Niederschrift (öffentlich)

über die 8. Sitzung des Schulausschusses


am 19.08.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:55 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Alisa Spree (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD
sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Barbara Brunsing (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Ulrich Langhorst (B’90/Die Grünen) i. V. f. Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (Behindertenpolitisches Netzwerk)

Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Lia Blankenfeldt (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger


Martina Raddatz-Nowack
Ralf Dallmann

4. Schulaufsicht

./.

5. Gäste

Jutta Portugall i. V. f. Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)
Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)

Werner Schickentanz (dortmunderschule)
Folke Wölfer (dortmunderschule)


Abwesend:

Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)
Volker Werner
Reiner Limberg
Ahmet Mustafa Gönen
Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Bernd Bruns

Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)






Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 8. Sitzung des Schulausschusses,
am 19.08.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 24.06.2015


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt -


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Initiative "dortmunderschule"
Präsentation

3.2 Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schujahr 2015/16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01784-15)

3.3 Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)
Hinweis: Die Vorlage wurde bereits in der Sitzung am 06.05.2015 abschließend behandelt.

3.4 Schoko-Ticket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01718-15-E2)

3.5 Kapazitäten der Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01717-15-E2)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00774-15-E1)
4.2 Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00775-15-E1)


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

5.2 Bericht über die Wahrung von Belangen für Menschen mit Behinderungen
Kenntnisnahme
- Wird nach versandt -


6. Anträge / Anfragen

6.1 Schulsport
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02012-15)






1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.
Sie begrüßte die anwesenden Gäste und die neuen Mitglieder im Schulausschuss.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Mais benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 24.06.2015

Die Niederschrift über die 7. Sitzung des Schulausschusses am 24.06.2015 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten
- unbesetzt –



3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Initiative "dortmunderschule"

Herr Wölfer von der Initiative „dortmunderschule“ stellte diese anhand einer kurzen Präsentation vor und beantwortete Fragen der Mitglieder.

Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.


Der Schulausschuss dankte für die Präsentation.


zu TOP 3.2
Förderung innovativer Schulprojekte aus dem Dortmunder Schulentwicklungsfonds (SEF) für das Schujahr 2015/16
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01784-15)

Der Schulausschuss nimmt die aus dem Schulentwicklungsfonds geförderten, innovativen Schulprojekte im Schuljahr 2015/16 zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen in Dortmund
Überweisung: Rat der Stadt aus der öffentlichen Sitzung vom 25.06.2015
(Drucksache Nr.: 00549-15)

Dem Schulausschuss lag folgende Überweisung aus dem Rat der Stadt Dortmund vor:

„… Dem Rat der Stadt lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Eving am 13.05.2015 vor:

„ … Die Bezirksvertretung Eving nimmt die Vorlage mit folgendem, vom Rat der Stadt in der Sitzung am 07.05.2015 gefassten Beschluss, zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt auf Basis der vorliegenden Kostenberechnungen in Höhe von 1.364.718 Euro die barrierefreie Umgestaltung von insgesamt sechs Grundschulen (kombinierter Planungs- und Ausführungsbeschluss):

-Landgrafen Grundschule (Innenstadt-Ost)
-Elisabeth Grundschule (Eving)
-Erich-Kästner Grundschule (Brackel)
-Eichwald Grundschule (Scharnhorst)
-Hansa Grundschule (Huckarde)
-Hangeney Grundschule (Huckarde)

In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 987.124 Euro und Kosten für die Ausstattung in Höhe von 10.989 Euro enthalten. Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des FB 40 (Schulverwaltungsamt) auf der Investitionsfinanzstelle
40_00301000006 (Barrierefreiheit),
Finanzposition 780 800:
Haushaltsjahr 2015: 30.000 Euro
Haushaltsjahr 2016: 957.124 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.
Auszahlungen ab 2015 ff. sind nach dem neuen Konzept zur Veranschlagung von investiven
Hochbaumaßnahmen im Haushaltsplan 2015 ff. berücksichtigt. Die ab 2015 ff. benötigten Mittel in Höhe von insgesamt 957.124 Euro stehen im Budget des FB 40 unter der v.g. Investitionsfinanzstelle zur Verfügung.
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Die Investition bedingt ab 2017 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 65 (Städtische Immobilienwirtschaft in Höhe von 62.335,60 Euro, die Ergebnisrechnung des FB 40 wird mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro belastet.
Die Auszahlungen für die Ausstattung erfolgen aus dem Budget des FB 40 auf der
Investitionsfinanzstelle 40_00301000006, Finanzposition 780 500:
Haushaltsjahr 2016: 10.989 Euro
Die Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Mittelbedarf entsprechende Veranschlagung.
Die Abschreibungen für das bewegliche Vermögen belasten die Ergebnisrechnung des FB 40 ab dem ersten vollständigen Jahr der Nutzung in 2017 mit einem jährlichen Betrag in Höhe von 845,31 Euro.
Die Mittel für die Mehraufwendungen der Abschreibungen und der Bewirtschaftungskosten ab 2017 ff. sind im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. bei FB 65 entsprechend zu berücksichtigen.
Für das bewegliche Vermögen werden die erforderlichen Mittel für die Abschreibungen im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. budgetneutral von FB 65 zu FB 40 verlagert.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 366.605 Euro stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift

Hierbei sind in 2014 auf die bestehenden Anlagen im Bau gebuchte aktivierbare Eigenleistungen in Höhe von 37.851,88 Euro berücksichtigt.
Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt des § 82 GO NRW.
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Auf Antrag der SPD-Fraktion beschließt die Bezirksvertretung Eving – einstimmig –:
Der Rat der Stadt wird aufgefordert, künftig die Beratungsfolge einzuhalten und die Empfehlungs- und Anhörungsrechte der Bezirksvertretung Eving zu beachten.

Begründung:
Schon bei der Vorlage „Sanierung der Max-Wittmann-Förderschule“ (TOP 7.1 der heutigen Sitzung) wurde die Beratungsfolge nicht eingehalten und die Vorlage der Bezirksvertretung Eving erst nach Beschluss durch den Rat der Stadt zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gemäß § 37 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen gehören die Unterhaltung und Ausstattung der im Stadtbezirk gelegenen Schulen und öffentlichen Einrichtungen….. zu den originären Aufgaben der Bezirksvertretungen.
Um das Entwicklungskonzept für barrierefreie Grundschulen nicht erheblich zu verzögern wird die Vorlage heute zur Kenntnis genommen. Diese Verfahrensweise, die eine Schwächung der Bezirksvertretungen zur Folge hat, ist zukünftig nicht mehr hinnehmbar.
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Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschließt die Bezirksvertretung Eving - einstimmig -:

Der Rat der Stadt wird aufgefordert, die barrierefreie Umgestaltung einer weiteren, nicht
konfessionellen, Grundschule im Stadtbezirk Eving, zu beschließen.

Begründung:

Bei der Elisabeth-Grundschule handelt es sich um eine konfessionelle Schule mit einer katholischen Ausrichtung und Erziehung. Die Neutralität des Staates bzw. der Stadt in religiösen Belangen ist nicht gewährleistet, wenn im gesamten Stadtbezirk nur eine barrierefreie Grundschule zur Verfügung steht, die konfessionell gebunden ist. Kinder mit Behinderungen werden gezwungen eine katholische Schule zu besuchen.

Im Rat der Stadt bestand Einvernehmen, den Vorgang aus der öffentlichen Sitzung der
Bezirksvertretung Eving am 13.05.2015 zur weiteren Befassung an den Schulausschuss zu
überweisen.“


Die Vorsitzende erklärte nach Abfrage, dass sich der Schulausschuss dafür ausspreche, in einer zweiten Runde des barrierefreien Ausbaus von Grundschulen eine nicht-konfessionelle Schule zu berücksichtigen.


zu TOP 3.4
Schoko-Ticket
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01718-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… der Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten richtet sich nach den Vorschriften des § 97 Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) und der dazu erlassenenVerordnung zur Ausführung des § 97 Abs. 4 SchulG NRW (Schülerfahrkostenverordnung - SchfkVO-).

Es haben insgesamt 19.974 Schülerinnen und Schüler Anspruch auf Übernahme von
Schülerfahrkosten und erhalten ein Schoko-Ticket (Stand Juni 2015). Da das Schoko-Ticket
über den Schulweg hinaus auch zur sonstigen Nutzung von Angeboten des öffentlichen
Nahverkehrs berechtigt, haben die Anspruchsberechtigten einen Eigenanteil zu tragen.

Das Schoko-Ticket wird darüber hinaus von 16.547 Schülerinnen und Schülern genutzt, die
keinen Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten haben (Stand Juni 2015). Sie
entrichten als sogenannte „Selbstzahler“ den Normalpreis von 33,35 €/monatlich (Tarif
2015/Preisstufe D).

Der Stadt Dortmund entstehen für das Angebot des Schoko-Tickets Ausgaben in Höhe von
7,9 Mio. € jährlich.

Die Gemeinden erhalten vom Land NRW im Wege des Finanz- und Lastenausgleichs zur
Ergänzung ihrer eigenen Erträge Zuweisungen zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Bei der
Bemessung der Schlüsselzuweisungen werden unter anderem die Belastungen berücksichtigt,
welche die Gemeinden durch die Trägerschaft von Schulen haben. Eine darüber
hinausgehende Refinanzierung von aufzuwendenden Schülerfahrkosten durch das Land ist
nicht vorgesehen.

Über die Ansprüche auf Übernahme von Schülerfahrkosten für Schülerinnen und Schüler in
Auffangklassen/Vorbereitungsklassen wird nach den gleichen schülerfahrkostenrechtlichen
Bestimmungen entschieden, die für Schülerinnen und Schüler in Regelklassen gelten.

Die schulgesetzlichen Regelungen und die Grundentscheidung des Rates der Stadt zur
dauerhaften Einführung des Schoko-Tickets sehen eine Ausweitung des Angebots über den
beschriebenen Rahmen hinaus nicht vor. Jede andere Regelung bedarf einer entsprechenden
(schul-)politischen Willensbildung und einer Entscheidung des Rates der Stadt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Kapazitäten der Berufskollegs
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 01717-15-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses vom 24.06.2015 bat die Fraktion Bündnis 90/DieGrünen um eine Stellungnahme zu den Kapazitäten der Berufskollegs.

Zu 1)
Mit der Einführung des zentralen Anmeldeverfahrens „Schüler Online“ kann seit dem
Schuljahr 2012/13 die Anzahl der abgelehnten Schülerinnen und Schüler ermittelt werden. Die Anzahl der Ablehnungen kann dabei nach schulpflichtigen (gem. § 38 SchulG) und nichtschulpflichtigen Jugendlichen differenziert angegeben werden. Seit dem Schuljahr 2012/13 schwankt die Anzahl der berufsschulpflichtigen Schüler/-innen, die eine Ablehnung seitens der Berufskollegs in städtischer Trägerschaft bis zu den Sommerferien eines jeden Jahres erhalten, zwischen 450 und 550 Jugendlichen.

Zu 2)
Die Verwaltung geht davon aus, dass die Anzahl der Neuanmeldungen sich in den
kommenden Jahren nicht verringern wird. Das Interesse an einem Schulplatz zur Erreichung eines höherwertigen Schulabschlusses ist, unabhängig von den leicht sinkenden Schülerzahlen seit 2010, konstant. Dies hängt u.a. auch mit der Ausbildungsstellen/Bewerber/-innen /Relation zusammen - diese lag im Agenturbezirk in den vergangenen Jahren bei durchschnittlich 0,7 %.
Hinsichtlich der Neuanmeldungen sind auch die Anmeldungen der zugewanderten
berufsschulpflichtigen Jugendlichen zu berücksichtigen. Es ist davon auszugehen, dass diese noch steigen werden.

Zu 3)
Die Stadt Dortmund, vertreten durch den Fachbereich Schule, ist eine Kooperation mit Herrn Prof. Dr. Detlef Buschfeld, Professor für Berufs- und Wirtschaftspädagogik an der Universität zu Köln, zur Erstellung eines Berufskollegentwicklungsplans für die Stadt Dortmund eingegangen (siehe Anlage BKEP-Inhalt). Das Dialogische Verfahren hierzu wird im Oktober 2015 eingeleitet. Insbesondere das Nachfrageverhalten nach beruflicher Bildung wird in dieser Berufskollegentwicklungsplanung betrachtet. Der Berufskollegentwicklungsplan und die damit verbundene Bedarfsplanung werden im
November 2016 vorliegen.

Zu 4)
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule verfügt seit 2009 über ein
Übergangsmonitoring nach Klasse 10 (siehe Anlage „Übergangsmonitoring 2014“ und „Zweiter kommunaler Bildungsbericht der Stadt Dortmund“, S. 167 ff.) Das
Übergangsmonitoring unterscheidet u.a. vier Bereiche in Anlehnung an das
Indikatorensystem der „Integrierten Ausbildungsberichterstattung“, und zwar Übergänge
- in weiterführende Schulen (Erwerb der Fachhochschulreife/FHR oder der
allgemeinen Hochschulreife/AHR – allgemeinbildende Schulen und
Berufskollegs;
- in Maßnahmen des Übergangsbereichs (teilqualifizierende Bildungsgänge
der Berufskollegs und berufsvorbereitende Maßnahmen der Agentur für
Arbeit;
- in vollqualifizierende Berufsausbildung (duale und schulische Ausbildung);
- sonstiges (Übergänge Abendrealschule, VHS, Freiwilliges Jahr,
Mutterschutz, keineAngaben, nicht versorgt, volljährig).

Es ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht überprüfbar, welchen alternativen Anschluss jede/r abgelehnte/r Schüler/-in für sich in Anspruch nimmt. Aufgrund des Übergangsmonitorings ist davon auszugehen, dass gut die Hälfte der abgelehnten Schüler/-innen einen Anschluss in einer berufsvorbereitenden Maßnahme findet. Ein anderer Teil besucht zur Erfüllung der Berufsschulpflicht einen Bildungsgang der Ausbildungsvorbereitung am Berufskolleg oder wird noch in eine Ausbildung oder ein Einstiegsqualifizierungsjahr vermittelt.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00774-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… aus der Sitzung des Schulausschusses am 24.06.2015 verblieben die Fragen der CDUFraktion
1. hinsichtlich der Höhe der Rückstellungen zum Zeitpunkt der Bildung
2. zur Berechnung der Rückstellungssumme
3. Aussagen zu bereits vergebenen Mitteln für Maßnahmen und noch offenen
Maßnahmen

Die Frage kann nach Prüfung der Fachverwaltung wie folgt beantwortet werden:

Zu 1.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit erfolgte die Darstellung der Rückstellungsbeträge in der
Summe zum Stichtag 31.08.2014 bis einschließlich zum 31.03.2015. Aufgrund der
unterschiedlichen Jahre der Rückstellungsbildung gestaltet sich eine transparente Darstellung
der Rückstellungsfestlegungen für das jeweilige Kalenderjahr als schwierig. Der Fokus der
Instandhaltungsrückstellung wurde daher in Summe zum Stichtag 31.08.2014 gelegt. Hierbei
wurden sowohl der vorausgegangene Verbrauch als auch etwaige Auflösungen und
Zuführungen berücksichtigt.

Zu 2.
Die Höhe der Rückstellungsfestlegung basiert auf einem groben Kostenrahmen, der im Zuge
der Maßnahmevorschläge ermittelt wird. Aussagen zur verbindlichen Kostenhöhe der
jeweiligen Maßnahmen können erst nach Abschluss der Baumaßnahmen und erfolgter
Endabrechnung getroffen werden. In einigen Fällen kann eine Aufstockung des
Rückstellungsbetrages erforderlich sein. In anderen Fällen können nicht benötigte
Rückstellungsbeträge ergebniswirksam aufgelöst werden.

Zu 3:
Im Rahmen der bestehenden Mittelabflussplanung können Prognosen zu laufenden und sich
in Ausführung befindlichen Maßnahmen getroffen werden. Der Sachstandsbericht zur
Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen umfasst allerdings keine
Prognosen.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
zu TOP 4.2
Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen (fünfter Sachstandsbericht)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 00775-15-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… aus der Sitzung des Schulausschusses am 24.06.2015 verblieb die Frage der CDU-Fraktion,
warum die bereits baulich und kaufmännisch abgeschlossenen Maßnahmen in der Summe der
Brandschutzrückstellungen aufgelistet wurden. Die Frage kann nach Prüfung der
Fachverwaltung wie folgt beantwortet werden:

Der 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung von Maßnahmen aus den Brandschutzrückstellungen
dokumentiert den Projektfortschritt - vom 4. Sachstandsbericht - bis zum Stichtag 31.03.2015.

Die Summe der Brandschutzrückstellungen stellt richtigerweise und aus Gründen der
Vollständigkeit auch die bereits schon in 2015 baulich und kaufmännisch abgeschlossenen
Maßnahmen dar. Die ergebniswirksame Auflösung dieser Rückstellungsmittel erfolgt erst mit
der Durchführung des Jahresabschlusses 2015. Zum Zeitpunkt der Erstellung des
Sachstandsberichtes waren die Rückstellungsbeträge noch nicht ergebniswirksam aufgelöst
und somit in der Darstellung der Brandschutzrückstellungssumme enthalten. Selbiger Hinweis
kann der aktuellen Gremienvorlage (5. Sachstandsbericht) auch für die bereits in 2014
abgeschlossenen und endabgerechneten Maßnahmen entnommen werden (Seite 2, letzter
Absatz).“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Handlungskonzept Perspektive Europa
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01439-15)

Frau Irle antwortete auf Fragen des Ausschusses:
- Beteiligung von Ausschussmitgliedern am Runden Tisch Europa (Frau Stephan):
Die Politik sei nicht vertreten, werde jedoch über den Ausschuss Wirtschafts- und
Beschäftigungsförderung informiert.
- Welche Vorteile bieten sich den Schulen / Hochschulen? (Herr Dingerdissen):
Gemeinsame Projekte und Austausch zwischen Schulen und Hochschulen, z. B.
Erasmus-Austausch, Studiumsvorbereitung durch Studenten im Rahmen des Master-
plans Integration

Frau Schneckenburger erklärte, dass die genannten Programme vordergründig die Hochschulen betreffen. Es sei jedoch wichtig, europäische Kooperation im Schulbereich zu stärken durch z. B. Austauschprogramme der Schulen, eine Profilierung unserer Schulland-
schaft – mit Blick auf das europäische Zusammenwachsen, den europäischen Wettbewerb, die Folgen der EU-Binnenwanderung und den hochqualifizierten Arbeitsmarkt. Es gebe viele Berührungspunkte und mache Sinn, Schule frühzeitig einzubinden.

Frau Irle wies auf die Dortmunder Europaschulen hin, die sich zertifizieren müssen und vom Land ausgezeichnet werden.
Außerdem gebe es den jährlichen Schulwettbewerb des Landes, in dem im vergangenen Jahr drei Dortmunder Schulen einen Preis erhalten haben.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig bei 2 Enthaltungen (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt das Handlungskonzept „Perspektive Europa“.


zu TOP 5.2
Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 01389-15)

Der Schulausschuss der Stadt Dortmund nimmt den Bericht „Wahrung der Belange der Menschen mit Behinderung in der Stadt Dortmund 2013 / 2014“ und die Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerks zu diesem Bericht zur Kenntnis.




6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Schulsport
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02012-15)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 02012-15-E1)

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„… die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet unter dem o.g. Punkt um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:


1. Die Verwaltung möge den finanziellen Aufwand für die geplante Einrichtung und Umrüstung der für die Flüchtlingsaufnahme vorgesehenen Sporthallen beziffern.
2. Die geplante Übergangslösung sollte sich auf nur wenige Monate beschränken.
3. Die Verwaltung möge überprüfen, wie weit die vom Land NRW favorisierte Unterbringung in Zelthallen in Dortmund eine Alternative sein kann. Dabei sind sowohl Kosten – und Nutzenaspekte, als auch Unterbringungsstandards darzustellen und abzuwägen.

Begründung


Erklärtes Ziel der Ratsfraktionen in Dortmund ist es, dass Sporthallen nur als kurzfristige Unterbringungsalternative in Betracht gezogen werden und der Schul- und Vereinssport nicht mittel- oder langfristig beeinträchtigt werden.
Die Stadtbevölkerung Dortmunds zeigt eine positive Willkommenskultur und hohe Akzeptanz gegenüber den Flüchtlingen. Längerfristige erhebliche Beeinträchtigungen des Schul- und Vereinssports könnten sich kontraproduktiv auswirken.
Oberste Maßgabe bei der Aufnahme der Flüchtlinge muss eine menschenwürdige Unterbringung sein. Funktional errichtete Zelthallen können hier auf diese Anforderungen zugeschnitten werden und sind den Bedürfnissen des Alltags eher zuträglich.“


Herr Dingerdissen erläuterte kurz den Antrag seiner Fraktion. Er lobte die Arbeit und Information der Verwaltung in Bezug auf das Flüchtlingsproblem. Die Unterbringung von Flüchtlingen in Sporthallen habe eine kurzfristige Möglichkeit sein sollen, diese Planung sei jedoch durch die derzeitige Situation überholt worden. Die Unterbringung in Zelthallen sei zu dem Zeitpunkt ausgeschlossen worden, er halte diese jedoch für eine mittelfristige Unterbringung geeigneter als Sporthallen.

Frau Schneckenburger führte an, dass es eine fachbereichsübergreifende Antwort notwendig sei, weil verschiedene Bereiche angesprochen seien. Die Prognose der zu erwartenden Flüchtlingszahlen zeige nach oben und mache es notwendig, über verschiedene Unterbringungsmöglichkeiten nachzudenken.
Sie machte deutlich, dass die Flüchtlinge der Stadt Dortmund zugewiesen werden. Es müsse dann dafür gesorgt werden, dass diese nicht obdachlos werden.

Herr Urbanek erklärte Zustimmung, möchte jedoch den Antrag stellen, unter 2. den Begriff „nur wenige Monate“ zu konkretisieren auf „drei Monate“.

Frau Konak signalisierte Zustimmung zu 1. und 2., Zelte seien jedoch für Ihre Fraktion nicht zumutbar.

Herr Spieß erklärte, dass nur der Punkt 2 einen Antrag darstelle. Punkt 1 und 3 seien nach Meinung seiner Fraktion Anfragen. Punkt 3 könne man nach den Ausführungen der Dezernentin als erledigt betrachten. Seine Fraktion lehne Punkt 2 als Antrag ab.
Sollte die Fraktion FDP/Bürgerliste auf o. a. Antrag bestehen, würde seine Fraktion diesen ablehnen.

Herr Langhorst sah das für seine Fraktion ähnlich. Die Verwaltung müsse aufgrund der Notsituation schnell reagieren. Es könne jedoch kein Zeitraum genannt werden, wie lange die Unterbringung in Sporthallen dauere. Es sei auf das Mindestmaß zu beschränken, aber leider nicht absehbar.

Herr Dingerdissen dankte für Meinungsäußerungen und erklärte, dass der Schulausschuss sich zum Schulsport positionieren solle und alle Anstrengungen unternommen würden, der Aufnahmezeitraum in Sporthallen sehr kurz sein müsse. Seiner Meinung nach bedeute die Zeitplanung „wenige Monate“ einen Zeitraum von unter 6 Monaten. Es solle keine Einschränkung auf 3 oder 4 Monate gemacht werden. Er halte zudem die Unterbringung in Sporthallen für die schlechtere Alternative als Zelthallen.

Herr Urbanek erklärte, dass er einen festen Zeitbegriff als wichtig erachte. In drei Monaten sei ein Sportunterricht im Freien nicht mehr möglich, könne aber dann in den Sporthallen nicht stattfinden.

Herr Rüding erklärte für seine Fraktion ebenfalls, die Punkte 1 und 3 als Anfrage zu sehen.
Zu Punkt 2 führte er aus, dass es einen Lehrplan gebe, der Sportunterricht vorsehe. Zum Anderen könne die Unterbringungsfrage der Flüchtlinge nicht außer Acht gelassen werden. Seine Fraktion werde sich nicht auf einen Zeitbegriff bei Punkt 2 einlassen und dem Antrag nicht zustimmen.

Die beratenden Mitglieder (Herr Drolshagen, Frau Blankenfeldt, Frau Staar, Herr Gökdemir) sprachen sich gegen Fristen im Antrag aus und machten deutlich, dass die Umsetzung von Menschenrechten bei der Behandlung und Unterbringung der Flüchtlinge wichtig sei. Es sei jedoch kaum absehbar, wie sich das Flüchtlingsproblem weiter entwickeln werde. Wunsch sei, dass die Verwaltung den Schulausschuss weiterhin über den Sachstand und Fortschritte im Hinblick auf Unterbringungsmöglichkeiten unterrichte.

Frau Schneckenburger stellte klar, dass die Schulverwaltung keine Sporthallen zur Unterbringung zur Verfügung stelle. Der Krisenstab zur Unterbringung kommunal zugewiesener Flüchtlinge greife auf die kommunale Infrastruktur zu. Dabei solle die Belegung in Sporthallen gering und möglichst kurz sein.
Durch Kooperation der Schulen untereinander gelänge es jedoch, freie Kapazitäten anderer Schulen für den Sportunterricht zu nutzen.

Frau Schnittker bat um Positionierung der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Antrag. Sie führte aus, dass nach Auskunft der Verwaltung Sporthallen als Notunterkünfte angesehen würden, in denen die Unterbringung so kurz wie möglich sein sollte. Zelthallen seien die letzte Option der Unterbringung. Es sollten zuerst andere Möglichkeiten ausgeschöpft werden.

Herr Dingerdissen erklärte, dass der Antrag in der eingebrachten Form bestehen bleibe. Er könne durchaus in den einzelnen Abschnitten abgestimmt werden.


Der Schulausschuss lehnte den Antrag der Fraktion AfD mehrheitlich ab, den Punkt 2 wie folgt zu ändern:
„Die geplante Übergangslösung sollte sich auf nur wenige Monate drei Monate beschränken.“

Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich Punkt 1 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:
„Die Verwaltung möge den finanziellen Aufwand für die geplante Einrichtung und Umrüstung der für die Flüchtlingsaufnahme vorgesehenen Sporthallen beziffern.“

Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich Punkt 2 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:
„Die geplante Übergangslösung sollte sich auf nur wenige Monate beschränken.“

Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich Punkt 3 des Antrages der Fraktion FDP/Bürgerliste ab:
„Die Verwaltung möge überprüfen, wie weit die vom Land NRW favorisierte Unterbringung in Zelthallen in Dortmund eine Alternative sein kann. Dabei sind sowohl Kosten – und Nutzenaspekte, als auch Unterbringungsstandards darzustellen und abzuwägen.“






Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 16.55 Uhr.






A l t u n d a l – K ö s e M a i s F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin