Niederschrift (öffentlich)

über die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit


am 24.11.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:15 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Bm´in Birgit Jörder (SPD)


Rm Ute Mais (CDU)
Rm Hans-Peter Balzer (SPD)
Rm Erwin Bartsch (CDU)
Rm Rita Brandt (SPD)
Rm Barbara Brunsing (B 90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/BL)
Rm Dr. Jürgen Eigenbrod (CDU)
Rm Wolfram Frebel (B 90/Die Grünen)
sB Hans-Jürgen Grondziewski (CDU)
Rm Ursula Hawighorst-Rüßler (B 90/Die Grünen)
Rm Bernhard Klösel (SPD)
sB Karl Krämer (Die LINKE/PIRATEN)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Carla Neumann-Lieven (SPD)
RM Joachim Pohlmann (CDU)
Rm Brigitte Thiel (SPD)
Rm Peter Bohnhof (AfD) für Rm Andreas Urbanek (AfD)
sB Lars Wedekin (SPD)
sB Andrea Wiesemann (SPD)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die LINKE/PIRATEN) für RmThomas Zweier (Die LINKE/PIRATEN)

2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

sE Burak Kaya (Integrationsrat)


sE Rosemarie Liedschulte (Seniorenbeirat)
sE Petra Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk)

3. Beratende Mitglieder:

RM Detlef Münch (FBI)


Jörg Rüppel (StadtSportBund)

4. Beschäftigtenvertreter:

./.

5. Verwaltung:

StD Jörg Stüdemann


StR`in Birgit Zoerner
Johannes Roeren – BL 5/Dez
Kurt Eichler - 41/KB
Dr. Stefan Mühlhofer - 41/Archiv
Dr. Johannes Borbach-Jaene – 41/BI
Volker Gerland- 41/MS
Heinz Bünger –41/VHS
Bettina Pesch – 42/TL
Daniel Buess – 42/GfD
Tim Schiebold – 23

Michaela Bonan – 1/GB III
Mario Böhm – 1/GB III
Christian Pertl – 65/2-3
Bernd Kruse – 52/GL
Dieter Krause - 52/1


6. Gäste:

./.




Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 10. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit,
am 24.11.2015, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.10.2015


2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

2.1 Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)

2.2 Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-15)

2.3 Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 - Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02747-15)

2.4 Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02905-15)

2.5 Musikviertel Brückstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03034-15)


3. Angelegenheiten des Theaters

3.1 Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-15)

3.2 4. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03096-15)



4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

4.1 Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02941-15)

4.2 Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)
Unterlagen wurden bereits zur Sitzung am 27.10.15 versandt
hierzu -> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2015
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015

4.3 Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02619-15)

4.4 Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02923-15)


5. Sonstige Angelegenheiten

5.1 Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)




Die Vorsitzende - Frau BM´in Birgit Jörder - eröffnet die Sitzung.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit fristgemäß eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Klösel benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung hat gebeten, folgende Vorlagen im Wege der Dringlichkeit zu behandeln:

Revierpark Wischlingen - Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02897-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 4.5 behandelt.

Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Die Angelegenheit wird unter TOP 5.2 behandelt.


Mit diesen Änderungen wird die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.10.2015

Die Niederschrift über die 9. Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit am 27.10.2015 wird genehmigt.





2. Angelegenheiten der Kulturbetriebe

zu TOP 2.1
Errichtung des "Baukunstarchivs NRW" im ehemaligen Museum am Ostwall
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02628-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.2015

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgende Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 17.11.15 vor:
Hierzu liegt vor  Antrag des Behindertenpolitischen Netzwerkes (BPN) (Drucksache Nr.: 02628-15-
E1):
„Zum genannten Tagesordnungspunkt bitte ich um Beratung und Beschlussfassung des
nachfolgenden Antrags:
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.
Eine nähere Begründung erfolgt mündlich.“

ABVG 17.11.2015:
Herr Herkelmann (BPN) erläutert seinen Antrag und bezieht sich u. a. auf den geplanten Plattformlift bzw. Aufzug im Foyerbereich, welcher seiner Meinung nach in der Vorlage nicht ausführlich genug beschrieben worden sei. Außerdem fehlen bei dem bestehenden Aufzug die entsprechenden Freiräume, so dass der Aufzug von Menschen die im Rollstuhl sitzen, nur sehr eingeschränkt benutzt werden könne. Weiter teilt er mit, dass das Gebäude viele unterschiedliche Flächen habe und dass er aufgrund dessen bezweifele, dass dort auch wirklich alle Bereiche für mobilitätseingeschränkte Personen erreichbar seien. Ihm sei es wichtig, dass bei der Planung barrierefrei geplant und verfahren werde.

Herr Rm Mader geht auf die in der Vorlage vermerkten aktivierbaren Eigenleistungen i. H. v.
452.779,00 € ein und teilt mit, dass diese Summe in den damaligen Gesprächen nicht thematisiert worden sei, so dass seine Fraktion aus diesem Grund die Vorlage ablehnen werde.

Herr Rm Bohnhof und Herr sB Kaestner teilen mit, dass ihre jeweilige Fraktion diese Vorlage ebenfalls ablehnen werde, da man auch damals diesem Projekt nicht zugestimmt habe. Außerdem schließeman sich den Ausführungen von Herr Rm Mader an.

Herr Rm Berndsen teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Hinsichtlich des o. a. Antrages des BPN führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag nur zustimmen werde, wenn man das im Antrag enthaltene Wort „umfassend“ herausnehme. Dies vor dem Hintergrund, dass seiner Meinung nach eine „umfassende“ barrierefreie Gestaltung bei Ausschöpfung aller Gesetze und Möglichkeiten nicht mehr bezahlbar sei. Dementsprechend bittet er die Verwaltung, eine bezahlbare Lösung für die barrierefreie Gestaltung, auch im Sinne des BPN, zu schaffen.

Herr Rm Logermann teilt mit, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde und dass er mit dem Antrag des BPN sympathisiere, da die Vorlage im Bezug auf die Barrierefreiheit seiner Meinung nach zu unpräzise sei. Weiter fragt er nach, was die aktivierbaren Eigenleistungen seien und ob diese auch in den vorherigen Vorlagen vermerkt waren.

Herr Limberg geht auf das Thema Kosten ein und erklärt zunächst die Ausgangssituation der
Immobilienwirtschaft im Jahr 2012. Zu dieser Zeit sei das Objekt marode gewesen und die Nutzung sei aufgegeben worden. Das Objekt und der Standort sollten verkauft werden, dazu gab es auch Angebote. Dann erreichte aber die Immobilienwirtschaft die Frage, ob man dieses Objekt noch einmal in einen vermietungsfähigen Zustand versetzen könne und zwar unter Ausnutzung eines damals im Raum stehenden Förderbetrages. Daraufhin habe man die Bauteile, die Bauelemente und die technischen Anlagen sehr genau überprüft und es wurden Mängel festgestellt. Diese wurden dann in eine Bewertungsmatrix überführt und in einem Raumbuch kartiert. Hiernach stand dann die Kostenschätzung fest. Daraufhin habe man Prämissen festgelegt, welche beinhalten, was planbar sei und was nicht. Diese habe man so mit dem Nutzer sowie mit der Architekten- und Ingenieurkammer festgelegt. Hierbei handele es sich im Wesentlichen um die Punkte, die darauf abzielen, keine zusätzlichen Auflagen zu bekommen. Das Bedeutet: Keine Nutzungsänderung und es gelte der Bestandsschutz. Die Verwaltung wolle auch keine Versammlungsstätte aus dem Objekt machen, somit trete also keine Sonderbauverordnung in Kraft. Zudem wolle man auch keine Denkmalschutzauflagen bekommen und beim Brandschutz habe man sich auf den Personenschutz zurückgezogen. Wenn man so verfahre, ließe sich die Kostenschätzung auch einhalten. Diese Verfahrensweise sei zudem auch von einem sehr bekannten Büro aus Aachen, welches in der
Sanierung einen sehr guten Namen habe, bestätigt. Dieses habe nämlich alles überprüft und
daraufhin mitgeteilt, dass sie ebenfalls methodisch so verfahren würden. Jetzt gehe es aber darum, dass das, was man in der Kostenschätzung errechnet habe, auch in der Kostenberechnung festgehalten werde. In der Zwischenzeit sei aber das Objekt von dem Eigenbetrieb Kultur in das allgemeine Grundvermögen übertragen worden. Die Politik habe beschlossen, dass es wichtig sei, dass das zahlungsfähige Budget von 3,5 Mio. € und der gedeckelte Betrag der städtischen Förderung nicht überzogen werde, beides sei eingehalten. Durch die Übertragung in das Grundvermögen bestehe jetzt die Möglichkeit, die stadteigenen Planungskosten in die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung mit einzubeziehen. Diese Leistungsverrechung sei haushaltsneutral. Das bedeutet: Sie sei nicht zahlungswirksam. Dadurch werde erreicht, dass die maximale Fördersumme ausgeschöpft werden könne und der Anteil der Stadt Dortmund so gering wie möglich sei. Dies sei der Hintergrund für diese erkennbare Erhöhung. Zu den aktivierbaren Eigenleistungen teilt er mit, dass es sich hierbei um die zuvor erwähnten stadteigenen Planungskosten handele. Man habe auch noch einen Architekten und einen Projektsteuerer bei den Planungen mit einbezogen, welche mit dem Geld aus dem Budget bezahlt werden.
Zum Thema Barrierefreiheit teilt Herr Limberg mit, dass der hintere Aufzug tatsächlich nur drei Etagen erreiche und somit das glasgedeckte Atrium nicht erreicht werden könne, hier müsse man über Stufen arbeiten. Dieses Problem wolle man aber verbessern. Bezüglich des geplanten Plattformliftes plane man momentan noch an einer viel besseren Lösung, denn möglicherweise werde man den Plattformlift doch nicht bauen, sondern vorne im Erdgeschoss einen Aufzug mit drei Türen. Zum bestehenden Aufzug teilt er mit, dass dieser ein Lastenaufzug sei und deswegen die Bewegungsräume für Rollstuhlfahrer/innen nicht stimmen. Dieses Problem wolle man mit dem vorne geplanten Aufzug lösen. Weiter geht er noch auf die Sanitäranlagen ein und fügt hinzu, dass diese zwar behindertengerecht seien, sich diese aber im ersten Obergeschoss befänden. Diese wolle man in das Erdgeschoss, wo sich auch die Publikumsflächen befänden, neu schaffen. Des Weiteren teilt er noch mit, dass die Verwaltung ihr Konzept mit dem BPN abstimmen werde.

Herr Lürwer hält fest, dass man sich exakt im Rahmen der Vorlage, die der Rat Ende des letzten Jahres beschlossen habe, befände. Dies bedeute, dass man jetzt tatsächliche zahlungswirksame Kosten in der genannten Höhe von 3.456.345,00 € habe. Weiter führt er an, dass man durch das NKF gehalten sei, die eigenen Personalleistungen zu beziffern und dies seien dann die Kosten, die über die verwaltungsinterne Leistungsverrechnung im Haushalt seinen Niederschlag finden. Dies seien sozusagen die bewerteten Arbeitsleistungen der eigenen Mitarbeiter/innen.

Herr Herkelmann teilt mit, dass er ungern das Wort „umfassend“ aus seinen Antrag herauszunehmen wolle. Ebenso macht er deutlich, dass es ihm nicht nur um die Aufzüge gehe, sondern auch u. a. darum, dass man für verschiedene Veranstaltungen im Baukunstarchiv auch die entsprechenden elektronischen Anlagen für hörbehinderte Personen mit einplanen müsse. Dieser Aspekt würde ebenfalls in der Vorlage fehlen und insofern mache es Sinn, das Wort „umfassend“ nicht zu streichen, weil man eben nicht nur darauf hinweisen wolle, dass man an Personen mit Mobilitätseinschränkungen denke, sondern auch Personen mit anderen Behinderungsarten im Fokus habe. Weiter geht er darauf ein, dass er das Angebot von der Verwaltung annehmen werde, um das gesamte Konzept entsprechend abzustimmen. Insofern verzichtet er letztendlich auf das Wort „umfassend“ in seinem Antrag.

Hiernach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Antrag des BPN:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün beschließt den nachfolgenden Antrag des BPN mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (Fraktion FDP/BL) und einer Enthaltung (Fraktion AfD):
Ergänzend zu den Ausführungen im Rahmen der vorgelegten Beschlussvorlage bitte ich um
Erstellung eines Konzepts zur umfassenden barrierefreien Gestaltung des zukünftigen
Baukunstarchivs und um dessen Vorlage in der nächsten Sitzung des Ausschuss.

2. Zur Vorlage:
Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund
mehrheitlich, bei Gegenstimmen der CDU-Fraktion sowie der Fraktionen FDP/BL und AfD, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. beschließt, vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der Kosten des Archivbetriebes (inkl. Büro- und Bauunterhaltung) sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW auf Basis der vorliegenden Kostenberechnung mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 3.909.124,00 € die weitere Planung und Realisierung (Leistungsphase 4-9) der Errichtung des „Baukunstarchivs NRW“ im ehemaligen Museum am Ostwall (Planungs- und Ausführungsbeschluss).
In der Kostenberechnung sind Baukosten in Höhe von 3.842.169,00 € und Kosten für die Erstellung der Außenanlagen in Höhe von 66.955,00 € enthalten.

Zur Finanzierung hat die Stadt Dortmund einen Antrag auf Förderung nach den Städtebauförderrichtlinien in Höhe von 2.765.076,00 € an das Land NRW gestellt. 10 % der um die aktivierbaren Eigenleistungen reduzierten Investitionskosten wurden vom „Förderverein für das Baukunstarchiv NRW“ als „Leistung Dritter“ in Höhe von 345.634,50 € mündlich zugesagt. Eine Förderzusage des Landes NRW und die schriftliche Zusage des Fördervereins zur Finanzierungsbeteiligung werden Ende Oktober 2015 erwartet.
Die Auszahlungen für die Errichtung des Baukunstarchivs NRW erfolgen aus dem Budget des Fachbereiches 64 (Amt für Wohnen und Stadterneuerung) auf dem PSP-Element 64W00913015101AF00003 (Baukunstarchiv NRW). Die zweckgebundenen Einzahlungen werden entsprechend dort vereinnahmt:
Hauhaltsjahr
Auszahlungen
für
Investitionen
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Land
(80 %)
Einzahlungen aus
Zuschüssen /
Zuweisungen
Förderverein
(10%)
Finanzplan
Städtischer Eigenanteil
(10 %)
2015
153.000,00 €
- 122.400,00 €
- 15.300,00 €
- 15.300,00 €
2016
200.000,00 €
- 160.000,00 €
- 20.000,00 €
- 20.000,00 €
2017
2.500.000,00 €
- 2.000.000,00 €
- 250.000,00 €
- 250.000,00 €
2018
603.345,00 €
- 482.676,00 €
- 60.334,50 €
- 60.334,50 €
Gesamt:
3.456.345,00 €
- 2.765.076,00 €
- 345.634,50 €
- 345.634,50 €

Die Einzahlungen und Auszahlungen entsprechen nicht der derzeitigen Veranschlagung in der Finanzplanung.

Bis zum 23.09.2015 wurden 87.617,00 € über das PSP-Element 64W00913015101 AF 00003 ausgezahlt. Weitere Mittel i. H. v. 65.383 € werden für die Fortführung der Planung benötigt.
Für das Jahr 2015 werden hierzu Mittel i. H. des Eigenanteils von 15.300,00 € gemäß § 83 Abs. 1 GO außerplanmäßig zum PSP-Element 64W00913015101AF00003 mit Deckung durch Minderauszahlungen unter der Investitionsfinanzstelle 24W01507084009, Finanzposition 780800 verlagert, ohne dass eine Budgetausweitung erfolgt.
Die Mehrauszahlungen i. H. v. 137.700,00 € werden gedeckt durch entsprechende zweckgebundene Mehreinzahlungen in gleicher Höhe unter dem PSP-Element 64W00913015101AF00003, Finanzposition 680200 (= 122.400,00 €) bzw. 680800 (=15.300,00 €).
Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. erfolgt eine dem Planungsstand entsprechende Veranschlagung des Mittelbedarfes nach dem neuen Verfahren zur Veranschlagung von Hochbaumaßnahmen.
Ein- und Auszahlungen ab 2016 ff. werden zum endgültigen Haushaltsplan 2016 ff. unter Berücksichtigung von Verpflichtungsermächtigungen von insgesamt 3.103.345,00 € zu Lasten der Jahre 2017 (2,5 Mio. €) und 2018 (603.345,00 €) unter PSP-Element 64W00913015101AF00003 berücksichtigt.
Der Differenzbetrag zwischen dem Gesamtinvestitionsvolumen und der dargestellten Finanzierung in Höhe von 452.779,00 € stellt aktivierbare Eigenleistungen dar, die nicht zahlungswirksam werden und unter Anlage im Bau (AiB) 12001477 gebucht werden.
2. beschließt, dass die laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen im Rahmen einer vertraglichen Regelung durch die gemeinnützige GmbH getragen wird. Die Investition bedingt ab 2019 (erstes vollständiges Jahr der Nutzung) eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung des FB 24 in Höhe von 3.127,73 €. Diese Belastung ergibt sich aus den Mehraufwendungen/Mehrerträge i. R. der Bewirtschaftungskosten, den eingesparten Leerstandkosten und dem saldierten Aufwand für Abschreibungen in Höhe von 20.127,73 € und ist im Rahmen der endgültigen Haushaltsplanaufstellung 2016 ff. in der Ergebnisrechnung des Amtes 24 unter Auftrag 24150701SO00 für 2019 ff. entsprechend zu berücksichtigen.
3. beschließt vorbehaltlich der Förderung der städtebaulich bedingten Mehrauszahlungen im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes City 2.0, einer Erklärung der noch zu gründenden gemeinnützigen GmbH zur Übernahme der laufenden Kosten für den Betrieb und die jährlichen betriebsnotwendigen Unterhaltungen des Gebäudes sowie der Finanzierungszusage durch den Förderverein für das Baukunstarchiv NRW die weitere Planung und Umsetzung der Maßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf von 3.909.124 € durch die Städtische Immobilienwirtschaft.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage aus verschiedenen Gründen nicht folgen werde und erläutert die Entscheidung. Er weist außerdem auf den genannten Förderverein hin, der bisher nicht gegründet sei.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich den Äußerungen von Herrn Pohlmann an. Auch seine Fraktion mache deutlich, dass sie von Anfang an dagegen gewesen sei und da neue Gründe dazu gekommen seien, lehne seine Fraktion die Vorlage ab.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) gibt an, dass die maßgeblichen Gründe genannt seien und auch seine Fraktion ablehnen werde.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion, auch wenn die Investitionskosten deutlich höher ausfielen, der Meinung sei, dass das Projekt voran getrieben werden müsse. Deshalb Zustimmung von Seiten ihrer Fraktion.

Herr Münch (FBI) gibt an, dass es peinlich sei, dass sich der Förderverein bisher nicht gegründet habe. Er empfehle trotzdem zuzustimmen, da die Bedeutung des Gebäudes höher einzuschätzen sei, als die Bedenken.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion nach ausführlicher Diskussion zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün zusammen mit der Vorlage abzustimmen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung, mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion, der Fraktion FDP/Bürgerliste und der AFD-Fraktion dem Beschlussvorschlag wie in der Vorlage dargestellt, zu folgen.


zu TOP 2.2
Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02247-15)

Herr Frebel (Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach, ob die Veränderungen der Listen noch in den Wirtschaftsplan eingearbeitet würden.

Herr Krämer (Fraktion Die Linke & PIRATEN) gibt an, dass sich seine Fraktion enthalten werde und dass sie sich einen gesonderten Wirtschaftsplan für das Dortmunder U wünschten.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion dem Wirtschaftsplan zustimmen werde. Die vorgelegten Zahlen halte er für sehr ambitioniert. Auch die Qualität der Leistung lasse für die Zukunft Bedenken aufkommen. Er frage sich, wie die Musikschule eine Einsparung von 500 T€ aufbringen solle, wenn sie bei 90 % Personalkosten kaum Personal loswerde.

Herr Eichler (Geschäftsführer Kulturbetriebe) erklärt, dass die Veränderung von 1 Mio. € Einsparung im Wirtschaftsplan verankert sei. Das Dortmunder U sei als Geschäftsbereich der Kulturbetriebe im Wirtschaftsplan voll integriert und somit Bestandteil. Man werde versuchen die Zielvorgaben einzuhalten, eine Berichterstattung wird über die Quartalsberichte erfolgen.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) merkt an, dass ihre Fraktion dem Wirtschaftsplan zustimmen werde.

Herr Bartsch (CDU-Fraktion) fragt nach, bezogen auf die Volkshochschule (VHS), in welche Räumlichkeiten das Kochbuchmuseum einziehen solle.

Herr Eichler gibt an, dass Herr Bünger (Geschäftsbereichsleiter der VHS) bereits sehr intelligente Raumalternativen entwickelt habe, die im Moment getragen werden und er hoffe, dass diese Alternativstandorte auch so gehalten werden können. Für das Kochbuchmuseum sei eine halbe Stelle eingerichtet worden, die sich für die Überbrückungszeit mit der Konzeption beschäftigen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN und der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Kulturbetriebe Dortmund, der sich zusammensetzt aus

- der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung 2016 (Anlage 1)
- dem Erfolgsplan 2016 (Anlage 1)
- dem Vermögensplan 2016 (Anlage 2)
- dem Stellenplan 2016 (Anlage 3)

sowie dem Produkt- und Leistungsplan 2016 (Anlage 4).

zu TOP 2.3
Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 - Festlegung der Kunstsparte
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02747-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich darüber einig, Frau Ratsmitglied Barbara Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen), anstelle der in der Vorlage benannten Frau Ulrike Märkel, die nicht mehr im Rat vertreten ist, als Sachpreisrichterin in die Jury zu wählen.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Berücksichtigung dieser Änderung, einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Förderpreis der Stadt Dortmund für junge Künstlerinnen und Künstler 2016 wird für förderwürdige Leistungen in der Sparte Literatur vergeben.

zu TOP 2.4
Dritter Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02905-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den dritten Quartalsbericht der Kulturbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015 zur Kenntnis.

zu TOP 2.5
Musikviertel Brückstraße
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03034-15)
hierzu-> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 03034-15-E1)

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
mit Datum vom 18.03.2015 hat Kulturdezernent Stüdemann einen Zwischenbericht zum „Handlungskonzept Brückstraße“ vorgelegt, dessen Umsetzung der Rat der Stadt am 31.03.2011 beschlossen hat.

In dem Bericht wird ein Sachstand zum „Projekt Brückstraßenviertel“ gegeben, in dem Erfolge wie auch Misserfolge beschrieben werden, als auch die Fortführung für notwendig angesehen wird.

Das Viertel soll nach wie vor als „Musikviertel“ weiter entwickelt werden.

Aufgrund der Ausführungen im Zwischenbericht und der Ankündigung der Fortführung des Projektes beschließt der AKSF, folgende Maßnahmen im Projekt umzusetzen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Eigentümern eine Konzeption in das Handlungskonzept einzuarbeiten, das vorsieht, das Thema „Musik“ gestalterisch im öffentlichen Raum deutlicher als bisher durch verschiedene Maßnahmen hervorzuheben.
Dies kann sowohl durch gegenständliche Kunst (z. B. Musikinstrumente an Wänden), als auch durch Lichtgestaltung oder auch durch farbliche, künstlerische Beiträge geschehen.
Hierzu könnte die Verwaltung z.B. einen Gestaltungswettbewerb mit der Technischen Universität und der Fachhochschule Dortmund durchführen.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, in enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung Dortmund, verstärkt Akquise bei Unternehmen/ Agenturen/ Verlagen etc. der Musikwirtschaft in Dortmund vorzunehmen, die das Ziel hat, sowohl junge, als auch bereits etablierte Unternehmen für das Brückstraßenviertel zu gewinnen.
Eigentümer von Immobilien im Brückstraßenviertel sind dabei als wesentliche Akteure einzubeziehen, damit entsprechende Räumlichkeiten angemessen zur Verfügung gestellt werden.

3. Der Ausschuss bittet die Verwaltung bei der Fortführung des Konzeptes zu prüfen, ob als erkennbare „Anlaufstelle“ z.B. für Gewerbeinteressierte oder Kulturtreibende in der Brückstraße eine Art „Showroom“ etabliert werden kann.
Hier könnten die Akteure des Viertels, wie z.B. das Konzerthaus, Chorakademie, Werbegemeinschaft Brückstraße oder der Kulturverein BrückAuf e.V. die positiven Besonderheiten des Quartiers hervorheben und die Brückstraße als Quartier bewerben.
Der Raum könnte außerhalb seiner Öffnungszeiten als Ort für Lesungen oder kleinere Musikveranstaltungen dienen.

4. Vor dem Hintergrund, dass im bereits erwähnten Zwischenbericht aus März 2015 eine Weiterführung des Projekts als nötig angesehen wird, beschließt der AKSF, dass die Verwaltung eine konzeptionelle Fortführung bis zum 30.06.2016 erarbeitet und den zuständigen Ausschüssen vorlegt.

Begründung

Der vorgelegte Zwischenbericht belegt sowohl Erfolge als auch Misserfolge bei der Weiterentwicklung des Brückstraßenviertels.

Das Quartier als Musikviertel oder auch unter dem Motto „Musik City“ weiter deutlich aufzuwerten, passt prinzipiell zu den Zielen, das Quartier als modernes, junges und lebendiges Viertel zu entwickeln und zu den Zielen der ansässigen Werbegemeinschaft oder des Kulturvereins BrückAuf e.V.

Gemeinsam mit den Eigentümern und den o.g. Akteuren sowie der Wirtschaftsförderung Dortmund soll die deutlichere Etablierung des Themas Musik sowohl im öffentlichen Raum als auch im Besatz der Gewerbetreibenden als wichtiges Ziel verfolgt werden, um ein Abrutschen des Quartiers in ein monostrukturiertes, insbesondere durch Imbissbetriebe einseitig entwickeltes negativ empfundenes Quartier verhindert werden.
Nach Erkenntnissen örtlicher Akteure ist die Umsatzentwicklung diverser Gewerbetreibenden dermaßen schwierig, dass es immer öfter zu Insolvenzen kommt, die wiederum zu Mietausfällen bei Eigentümern führen.

Nach ersten Gesprächen seitens der CDU-Fraktion gibt es im Bereich der Eigentümer durchaus Bereitschaft, das Thema Musikviertel auch durch ansprechend sanierte Räumlichkeiten positiv am Markt zu vertreten.

Durch verbesserte Mieterstrukturen rechnen sich Investitionen in Räumlichkeiten auch für deren Vermieter.

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) ergänzt mündlich den gestellten Antrag seiner Fraktion.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) gibt an, dass eine Fraktion dem Vorschlag der CDU-Fraktion gerne folgen werde. Er regt an, über einen Leitfaden zur Orientierung nachzudenken.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) gibt an, dass ihre Fraktion aufgrund der Kurzfristigkeit sich noch nicht hätte beraten können.

Frau Kokoschka (Geschäftsleitung Kulturbetriebe) verweist auf das jährliche Festival „LIVE SPOT“, dort gäbe es eine ständige Zusammenarbeit. Auch Einzelprojekte seien in der Vergangenheit gefördert worden. Es gäbe ein gewisses Potential, was aber auch eine finanzielle Frage darstelle.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) gibt an, dass er und auch Herr Wilde (Stadtrat Dezernat 6) das Vorhaben sehr begrüße. Es handele sich um eine gute Initiative, die beide Dezernate auch aktiv mitbegleiten wollen. Für die Finanzierung gäbe es mehrere Ressourcen, zuerst sei aber die Idee zu entwickeln.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion nach kurzer Beratung dem Antrag folgen könne. Er bittet bei der Projektierung um Einbeziehung der Finanzierung.

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) merkt an da auch ihre Fraktion den Antrag begrüße und ihn als Prüfauftrag für die Verwaltung verstehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


3. Angelegenheiten des Theaters

zu TOP 3.1
Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02984-15)

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ablehnen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen.
- Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Umsetzung des Bauvorhabens „Sanierung des Sanitärbereiches im Foyer des Opernhauses“ mit einem Investitionsvolumen in Höhe von 650.000 Euro und die weitere Beauftragung der verbleibenden Planungsphasen;
- Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der Vergabeverfahren (ausführende Firmen) in Zusammenarbeit mit dem Vergabe- und Beschaffungszentrum.

zu TOP 3.2
4. Quartalsbericht des Theater Dortmund der Spielzeit 2014/2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 03096-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den 4. Quartalsbericht des Theaters Dortmund zur Kenntnis.




4. Angelegenheiten der Sport- und Freizeitbetriebe

zu TOP 4.1
Dritter Quartalsbericht der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 02941-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt in seiner Eigenschaft als Betriebsausschuss den Quartalsbericht zur Kenntnis.

zu TOP 4.2
Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren -
Gesamtstädtisches Konzept
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01804-15)
hierzu-> Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.2015
hierzu-> Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.2015

Dem Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.11.15:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen folgende Empfehlungen vor:

Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.15.
Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit ist sich einig, die Vorlage zurückzustellen, um die
Empfehlungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und
verschiebt die weitere Beratung der Verwaltungsvorlage in seine nächste Sitzung.

Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15:
Herr Begemann, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, regt an, in den schriftlichen Verträgen
(Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ebenfalls fest
zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder
herzustellen sind.
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat mit 17 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD, CDU und
B’90/Die Grünen, Herr Knöpker, Piratenpartei) gegen eine 1 Nein-Stimme (Herr Dr. Sickert,
Die Linke) unter Berücksichtigung der o. a. Anregung nachfolgendem Beschlussvorschlag
zuzustimmen.
„Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte
gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.“

Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck sieht in der Vorlage insgesamt zu viele kritikwürdige
Punkte. Hier sind insbesondere zu nennen, dass
- eine Überprüfung der finanziellen Mittel nicht eindeutig geregelt ist,
- die steuerlichen Nachteile für die Stadt Dortmund nicht abzuschätzen sind,
- es keine hinreichende, zeitliche Befristungsmöglichkeit gibt und
- der Themenkomplex alkoholische Getränke nicht nachvollziehbar geregelt wird.
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, das in
der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung
städtischer Sportstätten nach Sponsoren nicht zu beschließen

Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden aus
der öffentlichen Sitzung vom 03.11.15:
Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN schlägt vor, der Empfehlung des Ausschusses für
Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 27.10.2015 zu folgen und die
Entscheidungen der Bezirksvertretungen abzuwarten und die Verwaltungsvorlage in der
nächsten Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und
Beschwerden zu behandeln.
Hierüber bestand Konsens unter den Ausschussmitgliedern.
Herr Düdder (SPD-Fraktion) gibt an, dass der Fachausschuss in seine nächste Sitzung geschoben habe und bittet diese Vorlage zur nächsten Sitzung zu schieben.
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt der Empfehlung des
Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit und verschiebt die weitere Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung.
Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 04.11.15
Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfahl dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich bei 2
Gegenstimmen (Fraktion Die Linke / Piratenpartei) das in der Begründung dieser Vorlage
dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren zu beschließen.
Herr Adam (SPD-Fraktion) regte in diesem Zusammenhang an, bei den Verträgen mit den
Sponsoren eine Minimallaufzeit festzuschreiben.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) gibt an, dass ihre Fraktion sehr ausführlich und kontrovers diskutiert habe.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion der Vorlage zustimmen werde. Er fragt nach, wie das Verfahren der Beschilderung sei, wenn der Sponsoring Partner abspringe.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage ebenfalls ausführlich diskutiert habe. Sie werde die Vorlage ablehnen, da sie den Unterschied darin sehe, dass charakterliche Eigenschaften der Bezirke außer Kraft gesetzt würden und eine Zuordnung der Stadtbezirke erschwert werde. Die Ungleichheit der Lagen in den Stadtbezirken bezüglich der Sponsoren, sei ebenfalls ein Kriterium.

Frau Mais (CDU-Fraktion) weist darauf hin, dass ihre Fraktion die Vorlage im Entwicklungsstadium sehe. Unter der Voraussetzung stimme Ihre Fraktion der Vorlage zu.

Frau Thiel (SPD-Fraktion) bittet Herr Kruse um Erläuterung, wann und von wem die Sportvereine Sponsoringmittel entgegen nehmen können.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) erklärt, dass auch seine Fraktion diskutiert habe. Seine Fraktion sei für diese Vorlage. Er sei der Meinung, bezogen auf die Äußerung von Frau Hawighorst-Rüßler, dass man nicht den Schluss ziehen könne, dass je reicher der Stadtbezirk ist, auch mehr dafür getan werde.

Herr Münch (FBI) sieht die Stadtbezirke mit ihren Bezirksvertretungen in der Hauptverantwortung. Er bittet um Zustimmung der Vorlage.

Herr Kruse (GL Sport- und Freizeitbetriebe) geht kurz auf das Zustandekommen dieser Vorlage ein und bietet an, die aufkommenden Detailfragen anhand eines Musters zusammenzutragen und dann mit den Vereinen und Sponsoren abzuklären. Widersprüche zum Vertrag würden den Bezirksvertretungen von Seiten der SFB beschrieben und zur Entscheidung gegeben. Diese Vorlage beschließe lediglich den „Weg“ zu beschreiten.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt die vorliegenden Empfehlungen zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt unter Einbeziehung der Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel aus der öffentlichen Sitzung vom 29.10.15 (fett), mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt das in der Begründung dieser Vorlage dargelegte gesamtstädtische Konzept zur Benennung städtischer Sportstätten nach Sponsoren.

In den schriftlichen Verträgen (Seite 6 der Vorlage, unter Punkt 4) zwischen Stadt Dortmund und dem Verein ist ebenfalls fest zu halten, dass nach Ende der zeitlichen Befristung geänderte Beschilderungen wieder herzustellen sind.

zu TOP 4.3
Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02619-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Wirtschaftsplan 2016 der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund.

Der Höchstbetrag der Liquiditätskredite, die im Wirtschaftsjahr 2016 zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.700.000 € festgesetzt.

zu TOP 4.4
Ausfallbürgschaft der Stadt Dortmund im Zusammenhang mit der Finanzierung von Kunstrasenplätzen sowie Zulassung eines Forfaitierungs-Verfahrens zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02923-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, zur weiteren Umsetzung des Kunstrasenprogramms im Jahr 2016 eine Ausfallbürgschaft in Höhe von 80 % zugunsten der vier betroffenen Vereine zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung darüber hinaus, im Falle des TuS Freiheit Deusen 1910 e. V. ein Forfaitierungsverfahren zur Finanzierung des Umbaus der Sportplatzanlage Deusener Straße in einen Kunstrasenplatz zu vereinbaren. Dazu wird die Verwaltung ermächtigt, die hierzu erforderlichen Vereinbarungen mit der kreditgebenden Bank und dem Verein zu treffen. Die Ermächtigung zum Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages bleibt hiervon unberührt.


zu TOP 4.5
Revierpark Wischlingen - Neuausrichtung im Rahmen des Regionalverbandes Ruhr (RVR)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02897-15)

Frau Brunsing (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion die Vorlage zum Rat durchlaufen lassen möchte.

Frau Mais (CDU-Fraktion) schließt sich dem an.
Sie bittet Herrn Kruse, kurz zum aktuellen Sachstand Stellung zu nehmen und ob eine Kehrwendung beabsichtigt sei.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) bittet auch um Durchlauf zum Rat.

Herr Dingerdissen (Fraktion FDP/Bürgerliste) schließt sich an.

Herr Kruse (Geschäftsführung Sport- und Freizeitbetriebe) erläutert, dass der aktuelle Sachstand mit einer Bewertung in der Vorlage niedergeschrieben sei. Er geht kurz darauf ein und gibt an, dass das bestehende Modell sich bewährt habe und auch weiterhin Bestand haben solle. Das sei auch das Ergebnis der Vorlage. Eine zentrale Geschäftsführung bewirke keine Vorteile für Dortmund, da andere Anlagen eine dramatische Senkung der Besucherzahlen hätten. Das Problem stelle sich für Dortmund nicht, der Revierpark Wischlingen würde im Falle einer Verschmelzung keine Möglichkeit mehr haben, sich weiter zu entwickeln, da in diesem Fall zuerst die „notleidenden“ Gesellschaften bedacht würden.
Das beste Modell für Dortmund sei der Status Quo.

Herr Balzer (SPD-Fraktion) unterstützt die Aussagen von Herrn Kruse.

Herr Stüdemann (Stadtkämmerer) merkt an, dass der nächste mögliche Kündigungstermin von Seiten des RVR der Dezember 2016 für 2017 sei. Er halte es für klug im Sinne von Herrn Kruse zu verhandeln.

Frau Hawighorst-Rüßler (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet die Angelegenheit in den nächsten Ausschuss und nicht in den Rat zu schieben.

Herr Stüdemann gibt an, dass dann die Stadt nicht legimitiert in der RVR Gesellschafterversammlung agieren könne.

Herr Münch (FBI) warnt davor, die Angelegenheit in den Rat zu schieben und verweist auf die neue Regelung der Redezeitenbegrenzung.

Herr Stüdemann macht das Angebot, dass die Verwaltung von Seiten der Sport- und Freizeitbetriebe und auch der Beteiligungsverwaltung, den Fraktionen für Nachfragen zur Verfügung stehe.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat durchlaufen.


5. Sonstige Angelegenheiten

zu TOP 5.1
Projekt "Nordwärts", 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 01862-15)

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen.

Der Rat nimmt

a.) den ersten Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens zum Projekt „Nordwärts“
b.) die ab 01.01.2016 in Umsetzung befindlichen „Nordwärts“- Projekte der ersten
Projektgeneration

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung,

a.) die bisher über das Projekt „Nordwärts“ entwickelten, neuen, innovativen
Projektvorschläge der zweiten Projektgeneration ab 01.01.2016 in Zusammenarbeit mit
den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und
weiteren Partnern zu qualifizieren.
b.) den Prozess zur Entwicklung weiterer Projektvorschläge bis Ende 2017 fortzuführen.
c.) den Finanzierungsbedarf von Projekten der zweiten Projektgeneration in die
Haushaltsplanungen 2017 zu integrieren.

zu TOP 5.2
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 02040-15)

Herr Pohlmann (CDU-Fraktion) gibt an, dass seine Fraktion mit Ausnahme der lfd. Nr. 29 - in der angehängten Projektliste -, der Vorlage zustimmen werde.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, bei Enthaltung der AFD-Fraktion, folgenden Beschuss zu fassen:

1) Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
a) gemäß der endgültigen förderrechtlichen Regelungen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen, die in der Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 85.067.460 Euro über das Förderprogramm des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes zu finanzieren.

Bei der Auswahl von geeigneten Projekten wird der Grundsatz verfolgt, die eigene Infrastruktur flächendeckend zu stärken (Abbau Sanierungs- und Investitionsstau) und den Städtischen Haushalt strukturell zu entlasten. Das Maßnahmenpaket beinhaltet daher ausschließlich Projekte aus der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste, welche sonst (ohne Förderung) in den Haushaltsjahren 2016 ff. über den städtischen Haushalt zu finanzieren gewesen wären.
Aufgrund der Tatsache, dass bei verschiedenen Maßnahmen derzeit noch keine abgeschlossene Projektentwicklung und / oder Planung vorliegt, kann es im weiteren Planungsverlauf zu Kostenabweichungen gegenüber dem aktuellen Stand kommen.
b) zur Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung einen Verzicht auf separate Planungs- und Ausführungsbeschlüsse zu den Maßnahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes und hebt gleichzeitig die bereits gefassten Beschlüsse zur Erstellung von gesonderten Ausführungsbeschlüssen zu den jetzt über das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz finanzierten Projekten auf.
c) gem. § 83 GO NRW die außerplanmäßige Verlagerung im Haushaltsjahr 2015 von investiven Haushaltsmitteln in Höhe von 1.158.988,10 Euro und konsumtiven Haushaltsmitteln in Höhe von 931.728,87 Euro aus den Budgets diverser Fachbereiche in das Budget des Amtes 75. Die Beträge entsprechen der jeweiligen Gesamtsumme der bisherigen Veranschlagung (investiv / konsumtiv). Die Einzelmaßnahmen sind den Anlagen 2 und 3 zu entnehmen.

2) Der Rat der Stadt Dortmund ermächtigt die Verwaltung zur Beschleunigung des Verfahrens, auf Grundlage der gesamtstädtischen Bedarfs- und Maßnahmenliste (Hochbau) bzw. des Straßengrunderneuerungsprogramms (Tiefbau) nach eigenem Ermessen neue Projekte in das Förderprogramm aufzunehmen.
Folgende Gründe können vorliegen, damit neue Projekte in die Projektliste aufgenommen werden:
· Vorgaben des Gesetzgebers können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Prämissen der Verwaltung können bei beschlossenen Projekten nicht eingehalten werden
· Freiwerdende Mittel bei bereits beschlossenen Projekten
· Möglichkeit, weitere Mittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz beantragen zu können (nicht verausgabte Mittel anderer Kommunen)

Der Rat wird im Rahmen von halbjährlichen Sachstandsberichten über die Entwicklung der Projekte in Kenntnis gesetzt.




Jörder Klösel Ilter
Vorsitzende Ratsmitglied stellv. Schriftführerin