Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 08.11.2016
Saal der Partnerstädte




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:00 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 08.11.2016, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.08.2016


2. Einwohnerfragestunde

3. Berichte aus den Ausschüssen, Beiräten und Beteiligungsverfahren und Arbeitsgruppen
u.a. aus der AG Kommunikation

4. Schwerpunktthema "Zukunft des Behindertenfahrdiensts"

4. Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

4. Behindertenfahrdienst
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 05199-16-E1)

5. Verwaltungsvorlagen

5.1 Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05205-16)

5.2 Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05595-16)

5.3 Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Einrichtung einer Tageseinrichtung für Kinder (DS-Nr. 05989-16)
wird nachgereicht

6. Ambulante Psychotherapeutische Versorgung in Dortmund

7. Mitteilungen




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


zu TOP .
Einwohnerfragestunde


Herr Gungl bittet darum, während der aktuellen Bauarbeiten den barrierefreien Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Brackel-Kirche Richtung Stadtmitte sicherzustellen.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zu Beginn der Sitzung bittet Herr Herkelmann alle Anwesenden um eine Gedenkminute für den heute verstorbenen Herrn Wlost, der stellvertretendes Mitglied des Behindertenpolitischen Netzwerks war.

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Schmidt benannt.




zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde ergänzt um den TOP 5.4 Soziale Stadt – Stadtumbau Hörde (Drucksache-Nr. 05320-16) und mit dieser Ergänzung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.08.2016

Die Niederschrift über die 9 Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 23.08.2016 wurde genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde


Herr Gungl bittet darum, an der Haltestelle Brackel-Kirche während der laufenden Bauarbeiten den Zugang zur Stadtbahnhaltestelle Richtung Stadtmitte barrierefrei zu gestalten.


zu TOP .
Berichte aus den Ausschüssen, Beiräten und Beteiligungsverfahren und Arbeitsgruppen


Frau Opitz berichtet aus der AG Kommunikation:

Die AG Kommunikation hatte als nächste Aufgabe die Gestaltung des Empfangs zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen vorgenommen. Der aktuelle Planungsstand ist, dass es nur geladene Gäste geben wird. Im Vorfeld wurden viele Menschen gefragt, wer eingeladen werden soll. Es können nur 100 Leute kommen. Die Gäste werden so zusammengesetzt, dass die Gäste miteinander netzwerken können. Gesucht werden Menschen, die an den Tischen Gastgeber/innen werden. Alle aus dem BPN sind dazu herzlich eingeladen. Es fehlen viele Antworten auf die Einladungen. Herr Dr. Claus wird die Moderation übernehmen. Es gibt zwei musikalische Beiträge und es werden drei Preise vergeben: ein Preis für ein besonders Engagement für Menschen, die im BPN tätig sind, ein Preis für besonderes Engagement für Menschen, die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk arbeiten, und ein Preis für besonders engagierte Kooperationspartner/innen. Die Preisübergabe erfolgt durch den Oberbürgermeister und Frau Herzog. Die Preise sind von den drei Dortmunder Werkstätten kreiert worden, die Künstler/innen werden erläutern, was bei der Erstellung dieses Preises zum Thema „Netzwerk“ gedacht wurde. Es wird auf 10 Jahre BPN zurückgeblickt, auf das Heute und was 2026 los sein wird.

Weitere Projekte der AG Kommunikation mit den Studierenden der WAM sind
· die Gestaltung eines Imagefilms für das BPN (Mitwirkende sind herzlich willkommen!),
· die Konzeptionierung eines Ideenwettbewerb für die Öffentlichkeitsarbeit des BPN,
· die Entwicklung eines Konzepts für die Öffentlichkeitsarbeit für die definierten Zielgruppen und Themen und
· eine Beteiligung an DortBUNT am 07. Mai 2016 von 11.00 Uhr bis 18.00 Uhr (Unterstützung und Ideen werden gesucht!).

Der angedachte Film zum Thema Behindertenfahrdienst konnte aufgrund der Semesterferien nicht als Bestandteil der Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Thema mitgegeben werden. Herr Schmidt bedauert das, weil er verschiedene Menschen auf eine Mitwirkung angesprochen hat und ist bereit, beim Empfang als Gastgeber aufzutreten.

Frau Sterling-Meyer bietet beim Stand bei DortBUNT ein Spiel zum Thema „gehörlos sein und kommunizieren wollen“ an und ist bereit, beim Imagefilm mitzuwirken.

Frau Beckmann berichtet aus dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie. Für die nächste Sitzung am folgenden Tag wurden zwei Anträge gestellt:


Sitzung des Ausschusses für Kinder und Jugend und Familie am 09.11.2016;
Vorschlag zur Tagesordnung „Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW“;
hier: Stellungnahme

Sehr geehrte Damen und Herren,

unter der Förderposition 3.2.2 sieht der Kinder- und Jugendförderplan des Landes NRW 2017 die Teilhabe junger Menschen mit Behinderung vor.

Dazu bittet das Behindertenpolitische Netzwerk um eine Stellungnahme der Verwaltung zu den folgenden Fragen:
· Für welche Projekte hat das Jugendamt Dortmund in dieser Förderposition Anträge gestellt?
· Welchen Bezug haben die beantragten Gelder zum Schwerpunkt „Demokratieförderung und Partizipation“ des Kinder- und Jugendförderplans für 2017?



Sitzung des Ausschusses für Kinder und Jugend und Familie am 09.11.2016;
TOP 3.4 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund;
Antrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

das Behindertenpolitische Netzwerk bittet um Erweiterung des Beschlussvorschlages der Verwaltung wie folgt:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den beigefügten Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund für die Jahre 2015 bis 2020.

Der Ausschuss begrüßt die vorgenommene Schwerpunktsetzung und beauftragt die Verwaltung, die Schwerpunkte in Kooperation mit der Inklusionsbeauftragten der Stadt Dortmund explizit inklusiv umzusetzen.

In der weiteren Arbeit im laufenden Kinder- und Jugendförderplan und in seiner Fortschreibung werden Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Vertreter/innen der Behindertenhilfe über das Koordinierungsgremium Wohneingliederungshilfen eingebunden.


Im Kinder- und Jugendförderplan 2015 bis 2020 wird das Thema Inklusion zwar erwähnt, Frau Beckmann wünscht sich eine größere Nachhaltigkeit.

Frau Beckmann bittet um einen Bericht aus dem Schulausschuss zum Thema „Schulbegleitung“. Dazu gibt es eine AG, an der Herr Herkelmann teilnimmt. Offene Fragen bleiben zur Regelung des Offenen Ganztags und zur Betreuung ausgeschulter Kinder. Herr Herkelmann hat für Herrn Drolshagen an verschiedenen Schulausschuss-Sitzungen und der erwähnten Arbeitsgruppe teilgenommen. Es gibt noch keinen Abschluss der Beratungen zu den Schulbegleitungen, der abschließende rechtliche, finanzielle und organisatorische Rahmen ist noch nicht geklärt. Die Fragen zur OGS sind ungeklärt, ebenso die Freiwilligkeit der Leistungen und der unterschiedlichen Leistungsgewährung oder die Frage eines Vorgesprächs zwischen Kind, Eltern und Schulbegleitung. Die AG hat Inhalte festgelegt, die jetzt von der Verwaltung rechtlich festgezurrt werden sollen. Es handelt sich um mehr als 10 Mio. € im Jahr, die für Schulbegleitungen erforderlich werden. Frau Beckmann fragt, wann der angekündigte Handlungsrahmen vorliegen soll. Herr Herkelmann berichtet, dass aufgrund der Komplexität der Materie abschließende Formulierungen noch nicht erfolgt sind. Angepeilt ist der nächste Schuljahres-Beginn. Herr Böckler erfragt, wie die Qualität der Schulbegleitung dem Bedarf des Kindes angenähert wird. Die frühere Vorgehensweise des Jugendamtes an dieser Stelle wurde vollständig in Frage gestellt. Herr Herkelmann stellt fest, dass die Vorgehensweise aktuell auch von der Initiative der Eltern abhängt. Auf Nachfrage von Frau Beckmann erläutert Herr Herkelmann, dass die im BPN erörterten gewünschten Qualitäten der Schulbegleitung in die Debatte eingebracht worden sind und müssen jetzt in Verwaltungshandeln übertragen werden. Protokolle der Sitzungen der AG gibt es nicht.

Die Erhöhung der Elternbeiträge für die OGS steht an. Frau Beckmann zitiert aus der Begründung des Landes mit Hinweisen auf die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und eine inklusive Alltagsgestaltung. Das seien weitere Argumente dafür, Kindern mit Behinderungen eine Teilnahme an Angeboten der OGS zu ermöglichen.

Herr Herkelmann berichtet über die Planungswerkstatt Dortmund-HBF-Nord über vier Tage zur Neugestaltung der nördlichen Bahnhofsflächen. Bestehende Bauten werden evtl. einbezogen und umgebaut. Z.B. könnten im EG der Agentur für Arbeit Einzelhandel und Gastronomie angeboten werden. Wohnungen und kulturelle Angebote waren weitere Themen. Herr Herkelmann hat für alle Planungen Barrierefreiheit angemahnt. Wesentlich ist eine ebenerdige Erschließung aller Angebote auf allen Ebenen.

Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft mit dem Seniorenbeirat zum Thema „Toiletten im öffentlichen Raum“ hat mit unterschiedlichen Interessenvertretern/-innen gesprochen, z.B. mit denjenigen, die für den Vertrag mit den Wall-Toiletten zuständig sind, mit den städtischen und christlichen Friedhöfen und der Dortmunder Polizei. Geplant sind Gespräche mit dem Gaststättenverband und dem City-Ring. Das Projekt „Nette Toilette“ in Hörde hält Herr Herkelmann für übertragbar auch auf andere Stadtbezirke, barrierefreie Toiletten sind dabei nicht im Fokus.


zu TOP 4.
Behindertenfahrdienst
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05199-16)

Herr Herkelmann leitet das Schwerpunktthema „Zukunft des Behindertenfahrdiensts“ ein und weist auf die Verwaltungsvorlage und die Stellungnahme von Herrn Schmidt als stellvertretenden Vorsitzenden hin. Er dankt allen, die an dieser Stellungnahme mitgewirkt haben. Herr Schmidt regt an, die Stellungnahme unverändert als Empfehlung anzunehmen, da sich die dort formulierte Position nicht verändert hat.

„Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfanges und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.“

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.

Die Beschlussfassung über eine Empfehlung zur Ratsvorlage entfällt mit dieser die dortige Empfehlung ersetzende Beschlussfassung.

Herr Volkert berichtet aus dem Sozialausschuss, in dem eine gute halbe Stunde einschließlich einer Sitzungsunterbrechung über die Vorlage diskutiert wurde.

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat folgende Beschlussfassung:

Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.

Der Ausschussvorsitzende legte Wert auf eine klare Stellungnahme des Sozialausschusses, dem Wunsch nach Verschiebung der CDU wegen Beratungsbedarf wurde nicht entsprochen, Die CDU-Fraktion hat sich daraufhin enthalten.

Auf Nachfrage erläutert Herr Volkert, dass eine erneute Thematisierung von Kürzungen im Behindertenfahrdienst im nächsten Jahr vom Tisch ist.

Frau Beckmann weist auf das Memorandum hin, das noch in weitere Ausschüsse zur Beratung geht. Herr Volkert regt an, dann auf die Empfehlung des Sozialausschusses hinzuweisen.

Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die heutige Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit mit folgenden Bausteinen:
Die Kündigung des Vertrages mit DEW zur Durchführung des Behindertenfahrdiensts zum 01.01.2017 wird zurückgenommen.
Im „Memorandum – Die Stadt zuerst – Zukunftspakt für eine nachhaltige Konsolidierung des Dortmunder Haushalts“ - Umsetzung der Maßnahmen Memorandum im Haushaltsplan 2017 wird die Einsparung von 600.000 € im Behindertenfahrdienst gestrichen.
Im Rahmen des Masterplans Mobilität wird die Entwicklung des Behindertenfahrdiensts mit dem Ziel geprüft, ein Konzept für den Behindertenfahrdienst ohne Qualitätsverluste zu erstellen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt bei einer Enthaltung folgenden geänderten Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis, dass der Ratsbeschluss vom 10.12.2015 zur Reform des Dortmunder Behindertenfahrdienstes (Drucksache Nr.: 02461-15-E4), mit dem finanzielle Einsparungen erzielt werden sollen, ohne dass Qualitätseinbußen eintreten, so nicht umsetzbar ist. Finanzielle Einsparungen werden nur durch Qualitätsabbau erreicht werden können.

Gestrichen wird (in rot):

Der Rat beauftragt die Verwaltung, die beschriebenen Konsolidierungsmaßnahmen umsetzungsreif durchzuprüfen und dem Rat sowie den sachberührten Beiräten und Ausschüssen die Prüfungsergebnisse zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.

Die aktuellen Mobilitäts-Angebote für Menschen mit Behinderungen in Dortmund erfüllen die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zur Sicherstellung einer gleichberechtigten Mobilität nicht.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund um folgende Beschlussfassung:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Zwischenstand der Erarbeitung für ein Nahmobilitätskonzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität im Rat, seinen Gremien und dem Behindertenpolitischen Netzwerk vorzustellen. Grundlage dieses Auftrags ist die Beschlussfassung des Rates zum Initiativantrag des Behindertenpolitischen Netzwerks „Dortmunder Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen“ (Drucksache-Nr.: 00804-15). In der Beratung dieses Antrags wurde beschlossen, dass das Nahmobilitäts-Konzept für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Masterplans Mobilität mit erarbeitet werden soll.

2. Der Rat erwartet, dass im Rahmen des Masterplans Mobilität die Mobilitätsbedürfnisse der Dortmunderinnen und Dortmunder mit Behinderungen erfasst werden. Nur auf Basis dieser Analyse kann der erforderlichen Umfang und die notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst definiert werden.
3. Bis zu dieser Definition des erforderlichen Umfang und der notwendige Qualität des Angebots im Behindertenfahrdienst und einem Ratsbeschluss zur Entwicklung des Behindertenfahrdiensts wird es keine organisatorischen, finanziellen und personellen Veränderungen bzw. Reduzierungen des Behindertenfahrdiensts geben.


5. Verwaltungsvorlagen

zu TOP 5.1
Pflegebericht 2016 der Stadt Dortmund und Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen bis 2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05205-16)

Herr Herkelmann zitiert aus der Vorlage: „Eine Möglichkeit zur Verbesserung entsteht eventuell im Rahmen der Erarbeitung des Inklusionsplanes der Stadt Dortmund. Dieser Bericht stützt sich daher nur auf eine Pflegeplanung mit dem Schwerpunkt „ältere Menschen“ und berücksichtigt nicht explizit pflegebedürftig behinderte Menschen und ihren Versorgungsbedarf.“ Einen solchen Satz habe es vorher nicht gegeben. In den vorherigen Berichten tauchten behinderte Menschen so gut wie nicht auf. Allerdings werden behinderte Menschen hier in einen anderen Bereich verschoben. Frau Beckmann findet diese Vorlage nicht nachvollziehbar. Statistische Grundlagen sind tatsächlich nicht vorhanden, könnten aber von der Stadt Dortmund erhoben werden und in die Pflegebedarfsplanung einfließen. Man könne sich mit der organisierten Behindertenhilfe in der Stadt zu einem Pflegebericht zusammentun. Herr Schmidt schließt sich explizit dieser Kritik an der Berichterstattung. In den Vorjahren hat er Stellungnahmen für das Netzwerk vorformuliert, das habe keinen Effekt gehabt. Er arbeitet lieber ganz praktisch mit dem Haus Tiefenbach, um dort die Belange von sehbehinderten und blinden pflegebedürftigen Menschen zum Tragen zu bringen. Eine andere Strategie sei erforderlich, für die er allerdings keinen Vorschlag hat. Frau Opitz regt an, eine Berichterstattung zu erbitten. Herr Herkelmann weist darauf hin, dass dies bereits mehrfach erfolgt sei. Frau Herzog bedauert, dass die gute Arbeit mit taubblinden pflegebedürftigen Menschen im Minna-Sattler-Heim nicht abgebildet wird.

Frau Vollmer regt an, zur Empfehlung wie folgt zu formulieren:

Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine
quantitative Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein quantitativer Bedarf für stationäre Pflegeplätze in Dortmund.
Auf die Diskussionen und Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zu den Dortmunder Pflegeberichten und zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vom 11.10.2011 und 08.04.2014 wird verwiesen.

Verabredet wird, die Anregung von Frau Beckmann zur Zusammenarbeit mit der Behindertenhilfe zur Pflegeberichterstattung in anderer Weise weiter zu verfolgen.

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt einstimmig ohne Enthaltung:

Der Rat nimmt den Pflegebericht 2016 zur Kenntnis und beschließt:
Die Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen ergibt eine
quantitative Bedarfsdeckung bis einschließlich 2018. Es besteht kein quantitativer Bedarf für stationäre Pflegeplätze in Dortmund.
Auf die Diskussionen und Empfehlungen des Behindertenpolitischen Netzwerks zu den Dortmunder Pflegeberichten und zur Fortschreibung der Bedarfsplanung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen vom 11.10.2011 und 08.04.2014 wird verwiesen.


zu TOP 5.2
Campus 2030 - Städtebauliches Entwicklungskonzept für den Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05595-16)

Auf dem Planungsgebiet liegt die Kreuzung Emil-Figge-Straße / Vogelpothsweg, die nach Wunsch des ABVG als Kreisverkehr ausgebaut werden sollte. Auf Hinweise von Mitarbeiter/innen der TU Dortmund ist das BPN aktiv geworden, um diesen Beschluss im Sinne der Verkehrssicherheit von Menschen mit Behinderungen zurückzuholen. Herr Herkelmann berichtet aus der Sitzung der SPD-ABVG-Fachfraktion, die Unterstützung dafür signalisiert habe, hier bei einer beampelten Kreuzung zu bleiben.

Herr Urbanek sieht einen Verzicht auf diesen Kreisverkehr kritisch. Er setze sich dafür ein, dass überall, wo es möglich ist, Kreisverkehre entstehen, denn sie haben in der Verkehrsführung enorme Vorteile, nicht nur was die Kosten anbelangt. Lichtsignalanlagen sind sehr wartungsintensiv, und Kreisverkehre haben eine entschleunigende Wirkung. Der Verkehr kommt flüssiger über die Kreuzung hinweg. Er kann die Probleme bestimmter Gruppen mit Kreisverkehren nachvollziehen, an dieser Stelle gäbe es aber die Möglichkeit der Querung über die Brückenanlage. Dort ist keine Aufzugsanlage vorhanden. An dieser Stelle sehe er den Handlungsbedarf, nicht beim Kreuzungsumbau. Er befürworte weiterhin den Kreisverkehr, aber auch die Schaffung einer entsprechenden Möglichkeit des barrierefreien Ebenenwechsels, um so die Kreuzung zu queren.

Her Dückering und seine Fraktion halten Kreisverkehre verkehrspolitisch für sinnvoll und er sieht es aus taktischen Gründen nicht für sinnvoll, einem SPD-Vorhaben diametral entgegenzustehen. Die Gestaltung des Kreisverkehrs solle umfassende Barrierefreiheit sicherstellen, so dass behinderte Menschen sie sicher nutzen können. Herr Herkelmann weist auf die Gespräche im Vorfeld hin, die deutlich machten, dass gerade an dieser Stelle ein Kreisverkehr für dort beschäftigte, lernende und wohnende Menschen eine Gefahr darstellt. Daher diese Initiative, hier keinen Kreisverkehr einzurichten. Das sei keine prinzipielle Aussage zu Kreisverkehren. Das vorliegende Kreisverkehrs-Konzept soll unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen weiter entwickelt werden und Standards festlegen.

Herr Schmidt beantragt Ende der Debatte. In der Gegenrede weist Herr Urbanek auf die ABVG-Beratungen hin, in der ein Beschluss des BPN zitiert wurde, der offensichtlich nur ein Beschluss einer Arbeitsgruppe war.

Mit 8 Stimmen, 2 Gegenstimmen und 1 Enthaltung wird das Ende der Debatte beschlossen.

Interesse an einer weiteren Erarbeitung des Thema Campus 2030 äußern Herr Urbanek und Herr Lebuser. Herr Herkelmann wird auf die Interessierten zugehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt stimmt dem Konzept „Campus 2030“ zur Entwicklung des Hochschul-, Wissenschafts- und Technologiecampus Dortmund zu und beauftragt die Verwaltung, die Leitlinien des Konzeptes „Campus 2030“ bei zukünftigen Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und umzusetzen.




zu TOP 5.3
Vergabe eines Grundstücks in Dortmund-Grevel für die Realisierung von gefördertem Wohnungsbau und Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05989-16)

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt mit einer Enthaltung:

Beschluss
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung eine Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Grevel, Flur 1, Nr. 350 in einer Größe von ca. 3.600 qm, gelegen In der Liethe 215, aus dem Sondervermögen Grundstücks- und Verwaltungsvermögensfonds (SV GVVF) für die Errichtung einer Tageseinrichtung für Kinder (TEK) und öffentlich gefördertem Wohnungsbau zu veräußern.

Unter Bezugnahme der Ratsbeschlüsse aus den Jahren 2011 bis 2015 für den Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt, ist die Fläche nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A) öffentlich auszuschreiben. Der Rat beauftragt daher das Vergabe- und Beschaffungszentrum (FB 19) mit der Durchführung des Vergabeverfahrens und ermächtigt die Verwaltung, den Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen.


Der Mindestkaufpreis beträgt 221.760,-€ (61,60 €/qm).

(Anlage 1: rot schraffiert)

2. Er beschließt für die TEK die 25-jährige Mindestmietdauer und den Betrieb der Einrichtung zuzusichern, um den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz zu erfüllen. (Gewährvertrag)

3. Er beschließt weiterhin, dass die Tageseinrichtung für Kinder (TEK) nach KiBiz und den aktuellen Empfehlungen zum Raumprogramm für TEK des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe/Landesjugendamt zu planen und zu bauen ist.




zu TOP 5.4
Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde ab 2016
Festlegung des Gebietes Soziale Stadt - Stadtumbau Hörde
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05320-16)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt zur Kenntnis:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund

1. stimmt der Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde (Anlage 2) zu und beschließt, vorbehaltlich entsprechender Zuwendungsbescheide zur Förderung, im Grundsatz die Umsetzung dieses Konzeptes.

2. legt auf Grundlage des vom Rat der Stadt Dortmund in der heutigen Sitzung unter Punkt 1 beschlossenen Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes Hörde das in
Anlage 4 umgrenzte Gebiet gemäß § 171e Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) als Gebiet fest, in dem Maßnahmen der Sozialen Stadt durchgeführt werden sollen.





zu TOP 6.
Ambulante Psychotherapeutische Versorgung in Dortmund


Herr Volkert berichtet, dass die Gesundheitskonferenz in der nächsten Woche eine Entschließung zur ambulanten psychotherapeutischen Versorgung in Dortmund auf der Tagesordnung hat. Es geht u.a. darum, die Sonderregion Ruhrgebiet abzulösen, da dadurch die Versorgung deutlich schlechter ist als in anderen Regionen NRWs. Es soll dafür gesorgt werden, dass die Erreichbarkeit der psychotherapeutischen Praxen besser wird, weg von den Ein-Person-Unternehmen hin zu u.a. gemeinsamen Verwaltungsarbeiten. Spezifische Belange von Menschen mit Behinderungen sollen Berücksichtigung finden. Frau Beckmann fragt nach dem stationären Bereich und der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Hintergrund – so Herr Volkert – ist, dass die Problemanzeige im ambulanten Bereich dringender ist. Frau Beckmann regt an, sich mit dem stationären Plätzen zu beschäftigten, da z.B. die LWL-Plätze für geistig behinderte Menschen runtergefahren werden und erkrankte Kinder und Jugendliche außerhalb Dortmunds untergebracht werden. Herr Volkert nimmt diese Hinweise in die Gesundheitskonferenz mit.


zu TOP .
Mitteilungen


Herr Herkelmann weist auf die Regionalplanungskonferenz am 23.11.16 ab 9.00 Uhr im Rathaus hin.
Das BPN-Forum am 13.12.16 befasst sich u.a. mit dem Umbau Faßstraße in Hörde.
Am 15.12.16 findet der Empfang zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen ab 18.00 Uhr statt.
Ab dem 13.12.16 wird Herr Herkelmann operiert, wann die anschließende Reha-/Heilbehandlung beendet ist, ist noch unklar. Er wünscht allen ein Frohes Weihnachtsfest und einen Guten Rutsch ins Neue Jahr. Herr Schmidt drückt für das gesamte BPN alle Daumen und wünscht Herrn Herkelmann alles Gute für die nächsten Monate.