Niederschrift

über die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit


am 29.06.2010
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:50 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Michael Taranczewski (SPD)


Rm Helga Hilbert (B`90/Die Grünen)
Rm Sayize Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Benjamin Beckmann (B’90/Die Grünen)
Rm Emmanouil Daskalakis (CDU)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linke) i.V. für sB Helmut Eigen (Die Linke)
Rm Tim Frommeyer (CDU)
Rm Kathrin Grebe (CDU)
Rm Justine Grollmann (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD) i.V. für Rm Hans-Peter Hoffmann (SPD)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Edeltraud Kleinhans (SPD)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen)
sB Wolfgang Mertens (FDP/Bürgerliste)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i.V. für Rm Claudia Middendorf (CDU)
sB Kai Neuschäfer (SPD)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Renate Weyer (SPD)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Hakime Göleli (Integrationsrat)



3. Beratende Mitglieder:
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Friedrich-Wilhelm Herkelmann (SoVD)
Frank Neukirchen-Füsers (JobCenter ARGE)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Manfred von Kölln i.V. für Georg Rupa (Caritas-Verband)
Albert Schauerte (VdK)

4. Verwaltung:
Stadtdirektor Siegfried Pogadl
Dr. Annette Düsterhaus
Gerd Fritsch
Holger Keßling
Susanne Linnebach
Martina Raddatz-Nowack
Johannes Roeren
Jörg Süshardt
Manfred Stankewitz
Uta Wittig-Flick

5. Gäste:

Manfred Hoppe




Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 7. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit,
am 29.06.2010, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 11.05.2010

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 PCB im Hafenbereich
mündlicher Bericht

2.2 Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)
hierzu -> Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2010
(Drucksache Nr.: 01208-10)

2.3 Geschäftsordnung des Seniorenbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00316-10)
Die Vorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 11.05.10 zur Verfügung gestellt
hierzu -> Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2010
(Drucksache Nr.: 00316-10)

2.4 Abschluss eines Kooperationsvertrages über fünf Jahre zwischen der Stadt Dortmund und der JobCenterARGE über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00792-10)

2.5 Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01462-10)

3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

3.2 Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01032-10-E2)

4. Angelegenheiten des Sozialamtes

4.1 Fahrdienst für behinderte Menschen (BfD)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01388-10)

4.2 Einrichtung von Pflegestützpunkten in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01018-10-E1)

5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

5.1 Beteiligung des Gesundheitsamtes an dem überregionalen Netzwerk zur Reduktion Multiresistenter Erreger (MRE).
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01293-10)

6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

6.1 Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2010
(Drucksache Nr.: 00852-10)
Die Beschlussvorlage wurde Ihnen bereits für die Sitzung am 11.05.10 zur Verfügung gestellt

6.2 Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

7. Anträge / Anfragen

7.1 Zukunft des Gesundheitshauses
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01485-10)

7.2 Sexsteuer
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01486-10)

7.3 Auswirkungen der Sparbeschlüsse der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01487-10)

7.4 Auswirkungen der Schadstoffbelastung im Hafenumfeld durch die Fa. Envio
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01501-10)

7.5 Pflegeversorgung von Migranten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01518-10)

7.6 Versorgung schwerst suchtabhängiger Patienten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01020-10)

Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Taranczewski (SPD) - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Daskalakis (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

TOP 2.1 und TOP 7.4 werden im Zusammenhang behandelt. TOP 7.1 wird im nichtöffentlichen Teil der Sitzung beantwortet. Mit diesen Ergänzungen wird die Tagesordnung einstimmig festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 11.05.2010

Die Niederschrift über die 6 Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit am 11.05.2010 wird einstimmig genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
PCB im Hafenbereich - mündlicher Bericht
PCB-Belastungen im Hafengebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01561-10)
zu TOP 7.4
Auswirkungen der Schadstoffbelastung im Hafenumfeld durch die Fa. Envio
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01501-10)

TOP 2.1 und TOP 7.4 werden im Zusammenhang behandelt.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) verweist auf den umfassenden schriftlichen Bericht und die Tischvorlage zu den aktuellen Ereignissen. Auf Seite 2 dieser Tischvorlage findet man einen Überblick über die anonymisierten Untersuchungsergebnisse von 30 Beschäftigten der Fa. Envio, die ausschließlich in der unmittelbaren Produktion tätig waren. Erschreckenderweise sind alle 30 Ergebnisse in verschiedenen Kongeneren erhöht, die meisten sogar in mehreren Kongeneren, und einige so drastisch, dass innerhalb der Literaturrecherche in Deutschland und auch innerhalb Europas keine Vergleichswerte zu finden sind. Das wurde auch von wissenschaftlicher Seite bestätigt. Die Werte sind schockierend, und alle Experten sind sich einig, dass diese Belastungen bei ordnungsgemäßem Betrieb der Firma Envio nicht hätten entstehen können. Angegeben sind die sog. Referenzwerte, das ist ein statistisches Maß und nicht zu verwechseln mit den Grenzwerten, die sonst in der Medizin Verwendung finden. Referenzwerte geben an, wie belastet 95 % der Bevölkerung durchschnittlich sind, wobei die Werte für PCB in den letzten Jahren kontinuierlich gesunken sind, weil die Hintergrundbelastung der Bevölkerung seit dem PCB-Verbot zum Glück auch peu à peu geringer wird. Eine Aussagefähigkeit in Bezug auf eine gesundheitliche Belastung haben die vorgelegten Ergebnisse jedoch nicht, man kann also nicht sagen, jemand hat den Referenzwert überschritten, dann wird er automatisch krank. Das ist ganz wichtig zu wissen, gleichwohl ist es unbestritten, dass bei solchen Erhöhungen Risiken vorliegen. Ob ein Mensch allerdings krank wird oder nicht, ist nicht vorhersehbar, genauso wenig wie vorhersehbar ist, welche Krankheiten es sein könnten. Es gibt kein einheitliches Krankheitsbild, bekannt ist lediglich die Chlorakne bei einer akuten Vergiftung, ansonsten können durchaus verschiedenste Krebsarten auftreten, Störungen der Fruchtbarkeit, des Nervensystems und der gesamten Immunabwehr. Es ist also ein sehr heterogenes Bild und keine typische, einheitliche Berufskrankheit. Die Betroffenen sind im Moment sehr hilflos, sie sind wahrscheinlich auch wütend und fühlen sich zum Teil auch im Stich gelassen. Sie wird sich daher vehement dafür einsetzen, dass es regelmäßige Nachuntersuchungen gibt, die Betroffenen eine individuelle, kontinuierliche Beratung erfahren, weitere Untersuchungen stattfinden und z.B. auch Dioxine oder Furane kontrolliert werden. Das Gesundheitsamt hat Bürger sowie Beschäftigte der zwölf Unternehmen, die auf dem gleichen Gelände tätig sind wie Envio, untersucht. Die etwa 100 Ergebnisse dieser Untersuchungen liegen nächste Woche vor. Dann beginnt eine Expertenrunde damit, das zu bewerten. Das wird zwei, drei Tage in Anspruch nehmen und danach werden dann unverzüglich diejenigen informiert, die davon betroffen sind. Zeitgleich wird natürlich auch die Öffentlichkeit unterrichtet, denn es ist sehr wichtig, dass in diesem Fall wirklich alles offen gelegt und so transparent wie möglich bearbeitet wird. Am 12. Juli wird es im Depot an der Immermannstraße eine Bürgerversammlung geben. Leider werden zu diesem Zeitpunkt noch keine Untersuchungsergebnisse der allgemeinen Bürgerschaft vorliegen, sondern lediglich die der verschiedensten Gruppen von Mitarbeitern. Gleichwohl ist es ganz wichtig, sich im direkten Dialog mit den Bürgern auszutauschen.

Auf die Frage von Frau Grollmann (CDU), wie die Bürger bis jetzt reagiert haben, kann Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) nur zu denjenigen etwas sagen, die beim Gesundheitsamt anrufen. Die Reaktionen sind sehr unterschiedlich. Es gibt viele Bürger, die sich noch untersuchen lassen wollen, die allerdings vertröstet werden, weil die jetzt bei 500 Personen gezogenen Blutproben eine hinreichend große Anzahl darstellen, um zu schauen, wie die Belastungen sind. Und es bedarf weiterer Laborkapazitäten, um ggf. gezielte Nachuntersuchungen durchzuführen, weil die Labore lediglich 50 Untersuchungen pro Woche machen können. Das ist der Hauptknackpunkt, ansonsten kommen einzelne Beschäftigte von Envio, die früher dort angestellt waren, um zu fragen, wie sich untersuchen lassen können. Das wird auf jeden Fall für alle Mitarbeiter, die von 2005 bis heute bei Envio gearbeitet haben, noch geregelt, auch wenn sie schon ausgeschieden sind. Das gilt auch für Leiharbeiter und Subunternehmen.

Frau Altundal-Köse (B’90/Die Grünen) interessiert, ob die Betroffenen damit rechnen müssen, an Krebs zu erkranken, bzw. ob sie irgendwelche Ausgleichszahlungen bekommen.

Darauf entgegnet Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes), dass diese Menschen durch PCB erheblich mehr belastet sind als alle anderen, und zwar mit Sicherheit durch ihre berufliche Situation. D.h. aber nicht automatisch, dass sie auch krank werden müssen. Da sie enorme Risikofaktoren aufweisen, befinden sie sich natürlich im Moment in einer äußerst ungewissen Situation. Deshalb ist es wichtig, dass man mit diesen Menschen spricht und ihnen eine individuelle Beratung anbietet. Dabei muss auch klar sein, dass die Betroffenen im Sinne von Früherkennung regelmäßig untersucht werden. Sofern Krankheiten auftreten, die mit großer Wahrscheinlichkeit auf das PCB zurückzuführen sind, tritt die Berufsgenossenschaft ein. Im Moment wird noch zwischen Berufsgenossenschaft, dem staatlichen Umweltamt und der Bezirksregierung über die genaue Vernetzung verhandelt. Das ist im Prinzip gut geregelt, gleichwohl sind die Krankheiten, die möglicherweise auftreten könnten, keine typische Folge von PCB. Von daher muss das wirklich sehr sauber geklärt werden, damit den Menschen kein Nachteil entsteht.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) befürchtet, dass diese emotionale Betroffenheit nicht mehr existiert, wenn es so weit kommt, dass die Menschen erkranken, und jeder einzelne von ihnen wird dann beweisen müssen, woher seine Erkrankung kommt.

Frau Thiel (SPD) möchte wissen, wie viele Bürger und Bürgerinnen aus dem Umfeld sich beim Gesundheitsamt gemeldet haben, und bezüglich der maximal 50 Proben in der Woche, die ein Labor bearbeiten kann, interessiert sie, ob es nur wenige Labore gibt, die dieses Verfahren durchführen können und wie das Gesundheitsamt damit umgeht.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) verdeutlicht, dass das Gesundheitsamt für gezielte Nachuntersuchungen im Moment in der Tat mit einem zweiten Labor in Verhandlungen steht, weil noch Untersuchungskapazitäten gebraucht werden. Es ist dabei sehr wichtig, dass beide Labore haargenau gleich arbeiten, an gleichen Ringversuchen teilnehmen und den gleichen wissenschaftlichen Standard haben. Das ist gelungen. Es wurden bereits 150 Menschen aus der Bürgerschaft untersucht, insbesondere Kleingärtner, aber auch Menschen, die in der Nähe des Hafens wohnen. Sie geht davon aus, dass aus dieser Probe der 150 Bürger hinreichend viele Schlüsse gezogen werden können, wie hoch die Belastung ist bzw. welche weiteren Untersuchungen sich anschließen müssen.

Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) fragt, ob auch Firmen kontrolliert worden sind, die sich nicht auf dem Envio-Gelände befinden, sondern in der Nachbarschaft. Er möchte zudem wissen, was aus den Mitarbeitern wird, die z.B. vor einem Jahr ihren Arbeitsplatz gewechselt haben. Und schließlich erkundigt er sich nach dem Radius der Gefährlichkeit, wie sich das PCB windabhängig verteilt hat.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) bestätigt, dass bei allen möglichen Schrottverwertern im Umfeld Staubfegeproben genommen worden sind, man ist bei dreien fündig geworden, hat dann aber rückvollziehen können, dass diese Bleche von Envio angenommen und in deren Auftrag verschreddert haben. Von Envio hatte man allerdings bestätigt, dass diese Bleche PCB-frei waren. Auch dort werden Mitarbeiter untersucht und sind große Dekontaminationsmaßnahmen der Flächen angeordnet. Bei den umliegenden Firmen wurden auch schon Proben von ehemaligen Mitarbeitern genommen, die in den letzten 2 Jahren dort beschäftigt waren. Unter Berücksichtigung dieser Befunde wird man sehen, ob die Untersuchungen ggf. auszuweiten sind. Das Wesen wissenschaftlicher Arbeit besteht darin, zunächst Stichproben zu nehmen, und wenn man feststellt, dass etwas im Argen ist, geht man weiter in die Tiefe. Bezüglich des Radius der Streuung ist zu sagen, dass die Untersuchungen im Grunde ja umgekehrt angefangen haben. Es hat sich zuerst gezeigt, dass Messstationen des LANUV im Bereich der Nordstadt leicht erhöhte Werte an PCB auswiesen. Dann hat man die Schlaufe immer enger gezogen und zum Schluss dann nach zwei Jahren festgestellt, dass es die Firma Envio ist, von der die Gefährdung ausgeht. Man kann dabei aber durchaus sehen, dass doch eine ganz erhebliche Verdünnung der Belastung stattgefunden hat. Sie wird jetzt vorschlagen, dass in den Firmengeländen um Envio herum weitere Staubproben genommen werden, um zu sehen, wie dort die Belastungen sind. Feststeht aber, dass die Belastungen doch rapide, je nach Ausbreitung und je nach Entfernung zu Envio erheblich nachlassen.

Frau Kleinhans (SPD) bittet um Details zum Beratungsangebot bzw. Untersuchungsspektrum der Betriebsärztin, worauf Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) erläutert, dass die Firma Envio einen Vertrag mit einem Betriebsarztzentrum hatte, in dem mehrere Betriebsärztinnen tätig sind. Diese hatten zwar ein vertragliches Verhältnis, waren aber nicht direkt bei Envio angestellt. Die Betriebsärztin hat die Beschäftigten regelmäßig untersucht, allerdings nicht auf PCB. Es sind ihr regelmäßig Befunde von Luftmessungen vorgelegt worden, und die, die bei Envio durchgeführt worden sein sollen, haben immer unauffällige Befunde ergeben. Deswegen hat sie sich nicht veranlasst gefühlt, Blutwerte auf PCB abzunehmen.

Da diese Kontaminationen nicht erst seit gestern bestehen, sondern ein paar Monate oder Jahre zurückliegen, interessiert Herrn Daskalakis (CDU), ob irgendwelche Mitarbeiter der Firma untersucht wurden, die im Vorfeld Beschwerden angegeben haben, die man auf eine PCB-Belastung zurückführen könnte.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) zeigt auf, dass die Untersuchungen bei den Mitarbeitern von Envio nicht vom Gesundheitsamt, sondern von der Betriebsärztin und dem Gewerbearzt vom LIGA durchgeführt wurden, das ist in Deutschland so geregelt. Wenn ein Schaden festgestellt wird, wird der direkt der Berufsgenossenschaft gemeldet. Ihr ist bisher nicht bekannt, dass typische Beschwerden festgestellt wurden, aber die Einzelberatungen und -untersuchungen laufen noch.

Herr Bartsch (CDU) vertritt die Auffassung, dass eine solche Gefahrgutbearbeitung eigentlich schon im Vorfeld dazu verpflichten sollte, diese Leute permanent zu untersuchen, ob auch alles in Ordnung ist, ansonsten können kriminelle Machenschaften ausgeübt werden, die erst dann bekannt werden, wenn es zu spät ist.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) legt dar, dass das Arbeiten und Entsorgen von PCB und kontaminierten Gegenständen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtig ist. Die zuständige Behörde ist die Bezirksregierung Arnsberg, die auch die Aufgabe hat, solche Betriebe zu kontrollieren. Allerdings müssen nach deutschem Recht die Kontrollen angemeldet werden. Und bei den angemeldeten Kontrollen ist jedes Mal ein sauberer Betrieb mit geregelten Betriebsabläufen demonstriert worden, so dass auch für die Aufsichtsbehörde keine Zweifel bestanden, dass das den Tatsachen entsprach.

Wegen der vielen Menschen mit Migrationshintergrund in der Nordstadt fragt Frau Göleli (Integrationsrat), ob angedacht wurde, für die Betroffenen eine Beratung in den erforderlichen Sprachen zur Verfügung zu stellen, worauf Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) versichert, dass das bei den individuellen Beratungen geschehen kann, sofern das gewünscht wird.

Auch Frau Grollmann (CDU) spricht sich dafür aus, die Betroffenen nicht „im Regen stehen zu lassen“, sondern ihnen nicht nur jetzt, sondern auch später Hilfe anzubieten, wenn die erste Betroffenheitswelle abgeklungen ist.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) bezweifelt, dass die Berufsgenossenschaft regelmäßige Untersuchungen bei den Betroffenen zur Verlaufskontrolle im Sinne der Vorsorge bezahlt, weil diese Art von Erkrankungen nicht in deren Katalog steht. Die Frage ist, wie die Untersuchungen dann finanziert werden sollen. Zudem hält er es für sinnvoll, mit einer Universität oder mit dem Arbeitsschutz zusammen eine Art Register für die Betroffenen aufzubauen, um den Verlauf über 20 oder 30 Jahre zu dokumentieren. Grundsätzlich möchte er auch noch einmal zum Ausdruck bringen, dass ihn das Verhalten dieser Firma sehr wütend und betroffen macht, weil wissentlich mit der Gesundheit ihrer Mitarbeiter gespielt wurde.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) teilt diese Sorgen durchaus, aber die Berufsgenossenschaft ist in die Gespräche einbezogen, auch der Arbeitsschutz und alle Institutionen und Behörden, die etwas damit zu tun haben könnten. Wenn es um Geld geht, hört natürlich die Freundschaft auf, gleichwohl gibt es inhaltlich einen Konsens, die Betroffenen nicht allein zu lassen. Wie das letztendlich finanziell ausgeht, kann sie noch nicht sagen, aber es laufen bereits Verhandlungen.

Herr Bartsch (CDU) fände es gut, wenn man Mitarbeiter solcher Firmen, ähnlich wie im Sport, nach einem Zufallsverfahren untersucht.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) würde es noch mehr begrüßen, wenn es möglich wäre, Betriebe auch ohne großen Anfangsverdacht unangemeldet zu begehen. Bisher gilt die Devise „Privat vor Staat“, d.h. wenn es Eigenkontrollen gibt, braucht der Staat nichts zu tun. Das muss man in diesem Zusammenhang in der Tat noch einmal reflektieren, wenngleich sicherlich die allermeisten Betriebe und Firmen integer sind. Eine Blutuntersuchung ist genehmigungspflichtig, die Arbeitnehmer haben keine Mitwirkungspflicht, und es gibt keine Rechtsgrundlage, wonach man bei einer Stichprobe bei Beschäftigten Blut entnehmen darf.

Nach Auffassung von Herrn Gora (Arbeiterwohlfahrt) wird es letztendlich darauf hinauslaufen, dass ein möglicherweise Betroffener privatrechtlich durchsetzen muss, dass er durch das PCB geschädigt wurde, was aus dieser Firma kommt. Die Stadt wird nicht in der Lage sein, Rechtsbeistand zu organisieren, sie kann aber dafür sorgen, dass das Material und die Untersuchungsergebnisse so dokumentiert werden und zur Verfügung stehen, dass es für die Betroffenen keine Nachweisschwierigkeiten gibt. Das wäre ein Mindestmaß an Unterstützung und moralischer Hilfe, und dahingehend sollte sich auch dieser Ausschuss positionieren.

Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) ist über die Art der Kontrollen wirklich erschüttert und hält es für vorsätzliche Körperverletzung, was da geschehen ist. In der Sitzung der Bürgerinitiative in der Hafenwiese wurde seinerzeit noch alles heruntergespielt und gar nicht richtig auf die Leute reagiert, die damals schon sehr wütend waren. Schließlich möchte er wissen, wer ehemalige Mitarbeiter untersucht.

Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) räumt ein, dass das Problem in der Tat ist, dass man Menschen immer nur vor den Kopf gucken kann. Wer mit genügend krimineller Energie arbeitet, ist mit behördlicher Kontrolle nur sehr schwer dingfest zu machen. Das muss man als Erkenntnis aus dieser Geschichte mitnehmen. Sie ist natürlich auch empört, gleichwohl hat auch Kontrolle ganz bestimmt Grenzen, selbst unangekündigte. Aber über unangekündigte Kontrollen muss man ganz sicher nachdenken. Die Bezirksregierung Arnsberg geht dem jetzt aktiv nach, dass Ehemalige und Leiharbeiter, insbesondere bei der Firma Envio, zur Untersuchung kommen sollen. Das Gesundheitsamt kümmert sich um die Mitarbeiter der übrigen Betriebe, sofern dort Belastungen festgestellt werden.

Auf die Frage von Frau Hilbert (B’90/Die Grünen), in welcher Art und Weise sich die Firma Envio beteiligt, macht Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) deutlich, dass die Firma Envio nur ein einziges Mal mit am Tisch saß. Den Medien hat man entnehmen können, dass sie selbst bei der Mitarbeiterversammlung, bei der den Mitarbeitern die Werte übergeben werden sollten, nicht teilnehmen durfte. Das kennzeichnet ihres Erachtens die Zusammenarbeit und ist für sie auch ein klares Signal.

Im Hinblick auf einen oder mehrere Betriebe in Dortmund, die ihre Geschäfte ähnlich führen könnten wie Envio, hält es Herr Hoffmann (CDU) für die Zukunft für unumgänglich, die Vorgehensweise ab dem Zeitpunkt zu ändern, wenn ein möglicher Verdacht besteht, worauf Frau Dr. Düsterhaus (Leiterin des Gesundheitsamtes) informiert, dass es in Dortmund keine weitere Firma gibt, die eine Lizenz hat, PCB zu entsorgen. Der Oberbürgermeister hat aber festgestellt, dass die Stadt, obwohl originär nicht zuständig, erfassen will, in welchen Firmen mit Gefahrstoffen der besonderen Art umgegangen wird, um da besonders sensibel reagieren zu können. Die Aufsichtsbehörde ist aber die Bezirksregierung, und die kann und darf nicht aus der Verantwortung gelassen werden.

Die Bitte um Stellungnahme ist durch die Vorlage hinreichend beantwortet worden.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Sachstandsbericht „PCB-Belastungen im Hafengebiet“ zur Kenntnis. Die als Tischvorlage verteilten Ergebnisse der Blutuntersuchungen werden als elektronische Anlage 1 der Niederschrift beigefügt.

zu TOP 2.2
Entscheidung über den Haushaltsbegleitbeschluss/Verhinderung der Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01208-10)
Empfehlung: Behindertenpolitisches Netzwerk aus der öffentlichen Sitzung vom 08.06.2010
(Drucksache Nr.: 01208-10)

Aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk liegt folgender Antrag vor:
Die Erhöhung des Eigenanteils für die Nutzung des Behindertenfahrdiensts ist einkommensabhängig zu gestalten.

Herr Pogadl (Sozialdezernent) bittet um eine Korrektur des Inkrafttretens, das Datum 1.7.2010 muss geändert werden in „mit Rechtskraft des Haushaltsplanes“.

Für Herrn Rettstadt (FDP/Bürgerliste) ist die Erhöhung, die stattfinden soll, durchaus moderat und tragbar im Sinne der Gesamtkonsolidierung des Haushalts. Insofern wird seine Fraktion das auch unterstützen.

Auch Frau Weyer (SPD) empfindet das so und wird der Vorlage zustimmen. Die Politik ist leider in der misslichen Situation, freiwillige Leistungen zusammenschieben zu müssen, und alles steht auf dem Prüfstand. In diesem Fall darf man aber nicht vergessen, dass 26 Fahrten im Jahr frei sind. Nur wenn ein Mehrbedarf besteht, muss gezahlt werden.

Frau Dr. Tautorat (Die Linke) wird dem nicht zustimmen. Sie hat zwar Verständnis, dass sich alle Gesellschaftsgruppen an Konsolidierungsmaßnahmen beteiligen sollen, aber behinderte Menschen sollten davon ausgenommen sein, zumal man bei der Höhe der erwarteten Mehreinnahmen in diesem Fall auch von Peanuts sprechen könnte.

Herr Mertens (FDP/Bürgerliste) hält die Fahrpreisanhebung für zumutbar.

Generell ist auch Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) damit einverstanden. Zur Haushaltssicherung und Konsolidierung ist aber festzustellen, dass 99% des Sozialetats gesetzlichen Aufgaben unterliegen und nur ein ganz kleiner Bereich von etwa 3 Mio. Euro für freiwillige Leistungen zur Verfügung steht. Und weil in der Bundesrepublik das Sozialstaatsprinzip gilt, sollte man jetzt nicht aus lauter Angst anfangen, überall zu sparen. Jeder Politiker weiß doch, dass es durchaus auch andere Ansatzmöglichkeiten gäbe, um etwas zu ändern, und viele Dinge, die für Minderheiten gemacht wurden, waren nicht nur absolut notwendig, sondern tragen auch zum Standard der Gesellschaft bei.

Frau Grollmann (CDU) lehnt den Antrag des BPN ab, weil sie der Meinung ist, dass aufgrund der aktuellen Haushaltssituation wirklich alle einen Beitrag leisten sollen. Sie ist darüber hinaus dagegen, Minderheiten ständig eine Sonderbehandlung zukommen zu lassen. Es sind Menschen wie „du und ich“, und daher sollten, immer auf Augenhöhe, alle gemeinsam anpacken, dass diese Stadt weiter vorankommt.

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) informiert, dass das Behindertenpolitische Netzwerk grundsätzlich akzeptiert, dass auch da ein finanzieller Beitrag geleistet werden muss, dem Netzwerk schwebt aber vor, eine einkommensabhängige Staffelung vorzunehmen. Herr Beckmann
hält es auch für richtig, dass ein gewisser Beitrag von den Nutzerinnen und Nutzern des Fahrdienstes geleistet wird, und daher sieht er den ersten Erhöhungsschritt um 30 Cent unkritisch. Er versteht aber nicht, warum in den Jahren 2012 und 2013 weitere Erhöhungsschritte erfolgen sollen. Wenn es hier um Gleichbehandlung geht, erscheint ihm ein Vergleich mit den Wohlfahrtsverbänden angebracht, bei denen die Zuwendungen einmalig um 8% reduziert wurden. Da es relativ willkürlich erscheint, warum die nächsten Schritte erfolgen sollen, und da es auch im Behindertenpolitischen Netzwerk keine valide Aussage dazu gab, warum das so sein muss, geht seine Fraktion den ersten Schritt mit und den Rest nicht.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) konstatiert, dass in Deutschland bzw. Dortmund niemand verhungern muss, jeder hat ein Dach über dem Kopf, und meistens stehen auch ein Fernseher, Telefon und Handy zur Verfügung, selbst wenn man auf Transferleistungen angewiesen ist. So wie das eben beschrieben wurde, ist es nicht. Die Probleme liegen strukturell in der Finanzierung der Kommunen, da sind Land und Bund in der Verantwortung. Im Augenblick geht es darum, nicht in die Haushaltssicherung zu kommen. Und selbst wenn die Stadt es schafft, diese 40 Mio. zu sparen, werden immer noch über 90 Mio. mehr ausgegeben als eigentlich da sind. Es ist kein Geld da, und deshalb muss überall gespart werden. Er ist bei den weiteren Haushaltsberatungen gespannt, wo die einzelnen Fraktionen dann bereit sind oder nicht, bestimmte Einschnitte mitzutragen.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) führt aus, dass es seit mehreren Jahrzehnten generell eine einkommensabhängige Regelung gibt. Bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres fahren die Kundinnen und Kunden des Behindertenfahrdienstes ohne jegliche Beschränkung und ohne jeglichen Eigenanteil und ab dem 28. Lebensjahr gibt es für Empfänger von Transferleistungen 60 Freifahrten. Menschen, die nicht darauf angewiesen sind, müssen diesen Zusatzbeitrag zahlen, wenn sie neue Fahrkontingente erwerben möchten. Die gleichen Preise gelten auch für auswärtige Besucher, die im Rollstuhl sitzen. In diesem sehr schmalen Segment und dem sehr kleinen Kundenteil eine zusätzliche Einkommensprüfung einzuführen, ist nicht realistisch, weil der Personalaufwand in keinem wirtschaftlichen Verhältnis zu dem erzielten Ergebnis stünde.

Herr Herkelmann (SoVD) zieht den Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes zurück.

Bei 8 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 10 Enthaltungen empfiehlt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Erhöhung der Eigenbeteiligungen von Nutzern/Innen des Behindertenfahrdienstes ab dem 01.07. 2010 mit Rechtskraft des Haushaltsplanes in folgender Höhe:

2010/2011 von 3,70 € auf 4,00 € je Fahrt (Preisanhebung um 8 %)

2012 von 4,00 € auf 4,20 € je Fahrt (Preisanhebung um 5 %)

2013 von 4,20 € auf 4,25 € je Fahrt (Preisanhebung um ca. 1,5 %)


Die Erhöhung des Eigenanteils greift erst nach Ausschöpfung eines nach Bedürftigkeit gestaffelten Freifahrtenkontingentes für Transferleistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) oder vergleichbar niedrigem Einkommen. Werden über das Kontingent hinaus weitere Fahrten gebucht, sind diese kostenpflichtig.
Pro Fahrt sind aktuell 3,70 € zu entrichten.


Der Rat der Stadt Dortmund beschließt ferner zum gleichen Zeitpunkt die Erhöhung der Kostenbeiträge für Veranstaltungen der Begegnungsstätten für Seniorinnen und Senioren bzw. die Erhöhung der Miet- und Nutzungsentgelte für die städtischen Einrichtungen.

Die prozentualen Erhöhungswerte von 8% für die Jahre 2010/11, von 5% für das Jahr 2012 und nachfolgend zu jeweils 1,5% werden auf die unterschiedlichen Kostenbeiträge der Veranstaltungen in den Begegnungsstätten angewandt


zu TOP 2.3
Geschäftsordnung des Seniorenbeirates
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00316-10)
Empfehlung: Seniorenbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 10.06.2010
(Drucksache Nr.: 00316-10)

Aus dem Seniorenbeirat liegt folgende Empfehlung vor:
Nach eingehender Beratung der Geschäftsordnung macht der Seniorenbeirat einstimmig folgende Änderungsvorschläge:
Vorwort
Aufgrund des § 36 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen vom 19.06.2008 hat der Rat am
_____________ folgende Geschäftsordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund vom beschlossen:

§ 2 Einladungsfrist
(1) Die Einladung muss den Seniorenbeiratsmitgliedern mindestens acht volle Tage vor dem Sitzungstag zugehen.

§ 4 Anfragen
Anfragen von Mitgliedern des Beirates an die Verwaltung der Stadt in allen seniorenpolitisch relevanten Angelegenheiten sind der Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Zwischen dem Eingang der Anfrage und dem Sitzungstag müssen mindestens 14 volle Tage liegen.

§ 7 Teilnahmepflicht
Die Mitglieder des Seniorenbeirates sind verpflichtet, an den Sitzungen des Beirates teilzunehmen und sich in die Anwesenheitsliste einzutragen.

§ 9 Vorsitz
(1) Der Seniorenbeirat wählt für die Dauer seiner Wahlperiode aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/Vorsitzenden und zwei Vertreterinnen/Vertreter in getrennten Wahlgängen.

§ 15 Verweisung an einen Arbeitskreis des Beirates
(1) Der Seniorenbeirat kann auf Antrag die Beratung über einen Tagesordnungspunkt an einen seiner Arbeitskreise (§ 21) verweisen.
(2) Die an einen Arbeitskreis verwiesenen Angelegenheiten sind von diesem bis zur nächsten Sitzung des Seniorenbeirates zu behandeln. Ist dies nicht möglich, so ist in der folgenden Sitzung ein Zwischenbericht zu erstatten.

§ 19 Niederschriften
(1) Über die öffentlichen Sitzungen des Seniorenbeirates ist durch die Geschäftsstelle des Seniorenbeirates oder einer von der Verwaltung benannten Vertretung eine Niederschrift zu fertigen.

§ 20 Sachkundige Einwohner/innen
Der Seniorenbeirat wählt aus seiner Mitte sachkundige Einwohnerinnen/Einwohner für alle Ausschüsse des Rates, für die es rechtlich möglich ist, und schlägt diese dem Rat für seine Ausschüsse vor. Darüber hinaus ist der Seniorenbeirat stimmberechtigt im Behindertenpolitischen Netzwerk und beratend im Integrationsrat tätig.

Unter Einbeziehung der vorstehenden Ergänzungen/Änderungen empfiehlt der Seniorenbeirat dem Rat einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Seniorenbeirates. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21.04.1994 und die Leitlinien für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1990.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich einstimmig dieser Empfehlung an und empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Einbeziehung der Ergänzungen/Änderungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage beigefügte Geschäftsordnung des Seniorenbeirates. Sie ersetzt die Geschäftsordnung vom 21.04.1994 und die Leitlinien für den Seniorenbeirat der Stadt Dortmund aus dem Jahr 1990.
zu TOP 2.4
Abschluss eines Kooperationsvertrages über fünf Jahre zwischen der Stadt Dortmund und der JobCenterARGE über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00792-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Sozialverwaltung, einen Kooperationsvertrag mit der JobCenterARGE Dortmund über die Durchführung von Arbeitsgelegenheiten im Konzern Stadt Dortmund für den Zeitraum 2011 bis 2015 zu schließen.

zu TOP 2.5
Zuwendungsfinanzierte Arbeitsfelder der Verbände der Freien Wohlfahrtspflege;
Verträge mit den Verbänden der Freien Wohlfahrtspflege
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01462-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt die Vertragsgestaltung mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege nach Maßgabe des Ratsbeschlusses vom 26.11. 2009 auf der Grundlage des Rahmenvertrages über die Zuwendungsfinanzierung und die darauf basierende Mittelverteilung zur Kenntnis.









3. Angelegenheiten der JobCenterARGE

zu TOP 3.2
Aufgabenwahrnehmung im Jobcenter Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01032-10-E2)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.


4. Angelegenheiten des Sozialamtes

zu TOP 4.1
Fahrdienst für behinderte Menschen (BfD)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01388-10)

Herr Beckmann (B’90/Die Grünen) dankt für den umfänglichen Bericht. Seine Fraktion möchte auch in Zukunft ihr Augenmerk auf die Weiterentwicklung des Fahrdienstes legen, u.a. geht es darum, ob die Nutzerinnen und Nutzer das Angebot weiterhin wie bisher wahrnehmen oder ob die vorgenommenen Einsparungen oder die Entgelterhöhung möglicherweise zu einer Abnahme der Nutzung führen. Deshalb wäre ihm wegen der besseren Vergleichbarkeit sehr daran gelegen, dass die jetzige Systematik beibehalten wird.

Herr Hoffmann (CDU) ist über die Aussage in der Vorlage irritiert, dass sich der Behindertenfahrdienst als Produkt verschiedener freiwilliger und pflichtiger Aufgaben darstellt. Er bittet um Aufklärung.

Herr Süshardt (stellv. Leiter des Sozialamtes) bittet zur Berichtssystematik um Verständnis, dass es aufgrund des immensen Aufwands nicht möglich ist, das jedes Jahr in der Form vorzulegen. Deshalb wurde zum Schluss des Berichtes vorgeschlagen, dass sich die Verwaltung nur dann situations- und anlassentsprechend meldet, wenn es Veränderungen gibt. Zudem ist es in der Tat so, dass der Fahrdienst viele pflichtige, aber auch freiwillige Teile hat. Die Dienstleistung, zu der die Verwaltung verpflichtet ist, nämlich für wirtschaftlich bedürftige Menschen Mobilität herzustellen, ist eine Pflichtleistung, auch in Kooperation mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe. Die Verwaltung bedient sich des Fahrdienstes als Sachleistung, ansonsten müssten entsprechende Angebote auf dem Markt eingekauft, im Einzelfall geprüft, bewilligt und bezahlt werden. Der Kernbereich des Fahrdienstes ist sicherlich freiwillig, von daher auch die bereits beschlossene und umgesetzte Budgetkürzung um 10%.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt damit den Bericht der Verwaltung zum Behindertenfahrdienst für die Jahre 2004 bis 2009 zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Einrichtung von Pflegestützpunkten in Dortmund
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01018-10-E1)

Die Stellungnahme der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.









5. Angelegenheiten des Gesundheitsamtes

zu TOP 5.1
Beteiligung des Gesundheitsamtes an dem überregionalen Netzwerk zur Reduktion Multiresistenter Erreger (MRE)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01293-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt den Bericht des Gesundheitsamtes zur Beteiligung an dem überregionalen Netzwerk zur Reduktion Multiresistenter Erreger (MRE) zur Kenntnis.


6. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 6.1
Integriertes Stufenkonzept für eine "Lebenswerte Nordstadt"
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2010
(Drucksache Nr.: 00852-10)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00852-10-E8)
Empfehlung: AUSWI aus der öffentlichen Sitzung vom 23.06.2010
(Drucksache Nr.: 00852-10)
Empfehlung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 24.06.2010
(Drucksache Nr.: 00852-10)

Der AUSWI ist dem Verfahrensvorschlag des OB nicht gefolgt und hat sowohl über die vorliegende Empfehlung der BV Innenstadt-Nord, die vorliegenden, zum Teil modifizierten Anträge und die Beschlussvorlage befunden. Eine konkrete Empfehlung dazu liegt dem Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit als Tischvorlage vor.

Der Vorsitzende unterbreitet die Anregung, dem von Herrn OB Sierau vorgeschlagenen Procedere zu folgen, die Vorlage zu empfehlen, die Anregungen und Anträge aber zunächst in den Entwicklungsprozess einfließen zu lassen und erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Abstimmung zu stellen.

Die Fraktion B’90/Die Grünen bittet, ähnlich zu verfahren wie im AUSWI, anderenfalls soll über ihren Antrag (Drucksache Nr.: 00852-10-E3) einzeln abgestimmt werden.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung spricht sich der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit 17 Ja-Stimmen gegen 4 Nein-Stimmen dafür aus, dem Verfahrensvorschlag des OB zu folgen.

Folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 19.05.2010 (Drucksache Nr.: 00852-10-E3) wird bei 4 Ja-Stimmen und 17-Nein-Stimmen abgelehnt:
1) Das Konzept wird zunächst als Bestandsaufnahme der Aktivitäten für eine
lebenswerte Nordstadt gewertet.
2) Die Verwaltung überarbeitet und ergänzt die Bestandaufnahme um
· eine Auflistung bisher nicht aufgeführter, bereits bestehender Maßnahmen
wie zum Beispiel komm.kids.com im Keuninghaus oder Jugendförderkreis
Mallinckrodtstraße
· eine Analyse der bestehenden Maßnahmen im Hinblick auf inhaltliche Lücken.
Hier ist vor dem Hintergrund des Leitbildes aus dem Jahr 2005 darzustellen,
in welchen Bereichen es Bedarfe für weitere Maßnahmen gibt bzw.
welche sich neu ergeben.
· eine Überprüfung und ggf. Weiterentwicklung des Leitbildes aus 2005.
· eine Analyse der Erkenntnisse der Urban-II-Projekte und anderer vorhandener
Evaluationen. Hierbei ist insbesondere darzustellen, welche messbaren
Erfolge es in den bisherigen Projekten gab und welche Konsequenzen dadurch
für weitere Planungen entstehen.
· eine Darstellung möglicher alternativer Fördermöglichkeiten für die Projekte
der Stufen 2 und 3
· einen Zeitplan zur Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen der Stufen 2
und 3
· eine konkrete Darstellung der Aufgaben- und Kompetenzverteilung der
verwaltungsinternen ressortübergreifenden Projektgruppe Lebenswerte Nordstadt
· eine Beschreibung der Besetzung, Aufgaben und Handlungskompetenzen
des Steuerungsgremiums , das als Beratungs- und Entscheidungsinstanz in
den zukünftigen Prozess eingebunden werden soll. VertreterInnen der Fraktionen
des Rates und der BV-Innenstadt-Nord sind in das Steuerungsgremium
einzubeziehen.

3) Bei der Auflistung der Handlungsschwerpunkte sind die Bereiche Soziales, Kinder
und Jugendliche, Bildung, Integration und Sicherheit nach vorne zu stellen und vorrangig zu bearbeiten.
4) Hinsichtlich der erwähnten Abhängigkeit der Umsetzung des Konzepts von der
aktuellen Haushaltssituation bestätigt der Rat seinen Beschluss vom März 2010, im
Haushalt noch zur Verfügung stehende Mittel dezernatsübergreifend vorrangig in
die Bereiche Kinder, Jugend und Bildung zu lenken.
5) Bisher ist nur eine der fünf geplanten neuen Kindertageseinrichtungen gebaut und
kann in Betrieb gehen. Die anderen vier Einrichtungen sind laut Konzept
„vorgesehen“. Sie sind sowohl in den o.g. Zeitplan als auch konkret in den
Finanzierungs- und Umsetzungsplan aufzunehmen.
6) Hinsichtlich weiterer einzelner inhaltlicher Korrekturen werden unter anderem die Anmerkungen und Fragestellungen in dem von der GRÜNEN Fraktion in der BV Innenstadt-Nord eingebrachten Papier zugrunde gelegt.

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat bei 17 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:

Der Rat stimmt dem integrierten Konzept für eine Lebenswerte Nordstadt zu und beauftragt
die Verwaltung auf dieser Grundlage die Umsetzung vorzubereiten, sodass die einzelnen
aufgeführten Teilmaßnahmen zu den Themen Sauberkeit, Sicherheit, Soziales, Image,
Wohnen, Integration, Kinder und Jugend, Bildung, Arbeit/Lokale Ökonomie und
Stadterneuerung entsprechend des Stufenkonzepts durchgeführt werden können.









zu TOP 6.2
Stadterneuerung: Ergänzung zum Jahresförderprogramm 2011
hier: EU - Ziel 2 - Landesprogramm Soziale Stadt NRW Dortmund – Nordstadt
Änderung des Antrags für das geänderte "Integrierte Handlungskonzept für die Dortmunder Nordstadt"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01206-10)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt den Änderungen des in Anlage 1 dargestellten
integrierten Handlungskonzepts für die Dortmunder Nordstadt zu und beauftragt das
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt dieses zum Jahresförderprogramm (JFP) 2011
anzumelden.

Mit den Maßnahmen wird erst begonnen, wenn der Förderbescheid der Bezirksregierung
Arnsberg oder die Genehmigung zum vorzeitigen Beginn vorliegt.


7. Anträge / Anfragen

zu TOP 7.1
Zukunft des Gesundheitshauses
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01485-10)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nichtöffentlichen Sitzung behandelt.

zu TOP 7.2
Sexsteuer
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01486-10)

Für Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) ist diese Thematik weder schlüssig noch durchgearbeitet. Deswegen möchte sie die Mitarbeiterinnen der Mitternachtsmission und KOBER als direkt Beteiligte zu diesem Thema hören, denn hier im Ausschuss muss allgemein bekannt sein, welche Gefahren damit verbunden sein werden, wenn eine Sexsteuer auferlegt wird. Die Vorbereitungen dazu haben inzwischen so ein Ausmaß angenommen, dass ihre Fraktion das nicht ohne ein richtiges Konzept durchgehen lassen kann. Deshalb muss das ihres Erachtens auch im Rat aus den Haushaltsberatungen genommen und geschoben werden. Ungeklärt ist:
- wie man eine Frau über einen Zeitraum von 24 Stunden kontrollieren will, um dann 6 Euro von ihr zu kassieren,
- welche Kosten für die Planstellen bei Kassierung im 24-Stunden-Takt entstehen,
- was mit den Verrichtungsboxen passiert,
- was aus der Idee wird, eine Schranke vor der Ravensberger Straße anzubringen, zumal nicht nur sog. Spanner da durchfahren, sondern es auch eine Zufahrt zu Gewerbebetrieben ist,
- wie es sich aus wirkt, dass eine Steuer für Frauen erhoben wird, die auf dem Straßenstrich arbeiten und eine für Frauen, die in Bordellen, Hotels usw. tätig sind.
Seit Jahren steht das Thema Ravensberger Straße immer wieder auf der Tagesordnung des Sozialausschusses, dessen Mitglieder versucht haben, Lösungen zu finden, insbesondere mit KOBER und der Mitternachtsmission. Und jetzt auf einmal wird das Thema, das so starke Auswirkungen haben wird, ohne Beteiligung des Sozialausschusses behandelt. Das ist nicht in Ordnung, und deswegen bittet sie, ihrem Antrag zuzustimmen.

Frau Grollmann (CDU) ist für die Sexsteuer, schließt sich aber der Kritik an und bemängelt zudem, dass die Politik nicht zu diesem Runden Tisch gebeten wurde.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) stellt daraufhin fest, dass der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit fraktionsübergreifend sein Befremden darüber ausspricht, dass der Ausschuss nicht bei der Beratungsfolge für die Vergnügungsteuersatzung berücksichtigt wurde.

Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) sieht die angesprochenen Probleme ähnlich, geht aber anders damit um. Er findet es nicht schlecht, so eine Steuer zu erheben. Die Frage der Umsetzung kann man durchaus der Verwaltung überlassen, das einzige, was ihm Sorgen bereitet an der Ravensberger Straße ist der Verdrängungseffekt, den es möglicherweise gibt, wenn da Steuern erhoben werden. Das Argument der Mitternachtsmission, wenn schon Steuern, dann für alle, kann er aber nachvollziehen. Deswegen plädiert er dafür, der Vorlage aus finanztechnischer Sicht zuzustimmen, es der Verwaltung zu überlassen, wie sie das umsetzt, das aber durchaus kritisch zu begleiten und in ca. einem Jahr nachzufragen, wie es gelaufen ist.

Frau Dr. Tautorat (Die Linke) berichtet aus einer der letzten Fraktionssitzungen, zu der eine Mitarbeiterin von KOBER eingeladen war. KOBER ist ja gegen die Sexsteuer, wobei das Verdrängungsargument sicherlich groß ist, und die Aufgabe eines kontrollierten Bezirkes im Eintausch gegen eine unkontrollierte Ausübung in einem anderen Stadtbezirk nicht geduldet werden könnte. Die Einführung des sog. Düsseldorfer Verfahrens, das in vielen Städten so praktiziert wird, sieht KOBER sehr realistisch, wenn sie meinen, dass die Sexsteuer im Grunde mit dieser Einführung erschlagen würde. Die Maut an der Ravensberger Str. wird von KOBER dagegen sehr positiv gesehen. Ihre Fraktion würde sich daher im Augenblick den sachlich vorgetragenen Gründen von KOBER anschließen, gegen die Sexsteuer stimmen, aber die beiden anderen Punkte „Düsseldorfer Verfahren“ und Maut mittragen.

Frau Hilbert (B’90/Die Grünen) bitte im Namen der Grünen um Abstimmung des Antrages, nachdem sie abgewartet hat, worauf Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) darauf hinweist, dass es sich bei dem vorliegenden Sachverhalt eindeutig um eine Anfrage handelt. Wenn etwas beschlossen werden soll, müsste man schon sagen, was. Er hätte keine Bedenken, die Verwaltung aufzufordern, auf der Grundlage der Anfrage Stellung zu nehmen, weist aber im Einvernehmen mit dem Sozialdezernenten darauf hin, dass es keine Frage an die Sozialverwaltung, sondern an die Finanzverwaltung ist.

Frau Weyer (SPD) würden sich dem anschließen, wenn die Verwaltung gebeten wird, in der nächsten Sitzung des ASAG einen Bericht über die Umsetzung zu geben, aber dem Wunsch, jetzt die Sexsteuer aus dem Verfahren zu nehmen, die ja schon Bestandteil der Finanzplanung ist, Freitag bereits dem AFBL vorliegt und in der darauf folgenden Woche vom Rat beschlossen wird, schließt sie sich nicht an.

Für Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) zeigt schon die Diskussion dass es eine sozialpolitische Notwendigkeit ist, darüber zu sprechen. Das Resümee ist schon treffend, nur seine Fraktion möchte daraus eben eine andere Konsequenz ziehen. Eigentlich müsste der Rat es ablehnen, so einen Beschluss nur auf der Grundlage der Beratung im Finanzausschuss zu fassen. Darüber können sich die anderen Fraktionen ja eine andere Meinung bilden oder das auch mittragen, aber sein Ziel ist es, dass nicht zu beschließen, und deshalb stellt er folgenden mündlichen Antrag:
Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Tagesordnungspunkt „Sexsteuer“ einen Sachstandsbericht auf der Grundlage der Vorlage „Vergnügungsteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen“ (Drucksachennummer: 01285-10) sowie eine sozialpolitische Einschätzung der Auswirkungen der geplanten Steuer zu geben. Zusätzlich werden Vertreterinnen von Mitternachtsmission und KOBER zur Diskussion und zur Berichterstattung über die Beratungsergebnisse des Runden Tisches Prostitution eingeladen.

Herr Bartsch (CDU) vertritt die Auffassung, dass frühestens nach einem Jahr beurteilt werden kann, ob das ein Erfolg ist oder nicht, und dann kann man darüber beschließen, ob die Steuer weitergeführt wird. Der Finanzausschuss wird der Steuer aber doch zustimmen, deshalb ist alles andere obsolet.

Herr Taranczewski (Vorsitzender, SPD) könnte sich mit dem Antrag anfreunden, als Folge daraus, dass der Ausschuss nicht beteiligt worden ist, die Verwaltung aufzufordern, schon in der nächsten Sitzung das ganze Procedere mit finanziellen, ordnungspolitischen und sozialpolitischen Folgen darzustellen. Die Sexsteuer wird sicher beschlossen, und weil das nicht verhindert werden kann, muss der Ausschuss diese Grundlagen mit der Verwaltung diskutieren können, egal, wie der Ratsbeschluss ausgeht.

Bei 2 Enthaltungen nimmt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einstimmig folgenden von Herrn Beckmann (B’90/Die Grünen) mündlich vorgetragenen Antrag an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zum Tagesordnungspunkt „Sexsteuer“ einen Sachstandsbericht auf der Grundlage der Vorlage „Vergnügungsteuersatzung der Stadt Dortmund für die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen“ (Drucksachennummer: 01285-10) sowie eine sozialpolitische Einschätzung der Auswirkungen der geplanten Steuer zu geben. Zusätzlich werden Vertreterinnen von Mitternachtsmission und KOBER zur Diskussion und zur Berichterstattung über die Beratungsergebnisse des Runden Tisches Prostitution eingeladen.

zu TOP 7.3
Auswirkungen der Sparbeschlüsse der Bundesregierung
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01487-10)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 01487-10-E1)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.

Bei 4 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 1 Stimmenthaltung lehnt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit folgenden Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen ab:
Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit schließt sich der Kritik der Kommunalen
Spitzenverbände, der Wohlfahrtsverbände, der Gewerkschaften sowie zahlreicher anderer
Organisation am Sparpaket der Bundesregierung an. Viele der geplanten Maßnahmen
sind unsozial, führen zu einer Verschlechterung der Lebensbedingungen vieler Menschen
und darüber hinaus zu zusätzlichen Belastungen für die Kommunen. Der Ausschuss
fordert die Bundesregierung auf, das Sparpaket hinsichtlich der geplanten Neujustierung
von Sozialleistungen zu überarbeiten. Statt einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen
sind insbesondere Vermögende zur Finanzierung eines Sparpakets heranzuziehen

zu TOP 7.5
Pflegeversorgung von Migranten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01518-10)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 01518-10-E2)

Die Bitte um Stellungnahme wird in der nächsten Sitzung schriftlich beantwortet.



zu TOP 7.6
Versorgung schwerst suchtabhängiger Patienten
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01020-10)
Zusatz-/Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 01020-10-E1)

Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit nimmt einstimmig folgenden, während der Sitzung geänderten (siehe fette Durchstreichung) Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste an:

Beschluss:

Die Verwaltung wird beauftragt, im Dialog mit den handelnden Akteuren (z.B. Aidshilfe, Pur e.V., Gesundheitsamt, Drogenkontaktcafe, Druckraum und ggf. LWL-Klinik) zu prüfen, wie die neuen gesetzlichen Hilfsangebote zur suchttherapeutischen Abgabe von Diamorphin (künstliches Heroin) an schwerstabhängige Patienten optimal und konsequent in Dortmund umgesetzt werden können. Ein entsprechendes Konzept ist dem Ausschuss schnellstmöglich zur Beratung vorzulegen.




Der Vorsitzende dankt für die Mitarbeit am heutigen Tag und schließt die öffentliche Sitzung
um 17.50 Uhr.





T a r a n c z e w s k i D a s k a l a k i s S t a h n k e
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

Anlage 1:
(See attached file: ASAG 290610 Ergebnisse Blutuntersuchungen Envio Beschäftigte.pdf)