Niederschrift

über die 18. Sitzung des Ausländerbeirates


am 12.12.2006
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 16:00 - 19:30 Uhr


Anwesend:

Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
stimmberechtigte Mitglieder des Ausländerbeirats
Herr Kemal Akbas
AB

Herr Önder Alkan
AB

Herr Ilhan Asik
AB

Herr Ali Riza Calik
AB

Herr Kamil Aydin
AB

Frau Natella Baboukhadia
AB
entschuldigt
Herr Volkan Tevfik Baran
AB

Herr Erhan Sevis
AB

Herr Yakub Sedar Cihan
AB
entschuldigt
Frau Hakime Göleli
AB
entschuldigt
Herr Yusuf Güclü
AB
entschuldigt
Herr Mahmut Gül
AB

Herr Emre Gülec
1. stellv. Vorsitzender AB

Herr Mesut Gündüz
AB

Herr Ebubekir Gürbüz
AB

Herr Mustafa Gürlek
AB

Frau Barbara Heinz
2. stellv. Vorsitzende AB

Herr Erkan Kara
AB

Frau Saniye Özmen
AB
entschuldigt
Herr Adem Sönmez
Vorsitzender AB

Herr Jörg Tigges
AB

Herr Neset Özümer
AB

Herr Sadi Ucuran
AB

Herr Rafet Ünal
AB

Herr Mohamed Zeriouh
AB




Name
Dienststelle o. ä. m.
Unterschrift
beratende Vertreter/innen der Fraktionen
Herr Bruno Schreurs
SPD (RM)

Frau Dr. Marita Hetmeier
SPD (RM)
abwesend
Frau Margot Pöting
SPD (RM)
abwesend
Herr Peter Kozlowski
SPD (RM)
abwesend
Herr Taranczewski
SPD (RM)

Herr Emmanouil Daskalakis
CDU (RM)
abwesend
Frau Ute Uhrmann
CDU (RM)

Frau Ingeborg Zander von der Haar
CDU (s.B.)

Frau Helga Hilbert

Frau Christine Maria Souhali
Bündnis 90/Die Grünen (s.B.)

FDP Bürgerliste s.B.
abwesend
Sonstige beratende Mitglieder
Herr Prof. Dr. Ernst-Wilhelm Schwarze
Seniorenbeirat

Herr Rolf Iltz
Arbeiterwohlfahrt
abwesend
Herr Christoph Gehrmann
Caritas-Verband
abwesend
Frau Marianne Schobert
Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband
entschuldigt
Frau Hanna Kucza
Diakonisches Werk
entschuldigt
Herr Georgios Theocharis
Diakonisches Werk/ Migrationsberatungsstelle
abwesend


Verwaltung
Herr Wilhelm Steitz
3/Dez

Herr Ortwin Schäfer
32/AL
entschuldigt
Herr Ingo Moldenhauer/
Herr Norbert Heckers
32/4 –Abt.-Ltr.-
32/4

Herr Michael Plackert
32/4-Mig

Frau Almuth Achilles
40/4-RAA

Frau Christiane Certa
5/Dez-SP

Frau Claudia Stegmann
51/3
abwesend
Frau Brigitte Flint
Geschäftsführerin des Ausländerbeirats

Frau Claudia Wendt
3/Dez/Assistentin/
Integrationsbüro

Frau Reyhan Güntürk
3/Dez/Sachbearbeiterin/
Integrationsbüro

Frau Melanie Schmickler
3/Dez/Trainee/ Integrationsbüro

Gäste
Herr Dipl.-Ing. Isa Karatas
Projekt „Am Grimmelsiepen“

Herr Ogün Arpaci
Türkisch-Islamischer Verein
Dortmund-Hörde e.V.

Herr Volker Schiek
Frau Kassebaum
StA 11/AL
StA 11

Herr Christoph Sellerberg


Frau Jennifer Beck
Frau Hania Orthbandt
StA 40


StA 53
StA 53


Veröffentlichte Tagesordnung:

T a g e s o r d n u n g

für die 18. Sitzung des Ausländerbeirates,
am 12.12.2006, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund

Öffentlicher Teil:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschriften über die 16. Sitzung des Ausländerbeirates am 26.09.2006 und 17. Sitzung am 07.11.2006

1.5 Einführung eines neuen Beiratmitgliedes Herrn Ali Riza Calik


2. Anträge

2.1 unbesetzt


3. Anfragen

3.1 unbesetzt


4. Berichte

4.1 Sachstandsbericht des geplanten Baues eines Gemeindezentrums mit einer Moschee "Am Grimmelsiepen"
Berichterstatter: Herr Dipl.-Ing. Isa Karatas, Projektleitung und Koordination
Herr Ogün Arpaci, Vorstandsvorsitzender, Türkisch-Islamischer Kulturverein Dortmund Hörde e.V.


4.2 Informationen zum Thema: "Wie viele Bewerber mit Migrationshintergrund und einer speziellen sprachlichen Kompetenz haben sich um einen Ausbildungsplatz beworben? Wie viele haben einen Ausbildungsplatz bekommen?"
Referent: Herr Volker Schiek, StA 11/AL


4.3 Informationen zum Projekt "Sprachförderung mit Schwerpunkt Berufsorientierung"
Referent: Herr Christoph Sellerberg, StA 40


4.4 Kurzinformation zur Bleiberechtsregelung
Referent: Herr Stadtrat Wilhelm Steitz, Integrationsbeauftragter der Stadt Dortmund


5. Vorlagen

5.1 unbesetzt


6. Mitteilungen

6.1 Mitteilungen aus den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und Verwaltung








zu TOP .
abgesetzt
abgesetzt



1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Volkan Tevfik Baran benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW
Der Vorsitzende, Herr Sönmez, wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie veröffentlicht festgestellt.
Der Vorsitzende stellte die fristgerechte Einladung fest.

Der Vorsitzende, Herr Sönmez, ließt einen Dringlichkeitsantrag vor, der vom Vorstand des Ausländerbeirates eingebracht wurde:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
wir beantragen für die Sitzung des Ausländerbeirates am 12.12.2006 folgenden Dringlichkeitsantrag als Tagesordnungspunkt in die Tagesordnung aufzunehmen:
„Der Ausländerbeirat der Stadt Dortmund fordert die Verwaltung der Stadt Dortmund auf, umgehend darüber Bericht zu erstatten in welcher Art und Weise und in welchem Umfang das Urban II Teilprojekt „Übergang Schule/Beruf“ weitergeführt wird.“
Begründung:
In der Sitzung des Ausländerbeirates am 14.02.2006 wurde folgender Antrag einstimmig angenommen. „Der Ausländerbeirat bittet den Schulausschuss, sich mit der Verstetigung des Arbeitsansatzes des Urban II Teilprojektes „Übergang Schule/Beruf“ zu befassen.
Außerdem wurde in der Sitzung des Ausländerbeirates am 29.08.2006 folgende Anfrage gestellt: „Der Ausländerbeirat bittet die Verwaltung der Stadt Dortmund, ihn über den Stand der Angelegenheit zu informieren.
Bis heute liegt dem Ausländerbeirat keine Antwort vor.
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Emre Gülec
Gez. Barbara Heinz

Dieser Antrag hat sich erübrigt, da gestern eine Antwort gekommen ist. Diese Antwort liegt als Tischvorlage vor.

Die Tagesordnung wurde einstimmig angenommen.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschriften über die 16. Sitzung des Ausländerbeirates am 26.09.2006 und 17. Sitzung am 07.11.2006
Die Niederschriften wurden einstimmig angenommen.


zu TOP 1.5
Einführung eines neuen Beiratmitgliedes Herrn Ali Riza Calik

Durch das Ausscheiden von Herrn Özcan Atabas von der Allgemeinen Aktiven Liste der Türkischen Verbände ist es erforderlich geworden, einen Nachfolger in den Ausländerbeirat einzuführen.

Der Wahlleiter hat mir mitgeteilt, dass als Nachfolger

Herr
Ali Riza Calik
Rückertstraße 18
44147 Dortmund

in den Ausländerbeirat der Stadt Dortmund nachrücken wird.

Ich bitte Herrn Calik zu mir zu kommen.

Sehr geehrter Herr Calik,

analog dem § 32 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW werden die Beiratsmitglieder von dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates eingeführt und in feierlicher Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.

Hierzu bitte ich Sie, sich von den Plätzen zu erheben.

Durch Handschlag führe ich Sie in Ihr Amt als Mitglied des Ausländerbeirates ein und verpflichte Sie, dass Sie Ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und Ihre Pflicht zum Wohle der Gemeinde erfüllen.

Für die künftige Mandatstätigkeit wünsche ich Ihnen im Namen des Ausländerbeirates viel Glück und Erfolg.

Ich danke Ihnen.



2. Anträge

zu TOP 2.1
unbesetzt

unbesetzt


3. Anfragen

zu TOP 3.1
unbesetzt

unbesetzt


4. Berichte

zu TOP 4.1
Sachstandsbericht des geplanten Baues eines Gemeindezentrums mit einer Moschee "Am Grimmelsiepen"
Berichterstatter: Herr Dipl.-Ing. Isa Karatas, Projektleitung und Koordination
Herr Ogün Arpaci, Vorstandsvorsitzender, Türkisch-Islamischer Kulturverein Dortmund Hörde e.V.

Herr Isa Karatas und Herr Ogün Arpaci bedanken sich für die Einladung zur heutigen Sitzung.

Zunächst wurde ein kleiner Film ca. 8 Minuten zur Vorgeschichte gezeigt.
Danach stellt Herr Ogün Arpaci, Vorstandsvorsitzender, Türkisch-Islamischer Kulturverein Dortmund -Hörde e.V., die Entwicklungsabschnitte des geplanten Baues des Gemeindezentrums mit einer Moschee wie folgt vor:
Im Oktober 2002 bewarb sich der Türkisch-Islamische Kulturverein Dortmund-Hörde e.V. um das städtische Baugelände „Am Grimmelsiepen“, eine Fläche im Bereich des Bebauungsplanes Hö 116, um hier ein Gemeindezentrum mit einer Moschee, Räumlichkeiten für soziale und kulturelle Zwecke, mehrere Einheiten für „Betreutes Wohnen“ sowie ca. 54 Eigenheime zu errichten.
Der Rat der Stadt Dortmund beschloss in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.03.2003, dem Verein eine sechsmonatige Option einzuräumen, um sein Projekt zu optimieren und die planerischen Einzelheiten mit dem Stadtplanungsamt abzustimmen. Gleichzeitig wurde die Verwaltung aufgefordert, vorrangig mit dem Verein über den Ankauf der genannten Fläche zu verhandeln.
Im Rahmen der eingeräumten Optionsfrist hat der Verein seine Planung ausgearbeitet die Grundlagen in Zusammenarbeit mit den Fachbehörden geklärt und die Vorverhandlungen über den Ankauf des Geländes abgeschlossen. Ende August 2003 hat der Verein das fertige Konzept für die abschließende Entscheidung dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt.
In Folge von Stellungnahmen der einberufenen Beiräte, Kommissionen und der Bezirksverwaltungsstellen Hörde hat der Rat der Stadt Dortmund in der nichtöffentlichen Sitzung am 9. Oktober 2003 beschlossen, dass das Baugelände Am Grimmelsiepen in Hörde für den Verein reserviert wird und der Vortrag hierfür abgeschlossen werden soll.
Daraufhin beschloss der Verein den Erwerb des Grundstücks durch eine außerordentliche Mitgliederversammlung einstimmig.
Am 25. 11. 2003 wurde ein entsprechender Reservierungsvertrag unterzeichnet. Der Kaufpreis des Rohgrundstücks mit einer Fläche von ca. 30.000 qm beträgt 1.910.000,-- €. Der Verein leistet im Voraus eine Anzahlung von 100.000,-- €. Neben weiteren Einzelheiten sieht der Reservierungsvertrag vor, dass für die Bebauung erst ein Planänderungsverfahren nach vorgelegtem Konzept durchgeführt werden muss.
Der Verein hat die erforderlichen Angaben und Pläne für den Ratsbeschluss über Einleitung des Planänderungsverfahren im Dezember 2003 geliefert. Die entsprechende Beschlussvorlage für Januar/Februar 2004 vorbereitet, jedoch erst ein Jahr später dem Rat der Stadt Dortmund vorgelegt und somit die Einleitung des Planänderungsverfahrens am 3.2.2005 beschlossen.
Es folgte die Öffentlichkeitsbeteiligung am 24.2.2005, die mit Behandlung der Anregungen im Juli 2005 abgeschlossen wurde.
Der durch den Reservierungsvertrag für 30.09.2005 vorgesehene Abschluss der B-Plan Änderung wurde nicht erreicht. Deshalb musste der Vertrag verlängert werden. Für die Verlängerung des Vertrages waren die Klärung von wichtigen Punkten und schließlich der Ratsbeschluss der Stadt Dortmund notwendig. Nach mehreren Verhandlungen unter Beteiligung von beauftragten Experten haben sich der Verein und die Stadt Dortmund über die Fortsetzung der Zusammenarbeit geeinigt. Am 30.03.2006 hat der Rat der Stadt Dortmund die Fortsetzung des Projektes beschlossen.
Nach Verhandlungen über bauliche und rechtliche Regelungen wurden neue Verträge am 16.06.2006 zwischen dem Verein und der Stadt Dortmund geschlossen. Darin sind sowohl die Termine für Verfahrensabschnitte als auch einzelne Pflichten der Parteien geklärt.
Demnach soll das erforderliche Planänderungsverfahren in 2 Jahren, d.h. bis Juni 2008, abgeschlossen werden und die Projektrealisierung starten.
Inzwischen sind die meisten Grundlagen für das Verfahren wie Vermessungs- und Planungsarbeiten, Gutachten, Umweltlösungen und Finanzierungskonzept erledigt. Z.Zt. wird das nach dem aktuellen Lärmschutzgutachten geänderte Konzept für Raumplanung seitens der Stadt Dortmund geprüft. Der Start der Vorvermarktung der Eigenheime ist März 2007.

Herr Karatas stellt das Projekt in kleinen Schritten vor.
Die Projektarbeit wurde Anfang 2003 gestartet. Es geht um türkischabstämmige Mitbürger und Mitbürgerinnen (ca.30.000) in Dortmund, inzwischen in vierter Generation. Es gibt in Hörde rund 410 Haushalte, pro Familie im Durchschnitt 4 Personen, türkischabstämmiger Menschen. Die meisten Mitbürger/innen über die hier gesprochen werden und über deren Zukunft hier gesprochen wird, sind hier geboren. Es sind keine Wurzeln mehr in dem Geburtsort der Eltern und Großeltern vorhanden.
Das jetzige Vereinshaus hat eine Nutzfläche von insgesamt 110 qm. Ist eines von 33 Moscheevereinen in Dortmund. Die Verwaltung müsste eigentlich dieses Vereinshaus und viele andere sofort schließen, Details wären hier wohl eine Selbstanzeige.
Der Verein hat 10 Jahre nach einem geeigneten Grundstück gesucht, um dort ein Gemeindehaus zu errichten.
Es ist nicht so, dass man wie vor 40 Jahren nur Menschen in einer Altersgruppe von 25 bis 40 hat, sondern man hat jetzt auch Menschen, die sterben. Alles an Problemen, soziale, kulturelle, wirtschaftliche etc. sind in dieser Gesellschaft mittendrin. Der Verein ist einfach verpflichtet, bei der Verarbeitung dieser Probleme mitzuwirken.
Die Lage des Grundstücks ist ziemlich nah von Hörde Innenstadt und es ist ein optimales Netz für soziale Versorgung vorhanden, wie Schulen, Bahnhof, Einkaufsmöglichkeiten, Krankenhäuser.
Das Bebauungskonzept sieht ein Gemeindezentrum für den Verein, einen Wohnpark und ein betreutes Wohnen für ca. 24 Plätze für ältere Mitbürger und Mitbürgerinnen vor.
Es sind am Grünstreifen eine Spielwiese und Spielanlagen geplant.
Das Gemeindezentrum hat auf jeden Fall die Aufgabe die religiöse, soziale, kulturelle aber auch quer durch die Generationen entstandenen und die entstehenden Probleme zu bearbeiten. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass das religiöse im Alltag auch in der Zukunft mit dem sozialem nahegebracht werden.
Bei der Planung des Gemeindezentrums sind alle sozialen Defizite sowohl die mitgebrachten aus der Heimat als auch die Defizite, die hier im Zusammeleben in dieser Gesellschaft entstanden sind, berücksichtigt. Es sind 1.000 qm Nutzfläche geplant und davon sind nur knapp 40% für den Verein als religiöses Gemeindezentrum gedacht, die restlichen Flächen sind besonders für Frauen, für Kinder und für ältere Menschen gedacht.
Man hat sich mit den Kommunen dahingehend geeinigt, dass auch die Kult-Architektur so vertreten werden soll, dass man sich daran gewöhnt, dass in Deutschland 3.500.000 Menschen leben, die andere Kulturen und Religionen haben.
Das neue Gemeindezentrum, Sultanahmet-Moschee, wird aus folgenden Teilen bestehen:
Im Erdgeschoss befindet sich im mittleren Bereich die Gebetsebene für Männer, auf der linken Seite der Moschee die Frauengruppe, Kinderbetreuung, Küche, Waschräume. Auf der rechten Seite wird der Waschraum für Männer, ein Treffpunkt, ein Kiosk und ein Friseur sein.
Der Wohnpark ist ein getrennter Teil von dem ganzen Projekt, denn 20.000 qm von den 30.000 qm großen Baugelände wird von Anfang an getrennt und als Wohnpark geplant. Vermarktet wird an jeden und ohne jede Einschränkung von Herkunft, Interessen oder sozialen Schichten.
Bei dem betreuten wohnen hat man nur daran gedacht, dass Menschen aus der ersten Generation türkischer Herkunft hier alt geworden sind. Manche sind gestorben, manche sind für immer in ihre alte Heimat zurückgekehrt und manche sind hier geblieben, weil die Wurzeln in der Türkei von vor 40 Jahren völlig verloren sind oder die Kinder, Enkelkinder und Urenkelkinder einfach hier in der Heimat sind. Das System hier in diesem Land bietet für diese Senioren keine Lösungen an. Die Gemeinde hat daher gedacht, wenn sie den ersten Schritt macht, dass dieses Problem eigentlich ohne großes Problem gelöst werden kann.

An ökologischen Lösungen wurde ebenfalls gedacht und zwar wird das Niederschlagswasser, also das Regen- und Schneewasser, der Natur wieder zurückgegeben durch Versickerung.
Idealer Lärmschutz durch naturell begrünbare Wand. Solarenergie ist hier sehr hoch geschätzt und zwar hat man die Kuppel nicht nur als Gestaltung oder als eine Moschee gedacht, sondern dass mehr als die Hälfte von der Kuppelfläche mit Solarkollektoren für die Warmwasserversorgung und Heizungsversorgung ausgebaut wurde.
Stand der Projektarbeit im technischen Sinne: Das Planungskonzept ist fertig. Politisch wurde das ganze noch einmal bestätigt Anfang des Jahres 2006. Momentan läuft das Planänderungsverfahren und der geplante Baubeginn ist Herbst 2008.

Herr Sönmez bedankte sich bei den beiden Herren für die ausführlichen Informationen.

Die von Herrn Gündüz gestellte Frage nach der Finanzierung der Häuser und der Beschaffung des Personals für das betreute Wohnen wurden von Herrn Karatas wie folgt beantwortet:

Der Wohnpark entsteht genau wie jedes andere Projekt und schon in der Planänderungsphase werden die Wohnhäuser vermarktet und durch Vorkaufsoptionen verkauft. Wenn das Verfahren abgeschlossen ist, wird mit dem Bau angefangen. Der Wohnpark braucht keine Finanzierung, das ist soweit geklärt. Man beabsichtigt auch keine großen Gewinne. Zum Bau des Gemeindezentrums ist zu vermerken, dass das Grundstück für die Errichtung des Zentrums günstiger erworben wird, weil diese Teilfläche für andere Zwecke nicht nutzbar ist. Zum anderen wird das Gemeindehaus finanziert durch die Spenden des Vereins. Der Entwickler des Wohnparks ist praktisch ein Bauunternehmen des Vereins. Da dort keine Gewinnabsichten sind, werden dort ganz kleine Überschüsse von dem Verkauf der Häuser in die Bauphase des Gemeindezentrums umgeleitet.
Das betreute Wohnen ist noch nicht zuende geplant, d.h., der Verein stellt seelische Fürsorge, Sozialpädagogen und ständige Betreuung durch studentische Hilfe und sonstigen Hilfen zur Verfügung. Alle anderen Dinge sind noch nicht ganz ausgearbeitet.
Auf einem benachbarten Grundstück ist durch ein professionelles und bundesweit tätiges Unternehmen ein Pflegeheim, ein Seniorenheim für 94 Betten geplant. Man arbeitet seit mehreren Monaten in Begleitung der politischen und Verwaltungsvertreter, dass auch auf dieser Ebene eine Integration erreicht wird, und zwar dass z.B. der Verein auf die Errichtung des betreuten Wohnens verzichten kann und will, wenn eine entsprechende Einrichtung im Bereich dieses Seniorenzentrums in der Nachbarschaft entstehen kann, so dass die soziale, kulturelle und seelische Fürsorge durch den Verein erfolgt, aber alles andere professionell erfolgt wie bei jedem anderen Bundesbürger.











zu TOP 4.2
Informationen zum Thema: "Wie viele Bewerber mit Migrationshintergrund und einer speziellen sprachlichen Kompetenz haben sich um einen Ausbildungsplatz beworben? Wie viele haben einen Ausbildungsplatz bekommen?"
Referent: Herr Volker Schiek, StA 11/AL

Herr Schiek informiert, dass der Ausländeranteil innerhalb der Stadtverwaltung sehr gering ist und bei etwas über 4% liegt. Die Situation ist rein rechtlich so, dass die Stadtverwaltung Dortmund jedem nach seiner Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung den Zugang zu öffentlichen Ämtern, also zur Stadtverwaltung Dortmund belassen müssen und jedem den Zugang öffnen müssen. Dazu gehören auch Ausländerinnen und Ausländer. Das Problem besteht darin, dass eine Aufnahmeprüfung erfolgt, die für jeden gleichermaßen leicht oder schwer ist und genau da ist das Problem gewesen und auch heute noch, dass nur ein relativ kleiner Teil der Bewerberinnen und Bewerber diese Prüfung erfolgreich abschließt.
Seit Jahren wirbt die Stadtverwaltung um Bewerberinnen und Bewerber. Zusätzlich hat man sich bemüht, das Arbeitsfeld Stadtverwaltung Dortmund bei ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern deutlich zu machen und sind deshalb in Schulen, zu Messen und ins türkische Kulturzentrum gegangen, um dort Werbung zu machen. In der RAA fand eine Veranstaltung statt, in der versucht wurde, nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern auch die Eltern an das Arbeitsfeld Stadtverwaltung Dortmund heranzuführen. Am Anfang mit sehr geringer Resonanz, inzwischen ist das Echo besser geworden, weil sich auch mehr Eltern als bisher um das Thema ’kann mein Kind bei der Stadtverwaltung Dortmund einen Arbeitsplatz finden’, interessieren. Insofern hofft man, dass sich in der Zukunft diese Quote erhöhen wird, aber es ist ein langer Weg.

Zu den Fragen des Ausländerbeirates „Wie viele Bewerber mit Migrationshintergrund und einer speziellen sprachlichen Kompetenz haben sich um einen Ausbildungsplatz beworben? Wie viele haben einen Ausbildungsplatz bekommen?“ gab Herr Schiek die Antwort, dass aus dem Schreiben der Stadtkämmerin Dr. Christiane Uthemann vom 14.11.2006 zu ersehen ist, dass dieses aus statistischen Ursachen nicht speziell erhoben werden kann. Aus den Unterlagen der derzeitig Auszubildenden ist festgestellt, dass z.Zt. von knapp 300 Auszubildenden nur 6 Ausländer dabei sind. Wie viel von denen, die Deutsche sind, einen Migrationshintergrund haben, ist nicht bekannt, da diese Zahlen nicht erhoben werden und auch erhoben werden können.

Herr Gündüz erkundigt sich ob bei den 4% auch Reinigungskräfte befinden, denn der AB hat sich nach Ausbildungsplätzen erkundigt.

Herr Baran fand es begrüßenswert, dass die Stadtkämmerin eine Stellungnahme geschrieben hat und dass der Leiter der Personalamtes heute hier ist. Nur die Ausführungen, die wir heute gehört haben und die Stellungnahme von Frau Dr. Uthemann ist für ihn sehr unbefriedigend. Bei vorhergeführten Diskussionen hat sich herausgestellt, dass nur 1,2% Migrantinnen und Migranten, bei der Stadtverwaltung arbeiten.
Herr Baran regt an, dass evtl. die Zugangskriterien von Migrantinnen und Migranten überdacht werden müssen.

Herr Tigges vertritt auch die Meinung, dass die Verwaltung ihre Hausaufgaben nicht richtig gemacht hat. Man hätte wesentlich besseres Datenmaterial erheben können. Vielleicht mit einem gewissen Unsicherheitsfaktor, dass ist zugegebener weise richtig, aber trotzdem hätte man es machen können. Es wurde ja geschrieben, das typische Angaben im Lebenslauf eines/-er Bewerbers/-in sind solche zu Geburtsdatum und –ort, sowie zum schulischen Werdegang (Namen und Orte der Schule). Genau, zum Geburtsort. Man kann in der Regel davon ausgehen, wenn jemand in der Türkei geboren ist, dann ist die Anzahl der Deutschen, die in der Türkei geboren sind, vernachlässigenswert. Man kann davon ausgehen, dass die meisten, die dort geboren sind, auch türkischer Herkunft sind. Damit könnte man die Frage nach dem Migrationshintergrund beantworten. Er denkt, dass hier schlichtweg die Hausaufgaben nicht ordentlich gemacht worden und man sollte die Verwaltung beauftragen, an Hand des zur Verfügung stehenden Datenmaterials die Erhebung, die vom AB gewünscht wird, noch einmal durchzuführen und dem Ausländerbeirat vorzustellen.

Frau Hilbert fragt an, wie festgestellt wurde, dass 6 Bewerber ausländischer Herkunft sind, da auf Seite 2 der Schreibens von Frau Dr. Uthemann aufgeführt ist, dass die Frage nach der Staatsangehörigkeit weder schriftlich noch mündlich im Bewerbungsverfahren gestellt wird.
Dazu kann Frau Hilbert nur sagen, dass die Lebensläufe, die ihr bekannt sind, die Angabe der Staatsangehörigkeit immer erfassen. Zur speziellen sprachlichen Kompetenz der Bewerber geht man eigentlich immer bei Bewerbungen aus, dass diese auch entsprechend eingesetzt werden können. D.h., es wäre gut hier nachzuhalten, denn man will ja Menschen in die Verwaltung hineinbekommen, die mehr mehrsprachig sind und da könnte man im Bewerbungsverfahren noch einmal nachhaken, vor allen deshalb auch, weil als besonderes Problem die Aufnahmeprüfung angesprochen wurde.
Dann fragt Frau Hilbert die Verwaltung nach den genauen Problemen in der Aufnahmeprüfung.

Herr Schiek teilt mit, dass man wisse, wann jemand Ausländer ist, weil in den Verträgen, die abgeschlossen werden, diese Tatsache aufgeführt werden muss. D.h., bei Beamten muss man wissen - Beamte sind nach Artikel 33 des Grundgesetzes und nach der Laufbahnverordnung Deutsche - welche Nationalität der Bewerber/in hat und insofern muss diese Frage bei Vertragsabschluß gestellt werden.

Zu der Frage hinsichtlich der Geburtsorte teilt Herr Schiek mit, dass aus rein rechtlichen Gründen solche Zwangsfragen, sind sie Ausländer, wo sind sie geboren usw. nicht zulässig sind, sie sind allenfalls auf freiwilliger Basis zulässig. Man könnte darüber nachdenken, wenn Interesse besteht und daraus weitere Kenntnisse herausgezogen werden können, etwas auf freiwilliger Basis zu tun, bei Mitarbeitern oder Auszubildenden.

Herr Sönmez teilt mit, dass das Interesse natürlich besteht. Die Informationen die uns Herr Schiek heute gegeben hat, sind für den Ausländerbeirat nicht ausreichend, denn es ist bekannt, dass viele Arbeitgeber die Auskunft verlangen, wie viele Sprachen der Bewerber beherrscht. Die Sprachkenntnisse sind ein wichtiger Faktor und die Stadt Dortmund hat u.E. eigentlich auch Interesse daran, dass die Bewerber mehrere Sprachen können. Von daher könnte man auch dieser Stelle auch den Integrationshintergrund feststellen.

Herr Gülec fragt an, ob die Verwaltung sich darüber Gedanken macht, wie der Ausländeranteil von 1,2% erhöht werden kann?

Da die Tochter von Herrn Taranczewski EU-Ausländerin ist musste sie bei Arbeitsbeginn eine Arbeitsgenehmigung vorlegen. Ist das denn bei Nicht-EU-Bürgern nicht so, dass diese vor Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis haben müssen und kann man denn nicht über eine Arbeitserlaubnis auch auszählen wie viel Arbeitserlaubnis man hat, d.h., ist ein Rückschluss möglich auf den Ausländeranteil.
Dann teilt Herr Taranczweski, dass bei ihm jährlich über 100 Bewerbungen über den Tisch gehen. Er habe noch nie eine Bewerbung gesehen, wo nicht der Geburtsort, die Staatsangehörigkeit und das Geburtsland aufgeführt ist. Dieses sind natürlich freiwillige Angaben, die auch nur nebenbei interessieren, denn die Qualifikationen stehen hier im Vordergrund. Aber man liest die Angaben, so dass man erkennen kann, wo der Bewerber geboren ist.
Von daher kann er die Antwort von Herrn Schiek nicht verstehen. Insbesondere müsste über die Arbeitserlaubnis, die in jedem Fall vorliegen muss, zu ersehen sein, woher der Bewerber kommt.

Frau Hilbert bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gündüz, der auch nach dem Bewerbungs- und Einstellungsstand von ausländischen Jugendlichen gefragt hat. Wenn Herr Schiek nun sagt, dass erst dann nach der Staatsangehörigkeit gefragt wird, wenn sie Menschen in die Verbeamtung gehen, ist das ein Problem, dass wir gar nicht hinterfragt haben. Uns geht es um die Auszubildenden und ihres Wissens, werden Auszubildende nicht verbeamtet. Sie bat Herrn Schiek um Korrektur der Antwort.
Dann fuhr sie fort, dass die Anfrage vom Ausländerbeirat gestellt wurde, weil es für ihn auch politisch wichtig ist, die Informationen zu erhalten. Frau Hilbert ist nach wie vor auch der Überzeugung, dass ein Lebenslauf nicht möglich ist, ohne Angabe des Geburtsortes der Eltern und der Staatsangehörigkeit.

Herr Zeriouh informiert, dass, wenn man sich mit deutschem Ausweis für den Polizeidienst bewirbt, sofort festgestellt wird, wer ein Ausländer bzw. Ausländerin ist. Das müsste doch auch bei der Stadt Dortmund möglich sein und daher sollte es auch möglich sein, sofort festzustellen, welcher BewerberIn ausländischer Herkunft ist.

Herr Baran erkundigt sich, ob es auch in Führungspositionen Migrantinnen und Migranten gibt?

Herr Schiek teilt mit, dass es ihm nicht bekannt ist, ob in den Führungsetagen auch Ausländer bzw. Migranten beschäftigt sind. Dieses wird ja auch nicht erhoben.

Zu der Ausführung von Herrn Zeriouh informiert Herr Schiek, dass Polizisten immer in den Beamtenstatus kommen und es daher auch notwendig ist, sofort die Staatsangehörigkeit festzustellen, denn es können nur Deutsche Beamte bzw. Beamtinnen werden.
Bei der Stadt Dortmund ist es erst dann wichtig die Staatsangehörigkeit festzustellen, wenn sich jemand als Stadtinspektoranwärter bewirbt oder als solcher übernommen werden soll. Die Annahme, dass in den Bewerbungsunterlagen alles immer vollständig angegeben wird, ist ein Irrtum. Bei den über 3.000 jährlichen Bewerbungen sind nicht alle Unterlagen komplett vollständig, wie es hier angenommen wird, so dass diese Fragen so nicht beantwortet werden können, wie es gewünscht wird. Im übrigen hat die Stadtverwaltung in Dortmund auch letztlich gar nicht das Interesse daran, diese Unterscheidung vorzunehmen, denn die Stadtverwaltung hat dafür zu sorgen, dass nach dem Grundgesetz jeder Gleichheit bzw. jeder den Zugang zu einem öffentlichen Amt hat und insofern ist die Frage erst dann interessant, wenn jemand die Prüfung geschafft hat und dann in die Verwaltung hineinkommt. Das sind die rechtlichen Vorgaben. Schon über ca. 30 Jahren waren die gleichen Probleme und Sorgen der ausländischen Eltern genau in diese Richtung gegangen. Rein rechtlich gesehen ist die Situation immer noch die gleiche, d.h., jeder hat den gleichen Zugang, jeder muss die gleichen Hürden überspringen und insofern muss er auch hier weiterhin sagen, dass er hofft, dass der Ausländeranteil höher wird. Es wird dafür geworben, dass die ausländischen Eltern ihre Kinder ermutigen, sich bei der Stadtverwaltung zu bewerben, aber sie müssen alle die Eingangsvoraussetzungen erfüllen, wie jeder andere Bewerber auch. Wenn sie dann bei der Stadtverwaltung sind, ist man gerne bereit, die zusätzlichen Möglichkeiten, wie z.B. die sprachlichen Fertigkeiten, nutzbringend für die Stadtverwaltung Dortmund einzusetzen.

Zum Punkt Arbeitserlaubnis teilt er mit, dass diese dann vorgelegt wird, wenn der Vertrag abgeschlossen wird.

Herr Taranczewski findet es außerordentlich unbefriedigend, denn jeder, der heute Werbung macht, überprüft die Wirksamkeit seiner Werbung. Außer der Stadt Dortmund, die macht das nicht. Das ist etwas, was er nicht versteht. Wenn man sagt, ich möchte den Ausländeranteil oder den Anteil von MigrantenInnen in meiner Stadtverwaltung erhöhen, in die Schulen gehe und Werbung mache, dann würde ich nach zwei Jahren einmal überlegen, was ist eigentlich bei meiner Werbung herausgekommen. Spätestens dann bin ich doch verpflichtet nachzuzählen, wie viele haben sich aufgrund meiner Werbung beworben.

Herr Sönmez bemerkte noch einmal, dass die hier Anwesenden unzufrieden sind und die Antworten von Herrn Schiek nicht ausreichend sind. Er wiederholte noch einmal die Frage des Ausländerbeirats: „Wie viele Bewerber haben einen Ausbildungsplatz bekommen?“
Der Ausländerbeirat möchte eine ausreichende Information haben. Der Ausländerbeirat würde sich freuen, wenn Herr Schiek hier behilflich sein würde.

Herr Tigges stellt folgenden Antrag:

Der Ausländerbeirat reicht die Stellungnahme der Stadtkämmerin vom 14.11.2006 als unzureichend zurück.
Der Ausländerbeirat fordert die Verwaltung auf, die in der Sitzung vom 07.11.2006 aufgeworfenen Fragen unter Verwendung und genauer Auswertung der vorhandenen Daten zu beantworten, wobei eventuelles Schätzen und Ungenauigkeiten unsererseits in Kauf genommen werden.

Der Antrag von Herrn Tigges wurde mit einer Enthaltung mehrheitlich angenommen.


Herr Schiek trägt vor, dass man bereit ist, bei den vorhandenen Auszubildenden eine Umfrage zu starten. Das ist das, was rechtlich zulässig ist. Wenn das dem Ausländerbeirat helfen würde, wird man das jetzt Anfang des kommenden Jahres durchführen.

.

Herr Sönmez bedankte sich bei Herrn Schiek für seine Informationen.



zu TOP 4.3
Informationen zum Projekt "Sprachförderung mit Schwerpunkt Berufsorientierung"
Referent: Herr Christoph Sellerberg, StA 40

Herr Sellerberg bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und informiert zu dem o.g. Projekt wie folgt:

Das Projekt was hier vorgestellt wird zielt auf die Schüler der Sekundarstufe 1 ab. Das erste Projekt, das bereits im dritten Projektjahr läuft, zielte vorrangig auf die Schüler vom 3. bis zum 6. Schuljahr ab.
Sprachliche Defizite bei Schülern in allen schulischen Bereichen zu negativen Auswirkungen führen und das vor allem auch das erreichen von Bildungsabschlüssen und auch der Zugang zur Berufswelt erschwert wird, wenn nicht ausreichende Sprachkenntnisse vorherrschen. Aus diesem Grund wurde ein Projekt ins Leben gerufen mit dem Thema „Berufswahlorientierung & sprachliche Kompetenz“. Finanzpartner dieses Projektes ist die Mercator Stiftung mit 60.000 € jährlich und die Stadt Dortmund, die mit 30.000 € jährlich ihren Beitrag dazu beisteuert.
Das Projekt verfolgt eine zweifache Zielsetzung. Auf der Seite der Schüler und Schülerinnen geht es vor allem um die Stärkung der Bildungschancen durch den Ausgleich sprachbedingter fachlicher Rückstände und vor allen Dingen auch der Förderung der allgemeinen Sprachkompetenz. Sie sollen ihr Basiswissen in berufsspezifischen Fächern erweitern und bestimmte Aufgabenstellungen, die vor allen Dingen in den Fächern Mathematik und Physik auftreten, besser verstehen. Die RAA hat sich die Genehmigung der Handwerkskammer NRW eingeholt, die dort fertiggestellten Module zu benutzen. Hier geht es um insgesamt 17 verschiedene Ausbildungsberufe. Diese Module, d.h., diese Aufgabensammlung haben einen sehr hohen Praxisbezug und sie fördern Problemlösungs- und Anwendungskompetenzen und geben einen konkreten Einblick in den Berufsalltag. Es geht hier um folgende Berufsfelder:
Mathematik (Aufgaben für die Jahrgänge 7 und 8)
- Maurer/in
- Tischler/in
- Goldschied/in
- Feinmechaniker/in, Werkzeugbau
- Feinmechaniker/in, Maschinenbau
- Mechaniker/in, Karosserieinstandhaltungstechnik
- Metallbauer/in
- Parkettleger/in
- Fliesen, Platten- und Mosaikleger/in

Mathematik (Aufgaben für die Jahrgänge 9 und 10)
- Zimmer/in
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/in
- Dachdecker/in
- Straßenbauer/in
- Elektroniker/in, Energie- und Gebäudetechnik
- Maler/in und Lackierer/in

Physik (Aufgaben für die Jahrgänge 9 und 10)
- Maurer/in
- Tischler/in
- Metallbauer/in
- Zimmerer/in
- Beton- und Stahlbauer/in
- Metallbildner/in
- Straßenbauer/in
- Mechaniker/in für Landmaschinentechnik

Politik/Wirtschaft (Aufgaben für den Jahrgang 10)
Verschiedene Themenfelder (z.B. „Mädchen im Handwerk, Karrieren und Barrieren“)
Hier sind keine speziellen Berufsfelder genannt. Dieses ist noch in der Entwicklung und dabei ist man auf die Hilfe und Erfahrungen der Lehrer/innen in den Schulen angewiesen, damit das Konzept weiter entwickelt werden kann.

Die andere Zielsetzung des Förderprojekts liegt auf der Seite der Studierenden.
Die Studierenden von der Universität Dortmund sind – genau wie im ersten Projekt -, Lehramtsstudierende, die dort gezielt ausgesucht und vorbereitet werden für diese Art der Tätigkeit. Sie erhalten eine Praxisnahe Vorbereitung und werden hinsichtlich des Umgangs
mit sozialer und kultureller Heterogenität in den Schulen sensibilisiert. Sie erhalten Grundkenntnisse in der interkulturellen Bildung, in dem Bereich Deutsch als Zweitsprache und können selbst durch ihre Förderlehrtätigkeit über einen relativ langen Zeitraum Erfahrungen sammeln.

Kooperationspartner, die an diesem Projekt mitgearbeitet bzw. entwickelt haben sind:

RAA
- zentrale Projektkoordination
Instituten der Universität Dortmund
- Sprachenzentrum – Leiter Herr Dr. Winters-Ohle
- Institut für deutsche Sprache und Literatur
- Aus- und Weiterbildung der Förderlehrer/innen
- Zentrum für Lehrerbildung (ZfL)
- Evaluation (Schüler/Förderlehrer/innen)
Beteiligte Schulen
- Evaluation, Ansprechpartner..
Hauptschule In der Landwehr - 4 Gruppen
HS Innenstadt West - 4 Gruppen
HS Hörde - 4 Gruppen
HS Scharnhorst - 4 Gruppen
HS Am Ostpark - 4 Gruppen
Gertrud Bäumer Realschule - 6 Gruppen
Anne Frank Gesamtschule - 6 Gruppen
Gesamt- 32 Gruppen
ca. 180 Schüler/-innen

Im Gegensatz zum ersten Projekt sind es hier die Klassen 7 bis 10, da diese für dieses Thema Berufsorientierung sensibilisiert werden sollen. Es sind 3-6 Schüler/innen in der Fördergruppe. Sie sind heterogen hinsichtlich ihrer Muttersprache und Deutschkenntnissen, aber homogen hinsichtlich des Problemfachs. Sie erhalten 2 x 2 Stunden zusätzlichen Unterricht in der Woche und unabhängig vom Regelunterricht*
*Falls die schulorganisatorischen Rahmenbedingungen diese Form nicht zulassen, kann das Angebot auch parallel zum Klassenunterricht stattfinden.

Ab Februar 2007 werden die beteiligten Schüler/innen sicher verdoppelt und es werden sich bestimmt auch noch weitere Schulen an diesen Projekten beteiligen.

Der Grund, warum die Stadt Dortmund 30.000 € das Projekt mitfinanziert liegt darin, dass es sich bei den beteiligten Schulen um sog. berufsorientierte Stützpunkte handelt, die in der Regie des regionalen Bildungsbüros liegen. Vor einiger Zeit hat sich ein Gremium von Wirtschaftsfachleuten, von Pädagogen und anderen Fachleuten zusammengesetzt und diese Stadtteile mit besonderem Erneuerungsbedarf dafür ausgewählt. Es gibt dort zunächst die Standorte: Hörde, Scharnhorst, Innenstadt-West, wobei die Innenstadt-West eben nicht der Bereich ist, Kreuzviertel, sondern eher dieser Bereich Dorstfelder Brücke, Ofenstr. etc. und die Innenstadt-Nord. Es wurde festgelegt, dass jeweils eine Haupt- und eine Realschule daran teilnehmen sollte. Das ganze Projekt wird aus Landes- und EU-Mitteln finanziert und hat die Zielsetzung, dass die Schulen in ihren Berufswahl- und Orientierungskonzepten unterstützt werden sollen und dass die Ausbildungsreife der Jugendlichen gestärkt wird.

Herr Sönmez bedankt sich bei Herrn Sellerberg für den informativen Vortrag.








zu TOP 4.4
Kurzinformation zur Bleiberechtsregelung
Referent: Herr Stadtrat Wilhelm Steitz, Integrationsbeauftragter der Stadt Dortmund

Herr Steitz teilt mit, dass mit dem Erlass des Innenministeriums in NRW vom 11.12.2006 die Bleiberechtsregelung umgesetzt wird, auf die sich die Innenminister und –senatoren in ihrer Konferenz vom 17. November geeinigt hatten. Jetzt kann langjährig geduldeten, wirtschaftlich und sozial integrierten Flüchtlingen eine Perspektive für ihre Zukunft gegeben werden. Ein Aufenthaltsrecht können die geduldeten Ausländer erhalten, die sich bereits seit sechs Jahren – Einreise vor dem 17.11.2000 – bei Personen, die ein minderjähriges Kind haben, das den Kindergarten oder die Schule besucht bzw. acht Jahre – Einreise vor dem 17.11.1998 – bei allen anderen Personen, im Bundesgebiet aufhalten. Voraussetzung ist, dass sie ihren Lebensunterhalt durch ein legales, dauerhaftes, sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis sichern - ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen am 17.11.06 mit positiver Zukunftsprognose. In besonderen Fällen – etwa bei Alleinerziehenden, Auszubildenden oder Erwerbsunfähigen – sind Ausnahmen möglich. Wer bis zum 30.09.2007 ein verbindliches Angebot für ein Beschäftigungsverhältnis vorlegt, kann bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen ebenfalls ein Bleiberecht erhalten. Die Länder können hiervon in Einzelfällen Ausnahmen zulassen.
Der zweite Teil des Beschlusses sieht eine konsequente Beendigung des Aufenthaltes aller Personen, die nach dieser Regelung keine Aufenthaltserlaubnis erhalten können, vor.
Weitere Voraussetzungen sind ausreichender Wohnraum, Schulbesuch der Kinder muss anhand von Zeugnissen nachgewiesen werden, ausreichende Deutschkenntnisse müssen vorhanden sein. Rechtsmittel und sonstige auf weiteren Verbleib im Bundesgebiet gerichtete Anträge müssen innerhalb der Antragsfrist zum Abschluss gebracht sein.
Von der Regelung ausgeschlossen sind Personen:
- die die Ausländerbehörde vorsätzlich über aufenthaltsrechtlich relevante Umstände getäuscht haben
- behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung vorsätzlich hinausgezögert oder behindert haben
- Straftäter (auch deren Familienangehörige)
- mit Bezügen zu Terrorismus oder Extremismus
- deren Verhalten eine zwingende oder sonstige Ausweisung nach den Bestimmungen des Aufenthaltsgesetzes zur Folge hätte.

Der Antrag auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss bis spätestens 16.05.2007 gestellt werden, unabhängig von der Frist 30.9.07, wo alle Voraussetzungen vorliegen müssen.
Die Aufenthaltserlaubnis kann maximal für zwei Jahre erteilt werden (Verlängerungsoption).
Alle Interessenten sollen frühzeitig die Anträge stellen, damit konkrete Hilfestellungen möglich sind um die Voraussetzungen zu erfüllen. Also wer noch ein Defizit hat wie z.B. was das Einkommen angeht oder bei der Wohnungssituation oder ein sprachliches Defizit hat, kann nur geholfen werden, wenn der Antrag sehr früh gestellt wird.

Es können Integrationsgespräche geführt und/oder Integrationsvereinbarungen getroffen werden (die Länder regeln hierzu die Einzelheiten).

749 Personen erfüllen in Dortmund die Stichtagsregelung (649 Familienangehörige, 100 Alleinstehende).
Der Lebensunterhalt wird von 160 Personen durch eigene Erwerbstätigkeit sichergestellt (139 Familenangehörge, 21 Alleinstehende).

Die Umsetzung des Beschlusses bedarf eines Ausführungserlasses des Innenministers (Anordnung der obersten Landesbehörde nach § 23 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz). Dieser liegt heute bereits vor.
Eine gesetzliche Regelung des „Bleiberechts“ soll durch die Novellierung des Aufenthaltsgesetzes erfolgen.

Den Handlungsbedarf, den die Dortmunder Verwaltung sieht, ist die
- persönliche Ansprache aller unter die Stichtagsregelung fallender Personen
- erstellen einer Konzeption für eine spezifische Sprachförderung
- Förderung der Arbeitsaufnahme aller arbeitssuchenden Personen.

Herr Sönmez bedankt sich bei Herrn Steitz für die Vorstellung der Bleiberechtsregelung.

5. Vorlagen

zu TOP 5.1
unbesetzt

Übergewicht und Adipositas
hier: Projekt „Dortmunder Kinder. Besser essen. Mehr bewegen“
Referentin: Frau Jennifer Beck, StA 53
(Drucksache Nr.: 06744-06)
wurde nachgesandt




zu TOP 5.1
Übergewicht und Adipositas
hier: Projekt "Dortmunder Kinder. Besser essen. Mehr bewegen"
Referentin: Frau Jennifer Beck, StA 53
(Drucksache Nr.: 06744-06)
Frau Beck bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und die Möglichkeit das Projekt „Dortmunder Kinder. Besser essen. Mehr bewegen“ vorzustellen.

Frau Beck erklärte zur Begriffsbestimmung Übergewicht und Adipositas, dass es sich hier nicht um irgendwelche Schönheitsideale geht. Es ist festgelegt anhand von einer Kennzahl, dem sog. Body-Mass-Index (BMI). Einfach zu messen nach der Formel: Körpergewicht in kg/Körpergröße in qm. Bei Erwachsenen ist dieses von der WHO festgelegt worden, ab wann man sagen kann, dass ein Risiko für die Gesundheit besteht. Bei Übergewicht kommt ein Body-Mass-Index von 25 und bei Adipositas (Fettleibigkeit) ein Body-Mass-Index von 30 heraus. Bei Kindern und Jugendlichen ist das etwas anders, weil es durch alters- und entwicklungsabhängige Unterschiede bei Größe, Gewicht und BMI keine konstanten Richtwerte gibt. Es ist auch noch nicht ausreichend bekannt, in welchem Alter welcher BMI zu gesundheitlichen Folgeschäden führt.
Was ein Übergewicht und deren Ursachen und Folgen ausgemacht, kann man sagen, dass die Erklärungsansätze heute versuchen, unterschiedlichste Ursachen festzulegen. Z.B. bei Ursachen sagt man, dass u.a. der Lebensstil (das Essverhalten in der Familie, Schule ect.), die Lebensbedingungen (Armut oder Reichtum) und genetische Veranlagung der Fall sein könnte. Die Folgen von Übergewicht können sein: Folgeerkrankungen wie Störungen des Fettstoffwechsels, Diabetes, Bluthochdruck, orthopädische Erkrankungen, psychosoziale Beeinträchtigungen. Letztendlich entstehen hier auch hohe Kosten für das Gesundheitswesen.
Von 2003 bis 2006 wurde eine Studie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen (3-17 Jahre) in Deutschland durchgeführt (KIGGS-Studie). Hier wurde eine Studie zum Übergewicht und Adipositas vorgenommen. In dieser Studie wurden aktuell die Ergebnisse im September veröffentlicht und man konnte feststellen, dass 15% der Kinder Übergewicht (BMI P90) haben, d.h., ca. 1,9 Millionen übergewichtige Kinder und Jugendliche gibt es in Deutschland. Auf der Basis der Referenzdaten von 1985-1999 ist dieses ein Anstieg um 50%.
Ähnliches konnte man auch bei der Häufigkeit von Adipositas (BMI P97) feststellen und zwar sind ca. 800 000 = 6,3% der 1,9 Mill. Übergewichtigen Kinder und Jugendlichen adipös. Diese Häufigkeit hat sich auf Basis der Referenzdaten von 1985-1999 verdoppelt.
Weitere Ergebnisse der KIGGS-Studie waren, dass ein starker Anstieg von Übergewicht und Adipositas im Grundschulalter und danach nur noch ein leichter Anstieg zu verzeichnen ist.
Dann gibt es einen starken Anstieg im Grundschulalter bei den Jungen, besonders ausgeprägt bei Kindern aus Familien mit niedrigem Sozialstatus und bei Kindern aus Migrantenfamilien liegt die Adipositasrate höher. Auch tritt Adipositas häufiger auf bei Kindern, deren Mutter übergewichtig und adipös ist.
Man entnimmt der Studie, dass man schon vor dem Grundschulalter anfangen muss, die Eßgewohnheiten zu kontrollieren.
Der Wettbewerb „Besser essen. Mehr bewegen“ wurde 2005 von der Ministerin Künast vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zu einem bundesweiten Konzept-Wettbewerb in Dortmund in einer Pressekonferenz ausgerufen. Als Ziel wurde gesetzt, Reduzierung von Übergewicht und Adipositas bei Kindern bis zur Vollendung der Grundschule.

Die Stadt Dortmund hat dann auch die Initiative ergriffen. Es gab parallel auch noch Versuche der Universität und des Schulamts sich gemeinsam am Wettbewerb zu beteiligen. Die Stadt Dortmund hat sich dann entschlossen als Träger ein Projektantrag einzureichen und die Zahl der internen und externen Kooperationspartner:
- Universität Dortmund
- Forschungsinstitut für Kinderernährung
-Stadt-Sport-Bund Dortmund e.V.
- Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
- Familienprojekt
- Beratungsstelle Mengede
- Schulamt der Stadt Dortmund
-Gesundheitsamt Dortmund
- E.l.e. e.V.
- Dortmunder Turngemeinde von 1848
zeigt auch, dass die Problematik schon längst erkannt war und dass schon zahlreiche Konzepte vorhanden waren und dass dieses Projekt dazu beiträgt, vieles noch einmal miteinander zu verbinden bzw. zu vernetzen.

In dem gesamten Auswahlverfahren mussten zwei Stufen durchlaufen werden. Man hat aber jetzt die Möglichkeit eine 3-jährige Projektförderung zu erhalten. Dortmund ist neben 24 deutschlandweiten anderen Projekten, aus 450 eingereichten Wettbewerbsbeiträgen ausgewählt worden. In NRW sind es insgesamt 7 Projekte, die gefördert werden. Dortmund erhält rd. 488.000,-- € für die Durchführung von insgesamt 22 kleineren Projekten über die Laufzeit von 3 Jahren.
Das Dortmunder Gesamtnetzwerk besteht aus 22 Teilprojekten, die verschiedenen Bereichen zugeordnet sind:
- Zugang zu schwer erreichbaren Familien
- Prävention Schwerpunkt Ernährung
- Prävention Schwerpunkt Bewegung
- Organisations- und Personalentwicklung
- Gesundheitsberichterstattung
- Koordination Netzwerk und Öffentlichkeitsarbeit.

Das Gesundheitsamt hat die Rolle der Gesamtprojektleitung und die Geschäftsführung des Gesamtnetzwerks.

Das Gesundheitsamt führt drei Projekte durch und zwar das Projekt
- Muttersprachliche Elternbegleiter
Es wird für einen Internetauftritt gesorgt und man wird eine Ernährungs- und Bewegungsberatung bei den Schuleingangsuntersuchungen durchführen.

Das zweite Teilprojekt ist „Muttersprachliche Elternbegleiter in der Adipositasprävention
Dieses Projekt hat die Zielgruppen Familien mit sog. Migrationshintergrund in rund 10 Dortmunder Kindertageseinrichtungen zu erreichen. Die Projektlaufzeit ist November 2006 bis Oktober 2009.

Maßnahmen im Projekt „Elternbegleiter
- Entwicklung eines Schulungskonzeptes
- Schulung von ehrenamtlichen Muttersprachlern
- Einsatz der Elternbegleiter in Kitas
- Schaffung eines niedrigschwelligen und kultursensiblen Angebots

Ziel Projekt „Elternbegleiter“
- Stärkung von Familien mit sog. Migrationshintergrund in ihrem Wissen, ihrer Selbstbestimmung und in ihren Kompetenzen, sich aktiv an der gesunden Entwicklung ihrer Kinder zu beteiligen und erworbene Strategien in ihren Lebensalltag zu integrieren.

Aufgaben der Elternbegleiter
- Ansprechpartner und Zuhörer sein
- „Gastgeber“ sein (Schaffung niedrigschwelliger Gesprächs- und Kontaktangebote für Eltern)
- Aufbau bzw. Weiterentwicklung von Elternarbeit
- bei Bedarf: Hinzuziehung von Experten (z.B. Informationsveranstaltungen, besonderen
Problemkonstellationenen)
- Vermittlung zwischen Eltern und Institution, enge Kooperation mit Erzieher/innen, ggf.
Kulturvermittler

Schulung der Elternbegleiter
- ca. 10 Module (16. KW bis 25. KW 2007)
- Entwicklung und Durchführung durch kompetente Partner/innen
- Fortlaufende (fachliche) Unterstützung der Elternbegleiter
- Ggf. Weiterqualifikation
- Zertifikat über die Teilnahme an der Schulung
- Aufwandsentschädigung für Elternarbeit

Schulungsinhalte
- Gesunde Ernährung und Bewegungsförderung
- Stressbewältigung
- Kindergesundheit und Kinderkrankheiten/
Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen/Prävention von Kinderunfällen
- Hilfen und Unterstützungsangebote im Bereich Erziehung
- Praxisübungen für eine erfolgreiche Elternarbeit

Herr Sönmez bedankt sich bei Frau Beck für den ausführlichen Vortrag.

Die Vorlage wurde ohne weitere Fragen einstimmig zur Kenntnis genommen.


6. Mitteilungen

zu TOP 6.1
Mitteilungen aus den Bezirksvertretungen, Ausschüssen und Verwaltung

Herr Gülec, Herr Baran und die Geschäftsleitung berichteten aus dem AK „Politische Partizipation“ und informierten, dass mit Herrn Stadtrat Steitz vereinbart wurde, dass der Ausländerbeirat einen Antrag bei dem Oberbürgermeister Dr. Langemeyer einbringt, in welchem zunächst eine Projektpartnerschaft mit einer türkischen Stadt beantragt wird, die dann zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Städtepartnerschaft ausgebaut werden soll. Die Projektpartnerschaft soll auf den drei Säulen, wirtschaftliche Zusammenarbeit, kulturellen Austausch und Bildung (Universität, Schulen) gegründet werden.
Frau Heinz informiert, dass die nächste Sitzung des AK’s „Öffentlichkeitsarbeit“ am 15.01.2007 stattfindet und dass alle AB-Mitglieder zu dieser Sitzung eingeladen werden. Herr Dr. Erkan Özdil von der Universität Dortmund, Institut für deutsche Sprache und Literatur, wird zur Struktur der Sprachförderung in Dortmund referieren.

Es wurde festgestellt, dass nicht genug Mitglieder des AB an der Fahrt zum Landtag in Düsseldorf am 20.12.2006 teilnehmen können. Daher wurde beschlossen, dass der Besuch auf das nächste Jahr verschoben wird.

Herr Sönmez wünscht all den Menschen, die ein christliches Fest feiern ein frohes Weihnachtsfest und für uns alle ein friedvolles Neues Jahr 2007.

Für das kommende Opferfest wünscht er den muslimischen Menschen ein friedliches Opferfest.


f.d.R.



Adem Sönmez Volkan Tevfik Baran Brigitte Flint
Vorsitzender Mitglied des Ausländerbeirates Geschäftsführerin