Niederschrift

über die 3. Sitzung des Bezirksvertretung Eving


am 15.12.2004
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund
Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdauer: 16:00 - 19:00 Uhr
Anwesend sind:
a) Stimmberechtigte Mitglieder:
SPD
Helmut Adden, Bezirksvorsteher
Frank Flunkert
Barbara Hackert
Andrea Hüsken
Wilfried Macewicz
Petro Möckel
Heidemarie Nürnberger
Hubert Scheuer
Hans-Jürgen Unterkötter
CDU
Gerd Grundmann
Anke Kopkow, stellv. Bezirksvorsteherin
Klaus Neumann
Monika Lehrke
B90/Die Grünen
Ralph Laske
Gisela Sichelschmidt
FDP/Bürgerliste
Wolfgang Mertens
Katrin Westermannab 17:00 Uhr (TOP 3.1)
Ratsvertreter / in
CDU
Karla Michenbach
Bürgerliste/FDP
Hans Josef TokarskiBis 16:35 Uhr (TOP 2)
c) Verwaltung
Frau Lindemann-GütheBezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Frau BökenkampBezirksverwaltungsstelle Do-Eving
Herr BornkesselUmweltamt
Herr Dr. SchoknechtUmweltamt
d) Sachverständiger
Herr MunkenbeckVertreter Netzbetreiber Mobilfunkanlagen


Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g
für die 3. Sitzung der Bezirksvertretung Eving,
am 15.12.2004, Beginn 16:00 Uhr,
Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving, Evinger Platz 2-4, 44339 Dortmund Sitzungssaal, Zimmer 8
Öffentlicher Teil:
1. Regularien
1.1 Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung
1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004
1.5 Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004
2. Einwohnerfragestunde Dauer: Maximal 30 Minuten
3. Berichterstattung
3.1 Erweiterung der Mobilfunksendeanlagen - Planungen für den Stadtbezirk Eving
Berichterstattung durch den Mobilfunkanlagenbetreiber
4. Anregungen und Beschwerden - keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften - keine Vorlagen
6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
6.1 Renovierung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00585-04)
7. Schulen
7.1 Instandsetzung der Anzeigetafel in der Dreifach-Sporthalle des Heisenberg-Gymnasiums Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00582-04)
8. Kultur, Sport und Freizeit - keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend - keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit - keine Vorlagen
11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
11.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07395-04)
11.2 Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00361-04)
11.2.1 Grenzwertüberschreitungen der festgelegten Luftqualitätsrichtlinien u.a. im Bereich der Feinstaubpartikel im Stadtbezirk Eving (Drucksache Nr.: 00361-04)
Berichterstattung auf Antrag der Fraktionen der SPD, CDU, Bündnis 90 / Die Grünen und FDP/Bürgerliste
11.3 Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00303-04)
11.4 Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau, Brechtener Straße 1, Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstücke 102, 122 -Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 00225-04)
11.5 Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 156, Wittichstraße 25 - Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
Beschluss (Drucksache Nr.: 00408-04)
11.6 Erweiterung der Hans-Winkler-Werkstatt für Behinderte, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 587, 588, 589 und 590, Osterfeldstraße 45 – Vorhaben gem. § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) –
11.7 Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches, II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.11.2004
Empfehlung (Drucksache Nr.: 00552-04)
11.8 4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord
hier: Offenlegungsbeschluss
11.9 Verlegung des Aldi-Marktes Bayrische Straße zur Innsbruckstraße/Derner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00583-04)
11.10 Fußgängerbrücke über die BAB 2 im Bereich „In den Weidbüschen – Heuweg“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00584-04)
11.11 Ausschilderung der Gewerbegebiete im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)(Drucksache Nr.: 00586-04)
11.12 Beendigung des rechtswidrigen Parkens im Kreuzungsbereich Freie Scholle / Oetringhauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)(Drucksache Nr.: 00587-04)
11.13 Fußwegeausbau an der westlichen Seite der Gewerbeparkstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion)(Drucksache Nr.: 00588-04)
11.14 Errichtung einer Immissionsmessanlage auf dem Gelände des städtischen Kindergärten Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00590-04)
12. Stellungnahmen und Mitteilungen
12.1 Instandsetzung des Bahndamms in Lindenhorst
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 00209-04-E1)
12.2 Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
hier: Freischöffenweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 00441-04)
12.3 Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg
Beantwortung einer Anfrage (66)(Drucksache Nr.: 00111-04-E1)
12.4 Verwendung von Restmitteln der Finanzposition 2100 9603 0005
-Neugestaltung Schulhof Grundschule Brechten-
Stellungnahme nach § 14 GeschO (67) (Drucksache Nr.: 00489-04)
12.5 Kanalerneuerungen im Rahmen des Ausbaus der A 2
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 07378-04-E1)
12.6 Erneuerung der Fahrbahndecke Pottgießerstraße bis Seilerstraße bzw. von Seilerstraße bis Lütge-Heide-Straße
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 00112-04-E2)
12.7 Möblierung Spielplatz Schiffhorst, Dortmund-Brechten
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 20.07.2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07120-04-E1)
13. Anfragen
13.1 Erstellung eines Spielplatzes im Wohnpark Grävingholz (EV 129)
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00304-04)
13.2 Nutzung des Geländes der ehemaligen Gießerei Daume
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00305-04)
13.3 Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich des Seniorenheims, Deutsche Straße, westlich Amtsstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00581-04)
13.4 Förderantrag der Stadt Dortmund beim MSWKS zu dem Projekt „Leerstandsmanagement
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00594-04)
13.5 Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11- 21 in Lindenhorst
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00595-04)
13.6 Abbau von Kindergartenplätzen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00596-04)
13.7 Probleme durch Prostitution im Bereich der Ravensberger Straße und im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00592-04)
13.8 Zustand der Wälder im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00593-04)
14. Terminplanung für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahr 2005

Der Bezirksvorsteher Herr Adden eröffnet die Sitzung der Bezirksvertretung Eving. Er stellt die ordnungsgemäße Einberufung und Beschlussfähigkeit der Bezirksvertretung fest.

1. Regularien
zu TOP 1.1
Benennung eines BV-Mitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Flunkert benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – weis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Der Tagesordnungspunkt 11.8 (4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord - Offenlegungsbeschluss) wird abgesetzt.
Die Vorlage konnte nicht rechtzeitig fertiggestellt werden und wird voraussichtlich in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving im Januar 2005 beraten.

Die Bezirksvertretung Eving verständigt sich darauf, die Tagesordnungspunkte 11.2 und 11.2.1 wegen der anwesenden Berichterstatter vorzuziehen und unmittelbar im Anschluss an den Tagesordnungspunkt 3.1 zu behandeln.

Mit dieser Veränderung wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004
Die Niederschrift der 2. öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004 wird – einstimmig – genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004

Die Niederschrift des – nichtöffentlichen Teils – der 2. Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 10.11.2004 wird – einstimmig – genehmigt.

2. Einwohnerfragestunde (Dauer maximal 30 Minuten)
zu TOP 2.1
Einwohnerfragestunde

Herr Peter Beuchel, Vorsitzender der Mieterinteressengemeinschaft der Fürst-Hardenberg-Siedlung in Dortmund-Lindenhorst, fragt nach warum nach Fertigstellung der Instandsetzung des Bahnüberganges in Lindenhorst die Schilder, die die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h festlegen und auch die Baustellen-Hinweisschilder noch nicht entfernt wurden.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – antwortet, dass die Schilder entfernt werden, sobald die neu angebrachten Belege getrocknet sind und sich gesetzt haben.

Herr Beuchel beschwert sich über parkende bzw. haltende Pkws in der „zweiten Reihe“ auf der Evinger Straße vor der Einfahrt Bergstraße unmittelbar vor den dort ansässigen Geldinstituten und der Apotheke.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – erklärt, dass die dortige Situation bekannt ist und sich die Bezirksvertretung Eving bereits mehrfach damit beschäftigt hat. Herr Adden sagt aber zu, die Polizei nochmals zu informieren und um Abhilfe zu bitten.

Des Weiteren beanstandet Herr Beuchel, dass die Bezirksvertretung Eving, seiner Ansicht nach, bisher keine eindeutige Stellung zur Ansiedlung der Rohstoffrecyclinganlage in Lindenhorst bezogen hat. Herr Beuchel führt aus, dass ihm durchaus bekannt und bewusst ist, dass die Bezirksvertretung Eving keinerlei Einflussmöglichkeiten auf die Ansiedlung und Ausweitung dieser Anlage hat. Aber „emotional gesehen“ vermisst Herr Beuchel eine Stellungnahme der Bezirksvertretung Eving zu den Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – bringt klar zum Ausdruck, dass den Mitgliedern der Bezirksvertretung Eving die Sorgen und Probleme der Anwohner und Anlieger der Rohstoffrecyclinganlage durchaus bewusst sind, und dass die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger bezüglich ihrer Gesundheit sowie Lärm- und Staubbelästigung erst genommen wurden und werden. Dieses wurde in allen Sitzungen der Bezirksvertretung Eving, die sich mit dieser Thematik befassten, und auch in Pressemitteilungen der einzelnen Fraktionen immer betont.

Abschließend beklagt sich Herr Beuchel darüber, dass die Auflagen zu Arbeitsbeginn und -ende seitens der Rohstoffrecycling GmbH nicht eingehalten werden. Die Arbeiten in der Anlage beginnen, wie Herr Beuchel mitteilt, bereits morgens um ca. 6.20 Uhr und werden erst gegen 23.30 beendet.

zu TOP 2.2
Einwohnerfragestunde
Herr Günther Freese, Vorsitzender der Siedlergemeinschaft Grafschaftsweg, fragt nach der allgemeinen Staubbelastung in Dortmund, da er befürchtet, dass die Situation durch die Rohstoffrecyclinganlage verschlimmert wird.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – verweist hier auf die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 11.2 und 11.2.1.

zu TOP 2.3
Einwohnerfragestunde
Herr Heinrich Olendorf, wohnhaft Lindenhorster Straße 239, stellt zunächst fest, dass der Bahnübergang nun endlich zu seiner Zufriedenheit Instand gesetzt wurde. Er beklagt aber, dass viele Lkw-Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht beachten. Die Hinweisschilder für die Geschwindigkeitsbegrenzung sind, seiner Ansicht nach, nicht in der richtigen Entfernung angebracht.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – sagt zu, das Tiefbauamt der Stadt Dortmund entsprechend zu informieren.

zu TOP 2.4
Einwohnerfragestunde
Herr Paul Richter, wohnhaft Lindenhorster Straße 162, beanstandet, dass die Lindenhorster Straße wie auch die Lütge Heidestraße durch Baumaßnahmen der Rohstoffrecycling GmbH stark verschmutzt werden und seitens der Firma nicht gereinigt werden.
Des Weiteren soll die Einfahrt des Aldi-Marktes in Lindenhorst stark „zugemüllt“ sein.

Der Bezirksvorsteher – Herr Adden – sagt zu, die Verwaltung zu informieren.

zu TOP 2.5
Einwohnerfragestunde
Herr Dieter Roszak, wohnhaft Süggelberg 38, fragt nach dem Stand des Verfahrens zum Bau der Erschließungsanlage im Bereich der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg.
Des Weiteren beklagt er sich erneut über Rauchbelästigungen in den Abend- und Nachtstunden, die von Abfallverbrennungen in den Gärten in der Nähe der Straße Süggelberg ausgehen. Herr Roszak erklärt, dass es ihm durch die Rauchbelästigung kaum noch möglich ist, seine Fenster zu öffnen.

Zum Stand des Verfahrens bezüglich der Erschließungsanlage verweist der Bezirksvorsteher – Herr Adden – auf die Beratungen zum Tagesordnungspunkt 11.7 und erklärt gleichzeitig, dass sich die Bezirksvertretung Eving auch weiterhin um eine Lösung bemühen wird, da bekannt ist, dass die Situation für die Anwohner äußerst problematisch ist.
Zur Beschwerde über die Belästigung durch Abfallverbrennungen sagt er zu, das Umweltamt der Stadt Dortmund zu benachrichtigen.

3. Berichterstattung
zu TOP 3.1
Erweiterung der Mobilfunksendeanlagen - Planungen für den Stadtbezirk Eving
(Drucksache Nr.: 00716-04)
Als Berichterstatter ist ein Vertreter des Mobilfunkanbieters Vodafone – Herr Munkenbeck – anwesend. Herr Munkenbeck ist bei der Vodafone Zweigniederlassung Dortmund zuständig für die Abstimmung neuer Mobilfunkstandorte in den Kommunen und für Fragen die mit der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit von Mobilfunkanlagen zusammenhängen.
Für den geplanten Ausbau des Mobilfunknetzes werden in Brechten zwei Sendeanlagen erweitert.

Die Stadt Dortmund hat für den Bau neuer Mobilfunksendeanlagen bzw. für den Ausbau bereits bestehender Anlagen mit allen Mobilfunkbetreibern bestimmte Absprachen getroffen. Dieser sogenannte „Dortmunder Weg“, der im vergangenen Jahr schriftlich fixiert wurde, besteht im wesentlichen aus drei Punkten, die das weitere Vorgehen bei Mobilfunkbasisstationen umreißen. Die Mobilfunknetzbetreiber haben zugesagt, nach Möglichkeit den Nahbereich (100 m) sensibler Einrichtungen bei der Planung neuer Anlagen zu berücksichtigen und wenn möglich auch zu meiden. Nach Definition der Stadt Dortmund, die etwas enger als die der Mobilfunkanbieter gefasst ist, zählen zu den besonders sensiblen Einrichtungen Grundschulen, Kindergärten, Pflegeheime, Krankenhäuser und ähnliches.
Sollte eine Vermeidung des Nahbereiches in Ausnahmefällen nicht möglich sein, wurde vereinbart, eine Berechnung der Feldstärken durchzuführen, die Ergebnisse transparent zu machen und für eine Akzeptanz des Standortes Sorge zu tragen.
Für bereits bestehende Anlagen im Nahbereich empfindlicher Nutzungen, wurde vereinbart, dass die Betreiber der Anlagen eine überschlägige Berechnung der zu erwartenden Feldstärken durchführen und hier ebenfalls die Ergebnisse transparent machen und sich um entsprechende Akzeptanz bemühen.

In Brechten sollen in nächster Zeit zwei Mobilfunkanlagen erweitert werden.
Der Standort in Brechten-Nord Brambauer Straße 4 / Ecke Evinger Straße, der sich im Nahbereich einer Grundschule befindet, wurde bereits im Jahre 2001, vor den Vereinbarungen des Dortmunder Weges, als Mobilfunkstandort ausgewählt. Ein entsprechender Vertrag wurde abgeschlossen und im Frühjahr 2002 das Antennentragrohr auf dem Dach installiert. Eine Baugenehmigung wurde im Oktober 2004 erteilt, die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde liegt ebenfalls vor. Alle benötigten bau- sowie immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen für diesen Standort sind somit vorhanden. In den nächsten zwei Wochen sollen die UMTS-Mobilfunkantennen angebracht werden.
Entsprechend der Richtlinien des Dortmunder Weges wurden dem Umweltamt bereits im Juni 2003 die Feldstärkenprognosen vorgelegt. Diese Berechung ergab, dass unter der Annahme voller Anlagenleistung, im Bereich der Grundschule ca. 1,2 % des Feldstärkegrenzwertes nach der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung erreicht werden.

Der zweite Brechtener Standort, der ausgebaut werden soll, ist in der Straße Im Dorfe 23, an der katholischen Kirche, unmittelbar an die Kirche angrenzend befindet sich ein Kindergarten. Diese Mobilfunkanlage wird bereits seit Oktober 1995 betrieben und soll Anfang 2005 um eine Antenne für das UMTS-System erweitert werden. Zu den zwei hier schon vorhandenen Antennen werden zusätzliche Antennen installiert, die so montiert werden sollen, dass sie optisch nicht wahrnehmbar sind. Auch für diesen Standort liegen sowohl die Baugenehmigung wie auch die Standortbescheinigung der Regulierungsbehörde für das bestehende und zukünftige Funksystem vor. Eine Feldstärkeprognose wurde hier ebenfalls durchgeführt, der errechnete Wert beträgt 3,5 % des Feldstärkegrenzwertes. Der Wert ist höher als an der Brambauer Straße, da hier zwei Funksysteme installiert sind.

Herr Munkenbeck beendet an dieser Stelle die Berichterstattung und stellt sich für weitere Fragen zur Verfügung.

Ergänzend zu den vorherigen Ausführungen stellt der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – fest, dass sich im unmittelbaren Umfeld des Mobilfunkstandortes in Brechten-Nord neben der Grundschule zwei Kindergärten, eine Jugendfreizeitstätte, ein Sportplatz und ein Kinderspielplatz befinden. Im Bereich der katholischen Kirche St. Antonius gibt es zwei Kindergärten und einen Siedlungsbereich mit vielen Kindern und Jugendlichen.
Angesichts der sensiblen Nutzung im Nahbereich der Mobilfunkanlagen hinterfragt Herr Neumann explizit die Vereinbarungen zu den eigentlich vorgesehenen „Schutzzonen“ von 100 m um derartige Einrichtungen.
Der Berichterstatter – Herr Munkenbeck – stellt nochmals fest, dass in einem Radius von 100 m um sensible Einrichtungen – nach Möglichkeit – keine Mobilfunksendeanlagen errichtet werden sollen. Die Netzbetreiber sind angehalten sich möglichst an diese Vorgaben zu halten und alle Versuche zu unternehmen, diese Schutzzonen zu meiden. Aufgrund der Siedlungsdichte in Großstädten wie Dortmund und der besonderen Anforderungen die an einen Standort gestellt werden, besteht in der Praxis oft nicht die Möglichkeit diese Nahbereiche gänzlich zu meiden. Die für Mobilfunkanlagen geeigneten Gebäude müssen bestimmten funktechnischen Erfordernissen entsprechen, die Gebäude bautechnisch geeignet sein und der Grundstückseigentümer muss bereit sein, einen entsprechenden Mietvertrag mit dem Netzbetreiber abzuschließen.
Herr Munkenbeck weist ausdrücklich darauf hin, dass auch innerhalb des 100-Meter-Nahbereiches keine Gesundheitsgefährdung besteht, wie auch an den prognostizierten Feldstärken, die weit unter den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerten liegen, erkennbar ist. Die 100-Meter-Abstände zu sensiblen Einrichtungen wurden lediglich aus Gründen der öffentlichen Akzeptanz eingerichtet und sollten unnötige Diskussionen vermeiden helfen.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – drückt unmissverständlich seine Wut über die geplanten Erweiterungen der Mobilfunkanlagen in Brechten aus.
Nach den Vereinbarungen des „Dortmunder Weges“ dürften sich an diesen besonders sensiblen Standorten in Brechten, überhaupt keine Sendeanlagen befinden und diese schon gar nicht erweitert bzw. ausgebaut werden.
Die Bezirksvertretung Eving hat sich den Vereinbarungen des Dortmunder Weges angeschlossen, aber immer wieder gefordert, Schutzzonen um sensible Nutzungen unbedingt einzuhalten. Nachdem bekannt wurde, dass sich eine Mobilfunkanlage auf dem Dach der Minister-Stein-Schule befindet, hat die Bezirksvertretung immer wieder deren Abbau gefordert, der aufgrund eines langfristig abgeschlossenen Mietvertrages aber immer noch nicht erfolgt ist.
Es kann nicht akzeptiert werden, dass immer wieder Sendeanlagen in den Nahbereichen sensibler Nutzungen wie Schulen und Kindergärten installiert und erweitert werden, mit der Begründung, dass keine anderen adäquaten Standorte vorhanden sind und dass dann anschließend einfach nur Messergebnisse präsentiert werden, die beiweisen sollen, dass von den Anlagen eigentlich keine Gefahr ausgeht, da vorgeschriebene Grenzwerte eingehalten oder teilweise sogar unterschritten werden.
Herr Unterkötter erklärt, dass für die SPD-Fraktion der Weiterbetrieb und die Erweiterung der Mobilfunkstandorte in Brechten unter gar keinen Umständen akzeptabel ist und kündigt entsprechende Anträge für eine der nächsten Sitzungen der Bezirksvertretung Eving an.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – spricht sich ebenfalls eindeutig gegen die Installierung von Mobilfunksendeanlagen im Nahbereich besonders sensibler Einrichtungen aus. Die heutige Berichterstattung zur Erweiterung der Anlagen in Brechten, die sich in unmittelbarer Nähe von Schulen, Kindergärten und Spielplätzen befinden, kann nicht einfach so zur Kenntnis genommen werden. Nach Ansicht des Herrn Neumann ist es den Eltern einfach nicht mehr zu vermitteln, dass Sendeanlagen in geschützten Bereichen zwar nicht unbedingt errichtet werden sollen, aber errichtet werden können und die bereits in sensiblen Bereichen vorhandene Anlagen auch noch ohne Schwierigkeiten für die Netzanbieter erweitert werden können.
Herr Neumann erklärt daher nachdrücklich, dass auch die CDU-Fraktion den Betrieb der Anlagen in Brechten sowie deren Erweiterung ablehnt und Mobilfunksendeanlagen an beiden Standorten nicht akzeptieren wird.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – ist verwundert über die Tatsache, dass eine Sendeanlage überhaupt auf einer Kirche installiert werden konnte.
Auch die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen lehnt die Errichtung von Mobilfunksendeanlagen in sensiblen Bereichen grundsätzlich ab. Probleme werden in der Tatsache gesehen, dass trotz vieler Diskussionen und Expertenmeinungen bisher anscheinend nicht abschließend und eindeutig geklärt ist, in welchen Bereichen sich die von den Anlagen ausgehenden Belastungen am stärksten auswirken. Des Weiteren bittet Frau Sichelschmidt den Berichterstatter zu erläutern, inwieweit prognostizierte Grenzwerte eingehalten werden und ob deren Einhaltung nach Installierung fortlaufend überprüft wird.

Zu dieser Nachfrage erläutert der Berichterstatter – Herrn Munkenbeck –, dass die angestellten Berechnungen unter der Vorraussetzung eines Betriebes mit voller Leistung und Auslastung durchgeführt werden. Erfahrungswerte zeigen, dass tatsächliche Messungen im Umfeld der Anlagen niedrigere Belastungswerte ergeben als in den berechneten Werten zum Ausdruck kommt. Die tatsächliche Belastung des Umfeldes erweist sich also in der Praxis als geringer, als in den Berechnungen prognostiziert. Mit der Entfernung zur Sendeanlage wird nicht automatisch auch die Feldstärke verringert, die höchsten Werte ergeben sich daher also auch nicht unbedingt im unmittelbaren Umfeld.
Die in Deutschland festgesetzten Grenzwerte stellen den Schutz der Bevölkerung sicher, diese Grenzwerte werden in Brechten um mehrere Faktoren unterschritten, da hier nur 1,2 bzw. 3,5 % des Feldstärkegrenzwertes erreicht werden.

Auf eine Frage des Herrn Flunkert (SPD-Fraktion) ob der Versuch unternommen wurde, in Brechten besser geeignete Standorte in einem weniger sensiblen Umfeld zu finden, antwortet Herr Munkenbeck, dass sich der Netzbetreiber die Standortwahl in diesem Bereich nicht leicht gemacht hat und zwei Jahre nach entsprechenden Gebäuden, die sich für eine Installierung eignen, gesucht hat.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – dem Berichterstatter und bittet Herrn Munkenbeck, als Vertreter des Netzbetreibers, die in der heutigen Diskussion vorgebrachten Bedenken zu berücksichtigen und auch die grundsätzliche Ablehnung der Bezirksvertretung Eving zur Installierung und Erweiterung von Mobilfunksendeanlagen in sensiblen Bereichen zur Kenntnis zu nehmen.

4. Anregungen und Beschwerden – keine Vorlagen
5. Finanzen und Liegenschaften – keine Vorlagen

6. Bürgerdienste und Öffentliche Ordnung
zu TOP 6.1
Renovierung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Dortmund-Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00585-04)

Beschluss:
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Die CDU-Fraktion beantragt die Veranlassung der Innenrenovierung der Evinger Verwaltungsstelle

Begründung:
Wenn Steuerzahler auch „Kunden" sind, Bürger unseres Stadtbezirkes die keine Steuern
zahlen auch „Kunden" sind, dann gebietet es sich, dass die Verwaltung dafür Sorge trägt,
die Eingangsbereiche, Flure und Büros regelmäßig in einen sauberen und bürgerfreundlichen Zustand zu versetzen. Die Leuchtmittel scheinen zudem schon über viele Jahre nicht den heutigen Ansprüchen angepasst zu sein!
Eine weitere Begründung ist bei näherem Nachdenken und Inaugenscheinnahme nicht
erforderlich!
----------------------------
Für die SPD-Fraktion erklärt der Vorsitzende – Herr Unterkötter –, dass Reparatur- bzw. Instandhaltungsarbeiten durchaus notwendig sind, aber keine Veranlassung für eine generelle Renovierung der gesamten Verwaltungsstelle gesehen wird. Die Beleuchtungssituation ist zwar nicht unbedingt als optimal einzuschätzen, aber aufgrund der Gegebenheiten durchaus akzeptabel. Die für den Austausch der Beleuchtungskörper erforderlichen Mittel können an anderer Stelle, z.B. bei der Renovierung und Ausstattung von Kindergärten, sinnvoller eingesetzt werden.

In seiner Antragsbegründung erläutert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann -, dass gerade bei dem heutigen Selbstverständnis der Verwaltung, als öffentlicher Service- und Dienstleister, diesem Anspruch gemäß auch adäquate Verwaltungsgebäude vorhanden sein müssen. Herr Neumann weist darauf hin, dass sich trotz der derzeitigen Haushaltslage viele öffentliche Gebäude in dieser Stadt in einem wesentlich besseren Zustand befinden als die Evinger Verwaltungsstelle.
Dieser Antrag soll nicht nur eine Renovierung des Gebäudes initiieren, sondern gleichzeitig auch den Service für die Bürgerinnen und Bürgern des Stadtbezirkes verbessern. Hierzu kann sich die CDU-Fraktion z.B. die Installierung eines Wasserspenders vorstellen.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – erinnert daran, dass Beanstandungen, die bei einer Begehung der Verwaltungsstelle von Mitgliedern des Aktionskreises „Der behinderte Mensch“ im Jahr 2003 vorgebracht wurden, bisher nicht beachtet und Änderungsvorschläge für eine behindertengerechte Nutzung nicht umgesetzt wurden.
Frau Sichelschmidt plädiert daher dafür, zunächst die Maßnahmen umzusetzen, die eine behindertengerechte und barrierefreie Nutzung des Gebäudes ermöglichen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – weist darauf hin, dass ein behindertengerechter Aus- bzw. Umbau der Verwaltungsstelle automatisch gewisse Renovierungsarbeiten nach sich ziehen wird. Eine Verbindung beider Maßnahmen ist daher schon aus Synergiegründen sinnvoll.

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorliegen, stellt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – den Antrag zur Abstimmung.

Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen –:

Der Antrag der CDU-Fraktion, die Verwaltung mit der Renovierung der Verwaltungsstelle zu beauftragen, wird abgelehnt.

Gleichzeitig erinnert die Bezirksvertretung Eving an ihren Beschluss, gefasst in der Sitzung am 12.02.2003, mit dem die Verwaltung aufgefordert wurde, notwendige Maßnahmen für eine behindertengerechte Nutzung des Verwaltungsgebäudes zu veranlassen.
7. Schulen
zu TOP 7.1
Instandsetzung der Anzeigetafel in der Dreifach-Sporthalle des Heisenberg-Gymnasiums
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00582-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Anzeigetafel in der Dreifach-Sporthalle des Heisenberg-Gymnasiums, Preußische Straße, instand setzen zu lassen.

Begründung:
Schon seit mehreren Monaten ist die Anzeigetafel in der Sporthalle defekt. Gerade durch die starke Nutzung der Halle durch den Handballsport ist eine Instandsetzung unbedingt erforderlich, damit sowohl Sportler(innen) wie auch die Zuschauer(innen) besser über den Spielverlauf informiert sind.

8. Kultur, Sport und Freizeit – keine Vorlagen
9. Kinder und Jugend – keine Vorlagen
10. Soziales, Familie und Gesundheit – keine Vorlagen

11. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen
zu TOP 11.1
Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund
Empfehlung (Drucksache Nr.: 07395-04)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – kündigt an, dass seine Fraktion dem Rat der Stadt nicht empfehlen wird der ordnungsbehördlichen Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund zuzustimmen.
Da, die im letzten Jahr eingeführte Genehmigungspflicht durch eine Anzeigepflicht ersetzt wurde, entfällt der, einer Genehmigung zugrunde liegende, einschränkende Charakter der Verordnung. Diese Einschränkungen, die für den Stadtbezirk Eving im letzten Jahr lediglich fünf Osterfeuer zuließen, wurden damals seitens der CDU-Fraktion heftig kritisiert.
Nach der nun vorliegenden Verordnung können nach einer entsprechenden Anzeige jetzt wieder Osterfeuer, in unbeschränkter Anzahl, unter weniger restriktiven Bedingungen durchgeführt werden. Eine Anzeigepflicht ist daher, nach Ansicht der CDU-Fraktion, nicht sinnvoll, da sie für Verwaltung, Bürgerinnen und Bürger immer noch einen überflüssigen bürokratischen Aufwand darstellt.

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – spricht diese Problematik ebenfalls an. Da aber Fälle der Zuwiderhandlung Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit einer Geldbuße von 5.000 belegt werden können, wird Bündnis 90 / Die Grünen der Vorlage ihre Zustimmung erteilen.

Aus ökologischen Gründen ist die SPD-Fraktion, wie der Vorsitzende – Herr Unterkötter – ausführt, von der Abschaffung der Genehmigungspflicht zugunsten einer reinen Anzeigepflicht

Die SPD-Fraktion kann, wie der Vorsitzende – Herr Unterkötter – ausführt, die Änderung eines bisher genehmigungspflichtigen in einen lediglich anzeigepflichtigen Vorgang nicht vorbehaltlos unterstützen. Die hohe Anzahl der Osterfeuer in den vergangenen Jahren hat immer wieder zu starken Belästigungen für die Bürgerinnen und Bürger geführt.
Herr Unterkötter erklärt aber, dass seine Fraktion dem Rat der Stadt empfehlen werde, die Vorlage zu beschließen, da die Hoffung besteht, dass sich die Anzeigepflicht durch die Androhung hoher Bußgelder doch als geeignetes Steuerungsinstrument erweisen wird.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei fünf Gegenstimmen und einer Stimmenthaltung – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den beigefügten Entwurf als Ordnungsbehördliche Verordnung über die Durchführung von Osterfeuern in der Stadt Dortmund

zu TOP 11.2
Neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen - Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00361-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die neue Verordnung zu (verkehrsbedingten) Schadstoffen – Auswirkungen auf den Straßenverkehr in Dortmund zur Kenntnis.

Bei zwei Zusatzanfragen der Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – nach Kriterien zur Auswahl der Messstandorte und Bestandteilen und Zusammensetzung der Feinstäube, wird auf die anschließende Berichterstattung des Tagesordnungspunktes 11.2.1 verwiesen.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bittet darum, die Verwaltung aufzufordern, die endgültigen Messdaten, die dann auch Auswertungen der Daten für den Stadtbezirk Eving enthalten, bis zu Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.03.2005 vorzulegen.

zu TOP 11.2.1
Grenzwertüberschreitungen der festgelegten Luftqualitätsrichtlinien u.a. im Bereich der Feinstaubpartikel im Stadtbezirk Eving (Drucksache Nr.: 00361-04)

Als Berichterstatter sind Herr Dr. Schoknecht und Herr Bornkessel vom Umweltamt der Stadt Dortmund anwesend.

Herr Bornkessel erläutert zunächst, dass die heute zu beratende Vorlage aus der 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz resultiert, mit der Grenzwerte neu definiert werden. Diese Verordnung behandelt im wesentlichen zwei Schadstoffe; Feinstaub und Stickoxyde.
Im Jahr 2002 wurde ein Grenzwert für Feinstaub festgelegt, der mit jährlich abfallender Tendenz innerhalb von vier Jahren zu erreichen ist. Dasselbe gilt für den Tagesmittelwert, wobei der hier definierte Grenzwert pro Jahr bis zu 35 mal überschritten werden darf.
Anhand einiger Folien verdeutlicht Herr Bornkessel die Situation für den Stadtbezirk Eving. Aufgezeigt werden hier die festgelegten Grenzwerte und die tatsächlichen Messwerte für Gesamt- und Feinstaub.
In Folge des Strukturwandels ist das Aufkommen des Gesamtstaubes im Stadtbezirk Eving zurückgegangen, Schwankungen entstehen hier hauptsächlich durch meteorologische Einflüsse.
Da im Bereich des Feinstaubes der Grenzwert bei gleichbleibender Belastung massiv herunter gesetzt wurde, kam es seit 2002 im zu Überschreitungen des Tagesmittelwertes. Im Jahr 2003 wurden 46 Messwerte festgestellt, die über dem Tagesmittelwert lagen, in diesem Jahr wurden bis zum Tag vor dieser Sitzung 29 Überschreitungen gemessen. Hintergrund dieser Überschreitungen sind auch hier häufig meteorologische Einflüsse, die sich dann auf das gesamte Rhein-Ruhr-Gebiet auswirken.
Zur zweiten Schadstoffgruppe, den Stickstoffdioxyden, einem gasförmigen Stoff, der die Schleimhäute angreifen, eventuell allergische Reaktionen hervorrufen kann und auch für Pflanzen schädlich ist, erläutert der Berichterstatter, dass hier der Jahresmittelwert über einen Zeitraum von acht Jahren herabgesetzt wird, die endgültigen Grenzwerte dann erst ab 2010 gelten. Eine Überschreitung der Tagesmittelwerte ist hier maximal 18 mal jährlich zulässig.
Die in Eving gemessenen Werte liegen, wie anhand einer Folie aufgezeigt wird, relativ deutlich unter den zulässigen Grenzwerten für das Jahresmittel.

In Dortmund wird an vier Stellen im Stadtgebiet die Luftqualität überwacht. Zwei Messstellen in Eving und Hörde werden seit ca. 20 Jahren zur Messung der Grundbelastung betrieben. Die anderen beiden Messstellen, Steinstraße und Brackeler Straße, wurden mit Fokus auf den Straßenverkehr eingerichtet. Während die Messergebnisse in Hörde ähnlich denen in Eving ausfallen und der Bereich der Steinstraße ebenfalls noch unter den Grenzwerten liegt, werden an der Brackeler Straße Messergebnisse erzielt, die teilweise deutlich über dem Mittelwert liegen.

Werden die im nächsten Jahr geltenden Grenzwerte überschritten, wird es erforderlich entsprechende Aktionspläne aufzustellen, die Grenzwertüberschreitungen verhindern sollen. Diese Aktionspläne setzen einen engen Zeitrahmen, innerhalb des Jahres 2005 müssten Maßnahmen gefunden und ergriffen werden, die eine Einhaltung der Grenzwerte garantieren.
Die Stadt Dortmund ist hier zwar mit den zuständigen Fachämtern beteiligt, die Federführung liegt aber bei der Bezirksregierung Arnsberg. Bei gewerblichen Verursachern von Immissionen wird auch das Staatliche Umweltamt Hagen hinzugezogen.
Da witterungsbedingte Einflüsse eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Luftqualität haben, weist Herr Bornkessen zum Abschluss seiner Berichterstattung darauf hin, dass es sich bei der Luftbelastung um ein gesamtstädtisches Problem handelt, und nicht nur der Stadtbezirk Eving betroffen ist.

Vom Vorsitzenden der CDU-Fraktion – Herrn Neumann – auf die Gründe der schlechten Luftqualität angesprochen, erklärt Herr Bornkessel, dass die Ursachen oft nur sehr schwer zu ermitteln sind, da viele verschiedene Faktoren, wie z.B. die Windrichtung und die meteorologische Wetterlage offensichtlich eine Rolle spielen. Nur allein den Straßenverkehr, nach dem Ausbau der B 54 und die Erhöhung der Schwerlastverkehre in Lindenhorst, für die Situation verantwortlich zu machen, ist hier sicherlich zu kurz gegriffen und lässt sich aus den ermittelten Daten auch nicht zweifelsfrei ableiten.

Auf die Frage des Vorsitzenden der SPD-Fraktion – Herrn Unterkötter – nach notwendigen und möglichen Maßnahmen zur Einhaltung der Grenzwerte antwortet Herr Bornkessel, dass vor Einleitung entsprechender Maßnahmen zunächst festgestellt werden muss, wo die Ursachen für die Überschreitung der Grenzwerte liegen. Sollten die erhöhte Messwerte tatsächlich durch den Straßenverkehr entstehen, müssen hier Überlegungen angestellt werden, in welcher Form Entlastungen möglich sind. Die zeitweise Sperrung von Straßen, die das Bundesimmissionsschutzgesetz durchaus zulässt, wird nicht in allen Fällen sinnvoll sein, da die Probleme lediglich verlagert und dann angrenzende Bereiche stärkeren Belastungen ausgesetzt werden. Bei gewerblich-industriellen Verursachern der Luftbelastung muss dort versucht werden, geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Anschließend geht Herr Bornkessel auf die bereits zum Tagesordnungspunkt 11.2 gestellten Fragen der Fraktionsvorsitzenden Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – ein, die ihre Frage nach den Kriterien zur Standortauswahl der Messstationen, Änderungen der Stationen und Zusammensetzung des Feinstaubes hier noch einmal wiederholt hat.
Die Messstationen werden nach Möglichkeit nicht in unmittelbarer Nähe zu den vermuteten Emittenten errichtet, sie befinden sich daher nicht direkter Straßennähe oder an einen Industriebetrieb angrenzend. Die verkehrsbezogenen Stationen (Brackeler Straße und Steinstraße) wurden an Stellen errichtet, an denen Grenzwertüberschreitungen am wahrscheinlichsten waren.
Die Möglichkeit die Zusammensetzung des Feinstaubes zu ermitteln, besteht an der Evinger Messstation, da hier mit zwei diversen Verfahren gemessen wird. Einmal wird der Gesamtstaub gemessen, das andere Verfahren ermöglicht eine Analyse des gesammelten Staubes. Unterschieden werden die Bestandteile des Feinstaubes nach Elementen, die auch Rückschlüsse auf den Verursacher zulassen.
Veränderungen an den Messstationen wurden grundsätzlich nicht vorgenommen, an der Evinger Station wurden zusätzliche Geräte installiert, die jetzt auch die Feinstäube erfassen können.

Auf die Frage der Ratsvertreterin – Frau Michenbach – nach einem Zeitrahmen für die Umsetzung eines Aktionsplanes erläutert Herr Bornkessel, dass nach Aufstellung eines solchen Planes die Umsetzung im nächsten Jahr erfolgen muss.

Nachdem der Vorsitzende der FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – die Rohstoffrecyclinganlage angesprochen hat, fragt auch Herr Scheuer (SPD-Fraktion) nach zu erwartenden Immissionen dieser Anlage und nach dem Umgang mit Gewerbebetrieben, die sich auf den, noch vorhandenen Freiflächen im Stadtbezirk Eving zukünftig ansiedeln werden und welche Auflagen für eine Betriebsaufnahme zu erfüllen sein werden. Des Weiteren fordert Herr Scheuer eine zeitnahe Veröffentlichung der Messergebnisse sowie eine umfassende Information der Bürgerinnen und Bürger.
Wie Herr Bornkessel ausführt, findet eine Berücksichtigung verkehrsrelevanter Aspekte in der Planung bereits seit längerem statt, die Auswirkungen auf die Lufthygiene werden geprüft. Die Genehmigungsverfahren für gewerbliche Anlagen beinhalten schon seit geraumer Zeit Überprüfungen hinsichtlich der Baubelastungssituation. Zur Veröffentlichung und Information verweist Herr Bornkessel auf entsprechende Internetseiten des Landesumweltamtes. Die 22. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz sieht aber auch die Öffentlichkeitsbeteiligung vor.

Abschließend erinnert der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – die Berichterstatter noch einmal an Forderung, die bereit während der Beratung des Tagesordnungspunktes 11.2 erhoben wurde, die Bezirksvertretung Eving in der Sitzung am 09.03.2005 über erste Messergebnisse im Stadtbezirk Eving zu informieren.

Der Berichterstatter – Herr Bornkessel – sagt zu, die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Informationen der Bezirksvertretung vorzulegen, erinnert aber gleichzeitig daran, dass das Umweltamt der Stadt Dortmund nicht allein beteiligt ist und daher die Zeitpläne anderer Behörden zu berücksichtigen sind.

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen dankt der Bezirksvorsteher – Herr Adden – den beiden Berichterstattern des Umweltamtes und bittet darum, in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 09.03.2005 die zu diesem Zeitpunkt vorliegenden Ergebnisse und Auswertungen zur Luftbelastung im Stadtbezirk Eving vorzulegen.

zu TOP 11.3
Ökologische Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 00303-04)

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt zur Aufnahme in die Niederschrift, dass sich die in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenen Windkrafträder negativ auf das ansonsten wunderschöne und geruhsame Landschaftsbild auswirken. Bei allem Verständnis und auch Unterstützung für eine positive ökologische Entwicklung werden die Windkrafträder, gegen deren Installierung sich die CDU-Fraktion schon im Vorfeld gewandt hatte, in diesem Bereich als deplaziert und störend empfunden.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die ökologischen Entwicklungen auf dem Gelände der ehemaligen Halde Ellinghausen – einstimmig – zur Kenntnis:

zu TOP 11.4
63/2-2-30296
Vorbescheid für die Errichtung eines Wohnhauses als Ersatzbau, Brechtener Straße 1, Gemarkung Kemminghausen, Flur 1, Flurstücke 102, 122
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 00225-04)

Die Fraktionsvorsitzende Bündnis 90 / Die Grünen – Frau Sichelschmidt – sieht bei der Errichtung eines Ersatzbaus an der Brechtener Straße grundsätzlich keine Probleme.
Die geplante und etwas überdimensionierte Doppelgarage vergrößert jedoch gerade im Außenbereich die Bebauungsfläche. Frau Sichelschmidt regt daher an, im Wege des Genehmigungsverfahrens zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, hier eine für den Außenbereich sinnvolle Reduzierung vorzunehmen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, einen positiven Vorbescheid zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – mehrheitlich bei einer Stimmenthaltung – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.5
63/2-2-31675
Umbau und Erweiterung des Wohnhauses, Gemarkung Holthausen, Flur 4, Flurstück 156, Wittichstraße 25
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 i. V. mit Abs. 4 Nr. 5 Baugesetzbuch (BauGB) -
(Drucksache Nr.: 00408-04)

Beschluss
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.6
63/2-2-31960
Erweiterung der Hans-Winkler-Werkstatt für Behinderte, Gemarkung Eving, Flur 6, Flurstücke 587, 588, 589 und 590, Osterfeldstraße 45
- Vorhaben gemäß § 35 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) - (Drucksache Nr.: 00514-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Entscheidung der Verwaltung, eine Baugenehmigung zu erteilen, zur Kenntnis und beschließt – einstimmig – die Zulassung des Vorhabens.

zu TOP 11.7
Bauleitplanung; Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 - Kemminghauser Straße - im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB
hier: I. Reduzierung des Änderungsbereiches, II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen, III. Satzungsbeschluss, IV. Beifügung der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 29.11.2004
Empfehlung (Drucksache Nr.: 00552-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Rat der Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt
I. beschließt, den Änderungsbereich der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 – Kemminghauser Straße – wie unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage beschrieben, zu reduzieren.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 27.08.1997 in der Bekanntmachung der Neufassung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).
II. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Entwurfes der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 – Kemminghauser Straße – vorgebrachten Anregungen geprüft und beschließt, den Anregungen zu Punkt 8.1 zu folgen und zu Punkt 8.2 teilweise zu folgen und teilweise nicht zu folgen.
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).
III. beschließt die Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem durch Beschluss des AUSW vom 26.05.2004 offengelegenen Inhalt sowie den unter Punkt 9. dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderungen als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB.
IV. beschließt, der Änderung Nr. 1 des Bebauungsplanes Ev 119 die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 29.11.2004 beizufügen.
Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig – folgenden Zusatz:

Zusatzbeschluss:
Die Verwaltung wird aufgefordert, der Bezirksvertretung Eving im Rahmen einer Stellungnahme mitzuteilen, wann mit der endgültigen Fertigstellung des Wohngebietes Süggelberg zu rechnen ist und somit die Arbeiten zur Umsetzung des Erschließungsvertrages in den Straßen Dieckmannweg und Süggelberg beginnen können.

Begründung:
Die Herstellung der Erschließungsanlagen wurde der Fa. Endo-Haus Bauträger GmbH durch einen Erschließungsvertrag übertragen. Eine komplette Herstellung wurde unter Hinweis auf die noch nicht abgeschlossenen Baumaßnahmen bisher jedoch abgelehnt.
Die Anwohner der Straßen Dieckmannweg und Süggelberg müssen deshalb seit mehreren Jahren in einem nicht erschlossenen Wohnumfeld leben, obwohl die Erschließungsbeitrage bereits vor Jahren entrichtet wurden. Diese Wohnsituation ist unzumutbar und nicht länger hinnehmbar. Der Bau der Erschließungsanlagen muss daher dringend voran getrieben werden.

zu TOP 11.8
4. Änderung des Bebauungsplanes Ev 110 – Feuerwache Nord
hier: Offenlegungsbeschluss
Von der Tagesordnung abgesetzt. Neuer Beratungstermin voraussichtlich im Januar 2005.





zu TOP 11.9
Verlegung des Aldi-Marktes Bayrische Straße zur Innsbruckstraße/Derner Straße
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00583-04)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Verlegung des Aldi-Marktes Bayrische Straße zur Innsbruckstraße / Derner Straße

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – geht in seiner Antragsbegründung zunächst grundsätzlich auf frühere Standortdiskussionen bezüglich des Aldi-Marktes ein.
Die CDU-Fraktion hat bereits in der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.03.2003 die Entschärfung der Parksituation im Bereich des heutigen Standortes des Marktes an der Ecke Bayrische Straße / Holtkottenweg gefordert. Der Antrag wurde während der Sitzung zurückgezogen, da bekannt wurde, dass die Betreiber des Aldi-Marktes eine Schließung dieser Filiale in Betracht zogen, um an der Innsbruckstraße / Derner Straße einen neuen Markt mit vergrößerter Verkaufsfläche zu errichten. Dieser Standort wurde schon damals kontrovers diskutiert, da dieser Aldi-Markt für die meisten Bewohner der Bayrischen Straße nicht mehr fußläufig zu erreichen ist.
Um zu verhindern, dass sich der Aldi-Markt vollständig aus diesem Bereich zurückzieht, hat die Bezirksvertretung Eving in ihrer Sitzung am 14.05.2003 beschlossen, die Ansiedlungsabsichten an der Innsbruckstraße / Derner Straße zu unterstützen.
Nachdem im Rahmen der endgültigen Erstellung des „Integrierten Stadtbezirksentwicklungskonzeptes“ die Nahversorgungsbereiche neu dargestellt wurden, besteht das Gesamtareal der Bayrischen Straße nun aus zwei Schwerpunktbereichen. Da die ehemalige Gaststätte „Grüne Tanne“ nicht mehr genutzt wird, hat sich die Möglichkeit ergeben, den Gesamtbereich zu überplanen und die Ansiedlung des Aldi-Marktes an dieser Stelle in die Planungen einzubeziehen. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Steuerung der beabsichtigten Entwicklung zu schaffen, wurde der Bebauungsplan (Ev 145 – Bayrische Straße) aufgestellt.
Die Entwicklung der Fläche sollte durch eine Projektgesellschaft erfolgen, die im Jahre 2003 erste Gespräche mit künftigen Nutzern geführt hat.
Die Bezirksvertretung Eving hat daher in ihrer Sitzung am 12.11.2003 den Beschluss, die Ansiedlung des Aldi-Marktes an der Innsbruckstraße / Derner Straße zu unterstützen zurückgezogen und mehrheitlich die Integration des Marktes im Bereich des Bebauungsplanes Ev 145 favorisiert.

Da bis zu heutigen Tage keinerlei Fortschritte bei der Umsetzung der Planungen in diesem Bereich der Bayrischen Straße zu erkennen sind und aufgrund der schwierigen Grundbesitzverhältnisse befürchtet wird, dass mit einem Baubeginn in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist, sieht sich die SPD-Fraktion gezwungen, sich nun wieder für einen Aldi-Standort an der Innsbruckstraße / Derner Straße einzusetzen, um hiermit eine komplette Abwanderung aus diesem Bereich zu verhindern, obwohl durchaus bekannt ist, dass dieses Gelände im Einzelhandelskonzept nicht für eine derartige Nutzung vorgesehen ist.
Der bisherige Aldi-Markt an der Bayrischen Straße / Holtkottenweg verfügt weder über eine ausreichend große Verkaufsfläche noch über Parkplätze in angemessener Zahl.
Die SPD-Fraktion fürchtet, wie Herr Unterkötter abschließend ausführt, dass die Betreiber den jetzigen Laden schließen und die Bayrische Straße ganz verlassen, wenn nicht schnellstmöglich ein adäquater Standort zur Verfügung gestellt wird.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – erklärt, dass seine Partei auch weiterhin am Aldi-Standort Bayrische Straße im Bereich des Bebauungsplanes Ev 145 und an den zum Einzelhandelskonzept gefassten Beschlüssen festhalten wird. Eine Ansiedlung an der Innsbruckstraße / Derner Straße wurde nie als optimale Lösung empfunden, da die bisherigen Kunden das Geschäft dann nicht mehr fußläufig erreichen können. Die Zustimmung die Verlegung zu unterstützen, erfolgte lediglich unter der Prämisse, dass keine Alternativstandorte vorhanden waren und Aldi den Bereich ganz verlassen könnte. Nach Aufstellung des Einzelhandelskonzeptes und nachdem durch Veränderungen im Umfeld der „Grünen Tanne“ hier eine Ansiedlung möglich war, hat sich die CDU-Fraktion immer für diesen Standort ausgesprochen.
Informationen, nach denen bedingt durch schwierige Grundbesitzverhältnisse, eine Realisierung der Planungen um die „Grüne Tanne“ herum auf Jahre hinaus vermutlich unmöglich ist, liegen der CDU-Fraktion nicht vor, werden aber zur Kenntnis genommen.
Wie Herr Neumann weiter ausführt, ist die CDU-Fraktion der Überzeugung, dass die Umsetzung des Bebauungsplanes Ev 145 in weite Ferne rücken, wenn nicht gar unmöglich würde, sollte die Bezirksvertretung Eving heute die Ansiedlung des Aldi-Marktes an der Innsbruckstraße / Derner Straße unterstützen. Das Gelände an der Bayrischen Straße würde unter Umständen auf Jahre hinaus brachliegen, eine sinnvolle Nutzung wäre ungewiss.
Mit einer Neueröffnung im Bereich des Bebauungsplanes Ev 145 würde sich der Aldi-Markt nicht allzu weit von seinem bisherigen Standort entfernen und auf diese Weise eines der Hauptanliegen der CDU-Fraktion unterstützen, den Anwohnern die Möglichkeit zu erhalten ihren Nahversorgungsbereich fußläufig zu erreichen und gleichzeitig den Einzelhandel an der Bayrischen Straße stärken.
Der Standort Innsbruckstraße / Derner Straße ist für viele Bewohner des Einzugsbereiches „Bayrische Straße“ nur mit einem Pkw erreichbar, ein Anstieg des Verkehrs und der entsprechenden Immissionen wäre die Folge. Vielen älteren Bürgerinnen und Bürger, die nicht motorisiert sind, wird der Einkauf unmöglich gemacht.

Für Bündnis 90 / Die Grünen erklärt die Fraktionsvorsitzende – Frau Sichelschmidt –, dass auch ihre Partei dem vorliegenden Antrag nicht zustimmen wird.
Die Bezirksvertretung Eving hat sowohl das Integrierte Stadtbezirksentwicklungskonzept wie auch den Masterplan Einzelhandel beschlossen. Da es sich hier um sinnvolle planungsrechtliche Vorgaben handelt, sehen Bündnis 90 / Die Grünen keine Veranlassung von diesen Beschlüssen abzuweichen. Als Basis für die weitere Vorgehensweise wurde hier festgelegt, dass im Stadtbezirk Eving vorhandene Zentren gestärkt werden sollen und Einzelhandel in nicht integrierten Lagen verhindert wird. Ausnahmen müssen in begründeten Einzelfällen natürlich möglich sein. In vorliegendem Fall wird hierin aber wenig Sinn gesehen. Die Probleme, die derzeit bei der Umsetzung der Planungen im Bereich der Bayrischen Straße bestehen, können nicht durch eine Verlegung des Aldi-Marktes an die Innsbruckstraße / Derner Straße gelöst werden.
Des Weiteren muss bei einer Verlagerung zur Derner Straße auch berücksichtigt werden, dass die übrigen Einzelhandelsgeschäfte an der oberen Bayrischen Straße von der zu erwartenden Kundenabwanderung betroffen sein werden und in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten könnten.
Obwohl der derzeitige Aldi-Markt eines der ältesten Geschäfte der Kette ist und nur über eine geringe Verkaufsfläche verfügt, wird hier doch ein sehr hoher Umsatz erzielt. Es ist also nicht unbedingt damit zu rechnen, dass die Betreiber den Laden schnellstmöglich schließen und sich aus einem Bereich verabschieden wollen, in dem bisher gute Umsätze erzielt wurden.
Der heute vorliegende Antrag ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur wenig sinnvoll.

Frau Hüsken (SPD-Fraktion) stellt nach den vorangegangenen Redebeträgen noch einmal deutlich klar, dass auch ihre Fraktion den Bereich des Bebauungsplanes Ev 145 für eine Aldi-Ansiedlung bevorzugt und auch seit Beginn entsprechender Planungen immer favorisiert hat. Es gibt aber keinerlei Anzeichen dafür, dass eine Aldi-Ansiedlung hier in unmittelbarer Zukunft möglich ist. Da starke Befürchtungen bestehen, dass sich Aldi ganz aus diesem Teil des Stadtbezirkes zurückzieht, ist die SPD-Fraktion aber bereit, eine Ansiedlung an der Innsbruckstraße / Derner Straße zu unterstützen. Der SPD-Fraktion ist durchaus bewusst, dass dieser Standort Nachteile für die Kunden im Einzugsbereich des jetzigen Marktes mit sich bringt, die Alternative wäre aber unter Umständen ein kompletter Rückzug dieses Einzelhändlers aus dem Bezirk. Der Einzugsbereich wird sich verändern und für einige Kunden besser erreichbar sein, aber auch für die Anwohner des oberen Teils der Bayrischen Straße besteht aufgrund der vorhandenen ÖPNV-Anbindung weiterhin die Möglichkeit den Aldi-Markt aufzusuchen.

Der Fraktionsvorsitzende FDP/Bürgerliste – Herr Mertens – ist der Ansicht, dass es eine Möglichkeit geben muss, die offensichtlich von allen favorisierte Ansiedlung des Aldi-Markts im Bereich des Bebauungsplanes Ev 145, durch Gespräche mit allen Beteiligten doch noch zu erreichen. Der Antrag sollte daher zunächst zurück gestellt werden.

Zum Abschluss der Diskussion geht der Vorsitzende der SPD-Fraktion – Herr Unterkötter – auf die von seinen Vorrednern angesprochenen Beschlüsse zum Einzelhandelskonzept und Integriertem Stadtbezirksentwicklungskonzept ein. Er verdeutlicht noch einmal die Sorge, dass sich der Aldi-Markt ganz aus diesem Teil des Stadtbezirkes zurückziehen könnte. Um eine Abwanderung zu verhindern, muss auch im Sinne der Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit bestehen, das Einzelhandelskonzept flexibel zu handhaben. Die Politik muss jederzeit in der Lage sein, sich neuen Gegebenheiten anzupassen.

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei acht Gegenstimmen –:

Die Verwaltung wird aufgefordert, das Verfahren zur Prüfung der Verlegung des Standortes des Aldi-Marktes von der Bayrischen Straße in den Bereich an der Innsbruck Straße / Derner Straße wieder aufzunehmen.

Begründung:
Die SPD-Fraktion hatte mit Antrag vom 14.05.2003 die Verlegung des Aldi-Marktes an den Standort Innsbruckstraße/Derner Straße beantragt. Dieser Antrag wurde mehrheitlich durch die Bezirksvertretung Eving angenommen.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 12.11.2003 wurde dieser Beschluss mehrheitlich zurückgenommen, da in der Vorlage der Verwaltung vom 21.08.2003, Drucksache Nr.: 04785-03 der Bezirksvertretung Eving glaubhaft gemacht wurde, dass eine Überplanung des gesamten Geländes an der Bayrischen Straße (Gelände Rewe-Markt, Tankstelle, Grüne Tanne) die Verlegung des Aldi-Marktes an diese Stelle, durch einen Bebauungsplan realisiert werden kann.
Bereits bei Bekannt werden der Verlegungsabsichten des Aldi-Marktes durch den Betreiber, war das Gesamtareal Bayrische Straße für die SPD-Fraktion die erste Adresse aufgrund der guten fußläufigen Erreichbarkeit, vor allem auch für die älteren, nicht motorisierten Bürgerinnen und Bürger.
Aufgrund der äußerst schwierigen Eigentumsverhältnisse auf dem Gesamtareal Bayrische Straße hatte sich die SPD-Fraktion dennoch im Jahre 2003 bemüht, die Nahversorgung im Ortsteil Kemminghausen/Obereving durch die Verlegung des Aldi-Marktes an die Innsbruckstraße/Derner Straße zu sichern, um einer Abwanderung des Marktes zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger in den vorgenannten Ortsteilen zu verhindern.

Durch die in der Sitzung vom 12.11.2003 gemachten Angaben aus der Verwaltung wurde nochmals deutlich, das die Entwicklung der Fläche durch eine gegründete Projektgesellschaft erfolgen soll, die alle Eigentums-, Miet-, und Pachtverhältnisse des Gesamtareals Bayrische Straße unter diesem „Dach“ „Projektgesellschaft“ vereint. Zu diesem Zeitpunkt konnte die Verwaltung jedoch noch keinerlei Angaben machen über die Handlungsfähigkeit sowie den tatsächlichen Einfluss der Verfügbarkeit der Grundstücke durch diese Projektgesellschaft, da diese die Projektgesellschaft erst kürzlich aufgefordert hatte, ihre Hintergründe schriftlich und prüffähig vorzulegen.

Mittlerweile ist bereits ein Jahr ins Land gegangen und es sind keinerlei Bemühungen erkennbar, die auf eine zügige Umsetzung des Projektes zur Ansiedlung des Aldi-Marktes an der Bayrischen Straße hinweisen.
Daher beschließt die Bezirksvertretung Eving die Verlegung des Aldi-Marktes an den vormals durch die SPD-Fraktion aufgegriffenen Standort an der Innsbruck Straße/Derner Straße. Gleichwohl die SPD-Fraktion sich eine Ansiedlung auf dem Gesamtareal Bayrische Straße für die Bürgerinnen und Bürger gewünscht hätte und gleichwohl sich die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving darüber im klaren ist, das dieser Standort eine schlechtere fußläufige Erreichbarkeit darstellt, sieht sie dennoch keinerlei Möglichkeit, dass die Realisierung des Gesamtareals Bayrische Straße für die Verlegung des Aldi-Marktes in einem realistischen Zeitrahmen erfolgversprechend ist.
Daher wird die Verwaltung gebeten, die Verfahren zur Prüfung der Verlegung des Aldi-Marktes an der Innsbruck Straße/Derner Straße wieder aufzunehmen.

zu TOP 11.10
Fußgängerbrücke über die BAB 2 im Bereich „In den Weidbüschen – Heuweg“
Antrag zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00584-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, einen Sachstandsbericht über die Planungen und Bauausführung der geplanten Fußgängerbrücke über die BAB 2 im Bereich „In den Weidbüschen – Heuweg“ zu geben.

Begründung:
Nach Beginn des 6-streifigen Ausbaus der BAB 2 und dem Beginn der Umbaumaßnahmen der verschiedenen Brückenbauwerke (Schiffhorst, Evinger Straße, Brechtener Straße und Südfeld) ist ein Baubeginn der geplanten Fußgängerbrücke noch nicht zu erkennen. Daher hält es die SPD-Fraktion für notwendig, von der Verwaltung die nächsten Schritte zum Planungs- bzw. Baufortschritt zu erhalten.

zu TOP 11.11
Ausschilderung der Gewerbegebiete im Stadtbezirk Eving
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00586-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, die Evinger Gewerbegebiete „Feineisenstraße, Gewerbepark Minister-Stein und Fürst-Hardenberg“ zeitgemäß auszuschildern.

Begründung:
Die Verwaltung und die Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung sollten ein Interesse daran haben, dass die vorgenannten Gewerbegebiete für „Jedermann“ sichtbar und interessant erscheinen. Die angesiedelten Betriebe könnten zudem für sich und unseren Stadtbezirk werben. Der Vorbeifahrer nimmt sie zur Kenntnis, sieht Innovation und Entwicklung. Dieses wertet unseren Stadtbezirk zusätzlich auf.

zu TOP 11.12
Beendigung des rechtswidrigen Parkens im Kreuzungsbereich Freie Scholle / Oetringhauser Straße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00587-04)

Beschluss:
Der Bezirksvertretung Eving liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion zur Beratung und Beschlussfassung vor:

Beendigung des rechtswidrigen Parkens im Kreuzungsbereich Freie Scholle / Oetringhauser Straße

Begründung:
Bereits mit Antrag vom 27.5.03 hatte die CDU-Fraktion auf die Beendigung der aus jeder Richtung behindernden Parksituation für Fußgänger, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen hingewiesen. Die Situation hat sich bis heute nicht positiv verändert. Es werden weiter die Fußgängerwege im Kreuzungsbereich zugeparkt, Fahrradfahrer, Rollstuhlfahrer und Kinderwagen haben nicht die Möglichkeit sich ordnungsgemäß fortzubewegen. Die Einsicht in den Kreuzungsbereich ist besonders an den Wochenenden in der Regel stark eingeschränkt.

Der Vorsitzende der CDU-Fraktion – Herr Neumann – bittet darum, den Antrag auf die gesamte Straße Freie Scholle auszuweiten.

Um sich vor Ort über die Situation zu informieren beschließt die Bezirksvertretung Eving
– einstimmig – einen Ortstermin unter Beteiligung der zuständigen Fachämter der Stadt Dortmund sowie der Polizei durchzuführen.

zu TOP 11.13
Fußwegeausbau an der westlichen Seite der Gewerbeparkstraße
Antrag zur TO (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00588-04)

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –:

Die Verwaltung wird gebeten, an der westlichen Straßenseite der Gewerbeparkstraße in Richtung Burgholzstraße einen Fußgängerweg auszubauen.

Begründung:
Die Gewerbeparkstraße ist nur im unteren Teil zur Burgholzstraße Fußgänger, Rollstuhlfahrer- und kinderwagenfreundlich ausgebaut. Die schmalen Fußwege sind teilweise durch Rollstuhlfahrer und Kinderwagen nicht nutzbar. Besonders auf der westlichen Seite fehlt ein ca. einhundert Meter langes Teilstück, das gar nicht begehbar bzw. befahrbar ist. Unsere Beobachtungen haben ergeben, dass die Strasse gerne zu Abkürzungen von Spaziergängern gewählt wird.

zu TOP 11.14
Errichtung einer Immissionsmessanlage auf dem Gelände des städtischen Kindergärten Dortmund-Lindenhorst
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00590-04)

Beschluss:

Folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste wird – mehrheitlich bei sechs Gegenstimmen – abgelehnt:

Aufstellung einer Immissionsmessanlage auf dem Gelände des städtischen Kindergartens in Dortmund-Lindenhorst.

Begründung:
Ausweislich der Berichterstattung in der Tagespresse soll laut NRW-Umweltministerium im Stadtbezirk Eving die Belastung mit Feinstäuben über den zulässigen Grenzwerten liegen. Durch die Genehmigung der Erweiterung der Schrottrecycling-Anlage der RRD könnten sich diese Belastungen erhöhen. Hierbei soll die Genehmigungsbehörde eine Belastung von 0,82 kg je Stunde für diese Anlage bewilligt haben.
Insbesondere der im Bereich Lindenhorst in Hauptwindrichtung West ansässige Kindergarten könnte von den Belastungen besonders betroffen sein. Um diese Belastung kontinuierlich festzustellen und zu dokumentieren und der Bezirksvertretung und der Stadt ausreichende Datengrundlagen zu bieten, wird die Aufstellung einer Messanlage beantragt.

Begründung der Ablehnung:
Es ist nicht ersichtlich, warum die Messanlage explizit an dieser Stelle errichtet werden soll. Andere Kindergärten, Schulen oder Spielplätze im Stadtbezirk müssten dann ebenfalls überprüft werden. Da eine genaue Auswertung der Daten der Evinger Messstation am Burgweg noch aussteht, sollten zunächst diese Ergebnisse abgewartet werden und dann ggf. neue und notwendige Messanlagen, in Absprache mit dem zuständigen Landesumweltamt, gezielt aufgestellt werden.

12. Stellungnahmen und Mitteilungen
zu TOP 12.1
Instandsetzung des Bahndamms in Lindenhorst
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 00209-04-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7) vom 8.11.2004 zur Kenntnis.

Nach nochmaliger Rücksprache mit der Deutschen Bahn wird der Bahnübergang endgültig an den Wochenenden 13.11. – 14.11.2004 sowie 20.11. – 21.11.2004, instandgesetzt. Die zeitliche Verzögerung wird mit internen Abstimmungsproblemen bezüglich Gleissperrung begründet.


zu TOP 12.2
Öffnung von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung
hier: Freischöffenweg
Stellungnahme nach § 14 GeschO (66) (Drucksache Nr.: 00441-04)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Tiefbauamtes (66/6)vom 20.10.2004 zur Kenntnis:

Mit Datum vom 23.05.2002 ist vom Rat beschlossen worden, Erleichterungen für den Radverkehr vorzunehmen. In diesem Rahmen sollen auch Einbahnstraßen für Radfahrer in Gegenrichtung geöffnet werden. Hierfür wird durch die Verwaltung im Einzelfall geprüft, ob aus verkehrsrechtlicher Sicht eine Öffnung in Frage kommt.
Der Freischöffenweg ist zwischen Grävingholzstraße und Zacharias-Löbbecke-Straße Einbahnstraße in Richtung Nordost. Dieser Abschnitt soll nach abgeschlossener Prüfung für den Radverkehr geöffnet werden.
Um die Öffnung der vorgenannten Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung erkennbar zu machen, werden folgende Maßnahmen ergriffen:

- Die Verkehrszeichen „Einbahnstraße“ erhalten die Zusatzzeichen „Radfahrer im
Gegenverkehr“ (Fahrradsymbol mit gegengerichteten Pfeilen).

- Das Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ erhält das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“.

- In den Einmündungsbereichen Grävingholzstraße und zur Zacharias-Löbbecke-Str. werden
durch Markierungen die Fahrbeziehungen verdeutlicht.

- durch Beschilderung wird die Vorfahrtberechtigung der Grävingholzstraße angezeigt.

- An die Anlieger werden Informationszettel verteilt.

- Die Öffnung der Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung wird der örtlichen
Presse mitgeteilt.

zu TOP 12.3
Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg
Beantwortung einer Anfrage (66) (Drucksache Nr.: 00111-04-E1)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Mitteilung des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 09.11.2004 zur Kenntnis:
Im Verwaltungshaushalt 2004, Bereich Tiefbau, stehen der BV Eigenmittel in Höhe von 77.200,- € davon 95 % = 73.340,- € zur Verfügung. Die beschlossene Maßnahme „Schwarzenbergstraße“ ist mit 44.500,- € gebunden und in der Bauausführung. Verbliebene Restmittel wurden zu Gunsten der Graf-Konrad-Grundschule verlagert. Eine Erneuerung der Fahrbahndecke Gretelweg, von Alter Heideweg bis Wassermannweg, ist somit z.Z. nicht gegeben. Der weitere Abschnitt, von Sterntalerweg bis Ende, wird in 2005 im Rahmen von Kanalbauarbeiten, erneuert.

zu TOP 12.4
Verwendung von Restmitteln der Finanzposition 2100 9603 0005
-Neugestaltung Schulhof Grundschule Brechten-
Stellungnahme nach § 14 GeschO (67) (Drucksache Nr.: 00489-04)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Mitteilung der Verwaltung zur Beschlussfassung vor:

In verschiedenen Grünanlagen des Stadtbezirks Eving sollen Informationstafeln aufgestellt werden.
Der Kostenaufwand beträgt rund 3.470,- €. Die Maßnahme kann aus Restmitteln der Baumaßnahme – Neugestaltung Schulhof Grundschule Brechten – finanziert werden.

Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:

Die noch vorhandenen Restmittel der Baumaßnahme – Neugestaltung Schulhof Grundstück Brechten – sollen für eine Anschubfinanzierung für die Ausstattung des Spielplatzes des städtischen Kindergartens in Brechten an der Evinger Straße 600 verwendet werden.

Begründung:
Obwohl auch die Notwendigkeit der Installierung von Informationstafeln gesehen wird, sollen die noch zur Verfügung stehenden Mittel in Brechten verwendet werden, da sie ursprünglich auch für eine Maßnahme in diesem Ortsteil veranschlagt waren.

zu TOP 12.5
Kanalerneuerungen im Rahmen des Ausbaus der A 2
Mitteilung Geschäftsführung (Drucksache Nr.: 07378-04-E1)

Der Bezirksvertretung Eving liegt folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes vom 22.11.2004 zur Kenntnisnahme vor:

Die voraussichtlich in 2005 benötigten 390.000,-- € sind im Hpl.-Entwurf 2005 nicht vorgesehen. Bei der Korrektur des Entwurf 2005 werden wir diesen Betrag veranschlagen. Die zusätzliche Mittelbereitstellung wird im Rahmen des Budgets des StA 66 kompensiert. Auf die Mittel der Bezirksvertretungen hat diese Kostendeckung keine Auswirkungen. Die bezirkseigenen Mittel stehen natürlich uneingeschränkt (vorbehaltlich irgendwelcher Kürzungen durch StA 20) in der veranschlagten Höhe zur Verfügung.
----------------------------
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Stellungnahme grundsätzlich zur Kenntnis möchte aber geklärt wissen, welche Auswirkungen die zusätzliche Mittelbereitstellung für andere geplante Kanalbaumaßnahmen in den kommenden Jahren im Stadtbezirk Eving hat und ob hier Einschränkungen zu erwarten sind.

zu TOP 12.6
Erneuerung der Fahrbahndecke Pottgießerstraße bis Seilerstraße bzw. von Seilerstraße bis Lütge-Heide-Straße
Beantwortung einer Anfrage (66)
(Drucksache Nr.: 00112-04-E2)

Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Tiefbauamtes (66/7-N) vom 16.11.2004 zur Kenntnis:

Der Abschnitt Pottgießerstraße / Seilerstraße ist mit Eigenmitteln der Bezirksvertretung Eving auftragsgemäß vergeben und kommt, offene Witterung vorausgesetzt, im ersten Quartal 2005 zur Ausführung. Vorab werden ab ca. der 49. KW 2004, Versorgungsleitungen durch die DEW umgelegt. Von den beschlossenen 90.000,00 € für den weiteren Abschnitt, Seilerstraße / Lütge-Heide-Straße, wurden 40.800,00 € in den Bereich Hochbau verlagert. Diesbezüglich kann eine Ausschreibung seitens des Tiefbauamtes erst im nächsten Jahr erfolgen. Die Übertragung der Restmittel in das Jahr 2005, in Höhe von 49.200,00 €, wird bei StA 20 beantragt.

zu TOP 12.7
Möblierung Spielplatz Schiffhorst, Dortmund-Brechten
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung am 20.07.2004
Kenntnisnahme (Drucksache Nr.: 07120-04-E1)
Die Bezirksvertretung Eving nimmt die folgende Stellungnahme des Jugendamtes vom 09.11.2004 Kenntnis:

Das Jugendamt teilt mit, dass zur nächsten Spielsaison 2005 zusätzliche Bänke eingebaut werden. Aus Spendenmitteln der Sparkasse Dortmund wird in Kürze ein Sandspielgerät für den Kleinkinderbereich angeschafft.
13. Anfragen
zu TOP 13.1
Erstellung eines Spielplatzes im Wohnpark Grävingholz (EV 129)
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00304-04)
Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft, wann mit der Erstellung des o.g. Spielplatzes zu rechnen ist

zu TOP 13.2
Nutzung des Geländes der ehemaligen Gießerei Daume
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00305-04)
Die SPD-Fraktion bittet um Auskunft, wie zur Zeit das Gelände der ehemaligen Gießerei Daume Lindenhorster Straße genutzt wird und was in Zukunft mit dem Gelände geschehen soll.

zu TOP 13.3
Errichtung einer Fußgängersignalanlage im Bereich des Seniorenheims, Deutsche Straße, westlich Amtsstraße
Anfrage zur TO (SPD-Fraktion) (Drucksache Nr.: 00581-04)

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Eving hatte mit Antrag zur Sitzung am 14.02.2001 die Errichtung einer Fußgängersignalanlage beantragt. Mit Schreiben vom 24.11.2003 teilte der zuständige Stadtrat Herr Fehlemann mit, dass er am 21.11.2003 eine Fußgängersignalanlage angeordnet hat und mit der Realisierung der Maßnahme –vorbehaltlich der haushaltstechnischen Voraussetzungen- im II. Quartal 2004 zu rechnen ist. Die Bezirksvertretung Eving bittet die Verwaltung daher mitzuteilen, welche Hinderungsgründe zur Realisierung der Maßnahme bestehen.

zu TOP 13.4
Förderantrag der Stadt Dortmund beim MSWKS zu dem Projekt „Leerstandsmanagement
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00594-04)

Die Bezirksvertretung Eving hat in ihrer Sitzung am 12.11.2003 die Vorlage der Verwaltung zur beabsichtigten Antragstellung „Leerstandsmanagement“ beschlossen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung um einen schriftlichen Bericht zum Sachstand.

Begründung:
Bürginitiative sehen in dem o.g. Antrag eine Chance für den Stadtbezirk Eving, die Leerstandsproblematik konzeptionell anzugehen und positiv zu beeinflussen.

zu TOP 13.5
Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11- 21 in Lindenhorst
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00595-04)

Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen fordern erneut eine Stellungnahme der Verwaltung zu dem Neubau des Mehrfamilienhauses Lüttgenberg 11 -21. Dabei sollen Antworten auf folgende Fragen gegeben werden:
§ Wie werden die Wohnungen zukünftig genutzt - als Eigentumswohnungen oder wie beim letzten Sachstand vorgesehen als Sozialwohnungen?
§ Wann werden diese Wohnungen nun endgültig bezogen?
§ Wenn Schwierigkeiten der Vermietung bzw. des Bezugs weiterhin vorhanden sind, welche Maßnahmen wird die Verwaltung einleiten?

Begründung:
Seit ca. 2 1/2 Jahren ist die Baumaßnahme abgeschlossen. Eine Vermietung ist seitdem jedoch noch nicht erfolgt. Dies ist weder im Sinne einer vernünftigen Wohnungspolitik noch stellt es für die Anwohner der Siedlung ein angenehmes Wohnumfeld dar. Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen sehen deshalb großen Handlungsbedarf auf die Bauträger mit allen Mitteln einzuwirken, um eine zukünftige Bauruine zu verhindern.

zu TOP 13.6
Abbau von Kindergartenplätzen
Anfrage zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00596-04)
Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zu dem Thema „Abbau von konfessionellen Kindergartenplätzen" im Stadtbezirk Eving. Die Fragen, die sich hier z.Z. aufdrängen sind:
§ Sieht die Verwaltung den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz in Eving gesichert, wenn kirchliche Einrichtungen Gruppen schließen?
§ Inwieweit ist die Verwaltung in der Lage Hilfestellung zu geben, wenn Kindergärten im Zuge des Abstoßens von Immobilien neue Räumlichkeiten benötigen?
§ Gibt es nach Einschätzung der Verwaltung die Möglichkeit diese Gruppe» in städtischen Einrichtungen abzufangen bzw. Gruppen neu einzugliedern?

Begründung:
Aufgrund ihrer schwierigen Finanzsituation will sich die evangelische Kirche von Kindergartengruppen/-einrichtungen trennen. In unserem Stadtbezirk ist davon bisher der Kindergarten der evangelischen Segensgemeinde betroffen, da hier das Lutherhaus veräußert werden soll.

zu TOP 13.7
Probleme durch Prostitution im Bereich der Ravensberger Straße und im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00592-04)
Die Bezirksverwaltung wird gebeten bei der Stadtverwaltung nachzufragen, wie schon im März 2004 von der Bürger Initiative „Nachbarschaftstreff östlich der Derner Straße" gefordert, wann bei dem von der Stadt geduldeten, größten Straßenstrich im Ruhrgebiet, in der Ravensburger Straße, Sichtschutz und WC-Anlagen bereitgestellt werden oder anderweitig Abhilfe zu schaffen.

Begründung:
Die Fraktion FDP-Bürgerliste stellt fest, dass das Vertreiben der Prostituierten von ihren
Anlaufplätzen wie z.B.: An der Westfalenburg, Böhmerwaldstraße, Eingänge Burgholzwäldchen, Parkplatz Nordfriedhof und des Gewerbegebietes in der Evinger-Mitte keine Lösung des Problems ist.
Die Bürger erwarten eine schnelle Abhilfe der unerträglichen Situation.

zu TOP 13.8
Zustand der Wälder im Stadtbezirk Eving
Anfrage zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste) (Drucksache Nr.: 00593-04)
Die Verwaltung der Stadt Dortmund (Umweltamt/Grünflächenamt) wird um Unterrichtung der Mitglieder der Bezirksvertretung hinsichtlich des derzeitigen Schadenbildes des Waldbestandes im Stadtbezirk Eving gebeten und ferner mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitssituation des Waldbestandes für das Jahr 2005 vorgesehen sind bzw. durchgeführt werden.

Begründung:
Im Stadtbezirk Eving befindet sich eine für den Stadtbezirk und die Stadt Dortmund
wichtiges, großes, zusammenhängendes Waldgebiet (Grävingholz) und weitere kleine Waldbestände. Diese dienen neben der Naherholung insbesondere auch der Versorgung der Bevölkerung mit Frischluft. Aufgrund von Veröffentlichungen in der Tagespresse (Waldschadensberichte) soll sich der Gesundheitszustand der deutschen Wälder im Jahre
2004 erheblich verschlechtert haben. Insbesondere Buchen und Eichen sind besonders betroffen. Die Waldbereiche im Stadtbezirk Eving als Mischwaldbestände mit entsprechenden
Anteil von Buchen und Eichen müssten damit ebenfalls von der negativen Entwicklung
betroffen sein.

zu TOP 14.
Terminplanung für die Sitzungen der Bezirksvertretung Eving im Jahr 2005

Die Bezirksvertretung Eving stimmt nachstehendem Terminplan für die Sitzungen im Jahre 2005 zu.
Sitzungs-
nummer:
Sitzungstag:
Einladung an die
Bezirksvertretung:
(§ 2 GeschO)
Annahmeschluss für
Anträge:
(§ 5 GeschO)
4
26.01.2005
14.01.2005
11.01.2005
Im Februar findet keine Sitzung statt



5
09.03.2005
25.02.2005
22.02.2005
6
13.04.2005
01.04.2005
29.03.2005
7
11.05.2005
29.04.2005
26.04.2005
8
08.06.2005
27.05.2005
24.05.2005
9
04.07.2005
22.06.2005
17.06.2005
Im August findet keine Sitzung statt



10
14.09.2005
02.09.2005
30.08.2005
11
19.10.2005
07.10.2005
04.10.2005
12
09.11.2005
28.10.2005
25.10.2005
13
14.12.2005
02.12.2005
29.11.2005


Hinweis der Geschäftsführung der Bezirksvertretung Eving:
Eine gesonderte Ausfertigung des Terminplanes ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt







Adden Flunkert Lindemann-Güthe
Bezirksvorsteher Mitunterz. Mitglied Schriftführerin