Niederschrift

über die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften


am 19.05.2011
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 17:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Ulrich Monegel (CDU)


Rm Jutta Starke (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Hendrik Berndsen (SPD)
Rm Jürgen Böhm (CDU)
Rm Dr. Jürgen Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Dirk Goosmann (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD)
Rm Mario Krüger (B 90/Die Grünen)
Rm Ulrike Matzanke (SPD)
Rm Benedikt Penning (CDU)
Rm Thomas Pisula (CDU)
Rm Birgit Pohlmann-Rohr (B 90/Die Grünen)
Rm Olaf Radtke (SPD)
Rm Udo Reppin (CDU)
Rm Lars Rettstadt (FDP/BL)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Wolf Stammnitz (Die Linke)
Rm Michael Taranczewski (SPD)
Rm Petra Zielazny (FDP/BL)

2. Verwaltung:

StK Jörg Stüdemann


Raphael Lacher – 2/Dez
Jutta Seybusch – StA 14
Thomas Walzl – StA 19
Jürgen Wissmann – StA 20
Matthias Schulte – StA 20
Gerd Mehlgarten – StA 20
Heinz Hansmeier – StA 20
Alfred Leist – StA 21
Georg Bollmann – StA 21
Lothar Staschik – StA 23
Detlef Niederquell –StA 23




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 14. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften,
am 19.05.2011, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.02.2011

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2011

2. Finanzen

2.1 1. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme

2.2 Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03340-11)

2.3 Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-11)

2.4 Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03975-11)

2.5 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03888-11)

3. Beteiligungen

3.1 Bestellung von nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und Anpassung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03860-11)

3.2 Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E2)

3.3 Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04080-11)

3.4 finanzielle Folgen eines Atomausstiegs für DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04025-11)

3.5 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03800-11)

3.6 Jahresabschluss 2010 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8
Abs. 2 Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04006-11)

4. Liegenschaften

4.1 Verlegung der "Abendrealschule Max-von-der-Grün" - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund (Abendrealschule) zum Schulstandort Rheinische Straße 69
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03477-11)

4.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; hier: Zusammenführung der Hauptschulen Am Externberg und Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03374-11)

4.3 Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

4.4 Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund-Barop - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03877-11)

5. Sondervermögen

5.1 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögen "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03889-11)

5.2 Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 113 Kaubomstraße - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01672-10)

5.3 Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03783-11)


Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Ratsmitglied Monegel - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Stammnitz benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weißt auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

Es liegen 6 Meldungen vor.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund - Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04224-11)
Die Angelegenheit wird unter TOP 2.6 behandelt.
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund - Auswahl der Produktgruppen für die Pilotphase des Projektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04227-11)

Die Angelegenheit wird unter TOP 2.7 behandelt.

Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.02.2011

Die Niederschrift über die 12. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 10.02.2011 wird genehmigt.

zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2011

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 24.03.2011 wird genehmigt.


2. Finanzen

zu TOP 2.1
1. Managementbericht zum Haushalt 2011
mündlicher Bericht/Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04291-11)

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) präsentiert und erläutert den Bericht und beantwortet im Anschluss umfangreich die gestellten Fragen.

zu TOP 2.2
Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03340-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung zur siebten Änderung der Gebührensatzung für die Wochenmärkte der Stadt Dortmund.

zu TOP 2.3
Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03685-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.11 vor:

Herr Müller vom Behindertenpolitischen Netzwerk möchte wissen, ob es in den entsprechenden Verträgen Regelungen dazu gibt, dass „Barrierefreiheit Plus“ auch weiterhin Standard ist. Dies vor dem Hintergrund, dass bisher gesagt wurde, dass dieser Standard zukünftig bei allen neu einzurichtenden Kindertagesstätten eingeführt werden soll.

RM Kowalewski bittet für den weiteren Abwägungsprozess bezüglich der drei Nordstadtkindertagesstätten ( Sunderweg, Hoeschpark und Burgholzstraße), die ursprünglich als FABIDO - Einrichtungen geplant waren, um Gegenüberstellung der Kosten der Realisierungsvarianten „öffentlich und privat“. Hierin soll genau aufgezeigt werden, welche Kosten in welcher Variante anfallen und zwar nicht nur für die ersten drei Jahre sondern möglichst für die komplette Laufzeit des PPP-Modells.
Damit die Beratungsfolge terminlich eingehalten werden kann, schlägt er weiter vor, die Vorlage heute an den Rat ohne Empfehlung durchlaufen zu lassen und die erbetenen Informationen zur nächsten Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften am 19.05.2011 vorzulegen.

Diesem Vorschlag schließt sich der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien an.

Herr Lürwer sichert die Weitergabe der o.a.Fragestellungen an StA 23 zu.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung, Wohnen und Immobilien lässt die Befassung mit
der Vorlage in die nächste Sitzung des Rates der Stadt Dortmund am 26.05.2011 durchlaufen.

Ebenso lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung sowie folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

zur Beurteilung der Vorlage „Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund“ wurde im AUSWI vereinbart, eine Gegenüberstellung der Realisierungsvarianten „Öffentlich“ und „Privat“ dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vorzulegen (siehe Empfehlung des AUSWI vom 11.05.2011). Dazu hat die Fraktion DIE LINKE ergänzende Fragen, um deren Beantwortung wir bitten:

Wie entwickeln sich die Kosten der beiden weiterhin in öffentlicher Trägerschaft zu bauenden Kitas TEK Uhlandstraße und TEK Hafen – Bülowstrasse im Vergleich zu den in der Vorlage DS 11726-08 vom 19.6.2008 prognostizierten Investitions- und Betriebskosten?

Bei der Gegenüberstellung von öffentlicher und privater Erstellung/Betrieb der Kitas, bitten wir zusätzlich um eine Gegenüberstellung der Laufzeiten 5 Jahre (zunächst beabsichtigte Vertragslaufzeit zwischen Stadt und Freien Trägern) und den bei PPP-Modellen sonst üblichen Laufzeiten 20 Jahren und 30 Jahren, die beim vorliegenden Modell zwischen privatem Investor und Freiem Träger zu vereinbaren sind? Wie wird sich in diesem Zusammenhang die Kostenentwicklung des PPP-Modells zwischen Freien Trägern und Privaten Bauträgern auf die weiteren Vertragsabschlüsse mit der Stadt nach dem Ende der 5 Jahres-Periode auswirken?

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) antwortet zusätzlich zur vorliegenden schriftlichen Stellungnahme. Er könne die in der Bitte um Stellungnahme von der Fraktion Die Linke gestellte Frage nachvollziehen, da aber keine finanziellen Möglichkeiten vorlägen und gleichzeitig ein Rechtsanspruch bestehe, halte er das Modell für den einzig vernünftigen Weg, ohne den Kernhaushalt zu belasten und in den Genuss der Leistung zu kommen. Das vorgetragene Modell werde sich wirtschaftlich abbilden. Der Kommunalkredit sei in der Tendenz die bessere Variante in einer Langzeitbetrachtung. In der gesamten Betreibungskonstellation seien die wirtschaftlichen Vorzüge auf der anderen Seite.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) meint, dass es auch um den Eigenanteil in der Vorlage gehe. Er fragt nach, ob der Zuschuss, der sonst jährlich geleistet worden sei, insgesamt wegfalle. Außerdem bittet er um Beantwortung, ob die Datengrundlage, auf die die Anzahl der Kinder erstellt worden sei, die Festlegung des Stichtages der Einschulung auf den September statt dem Dezember einschließe.

Herr Stüdemann antwortet, dass der Zuschuss auf die nächste Dekade durchgeschrieben werde. Auf die zuletzt gestellte Frage von Herrn Rettstadt antwortet er eindeutig mit nein.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Der Weg sei alternativlos, da die Stadt durch die mangelnde Finanzkraft in eigener Regie nicht tätig werden könne. Es sei in der Vorlage zum Ausdruck gebracht worden, dass ein Großteil der zu schaffenden Plätze erst 2014/2015 erstellt werden sollen. Die Forderung, eine entsprechende Versorgungssicherheit herzustellen, gelte für 2013. Er fragt Herrn Stüdemann, wie er mit diesem Zeitpunkt umgehe. In der Vorlage sei außerdem eine Versorgungsquote von 35 % als Planziel festgelegt, auch da fragt er nach Vorschlägen, wenn eine Versorgungsquote von 50 bis 60 % auf die Stadt zukomme.

Herr Stüdemann weist auf die Zuständigkeit der Fachdezernentin Frau Bonekamp hin. Die 35 % des Gesetzgebers seien für alle Städte in der Region bis 2013 schwer zu erreichen. Das sei eine rechtlich individuell einklagbare Leistung und deshalb sei zu überlegen, ob der festgelegte Schlüssel des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie von 30 zu 70 vorgreifend noch verändert werden solle.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
1. Der Rat beschließt den weiteren Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder im Alter von 4 Monaten bis zum Schuleintritt nach dem Kinderförderungsgesetz (Kifög) in Dortmund. Es wird zunächst eine Versorgungsquote von 35% der Kinder unter drei Jahren als Planungsziel festgelegt. Die Ganztagsangebote für alle Kinder bis zum sechsten Lebensjahr (Schuleintritt) sind entsprechend der örtlichen Nachfrage bedarfsgerecht auszubauen. Der Ausbau erfolgt durch freie Träger in Verbindung mit Investoren.
2. Der Rat beschließt die Übernahme des nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den jeweiligen Trägern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
3. Der Rat beauftragt die Verwaltung, geeignete städtische Grundstücke für den Ausbau der Betreuungsplätze für Kinder unter und über 3 Jahren an Investoren zu veräußern, die auf den Grundstücken Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) bauen und diese an einen geeigneten freien Träger vermieten. Alternativ können den Investoren die Grundstücke im Rahmen des Erbbaurechts überlassen werden.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit den freien Trägern Vereinbarungen für die Dauer von fünf Jahren zur Förderung der Angebote in den Bestandseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz auf dem gegenwärtigen finanziellen Niveau zu schließen.
5. Der Rat hebt die Beschlüsse vom 19.06.2008 (DS-Nr.: 11726-08) und vom 26.11.2009 (DS-Nr.: 15452-09) dahingehend auf, dass
- die Planungen bis Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) durch die Städtische Immobilienwirtschaft für die fünfgruppigen TEK am Sunderweg, am Borsigplatz/ Westfalenhütte (Hoeschpark) und an der Burgholzstr. West (ehemals Burgweg und Burgholzstr. Ost) eingestellt und nicht mehr durch die Verwaltung realisiert werden.

- die Trägerschaft der o. g. Einrichtungen nicht mehr durch den Eigenbetrieb FABIDO übernommen wird.

zu TOP 2.4
Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03975-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit aus der öffentlichen Sitzung vom 17.05.11 vor:


Umsetzung des Bildungs-und Teilhabepaketes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03975-11)
Empfehlung: Schulausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.2011
(Drucksache Nr.: 03975-11)
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 03514-11-E3)
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03514-11-E4)
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 03514-11-E5)
Aus dem Schulausschuss liegt folgende Empfehlung vor:
Folgender Antrag der SPD-Fraktion wird einstimmig angenommen:
Beschluss:
Freie Träger und Verbände sind verlässliche Partner für alle gesellschaftspolitischen
Herausforderungen in unserer Stadt. Sie gewährleisten im Einvernehmen und in
Kooperation mit der Stadt Dortmund bedarfsgerechte Angebote für soziale, kulturelle,
kinder- und jugendpolitische Bedarfslagen. Dieser „Dortmunder Konsens“ ist
erfolgreich und muss konsequent weitergeführt werden, damit auch zukünftig
gemeinsam Problemlösungen für jeweilige Bedarfe erarbeitet werden können.
Der Schulausschuss fordert den Rat daher auf, die Beschlussvorlage „Umsetzung des
Bildungs- und Teilhabepaketes (03975-00)“ im Punkt „Schulsozialarbeit“ wie folgt zu
ergänzen:
Bei der Bereitstellung der 65 vom Bund zunächst bis 2013 finanzierten Stellen für
„Schulsozialarbeit“ sollen in bewährter Form auch die freien Träger und Verbände
beteiligt sein. Die Verwaltung wird beauftragt, in Kooperation mit den Trägern eine
einvernehmliche Lösung zu finden.
Über das Ergebnis ist der Schulausschuss zu informieren.
Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat unter Berücksichtigung dieser Ergänzung
einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012
 die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle
„Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem
kw-Vermerk ab 2014
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
 die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon
7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im
Fachbereich 50
Die Fraktion B’90/Die Grünen bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden
Antrags:
Der ASAG begrüßt die Empfehlung des Schulausschusses zur Beteiligung der freien
Träger an den im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes bis Ende 2013
befristetet finanzierten 65 neuen Stellen für SchulsozialarbeiterInnen.
Der ASAG spricht sich dafür aus, dass die neuen Stellen zu fünfzig Prozent bei den
freien Trägern angesiedelt werden.
Begründung:
In der Empfehlung des Schulausschusses wird hinsichtlich der Beteiligung der freien
Träger an den neuen Stellen keine konkrete Zahl genannt. Für die anstehenden
Gespräche ist aber ein Rahmen hilfreich.
Der Antrag der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN wird bei 3 Ja-Stimmen und 19
Nein-Stimmen abgelehnt.
Einstimmig folgt der Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit der Empfehlung
des Schulausschusses und empfiehlt dem Rat einstimmig, unter Berücksichtigung der
Ergänzungen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012
 die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle
„Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-
Vermerk ab 2014
 die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7
Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich
50

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass eine abweichende Empfehlung des Ausschusses für Soziales und Gesundheit nicht ersichtlich sei. Grundlage sei der SPD-Antrag, letztendlich sei aber an der Vorgabe der Vorlage nichts verändert worden. Er fragt nach, wie man damit umgehen solle, einerseits dem Wunsch des Ausschusses für Soziales und Gesundheit Rechnung zu tragen und andererseits im Rat die Einrichtung von entsprechenden Planstellen zu beschließen.

Frau Raddatz-Nowack (Schulverwaltungsamt) antwortet, dass der Beschluss über die Planstellen auch die Sicherstellung der refinanzierten Stellen beinhalte. Eine Fortsetzung des bereits vorhandenen Modells sehe sie als unproblematisch und nicht widersprüchlich.

Herr Taranczewski (SPD Fraktion) merkt an, dass es nicht nur ein Antrag der SPD Fraktion gewesen sei, sondern es im Ausschuss für Soziales, Arbeit und Gesundheit einen mehrheitlichen Beschluss gegeben habe. Seine Fraktion werde der Vorlage und der Empfehlung folgen.


Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Äußerungen von Herrn Taranczewski an.

Frau Raddatz-Nowack erläutert, dass es sich bei den Planstellen nicht um städtische Planstellen handele, sondern diese Stellen nur über den städtischen Haushalt finanziert würden.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss unter Einbeziehung der abweichenden Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Vorgriff auf den Stellenplan 2012
· die Einrichtung von 65 Planstellen „Schulsozialarbeit“ sowie einer Planstelle „Koordination der Schulsozialarbeit“ im Fachbereich 40 mit entsprechendem kw-Vermerk ab 2014
· die unbefristete Einrichtung von 14 Planstellen Verwaltungsfachkräfte, davon 7 Stellen des gehobenen Dienstes und 7 Stellen des mittleren Dienstes im Fachbereich 50

zu TOP 2.5
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 genehmigt hat
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03888-11)

- Keine Wortmeldung –

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt gemäß § 83 Abs. 2 Halbsatz 2 GO Kenntnis von den für das 1. Quartal des Haushaltsjahres 2011 bewilligten
Mehraufwendungen in Höhe von 5.880,00 € sowie Mehrauszahlungen in Höhe von 473.557,77 €.



zu TOP 2.6
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund - Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04224-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig die Zusammenarbeit mit der Technischen Universität Dortmund im Rahmen des Projektes „Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund“.

zu TOP 2.7
Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund - Auswahl der Produktgruppen für die Pilotphase des Projektes
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04227-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt einstimmig, folgende Produktgruppen in die Pilotphase des Projektes „Wirkungsorientierter Haushalt Dortmund“ einzubeziehen.

Dezernat 1 PG 00106 Stadtmarketing
Dezernat 2 PG 00115 Buchführung und Steuern
Dezernat 3 PG 00204 Allgemeine Sicherheit und Ordnung
Dezernat 5 PG 00505 Hilfen bei wirtschaftlicher Bedürftigkeit
Dezernat 6 PG 00902 Räumliche Planung und Entwicklung
Dezernat 7 PG 00301 Bereitstellung schulischer Einrichtungen

Ergänzend wird das Theater Dortmund (PG 00401 Kulturförderung, hier Produkt 4D_0040102) im Verlauf der Pilotphase einer wirkungsorientierten Betrachtung im Rahmen der dort vorhandenen Strukturen (Wirtschaftsplan statt NKH) unterzogen.


3. Beteiligungen

zu TOP 3.1
Bestellung von nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und Anpassung der Satzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03860-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt
· die Bestellung von Herrn Stadtrat Wilhelm Steitz und Herrn Sportdirektor Dieter Krause zu nebenamtlichen Geschäftsführern der Olympiastützpunkt Westfalen gemeinnützige GmbH und
· die Anpassung der Satzung der Olympiastützpunkt Westfalen GmbH
zur Kenntnis und stimmt ihr zu.


zu TOP 3.2
Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03191-11-E2)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lagen folgende Ergänzungen der Verwaltung zur Vorlage vor:

die Verwaltung hat dem Ausschuss eine Vorlage zum Thema Standards für eine verantwortungsvolle Unternehmensführung in Dortmund vorgelegt (Public Corporate Governance Kodex der Stadt Dortmund). Diese Vorlage entspricht dem Beschluss des Rates vom 31. März 2011 zu diesem Punkt.

Im Zuge einzelner fallbezogener Prüfungen ist in den letzten Tagen deutlich geworden, dass der vorgelegte Kodex im Punkt 2.2.11 einer Ergänzung bzw. Änderung bedarf, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen. Die bisherige Formulierung "Der Aufsichtsratsvorsitzende ist für die Ausarbeitung und Einhaltung der Geschäftsführerverträge zuständig" wird ergänzt durch "sofern diese Aufgabe nicht dem Gesellschafter obliegt". Der bisherige Folgesatz "Die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl. Versorgungsregelung) sind vom Aufsichtsratsplenum zu beschließen." wird ersetzt durch "Über die wesentlichen Vertragsinhalte (insbesondere die Vergütungsstruktur einschl. Versorgungsregelung) wird das Aufsichtsratsplenum informiert."

Gemäß § 108 Abs. 5 Nr. 1 der Gemeindeordnung beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer. Als Annexkompetenz ergibt sich aus dieser Zuständigkeit auch die Kompetenz für den Abschluss, die Änderung und die Beendigung der Geschäftsführer-Anstellungsverträge.


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Zusatz-/ Ergänzungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:

Beschlussvorschlag

die Fraktion Bündnis 90 /DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Dortmund bitten um Beratung und Beschlussfassung nachfolgenden Antrags:


1. Der Rat fordert die Beteiligungsverwaltung auf, den Musterkodex des Deutschen Städtetages in der vorliegenden Form dem Dortmunder Kodex zugrunde zu legen. Von der Verwaltung beabsichtigte Änderungen sind in geeigneter Form (synoptisch) kenntlich zu machen und zu begründen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund verpflichtet sich, eine Quote von mindestens 40 % Frauen für alle Gremien der Gesellschaften zu realisieren und entsprechende Besetzungen vorzunehmen. Der Gesellschafter hat sicherzustellen, dass in den Aufsichtsräten der Gesellschaften eine paritätische Besetzung von Männern und Frauen erfolgt.

3. Die Quote von mindestens 40 % Frauenanteil gilt auch für die Vorstände der Gesellschaften sowie untergeordnete Führungsebenen.

4. Der Rat beschließt, die fachliche Qualifikation der Aufsichtsratsmitglieder durch gezielte, auf das jeweilige Unternehmen bezogene Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten.


Frau Starke (SPD Fraktion) bittet für ihre Fraktion, die Vorlage mit den Ergänzungen und den Antrag bis zum Rat durchlaufen zu lassen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an, dass dieser Ausschuss die Vorlage bereits schon einmal geschoben habe. Seine Fraktion habe eine Begründung erwartet, warum die einvernehmliche Ausarbeitung nicht übernommen worden sei oder warum bestimmte Passagen nicht übernommen worden seien. Das sei bisher nicht geschehen. Er sei damit einverstanden die Angelegenheit zum Rat durchlaufen zu lassen und bittet um wohlwollende Prüfung des Antrags bis zur nächsten Ratssitzung.


Herr Reppin (CDU Fraktion) gibt an, dass auch seine Fraktion eine wesentliche Verständnisfrage habe. Er fragt nach, worin der Unterschied zwischen dem Musterkodex des Deutschen Städtetages und des Städtetages NRW liege. Außerdem fragt er nach, ob eine synoptische Auflistung seitens der Verwaltung bis zur nächsten Ratssitzung möglich sei. Außerdem bittet er, Punkt 2 des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu erläutern.

Herr Krüger erläutert, dass es sicherlich Sinn mache, Punkt 1 des Antrages heute zu beschließen bzw. sich heute zu verständigen, sofern es für die Verwaltung leistbar sei.

Herr Kollmann (Kämmerei) antwortet, dass es nur einen Musterkodex des Städtetages NRW gebe, der auch als Empfehlung benutzt worden sei und der als Orientierung zugrunde gelegen habe. Er könne zur Zeit nur eine Synopse zwischen der alten Fassung, Dortmunder Stadtwerke und dem Städtetag NRW, herstellen. Dies sei als Wortbeitrag in der Ergänzung bereits aufgeführt worden. Eine Fertigstellung bis zum nächsten Rat sei evtl. möglich.

Frau Starke (SPD Fraktion) gibt zu Bedenken, dass es nur Sinn mache, den Musterkodex des Städtetages NRW zu benutzen, da es ein Regelwerk basierend auf den gesetzlichen Vorgaben sei.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage mit den Ergänzungen der Verwaltung und dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.

zu TOP 3.3
Dortmunder Stadtwerke
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04080-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag

Mit Verwunderung nimmt der Rat der Stadt die offensichtlich fehlende finanzielle Leistungsfähigkeit der Dortmunder Stadtwerke (DSW21) zur mittel- und langfristigen Aufrechterhaltung der Infrastruktur im öffentlichen Personennahverkehr zur Kenntnis und empfiehlt der DSW21, Bundes- und/oder Landesförderungen erst geltend zu machen, wenn deren Unabweisbarkeit gegenüber dem Rat substantiiert dargelegt und begründet worden sind.



Begründung

Wie der Presse zu entnehmen ist (z.B. RN v. 30.4.2011) hat der Verkehrsvorstand der DSW21 darauf hingewiesen, dass es für den Erhalt der ÖPNV-Infrastruktur (bspw. Stellwerke, Rolltreppen, Aufzüge, etc.), für die die DSW21 in den nächsten 20 Jahren bis zu rund 670 Mio. € aufwenden müssen, im Gegensatz zum Bau und der Anschaffung von Stadtbahnanlagen keine Fördermittel gäbe. Eine Förderung auch für diesen Bereich sei jedoch notwendig, um den Sanierungsstau überhaupt beseitigen zu können. Ansonsten drohen massive Einschnitte bei der Infrastruktur.

Damit entsteht der Eindruck, dass die finanzielle Leistungsfähigkeit der DSW21 durch die zahlreichen wirtschaftlichen Engagements der zurückliegenden Jahre so stark eingeschränkt wurde, dass finanzielle Ressourcen zur Aufrechterhaltung der originären Daseinsvorsorge nun nicht mehr zur Verfügung stehen.

Seit 2009 belaufen sich die finanziellen – größtenteils kreditfinanzierten - Aktivitäten der Stadtwerke auf weit über 300 Mio. € allein für die STEAG-Beteiligungen (abzgl. späterer Weiterveräußerungen) und den Erwerb von RWE-Aktien; die noch nicht endabgerechnete Beteiligung am Phoenix-See bleibt unberücksichtigt. Dagegen stehen mit durchschnittlich rd. 34 Mio. € p.a. vergleichsweise geringe Beträge zur Beseitigung anfallender Sanierungsstaus zu Buche, die ohne Hilfe Dritter nicht mehr aufzubringen sind.

Vor diesem Hintergrund sind daher nicht nur der historische DSW Jahresgewinn 2010 von rd. 20 Mio. € sondern auch die langfristig prognostizierten Refinanzierungs- und Gewinnchancen bzgl. STEAG und RWE (ggf. neu) zu bewerten.

Ziel muss es sein, notwendige Infrastrukturmaßnahmen aus eigener finanzieller Kraft – ggf. durch strategische Änderungen in der Unternehmenspolitik - zu gewährleisten, bevor Fördermittel der ohnehin verschuldeten Bundes- und Landeshaushalte in Anspruch genommen werden. Über eine entsprechende Einschätzung seitens der Unternehmensführung ist der Rat als Organ der Stadt und Alleingesellschafterin der DSW21 vorab zu unterrichten.



Herr Rettstadt (FDP/Bürgerliste) berichtet von einem Medienbericht, der auf ein mögliches Defizit bezüglich der Sanierung der Infrastruktur der DSW21 hingewiesen habe. In diesem Zusammenhang habe der Verkehrsvorstand gesagt, dass es nur mit Hilfen von Bund und Land ginge, die Infrastruktur in Dortmund aufrecht zu erhalten. Er begründet den Beschlussvorschlag seiner Fraktion damit, dass schwer nachzuvollziehen sei, dass ein städtisches Unternehmen Geld vom Land oder Bund fordere und selbst in 3-stelliger Millionenhöhe andere Firmen kaufe.

Herr Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass es sich mittlerweile abzeichne wie hoch die notwendig vorzunehmenden Investitionen seien. Es gebe eine Einschätzung, die seine Fraktion auch trage und es sei nicht allein mit den Mitteln der Dortmunder Stadtwerke leistbar. Er würde sich freuen, wenn Herr Rettstadt die Position der FDP/Bürgerliste in der Verbandsversammlung des VRR übernehme und er sich in gleicher Art und Weise dafür einsetzen werde, dass der Landesgesetzgeber bezogen auf die Ersatzinvestitionen hier entsprechende Fördermöglichkeiten schaffe. Das würde der Antrag bisher nicht aussagen. Deshalb werde seine Fraktion den Antrag ablehnen.

Herr Reppin (CDU Fraktion) habe sich ebenfalls etwas über den Antrag gewundert. Es habe in der Vergangenheit eine 90%ige Förderung dieser Maßnahme gegeben und die U-Bahnstrecke sei mit dem städtischen Eigenanteil geleistet worden. Ein großer Teil sei mehr oder weniger den Dortmunder Stadtwerken geschenkt worden. Es sei nicht die originäre Aufgabe von DSW21 alle Verluste zu übernehmen und auch noch alle Investitionen in einem defizitären Bereich zu tätigen.

Frau Starke (SPD Fraktion) möchte daran erinnern, dass ein Argument für den Kauf von Steag gewesen sei, langfristig sicherzustellen, die Betriebsverluste des ÖPNV´s durch Eingehen einer solchen Beteiligung abdecken zu können. Die Instandhaltung des gesamten Netzes sei in diesem Zusammenhang nicht tragbar. Ihre Fraktion werde den Antrag ablehnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lehnt den Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste mit 18 Ja-Stimmen und 2 Nein-Stimmen ab.

zu TOP 3.4
finanzielle Folgen eines Atomausstiegs für DSW21
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 04025-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

in einem im Zusammenhang mit der DSW21 Konzern Bilanz 2010 mit dem Dortmunder Web-TV der Stadtwerke do21.tv geführten Interview erklärt der Vorstandsvorsitzende Guntram Pehlke u.a. sinngemäß, dass es (Anm.: EU-weit) keine Begründung für die Fortdauer von Atomkraftwerken gäbe. Ausdrücklich spricht er sich dafür aus, „gezielt in einen Atomausstieg zu gehen“. Dies käme nach seiner Ansicht auch den Investitionen des Stadtwerkekonzerns zu Gute. So habe sich das Moratorium z.B. positiv auf die Marktchancen der STEAG, an der DEW21 und DSW21 weit über die Hälfte des 51%igen Gesamtanteils des Stadtwerkekonsortiums halten, ausgewirkt.

Ein Grund dafür sind steigende Energiepreissteigerungen, die z.B. auch das Rheinisch-Westfälische Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) bei einer vorgezogenen Verlagerung der Energiegewinnung aus dem Bereich der Atomenergie zum Bereich der regenerativen / fossilen Energiegewinnung prognostiziert.


Diese Entwicklung hat jedoch andererseits auch dazu geführt, dass der Kurs der RWE-Aktie drastisch auf aktuell 43,62 € (Stand v. 10.5.2011) zurückgegangen ist und auch die Dividendenerwartungen von derzeit 3,50 € auf prognostizierte 2 € (vorübergehend) angepasst werden müssen (vgl. WR v. 30.3.2011). Damit würde sich die Dividende gegenüber der Ausschüttung z.B. aus 2009 (Dividendenzahlung: 4,50 €) mehr als halbieren.
Dies ist nicht nur vor dem Hintergrund einer Refinanzierung (Zinsen, Tilgung) der seit 2009 zusätzlich von der Stadt/DSW mittel- und unmittelbar erworbenen und überwiegend kreditfinanzierten 2,3 Mio. RWE-Aktien sondern auch angesichts des Umfangs der städtischen RWE-Beteiligung von erheblicher Bedeutung. Über ihre mittelbaren Beteiligungen (DSW21, KEB Holding, RW Energie Beteiligung GmbH & Co. KG) von rd. 3,6% hat sich die Stadt Dortmund zum größten Einzelaktionär der RWE entwickelt, was angesichts der von RWE betriebenen fünf Atomkraftwerke nicht folgenlos für die Stadt und ihre Beteiligungen bleiben dürfte.

Daher bitten wir die Verwaltung – vorzugsweise in Form einer Berichterstattung durch den Vorstandsvorsitzenden der DSW21, Herrn Guntram Pehlke – zu möglicherweise bestehenden Interessenkollisionen, Chancen und Risiken des Konzerns aufgrund des bis 2020 anvisierten Atomausstiegs Stellung zu nehmen.

Dabei ist insbesondere auf die einleitend genannten Aspekten (z.B. Aktienkurs RWE-Aktie, RWE-Dividende, Refinanzierung von Aktien- und Beteiligungserwerben, etc.) sowie auf den Umfang des in 2010 aus dem RWE-Aktienpaket erzielten Gesamterlöses der DSW21 einzugehen.



Soweit mit der Beantwortung der jeweiligen Fragen schützenswerte Interessen Dritter tangiert sind, sind wir selbstverständlich mit einer Beantwortung / Darstellung in nichtöffentlicher Sitzung einverstanden.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) ist einverstanden, dass die Stellungnahme durch Herrn Pehlke in der nächsten Sitzung dieses Ausschusses behandelt wird.

Herr Reppin (CDU Fraktion) regt an, den Tagesordnungspunkt im nichtöffentlichen Teil zu behandeln.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist damit einverstanden, dass die Stellungnahme durch Herrn Pehlke in der nächsten Sitzung im nichtöffentlichen Teil abgegeben wird.

zu TOP 3.5
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03800-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gemäß § 7 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgenden Beschluss:

Die Geschäftsleitung der Wirtschaftsförderung Dortmund wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2010 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 201.224,90 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 201.224,90 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung wird entlastet.

zu TOP 3.6
Jahresabschluss 2010 der Sparkasse Dortmund
hier: Beschlussfassung über die Entlastung der Organe der Sparkasse nach § 8 Abs. 2
Buchstabe f Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NW) und die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 8 Abs. 2 Buchstabe g SpkG NW
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04006-11)

Herr Reppin (CDU Fraktion), Herr Penning (CDU Fraktion), Herr Böhm (CDU Fraktion), Herr Dr. Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), Frau Starke (SPD Fraktion) und Herr Taranczewski (SPD Fraktion) erklären, dass sie vom Mitwirkungsverbot betroffen seien. Sie verlassen ihren Platz und nehmen weder an der Beratung noch an der Beschlussfassung der Vorlage teil.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) nimmt für seine Fraktion zur Kenntnis, dass der Jahresüberschuss inhaltlich und bilanztechnisch korrekt sei. Seine Fraktion sei aber mit der Verwendung, so wie in der Vorlage beschrieben, nicht einverstanden. Deshalb werde seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass auch seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.

Herr Pisula (CDU Fraktion) gibt an, dass es einen wirtschaftlichen Zwang gebe, entsprechende Rücklagen zu bilden, auch Risiken müsse man im Bereich der Sparkasse abdecken. Seine Fraktion werde die Vorlage dem Rat empfehlen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/die Grünen, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der Fraktion die Linke folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt erteilt dem
Verwaltungsrat und
Vorstand
der Sparkasse Dortmund für das Geschäftsjahr 2010 Entlastung.

Auf der Grundlage der Beschlüsse des Rates der Stadt vom 1. Februar 1990 und 5. April 2001 beschließt er, von dem Jahresüberschuss in Höhe von 12.783.744,54 Euro gem. § 25 Abs. 1
Buchstabe a SpkG NW einen Betrag in Höhe von 4.500.000,00 Euro (brutto) gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe b SpkG NW unmittelbar der Stadt Dortmund zuzuführen. Dieser Ausschüttungsbetrag ist gemäß § 25 Abs. 3 SpkG NW zur Erfüllung der gemeinwohl-orientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden.


Der weitere Betrag des Jahresüberschusses in Höhe von 8.283.744,54 Euro wird gem. § 25 Abs. 1 Buchstabe c SpkG NW der Sicherheitsrücklage der Sparkasse Dortmund zugeführt.



4. Liegenschaften

zu TOP 4.1
Verlegung der "Abendrealschule Max-von-der-Grün" - Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund (Abendrealschule) zum Schulstandort Rheinische Straße 69
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03477-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Verlegung der „Abendrealschule Max-von-der-Grün“ – Weiterbildungskolleg der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2011/12 zum Schulstandort „Rheinische Straße 69“
2. die Aufgabe des bisherigen Schulstandortes „Adlerstraße 44“ nach der Verlegung der Abendrealschule zum Standort Rheinische Straße 69

zu TOP 4.2
Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Dortmund-Eving; hier: Zusammenführung der Hauptschulen Am Externberg und Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03374-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende abweichende Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.11 vor:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eving beschließt – mehrheitlich bei einer Gegenstimme – dem Rat der
Stadt zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule Am Externberg, Evinger
Parkweg 10, 44339 Dortmund und der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, 44339
Dortmund zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).
Nach der Zusammenlegung soll die Hauptschule am Standort Evinger Parkweg 10 als Schule
mit Ganztagsbetreuung geführt werden.

Herr Reppin (CDU Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde, der abweichenden Empfehlung der Bezirksvertretung Eving nicht. Er appelliert an die Verwaltung, bei offensichtlich anstehenden Schulschließungen, ein Konzept im Vorfeld zu entwickeln.

Herr Berndsen (SPD Fraktion) merkt an, dass seine Fraktion dem Beschluss der Bezirksvertretung Eving und dem Beschluss folgen werde.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet nur die Vorlage zur Abstimmung zu stellen und die Empfehlung der Bezirksvertretung Eving an den Rat durchlaufen zu lassen.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die abweichende Empfehlung der Bezirksvertetung Eving an den Rat durchlaufen und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:


Beschluss
Der Rat der Stadt beschließt die Zusammenführung der Hauptschule Am Externberg, Evinger Parkweg 10, 44339 Dortmund und der Hauptschule Eving, Osterfeldstraße 131, 44339 Dortmund zum Schuljahr 2011/12 (01.08.2011) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

zu TOP 4.3
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie aus der öffentlichen Sitzung vom 04.05.11 vor:

zu TOP 4.1
Erlebniswelt Fredenbaum;
hier: Sanierung des Big Tipi
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03640-11)
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
„Unter dem o. g. Top bitten wir darum, dass die zuständige Fachverwaltung die in der
Vorlage genannten und vom Statiker untersuchten drei Neubauvarianten einer
kostengünstigeren Wiederherstellung des Big Tipi darstellt.
Zusätzlich bitten wir um die Beantwortung der folgenden Fragen:
1) Gab es Gespräche mit den Architekten des Big Tipi hinsichtlich der Urheberbelange
bei einer veränderten Wiederherstellung des Big Tipi?
2) Wenn Ja: Welche Ergebnisse hatten diese Gespräche?
Wenn Nein: Warum sind diese Gespräche bis jetzt nicht geführt worden?
3) Gibt es verbindliche Aussagen zur Rückzahlung von Bundes-, Landes- bzw. EUMittel
bei einem Rückbau des Big Tipi?“
Frau Schütte-Haermeyer meldete noch Beratungsbedarf an.
Auch Herr Barrenbrügge sah noch Beratungsbedarf. Außerdem gebe es eine Reihe von
Fragen, die – falls heute nicht möglich – bis zur Sitzung des AUSWI beantwortet werden
sollen:
1. Wie viele der Besucher pro Jahr kamen nicht aus Dortmund?
2. Wie viele der jährlichen Besucher des Big Tipi kamen aus dem Stadtbezirk
Innenstadt-Nord?
3. Sind bei der Außenhaut (Plane) des Big Tipi Auflösungserscheinungen zu erwarten
bzw. wie teuer ist so ein Austausch?
4. Welche Nutzungsdauer ist für das Big Tipi nach der beabsichtigen
Instandsetzungsmaßnahme gewährleistet?
5. Welche/r Wartungsbedarf/Wartungskosten werden p. a. zukünftig im Haushalt fixiert
werden?
6. 6. Warum hat das Dortmund Bauordnungsamt seinerzeit die Aufstellung des Big Tipi
genehmigt, obwohl die Douglasien-Stämme nicht dafür verwendet werden dürfen (s.
Seite 7, letzter Absatz der Anlage 2)?
Herr Gora vermisste in der Vorlage Aussagen, die es ihm ermöglichen, anhand einer
wirtschaftlichen Basis zu entscheiden (z. B. was kostet der Erhalt auf Dauer der Nutzung), ob
der Abriss des Big Tipi und die Rückzahlung der Fördersumme oder die Sanierung besser ist.
Auszug aus der nicht genehmigten Niederschrift
Frau Liedschulte beantragte, die Vorlage mit der Bitte um Stellungnahme der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen ohne Empfehlung an den AUSWI weiterzugeben.
Frau Schütte-Haermeyer beantragte, die Vorlage erneut in der nächsten Sitzung des
Ausschusses zu behandeln (mit Beantwortung der gestellten Fragen, insbesondere der von
Herrn Gora gestellten hinsichtlich der entstehenden Kosten für den Erhalt bis 2029).
Es bestand Einvernehmen, die Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschusses für
Kinder, Jugend und Familie am 01.06.2011unter Einbeziehung der dann beantworteten
Fragen erneut zu beraten und den Rat der Stadt Dortmund zu bitten, die Vorlage von in
seiner Sitzung am 26.05.2011 nicht zu behandeln.


Außerdem lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

die Verwaltung beabsichtigt die Städtische Immobilienwirtschaft mit der Durchführung
von Sanierungsmaßnahmen des Big Tipi zu beauftragen. Die für die
Sanierung kalkulierten Mittel belaufen sich auf rd. 600.000 €. Im Rahmen des
Haushaltsabschlusses 2010 wurden die notwenigen Rückstellungen für unterlassene
Instandhaltungsmaßnahmen am Big Tipi in der erforderlichen Höhe
gebildet.
Da das Big Tipi mit Urban II-Mitteln gefördert wurde, unterliegt es einer
Zweckbindungsfrist von 20 Jahren, welche im günstigsten Fall bis zum Jahr
2022 und im ungünstigsten Fall bis zum Jahr 2029 läuft. Problematisch ist insoweit,
dass nach den Förderrichtlinien bei Untergang des geförderten Objektes
dieses wieder aufzubauen ist, da ansonsten eine Rückzahlungsverpflichtung
besteht. Die Rückzahlungsverpflichtung beläuft sich im günstigsten Fall auf
521.782,96 €, im ungünstigsten Fall ist die gesamte Fördersumme i. H. v.
1.092.167 € zurückzuzahlen.
- 2 -
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung um schriftliche Beantwortung
nachstehend aufgeführter Fragen gebeten:
1. Warum wurde von Seiten des Bauordnungsamtes im Rahmen des Genehmigungsverfahrens
bei der Aufstellung des Big Tipi nicht bemängelt,
dass die verwendeten Douglasien Stämme nicht hätten verwendet werden
dürfen?
2. Welche Gutachten lagen der Verwaltung bei der damaligen Genehmigung
vor, auf deren Grundlage die Verkehrssicherheit des Big Tipi bewertet
wurde?
3. Wurden von Seiten der Verwaltung bislang Regressansprüche gegen Dritte
am Verfahren beteiligte geprüft? Falls ja, gegen welche Beteiligten?
Falls nein, warum nicht?
4. Wie plant die Verwaltung sicherzustellen, dass künftige Sanierungsmaßnahmen
in vorliegender Höhe nicht wieder den Haushalt der Stadt belasten?
5. Wurde von Seiten der Verwaltung eine finanzielle Gesamtschau durchgeführt,
in welcher die möglicherweise zu erwartenden Rückzahlungen aus
dem Urban II Projekt im Falle des Unterganges des Förderobjektes mit
den zu erwartenden Sanierungs-, Wartungs- und Instandhaltungskosten
bis zum Ende der Zweckbindungsfrist gegenübergestellt wurden? Falls ja,
mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
6. Welche Nutzungsdauer des Big Tipi prognostiziert die Verwaltung, wenn
die geplanten Sanierungen im angestrebten Umfang durchgeführt werden?
7. Hat die Verwaltung Kenntnis über aktuelle Aussagen zu möglichen Rückzahlungsgesuchen
von Seiten des Bundes, Landes bzw. der EU im Falle
eines Rückbaus des Big Tipi?
Sollten Belange Dritter berührt sein, so sind wir mit einer Befassung der
Vorlage im nichtöffentlichen Teil einverstanden.

Weiterhin lag dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften die Stellungnahme der Verwaltung vor.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) bedankt sich bei der Verwaltung für die Beantwortung zum Sachverhalt. Seine Fraktion sehe die ganze Angelegenheit sehr kritisch, da wieder eine Finanzierung nötig sei, um das Projekt zu erhalten. Er sei mit dem Vorgehen sehr unzufrieden. Seine Fraktion habe sich noch nicht entschieden, ob sie der Vorlage zustimmen werde.

Frau Starke (SPD Fraktion) fände es angemessen, zuerst einmal eine Bewertung des Ausschusses für Kinder, und Jugend und Familie abzuwarten, um den Stellenwert des Gerätes für die Kinder- und Jugendarbeit im Bezirk und darüber hinaus zu erkennen. Es wäre ratsam, sich erst danach mit der Finanzfrage zu beschäftigen. Sie empfiehlt, die Vorlage zu schieben, bis der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie sich dazu geäußert habe.


Herr Reppin (CDU Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion sich dem Vorschlag von Frau Starke anschließe. Er betont, dass die Durchführung der Sanierungsmaßnahmen deutlich günstiger durchgeführt und auch die Plane bedacht werden müssen.

Frau Pohlmann-Rohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schlägt vor, nachzuprüfen, ob die Rückzahlungsverpflichtung eventuell verhandelbar sei. Ihre Fraktion sei ebenfalls noch in der Diskussion und sei damit einverstanden die Vorlage zu schieben.

Herr Taranczewski (SPD Fraktion) gibt an, dass das Big Tipi parteiübergreifend gelobt werde. Er stimme Herrn Reppin zu und glaube auch, dass das Projekt für die Kinder- und Jugendarbeit von Bedeutung sei. Dieser Ausschuss habe mit darauf zu achten, dass es ein auskömmlicher Betrag sei und die inhaltlichen Funktionen Berücksichtigung finden müssen.


Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) will klären, ob es eine Verpflichtung zur Fördermittelrückgabe gäbe, wenn die Funktion „Klettern am Standort“ in zeltähnlicher Funktion erhalten bliebe. Außerdem werde geprüft, mit welchem Material was erbracht werden könne und wie hoch die Kosten seien. Der Preis sei nicht in Ordnung und es werde im Hinblick auf die Haushaltssituation nach Alternativen gesucht.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften verschiebt die Angelegenheit in seine nächste Sitzung.

zu TOP 4.4
Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund-Barop - Beschlusserhöhung
Beschluss
(Drucksache Nr.: 03877-11)

Herr Pisula (CDU Fraktion) hält die Maßnahme für sinnvoll und wichtig. Seine Fraktion werde der Vorlage zustimmen. Bezüglich der Kostensteigerung von über 100% fehle ihm eine ausreichende Begründung.

Frau Tech (Tiefbauamt) merkt an, dass es zurzeit Beschlusserhöhungen im Straßen- und Kanalbau gebe. Teilweise seien Beschlüsse bereits 2008 / 2009 eingeholt worden, die jetzt aufgehoben würden, weil die Beschlüsse nicht ausreichend gewesen seien. Die Kosten für Personal und Material seien in den letzten zwei Jahren stark gestiegen. Man müsse im Moment verstärkt Beschlusserhöhungen für diesen Bereich einholen.


Herr Pisula gibt an, dass ihn die Antwort nicht zufrieden gestellt habe. Der Beschluss liege gerade 1 Jahr zurück und das erkläre nicht diese Verdopplung. Vielmehr seien die Kanäle und die Kanalisation falsch eingeschätzt worden, es sei schlecht recherchiert worden und es habe eine Planung gegeben, die jetzt so nicht umgesetzt werden könne.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Beschluss
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt das für die Baumaßnahme Ausbau des Gehweges der Emil-Figge-Straße von An der Palmweide bis Anschluss NS IX / B1 in Dortmund-Barop im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 14101-09 am 06.05.2009 vom Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 241.000,00 Euro um 279.000,00 Euro auf 520.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66O01202014738 – Ausbau Emil-Figge-Straße –.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 190.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2012 215.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2013 115.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 11.083,00 Euro.

5. Sondervermögen

zu TOP 5.1
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03889-11)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimme der Fraktion Die Linke und bei Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung fasst gem. § 7 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgenden Beschluss:
Die Betriebsleitung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund (SV-TZ) wird entlastet.

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ (SV-TZ) folgende Beschlüsse:
1. Der Jahresabschluss 2010 des Sondervermögen „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.142.742,31 EUR festgestellt.
2. Der Jahresüberschuss 2010 in Höhe von 2.142.742,31 EUR wird der allgemeinen Rücklage zugeführt und dient damit dem teilweisen Ausgleich der Verluste der vergangenen Jahre.
3. Der Ausschuss für Wirtschaft und Beschäftigungsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 5.2
Verkehrsmäßige und entwässerungstechnische Erschließung eines Wohngebietes im Rahmen des Lü 113 Kaubomstraße - Beschlusserhöhung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01672-10)

- Keine Wortmeldung -

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die gestiegenen Baukosten für die Erschließung des o.g. Wohngebietes zur Kenntnis und beschließt die im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 15080-09 am 18.06.2009 beschlossene Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung des Wohngebietes Kaubomstraße durch das Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ in Höhe von 175.000,00 Euro um 55.000,00 Euro auf 230.000,00 Euro zu erhöhen.

Gleichzeitig beschließt der Rat der Stadt Dortmund die Vorfinanzierung der Kanalbaumaßnahme in Höhe von 370.000,00 Euro aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Die Finanzierung der Gesamtmaßnahme aus dem Sondervermögen erfolgt im Jahr 2011.

Die Bezirksvertretung Lütgendortmund beschließt - vorbehaltlich der Zustimmung des Rates der Stadt Dortmund zu der Finanzierung aus dem Sondervermögen - dass sich das im Baubeschluss mit der DS-Nr.: 15080-09 am 16.06.2009 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen für die Erschließungsanlage Kaubomstraße, wie folgt erhöht:

Kanalbau: lt. Beschluss: 190.000,00 Euro neu: 370.000,00 Euro
Straßenbau: lt. Beschluss: 175.000,00 Euro neu: 230.000,00 Euro
Gesamtinvestition: lt. Beschluss: 365.000,00 Euro neu: 600.000,00 Euro

Die Finanzierung der entwässerungstechnischen Erschließung erfolgt im Voraus aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 370.000,00 Euro

Die Finanzierung der Rückzahlung der Kanalbaukosten an das Sondervermögen erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 011 aus der Investitionsfinanzstelle 66L01104014176 – Kanalbau Kaubomstraße – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2013: 10.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2014: 180.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2015: 180.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 5.125,00 Euro, der im Rahmen der Gebührenkalkulation berücksichtigt wird, so dass die Erträge aus Gebühreneinnahmen den Aufwand decken.

Die Finanzierung der straßenbaulichen Erschließung erfolgt aus dem Sondervermögen „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“. Es sind folgende Auszahlungen vorgesehen:

Haushaltsjahr 2011 (Sondervermögen): 230.000,00 Euro

Die Investition bedingt einen jährlichen Folgeaufwand i. H. von 1.500,00 Euro.

zu TOP 5.3
Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03783-11)

Herr Goosmann (SPD Fraktion) verliest folgende abweichenden Empfehlungen der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.11, die der Geschäftsführung zu Sitzungsbeginn noch nicht vorgelegen haben.

Er gibt an, dass er sich die Empfehlung handschriftlich notiert haben lasse, da sie zu Sitzungsbeginn noch nicht vorlag. Huckarde sei mit dem Deusenberg mittlerweile zu einem großen Naherholungsgebiet für die umliegenden Bürgerinnen und Bürger geworden. Sie fürchteten, dass durch die Nutzung von Photovoltaikanlagen eine Kollision mit der Freizeitnutzung entstehe. Deshalb habe die Bezirksvertretung Huckarde beschlossen, dass sie gerne über jeden Schritt des weiteren Planungsverfahren unterrichtet werden möchte. Er ist der Meinung, dass man dem Anliegen auch aus finanzpolitischer Sicht nachkommen könne und ist der Auffassung, dass man dieser Empfehlung folgen solle.


Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03783-11)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) und Herr Bernstein (CDU-Fraktion) begrüßen für ihre Fraktionen grundsätzlich die Idee, auf den genannten Altdeponien Flächen für Photovoltaikanlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Fraktionen sind sich darin einig, dass die Freizeitnutzung des Deusenberges hierdurch nicht eingeschränkt werden dürfe.

Frau Heinze (DUW 2009 Fraktion) sieht diese gefährdet und signalisiert, dass ihre Fraktion aus diesem Grund der Vorlage nicht zustimmen werde.

Der Bezirksbürgermeister erweitert den Beschlussvorschlag auf der Grundlage der geführten Diskussion um die aufgeführten Forderungen der Bezirksvertretung Huckarde.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Huckarde fasst mehrheitlich bei 2 Gegenstimmen (Frau Heinze und Frau Meyer, DUW 2009 Fraktion) folgenden Beschluss:
1. Die Bezirksvertretung Huckarde ist an jedem Schritt der Planung von Anfang an zu beteiligen.
2. Die endgültige Beschlussfassung erfolgt nach Bürgerbeteiligung durch die Bezirksvertretung Huckarde.
3. Die Freizeitnutzung auf dem Deusenberg ist in der geplanten Form auf Dauer sicherzustellen.

4. Unter den genannten Voraussetzungen empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt folgendes zu beschließen:
4.1 Geeignete Flächen auf den stillgelegten Altdeponien Huckarde und Grevel sollen
zur Errichtung und zum Betrieb von Photovoltaikanlagen an interessierte
Investoren verpachtet werden.
4.2 Zur Ermittlung und Auswahl von Interessenten soll ein Interessenbekundungs-
verfahren durchgeführt werden.

Verpachtung von Flächen auf den städtischen Altdeponien Huckarde und Grevel für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen

(Drucksache Nr.: 03783-11-E1)

Ein Einwohner aus Deusen wendet sich im Namen der dortigen Siedlergemeinschaft gegen die Einrichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Deusenberg. Eine solche Anlage widerspreche dem angestrebten Ausbau des Deusenberges als Freizeitanlage. Zu letzterem gebe es auch entsprechende Zusagen des Oberbürgermeisters.

Der Bezirksbürgermeister verweist auf die Behandlung der Angelegenheit unter TOP 11.1.1 und sichert zu, dass die Bezirksvertretung Huckarde keiner Einschränkung der Freizeitnutzung zustimmen werde.

Herr Reppin (CDU Fraktion) bittet für seine Fraktion die Vorlage heute nicht zu beschließen, sondern an den Rat durchlaufen zu lassen, da noch erheblicher Beratungsbedarf bestehe. Die Frage der Freizeitprüfung sei abzuklären, ebenso der Sinn des Aufstellens einer Photovoltaikanlage an dem Standort.

Herr Rettstadt (Fraktion FDP/Bürgerliste) merkt an, dass seine Fraktion der Vorlage sehr skeptisch gegenüber stehe. Er schließt sich Herrn Reppin an. Die Vorlage sei zu eng auf Photovoltaik reduziert und hielte eine offenere Prüfung für sinnvoll.

Herr Krüger (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass seine Fraktion keine Probleme habe die Vorlage heute zu beschließen. Dortmund habe viel zu wenig Flächen für solche Photovoltaikanlagen. Es gebe viele Investoren, die aber nicht auf Flächen zurückgreifen können. Er appelliert zu prüfen, welche Möglichkeiten, über städtisch sanierte Dächer hinaus, bestehen, entsprechende Flächen vorzuhalten. Photovoltaikanlagen seien auf Deponieanlagen deutlich teurer.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften lässt die Vorlage und die abweichenden Empfehlungen der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 11.05.11 an den Rat durchlaufen.






Monegel
Stammnitz
Ilter
Vorsitzender
Ratsmitglied
Schriftführerin