Niederschrift (öffentlich)

über die 7. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 25.06.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 13:00 - 13:06 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt


b) Verwaltung:

StR’in Schneckenburger
StR Lürwer

StR Wilde
StR’in Jägers
StD Stüdemann
Herr Westphal

Herr Güssgen
StAR Pompetzki
Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.05.2015

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im AMCHA Deutschland e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01697-15)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-15)

3.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01217-15)

3.3 Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01468-15)

3.4 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01180-15)

3.5 Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)

3.6 Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 07.05.2015 versandt. -

3.7 Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00809-15)

3.8 Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

3.9 Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

3.10 Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-15)

3.11 Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01327-15)

3.12 Resolution der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck zum Flughafen Dortmund
Hier: Kein weiterer Ausbau der Start- und Landebahn über die vorhandene 2.000 m

Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01113-15)

3.13 Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)

3.14 Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

3.15 Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)
3.16 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

3.17 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

3.18 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)

3.19 Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)

3.20 Neuwahl der Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband 2015 - 2020, Wahlen zum Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und zum Verbandsrat des Lippeverbandes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01703-15)

3.21 Neuwahl eines Delegierten für die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2015 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01702-15)

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01182-15)

4.2 Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

4.3 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-15)

4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)
6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Transformation des Programms der Musikschule Dortmund "Jedem Kind ein Instrument - JeKi zu "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen - JeKits" und die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ eingesetzten Musikschullehrer/innen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00444-15)

6.2 Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01229-15)

6.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01231-15)

6.4 Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00830-15)

6.5 Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)

6.6 Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)

6.7 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01349-15)

6.8 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00914-15)

6.9 Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01359-15)

7. Schule

7.1 Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)

7.2 Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

7.3 Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01432-15)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01106-15)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.2 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00475-15)

9.3 WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

9.4 Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-15)

9.5 Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

9.6 STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

9.7 STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01423-15)


9.8 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01587-15)

9.9 Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01433-15)

9.10 Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00874-15)

9.11 Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01675-15)

9.12 DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01453-15)

9.13 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)

9.14 Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01714-15)

9.15 DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01667-15)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

10.2 Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01700-15)

11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch Herrn OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte Herr OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Monegel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Herr OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Herr OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte zu erweitern:
9.16 Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01390-15)

9.17 Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01690-15)

und


10.3 Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)
Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig, die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Punkte.

Darüber hinaus teilte Herr OB Sierau mit, dass es erforderlich geworden ist, die Vorlagen

4.4 Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)

und

9.13 Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)


von der Tagesordnung abzusetzen, da noch keine abschließende Befassung im Fachausschuss stattgefunden hat.

Ferner teilte Herr OB Sierau mit, dass folgende Vorlage von der Verwaltung zurückgezogen wurde:
9.5 Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses
DS-Nr.00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Hauptausschuss und Ältestenrat einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.05.2015

Die Niederschrift über die 6. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.05.2015 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im AMCHA Deutschland e. V.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 01697-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss:

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschließt die Mitgliedschaft der Stadt Dortmund im AMCHA Deutschland e.V.




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 277 - Einkaufszentrum (EKZ) Wittbräucker Straße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 202 - Höchsten - und VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße - sowie Änderung Nr. 1 des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VEP Hö 261 - Einkaufszentrum Höchstener Straße -
hier: Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung, Zustimmung zur Zulassung von Bauvorhaben gem. § 33 Abs. 1 Baugesetzbuch
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01216-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 279 -Verkehrsknoten Wittbräucker Straße- im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) zugleich Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten -
hier: Aufstellungsbeschluss und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01217-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde vom 09.06.2015:
„Frau Niedergethmann und Herr Meißner von der Planungsverwaltung stellten die Vorlage vor.

- der Investor beteiligt sich finanziell am Umbau der Kreuzung
- es wurde ein Verkehrsgutachten erstellt
- aktuell gibt es eine Einstufung in die Qualitätsstufe F, weil sich jeden Tag Rückstaus bilden und die Kreuzung eine regelmäßige Überlastung mit langsamen Abbau zeigt
- durch das Einkaufszentrum werden Zusatzverkehre entstehen
- durch ein Simulationsprogramm wurden 3 angedachte Lösungen geprüft:
- 1. 2 Kreisverkehre
- 2. 1 Kreisverkehr und eine Signalanlage
- 3. eine versetzte Straßenführung
- Deutlich favorisiert wurde Lösung 3, da damit eine eigene Linksabbiegerspur in die Wittbräucker Straße möglich wird. Zudem wird die Führung der Fußgänger abgesichert und eine Signalanlage ist grundsätzlich nachsteuerbar
- Eine Realisierung ist in den nächsten 5 Jahren möglich
- Der Kindergartenstandort soll nicht aufgegeben werden, sondern im Gegenteil zukünftig noch gestärkt werden. Die Fachverwaltung wird entsprechende Gespräche mit der Kirche führen.
- Der Umbau wird ca. 1,5 Mio Euro kosten und kann auch in 2 Schritten durchgeführt werden.
- Der Containerstandort muss überprüft werden

Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde nimmt die Berichterstattung zu Kenntnis und spricht dem Rat der Stadt Dortmund folgende Empfehlung mit 2 anschließenden Anmerkungen aus:

1. Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde regt an, dass die Fachverwaltung den Umbau in 2 Stufen entwickelt, um nach der 1. Ausbaustufe entscheiden zu können, ob dies nicht ausreicht.

2. Anmerkung:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde fordert die Fachverwaltung auf, mit den betroffenen Immobilienbesitzern das Gespräch zu suchen, über den Ankauf der in Frage benötigten Grundstücke, um ggf. dann eine optimale Lösung mit einem gro0en Kreisverkehr oder einer geraden Kreuzung umzusetzen.

Abstimmungsergebnis: mit 14 Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und 1 Enthaltung so beschlossen“

AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde als Prüfauftrag an die Verwaltung zu verstehen.

Auf Nachfrage von Herrn Rm Kowalewski, kündigt Herr Wilde an, dem Ausschuss zu einer der nächsten Sitzungen entsprechende Ausführungen des Rechtsamtes zur Ausführbarkeit des §13a BauGB vorzulegen.

Danach wird zur Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Bebauungsplan Hö 279 - Verkehrsknoten Wittbräucker Straße - für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen (zugleich teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hö 202 - Höchsten).

Rechtsgrundlage:
§§ 2 Abs.1 und 13a des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. Der Rat der Stadt beschließt, die Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung zu beteiligen (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszugs aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Bauleitplanung; Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Lü 112n – Ortskern Lütgendortmund –
hier: I. Beschluss zur Umstellung des Verfahrens, II. Entscheidung über Stellungnahmen,
III. Beschluss zur erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung, IV. Beschluss zur Ermächtigung zur Erteilung einer Baugenehmigung auf der Grundlage des § 33 Abs. 1 BauGB
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01468-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2015 vor:
Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Abwägung der im Rahmen der vorangegangenen Offenlegungen eingegangenen Stellungnahmen unter Pkt. 7 der Vorlage wurde unter 7.9c) auf eine Vorlage der Wirtschaftsförderung zum „Citymanagement“ im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund Bezug genommen. Diese Vorlage wurde nicht beschlossen, so dass der Abwägungsvorschlag zu korrigieren ist.

Der Abwägungsvorschlag ist wie folgt geändert:

7.9 Standort/Einzelhandel:

c) Die Gewerbetreibenden an der Limbecker Straße bangen um Ihre Existenz.

Stellungnahme der Verwaltung:


Das Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund erlebt zurzeit einen intensiven Veränderungsprozess.
Durch die Kombination verschiedener Einflüsse wie zum Beispiel der Nähe zu den Konkurrenzstandorten Indupark und Ruhrpark sowie allgemeiner Entwicklungen im Einzelhandel, wie der Zunahme des Online-Handels, sind die Angebotsqualität und die Umsätze im Einzelhandel sowie die Nachfrage nach Immobilien im Stadtbezirkszentrum Lütgendortmund in den letzten Jahren rückläufig. Es ist zu beobachten, dass der inhabergeführte Einzelhandel und der Handel mit kleineren Filialstrukturen Schwierigkeiten hat, den wachsenden Anforderungen in Bezug auf die Sortimentsgestaltung und Warenpräsentation zu folgen und sich an die aktuellen Konsumanforderungen und Zielgruppen anzupassen.
Korrespondierend ist wahrzunehmen, dass Immobilieneigentümer durch die o. g. Entwicklungen zurückhaltend in ihren Bestand investieren. Durch fehlende Investitionen und die Unsicherheit, keinen Gegenwert für getätigte Investitionen zu erhalten, entsprechen einige Objekte im Zentrum nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Folge sind Mietpreisrückgänge und Leerstände.
Die Wirtschaftsförderung Dortmund bietet im Rahmen der "Wachstumsinitiative" Drucksachen Nr. 13824-14, zum Hauptthema "Neues Wachstum in der Fläche", Beratungs- und Unterstützungsangebote für das lokale Gewerbe und den Handel, auch speziell für Lütgendortmund an. Ziel ist die Steigerung der Wertschöpfung in den Stadtteilen.

Zudem dient die geplante Ansiedlung eines zusätzlichen Supermarktes im Stadtbezirkszentrum als weiteren Magnetbetrieb der Stärkung des Stadtbezirkszentrums. Die deutlich über dem derzeitigen Angebot liegende Kaufkraft in Lütgendortmund soll dadurch gebunden und einem Abwandern zur Konkurrenz wie z.B. dem Indupark entgegengewirkt werden. Es ist zu erwarten, dass durch die Stärkung des Stadtbezirkszentrums auch die ansässigen Gewerbetreibenden profitieren.

Es wird empfohlen, der Stellungnahme nicht zu folgen.

Die vorgenannte Änderung bitte ich, bei Ihren Beschlussfassungen zu berücksichtigen.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung;
Änderung Nr. 7 des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-, Änderung und zugleich räumliche Erweiterung des Bebauungsplanes Mg 108 –Dönnstraße-
I. Beschluss zur Teilung des Geltungsbereiches und Weiterführung der beiden Bebauungsplanverfahren nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren; II. Beschluss einer Satzung zur Aufhebung der Satzung über eine Veränderungssperre; III. – IV. Beschlüsse über den Erlass von Veränderungssperren; V.-VI. Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01180-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.5
Verkehrskonzept Hafen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00387-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:
Hierzu liegt vor:

Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 09.06.2015:

„Herr Rm Logermann bittet darum, diese Vorlage ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen, da noch eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erwartet werde.

Der Ausschuss stimmt zu, möchte jedoch über diese Angelegenheit sprechen.

Herr Rm Spieß erläutert, dass seine Fraktion diese Verwaltungsvorlage grundsätzlich begrüße, er aber noch folgende zwei Anmerkungen hierzu machen wolle:

- Zu Punkt 2 (erster Spiegelstrich) der Vorlage, wo es um die Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa/ Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens gehe, unterbreitet er den Vorschlag, mit dem hier erwähnten Gutachten bereits 2016 zu beginnen, um den Druck entsprechend aufzubauen.

- Weiter bittet Herr Rm Spieß die Verwaltung darum, noch einmal zu überprüfen, ob der Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Punkt 2, zweiter Spiegelstrich der Vorlage), die richtige Lösung sei und ob es nicht eher problematisch wäre, dort einen Kreisverkehr zu errichten.

Frau Uehlendahl teilt zum Thema „Gutachten“ mit, dass der Beginn für die Erstellung des Gutachtens in 2016 auch die „Marschrichtung“ der Verwaltung sei, da die Hälfte der Gelder für dieses Gutachten bereits für das Jahr 2016 im Haushaltsplan-Entwurf eingestellt worden sei. Die Gelder hierfür teilen sich auf die Jahre 2016 und 2017 auf.

Zum Thema „Kreisverkehr“ erläutert sie, dass man sich hiermit sehr intensiv beschäftigt und auch vor Ort die Verkehrsbelastung angeschaut habe. Von der Kapazität her, sei der Kreisverkehr dort, auch mit dem LKW- und Schwerverkehr, leistungsfähig. Man müsse natürlich an solch einer Stelle, an der viel Schwerverkehr auftrete, gerade auch in der Kurvenfahrt, bautechnisch entsprechend reagieren. Dies bedeute, dass man hier keine mit Großpflaster überfahrbare Kreisinnenringe gestalte, sondern an dieser Stelle ggf. auch darüber nachdenken müsse, den Kreisinnenring, der von dem Schwerverkehr überfahren werde, komplett in einer starken Bauweise in Asphalt oder aber in Betonfertigteilen auszuführen, um die Belastung der LKW-Verkehre dort aufzunehmen. Bautechnisch sei dies hier möglich.

Herr Rm Bartsch geht auf die in der Vorlage beschriebenen „Maßnahme 3“ wo es um die Alternative Verkehrsführung zum KV-Terminal über eine neue Straßenverbindung gehe, ein. Er stimmt hier der Empfehlung des Gutachtens zu. Weiter teilt er mit, dass sich an der Einmündung von der Lindberghstraße auf die Emscherallee eine sehr scharfe Rechtskurve befinde. Hier existiere auf der rechten Seite, vor der Zeche Hansa noch eine freie Wiese, welche seiner Meinung nach noch in Planung mit einbezogen werden solle, um eine gesonderte Rechtsabbiegerspur für die LKWs anzulegen. Dies vor dem Hintergrund, dass man derzeit dort einem abbiegenden LKW, der eine erheblich größeren Radius zum abbiegen benötige, mit einem PKW im Weg stehe.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lässt die Vorlage mit den Anregungen von Herr Rm Spieß und Herr Rm Bartsch ohne Empfehlung durchlaufen.

Empfehlung der Bezirkvertretung Mengede vom 10.06.2015:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fordert mit ihrer Fraktion eine Initiative für den Stadtbezirk Mengede. Mengede soll ihrer Meinung nach in die Umweltzone mit aufgenommen werden. Sie fürchtet, dass ansonsten andere Stadtteile entlastet werden und der Stadtbezirk Mengede dafür über Gebühr belastet wird. Sie stellt dar, dass die Planungen zum Verkehrskonzept Hafen, insbesondere zur Verkehrslenkung (Straßenbau durch Huckarde nach Mengede über die Emscherallee usw.) geändert werden müssen.

Frau SPD-Fraktionssprecherin Feldmann folgt ihrer Vorrednerin und fordert zum wiederholten Male, dass bereits im Vorfeld die Emissionsbelastung im Stadtbezirk Mengede durch genaue Messungen ermittelt werden soll.“

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig das Verkehrskonzept Hafen mit den o. g. Anmerkungen und Ergänzungen.

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

„Herr Sagolla gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch ergänzende Informationen zur Verwaltungsvorlage.

Der nachfolgende Antrag der SPD-Fraktion wird in Einzelabstimmung wie folgt beschlossen:

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,
1. Nordspange

Um eine Verlagerung der LKW-Verkehre aus der Nordstadt zu erreichen, plant die Verwaltung seit vielen Jahren eine vollständige Ost-West-Verbindung von der Emscherallee im Westen bis zur Brackeler Straße im Osten (Nordspange). Für den Straßenzug von der Brackeler Straße über das Gelände der Westfalenhütte, Born- und Burgholzstraße sowie für die Bahnunterführung in der Seilerstraße ist Planrecht erforderlich. Bisher sind aber lediglich die Bebauungsplanverfahren für die Teile der Nordspange vom Westfalenhüttengelände bis zur Burgholzstraße eingeleitet worden, die voraussichtlich Mitte 2016 Rechtskraft erlangen sollen. Obwohl der Trassenverlauf für den westlichen Teil der Nordspange von Evinger Straße bis Weidenstraße seit 2009 beschlossen ist, wurde für die Bahnunterführung Weidenstraße noch kein Aufstellungsbeschluss gefasst. Zur Entlastung der Anwohner ist die kurzfristige Einleitung bzw. Fortführung der erforderlichen Planverfahren und der zügige Ausbau des gesamten Straßenverlaufs geboten. Die für den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 1 des Antrages wird einstimmig beschlossen.

2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Die Errichtung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa/Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße) ist in der Beschlussvorlage als langfristige und die Erstellung eines Gutachtens als mittelfristige Maßnahme vorgesehen. Diese Zeitverzögerung können wir nicht hinnehmen. Vom Gutachter und vom Arbeitskreis Hafendialog wird diese Maßnahme zur Minderung der Immissionen als gut bzw. sehr gut geeignet bewertet. Die Auffassung der Verwaltung, dass Wirkung und Aufwand der Maßnahme in einem ungünstigen Verhältnis stehen, ist insoweit inakzeptabel.

Wir fordern daher als kurzfristige Maßnahme die Erstellung des Gutachtens und mittelfristig den Vollanschluss Westfaliastraße. Die für die Planung und den Ausbau erforderlichen Haushaltsmittel sind einzuplanen, Fördermittel sind unverzüglich zu beantragen.

Punkt 2 wird mehrheitlich bei 13 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis90/Die Grünen, Herr Urbanek – AfD) und 3 Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen Borsig- und Mallinckrodtstraße, Immermann- und Eberstraße sowie Treibstraße/Grüne Straße für den LKW-Verkehr des Dortmunder Hafens

Diese Straßenzüge sind weder von ihrer Siedlungsstruktur noch zum Teil von ihrem Querschnitt her für den Schwerlastverkehr geeignet. Außerdem weist der Lärmaktionsplan der Stadt Dortmund diese Bereiche mit dem höchsten Belastungsschwerpunkt aus, nämlich mit der 1. Priorität. Es ist daher unabdingbar erforderlich, den Verkehrslärm in diesen bewohnten Gebieten zu mindern, zumal langfristig ein Anspruch der Bewohner besteht, sie vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.
Diese Maßnahme ist kurzfristig zu realisieren. Die vor kurzem wegen Bauarbeiten durchgeführten Sperrungen der Schäferstraße haben zu einer deutlichen Entlastung der Anwohner geführt und somit ergeben, dass die Erschließung nach Osten auf diesen Straßen verzichtbar ist.

Punkt 3 wird mehrheitlich bei 12 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) beschlossen.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße/Grüne Straße

Aus Sicht der Verkehrsplaner ist die Geschwindigkeitsreduzierung ein geeignetes Mittel zur Lärmminderung. Wir fordern daher die Anordnung von Tempo 30 in den stark belasteten Straßenzügen Treibstraße/Grüne Straße und Immermannstraße.

Punkt 4 wird mehrheitlich bei 10 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Herr Grade – Fraktion Die Linke & Piraten, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) ,5 Gegenstimmen (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten, Herr Urbanek – AfD und CDU-Fraktion) und 1 Enthaltung (Frau Wimmer – Fraktion Die Linke & Piraten) beschlossen.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord verweist in diesem Zusammenhang auf die Eingabe – TOP 4.1 – in der ebenfalls eine Tempo-30-Zone für die Treibstraße angeregt wird.

Gesamtbetrachtung

Das Verkehrskonzept Hafen berücksichtigt nur unzureichend die berechtigten Interessen der Wohnbevölkerung. Die vorgeschlagen Maßnahmen sollen dazu beitragen, kurz- bis mittelfristig Verkehrslärm und Schadstoffausstoße in den belasteten Gebieten zu verringern, um die Anwohner vor gesundheitlichen Schäden zu schützen.

In Änderung und Ergänzung des Beschlussentwurfes vom 02.04.2015 empfiehlt die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord dem Rat der Stadt Dortmund, das Verkehrskonzept Hafen unter Einbeziehung folgender Maßnahmen zu beschließen,

Frau Karacakurtoglu stellt nach § 17 Abs. 1 Buchstabe b) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen den Antrag auf Schluss der Beratung.


Dieser Antrag wird bei 1 Ja-Stimme (Frau Karacakurtoglu – Fraktion Die Linke & Piraten) und 15 Gegenstimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich bei 9 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), 4 Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Herr Urbanek – AfD) und 3 Enthaltungen (Fraktion Die Linke & Piraten) folgende Beschlussfassung mit oben genannten Zusätzen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:
1. kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 2015/16):

- Gutachten zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße (konsumtiv)


- Lärmmindernder Asphalt in der Huckarder Straße zwischen OWIIIa / Mallinckrodt­straße und Franziusstraße (66U01202014478)

- Lärmmindernder Asphalt in der Eberstraße von Burgholzstraße bis Münsterstraße (66N01202014579)

- Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee / Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße (Finanzierung durch DSW21)

- Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße (66N01202014472)

- Sanierung der Kanalstraße von OWIIIa / Mallinckrodtstraße bis Schäferstraße (66N01202014519)

- Sanierung der Pottgießerstraße von Lindenhorster Str. bis zur 2. Kurve inkl. Abflachen der Kurven als Maßnahme im Vorgriff auf die Nordspange (66E01202014457)

- Sanierung der Westererbenstraße von Hs Nr. 75 bis Weidenstraße (66E01202014570)

2. mittelfristige Maßnahmen (2016-2020)

- Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens (66U01202014593)

- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)

- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)

3. langfristige Maßnahmen

- Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße)
Die CDU-Fraktion merkt nach der Gesamtabstimmung an, dass sie den Punkten 1 und 2 des SPD-Antrages zugestimmt haben und nicht grundsätzlich gegen das Verkehrskonzept Hafen sind. (Siehe Einzelabstimmung)“
Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenst.-Nord (Drucksache Nr.: 00387-15-E2):
„zu den von der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord am 10.06.15 ergänzend beschlossenen Maßnahmen möchte ich wie folgt Stellung beziehen:
1. Nordspange

Die zügige Fortsetzung der Planverfahren für die einzelnen Teilstücke der Nordspange ist auch erklärtes Ziel der Planungsverwaltung. Für den westlichen Teil der Nordspange mit der Unterführung der Bahntrasse in Höhe Seilerstraße / Lindenhorster Str. erstellt der Geschäftsbereich Mobilitätsplanung im Stadtplanungs- und Bauordnungsamt derzeit einen verkehrstechnischen Entwurf. Auf Basis dieses Entwurfs soll im IV. Quartal das erforderliche Bebauungsplanverfahren eingeleitet werden. Für den weiteren Abschnitt in der Pottgießerstraße ist im Zuge der Sanierung der Pottgießerstraße auch gleichzeitig ein Abflachen der Kurven vorgesehen, um das Befahren der Strecke für Lkw leichter zu machen. Die Nordspange ist auch bereits grundsätzlich beim Fördergeber angemeldet und für förderfähig eingestuft worden. Eine Einbeziehung dieser Maßnahme in das Verkehrskonzept Hafen ist somit möglich.

2. Vollanschluss der Westfaliastraße an die OWIIIa

Der Gutachter hat in seiner Bewertung die Maßnahme des Vollanschlusses lediglich bei dem Kriterium „Verkehrsfluss“ als sehr gut (++) und als gut (+) im Bezug auf die Immissionen bewertet. Dies resultiert v.a. daraus, dass die Mallinckrodtstraße und der Sunderweg entlastet werden. Die Realisierbarkeit wurde aber mit sehr schlecht (--) bewertet. Dies bezog sich v.a. auf die Kosten und den Planungszeitraum. In der Gesamtbewertung und v.a. im Vergleich zu anderen Maßnahmen wie lärmmindernder Asphalt ist das Kosten-Nutzen-Verhältnis als ungünstig anzusehen. Aufgrund der verkehrs- und lärmmindernden Wirkung – gerade für die Straßen in der Innenstadt-Nord – soll die Maßnahme dennoch weiter verfolgt werden. Die Erstellung des in der Ratsvorlage beschriebenen konkretisierenden Gutachtens ist daher für 2016 eingeplant. Die vorbereitenden Arbeiten wie Erstellung eines Leistungsbildes erfolgen dafür bereits in 2015.


Diese Maßnahme ist somit bereits Bestandteil des Verkehrskonzepts Hafen.


3. Verkehrsführung zum und vom Hafen ausschließlich nach Westen über die OWIIIa zum
Autobahnnetz und Sperrung der Ost-West-Verbindungen für den Lkw-Verkehr des
Dortmunder Hafens

Die Ost-West-Achsen durch die Dortmunder Nordstadt sind bereits heute nicht ausdrücklich für den Lkw-Verkehr ausgewiesen. Keine der drei Routen sind im Lkw-Routennetz für den Lkw Verkehr vorgesehen. Durch die im Jahre 2008 aus Immissionsschutzgründen eingeführte Lkw Entlastungszone (Verbot für Kfz > 3,5t, Lieferverkehr frei) ist auch eine vollständige Ost-West Durchfahrung für Lkw nicht zulässig. Nichtdestotrotz kommt es vor allem in der Immermannstraße zu einer hohen Lkw-Belastung. Das Einfahren für Lkw von der Münsterstraße von Norden über die Immermannstraße / Schäferstraße zum Hafen ist aber durch das Zusatzschild „Lieferverkehr frei“ zulässig. Beim Großteil der Verkehre handelt es sich um hafenbezogene Lkw-Verkehre. Eine strengere Regelung wie bspw. in der Brackeler Straße, die den Lieferverkehr gänzlich ausschließt, ist nicht sinnvoll, da bisher mögliche Alternativen umwegig und nur schwer verständlich sind. Erst nach Fertigstellung der Nordspange in dem Teilabschnitt zwischen Emscherallee und Evinger Straße ist eine strengere Durchfahrtsregelung für den Lkw-Verkehr geboten.


Diese Maßnahme sollte somit nicht in das Verkehrskonzept Hafen aufgenommen werden.

4. Anordnung von Tempo-30 in Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße

Die Forderung nach Tempo-30 für die Immermannstraße und Treibstraße / Grüne Straße kann von Seiten der Planungsverwaltung aus Gründen des Lärmschutzes nachvollzogen werden. Die Anregung wir zusammen mit der für die Anordnung zuständigen Straßenverkehrsbehörde im Tiefbauamt geprüft.


Die Maßnahme wird kurzfristig im Verkehrskonzept Hafen geprüft.

AUSW, 17.06.2015:


Nachdem die Sprecherinnen und Sprecher ihre jeweilige Haltung zur der gesamten Angelegenheit verdeutlicht haben, einigt man sich darauf, die o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede als Prüfauftrag an die Verwaltung zu geben.

Zur Vorlage wird unter Berücksichtigung der o. a. Stellungnahme der Verwaltung zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das Verkehrskonzept Hafen mit der Umsetzung folgender Maßnahmen:

1. kurzfristige Maßnahmen (Umsetzung in 2015/16):

- Gutachten zur Ermittlung des Ertüchtigungsaufwandes für die Emscherbrücke an der Franz-Schlüter-Straße (konsumtiv)

- Lärmmindernder Asphalt in der Huckarder Straße zwischen OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Franziusstraße (66U01202014478)
- Lärmmindernder Asphalt in der Eberstraße von Burgholzstraße bis Münsterstraße (66N01202014579)

- Optimierung der Lichtsignalanlagen an den Knoten Emscherallee / Lindberghstraße und Emscherallee / Parsevalstraße (Finanzierung durch DSW21)
- Sanierung der Schäferstraße von Speicherstraße bis Kanalstraße (66N01202014472)

- Sanierung der Kanalstraße von OWIIIa / Mallinckrodtstraße bis Schäferstraße
(66N01202014519)

- Sanierung der Pottgießerstraße von Lindenhorster Str. bis zur 2. Kurve inkl. Abflachen der Kurven als Maßnahme im Vorgriff auf die Nordspange (66E01202014457)
- Sanierung der Westererbenstraße von Hs Nr. 75 bis Weidenstraße (66E01202014570)

2. mittelfristige Maßnahmen (2016-2020):

- Erstellung eines Gutachtens zur weiteren Qualifizierung des Vollanschlusses der
Westfaliastraße an die OWIIIa / Mallinckrodtstraße und Betreiben des erforderlichen Planverfahrens (66U01202014593)

- Umbau des Knotens Schäferstraße / Kanalstraße zu einem Kreisverkehr (Investitionsfinanzstelle wird im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung eingerichtet)

- Umstellung der Umlaufzeiten an rd. 9 Signalanlagen im Umfeld des Knotens Immermannstraße / Münsterstraße von heute 60s auf 72s (konsumtiv)

3. langfristige Maßnahmen.

- Erstellung eines Brückenbauwerks zur Anbindung der Westfaliastraße an die OWIIIa /
Mallinckrodtstraße (Vollanschluss Westfaliastraße)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszugs aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.6
Evaluierung der Auswirkungen der Thier-Galerie auf die Dortmunder City – Ergebnisse des Gutachtens 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00436-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Ergänzung zum Jahresförderprogramm (JFP) 2015
hier: „Soziale Stadt NRW – Dortmund Nordstadt 2015“
Grundsatz und Ausführungsbeschluss für die Teilprojekte
- Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)
- Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement) (3.1.0)
- Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00809-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung am 17.06.2015 vor:
Auf Hinweis von Herrn Wilde liegt der Verwaltung eine Mitteilung darüber vor, dass hierzu nur noch eine 80%ige Förderung erfolgen solle. Hierzu werde man zur Ratsitzung noch detaillierte Informationen vorlegen. Mit Hinweis darauf, dass die Verwaltung trotzdem noch versuchen werde eine 90%ige Förderung zu erzielen, empfiehlt er dem Ausschuss, die heutige Empfehlung unter der Prämisse abzugeben, dass eine 80%ige Förderung gesichert sei.

Hiernach erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat nimmt die Ergänzung „Soziale Stadt NRW - Dortmund Nordstadt 2015“ zum Jahresförderprogramm 2015 zur Kenntnis, beschließt dessen Grundsatz und beauftragt die Verwaltung, vorbehaltlich der Förderzusage der Bezirksregierung Arnsberg, die Projekte mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 € durchzuführen.


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 18.06.2015 vor:

durch den Regionalverband Ruhr (RVR) wurde der Stadterneuerung der Entwurf des Städtebauförderprogramms zugesandt. In diesem Entwurf wird abweichend vom Inhalt der o. g. Vorlage für die Nordstadt statt der beantragten 90 %igen Förderung lediglich eine 80 %ige Förderung in Aussicht gestellt. Nach aktueller Aussage des Fördergebers gilt die im Antragsjahr 2014 angewandte Regelung für das Antragsjahr 2015 nicht mehr. Der Bund hat diese Soforthilfen an die Kommunen, die von Armutszuwanderung betroffen sind, zwischenzeitlich eingestellt. Das Land NRW kann daher nur noch eine 80 %ige Förderung übernehmen. Die Stadterneuerung wird jedoch im Sinne der Gleichbehandlung initiativ tätig, um den noch fehlenden Förderanteil zu erhalten.

Um den nahtlosen Übergang, insbesondere zum Projekt Quartiersmanagement, erreichen zu können, wird dazu geraten den vorgelegten Beschluss auch mit dem reduzierten Fördersatz von 80 % und einem städtischen Eigenanteil von 20 % zu fassen.

Die Finanzierung stellt sich bei einem 20 %igen Eigenanteil der Stadt Dortmund wie folgt dar:

Finanzielle Auswirkungen

Die Fortführung des Integrierten Handlungskonzeptes umfasst in den Jahren 2016 – 2017 ein Gesamtvolumen in Höhe von 1.000.000 €. Dieses wird durch das Programm Soziale Stadt NRW mit Förderung der EU, des Bundes und des Landes zu 80 % refinanziert.





Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0):
Die Teilmaßnahme "Hof- und Fassadenprogramm (1.3.0)" hat ein Volumen in Höhe von 200.000 € und wird mit 160.000 € (80 %) vom Land bezuschusst, der städtische Eigenanteil beträgt 40.000 € (20 %). Die Bewirtschaftung erfolgt in der Teilergebnisrechnung des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung (StA 64) unter der Projektmaßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“. Es handelt sich bei diesen Auszahlungen um Rechnungsabgrenzungsposten gem. § 43 II S.2 GemHVO. Die Ein- und Auszahlungen sind, wie in der DS. Nr. 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt, auf den Finanzpositionen 613 900 (Zuschüsse RAP) und 730 200 (Weiterleitung Zuwendungen) in den Jahren 2016 bis 2017 geplant.

Die jährlichen Nettobelastungen für die städtische Ergebnisrechnung durch die Auflösung der mehrjährigen Rechnungsabgrenzungsposten sind ebenfalls in der DS. Nr.: 00809-15-E1 Anlage 1 dargestellt.

Stadtteilmanagement/Quartiersmanagement (3.1.0):


Die Umsetzung der Teilmaßnahme "Stadtteilmanagement (3.1.0)" bedingt eine mehrjährige Belastung der Ergebnisrechnung des StA 64 in Höhe von insgesamt 535.000 €, welche vom Land mit 428.000 € (80 %) bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 107.000 € (20 %). Die Aufwendungen und Erträge sind für 2016 – 2017 in der Teilergebnisrechnung des StA 64 unter der Maßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“ geplant.
Der im Haushaltsjahr 2016 und 2017 fehlende Eigenanteil in Höhe von je 26.500 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Die Bewirtschaftung erfolgt auf den PSP-Elementen 64N00913014014NF02110, 64N00913014014NF82110 und 64N00913014014NF92110 wie folgt:

PSP-Element
Sachkonto
2016
2017
Summe
Aufwand
64N00913014014NF02110
529100
529200
267.500
267.500
535.000
Ertrag
64N00913014014NF82110
64N00913014014NF92110
413100
413200
214.000
214.000
428.000
Saldo /
Städtischer Eigenanteil


53.500
53.500
107.000

Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0):
Die Umsetzung der Teilmaßnahme "Aktive Mitwirkung der Beteiligten (3.2.0)" bedingt eine mehrjährige Belastung der Ergebnisrechnung des StA 64 in Höhe von insgesamt 265.000 €, welche vom Land mit 212.000 € (80 %) bezuschusst wird. Der städtische Eigenanteil beträgt 53.000 € (20 %). Die Aufwendungen und Erträge sind für 2016 - 2017 in der Teilergebnisrechnung des StA 64 unter der Maßnahme 64N00913014014 „Nordstadt Soziale Stadt“ geplant. Der im Haushaltsjahr 2016 und 2017 fehlende Eigenanteil in Höhe von je 13.500 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Die Bewirtschaftung erfolgt auf den PSP-Elementen 64N00913014014NF03110, 64N00913014014NF83110 und 64N00913014014NF93110 wie folgt:


PSP-Element
Sachkonto
2016
2017
Summe
Aufwand
64N00913014014NF03110
529200
132.500
132.500
265.000
Ertrag
64N00913014014NF83110
64N00913014014NF93110
413100
413200
105.600
105.600
212.000
Saldo /
Städtischer Eigenanteil


26.500
26.500
53.000
Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets.
Anlage 1 zu DS Nr.: 00809-15-E1 Auswirkung im Haushalt und Finanzierung

Für den Teilfinanzplan des StA 64 ergeben sich folgende Auswirkungen:
Die Ein- und Auszahlungen für die Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ sind unter der Projektmaßnahme 64N00913014014 „Nordstadt- Soziale Stadt“ des StA 64 geplant und werden dort wie folgt bewirtschaftet.
Haushaltsjahr
Auszahlungen für Investitionen
(730200)
Einzahlungen aus Zuschüssen/
Beiträgen (613900)
Nettoauswirkung im Finanzplan
(städt. Eigenanteil)
2015
50.000 €
- 40.000 €
10.000 €
2016
100.000 €
- 80.000 €
20.000 €
2017
50.000 €
- 40.000 €
10.000 €
Summe:
200.000 €
- 160.000 €
40.000 €
Der im Haushaltsjahr 2016 fehlende Eigenanteil in Höhe von 10.000 € erfolgt durch Deckung bei der Projektmaßnahme 64_00913016300. Im Haushaltsplan 2015 ist eine Förderung in Höhe von 80 % berücksichtigt.

Für die Teilergebnisrechnung des StA 64 ergeben sich folgende jährliche
Auswirkungen:

Die Verwendung von Fördermitteln für die Teilmaßnahme „Hof- und Fassadenprogramm“ ist für einen Zeitraum von 10 Jahren zweckgebunden. Aufgrund dieser Bindung ist gem. § 43 II S. 2 GemHVO ein Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden.

Es ist grundsätzlich die folgende Buchungssystematik zu beachten:


StA64 bucht zunächst den zahlungswirksamen Aufwand und Ertrag der Zuwendung über die
Sachkonten 531800 und 413200 unter den PSP-Elementen 64N00913014014RF8112R, 64N00913014014RF9112R und 64N00913014014RF0112R. Im Rahmen des Jahresabschlusses werden in Höhe dieser Buchungen Rechnungsabgrenzungsposten gebildet, die über die Laufzeit unter dem Auftrag 6400913010500 (RAP Maßnahmen der Stadterneuerung) aufgelöst werden. Hierdurch werden die oben genannten Sachkonten entlastet und folgende Konten belastet:

Haushaltsjahr
Aufwand aus der Auflösung aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Sachkonto 538 800)
Erträge gem. § 43 II S.2 GemHVO (Sachkonto 416 200)
Nettoauswirkung im Ergebnisplan
2015
5.000,00 €
-4.000,00 €
1.000,00 €
2016
15.000,00 €
-12.000,00 €
3.000,00 €
2017
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2018
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2019
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2020
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2021
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2022
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2023
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2024
20.000,00 €
-16.000,00 €
4.000,00 €
2025
15.000,00 €
-12.000,00 €
3.000,00 €
2026
5.000,00 €
-4.000,00 €
1.000,00 €
Summe:
200.000 €
-160.000 €
40.000 €

Es erfolgt keine Ausweitung des Budgets.
Anlage 2 zu DS. Nr.: 0809-15-E1

Projektbogen zum Jahresförderprogramm 2015
der Städtebauförderung

lfd. Nr.
1.3.0, 3.1.0 und 3.2.0
Projekt
Nordstadt 4014
Politischer Beschluss
Der Ratsbeschluss wird für das Frühjahr 2015 vorbereitet.
Förderschwerpunkt
Standortaufwertung, Hof- und Fassaden-, Lichtprogramm; Stadtteilmanagement, Stadtteilbüro
Zeitraum
2015 – 2016 mit der Option der Verlängerung bis 2020
Projektziele / Handlungsleitlinien
- Städtebauliche Aufwertung der Dortmunder Nordstadt
- Verbesserung des Erscheinungsbildes der Nordstadt
- Mobilisierung von privatem Kapital
- Investitionen in den Immobilienbestand, Verbesserung der Wohnungssituation
- motivierender Mitmacheffekt von weiteren Eigentümerinnen und Eigentümern
- Stabilisierung und Aufwertung der Dortmunder Nordstadt unter Berücksichtigung der demographischen Entwicklung, insbesondere der Zuwanderung aus Südosteuropa
- Verbesserung der Nachbarschaften
- Aktivierung und Vernetzung von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Akteurinnen und Akteuren, Schaffung von ehrenamtlichem Engagement, Mobilisierung von privatem Kapital
- Imageverbesserung (innerhalb und außerhalb des Stadtteils)
Projektbeschreibung
Am 31.12.2014 endet die Umsetzung des EU-ZIEL-II-Programms „Soziale Stadt Nordstadt“. Es ist absehbar, dass die Nordstadt auch nach Abschluss des laufenden Programms einer umfangreichen Unterstützung bedarf. Die Nordstadt ist ein Stadtteil, in dem sich soziale Probleme konzentrieren.
So ist die Nordstadt von der Armutsmigration aus Südosteuropa in besonderem Maße betroffen. In Dortmund leben 4.157 der insgesamt 6.500 Bewohnerinnen und Bewohner aus Rumänien und Bulgarien in der Dortmunder Nordstadt (Stand: Juli 2014). Es ist davon auszugehen, dass ca. 90 % dieses Personenkreises zu der Gruppe der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer zuzurechnen ist. Es leben somit mehr als 50% der Armutszuwanderinnen und Armutszuwanderer aus Südosteuropa in der Nordstadt.
Der Sozialstrukturatlas und der Bericht zur Sozialen Lage in Dortmund weisen insgesamt 13 Aktionsräume auf, die benachteiligt sind. Diese Stadtteile sind infolge sozialräumlicher Segregation davon bedroht, ins soziale Abseits abzurutschen. In der Dortmunder Nordstadt gibt es drei Aktionsräume (Hafen, Nordmarkt und Borsigplatz), die gesamtstädtisch die prekärsten Sozialdaten von allen Aktionsräumen aufweisen.


Um eine Stabilisierung der Nordstadt zu erreichen und die Wohn- und Lebensverhältnisse der Nordstadt an die der Gesamtstadt heranzuführen, beabsichtigt die Stadt Dortmund Städtebaufördermittel für die Nordstadt zu akquirieren.

Die Ergebnisse der Evaluierung des Programms der Förderphase 2011 - 2014 bilden eine wichtige Grundlage bei der Entwicklung eines neuen Integrierten Handlungskonzepts. Sie finden entsprechende Berücksichtigung. Die städtebaulichen Maßnahmen werden im Rahmen der Jahresförderprogramme im mehrstufigen Verfahren von 2015 bis 2020 beantragt.

1.3.0 Hof- und Fassadenprogramm

Im Rahmen der Programmumsetzung Soziale Stadt Dortmund Nordstadt gelang es, Wohnungsunternehmen, Mehrfach- und vereinzelt auch private Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer zu motivieren, in ihre Immobilie zu investieren. Dies auch in Form einer ansprechenden Gestaltung der Hausfassade mit Licht oder künstlerischen Farbgestaltung. Damit wurden die entsprechenden Quartiere aufgewertet und nach außen das Bild vermittelt, dass in der Nordstadt neue Akzente gesetzt werden. Gleichzeitig konnte ein Imagegewinn des Stadtbezirks Nordstadt erzielt werden.

Um dieses Engagement der Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer weiter zu stärken und entstehende Synergieeffekte wie die weitere Investitionsbereitschaft der Eigentümerinnen und Eigentümer in ihre Bestände oder die Verbesserung des Wohnungsangebotes zu erreichen, soll in der Projektlaufzeit die Förderung der Fassadengestaltung mit Farbe und Licht sowie die Gestaltung von Innenhöfen weiter ermöglicht werden.



3.1.0 Stadtteilmanagement (Quartiersmanagement)
Es besteht ein Konsens, dass für die Weiterentwicklung der Nordstadt ein Stadtteilmanagement unerlässlich ist. Die im Rahmen des Integrierten Handlungskonzepts geplante Projektlaufzeit für ein Stadtteilmanagement umfasst die mehrjährige Laufzeit innerhalb der Programmlaufzeit.

Das neue Stadtteilmanagement wird abweichend von dem aktuellen Quartiersmanagement neue Tätigkeitsfelder wahrnehmen. Das Leistungsbild wird in einem kooperativen Prozess neu entwickelt und der aktuellen Problemlage vor Ort angepasst. Das Stadteilmanagement soll die Entwicklung einer Zukunftsperspektive für die Nordstadt unterstützen.

3.2.0 Aktive Mitwirkung der Beteiligten
Das weiterführende Integrierte Handlungskonzept Dortmund Nordstadt wird in einem partizipativen Prozess entwickelt und vereint städtebauliche, ökonomische und soziale Aspekte im Rahmen der Förderrichtlinien Städtebauförderung. Aus diesem Grund sind Bewohnerinnen und Bewohner, Politik, Akteurinnen und Akteure sowie die Verwaltung in den Entwicklungsprozess mit einzubeziehen. Es ist geplant Maßnahmen zur Durchführung von Workshops zu Aufgabenstellungen. Mitmachaktionen, Wettbewerbe, Imagekampagnen und andere geeignete Maßnahmen zur Aktivierung der Beteiligten durchzuführen.
verwaltungsinterne Abstimmung
Die Maßnahme ist inhaltlich und zeitlich mit den projektbeteiligten Fachbereichen abgestimmt.
Finanzierung
Aufwendungen/Auszahlungen Stadterneuerung
gesamt 1.000.000

zuwendungsfähige Aufwendung/Auszahlung 800.000 €
städt. Eigenanteil (20 %) 200.000 €
Zuwendung (80 %) 800.000 €
haushaltsmäßige Veranschlagung
Die Maßnahme wird ab 2015 bei StA 64 veranschlagt.
Teilmaßnahmen
zuwendungsfähige Ausgaben
erwartete Zuwendung
1.3.0 Hof-, Fassaden-, Lichtprogramm
200.000 €
160.000 €
3.1.0 Stadtteil- management
535.000 €
428.000 €
3.2.0 Aktive Mitwirkung der Beteiligten
265.000 €
212.000 €
Summe
1.000.000 €
800.000 €
Behindertenpolitische Belange
Die Nutzbarkeit und Teilhabe für Menschen mit Behinderung wird gemäß den Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 gewährleistet.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie o. g. Schreiben der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Entwicklungsbericht Marten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00949-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der Sitzung vom 17.06.2015 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.
Beschluss

Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“

AUSW, 17.06.2015:

Vor dem Hintergrund der o. a. Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund wird die Verwaltung darum gebeten, diese weiterhin bei der Suche nach einem passenden Standort für einen Neubau einer Kindertagesstätte zu unterstützen.


Unter Berücksichtigung dieser Anmerkung wird zu Vorlage wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (NPD), nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung des Schulausschusses vom 24.06.2015 vor:
Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lügendortmund vor:

„Die Bezirksvertretung Lütgendortmund lehnte die in Pkt. 10.3 auf Seite 53 aufgeführte
Maßnahme „Bau einer Tageseinrichtung für Kinder in der Vorstenstraße“ ab. Bereits in ihrer
Sitzung am 18.06.2013 (DS-Nr. 09526-13) lehnte die BV LüDo den Standort Vorstenstraße
aus versch. Gründen ab (z. B. verkehrl. Situation) ab. Die BV Lütgendortmund ist allerdings
zum konstruktiven Dialog bereit.

Beschluss
Die BV Lütgendortmund lehnt die Vorlage mehrheitlich (bei 2 Neinstimmen – B´90/die
Grünen) ab.“

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, unter Berücksichtigung der o. g. Empfehlung, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Entwicklungsbericht Marten zur Kenntnis und beschließt, die Entwicklungsziele weiterzuverfolgen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt o. g. Empfehlungen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.9
Stadtumbau "Hörde Zentrum"
Faßstraße
hier: Beschluss zur Durchführung eines Verkehrsversuches und dessen gutachterliche Begleitung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00832-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Änderung der Geschäftsordnung des Gestaltungsbeirates der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01103-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.11
Einordnung des Dortmunder Flughafens im Landesentwicklungsplan (LEP)
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01327-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 05.05.2015 (Drucksache Nr. 01327-15) vor:
(…) im Wege der Dringlichkeit, die sich aus einem Kabinettsbeschluss der Landesregierung vom 28.04.2015 ergibt, stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Mit Unverständnis stellt der Rat der Stadt Dortmund fest, dass die Landesregierung an einer Einordnung des Flughafens Dortmund im Landesentwicklungsplan (LEP) als lediglich regional bedeutsam festhält.

2. Der Rat kritisiert insbesondere, dass dem Kabinettsbeschluss zur Einstufung des Flughafens Fluggastzahlen aus dem Jahr 1999 zugrunde gelegt worden sind, obwohl sich seitdem die Passagierzahlen fast verdreifacht haben.

3. Der Rat der Stadt Dortmund bekräftigt daher noch einmal seinen Beschluss vom 13.02.2014, den Flughafen Dortmund als landesbedeutsamen Flughafen einzustufen. Die seinerzeitige umfangreiche Stellungnahme der Flughafen Dortmund GmbH zur Einstufung des Flughafens macht sich der Rat erneut zueigen.

4. Der Rat der Stadt Dortmund betont, dass mit einer möglichen Einstufung des Flughafens Dortmund als landesweit bedeutsam deutlich bessere wirtschaftliche und technische Entwicklungsperspektiven für den Airport möglich sind. Ein „Startschuss“ für eine mögliche Verlängerung der Start- und Landebahn ist mit einer Einstufung als landesweit bedeutsam jedoch ausdrücklich nicht gegeben.


5. Der Rat der Stadt Dortmund bittet den Oberbürgermeister, diesen Ratsbeschluss der Landesregierung sowie allen im Landtag Nordrhein-Westfalens vertretenen Fraktionen zu übermitteln.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ den o. g. Antrag ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.12
Resolution der Bezirksvertretung Dortmund-Aplerbeck zum Flughafen Dortmund
Hier: Kein weiterer Ausbau der Start- und Landebahn über die vorhandene 2.000 m
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.04.2015
(Drucksache Nr.: 01113-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung am 28.04.2015 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund Aplerbeck beschließt einstimmig folgende Resolution und
bittet Frau Bezirksbürgermeisterin Barbara Blotenberg, diese an den Rat der Stadt Dortmund
weiterzuleiten:

Die in der BV Aplerbeck vertretenen Fraktionen sowie die Einzelmitglieder fordern den Rat
der Stadt Dortmund auf, den jetzigen Status Quo des Flughafenausbaus – und damit auch die
Länge der Start- und Landebahn - festzuschreiben und keinerlei Veränderungen mehr
zuzulassen.

Hintergrund dieser Resolution ist das Bestreben des Geschäftsführers der Flughafen
Dortmund GmbH, Herr Udo Mager, die Bahn um 300 m zu verlängern.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die o. g. Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund
hier: Frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00934-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vom 17.06.2015 vor:

Hierzu liegt vor:

Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13. 05.2015:

Einstimmiger Beschluss:

Der Beirat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger.

Der Beirat begrüßt die Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund. Er sieht darin eine Chance zur Umsetzung der vom Rat der Stadt im Jahr 2010 beschlossenen Deklaration „Biologische Vielfalt in Kommunen“ und dem Beitritt der Stadt zum Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt“ im Jahr 2012.

Die Situation für die Tier- und Pflanzenwelt hat sich seit der Aufstellung des ersten Landschaftsplans (DO-Nord) im Jahr 1990 sowohl verbessert als auch verschlechtert. Der ökologische Umbau des Emschersystems mit dem Phoenixsee hat sich positiv ausgewirkt. So kann man an einigen Bächen den früher seltenen Eisvogel wieder antreffen. Andererseits haben die Brutvögel der offenen Landschaft dramatische Bestandsrückgänge zu verzeichnen (s. Anlage 1). Der Nutzungsdruck auf den Freiraum hat teilweise stark zugenommen, durch neue Bauflächen und die zunehmende Beunruhigung der Landschaft z.B. durch freilaufende Hunde.

Aus der Sicht des Beirates müssen sich die Inhalte des Landschaftsplans daran orientieren, inwiefern er dieser negativen Entwicklung entgegensteuert. Hier ist der Qualität der Vorzug vor der Quantität zu geben. Nicht die Gesamtgröße der Naturschutzfläche ist der Maßstab, sondern die mit dem Schutzstatus und den Maßnahmen verbundene Sicherung der Artenvielfalt. Eine Erweiterung der Wald-Naturschutzgebiete bei gleichzeitiger Aufweichung des strengen Leinenzwangs ist kontraproduktiv. Die Reduzierung der Anpflanzungen in der Landschaft mag noch akzeptabel sein, die drastische Rücknahme der Pflegefestsetzungen (z.B. von Kleingewässern) und der Extensivierung landwirtschaftlicher Randbereiche z.B. durch Saumbiotope (herbizidfreie Ackerrandstreifen) ist es in keiner Weise.

Vor diesem Hintergrund regt der Beirat folgende Punkte an, die im weiteren Diskussionsprozess im öffentlichen und politischen Raum noch konkretisiert werden sollten.


1. Ausweisung von Naturschutzgebieten

Die Ausweitung der Naturschutzgebiete wird vom Beirat begrüßt, insbesondere bezüglich der bereits früher vom Beirat angeregten Flächen „Kruckeler Wald“, „Wickeder Holz“ und „Bodelschwingher Wald“. Darüber hinaus sollten weitere vom Beirat bereits mehrfach angeregte Erweiterungen für folgende Gebiete erfolgen (Beispiele):
- Dellwiger Bachtal (Erweiterung um die Fläche „Rhader Hof“ = Kernzone des Biotopverbundsystems der LANUV)

- Groppenbruch (Erweiterung südlich Königsheide bis Herrentheyer Bach)


- Kirchderner Wald (Erweiterung um ehemalige Deponie Westfalenhütte – Die Beurteilung des Schutzgutes „Flora/Fauna“ mit 1=unbedeutend ist nicht nachvollziehbar)

- Im Siesack (Erweiterung um die ehemalige Hoesch-Deponie am Kanal)

2. Maßnahmen zum Schutz der Feldbrüter

· Ausweisung von Flächen zur Durchführung von Maßnahmen für den Natur- und Artenschutz im Bereich landwirtschaftlicher Nutzflächen im Rahmen der Neuaufstellung des Landschaftsplans

· Keine Inanspruchnahme weiterer landwirtschaftlicher Flächen, sei es durch Überbauung oder durch Aufforstungen


· Erstellung eines artenbezogenen Schutzkonzeptes zur Stützung der lokalen Populationen der Offenlandarten.

Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umweltverwaltung und der Landwirtschaft unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Landwirtschaft und Naturschutz“ zu entwickeln.


3. Ökologisch wirksame Maßnahmen im Wald

In Bezug auf die Waldnaturschutzgebiete sollten Qualitätskriterien für die entsprechenden Ver- und Gebote und konkrete Schutz- und Optimierungsmaßnahmen festgesetzt werden, um einer Ausweisung als Naturschutzgebiet gerecht zu werden:

· Berücksichtigung der Ansprüche aller besonders geschützten Arten im Rahmen der Waldbaumaßnahmen

· Entwicklung von Waldpflegeplänen (Biotopmanagementplänen) in Abstimmung mit den Forstbehörden, den Naturschutzverbänden und der Biologischen Station

· Entwicklung einer naturnahen Altersstruktur mit entsprechendem Alt- und Totholzanteil

· Gebietsspezifische Festsetzung von Schutzmaßnahmen für die einzelnen Naturschutzgebiete

· Strikte Hundeanleinpflicht in allen Naturschutzgebieten

· Erstellung einer Karte mit einem Vorbehaltsnetz der Wege, bei denen eine Verkehrssicherungspflicht besteht. Das Betreten außerhalb der Wege (auch von Trampelpfaden) ist nicht gestattet.

· Durchführung der forstlichen Arbeiten ausschließlich von bestehenden Forstwegen aus mittels Winden und Rückepferden - außerhalb der Brut- und Aufzuchtzeit sowie der Zeit der Amphibienwanderungen.

Es wird vorgeschlagen, einen Workshop gemeinsam mit der Umwelt- und Forstverwaltung unter externer Moderation und Beteiligung externer Experten durchzuführen, um einvernehmliche Lösungen zum Thema „Wald und Naturschutz“ zu entwickeln.

4. Finanzierung / Evaluation / Kartendarstellung

Der Beirat hält die Angabe eines Realisierungszeitraums und der notwendigen Finanzmittel für erforderlich. Zu den drei gültigen Landschaftsplänen Nord, Mitte und Süd hatte der Rat seinerzeit einen 10-Jahres-Zeitraum für die Realisierung und eine entsprechende Finanzierung (Nord: 10 Mio DM, Mitte: 8 Mio DM) verabschiedet.

Der Beirat bittet um eine Bilanzierung/Evaluation der Maßnahmen (s. Anlage 2) aus den drei bestehenden Landschaftsplänen. (Welche Maßnahmen wurden umgesetzt bzw. nicht umgesetzt – aus welchen Gründen?).

Ferner bittet der Beirat um eine kartografische Darstellung der im Besitz der Stadt befindlichen Flächen, damit dort insbesondere Maßnahmen in der Feldflur vorrangig realisiert werden können.
Der Beirat bittet um Kennzeichnung der Festsetzungen/Maßnahmen im Textteil, bei denen es sich um Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen handelt. Diese unterliegen einer dauerhaften Verpflichtung zum Erhalt und zur Pflege, anders als „freiwillige“ Landschaftsplanmaßnahmen.
Anlage 1: Situation der Feldvögel in Dortmund

Die Situation der Feldvögel in Dortmund zeigt durchgehend schlechte Erhaltungszustände der lokalen Populationen mit zum Teil dramatischen Bestandsrückgängen (siehe Tab. 1), so dass ein vollständiges Verschwinden einzelner Arten in den nächsten paar Jahren zu erwarten ist, wenn nicht äußerst kurzfristig Gegenmaßnahmen ergriffen werden, um den starken Rückgang der Biodiversität im Bereich der Offenlandlebensräume einzudämmen (vgl. Stellungnahme Neuaufstellung des Landschaftsplans in Dortmund - Erste Stellungnahmen; Nabu Dortmund –Stand 08.Januar 2015). Beispielsweise:

Feldlerche
Drei bis vier Brutpaare der Art brüten auf Ackerflächen im Bereich des Ölbachtals, die übrigen Vorkommen befinden sich überwiegend auf Halden (z.B. 6 bis 7 Brut­paare auf der Halde Ellinghausen). Viele der ursprünglich besiedelten landwirtschaftlichen Flächen werden somit nicht mehr besiedelt, der Bestands­rückgang der Art seit dem Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 beträgt ca. 90 %.

Kiebitz
Von den etwa 10 Kiebitz-Brutpaaren im Stadtgebiet brüten 5 Brutpaare im Bereich des Hochwasserrückhaltebeckens in Mengede und somit im Bereich eines Sonderstandortes. Auch bezüglich dieser Art zeigt sich eine Räumung der landwirtschaftlichen Nutzflächen verbunden mit einem Bestandsrückgang um mehr als 90 % seit 1997 bis 2002.

Rebhuhn
Das Rebhuhn war in früheren Zeiten mit mehreren 100 Brutpaaren in Dortmund vertreten. Bereits im Erfassungszeitraum 1997 bis 2002 war der Bestand auf 10 bis 11 Brutpaare zurückgegangen. Aus dem Jahr 2013 erfolgte noch eine Einzelbeobachtung im Bereich des Flughafens. Ob die Art in Dortmund noch als Brutvogel vorkommt, ist unbekannt.

Tabelle 1: Gefährdete Offenlandarten in Dortmund
Art (deutsch)
Art (wissenschaftl.)
RL NRW
EHZ NRW
atlant.
EHZ NRW
kont.
Bestand DO 1997-2002
Bestand DO aktuell
EHZ lok. Pop.
Braunkehlchen
Saxicola rubetra
1S
S
S
1 BP
0
Ausge­storben
Feldlerche
Alauda arvensis
3S
U-
U-
173 – 334 BP
20 BP
C
Feldschwirl
Locustella naevia
3
U
U
15 – 17 BP
Ca. 10 BP
C
Feldsperling
Passer montanus
3
U
U
502 – 1104 BP
50 – 500 BP
Starker Rückgang
C
Kiebitz
Vanellus vanellus
3S
U-
S
98 – 168 BP
10 BP
C
Neuntöter
Lanius collurio
VS
U
G-
1 BP
7 - 8 BP
C
Rebhuhn
Perdix perdix
2S
S
S
10 – 11 BP
0 - 1 BP?
C
Rohrweihe
Circus aeruginosus
3S
U
U
Unregelm.
1 - 2 BP
C
Schafstelze
Motacilla flava
*
k.A.
k.A.
39 – 66 BP
10 – 20 BP
C
Schleiereule
Tyto alba
*S
G
G
35 – 41 BP
4 BP
(2013)
C
Schwarz­kehlchen
Saxicola rubicola
3S
G
U-
0 BP
1 – 3 BP
C
Steinkauz
Athene noctua
3S
G-
S
15 – 16 BP
12 BP
(2013)
C
Steinschmätzer
Oenanthe oenanthe
1S
S
S
1 BP
1 BP
C
Wachtel
Coturnix coturnix
2S
U
U
?
0 – 1 BP
?
Wiesenpieper
Anthus pratensis
2
S
S
29 – 48 BP
< 10 BP
C

Erhaltungszustand (EHZ) in NRW (LANUV 2014) Erhaltungszustand (EHZ) lokale Population
(atlant./kontinent. biogeogr. Region) (Stadtgebiet Dortmund)

G günstig A hervorragend


U unzureichend B gut
S schlecht C mittel – schlecht
- negativer Trend

Rote Liste NRW (RL NRW): Sudmann et al. (2009)

1 vom Aussterben bedroht


2 stark gefährdet
3 gefährdet
V Vorwarnliste
S Einstufung dank Naturschutzmaßnahmen
* nicht gefährdet

Abkürzungen: BP – Brutpaare
DO – Dortmund

Anlage 2: Festsetzungen im Vergleich zum „alten Landschaftsplan“

LP neu
LP-Nord
LP-Mitte
LP-Süd
Differenz
Anlage (und Pflege) von Feuchtbiotopen
9
43
10
27
-71
Pflege von Streuobstwiesen
78
16
5
12
+45
Renaturierung von Bachläufen und Rückhaltebecken
2
(Klärbecken)
31
8
14
-53
Entwicklung von Waldrändern und Saumbiotopen
0
32
30
16
-78
Anlage von Schutzpflanzungen und Aufforstungen
36
39
22
10
-35
Anlage von Amphibiendurchlässen
0
5
0
13
-18
Zweckbestimmung für Brachflächen

- Natürliche Entwicklung
- Pflege
- Bewirtschaftung in bestimmter
Weise

19

davon:

0
19
0

25

davon:

12
8
5

17

davon:

8
9
0

85

davon:

41
44
0

-100
Besondere Festsetzungen einzelner Waldflächen
0
40
15
0
-55
Nutzungseinschränkungen für landwirtschaftlich genutzte Flächen
0
32
0
0
-32
Natürliche Entwicklung auf derzeit noch genutzten Flächen
0
23
0
0
-23
Anlage, Pflege oder Anpflanzung von Gehölzstreifen, Gehölzgruppen, Hecken, Einzelbäumen, Baumreihen (inkl. Obstbaumreihen) und Flurgehölzen
151

davon:
45 Gehölzstreifen
102 Baumreihen
4 Baumgruppen
264
117
89
-319
Pflege von Hecken
0
67
2
11
-80
Entwicklung und Pflege von Saumbiotopen
0
40
0
16
-56
Pflege von Kleingewässern und Bachläufen
0
10
1
2
-13
Pflege von Uferrandstreifen
0
0
0
40
-40
Pflege von (Extensiv-)Grünland u. Halden, Steinbrüchen etc.
4

davon:
2 Steinbrüche
4 Talwiesen

4
1
21
-20
SUMME
301
671
228
356
-954

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord vom 10.06.2015:

Die SPD-Fraktion bittet um Prüfung, ob der Kirchderner Wald unter Naturschutz gestellt werden kann, aufgrund der dort vorhandenen Flora und Fauna. Hierüber besteht in der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord Konsens.
(Siehe auch Punkt 1 der Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 13.05.2015)

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, mit oben genanntem Zusatz, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).

Darüber hinaus wird die Empfehlung des Beirates der unteren Landschaftsbehörde aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015 zur Kenntnis genommen.


Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede vom 10.06.2015:
Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen und mit den u. g. Anmerkungen und Ergänzungen zu beschließen.
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).

Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann stellt dar, dass Groppenbruch als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen werden soll. Des Weiteren will sie auf Denkmalqualifizierung nicht verzichten.

Frau Hubert von der SPD-Fraktion wünscht sich eine baldige und rege Bürgerbeteiligung zur Neuaufstellung des Landschaftsplanes Dortmund.


Empfehlung der Bezirksvertretung Scharnhorst vom 16.06.2015:

„Auf mündlichen Antrag der SPD Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig um Prüfung, ob der Kirchderner Wald aufgrund der vorhandenen Flora und Fauna unter Naturschutz gestellt werden kann. Auf mündlichen Antrag der CDU Fraktion bittet die Bezirksvertretung Scharnhorst einstimmig, das Gebiet „Wickeder Holz“ nicht unter Naturschutz zu stellen, da dies zu
erheblichen Einschränkungen für die BürgerInnen führt.

Die Bezirksvertretung Scharnhorst empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, mit oben genannten Zusätzen, wie folgt zu beschließen:
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und
zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).“


Zusatz-Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 00934-15-E2)

„die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen stellt zur Sitzung am 17.06.2015 folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Folgende Flächen werden anders als in der Vorlage vorgeschlagen nicht unter Naturschutz gestellt:

· Bodelschwingher Wald


· Wickeder Holz
· Kruckeler Wald
· Großholthauser Mark
· Bittermark
· Niederhofer Holz
· Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

Das bisherige Naturschutzgebiet Fürstenbergholz und Oberes Wannebachtal bleibt in seiner jetzigen Form erhalten und wird nicht in zwei gesonderte Gebiete Fürstenbergholz und Wannebach – Buchholz aufgeteilt.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt darüber hinaus, dass für alle bestehenden Naturschutzgebiete zukünftig die gleichen Ge- und Verbote gelten, insbesondere, was die Anleinpflicht für Hunde angeht.


Begründung


In einem stark verdichteten Siedlungsraum wie Dortmund stellen die wohnortnahen Naturräume eine wichtige Erholungsfunktion für die Bevölkerung dar. Das im nunmehr vorliegenden Landschaftsplan formulierte Ziel „10% Naturschutzflächen“ mag für ländliche Räume durchaus denk- und machbar sein, für Großstädte allerdings ist dies ein ideologisch überfrachteter Vorschlag. Schon jetzt verfügt Dortmund mit 6% des Stadtgebietes um mehr als das dreifache an Naturschutzflächen wie beispielsweise unsere Nachbarstädte Bochum, Herne und Essen, die allesamt weniger als 2% ihres Stadtgebietes als Naturschutzflächen ausweisen.

Dementsprechend sollten die die für die Bevölkerung wichtigen Flächen

· Bodelschwingher Wald
· Wickeder Holz
· Kruckeler Wald
· Großholthauser Mark
· Bittermark
· Niederhofer Holz
· Kleinholthauser Mark – Romberg Holz

auch in ihrer jetzigen Form erhalten bleiben und nicht unter Naturschutz gestellt und damit in weiten Teilen ihrer Naherholungsfunktion entzogen werden. Pilze und Beeren sammeln, das Verlassen der Hauptwege, das unangeleinte Mitführen von Hunden, das – wo durch Kennzeichnung erlaubt – Reiten etc. soll auch in Zukunft in den vorgenannten Gebieten möglich sein.



Die Regelung in Naturschutzgebieten für die Anleinpflicht von Hunden zeigte sich in der Vergangenheit als nicht praktikabel, weil für die Bevölkerung auch aufgrund fehlender Beschilderung nicht erkennbar war, dass es sich überhaupt um ein Naturschutzgebiet handelt, geschweige denn, dass es Ausnahmereglungen gibt. Es ist somit auch nicht möglich, den Bürgern die Existenz von Naturschutzgebieten „Erster“ und „Zweiter Klasse“ zu vermitteln. Darüber hinaus wird durch die differenzierte Betrachtung von Naturschutzgebieten der eigentliche Sinn des Naturschutzes konterkariert. Insofern sollten hier zukünftig einheitliche Regelungen gelten.“

AUSW, 17.06.2015:

Man einigt sich darauf, den o. a. Antrag der CDU-Fraktion sowie die zum Antrag erhobene Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde als eingebracht zu werten. Diese sollen im weiteren Verfahren durch die Verwaltung bewertet werden.

Herr sB Auffahrt bittet darum, im laufenden Verfahren die statistischen Daten zu aktualisieren.

Herr Rm Waßmann möchte wissen, wie man auch zukünftig mit den Gebieten umgehen wolle. Hierzu bittet er die Verwaltung um entsprechende rechtliche Prüfung.

Unter Berücksichtigung der o. a. Anmerkungen, wird wie folgt zur Vorlage abgestimmt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung

Rechtsgrundlage:
§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Lütgendortmund aus der Sitzung vom 16.06.2015 vor:
Die BV Lütgendortmund beschloss einstimmig, im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung, die Verwaltung um Durchführung einer begleitenden öffentlichen Vorstellung des Planes - zu bitten.

Die BV Lütgendortmund empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
I. die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange

II. die Durchführung der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
Rechtsgrundlage:

§§ 27, 27a, 27b in Verbindung mit § 29 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.07.2000 (GV.NRW.S.568 / SGV.NRW.791).


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszugs aus der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen sowie der Empfehlungen der Bezirksvertretung Lütgendortmund ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Masterplan Energiewende, 1. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00337-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.15
Umsetzung eines Globalbudgets zur Wohnraumförderung im Rahmen des mehrjährigen Wohnraumförderprogramms 2014 - 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01373-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.16
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00774-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.17
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00775-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.18
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 13.05.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving vom 13.05.2015 vor:
„ … Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem, vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.05.2015 gefassten Beschluss, zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

- Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
- Elisabeth Grundschule (Eving)
- Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
- Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
- Hansa Grundschule (Huckarde)
- Hangeney Grundschule (Huckarde)
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten. Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006 (Barrierefreiheit), Finanzposition 780 800:

Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.

Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.

Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.

Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:

Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro

Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.

Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.


Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen. Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden. Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Der Rat der Stadt wird aufgefordert, künftig die Beratungsfolge einzuhalten und die Empfehlungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Eving zu beachten.

Begründung:
Schon bei der Vorlage „Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule“ (TOP 7.1 der heutigen Sitzung) wurde die Beratungsfolge nicht eingehalten und die Vorlage der Bezirksvertretung Eving erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gehören die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen….. zu den originären Aufgaben der Bezirksvertretungen.

Um das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen nicht erheblich zu verzögern wird die Vorlage heute zur Kenntnis genommen. Diese Verfahrensweise, die eine Schwächung der Bezirksvertretungen zur Folge hat, ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar.

Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving - einstimmig

Der Rat der Stadt wird aufgefordert, die barrierefrei Umgestaltung einer weiteren, nicht konfessionellen, Grundschule im Stadtbezirk Eving, zu beschließen.
Begründung:

Bei der Elisabeth-Grundschule handelt es sich um eine konfessionelle Schule mit einer katholischen Ausrichtung und Erziehung. Die Neutralität des Staates bzw. der Stadt in religiösen Belangen ist nicht gewährleistet, wenn im gesamten Stadtbezirk nur eine barrierefreie Grundschule zur Verfügung steht, die konfessionell gebunden ist. Kinder mit Behinderungen werden gezwungen eine katholische Schule zu besuchen.


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2015 vor:
„Stellungnahme der Verwaltung zur Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 21.04.2015, Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund, DS-Nr. 00549-15-E1

… zu der o. g. Anfrage bezüglich der durch einen privaten Investor im Stadtbezirk Huckarde errichteten Hansa-Grundschule und Hangeney-Grundschule im Rahmen alternativer Finanzierungsmodelle nehme ich wie folgt Stellung:

Frage 1: Wurde in den zugrundeliegenden Verträgen mit den privaten Investoren die Möglichkeit einer Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen, wie z. B. barrierefreier Ausbau berücksichtigt?

Bei beiden Schulprojekten handelte es sich um Altmaßnahmen, die in den Jahren 2001/2002 projektiert und in 2004 fertig gestellt wurden. Eine entsprechende Regelung ist in dem Nutzungsrechts- und Nutzungsüberlassungsvertrag Nr. 3017-4618 aus dem Jahre 2003 nebst Zusatzvereinbarungen deshalb nicht enthalten. Die Vertragsgestaltung sowie die besonderen Vertragsbedingungen für die alternative Projektfinanzierung basiert auf den seinerzeitigen Ausschreibungsunterlagen und den zugrunde liegenden bautechnischen und qualitätsmäßigen Anforderungen. Für den geplanten barrierefreien Umbau liegen nun eigens hierzu eingeholte Genehmigungen vor.

Nach Inkrafttreten des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen am 1. Jan. 2004 sind die Kommunen zur barrierefreien Gestaltung öffentlich zugänglicher baulicher Anlagen verpflichtet, wenn bauliche Anlagen errichtet oder geändert werden.
Mit der Novellierung der Bauordnung NRW (BauONRW) im Jahre 2004 wurden erstmals Regelungen zur Barrierefreiheit aufgenommen, deren Anforderungen an eine Neu-, Aus- oder Umbaumaßnahme im Einzelfall und im Rahmen der Genehmigungspflicht zu beschreiben sind.

Unterschiedliche Anforderungen und Möglichkeiten hinsichtlich einer barrierefreien Planung sind daher unter anderem auch durch unterschiedliche Bauepochen begründet.

Bei heutigen Neubaumaßnahmen und Umbauten im Bestand orientiert sich die Stadt Dortmund über die aktuellen gesetzlichen Anforderungen an die Barrierefreiheit in den Vergabeverfahren hinaus an den Erfordernissen barrierefreier Gestaltungen, soweit dies im Einzelfall unter Berücksichtigung sonstiger Zielvorgaben möglich und sinnvoll ist.

Frage 2: Wenn ja, welche vertraglichen Bedingungen wurden festgelegt?

Entfällt, siehe Frage 1.

Frage 3: Welche Auswirkungen hat die barrierefreie Umgestaltung der Schulen im Rahmen der ÖPP-Abwicklung bezüglich möglicher Zusatz-Vergütungen an den Investor?

Die barrierefreie Umgestaltung der Schulen hat keine Auswirkungen bezüglich möglicher Zusatz-Vergütungen an den Investor. Die Kosten für den barrierefreien Umbau trägt die Stadt Dortmund, der Ratsbeschluss dazu erfolgte am 07.05.2015.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Überweisung aus der Sitzung der Bezirksvertretung Eving sowie die o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Feststellung der Eröffnungsbilanz des Eigenbetriebs Stadtentwässerung Dortmund zum 01.01.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00850-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.20
Neuwahl der Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband 2015 - 2020, Wahlen zum Genossenschaftsrat der Emschergenossenschaft und zum Verbandsrat des Lippeverbandes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01703-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.21
Neuwahl eines Delegierten für die 6. Verbandsversammlung des Ruhrverbandes mit fünfjähriger Amtszeit von 2015 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01702-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

zu TOP 4.1
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01182-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.2
Grundsatzbeschluss beantragte Projekte im Dortmunder Antrag „Arbeiten.Wohnen.Wurzeln schlagen in der Dortmunder Nordstadt“ des Bundesprogramms "Soziale Stadt - Bildung, Wirtschaft, Arbeit im Quartier" (BIWAQ III)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01254-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.3
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01191-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 4.4
Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund"
hier: Abschluss des Pachtvertrages mit der Technologiezentrum Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01477-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

zu TOP 5.1
Sachstandsbericht Zuwanderung Südosteuropa 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00529-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Transformation des Programms der Musikschule Dortmund "Jedem Kind ein Instrument - JeKi zu "Jedem Kind Instrumente, Tanzen, Singen - JeKits" und die Umwandlung befristeter Arbeitsverhältnisse in unbefristete Arbeitsverhältnisse der an der Musikschule Dortmund im Programm „Jedem Kind ein Instrument – JeKi“ eingesetzten Musikschullehrer/innen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00444-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.2
Theater Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2013/14
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01229-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2015/16 für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.07.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01231-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.4
Änderung der Honorarordnung für die Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00830-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.5
Finanzierung der Kinder-Ferien-Party
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01164-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung vom 18.06.2015 vor:
Herr Sohn (SPD-Fraktion) erklärt, dass er vom Mitwierkungsverbot betroffen sei. Er verlässt seinen Platz und nimmt weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:



Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 02.06.15:

Nach vorausgegangener Diskussion stellt Frau Jörder (Vorsitzende, SPD-Fraktion) die Vorlage mit der Einschränkung „für das Jahr 2015“ zur Abstimmung. Danach werde die Verwaltung neue Vorschläge machen.


Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig bei einer Enthaltung, folgenden, geänderten (fett) Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird
Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15:

Herr Sohn nahm weder an der Beratung noch an der Abstimmung teil.

Folgender Antrag von Frau Schütte-Haermeyer wurde einstimmig beschlossen:
Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie stimmt dem Zuschuss für 2015 i. H. v. 38.000
€ zu und erwartet ein Gesamtkonzept Ferienspiele in Dortmund zum Ende des Jahres 2015
unter Einbeziehung der Kinder-Ferien-Party, um Planungssicherheit für die nächsten Jahre
zu gewährleisten.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten
Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ einen jährlichen für 2015 einen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt den Empfehlungen des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie einstimmig und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, unter Einbeziehung der Empfehlungen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund (SFB) dem Verein „Kinder-Ferien-Party e. V.“ für das Jahr 2015 einen jährlichen Zuschuss i. H. v. 38.000 € gewähren gewährt und der städtische Betriebskostenzuschuss an die SFB jeweils analog angepasst wird.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.6
Sachstandsbericht zur Modernisierung der Sportplatzanlage Hinter Holtein, Dortmund-Eichlinghofen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00967-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.

zu TOP 6.7
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01349-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.8
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00914-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 6.9
Erhöhung des Entgeltes für Ferienprogramme im Zoo Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01359-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Befristete Fortsetzung der Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis zum 31.07.2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01222-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.2
Weiterer Ausbau von Ganztagsplätzen an den Offenen Ganztagsschulen ab dem Schuljahr 2015/2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01355-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 7.3
Neubau der Berufskollegs Robert-Bosch (R-B-BK) und Robert-Schuman (R-S-BK) auf der U-Nordfläche;
hier: Einrichtung und Ausstattung des Medienbereichs des R-B-BK (bewegliches und unbewegliches Vermögen)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01516-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Eigenbetrieb FABIDO - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2014
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01432-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Feststellung des Gesamtabschlusses der Stadt Dortmund zum 31. Dezember 2013 - PB 12/2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01106-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters im Aufsichtsrat der
Dortmunder Gesellschaft für Wohnen mbH (DOGEWO21) gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00475-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.3
WOH 2015 - Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00784-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgender Auszug aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:

der WOH ist als Ergänzung des Haushaltsplanes konzipiert worden und stellt der Kommunalpolitik ein wirkungsorientiertes Finanzsteuerungsinstrument zur Verfügung.
Es basiert auf politischen Zielsetzungen und ermöglicht es, die beabsichtigten Wirkungen der politischen Entscheidungen und die daraus resultierenden finanziellen Auswirkungen in die Haushaltsberatungen einfließen zu lassen. In den Beratungen zum Aufbau eines politischen Zielsystems hat die Kommunalpolitik sich bewusst auf die für sie wichtigsten Handlungsfelder beschränkt. Somit umfasst der WOH nicht das gesamte Leistungsspektrum der Verwaltung.

Die jetzt zur Verfügung stehenden Informationen können in die Beratungen des städtischen
Haushaltsplanes einfließen und für entsprechende Entscheidungsprozesse herangezogen
werden.
Hierdurch wird dem Gedanken einer wirkungsorientierten Steuerung der städtischen Finanzwirtschaft Rechnung getragen.
Die vorliegenden Daten haben inzwischen ein Höchstmaß an Steuerungskraft erreicht.
Zukünftige Entwicklungen auf diesem Gebiet, die sich nur noch auf das ausstehende Berichtswesen beziehen werden, werden die Steuerungsmöglichkeiten weiter verbessern.
Der erste Jahresbericht zum WOH 2014 wird noch in der ersten Jahreshälfte 2015 vorgelegt.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion deshalb folgenden Antrag zur Beratung
und Beschlussfassung :

Der AFBL empfiehlt dem Rat der Stadt in Abänderung der Beschlussempfehlung der Verwaltungsvorlage folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den WOH 2015 mit den darin enthaltenen
politischen Zielvorgaben.

Mit der Vorlage des Jahresberichtes 2014 hat der WOH in Dortmund einen gesamten
Durchlauf von der Aufstellung bis zur Berichterstattung vollzogen und ist damit in
dieser Form etabliert.

Die Datenbasis des WOH wird zukünftig an das Haushaltsmemorandum 2016-2019
ausgerichtet und ergänzt.

Die Stabsstelle Stadtcontrolling, die bisher für den WOH zuständig war, unterstützt
zukünftig den Prozess zur Aufstellung und Umsetzung des Memorandums.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und den Antrag der SPD-Fraktion ohne Empfehlung zum Rat durchlaufen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt des Auszuges aus der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 18.06.2015 ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Jahresabschluss 2014 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie Information über die Einhaltung der Empfehlung des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01402-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Umbau des Erdgeschosses im Dortmunder U in Fortführung des Ratsbeschlusses DS-Nr. 00531-15
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01392-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 9.6
STEAG GmbH - Konzernberichterstattung für das Jahr 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01377-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.7
STEAG GmbH - Gesellschaftsverträge der Führungsgesellschaften im STEAG-Konzern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01423-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.8
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01587-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.9
Stammkapitalveränderungen und Veränderungen des Gesellschaftsvertrages der Container Terminal Dortmund GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01433-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.10
Erwerb von Genossenschaftsanteilen am Spar- und Bauverein Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00874-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.11
Klinikum Dortmund gGmbH - hier: Anpassung des Gesellschaftsvertrags an die Neuregelung der §§ 108 a, b GO NRW durch Gesetz vom 03.02.2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01675-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

zu TOP 9.12
DSW21 - Verschmelzung der Phoenix See Entwicklungsgesellschaft mbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01453-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.13
Deutscher Evangelischer Kirchentag in Dortmund 2019
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01706-15)

Der Tagesordnungspunkt wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 9.14
Wirtschaftsplan 2015/2016 - Ausweichspielstätte Schauspiel im Rahmen des Werkstattumbaus
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01714-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.15
DSW21 - Beteiligung an der Dortmund Logistik GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01667-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.16
Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01390-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 24.06.2015 vor:

… in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am
18.06.2015 sollte unter TOP 2.11 eine Empfehlung für die Vorlage DS-Nr. 01390-15 ausgesprochen werden. Die Vorlage beinhaltet die Abwicklung der Maßnahmen im Rahmen der
Schaffung von Flüchtlingsunterkünften.

Der Rat der Stadt Dortmund soll unter Punkt 6 der Vorlage beschließen, überplanmäßige Haushaltsmittel gem. § 83 GO NRW für den Erwerb von Containern / Wohnraum bzw. für die Anmietung und Herrichtung von Objekten zur Unterbringung von Flüchtlingen in der Finanzrechnung in Höhe von bis zu 3,3 Mio. Euro und in der Ergebnisrechnung in Höhe von bis zu 1,75 Mio. Euro bereitzustellen.

Gegenstand Ihrer Anfrage ist die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel in der Finanzrechnung. Die Deckung der überplanmäßigen Mehrauszahlungen erfolgt durch Minderauszahlungen bei diversen Finanzstellen. Die Einzelfinanzstellen sind der Anlage 2 der Vorlage zu entnehmen. Die dort aufgeführten Beträge sind im Jahresabschluss 2014 im Rahmen des Verfahrens der übertragenen Ermächtigungen (ÜBE) gebildet worden.

Ich lege Ihnen gerne dar, aus welchen Gründen die Fachbereiche die aufgeführten Beträge nicht mehr benötigen. Ich beschränke mich hierbei im Folgenden auf die Beträge in Höhe von jeweils über 100.000 Euro.


Dortmunder Systemhaus (dosys.)

Bei der Finanzstelle 10_00137040002 (Investitionen PC) handelt es sich um eine sog. Sammelfinanzstelle. Für die Beschaffung von PC-Ausstattung wurden im Haushaltsjahr 2014 die veranschlagten Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt. Aus Sicht des dosys. ist der vorhandene Haushaltsansatz 2015 ausreichend, sodass die übertragenen Mittel nicht mehr benötigt werden.


Feuerwehr (FB 37)

Die Hochbaumaßnahme der Finanzstelle 37N00217004138 (Neubau Feuerwache 1 und Lageund Führungszentrum) wird anhand der Mittelabflussplanung vom FB 65 veranschlagt. Die veranschlagten Mittel sind im Haushaltsjahr 2014 nicht vollständig benötigt worden. Ein Teilbetrag in Höhe von 266.826,77 Euro wird für die Fertigstellung der Maßnahme in den Haushaltsjahren 2015 ff. nicht mehr benötigt.


Schulverwaltungsamt (FB 40)

Bei den Finanzstellen 40_00301000005 (Gestaltung und Anpassung von Pausenflächen), 40_00301000006 (Barrierefreiheit) und 40_00301010003 (Förderprogramme Grundschulen) handelt es sich um sog. Sammelfinanzstellen.

Das Schulverwaltungsamt bildet Sammelansätze, um flexibel auf nicht detailliert planbare Notwendigkeiten im Schulbetrieb reagieren zu können. Die für die enthaltenen Einzelmaßnahmen erforderlichen Auszahlungen wurden bei der Planung so genau wie möglich ermittelt und entsprechend im Haushalt eingestellt. Die übertragenen Mittel werden nicht vollständig benötigt.

Die Maßnahmen auf den Finanzstellen 40M00301024174 (Hauptschule Mengede) und 40N00301045001 (Energiesparprogramme Helmholtz-Gymnasium) sind abgeschlossen. Die im Haushalt veranschlagten Mittel sind nicht vollständig benötigt worden.


Stadtplanungs- und Bauordnungsamt (FB 61)

Die Stadterneuerung ist zum 01.01.2015 vom FB 61 in das Amt für Wohnungswesen und Stadterneuerung (FB 64) verlagert worden. Die Maßnahme auf der Finanzstelle 61H00903015010 (Ortskernsanierung Hörde) ist der Stadterneuerung zugeordnet und somit ebenfalls zum 01.01.2015 verlagert worden. Aufgrund zeitlicher Verzögerungen von Projekten sind die Haushaltsmittel nicht vollständig benötigt worden. Die Veranschlagung ab dem Haushaltsjahr 2015 erfolgt in der Teilfinanzrechnung des FB 64.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mit der o. g. Stellungnahme der Verwaltung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.





zu TOP 9.17
Zusätzliche Straßen- und Platzreinigungen durch die EDG in der Dortmunder Nordstadt
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01690-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Haus des Jugendrechts
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00510-15)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der Sitzung am 18.06.2015 vor:

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 03.06.15 vor:

Der TOP 3.1 wurde nach TOP 2.1 behandelt
.
Es lag folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
„…die SPD-Fraktion beantragt folgende Ergänzung zum Beschlussvorschlag: „Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.“

Begründung:

Der AKJF sollte großen Wert darauf legen, dass die erzieherischen, sozialen und fürsorgerischen Gesichtspunkte im neuen Haus des Jugendrechts einen hohen Stellenwert erhalten. Deshalb ist es erforderlich, die inhaltlichen Schwerpunkte der Kooperation zwischen den beteiligten Institutionen aus jugendpolitischer Sicht zu beraten und zu bewerten.“ Frau Dr. Tautorat zeigte sich von dem Projekt nicht vollständig überzeugt. Sie werde sich daher bei der Abstimmung enthalten.

Der Ausschuss für Kinder Jugend und Familie beschloss einstimmig (13 Ja, 1
Enthaltung) folgenden Antrag der SPD-Fraktion:

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.

Unter Einbeziehung des vorstehenden Antrages empfahl der Ausschuss für Kinder,
Jugend und Familie einstimmig (10 Ja, 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund,
folgenden geänderten Beschluss zu fassen (Änderung in fett):

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten. Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost aus der öffentlichen Sitzung vom 16.06.15 vor:

Frau Sticher (Dez3) stellte das Konzept des „Haus des Jugendrechts“ vor und stand für Fragen der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost zur Verfügung. Die Bezirksvertretung Innenstadt-Ost empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund der Vorlage der Verwaltung mit folgender Änderung zu folgen: Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein „Haus des Jugendrechts“ zu schaffen und beauftragt die Verwaltung hierzu geeignete Räume zu finden.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften stimmt der Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie mit dem darin enthaltenen Antrag der SPD-Fraktion bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, einstimmig zu.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Ost mehrheitlich ab.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung des Antrages des SPD-Fraktion, einstimmig bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKEN & PIRATEN, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, in Dortmund ein "Haus des Jugendrechts" zu schaffen und beauftragt die Verwaltung, hierzu geeignete Räume anzumieten.

Über den Kooperationsvertrag zwischen Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft und die Feinkonzeption für das Haus des Jugendrechts berät der zuständige Fachausschuss für Kinder, Jugend und Familie gesondert.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Terminplan für die Sitzungen des Rates der Stadt und seiner Ausschüsse in 2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01700-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Notfallmaßnahmen Rettungsdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00842-15)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -

Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:06 Uhr durch Herrn OB Sierau geschlossen.



Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrich Monegel
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer