Niederschrift (öffentlich)

über die 3. Sitzung des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt
mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund


am 28.06.2012
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:50 Uhr


Laut Anwesenheitsliste, die der Originalniederschrift beigefügt ist waren folgende Personen anwesend:

Herr Harald Heinze Beauftragter des Landes NRW
Herr Ullrich Sierau Oberbürgermeister

Als Gäste
Beraterkreis
Frau Birgit Jörder
Herr Ernst Prüsse
Herr Norbert Schilff
Frau Jutta Starke

Herr Manfred Sauer
Herr Ulrich Langhorst

Frau Ingrid Reuter
Herr Lars Rettstadt
Herr Utz Kowalewski

Verwaltung
Herr StD Jörg Stüdemann
Frau StR´in Waltraud Bonekamp
Herr StR Martin Lürwer

Herr StR Wilhelm Steitz
Frau StR´in Birgit Zoerner
Frau Jutta Seybusch

Frau Beate Skodzik
Herr Uwe Feuler


Veröffentlichte Tagesordnung:

1. Regularien

1.1 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln; Beschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungs- planes und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung), Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07050-12)

3.2 Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr - Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
1. Beschluss über einen Gesamtplan für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Hafenareal
2. Stellungnahme der Stadt Dortmund gem. §73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07023-12)

3.3 Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegungsbeschluss), Kenntnisnahme des Verfahrens nach § 33 BauGB, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07403-12)

3.4 Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07043-12)

3.5 Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06603-12)

3.6 Beteiligung der Stadt Dortmund am EU-Wettbewerb "Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07431-12)



3.7 Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr; hier: Verabschiedung der Zweckverbandssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07433-12)

3.8 Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)

3.9 Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-12)

3.10 Friedhöfe Dortmund - Trauerhalle auf dem Kommunalfriedhof Dortmund-Aplerbeck,
Köln-Berliner-Str. 86
hier: Verpachtung der Trauerhalle an den Geschichtsverein Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07278-12)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

4.1 Haushaltsbegleitbeschluss 2012; hier: "Touristische Dienstleister unter einem Dach"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07385-12)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2012/13 für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07020-12)

7. Schule

7.1 Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07044-12)

7.2 Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschulen um den Standort Tremonia Förderschule zum Schuljahr 2012/2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07439-12)

7.3 Einrichtung eines Grundschulverbundes zwischen der Harkort-Grundschule und der Langeloh-Grundschule zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07371-12)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 – Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07436-12)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)

9.2 Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06934-12)

9.3 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
hier: Aufhebung des Kürzungsbeschlusses beim Dortmunder Systemhaus für das Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06672-12)

9.4 Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 in der Sitzung am 15.12.2011
hier: Sachstände zu noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen deren Federführung bei der Stadtkämmerei liegt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07091-12)

9.5 Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 in der Sitzung am 15.12.2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07440-12)

9.6 Stellungnahme zum Ratsbeschluss vom 15.12.2011;
hier: Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E8);
Ziffer 1.2 Einheitliche Personalfortbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07130-12)

9.7 Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr. 13 "Stellenplan und Personalentwicklungskonzept" und
lfd. Nr. 14 "Aufgabenkritik"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06789-12)

9.8 Jahresabschluss 2011 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information der Organe der Sparkasse Dortmund über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-12)


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.1 Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)

10.2 Bereitstellung von Personal zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen für Ersuchen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06915-12)

10.3 Start des Projektes „Kommunikationsberatung für die Stadt Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07441-12)


Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW wurde um 15:00 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) eröffnet und geleitet.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde um die Tagesordnungspunkte

3.11 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

3.12 Errichtung des 'Gebundenen Ganztags' am Schulzentrum Nette (Heinrich-Heine
Gymnasium / Albert-Schweitzer-Realschule) / Errichtung von zwei zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie die Sanierung und Zusammenlegung von zwei bestehenden Fachräumen am Heinrich-Heine-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07254-12)

9.9 Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07511-12)

10.4 Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW Nachtrag -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07449-12)

erweitert.





Die Tagesordnungspunkte

3.6 Beteiligung der Stadt Dortmund am EU-Wettbewerb "Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07431-12)

3.7 Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr; hier: Verabschiedung der Zweckverbandssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07433-12)

wurden von OB Ullrich Sierau zurückgezogen.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse
- unbesetzt -

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 47. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -
Kenntnisnahme der Gestaltungsregeln; Beschluss zur 47. Änderung des Flächennutzungs- planes und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung), Verkleinerung des Planbereiches des Bebauungsplanes Hö 252 und Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07050-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

I. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt nimmt die für den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - erstellten Gestaltungsregeln zur Kenntnis.

Rechtsgrundlage:
§ 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)
II. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt beschließt, den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (47. Änderung).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1)
III. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des Bebauungsplanes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer - um den Bereich der direkt nördlich an die Schüruferstraße angrenzenden Bebauung zu verkleinern (siehe auch Ziffer 2 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 GO NRW



IV. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt stimmt dem Entwurf der 47. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich sowie dem Entwurf der Begründung vom 01.06.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 8 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB

V. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanentwurfes Hö 252 PHOENIX See, Teilbereich C - Südufer -, für den unter der Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich des Bebauungsplanes und dem Entwurf der Begründung vom 01.06.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung
(Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 BauGB

zu TOP 3.2
Erweiterung der Anlage zum Kombinierten Verkehr - Planfeststellungsverfahren nach § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
1. Beschluss über einen Gesamtplan für die Weiterentwicklung der Verkehrsinfrastruktur im Hafenareal
2. Stellungnahme der Stadt Dortmund gem. §73 Verwaltungsverfahrensgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (VwVfG NRW)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07023-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herrn Harald Heinze lag zu dem o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlungen der Beauftragten aus den Stadtbezirken vor:

A Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Mengede vom 13.06.2012

Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Mengede, Bruno Wisbar, empfiehlt den Punkt 1 der genannten Vorlage. Es soll ein Verkehrsgutachten auch für den Stadtbezirk Mengede erstellt werden und der Bezirksvertretung Mengede vorgelegt werden. Der Punkt 2 der genannten Vorlage wird wegen des fehlenden Verkehrsgutachtens auf die nächste Sitzung am 18.07.2012 geschoben.

B Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving vom 19.06.2012

Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving empfiehlt zu Punkt 1:

a) Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit DSW21 einen Gesamtplan für das Hafenareal aufzustellen. Darin werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die KV-Anlage in den Bezirksvertretungen und Bürgerversammlungen gemachten Anregungen, Bedenken und Forderungen aufgenommen bzw. geprüft, die sich überwiegend auf die verkehrlichen Auswirkungen der neuen Anlage beziehen. Dazu zählen insbesondere:
- Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Lindberghstraße/Hülshof /Emscherallee
- Verkehrsführung über die Westfaliastraße und Vollanschluss an die OWIIIa
- Beseitigung der Engpasssituation an der Straße Hülshof
- Bau der Nordspange
- Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Deusener Straße zwischen Franziusstraße
und Ellinghauser Straße.

Die Maßnahmen werden im Einzelnen in den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 beschrieben.

b) Um schon vorher zu Entlastungen im Verkehrsnetz zu kommen und Lärmschutz für die
Anwohner zu gewährleisten, werden je nach Zuständigkeit DSW21 und/oder Verwaltung beauftragt:
§ das Signalprogramm an der Kreuzung Emscherallee/Lindberghstraße nach dem Vorschlag des Gutachters anzupassen,
§ auf der Huckarder Straße – Hülshof lärmverursachende Straßenschäden zu beseitigen,
§ mit der Realisierung der KV-Anlage Maßnahmen für passiven Lärmschutz an den betroffenen Gebäuden/Wohnungen vorzusehen bzw.
§ zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt die wirksamere Lösung sein kann und
§ lärmverursachende Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Rossbachbrücke auszubessern.

Zu Punkt 2 empfiehlt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Eving die Entscheidung bis zur ersten Sitzung der neu konstituierten Bezirksvertretung Eving zu vertagen und dort die Vorlage für eine Empfehlung vorzulegen.

C Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Huckarde vom 25.06.2012

Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Huckarde empfiehlt zu Punkt 1:

a) Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit DSW21 einen Gesamtplan für das Hafenareal aufzustellen. Darin werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die KV-Anlage in den Bezirksvertretungen und Bürgerversammlungen gemachten Anregungen, Bedenken und Forderungen aufgenommen bzw. geprüft, die sich überwiegend auf die verkehrlichen Auswirkungen der neuen Anlage beziehen. Dazu zählen insbesondere:
- Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Lindberghstraße/Hülshof /Emscherallee
- Verkehrsführung über die Westfaliastraße und Vollanschluss an die OWIIIa
- Beseitigung der Engpasssituation an der Straße Hülshof
- Bau der Nordspange
- Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Deusener Straße zwischen Franziusstraße
und Ellinghauser Straße.


Die Maßnahmen werden im Einzelnen in den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 beschrieben.


b) Um schon vorher zu Entlastungen im Verkehrsnetz zu kommen und Lärmschutz für die
Anwohner zu gewährleisten, werden je nach Zuständigkeit DSW21 und/oder Verwaltung beauftragt:
§ das Signalprogramm an der Kreuzung Emscherallee/Lindberghstraße nach dem Vorschlag des Gutachters anzupassen,
§ auf der Huckarder Straße – Hülshof lärmverursachende Straßenschäden zu beseitigen,
§ mit der Realisierung der KV-Anlage Maßnahmen für passiven Lärmschutz an den betroffenen Gebäuden/Wohnungen vorzusehen bzw.
§ zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt die wirksamere Lösung sein kann und
§ lärmverursachende Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Rossbachbrücke auszubessern.

Zu Punkt 2 empfiehlt der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Huckarde, die Behandlung der Vorlage auf die erste Sitzung der neu konstituierten Bezirksvertretung Huckarde zu vertagen.




Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) machte bei seiner Einführung in die o. g. Thematik deutlich, dass im weiteren Verfahren ein Verkehrskonzept für den Bereich Dortmunder Hafen und die angrenzenden Stadtbezirke – soweit diese betroffen sind – erstellt werden soll.

Unter Einbeziehung der o. a. Anmerkung fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Zu 1.
a) Der Rat beauftragt die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit DSW21 einen Gesamtplan für
das Hafenareal aufzustellen. Darin werden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für
die KV-Anlage in den Bezirksvertretungen und Bürgerversammlungen gemachten Anregungen,
Bedenken und Forderungen aufgenommen bzw. geprüft, die sich überwiegend auf die
verkehrlichen Auswirkungen der neuen Anlage beziehen. Dazu zählen insbesondere:
- Bau eines Kreisverkehrsplatzes an der Einmündung Lindberghstraße/Hülshof /Emscherallee
- Verkehrsführung über die Westfaliastraße und Vollanschluss an die OWIIIa
- Beseitigung der Engpasssituation an der Straße Hülshof
- Bau der Nordspange
- Einführung eines Lkw-Durchfahrtsverbotes auf der Deusener Straße zwischen Franziusstraße
und Ellinghauser Straße.
Die Maßnahmen werden im Einzelnen in den Ziffern 3.1.1 bis 3.1.5 beschrieben.

b) Um schon vorher zu Entlastungen im Verkehrsnetz zu kommen und Lärmschutz für die
Anwohner zu gewährleisten, werden je nach Zuständigkeit DSW21 und/oder Verwaltung beauftragt:

- das Signalprogramm an der Kreuzung Emscherallee/Lindberghstraße nach dem Vorschlag
des Gutachters anzupassen,
- auf der Huckarder Straße – Hülshof lärmverursachende Straßenschäden zu beseitigen,
- mit der Realisierung der KV-Anlage Maßnahmen für passiven Lärmschutz an den betroffenen
Gebäuden/Wohnungen vorzusehen bzw.
- zu prüfen, ob lärmoptimierter Asphalt die wirksamere Lösung sein kann und
- lärmverursachende Fahrbahnunebenheiten im Bereich der Rossbachbrücke auszubessern.
Zu 2.
a) Der Rat stimmt im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dem Vorhaben der Dortmunder
Stadtwerke AG (DSW21) im Grundsatz zu, auf dem Gelände des ehemaligen Bahnhofs
Dortmund-Nord, „Am Hafenbahnhof“, eine Anlage für den Kombinierten Güterverkehr zu
errichten.

b) Der Rat hat die in der Zeit der öffentlichen Auslegung der Planfeststellungsunterlagen eingegangenen Forderungen, Anregungen, Bedenken und Stellungnahmen zur Kenntnis genommen.

c) Der Rat beschließt die in Ziffer 3.1.6 genannten kurzfristig zu realisierenden Maßnahmen
zur Entlastung des Verkehrsnetzes und für den Lärmschutz der Anwohner als Forderung der
Stadt Dortmund in das Planfeststellungsverfahren einzubringen.

d) Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die in Ziffer 3.2 zusammengetragenen Ergebnisse der
Anhörung, zu der die Verwaltung jeweils im Einzelnen Stellung genommen hat sowie die
Auflagen und Hinweise in Ziffer 4, die im Rahmen der Beteiligung von den städtischen Ämtern
und unteren Fachbehörden eingebracht wurden, der Bezirksregierung Arnsberg als Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Verfahrens vorgelegt werden.




zu TOP 3.3
Bauleitplanung; 36. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 - Klinik nördlich Am Rombergpark -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behördenbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit (Offenlegungsbeschluss), Kenntnisnahme des Verfahrens nach § 33 BauGB, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07403-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

I. Behördenbeteiligung zur 36. Änderung des FNP und zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark – (14-tägiger Planaushang) unter der Ziffer 10 dieser Vorlage geprüft und beauftragt die Verwaltung, das Verfahren unter Berücksichtigung dieser Ergebnisse fortzuführen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.
II. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt beschließt, den Entwurf der 36. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und die Begründung vom 23.05.2012 öffentlich auszulegen (Öffentlichkeitsbeteiligung).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

III. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt beschließt, den Planbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 um die externe Ausgleichsfläche in Dortmund-Persebeck zu erweitern und gleichzeitig den Bebauungsplan Hom 134 in Teilen zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs.1 BauGB

IV. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt stimmt den geplanten Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark – für den unter den Ziffer 2 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich und der Begründung
vom 23.05.2012 zu und beschließt die öffentliche Auslegung (Öffentlichkeitsbeteiligung) (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Hom 114).
Rechtsgrundlage:
§ 3Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 2 GO NRW.

V. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt nimmt die Absicht der Verwaltung zur Kenntnis, eine Baugenehmigung vor Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 – Klinik nördlich Am Rombergpark – nach Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 33 BauGB zu erteilen.

Rechtsgrundlage:
§ 33 BauGB

VI. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt stimmt dem zwischen dem Vorhabenträger und der Stadt abzuschließenden Durchführungsvertrag - Teil A - (Anlage dieser Vorlage) zu.

Rechtsgrundlage:
§ 12 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO NRW.

VII. Der Beauftragte des Landes NRW für den Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass die Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte, hier Entwicklungsziel 8 – Beibehaltung der Funktion, mit der Rechtsverbindlichkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 293 tlw. außer Kraft treten (siehe auch Ziffer 4 dieser Vorlage).

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der
Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
21.07.2000 (GV NRW S. 568;SGV NRW S.791).

zu TOP 3.4
Friedhöfe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2011
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07043-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlüsse:

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gemäß § 7 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung der Friedhöfe Dortmund wird entlastet.

Der Beauftragte des Landes NRW fasst für den Rat der Stadt gemäß § 6 der Betriebssatzung der Friedhöfe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Friedhöfe Dortmund zum 31.12.2011, abschließend mit einer
Bilanzsumme von 71.273.776,11 EUR und einem Jahresverlust in Höhe von 242.612,33 EUR, sowie der Lagebericht 2011 werden festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von 242.612,33 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen
und aus dem Gewinnvortrag in Höhe von 613.149,48 EUR gedeckt.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 3.5
Handlungsprogramm Klimaschutz 2020, Realisieren des Dienstleistungszentrums Energieeffizienz und Klimaschutz (DLZE)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06603-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.





zu TOP 3.6
Beteiligung der Stadt Dortmund am EU-Wettbewerb "Grüne Hauptstadt Europas / European Green Capital 2015"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07431-12)

Die Verwaltungsvorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.7
Zweckverband Grüne Hauptstadt Ruhr; hier: Verabschiedung der Zweckverbandssatzung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07433-12)

Die Verwaltungsvorlage wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.

zu TOP 3.8
Umsetzung der Brandschutzrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06969-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) nimmt für den Rat der Stadt Dortmund den
2. Sachstandsbericht (zum Stichtag 30.04.2012) zur Umsetzung des Brandschutzes an Dortmunder Schulen zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Bauleitplanung; Aufstellung der Bebauungspläne Ap 180 - Bedastraße -, Ap 204 - Vahleweg -, Br 195 - Ortskern Wickede -, Hom 215 - Am Kramberg -, Hom 235 - Zentrum Nord -, We 146 - östlich Limbecker Postweg -, Lü 142 - Bezirksfriedhof Marten -, Lü 155 - Alter Hellweg -, VEP Lü 175 - Crengeldanzgraben -
hier: Einstellung der Planverfahren und Aufhebung der gefassten Beschlüsse nach § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06150-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herrn Harald Heinze und Herrn OB Ullrich Sierau lag zum o. g. Tagesordnungspunkt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 19.06.2012 vor:

Der Landesbeauftragte NRW für den Stadtbezirk Aplerbeck hat zu der zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegten Verwaltungsvorlage keine Empfehlung ausgesprochen, da seiner Meinung nach, keine Dringlichkeit vorlag.

Die Verwaltungsvorlage soll der neuen Bezirksvertretung Aplerbeck vorgelegt werden.

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.









zu TOP 3.10
Friedhöfe Dortmund - Trauerhalle auf dem Kommunalfriedhof Dortmund-Aplerbeck,
Köln-Berliner-Str. 86
hier: Verpachtung der Trauerhalle an den Geschichtsverein Aplerbeck
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07278-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien als Betriebsauschuss der Friedhöfe Dortmund die Verpachtung der Trauerhalle Aplerbeck, Köln-Berliner-Str. 86, an den Geschichtsverein Aplerbeck und beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss des Pachtvertrages.

zu TOP 3.11
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Erhalt des Big Tipi
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05611-11)

Die Vorlage zu dem o. g. Tagesordnungspunkt soll erneut auf die Tagesordnung des Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt mit dem Oberbürgermeister der Stadt am 02.08.2012 gesetzt werden.

zu TOP 3.12
Errichtung des 'Gebundenen Ganztags' am Schulzentrum Nette (Heinrich-Heine-Gymnasium / Albert-Schweitzer-Realschule) / Errichtung von zwei zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie die Sanierung und Zusammenlegung von zwei bestehenden Fachräumen am Heinrich-Heine-Gymnasium
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07254-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt:

1. die Errichtung des 'Gebundenen Ganztags' am Schulzentrum Nette (Heinrich-Heine-Gymnasium / Albert-Schweitzer-Realschule) mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 906.854,81 Euro (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle 40_00301094000, Finanzposition 780800:
Haushaltsjahr 2012: 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 350.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 416.354,81 Euro
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 90.500 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2015 (erstes Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 19.349,07 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird ab 2015 in Höhe von 11.346,15 Euro jährlich belastet.

2. die Errichtung von zwei zusätzlichen naturwissenschaftlichen Fachräumen sowie die Sanierung und Zusammenlegung von zwei bestehenden Fachräumen am Heinrich-Heine-Gymnasium mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 677.346,15 Euro (Planungs- und Ausführungsbeschluss).

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der
Investitionsfinanzstelle 40_00301014500, Finanzposition 780800:

Haushaltsjahr 2012: 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2013: 250.000 Euro
Haushaltsjahr 2014: 293.346,15 Euro

Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 84.000 Euro stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht
zahlungswirksam werden.
Die Investition bedingt ab 2015 (erste Jahr der vollständigen Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft) in Höhe von 14.683,65 Euro. Die Ergebnisrechnung des FB 40 wird ab 2015 in Höhe von 6.923,08 Euro jährlich belastet.
3. die Umsetzung der weiteren Planung und Ausführung der Maßnahmen durch die
Städtische Immobilienwirtschaft.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Haushaltsbegleitbeschluss 2012; hier: "Touristische Dienstleister unter einem Dach"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07385-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) nimmt für den Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung den Sachstandsbericht zur Kenntnis.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2012/13 für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07020-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit die kostenlose Gestellung der Dortmunder Philharmoniker für ein Konzert beim Dortmunder Musikverein (Frühjahr 2013).

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt den Wirtschaftplan 2012/13 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2012 bis 31.07.2013, der sich zusammensetzt aus:

- dem Erfolgsplan 2012/13 mit einem Eigenanteil der Stadt Dortmund von 31.527.150
Euro (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2012/13 in Höhe von 2.132.000 Euro (Anlage 2)
- der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

- die Finanzplanung (Anlage 4)
- die Übersicht über die Eintrittspreise ab der Spielzeit 2012/13 (nachrichtlich, da bereits am
15.12.2011 vom Rat beschlossen; Anlage 5
)
- den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
- den Produkt- und Leistungsplan (Anlage 7)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel im Vorgriff auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben.

Der Beschluss steht jedoch unter dem Vorbehalt der Haushaltsberatungen für das Jahr 2013.

7. Schule

zu TOP 7.1
Eichlinghofer-Grundschule; hier: Schülerspezialverkehr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07044-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herrn Harald Heinze lag zur o. g. Thematik folgende Empfehlung des Beauftragten des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hombruch vom 25.06.2012 vor:

Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hombruch, Herr Hans Semmler, bezieht sich bei den unten aufgeführten Ausführungen u. a. auf den Beschluss zu TOP 7.1 der 14. Sitzung der BV-Hombruch zum Schreiben von Stadträtin Bonekamp zur „Schülerbeförderung für die Eichlinghofer Grundschule“ (eingegangen am 02.02.12), die Niederschrift zum Ortstermin vom 09.03.12 der Verwaltung und auf die Ausführungen zu TOP 3.1 der 16. Sitzung der BV-Hombruch vom 10.05.12 zur Berichterstattung durch die Verwaltung bezgl. „Schulwegsicherung im Stadtbezirk DO-Hombruch“.

Herr Semmler erklärt, dass die jetzige Vorlage ein Erfolg für die Eltern sei. Die Vorlage sei schon für die Maisitzung der BV-Hombruch angekündigt worden. Warum sie jetzt in der gremienlosen Zeit zur Entscheidung vorgelegt wird, erschließe sich ihm nicht. Er erklärt, dass sich nichts am Sachverhalt seit dem letzten Jahr verändert habe. Weder die Schule noch die Eltern hätten sich in diesem Zeitraum an die BV-Hombruch gewandt.

Die damalige BV sei sich einig gewesen, dass gegen eine begründete Entscheidung der Verwaltung, die Schulbeförderung einzustellen, grundsätzlich nichts auszusetzen sei. Auch nach dem Ortstermin sei die BV noch dieser Meinung gewesen. Er selbst kenne zahlreiche Schulwege, die eher für den Einsatz eines Schulbusses geeignet scheinen. Sollte eine Entscheidung zum Erhalt der Schulbuslinie zur Eichlinghofer Grundschule getroffen werden, sei mit weiteren Anträgen bzgl. der Beförderung von Schüler/-innen per Schulbus aus anderen Schulbezirken zu rechnen.

Zum Verfahren als solchem bemerkt Herr Semmler, es sei rechtlich sicherlich nicht zu beanstanden, wenn der Rat der Stadt Dortmund darüber entscheide, ob es weiterhin eine Beförderung per Schulbus geben wird. Zu bedenken sei, dass die große Mehrheit der Ratsvertreter/-innen die Örtlichkeiten in Menglinghausen nicht kennen würden. Die Empfehlung eines gewählten Ortsgremiums sollte deswegen vor einer Entscheidung eingeholt werden.


Beschluss:
Der Beauftragte des Landes NRW für die Bezirksvertretung Hombruch nimmt für die Bezirksvertretung Hombruch die Vorlage der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Landesbeauftragten NRW für den Rat, Herrn Harald Heinze, die Vorlage zu schieben. Nach der Wiederholungswahl am 26.08.12 könne sich die neu gewählte Bezirksvertretung Hombruch mit dem Problem erneut befassen.

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

zu TOP 7.2
Weiterer Ausbau der Offenen Ganztagsschulen um den Standort Tremonia Förderschule zum Schuljahr 2012/2013
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07439-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt die Umwandlung der Primarstufe der Tremonia Förderschule im Stadtbezirk Innenstadt-West zum Schuljahr 2012/2013 zur Offenen Ganztagsschule.

zu TOP 7.3
Einrichtung eines Grundschulverbundes zwischen der Harkort-Grundschule und der Langeloh-Grundschule zum Schuljahr 2012/13
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07371-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW beschließt für den Rat der Stadt

1. die Auflösung der Langeloh-Grundschule zum 31.07.2012

2. die Änderung der Harkort-Grundschule zum 01.08.2012 in einen zweizügigen Hauptstandort (Behringstraße 59, Dortmund-Hombruch) und einen zweizügigen Teilstandort „Langeloh“ (Löttringhauser Straße 237, Dortmund-Löttringhausen) durch die Bildung eines Grundschulverbundes.

8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Haushaltssatzung der Stadt Dortmund 2012 – Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07436-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund den Bericht über die Entwicklung und Prognose der Budgets im Produktbereich 006 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe nach dem Stand vom 30.04.2012 zur Kenntnis.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06978-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund

1. den 1. Sachstandsbericht (Stichtag 01.05.2012) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis.

2. die in der Anlage 3 dargestellten neuen Maßnahmen der Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 1.679.365,- Euro zur Kenntnis.

zu TOP 9.2
Ehemaliges Lehrschwimmbecken Holzen - Nutzungsänderung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06934-12)

Die zum o. g. Tagesordnungspunkt vorgelegte Verwaltungsvorlage wurde vom Beauftragten des Landes NRW nicht beschlossen.

Die Verwaltungsvorlage soll dem neuen Rat der Stadt zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

zu TOP 9.3
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
hier: Aufhebung des Kürzungsbeschlusses beim Dortmunder Systemhaus für das Jahr 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06672-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW für den Rat der Stadt, Herrn Harald Heinze lag zum o. g. Tagesordnungspunkt und dem hieraus resultierenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom (Drucksache Nr.:) folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 08.06.2012 (Drucksache Nr. 06672-12-E2) vor:

Zu Punkt 1
„Der Ausschuss/Rat bittet die Verwaltung (DOSYS) um eine differenzierte Darstellung der
Einnahmen und Ausgaben für die Segment IT, Verkauf/Vermietung, Beratung und Postdienste
in den letzten fünf Jahren.“

Die differenzierte Darstellung der Ist-Erträge und Ist-Aufwendungen der Jahre 2007 – 2011
nach Produkten entnehmen Sie bitte der beigefügten Anlage 1.

Zu Punkt 2
„Der Ausschuss/Rat fordert DOSYS auf darzustellen, welche Leistungen von DOSYS nicht
mehr erbracht werden könnten, falls die Kürzungsbeschlüsse des Rates nicht zurückgenommen werden, bzw. DOSYS von der angekündigten Haushaltssperre betroffen
ist.“

Wie bereits in der Begründung der Vorlage beschrieben ist, ist das gesamtstädtische IT-Budget in den vergangenen Jahren erheblich gekürzt worden. Die vertraglichen Dauerverpflichtungen sind im Jahr 2012 nicht vollständig finanziert. Diese sind bereits auf das unerlässliche Maß zur Aufrechterhaltung des störungsfreien Betriebes der IT reduziert worden.

Weitere Kündigungen von Pflegeverträgen würden dazu führen, dass die Verwaltung bei Störungen oder Ausfällen im Netz oder von Fachverfahren nicht schnellst möglich wieder arbeitsfähig wäre. Als plakatives Beispiel sei hier die mögliche Kündigung des SAPPflegevertrages genannt. Von einem Ausfall des SAP - Verfahrens mit den verschiedenen Modulen wären alle Fachbereiche und Eigenbetriebe betroffen. Insbesondere wäre der gesamte Zahlungsverkehr nicht mehr möglich. Der bestehende Vertrag mit der Firma SAP sorgt dafür, dass bei einem Ausfall sofort durch SAP reagiert und der Ausfall so schnell wie möglich beseitigt werden muss. Würde dieser Pflegevertrag nicht mehr bestehen, gäbe es erheblich längere Ausfallzeiten.

Für den Medienentwicklungsplan 2 sind für das Jahr 2012 1,2 Mio. Euro durch den Ratsbeschluss
vom 21.07.2011, zur Verfügung gestellt worden. Dieses Budget ist noch nicht komplett durch Aufträge gebunden. Da dieses Budget durch Ratsbeschluss bereit gestellt wurde und damit konkrete bildungspolitische Zielsetzungen verfolgt werden, wird es als nicht disponibel geführt.

Zu Punkt 3
„Der Ratsbeschluss, dem Rat und seinen fachlich berührten Gremien einen Bericht mit
Beschlussempfehlung bis spätestens Quartalsende 02/2012 vorzulegen, wird unter Berücksichtigung der Punkte eins und zwei entsprechend ausgeführt.“

Dem Ratsbeschluss vom 15.12.2011 entsprechend ist den politischen Gremien ein Bericht
zum Halbjahr 2012 vorzulegen. Die vorliegende Vorlage zeigt die Auswirkungen des Kürzungsbeschlusses auf.

Zu Punkt 4
„Eine Entscheidung über die zukünftige Finanzausstattung von DOSYS wird erst getroffen,
wenn ein vollständiger Bericht vorliegt.“

An dieser Stelle wird auf die Vorlage DS-Nr. 04931-11 zum IT-Konzept 2011-2015 verwiesen,
welche am 03.05.2012 durch den Ausschuss für Personal und Organisation beschlossen wurde. Darin ist beschrieben, dass die Haushaltsplanung ab dem Planjahr 2013 wieder maßnahmenscharf erfolgt, so dass der tatsächliche Bedarf ersichtlich wird.

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden geänderten Beschluss:

Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, überplanmäßige Aufwendungen in Höhe von 500.000,00 € zu genehmigen.

Dem neu gewählten Rat der Stadt ist in dieser Angelegenheit eine neue Verwaltungsvorlage am 27.09.2012 vorzulegen.

zu TOP 9.4
Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 in der Sitzung am 15.12.2011
hier: Sachstände zu noch nicht abgeschlossenen Maßnahmen deren Federführung bei der Stadtkämmerei liegt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07091-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund die Ausführungen zum Umsetzungsstand der nachfolgenden Maßnahmen zur Kenntnis.




zu TOP 9.5
Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 in der Sitzung am 15.12.2011
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07440-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund die bereits umgesetzten Beschlüsse des Rates vom 15.12.2011 zum Haushalt 2012 zur Kenntnis.

zu TOP 9.6
Stellungnahme zum Ratsbeschluss vom 15.12.2011;
hier: Antrag der CDU-Fraktion (Drucksache Nr.: 04868-11-E8);
Ziffer 1.2 Einheitliche Personalfortbildung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07130-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund die Stellungnahme der Verwaltung zum vorgenannten Beschluss zur Kenntnis.

zu TOP 9.7
Beschlüsse des Rates zum Haushalt 2012 vom 15.12.2011
hier: lfd. Nr. 13 "Stellenplan und Personalentwicklungskonzept" und
lfd. Nr. 14 "Aufgabenkritik"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06789-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund den Abgleich der Stellenplandaten zum 01.01.2012 und das an Hand der bisherigen Erfahrungen mit dem Pilotbereich „Vermessungsabteilung“ des Vermessungs- und Katasteramtes dargestellte Aufgabenkritikverfahren zur Kenntnis.

zu TOP 9.8
Jahresabschluss 2011 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW sowie die Information der Organe der Sparkasse Dortmund über die Einhaltung der Empfehlungen des Corporate Governance Kodexes für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07373-12)

Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) fasst für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

Der Beauftragte des Landes NRW erteilt für den Rat der Stadt dem Verwaltungsrat und Vorstand der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001
beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.784.030,38 Euro gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 5.000.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen.

Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.

Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 7.784.030,38 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.

Herr OB Ullrich Sierau wirke bei der o. a. Angelegenheit nicht mit.


zu TOP 9.9
Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre 2012
Beschluss
(Drucksache Nr.: 07511-12)

Nach einer ausführlichen Einführung und Erläuterung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau und Frau StR´in Birgit Zoerner fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass die in der Anlage dargestellten Maßnahmen der Fachbereiche in einer Größenordnung von rd. 7,8 Mio. € zur Zielerreichung der haushaltswirtschaftlichen Sperre umgesetzt werden.

2. Darüber hinaus beschließt der Rat die in das Jahr 2012 übertragenen Mittel in Höhe von
7,7 Mio. € bei den Kosten der Unterkunft/Bildungs- und Teilhabepaket ertragswirksam zur Reduzierung der Soziallasten in 2012 aufzulösen.

3. Da durch die Umsetzung der unter den Punkten 1 und 2 genannten Maßnahmen das
finanzwirtschaftliche Ziel der haushaltswirtschaftlichen Sperre erreicht wird, nimmt der Rat der Stadt Dortmund die Aufhebung der haushaltswirtschaftlichen Sperre durch den
Stadtkämmerer zur Kenntnis.

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.1
Geschäftsbericht 2011 des Vereins StadtbezirksMarketing e. V.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07222-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund den Geschäftsbericht des Vereins StadtbezirksMarketing e.V. für 2011 zur Kenntnis.

zu TOP 10.2
Bereitstellung von Personal zur Durchführung von Vollstreckungsmaßnahmen für Ersuchen der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in der Bundesrepublik Deutschland (GEZ)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06915-12)

Dem Beauftragten des Landes NRW, Herrn Harald Heinze lag zu dem o. g. Tagesordnungspunkt folgende Stellungnahme der Verwaltung vom 18.06.2012 (Drucksache Nr.: 06915-12-E1) vor:

Die gesetzliche Grundlage für die eidesstattliche Versicherung ist § 5a Verwaltungsvollstreckungsgesetz NRW. Mit Erlass des Innenministeriums vom 18.10.2010 wurden die kommunalen Vollstreckungsbehörden verpflichtet, eidesstattliche Versicherungen (EV) für Forderungen der GEZ abzunehmen. Da die GEZ keine Vollstreckungsbehörde ist, kann sie die Verfahren zur eidesstattlichen Versicherung nicht selbst betreiben, sondern nimmt die kommunalen
Vollstreckungsbehörden hierfür in Anspruch. Nach § 5 der Verordnung zur Ausführung
des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW vom 08.12.2009 erhalten die Kommunen pro
Vollstreckungsersuchen einen Kostenbeitrag von 23 EUR, zusätzlich nach § 20 Abs 2 VwVG NRW die Kosten für die erfolglose Beitreibung durch den Vollstreckungsaußendienst und die in diesem Zusammenhang entstehenden baren Auslagen.

Eine eidesstattliche Versicherung ist eine schriftliche Erklärung, die z.B. vor einem/r Gerichtsvollzieher/in abzugeben ist. Die Erklärung enthält ein detailliertes Verzeichnis über Einkommens- und Vermögensverhältnisse. Das gesamte Verfahren dient dazu, Gläubigern in
Einblick in die Vermögensverhältnisse zu ermöglichen. Mit der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung erfolgt ein Eintrag in das Schuldenregister des Amtsgerichts und somit bald
auch bei der Schufa. Weiterhin ist die Aufnahme von Krediten ohne Hinweise auf die eidesstattliche
Versicherung strafbar. Wenn auch nur fahrlässig etwas in diesem Vermögensverzeichnis nicht angegeben wird, handelt es sich bereits um eine Straftat, die bis zu einem Jahr Haft bedeuten kann.

Zusätzliche Erkenntnisse gegenüber dem bisherigen Verfahren für die GEZ, die durch die Abnahme der EV gewonnen werden können, können Kontoverbindungen, Ansprüche aus Lebens- und Sterbeversicherungen, Bausparverträge, Genossenschaftsanteile, Ansprüche an das Finanzamt auf Rückerstattungsansprüche an Steuern, Außenstände, Mietansprüche und Sondereigentum sein.

Bislang hatte die GEZ den Verzicht der Abnahme der EV als klassische Beitreibungsmaßnahme
toleriert, fordert jetzt aber ausdrücklich die Wahrnehmung dieser verpflichtenden Aufgabe durch die Kommunen. Hintergrund ist eine bundesweite Auswertung, nach der mit der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung für die GEZ erhebliche Mehrerträge erzielt werden können.

Von der Abnahme der EV für die GEZ kann die Stadt Dortmund voraussichtlich nicht profitieren,
weil sich die Klientel unterscheidet und nur in Ausnahmefällen gleichzeitig stadteigene
Forderungen bestehen. Zur Ermittlung des Personalbedarfes für die weitergehende Übernahme von Aufgaben für die GEZ wurde verschiedenen Szenarien entwickelt. Die Berechnung ist in der Anlage dargestellt. Es entstehen insgesamt Kosten in Höhe von ca. 683.000 EUR, denen Erstattungsbeträge in Höhe von ca. 425.000 EUR gegenüber stehen. Damit sind für die Stadt Kosten in Höhe von
ca. 258.000 EUR nicht gedeckt. Grundlage der Kostenermittlung sind die durch die Kämmerei
mitgeteilten Kosten eines Arbeitsplatzes für das Jahr 2012 für Beschäftigte in den Entgeltgruppe
E8 und E9. Diese beinhalten neben Personal- auch Sach- und Gemeinkosten.

Aus der Berechnung resultiert der Personalmehrbedarf von 3 Stellen des gehobenen Dienstes
mit Bewertung nach EG 9 (IVb FG 1b BAT) bzw. A 10 BBesO. Der bisherige Personalbedarf in der Vollstreckungsabteilung wurde durch eine systematische Personalbedarfsberechnung ermittelt. In dieser waren die zusätzlichen Tätigkeiten für die GEZ nicht enthalten.

Zur Abarbeitung von aufgelaufenen Arbeitsrückständen und zur Unterstützung bei der Einführung
einer Vollstreckungssoftware wurde zuletzt zusätzliches überplanmäßiges Personal in Höhe von 3,77 vollzeitverrechneten Stellen im August 2010 zur Verfügung gestellt. Die Arbeitsrückstände
sind rückläufig. Die Vollstreckungssoftware ist weitgehend eingeführt. Einzelne Module werden derzeit noch installiert. Es ist beabsichtigt, die aktuell drei verbliebenen überplanmäßig zur Verfügung gestellten Mitarbeiter ausschließlich für die Aufgabenerledigung der GEZ einzusetzen.

In den vergangenen Jahren war die Aufgabenerledigung für die GEZ ohne Abnahme der EV
kostendeckend. Mit Abnahme der EV und den damit zusammenhängenden Tätigkeiten werden zusätzliche Personalkosten in Höhe von ca. l55.000 EUR und Sach- und Gemeinkosten in
Höhe von ca. 103.000 EUR jährlich entstehen, die nicht über den Erstattungsbetrag der GEZ von 23 bis 63 EUR gedeckt sind.

Die Kosten für die Beitreibung der GEZ-Gebühren werden je nach Fallgestaltung zwischen

 18 EUR bei sofortiger Zahlung durch den Schuldner nach Aufsuchen durch den
Vollziehungsbeamten


bis hin zu

 170 EUR bei erfolgloser Beitreibung und Rückgabe des Vorgangs an die GEZ nach
Abnahme der EV pro Fall betragen.


Die zugrundeliegenden Bearbeitungszeiten und Fallzahlen beruhen auf Annahmen und Erfahrungswerten.

Dazu wurden auch Vergleichswerte anderer Gemeinden und Erkenntnisse der GEZ herangezogen. Sobald neue Daten zur Berechnung vorliegen, wird der Personalbedarf verifiziert und angepasst.

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau fasst Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund folgenden modifizierten Beschluss:

Der Rat beschließt die Einrichtung von 3 Planstellen des gehobenen Dienstes (EG 9 TVöD)
mit dem Stellenplan 2013 und deren Vorgriffsbesetzung nach Notwendigkeit zur Durchführung von Verfahren im Rahmen der Abnahme der eidesstattlichen Versicherung für Ersuchen der GEZ. Die Angelegenheit ist zu den Haushaltsberatungen 2014 dem Rat der Stadt erneut vorzulegen.

zu TOP 10.3
Start des Projektes „Kommunikationsberatung für die Stadt Dortmund“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07441-12)

Nach kurzer Einführung in die o. g. Thematik durch Herrn OB Ullrich Sierau nimmt Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) für den Rat der Stadt Dortmund den Sachstand und das geplante Vorgehen zur Kenntnis.

zu TOP 10.4
Anzeigepflicht des Oberbürgermeisters nach dem Korruptionsbekämpfungsgesetz NRW - Nachtrag -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 07449-12)

Herr Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW) nimmt für den Rat der Stadt Dortmund die unterjährige Veränderung des Abführungsbeitrages für das Kalenderjahr 2011 zur Kenntnis.


Herr OB Ullrich Sierau wirkte bei der o. a. Angelegenheit nicht mit.




Die öffentliche Sitzung des Beauftragten des Landes NRW mit dem Oberbürgermeister der Stadt Dortmund wurde um 15:50 Uhr von Herrn Harald Heinze (Beauftragter des Landes NRW für den Rat der Stadt) beendet.


Beauftragter des Landes NRW Der Oberbürgermeister
für den Rat der Stadt









Harald Heinze Ullrich Sierau






Uwe Feuler
Schriftführer