Niederschrift

über die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden


am 01.12.2009
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 16:45 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD
Rm Goosmann
Rm Schreurs i. V. für Rm Lührs
Rm Möckel
Rm Renkawitz
Rm Schilff
Rm Schnittker
Rm Tölch
Rm Wittkamp

CDU
sB Ermert
Rm Krause
Rm Mause i. v. für Rm Liedschulte
Rm Penning
Rm Strucker
Rm Weber

B90/Die Grünen
Rm Frebel
Rm Roesner
sB Tekin

FDP/Bürgerliste
Rm Becker
Rm Dr. Reinbold

Die Linke
Rm Konak

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Geng Seniorenbeirat
sE Gürbüz Ausländerbeirat
c) Verwaltung
StR Steitz, 3/Dez.
Herr Schäfer, StA 32
Herr Spaenhoff, StA 33
Herr Harries, StA 37
Herr Meissner, StA 61


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 2. Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden,
am 01.12.2009, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung


2. Beratung von Eingaben

2.1 Behandlung einer Eingabe an den Ausschuss für Bürgerdienste, ....
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15338-09)

2.2 Verkehr im Bereich des Kleiberwegs
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15985-09)

2.3 Lärmbelästigung auf dem Festplatz an der Eberstraße (Kirmesplatz)
Empfehlung: Ausländerbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2009
(Drucksache Nr.: 15091-09)


3. Anträge

3.1 Saufräume und Führerscheinentziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16290-09)


4. Vorlagen der Verwaltung

4.1 Einrichtung eines Integrationsrates;
Änderung der Hauptsatzung und Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15723-09)

4.2 Mögliche Bestrebung zur Zusammenführung polizeilicher und nicht polizeilicher Gefahrenabwehraufgaben
hier: Erhalt der Identität der Feuerwehren als kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15385-09)

4.3 Teilnahme der Stadt Dortmund an dem EU-Forschungsprojekt INCA (Linking civil protection and planning by agreement on objectives)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14740-09)

4.4 Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15734-09)

4.5 Überwachung der Ausführung von Beschlüssen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15737-09)

5. Zur Information erhalten Sie:

Geschäftsordnung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden

Terminplan des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden für das Jahr 2010
- vorbehaltlich der Zustimmung des Rates in der Sitzung am 26.11.2009 -




Die Sitzung wurde von dem Vorsitzenden - Rm Frebel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fristgemäß eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.





1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde sB Falk-Torsten Ermert (CDU-Fraktion) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

4.6 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16167-09)
4.7 Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem.
§ 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16255-09)

4.8 Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16024-09)
Die Dringlichkeit wurde von den Mitgliedern des Ausschusses in allen Fällen anerkannt.

Darüber wurde die Behandlung des Punktes

2.1 Behandlung einer Eingabe an den Ausschuss für Bürgerdienste ....
auf die nächste Sitzung geschoben.


Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.








2. Beratung von Eingaben

zu TOP 2.1
Behandlung einer Eingabe an den Ausschuss für Bürgerdienste, ....
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15338-09)

Die Behandlung des Tagesordnungspunktes wurde zu Beginn der Sitzung auf die nächste Sitzung des Ausschusses geschoben.

zu TOP 2.2
Verkehr im Bereich des Kleiberwegs
Eingabe
(Drucksache Nr.: 15985-09)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 2.3
Lärmbelästigung auf dem Festplatz an der Eberstraße (Kirmesplatz)
Empfehlung: Ausländerbeirat aus der öffentlichen Sitzung vom 09.06.2009
(Drucksache Nr.: 15091-09)

sE Gürbüz stellte als Vertreter des Ausländerbeirates den Sachverhalt dahingehend klar, dass die angesprochenen Veranstaltungen, die zu den von den Anwohnern und den Nutzern der Kleingartenanlagen geführten Beschwerden geführt haben, nicht genehmigungspflichtig sind, sondern es sich um freie Treffen auf dem Kirmesplatz handelt.
Es sei wünschenswert, wenn die Nutzung des Platzes außerhalb festgelegter Veranstaltungen, wie z. B. der Kirmes, nach 22:00 Uhr verboten würde und dieses über entsprechende Hinweisschilder dokumentiert und auch überwacht werde.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden überweist die Angelegenheit an die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-Nord.
Der Ausländerbeirat wird gebeten, die Beschwerde bis zur dortigen Behandlung noch einmal zu konkretisieren.




3. Anträge

zu TOP 3.1
Saufräume und Führerscheinentziehung
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 16290-09)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lagen eine Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste (Drucksache Nr.: 16290-09-E1), der SPD-Fraktion (Drucksache Nr.: 16290-09-E2) sowie ein Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Drucksache Nr.: 16290-09-E3) vor.

Rm Goosmann merkte an, dass bereits im Frühjahr des Jahres eine Diskussion zum Thema „Alkoholkonsum im öffentlichen Raum“ geführt worden sei und die seinerzeit gestellte Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen noch nicht beantwortet wurde. Auch das von der Verwaltung angekündigte Gesamtkonzept für die Nordstadt habe den Ausschuss noch nicht erreicht. Die Entscheidung zur Einführung eines sogenannten Saufraumes könne aus Sicht der SPD-Fraktion aber erst dann getroffen werden, wenn dieses Konzept vorliegt und abschließend beraten wurde.

Rm Roesner signalisierte, den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als eingebracht anzusehen. Da bei dem Begriff „Saufraum“ immer eine negative Bewertung mitklinge, sollte man bei der möglichen Umsetzung eine andere Bezeichnung wählen.

Rm Konak wies darauf hin, dass ein derartiges Projekt keinesfalls auf die Nordstadt allein begrenzt werden dürfe, da auch in den anderen Stadtbezirken ähnlich gelagerte Probleme auftreten.

Auch Rm Krause bat um Aufklärung, wann mit der Vorstellung des Konzeptes zu rechnen sei.

Rm Dr. Reinbold stellte dar, dass nicht in Vergessenheit geraten dürfe, dass es sich bei dem Klientel um alkoholkranke Menschen handele und somit auch das Gesundheitsamt und Selbsthilfegruppen in das Konzept mit einbezogen werden müssen.

StR Steitz gestand ein, dass die Dauer der Beantwortung außerordentlich viel Zeit in Anspruch nehme. Dies liege aber auch daran, dass man sich im Verwaltungsvorstand darauf verständigt habe, eben nicht nur die Stellungnahme zu den gestellten Fragen vorzulegen, sondern ein gesamtstädtisches Konzept zu entwickeln. Neben dem Ordnungsdezernat seien auch die Sport- und Freizeitbetriebe, das Planungs- sowie Sozialdezernat einzubeziehen.
Er werde die heutige Behandlung im Ausschuss noch einmal als eine dringliche Aufforderung betrachten, das Konzept vorgelegt zu bekommen. Es müsse das Ziel der Verwaltung sein, zur nächsten Sitzung des Ausschusses (02.02.2010) das Konzept vorzulegen.

In Bezug auf die gestellten Fragen zum Führerscheinentzug machte StR Steitz deutlich, dass die Führerscheinbehörde durchaus in der Lage sei, bei charakterlichen Mängeln den Führerschein zu entziehen. Es sei aber nicht der Fall, dass die Stadt systematisch die Fälle auswerte, sondern vielmehr auf die Hinweise von der Polizei oder Staatsanwaltschaft angewiesen sei. Auch datenschutzrechtliche Aspekte seien in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.









4. Vorlagen der Verwaltung

zu TOP 4.1
Einrichtung eines Integrationsrates;
Änderung der Hauptsatzung und Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15723-09)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass der Rat der Stadt folgenden Beschluss gefasst hat:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt

1. die Einrichtung eines Integrationsrates mit 27 Mitgliedern,
2. den als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund,
3. den als Anlage 2 beigefügten Entwurf als Wahlordnung für die Wahl des Integrationsrates der Stadt Dortmund.

Zudem nimmt der Rat der Stadt Dortmund zur Kenntnis, dass die Wahl des Integrationsrates am 07.02.2010 stattfinden soll.

zu TOP 4.2
Mögliche Bestrebung zur Zusammenführung polizeilicher und nicht polizeilicher Gefahrenabwehraufgaben
hier: Erhalt der Identität der Feuerwehren als kommunale Einrichtungen der Daseinsvorsorge
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15385-09)

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 30.11.2009 (Drucksache Nr.: 15385-09-E1) vor:

„Bei der Einführung des Digitalfunks für BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) ist es ein Aspekt, die technischen Voraussetzungen für eine gemeinsame
Kommunikation verschiedener BOS bei der Bewältigung nicht polizeilicher
Gefahrenabwehraufgaben zu schaffen. Bespiele sind hierfür Katastrophenlagen, Unwetter,
Anschläge und ähnliche Szenarien.
Anlässlich der Digitalfunk-Messe PMR Expo (Professionelle Mobilfunkausstellung) vom
24. bis zum 26.11. in Köln präsentierten die Berufsfeuerwehr Düsseldorf und das Institut
der Feuerwehr Münster ihre neueste Digitalfunktechnik.
Die Verwaltung wird gebeten, über den Sachstand der Einführung des Digitalfunks in
Dortmund zu berichten und auf mögliche Schnittstellen und Probleme mit anderen
Dortmunder BOS einzugehen.“

Rm Frebel wies darauf hin, dass sich bei der Beschlussvorlage nicht – wie ausgewiesen – um eine Kenntnisnahme, sondern um einen Beschluss des Ausschusses handelt.

Rm Becker kritisierte, dass die Vorlage sich mit Dingen beschäftige, die nicht die Kommune an sich betreffen, sondern von landespolitischer Relevanz in Niedersachsen sind. Bislang gebe es keine Hinweise, dass derartige Überlegungen zur Zusammenlegung von Aufgaben der Polizei und Feuerwehr auch in Nordrhein-Westfalen anstehen.

Aus diesem Grunde werde die Fraktion FDP/Bürgerliste die Vorlage ablehnen.

Dortmund zeichne sich im Bereich der Feuerwehr durch hohe Potentiale aus, die – wie z. B. im Bereich der Aus- und Fortbildung – regional und auch landesweit Achtung erfahren.

Rm Roesner hingegen zeigte auf, dass die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ihr Interesse bekunden, die Feuerwehr in Dortmund auch weiterhin unter kommunaler Aufsicht zu halten.
Es sei vielleicht wünschenswert, die beiden bestehenden Notrufnummer 110 und 112 zukünftig zusammenzulegen.

Rm Goosmann wollte die Vorlage so verstanden wissen, dass es darum gehe, Zeichen zu setzen, da es aus seiner Sicht falsch sei, die Polizei organisatorisch über die Feuerwehren zu stellen. Vielmehr sei in der Bevölkerung zu erkennen, dass in Krisensituationen den Ansagen der Feuerwehren eher gefolgt werde als denen der Polizei. Die in Dortmund bereits bestehende Kooperation zwischen den Beteiligten als zwei gleichberechtigte Partner sei weiter auszubauen.

Da es sich bei den getrennten Notrufen für Polizei und Feuerwehr um bundeseinheitlich geltende Rufnummern handele, sei eine eigene Regelung für Dortmund nicht sinnvoll und auch rechtlich nicht umzusetzen.

Rm Krause schloss sich der Auffassung von Rm Becker an. Es sei nicht zu erkennen, warum vorsorglich eine Zusammenführung abgelehnt werden solle, zu der es noch nicht einmal Überlegungen gebe. Aus ordnungspolitischer Sicht sei eine engere Kooperation auch aus Kostengesichtspunkten, so z. B. beim Digitalfunk, sinnvoll und wünschenswert.

Auch Rm Dr. Reinbold bestätigte, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei und Feuerwehr in Dortmund sehr partnerschaftlich funktioniere, was jedoch nicht landesweit gelte.

Herr Harries wies auf den eher deklaratorischen Charakter der Vorlage hin, da sich die Leitung der Feuerwehr durchaus in der Pflicht sehe, die Mitglieder des Ausschusses über Entwicklungen, die auch zukünftig für Dortmund zutreffen könnten, zu informieren, um entsprechende Diskussionsprozesse in Gang zu setzen.

Bei den Notrufen gelte die europaweite Regelung für die Rufnummer 112. In der Bundesrepublik habe man sich entschieden, die in der Bevölkerung etablierte Nummer 110 für den Notruf der Polizei beizubehalten. Es sei aber technisch sichergestellt, dass man sich ohne allzu großen Zeitverzug gegenseitig informiere, falls ein Bürger die falsche Notrufnummer gewählt habe.

In Bezug auf die Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste zum Stand der Einführung des Digitalfunks wies Herr Harries darauf hin, dass für die Einführung des Digitalfunks eine landesweite Projektgruppe unter Beteiligung der Berufsfeuerwehren eingerichtet wurde.
Anders als ursprünglich vorgesehen, erfolgt die Inbetriebnahme des Netzes in drei Phasen nach den tatsächlich erreichen Akquiseerfolgen. Dortmund ist nunmehr in die erste Phase eingeordnet, was bedeutet, dass der Netzaufbau früher als bisher geplant beginnt. Als Standorte für die Basisstationen seien die Feuerwachen 2 in Eving und 4 in Hörde vorgesehen. Durch die bereits erfolgte Freigabe der Nutzung der Digital-Frequenzen ist eine Umstellung des Funkverkehrs an Einsatzstellen möglich.
Um die Zusammenarbeit von Kräften der Gefahrenabwehr auch unabhängig vom technischen Ausstattungsstand zu gewährleisten, muss der Analog- und Digitalfunk zunächst parallel betrieben werden.

Nur für den Fall, dass die Basisstationen nicht über eine objektseitige Notstromversorgung verfügen, müsste eine Redundanz für den Fall eines ausgefallenen Stromnetzes geschaffen werden; die Kosten hierfür würden vom Land finanziert.
Es wurde eine amtsinterne Arbeitsgruppe der Feuerwehr eingerichtet mit dem Ziel, alle nichtpolizeilichen BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) zusammenzuführen und eine enge Kooperation mit der Polizei einzugehen.

Die Vereinbarung zwischen Land und Kommunen zur Kostenbeteiligung sieht vor, dass das Land den Aufbau und Betrieb des Netzes finanziert, zentrale Schulungsangebote bereitstellt, Endgeräte für die Landesfahrzeuge des Katastrophenschutzes beschafft und Leitstellen bis zur Schnittstelle der Leitstellentechnik finanziert. Die Kommunen übernehmen im Gegenzug die Umstellung der Endgeräte, rüsten die Leitstellen technisch um und stellen dem Land kommunale Standorte für Basisstationen mietfrei zur Verfügung.

Dies bedeutet, dass ab dem Jahr 2010 entsprechende Mittel in den Haushalt eingestellt werden müssen.

StR Steitz merkte an, dass der Digitalfunk auch für weitere Fachbereiche der Verwaltung von Interesse gewesen seien, nämlich das Ordnungs- und das Tiefbauamt. Da bei der Umsetzung in den Bereichen der Polizei und Feuerwehr keine Berücksichtigung gefunden wurde, habe man eine Vereinbarung mit den Stadtwerken getroffen und werde zukünftig deren Betriebsfunk mitnutzen können. Für den Krisenfall sei sicherzustellen, dass die beiden parallel zur Verfügung stehenden Systeme dann gemeinsam arbeiten können.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden fasst mit Mehrheit gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion FDP/Bürgerliste sowie bei Enthaltung der Fraktion „Die Linke“ folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die beigefügte Veröffentlichung der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zur Kenntnis und spricht sich gegen eine mögliche Bestrebung zur Zusammenführung polizeilicher und nicht polizeilicher Gefahrenabwehr aus.

zu TOP 4.3
Teilnahme der Stadt Dortmund an dem EU-Forschungsprojekt INCA (Linking civil protection and planning by agreement on objectives)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14740-09)

Herr Harries bestätigte auf Rückfrage von sB Ermert, dass neben den Ergebnissen zum Dortmunder Schwerpunkt „Sturzfluten“ auch die Erkenntnisse der anderen Beteiligten zu den Themenbereichen „Waldbrände“ und „Erdbeben“ in die Risikoprävention einfließen werden.

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt die Ausführungen zum EU-Projekt INCA und die Beteiligung der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

zu TOP 4.4
Tätigkeitsbericht des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden in der Zeit vom 01.07.2004 bis 30.06.2009
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15734-09)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden sowie der Rat der Stadt nehmen den Tätigkeitsbericht des Ausschusses für den Zeitraum vom 07.07.2004 bis zum 30.06.2009 zur Kenntnis.

zu TOP 4.5
Überwachung der Ausführung von Beschlüssen des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 15737-09)

Der Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden nimmt den Bericht über die erledigten und in Ausführung befindlichen Beschlüsse des Ausschusses zur Kenntnis.

zu TOP 4.6
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16167-09)

Zu den in der Sitzung gestellten Fragen der CDU-Fraktion nahm die Verwaltung zur Sitzung des Rates schriftlich wie folgt Stellung (siehe Drucksache Nr.. 16167-09-E2).

1. Gebührenvergleich und Gebührenpauschalen

Die Kalkulation der Dortmunder Gebühren orientiert sich hinsichtlich der direkten Kosten an den tatsächlichen Aufwendungen je Rettungsmittelart. Geschlüsselt werden nicht direkt zuzuordnende Aufwände nach folgenden Methoden:
· Mengenschlüssel - kombiniert aus Anzahl der Personalstunden der Fahrzeugbesatzungen der Berufsfeuerwehr und der Hilfsorganisationen und Anzahl der Einsätze je Fahrzeuggruppe
· auf Einsätze bezogene Mengenschlüssel.

Die Kostenzuordnung der Gemeinkosten erfolgt somit entsprechend den Regelungen des Kommunalabgabengesetzes im Wege nachvollziehbarer, authentischer Verteilungsschlüssel.

In anderen Kommunen werden zum Teil „politische Preise“ unter dem Druck der Verhandlungen mit den Krankenkassen, aber auch im Interesse der Konkurrenzfähigkeit gegenüber örtlich tätigen Privatunternehmen gebildet und damit insbesondere im Krankentransportbereich niedrigere Kostendeckungsgrade bzw. höhere Zuschussbedarfe in Kauf genommen. Diesen Beispielen ist die Stadt Dortmund bislang nicht gefolgt.

Zudem sind die örtlichen Strukturen der Rettungsdienste sehr heterogen, wie z.B. der Grad der Beteiligung der Hilfsorganisationen und damit die Einbindung der ehrenamtlichen Tätigkeit sowie, wenngleich in letzter Zeit immer eingeschränkter, von Zivildienstleistenden. Dies beeinflusst die Kostenstruktur nicht unerheblich.

Nicht zuletzt bestehen die Aufwendungen zu einem sehr hohen Prozentsatz aus Vorhalte- und damit Fixkosten. Die örtlichen Verhältnisse (städtisches oder ländliches Gebiet) und die Einsatzfrequenz beeinflussen damit die Einzelgebühren erheblich.

Ein interkommunaler Gebührenvergleich ist insofern nur sehr bedingt aussagefähig und dient lediglich zur groben Orientierung.
2. Berücksichtigung verwaltungsinterner Aufwendungen (ViLV) (s. Anlage 2 zur Beschlussvorlage)

(Sachkonto 583720)

(Bezeichnung: Aufwendungen ViLV PB 060/StA 37)
StA 11 Personalamt
73.600,00
Berechnung und Zahlbarmachung von Dienstbezügen, Pensionsrückstellungen und Beihilfen, arbeitsmedizinische Dienstleistungen;
StA 14 Rechnungsprüfungsamt
31.600,00
für Prüfungen im Rettungsdienst auf Grund der Rechnungsprüfungsordnung der Stadt Dortmund
StA 20 Stadtkämmerei
11.600,00
Beratung und Prüfung Hpl-aufstellung, Budgetierung, Controlling, Gebührenkalkulation RettD
StA 21 Stadtkasse
167.506,00
Kontenverwaltung, Zahlungsüberwachung und -einzug
StA 30 Rechtsamt
36.200,00
juristische Betreuung, Satzung Rettungsdienstgebühren;
Dortmunder Systemhaus
61.955,46
lt. Aufstellung vom 06.07.09
Summe
382.461,46

3. Verrechnete Planstellenanteile
Die tatsächliche Besetzung der verrechneten Planstellenanteile ist für die Entstehung
der Aufwendungen nicht relevant. Ist eine Planstelle nicht besetzt, muss die Arbeit für den Rettungsdienst von einem anderen Planstelleninhaber geleistet werden, der über eine vergleichbare Qualifikation verfügt. Alle in der aktuellen Kalkulation berücksichtigten Planstellen sind besetzt.

Ohne die bereits im Rahmen der Beratungen zur Beschlussfassung des Rettungsdienstbedarfs-planes im Januar und Februar geführten Diskussionen wieder aufgreifen zu wollen, möchte die Feuerwehr nachfolgend sachbezogen die damaligen Entschlussgründe verdeutlichen:

4. Verlegung von Rettungswachen

Der Verlegung der Rettungswachen hat der Rat in seiner Beschlussfassung zum Rettungsdienstbedarfsplan am 26.02.2009 zugestimmt. Er folgte damit dem im Einvernehme mit der Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen ergangenen Vorschlag der Feuerwehr, die Standorte der Rettungswachen einsatztaktisch und strategisch zu optimieren. Nur so können im Dortmunder Westen die Hilfsfristen eingehalten werden.

Es entstehen refinanzierte Mehraufwendungen in Höhe von rd. 10.000 € jährlich für die provisorischen Rettungswachen. Neben der fachlichen Notwendigkeit der optimalen Dislozierung der Einsatzmittel der Notfallrettung ergibt sich für den Gebührenzahler jedoch auch ein wirtschaftlicher Vorteil durch die Verlegung der Rettungswachen, da die Notwendigkeit der Einbindung eines privaten Anbieters entfällt. Hierdurch können jährlich die den Gebührenhaushalt belastende Zahlungen in Höhe von rd. 320.000 € an den Unternehmer entfallen. Die entsprechende Rücknahme der Genehmigung zur Wahrnehmung von Aufgaben der Notfallrettung außerhalb des öffentlichen Rettungsdienstes wurde angefochten. Im Eilverfahren wurde zwar ein begrenzter Bestandsschutz für das Unternehmen vom Gericht angenommen, nicht aber die grundsätzliche Notwendigkeit seiner Tätigkeit bestätigt, so dass allenfalls eine nachrangige Alarmierung des Rettungsmittels gegenüber dem öffentlichen Rettungsdienst erfolgt. Danach lassen sich die genannten Einsparungen zurzeit nicht vollständig, aber doch ganz überwiegend erzielen. Die endgültige Entscheidung im Hauptverfahren steht noch aus.

Die Einzelpreiskalkulation des Unternehmers berücksichtigt nicht die Aufwendungen der Feuerwehr (Overhead, Einsatzsteuerung, Einsatzabrechnung, Gebührenausfallrisiko, Kontrollaufwand).

5. Einstellung eigener Notärzte

Die Einstellung eigener Notärzte ist dem refinanzierten Gebührenhaushalt Rettungsdienst zuzuordnen und führt daher nicht zu tatsächlichen Mehraufwendungen des Trägers des Rettungsdienstes. Die Arbeitsgemeinschaft der Dortmunder Krankenkassen hat der Einstellung zugestimmt. Aus Fachbereichssicht sollte eine Ausnahme vom Einstellungsstopp unter der genannten Voraussetzung möglich sein.

Die Maßnahme ist für die Gebührenzahler kostenneutral, weil die etwa in gleicher Höhe an das Klinikum Dortmund zu erstattenden Aufwendungen entfallen. Das Klinikum Dortmund sieht sich zudem nicht in der Lage, künftig durchgängig Notärzte für den Rettungsdienst zu stellen.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.








zu TOP 4.7
Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen der Feuerwehr gem. § 83 Abs. 2 GO NRW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16255-09)

Herr Harries erläuterte, dass den notwendigen Mehraufwendungen im Bereich des Rettungsdienstes Mehreinnahmen aus der Gebührenabrechnung entgegenstehen. Man habe sich dagegen entschlossen, dieses in den Nachtragshaushalt einfließen zu lassen, da es sich um eine rein fachbereichsinterne Umbuchung handelt.

Rm Krause merkte an, dass es nach den ihr vorliegenden Informationen zur einer vermehrten Inanspruchnahme des Hubschraubers gekommen sein, weil eine Fahrzeuge des Rettungsdienstes nicht ausreichend zur Verfügung standen.

Herr Harries stellte dar, dass der Rettungshubschrauber neben der Verwendung in schweren Fällen auch aus Kostengründen als normales Mittel zur Abdeckung von Spitzenkapazitäten eingesetzt werde.

Die Zahlung von Abschlägen an die Hilfsorganisationen auf Basis der Plandaten geschehe, damit diese im laufenden Jahr ihre laufenden Kosten decken können. Zum Ende des Jahres erfolge dann die Abrechnung der tatsächlich erfolgten Leistungen.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 4.8
Satzung zur sechsten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 16024-09)

Herr Schäfer erläuterte, dass die Erhöhung der Gebühren für die Satzung der Wochenmärkte einen Kostendeckungsgrad von 100 % aufweisen müssen. Sollte dies durch etwaige Kostensteigerungen nicht der Fall sein, müsse laut Kommunalabgabengesetz innerhalb von
3 Jahren ein entsprechender Ausgleich geschaffen werden.
Man habe bereits Gespräche mit den drei Markthändlerorganisationen vor Ort geführt und sich darauf vereinbart, Anfang des kommenden Jahres Ideen zu sammeln, wie die Märkte verbessert und attraktiver gestaltet werden können.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.







Frebel Ermert Korbmacher
Vorsitzender Ausschussmitglied Schriftführerin