewski befürchtete einen Paradigmenwechsel. Die Nutzung von Freiflächen vor Brachflächen sähe die Fraktion Die Linke & Piraten sehr kritisch.


OB Sierau stellte heraus, dass in Dortmund versucht würde, flächensparend und klimaschützend bei Entwicklungen vorzugehen.

Rm Waßmann (CDU) merkte an, dass große Logistikflächen, außer Knepper, nicht mehr im Stadtgebiet gewünscht wären. Flächenpolitik würde für die nächsten Jahre gemacht. Das Blockieren

- auch von Industriebrachen - sollte nicht erfolgen.
Das Interesse der Stadt an Wachstum müsste gesehen werden.

OB Sierau verwies darauf, dass viele Arbeitsplätze auf PHOENIX-West entstehen würden. Das wäre Strukturwandel.


Rm Frebel stellte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen klar, dass seine Fraktion nicht dafür war, auf einer „grünen Wiese“ zu bauen. Stattdessen sollten u. a. Zechenanlagen genutzt werden.

Rm Reuter ergänzte, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sich auch dafür eingesetzt hätte, dass die Fläche Westfalenhütte als ehemalige Industriebrachfläche unter Berücksichtigung ökologischer Belange umzunutzen. Mit der Entwicklung in die Freiflächen zu gehen, hielt Rm Reuter von der Grundrichtung für falsch. Sie fände es besser, wenn die Dortmunder Politik bei Bund und Land Druck machen würden, die Restriktionen auf belasteten Flächen durch Zuschüsse und Förderungen zu vermindern. Dadurch könnte verhindert werden, dass der Freiraum für Entwicklungen genommen wird.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Ausführungen der Verwaltung und die beabsichtigte externe Beauftragung der Untersuchung zur Kenntnis. In der städtischen Ergebnisrechnung entstehen im Haushaltsjahr 2019 Gesamtaufwendungen in Höhe von 60.000,00 €.


zu TOP 3.7
Masterplan Plätze in der Innenstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13222-19)

Rm Mader begrüßte im Namen der CDU-Fraktion die Vorlage und verwies auf die Argumente, die im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün sowie im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zum Hansaplatz, zum Alten Markt sowie zur Nutzung des gesamten Wallringes zu Protokoll gegeben worden waren.

Rm Gebel lehnte für die Fraktion Die Linke & Piraten die Vorlage ab und verwies auf die bereits im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün abgegebene Kritik. Die Fraktion Die Linke & Piraten wäre mit der vorgelegten Vorlage nicht zufrieden.

StR Wilde gab an, dass die Vorlage aus zwei Teilen bestände. Die Kirchentagsbesucher und
–besucherinnen sollten von Dortmund einen guten Eindruck bekommen, dafür erfolgten verschiedene Maßnahmen. Davon würde Dortmund auch langfristig profitieren. Der zweite Teil beträfe den Masterplan-Prozess, an deren Anfang die Verwaltung jetzt stände. Das Ende ist offen, der Masterplan wird im Laufe der Zeit weiter qualifiziert werden. StR Wilde ging davon aus, dass Anfang des nächsten Jahres eine gute Grundlage für die Entwicklung der Plätze in der Innenstadt vorliegen könnte. Perspektivisch ist vorgesehen, sich im Anschluss mit den Plätzen in den Nebenzentren zu befassen.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt nimmt den Sachstand zum „Masterplan Plätze in der Innenstadt“ zustimmend zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt beschließt die Durchführung eines öffentlichen Dialogverfahrens in Form einer Planungswerkstatt zur Konkretisierung der Ziele und Maßnahmen des „Masterplans Plätze in der Innenstadt“ und ermächtigt die Verwaltung, hierfür ein externes Büro zu beauftragen.

3. Es entstehen in der städtischen Ergebnisrechnung im Haushaltsjahr 2019 im Rahmen des Haushaltsplanes 2019 ff nicht berücksichtigte Mehraufwendungen in Höhe von 560.000,00 €, welche zusätzlich durch die Fachbereiche 3, 61 und 66 vorfinanziert werden.


zu TOP 3.8
Stellungnahme Entwurf Regionalplan Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13074-18)

Dem Rat der Stadt lag hierzu die als Anlage 1 zur Niederschrift beigefügte Stellungnahme der Verwaltung vom 05.03.2019 (Drucksache Nr.: 13074-18-E2) vor.

Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.



zu TOP 3.9
Stellungnahme Entwurf "Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13088-18)

Der Rat der Stadt hatte die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.10
Eisenbahnüberführung Schweizer Allee
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13076-18)

Dem Rat der Stadt lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der
öffentlichen Sitzung am 12.03.2019 vor:

„Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 13.02.2019:

„Hierzu Empfehlung der BV Aplerbeck:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck bittet die Verwaltung einstimmig, folgende Punkte bei den Planungen zur Ausgestaltung der Eisenbahnüberführung Schweizer Allee zu berücksichtigen:

- Die beidseitigen Gehwege sollen so hochbordig ausgebaut sein, dass ein Überfahren von Pkw´s nicht möglich ist.
- Der Gehweg auf der östlichen Seite soll bis zur Einmündung Canarisstraße geplant und realisiert werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig mit o. g. Ergänzungen, die Verwaltung zu beauftragen, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.“

AUSW 13.02.2019:
Herr Rm Logermann erklärt für seine Fraktion, dass man der Vorlage unter Berücksichtigung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zustimmen werde.

Herr Wilde erklärt daraufhin, dass er den Wunsch der Bezirksvertretung Aplerbeck mitnehme. Die Verwaltung werde diesen entsprechend berücksichtigen.

Mit diesem Hinweis der Verwaltung empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Ratsgruppe NPD/Die
Rechte), den Beschluss laut Beschlussvorschlag zu fassen.

ABVG, 12.03.2019:

Auf Nachfrage verdeutlicht die Verwaltung, dass man die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck als Arbeitsauftrag mitnehmen und entsprechend umsetzen werde.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck, einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.“

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der Deutschen Bahn AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Schweizer Allee eine lichte Weite von 8,00 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.


zu TOP 3.11
Smart City Dortmund: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13026-18)

Der Rat der Stadt nahm den 1. Sachstandsbericht zu den bisherigen Aktivitäten der Stadt Dortmund und ihrer Partner aus Wirtschaft und Wissenschaft zur Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Projekt ZUKUR - Zukunft Stadt Region Ruhr: 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11109-18)

Der Rat der Stadt nahm den 1. Sachstandsbericht zum “nordwärts“-Förderprojekt „Zukunft – Stadt – Region – Ruhr“ (ZUKUR) zur Kenntnis.


zu TOP 3.13
Projekt PuLS - Parken und Laden in der Stadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13424-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Projekt PuLS – „Parken und Laden in der Stadt“ vorbehaltlich eines Zuwendungsbescheids des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität sofort umzusetzen.

2. Die haushaltsneutrale Berücksichtigung der finanziellen Auswirkungen (Mehraufwendungen sowie Mehrerträge) des Projektes in der Haushaltsplanung 2020-2022.

3. Einen befristeten Projekteinsatz ab Bewilligung des Förderbescheides voraussichtlich 01.05.2019 - 31.12.2022.


zu TOP 3.14
Anlage der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222
-ehemalige Sinteranlage-
Investor: Dortmund Logistik GmbH, Deggingstraße 40, 44141 Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13112-19)

Dem Rat lag eine Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 vor:

„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 12.03.19 vor:

ABVG, 12.03.2019:
Herr Rm Frebel fordert, den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) in die Beratungsfolge mit aufzunehmen, so dass auch dessen Votum in die abschließende Beschlussfassung einfließen könne. Unter dieser Voraussetzung werde man der Vorlage heute zustimmen.
Herr Rm Gebel teilt mit, dass sich seine Fraktion dieser Haltung anschließen werde.

Herr Wilde teilt hierzu mit, dass es sich bei der Vorlage lediglich um eine Information handeln würde. Die Entscheidungen hierzu seien in der Vergangenheit getroffen worden, so dass bereits ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan existiere. Man könne diese Vorlage aber gerne an den BuNB zur Kenntnisnahme weiterleiten, damit auch dieser einen aktuellen Sachstand zur Angelegenheit erhalte. Hiernach wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
einstimmig, den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Darüber hinaus überweist der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün die Angelegenheit an den Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde (BuNB) zur dortigen Kenntnisnahme.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 20.03.19 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellen folgende mündliche Zusatzanträge:

1) Zu Seite 4 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten
Rüschebrinkstraße“ – soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Der Rad- und Wanderweg wird als getrennter Rad- und Fußweg angelegt.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen mehrheitlich bei 16 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die
Linke & Piraten, Herr Borchardt/Die Rechte) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) dem
mündlichen Zusatzantrag zu.

2) Zu Seite 5 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten
Rüschebrinkstraße“ soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Darüber hinaus wird der geplante Rad- und Wanderweg möglichst kreuzungsfrei an
den Gartenstadtradweg angebunden.

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord stimmen mehrheitlich bei 15 Ja-
Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die
Linke & Piraten), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) und 1 Enthaltung (Herr Borchardt/Die
Rechte) dem mündlichen Zusatzantrag zu.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt mit oben
genannten Zusatzanträgen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen.

Darüber hinaus nimmt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord die Empfehlung des
Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.03.2019 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 12.03.19 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
folgt einstimmig der o. g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord und damit beiden darin enthaltenen, mündlichen Zusatzanträgen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der
Stadt unter Einbeziehung der o. g. Ergänzungen, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.
Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.
Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:
· Waldflächen

· Grünanlagen

· Rad- und Wanderweg

· Arten- und Biotopschutzflächen




Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):


Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro

Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.



Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.“


Rm Münch (FBI) zeigte sich erfreut darüber, dass im Rat angekommen sei, dass Brachflächen einen ökologischen Wert hätten, manchmal einen höheren als Freiraumflächen. Es wäre gut, dass in diesem Projekt versucht wurde, möglichst viele ökologische Flächen in ihren Funktionszusammenhängen zu erhalten. Rm Münch hoffte, dass dies besser funktioniere sollte als auf der Fläche Gneisenau, wo eine Kreuzkrötenpopulation war und nun verschwunden ist. Daher forderte er ein Controlling, eine Evaluation, um erkennen zu können, ob die Maßnahmen erfolgreich waren. Die Verwaltung sollte die bisherigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen überprüfen, so dass auch gegengesteuert werden könnte, wenn die Maßnahmen nicht greifen. Hier sollte auch die Politik Interesse daran haben, um ökologische Zusammenhänge bei der Reaktivierung von Brachen zu erhalten.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden ergänzten (kursiv dargestellt) Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Herstellung der Grün- und Waldflächen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes InN 222 -ehemalige Sinteranlage- mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 639.067,70 Euro und Gesamtaufwendungen in Höhe von 573.104,30 Euro.

Weiterhin ermächtigt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung für die Anlage der Grünanlagen auf dem Gelände der ehemaligen Sinteranlage der Westfalenhütte einen separaten (Vorfinanzierungs-) Vertrag mit dem Investor abzuschließen. Bei der Vorfinanzierung handelt es sich um die Begründung eines kreditähnlichen Rechtsgeschäftes gemäß § 86 Abs. 4 GO NRW, also um eine Zahlungsverpflichtung, die wirtschaftlich einer Kreditverpflichtung gleichkommt. Die Verträge sollen auf Basis des zwischen der Stadt Dortmund und der Thyssen Krupp Steel Europe AG geschlossenen städtebaulichen Vertrages vom 05.11.2012 zur Entwicklung des genannten Areals nunmehr die konkrete Ausgestaltung der Grünanlagen regeln.

Die Fläche wurde am 02.12.2014 von der Dortmund Logistik GmbH erworben. Diese tritt gem. Kaufvertrag zur Erschließung des Geländes und aller weiteren Maßnahmen in den Vertrag vom 05.11.2012 ein.

Die Realisierung der Grün- und Waldflächen umfasst folgende Maßnahmen:


· Waldflächen

· Grünanlagen

· Rad- und Wanderweg

· Arten- und Biotopschutzflächen




Die Finanzierung der Grünflächen und des Rad- und Wanderweges erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01304014121 – Grünfläche ehemalige Sinteranlage - mit folgender Auszahlung (Finanzposition 780 810):



Haushaltsjahr 2024: 639.067,70 Euro

Die Unterhaltung der Maßnahme bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 39.299,28 Euro.



Die Finanzierung der Waldflächen in Höhe von 573.104,30 Euro erfolgt aus dem Kostenträger 661304166000 - konsumtive Aufgaben FB 66 - und dem Sachkonto 549 300 – Aufwendungen für Festwerte -.

Zu Seite 4 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten Rüschebrinkstraße“ – soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Der Rad- und Wanderweg wird als getrennter Rad- und Fußweg angelegt.
Zu Seite 5 Unterabschnitt „Straßenbegleitende Grünflächen westlich der umverlegten Rüschebrinkstraße“ soll der 1. Absatz wie folgt ergänzt werden:
Darüber hinaus wird der geplante Rad- und Wanderweg möglichst kreuzungsfrei an den Gartenstadtradweg angebunden.


zu TOP 3.15
Neuplanung der Straße "Am Hombruchsfeld" von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12599-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Neuplanung der Straße „Am Hombruchsfeld“ von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße mit einem Planungsvolumen in Höhe von 200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014680 - Am Hombruchsfeld von Lütgenholthauser Straße bis Stockumer Straße - aus der Finanzposition 780 810 mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2019: 200.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.


zu TOP 3.16
Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13168-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, den anliegenden Entwurf als Taxitarif für die von der Stadt Dortmund als Genehmigungsbehörde zugelassenen Taxen in Form einer Rechtsverordnung zu erlassen.


zu TOP 3.17
"Kritische Infrastruktur" (KRITIS)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12691-18)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

a) Der Rat der Stadt beschließt zur Umsetzung der KRITIS-Verordnung die Einrichtung von 2,0 vzv. Projektstellen für einen Zeitraum von drei Jahren.
b) Der Rat der Stadt beschließt, die Personalbedarfe durch externe Einstellungen zu decken.


zu TOP 3.18
Stadterneuerungsprogramm "Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt"
hier: "Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt"
Kostenerhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13179-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 28.03.2019 (Drucksache Nr.: 13179-19-E1) vor:
„Der Versuch einen „Heimathafen“, ein angeblich integratives Beratungs- und Bildungszentrum in der Nordstadt auf Kosten des Steuerzahlers zu errichten, wird abgelehnt. Stattdessen wird sich dafür ausgesprochen, die Möglichkeiten zu prüfen, an selbiger Stelle ein Abschiebezentrum zu errichten, das die Rückführung illegaler Asylanten in ihre Heimatländer koordiniert. Hierfür sind entsprechende Mittel finanzieller, sowie organisatorischer Art, bereitzustellen.“
Rm Brück begründete den vorgelegten Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte und erklärte, dass die Gruppe die Vorlage ablehnen würde. Es müssten nicht Menschen aus der ganzen Welt in Dortmund „verheimatet“ werden.

Rm Garbe lehnte im Namen der AfD-Fraktion die Vorlage und auch den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte ab. Er sprach sich für ein konsequentes und schnelles Abschieben aus. Das Projekt wäre kostenmäßig hochgeschnellt und das öffentliche Geld müsste nicht investiert werden. Die Einrichtung würde nicht benötigt und die Kosten wären selbst aufgebürdete Zuwanderer-Folgekosten.

Rm Rettstadt stimmte für die Fraktion FDP/Bürgerliste der Vorlage zu. Das Zentrum sah er grundsätzlich als wichtig an. Er bezeichnete das Geld als gut angelegt, um eine Integration der Menschen zu ermöglichen. Gleichzeitig kritisierte er den entstandenen Kostenzuwachs. Es könnte nicht sein, dass es fast zu einer Kostenverdopplung käme, weil festgestellt würde, dass die Statik nicht stimme. Hätte der Rat zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Gebäude gewusst, dass die Statik nicht in Ordnung ist, wäre ggf. das Projekt an einem anderen Standort entstanden oder das Gebäude wäre abgerissen und ein neues Gebäude gebaut worden.
Rm Rettstadt erwartete von der Verwaltung, dass es nicht mehr zu einer Kostensteigerung um fast 100 % kommt.

Rm Münch (FBI) sprach sich dafür aus, die, die sich integrieren und die Stadt und das Land nach vorne bringen wollen, willkommen zu heißen. Für diese Menschen müsste etwas getan werden, daher wollte er der Vorlage zustimmen.

StR Wilde erläuterte, dass die Verwaltung bereits zum frühen Zeitpunkt der Entwurfsplanung bereits die ermittelten Kosten konkretisieren konnte. Zum jetzigen Zeitpunkt könnte noch eine Entscheidung gegen das Projekt getroffen werden. Gegen einen Abriss des Gebäudes und einen Neubau sprächen, dass dann keine Fördergelder fließen würden. Zudem spräche die Hafengeschichte und Hafenatmosphäre für das alte, bestehende Gebäude.

Rm Rettstadt war der Meinung, dass auch in der Vorlage Alternativen dargestellt werden sollten. Hier sind keine Alternativen genannt, obwohl eine erhebliche Kostensteigerung zu erkennen ist. Weil das Projekt gut wäre, wird die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage mittragen. Wären früher bereits andere Informationen gegeben worden, hätte die Entscheidung ggf. anders ausgesehen.
Rm Rettstadt bat darum, in der Zukunft die Alternativen mit Kostenangaben darzustellen.

Der Rat der Stadt lehnte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 28.03.2019 (Drucksache Nr.: 13179-19-E1) gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte ab.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kostenerhöhung für die Durchführung des
Projektes „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“
(DS-Nr.: 05925-16) in Höhe von 2.297.000 €, bei gleichzeitiger Maßnahmenverlängerung
bis in Haushaltsjahr 2022. Damit steigt die Investitionssumme von bisher 3.673.000 € auf insgesamt 5.970.000 €.

Das Projekt „Heimathafen - Integratives Beratungs- und Bildungshaus in der Nordstadt“ wird
durch Zuwendungen des Landes/Bundes und der EU in Höhe von insgesamt 5.373.000 €
(90%) gefördert. Der Betrag des städtischen Eigenanteils (10%) steigt von bisher 367.300 €
um 229.700 € auf insgesamt 597.000 €.

Die Investition in das Eigentum Dritter, in Höhe von insgesamt 5.970.000 €, bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr (dem Haushaltsjahr 2023) eine jährliche Nettobelastung der
städtischen Ergebnisrechnung in Höhe von 29.850 €.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13499-19)

Dem Rat der Stadt lag die als Anlage 2 zur Niederschrift beigefügte Synopse (Drucksache Nr.: 13499-19-E1) vor.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur Änderung der Betriebssatzung der Wirtschaftsförderung Dortmund.



In der Zeit von 16.30 – 17.00 Uhr fand eine Sitzungspause statt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Geplante Kürzungen des Bundeszuschusses für die Versorgung und Integration von Flüchtlingen
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 13926-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.03.2019 (Drucksache Nr.: 13926-19) vor:
„… die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung der Sitzung des Rates sowie um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, von Plänen zur Kürzung des Bundeszuschusses für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen Abstand zu nehmen.

2. Bund und Land werden stattdessen aufgefordert, bei den anstehenden Verhandlungen zur Neuregelung der Finanzierung die Kostenpauschalen pro Flüchtling an die Kommunen zu erhöhen und an die tatsächlichen Kosten anzupassen sowie auch die Kosten für Geduldete über drei Monate hinaus einzubeziehen und zu übernehmen.

Begründung:
Das Bundesfinanzministerium plant eine Reduzierung des Zuschusses für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen an Länder und Kommunen von aktuell 4,7 Milliarden Euro jährlich auf 1,3 Milliarden Euro im Jahr 2022. Das ist vollkommen inakzeptabel. Insbesondere die Kommunen übernehmen für den Bund und das Land die Aufgabe der Versorgung von geflüchteten Menschen. Das erfordert erhebliche, auch finanzielle Anstrengungen. Die Stadt und ihre Bürger*innen haben dies in den letzten Jahren mit großem Engagement und großer Verantwortung geleistet. Schon jetzt liegen die Kosten dieser Aufgabe weit über den Erstattungen durch Bund und Land. Der Eigenanteil der Stadt liegt laut Verwaltung bei 24,6 Millionen Euro für das Haushaltsjahr 2019. Das zeigt: Statt einer Kürzung der Zuschüsse sind vielmehr die Erhöhung der Erstattungspauschalen pro Flüchtling sowie die Übernahme der Kosten für Geduldete über drei Monate nach Eintritt der vollziehbaren Ausreisepflicht hinaus notwendig. Die unzureichende Erstattung durch Bund und Land sowie die jetzigen Kürzungspläne gefährden nicht nur die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt, sondern auch die Integration der Geflüchteten.

Die Dringlichkeit ergibt sich aus dem kurzfristigen Bekanntwerden der Pläne sowie der Tatsache, dass die Diskussionen und Verhandlungen darüber bis zur nächsten Sitzung des Rates am 23. Mai fortgesetzt werden dürften. Der Rat sollte sich deshalb mit einer klaren und schnellen Aussage zu den Plänen positionieren und einbringen.“

Rm Langhorst begründete im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den Antrag vom 21.03.2019 (Drucksache Nr.: 13926-19) damit, dass der Bedarf an Integrationsleistungen nicht nachgelassen hätte. Es sollte vom Rat der Stadt ein breites Signal an die Bundesregierung gegeben werden.

Rm Brück (Gruppe NPD/Die Rechte) sprach sich für ein Signal, dass es reicht und die Kommunen nicht Zahlmeister sein wollten für die verfehlte Politik des Bundes. Die städtischen Kassen sollten entlastet werden. Insgesamt wären dies alles Steuergelder. Die Gruppe stände für Abschiebungen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Rettstadt verdeutlichte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste, dass es nicht sein dürfte, dass die, die die Integrationsleistung erbringen, auf den Kosten sitzen bleiben. Er hielt ein Einwanderungsgesetz für Deutschland für erforderlich, so dass die Einwanderung gesteuert werden und das Asylrecht nicht missbraucht werden könnte, um aus anderen Gründen als politischer Verfolgung nach Deutschland zu kommen.
Rm Rettstadt war der Meinung, dass Deutschland Zuwanderung benötigen werde. Die Fraktion FDP/Bürgerliste teilte den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stimmte daher ihm zu. Die Integrationsleistung wird nicht weniger, nur sollte das Integrationshilfesystem eine Erfolgsmessung und Kennziffern nutzen, so dass erkennbar wäre, welche Maßnahmen sinnvoll sind.

Rm Kowalewski erklärte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass das Konnexitätsprinzip gebieten würde, dass die Kosten nicht bei den Kommunen verbleiben dürften. Er stimmte auch dem Antrag zu.

Rm Reppin trat im Namen der CDU-Fraktion dem Antrag auch bei. Die Kommunen kämen in finanzielle Not beim Stellen der Maßnahmen.

Rm Weyer machte für die SPD-Fraktion deutlich, dass in Dortmund die Menschen aufgenommen und versorgt wurden. Es könnte nicht sein, dass das Geld nicht an die Kommune zurückflösse.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die Flüchtlinge, die sich integrieren wollten, herzlich in Dortmund willkommen wären,. Es würden dringend u. a. auch Mittel für Klimastrategien gebraucht. Auch Rm Münch stimmte für den Antrag.

Rm Bohnhof brachte im Namen der AfD-Fraktion die Hoffnung zum Ausdruck, dass es in der Zukunft weniger Flüchtlinge geben werde. Er forderte ein Zuwanderungsgesetz, da es eine Regelung geben müsste. Dortmund sollte diejenigen, die sich hier ohne Rechtsgrund aufhalten, abschieben. Wo Kosten entstehen, müssten auch andere beteiligt werden. Die AfD-Fraktion lehnte den Antrag ab.

Rm Brück meinte, dass derzeitig ein Überschuss an Zuwanderung vorhanden wäre. Benötigt würde ein Einreisestoppgesetz. Die wenigsten Asylantragsteller wären politisch Verfolgte, zudem könnten die geduldet werden, die aus Kriegsgebieten stammten oder wo Kriege andauern. Als Beispiel nannte er Syrien, wo bereits alles wunderschön wieder aufgebaut wäre. Das könnte man sich anschauen. Es würde Zeit, die Menschen dorthin zurückzuführen. Die Realität würde schlecht geredet.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion Die Linke & Piraten, der Fraktion FDP/Bürgerliste und von Rm Münch (FBI) gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, von Plänen zur
Kürzung des Bundeszuschusses für die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen Abstand zu nehmen.

2. Bund und Land werden stattdessen aufgefordert, bei den anstehenden Verhandlungen zur Neuregelung der Finanzierung die Kostenpauschalen pro Flüchtling an die Kommunen zu erhöhen und an die tatsächlichen Kosten anzupassen sowie auch die Kosten für Geduldete über drei Monate hinaus einzubeziehen und zu übernehmen.

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am Phoenix-See
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13242-19)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 vor:
„Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften hat die weitere Beratung der Vorlage am 14.02.19 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt erneut folgende
Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.19 vor:
Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13242-19-E1) vom 05.02.2019 vor:

Die Fraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und
Beschlussfassung des folgenden Ergänzungsantrags:

1. Der Ausschuss begrüßt, dass die Gedenkstätte für ehemalige Zwangsarbeiter am
Phoenix-See jetzt realisiert werden soll.
2. Die Gedenkstätte wird – wie ursprünglich geplant - am Südufer des PHOENIX
Sees, am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße
zum See, eingerichtet.
3. Den Alternativstandort auf der Kulturinsel des Phoenix-Sees lehnt der Ausschuss
ab.

Begründung:
Schon 2013 erarbeiteten Studierende der FH Dortmund in Kooperation mit der Mahn- und
Gedenkstätte Steinwache Konzepte für eine Gedenk- und Informationsstätte zur Zwangsarbeit
während des Nationalsozialismus. Der favorisierte Entwurf wurde mit dem Standortvorschlag
am Südufer des Phoenix-Sees am 03.04.2014 dem Gestaltungsbeirat präsentiert.
Nach Darstellung des Leiters der Mahn- und Gedenkstätte Steinwache, Herrn Dr.
Mühlhofer, begann der Leidensweg für die Zwangsarbeiter an der Herrmannstraße, am
Emschertor als Zugang zum ehemaligen Werksgelände. Die Treppenanlage symbolisiert
dabei sehr anschaulich "den Abstieg in die Hölle", wie es Herr Dr. Mühlhofer formulierte.
Im Bereich am Ende der Treppe befand sich zudem das Lager der Gestapo.
Der Gestaltungsbeirat der Stadt hatte die Errichtung einer Gedenkstätte für die ehemaligen
Zwangsarbeiter*innen deshalb genau an dieser Stelle empfohlen. Der Rat hat dazu
2014 den entsprechenden Beschluss gefasst.
Herr Klösel (SPD-Fraktion) bittet darum, das Votum der Bezirksvertretung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit verschiebt die Beratung der Verwaltungsvorlage einschließlich des o. a. Antrages der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in seine nächste Sitzung.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften erneut folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 12.02.19 vor:
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellte als erstes folgenden Beschlussantrag:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde beschließt, dass das Zwangsarbeitermahnmal am ursprünglichen Standort im Bereich des ehemaligen Emschertors (unterhalb des Korbinianbaumes) gebaut werden soll.

Abstimmungsergebnis: mit 5 Ja-Stimmen (Grüne/Linke/1 SPD), 9 Gegenstimmen (CDU/SPD) abgelehnt

Danach ließ Bezirksbürgermeister Sascha Hillgeris über die Vorlage abstimmen, dass Zwangsarbeitermahnmal auf der Kulturinsel zu errichten.

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu beschließen:

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde lehnt ausdrücklich den letzten Absatz auf Seite 2 ab, indem von einer intensiven Debatte innerhalb der Hörder Bürgerschaft und seiner Bezirksvertretung die Rede ist.

Abstimmungsergebnis: mit 10 Ja-Stimmen (CDU/SPD/Linke) und 4 Gegenstimmen (Grüne/1 SPD) so beschlossen
Außerdem liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Überweisung des Rates vom 21.02.19 vor:
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom
20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) vor:

„Die Ratsgruppe NPD/DieRechte beantragt folgende Änderung der Vorlage:
Statt einer einseitigen Gedenkstätte, sollte gerade der Standort am Phoenixsee mit einem
Mahnmal gefüllt werden, das allen Toten gerecht wird, die in der Endphase des zweiten Weltkriege sin Dortmund ihr Leben verloren haben. Insbesondere zu berücksichtigen sind dabei die zahllosen Toten des angloamerikanischen Bombenterrors, von dem insbesondere Hörde und die Phoenix-Werke betroffen waren. Am Standort der Kulturinsel auf dem Phoenix-See sollte deshalb ein Mahnmal errichtet werden, das diesem Anspruch des umfassenden Gedenkens gerecht wird.“

Der Rat der Stadt hat die Vorlage unter TOP 1.3 – Feststellung der Tagesordnung – von der Tagesordnung abgesetzt und den vorliegenden Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 20.02.2019 (Drucksache Nr.: 13242-19-E2) an den Ausschluss für Kultur, Sport und Freizeit und Den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur weiteren Beratung überwiesen.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 19.03.19 vor:
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit hat die weitere Beratung der Vorlage am 05.02.2019 in seine heutige Sitzung geschoben.

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt erneut der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 13242-19-E1) vom 05.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mehrheitlich bei Gegenstimmen der Fraktion Bündnis 9/Die Grünen und der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ab.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die Überweisung des Rates aus seiner Sitzung am 20.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lehnt den Antrag der Gruppe NPD/Die Rechte einstimmig ab.

Desweiteren liegt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit eine Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus ihrer Sitzung am 12.02.2019 vor (siehe oben)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit schließt sich der Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde einschließlich des Hinweises einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen an und empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei Gegenstimme der AfD-Fraktion den Beschluss wie in der Vorlage vorgeschlagen, zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der o. g. Empfehlung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 19.03.19 und empfiehlt dem Rat der Stadt einschließlich des Hinweises der Bezirksvertretung Hörde zum letzten Absatz, Seite 2 der Vorlage, mehrheitlich gegen die Stimme der AfD-Fraktion und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
1. Die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter.

2. Die Kulturinsel des Phoenix-Sees als Standort für die Gedenkstätte.

3. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.“


Rm Brück sprach sich im Namen der Gruppe NPD/Die Rechte gegen die Vorlage und für eine gesunde Gedenkpolitik aus.

OB Sierau gab an, dass es bei dieser Gedenkstätte um das jahrelang erlittene Leid als Zwangsarbeiter und –arbeiterinnen ginge. Das Leid der Zwangsarbeiter und –arbeiterinnen dürfte nicht verharmlost werden, die städtische Erinnerungskultur wäre wichtig.

Rm Brunsing begrüßte im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Gedenkstätte, die eher am Südufer des PHOENIX-Sees, am Ende des Fußweges des ehemaligen Emschertores von der Hermannstraße zum See, errichtet werden sollte, da der Standort für würdiger angesehen wurde.


Rm Garbe verwies auf die Kosten für die Gedenkstätte. Zudem gäbe es in Dortmund zu viele Gedenkstätten und zu viele Gedenkveranstaltungen. In der Bevölkerung wäre das Thema inzwischen negativ behaftet.

Entgegen der Aussage von Rm Garbe stellte OB Sierau dar, dass die Bürgerschaft diese Veranstaltungen tragen würde.

Auch Rm Dingerdissen begrüßte für die Fraktion FDP/Bürgerliste das Denkmal und den Standort. Die Hörder Menschen wüssten, dass an dieser Stelle ein Werk stand.

Rm Münch (FBI) stellte dar, dass er nicht wollte, dass die Zeit, für die die Gedenkstätte aufgestellt werden soll, wiederkehrt. Daher sollte eine Erinnerungsstätte geschaffen werden. Aber ihm fehlten in Dortmund positive Erinnerungskulturstätten.

Rm Kowalewski erklärte, dass er von der Erinnerungskultur an die NS-Zeit angewidert wäre. An die Verbrechen des Faschismus müsste weiter erinnert werden. Rm Kowalewski stimmte daher im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten zu.


Rm Schilff stimmte im Namen der SPD-Fraktion der Vorlage zu. Der Standort wäre nicht so wichtig. Wichtiger wäre, dass die Gedenkstätte aufgestellt würde.

Rm Pulpanek-Seidel (SPD) stellte einen Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Rm Bohnhof (AfD) hielt die Gegenrede, die Diskussion wäre noch nicht beendet. Auch wäre es zu Angriffen gekommen, die der Erwiderung bedürften.

Der Rat der Stadt stimmte dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte mit Mehrheit gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch Rm Münch (FBI) zu.

OB Sierau verdeutlichte, dass auf der gesamten Werksfläche Unrecht geschehen wäre, so dass der Standort für die Gedenkstätte gut geeignet wäre.

Der Rat der Stadt fasste unter Beachtung des ablehnenden Hinweises der Bezirksvertretung Hörde zum letzten Absatz auf Seite 2 der Vorlage, indem von einer intensiven Debatte innerhalb der Hörder Bürgerschaft und seiner Bezirksvertretung die Rede ist, mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgende Beschlüsse:
1. Die Errichtung einer zentralen Gedenkstätte für die in Dortmund während des Zweiten Weltkrieges eingesetzten Zwangsarbeiter.

2. Die Kulturinsel des Phoenix-Sees als Standort für die Gedenkstätte.

3. Die Gedenkstätte wird nach Fertigstellung von den Kulturbetrieben gegen Reduzierung der Kapitalrücklage auf den städtischen Haushalt übertragen.


zu TOP 6.2
Gründung und Standort der Akademie für Theater und Digitalität
Beschluss
(Drucksache Nr.: 12826-18)

Rm Urbanek erklärte im Namen der AfD-Fraktion, dass die akademische Forschung und Lehre Angelegenheit des Landes und nicht der Kommune wäre. Nordrhein-Westfalen hätte ein weit gefächertes Angebot für Musik und darstellende Kunst, dort wäre die Aufgabe gut aufgehoben. Wenn die Anschubfinanzierung bereits geklärt wäre, könnte die Akademie langfristig zu einem großen Kostenblock werden. Das Projekt, das 6. Sparte des Theaters werden soll, würde kaum Eintrittskarten verkaufen. Es wäre eher eine Spielwiese für Kreative, die nicht Sache der Kommune wäre, so dass die Vorlage abgelehnt werden würde.

Rm Thiel stimmte für die SPD-Fraktion der Vorlage zu und verwies auf die Förderungen für die Akademie, die ein weiteres Alleinstellungsmerkmal Dortmunds werden würde.

Rm Dingerdissen ergänzte im Namen der Fraktion FDP/Bürgerliste, dass es Risiken gäbe. Nach Abwägung der Risiken würde die FDP/Bürgerliste zustimmen. Die Akademie wäre eine Chance, wegen der Zukunftssicherung sollte das Projekt gewagt werden.

Rm Brunsing verwies für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf die Anbindung der Akademie an das Theater als praktische Anwendung und stimmte der Vorlage auch zu.

Rm Münch (FBI) meinte, dass man mit der Zeit gehen müsste und daher sprach er sich für die Vorlage aus.


Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz die Gründung der „Akademie für Theater und Digitalität“ als 6. Sparte des Theater Dortmund und beauftragt die Verwaltung die Satzung des Eigenbetriebes Theater Dortmund anzupassen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Standort Speicherstr. 19 als zukünftigen Standort der Akademie für Theater und Digitalität und beauftragt das SV GVVF mit der Planung des Vorhabens (Grundsatz- und Planungsbeschluss). Die Planung soll eine multifunktionale Nutzung als Labor sowie Weiterbildungsstätte vornehmlich ohne Veranstaltungscharakter mit max. 200 Besuchern sowie der Möglichkeit des modularen Ausbaus als nachhaltige Weiternutzung vorsehen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die jährlichen Mietkosten zuzüglich Betriebskosten für die Akademie dem Theater ab dem Bezugszeitraum ab dem Wirtschaftsjahr 2022/23 zuschusserhöhend zur Verfügung zu stellen.
4. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt zur Kenntnis, dass die Akademie für Theater und Digitalität zum 01.02.2019 ihren Betrieb (Fortbildung und Forschung) aufgenommen hat und bis zur Fertigstellung der Immobilie Speicherstr. 19 interimsweise in der bisherigen Schreinerei im Theater untergebracht wird. Das Theater wird beauftragt eine entsprechende Nutzungsgenehmigung für eine digitale Laborwerkstatt ohne Spielbetrieb einzuholen.


zu TOP 6.3
Aberkennung von Gemeinnützigkeit
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13863-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke &
Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.:
13863-19-E1) vor:
„… die o. g. Fraktionen bringen nachfolgende Resolution zum Beschluss durch den Rat der Stadt Dortmund ein:

Wie von der Organisation sowie einem Teil der Presse zu erfahren war, soll der Vereinigung der
Verfolgten des Naziregimes/Bund der Antifaschisten (VVN-BdA) die Gemeinnützigkeit entzogen werden. Damit wird die Organisation mittels der massiven Beschränkung ihrer finanziellen Mittel in ihren Wirkungsmöglichkeiten behindert. Überdies erleiden das öffentliche Bild der VVN-BdA und die der Organisation entgegengebrachte Wertschätzung Schaden.

In der VVN-BdA sind, soweit es ihr hohes Alter erlaubt, die letzten überlebenden Opfer des nationalsozialistischen Regimes aktiv. Menschen jüngerer Jahrgänge sichern das Bewahren und Weitergeben der schrecklichen Erfahrungen. In Dortmund sind die Morde im Rombergpark und in der Bittermark, die Haft- und Folteranstalt Steinwache allgemein gegenwärtige Zeugnisse der nazistischen Schreckensherrschaft.

Überlebende der Nazidiktatur haben in unserer Stadt immer wieder Zeugnis des von ihnen Erlebten abgelegt und damit immer auch jüngere Menschen erreicht. Gedenkveranstaltungen wie Erinnerungsarbeit mit Jugendlichen sind undenkbar ohne sie. Sie waren und sind unverzichtbar für das Weitergeben von Erfahrungen, die Menschen nie wieder machen sollen.

In Dortmund treten seit Jahren gewaltbereite, Geschichte verleugnende und den Nationalsozialismus verherrlichende Kräfte offensiv auf. Der Rat der Stadt Dortmund legt größten Wert darauf, dass die Zeit der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft Teil eines kollektiven gesellschaftlichen Gedächtnisses bleibt. Er hat keinerlei Verständnis für eine Maßnahme, die die demokratische und humane Erinnerungskultur unserer Stadt beschädigt.
Mitglieder der Landesregierung, die unsere Stadt aus eigenem Wirken kennen, bitten wir ausdrücklich, sich in diesem unserem Sinne einzubringen.

Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten.“
Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 28.03.2019 (Drucksache Nr.: 13863-19-E2) vor:
„Der Rat der Stadt begrüßt insbesondere die Aberkennung der Gemeinnützigkeit bei derOrganisation „Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes / Bund der Antifaschisten (VVN/BdA)“, einer linksextremen Vereinigung, die nicht grundlos durch den Verfassungsschutz beobachtet wird. Langfristiges Ziel muss es sein, ein Vereinsverbotsverfahren gegen die VVN/BdA einzuleiten, um nicht nur die finanzielle Grundlage dieser Organisation, die sich kontinuierlich gegen das Fortbestehen unseres Volkes engagiert und für die Spaltung unserer Gesellschaft mitverantwortlich ist, einzuleiten. Der Rat der Stadt Dortmund fordert ein Verbot der VVN/BdA!“
Rm Kowalewski begründete im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.03.2019 und warb um Zustimmung zum Antrag.

Anschließend begründete Rm Brück für die Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe vom 28.03.2019.

Rm Bohnhof erklärte für die AfD-Fraktion, dass der zugrunde liegende Sachverhalt für den gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen verschwiegen würde. Es gäbe eine Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur Organisation Attac und deren Gemeinnützigkeit. In der Begründung hätte der Bundesfinanzhof festgestellt, dass die Einflussnahme auf politische Willensbildung und Gestaltung öffentlicher Meinung keinen gemeinnützigen Zweck verfolgen würde. Die Finanzämter von Nordrhein-Westfalen würden sich damit an die Entscheidung des obersten Gerichts halten. Es könnte nicht angehen, dass die politischen Anschauungen über höchstrichterliche Rechtsprechung gestellt würden.
Der Schwerpunkt der VVN-BdA läge inzwischen beim Bund der Faschisten, antibürgerlich zu sein gehörte bei ihnen zum schlechten Ton. Der Verein würde in Teilen vom Verfassungsschutz beobachtet.
Rm Bohnhof erklärte, dass die AfD-Fraktion weder dem gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.03.2019 noch dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte zustimmen könnte.


Rm Mader lehnte im Namen der CDU-Fraktion jede Form von Links- und Rechtsextremismus als auch islamistischem Extremismus ab. Wenn man im Verfassungsschutzbericht austauchen würde, wäre klar, dass dann auch die Frage der Gemeinnützigkeit gestellt werden müsste.
Beide vorliegenden Anträge wurden von der CDU-Fraktion abgelehnt.

Rm Schilff gab an, dass die VVN eine wechselvolle Geschichte hatte und als kritische Organisation anzusehen wäre. In Dortmund hätte die VVN sehr viel Gutes bewirkt, sie wurde getragen von ehemaligen Überlebenden des Holocausts, von Christen, Sozialdemokraten, auch von Kommunisten. Die SPD-Fraktion stimmte dem gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu.

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) zeigte sich irritiert aufgrund des Verlaufes der Diskussion. Er stellte die Frage, was der Verein tun würde, damit seine Gemeinnützigkeit erhalten bliebe. Der Landesregierung könnte nicht vorgeschrieben werden, was sie zu tun hätte. Die Regeln für die Gemeinnützigkeit wären für alle gleich. Zudem würden im Antrag die Erinnerungskultur und die Gemeinnützigkeit vermischt. Der Rat der Stadt sollte in dieser Angelegenheit keine Entscheidung treffen. Beide Anträge würden von der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt werden.


Rm Brück erklärte, dass seines Erachtens die VVN-BdA verboten werden sollte.

Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) hatte den Eindruck, dass mit dem Entzug der Gemeinnützigkeit versucht würde, Einfluss zu nehmen. Er sprach sich für den gemeinsamen Antrag aus.

Rm Dr. Suck (CDU) stellte den Antrag zur Geschäftsordnung auf Ende der Debatte, da hinreichend Argumente ausgetauscht wurden.

Rm Münch (FBI) hielt die Gegenrede und beschrieb das diskutierte Thema als interessant und wichtig. Zudem lehnte er es ab, mit Geschäftsordnungsanträgen Debatten zu beenden. Es wäre ein hohes Gut zu debattieren, das sollte sich der Rat nicht nehmen. In sieben Ratssitzungen müsste es möglich sein, auch Debatten zu beenden. Die Ratsmitglieder müssten sich fragen, ob sie im Rat richtig wären.

OB Sierau erteilte Rm Münch wegen Beleidigung des Rates einen Ordnungsruf, Rm Münch würde ein unparlamentarisches Verhalten zeigen.

Dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte wurde vom Rat der Stadt mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Die Linke & Piraten zugestimmt.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der Gruppe NPD/Die Rechte den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Gruppe NPD/Die Rechte vom 28.03.2019 (Drucksache Nr.: 13863-19-E2) ab.

Der Rat der Stadt beschloss mit Mehrheit der Stimmen der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion Die Linke & Piraten gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der AfD-Fraktion, der Gruppe NPD/Die Rechte und die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden gemeinsamen Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke &
Piraten, der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.: 13863-19-E1):
Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Landesregierung auf, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die Gemeinnützigkeit für die VVN-BdA beizubehalten.


7. Schule
- unbesetzt -

8. Kinder, Jugend und Familie
- unbesetzt -

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Projektgesellschaft Gneisenau mbH - hier: Vertretung der Stadt Dortmund bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13467-19)



Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die vorgesehene Neubesetzung des Mandats im Aufsichtsrat der Projektgesellschaft Gneisenau mbH zum 01.04.2019 mit Herrn Arnulf Rybicki zur Kenntnis und beschließt diese vom Oberbürgermeister vorgeschlagene Vertretung.


zu TOP 9.2
Neuausrichtung und Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" (SV GVVF)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13047-18)

Dem Rat der Stadt lag nachfolgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner öffentlichen Sitzung am 21.03.2019 vor:
„Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation vom 07.03.19 vor:
Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) erklärt, dass ihre Fraktion noch Beratungsbedarf zu dieser Vorlage habe.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE&PIRATEN) teilt die Bitte von Frau Stackelbeck, da ihre
Fraktion im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einen Antrag stellen werde.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und
Liegenschaften eine Synopse der alten und neuen Betriebssatzung vorzulegen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation zur Kenntnis.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die og. Vorlage wurde bereits im Ausschuss für Personal und Organisation am 07.03.2019 beraten. Dabei wurde die Bitte vorgetragen, die wesentlichen Änderungen in der vorgelegten, modifizierten Betriebssatzung für die Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 21.03.2019 darzustellen.

Beigefügt sende ich daher eine Fassung der vorgeschlagenen neuen Betriebssatzung, in der die wesentlichen Änderungen blau markiert wurden.

Anlage: Seite 1 bis 6: (Seite 3 bis 6 ohne Anmerkungen, deshalb hier nicht aufgeführt)



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die o. g. Empfehlungen des Ausschusses für Personal und Organisation und die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Neuausrichtung des SV GVVF

2. den anliegenden Entwurf der Betriebssatzung für das SV GVVF.

Der Rat der Stadt fasste unter Einbeziehung der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus seiner Sitzung am 21.03.2019 mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Neuausrichtung des SV GVVF

2. den anliegenden Entwurf der Betriebssatzung für das SV GVVF.


zu TOP 9.3
Vertreter des Oberbürgermeisters im kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13433-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die AfD-Fraktion bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund schlägt der GELSENWASSER AG vor, Herrn Stadtrat Norbert Dahmen als Vertreter des Oberbürgermeisters in den kommunalen Beirat der GELSENWASSER AG zu berufen.


zu TOP 9.4
Jahresabschlussentwürfe 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13562-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm von den Entwürfen der Jahresabschlüsse 2018 der Sonderhaushalte Grabpflegelegate und Kohlgartenstiftung als Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres 2018 Kenntnis und leitete sie an den Rechnungsprüfungsausschuss weiter.


zu TOP 9.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13600-19)

Der Rat der Stadt nahm gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2018 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 2.560.854,82 € sowie
Mehrauszahlungen in Höhe von 1.742.258,81 €.



zu TOP 9.6
KSBG: Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13548-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Änderung der Gesellschaftsverträge der KSBG Kommunale Beteiligungsgesellschaft GmbH & Co. KG und der KSBG Kommunale Verwaltungsgesellschaft GmbH zu.


zu TOP 9.7
Direktvergabe des Kreises Unna von öffentlichen Personenverkehrsdiensten
hier: Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Dortmund und dem Kreis Unna
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13705-19)

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung über die Erbringung von Verkehrsleistungen der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH auf dem Dortmunder Stadtgebiet zu.


zu TOP 9.8
Haushaltsplan 2019 - Nebenbestimmung im Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13724-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm das Genehmigungsschreiben der Bezirksregierung Arnsberg zum Haushaltsplan 2019 (Anlage 1) sowie den nach dem amtlichen Muster zu § 8 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) erstellten Stellenplan 2019 (Anlage 2) zur Kenntnis.


zu TOP 9.9
"Memorandum - Die Stadt zuerst - Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts"
- Abschlussbericht zum Projekt -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13525-19)

OB Sierau erklärte, ihm wäre bekannt geworden, dass der Abschlussbericht nicht als solcher Akzeptanz gefunden hätte. Somit gelte der Bericht als Sachstandsbericht.
Zudem informierte er darüber, dass die Sitzungen der Projektlenkungsgruppe ab sofort obsolet seien und nicht mehr stattfinden.


Der Rat der Stadt Dortmund nahm den Abschlussbericht des Projektes „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Konzept zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13444-19)

Rm Happe gab an, dass die Vorlage von der Fraktion FDP/Bürgerliste abgelehnt würde, weil eine halbe Planstelle geschaffen wurde, die seine Fraktion für unnötig halten würde.

Auch Rm Garbe lehnte für die AfD-Fraktion die Vorlage ab. Seines Erachtens lebt ein Ehrenamt aus sich heraus und es wird freiwillig geleistet, dafür wäre keine Anerkennung der Stadt erforderlich.

Rm Krause zeigte sich für die CDU-Fraktion erfreut über den vorläufig letzten Schritt für ein für Dortmund angemessenes Projekt, um eine Anerkennungskultur auf den Weg zu bringen. Dass die Ehrenamtskarte NRW nun auch in Dortmund eingeführt wird und ab sofort beantragt werden könnte, wäre sehr positiv. Gleichzeitig bedauerte sie, dass es noch keine Projekte in Dortmund gebe, bisher gebe es mehrere Landesprojekte. Rm Krause beschrieb, dass es für die Würdigung des Ehrenamtes noch weitere Möglichkeiten gäbe, u. a. eine Ehrenamtsnadel. Gut wäre auch ein Projekt mit Dokumentation und Bescheinigung sozialer und fachlicher Kompetenzen, die bei der Ausübung des Ehrenamtes erworben wurden. Diese Bescheinigung könnte bei Bewerbungen hilfreich sein. Das Konstrukt des Förderfonds fand Rm Krause schwierig und aufwändig. Auch müsste noch ein Beirat gebildet werden, wofür die FreiwilligenAgentur viel Zeit aufwänden müsste. Rm Krause befürchtete, dass die FreiwilligenAgentur mit der Durchführung des Dortmunder Modells überfordert sein könnte. Durch die jährliche Evaluation wird es ggf. Nachsteuerungsmöglichkeiten geben. Die CDU-Fraktion wird der Vorlage zustimmen.

Rm Münch (FBI) war der Meinung, dass die ehrenamtliche Tätigkeit erfolgt, weil die Menschen sich engagieren wollten und nicht wegen der Anerkennung für die Tätigkeit. Menschen, die sich in ihrer Freizeit ehrenamtlich engagieren, sollten auch eine Anerkennung dafür erfahren. Auch er stimmte der Vorlage zu.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.


Rm Dingerdissen (FDP/Bürgerliste) sprach an, dass beim Thema des Ehrenamtes nicht viel Neues hinzugekommen sei. Es wäre die Rede von einer Ehrenamtskarte, ansonsten bliebe das noch zu erstellende Konzept abzuwarten. Ob nicht vereinsangebundene Menschen auch Anerkennung erhalten werden, wäre noch nicht klar. Es müsste eine Konkretisierung durch das Konzept erfolgen.


Für Rm Goosmann (SPD) spielten die Ehrenamtskarte und der Fonds zusammen, um den Menschen in Dortmund, die sich ehrenamtlich engagieren, „Danke“ zu sagen. Es ginge nicht um Kultur, sondern Wertschätzung für das ehrenamtliche Engagement.
Die Ehrenamtskarte, die von der CDU-Fraktion gefordert wurde, setzt feste Voraussetzungen. Der Fonds ermöglichte es, auch den Menschen zu danken, die einfach nur ehrenamtliche Arbeit ohne Anbindung leisten. Die SPD-Fraktion freute sich darüber, dass die Anerkennungskultur nun beginnen könnte.

Rm Noltemeyer bedankte sich im Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beim Seniorenbeirat für die gemeinsame Antragstellung. Der Seniorenbeirat hätte den Prozess parteiübergreifend in Gang gesetzt, damit die Ehrenamtskarte für Dortmund eingeführt werden konnte. Für die nicht organisiert ehrenamtlichen arbeitenden Menschen steht der Fonds von 25.000,-- € zur Verfügung. Es werde sich zeigen, wie es mit dem Verfahren laufen wird.

Rm Garbe bedauerte, dass erneut Geld in die Hand genommen würde, um „Danke“ zu sagen. Dies ginge seines Erachtens über eine Belohnung für ehrenamtliche Tätigkeit hinaus.

Auch Rm Kowalewski war im Namen der Fraktion Die Linke & Piraten erfreut über das parteiübergreifend geschnürte Paket zum Ehrenamt. Der Vorlage würde zugestimmt werden.

OB Sierau erläuterte, dass die „Dortmunder Musikparade“ und das Projekt mit der Parfümerie Pieper über das Land akquiriert wurden. Erst nach Einführung der Ehrenamtskarte könnten die Unternehmen angeschrieben werden, so dass dann städtische Projekte hinzukämen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit der Stimmen gegen die Fraktion FDP/Bürgerliste, die AfD-Fraktion und die Gruppe NPD/die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:
· die Umsetzung des Konzepts zur Förderung der Anerkennungskultur im Ehrenamt - Das Dortmunder Modell - durch die FreiwilligenAgentur Dortmund
· die Bereitstellung von jährlich 25.000 Euro zur Umsetzung des Förderfonds. Für das Haushaltsjahr 2019 erfolgt soweit erforderlich eine Bereitstellung der Mehraufwendungen im Rahmen einer überplanmäßigen Aufwendung nach§ 83 GO NRW, da die Mehraufwendungen in der Haushaltsplanung 2019 noch nicht enthalten sind
· Die Einrichtung einer halben Personalstelle zur Unterstützung der FreiwilligenAgentur beim Fachbereich I und Besetzung im Vorgriff auf den Stellenplan.



zu TOP 10.2
Dezernatsverteilung und Vertretungsregelung ab dem 01.04.2019.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13547-19)

Rm Münch (FBI) fragte kritisch an, ob der Umweltbereich beim Planungsdezernenten richtig aufgehoben wäre. Er machte dies fest an den Beispielen „Öffnung Wegstrecke Rüpingsbach“, „Bebauungsplan Lennhofe“ und am „Rheinische Esel“.

OB Sierau verdeutlichte, dass es in Dortmund gelinge, politisch und gesellschaftlich akzeptierte Projekte durchzuführen. Es wäre ein Vorteil, dass Umwelt- und Planungsbereich in einem Dezernat lägen, so dass die Abwägungen dort erfolgen könnten.

Rm Schilff erklärte im Namen der SPD-Fraktion, dass das Umweltressort bei StR Wilde gut aufgehoben wäre. Die SPD-Fraktion könnte daher der Vorlage zustimmen.

Rm Waßmann stimmte auch für die CDU-Fraktion der Vorlage zu und bedauerte die Versuche, StR Wilde anzugehen. Die Verwaltung würde im Planungsbereich seriös auftreten, die Politik hätte im Zweifel die Gelegenheit, mit Anträgen gegenzuhalten.

StR Wilde stellte fest, dass Umwelt, Planung und Bauordnung keine gegensätzlichen Positionen wären. Im Raum Dortmund müssten die unterschiedlichen Interessen zusammengebracht werden. Im Dezernat die Bereiche zusammenzuführen wäre positiv.


Rm Kowalewski bestätigte für die Fraktion Die Linke & Piraten, dass der Umweltbereich zum Thema Planen gehörte.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die AfD-Fraktion folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Dezernatsverteilung und den Vertretungsregelungen ab dem 01.04.2019 zu.


zu TOP 10.3
Benennung von stimmberechtigten Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vom 4. bis 6. Juni 2019 in Dortmund.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13637-19)

Dem Rat der Stadt lag folgende Namensliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 13637-19-E1) zur Benennung der Delegierten vor:
„Für die Benennung der stimmberechtigten Delegierten liegen aus den Fraktionen folgende Namensvorschläge vor:

1. Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) 4. Rm Erwin Bartsch (CDU)

2. Rm Michael Taranczewski (SPD) 5. Rm Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen)

3. Rm Dr. Eva Goll (CDU) 6. Rm Thomas Zweier (Linke &Piraten).“

Rm Rettstadt beantragte mündlich, zusätzlich für die Fraktion FDP/Bürgerliste Herrn Joachim Hoefer als Delegierten ohne Stimmrecht zu benennen. Für ggf. entstehende Kosten würde die Fraktion aufkommen.

Rm Bohnhof schlug vor, für den Deutschen Städtetag in Dortmund Vertreter und Vertreterinnen aller Fraktionen zu berücksichtigen. Da sechs Vertreter/innen zu entsenden sind, könnten alle sechs Fraktionen des Rates der Stadt Dortmund jeweils eine/n Vertreter/in entsenden. Der Wahlvorschlag der AfD-Fraktion, der auch Frauen vorsehen sollte, sah folgende Delegierte für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages vor:

„1. Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) 4. Rm Thomas Zweier (Linke & Piraten)

2. Rm Dr. Eva Goll (CDU) 5. Rm Heinrich Garbe (AfD)

3. Rm Ulrich Langhorst (B‘90/Die Grünen) 6. Herrn Joachim Hoefer (FDP/Bürgerliste).“

Rm Bohnhof widersprach einer offenen Abstimmung und beantragte eine geheime Wahl.

Rm Rettstadt erwartete ein Ankündigen des geplanten Vorgehens der AfD-Fraktion vor der Sitzung. Zudem lehnte er es ab, dass ein Fraktionsmitglied der Fraktion FDP/Bürgerliste auf einer Liste der AfD-Fraktion auftaucht. Auch ginge es nicht darum, dass alle Fraktionen gleich behandelt werden sollen, sondern es ginge um Mehrheiten und Verteilungsschlüssel. Da die Fraktion FDP/Bürgerliste, wie auch die AfD, je drei Fraktionsmitglieder als Ratsmitglieder stellen würde, würde kein Delegiertenplatz auf beide Fraktionen fallen. Auch die AfD hätte die Möglichkeit, eine/n Delegierte/n ohne Stimmrecht zu entsenden.

OB Sierau zeigte die Möglichkeit auf, die Namensliste der Fraktionen bestehen zu lassen, den Vorschlag der Fraktion FDP/Bürgerliste mitzutragen sowie auch den Namensvorschlag der AfD-Fraktion mitzutragen.

Rm Mader beantragte im Namen der CDU-Fraktion das Ende der Debatte. Das Procedere hätte nur die Absicht, eine zeitliche Verzögerung der Sitzung zu erreichen.

Rm Münch (FBI) hielt die Gegenrede zum Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte.

Außerdem beantragte Rm Münch (FBI) mündlich, dass er für die FBI als Delegierter für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ohne Stimmrecht bei Übernahme ggf. entstehender Kosten teilnimmt.

OB Sierau stellte dar, dass es zwei Wahlvorschläge gab. Nachdem über diese Wahlvorschläge entschieden wurde, werde er über die mündlichen Anträge von Rm Rettstadt und Rm Münch abstimmen lassen.

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit der Stimmen gegen die AfD-Fraktion, die Gruppe NPD/Die Rechte und Rm Münch (FBI) dem Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte zu.

Anschließend teilte OB Sierau mit, dass das Wahlverfahren gemäß § 23 Abs. 2 der Geschäftsordnung für Rat, Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen aufgrund des Widerspruchs von Rm Bohnhof gegen eine offene Abstimmung durch die Abgabe von Stimmzetteln erfolgen würde.


Für die Vorbereitungen zur geheimen Wahl erfolgte eine Sitzungsunterbrechung
für die Zeit von 18.55 Uhr bis 19.15 Uhr.


OB Sierau erläuterte unter Verkündung der von den Fraktionen benannten Stimmauszähler und
-auszählerinnen – Rm Taranczewski (SPD), Rm Dr. Eigenbrod (CDU), Rm Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen), Rm Dr. Tenbensel (Die Linke & Piraten), Rm Urbanek (AfD) und Rm Happe (FDP/Bürgerliste) - das weitere Verfahren.


Von insgesamt 86 abgegebenen Stimmen bei 89 anwesenden Personen entfielen unter Berücksichtigung von fünf Enthaltungen bei einer ungültigen Stimme

auf die vorliegende Namensliste der Fraktionen (Drucksache Nr.: 13637-19-E1)
75 Stimmen

und auf den mündlich gestellten Wahlvorschlag von Rm Bohnhof (AfD) 5 Stimmen.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit folgenden Beschluss:
1. Rm Edeltraud Kleinhans (SPD) 4. Rm Erwin Bartsch (CDU)

2. Rm Michael Taranczewski (SPD) 5. Rm Ulrich Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen)

3. Rm Dr. Eva Goll (CDU) 6. Rm Thomas Zweier (Linke &Piraten).

Der Rat der Stadt stimmte mit Mehrheit dem mündlichen Antrag zu, für die Fraktion FDP/Bürgerliste Herrn Joachim Hoefer als Delegierten ohne Stimmrecht bei Übernahme ggf. entstehender Kosten zu benennen.

Der Rat der Stadt lehnte mit Mehrheit ab, Rm Münch (FBI) als Delegierten für die 40. ordentliche Hauptversammlung des Deutschen Städtetages ohne Stimmrecht bei Übernahme ggf. entstehender Kosten zu entsenden.


zu TOP 10.4
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13257-19)

Rm Rettstadt (FDP/Bürgerliste) nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund.


zu TOP 10.5
Ehrung durch die Stadt Dortmund, Verleihung der Ehrennadel an Frau Zinaida Nejarokhina und Herrn Vitaly Kushnarev
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13717-19)

Der Rat der Stadt fasste einstimmig bei Stimmenthaltung durch die Gruppe NPD/Die Rechte folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Ehrennadel der Stadt Dortmund an Frau Zinaida Nejarokhina und Herrn Vitaly Kushnarev zu verleihen.


zu TOP 10.6
Verkaufsoffener Sonntag am 07.04.2019 in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West und am 05.05.2019 im Stadtbezirk Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13508-19)

Rm Fuß erklärte, dass sich die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bei der Vorlage enthalten würde.

Der Rat der Stadt fasste mit Mehrheit gegen die Fraktion Die Linke & Piraten und die Gruppe NPD/Die Rechte bei Stimmenthaltung durch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erlass der als Anlage 1 beigefügten Ordnungs­behördlichen Verordnung der Stadt Dortmund über das Offenhalten von Verkaufsstellen in den Stadtbezirken Hörde und Innenstadt-West am 07.04.2019 sowie in Aplerbeck am 05.05.2019.


Zur Beratung von TOP 10.7 übergab OB Sierau die Sitzungsleitung an Bm’in Jörder.


zu TOP 10.7
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 13840-19)

Der Rat der Stadt Dortmund nahm die Aufstellung des Herrn Oberbürgermeisters Ullrich Sierau für das Kalenderjahr 2018 zur Kenntnis.


Nach Behandlung des TOP 10.7 nahm OB Sierau die Sitzungsleitung weiter wahr.


zu TOP 10.8
ICAN-Städteappell für ein Verbot von Atomwaffen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 13811-19)

Dem Rat der Stadt lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.: 13811-19-E1) vor:
„… wir bitten darum, den folgenden Antrag zur Beschlussfassung zu stellen.

Beschlussvorschlag
Die Stadt Dortmund schließt sich dem nachstehenden ICAN-Städteappell an und unterzeichnet diesen:


„Die Stadt Dortmund ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.“

Begründung
Ein neues Bündnis von Städten weltweit stärkt die Stimmen der Menschen überall und setzt alle Regierungen dieser Welt unter Druck, jegliche Beteiligung an der atomaren Abschreckung und jegliche Verstrickung in Atombombengeschäften zu unterlassen. Gebündelt werden diese Kräfte in der Internationalen Kampagne zur Abschaffung von Atomwaffen ICAN (International Campaign to Abolish Nuclear Weapons), einem internationalen Bündnis von Nichtregierungsorganisationen, das sich für die Abschaffung aller Atomwaffen durch einen bindenden völkerrechtlichen Vertrag – eine Atomwaffenkonvention – einsetzt. Für dieses Engagement wurde ICAN im Jahr 2017 der Friedensnobelpreis zugesprochen.

Atomwaffen stellen eine besondere Bedrohung insbesondere für Städte dar. Sie sind im Ernstfall die primären Ziele eines atomaren Angriffs. Damit sind Städte direkt betroffen und sollten sich deshalb in die Diskussion zu dieser Frage einmischen. Atomwaffen sind konzipiert, um Menschen und Infrastruktur gigantischen Schaden zuzufügen. Die sogenannte nukleare Abschreckung basiert auf der Drohung, die wichtigsten Orte eines Landes anzugreifen. Das Ruhrgebiet ist das größte Ballungsgebiet Europas und damit eines der Primärziele einer atomaren Auseinandersetzung.

Alle Atomwaffenstaaten und ihre Bündnispartner nehmen diese Bedrohung im Kauf und sehen den Einsatz mit Atomwaffen als legitime Verteidigungsstrategie. Damit setzen diese Staaten ihre Bürger und Bürgerinnen der Vernichtungsgefahr aus. Immer wieder sind wir in der Vergangenheit an einem Atomkrieg vorbeigeschrammt. Städte tragen eine besondere Verantwortung für den Schutz ihrer Bewohnerinnen und Bewohner. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass sie sich gegen Atomwaffen aussprechen.

Das Engagement von Städten ist wichtig, um Druck auf die Bundesregierung auszuüben, damit diese auf den Willen der Bevölkerung achtet. Wenn Städte die Regierung dazu auffordern, dem Vertrag zum Verbot von Atomwaffen beizutreten, ist dies eine spürbare Mahnung, dass die hier in Deutschland lebende Menschen Massenvernichtungswaffen ablehnen. Die Bundesregierung ignoriert diese Sicht bisher.“

Rm Kowalewski begründete für die Fraktion Die Linke & Piraten den Antrag. Er würde sich wünschen, dass der Antrag im Rat beschlossen wird.

Rm Urbanek stellte für die AfD-Fraktion fest, dass dies ein Schaufensterantrag wäre. Realpolitisch sähe es anders aus. Es gäbe Staaten, die Atomwaffen als Lebensversicherung ansähen, weil sie von Feinden umringt wären. Auch die AfD-Fraktion wäre gegen Atomwaffen, aber die AfD würde Realpolitik dieser Welt anerkennen.

Rm Thieme (Gruppe NPD/Die Rechte) …
Der Mandatsträger hat einer Veröffentlichung seiner Redebeiträge im Internet nicht zugestimmt.

Rm Münch erklärte, dass der Antrag umfassender wäre, wenn sich der Rat gegen Kriegswaffen jeglicher Art aussprechen würde. Die Beschlussfassung des Antrags werde nichts ändern. Rm Münch wäre für eine Welt ohne Kriege und ohne Waffen.
Der Rat der Stadt Dortmund beschloss mit Mehrheit der Stimmen gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste den Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Die Linke & Piraten vom 19.03.2019 (Drucksache Nr.: 13811-19-E1):

Die Stadt Dortmund ist zutiefst besorgt über die immense Bedrohung, die Atomwaffen für Städte und Gemeinden auf der ganzen Welt darstellt. Wir sind fest überzeugt, dass unsere Einwohner und Einwohnerinnen das Recht auf ein Leben frei von dieser Bedrohung haben. Jeder Einsatz von Atomwaffen, ob vorsätzlich oder versehentlich, würde katastrophale, weitreichende und lang anhaltende Folgen für Mensch und Umwelt nach sich ziehen. Daher begrüßen wir den von den Vereinten Nationen verabschiedeten Vertrag zum Verbot von Atomwaffen 2017 und fordern die Bundesregierung zu deren Beitritt auf.


OB Sierau sagte auf Hinweis von Rm Kowalewski zu, den beschlossenen Antrag auch ICAN zuzusenden.

11. Anfragen

11.1 Anfragen Rm Münch (FBI)

zu TOP 11.1.1
Missachtung des Ratsbeschlusses zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges „Rheinischer Esel“ durch den Oberbürgermeister
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13034-18)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.2
Falschinformation des Naturschutzbeirates über den Ratsbeschluss zur überwiegenden Nichtasphaltierung des Rad- und Wanderweges "Rheinischer Esel" und Nichtinformation des Rates über die Rücknahme des Widerspruchs des Naturschutzbeirates durch den Umweltdezernenten
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13602-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.3
100 Jahre demokratische Wahl des Rates der Stadt Dortmund am 2. März 2019
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13606-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.4
Rücksichtslose Reiter in den Dortmunder Wäldern durch fehlende städtische Umsetzung von § 58 Abs. 4 LNatSchG zum Schutz der Spaziergänger
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13614-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.5
Zunehmende Probleme mit rechtswidrig freilaufenden Hunden in Dortmund
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13632-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.1.6
Rechtliche Möglichkeiten gegen illegale Schrotthändler
Anfrage zur Tagesordnung (FBI)
(Drucksache Nr.: 13635-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

11.2 Anfragen Gruppe NPD/Die Rechte

zu TOP 11.2.1
Masterplan Ausländerrückführung
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13151-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.2
Silvesternacht 2018/2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13152-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.3
Kontrolleinsatz am 12.01.2019
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13253-19)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.4
Dreiste Abzocke? Städtisches Vorgehen gegen Obdachlose im öffentlichen Raum
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 12707-18)

Den Mitgliedern des Rates lag eine schriftliche Beantwortung der Frage 3 zur vorgenannten Anfrage vor.


zu TOP 11.2.5
Linksextremes Zentrum Meilenstein in Marten
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13809-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.6
Kosten für städtischen Beitritt zum "Netzwerk gegen Antisemitismus"
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13810-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.



zu TOP 11.2.7
Geplante Kameraüberwachung im Bereich Emscherstraße/Thusneldastraße
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13846-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.


zu TOP 11.2.8
Duschbus für Obdachlose
Anfrage zur TO (Gruppe NPD/Die Rechte)
(Drucksache Nr.: 13847-19)

Die Beantwortung der vorgenannten Anfrage erfolgt voraussichtlich zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt.




OB Sierau beendete um 19:55 Uhr die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt.


Der Oberbürgermeister








Ullrich Sierau
Ulrike Matzanke
Ratsmitglied
Beate Skodzik
Schriftführerin


Zu TOP 3.8: (See attached file: Anlage 1 zur Niederschrift Rat 28.03.2019.pdf)
Zu TOP 4.1: (See attached file: Anlage 2 zur Niederschrift Rat 28.03.2019.pdf)