Niederschrift

über die 4. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses


am 16.03.2005
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 17:30 - 18:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
RM Friedhelm Sohn(SPD)
RM Rita Brandt(SPD)
RM Joachim Fischer(SPD)
RM Ulrike Nolte(SPD)
RM Ute Pieper(SPD)
RM Rosemarie Liedschulte(CDU)
RM Claudia Middendorf(CDU)
RM Adolf Heinrich Weintz(CDU)
RM Wolfram Frebel(Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

Thomas Oppermann(SJD Die Falken)
Andreas Roshol(Ev. Jugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Anne Rabenschlag(Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln(Cariatas-Verband)

2. Beratende Mitglieder
StR Siegfried Pogadl
Ulrich Bösebeck
Peter Prause (Richter)
Elisabeth Beschorner (Kath. Kirche)
Christoph Diestelhorst (Ev. Kirche)
Boris Sloutski (Jüdische Kultusgemeinde)
Marianne Schobert (DPWV)
Jürgen Herzog (Stadtelternrat)
Neset Özümer (Ausländerbeirat)


3. Verwaltung
Günter Dobbert
Hans-Jürgen Harder
Johannes Roeren

4. Geschäftsführung
Gabriele Lieberknecht


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 4. Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses,
am 16.03.2005, Beginn 17:30 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

2.1 Bildung des Eigenbetriebes "KIDO - Kinderbetreuung Dortmund" (Arbeitstitel)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-05)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung am 23.02.2005 verteilt -
- siehe Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift des Kinder- und Jugendausschusses am 23.02.2005 -

Fragen zum geplanten Eigenbetrieb KIDO
Schreiben der Vertreter der Jugendverbände
(Drucksache Nr.: 01259-05-E2)


1. Regularien

Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Kinder- und Jugendausschusses und stellte fest, dass ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.

Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NW wurde nachstehend aufgeführtes stellvertretendes beratendes Mitglied des Kinder- und Jugendausschusses vom Vorsitzenden zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:


Herr Christoph Diestelhorst


Anschließend wurde Herr sE Neset Özümer als beratendes Mitglied im Ausschuss begrüßt.

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Manfred von Kölln benannt.



zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Sohn wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.



zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

zu TOP 2.1
Bildung des Eigenbetriebes "KIDO - Kinderbetreuung Dortmund" (Arbeitstitel)
- Die Vorlage wurde in der Sitzung am 23.02.2005 verteilt -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01259-05)
Fragen zum geplanten Eigenbetrieb KIDO
Schreiben der Vertreter der Jugendverbände
(Drucksache Nr. 01259-05-E2)
Gemeinsamer Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP
(SPD-Fraktion; Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr. 01259-05-E3)

Herr Sohn verwies auf die übersandten Unterlagen sowie den vor der Sitzung verteilten gemeinsamen Antrag der SPD/Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Anschließend berichtete er kurz von dem von ver.di ausgerufenen Wettbewerb zur Namensgebung und der Auswahl durch die Jury – FABIDO -. Er schlug vor, das in die Diskussion mit einzubeziehen und darüber abzustimmen.

Frau Nolte und Herr Frebel begründeten kurz den gemeinsamen Antrag.

Frau Liedschulte wies darauf hin, dass ihre Fraktion der Vorlage hinsichtlich der Bildung eines Eigenbetriebes mit einem Stammkapital von 25.000 € zustimmen könne. Diese Zustimmung beziehe sich allerdings nicht auf eine evtl. beabsichtigte Übertragung des Immobilienvermögens auf den Eigenbetrieb.
Der geplante Eigenbetrieb erhalte einen großen Handlungsspielraum. Es bestehe von Seiten ihrer Fraktion ein Interesse an einer regelmäßigen Evaluation, damit man beurteilen könne, ob und inwieweit eine Verbesserung von Qualität und Leistung eingetreten sei.

Herr Bösebeck bekräftigte das Eigeninteresse der Verwaltung hinsichtlich Qualitätsentwicklung und Qualitätskontrolle. Alle Dinge, die unter Qualitätsaspekten in den letzten Jahren im Ausschuss diskutiert wurden, müssten und würden weiterhin besondere Geltung haben auch vor dem Hintergrund der Weiterentwicklung gerade im Bereich der Tageseinrichtungen für Kinder. Das gelte sowohl für den neuen Eigenbetrieb als auch für die anderen Träger von Tageseinrichtungen für Kinder und werde auch Zielperspektive für die weitere Arbeit sein.
Anschließend bezog er sich auf die Fragestellungen der Vertreter der Jugendverbände und verlas dazu die Stellungnahme des Rechtsamtes (s. Anlage). Die Verwaltung werde im weiteren Verfahren vorschlagen, dass die Vertreter des Betriebsausschusses Ratsmitglieder sein sollten.

Herr Pogadl führte aus, es sei beabsichtigt, das Immobilienvermögen dem Eigenbetrieb zu übertragen. Dazu werde es aber eine entsprechende Vorlage geben. Auch zu anderen Bereichen, z. B. Einsetzung der Geschäftsführung usw., würden weitere Vorlagen folgen. Er regte an, sich insoweit zu verständigen, dass nach Abschluss der sehr umfangreichen Datenerhebungen in der angekündigten Vorlage das Für und Wider entsprechend dargelegt werde, damit eine politische Bewertung erfolgen könne, auch hinsichtlich der Übertragung des Immobilienvermögens.

Herr Harder ergänzte, die Kämmerei habe signalisiert, dass es aus finanztechnischer Sicht sinnvoll sei, die Immobilien dem Eigenbetrieb zu übertragen. Endgültige Gespräche müssten aber noch geführt werden und dann werde es eine detaillierte Vorlage geben im Rahmen Wirtschaftsplan usw.

Frau Liedschulte teilte mit, dass ihre Fraktion der heutigen Vorlage zustimmen könne mit der von ihr eingangs gemachten Einschränkung.

Auf die Anmerkung bzw. Nachfragen von Herr Spangenberg, Herrn Weintz und Herrn Frebel teilte Herr Pogadl mit:

- unvollständige Beantwortung des Schreibens der Vertreter der Jugendverbände
Bei der Bildung eines Eigenbetriebes sei nach § 5 EigVO NRW ein Betriebsausschuss zu bilden, und zwar durch den Rat der Stadt Dortmund. Das sei eindeutig in der EigVO NRW festgelegt.
Hinsichtlich der Zusammensetzung gebe es – wie bereits erwähnt – einen Wettbewerberausschluss, das sei auch verständlich. Aber die Entscheidung obliege dem Rat. Auch andere Regelungen, die teilweise in der Vergangenheit hinterfragt wurden, seien nach der EigVO NRW originäre Angelegenheit des Rates (z. B. Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung, Feststellung und Änderung des Wirtschaftsplanes u.a.)

- Alle Angelegenheiten nach dem KJHG gehörten in den Kinder- und Jugendausschuss, alle Angelegenheiten nach der EigVO NRW – wie beispielsweise die Eröffnungsbilanz - in den Betriebsausschuss.

- Stellung des Beigeordneten für Finanzen (§ 9 Abs. 3 Entwurf der Betriebssatzung)
Die Rechte des Beigeordneten für Finanzen seien in § 7 EigVO NRW geregelt: Die Betriebsleitung hat der Kämmerin/dem Kämmerer den Entwurf des Wirtschaftsplanes und des Jahresabschlusses, die Vierteljahresübersichten, die Ergebnisse der Betriebsstatistik und die Kostenrechnungen zuzuleiten. Sie hat ihr/ihm ferner auf Anforderung alle sonstigen finanzwirtschaftlichen Auskünfte zu erteilen. Das sei mit der Formulierung des Abs. 3 gemeint.


Nach Abschluss der Diskussion beschloss der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig folgenden gemeinsamen Ergänzungsantrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Als Punkt 2 der Beschlussvorlage wird eingefügt:

2. Die Rechte des Kinder- und Jugendausschusses werden durch die Gründung des Eigenbetriebes nicht berührt. Dazugehören u. a. die

- Anhörungsrecht
- Antragsrechte
- Beratungs-/Befassungsrechte
- Beschlussrechte des Kinder- und Jugendausschusses

nach dem KJHG.

Die bisherigen Punkte 2. und 3. werden 3. und 4.

In der Betriebssatzung sollen folgende redaktionelle Änderungen (kursiv) erfolgen:

Präambel
Das qualitätsorientierte und bedarfsgerechte Angebot der Bildung, Erziehung und Betreuung für Kinder ist ...

§ 1 Rechtsnatur, Name
Bildung, Erziehung und Betreuung in den städtischen Tageseinrichtungen für Kinder und ....

§ 2 Zweck
(6. Punkt) die gesetzlich geforderte Aufwertung der Kindertagespflege zu einem qualitativ gleichrangigem Angebot wird mit entsprechenden Maßnahmen umgesetzt.


Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, den Eigenbetrieb FABIDO – Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund – zu nennen.


Der Kinder- und Jugendausschuss empfahl einstimmig – bei 1 Enthaltung – unter Berücksichtigung der vorstehenden Empfehlungen dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt beschließt, den Organisationsbereich des Jugendamtes „Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern bis zum Schulalter in Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder“ ab dem 01.01.2005 gemäß § 107 Abs.2 GO NRW in Verbindung mit den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung (EigVO NRW) wie einen Eigenbetrieb mit der Bezeichnung „FABIDO – Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund“ zu führen.
Die hoheitlichen Aufgaben nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz – KJHG) und dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in NRW (Grundsatzplanung, Förderung der Träger von Tageseinrichtungen und Kindertagespflege, Heimaufsicht und Erhebung der Elternbeiträge) werden weiterhin im Jugendamt wahrgenommen.


2. Die Rechte des Kinder- und Jugendausschusses werden durch die Gründung des Eigenbetriebes nicht berührt. Dazu gehören u. a. die

- Anhörungsrechte
- Antragsrechte
- Beratungs-/Befassungsrechte
- Beschlussrecht des Kinder- und Jugendausschusses

nach dem KJHG.

3. Der Rat der Stadt beschließt den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung. Die Bestellung der Betriebsleitung erfolgt kurzfristig in einer späteren Sitzung.

4. Der Rat beschließt, das Stammkapital für den Betrieb „FABIDO – Familienergänzende Bildungseinrichtungen für Kinder in Dortmund“ auf 25.000 € festzusetzen.


Herr Sohn beendet die Sitzung um 18.05 Uhr.




Sohn von Kölln Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin