Niederschrift (öffentlich)

über die 18. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün


am 25.10.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund

Sitzungsdauer: 14:00 - 15:14 Uhr

Anwesend:

1. 1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Herr RM Pisula, Vorsitzender (CDU)


Herr RM Berndsen (SPD)
Frau RM Kleinhans (SPD)
Frau RM Meyer (SPD)
Herr RM Naumann (SPD)
Frau RM Pulpanek-Seidel (SPD)
Herr RM Rüther (SPD)
Frau RM Lührs (SPD)

Herr RM Bartsch (CDU)
Herr RM Neumann (CDU) i. V. f. Herr RM Buchloh
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Mader (CDU)
Herr RM Rüding (CDU) i. V. f. Frau RM Dr. Schauenberg
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Herr RM Frebel (B’90/Die Grünen)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten)
Herr sB Jütte (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr Wisbar - Seniorenbeirat


Herr Bonkwoski - DSW 21
Herr Berndt - Beschäftigtenvertreter der Friedhöfe Dortmund
Herr Hertwig - Beschäftigtenvertreterin der Friedhöfe Dortmund
Herr Bartsch - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund
Herr Schmidt - Beschäftigtenvertreter der Stadtentwässerung Dortmund

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 7/Dez.


Herr Limberg - 65/AL
Frau Uehlendahl - 66/AL
Frau Müller - 68/BL
Frau Betram - 68
Herr Schnelle - 70/BL
Herr Dr. Falk - 70/BL
Herr Sagolla - 61
Herr Klüh - 7/Dez.-Büro
Frau Hansmeier - 7/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 7/Dez.-Büro
Frau Reinecke - 7/Dez.-Büro

4. Gäste: Herr Vieten (Firma IGS) zu TOP 3.1

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 18. Sitzung der Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün,
am 25.10.2016, Beginn 14:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 13.09.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05599-16)

3.2 Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

3.3 Qualitäts- und Gestaltungsoffensive Spielplätze
hier: Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02895-15)

3.4 Überschwemmungen und Baumfällungen im Hoeschpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05524-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05524-16-E2)

3.5 Denkmalschutz in Dortmund am Beispiel der Remise Haus Rodenberg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05494-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05494-16-E1)

3.6 Stadtfest "DORTBUNT! Eine Stadt. Viele Gesichter"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05526-16-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05526-16-E2)

4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

4.1 Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)

4.2 Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)

5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

5.1 Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05299-16)

5.2 Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04939-16)

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.2016

5.3 Anbindung des geplanten Betriebshof des Tiefbauamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG am Sunderweg an das Straßennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05222-16)

5.4 Erneuerung der Lichtsignalanlage 0050 Rheinische Straße/Unionstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05360-16)

5.5 Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05530-16)

5.6 Umbau der Bushaltestelle Max-Planck-Gymnasium an der Ardeystraße südlich der Bunsen-Kirchhoff-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05321-16)



5.7 Parksituation an öffentlichen Ladestationen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05974-16)

6. Angelegenheiten der Friedhöfe

6.1 Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05811-16)

6.2 Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05798-16)

6.3 Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05278-16)

6.4 Prioritätenliste Friedhofs-Immobilien
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05496-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05496-16-E1)

6.5 Ehrengräber auf Dortmunder Friedhöfen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05495-16)
- Lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05495-16-E1)

7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

7.1 Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04780-16)

7.2 Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-16)

7.3 Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05560-16)

7.4 Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05243-16)


8. Anfragen

8.1 Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05844-16)

9. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-


Die Sitzung wird von dem Vorsitzenden - Herrn Pisula - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün fristgemäß eingeladen wurde, und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
2. Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Rm Rüther benannt.


zu TOP 1.2
3. Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
4. Feststellung der Tagesordnung


Änderung:

Es liegt folgender Vorschlag zur Tagesordnung als Tischvorlage vor, der im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung gesetzt werden müsste:

„Haus Wenge
Vorschlag zur TO
Fraktion Die Linke & Piraten (DS-Nr.: 06131-16)“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün lehnt die Dringlichkeit mehrheitlich, bei
Gegenstimmen (Fraktion Die Linke & Piraten), ab.

TOP 5.2 „Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der
Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Empfehlung (DS-Nr.: 04939-16) wird nach TOP 3.1 behandelt.


Die Tagesordnung wird, mit den o. a. Änderungen, festgestellt.


zu TOP 1.4
5. Genehmigung der Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 13.09.2016

Die Niederschrift über die 17. Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün am 13.09.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

zu TOP 3.1
6. Stadtumbau "Hörde Zentrum" - hier: Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zum Verkehrsversuch Faßstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05599-16)

Herr Vieten (Firma IGS) stellt das Gutachten in gekürzter Form mittels Powerpoint-Präsentation vor (siehe Anlage).

Herr sB Jütte teilt mit, dass seine Fraktion dieser Vorlage so nicht zustimmen werde, denn man habe Bedenken, dass durch die Verengung der Straße, die Verkehrssicherheit für die Radfahrer nicht mehr gegeben sei. Man sei eher dafür die Straße zu verbreitern und zweispurig zu bauen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion FDP/BL), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ergebnisse der gutachterlichen Begleitung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse in einer Einwohnerversammlung in Hörde präsentiert werden. Darüber hinaus beschließt der Rat, dass die derzeitige Verkehrssituation bis zum endgültigen Umbau der Faßstraße beibehalten wird.


zu TOP 3.2
7. Jahresbericht 2015 zum Wirkungsorientierten Haushalt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05207-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Jahresbericht 2015 zur Kenntnis.









zu TOP 3.3
8. Qualitäts- und Gestaltungsoffensive Spielplätze
9. hier: Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02895-15)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den nachfolgenden Beschluss zur Kenntnis:

Beschluss

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt im Grundsatz die Überprüfung der bestehenden Bolzplatzanlagen an und auf öffentlichen Spielplätzen. Die Ergebnisse dieser Bestandsüberprüfung werden den Gremien mit einem Beschlussvorschlag für ein Sanierungs- und Nutzungskonzept zum 3.Quartal 2017 vorgestellt.


zu TOP 3.4
10. Überschwemmungen und Baumfällungen im Hoeschpark
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 05524-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Die Linke & Piraten, DS-Nr.: 05524-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05524-16-E2):

„Nachfolgend die Stellungnahme der Verwaltung zu der Anfrage der Fraktion
DIE LINKE & PIRATEN vom 13.09.16:
Zu 1.: Verteilt über den Bereich werden einige Pumpensümpfe angelegt und von dort aus
muss das Wasser über Druckleitungen zu der nächsten Kanalisation geführt werden. Diese
Rohrleitungen werden in der Wegefläche verlegt.
Zu 2.: Es ist keine andere Nutzung für diesen Bereich vorgesehen.
Zu 3.: Die Kosten der Fällungen wurden mit dem Wert der gefällten Bäume verrechnet, um
die Kosten der Fällarbeiten möglichst gering zu halten. Eine Wiederaufforstung ist derzeit
nicht geplant.
Zu 4.: Der Teich bleibt in seiner bisherigen Form erhalten.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.5
11. Denkmalschutz in Dortmund am Beispiel der Remise Haus Rodenberg
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05494-16)


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05494-16-E1, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05494-16-E2):

„Zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
Das denkmalgeschützte Gebäudeensemble besteht aus einem ehemaligen Stallgebäude und
einem Wirtschaftsgebäude. Für das Stallgebäude in Bruchsteinausführung, Rodenbergstraße
52, wurde aus baurechtlicher Sicht im August 2016 die mängelfreie Fertigstellung für einen
Gastronomiebetrieb attestiert.
Für das Wirtschaftsgebäude als Holz-Fachwerkkonstruktion, Rodenbergstraße 50, liegt beim
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt kein Bauantrag vor. Nach Mitteilung der Investorin
werden keine Bauarbeiten an dem Fachwerkbau durchgeführt. Vereinzelt werden
Baumaterialien zwischengelagert. Dies kann im Rahmen des Außendienstes der Bauaufsicht
und der Abteilung für Denkmalschutz bestätigt werden.
Seitens der Investorin wird ein baldiger Beginn der Sanierungsarbeiten angestrebt. Hierzu
sollen in den nächsten Wochen Ideenskizzen seitens des Architekten bei der Denkmalbehörde
vorgelegt werden, um das aktualisierte Grobkonzept zu besprechen, wie auch das weitere
Vorgehen zum denkmalgerechten Umgang. Geplant ist dann, dass nach vorliegender
denkmalrechtlicher und baurechtlicher Genehmigung in einer Bauzeit von max. einem Jahr
der Fachwerkbau mit einer neuen Nutzung fertig gestellt ist.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 3.6
12. Stadtfest "DORTBUNT! Eine Stadt. Viele Gesichter"
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Alternative für Deutschland)
(Drucksache Nr.: 05526-16-E1)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion AfD, DS-Nr.: 05526-16, lag bereits zur Sitzung am 13.09.2016 vor)

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05524-16-E2):

„Die Fragen der AfD-Fraktion vom 02.09.16 zur Sitzung am 13.09.16 beantworte ich wie folgt:
Das erste Stadtfest DORTBUNT! ist in der Öffentlichkeit auf sehr positive Resonanz gestoßen.
Vermutlich rührt daher auch das wohlwollende Interesse der AfD. Das Format wird absehbar
ein fester Bestandteil des jährlichen Dortmunder Veranstaltungsprogrammes werden.
Die Veranstalterrolle beim Stadtfest DORTBUNT! wurde von der Dortmund-Agentur (FB3)
wahrgenommen. Für die Vorbereitung, Durchführung und Begleitung der Veranstaltung wurden
im FB3 insgesamt ca. 1.300 Stunden aufgewandt. Der Kostenverrechnungssatz für Leistungen
der Dortmund-Agentur beläuft sich auf 72,- Euro pro Mitarbeiterstunde.
Hauptverantwortlich war das fünfköpfige Team des Event-Management (FB3/2), für das
DORTBUNT! Bestandteil seiner Jahresplanung 2016 war. Angefallene Überstunden werden -
wie bei anderen Veranstaltungen auch - durch Freizeit in Zeiträumen mit geringerer Beanspruchung
ausgeglichen. Verzögerungen bei der Durchführung anderer Veranstaltungen sind
nicht eingetreten.
Zentrale Dienstleistungen zur Durchführung der Veranstaltung wurden von der Dortmund-
Agentur extern vergeben. Weitere Fachbereiche der Verwaltung waren an der Abstimmung
im Vorfeld und an der Gestaltung und Durchführung eigener Angebote am Veranstaltungswochenende
beteiligt, ebenso wie über 100 Partner aus der Stadtgesellschaft, die in eigener
Verantwortung das Programm gestaltet haben. Zahlen zum dezentralen Aufwand der Partner
der Veranstaltung liegen der Dortmund-Agentur nicht vor.
Die von der Dortmund-Agentur entrichteten Sachkosten der Veranstalterin belaufen sich auf
ca. 130.000,- Euro und sind vollständig durch eingegangene Spenden gedeckt.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.







4. Angelegenheiten der Städtischen Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
13. Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen - 6. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03744-16)

Herr Rm Dudde beantragt die Vorlage zu vertagen, da seine Fraktion zunächst die Haltung der Bezirksvertretungen abwarten wolle. Für den Fall, dass der Ausschuss dieser Bitte nicht anschließen werde, kündigt er an, dass sich seine Fraktion zur Vorlage enthalten werde.

Nachdem Herr Rm Mader und Herr Rm Berndsen verdeutlicht haben, dass ihre jeweilige Fraktion bereits heute beschlussfähig sei, wird wie folgt abgestimmt:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den sechsten Sachstandsbericht (Betrachtungsstichtag: 31.08.2016) über die Umsetzung von Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen zur Kenntnis (Anlage 1).
2. nimmt die in der Anlage 1 gekennzeichneten neuen Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. insgesamt 3.332.580 € sowie die Aufstockung bestehender Instandhaltungsrückstellungen i. H. v. 357.497,75 € zur Kenntnis.
3. beschließt die Umsetzung der in der Anlage 2 dargestellten Maßnahmen im Finanzplanungszeitraum 2015-2020 und nimmt zugleich den vorzeitigen Maßnahmenbeginn der bereits in Ausführung befindlichen Instandhaltungsmaßnahmen zur Kenntnis.
4. nimmt für die Umsetzung der Maßnahmen aus den Instandhaltungsrückstellungen die Abweichung von der Geschäftsanweisung zur Ablauforganisation bei Hochbaumaßnahmen zur Kenntnis.


zu TOP 4.2
14. Lärm in Kindertagesstätten und Schulen
Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05964-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05964-16):

„Bundesweit beeinträchtigen Lärm und „schlechte Raumakustik“ in Kitas den Lernerfolg und eine durchgängige Sprachbildung der Kinder. Bei einer Vielzahl von Messungen kann man feststellen, dass häufig die gesetzlichen Mindestanforderungen an Raumakustik nicht erfüllt werden. Es entstehen somit potenziell Gesundheitsschäden bei Erzieherinnen und Erziehern und diese führen zu höheren Krankheitsständen im Vergleich zu anderen Berufsgruppen in Deutschland.

In diesem Zusammenhang bittet die CDU-Fraktion die Verwaltung um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie lautet die generelle Einschätzung der Stadt Dortmund zum Thema Lärm und schlechte Raumakustik in Kitas und Schulen?


2. Werden an Investoren für Kitas konkrete Anforderungen bezüglich der Gebäude-Akustik gestellt und wird deren Einhaltung überprüft?


3. Werden von der Stadt Dortmund entsprechende Messungen in Kitas durchgeführt oder Gutachter beauftragt? Wenn ja, in welchem Umfang und mit welchen Ergebnissen?


4. Sind die betroffenen Mitarbeiter und andere Beteiligte über den neuesten Stand der DIN-Norm und weiterer gesetzlichen Vorschriften unterrichtet?

5. Könnten entsprechende Seminare für Mitarbeiter zur Verbesserung der IST-Situation

i. ein Weg zum besseren „Hörverstehen“ und Lernen sein?
ii. zur Gesundheit der Beteiligten im Sinne der von der Stadt Dortmund herausgebrachten Broschüre „Orientierungsrahmen für durchgängige Sprachbildung“ beitragen?“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.

Herr Rm Berndsen bittet darum, die gesamte Angelegenheit dem Schulausschuss sowie dem Betriebsausschuss FABIDO zur Kenntnisnahme vorzulegen.




5. Angelegenheiten des Tiefbauamtes

zu TOP 5.1
15. Eisenbahnüberführung Hagener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05299-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beauftragt die Verwaltung, gegenüber der DB-AG ein Verlangen auszusprechen, bei der Erneuerung der Eisenbahnüberführung an der Hagener Straße eine Durchfahrtshöhe von 4,50 m und eine lichte Weite von 15,20 m vorzusehen. Durch diese Forderung entstehen beidseitig inhaltliche und finanzielle Verpflichtungen.


zu TOP 5.2
16. Rhein-Ruhr-Express (RRX), infrastrukturelle Auswirkungen bezüglich der Eisenbahnüberführungen in den Dortmunder Innenstadtbezirken
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04939-16)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

„Herr Krieg (Tiefbauamt) gibt den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord noch
Sachinformationen zur Vorlage.
Herr Urbanek sieht den Vorschlag zum Vorbehalt, die Burgtorbrücke zu verbessern, aus
finanziellen Gründen für unrealistisch, da im konsumtiven Ansatz keine Mittel zur Verfügung
stehen werden.

Beschluss:
Den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten die Anpassung der lichten Höhe einer Brücke
für den Busverkehr (Bushöhe) wird bei 3 Ja-Stimmen (Fraktion Die Linke & Piraten) und 14
Gegenstimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Frau
Lohmann – parteilos, Herrn Urbanek – AfD und Herrn Borchardt – Die Rechte) mehrheitlich
abgelehnt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt, nach kontroverser Diskussion, dem Rat
der Stadt mehrheitlich bei 1 Gegenstimme (Herr Urbanek – AfD) unter dem folgenden
Vorbehalt wie folgt zu beschließen:

Vorbehalt:
Die Stadt Dortmund wird gebeten,
- bei den weiteren Planungen der Brückenbauwerke darauf zu achten,
- dass unter den Brücken eine ausreichende Breite für Fußgänger- und
Radwegestreifen auf beiden Seiten der Straße bestehen bleibt bzw. realisiert
wird.
- dass die Gelegenheit genutzt wird, die seit vielen Jahren beklagte Situation
des Übergangs von der Nordstadt zur City an der Burgtorbrücke zu
verbessern.
- dass die entsprechenden Haushaltsmittel eingeplant werden.
- wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen
auszusprechen.

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der
Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis
und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.

Darüber hinaus zieht die Fraktion Die Linke & Piraten ihre nachfolgende Anfrage zurück:
Auf S. 3 Punkt 2 heißt es zur Eisenbahnüberführung Münsterstraße/Burgtor:

„Die Stadt Dortmund hat hier kein eigenes Verlangen hinsichtlich der Änderung der
Weite/Höhe ausgesprochen, d.h. das vorhandene Bauwerk wird nicht verändert. – Neben
dem vorhandenen Bauwerk wird auf der nördlichen Seite ein zusätzliches Brückenbauwerk
mit einer lichten Höhe von mindestens 4,50 und lichten Weite von 26.10m errichtet“.
1. Wie hoch ist die genaue lichte Höhe der Eisenbahnüberführung
Münsterstraße/Burgtor zum gegenwärtigen Zeitpunkt?
2. Unter https://www.google.com/maps/d/viewer?mid=1xZw-pWzIQ3ZLvZDxTzUBvr5xXk&
amp;hl=deIst ist die besagte EÜ mit einer lichten Höhe von
weniger als 4m aufgeführt. Warum eine unterschiedliche lichte Höhe der beiden
unmittelbar benachbarten Brücken, da ja nur Fahrzeuge passieren können, für die die
lichte Höhe des niedrigeren Bauwerkes ausreichend ist?
3. Gegenwärtig können in Ermangelung einer ausreichenden lichten Höhe Busse die
EÜ Münsterstraße/Burgtor nicht passieren. Insbesondere der vom ZOB ausgehende
Fernbusverkehr wird damit schwerpunktmäßig über Steinstraße/Bornstraße,
Leopoldstraße, Grüne Straße/Schützenstraße abgewickelt. Ein Auffahren auf den
Wall ist wegen der Unpassierbarkeit der EÜ Münsterstraße/Burgtor nicht möglich.
Wird die lichte Höhe der EÜ Münsterstraße/Burgtor wie jetzt belassen, bestehen
keine Möglichkeiten einer veränderten Verkehrsführung für Busse mehr. Der vom
ZOB abfließende Verkehr wir daher hauptsächlich die Innenstadt Nord und damit in
hohem Maße Wohngebiete passieren. Eine teilweise Abwicklung des Verkehrs nach
Süden hin und eine Entlastung der Nordstadt wären verhindert. – Diese Bedingungen
wären auch nach einer Verlegung des ZOB gegeben. Ist der Verwaltung diese
Problematik bewusst?
4. Welche Kosten würden auf die Stadt Dortmund zukommen, wenn sie abweichend
von den aktuellen Bekundungen für die Eisenbahnüberführung
Münsterstraße/Burgtor ein Verlangen nach einer Änderung der lichten Höhe äußern
würde?
5. Wie stellt sich die entsprechende Kostenrechnung für die Brücke an der Borsigstraße
dar, bei der man durch Vergrößerung der lichten Weite die derzeitige untragbare
Situation für Fußgänger und Radfahrer abstellen könnte?“


Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion die Linke & Piraten, DS-Nr.: 04939-16-E4):

„In diesem Zusammenhang soll auch eine Baumaßnahme an der Eisenbahnunterführung Borsigstraße durchgeführt werden. Wir bitten die Verwaltung um eine Stellungnahme zur derzeitigen Situation bzgl. der Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer an dieser Stelle. Die derzeitige unbefriedigende Situation ist auf den anliegenden Fotos gut zu erkennen.“


ABVG 25.10.2016:

Herr Rm Gebel erläutert zunächst den Antrag seiner Fraktion.

Bezugnehmend auf den vorliegenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten, möchte Herr Rm Mader wissen, in welcher Höhe sich die Kosten für die dort angesprochene Baumaßnahme belaufen würden. Außerdem bittet er auch um Darlegung der Höhe der Kosten für die in der Vorlage erwähnte Eisenbahnunterführung Münsterstraße/Burgtor.

Herr Rm Urbanek teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Des Weiteren teilt er mit, dass seine Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nicht zugestimmt habe, da seine Fraktion die dort gestellten Forderung, ein eigenes „Verlangen“ auszusprechen, finanziell für unrealistisch gehalten hatte.

Herr Rm Logermann erbittet ebenfalls Auskunft über die Höhe der zu erwartenden Kosten bzgl. des vorliegenden Antrages der Fraktion Die Linken & Piraten.

Frau Uehlendahl erläutert, dass es im Regelfall so sei, dass die DB einen Brückenerneuerungsbau auch bezahle, wenn es sich um eine Brücke aus dem Bestand de DB handele und keine Veränderungen in der Höhe und in der Weite vorgenommen werden müssten. Sollte die Stadt den Wunsch haben, dass die lichte Weite breiter oder die lichte Höhe höher werden solle, so müsse sie hierfür ein sogenanntes „Verlangen“ aussprechen. Sollte die Stadt dies veranlassen, so sei dies ein „einseitiges Verlangen“ und die Stadt habe somit die gesamten Kosten zu tragen. Hierbei würden lediglich die Unterhaltskosten gegengerechnet, die die DB durch das ein neues Bauwerk weniger zu tragen habe.
Für den Fall, dass sowohl die DB als auch die Stadt ein „Verlangen“ aussprechen sollten (z. B. wenn die DB die Statik an der Brücke ändern und die Stadt wünsche, dass die Brücker breiter und höher werden soll) handele es sich um zweierlei „Verlangen“, wodurch die Kosten entsprechend geteilt würden.
Zum Burgtor teilt sie mit, dass an das vorhandene Bogenbrückenbauwerk eine Brücke angesetzt werden soll, das heißt, dass nördlich eine Kastenbrücke dahinter gesetzt werde. Diese Brücke habe natürlich die erforderliche Durchfahrtshöhe. Allerdings würde vorne das Bogenbrückenbauwerk stehen bleiben, was in der Mitte auch eine entsprechend Höhe habe, so dass die Reisebusse durchfahren könnten. Da aber in den Randbereichen, eben durch diesen Bogen, diese Höhe nicht mehr gegeben sei, müsse die Brücke entsprechend runterbeschildert werden, um zu verhindern, dass die Busse dort im rechten Bereich unter der Brücke hängen bleiben.
Würde die Stadt genau für diese Brücke ein „Verlangen“ aussprechen, dann müsste die Bogenbrücke auf ein einseitiges „Verlangen“ der Stadt hin erneuert werden. Die Kosten für ein solches Vorhaben beliefen sich im Regelfall auf einen zweistelligen Millionenbeitrag. Im Fall einer solchen Brückenerneuerung könnten nämlich die derzeit dort bestehenden Gleisabstände nach heutigem Regelwerk so nicht mehr gebaut werden, wodurch der für die DB bestehender Bestandschutz für die Gleisanlage wegfallen würde und die Gleise zukünftig die aktuell normierten Abstände aufzuweisen hätten. Damit kämen auf die Stadt Dortmund nicht nur die Kosten für den Brückenbau zu, sondern sie hätte außerdem 100 Prozent der Kosten für die entsprechende Gleisverschwenkung sowie für neue Oberleitungen zu tragen.

Bezugnehmend auf die Ausführungen von Frau Uehlendahl, teilt Herr Rm Gebel mit, dass der den Antrag seiner Fraktion zurückzieht.

Herr Rm Berndsen erhebt für seine Fraktion die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord, mit Ausnahme des Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“, zum Antrag.

Somit erfolgt die heutige Abstimmung wie folgt getrennt:

1.Zur Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt Nord:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün folgt dieser Empfehlung mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion AfD), mit Ausnahme des hierin enthaltenen Punktes: „Die Stadt Dortmund wird gebeten, wenn erforderlich, abweichend von der Vorlage, ein eigenes Verlangen auszusprechen“.

2. Zur Vorlage:

In der somit veränderten Form empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Planungsabsichten der DB Netz AG bezüglich der Eisenbahnüberführungen im Zuge des Ausbaus des Rhein-Ruhr-Expresses zur Kenntnis und stimmt zu, die weiteren Planungen auf dieser Basis zu konkretisieren.


zu TOP 5.3
17. Anbindung des geplanten Betriebshof des Tiefbauamtes und des Eigenbetriebs Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG am Sunderweg an das Straßennetz
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05222-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften einstimmig, bei Stimmenthaltung (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt den Bau einer neuen und den Ausbau einer vorhandenen Zufahrt in der Straße Sunderweg. Des Weiteren beschließt er die für diese Zwecke erforderliche bauliche Anpassung der Straße Sunderweg. Die Umbauten dienen zur Anbindung des geplanten neuen Betriebshofs für das Tiefbauamt und den Eigenbetrieb Stadtentwässerung auf dem Gelände der EDG. Die Investition hat ein Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 350.000,00 Euro.

Gleichzeitig wird die Verwaltung ermächtigt, eine entsprechende Vereinbarung mit der EDG über die Herstellung der Anbindung des Betriebshofes abzuschließen, da die Durchführung des Vorhabens durch die Entsorgung Dortmund GmbH (EDG) vorgesehen ist.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66N01202014595 – Sunderweg, Anbindung Betriebshof – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2017 300.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018 50.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Jahr 2019, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 15.108,33 Euro.
zu TOP 5.4
18. Erneuerung der Lichtsignalanlage 0050 Rheinische Straße/Unionstraße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05360-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, die Erneuerung der Lichtsignalanlage 0050 Rheinische Straße/Unionstraße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 97.000,00 Euro durchzuführen.

Die Finanzierung der LSA 0050 erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66_01202010003 - Ausbau von Verkehrssteuerungsanlagen - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017 97.000,00 Euro

Die Investition in die neue Lichtsignalanlage bedingt ab dem ersten vollen Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2018, einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 5.992,67 Euro.


zu TOP 5.5
19. Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach -Beschlusserhöhung-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05530-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt, das für die Querungshilfe Flughafenstraße Höhe Wanderweg Dahlwiesenbach im Baubeschluss mit der DS-Nr. 00553-15 am 09.06.2015 beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 16.000,00 Euro um 9.000,00 Euro auf 25.000,00 Euro zu erhöhen.

Die Finanzierung der Umgestaltung erfolgt aus dem Budget des FB 66/PB 012 aus der Investitionsfinanzstelle 66S01202014598 – QH Flughafenstraße Höhe Dahlwiesenbach - mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2016: 25.000,00 Euro

Die Investition in die Erschließung in der ersten Ausbaustufe bedingt ab dem vollen ersten Nutzungsjahr, dem Haushaltsjahr 2017 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 800,00 Euro.











zu TOP 5.6
20. Umbau der Bushaltestelle Max-Planck-Gymnasium an der Ardeystraße südlich der Bunsen-Kirchhoff-Straße
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05321-16)

Herr sB Jütte bittet um Mitteilung, ob die dortige Unterführung ggf. geschlossen werden könne, um hierdurch weitere Kosten zu sparen.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung diese Angelegenheit prüfen und zu gegebener Zeit im Ausschuss hierzu berichten werde.


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den Umbau der Bushaltestelle Max-Planck-Gymnasium an der Ardeystraße südlich der Bunsen-Kirchhoff-Straße mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von 150.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des FB 66 aus der Investitionsfinanzstelle 66I01202014607 – Umbau Bushaltestelle Ardeystraße – mit folgender Auszahlung:

Haushaltsjahr 2017: 150.000,00 Euro

Die Investition bedingt ab dem Jahr 2018 einen jährlichen Folgeaufwand in Höhe von 6.800,00 Euro.


zu TOP 5.7
21. Parksituation an öffentlichen Ladestationen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 05974-16)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion FDP/BL, DS-Nr.: 05974-16-E1):

„Durch die Projekte des Lenkungskreises Elektromobilität und eine dichte Ladeinfrastruktur nimmt die Stadt Dortmund eine wichtige Rolle beim Ausbau neuer Mobilitätsformen ein. Nichtsdestotrotz gibt es immer wieder Unklarheiten über zugeparkte Ladestationen durch Pkw mit Verbrennungsmotor. Als Genehmigungsbehörde hat die Stadt die Möglichkeit durch verschiedene Instrumente straßenverkehrsrechtliche Privilegierungen umzusetzen, um den Elektroverkehr zu fördern. Eine mögliche Form der Privilegierung von Elektrofahrzeugen sind Zusatzzeichen auf der Beschilderung bereits bestehender Parkflächen oder auch in Halteverbotszonen. Laut Dortmunder Stadtportal sind derzeit lediglich 14 öffentliche Ladestationen mit einer solchen Beschilderung ausgestattet. Für eine uneingeschränkte Nutzung der Ladestationen erscheint eine vollständige Beschilderung der öffentlichen Ladestationen sinnvoll. Die Fraktion FDP/Bürgerliste bittet die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele öffentliche Ladestationen gibt es aktuell im Dortmunder Stadtgebiet?


2. Wie viele der öffentlichen Ladestationen sind aktuell für die Privilegierung von Elektrofahrzeugen mit einem Zusatzzeichen beschildert?

3. Warum ist ein Teil der öffentlichen Ladestationen nicht beschildert?


4. Inwiefern ist eine Beschilderung sämtlicher öffentlicher Ladestationen vorgesehen?“


Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.


6. Angelegenheiten der Friedhöfe

zu TOP 6.1
22. Gebührensatzung nebst Gebührentarif für die Friedhöfe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05811-16)

Herr Rm Mader deklariert für seine Fraktion weiteren Beratungsbedarf und bittet darum, die Vorlage heute ohne Empfehlung weiterzuleiten.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün leitet die Vorlage ohne Empfehlung weiter.


zu TOP 6.2
23. Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05798-16)

Herr Rm Berndsen bittet die Verwaltung darum, dass diese Satzung auch den Mitgliedern der Bezirksvertretungen zur Verfügung gestellt wird.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den der Vorlage als Anlage 1 beigefügten Entwurf als Satzung für die Friedhöfe der Stadt Dortmund


zu TOP 6.3
24. Friedhöfe Dortmund - 2. Quartalsbericht für das Wirtschaftsjahr 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05278-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 6.4
25. Prioritätenliste Friedhofs-Immobilien
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05496-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05496-16, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2016 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05496-16-E1):

„Zu der Anfrage der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Auf 23 von 32 städtischen Friedhöfen in Dortmund stehen Gebäude.
Die im Jahr 1896 errichtete Trauerhalle auf dem Friedhof Aplerbeck-Mitte ist dabei
das älteste Gebäude. Der Werkplatz für die Ausbildungsabteilung der Gärtner ist das
neueste Gebäude, es wurde in diesem Jahr auf dem Hauptfriedhof fertiggestellt.
Die Gebäude werden durch die Städtische Immobilienwirtschaft betreut.
Die beigefügte Tabelle vermittelt eine Übersicht über alle Immobilien auf den
städtischen Friedhöfen. Beim überwiegenden Teil der Gebäude sind keine größeren
Instandsetzungsarbeiten notwendig. Nur auf dem Hauptfriedhof (Nr. 5), dem
Nordfriedhof (Nr. 15) und dem Friedhof Scharnhorst (Nr. 18) sind größere
Sanierungsarbeiten erforderlich.
Die Darstellung orientiert sich an den in der Anfrage genannten Aspekten.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


zu TOP 6.5
26. Ehrengräber auf Dortmunder Friedhöfen
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05495-16)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur TO mit der Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion, DS-Nr.: 05495-16, lag bereits zur Sitzung am 16.09.2016 vor).

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (DS-Nr.: 05495-16-E1):

„Zu der Anfrage der CDU-Fraktion nehme ich wie folgt Stellung:
Die Pflege von Ehrengräbern orientiert sich an einer 1966 getroffenen Regelung.
Danach erhalten (nur) Ehrenbürger nach ihrem Tod ein Ehrengrab, wenn sie in
Dortmund bestattet werden (die Grabstätten befinden sich sowohl auf städtischen als
auch auf kirchlichen Friedhöfen). Ausnahmsweise kann hiervon abgewichen werden,
wenn die Bestattung außerhalb Dortmund erfolgt.
Die Regelung beinhaltet außerdem, dass es neben den Ehrengräbern weitere
Grabstätten, die wie Ehrengräber behandelt werden, gibt. Hierzu bedarf es einer
Einzelfallentscheidung, diese Grabstätten in gleichem Umfang der Ehrengrabstätten
zu pflegen. Die Entscheidung trifft der Ältestenrat
Die Befassung mit dem Aufgabenbereich einschl. Finanzierung obliegt dem Amt des
Oberbürgermeisters (Fachbereich 1). Die Vergabe der Pflegeaufträge sowie deren
Überwachung erfolgt im Weiteren durch die Friedhöfe Dortmund.
Die beigefügte Tabelle gibt eine Übersicht über die Ehrengräber sowie die Gräber,
die analog Ehrengräbern behandelt werden. Die Darstellung orientiert sich an den in
der Anfrage genannten Aspekten.“


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt Kenntnis.


7. Angelegenheiten der Stadtentwässerung

zu TOP 7.1
27. Abwassergebührensatzung 2017 der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04780-16)

Herr Rm Gebel bittet zukünftig darum, die Kosten in einer kleinen Gegenüberstellung (vorher/nachher) darzustellen.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf der Abwassergebührensat-zung der Stadt Dortmund

zu TOP 7.2
28. Beteiligung der Stadt Dortmund an der Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen' als Element einer nachhaltigen Stadtentwicklung über Integrale Wasserwirtschaft
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05237-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

29. Der Rat der Stadt Dortmund begrüßt die Zukunftsinitiative ,Wasser in der Stadt von morgen‘ und die Zielsetzung einer nachhaltigen Stadtentwicklung über ‚Integrale Wasserwirtschaft‘.

30. Die Verwaltung wird ermächtigt, bei ihrer Aufgabenwahrnehmung das Leitbild und die Ziele einer ‚Integralen Wasserwirtschaft‘ zu verfolgen sowie auch durch eigene Planungs- und Baumaßnahmen in die Umsetzung zu bringen und eine Kooperationsvereinbarung mit der Emschergenossenschaft abzuschließen.

31. Der Rat beauftragt die Verwaltung, ihm jährlich über den Stand der Umsetzung der Zukunftsinitiative zu berichten.




zu TOP 7.3
32. Erschließungsvertrag für die Entwicklung des Zukunftsstandortes PHOENIX See in Dortmund-Hörde und Änderungs-/Ergänzungsvertrag zum Erschließungsvertrag – Erstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen (Teilbereiche A + B)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05560-16)

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion Die Linke & Piraten), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die Rückerstattung der Kosten zum Bau der Entwässerungsanlagen in Höhe von 12.662.081,00 € an den Erschließungsträger DSW21/PHOENIX See Entwicklungs-gesellschaft mbH entsprechend den Beschlüssen vom 25.06.2009 (DS-Nr. 14495-09) und 08.07.2010 (DS-Nr. 01664-10).


zu TOP 7.4
33. Wirtschaftsplan 2017 der Stadtentwässerung Dortmund
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05243-16)

Herr Rm Frebel bittet darum, diese Angelegenheit heute zuständigkeitshalber in die Haushaltsberatungen durchlaufen zu lassen.

Vor dem Hintergrund, dass es sich hierbei um die eindeutige Zuständigkeit des Betriebsausschusses handelt, wird dieser Bitte nicht gefolgt, sondern wie folgt zur Vorlage abgestimmt:


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün fasst einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen), nachfolgenden Beschluss:

Beschluss

1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung bis zu einem Investitionsvolumen von 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2017ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 05244-16).


Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei einer Enthaltung (Fraktion B‘90/Die Grünen) nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat der Stadt

2. beschließt die Investitionsmaßnahmen überbezirklicher Bedeutung mit einer Höhe von über 5.000.000 EUR pro Maßnahme. Die Anhörung der Bezirksvertretungen erfolgt mit der Beschlussvorlage "Kanalbaumaßnahmen 2017ff. der Stadtentwässerung Dortmund" (Drucksache-Nr.: 05244-16). Der Rat der Stadt nimmt die Beschlüsse und Empfehlungen der Bezirksvertretungen zur Kenntnis,

3. beschließt den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2017 und die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2018 bis 2020,

4. legt für 2017 folgende Beträge im Erfolgs- und Vermögensplan fest:

Erfolgsplan
Gesamtbetrag der Erträge 142.755.333,- Euro
Gesamtbetrag der Aufwendungen 128.670.619,- Euro

Vermögensplan
Gesamtbetrag der Mittelherkunft 49.760.619,- Euro
Gesamtbetrag der Mittelverwendung 49.760.619,- Euro

5. setzt den voraussichtlichen Jahresüberschuss des Eigenbetriebs für 2017 auf 14.084.714,- Euro fest,

6. beschließt für 2017 eine Vorabgewinnausschüttung in Höhe von 14.084.714,- Euro an den städtischen Haushalt, von dem im Jahr 2017 dem Eigenbetrieb zu Investitionszwecken 4.843.157,- Euro wieder zugeführt werden,

7. legt den Höchstbetrag der Liquiditätskredite auf 20 Mio. Euro und eine voraussichtliche Aufnahme von Investitionskrediten in Höhe von 13.317.985,- Euro fest,

8. setzt den Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 23.903.990,- Euro fest.




8. Anfragen

zu TOP 8.1
34. Umgestaltung Vogelpothsweg/Emil-Figge-Straße - Kreisverkehre und die Belange von Menschen mit Behinderungen"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05844-16)

Hierzu liegt vor Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (DS-Nr.: 05844-16-E1):

„Auf Einladung des Vorsitzenden des Behindertenpolitischen Netzwerks Herrn Herkelmann trafen sich am 21. Juni 2016 Vertreter/innen des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün und des Tiefbauamtes mit Vertreter/innen des Behindertenpolitischen Netzwerks und Menschen, die von den o.g. Planungen in ihrem Alltag betroffen sind. Dabei geht es dem Behindertenpolitischen Netzwerk nicht um eine grundsätzliche Ablehnung von Kreisverkehren, sondern um die Berücksichtigung behinderter Studierender und Mitarbeiter/innen im Umfeld dieser Kreuzung.

Ziel des Behindertenpolitischen Netzwerks ist es, den Beschluss zur Einrichtung eines Kreisverkehrs an der o.g. Kreuzung im Interesse der Verkehrssicherheit der Fußgänger/innen mit Behinderungen zurückzuholen.
Hier ist u.a. DoBuS, der Bereich "Behinderung und Studium" innerhalb des Zentrums für HochschulBildung an der TU Dortmund angesiedelt. Laut Internetauftritt vom 17.10.2016, 7:56 h ist DoBus „eine zentrale Einrichtung der Technischen Universität Dortmund. DoBuS wird fachlich von der Fakultät Rehabilitationswissenschaften (Frau Prof. Dr. Renate Walthes) begleitet. Ziel von DoBuS ist die Schaffung chancengleicher Studienbedingungen für behinderte und chronisch kranke Studierende. Dabei folgt DoBuS einer eigenen Vorgehensweise, dem "Dortmunder Arbeitsansatz". DoBuS ist eine in der Bundesrepublik Deutschland einmalige Institution und sehr daran interessiert, andere Hochschulen dabei zu beraten und zu unterstützen, ebenfalls den Weg zu einer barrierefreien Hochschule und barrierefreier Didaktik einzuschlagen.“
34.1.1 Viele der Mitarbeiter/innen und Nutzer/innen dieses Angebots gehören zur Gruppe der Menschen mit Behinderungen. „DoBuS arbeitet eng mit der "Interessengemeinschaft behinderter, nichtbehinderter und chronisch kranker Studierender" (IbS), dem "Autonomen Behindertenreferat" (ABeR) der TU Dortmund und der Beauftragten für die Belange behinderter Studierender zusammen.“ U.a. wird ein Arbeitsraum und Hilfsmittel für behinderte Studierende und ein Beratungsdienst behinderter und chronisch kranker Studierender angeboten.
34.1.2 Kreisverkehre sind insbesondere für blinde Fußgänger/innen mit einem erhöhten Unfallrisiko verbunden. Das Verkehrsaufkommen an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße ist in bestimmten Zeitfenstern besonders hoch. In diesen Zeitfenstern zählen auch behinderte Menschen zu den Nutzer/innen. Eine Orientierung nach Gehör ist bei hohem Verkehrsaufkommen mit einem hohen Verunfallungsrisiko verbunden.
34.1.3 Am 21.06.2016 sagten die anwesenden Ausschuss-Vertreter/innen zu, auf Basis des Austauschs mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk die aktuelle Beschlusslage in ihren Fraktionen erneut zu besprechen.
34.1.4 Zum Tagesordnungspunkt stelle ich den folgenden Antrag:
1. Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt die Entscheidung für die Errichtung eines Kreisverkehrs an der Kreuzung Vogelpothsweg / Emil-Figge-Straße (Drucksache-Nr.: 13217-14 einschließlich der Beschlüsse der BV Hombruch und des ABVG) zurück und beauftragt die Verwaltung, die vorhandene Ampelkreuzung zu ertüchtigen.
2. Das vorhandene Kreisverkehr-Konzept soll im Rahmen des Masterplans Mobilität und begleitet vom Beirat Nahmobilität aktualisiert werden, Dabei werden insbesondere die Belange von Menschen mit Behinderungen und Beeinträchtigungen und von lebensälteren Menschen einbezogen.“

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün vertagt die Befassung mit diesen Antrag in seine nächste Sitzung.

9. Informationen der Verwaltung
- nicht besetzt -


Die öffentliche Sitzung endet um 15:14 Uhr.




Rüther Pisula Reinecke
Ratsmitglied Vorsitzender Schriftführerin


(See attached file: zu TOP 3.1.pdf)