Niederschrift

über die 2. Sitzung des Rates der Stadt


am 26.11.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 22:15 Uhr


Anwesend:

Laut Anwesenheitslisten, die der Originalniederschrift als Anlage beigefügt sind, waren 94 von z. Z. 96 Ratsmitgliedern anwesend.

An der Sitzung nahmen nicht teil:
Rm Brandt (SPD)
Rm Hilbert (Bündnis 90/Die Grünen)

Von der Verwaltung waren anwesend:
OB Sierau
StD Pogadl
StR´in Bonekamp
StR Steitz
StK Stüdemann
Herr Mager
LStRD’in Seybush
StVD Weber
StOVR Feuler

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

2.1 Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16051-09)

hierzu -> Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 - Entwurf -
(Drucksache Nr.: 16051-09-E1)

hierzu -> Maßnahmenkatalog Verwaltungsumbau 2010
(Drucksache Nr.: 16051-09-E2)

2.2 Externe Gremien

2.2.1 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16002-09)

2.2.2 Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 12. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16003-09)

2.2.3 Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16004-09)

2.2.4 Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Polizeibeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16005-09)

2.2.5 Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16066-09)




2.2.6 Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-09)

2.2.7 Bestellung der Ratsmitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15588-09)

2.2.8 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä.
Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
hier: Wahl Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15887-09)

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

3.1 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15838-09)

3.2 Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15481-09)

3.3 Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15901-09)

3.4 Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15853-09)

3.5 Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15796-09)

3.6 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15726-09)
3.7 Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16064-09)

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- unbesetzt -

5. Öffentliche Einrichtungen
- unbesetzt -

6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- unbesetzt -

7. Kultur, Sport und Freizeit
- unbesetzt -

8. Schule

8.1 Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Aufbaubildungsgang "Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd" (Teilzeitform) als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15750-09)

9. Kinder, Jugend und Familie

9.1 Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15452-09)

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

10.1 - unbesetzt -

10.2 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15991-09)

10.3 Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15920-09)

10.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15717-09)

10.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)


10.6 Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16044-09)

10.7 Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16164-09)

10.8 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16039-09)

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

11.1 Bildung des Wahlausschusses zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15997-09)

11.2 Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16048-09)

11.3 - unbesetzt -

11.4 Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-09)

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion Die Linke

12.1.1 PCB-Belastung im Hafengebiet
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16075-09)

12.2 Anfragen von Rm Münch (FBI)

12.2.1 Zerstörung des Lebenraumes einer FFH- Art durch die geplante Aufforstung des ehem. Kohlenlagers in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16209-09)

12.2.2 Islamische Bildungswerkstatt Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16210-09)

12.2.3 Sachstand Bebauung Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16211-09)
Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 15:00 Uhr von OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau zunächst die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Rates der Stadt fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Baran (SPD) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Mit Zustimmung des Rates der Stadt wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

2.2.9 Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16256-09)

3.8 Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15908-09)

7.1 Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium, Stettiner Straße 12, Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16359-09)

10.9 Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16038-09)

10.10 Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15998-09)

10.11 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16009-09)

10.12 Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16013-09)
erweitert.

Weiterhin verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den Punkt

3.6 Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15726-09)

von der Tagesordnung abzusetzen und in der Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 zu behandeln. Weiterhin beschloss der Rat der Stadt den Punkt

10.10 Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15998-09)

vorzuziehen und unter dem Tagesordnungspunkt 2.1 mit zu behandeln.

Außerdem lag dem Rat der Stadt folgende Bitte vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung im Wege der Dringlichkeit zu erweitern:

Einsparung von 138 der 324 Dortmunder Mandatsträger
- Schreiben von Rm Münch (FBI) vom 10.11.2009 -
(Drucksache Nr.: 16215-09)

Nachdem Rm Münch (FBI) die Dringlichkeit des o. a. Antrages kurz begründet hatte, lehnte der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) die Aufnahme der
o. a. Angelegenheit in die Tagesordnung ab.

Abschließend beantragte Rm Prüsse für die SPD-Fraktion, die Tagesordnungspunkte 2.2.1 bis 2.2.9 auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 zu vertagen, da seine Fraktion diesbezüglich noch Beratungsbedarf habe.

Nachdem diesbezüglich im Rat der Stadt Einvernehmen bestand, wurde die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen vom Rat der Stadt gebilligt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung und öffentlichem Interesse

zu TOP 2.1
Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16051-09)

OB Sierau erläuterte dem Rat der Stadt zunächst das im Ältestenrat verabredete Verfahren hinsichtlich der Beratung der Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009.

Hierbei machte er dabei aufmerksam, dass neben der Verwaltungsvorlage
(Drucksache Nr.: 16051-09-E51) und den dazugehörigen Veränderungslisten und Maßnahmekatalogen eine Reihe von Anträgen von den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen sowie einzelner Ratsmitglieder vorliegen.

In der nachfolgenden Diskussion nahm für die SPD-Fraktion Rm Prüsse zur Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009 Stellung.



In seinen Ausführungen brachte er zum Ausdruck, dass sich seine Fraktion intensiv mit den diesbezüglich vorliegenden Vorschlägen der Verwaltung beschäftigt habe, da dies auch Auswirkungen auf die künftigen Haushaltsjahre haben werde. Letztendlich gehe es schließlich darum, dass die Stadt Dortmund aus eigener Kraft mit den Finanzproblemen fertig werde, die sie eigentlich gar nicht zu vertreten habe. Schließlich dürfte niemand, der in Dortmund politische Verantwortung trage, Interesse daran haben, dass die städtischen Handlungsmöglichkeiten durch ein Haushaltssicherungskonzept immens eingeschränkt werden.

Im weiteren Verlauf seiner Ausführungen machte Rm Prüsse (SPD) deutlich, dass aufgrund der desaströsen Finanzausstattung der Kommunen und verstärkt durch die einbrechenden Steuereinnahmen fast alle Städte und Gemeinden mit den gleichen Finanzproblemen wie Dortmund zu tun haben.

Hinzu komme, dass sich die Ausgabensituation im Sozial- und Jugendbereich deutlich verschlechtert habe.

Abschließend erklärte Rm Prüsse (SPD), dass es sicherlich bei der Behandlung und Abstimmung der von den Fraktionen vorgelegten Anträgen zum Nachtragshaushalt zu den unterschiedlichsten Beschlüssen kommen werde. Er hoffe jedoch, egal wie die jeweiligen Mehrheiten zustande kommen werden, dass diese Entscheidungen zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger und der Stadt Dortmund sein werden.

Für die CDU-Fraktion brachte Rm Hengstenberg zu Beginn seiner Ausführungen zum Ausdruck, dass der vom Stadtkämmerer und der Stadtkämmerei begleitete offene und transparente Prozess hinsichtlich der Beratung der Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 vorbildlich gewesen sei.

Weiterhin machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass auch seine Fraktion alles daran setzen werde, um die finanzielle Unabhängigkeit, und die damit verbundene kommunale Selbstverwaltung aufrecht zu erhalten. Insofern sollte man auch die Chance ergreifen, die kommunale Leistungsfähigkeit auch in schwierigen Zeiten zu bewahren. Hierfür sei es nach Auffassung der CDU-Fraktion erforderlich, über Strukturen orientiert an den tatsächlichen Bedürfnissen nachzudenken.

Hierbei sei es seiner Meinung nach der richtige Weg, dass die Verwaltung selbst über ihre eigenen Strukturen in einer Art Aufgabenkritikdiskussion nachdenke. Nur so sei es auch der Bürgerschaft vermittelbar, wenn es zu einzelnen Einschnitten komme, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen.

Außerdem müsse man sich seiner Meinung nach stärker mit dem Thema „Personalentwicklung“ beschäftigen, da es nur so möglich sein werde, Mitarbeiter flexibler einzusetzen und deren Leistungsfähigkeit zu steigern.

Des Weiteren machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, das Konzepte erforderlich seien, welche Einrichtungen beispielsweise im schulischen Bereich oder im Bereich Kultur, Sport und Freizeit vorgehalten werden müssen und sollen.

Abschließend machte Rm Hengstenberg (CDU) deutlich, dass die Lösung der schwierigen finanziellen Probleme der Stadt Dortmund in den nächsten Jahren nur gelöst werden können, wenn die Arbeit im Rat der Stadt durch eine Kultur des Miteinander geprägt sei, um letztendlich das Beste für die Stadt zu erreichen.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen brachte anschließend Rm Krüger zum Ausdruck, dass man sich zunächst einmal die grundsätzliche Frage stellen müsse, in wie weit kann man überhaupt über kommunalpolitische Entscheidungen die finanzielle Schieflage nicht nur der Stadt Dortmund, sondern auch aller anderen Kommunen wieder herstellen. Von daher sei die von der SPD-Fraktion vorgelegte Resolution „Rettet die Städte“ sicherlich begrüßenswert. Ob diese in Berlin oder in Düsseldorf Gehör finden werde, sei für ihn zweifelhaft.



Weiterhin machte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen ) in seinen Ausführungen deutlich, dass auch seine Fraktion ihren Beitrag dazu leisten werde, um aufzuzeigen, in welchen Bereichen Einsparungen vorzunehmen sind. Er wies in diesem Zusammenhang jedoch auch daraufhin, dass die Bereiche Jugend, Soziales und auch Bildung von diesen Überlegungen ausgeklammert werden müssen.

Seine Fraktion – so Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) weiter – begrüße es, dass man zunächst schaue, wie die Verwaltungsabläufe vereinfacht und effizient gestaltet werden können, bevor man im zweiten Schritt schaut, welche Veränderungen in Rahmen der kommunalen Infrastruktur erforderlich seien.

Anhand einiger Beispiele verdeutlichte anschließend Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), dass dies in einem strukturierten und nachvollziehbaren Prozess erfolgen müsse.

Weiterhin forderte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) die Verwaltung dazu auf, auf der Einnahmenseite alles auf den Prüfstand zu stellen, um hier Besserungen zu erzielen.

Nachfolgend erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Dr. Littmann, dass auch sie den längst überfälligen Wechsel der politischen Kultur im Rathaus erfreut wahrgenommen habe.

Der Wechsel zu einem neuen Umgang miteinander habe ihrer Meinung nach aber auch deutlich gemacht, mit welchen kreativen Ideen besonders der ehemalige Oberbürgermeister versucht habe, die finanzielle Lage der Stadt Dortmund zu verschleiern, um sich dem Eingriff der Bezirksregierung in Arnsberg zu entziehen.

Die Folge sei nun jedem klar: Die Stadt Dortmund stünde vor ihrem finanziellen Desaster.

In ihren weiteren Ausführungen machte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) deutlich, dass sie den Eindruck habe, dass den Verantwortlichen offensichtlich der Mut fehle, gegen den Willen der Gewerkschaft ver.di sicherlich sinnvolle Maßnahmen umzusetzen.

Weiterhin forderte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) dazu auf, die Zusammenarbeit mit Privaten zu verstärken, da dies letztendlich im Interesse aller wäre.

Außerdem setzte sich Rm Dr. Littman (FDP/Bürgerliste) kritisch mit der von der Verwaltung vorgelegten Erhöhung der Gewerbesteuer auseinander, die schnell zu einem Bumerang werden könnte, und damit zu Lasten der dringend in Dortmund benötigten Arbeitsplätze führen könnte.

Abschließend setzte sich Rm Dr. Littman (FDP/Bürgerliste) noch mit den zu der Nachtragssatzung vorgelegten Anträgen auseinander und forderte dabei insbesondere dazu auf, einmal ernsthaft über die Reduzierung der Stadtbezirke und damit auch der Bezirksvertretungen, so wie dies von ihrer Fraktion gefordert worden sei, nachzudenken.

Seitens der Fraktion Die Linke brachte anschließend Rm Stammnitz zum Ausdruck, dass es seiner Auffassung nach drei wesentliche Ursachen für die Dortmunder Finanzkrise gebe:

1. Die globale Finanz- und Konjunkturkrise,
2. das systematisch gewollte Ausbluten der kommunalen Selbstverwaltung durch die Landes- und Bundesregierung und
3. die hausgemachten Probleme.

Von daher halte es man auch für richtig, dass die Verwaltung bemüht sei, derzeit keine Einschnitte im investiven Bereich vorzunehmen und die kommunale Unternehmenssteuer, also die Gewerbesteuer, zu erhöhen, da nach Auffassung seiner Fraktion die Unternehmen auch einen Beitrag leisten sollten, um die Probleme der Wirtschaftskrise zu bewältigen.


Im weiteren Verlauf seiner Darstellungen setzte sich Rm Stammnitz (Die Linke) kritisch mit der seiner Meinung nach verfehlten Kommunalpolitik in Dortmund auseinander und brachte dabei zum Ausdruck, dass ohne ein radikales Umdenken beispielsweise im Bereich der Wirtschaftsförderung die riesigen Probleme, die es in der Stadt Dortmund gebe, nicht zu bewältigen seien.

Außerdem machte Rm Stammnitz (Die Linke) deutlich, dass der beabsichtigte Verwaltungsumbau, so wie dieser geplant sei, nicht funktionieren könne, da letztendlich eine Personalpolitik, die an Spar- und nicht an Entwicklungspotenzialen orientiert sei, nicht funktionieren könne. Von daher halte man nach wie vor ein eigenständigen Personaldezernat für dringend erforderlich.

Anschließend ging OB Sierau in seinem Wortbeitrag auf die Ausführungen der Fraktionsvorsitzenden und hierbei insbesondere auf die Ausführungen von Rm Stammnitz (Die Linke) ein.

Er machte dabei deutlich, dass er seit seiner Amtsübernahme als Oberbürgermeister auch die Funktion des Personaldezernenten wahrnehme. Anhang einiger Beispiele machte OB Sierau deutlich, dass er in dieser Funktion bereits einiges auf den Weg gebracht habe, um die bevorstehenden Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. Das dies nicht allein zu Lasten der Beschäftigten gehen könne, sei für ihn selbstverständlich. Deswegen sei es auch beabsichtigt eine entsprechende Dienstvereinbarung auf der Grundlage eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen Flexibilität einerseits, aber auch des Verzichts von betriebsbedingten Kündigungen anderseits, abzuschliessen.

Die vorangegangenen Wortmeldungen haben für ihn auch deutlich gemacht – so OB Sierau weiter -, das der vom ihm eingeschlagene Weg der Hauhaltswahrheit und –klarheit sowie der Transparenz in diesem Bereich der Richtige sei.

Abschließend brachte OB Sierau zum Ausdruck, dass auch er die Auffassung sei, dass eine konzeptionelle Herangehensweise zur Lösung der Haushaltsprobleme erforderlich sei.

Im weiteren Verlauf der Diskussion brachte Rm Münch (FBI) zum Ausdruck, dass auch für ihn es unbestritten sei, dass die Stadt Dortmund sparen müsse. Dies dürfe seiner Meinung nach jedoch nicht in den Bereichen Kinder, Jugendliche und Bildung sein, da diese Bereiche letztendlich die Grundlage für eine zukunftsorientierte Gesellschaft seien.

In seinen weiteren Ausführungen machte Rm Münch (FBI) deutlich, dass es falsch gewesen sei, einen Doppelhaushalt 2008/2009, so wie dies von der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mitgetragen wurde, zu beschliessen.

Nachdem Rm Münch (FBI) die vom ihm gestellten Anträge zum Nachtragshaushalt 2009 kurz erläutert hatte, stellte er außerdem den Antrag, die Anzahl der 324 Dortmunder Mandatsträger auf 138 Mandatsträger zu reduzieren.

Weiterhin erklärte Rm Thieme (NPD), dass es für ihn schon erstaunlich sei, dass trotz der kaum zu bewältigen finanziellen Probleme, die Stadt Dortmund sich den Luxus erlaube, unter großen finanziellem Aufwand Familien in Dortmund zu dulden, deren Asylgesuche abgelehnt worden seien. Er werde von daher die vorliegende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 ablehnen.

Weiterhin erläuterte Rm Branghofer (DVU) den von ihm gestellten Antrag, die langjährig geduldeten, abgelehnten Asylbewerber in ihrer Heimatländer zurückzuführen. Als Begründung hierfür führte er an, dass das hierdurch bedingte Einsparpotenzial für die Stadt Dortmund bei ca. sechs Millionen Euro liege.

Anschließend bedankte sich zunächst StK Stüdemann beim Rat der Stadt, aber auch bei der Verwaltung für die bisherige konstruktive Zusammenarbeit bei der Erstellung und Beratung der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009.



Nachdem StK Stüdemann im weiteren Verlauf seiner Ausführungen die wesentlichen Veränderungen, die seit der Einbringung der Nachtragssatzung eingetreten seien und auch dem Rat der Stadt schriftlich vorliegen, erläutert hatte, machte er deutlich, dass nicht nur die Stadt Dortmund, sondern alle Kreise und Städte in Nordrhein-Westfalen vergleichbare Probleme wie Dortmund haben. Von daher sei es auch aus seiner Sicht dringend erforderlich, für eine gerechtere Finanzausstattung der Kommunen einzutreten.

Abschließend machte StK Stüdemann darauf aufmerksam, dass die Kämmerei die Auswirkungen der Beratung und Beschlussfassung der vorliegenden politischen Änderungsanträge darstellen werden, um letztendlich gemeinsam das Ziel zu erreichen, im Jahre 2012 die wichtige und allen bekannte 5%-Hürde nicht zu überschreiten.

Vor der weiteren Behandlung der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 fasste der zunächst der Rat der Stadt auf der Grundlage des aus dem Ausschuss für Finanzen, Liegenschaften und Beteiligungen überwiesenen Antrages der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16051-09-E20) mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Rettet Die Städte – Für eine gerechte Finanzausstattung der Kommunen

1. Fast alle Städte und Gemeinden befinden sich in einer Finanzkrise, aus die sie sich
nicht aus einer Kraft befreien und schon gar nicht heraussparen können.
Steuereinnahmen brechen als Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise auf allen öffentlichen Ebenen dramatisch ein. Gleichzeitig wachsen kommunale Aufgaben und Ausgaben vor allem im Sozialbereich.
Der Rat der Stadt Dortmund fordert von Bund und Land ein angemessenes Finanzierungskonzept für die Städte und Gemeinden ein. Die Gewerbesteuer als kommunale Haupteinnahmequelle ist dringend zu erhalten. Mit großer Sorge blickt er Rat der Stadt Dortmund auf die geplante Senkung der Einkommenssteuer ab 2011 und die damit verbundenen Einnahmeausfälle für die Stadt Dortmund. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, von Steuergeschenken zu Lasten der Kommunen unbedingt abzusehen.
2. Der Rat der Stadt Dortmund fordert in einem ersten Schritt eine höhere Beteiligung
des Bundes an den Unterkunftskosten für Langzeitarbeitslose. Die Berechnungsformel zur Errechnung des Bundesanteils an den Kosten der Unterkunft im SGB II muss sich zukünftig an den tatsächlichen Sozialausgaben der Kommunen orientieren und darf nicht nur die Anzahl von Bedarfsgemeinschaften zur Grundlage nehmen. Der Bundesrat hat bereits eine entsprechende Empfehlung zur Modifizierung der Berechnungsformel an die Bundesregierung gerichtet. Der Rat der Stadt Dortmund fordert die Bundesregierung auf, dieser Empfehlung des Bundesrates zu folgen.
3. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Landesregierung NRW seit 2005
den Kommunen über 2 Mrd. € entzogen hat. Allein für die Stadt Dortmund macht das landesseitige Belastungen in Höhe von rund 150 Mio. € aus. Bis heute enthält das Land der Stadt Dortmund zu Unrecht rund 52 Mio. € aus überzahlten Solidarmitteln vor, obwohl der Verfassungsgerichts NW das Land bereits 2007 zu einer Erstattung der zu viel gezahlten Mittel in den Solidarfonds Ost verurteilt hat. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW auf, umgehend alle Kürzungen, Mindereinnahmen und Mehrbelastungen für die Stadt Dortmund zurück zu nehmen. Die überzahlten Solidarmittel sind der Stadt Dortmund einschließlich einer entsprechenden Verzinsung unverzüglich auszuzahlen. Die Landesregierung NW wird aufgefordert, das Urteil des Verfassungsgerichtshofs NW vollständig umzusetzen, damit es nicht weiterhin und dauerhaft zu einer Überzahlung bei den Solidarmitteln kommt. Der Rat der Stadt Dortmund kann sich mit einer weiteren Abschlagszahlung auf den ausstehenden Erstattungsbetrag nicht zufrieden geben. Der Rat der Stadt Dortmund hält es zudem für notwendig, dass Solidarmittel zukünftig nicht mehr nach regionalen Kriterien bzw. auf Ostdeutschland beschränkt, sondern vielmehr nach den finanziellen Bedarfslagen in allen Bundesländern und deren Städten und Gemeinden vergeben werden.


Die weitere Beratung der Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 erfolgte auf der Grundlage folgender Anträge:

1. Antrag der SPD-Fraktion vom 25.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E40) sowie der im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie modifizierte Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16051-09-E41):

Fachbereich 01, Maßnahme 40108
Einsparungen im Bereich Repräsentation
Der Rat beschließt, den Ratsmitgliedern zu ihren eigenen Geburtstagen keine Blumen mehr zu überreichen.

Fachbereich 01, Maßnahme 40111
Einstellung des Solidaritätsfonds Entwicklungshilfeprojekte
Der Rat beschließt, den Solidaritätsfonds nicht einzustellen.

Fachbereich 01, Maßnahme 40116
Einstellung von Zuschüssen zu Reisen in/aus Partnerstädten
Der Rat beschließt, die Zuschüsse nicht einzustellen.

Fachbereich 03, Maßnahme 30302
Zentralisierung von Veranstaltungsdienstleistungen :
Der Rat der Stadt fordert, dass eine beabsichtigte Zentralisierung der Vergabe externer Veranstaltungsdienstleistungen bei StA 03 nicht dazu führen darf, das know-how und die über 20jährige organisatorische und künstlerische Erfahrung der Kulturbetriebe im Veranstaltungs- und Eventbereich zu unterbinden und dass Vorgänge bürokratisiert oder erschwert und damit verteuert werden.

Fachbereich 03, Maßnahme 40302
Reduzierung von Veranstaltungsstandards :
Die Mediennacht soll bis auf weiteres ausgesetzt werden, sofern dafür städtische Mittel eingesetzt werden müssen. Die Gedenkveranstaltung in der Bittermark zu Karfreitag wird von der Standardreduzierung ausgenommen.

Fachbereich 11, Maßnahme 11107
Einstellungsstopp :
Die Verwaltung wird aufgefordert, dem Rat darzulegen, welche Fachbereiche vom Einstellungsstopp betroffen sein sollen und welche Ausnahmeregelungen für sensible Bereiche (Jugendamt usw.) getroffen werden. Der Rat erwartet, dass kurzfristig die Dienstvereinbarung zum Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen in der Stadtverwaltung unterzeichnet wird.

Fachbereich 11, Maßnahme 11110
Honorarverträge reduzieren :
Der Rat beschließt, dass die Reduzierung bei den Honorarverträgen nicht dazu führen darf, dass pädagogische Angebote in der Jugendarbeit, bei Schulprojekten oder in den Aktionsräumen aufgegeben werden müssen. Die Kultur- und Bildungseinrichtungen wie Volkshochschule, Musikschule, Dietrich-Keuning-Haus und Kulturbüro setzen überwiegend Honorarkräfte ein, um damit die kulturfachlichen Aufgaben zu erfüllen. Festes Personal ist seit Jahren sukzessive abgebaut worden, um die hohen Kosten dauerhaft zu senken. Diese Vertragsverhältnisse sind elementarer Bestandteil der Angebote und tragen zu einem hohen Kostendeckungsgrad bei. Solche Bereiche müssen nach fachlicher Abwägung von einer Reduzierung der Honorarverträge ausgenommen bleiben.




Fachbereich 11, Maßnahmen 21101 – 21103
Beratungsstelle/Arbeitsmedizinischer Dienst/Arbeitssicherheitsdienst :
Die vorgeschlagenen Einsparungen sind lediglich als Prüfauftrag zu verstehen.

Fachbereich 23, Maßnahme 22301
Optimierung Flächenmanagement :
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, darauf zu achten, dass die jetzigen und von Schließungen betroffenen Nutzer räumliche Alternativen geboten bekommen.

Fachbereich 32 u.33, Maßnahme 43201 u. 43305
Zuschuss aus bürgerschaftlichem Engagement/Zuschuss Traditionskirmessen :
Der Rat beschließt : Der Zuschuss in Höhe von 30.000 € für die Ausrichtung der 4 städtischen Traditionskirmessen in Bodelschwingh (seit dem Jahr 1322); Lütgendortmund (seit dem Jahr 1366); Huckarde (seit 400 Jahren); Syburg (seit dem Jahr 799) bleibt erhalten.

Fachbereich 32, Maßnahme 43203
Verzicht auf 3 Planstellen im Außendienst der Ordnungspartnerschaft :
Der Rat folgt dieser Planstellenreduzierung nicht. Stattdessen wird das Personal auf 35 Stellen aufgestockt. Dieses ist durch die einzurichtende Personalagentur zur Verfügung zu stellen.
Fachbereich 33, Maßnahme 33301 u. 33302
Bezirke/Bezirksverwaltungsstellen: Keine Ausweitung von Öffnungszeiten, dezentrale Optimierung und Umsetzung Pilotprojekt Hörde :
Der Rat der Stadt lehnt Überlegungen der Verwaltung ab, für zwei oder mehrere Bezirke
(Innenstadt) nur noch 1 Leitungsstelle vorzusehen. Eine Reduzierung der Stundenanteile für die Assistenzkräfte wird ebenfalls abgelehnt.

Fachbereiche 33, 65 u. 66, Maßnahme 33303, 36506 u. 36602
Absenkung BV-Mittel für 5 Jahre in Verbindung mit den Ansätzen bei StA 65 und StA 66 :
Der Rat beschließt, lediglich die Hoch- und Tiefbauansätze um 25 % befristet zu reduzieren. Die darüber hinaus gehende 50%ige Kürzung bei den Zuschüssen an übrige Bereiche und Bewirtung wird abgelehnt. Darüber hinaus bleiben alle bereits mit konkreten Beschlüsse der Bezirksvertretungen belegten Mittel solange für diese Zwecke reserviert, bis die Maßnahmen erfolgreich umgesetzt worden sind.

Fachbereich 60, Maßnahme 46001
Abschaffung Damwildgehege
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, das Damwildgehege zu erhalten. Zum Ausgleich der hier nicht erzielten Einsparungen beschließt der Rat, die Ratsabschlussfeier
ab 2010 auszusetzen.

Fachbereich 65/66, Maßnahme 46501
Einschränkung des Betriebs der Brunnen im Stadtgebiet
Der Rat beschließt, diese Maßnahme nicht weiter zu verfolgen.
Fachbereich 65, Maßnahme 36503
Reduzierung der Eigenreinigung zugunsten der Fremdreinigung
Der Rat beschließt, das Verhältnis eigengereinigter zu fremdgereinigter Fläche auf 50:50 zu belassen.
Fachbereich 41, Maßnahme 34101
Kulturbetriebe reorganisieren:
Mit den freien Kulturzentren ist ein 5-Jahres-Vertrag geschlossen worden, der die Zuwendungssummen neu regelt und ab 2010 eine leichte Erhöhung (76.000 €) als Preisanpassungsindex beinhaltet. Der Rat bekräftigt, den Zentren weiterhin Planungssicherheit zu bieten und diese Mittel in vollem Umfang bereitzustellen.

Fachbereich 52, Maßnahme 35201
Zuschussreduzierung
Der Rat stimmt der vorgeschlagenen Zuschussreduzierung ab 2011 bei der Sportförderung nur unter der Bedingung zu, dass auch zukünftig keine Sportstättennutzungsgebühr von den Vereinen erhoben wird. Der Rat beschließt, dass beim Lichterfest im Fredenbaum auch zukünftig kein Eintrittsentgelt erhoben wird.

Fachbereich 52, Maßnahme 35202
Reorganisation der Sport- und Freizeitbetriebe:
Der Schließung des Freibades Stockheide stimmt der Rat nicht zu. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Einsparziele in anderer Form zu erwirken und stattdessen Lösungen aufzuzeigen, das Bad zu ertüchtigen und langfristig für die Bürgerinnen und Bürger der Nordstadt zu erhalten. Die städtischen Hallenbäder sollen in freier Trägerschaft oder mit alternativen Betreibungsmodellen erhalten bleiben.

Fachbereich 50, Maßnahme 25004
Organisationsmaßnahmen StA 50 :
Der Rat beschließt, die Seniorenbüros als eigenständige Organisationseinheiten mit seniorengerechten Beratungsangeboten flächendeckend zu erhalten. Der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit wird in 2010 über die angepasste Konzeption der Seniorenbüros informiert.

Fachbereich 50 u. 53, Maßnahme 35001 u. 35301
Zuwendungen an Wohlfahrtsverbände :
Der Rat der Stadt fordert die Verwaltung auf, die laufenden Verhandlungen mit den Wohlfahrtsverbänden zum Abschluss zu bringen und dem Rat Verträge auf der Grundlage der bisherigen Verhandlungsergebnisse (10%ige Kürzung) möglichst über die laufende Ratsperiode zur Beschlussfassung vorzulegen. Dabei sind Einsparungen beim Drogenkonsumraum auszuschließen. Die Verwaltung prüft die Aufnahme des Projektes „Pudelwohl“ mit dem Gesundheitsladen (getragen von Aids-Hilfe und KCR) in die zuwendungsfinanzierten Verträge mit den Verbänden.

Fachbereich 50, Maßnahme 45002
Übergabe Sozialticket an VRR :
Der Rat beschließt folgende Regelung : Solange kein verbundweites Sozialticket durch den VRR angeboten wird, wird in Dortmund ein Sozialticket zum Preis von 28 € zuzüglich regelmäßiger Preisanpassung (analog VRR-Tarif) zu den geltenden Nutzungenbedingungen angeboten.
Fachbereich 53, Maßnahme 25302
Aufwandsreduktion Gesundheitsamt (6 Stellen) :
Der Rat fordert die Verwaltung auf, den Fachausschuss über die konkreten Auswirkungen zeitnah mit Einzelvorlagen zu informieren.

Fachbereich 40, Maßnahme 44001
Schließung von einzügigen Grund- und Hauptschulen:
Für die zukünftige Schulentwicklung hat die Umsetzung der Ziele aus dem „1. Dortmunder Bildungsbericht“ Priorität. Das bedeutet auch, Investitionen an einzelnen Schulstandorten von der Zukunftsfähigkeit der Schule abhängig zu machen, um andere Schulstandorte dem Bedarf entsprechend ausbauen und mo­dernisieren zu können. Dazu soll in jedem Stadtbezirk eine Schulstrukturanalyse erfolgen. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer Entscheidung über die Schließung einzelner Schulstandorte gemeinsam mit der Schulaufsicht ein geordnetes Verfahren mit Beteiligung der Schulen in Gang zu setzen und dem Rat anschließend einen sachgerechten Entscheidungsvorschlag zu unterbreiten.



Fachbereich 51, Maßnahme 35104
Reduzierung der städtischen Zuschüsse an freie Träger der Kinder- und Jugendförderung
Eine unreflektierte pauschale Kürzung von 11,5 % der Zuschussbeträge an die Träger der Jugendhilfe wird abgelehnt. Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, die bereits mit den Partnern der Jugendhilfe eingeleiteten Verhandlungen um die Neufassung eines Kinder- und Jugendförderplans für die nächsten 5 Jahre zu nutzen, bisherige Angebotsstrukturen und Standards kritisch zu hinterfragen und ggf. neu auszurichten.

Fachbereich 51, Maßnahme 35105
Optimierung Jugendfreizeitstätten:
Der Rat beschließt, dass für den Betrieb der Jugendfreizeitstätten und die Entwicklung der Jugendarbeit insgesamt bis zu den HH-Beratungen 2010 zunächst ein Konzept erstellt werden soll, das den veränderten und neuen Bedürfnissen von Kindern und Jugendlichen entgegen kommt und sie an Prozessen beteiligt. Ein besonderer Schwerpunkt soll in den Aktionsräumen gesetzt werden. Reduzierte Öffnungszeiten in den JFSt. sind dahingehend zu überprüfen.

Fachbereich 57, Maßnahme 45701
Umstellung auf Caterer in Kita-Küchen
Die Verwaltung wird bis zu den HH-Beratungen für 2010 aufgefordert, ein sozial- und personalverträgliches Konzept für die Verpflegung in Kindertageseinrichtrungen zu erarbeiten, mit dem gleichfalls Standards für eine ausgewogene und gesunde Kinderernährung (gem. Empfehlungen des Dortmunder Forschungsinstituts für Kinderernähung) umgesetzt werden können.

Fachbereich 7 F, Maßnahme 29205
Reintegration Familienprojekt
Der Rat beschließt, die Struktur des Familienprojekts und die flächendeckende Präsenz der Familienbüros zu erhalten, was zu einer Personaleinsparung von lediglich 7 Stellen führt.

Fachbereich alle, Maßnahme 19202
Kostenbeteiligung an Stellplätzen :
Die 250 kostenfreien Stellplätze in der Rathaustiefgarage werden wieder vollständig den Nutzern des Hauses (Politik) zur Verfügung gestellt. Deshalb beschließt der Rat folgende Regelung:

1. Die angemieteten 506 Stellplätze werden ab 2010 gekündigt.
(244.000 € Einsparsumme p.a.)

2. Aus dem kostenfreien Stellplatzkontingent werden folgenden Personengruppen umgehend durch StA 01 kostenfreie Stellplätze in der Rathaustiefgarage zur Verfügung gestellt:
- Ratsmitglieder
- Sachkundige Bürger(innen)
- Bezirks- und stell. Bezirksbürgermeister(innen)
- Fraktionsvorsitzenden in den BVen
- Beschäftigte in den Fraktionsgeschäftsstellen
- OB, Bürgermeister(in), Beigeordneten
- Freigestellte Personalratsmitglieder
3. Die restlichen kostenfreien Stellplätze werden abzüglich der rd. 120 Stellplätze für städt. Dienstfahrzeuge zu einer Monatsmiete von 40 € vermietet.
(Einnahmeerwartung: 84.000 €).
Im Rahmen eines Mobilitätskonzeptes für die Stadtverwaltung wird den Belangen der Außendienstmitarbeiter/innen Rechnung getragen.
4. Mitglieder von im Hause tagenden Beiräten erhalten wie bisher einen Tagesausfahrtschein.



Fachbereich 51, Maßnahme 35104
Reduzierung der städtischen Zuschüsse an freie Träger der Kinder- und Jugendförderung
Eine unreflektierte pauschale Kürzung von 11,5 % der Zuschussbeträge an die Träger der Jugendhilfe wird abgelehnt. Stattdessen wird die Verwaltung aufgefordert, im Rahmen der Verhandlungen über die Verlängerung der Verträge bisherige Angebotsstrukturen und Standards kritisch zu hinterfragen und ggf. neu auszurichten.

Die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie signalisierten in großer Mehrheit ihr Einverständnis mit den Anträgen der SPD-Fraktion (einschließlich der vorgeschlagenen Änderung von Herrn Roshol) und kamen auf Wunsch der CDU-Fraktion wegen Beratungsbedarfs überein, die Vorlage mit den drei Anträgen sowie den Auszügen der Bezirksvertretungen und dem Offenen Brief der AG JuNo ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

2. Antrag der CDU-Fraktion vom 24.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E39):

1. Der Rat der Stadt Dortmund bittet seine Vertreter in den überörtlichen Umlageverbänden (LWL, RVR), sich entsprechend den Konsolidierungsbemühungen der Stadt Dortmund in den Verbandsversammlungen für eine spürbare Senkung, kurzfristig zumindest eine Deckelung, der Verbandsumlagen einzusetzen.

2. Zur Erhöhung der städtischen Einnahmen fordert der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung auf, städtische Waldflächen an interessierte Jäger zu verpachten.

3. Das Trainee-Programm der Stadt Dortmund wird reorganisiert und auf den Konzern Stadt Dortmund ausgeweitet mit dem Ziel, dass die Ausbildung der Nachwuchskräfte bei den kommunalen Unternehmen erfolgt und qualifizierte Trainees nach Abschluss des Programms von der Stadt Dortmund übernommen werden können.

4. Auf die Abschaffung des Damwildgeheges im Süggelwald in Eving wird verzichtet, da es für die Naturbildung insbesondere von Kindern eine wichtige Funktion übernimmt.

5. Der Verzicht auf 3 Planstellen im Außendienst der Ordnungspartnerschaften wird nicht umgesetzt. Im Zuge der personellen Reorganisationsmaßnahmen des „Verwaltungsumbau 2010“ wird die Verwaltung vielmehr aufgefordert, die Außendienstkräfte der Ordnungspartnerschaften personell aufzustocken auf vier pro Außenstadtbezirk und zusätzlich um eine bedarfsgerechte Ausstattung der drei Innenstadtbezirke, die binnen Jahresfrist zu besetzen sind.

6. Die Verwaltung wird aufgefordert, Alternativen zur Schließung des Freibades Stockheide zu erarbeiten, um es auch unter sozialpolitischen Gesichtspunkten als wichtige Naherholungsfunktion für die Bewohnerinnen und Bewohner der Nordstadt dauerhaft zu erhalten. Insbesondere ist dabei wie auch bei den Hallenbädern auch eine Neuausrichtung der bisherigen Betriebsform zu überprüfen und die heute schon absehbaren Kosten für eine Sanierung innerhalb der nächsten zehn Jahren sind aufzuzeigen.

7. Im Zuge der geplanten Reduzierung der Reinigungsstandards in Schulen wird das Verhältnis von Eigenreinigung zu Fremdreinigung erneut auf den Prüfstand gestellt. Die in der Vorlage genannten Kosten (Eigenreinigung 21,86 Euro/qm tgl. Fläche zu Fremdreinigung 16,04 Euro/qm tgl. Fläche) erwecken den Eindruck, dass hier noch große Einsparpotenziale zu heben sind.

8. Das Sozialticket wird haushaltsneutral angeboten. Unter Zuhilfenahme des DSW-Großkundenrabatts soll dem bisherigen Nutzerkreis und zusätzlich weiteren potenziellen Nutzern (einem noch näher zu definierenden Personenkreis aus dem sog. „Niedriglohnsektor“) die Möglichkeit zur Nutzung am ÖPNV eingeräumt werden.

9. Die Verwaltung wird beauftragt, hinsichtlich des Betriebs der städtischen Brunnen Gespräche mit dem örtlichen Wasserversorger zu führen mit dem Ziel, dass die Brunnen im Rahmen eines Sponsoring-Vertrages weiterbetrieben werden können.

10. Vor einer Beschlussfassung über eine Reorganisation der Wirtschaftsküchen in den Kindertageseinrichtungen ist dem Rat eine detaillierte Aufstellung über die unterschiedlichen Kostenstrukturen (Eigenerbringung/ Catering) vorzulegen.

11. Der Vorschlag, die Grundschulen in Wichlinghofen, Loh und Deusen sowie die Hauptschule in Derne zum Schuljahresende 2009/2010 zu schließen, wird zunächst zurückgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, stadtbezirksweite Schulentwicklungspläne aufzustellen mit dem Ziel, insbesondere die demographischen Entwicklungen in den Stadtbezirken zur Grundlage von Handlungsempfehlungen zu machen. Mögliche Schließungen erfolgen nicht „ad hoc“, sondern durch ein geordnetes Auslaufen der Klassenverbünde.

3. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 24.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E38) sowie vom 26.11.2009 (Drucksache Nr.: 016051-09-E52):
1. Der Rat stellt fest, dass eine Änderung der Haushaltssatzung und damit eine Nachtragssatzung unumgänglich sind, um die kommunalen Handlungsspielräume zu erhalten.
2. Der Rat stimmt der Einschätzung zu, dass ein Verwaltungsumbau notwendig ist, um das von der Kämmerei bezifferte Einsparvolumen zu erreichen und damit zu verhindern, dass die allgemeine Rücklage in zwei aufeinander folgenden Jahren um mehr als fünf Prozent verringert wird.
3. Der Rat vertritt die Auffassung, dass Kürzungen vermieden werden müssen, die zu einer Verschlechterung der Lebenssituation von Menschen führen, die in besonderer Weise auf kommunale Leistungen angewiesen sind.
4. Der Rat stimmt dem Maßnahmenkatalog zum Verwaltungsumbau 2010 unter der Voraussetzung zu, dass folgende Maßnahmen unter den Vorbehalt tatsächlich zu erzielender Einsparpotenziale und der Rückholbarkeit gestellt werden:
a) Maßnahmen 25004
Büros der sozialen Arbeit
Die Zusammenlegung der unterschiedlichen Büros der sozialen Arbeit erfolgt unter dem Vorbehalt eines Beibehaltes der momentanen Stellenausweisungen.
b) Maßnahme 35001
Zuwendungen an freie Träger und Wohlfahrtsverbände
Auf der Grundlage der zwischen Verwaltung, freien Trägern und Wohlfahrtsverbänden getroffenen Vereinbarung werden zur Planungssicherheit noch in diesem Jahr neue Rahmenverträge bis zum 31.12.2014 abgeschlossen. Bei der Neuregelung sind Einsparungen beim Drogenkonsumraum auszuschließen.
c) Maßnahme 45001
Behindertenfahrdienst
Die Aufwandsreduktion beim Behindertenfahrdienst ist erst nach Vorlage eines Konzeptes vorzunehmen, das deutlich macht, dass die Reduzierungen nicht zu einer Erhöhung des Eigenanteils der Betroffenen oder zu einer Verschlechterung des Angebotes führen.





d) Maßnahme 45002
Sozialticket
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Fortführung des Sozialtickets eine Anschlussregelung mit der DSW21 auf Basis der geltenden Regelungen und des derzeitigen Ticketpreises von 15,- €/monatlich bis zum 31.12.2009 abzuschließen. Zur Gegenfinanzierung der städtischen Aufwendungen ist eine DSW21-Gewinnabführung in Höhe der aus dem Sozialticket resultierenden Mehreinnahmen zu vereinbaren.
Die Anschlussregelung wird solange fortgeführt, bis der Rat eine neue Entscheidung auf Grundlage einer durch die DSW 21 zu beauftragenden detaillierten Marktuntersuchung nach dem Vorbild der Zusammenarbeit zwischen der Stadt Köln und den Kölner Verkehrsbetrieben trifft. Neben einer neutralen Analyse der Einnahmesituation des bisherigen zweijährigen Modellversuchs ist in der Marktuntersuchung darzustellen, unter welchen Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Anspruchsberechtigten um die Personen möglich ist, die die SGB Einkommensgrenzen um 10% sowie alternativ um 20 % überschreiten. Ebenfalls ist darzustellen, wie ergänzend zum bisherigen Abo-Modell reduzierte Einzelfahrscheine und reduzierte Zeitfahrkarten im Einzelverkauf in den Vertrieb aufgenommen werden können. Die von der Stadt Dortmund entsandten Vertreter in der VRR-Verbandsversammlung werden aufgefordert, sich für eine Nachfolgeregelung für das abgeschaffte Großkundenrabattmodell einzusetzen.
e) Maßnahme 44001
Schließung von einzügigen Grundschulen und Hauptschulen
Der Rat hält vor dem Hintergrund der sinkenden SchülerInnenzahlen eine Neukonzeptionierung des Schulangebotes in Dortmund für notwendig. Der Rat stimmt den Schließungen der Loh-Grundschule sowie der Hauptschule Derne zu. Dabei ist insbesondere bei der Loh-Grundschule dafür Sorge zur tragen, dass die momentanen Klassenverbände beim Übergang in eine andere Schule erhalten bleiben. Alle weiteren Entscheidungen über Schließungen einzelner Schulen erfolgen unter dem Vorbehalt eines Gesamtkonzeptes, das sowohl der absehbaren demografischen Entwicklung als auch den Strukturen und Notwendigkeiten der betroffenen Stadtbezirke Rechnung trägt. Dabei sind auch sorgsame Abwägungen des tatsächlichen finanziellen Nutzens vorzunehmen sowie mögliche Folgenutzungen für die frei gezogenen Immobilien zu berücksichtigen.
f) Maßnahme 35105
Optimierung der Jugendfreizeitstätten
Die Einsparungen im Bereich der Jugendfreizeitstätten sind zurückzustellen, bis eine fachliche Bewertung der Nachfrage von Angeboten und der jeweiligen Attraktivität der Jugendfreizeitstätten vorgenommen worden ist. Es ist weiter zu prüfen, ob vorhandenes Personal der Stadtverwaltung mit entsprechender Vorbildung und Erfahrung durch Qualifizierungsmaßnahmen gezielt in diesen Aufgabenbereich gelenkt werden kann. Jugendfreizeitstätten in den Aktionsräumen sind von Kürzungen generell auszunehmen.
g) Maßnahme34001
Bildungsbüro
Bei einer Sachmittelreduzierung des regionalen Bildungsbüros ist sicher zu stellen, dass eine Reduzierung keine Auswirkungen auf die beschlossenen Stellen und Maßnahmen der Schulsozialarbeit hat.
h) Maßnahme 31102
Fachfortbildungen
Die Reduzierung der Mittel für Aus- und Fortbildung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die restlichen Mittel ausreichen, um die Umsetzung eines strategischen Personalentwicklungskonzeptes mit dem Ziel der Qualifizierung von MitarbeiterInnen für sachfremde Aufgaben zu gewährleisten.


i) Maßnahmen 43703 / 53701
Feuerwehr
Die Verwaltung wird aufgefordert, weitere Einssparpotenziale im StA 37 Feuerwehr zu erschließen und dem Fachausschuss entsprechende Vorschläge vorzulegen.

j) Maßnahme 35202
Reorganisation der Sport- und Freizeitbetriebe
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Vorlage zur Situation aller städtischen Frei- und Hallenbäder zu erstellen. Dabei sollen die Entwicklung der Einnahme- und Besucherzahlen, der jeweilige bauliche Zustand der Bäder, Sanierungsnotwendigkeiten und -möglichkeiten, die Bedarfe des Schul- und Vereinssports sowie sozialpolitische Gesichtspunkte der einzelnen Standorte dargestellt werden. Entscheidungen zu den städtischen Bädern werden erst nach Vorliegen und auf Grundlage der Vorlage getroffen.
5. Der Rat beschließt folgende zusätzliche Maßnahmen, um fiskalische Verschlechterungen durch die oben genannten Prüfvorbehalte auszugleichen und neue Einsparpotenziale zu erschließen:
a) Die von DSW21 gebildeten Rückstellungen in Höhe von 6,6 Mio. € im Zusammenhang mit dem Rechtsstreit DB regio ./. VRR werden nach der außergerichtlichen Einigung aufgelöst.
b) Die Pachtverträge über die städtischen Stadtbahnanlagen zwischen der Stadt und DSW21 sind einer Revision zu unterziehen. Ziel der vorzunehmenden Anpassungen ist ein Pachtzins, der zumindest die städtischen Abschreibungen refinanziert.
c) Gemäß Vorlage vom 12.06.2008 soll das StA 69 erst bis Mitte 2012 (Pensionierung des AL) als eigenständige Einheit aufgelöst werden. Die Restaufgaben sollen als Neubauabteilung „Stadtbahn“ im Tiefbauamt der Stadt erledigt werden. Der Rat erwartet, dass die Integration des Stadtbahnbauamtes in die DSW 21 bis Ende 2010 abgeschlossen ist. Gegebenenfalls sind entsprechende Gesellschafterbeschlüsse herbeizuführen.
d) Der Rat fordert die Verwaltung auf, zukünftig bei allen Ausschreibungen kostendeckende Entgelte für den Versand und den Druck von Ausschreibungsunterlagen zu erheben.
e) Die Personal und Sachkostenausstattung der BürgermeisterInnenbüros ist zu reduzieren.
f) Jeweils zur Sitzung des Finanzausschusses erfolgt ein Finanz-Controlling-Bericht, der die Entwicklungen in den einzelnen Fachbereichen deutlich macht. Zum Umsetzungsstand der Sparmaßnahmen wird ein Berichtswesen entwickelt.
Die voraussichtlichen Jahresabschlüsse der städtischen Töchter werden im April/Mai jeden Jahres für den Finanzausschuss aufbereitet.
g) Die Regionalisierung des Vermessungs- und Katasteramtes wird zügig durchgeführt. Die Verwaltung wird darüber hinaus beauftragt, sich aktiv an der Regionalisierung weiterer Aufgaben zu beteiligen.
h) Der Investitionskostenzuschuss an die Westfalenhallen in Höhe der Pachteinnahmen wird gestrichen.
i) Die Parkplatzfläche am Standort Nord des Klinikums wird zukünftig bewirtschaftet.
j) Vom Flughafen wird zukünftig ein Pachtzins für die städtischen Liegenschaften erhoben.
k) Der Rat spricht sich dafür aus, eine Reduzierung der Zahl der Bezirksverwaltungsstellen unter fiskalischen, stadträumlichen und sozialen Gesichtspunkten zu überprüfen und fordert die Verwaltung auf, baldmöglichst eine Einschätzung vorzulegen.
l) Zur Reduzierung der Betriebskosten für städtische Liegenschaften wird geprüft, inwieweit kostendeckende Mieten zur Refinanzierung erhoben werden können, sofern dies unter Berücksichtigung sozialpolitischer Kriterien verantwortbar ist.
m) Die Ausschussreisen für die kommende Wahlperiode sind entweder zu streichen oder mit einem erheblichen Eigenanteil der Ratsmitglieder gegen zu finanzieren.
n) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Finanzierung der Errichtung des Weihnachtsbaumes durch die Erhöhung der Pachten für den Weihnachtsmarkt zu gewährleisten.
o) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Pläne zum Bau von vier neuen Sporthallen im Hinblick auf Wirtschaftlichkeit und Synergiemöglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einsparungen ( z.B. bei dem Vorhalten von Zuschauertribünen) vorzunehmen. Die zeitliche Realisierung ist den finanziellen Rahmenbedingungen anzupassen und zu konkretisieren.
p) Die Verwaltung wird aufgefordert, die Wirtschaftlichkeit der neuen Planungen zum U-Turm unter folgenden Gesichtspunkten nachzuweisen:
1. Synoptische Darstellung der bisher eingegangenen Angebote auf Grundlage der Ausschreibung aus November 2007

2.Konkretisierung und fiskalische Bewertung der Synergieeffekte von zwei Kollegs am U-Turm
3. Kosten und Nutzen einer Aufgabe und Nachfolgenutzung des Standortes Sckellstraße

4. Nachvollziehbarer Kostenvergleich zwischen der großen Lösung ( zwei Kollegs
am U-Turm) und der kleinen Variante (Erhalt Sckellstraße) unter Berücksichtigung der Kosten für die Verlagerung des Kinder- und Jugendtheaters.
Maßnahme 35104, Fachbereich 51
Reduzierung der städtischen Zuschüsse an freie Träger
1) Die vorgeschlagene pauschale Kürzung an freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe wird abgelehnt. Die Verwaltung wird aufgefordert, zunächst in den Verhandlungen mit den Trägern die momentane Angebotsstruktur hinsichtlich zukünftiger Notwendigkeiten intensiv zu beraten. Sich daraus ergebende Veränderungen sind dem Fachausschuss zur weiteren Beratung vorzulegen.

2) Kofinanzierung Schwangerschaftskonfliktberatung
Der Rat beschließt, die Kofinanzierung der vom Land geförderten Stellen für die Schwangerschaftskonfliktberatung der Beratungsstelle Westhoffstraße in Höhe von 35.000 Euro in 2010 fortzusetzen. Die Kofinanzierung über 2010 hinaus ist in die mit den freien Trägern im kommenden Jahr abzuschließenden neuen Einzelverträge aufzunehmen.

Begründung:
Seit 2008 hat die Beratungsstelle Westhoffstraße 2,5 unbefristete Stellen vom Land für die Schwangerschaftskonfliktberatung und Sexualpädagogik zugewiesen bekommen. Die Landesförderung beträgt 80 Prozent, die Stadt leistet die notwendige Kofinanzierung von 20 Prozent. Diese Kofinanzierung soll laut Verwaltung in 2010 entfallen. Der Träger sieht sich nicht der Lage, diesen Ausfall zu kompensieren und müsste die Stellen an das Land zurückgeben. Die weitere Kofinanzierung ist deshalb fachlich und wirtschaftlich sinnvoll, da mit relativ geringen Mitteln der Stadt ein hochqualifiziertes Beratungsangebot abgesichert und erhalten bleiben kann.

Maßnahme 40107
Reduzierung des Ansatzes für Gebärdendolmetscher bei der Behindertenbeauftragten
Der Rat beschließt, den Ansatz nicht zu reduzieren.


Fachbereiche 33, 65 u. 66, Maßnahme 33303, 36506 u. 36602
Absenkung BV-Mittel für 5 Jahre in Verbindung mit den Ansätzen bei StA 65 und StA 66:
Die investiven und konsumtiven Mittel für die Gebäude und Straßenunterhaltung werden gemäß dem Verwaltungsvorschlag reduziert. Durch Mittelumschichtungen in den Bereichen Tiefbau und Hochbau ist sicherzustellen, dass die Bezirksvertretungen in gleicher Höhe wie bisher über eine Priorisierung der vorzunehmenden Maßnahmen entscheiden können.

4. Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 25.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E8):

1. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird konstant bei 450% belassen. Die Wirtschaftsförderung wird aufgefordert, ihre Bemühungen zur Akquisition neuer Betriebsansiedlungen auf dieser Basis zu forcieren.
Begründung:

Mit einer Erhöhung des Hebesatzes wird ein falsches Signal über die Wirtschaftsfreundlichkeit des Standortes Dortmund ausgesandt, die auch durch den Ausweis neuer Gewerbe/Industrieflächen nicht kompensiert werden kann.

Der Arbeitsmarkt in Dortmund hat sich bislang erfreulich stabil gezeigt. Dies ist auch auf die Einstellung Dortmunder Unternehmen zurückzuführen, die seit Beginn der Krise überwiegend auf Entlassungen verzichtet und damit einen wichtigen, aber auch kostenträchtigen Beitrag zur Abfederung der Krisenfolgen geleistet haben. Mit einer Anhebung der Gewerbesteuer würden diese Unternehmen dann doppelt belastet.


2. Das städtische Büro für Anregungen, Beschwerden und Chancengleichheit wird aufgegeben. Nicht mehr benötigtes Personal wird an anderer Stelle der Verwaltung eingesetzt, sofern es dort benötigt wird.
Begründung:
Mit monatlich rund 470 Anliegen bearbeitet das Ende 2005 eingerichtete Büro in der Bersworthalle rund 19 Kontakte täglich. Die meisten Anfragen werden in weniger als 15 Minuten beantwortet, so dass Zweifel an der Auslastung des Bürgerbüros (5 Planstellen inkl. Leitung) bestehen.

3. Die Masterpläne (MP) Wohnen, Mobilität und Integration werden eingestellt.
Begründung:
Die jährlich für die MP Wohnen (9.000 €), Mobilität (9.000 €) und Integration (50.000 €) veranschlagten Etatmittel belaufen sich auf 68.000 €. Die dadurch erzielten Werbeeffekte (bspw. Broschüren) sind als vergleichsweise gering anzusehen.

4. Der für Energiesparmaßnahmen bei der städtischen Immobilienwirtschaft jährlich zur Verfügung stehende Etat (sog. Solarpool) von gut 0,5 Mio. € wird während der Laufzeit des Konjunkturpaketes II eingestellt.
Begründung:
Mit dem Konjunkturpaket II besteht für die Stadt die Möglichkeit, energetische Maßnahmen aus Drittmitteln zu finanzieren.

5. Der Rat spricht sich dafür aus, die Ausschüttungen der profitablen kommunalen Unternehmen an die Stadt zu erhöhen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Vereinbarungen einzuleiten.
Begründung:
Einige, im Mehrheitsbesitz der Stadt stehende Unternehmen erwirtschaften nicht unbeträchtliche Jahresüberschüsse, die teils über das kurzfristig notwendige Maß hinaus thesauriert werden.


6. Der Rat beschließt die Kürzung des Etats für den Aktionsplan für Vielfalt, Toleranz und Demokratie um 80% auf jährlich 20.000 €.
Begründung:

Der vom Rat 2007 mit einem Jahresetat von 100.000 € beschlossene Aktionsplan lässt in seiner Effizienz zu wünschen übrig. Tatsächlich wirksame Einzelprojekte lassen sich mit dieser Reduktion dennoch finanzieren.


7. Die Zuwendung städtischer Beihilfen zur finanziellen Unterstützung der Aktivitäten des Rings politischer Jugend (RPJ) wird um 20% gekürzt.
Begründung:
Die Haushaltsmittel hierfür belaufen sich auf rund 26.000 € und können bei den Konsolidierungsbestrebungen nicht unberücksichtigt gelassen werden – Stichwort Lastenverteilung.
8. Die von der Verwaltung vorgesehene Reduzierung der Finanzmittel für die Bezirksvertretungen (BV) um 50% (Maßnahme-Nr. 33303, s. Punkt 12) wird abgelehnt. Stattdessen wird die Zahl der Bezirke gemäß Gesetz (§ 35, Absatz 3 GO) auf maximal zehn ab dem Jahr 2014 reduziert.
Begründung:
Mit der geplanten Halbierung der Zuschüsse für die Bezirksvertretungen werden sinnvolle infrastrukturelle Maßnahmen (z.B. für Schulen) aus BV-Mitteln konterkariert.
Sinnvoll ist dagegen ein neuer Zuschnitt aller Stadtbezirke, um somit größere Einheiten mit mehr Einfluss auf die Stadtpolitik zu schaffen. Gesetzlich möglich ist dies zur nächsten Wahlperiode ab 2014. Köln mit über 1 Million Einwohner etwa hat nur 9 Bezirke.

9. Für das Klinikum Dortmund wird ein Interessenbekundungsverfahren eingeleitet. Ziel ist eine Teilprivatisierung mit größtmöglichen Investitionen, um Arbeitsplätze zu erhalten, auszubauen und den Gesundheitsstandort Dortmund voranzutreiben.
Begründung:
Dank der Haltung der neuen Verwaltungsspitze belastet das Klinikum den Haushalt zwar nicht mehr mit einer Altschuldenübernahme. Aber das Klinikum braucht nicht nur dringend Eigenkapital zur bilanziellen Entlastung, sondern auch Investitionskapital zur Modernisierung. Zudem ist der Gesundheitsbereich ein wichtiger Sektor auf dem Arbeitsmarkt.

10. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verschlankung der Stadtverwaltung mit verstärkter Anstrengung fortzusetzen, um Personalkosten kurz- bis mittelfristig deutlich einzusparen.
11. Das Institut für Zeitungsforschung sowie das Fritz-Hüser-Institut werden geordnet abgewickelt.
Begründung:
Angesichts der Finanzlage müssen die Prioritäten heute neu gesetzt werden.

12. Zum Maßnahmenkatalog „Verwaltungsumbau 2010“ fasst der Rat folgende

Beschlüsse:

Nr.
Dez
Fach-
bereich:
Maß-
nahme:
Änderung
Verwaltungsvorschlags:
01
1
14
21401
Organisationsuntersuchung: Änderung
Stadtverwaltung bislang eher zu wenig als zuviel kontrolliert (Stichwort Bargeldaffäre, neuerdings Theater .. ). Daher keine Reduzierung von Planstellen beim Rechnungsprüfungsamt.
02
2
11
11105
Rückstellungsreduzierung Urlaub u.a.: Änderung
Ämternotdienst zwischen 21.12 bis Silvester: Für eilbedürftige Bürgeranliegen (etwa Steuerkarte, Melde- und Passwesen) kann eine Stadtverwaltung nicht zwei Wochen unerreichbar sein.
05
2
60
29204
Aufwandsreduzierung Umweltamt: Änderung
Hier ist ein höheres Einsparvolumen vertretbar. Vorschlag: 20%
06
2
20
32001
Reduktion von Publikationen: Änderung
Teilweise Ablehnung: Gedruckter Haushaltsband notwendig für Ratsmitglieder und Bezirksvertreter, die nicht an „DoRat“ teilnehmen.
08
3
33
33303
Absenkung BV-Mittel um 50%: Ablehnung.
Zur Finanzierung der Infrastruktur sind die Mittel notwendig. Vielmehr Reduzierung der Bezirke zu prüfen (siehe Punkt 8).
09
3
33
33305
Reduzierung Aufwand Wahlhelfer:
Ablehnung, um ausreichend Wahlhelfer rekrutieren zu können.
10
3
32
43203
Planstellenverzicht Ordnungspartner:
Ablehnung. Schon heute wird zu wenig für Sicherheit getan. Komplette Wiederbesetzung der 26 Planstellen durch Leistungsverdichtung anderer Bereiche.
12
4
52
35202
Reorganisation Sport- & Freizeitbetriebe:
Beschlussänderung: Auftrag an Verwaltung zur Angebotsprüfung mit dem Ziel, bis zu zwei Bäder (Hallen- und/oder Freibäder) zu schließen, die den höchsten Aufwand und die geringsten Erträge verursachen.
13
6
65
36507
Reduzierung Reinigungsstandards:
Beschlussänderung: Befristung der Intervalländerung bis Ende 2010. Reinigungsvergabe komplett outsourcen. Wenn Aufgaben vorhanden sind, wird das Personal umgesetzt.
14
6
69
36902
Veränderung Stadtbahnbauamt:
Beschlussänderung: Überprüfung Größe und Notwendigkeit des Amtes überprüfen, ggf. schnellere Überleitung von Aufgabe
15
7
40
44001
Schließung einzügiger Grundschulen:
Beschlussänderung: Weiterführung, so lange gesetzliche Mindestgrößen eingehalten und die Bausubstanz vorhanden.
16
7
51
35105
Optimierung Jugendfreizeitstätten
Beschlussänderung: Verwaltungsauftrag, nur 10% des Gesamtetats einzusparen. Einsparungen hier können sehr schnell zu Kosten an anderer Stelle führen.
17
7
57
45701
Umstellung auf Caterer in Kita-Küchen:
Der Rat stimmt dem Entscheidungsvorschlag der Projektsteuerung Umbau 2010 mit dem maximalen Spareffekt zu. Wenn Aufgaben vorhanden sind, wird das Personal umgesetzt.
18
2
92
19201
Mobilitätskonzept Stadtverwaltung:
Feuerwehr wird ausgenommen: Dort sind Kürzungen nur durch eine Veränderung der Rettungsbedarfspläne umzusetzen.

Folgende Maßnahmenvorschläge werden grundsätzlich mitgetragen, allerdings sind diese Vorschläge nicht /gut belegt

Nr.
Dez.
Fach-
bereich
Maß-
nahme
Änderung eines Verwaltungsvorschlags
1
2
10
21013
Insourcing von Aufgabenbereichen:
Da Einsparungen von 5,5 Mio. € unzureichend verifiziert, sind diese mit 0 € in das Ergebnis einzustellen.
2
2
23
22301
Optimierung Flächenmanagement:
Einsparungen von 6,25 Mio. € sind unzureichend belegt.
7
2
20
32002
Gesellschafterumlage Studieninstitut:
Ablehnung der Kürzung, da mögliche Reduzierung des Leistungsvolumens nicht verifiziert.
11
4
41
34101
Reorganisation Kulturbetriebe:
Ablehnung, da Einsparpotentiale unzureichend verifiziert.

5. Antrag der Fraktion Die Linke vom 25.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E47):
1.) Kommunen von Schulden entlasten

Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, durch kraftvolle politische Initiativen den Druck auf die Landesregierung NRW und die Bundesregierung zu erhöhen, um die Verschuldung der Kommunen und die daraus folgenden Zinslasten zurückzuführen (Schuldenerlasse, Zinsmoratorien, Umschuldungen privater auf zinsfreie öffentliche Darlehen). Über diese Initiativen und deren Ergebnisse ist dem Rat halbjährlich zu berichten.

Begründung
Die Schulden der Stadt Dortmund werden gegen Ende des Haushaltsjahres 2010 das verbliebene Eigenkapital der Stadt übersteigen. Schon heute erreicht der Schuldenstand etwa die Höhe eines ganzen Jahreshaushalts. Mehr als drei Viertel der Verbindlichkeiten bestehen gegenüber privaten Gläubigern (Banken und anderen Anlegern). Der Zinsaufwand belastet den städtischen Haushalt mit ca. 100 Mio €. Das Zinsänderungsrisiko ist in den kommenden Jahren hoch und kann die planmäßigen Haushaltsdefizite 2010 bis 2013 leicht um 30 Mio € jährlich steigern. In diese Zwangslage ist die Stadt vor allem durch die chronische und politisch gewollte Unterfinanzierung der Kommunen durch Land und Bund geraten. Aus eigener Kraft kann Dortmund aus dieser Schuldenfalle nicht mehr heraus kommen. Abhilfe ist – unter anderem – über politischen Druck der Kommunen und ihrer Verbände auf Land und Bund zur Reduzierung der kommunalen Schulden bzw. Zinslasten zu schaffen. Im Gegensatz zu vielen anderen Städten hat die Dortmunder Stadtspitze sich darin bisher unangemessen zurückgehalten. In der gegenwärtigen Haushaltslage ist dies umso weniger gerechtfertigt.
2. ) Wirtschaftsförderung in Beschäftigungsförderung umbauen

Beschlussvorschlag:
Der Rat beauftragt die Verwaltung, im Rahmen des Aktionsplans Soziale Stadt zeitnah ein Konzept zum grundlegenden Umbau der Wirtschaftsförderung Dortmund (WF-DO) in eine „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ auszuarbeiten und dem Rat zur Entscheidung vorzulegen.








Die im Teil „Menschen und Kompetenzen“ des Dortmund-Project im Arbeitsschwerpunkt „Ausbildung-Qualifizierung-Vermittlung von Arbeitskräften“ etablierten Projekte zu
- frühkindlicher Förderung,
- Ausbildung,
- Berufsorientierung an weiterführenden Schulen
- Vernetzung der Dortmunder Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit der lokalen Wirtschaft, das DLZW (Dienstleistungszentrum Wirtschaft) und die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet werden fortgeführt, ihre Effizienz wird weiter entwickelt. Alle übrigen Aktivitäten der Wirtschaftsförderung werden in das zu entwickelnde Konzept „Beschäftigungsförderung für solidarisch organisierte Arbeit“ übergeleitet.

Begründung
Das Dortmund-Project hat seine Zielmarken bei weitem verfehlt. Sein erklärtes Kernziel, „die Basis für ein überproportionales Wachstum“ der Dortmunder Wirtschafts- und Bevölkerungsentwicklung zu legen, auf dem auch seine modifizierte Strategie besteht, ist nach dem dokumentierten Sachstand (siehe Branchenbericht 2009) in absehbarer Zeit so nicht mehr zu erreichen. WF-DO selbst schätzte ihren Erfolg 2008 realistisch so ein: „Dortmund besetzt mittlerweile sehr erfolgreich Marktnischen in technologie-orientierten Branchen. Gleichwohl liegt die Stadt Dortmund hinsichtlich des Niveaus wichtiger volkswirtschaftlicher Kennzahlen wie Bruttowertschöpfung, Einkommen/Kaufkraft, Erwerbsbeteiligung, F&E-Quoten, Bruttoanlageinvestitionen u.a. (...) deutlich hinter nationalen Spitzenstandorten zurück.“ (Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund)

Insbesondere hat die Dortmunder Wirtschaftsförderung nur wenig zum Erhalt und Wiederaufbau sozialversicherungspflichtiger, oberhalb des soziokulturellen Existzenzminimums entlohnter Beschäftigung beigetragen. Die Aufwendungen der letzten zehn Jahre für die Wirtschaftsförderung in dreistelliger Millionenhöhe haben nicht verhindert, sondern im Gegenteil dazu geführt, dass in Dortmund vor allem prekäre Beschäftigung im Niedriglohnsektor zunahm und zum erheblichen Teil sozialversicherte Normalarbeitsplätze verdrängte. Die Folge ist auch eine überproportionale Belastung des städtischen Sozialhaushalts.

Somit wäre die Weiterfinanzierung des Dortmund-Projekts wie vorgesehen über 2009 hinaus eine unverantwortliche Verschwendung öffentlicher Mittel. Mit einem großen Teil des Budgets der Wirtschaftsförderung könnten an anderer Stelle mehr existenzsichernde Arbeitsplätze geschaffen werden. Der Ausweg liegt – neben dem Ausbau des öffentlichen Dienstes selbst – in einem Sektor solidarisch organisierter Arbeit. Das riesige Leistungspotential der Menschen unserer Stadt wird nicht primär über Exportindustrien und dazugehörige unternehmensnahe Dienstleistungen zu erschließen sein, sondern über lokale / regionale Wirtschaftskreisläufe. Durch Ausbau des öffentlich geförderten Beschäftigungssektors, als Anschubfinanzierung im Bereich gemeinnütziger Selbsthilfeprojekte können gesellschaftlich nützliche, solidarisch organisierte Tätigkeiten mit öffentlichen Mitteln nachhaltig gesichert werden. Gerade die Stadt kann die Menschen durch vielerlei Förderung ermutigen, unterstützen und qualifizieren, sich selbst gesellschaftlich nützlich zu betätigen.


Arbeit gibt es genug in Dortmund. In sozialen Diensten, Gesundheit und Pflege, Breitenkultur, Umweltschutz usw. fehlt es an allen Ecken und Enden. Vieles für unser Zusammenleben dringend Notwendige kann heute gar nicht oder ungenügend oder nur ehrenamtlich, d.h. unentgeltlich geleistet werden, obwohl der gesellschaftliche Nutzen entsprechenden Lohn rechtfertigt.

Als solidarisch organisierte Arbeit werden Betriebe und Beschäftigungsprojekte kommunal gefördert,
- deren Tätigkeit vorrangig auf die Herstellung bzw. Erhaltung von Gebrauchswerten des örtlichen Bedarfs (Selbstversorgung und lokaler Austausch) und nicht oder nicht vorrangig auf Gewinnerzielung gerichtet ist,
- deren Erzeugnisse sozial und ökologisch sinnvoll sind,
- die sich selbst verwalten (Genossenschaften u.ä.),
- deren Mitglieder, Teilhaber-innen und Mitarbeiter-innen vorrangig langzeitarbeitslos waren,
- deren Arbeitsentgelte und –bedingungen sich an branchenübliche Tarife bzw. Mindestlöhne anlehnen.
Auf diese öffentliche Beschäftigungsförderung soll die Stadt, neben dem Ausbau des öffentlichen Dienstes selbst, alle Energie ihrer Beschäftigungspolitik konzentrieren. Die Wirtschaftsförderung Dortmund (WF-DO) ist entsprechend neu auszurichten und von Grund auf umzubauen.

In das Konzept sind die Fördermittel der Agentur für Arbeit und der ARGE soweit möglich einzubeziehen.
3.) Das Sozialticket ohne Preiserhöhung erhalten und ausbauen

Beschlussvorschlag:
Solange kein verbundweites Sozialticket - das auch den Namen Sozialticket verdient - durch den VRR geschaffen ist, wird in Dortmund das Sozialticket weiterhin zum Preis von € 15,- angeboten.

Die Nutzungsbedingungen des Sozialtickets werden benutzerfreundlicher geregelt

Der BenutzerInnenkreis des Dortmunder Sozialtickets wird erweitert auf alle Personen, deren Erwerbs- oder Renteneinkommen dreißig Prozent über der Sozialhilfe oder dem Arbeitslosengeld II liegen (siehe Köln seit Juli 2009).

Begründung
„Mobilität ist ein Grundrecht - Freie Fahrt zur Suppenküche ! “

Unter diesem Motto haben in 2006 und 2007 verschiedene Dortmunder Initiativen, darunter auch Gewerkschaften und Sozialverbände, ein Sozialticket gefordert. Immer mehr Dortmunder Bürgerinnen und Bürger können sich Fahrten zur Tafel, zur Suppenküche oder zum Sozialkaufhaus nicht mehr leisten, geschweige denn Fahrten zu Dortmunder Parks (Westfalenpark, Tierpark etc.) zur Reinoldikirche oder zum „höchsten Tannenbaum der Welt“ in der Dortmunder Innenstadt.

Auch der SoVD NRW teilt die Auffassung, dass Mobilität „eine Grundvoraussetzung für die Teilhabe der Menschen am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben sowie zur Teilnahme am oder zur Rückkehr in den Arbeitsmarkt“ ist.

Selbst mit einem Sozialticket sind Kulturrichtungen - z.B. das Konzerthaus - für die betroffenen DortmunderInnen erreichbar nur unter Verzicht auf andere lebensnotwendige Güter, obwohl für den Betrieb des Hauses jährlich ca. 5 Millionen € städtische Mittel bereitgestellt werden. Für andere Dortmunder Leuchtturmprojekte, wie z.B. U-Turm, Phoenixsee oder Flughafen werden ebenfalls regelmäßig 2stellige Millionenbeträge zur Verfügung gestellt.

In der Sitzung des Sozialauschusses am 23.11.09 konnte niemand der Verantwortlichen aus der Verwaltung (auch nicht Dezernent Herr Pogadl) die im Antrag genannten möglichen Kosten in Höhe von ca. 7,8 Mio € (bei 15 € Eigenanteil) für das Jahr 2010 erklären bzw. belegen. Eine Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit – auch Herr Pogadl – waren der Meinung, dass es einen Prüfauftrag zur Ermittlung der wirklichen Kosten geben müsse.

Bereits in einer Anhörung im Landtag NRW zum Sozialticket - April 2009 - wurden das Zustandekommen der Dortmunder Zahlen (Kosten) seitens der DSW 21 von anderen Experten entsprechend ironisch kommentiert. Während in anderen Städten Refinanzierungsanteile (Mehreinnahmen bzw. Minderbelastungen) durch das
Sozialticket berücksichtigt werden (Kreis Unna: 61 %, Köln: 87 %), wird dieser wichtige Aspekt durch die Verantwortlichen bei den Dortmunder Stadtwerken bewusst vernachlässigt.

Der Personal- und Sachaufwand für die in Köln benutzerfreundliche Regelung des Sozialtickets - Angebot von preiswertem Viererticket, MonatsAbo - liegt in Köln (4 Stellen) weiter unter dem in Dortmund (7 Stellen).

4.) Umweltamt funktionsfähig erhalten

Beschlussvorschlag:
Die drei Stellen im Umweltamt StA 60 sind nicht zu streichen, die aktuelle Personalstruktur ist zu erhalten.

Begründung

Dem Umweltamt kommt aufgrund steigender Krisenhaftigkeit im weiteren Umweltbereich eine stetig wachsende Bedeutung zu. Die Aufgaben werden daher perspektivisch eher größer als kleiner. Das Umweltamt der Stadt Dortmund ist mit 101 Beschäftigten im Vergleich zu anderen Umweltämtern der Region und auch in der Bundesrepublik sehr sparsam besetzt. Im Vergleich zu Dortmund haben Städte wie Bochum (ca. 370.000 Einwohner) 123 Mitarbeiter, Essen (ca. 580.000 Einwohner) 126 Mitarbeiter und Duisburg (ca. 490.000 Einwohner). Dresden hat sogar bei 510.000 Einwohnern 150 Stellen im Umweltamt. Der äußerst knapp bemessene Personalschlüssel zeigt, dass beim Umweltbewußtsein der Stadt Dortmund noch Nachholbedarf gibt. Eine weitere Kürzung ist vor diesem Hintergrund nicht vertretbar.
5.) Keine Reduzierung der Ansätze für Instandhaltung i. V. m. Bezirksvertretungen

Die Mittel für die Bezirksvertretungen werden nicht reduziert.

Begründung
Die Mittel der Bezirksvertretungen werden im Bereich Hoch- und Tiefbau fast ausschließlich für die Instandhaltung von Schulen und Kinder- und Jugendeinrichtungen ausgegeben. Angesichts der desolaten Gebäudezustände dieser Einrichtungen sind die Reduzierungen erst recht nicht vertretbar. Die Verwahrlosung der heutigen Jugendeinrichtungen trägt zur Verwahrlosung der morgigen Gesellschaft bei. Lokalpolitiker vor Ort haben den größten Überblick über die zu leistenden Maßnahmen und deren Priorität.
6.) Keine Reduzierung der Reinigungsstandards

Eine Reduzierung der Reinigung an Schulen und in der OGS wird nicht vorgenommen.

Begründung
Die Reinigung der Schulen in Dortmund findet ohnehin schon auf sehr geringem Niveau statt. Eingesetztes Personal steht unter erheblichen Arbeitsdruck bei gleichzeitiger geringer Entlohnung – insbesondere bei eingesetzten privaten Reinigungsunternehmen.
Besonders in den ersten Klassen der Primarstufe ist es wichtig den Kindern ein hygienisches Lernumfeld nahe am Kindergartenstandard zu erhalten. In der OGS ist der tägliche Reinigungsbedarf aufgrund der langen Nutzungsdauern höher als in anderen Schulen. Eine Kürzung würde sich hier überproportional nachteilig auswirken.
7.) Betrieb der Brunnen im Stadtgebiet aufrecht erhalten

Die Brunnen im Stadtgebiet sollen im Betrieb bleiben. Der Rat beauftragt die DEW21 für den laufenden Betrieb mit Hilfe von Solaranlagen den Stromverbrauch zu gewährleisten.

Begründung
Im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 in Dortmund hat die Stadt auch eine entsprechende Stadtathmosphäre zu bieten. Dazu gehören auch mit Wasser gefüllte Brunnen, anstatt stillgelegte Brunnenruinen. Einige Brunnen haben zum Teil auch Symbolcharakter historischer Art. Trinkwasserbrunnen sind auch ein Stück Lebensqualität.


8.) Anpassung StA 69 – Stadtbahnbauamt an künftigen Bedarf

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund gibt an die Mitarbeiter des Stadtbahnbauamtes – StA69 - den Prüfauftrag eine mögliche Weiterentwicklung des Stadtbahnnetzes auf Wirtschaftlichkeit und Umweltnutzen im Rahmen eines gesamtstädtischen Verkehrskonzeptes. Dabei sind der ÖPNV und das Fahrrad gegenüber dem motorisiertem Individualverkehr zu begünstigen. StA 69 möge dem Rat entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die Reduzierung des Stellenplans soll ebenso wie die Reduzierung der Sachmittel bis zur Abarbeitung des Prüfauftrages ausgesetzt werden.

Begründung
Der ÖPNV ist eine Kernsäule der städtischen Verkehre und gegenüber dem Individualverkehr zu begünstigen. Der sogenannte Oilpeak ist bereits überschritten. Die Perspektiven für das Auto in der bekannten Betriebsart nehmen damit ab. Gleichzeitig verstopfen aber immer noch die Straßen mit Zweit- und Drittfahrzeugen, während die Instanthaltung des Strassennetzes Unsummen verschlingt und durch die schwächelnden Finanzen der Stadt kaum noch zu gewährleisten ist. Wir halten daher die Beschreibung eines Endausbaus des Stadtbahnnetzes für verfrüht. Diese Einschätzung sollte aber durch den Sachverstand von StA 69 einer Überprüfung unterzogen werden.
9.) Zusammenlegung von Aufgaben „Grün“ aus den bisherigen Orga-Einheiten

Beschlussvorschlag:
Der derzeit auf drei Orgabereiche aufgeteilte „Grünbereich“ soll wieder zu einer Einheit zusammen geführt werden. Dabei ist eine Überprüfung der Aufgabenbereiche vorzunehmen und zu ermitteln, mit welchem Stellenplan die Aufgaben erfüllt werden können. Eine Vergabe der Aufgaben des Bereiches Grün an Externe ist auszuschließen.

Begründung
Es ist aus der Vorlage nicht erkennbar, ob die anfallenden Arbeiten mit 37 Mitarbeitern weniger zu leisten sind. Zu befürchten ist eine externe Auftragsvergabe die dann zu Niedrigstlöhnen bei den Beschäftigten dieser Dienstleister ausgeführt wird. Ebenfalls ist nicht erkennbar, wie die Personalreduzierung erfolgen soll. Da betriebsbedingte Kündigungen ausgeschlossen sind, müssten für die Mitarbeiter im Grünbereich Ersatzarbeitsplätze gestellt werden. Dies scheint uns derzeit nicht realistisch zu sein.
10.) Revision der V2020-Teilprojekte Rechnungswesen, Controlling, KLR-Aufwände prüfen

Die Streichung der Controllerstellen hat nicht zu erfolgen.

Begründung
Der Erfolg des Doppelhaushaltes 2008/2009 macht auf uns nicht den Eindruck, dass man auf ein Finanzcontrolling verzichten könnte. Eine Professionalisierung des Controllings macht allerdings Sinn, um gerade durch die KLR echte Sparpotentiale überhaupt erst erkennen zu können. Ein nicht abschätzbarer Mehraufwand in anderen Bereichen, wie in der Vorlage benannt, ist eine zu vage Beschlussgrundlage um beschlussfähig zu sein.
11.) Kulturbetriebe reorganisieren

Der Maßnahmenkatalog wird in dieser Form zurückgewiesen. Der Rat stellt keine Blankoschecks aus. Die Verwaltung wird aufgefordert, einen präzisen Maßnahmenkatalog auszuarbeiten und die Einzelmaßnahmen dem Rat zur Entscheidung erneut vorzulegen.

Begründung
Die dargestellten Einzelmaßnahmen sind zu vage formuliert. Das Ziel wird zwar grob angegeben, aber der Weg bleibt im Nebel. Damit wird die Entscheidungskompetenz des Rates stark eingeschränkt. Die Einzelobjekte sind als Paket für den Kulturbetrieb der Stadt zu wichtig. VHS, Musikschule und Zweigbüchereien erfüllen in hohem Maße auch soziale Funktionen zusätzlich zum Bildungsangebot. Durch niedrige Schwellen wird auch einkommensschwachen Bevölkerungsgruppen der Zugang erleichert. Eine pauschale Erhöhung von Zugangskosten wirkt sich auf diese Funktion negativ aus.
12.) Theaterkooperation / Theater-Reorganisation

Beschlussvorschlag:
Der Rat verpflichtet die Verwaltung zeitnah über die Prüfergebnisse und Teilergebnisse im Bereich des Theaters Bericht zu erstatten.

Begründung
Der Prüfauftrag ist sehr umfassend und allgemein gehalten. Daher ist es wichtig das die Entscheidungsgremien, insbesondere auch der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit auch im Detail informiert werden. Bei einer Kooperation mit anderen Theatern sind die Einsparungen bei Personal und Material transparent zu machen. Besonders die einsamen Entscheidungen bestimmter Leitungskräfte bedürfen stärker als bisher der öffentlichen Kontrolle.
13.) Reorganisation der Sport- und Freizeitbetriebe

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass für alle Sport- und Freizeitanlagen der Dortmund Pass Gültigkeit haben soll. Die RuhrTopCard soll auch für Dortmund erhalten bleiben.

Das Freibad Stockheide soll als wesentlicher Teil der Nahversorgung der Nordstadt mit Freizeitmöglichkeiten erhalten bleiben.

Eine Privatisierung der Dortmunder Bezirksbäder findet nicht statt. Jede Privatisierung von Sportanlagen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen wird generell abgelehnt.

Begründung
In seiner Gesamtheit ist die Vorlage dazu geeignet die Sport- und Freizeitkultur in Dortmund auf lange Sicht durch die angestrebten Privatisierungen zu beschädigen. Sportvereine sind im Regelfall keine Wirtschaftsunternehmen. Die Verlagerung des wirtschaftlichen Risikos auf die Dortmunder Vereine birgt für das ehrenamtliche Vereinswesen erhebliche Risiken. Sie könnten auf Dauer wirtschaftlich gezwungen sein, auf Dauer den Breitensport einzuschränken.

Auch der Zugang für einkommensschwache Bevölkerungsgruppen wird durch eine Privatisierung erheblich erschwert, wenn nicht die Zugangsgarantie durch die Übertragung des Dortmund Passes erhalten bleibt. Ähnliches gilt auch für die Benutzer der RuhrTopCard.

Das Freizeitbad Stockheide ist für die Nordstadt und die Bewohner des nördlichen Kaiserstrassenviertels die einzige Möglichkeit ortsnahe Freizeitmöglichkeiten. Vor allem in den Sommerferien ersetzt das Bad für die Bezieher niedriger Einkommen oft die Urlaubsreise. Die Bezirksvertretung Nord hat bereits für einen Erhalt des Freibades gestimmt und hierfür auch Mittel zur Verfügung gestellt.

Damit Freizeit, Schul- und Vereinssport auch weiterhin gleichrangig stattfinden können sind die städtischen Bezirksbäder in kommunaler Hand zu behalten. Die Vereine können durch die Auferlegung unternehmerischen Handeln in arge wirtschaftliche Bedrängnis geraten. Auch die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit von Verbänden wie der DLRG ist nicht unendlich.

Durch eine Privatisierung der öffentlichen Sportanlagen ist auf Dauer der Zugang für die breite Öffentlichkeit eingeschränkt oder sogar unmöglich. Ähnlich wie bei den Schwimmbädern können auch Sportvereine in wirtschaftliche Not geraten.

Fazit: Angesichts der Tatsache, dass sich auch Dortmund als Kulturhauptstadt präsentiert, muss auch das Kulturangebot auf möglichst breiter Basis für alle Schichten der Bevölkerung erhalten bleiben. Regie und Gestaltung dieses Kulturangebotes ist vornehmlich Aufgabe der öffentlichen Hand.
14.) Keine Schließung von einzügigen Grundschulen und Hauptschulen

Beschlussvorschlag:
Die Schließung der Loh GS, Wichlinghofer GS, Grafen GS und HS Derne werden abgelehnt.

Begründung
Haushaltseinsparungen dürfen nicht in der Bereich der Bildung getroffen werden. Die Schließungen der Schulen bedeutet einen erheblichen Eingriff in traditionell gewachsene Strukturen. Einsparungen durch Schließungen von kleinen Schulen, könnten evtl. einen minimalen Beitrag zur Schließung des Haushaltslochs leisten, die Probleme im Bereich der Bildung werden hierdurch allerdings um ein wesentliches größer. Insbesondere die individuelle Förderung und Betreuung würde sich wesentlich verschlechtern, nicht nur an den zu schließenden, sondern auch an den aufnehmenden Schulen.

15.) Personalbestand der Jugendfreizeitstätten erhalten

Beschlussvorschlag:
Die Streichung von 32 Teilzeitkräften wird abgelehnt.
Die Streichung der Mittel für Honorarkräfte wird abgelehnt.

Begründung
Die Kinder- und Jugendarbeit in den Jugendfreizeitstätten ist ein Angebot für Kinder und Jugendliche kostenlose bzw. kostengünstige Möglichkeiten der betreuten Freizeitgestaltung zu haben. Dieses Standardangebot müsste bei einer Personalreduzierung zurückgefahren werden. Die Streichung der Mittel für Honorarkräfte bewirkt zusätzlich, dass viele spezielle Angebote, z.B. zur Gewaltprävention, die durch Honorarkräfte angeboten werden nicht mehr durchgeführt werden können.

16.) Reorganisation der Schulhausmeisterdienste

Beschlussvorschlag:
Der Rat lehnt die Streichung von Schulhausmeisterstellen ab.

Begründung
Der Arbeitsbereich der Schulhausmeister ist mittlerweile zu groß, als dass die Betreuung von mehreren Schulen zu vertreten wäre. Aufgrund der umfassenden Aufgaben ist es besonders wichtig, dass die Hausmeister-/innen „ihre Schule“ besonders genau kennen.

Von daher lassen die aufgeführten Vorteile des Stammhausmeisterprinzips nur dieses Konzept zu.

17.) Bewirtschaftung von Schultoiletten

Änderungsvorschlag:
Stadtamt 65 stellt ein Bewirtschaftungskonzept für alle Schulen auf, setzt dieses in Absprache mit den Schulen um und errichtet ein Berichtswesen.

Begründung
Die Schulen sind hinsichtlich der zu leistenden Bürokratie bereits überfordert. Schulleitungen und Lehrer sind keine originären Verwaltungsangestellten, sondern haben vornehmlich pädagogische Aufgaben. Die Stadt als Schulträger sollte sich nicht aus den administrativen Aufgaben zurückziehen. Für die Instanthaltung der Gebäude ist Amt 65 zuständig.


18.) Keine Sachmittelreduzierung des regionalen Bildungsbüros

Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt, das Budget des RBB nicht um 250 000 € zu kürzen.

Begründung
Schulsozialarbeit ist heute nur an wenigen Schulen gewährleistet. Es fehlt an den Stellen für qualifizierte Mitarbeite-/in besonders an den Haupt- und Förderschulen.

Der Übergang von der Schule ins Berufsleben erfordert gerade in der derzeitigen schlechten Wirtschafts- und Arbeitsmarktlage qualifizierte Berufswahlkoordinatoren, die den Schülerinnen und Schüler die nötige Befähigung vermitteln.

Interessante Projekte tragen dazu bei, den Wissenshorizont der Schülerinnen und Schüler auch außerhalb des Unterrichts zu erweitern. Spaß am Lernen und entsprechende Erfolgserlebnisse sind unverzichtbare pädagogische Maßnahmen.

19.) Reintegration des Familienprojekts

Änderungsvorschlag:
Der Rat beschließt, die 14 Stellen nicht zu streichen.

Begründung:
Bittere Ereignisse und Erfahrungen in der Vergangenheit lassen es unter allen Umständen nicht zu, die ohnehin schon dünne Personaldecke um diese 14 Stellen zu reduzieren.
Hilflose Kinder und Familien bleiben dabei auf der Strecke. Dringend zu bearbeitende Fälle bleiben lange liegen, die Betroffenen sind die Leidtragenden.

20.) Kita-Küchen im Betrieb von FABIDO erhalten

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Erhalt der 45 Kita-Küchen und lehnt die Umstellung auf ein Catering-System ab. Im Bedarfsfall sollen weitere Wirtschaftsküchen bei FABIDO eingerichtet werden.

Der Rat der Stadt Dortmund lehnt betriebsbedingte Kündigungen und den Einsatz an anderen Einsatzorten für hauswirtschaftliches Personal bei FABIDO ab.

Begründung
Gegen die Aufgabe der Wirtschaftsküchen sprechen pädagogische und gesundheitspolitische Gründe. Das hauswirtschaftliche Personal ist fester Bestandteil des Teams einer Kita. Für die Kinder sind die Hauswirtschafterinnen die Personifizierung dafür, dass ihr körperliches und leibliches Wohl beachtet und umsorgt wird. Sie fühlen sich aufgehoben und nicht selten sind die Hauswirtschafterinnen mütterliche Ansprechpartnerinnen für die Kinder, die ihre besonderen Qualitäten in die Förderung der Kinder einfließen lassen. Aus gesundheitspolitischer Sicht ist festzuhalten, dass eine gesunde Kinderernährung ausdrücklich gewünscht ist. Frisch zubereitetes Essen ist gesünder als die von Caterern verwendeten Convenience-Produkte, die kaum noch Nährstoffe enthalten und durch die Zugabe von Zusatz- und Konservierungsstoffen Allergien befördern. Kinder sehen und erleben die Speisenzubereitung nicht mehr, vielmehr lernen sie, dass Essen scheinbar aus der Mikrowelle kommt. Wir alle wollen der Fast-Food-Mentalität eine gesunde Zubereitung und gesunden Genuss entgegensetzen.
Diese Ziel würde mit der Abschaffung der Wirtschaftsküchen konterkariert.




21.) Keine Leistungskürzungen im Behindertenfahrdienst

Beschlussvorschlag:
Es erfolgen keine Einsparungen beim Fahrdienst.

Begründung
Der Behindertenfahrdienst ist eine Leistung die erbracht wird, da es in Dortmund keine flächendeckende Barrierefreiheit im ÖPNV gibt. Solange dieses nicht gewährleistet ist, ist der Fahrdienst in vollem Umfang aufrechtzuerhalten.

6. Anträge von Rm Münch (FBI) a) (Drucksache Nr.: 16051-09-E4), b) (Drucksache Nr.: 16051-09-E21), c) (Drucksache Nr.: 16051-09-E35), d) (Drucksache Nr.: 16051-09-E43), (Drucksache Nr.: 16051-09-E44), (Drucksache Nr.: 16051-09-E45), (Drucksache Nr.: 16215-09):
Antrag a)
„Der Rat der Stadt beschließt, die 1500,- Euro Pro-Kopf-Beiträge für die Fraktionszuwendungen von den 224 Bezirksvertretern von SPD, CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BÜRGERLISTE zu streichen und die Mittel in Höhe von jährlich 336.000 Euro angesichts der schwierigen Hauhaltslage den 12 Bezirksvertretungen direkt zur Verfügung zu stellen, da das Geld in den Stadtbezirken besser angelegt ist, als für eine übermäßige Förderung der Fraktionen.“

Antrag b)
„Der Rat der Stadt beschließt, den 6 Bezirksvertretungen, die einen überflüssigen 2. stellv. Bezirksbürgermeister gewählt haben, 2500 Euro aus ihrem BV- Etat zu streichen und dies den 6 BV zur Verfügung zu stellen, die auf den überflüssigen Luxus eines 2. stellv. Bezirksbürgermeister verzichten.“

Antrag c)
1. „Der Rat reduziert die Fraktionszuwendungen um 90%.“

Bei Ablehnung:
2. „Der Rat reduziert die Fraktionszuwendungen um 50%.“

Bei Ablehnung:
3. „Der Rat reduziert die Fraktionszuwendungen um 10%.“

Antrag d)
„Der Rat der Stadt beschließt, dass ab sofort Ratsmitglieder und Stadträte zum Geburtstag kein Geschenk (Topfblume) mehr erhalten.“

Antrag e)
„Der Rat der Stadt beschließt, dass ab sofort die ehrenamtlichen Bürgermeister keinen Dienstwagen und Fahrer erhalten und ihre dienstlichen Fahrten mit Privat-Pkw, ÖPNV oder Privatfahrrad pro km mit 0,29 Euro entschädigt werden.“

Antrag f)
„Der Rat der Stadt beschließt, falls der türkisch- islamische Kulturverein seinen vertraglichen Pflichten zur Erschließung des Grimmelsiepen-Grundstücks in dem vereinbarten Zeitfenster nicht nachgekommen ist, den Vertrag mit ihm zu kündigen, das B-Plangebiet als allgemeine Wohnbaufläche ohne religiöse Einrichtungen auszuweisen und es an einen privaten Bauträger zu den ursprünglichen finanziellen Konditionen zu verkaufen.“





Antrag g)
„Der Rat der Stadt Dortmund setzt angesichts der schwierigen Haushaltslage auch ein deutliches politisches Signal und strebt gegenüber der Wahlperiode 2009 – 2014 für die Wahlperiode 2014 – 2019 eine Reduzierung der Dortmunder Mandatsträger von 324 auf 186 Personen mit einer Einsparung von mindestens 3,56 Mio Euro an und beschließt:
1. Reduzierung der Anzahl der Ratsmitglieder von 82 auf 76.
2. Zusammenlegung der 3 Innenstadtbezirke zu einem Stadtbezirk mit einer BV Innenstadt.
3. Reduzierung der Anzahl der Bezirksvertretungsmitglieder von 19 auf 11.
Festsetzung nur noch eines stellv. Bezirksbürgermeisters.“
7. Antrag der DVU vom 25.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E42):
Die langjährig geduldeten, abgelehnten Asylbewerber sind in ihre Heimatländer zurückzuführen.
8. Weitere Anträge zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B sowie Gewerbesteuer (aus dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften überwiesen):

Antrag der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 15998-09-E1):

Der Rat der Stadt beschließt, den Hebesatz der Gewerbesteuer ab 01.01.2010 nur auf
468 v.H. zu erhöhen.Der Entwurf der Satzung ist entsprechend anzupassen.

Antrag der CDU-Fraktion vom 24.11.2009 (Drucksache Nr.: 15998-09-E2):
1. Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung werden die Hebesätze für die Grundsteuer
A und B sowie für die Gewerbesteuer lediglich moderat angepasst: Der Hebesatz
für die Grundsteuer A wird auf 245 v.H. festgelegt, der für die Grundsteuer B
statt auf 490 auf nur 480 v.H., der für die Gewerbesteuer statt auf 475 auf nur
Änderung: 465 v.H.
2. Die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband werden darüber
hinaus aufgefordert, absehbare Gebührensteigerungen moderat zu gestalten und
analog den Kommunen verstärkt Konsolidierungsbemühungen vorzunehmen.
Auf der Grundlage der o. a. Anträge wurde eine zum Teil kontroverse Einzeldiskussion insbesondere über die Themen Fortführung des Sozialtickets sowie Veränderungen bei der Gewerbesteuer bzw. der Grundsteuer A und B geführt.

Die Beratungen wurden zwischenzeitlich von 19:20 Uhr bis 19:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Die Ergebnisse der Beratung der o. a. Anträge der Fraktionen sowie der Ratsmitglieder Münch (FBI) und Branghofer (DVU) sind in einer der Niederschrift als Anlage 1 beigefügten Aufstellung, die mit den im Rat der Stadt vertretenen Fraktionen rückgekoppelt wurde, dokumentiert.

Hierbei wurden nur die Teile der Anträge dokumentiert, die mehrheitlich vom Rat der Stadt beschlossen wurden.

Von daher wurden alle anderen Antragsteile der Fraktionen bzw. die Anträge der Rm Münch (FBI) – mit Ausnahme des Antrages mit der Drucksache Nr.: 16051-09-E43 – und von Rm Branghofer (DVU) abgelehnt.

Zwischenzeitlich wurde die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt von 21:35 Uhr bis 21:45 Uhr für eine Pause unterbrochen.

Anschließend brachten vor der Schlussabstimmung die Fraktionsvorsitzenden bzw. die einzelnen Ratsmitglieder in ihren Wortbeiträgen ihr Abstimmungsverhalten hinsichtlich der Nachtragssatzung der Stadt Dortmund für das Haushaltsjahr 2009 zum Ausdruck.

Hierbei erklärt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Krüger, dass seine Fraktion der Nachtragssatzung trotz einiger erheblicher Bedenken und auch einer nicht gerade ausgewogenen Herangehensweise bei den Sparmaßnahmen zustimmen werde.

Seitens der Fraktion FDP/Bürgerliste brachte Rm Dr. Littmann nochmals zum Ausdruck, dass ihre Fraktion die vorliegende Nachtragssatzung ablehnen werde, da die Verwaltung nach Auffassung ihrer Fraktion zu wenig getan habe, um z. B. durch Aufgabenkritik oder Verschlankung, einen Beitrag zur Haushaltskonsolidierung zu leisten. Anstatt dessen sei man den oft üblichen einfachen Weg gegangen in dem man Vorschläge unterbreitet habe, Steuern und Gebühren zu erhöhen.

Weiterhin erklärte Rm Münch (FBI), das er enttäuscht sei, dass der Rat der Stadt nicht bereit gewesen sei, quasi an sich selbst zu sparen. Er werde von daher die Nachtragssatzung ablehnen.

Anschließend machte Rm Branghofer (DVU) deutlich, dass auch er die vorliegende Nachtragssatzung ablehnen werde, da diese seiner Meinung nach nicht geeignet sei, die Stadt Dortmund vor der Fremdbestimmung durch die Bezirksregierung Arnsberg zu bewahren.

Da nach Auffassung von Rm Thieme (NPD) zum Teil an der falschen Stelle gespart werde, werde auch er die vorliegende Nachtragssatzung ablehnen.

Für die CDU-Fraktion erklärte Rm Hengstenberg, dass man sich nach einem intensiven internen Diskussionsprozess entschieden habe, der vorliegenden Nachtragssatzung zu zustimmen.

Wichtig sei es dabei gewesen, dass es gelungen sei, dass sich seine Fraktion in einigen Bereichen mit ihren Vorstellungen durchsetzen konnte. Hierzu gehörte für ihn besonders, dass es gelungen sei, einen Kompromiss hinsichtlich der Erhöhung der Gewerbesteuer und Grundsteuer zu finden.

Für die SPD-Fraktion erklärte Rm Prüsse, dass es für ihn erfreulich sei, dass es in einem offenen und transparenten Prozess gelungen sei, einen von der überwiegenden Mehrheit des Rates der Stadt getragenen Konsens hinsichtlich der endgültigen Nachtragssatzung zu erzielen. Das Erfreuliche sei dabei gewesen, dass es auch in schwierigen Zeiten breite Mehrheiten geben kann.

Von daher werde die SPD-Fraktion der vorliegenden Nachtragssatzung unter Einbeziehung der beschlossenen Veränderungen zustimmen.

Abschließend wies Rm Stammnitz für die Fraktion Die Linke daraufhin, dass seine Fraktion die Nachtragssatzung ablehnen werde, da trotz einiger positiver Veränderungen, die durch die beschlossenen Anträge erzielt werden konnten, für seine Fraktion die von der Verwaltung vorgeschlagene Sparpolitik kontraproduktiv und zum Teil auch sozial ungerecht sei. Seiner Meinung nach verpasse man mal wieder eine Chance für eine bessere Kommunalpolitik in Dortmund.

Unter Einbeziehung der in der Anlage 1 dargestellten Beschlüsse hinsichtlich der von den Fraktionen vorgelegten Anträge fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie die Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die als Anlage 1 beigefügte Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 unter Einbeziehung der als Anlage 2 beigefügten Veränderungen für das Haushaltsjahr 2009 und der Finanzplanung 2010-2012 sowie der sich aus den im Laufe der Ratssitzung gefassten Beschlüssen ergebenden Auswirkungen auf die Fehlbedarfe der Finanzplanjahre 2010-2012.

2. Der Rat stimmt der veränderten Liste ‚Verwaltungsumbau 2010’ sowie der neuen Liste ‚Finanzplanung 2011/2012’ unter Einbeziehung der im Laufe der Ratssitzung gefassten Beschlüsse zu und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der darin aufgeführten Maßnahmen.

3. Der Rat nimmt die als Anlage 3 beigefügten Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis. Vorschläge, die zu Mehraufwendungen führen, werden nur berücksichtigt, wenn sie in die Veränderungslisten aufgenommen wurden oder mit Vorschlägen zur Kompensation versehen sind.

zu TOP 10.10
Erhöhung der Realsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B und Gewerbesteuer
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15998-09)
In der Diskussion über die Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2009 gab es auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage sowie der dazu vorgelegten Anträge eine intensive Diskussion über die Höhe der Gewerbe- und Grundsteuer.

Hierbei verständigten sich die SPD-Fraktion und CDU-Fraktion auf eine gemeinsame Vorgehensweise, in dem der Vorschlag der SPD-Fraktion die Gewerbesteuer auf 468 v. H. zu erhöhen, in den Antrag der CDU-Fraktion integriert wird.

Es erfolgte daraufhin folgende Abstimmung:

1. Der Rat der Stadt lehnt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 25.11.2009 ab:
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird konstant bei 450% belassen. Die Wirtschaftsförderung wird aufgefordert, ihre Bemühungen zur Akquisition neuer Betriebsansiedlungen auf dieser Basis zu forcieren.
2. Auf der Grundlage des modifizierten Antrages der CDU-Fraktion vom 24.11.2009 (Drucksache Nr.: 16051-09-E2) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:
Entgegen dem Vorschlag der Verwaltung werden die Hebesätze für die Grundsteuer A und B sowie für die Gewerbesteuer lediglich moderat angepasst: Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 245 v.H. festgelegt, der für die Grundsteuer B statt auf 490 auf nur 480 v.H., der für die Gewerbesteuer statt auf 475 auf nur 468 v.H.

Die Abwasserverbände Emschergenossenschaft und Lippeverband werden darüber hinaus aufgefordert, absehbare Gebührensteigerungen moderat zu gestalten und analog den Kommunen verstärkt Konsolidierungsbemühungen vorzunehmen.
Der Rat der Stadt beschließt

3. Unter Einbeziehung des o. a. Antrages der CDU-Fraktion fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimmen von Rm Branghofer (DVU), Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

1. die Anhebung der Realsteuerhebesätze zum 01.01.2010:

Grundsteuer A von 184 v. H. auf 245 v. H
Grundsteuer B von 470 v. H. auf 480 v. H. (für 2010)
Grundsteuer B von 470 v. H. auf 480 v. H. (für 2011)
Grundsteuer B von 470 v. H. auf 490 v. H. (für 2012)
Gewerbesteuer von 450 v. H. auf 468 v. H.
2. den anliegenden Entwurf als Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für die Realsteuern in der Stadt Dortmund.

Anschließend beschloss der Rat der Stadt einstimmig, die Sitzung des Rates der Stadt über 22:00 Uhr hinaus fortzusetzen.

2.2 Externe Gremien

zu TOP 2.2.1
Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 13. Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16002-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.2
Wahl der Mitglieder, Ersatzmitglieder und der Reserveliste zur Bildung der 12. Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16003-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.3
Wahl der Mitglieder und der Stellvertreter der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16004-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.4
Wahl der Mitglieder und Stellvertreter des Polizeibeirates
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16005-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.5
Neuwahl von Delegierten für die Abwasserverbände Emschergenossenschaft, Lippeverband und Ruhrverband
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16066-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.


zu TOP 2.2.6
Wahl von Mitgliedern für die Verbandsversammlung des Westfälisch-Lippischen Sparkassen- und Giroverbandes (WLSGV)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16081-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.7
Bestellung der Ratsmitglieder für den Umlegungsausschuss der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15588-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.8
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä.
Änderungen aufgrund der Neuwahl des Rates der Stadt
hier: Wahl Aufsichtsrat Flughafen Dortmund GmbH
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15887-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

zu TOP 2.2.9
Wahl der stimmberechtigten Mitglieder für den Integrationsrat der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16256-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung auf die Sitzung des Rates der Stadt am 10.12.2009 vertagt.

3. Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 179 - Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße - (Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB) gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 - Hallenbad Lütgendortmund -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15838-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit stellte Rm Münch (FBI) mündlich folgenden Antrag:

„Der Rat der Stadt beschliesst, für die durch die Bebauung in Anspruch genommene Freifläche freiwillig eine ökologische Ausgleichsfläche festzusetzen.“

Nachdem der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) den o. a. Antrag von Rm Münch (FBI) abgelehnt hatte, fasste der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- geprüft und beschließt,
a) die Stellungnahme unter Punkt 15.1 der Vorlage teilweise zu berücksichtigen.
b) die Stellungnahmen unter den Punkten 15.2 bis 15.8 und 19 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 und § 13a BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeinde-ordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Be-gründung (einschließlich Anlagen) vom 26.05.2009 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 17 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 28.09.2009 dem Bebauungsplan Lü 179 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 179 –Wohnbebauung südlich Volksgartenstraße- (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 106 –Hallenbad Lütgendortmund-) einschließlich der unter Punkt 16 aufgeführten

Änderungen für den unter der Punkt 1 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 i.V.m. § 13 a BauGB sowie §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; 14. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ehemalige Thier-Brauerei -, Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n - Ehemalige Thier-Brauerei -
hier: I. Aufhebung des Satzungsbeschlusses zum Vorhaben- und Erschließungsplan "Ehemalige Thier-Brauerei" sowie des Beschlusses zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995; II. Ergebnis der Öffentlichkeitsbeteiligung; III. Entscheidung über Stellungnahmen aus der Offenlegung; IV. Feststellungsbeschluss mit Begründung vom 08.04.2009; V. Satzungsbeschluss; VI. Beifügung einer Begründung.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15481-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei Enthaltung der Fraktion Die Linke) nachfolgenden Beschluss zu fassen mit dem Zusatz, dass die Ergebnisse der Spielleitplanung in dem B-Plan-Entwurf Berücksichtigung finden.

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke einstimmig folgenden Beschluss:



Der Rat der Stadt

I. beschließt, den Satzungsbeschluss zum Vorhaben- und Erschließungsplan „Ehemalige Thier-Brauerei“ vom 08.06.1995 und den Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 4/4 und 102 vom 08.06.1995 aufzuheben.

Rechtsgrundlage:
§ 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III/FNA 213 – 1).

II. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 10 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB durchgeführten Öffentlichkeitsbeteiligung zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung des Bebauungsplanes In W 125n.

III. hat die im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfes eingegangenen Stellungnahmen geprüft und beschließt, den Anregungen zu den Punkten 11.2, 11.4 und 12.2 aus den dort genannten Gründen nicht zu folgen, den Anregungen zu Punkt 11.3 und 11.5 zu folgen und den Anregungen zu den Punkten 12.1 und 12.3 teilweise zu folgen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023);

IV. beschließt die 14. Änderung des Flächennutzungsplanes mit der aktualisierten/modifizierten Begründung vom 08.04.2009 für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

V. beschließt den Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – mit gleichzeitiger teilweiser Änderung der Bebauungspläne In W 109 – City – und 102
für den unter Punkt 2 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich mit dem durch Beschluss des Rates der Stadt Dortmund vom 18.12.2008 offengelegenen Inhalt, jedoch mit den unter Punkt 13 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Änderung, als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW;

VI. beschließt, dem Bebauungsplan In W 125n – Ehemalige Thier-Brauerei – die aktualisierte/modifizierte Begründung vom 08.04.2009 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 und § 2a BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW.

zu TOP 3.3
Aufstellung des Nahverkehrsplans 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15901-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lagen hinsichtlich der o. a. Angelegenheit folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien vor:



Ergänzend zu der zentralen stadtweiten Auftaktveranstaltung findet Anfang 2010 in dem Stadtbezirk Scharnhorst (vorzugsweise in allen Stadtbezirken) eine zusätzliche
Informationsveranstaltung statt, um Bürgerinnen und Bürgern vor Ort über den aktuellen Stand der Nahverkehrsplanung zu informieren und Ihnen Gelegenheit zur Diskussion zu geben.

1. Die Verwaltung wird gebeten die Haltestellen in der Max-Eyth-Str, Kohlgartenstr.,
Lübkestr., von-der-Tann-Str. und Berliner Str. barrierefrei auszubauen.
2. Die Haltestelle Märkische Str. soll rollstuhlgerecht umgebaut werden.
3. Die DSW 21 wird gebeten für die Buslinien 452 und 453 Abendfahrten (ab 20.00
Uhr) einzurichten.

1. Prüfung der Einrichtung eines S-Bahn Haltepunktes an der von-der-Goltz-Straße/Defdahl (S4)
Hier könnte nach dem neuen Buskonzept 2002 eine Verknüpfung zu der Buslinie von Hörde/Schüren in die nördliche Innenstadt geschaffen werden. Zusätzlich soll auf dem früheren Südbahnhof zusätzliche Bebauung entstehen. Die bisherigen Haltepunkte der S-Bahn liegen für die Bewohner des Kaiserstraßenviertels alle sehr ungünstig (Körne/Stadthaus).

2. Vorschläge zur Einbeziehung von Phönix-West in den ÖPNV
Entsprechende Trassen für Bus und Bahn in Phönix West wurden freigehalten. Als wesentliches Entwicklungsgebiet der Stadt Dortmund ist eine attraktive Anbindung an den ÖPNV unabdingbar.

3. Verbesserung der Anbindung des Flughafens an den ÖPNV
Der Flughafen ist an den ÖPNV bisher im Gegensatz zum Individualverkehr schlecht angebunden. Hier sollten alle Möglichkeiten einer besseren Anbindung durch den ÖPNV geprüft werden.

4. Einbindung angrenzender Verkehrsunternehmen in das zur Zeit im Testbetrieb befindliche System zur Information der Busfahrgäste
DSW 21 baut zur Zeit ein System zur Information der Fahrgäste im Busnetz auf (aktualisierte Abfahrtzeiten usw.). In den Außenbereichen der Stadt Dortmund verkehren zum Teil aber Linien anderer Verkehrsunternehmen des VRR und anderer Tarifverbünde. Während mit der Bogestra und HCR ein abgestimmtes System beschafft wird, ist dies z.B. mit der Vestischen nicht der Fall. Die Einbindung dieser Unternehmen in das System soll möglichst weitgehend erfolgen.“

Unter Einbeziehung der o. a. Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt beauftragt die Verwaltung, den Nahverkehrsplan aus dem Jahre 1997 gemäß § 9 Absatz (5) des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW) zu überprüfen und fortzuschreiben.

zu TOP 3.4
Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15853-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit erklärte für die Fraktion FDP/Bürgerliste Rm Becker, dass seine Fraktion dieser Satzung nicht zustimmen werde, da man zum einen ein prinzipielles Problem mit dem Frontmetermaßstab habe und zum anderen sei seiner Fraktion nicht klar geworden, wo tatsächlich die gestiegenen Bedarfe entstanden seien.

Weiterhin erklärte für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Rm Frebel, dass seine Fraktion trotz gewisser Vorbehalte der o. a. Satzung zustimmen werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie die Stimmen von Rm Branghofer (DVU),
Rm Münch (FBI) sowie Rm Thieme (NPD) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung über die
Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Dortmund (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung).

zu TOP 3.5
Neubau der Tageseinrichtung für Kinder (TEK) an der Uhlandstraße 3 im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15796-09)

Den Mitgliedern des Rates der Stadt lag hinsichtlich der im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien gestellten Fragen folgende Stellungnahme vor (Drucksache Nr.: 15796-09-E1):

1. Erläuterung der Entscheidung für ein Blockheizkraftwerk (BHKW) / Anlage 3
Ein BHKW ist nach Anlage 3 als Eigeninvestition der Stadt Dortmund über einen angesetzten
Immobilienzyklus (Laufzeit) von 40 Jahren, bei einer jährlichen Energiepreissteigerung von
8%, gegenüber Geothermie nicht wirtschaftlich.
Nach mehreren Gesprächen zwischen DEW 21 und der Städtischen Immobilienwirtschaft
wird die TEK Uhlandstraße als innovatives Pilotprojekt von der DEW mit einem Klein-
BHKW und Brennwertkessel ausgestattet (Eigeninvestition der DEW). Diese Wärmeerzeugung erfüllt die Anforderungen des erneuerbaren Energienwärmegesetzes (regenerativer Ansatz), gültig seit dem 01.01.2009, im Zuge des Wärmelieferungsvertrages.

2. Erläuterung der verkehrlichen Situation vor dem Hintergrund der Vergrößerung der
TEK von einer 2-gruppigen auf eine 8-gruppige Tageseinrichtung
Nach der VV BauO NRW ist für Kindergärten, Kindertagestätten und dergleichen 1 Stellplatz
je Gruppe (20-30 Kinder) notwendig. In der Projektentwicklungsphase mit dem Planungsamt
wurde ein Fußweg von der Keuningwiese zur Uhlandstraße auf der Nordseite des Gebäudes
gefordert und so im Entwurf berücksichtigt. Ein Verkehrsanalysekonzept wurde vom Planungsamt in dieser Phase nicht gefordert, da für die Nordstadt eine quartiersnahe Einrichtung entstehen soll, die fußläufig gut zu erreichen ist. Die Bring- und Abholzeiten der Eltern gestalten sich nach Angabe von FABIDO als variabel.

3. Erläuterung, warum bei der TEK kein Gründach berücksichtigt wurde
Eine Regenwasserversickerung ist nach dem Bodengutachten nicht möglich, da auf dem
Grundstück Aufschüttungen in einer Mächtigkeit von ca. 1,50 m, mit Belastungen in Tiefenbereichen existieren. Nach Rücksprache mit dem Umweltamt würde eine Versickerung zu einem Ausspülen dieser Bodenregion führen. Eine Abstimmung mit dem Umweltamt findet momentan im Zuge der Genehmigungsplanung statt. Eine Gefährdung der Kinder und Betreuer kann aber ausgeschlossen werden, da zum momentanen Planungsstand eine zusätzliche Mutterbodenschicht im Zuge der Außenanlagengestaltung von 30 - 40 cm vorgesehen wird.
Eine Abstimmung mit dem Umweltamt und eine Dokumentation wird in jeder Planungsphase
von der Projektleitung gewährleistet.
In Absprache mit dem Energiemanagement des StA 65 wurde eine energetisch sinnvolle Abwägung getroffen und das Flachdach dem Solarpool der Stadt Dortmund zugeführt.“

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der 8-gruppigen Tageseinrichtung für Kinder in der Trägerschaft von FABIDO an der Uhlandstraße 3 mit einem Investitionsvolumen von 4.650.000 Euro (Ausführungsbeschluss), einschließlich den Abbruch der vorhandenen 2-gruppigen Einrichtung, gemäß den Vorgaben des Planungsbeschlusses „Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord“ vom 19.06.2008 (Drucksache 11726-08).
2. Die Durchführung einer zusätzlichen Programmausweitung auf Basis der Vorgaben des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) zum Raum-programm für Kindertageseinrichtungen vom November 2008, um 5 allgemeine Räume zur Differenzierung der Arbeit und die Realisierung eines Familienzentrums, mit einem Investitionsvolumen von 354.300 Euro.
3. Die Finanzierung im Budget des FB 51 (Jugendamt) bei der Investitionsfinanzstelle 51N00601014007, FiPo 780800, ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
Haushaltsjahr 2009 166.500,- €
Haushaltsjahr 2010 2.769.500,- €
Haushaltsjahr 2011 1.896.800,- €
Der Rat genehmigt gem. § 83 GO NRW die überplanmäßigen Mehrauszahlungen i.H.v. 166.500,- € für das Jahr 2009. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 51_00601014004 (Anlagevermögen für alle TEK), FiPo 780800 (Auszahlung für die Abwicklung von Baumaßnahmen).
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der oben dargestellten Finanzierung in Höhe von 171.500,- € stellt aktivierte Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden.

Die Investition bedingt ab 2012 eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 196.586,05 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 51 wird jährlich um 436.055,84 € zusätzlich belastet.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind bei den StÄ 51 (Auftrag 510601010100) und 65 (Auftrag 650138011000) in den Teilergebnisplänen zusätzlich bereitzustellen.

4. Der Wirtschaftsplan FABIDO wird 2011 um 138.375,36 €, 2012 um 186.881,07 €, 2013 um 189.684,29 € zusätzlich belastet. (21% Trägeranteil) Nutzungskosten für zusätzliche 6 Gruppen erhöhen sich jährlich um 94.906, 14 €. Einmalig werden 2010 für die Dauer der Auslagerung für Umzug und Anmietung Kosten in Höhe von 70.000,00 € entstehen.
Der Trägeranteil, die Nutzungskosten sowie die einmaligen Kosten für 2010 sind entsprechend im Ergebnisplan 7D um diese Beträge zu erhöhen.
5. Für die Durchführung der Maßnahmen ist es erforderlich, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus den Jahren 2009 in das Haushaltsjahr 2010 und 2010 in das Haushaltsjahr 2011 übertragen werden.
6. Der Rat beauftragt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung der Baumaßnahme.
zu TOP 3.6
Barrierefreiheit - Entwicklungskonzept für Tageseinrichtungen für Kinder und Grundschulen in Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15726-09)

Die o. a. Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.






zu TOP 3.7
Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16064-09)

Der Rat der Stadt fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, der Fraktion Die Linke sowie der Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Abwassergebührensatzung der Stadt Dortmund.

zu TOP 3.8
Sanierung der Anne-Frank-Gesamtschule Bauteil A und B sowie vorübergehende Ertüchtigung des Altbaus der Vincke Grundschule
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15908-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt

1. nimmt den Entwicklungsstand zur Kenntnis und beschließt die Planung und externe Vergabe der Planungs- und Projektsteuerungsleistungen bis Leistungsphase 4 HOAI der Grundsanierung mit einem Finanzvolumen von 0,8 Mio € zur Vorbereitung der Baubeschlüsse durch die Städt. Immobilienwirtschaft.

Die Auszahlungen erfolgen aus dem Budget des Amtes 40 auf der Finanzstelle 40N00301054200:

Haushaltsjahr 2009: 50.000 €
Haushaltsjahr 2010: 550.000 €
Haushaltsjahr 2011: 200.000 €

Die Deckung erfolgt durch Mittelverschiebung im Budget der Finanzplanung des Amtes 40 im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2010 für die Jahre 2010 und 2011.

Für das Haushaltsjahr 2009 müssen die Mittel außerplanmäßig verlagert werden.

2. Er genehmigt die außerplanmäßige Mehrauszahlung von 50.000 € gem. § 83 Abs. 1 GO NRW für die Planungskosten der Baumaßnahme in der Finanzrechnung des Amtes 40 unter Investitionsfinanzstelle 40N00301054200, Finanzposition 780800.

Die Deckung der Mehrauszahlung erfolgt durch Minderauszahlung in Höhe von 50.000 € unter Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition 780800.

3. Der Rat beschließt gem. § 85 Abs. 1 GO NRW die außerplanmäßige Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 750.000 € zu Lasten des Haushaltsjahres 2010. die Deckung erfolgt aus der Investitionsfinanzstelle 40H00301014305, Finanzposition 780800.

4. Wirtschaft und Beschäftigungsförderung
- keine Vorlagen -

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -


6. Soziales, Arbeit und Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 7.1
Neubau einer Sporthalle am Goethe-Gymnasium, Stettiner Straße 12, Dortmund-Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16359-09)

Hinsichtlich der o. a. Angelegenheit lag den Mitgliedern des Rates der Stadt folgender Antrag der SPD-Fraktion, der aus dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit überwiesen wurde, vor:

Parallel zum Neubau der Dreifachsporthalle am Goethe-Gymnasium in Dortmund-Hörde wird der lange geplante Neubau einer Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium in Wischlingen umgesetzt. Ein entsprechender Baubeschluss soll schnellstmöglich erfolgen.

Nachdem Rm Balzer (SPD) den o. a. Antrag seiner Fraktion hinsichtlich des lange geplanten Neubaus einer Sporthalle am Reinoldus- und Schiller-Gymnasium erläutert hatte, und dabei deutlich machte, welcher großer und dringlicher Bedarf diesbezüglich bestehe, erklärte OB Sierau, dass sich der Verwaltungsvorstand in seiner Klausurtagung Anfang November hiermit beschäftigt habe und trotz sicherlich schwieriger Haushaltssituationen sich um diese Angelegenheit kümmern werde.

Bezugnehmend auf die vorangegangene Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates erklärten
Rm Reuter (Bündnis 90/Die Grünen) sowie Rm Dr. Reinbold (FDP/Bürgerliste), dass ihre Fraktionen sicherlich diese Forderung unterstützen, man aber auch gleichzeitig fordere, dass die Verwaltung ein Konzept zum Sporthallenneubau erstellen solle.

Letztendlich verständigte sich der Rat der Stadt darauf, den o. a. Antrag der SPD-Fraktion zu einem späteren Zeitpunkt zu behandeln.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung, die Planung und die Kostenschätzung für den Neubau der Sporthalle am Goethe-Gymnasium mit dem Ziel einer höheren Landesförderung zu verändern.

8. Schule

zu TOP 8.1
Errichtung eines Bildungsganges am Gisbert-von-Romberg-Berufskolleg der Stadt Dortmund
hier: Aufbaubildungsgang "Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd" (Teilzeitform) als Schulversuch
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15750-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 81 II in Verbindung mit § 22 Schulgesetz NRW (SchulG NRW) die Einrichtung des Bildungsganges „Fachkraft für Heilpädagogische Förderung mit dem Pferd“ am Gisbert-von-Romberg-Berufskollegs (Beginn: Okt. 2009).




9. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 9.1
Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15452-09)

In der o. a. Angelegenheit lagen folgende Unterlagen vor:

1. Antrag der CDU-Fraktion vom 26.11.2009 (Drucksache Nr.:

1. Die Verwaltung wird beauftragt, in Zukunft beim Bau von Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) zu prüfen, ob diese in Modulbauweise errichtet werden können. Dieser Prüfauftrag soll erstmals für die noch zu errichtenden vier TEK (mit Ausnahme TEK Uhlandstraße) gelten und später auf alle Neu- und Ersatzbauten von TEKs ausgeweitet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, nachhaltige Konzepte zur Mehrfachnutzung der Tageseinrichtungen für Kinder zu erarbeiten. Dies meint in erster Linie die Nutzung der TEKs auch in den späten Nachmittags- und Abendstunden, am Wochenende und in der Ferienzeit.
2. Antrag der SPD-Fraktion, der aus der Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 25.11.2009 überwiesen wurde:
Für die geplante TEK Hoeschpark wird gebeten, nochmals die Anmietung alternativer Objekte zu untersuchen und zu bewerten.

Unter Einbeziehung der beiden o. a. Unterlagen fasst der Rat der Stadt bei Stimmenthaltung von

Rm Thieme (NPD) mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:


Der Rat der Stadt beschließt die Absicht der Verwaltung zur Realisierung der am 14.05.2008 (DS Nr.: 11726-08) beschlossenen Standorte für Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

- das geplante Vorhaben TEK Uhlandstraße im Rahmen einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nord III West/1 genehmigen zu lassen,
- das geplante Vorhaben TEK Bülowstraße nach § 34 BauGB genehmigen zu lassen,
- die geplante Einrichtung TEK Hoeschpark im Außenbereich nach § 35 BauGB genehmigen zu lassen,
- das geplante Vorhaben TEK Sunderweg durch Änderung des seit 22.10.1988 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes In N 106 im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB sicherzustellen,
- das geplante Vorhaben TEK Burgholzstraße als Ersatz für den Standort Burgweg durch Änderung des seit 08.02.86 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes 205 (Änderungen Nr. 4 und Nr. 5) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB sicherzustellen,
und beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Maßnahmen zu initiieren.

10. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 10.1
- unbesetzt -





zu TOP 10.2
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallgebührensatzung - AbfGS) 2010
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15991-09)

Folgende in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien am 24.11.2009 erbetene Stellungnahme (Drucksache Nr.: 15991-09-E1) lag den Mitgliedern des Rates der Stadt vor:

Nach § 6 Abs. 2 des Kommunalabgabengesetzes NRW (KAG), der die Kalkulation von
Benutzungsgebühren regelt, wird der Satzungsgeber verpflichtet, Kostenüberdeckungen am
Ende eines Kalkulationszeitraumes innerhalb der folgenden 3 Jahre auszugleichen. Kostenunterdeckungen sollen innerhalb dieses Zeitraumes ausgeglichen werden. Das KAG macht jedoch keine Vorgaben darüber, wie innerhalb des vorgegebenen Zeitraumes gebührenmindernde Überdeckungen bzw. gebührenerhöhende Unterdeckungen zu berücksichtigen sind. Dies ist in das Ermessen des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers gestellt. Der Leitgedanke ist in der Regel eine weitgehende Gebührenstabilität. Würden stark schwankende Betriebsergebnisse sofort im Folgejahr in voller Höhe umgesetzt, so hätte dies ggf. stark variierende Abfallentsorgungsgebühren zur Folge. Für den Zeitraum ab 2004 ergibt sich folgendes Bild:

2004: Im Jahr 2004 wurde durch die Betriebsabrechnung eine Überdeckung von 2.076.792 €
ausgewiesen. Die Berücksichtigung erfolgte in der Kalkulation 2007.

2005: Die Betriebsabrechnung 2005 wies zunächst eine Überdeckung in Höhe von
2.175.168 € aus. Aufgrund des Ergebnisses der späteren Preisprüfung bei der Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) durch die Bezirksregierung Arnsberg (Bez.-Reg.) musste das Ergebnis später auf 1.963.484 € korrigiert werden. Die Überdeckung wurde in der Kalkulation für das Jahr 2008 in Höhe von 1.963.484 € berücksichtigt.

2006: Für das Jahr 2006 ergab sich eine Überdeckung in Höhe von 4.756.062 €. Die Berücksichtigung erfolgte in den Kalkulationen 2008 (792.244 €) und 2009
(3.963.818 €).

2007: Das Jahr 2007 schloss zunächst mit einem Überschuss von 3.522.295 € ab. Auch für
dieses Jahr musste das Ergebnis aufgrund der Preisprüfung durch die Bez.-Reg. korrigiert werden. Letztendlich betrug das Ergebnis 3.629.947 €. Die Berücksichtigung erfolgt in der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2010.
2008: Das Betriebsergebnis für das Jahr 2008 mit einer Überdeckung von 6.958.997 € wurde
in der vorliegenden Kalkulation für das Jahr 2010 mit einem Betrag von 2.429.000 €
berücksichtigt. Der Restbetrag in Höhe von 4.529.997 € muss nach § 6 Abs. 2 KAG
spätestens in der Kalkulation 2011 seinen Niederschlag finden.













Hier noch einmal eine Zusammenfassung in tabellarischer Form:



Alle bisherigen Betriebsergebnisse sind bzw. werden entsprechend den gesetzlichen Vorgaben des KAG berücksichtigt. Abschließend möchte ich für das Jahr 2009 darauf hinweisen, dass sich nach den bisher vorliegenden Daten zumindest keine Überdeckung in der Deutlichkeit der letzten Jahre abzeichnet.

Seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beantragte Rm Tönnes mündlich, zusätzlich drei Millionen Euro in die Gebührenkalkulation 2010 einzurechnen. Dies bedeute, dass in die Gebührenkalkulation 2010 nicht 2,429 Millionen Euro, sondern 5,429 Millionen Euro eingestellt werden.

Nachdem der Rat der Stadt bei Stimmenhaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen den o. a. mündlich gestellten Antrag von Rm Tönnes (Bündnis 90/Die Grünen) abgelehnt hatte, fasste der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund

- beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung über die Erhebung von Gebühren für
die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund;

- nimmt den Wirtschaftsplan 2010 der Entsorgung Dortmund GmbH zur Kenntnis;

- stellt den Wirtschaftsplan 2010 für das Deponie-Sondervermögen mit den im Sachverhalt
dargestellten Zahlen fest;

- beschließt das Investitionsprogramm 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit
den im Sachverhalt dargestellten Zahlen;

- nimmt den Finanzplan 2010 bis 2014 für das Deponie-Sondervermögen mit den im
Sachverhalt dargestellten Zahlen zur Kenntnis.







zu TOP 10.3
Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung - AbfS -)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15920-09)
Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den vorliegenden Entwurf als Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Dortmund (Abfallsatzung – AbfS -).

zu TOP 10.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und Gewinnverwendung 2008 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15717-09)

Der Rat der Stadt fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Der Lagebericht 2008 über das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund und der
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 2008 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 2008 des Deponiesondervermögens der Stadt Dortmund in Höhe von
376.750,00 Euro wird an den Haushalt der Stadt abgeführt.

3. Der Leitung des Deponiesondervermögens wird für das Wirtschaftsjahr 2008 Entlastung
erteilt.

4. Der Gemeindeprüfungsanstalt NRW wird vorgeschlagen, als Abschlussprüfer des
Jahresabschlusses 2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO Deutsche Waren-
treuhand AG, Düsseldorf, zu beauftragen.

zu TOP 10.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die die Stadtkämmerin gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15933-09)

Der Rat der Stadt nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 2. Quartal des Haushaltsjahres 2009 bewilligten Mehraufwendungen in Höhe von 583.963,35 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 1.847.655,00 €.

Weiterhin nimmt der Rat Kenntnis von den entsprechend der Organisationsverfügung vom 01.01.2009 von der Stadtkämmerin im Rahmen der Integration der ehemaligen Projektgruppe 6/MTC in das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt genehmigten Mehraufwendungen in Höhe von 460.216,97 € und Mehrauszahlungen in Höhe von 201.038,00 €.

zu TOP 10.6
Konzerthaus Dortmund GmbH - Fehlbetragsausgleich
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16044-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Münch (FBI) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, dass der maximale Fehlbetragsausgleich an die Konzerthaus Dortmund GmbH ab der Spielzeit 2010/2011 um 100.000 € auf 4.947.000 € gekürzt wird.

zu TOP 10.7
Änderung der Satzung des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16164-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der nachfolgenden Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für das Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ vom 03.03.06 zu.

zu TOP 10.8
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie Dortmund ab 2010 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16039-09)

Bei Stimmenthaltung von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an die Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie ab 2010 ff i.H.v. 10.000 €.

zu TOP 10.9
Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16038-09)

Für die Fraktion FDP/Bürgerliste erklärte Rm Becker, dass seine Fraktion sich bei der Abstimmung über die o. a. Angelegenheit enthalten werde, da derzeit nicht absehbar sei, welche Auswirkungen die beabsichtigte Kürzung des Zuschusses auf das Westfälisch-Märkische-Studieninstitut haben werde.

Der Rat der Stadt fasst daraufhin bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie der von
Rm Thieme (NPD) einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Kürzung des Zuschusses der Stadt Dortmund an das Westfälisch-Märkische Studieninstitut ab 2010 ff i.H.v. 50.000 €.

zu TOP 10.11
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung der Stadt bzw. des Oberbürgermeisters in Aufsichtsräten, Beiräten u.ä. gemäß § 113 Abs. 2 Satz 2 GO NRW
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16009-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) sowie Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat nimmt den Sachverhalt zur Kenntnis und beschließt die dargelegte Vertretungsregelung.



zu TOP 10.12
Vertretung der Stadt Dortmund in Unternehmen und Einrichtungen
hier: Vertretung in Gesellschafter- und Hauptversammlungen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16013-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die im Sachverhalt dargestellte Vertretungsregelung für Gesellschafter- und Hauptversammlungen.

11. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Bildung des Wahlausschusses zur Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15997-09)

Bei Stimmenhaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt mit Mehrheit gegen die Stimme von Rm Branghofer (DVU) folgenden Beschluss:

Der Rat der Stadt wählt folgende Beisitzer/-innen und Stellvertreter/-innen für den Wahlausschuss zur Wahl des Integrationsrats am 07.02.2010.

Partei
Mitglied
Vertreter
SPD
Rm Radtke
Rm Spieß
SPD
Rm Goosmann
Rm Grohmann
CDU
Frau Kopkow
Rm Bartsch
CDU
Herr Jostes
Rm Daskalakis
Bündnis90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Dr. Brunsing
FDP/Bürgerliste
Rm Dingerdissen
Rm Becker

zu TOP 11.2
Aufstellen einer Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
Beschluss
(Drucksache Nr.: 16048-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 83 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.

zu TOP 11.3
- unbesetzt -







zu TOP 11.4
Aufstellung einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richterinnen/Richter beim Sozialgericht Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 15977-09)

Bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke sowie von Rm Branghofer (DVU) und Rm Thieme (NPD) fasst der Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss:

Der Rat beschließt, die in der Anlage zu dieser Vorlage genannten 6 Personen in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Berufung als ehrenamtliche Richterin/Richter beim Sozialgericht Dortmund aufzunehmen.

12. Anfragen

12.1 Anfragen der Fraktion Die Linke

zu TOP 12.1.1
PCB-Belastung im Hafengebiet
Anfrage zur TO (Fraktion 'Die Linken im Rat')
(Drucksache Nr.: 16075-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16075-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

12.2 Anfragen von Rm Münch (FBI)

zu TOP 12.2.1
Zerstörung des Lebenraumes einer FFH- Art durch die geplante Aufforstung des ehem. Kohlenlagers in Holthausen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16209-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16209-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

zu TOP 12.2.2
Islamische Bildungswerkstatt Lindenhorst
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16210-09)

Die Beantwortung der o. a. Anfrage erfolgt in der nächsten Sitzung des Rates der Stadt.

zu TOP 12.2.3
Sachstand Bebauung Am Grimmelsiepen
Anfrage zur Tagesordnung
(Drucksache Nr.: 16211-09)

Die Beantwortung (Drucksache Nr.: 16211-09-E1) der o. a. Anfrage lag den Mitgliedern des Rates der Stadt schriftlich vor.

Hinsichtlich der Nachfrage von Rm Münch (FBI), wieso die diesbezüglichen Vertragsverhandlungen so lange dauern, erklärte OB Sierau, dass es oft in der Natur der Sache liege, dass derartige Vertragsverhandlungen unabhängig von dem Investor so lange dauern.








Die öffentliche Sitzung des Rates der Stadt wurde um 22:15 Uhr von OB Sierau beendet.





Der Oberbürgermeister








Ullrich Sierau Volkan Baran
Ratsmitglied




Uwe Feuler
Schriftführer


Anlage:
(See attached file: Beschlüsse Nachtragssatzung 2009.pdf)