Niederschrift (öffentlich)

über die 22. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 01.06.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:07 Uhr

Nicht anwesend: Rm Baran (SPD)

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen

b) Verwaltung:

StD Stüdemann
StR’in Jägers


StR Lürwer
Herr Westphal
StR Wilde

Städt. VwR Pompetzki


Herr Güssgen
Veröffentlichte Tagesordnung:



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 06.04.2017

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW
hier: Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund

Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-17)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07292-17)

3.2 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-17)

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07895-17)

3.4 Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07415-17)

3.5 Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

3.6 Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

3.7 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

3.8 Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

3.9 Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)
- Der Vorgang wurde bereits zur Sitzung am 16.02.2017 versandt. -
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017
(Drucksache Nr.: 06954-17)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."


Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

4.2 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07546-17)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Änderung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07094-17)

6.2 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-17)

7. Schule

7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund


Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)
hierzu -> Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017
(Drucksache Nr.: 07210-17)
8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

9.2 Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-17)

9.3 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

9.4 Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-17)

9.5 GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07843-17)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)
- Die Vorlage wurde bereits im Zuge eines sog. reduzierten Versandes verschickt. -

10.2 Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

10.3 Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)

10.4 Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

10.5 Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

10.6 Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)

Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

10.7 Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Schilff (SPD) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnungspunkte

3.8 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

und


7.1 Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)
von der Tagesordnung abzusetzen, da eine abschließende Befassung in den Fachausschüssen sowie in der Bezirksvertretung (bzgl. TOP 3.8) noch nicht stattgefunden habe und bat darum, die Druckstücke für die weiteren Beratungen aufzubewahren.

Mit diesen Veränderungen beschloss der Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 06.04.2017

Die Niederschrift über die 21. öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 06.04.2017 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW
hier: Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Mitgliedschaft der Stadtentwässerung Dortmund im Netzwerk Hochwasser- und Überflutungsschutz der Kommunal Agentur NRW.


3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
hier: I. Änderungsbeschluss (Änderung Nr. 2), II. Offenlegungsbeschluss, III. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage von § 33 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07292-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 17.05.2017 vor:
Hierzu- Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 09.05.2017:

„Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund nur die unter den Punkten I und II formulierten Beschlüsse zu fassen. Der Beschlussvorschlag unter III, die Verwaltung zu ermächtigen, eine Baugenehmigung für das Vorhaben zu erteilen, wird ausdrücklich abgelehnt, da die Frage der Parkplatzregelung für das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll.“



Hierzu-Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 07292-17-E1:

„…die Bezirksvertretung Hörde hat in ihrer Sitzung am 09.05.2017 beschlossen, den Beschlussvorschlag unter Punkt III abzulehnen, da die Frage der Parkplatzregelung für das Bauvorhaben zunächst geklärt und der Bezirksvertretung vorgestellt werden soll. Hierzu nehme ich wie folgt Stellung:



Zunächst ist festzustellen, dass Ärzte, die zu den sogenannten freien Berufen zählen, in den Sondergebieten (SO) der Baunutzungsverordnung (BauNVO) nicht erwähnt werden. Die Vorschrift kann so ausgelegt werden, dass unter bestimmten Voraussetzungen diese Nutzung im SO zulässig sein kann, auch wenn der Bebauungsplan hierzu keine Festsetzung trifft. Demnach ist es nicht ausgeschlossen, dass das Vorhaben eines Ärztehauses nach dem rechtskräftigen Bebauungsplan Hö 252 zulässig wäre.

Die Kommentierung zur BauNVO empfiehlt zur Klarstellung, dass der Bebauungsplan im SO Gebäude und Räume mit freien Berufen ausdrücklich festsetzen sollte. Auslöser für die Bebauungsplanänderung ist die geplante Einzelhandelsnutzung einer Apotheke. Im Zuge der Ergänzung der Art der baulichen Nutzung wurde daher die Gelegenheit wahrgenommen, die freien Berufe mit aufzunehmen. Die erforderlichen Stellplätze werden abhängig von der geplanten Nutzung ermittelt. Dazu wird die Verwaltungsverordnung der Bauordnung Nordrhein-Westfalen (VVBauONW)
herangezogen.

Die erforderlichen Stellplätze sind im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen. Ein Bauantrag liegt noch nicht vor. Es gibt einen abgestimmten Entwurf, der dem Gestaltungsbeirat am 27.04.2017 vorgestellt wurde. Der Entwurf sieht vor, die Hangsituation auszunutzen und eine Tiefgarage (TG) im rückwärtigen Bereich des Gebäudes mit einer ebenen Zufahrt zu errichten. Es sind derzeit 29 Stellplätze in der TG geplant. Die restlichen erforderlichen Stellplätze sollen im Parkhaus des Investors (Firma Freundlieb) nachgewiesen werden.

Im Baugenehmigungsverfahren kann nicht geregelt werden, wie die Nutzung der erforderlichen Stellplätze erfolgen soll, ob diese den Besuchern zur Verfügung gestellt werden und ob eine Gebühr erhoben wird oder nicht. Nach Rücksprache mit dem Investor hat dieser mitgeteilt, dass ihm sehr daran gelegen ist, dass die Erreichbarkeit für Besucher mit PKW gegeben ist und hierüber eine Regelung mit den Ärzten getroffen wird. Zum jetzigen Zeitpunkt ist es für eine detaillierte Aussage noch zu früh, wie diese Regelung genau aussehen soll.

Sofern die zur Beurteilung nach § 33 BauGB erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, also insbesondere die materielle Planreife nach Auswertung der Anregungen aus der öffentlichen Auslegung bescheinigt werden kann, beabsichtigt die Verwaltung, eine entsprechende Baugenehmigung zu erteilen, soweit auch die bauordnungs- und baunebenrechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

Da die Organisation der erforderlichen Stellplätze für die geplante Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 nicht relevant ist, bitte ich Sie, der ablehnenden Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde zu dem Beschlussvorschlag unter Punkt III nicht zu folgen.“


AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Kowalewski möchte wissen, ob es aufgrund der, laut vorliegender Planung vorgesehenen neuen Apotheke im Verhältnis zu der bereits bestehenden Apotheke im näheren Umfeld, zukünftig zu Zentren relevanten Spannungen kommen könne.



Herr Rm Waßmann führt an, dass seine Fraktion, aufgrund des aufklärenden Schreibens der Verwaltung zur Beschlussfassung der Bezirksvertretung Hörde, heute dazu in der Lage sei, der Vorlage ohne Einschränkung zuzustimmen.

Herr Rm Logermann bittet die Verwaltung um kurze mündliche Erläuterung zur vorliegenden Stellungnahme, damit auch die letzten Zweifel seiner Fraktion ausgeräumt werden.

Herr Wilde erläutert die Stellungnahme der Verwaltung nochmal mündlich und appelliert an den Ausschuss, der Vorlage heute in allen drei Punkten, wie vorgeschlagen, zuzustimmen. Die Verwaltung werde das Bauvorhaben, dann auch mit der vorliegenden Aufschlüsselung des Stellplatznachweises vor Genehmigung der Bezirksvertretung Hörde vorlegen, damit diese sich auch ein Bild davon machen könne, dass die Stellplatzerfordernisse hier völlig legal und den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entsprechend nachgehalten werden.

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass auch ihre Fraktion heute der Vorlage ohne Einschränkungen zustimmen werde.

Zu der Frage von Herrn Rm Kowalewski zur geplanten Apotheke informiert Herr Wilde darüber, dass die neue Apotheke in Symbiose mit dem ebenfalls hier geplanten neuen Ärztezentrum vorgesehen sei. Diesen Nutzungsmix halte man an dieser Stelle für sinnvoll und auch problemlos, da hierdurch keine Zentren relevanten Spannungen zu erwarten seien.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Gruppe NPD/ Die Rechte), folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt der Stadt

I. beschließt, den Bebauungsplan Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I
- Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB zu ändern (Änderung Nr. 2).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 i. V. m. § 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I. S. 2414, FNA 213-1) und i. V. m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
II. stimmt den Festsetzungen des Entwurfes der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hö 252 - PHOENIX See -, Teilbereich A, Teil I - Seequartier - für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungsbereich und der Begründung vom 16.03.2017 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 13a i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB.
III. ermächtigt die Verwaltung, eine Baugenehmigung für das Vorhaben während der Bebauungsplanänderung zu erteilen, sofern die vorgezogene Planreife nach § 33 BauGB bescheinigt werden kann und alle weiteren gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 41 Abs. 1 GO NRW.



Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung: Bebauungsplanverfahren InN 240 - Ostseite Bornstraße -
hier: Beschluss zur Verlängerung der Geltungsdauer der Satzung über eine Veränderungssperre für den unter Punkt 2 beschriebenen räumlichen Geltungsbereich innerhalb des aufzustellenden Bebauungsplanes InN 240 - Ostseite Bornstraße - bis zum 28.06.2018.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07767-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Bebauungsplan In W 223 – Königsbergstraße –
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 223 – Königsbergstraße -
II. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
III. Zurückstellung von Baugesuchen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07895-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Förderantrag "Emissionsfreie Innenstadt" - Grundsatzbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07415-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 17.05.2017 vor:
Hierzu Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.2017:

„Beschluss

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt mehrheitlich, mit den Stimmen der SPD-Fraktion (5), der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (3), der Fraktion die Linke/ Piraten (2) und Herrn Hoefer (FDP) gegen die Stimmen der CDU-Fraktion (6), dem Rat der Stadt Dortmund wie folgt zu beschließen und bittet um Einbeziehung des Saarlandstraßenviertels und des Kaiserstraßenviertels:

Dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.“

AUSW, 17.05.2017:

Frau Rm Lührs verdeutlicht, dass es ihrer Fraktion mit dem heutigen Grundsatzbeschluss um die große Linie hierbei gehe, die man für richtig und wichtig halte. Daher werde man diesem Vorschlag so zustimmen.

Herr sB Huft-Krollner vermisst den Ausschuss für Personal und Organisation (APO) in der Beratungsfolge zu dieser Vorlage und bittet um entsprechende Stellungnahme der Verwaltung hierzu.

Herr Rm Waßmann kritisiert ebenfalls, dass der APO hier nicht beteiligt wurde. Deswegen bitte er darum, die Vorlage auch noch dem APO zukommen zu lassen. Diese Bitte verbindet er erneut damit, dass dies zukünftig grundsätzlich so erfolge, wenn es sich um Vorlagen mit personalrelevanten Themen handele. In der Sache werde man die Vorlage ablehnen. Man sehe diese Angelegenheit als eine Maßnahme an, die erneut zu Lasten des Autoverkehrs gehe. Die Begründung hierzu habe man in anderen Zusammenhängen schon öfter bekannt gegeben. Wenn man sich den zusammengetragenen Maßnahmenkatalog genauer anschaue, sei es so, dass die wesentlichen Punkte diejenigen seien, die es dem Autoverkehr zukünftig schwerer machen sollen, sich in Dortmund zu bewegen oder aufzuhalten. Dies sei an dieser Stelle nicht ausgewogen, weil kein Ansatz erkennbar sei, mit dem auch der Autoverkehr positiv angesprochen werde. Man könne nicht davon ausgehen, dass der Autoverkehr komplett wegbrechen werde. Es sei eine Utopie, wenn man glaube, dass man die Innenstadt zukünftig ausschließlich mit “ Lieferfahrrädern“ bestücken könne. Außerdem sei es auch nicht sachgerecht, wenn man in einer „Einkaufsstadt“ Parkräume reduziere. Man habe als „Oberzentrum“ eine Funktion, die der Stadt auch sehr viel Nutzen und Ertrag bringe. Dieser Funktion solle man auch gerecht werden. Es werde nicht ausreichen, hier nur dem Fahrradverkehr den Vorrang zu geben. Seine Fraktion sei damit nicht glücklich und könne sich somit nicht dazu durchringen, diesem Programm und der Bewerbung beizutreten. Daher werde man die Vorlage heute ablehnen, wobei er betone, dass es sich hierbei nicht um ein grundsätzliches Petitum gegen Fahrradverkehr oder gegen Fußgänger handele.

Herr Rm Kowaleswki verdeutlicht, dass seine Fraktion es befürworte, heute den entsprechenden Grundsatzbeschluss zu fassen. Es sei unbedingt notwendig, dass das, was jetzt im Rahmen des zeitlich ohnehin nur noch sehr geringen Spielraumes möglich sei, auch zu tun. Von den wenigen möglichen Handlungsfeldern, die dazu geeignet seien, um den Klimaschutzzielen überhaupt näher zu kommen, sei tatsächlich der „motorisierte Individualverkehr“ der klimawirksamste Bereich, den man hier in der Region habe. Da die Auswirkungen des Klimawandels insbesondere die Innenstädte ganz massiv treffen werden, sei es richtungsweisend, gerade auch im Innenstadtbereich, eine Reduzierung des „motorisierten Individualverkehrs“ herbeizuführen. Man könne dies z.B. durch den Ausbau des ÖPNV und durch weitere Förderung des Radverkehrs befördern. Das hieße aber nicht, dass keine Lieferverkehre mehr stattfinden würden. Es sei die derzeit sehr große Masse des „motorisierten Individualverkehrs“ die man dringend reduzieren müsse.
Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion es begrüße, dass die Stadt Dortmund sich an der Ausschreibung beteiligen wolle. Daher werde man der heutigen Vorlage im Grundsatz zustimmen. Auch das Konzept mit diesen vier Themen: „Quartier“, „City“, „Wall“ und „Achsen“ überzeuge. Weiter regt Herr Rm Dudde mit Blick auf die „Achsen“ an, wichtige wie z. B: die Ruhrallee und die Märkischen Straße, welche immer wieder bei Messungen durch erhöhte NOX-Werte auffallen würden, sowie die bereits in der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost erwähnten „Quartiere“, wie das Saarlandstraßenviertel und Kaiserstraßenviertel (hier z.B. Steigerung der Attraktivität des Einzelhandels durch die Verbesserung der Verkehrssituation) mit einzubeziehen. Zudem sehe man in dieser Vorlage keine Gängelung der Autofahrer sondern, dass man hiermit das Ziel verfolge, eine Ausgewogenheit zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern herzustellen.

Herr Wilde informiert nochmal darüber, dass es sich hier zunächst nur um ein Programm handele, mit welchem man in den Wettbewerb mit anderen NRW-Städten gehen werde. Hiermit verfolge man zunächst das Ziel, öffentliche Gelder zu generieren, die dann in einzelne Projekte einfließen können, welche man aber noch nicht durchqualifiziert habe. Sollte die Stadt Dortmund sich in der ersten Stufe erfolgreich durchsetzen, folge hierauf die zweite Stufe, in welcher man dann die Maßnahmen konkretisieren, durcharbeiten und in Förderanträge aufnehmen müsse. Erst danach erfolge der Bewilligungsbescheid und die entsprechende Umsetzung. Aufgrund des derzeitigen Terminplanes falle diese Phase in die zweite Jahreshälfte 2018. Der heutigen Anregung folgend werde die Verwaltung diese Vorlage selbstverständlich dem APO zwecks frühzeitiger Information vorlegen.
Die heute vorliegenden sowie evtl. weitere Hinweise und Anregungen zu den „Formaten“, „Achsen“ und „Quartieren“ werde die Verwaltung zunächst aufnehmen und im weiteren Verfahren ggf. weiter konkretisieren und entsprechend berücksichtigen.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion) und einer Enthaltung Fraktion AfD) folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt dem Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.

Die Vorlage wird auch dem Ausschuss für Personalangelegenheiten und Organisation (APO) zur Kenntnis gegeben.


Ebenfalls lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der Sitzung am 17.05.2017 vor:
Frau Berndt (Planungs- und Bauordnungsamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord anhand einer Power-Point Präsentation noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage. Sie teilt zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit, dass eine dritte Fahrradstation am Nordausgang im Projekt Umbau Bahnhofsbereich Nord geplant ist und es aus zeitlichen Gründen nicht möglich ist die Bewerbung dahingehend zu ergänzen. Der Radweg/Tunnel durch den Hauptbahnhof ist aufgrund der hohen Auflagen der DB nicht umsetzbar.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bittet die Münsterstraße in Bezug auf die Achsen zu berücksichtigen. Frau Berndt sagt zu, dies als Hinweis mitzunehmen.

Herr Urbanek teilt mit, dass er es für unsinnig hält, dieses riesige ideologische Paket aufzuschnüren, um einzelne vernünftige Maßnahmen zu begründen, um hauptsächlich Fördermittel zu akquirieren. Weiterhin vermisst er in der Beratungsfolge den Ausschuss für Personal und Organisation aufgrund der personellen Auswirkungen.

Die CDU-Fraktion hält die Thematik für interessant und wichtig, sieht aber die Gefahr, dass sich der Verkehr in den Stadtbezirk verlagert.

Nach längerer kontroverser Diskussion stellt Herr Urbanek nach §17 Abs. 1 b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seiner Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.

Dieser Antrag wird bei 2 Ja-Stimmen (Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) und 15 Gegenstimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) mehrheitlich abgelehnt.

Herr Bezirksbürgermeister Dr. Jörder spricht sich gegen den Antrag von Herrn Urbanek aus und stellt den Gegenantrag die bestehende Rednerliste abzuarbeiten.

Diesem Antrag wird bei 15 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, CDU-Fraktion) und 2 Gegenstimmen (Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) mehrheitlich zugestimmt.

Beschluss:

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen liegt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vor:

Der Grundsatzbeschluss zum Förderantrag „Emissionsfreie Innenstadt“ wird um folgende Punkte erweitert:
1. Am Nordausgang des Hauptbahnhofs wird eine dritte Fahrradstation geschaffen.
Begründung:
Die in der Vorlage beschriebenen Achsen sollen der Reduzierung des motorisierten Verkehrs auf den Haupteinfallstraßen dienen. Durch Errichtung einer Fahrradstation im nördlichen Projektbereich wird die Erreichbarkeit der City aus den nördlichen Stadtbezirken gestärkt. Außerdem wird die Verknüpfung zwischen Radverkehr und ÖPNV verbessert.
Dieser Punkt wird vom Antragsteller zurückgezogen.

2. Des Weiteren soll die Verwaltung die Möglichkeit prüfen einen Radweg/Tunnel durch den Hauptbahnhof einzurichten, um eine vollwertige „Achse Nord“ zu realisieren.

Der Prüfauftrag wird mit 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Herr Borchardt/ Die Rechte), 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/ AfD) und 3 Enthaltungen (CDU-Fraktion) mehrheitlich als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 5 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek/ AfD, Herr Borchardt/ Die Rechte) wie folgt, unter Berücksichtigung der oben genannten Ergänzung (Prüfauftrag), zu beschließen:

Den Projektaufruf "Kommunaler Klimaschutz NRW" zu folgen und sich im Sonderförderbereich "Emissionsfreie Innenstadt" mit Einreichen einer Umsetzungsstrategie mit einem Gesamtvolumen von rd. 13.6 Mio € zu bewerben.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt den o.g. Empfehlungen des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Entwicklung der Stadt Dortmund zur Smart City
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07286-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 17.05.2017 vor:

Hierzu Empfehlung : Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2017:

„Dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

„ Im Rahmen der Projektdurchführung entstehen große Mengen persönlicher Daten, mit
deren Hilfe verschiedene Profile (Gesundheit, Lebenswandel, Risikobereitschaft, etc.)
erstellt werden können.

Die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet die Verwaltung in dem Zusammenhang um
die Beantwortung der folgenden Fragen bis zur nächsten Ratssitzung:


Zu 2.2.4 Leitmarktprojekt „Smart Service Power:

1. Inwieweit werden die erhobenen Daten den beteiligten Firmen zugänglich gemacht und inwieweit ist die Weiterverarbeitung in anderen Zusammenhängen und für weitere Nutzungen gestattet?
2. Inwieweit haben die Beteiligten Einfluss auf die Nutzung ihrer persönlichen Daten?
3. Werden die betroffenen Personenkreise über die Nutzung und
Verarbeitungsmöglichkeiten der gewonnenen Daten ausführlich informiert?

Zu 2.2.8 Gründung und Ziele der „Allianz Smart City Dortmund – Wir. Machen. Zukunft“ als Beteiligungs- und Dialogplattform

1. Welche Firmen sind in welcher Funktion an der Allianz beteiligt und welche
Geschäftsfelder werden jeweils bearbeitetet?
2. Wie sehen die Verträge aus, die dem Beitritt zur Allianz zugrunde liegen und welche
Verpflichtungen gehen die Firmen durch den Beitritt ein? Wozu verpflichtet sich im
Gegenzug die Stadt?
3. Gibt es Restriktionen hinsichtlich der Nutzung der gewonnenen Erkenntnisse und
Daten?
4. Gibt es Festlegungen hinsichtlich der Verwertungsrechte und Patente, die sich
möglicherweise aus der Zusammenarbeit ergeben?
5. Welche Datenschutzregelungen werden bezüglich der persönlichen Daten der
beteiligten Bürgerinnen und Bürger eingehalten?
6. Wie werden die Bürgerinnen und Bürger Dortmunds beteiligt?
7. Welchen Einfluss hat die Dortmunder Politik auf den Fortgang des Projektes,
insbesondere bei der Definition neuer Projekte und Aufgaben durch den
Lenkungskreis, der ausschließlich aus Wissenschaft und Wirtschaft besetzt ist?
8. Wird der Politik ein Veto bei der Ausweitung, der Fortführung oder der Einstellung
von Teilprojekten eingeräumt? Das Schaubild in der Vorlage gibt die Beteiligung der
Politik nicht wider.
9. Wird der städtische IT-Dienstleister beteiligt? Wenn ja, in welcher Weise?“

Rm Stackelbeck bat um Beantwortung der Fragen bis zur Ratssitzung. Aus diesem Grunde soll die Vorlage ohne Empfehlung weitergeleitet werden.

Rm Berndsen wies darauf hin, dass der englische Begriff „smart“ die deutsche Bedeutung „schlau“ habe. Es sei hoch interessant, dass Dortmund als „schlaue Stadt“ als Vorreiter auf europäischer Ebene fungieren könne und die Erfahrungen zukünftig auf andere Städte übertragen werden soll.

Rm Garbe bezeichnete das Projekt als eine große Chance. Er bat um Auskunft, wie sichergestellt sei, dass man sich nicht auf eine lange Zeit an ein Großunternehmen wie Cisco binde.

Auf die Nachfrage von Rm Berndsen, warum der erste Antrag aus dem Jahr 2016 von der EU abgelehnt wurde, führte Herr Westphal aus, dass eine solche Begründung leider mit der Ablehnung nicht gegeben werde. In dem neuen Antrag seien aber Nachbesserungen und Konkretisierungen am Projekt selbst und an der Auswahl der zu beteiligenden Regionen vorgenommen worden.
Die Frage von Rm Garbe werde man im Zusammenhang mit den von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gestellten Fragen schriftlich beantworten.

Herr Ehrich wies darauf hin, dass die IHK dieses Projekt ausdrücklich unterstütze, da die regionalen Unternehmen ihr Know-How ebenfalls mit einbringen werden. Genau diese Art der Zusammenarbeit habe das Unternehmen bereits an anderen Standorten weltweit erfolgreich praktiziert.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung weitergeleitet.“



AUSW, 17.05.2017:

Herr Rm Gebel trägt mündlich einen sehr umfangreichen und akustisch schlecht


zu verstehenden Fragenkatalog vor. Man war sich darin einig, dass die Verwaltung diesen weder spontan mündlich beantworten noch protokollieren könne. Daher wurde Herrn Rm Gebel mitgeteilt, dass seine Fraktion die Möglichkeit habe, diese Fragen noch in Form einer schriftlichen Bitte um Stellungnahme im Rahmen des weiteren Beratungsganges zum Rat der Stadt Dortmund einbringen zu können.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Projekt "Nordwärts", Monitoring- und Evaluationskonzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06693-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.7
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Verbesserung der Verbindungen PHOENIX See/ östliche Hermannstraße (B6), 1. BA
hier: Ausführungsbeschluss zu ergänzenden Maßnahmen in der östlichen Hermannstraße, die nach den Förderrichtlinien Stadterneuerung gefördert werden.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07130-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Umbau der Faßstraße (E 5)
hier: Ausführungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07132-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.9
Luftqualität
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 06954-17)

Zu folgendem Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017
„ … der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes zur Luftqualität belegt erneut die hohe Belastung
der Atemluft in den Städten durch Stickstoffdioxid und Feinstaub. Die EUGrenzwerte werden auch in Dortmund weiterhin überschritten, das gefährdet die Gesundheit vieler Bürgerinnen und Bürger.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in Dortmund weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.



Begründung:

Neben Feinstaub gefährden vor allem Stickoxide die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger. Mehr als 10.000 vorzeitige Todesfälle pro Jahr sind allein in Deutschland auf Stickoxid-Emissionen zurückzuführen. Vor allem Dieselautos tragen zur Belastung bei – auch deshalb, weil die meisten Fahrzeuge mehr Schadstoffe ausstoßen als erlaubt.



Die Stickstoffdioxidwerte an den Messstationen in der Dortmunder Innenstadt lagen auch 2016 in Dortmund weiterhin deutlich über den EU-Grenzwerten. Durch die ungünstige Wetterlage wurde auch der Grenzwert für Feinstaub alleine im Januar bereits an sechs Tagen überschritten. Aus Sicht des Gesundheitsschutzes ist es dringend nötig, den Kommunen die erforderlichen Handlungsmöglichkeiten zu geben, um beispielsweise Dieselautos mit hohem Ausstoß aus den belasteten Innenstädten auszuschließen. Deutschland ist auch gegenüber der EU verpflichtet, für saubere Luft in den Städten zu sorgen. Dabei bleiben die EU-Grenzwerte noch deutlich hinter den Empfehlungen der WHO zurück, die schon Mengen von 20 Mikrogramm Feinstaub, bzw. Stickstoffdioxid pro Kubikmeter Luft als extrem gesundheitsgefährdend einstuft. Eine bundeseinheitliche Regelung zur Blauen Plakette oder eine Verschärfung der Umweltzonen könnten einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Luftqualität leisten.

Doch auch vor Ort müssen sämtliche, auch verkehrseinschränkende Handlungsoptionen
überdacht werden und umweltverträgliche Verkehrsmittel stärker als bislang gefördert
werden.

lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung am 09.05.2017 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017:

„AUSW, 29.03.2017:

Herr Dudde erläutert nochmal die Hintergründe zum Antrag seiner Fraktion.

Zum Antrag der SPD-Fraktion führt er an, dass er diesen nicht als Alternativantrag sondern vielmehr
als guten Ergänzungs- bzw. Verstärkungsantrag ansehe. Weiter teilt er das Abstimmungsverhalten
seiner Fraktion hierzu wie folgt mit:

Die Punkte 2, 3 und 5 werde man vorbehaltlos unterstützen.

Bei Punkt 1. Bittet seine Fraktion darum in der 3. Zeile das Wort „insbesondere“ (interpretiert als erste
Maßnahme) vor: „in besonders betroffenen Straßenabschnitten“ einzufügen.

Punkt 4. könne man so nicht mittragen, weil man in dieser Frage mit Blick auf die Handwerker einfach
eine andere Position einnehme, die man auch im aktuellen Landtagswahlprogramm so festgelegt.
habe. Man mache dort nämlich deutlich, dass man zwar die Umrüstung für erforderlich halte aber
über steuerliche Förderungen abfedern wolle. Den Weg „kommunale Ausnahmen zu schaffen“ könne
man insofern nicht mitgehen.

Frau Rm Neumann-Lieven teilt mit, dass ihre Fraktion mit der durch Herrn Dudde erbetenen
Änderung zu Pkt.1 leben könne. Darüber hinaus sehe man den eigenen Antrag natürlich als den
weitergehenden an. Zum Antrag der Fraktion B’90/ Die Grünen kündigt sie das
Abstimmmungsverhalten ihrer Fraktion wie folgt an:

Die Punkte 2. -5. Könne man mittragen.

Pkt 6. werde man ablehnen, da man neben den bereits existierenden Arbeitsprogrammen zum
jetzigen Zeitpunkt nicht noch ein zusätzliches Arbeitsprogramm initiieren wolle.

Weiter hätte ihre Fraktion zu 1. Punkt gerne den Einlass „in einigen Bereichen“ hinter:
„Schadstoffbelastung der Luft“.

Herr Rm Dudde erklärt sich, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet, mit diesem Änderungswunsch
einverstanden.

Herr Rm Waßmann führt an, dass es sich hier um ein sehr komplexes Thema handele zu dem man
als Kommune im Hinblick auf die Handlungsfelder eigentlich die größten Schwierigkeiten habe. Man
sei auf viele andere angewiesen. Insofern sei es richtig, dass die Verwaltung das heute vorliegende
Gutachten zuständigkeitshalber zur Bezirksregierung Arnsberg gesandt habe. Wichtig sei seiner
Fraktion nur, dass man als Kommune bei einer konkreten, per Gutachten festgestellten Situation
darauf achten müsse, nicht das gesamte Stadtgebiet aus dem Auge zu verlieren. Von daher sehe
man es nicht als positiv an, Sofortmaßnahmen auszukehren, um an einzelnen Punkten Maßnahmen
zu treffen, die wiederum Auswirkungen auf andere Punkte der Stadt haben werden. Man müsse
darauf achten, dass man mit Einzelmaßnahmen nicht „die Falschen“ treffe. Er werbe daher sehr dafür,
dass man das Ganze abgestimmt, mit Blick auf das gesamte Stadtgebiet mache.
Die heutige Vorlage begrüße man. Mit Spannung erwarte man Antworten auf die heute vorliegenden
Anträge, wobei seine Fraktion den SPD-Antrag als deutlich weitergehend bewerte und diesen daher
mit Ausnahme des letzten Satzes zu Punkt 3. unterstützen werde. Dem Antrag der Fraktion B’90/Die
Grünen werde man insgesamt ablehnen.

Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion beiden Anträgen zustimmen werde. Hierzu
erinnert er nochmal daran, dass seine Fraktion durchaus der Meinung sei, dass man mit Maßnahmen
reagieren sollte und dass diese eigentlich bereits überfällig seien.
Frau Rm Neumann-Lieven teilt zum angekündigten Abstimmungsverhalten der CDU-Fraktion mit,
dass man damit leben könne den letzten Satz zu Punkt 3. zu streichen, da der Bund sich ohnehin
hierzu etwas überlegen müsse.

Es erfolgt danach eine getrennte Abstimmung zu beiden Anträgen, unter Berücksichtigung der jeweils
gewünschten und akzeptierten Änderungen und unter Hinweis auf das jeweils differenzierte
Abstimmungsverhalten der SPD-Fraktion (zu Punkt 6. des Antrages Fraktion B‘90/Die Grünen)
und der Fraktion B‘90/Die Grünen ( zu Punkt 4. des SPD-Antrages) :

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Vorlage (Drucksache Nr.
07255-17) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion sowie Fraktion AfD)
dem Antrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (Drucksache Nr.:06954-17) in der nachstehend
geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Der Rat stellt fest, dass die Schadstoffbelastung der Luft in einigen Bereichen in Dortmund
weiterhin zu hoch ist und die bisher ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um die gesetzlich
vorgeschriebenen Grenzwerte dauerhaft zu unterschreiten.

2. Der Rat teilt die Einschätzung des Deutschen Städtetages, dass die Bundesregierung die Städte
bei ihren Anstrengungen zur Verbesserung der Luftqualität stärker unterstützen muss, um den
Gesundheitsschutz der Bevölkerung nachhaltig sicherzustellen.

3. Der Rat fordert die Bundesregierung auf, die Subventionen für Dieselkraftstoff und -motoren zu
streichen und schnellstmöglich für die Kennzeichnung besonders schadstoffarmer Fahrzeuge zu
sorgen, die auch im Realbetrieb niedrige Emissionswerte erreichen.

4. Der Rat fordert die Bezirksregierung Arnsberg auf, den Luftreinhalteplan Ruhrgebiet, Teilgebiet
Ost, auf seine Wirkungskraft zu überprüfen und um weitere Maßnahmen zur schnellstmöglichen
Einhaltung des Grenzwertes für Stickstoffdioxid zu ergänzen.

5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit einer Überprüfung des kommunalen Luftreinhalteplans im
Sinne weiterer Maßnahmen zur Förderung der umweltverträglichen Mobilität bzw. Minderung
des schadstoffemittierenden Verkehrs. Dabei sollten auch Maßnahmen aus anderen Städten
bewertet werden. Die Ergebnisse werden den zuständigen Ausschüssen schnellstmöglich
vorgelegt.

6. Gleichzeitig müssen auf kommunaler Ebene alle Maßnahmen ausgeschöpft werden, die auf
Grundlage des geltenden Immissionsschutz- und Straßenverkehrsrechts möglich sind, um sofort
auf erhöhte Schadstoffbelastungen reagieren zu können. Dazu gehört auch die Umsetzung
verkehrsbeschränkender Maßnahmen. Die Verwaltung wird aufgefordert, ein entsprechendes
Konzept für Sofortmaßnahmen aufzustellen.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund einstimmig dem o.a. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 06965-17-E2)
In der nachstehend geänderten Fassung zuzustimmen.

1. Die Verwaltung wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Arnsberg einen Prozess anzustoßen,
um in Abstimmung mit der Stadt Maßnahmen zu erarbeiten, die zur Reduzierung
der Stickoxidbelastung insbesondere in besonders betroffenen Straßenabschnitten führt.

2. Die Ergebnisse eines jetzt anlaufenden Modellversuchs in Düsseldorf sollen dem Ausschuss
zur Information vorgelegt werden und in den Prozess zwischen der Bezirksregierung
Arnsberg und der Stadt Dortmund mit einfließen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, im Bund dafür zu werben, die Automobilindustrie massiv
aufzufordern, die nach EU-Recht vorgegebenen Grenzwerte für Stickoxide bei allen
Neufahrzeugen -auch in realen Betrieb- zeitnah einzuhalten sowie die Entwicklung von
geeigneten Nachrüstsätzen für ältere Dieselfahrzeuge durch Forschungsmittel zu beschleunigen.
Der Bund wird zudem dazu aufgerufen, eine umweltgerechtere Kraftstoffbesteuerung
(Anhebung des Mineralölsteuersatzes für Dieselkraftstoffe) zu prüfen.

4. Der Rat spricht sich dafür aus, das besondere Berufsgruppen, wie das Handwerk oder
die Schausteller, oder Dienstleister des öffentlichen Lebens, wie der ÖPNV oder Rettungsdienste,
sowie Personenkreise, die sich eine teure Nachrüstung ihres PKW bzw. einen
Neukauf nicht leisten können, bei ultimativen Maßnahmen geschützt werden und ihren
Bedürfnissen Rechnung getragen wird. Die Versorgung der Bevölkerung muss weiterhin
gewährleistet sein.

5. Die Verwaltung wird aufgefordert, über den Prozess zur Aufstellung des Masterplans
Mobilität und unter Nutzung bestehender Fördermöglichkeiten für den Umstieg auf
emissionsfreie Mobilitätsformate zu werben.

ABVG 09.05.2017:

Nach einleitenden Worten von Herrn Bornkessel, berichtet Frau Wollgast mündlich zum Thema „Luftschadstoffuntersuchung an der B1“ (siehe Anlage).

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt diese mündliche Berichterstattung sowie die Vorlage (DS-Nr.: 06965-17-E2) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün schließt sich der o. a. Empfehlung aus dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 29.03.2017 mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD) und einer Enthaltung (Fraktion FDP/BL), an.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ den Zusatz-/Ergänzungsantrag (Drucksache Nr.: 06954-17-E1) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 08.02.2017 mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Geschäftsbericht 2016 des Vereins "StadtbezirksMarketing Dortmund e.V."
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07016-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm den Geschäftsbericht 2016 des Vereins „StadtbezirksMarketing Dortmund e.V.“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2018 - 31.12.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07546-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Änderung der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07094-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund- Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07515-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Verstetigung der Berufskollegentwicklungsplanung der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07210-17)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Neufassung der Satzung über die Erhebung von Elternbeiträgen für die Inanspruchnahme von Angeboten in Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und Offener Ganztagsschule in der Stadt Dortmund zum 01.08.2017.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06936-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1


Errichtung von Wohngebäuden auf dem städtischen Grundstück Fuchteystr. in Dortmund - Huckarde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06991-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 9.2
Betriebsleistungen der Vestische Straßenbahnen GmbH im Gebiet der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07198-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07516-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Mehraufwendungen / Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 4. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat zur Kenntnis.


zu TOP 9.4
Beteiligung der GELSENWASSER AG an der GWM - Gesellschaft zur Weiterverwendung von Mineralstoffen mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07840-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
GELSENWASSER AG
hier: Gründung einer Bäder GmbH durch die Stadtwerke Kaarst GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07843-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertetungen und des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07175-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.17 vor:
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um
folgende Beschlussfassung:

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.
Begründung:
Derzeit haben nicht alle Ausschussmitglieder, z.B. sachkundige Bürger*innen, Zugriff auf die
unterjährigen operativen Personalreportings. Eine Verkürzung der Präsentationsintervalle zur
Personalentwicklung in den Ausschüssen sollte deshalb erst dann umgesetzt werden, wenn
der direkte Zugriff für alle Ausschussmitglieder gegeben ist.
Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage und den oben genannten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN ohne Empfehlung zum Rat
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.17 vor:
Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12
hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die
Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie
regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung
dieses zu ermöglichen.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt einstimmig mit o. g. Anmerkung


den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion und die CDU-Fraktion stellen in der Sitzung den Antrag, als Zusatz zur
möglichen Empfehlung der Vorlage der Verwaltung, den § 29 Abs. 1, Nr. e) der
Geschäftsordnung in der vorliegenden Form abzulehnen.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck stimmt diesem Antrag mit 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Einzelmitglied Bürgerliste, Einzelmitglied Die Linke) bei 4
Nein-Stimmen (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) zu.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt mit Ausnahme des § 29 Abs.
1 Nr. e) der Geschäftsordnung (s. vorherigen fettgedruckten Beschluss) einstimmig, den
Anliegenden

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
zu beschließen.
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.05.17 vor:


Beschluss
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost nimmt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt
Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und
die Bezirksvertretungen
- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen
Weiterhin unterstützt sie den Antrag aus dem Ausschuss für Personal und Organisation der
Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:

Hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Personal und Organisation aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.2017:
Siehe oben.

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 03.05.2017:
Siehe oben.

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben

Hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom16.05.2017:
Siehe oben.

AUSW, 17.05.2017:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen leitet die gesamte Angelegenheit ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter


Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.17 vor:
Die SPD-Fraktion kritisiert, dass durch die geänderte „Verordnung über die Entschädigung
der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse“, die Mitglieder in Rat und
Ausschüssen besser gestellt werden, das Ehrenamt der Mitglieder in den Bezirksvertretungen,
nach Ansicht der SPD-Fraktion, hingegen nicht ausreichend gewürdigt wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt Dortmund zu
empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den anliegenden
- Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund
- Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und

die Bezirksvertretungen mit der unten angegebenen Änderung

- Entwurf als Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem
Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat
der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern
und in der bisherigen Form beizubehalten.

Begründung:
Durch die geplanten Veränderungen der Redeordnung werden kleine Fraktionen
unverhältnismäßig benachteiligt. Der freie Meinungsaustausch wird eingeschränkt.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
aus dem Beratungsgang zur Neufassung der Hauptsatzung, der Geschäftsordnung für den Rat und des Zuständigkeitsverzeichnisses haben sich Fragen, Anregungen und Änderungswünsche ergeben, auf die – wie im interfraktionellen Gespräch vom 21.03.2017 vereinbart - in einer Stellungnahme zur Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften als Ergänzung zur Verwaltungsvorlage Bezug genommen wird:

1.) Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der Sitzung am 03.05.2017

Frau B‘90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann wies auf Seite 41, § 38, Absatz 12 (Anm.: gemeint ist die Geschäftsordnung Rat) hin. Dabei geht es um die Behandlung von Anregungen und Beschwerden und die Veränderung, wonach zukünftig die Bürger zu ihren Eingaben nicht mehr anzuhören sind. Sie regte an, den Bürgern zumindest im Rahmen der Einwohnerfragestunde der Bezirksvertretung dieses zu ermöglichen.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Gem. § 38 Abs. 10 der Neufassung der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen (GeschO Rat) ist jede Person auch weiterhin in Einwohnerfragestunden berechtigt, Anfragen zu stellen.



Auch ändert sich an der bisherigen Praxis in Hinblick auf die Behandlung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GONRW nichts. Soweit § 38 Abs. 12 GeschO Rat die Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden (GeschO Bürgerdiensteausschuss) für anwendbar erkärt, bleibt es auch weiterhin bei der Ausnahme, dass die Regelung des § 2 Abs. 2 S. 3 GeschO Bürgerdiensteausschuss nicht anwendbar ist. Daraus folgt, dass der Einsender / die Einsenderin bzw. seine / ihre gesetzliche Vertretung nicht die Gelegenheit hat, die Eingabe während der Beratung zu erläutern.
Die Aufnahme dieser auch in der Vergangenheit bereits bestehenden Ausnahme im Wortlaut in die Neufassung der GeschO Rat, dient damit ausschließlich der besseren Nachvollziehbarkeit der Regelung in § 38 Abs. 12 GeschO Rat, da ein ergänzendes Nachlesen in der GeschO Bürgerdiensteausschuss damit entbehrlich wird.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 38 Abs. 12 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


2.) Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 04.05.2017 (Drucksache Nr.: 07175-17-E1)

Die Regelung §22, Abs. 4 der Hauptsatzung wird nicht geändert. Die unterjährige
Berichterstattung über die Personalentwicklung an den Rat und die Ausschüsse wird
beibehalten.
Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Bereits in der Sitzung des APO am 27.03.2014 zum elektronischen Stellenplan, wurde zur Anfrage der CDU (DS-Nr.: 12034-14) Stellung genommen und zugesichert, dass die Zugriffsrechte auf alle Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger/innen, soweit keine datenschutzrechtlichen Bedenken bestehen, ausgeweitet wird. Für die Personen, die nicht am elektronischen Ratssystem DORAT teilnehmen, werden die Informationen über die Fraktionsgeschäftsstellen zur Verfügung gestellt.



Der elektronische Stellenplan enthält bereits Informationen zu Personalentwicklungen wie die Personalbestandsveränderungen durch Fluktuation, Einstellungen und Arbeitszeitveränderungen, die Verteilung der Beschäftigten nach Fachbereichen und Geschlecht sowie die plan- und überplanmäßig geführten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Fachbereichen.

Die unterjährigen Informationen stehen demnach allen Ausschussmitgliedern und sachkundigen Bürgerinnen und Bürgern direkt über die Fraktionsgeschäftsstellen jederzeit zur Verfügung. Dies umfasst deutlich mehr und spezifischere Informationen als die Berichtspflicht im Rahmen des § 22 Absatz 4 der Hauptsatzung.

Darüber hinaus erscheinen die jährlichen Stellenplanvorlage mit Veränderungen im Bereich des Stellenplans sowie der jährliche Personalbericht mit relevanten Personenkennzahlen als Steuerungsinformation zu den Themenfeldern „Personal und Organisation“.

Unter Betrachtung der zur Verfügung gestellten Daten ist eine jährliche Unterrichtung vergleichbar der anderen personalwirtschaftlichen Informationen sinnvoll und ermöglicht eine Verknüpfung der Daten über Ernennungen, Beförderungen und ähnlichen Kennzahlen mit den weitergehenden Betrachtungen, zum Beispiel des Personalberichtes.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 22 Abs. 4 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.


3.) Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der Sitzung am 09.05.2017

a) Warum wurde auf Seite 26 lfd. Nr. c der Austausch von Leuchtmitteln
ausgenommen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

In § 20 Abs. 1 lit. c) Hauptsatzung der Stadt Dortmund wurde der „Austausch von Leuchtmitteln“ aus dem Entscheidungsbereich der Bezirksvertretungen heraus genommen, da ansonsten jeder Austausch eines defekten Leuchtmittels (z. B. Leuchtstofflampe, LED-Modul) einer Straßenbeleuchtung erst nach Beschlussfassung der Bezirksvertretung möglich wäre und zu wenig praktikablen Ergebnissen in der Praxis führen würde.



Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 1 lit. c) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen, zu folgen.



b) Wie soll die Bezirksvertretung ganz praktisch den lfd. Punkt l auf Seite 28
umsetzen?

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Soweit die Bezirksvertretungen gem. § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund über „verkehrslenkende Maßnahmen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung entscheiden“, erscheint es – wie in der bislang gültigen Fassung dieser Regelung – erforderlich, Maßnahmen der Gefahrenabwehr oder andere zwingende Gründe aus diesem Entscheidungsbereich herauszunehmen, da in diesen Fällen sofortiges verwaltungsseitiges Handeln – ohne vorherige Befassung der Bezirksvertretung - erforderlich ist.


Soweit „erforderliche verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde“ bislang unter Aspekte der „Gefahrenabwehr“ oder „andere zwingende Gründe“ eingeordnet werden mussten, um ein sofortiges Handeln ohne vorangehende Entscheidung der Bezirksvertretung in diesem Fällen zu ermöglichen, formuliert die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund diesen Aspekt nun ausdrücklich.

Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf § 20 Abs. 4 lit. y) Hauptsatzung der Stadt Dortmund, wonach die Bezirksvertretungen in Hinblick auf die verkehrslenkenden Maßnahmen, die eine verkehrliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde an Straßen von ausschließlich bezirklicher Bedeutung erfordern, anzuhören sind.

Damit besteht in Hinblick auf verkehrliche Anordnungen der Straßenverkehrsbehörde zwar kein Entscheidungs- aber ein – ggf. auch nachträgliches - Anhörungsrecht der Bezirksvertretungen, das der originären Zuständigkeit der Verwaltung und dem Erfordernis zu einem ggf. zügigen Handeln nicht widerspricht.

Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 20 Abs. 2 lit. l) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.



4.) Änderung in § 12 Abs. II Hauptsatzung der Stadt Dortmund

Auf Mitteilung der Bezirksverwaltungsstelle vom 10.04.2017, lautet die Anschrift der Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund seit Abschluss der Sanierungsmaßnahmen wieder „Limbecker Str. 31.“

Vorschlag der Verwaltung:

Die in § 12 Abs. II der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund zur Bezirksverwaltungsstelle Lütgendortmund vorgeschlagene Änderung des Straßennamens wird verwaltungsseitig zurückgenommen, so dass es bei der Anschrift „Lütgendortmund, Limbecker Str. 31“ bleibt.



5.) Redaktionelle Änderung in Nr. 6 a) 3. und 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnissen der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen (Landesnaturschutzgesetz) ist eine Namensänderung von „Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde“ in „Beirat bei der unteren Naturschutzbehörde“ verbunden. Vor diesem Hintergrund werden nachfolgende Änderungen im Zuständigkeitsverzeichnis der Ausschüsse und Bezirksvertretungen bei der Zuständigkeit des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung Wohnen notwendig:

Vorschlag der Verwaltung:

Die bisherige Formulierung in Nr. 6 a) 3. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen


· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über vorbereitende Beschlüsse zur Wahl der Mitglieder des Beirates bei der unteren Naturschutzbehörde

Die bisherige Formulierung unter dem 4. Spiegelstrich des Zuständigkeitsverzeichnisses der Ausschüsse und Bezirksvertretungen

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Landschaftsbehörde

wird geändert in

· Entscheidung über Beschlüsse zu ordnungsbehördlichen Verordnungen der unteren Naturschutzbehörde



6.) Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 16.05.2017 zur Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses gem. § 29 Abs. 1 lit. e) Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen

Auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU in der Bezirksvertretung Aplerbeck hat die Bezirksvertretung in ihrer Sitzung am 16.05.2017 mehrheitlich beschlossen, die in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates normierte Darstellung eines votenscharfen Abstimmungs- und Wahlergebnisses in den Sitzungsniederschriften abzulehnen.


Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Hintergrund der in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagenen Ergänzung ist eine bislang nicht einheitliche Protokollierung von Abstimmungsergebnissen in den Bezirksvertretungen. Gemäß Mitteilung der Bürgerdienste werden in 9 von 12 Bezirksvertretungen die Abstimmungsverhalten der einzelnen Fraktionen und Einzelmitglieder in der Niederschrift festgehalten, während dies in 3 Stadtbezirken nur dann erfolgt, wenn dies im Einzelfall aus dem Gremium heraus beantragt wird.



Auch wenn die Darstellung von Abstimmungsergebnissen in der avisierten Form nicht durch die Gemeindeordnung NRW (GONRW) zwingend vorgeschrieben ist, dient die in § 29 Abs. 1 lit. e) der Neufassung der Geschäftsordnung des Rates vorgeschlagene Ergänzung somit der Vereinheitlichung von Gremienniederschriften, über die in den vorangegangenen interfraktionellen Beratungen zu dieser Verwaltungsvorlage am 21.03.2017 Konsens bestand.


Vorschlag der Verwaltung:

Es wird empfohlen, der Änderung in § 29 Abs. 1 lit. e) des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund wie verwaltungsseitig vorgeschlagen zu folgen.


7.) Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der Sitzung am 17.05.2017 zur Redeordnung des § 16 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen

Auf Antrag des Vertreters FBI beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, den § 16 Abs. 5 (Redeordnung) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen nicht zu verändern und in der bisherigen Form beizubehalten.

Stellungnahme der Verwaltung hierzu:

Mit der in § 16 Abs. 5 GeschO Rat vorschlagshalber aufgenommenen Formulierung, die Anzahl von Wortbeiträgen pro Ratsmitglied zu beschränken, wurde die aufgrund der normierten Redezeitbeschränkung bislang zulässig praktizierte Begrenzung der Anzahl von Redebeiträgen in der Geschäftsordnung des Rates konkretisiert. Eine grundsätzliche Beschränkung der Anzahl von Wortbeiträgen auf ein bestimmtes Maß ist damit nicht bereits verbunden.



In dem am 21.03.2017 stattgefundenen interfraktionellen Gespräch bestand Einvernehmen, die verwaltungsseitig vorgeschlagene Formulierung in § 16 Abs. 5 GeschO Rat – vorbehaltlich einer sich ändernden Beschlusslage - zu belassen.

Vorschlag der Verwaltung:

Vor diesem Hintergrund wird die verwaltungsseitig empfohlene Änderung in § 16 Abs. 5 des Entwurfs der Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund aufrechterhalten.



Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage, alle o. g. Empfehlungen und die Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Masterplan Digitales Dortmund: Weiterentwicklung des Projektzuschnitts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07035-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der Sitzung am 31.05.2017 vor:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschloss einstimmig folgenden Antrag von Herrn Gora:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie wünscht, dass bei der Planung der Arbeitsbereich der Elemantarerziehung und der Jugendarbeit einbezogen wird (im Masterplan Digitale Bildung).

Unter Einziehung des o. a. Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

a) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Strategie der Digitalisierung zukünftig in drei Masterplänen erarbeitet werden soll:
- im Masterplan Digitale Wirtschaft,
- im Masterplan Digitale Bildung sowie
- im Masterplan Digitale Stadtverwaltung.

b) Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die folgende inhaltliche Federführung zur Kenntnis:
- Für den Masterplan Digitale Wirtschaft die Wirtschaftsförderung Dortmund,
- für den Masterplan Digitale Bildung das Schuldezernat,
- für den Masterplan Digitale Stadtverwaltung das Rechts- und Ordnungsdezernat.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Dortmunder Wochenmärkte/Marktstandsgebühren
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07844-17)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.05.2017 vor:
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich einig, die Tagesordnungspunkte 2.5, 2.11 und 6.1 zusammen zu behandeln.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) vor:



bereits im letzten Jahr war die Verwaltung im Rahmen der Gebührensatzung für die Wochenmärkte beauftragt worden, ein Konzept zur Attraktivierung der Märkte zu erstellen. Mit Schreiben vom 01.09.16 teilte die Verwaltung dem AFBL schriftlich mit, dass für die 13 städtischen Wochenmärkte Einzelprofile in Bezug auf Standort, Warenbranchen, örtlicher Einzelhandel, Erreichbarkeit, Parkplätze, personeller Mehraufwand etc. erstellt werden. Diese Auswertung und Neuausrichtung werde durch die SPE-Standort- und Projektermittlung aus Gelsenkirchen unterstützt.
Ferner sollte eine Versammlung mit der Händlerschaft durchgeführt werden, um gemeinsam mit ihnen über die Situation der Märkte zu diskutieren. Zur Optimierung einer neuen Wochenmarktsatzung sowie zum beabsichtigten dritten Markttag auf dem Nordmarkt seien Hinweise und konstruktive Vorschläge aus der Händlerschaft zielfördernd zu erwarten.
Die Verwaltung avisiert die modifizierte Wochenmarktsatzung und das neue Attraktivitätskonzept für das erste Quartal 2017.
Der vorgelegte Zwischenbericht enthält keine Ergebnisse der Fragebogenaktion, in der eine Rubrik für konstruktive Vorschläge nicht vorgesehen waren.

Auch fehlen der Report über die Händlerversammlung und der Bericht der SPE insbesondere hinsichtlich der „Entwicklung neuer Veranstaltungsformate für Wochenmärkte und Feierabendmärkte“


Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag :

1. Der AFBL nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum „Attraktivitätskonzept

Wochenmärkte" zur Kenntnis. Der AFBL erwartet, dass die Bezirksvertretungen den
gleichen Informationsstand erhalten.
Der AFBL stellt fest, dass der Beschluss des AFBL vom 11.02.2016 sowie der Beschluss
des Rates vom 18.02.2016 mit dem Zwischenbericht noch nicht umgesetztsind.


2. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, bei der Ausarbeitung des Attraktivitätskonzeptes
und der Marktordnung best practice Beispiele benachbarter Städte hinsichtlich
Marktordnung, Gebühren, Attraktivität und Aufbauorganisation einzubeziehen.
Der AFBL spricht sich dafür aus, den Markt in der City weiterhin auf dem Hansaplatz
stattfinden zu lassen.

3. Der AFBL stellt die Vorlage zur Anpassung der Marktgebühren zunächst zurück.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Jahresergebnisse der Erhebung von Marktgebühren
für das Jahr 2016 kurzfristig vorzulegen.
Zudem wird die Verwaltung gebeten, verschiedene Gebührenmodelle zu prüfen, die
es ermöglichen, die Märkte nach Lage und Attraktivität unterschiedlich zu veranlagen.

4. Der AFBL fordert die Verwaltung auf, die Durchführung der Märkte nicht nur ordnungsrechtlich
zu behandeln, sondern auch die Ansätze des Stadtbezirksmarketings zu berücksichtigen.
Der Fachausschuss regt dringend an, die Organisationsstrukturen
in der Verwaltung zur Durchführung von Wochenmärkten zu überprüfen.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Vorlage ((Drucksache Nr.: 07410-17; TOP 6.1) zur Kenntnisnahme vor:

Attraktivitätskonzept Dortmund Wochenmärkte

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt den Zwischenbericht der Verwaltung zum Attraktivitätskonzept „Wochenmärkte“ zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften sich einig, den o. g. Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 07841-17-E1; TOP 2.5) und die Vorlage (Drucksache Nr.: 07844-17; TOP 2.11) ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen zu lassen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.4
Beteiligung an den Kosten der Ausbildung durch das Jobcenter
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07288-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.5
Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und über die Erhebung von Gebühren der Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Kostenersatz- und Gebührentarif
Entgeltordnung für die Erbringung freiwilliger Leistungen und die Gestellung von Brandsicherheitswachen durch die Feuerwehr der Stadt Dortmund nebst Entgelttarif
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07028-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 10.6
Teilnahme Dortmunds am "Nationalen Bewerbungsverfahren" des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) zur Fußball-Europameisterschaft 2024 (UEFA EURO 2024)
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 07657-17)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 01.06.2017 vor:
„Schreiben der Bewerberstädte an den DFB zur Bewerbung EURO2024

ENTWURF Stand 01.06.2017 – Stadt Dortmund ENTWURF

Die Bewerberstädte danken dem Deutschen Fussball-Bund e.V. (DFB) für die Initiative zur Bewerbung um die Fussballeuropameisterschaft 2024, da sie das Sommermärchen der Fussballweltmeisterschaft von 2006 in guter Erinnerung haben und gerne wiederholen möchten.

Im Zusammenhang mit der Bewerbung und den Ausführungen des Pflichtenheftes seitens des DFB gibt es verschiedene Fragen auf Seiten der Bewerberstädte bzgl. der kommunalen Beschlussforderungen, die im gemeinsamen Interesse zwischen dem DFB und den Veranstaltungsorten zu behandeln sind.

Neben Fragen der technischen Ausstattung und Logistik, sind Fragen zur Sicherheit in den Fokus der Erörterungen gerückt. Obwohl insbesondere Sicherheitsfragen durch die jeweilige Länderebene zu behandeln sind, bleiben dennoch Fragen aus kommunaler Sicht offen, die eine haushaltswirksame Eigendynamik entwickeln können.

Von daher liegt es im wohlverstandenen Interesse der Bewerberstädte und des DFB, hierzu eine Verständigung herbeizuführen. Insofern würden es die unterzeichnenden kommunalen Vertreter begrüßen, wenn sich der DFB dahingehend verstehen könnte, dass nach einer erfolgreichen Bewerbung im Falle von haushaltstechnischen Problemsituationen (Abrutschen in die Haushaltssicherung) gemeinsame Lösungsstrategien für entsprechende Einzel(fall)konstellationen entwickelt werden.

Darüber hinaus würde es aus Sicht der Bewerberstädte Sinn machen, mit der Bundes- und jeweiligen Landesebene hinsichtlich der im Pflichtenheft dargestellten Fragestellungen zu übergreifenden Lösungen zu kommen.

Wir freuen uns auf das Sommermärchen 2024 und hoffen auf eine konstruktive Zusammenarbeit bei der Vorbereitung.“

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des o.g. Schreibens der Verwaltung ohne Empfehlung der Dringlichkeitsentscheidung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.7
Spende eines ausgemusterten Löschfahrzeuges an die Gemeinde Resen / Mazedonien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 07536-17)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:07 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Norbert Schilff
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer