Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 12.12.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 8 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Durch einen redaktionellen Fehler wurde in der Niederschrift der 7. Sitzung vom 14.11.00 eine Änderung der Niederschrift der 6. Sitzung vom 19.09.2000 wie folgt abgedruckt:
zu TOP 8a: Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße westliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Richtig muss es jedoch heißen:
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße östliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Der Beirat stimmte der Niederschrift 7. Sitzung unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen zu.

Zu TOP 4: Kompensationsmanagement

Frau Karls erläuterte dem Beirat das Projekt "Kompensationsmanagement" (Hinweis: Die Ausführungen können in den "Dortmunder Beiträgen zur Umweltplanung - Kompensationsmanagement" nachgelesen werden; das Heft kann zum Preis von 25,- DM beim Umweltamt der Stadt Dortmund, Katharinenstr. 12, 44122 Dortmund, bezogen werden), wobei sie auch auf das bereits beim Umweltamt bestehende Ausgleichsflächenkataster einging. Herr Dr. Marks ergänzte, dass das gesamte Kompensationsmanagement 2 Datenbanken und Karten in digitaler Form umfasse:
- Datenbank Bewirtschaftung der A+E-Mittel,
- Datenbank Kompensationsmanagement (Beschreibung der Flächen),
- Karten der A+E-Flächen.
Herr Quittek stellte die Frage nach dem Problemkreis Verfügbarkeit von Grundstücken (Eigentumsverhältnisse).
Herr Büscher bat um die konkrete Benennung von Möglichkeiten, wie die Kompensationsflächen geschützt und unerwünschte Nutzungsänderungen verhindert werden könnten.
Frau Karls wies darauf hin, dass die Stadt sich bemühe, Flächen aufzukaufen, um eine möglichst große Plansicherheit zu erhalten.
Herr Grote verwies jedoch darauf, dass eine absolute Sicherheit nicht zu haben sei. Derzeit könne man von einer Planungssicherheit von ca. 15 Jahren, mit sinkender Tendenz, ausgehen.
Außerdem würden dem Umweltamt häufig Flächen angeboten, die aus ökologischer Sicht bereits sehr hochwertig seien und dementsprechend als Ausgleichsflächen, die ja für eine ökologische Aufwertung vorgesehen seien, nicht in Betracht kämen.
Herr Quittek bat um Darstellung der Konkurrenzsituation zwischen Wirtschaftsförderung, Liegenschafts- und Umweltverwaltung.
Hierzu gab Herr Grote an, dass dieses Problem zweigeteilt zu betrachten sei: Wenn die Stadt selbst ausgleichspflichtig sei, käme es durchaus vor, dass die Liegenschaftsverwaltung versuche, dem Umweltamt sogenannte Randflächen, d. h. Flächen, die aufgrund ihrer ungünstigen Lage nicht zu vermarkten seien, als Ausgleichsflächen anzubieten. Diese Flächen seien jedoch oft wenig geeignet, da sie nicht viel zur angestrebten Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen beitrügen.
Etwas anders stelle sich die Situation dar, wenn Private ausgleichspflichtig seien. Hier sei das Umweltamt auf die Verhandlungstätigkeit des Liegenschaftsamtes angewiesen. Dies sei nicht immer unproblematisch, da das Liegenschaftsamt andere, vorwiegend wirtschaftliche Prioritäten setze.
Herr Büscher bat um Auskunft über Zweckbindungsvermerke für Kompensationsflächen in den diversen Plänen.
Herr Grote gab an, dass sich solche Vermerke in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen wiederfänden.
Herr Quittek fragte, ob geplant sei, Vorrangflächen und –räume im Flächennutzungsplan zu verankern.
Frau Karls gab an, dass dies bereits geschehen sei. Darüber hinaus bemühe sich das Umweltamt jedoch weiterhin, Ausgleichs- und Ersatzflächen in den Flächennutzungsplan einzubringen.
Herr Quittek bat um Auskunft, ob die Ausgleichs- und Ersatzflächen kontrolliert würden und ob den Beiratsmitgliedern diese Daten zur Verfügung gestellt werden könnten.
Frau Karls erläuterte hierzu, dass sich z. Zt. zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Realisierungsphase befänden. Kontrollen seien deshalb noch verfrüht, würden aber zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich durchgeführt.
Herr Grote sagte dem Beirat zu, dass die Daten der Ausgleichs- und Ersatzdatenbank den Mitgliedern des Beirates – soweit möglich – zugänglich gemacht würden.

Im Anschluss hielt Herr Dr. Marks ein Anschlussreferat über das Thema "Landschaftsbewertung". Nach einem historischen Abriss und Überblick über verschiedene Bewertungsmethoden erläuterte er die Bewertung der Landschaft auf der Grundlage der Biotoptypen, wie sie in Dortmund derzeit angewandt wird (vgl. Anlage).
Herr Dr. Gelmroth machte darauf aufmerksam, dass die Berechnungsschemata nur für wirklich vergleichbare Flächen sinnvoll und daher vom Benutzer mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten seien.
Herr Dr. Marks stimmte dem zu. Er verwies jedoch darauf, dass die Bewertung dies weitgehend berücksichtigen würde.
Herr Quittek fragte, inwieweit die Lage der Ausgleichsflächen bei der Berechnung berücksichtigt würde und ob die vorgestellte Berechnungsmethode mit der von Ludwig (Büro Froelich u. Sporbeck) vergleichbar sei.
Herr Dr. Marks gab an, dass der Lagefaktor über Zu- und Abschläge erfasst werde und dass das Verfahren aus der neuesten Literatur entwickelt worden sei. Eine Vergleichbarkeit zum Verfahren Ludwig sei gegeben. Gleichwohl könne ein Bewertungsschema ein Fachgutachten nie gänzlich ersetzen. Die Anwendung derartiger Verfahren sei aber einerseits eine wichtige Arbeitserleichterung im sogenannten Massengeschäft (z. B. im Baugenehmigungsverfahren) und gewährleiste andererseits aufgrund des quantitativen Ansatzes die Vergleichbarkeit. Es müsse aber bewusst sein, dass unabhängig von der angewandten Bewertungsmethode oder Gutachtertechnik ein vollständiger Ausgleich eines Eingriffs meist nicht erreicht werden könne.
Herr Neugebauer bat um Auskunft, ob die Wanderwege bodenlebender Tiere bei diesen Berechnungen berücksichtigt würden.
Herr Dr. Marks gab an, dass dies einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsstudie vorbehalten bleiben müsse. Eine Berücksichtigung im Rahmen eines Kurzbewertungsverfahren sei nicht praktikabel.
Herr Kaleck bat darum, zukünftig in den Bewertungsverfahren die aus den Niederlanden stammenden Idee der "Grünen Brücken” (= Landschaftsbrücken) zu prüfen, um die Zerschneidungseffekte von Straßen und Wegen zu minimieren.
Hierzu erläuterte Herr Dr. Marks, dass es unabhängig von der Ermittlung des Kompensationsbedarfs immer vorrangig um eine Minderung des Eingriffs vor Ort gehen müsse, wie es zum Beispiel durch grüne Brücken und Amphibientunneln mit angeschlossenem Leitsystem geschehen könne.

Zu TOP 5: Beantwortung verschiedener Beiratsanfragen

Zu der von Herrn Kaleck geforderten Nachbesserung der Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche GVZ Feineisenstraße sagte Herr Dr. Marks, dass hierzu die Firma Thyssen-Krupp angeschrieben worden sei.

Zum Thema Brutmöglichkeit für Wanderfalken auf dem Gasometer Phoenix West gab Herr Dr. Marks an, dass kurzfristig ein Termin zur Installation einer Brutmöglichkeit mit der Fa. Thyssen Krupp vereinbart werden soll.

Zu TOP 6: Regenrückhaltebecken Hülsenbach
hier: Befreiung vom Veränderungsverbot gemäß § 42 e LG

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat das Projekt und die Gründe für die beabsichtigte Befreiung. Aus verschiedenen Varianten habe sich die vorgestellte nicht nur als preisgünstigste sondern auch als landschaftsverträglichste erwiesen.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Ansicht, dass hier ein erheblicher Eingriff sowohl in ökologischer als auch landschaftsästhetischer Sicht vorläge. Er betrachte das Vorhaben daher sehr skeptisch.
Herr Quittek äußerte, dass das durchgeführte Verfahren rechtlich nicht haltbar sei. Seines Erachtens hätte hier ein Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz und nicht nach § 58 Landeswassergesetz durchgeführt werden müssen. Auch sei die fehlende Beteiligung der Naturschutzverbände rechtswidrig. Darüber hinaus läge ein Verstoß gegen die "blaue Richtlinie", die eine Abriegelung von Fließgewässern (= Hauptschluss) untersage, vor.
Herr Gährken verwies auf die enorme Dimension des Vorhabens. Mit dem talsperrenartigen Charakter zerstöre es die vorhandenen wertvollen Strukturen nahezu vollständig.
Er regte daher an, dass Vorhaben in einem Gesamtzusammenhang mit Schondelle und Olpkebachtal zu sehen und zu bewerten. Nach seiner Ansicht fänden sich dort schonendere Alternativen zum geplanten Vorhaben.
Herr Zühlke bat um Auskunft, ob durch den Damm ein temporäres oder ständiges Gewässer entstünde.
Herr Dr. Marks führte aus, dass der Hülsenwaldbach normalerweise trocken sei, bei Starkregen aber große Wassermengen abführen würde, wobei es dann zu den im Gutachten geschilderten nachteiligen Auswirkungen kommen würde (Erosionsschäden, Überlastung des Olpkebachs, Überschwemmung der angrenzenden Wohnbebauung). Er sehe den Eingriff als akzeptabel und ausgleichbar an. Ein Anlegen des Beckens im Nebenschluss würde im übrigen wegen der erforderlichen umfänglichen Erdbewegungen zu einem wesentlich größeren Eingriff führen.
Herr Quittek unterstrich die Aussage von Herrn Gährken. Der zu errichtende Damm habe, im Gegensatz zu flacheren Gebieten, aufgrund der Struktur des Siepens enorme Ausmaße. So sei mit einer Höhe von 5-6 Metern zu rechnen.
Herr Neugebauer fühlte sich nicht ausreichend unterrichtet und bat daher um ein genauere Vorstellung des Projektes durch das Tiefbauamt in der Januar-Sitzung. Er zweifele jedoch bereits jetzt an der Notwendigkeit eines derart massiven Eingriffs. Der Inhalt des vorgestellten Gutachtens sei in dieser Hinsicht mehr als fragwürdig.
Auch Herr Dr. Gelmroth plädierte für eine Betrachtung des Projektes im Gesamtzusammenhang und bat um eine Vertagung der Entscheidung.
Herr Bernatzki regte an, einen Ortstermin Beirat – Tiefbauamt vorzunehmen und dann in der Januar-Sitzung über den Vorgang zu entscheiden.
Herr Dr. Marks lehnte diesen Vorschlag ab. Der Beirat sei von Herrn Quittek und Herrn Gährken anhand von Unterlagen über die Gegebenheiten unterrichtet worden und hätten sich vor Ort ein Bild machen können. Ein Bedarf für eine erneute Ortsbesichtigung sei für ihn nicht erkennbar.
Herr Quittek bat darum, dem Beirat zukünftig bei solchen Befreiungsvorhaben zumindest Kurzfassungen des betreffenden Sachverhaltes zur Verfügung zu stellen, um Informationsdefizite zu vermeiden.
Herr Dr. Marks sagte dies prinzipiell zu, machte es jedoch vom Umfang der Unterlagen abhängig.
Dem Beirat sollen über das Projekt Hülsenbach bis zur nächsten Sitzung Unterlagen zur Verfügung gestellt werden; außerdem wird zur nächsten Sitzung ein Vertreter des Tiefbauamtes eingeladen.
Herr Quittek bat die Beiratsmitglieder, sich die Örtlichkeiten in eigener Regie anzusehen.
Der Beschluss wurde auf die Januar-Sitzung vertagt.

Zu TOP 7: Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Kaleck dankte dem Umweltamt für die Entkrautungs- und Entbuschungsmaßnahmen im Steinbruch Schüren. Er wies jedoch darauf hin, dass sich am Teich Rohrkolben angesiedelt habe. Dies stelle eine große Gefahr für den Bestand des Teiches dar. Er bat daher um umgehende Gegenmaßnahmen.
Herr Quittek verwies auf die für den 21.02.01 geplante Sitzung des Beirates. Hier soll als Schwerpunktthema die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplanes behandelt werden Dazu wolle er Vertreter der Höheren Landschaftsbehörde, der LÖBF und des Planungsamtes einladen.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.



gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

Niederschrift über die 8. öffentliche Sitzung


des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde
vom 12.12.2000, Beginn 15.00 Uhr,
Rathaus, Friedensplatz, Saal Hanse

Anwesende: siehe beigefügte Anwesenheitsliste

Zu TOP 1: Feststellung der Beschlussfähigkeit

Herr Quittek stellte die Beschlussfähigkeit fest. Bei der Beiratssitzung waren 8 von 12 stimmberechtigten Mitgliedern anwesend.

Zu TOP 2: Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW

Herr Quittek wies auf das Mitwirkungsverbot gem. § 31 GO NW hin.

Zu TOP 3: Abstimmung von Niederschriften

Durch einen redaktionellen Fehler wurde in der Niederschrift der 7. Sitzung vom 14.11.00 eine Änderung der Niederschrift der 6. Sitzung vom 19.09.2000 wie folgt abgedruckt:
zu TOP 8a: Maßnahmen im Umfeld der Aplerbecker Waldstraße
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße westliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Richtig muss es jedoch heißen:
Herr Neugebauer forderte, dass die Aplerbecker Waldstraße östliche Trasse des angedachten Reitweges werden soll.
Der Beirat stimmte der Niederschrift 7. Sitzung unter Berücksichtigung der vorstehenden Änderungen zu.

Zu TOP 4: Kompensationsmanagement

Frau Karls erläuterte dem Beirat das Projekt "Kompensationsmanagement" (Hinweis: Die Ausführungen können in den "Dortmunder Beiträgen zur Umweltplanung - Kompensationsmanagement" nachgelesen werden; das Heft kann zum Preis von 25,- DM beim Umweltamt der Stadt Dortmund, Katharinenstr. 12, 44122 Dortmund, bezogen werden), wobei sie auch auf das bereits beim Umweltamt bestehende Ausgleichsflächenkataster einging. Herr Dr. Marks ergänzte, dass das gesamte Kompensationsmanagement 2 Datenbanken und Karten in digitaler Form umfasse:
- Datenbank Bewirtschaftung der A+E-Mittel,
- Datenbank Kompensationsmanagement (Beschreibung der Flächen),
- Karten der A+E-Flächen.
Herr Quittek stellte die Frage nach dem Problemkreis Verfügbarkeit von Grundstücken (Eigentumsverhältnisse).
Herr Büscher bat um die konkrete Benennung von Möglichkeiten, wie die Kompensationsflächen geschützt und unerwünschte Nutzungsänderungen verhindert werden könnten.
Frau Karls wies darauf hin, dass die Stadt sich bemühe, Flächen aufzukaufen, um eine möglichst große Plansicherheit zu erhalten.
Herr Grote verwies jedoch darauf, dass eine absolute Sicherheit nicht zu haben sei. Derzeit könne man von einer Planungssicherheit von ca. 15 Jahren, mit sinkender Tendenz, ausgehen.
Außerdem würden dem Umweltamt häufig Flächen angeboten, die aus ökologischer Sicht bereits sehr hochwertig seien und dementsprechend als Ausgleichsflächen, die ja für eine ökologische Aufwertung vorgesehen seien, nicht in Betracht kämen.
Herr Quittek bat um Darstellung der Konkurrenzsituation zwischen Wirtschaftsförderung, Liegenschafts- und Umweltverwaltung.
Hierzu gab Herr Grote an, dass dieses Problem zweigeteilt zu betrachten sei: Wenn die Stadt selbst ausgleichspflichtig sei, käme es durchaus vor, dass die Liegenschaftsverwaltung versuche, dem Umweltamt sogenannte Randflächen, d. h. Flächen, die aufgrund ihrer ungünstigen Lage nicht zu vermarkten seien, als Ausgleichsflächen anzubieten. Diese Flächen seien jedoch oft wenig geeignet, da sie nicht viel zur angestrebten Vernetzung ökologisch wertvoller Flächen beitrügen.
Etwas anders stelle sich die Situation dar, wenn Private ausgleichspflichtig seien. Hier sei das Umweltamt auf die Verhandlungstätigkeit des Liegenschaftsamtes angewiesen. Dies sei nicht immer unproblematisch, da das Liegenschaftsamt andere, vorwiegend wirtschaftliche Prioritäten setze.
Herr Büscher bat um Auskunft über Zweckbindungsvermerke für Kompensationsflächen in den diversen Plänen.
Herr Grote gab an, dass sich solche Vermerke in Bebauungsplänen und städtebaulichen Verträgen wiederfänden.
Herr Quittek fragte, ob geplant sei, Vorrangflächen und –räume im Flächennutzungsplan zu verankern.
Frau Karls gab an, dass dies bereits geschehen sei. Darüber hinaus bemühe sich das Umweltamt jedoch weiterhin, Ausgleichs- und Ersatzflächen in den Flächennutzungsplan einzubringen.
Herr Quittek bat um Auskunft, ob die Ausgleichs- und Ersatzflächen kontrolliert würden und ob den Beiratsmitgliedern diese Daten zur Verfügung gestellt werden könnten.
Frau Karls erläuterte hierzu, dass sich z. Zt. zahlreiche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen in der Realisierungsphase befänden. Kontrollen seien deshalb noch verfrüht, würden aber zu einem späteren Zeitpunkt selbstverständlich durchgeführt.
Herr Grote sagte dem Beirat zu, dass die Daten der Ausgleichs- und Ersatzdatenbank den Mitgliedern des Beirates – soweit möglich – zugänglich gemacht würden.

Im Anschluss hielt Herr Dr. Marks ein Anschlussreferat über das Thema "Landschaftsbewertung". Nach einem historischen Abriss und Überblick über verschiedene Bewertungsmethoden erläuterte er die Bewertung der Landschaft auf der Grundlage der Biotoptypen, wie sie in Dortmund derzeit angewandt wird (vgl. Anlage).
Herr Dr. Gelmroth machte darauf aufmerksam, dass die Berechnungsschemata nur für wirklich vergleichbare Flächen sinnvoll und daher vom Benutzer mit einer gewissen Vorsicht zu betrachten seien.
Herr Dr. Marks stimmte dem zu. Er verwies jedoch darauf, dass die Bewertung dies weitgehend berücksichtigen würde.
Herr Quittek fragte, inwieweit die Lage der Ausgleichsflächen bei der Berechnung berücksichtigt würde und ob die vorgestellte Berechnungsmethode mit der von Ludwig (Büro Froelich u. Sporbeck) vergleichbar sei.
Herr Dr. Marks gab an, dass der Lagefaktor über Zu- und Abschläge erfasst werde und dass das Verfahren aus der neuesten Literatur entwickelt worden sei. Eine Vergleichbarkeit zum Verfahren Ludwig sei gegeben. Gleichwohl könne ein Bewertungsschema ein Fachgutachten nie gänzlich ersetzen. Die Anwendung derartiger Verfahren sei aber einerseits eine wichtige Arbeitserleichterung im sogenannten Massengeschäft (z. B. im Baugenehmigungsverfahren) und gewährleiste andererseits aufgrund des quantitativen Ansatzes die Vergleichbarkeit. Es müsse aber bewusst sein, dass unabhängig von der angewandten Bewertungsmethode oder Gutachtertechnik ein vollständiger Ausgleich eines Eingriffs meist nicht erreicht werden könne.
Herr Neugebauer bat um Auskunft, ob die Wanderwege bodenlebender Tiere bei diesen Berechnungen berücksichtigt würden.
Herr Dr. Marks gab an, dass dies einer ausführlichen Umweltverträglichkeitsstudie vorbehalten bleiben müsse. Eine Berücksichtigung im Rahmen eines Kurzbewertungsverfahren sei nicht praktikabel.
Herr Kaleck bat darum, zukünftig in den Bewertungsverfahren die aus den Niederlanden stammenden Idee der "Grünen Brücken” (= Landschaftsbrücken) zu prüfen, um die Zerschneidungseffekte von Straßen und Wegen zu minimieren.
Hierzu erläuterte Herr Dr. Marks, dass es unabhängig von der Ermittlung des Kompensationsbedarfs immer vorrangig um eine Minderung des Eingriffs vor Ort gehen müsse, wie es zum Beispiel durch grüne Brücken und Amphibientunneln mit angeschlossenem Leitsystem geschehen könne.

Zu TOP 5: Beantwortung verschiedener Beiratsanfragen

Zu der von Herrn Kaleck geforderten Nachbesserung der Ausgleichsmaßnahmen auf der Fläche GVZ Feineisenstraße sagte Herr Dr. Marks, dass hierzu die Firma Thyssen-Krupp angeschrieben worden sei.

Zum Thema Brutmöglichkeit für Wanderfalken auf dem Gasometer Phoenix West gab Herr Dr. Marks an, dass kurzfristig ein Termin zur Installation einer Brutmöglichkeit mit der Fa. Thyssen Krupp vereinbart werden soll.

Zu TOP 6: Regenrückhaltebecken Hülsenbach
hier: Befreiung vom Veränderungsverbot gemäß § 42 e LG

Herr Dr. Marks erläuterte dem Beirat das Projekt und die Gründe für die beabsichtigte Befreiung. Aus verschiedenen Varianten habe sich die vorgestellte nicht nur als preisgünstigste sondern auch als landschaftsverträglichste erwiesen.
Herr Dr. Gelmroth vertrat die Ansicht, dass hier ein erheblicher Eingriff sowohl in ökologischer als auch landschaftsästhetischer Sicht vorläge. Er betrachte das Vorhaben daher sehr skeptisch.
Herr Quittek äußerte, dass das durchgeführte Verfahren rechtlich nicht haltbar sei. Seines Erachtens hätte hier ein Verfahren nach § 31 Wasserhaushaltsgesetz und nicht nach § 58 Landeswassergesetz durchgeführt werden müssen. Auch sei die fehlende Beteiligung der Naturschutzverbände rechtswidrig. Darüber hinaus läge ein Verstoß gegen die "blaue Richtlinie", die eine Abriegelung von Fließgewässern (= Hauptschluss) untersage, vor.
Herr Gährken verwies auf die enorme Dimension des Vorhabens. Mit dem talsperrenartigen Charakter zerstöre es die vorhandenen wertvollen Strukturen nahezu vollständig.
Er regte daher an, dass Vorhaben in einem Gesamtzusammenhang mit Schondelle und Olpkebachtal zu sehen und zu bewerten. Nach seiner Ansicht fänden sich dort schonendere Alternativen zum geplanten Vorhaben.
Herr Zühlke bat um Auskunft, ob durch den Damm ein temporäres oder ständiges Gewässer entstünde.
Herr Dr. Marks führte aus, dass der Hülsenwaldbach normalerweise trocken sei, bei Starkregen aber große Wassermengen abführen würde, wobei es dann zu den im Gutachten geschilderten nachteiligen Auswirkungen kommen würde (Erosionsschäden, Überlastung des Olpkebachs, Überschwemmung der angrenzenden Wohnbebauung). Er sehe den Eingriff als akzeptabel und ausgleichbar an. Ein Anlegen des Beckens im Nebenschluss würde im übrigen wegen der erforderlichen umfänglichen Erdbewegungen zu einem wesentlich größeren Eingriff führen.
Herr Quittek unterstrich die Aussage von Herrn Gährken. Der zu errichtende Damm habe, im Gegensatz zu flacheren Gebieten, aufgrund der Struktur des Siepens enorme Ausmaße. So sei mit einer Höhe von 5-6 Metern zu rechnen.
Herr Neugebauer fühlte sich nicht ausreichend unterrichtet und bat daher um ein genauere Vorstellung des Projektes durch das Tiefbauamt in der Januar-Sitzung. Er zweifele jedoch bereits jetzt an der Notwendigkeit eines derart massiven Eingriffs. Der Inhalt des vorgestellten Gutachtens sei in dieser Hinsicht mehr als fragwürdig.
Auch Herr Dr. Gelmroth plädierte für eine Betrachtung des Projektes im Gesamtzusammenhang und bat um eine Vertagung der Entscheidung.
Herr Bernatzki regte an, einen Ortstermin Beirat – Tiefbauamt vorzunehmen und dann in der Januar-Sitzung über den Vorgang zu entscheiden.
Herr Dr. Marks lehnte diesen Vorschlag ab. Der Beirat sei von Herrn Quittek und Herrn Gährken anhand von Unterlagen über die Gegebenheiten unterrichtet worden und hätten sich vor Ort ein Bild machen können. Ein Bedarf für eine erneute Ortsbesichtigung sei für ihn nicht erkennbar.
Herr Quittek bat darum, dem Beirat zukünftig bei solchen Befreiungsvorhaben zumindest Kurzfassungen des betreffenden Sachverhaltes zur Verfügung zu stellen, um Informationsdefizite zu vermeiden.
Herr Dr. Marks sagte dies prinzipiell zu, machte es jedoch vom Umfang der Unterlagen abhängig.
Dem Beirat sollen über das Projekt Hülsenbach bis zur nächsten Sitzung Unterlagen zur Verfügung gestellt werden; außerdem wird zur nächsten Sitzung ein Vertreter des Tiefbauamtes eingeladen.
Herr Quittek bat die Beiratsmitglieder, sich die Örtlichkeiten in eigener Regie anzusehen.
Der Beschluss wurde auf die Januar-Sitzung vertagt.

Zu TOP 7: Anregungen, Hinweise, Mitteilungen

Herr Kaleck dankte dem Umweltamt für die Entkrautungs- und Entbuschungsmaßnahmen im Steinbruch Schüren. Er wies jedoch darauf hin, dass sich am Teich Rohrkolben angesiedelt habe. Dies stelle eine große Gefahr für den Bestand des Teiches dar. Er bat daher um umgehende Gegenmaßnahmen.
Herr Quittek verwies auf die für den 21.02.01 geplante Sitzung des Beirates. Hier soll als Schwerpunktthema die Neuaufstellung des Gebietsentwicklungs- und Flächennutzungsplanes behandelt werden Dazu wolle er Vertreter der Höheren Landschaftsbehörde, der LÖBF und des Planungsamtes einladen.

Herr Quittek dankte den Anwesenden und schloss die Sitzung um 17:45 Uhr.




gez. Quittek Plackert
Vorsitzender Schriftführer

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Word-Dokument:
(See attached file: Niederschrift über die 8. Sitzung am 12.12.00.doc)