01 Dortmund, 19.09.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 7. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 14.September 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Kräft SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Utech SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU bis 18.05 Uhr
Rm Hengstenberg CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU
Rm Sauer CDU ab 18.05 Uhr
Rm Stratenwerth FDP
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -



Von der Verwaltung
waren anwesend:
StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Dr. Küpper
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann

Herr Berten StA 03
Herr Buchbender StA 20
Herr Languth dosys
Herr Oesterling StA 11

StOVR Weber
StVR Feuler


Als Gast zu TOP 10.5 war anwesend: Herr Schepers, Westfalen-Revision GmbH


T A G E S O R D N U N G




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n



2.1.1 Kanalbau Untermarkstraße

2.1.2 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

2.1.3 Solidaritätfonds
- Mittelvergabe 2000 -

2.1.4 Kanalbau Franziusstraße

2.1.5 Kanalbau Bolmker Weg

2.1.6 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.

2.1.7 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad

2.1.8 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach

2.1.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches

2.1.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"

2.1.11 Vierter Sachstandsbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen

2.1.12 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung
und Sanierung von Altlasten"

2.1.13 Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union "Unternehmen für Gesund-
heit e. V." beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK)

2.1.14 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.08.00 mit der Bezeichnung "Steigerung der City-Attraktivität"





2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: II. Quartal 2000 (01.01. - 30.06.2000)

2.2.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004
- Lagebericht -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.00 mit der
Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"

2.4.2 - unbesetzt -


2.4.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 mit der Bezeichnung "Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs-)Gesellschaften
und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung"
Anfrage gem . § 6 GeschO

2.4.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
zum 30.06.2000

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke


- Stadtbezirksmarketing -

3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzunsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes
Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Nord

3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-
bereich des B-Planes Lü 158

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittssbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)








3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen
Geltungsbereich des B-Planes In N 213

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)


3.17 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des
Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des
Aufgabenfeldes des Sondervermögens




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.99







8. Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) im Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

8.4 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.99 des
Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

10.6 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des
"größten Weihnachtsbaumes" 2000 in der City




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der
Stadt Dortmund vom 06.07.1995

11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

11.6 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.










Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hengstenberg (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die vorliegende Tagesordnung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Juni 2000.

Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n




2.1.1 Kanalbau Untermarkstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Untermarkstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.327.000,00 DM.


Die Finanzierung ist bei der Haushaltsstelle 7000 9511 0701 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 27.000,00 DM
Ausgaben 2000 800.000,00 DM
Ausgaben 2001 1.500.000,00 DM
Ausgaben 2002 1.000.000,00 DM


2.1.2 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme “verlegte Lindenhorster Straße” mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen:


Ausgaben 2000 200.000,00 DM
Ausgaben 2001 100.000,00 DM
Ausgaben 2002 500.000,00 DM
Ausgaben 2003 500.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,00 DM


2.1.3 Solidaritätfonds
- Mittelvergabe 2000 -

Zust. StA 02

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Empfehlung des Ältestenrates beschließt der Hautpausschuss, aus dem Solidaritätsfonds im Jahre 2000 dem Verein “Humanitäre Cuba Hilfe e.V.” zur Unterstützung seines Projekts 15.000,00 DM zu Verfügung zu stellen.


2.1.4 Kanalbau Franziusstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Franziusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0422 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 50.000,00 DM
Ausgaben 2001 900.000,00 DM
Ausgaben 2002 690.000,00 DM
Ausgaben 2003 360.000,00 DM


2.1.5 Kanalbau Bolmker Weg

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle in der Straße Bolmker Weg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0761 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,00 DM
Ausgaben 2001 300.000,00 DM
Ausgaben 2002 300.000,00 DM
Ausgaben 2003 200.000,00 DM


2.1.6 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle im Bereich Gneisenaustraße / Feldherrnstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0781 wie folgt vorgesehen:



Finanziert bis Ende 1999 2.224,00 DM
Ausgaben 2000 280.000,00 DM
Ausgaben 2001 380.000,00 DM
Ausgaben 2002 400.000,00 DM
Ausgaben 2003 415.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 1.022.776,00 DM


2.1.7 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von der Geleitstraße bis zum Wieckesweg und im Wieckesweg vom Brackeler Hellweg bis zur Straße Breierspfad eine Kostenerhöhung um 350.000,00 DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.300.00,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 1.650.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0799 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 1.300.000,00 DM
Ausgaben 2000 (überplanmäßig) 350.000,00 DM

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt nach Beschlussfassung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.


2.1.8 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der Brücke über den Nettebach im Zuge der Bodelschwingher Straße in Dortmund-Nette mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.500.000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0135 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,00 DM
Ausgaben 2001 1.000.000,00 DM
Ausgaben 2002 1.100.000,00 DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder eine Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn oder ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

2.1.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Lohbach / Marksbach beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 4.000.000,00 DM die Durchführung des I. Bauabschnitts (Einbau eines Drosselschiebers, Schließung von zwei Regenüberläufen, Herstellung eines neuen Regenüberlaufes, 70 m Kanalrohre) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 527.000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Planungskosten von ca. 173.000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 700.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 173.232,00 DM
Ausgaben 2000 300.000,00 DM
Ausgaben 2001 200.000,00 DM
Ausgaben 2002 26.768,00 DM


2.1.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"

StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den Kanalbau im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.000.000,00 DM die Kanalerneuerungen in den Straßen Am Richterbusch und Burgunderstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.900.000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für Kanalerneuerung in der Straße Am Heedbrink von ca. 1.100.000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.000.000,00 DM.




Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 1.092.780,00 DM
Ausgaben 2001 400.000,00 DM
Ausgaben 2002 300.000,00 DM
Ausgaben 2003 500.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 207.220,00 DM


2.1.11 Vierter Sachstandsbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen

Zust. StA dosys./PG VM-NRW

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


2.1.12 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung
und Sanierung von Altlasten"

Zust. StA 60
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen:

1. Sanierungsuntersuchung “Kanalstraße 70”
2. Gefährdungsabschätzung “Gewerbegebiet Hannöversche Straße West”
zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet wurden und Zuwendungsanträge gestellt werden.


2.1.13 Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union "Unternehmen für Gesund-
heit e. V." beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK)

Zust. StA 11

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union “Unternehmen für Gesundheit e.V.” beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK).


2.1.14 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.08.00 mit der Bezeichnung "Steigerung der City-Attraktivität"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2000 vor:

1.) Der Oberbürgermeister wird gebeten zu berichten, welche Ergebnisse seine Gespräche als Aufsichtsratsvorsitzender der DSW und als Vorsitzender des Rates – im Nachgang der Sitzung des Hauptausschusses vom 11. November 1999 – ergeben haben.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 1999 auf Antrag der CDU beschlossen, den Oberbürgermeister zu bitten, Gespräche mit den Einzelhändlern zu führen, um an den verkaufsoffenen Samstagen besondere Vergünstigungen für Kunden der City, gegen Vorlage von Parkausweis oder Fahrschein, zu erreichen. Der Hauptausschuss hatte ebenfalls beschlossen, dass Dortmunder Stadtwerke und SBB Dortmund gebeten werden, eine einvernehmliche Regelung über ein kombiniertes Parkticket mit Fahrschein zu treffen.

2.) Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien eine Vorlage zur Ergänzung des Parkplatzangebotes in der östlichen und südlichen City vorzulegen.
Im östlichen Rand der Citylage stellen wir uns eine Tiefgarage am Brüderweg im Zuge der Verlegung der Straßenbahn in Tunnellage vor. Im südöstlichen Bereich der City sollte, um ein regional ausgeglichenes Angebot zu schaffen und die Verkehrskonzentration und –belastung auf der Kreuzung Hansastraße zu verringern, im Zuge der Umbauarbeiten für das Stadthaus an dieser Stelle eine Tiefgarage entstehen.

3.) Der Hauptausschuss beschließt, die SBB Dortmund zu bitten, die “Tiefgarage Burgwall” umzubenennen in “Tiefgarage Konzerthaus” und die Auf- und Abgänge zwischen der Tiefgarage und der Brückstraße zu verbessern.

4.) Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, ob die Einführung einer kostenlosen dritten Parkstunde in den Tiefgaragen der City (3 Stunden parken, 2 Stunden bezahlen) möglich ist. Durch die Einführung dieser kostenlosen dritten Parkstunde soll der Zeitdruck, den Kunden und Besucher der City erfahren, gemindert werden. Wer ohne Zeitdruck einkaufen kann, der wird häufiger und länger in unserer City verweilen und dadurch zur Belebung der Innenstadt beitragen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion.
OB Dr. Langemeyer führte zu Punkt 1 des Antrages aus, dass es sowohl Gespräche mit den Dortmunder Stadtwerken als auch mit den SBB gegeben habe. Dabei sei deutlich geworden, dass die Tarifbestimmungen des VRR die angedachte Vergünstigung nicht zuließen. Auch die SBB hätten keine Möglichkeit gesehen, sich einseitig in dieser Sache zu bewegen.
Das Thema Parkpreise / Parksituation sei regelmäßig in der City-Runde behandelt worden. In der letzten Sitzung, in der alle Fraktionen vertreten gewesen seien, habe man vereinbart, dass sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den SBB bemühen werde, einen einvernehmlichen Vorschlag zur Gestaltung von Parkpreisen zu erarbeiten. Eine Entscheidung hierüber müsse zur gegebener Zeit im Rat gefasst werden.
Außerdem berichtete OB Dr. Langemeyer, dass die SBB bereits beschlossen hätten, die Tiefgarage am Burgwall in “Tiefgarage Konzerthaus” zu benennen.
Rm Tech (SPD) machte deutlich, dass der Parkraum überwiegend von privaten Firmen vermietet werde. Deshalb sei es in erster Linie deren Aufgabe, Vergünstigungen für ihre Kunden anzubieten.
Zur Ergänzung des Parkplatzangebotes gab er grundsätzlich zu bedenken, dass im Innenstadtbereich zahlreiche Parkhäuser vorhanden seien, die teilweise nur eine geringe Auslastung hätten.
Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene kostenlose dritte Parkstunde begünstige seines Erachtens das Dauerparken. Außerdem müsse in diesem Zusammenhang gesehen werden, dass die Parkgebühren in anderen Städten erheblich höher seien als in Dortmund.
Stadtdirektor Fehlemann ging auf die Erarbeitung eines Vorschlages für die Parkpreisgestaltung ein und erläuterte, dass die meisten Parkhäuser privat betrieben würden. Lediglich bei den Häusern der SBB habe die Stadt einen geringen Einfluss. Man werde sich gleichwohl um eine Lösung bemühen.
Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) lehnte für seine Fraktion den Antrag der CDU ab. Die darin enthaltenen Vorstellungen führten zu einem noch größeren Verkehrsaufkommen in der City. Eine solche Entwicklung sei kein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt.
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) verdeutlichte, dass es hinsichtlich des Parkplatzangebotes in der City um die Standortfrage gehe, nicht dagegen um die Zahl der Parkplätze insgesamt.
Mit der kostenlosen dritten Parkstunde wolle die CDU insbesondere auswärtigen Besuchern ein verbessertes Aufenthaltsangebot in Dortmund unterbreiten.
OB Dr. Langemeyer führte aus, dass der City-Ring bereit sein müsse, Parkgebühren an die Kunden zu erstatten, wie dass in anderen Städten bereits geschehe. Ziel dürfe nicht der Einsatz städtischer Mittel für diesen Zweck sein.
Nach Meinung von Rm Prüsse (SPD) stünden im Innenstadtbereich ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Es müsse aber erreicht werden, dass die Parkhäuser außerhalb der Wälle verstärkt benutzt werden.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) vertrat ebenfalls den Standpunkt, dass Parkvergünstigungen nicht zu Lasten der Stadt Dortmund eingeführt werden dürften. Die Kommune habe allerdings die Aufgabe, das Thema aufzugreifen und moderierend sowie motivierend zu agieren. Der Prozess müsse in Anbetracht der fortgeschrittenen Jahreszeit beschleunigt werden.
Rm Stratenwerth (FDP) stellte zum Punkt 3 des CDU-Antrages folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung soll beauftragt werden zu prüfen, ob die Auf- und Abgänge der Tiefgarage durch eine Überdachung mit dem Konzerthaus verbunden werden können.
Bm Miksch hielt eine deutlich verbesserte Ausschilderung zur Tiefgarage “Am Burgwall” für unbedingt erforderlich. Kaum jemand wisse, dass in unmittelbarer Citynähe diese Parkanlage bestehe.
Rm Prof. Uhlmann (SPD) regte an, durch die Verwaltung auch eine Tunnellösung als Verbindung von der Tiefgarage zum Konzerthaus prüfen zu lassen.
Der Ergänzungsantrag von Rm Stratenwerth (FDP) wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2000 wurde im Punkt 1 durch die Beantwortung der Fragen als erledigt angesehen.
Der Punkt 2 des CDU-Antrages wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
Der Punkt 3 des CDU-Antrages wurde einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beschlossen.

Der Punkt 4 des CDU-Antrages wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.


2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: II. Quartal 2000 (01.01. - 30.06.2000)

Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für das II. Quartal 2000 (01.01.2000 – 30.06.2000) zur Kenntnis.


2.2.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004
- Lagebericht -

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu diesem Punkt folgende Anfrage der CDU-Fraktion vom 12. September 2000 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 2.2.2, Aufstellung des Haushaltes 2001 und die Finanzplanung 2004 mit Lagebericht, der Sitzung am 14. September 2000 die folgende Anfrage und bittet um Beantwortung:


Entspricht der Investitionsplan für die kommenden fünf Jahre der Beschlusslage?


Wie ist die Finanzierung der folgenden Projekte vorgesehen?

a) Zweiter und dritter Bauabschnitt Hohe Straße
b) Umgestaltung Hansastraße
c) Rückbau Straßenbahnanlagen
d) Betriebskostenzuschuss des Landes zum Konzerthaus
e) Umgestaltung Kampstraße
f) Kosten Umgestaltung Bahnhofsumfeld
g) Veranstaltungszentrum Westfalenhalle


OB Dr. Langemeyer bezeichnete den Lagebericht als einen Blick in die Werkstattarbeit der Stadtverwaltung. Die Verwaltung arbeite seit vielen Jahren nach dem Budgetierungsprinzip. Auf der Grundlage der Finanzplanung sowie Mehrbedarfen aufgrund gefasster Beschlüsse würden die Ämter ihre Anmeldungen im Rahmen ihrer Budgets vornehmen. Die konkreten Zahlen lägen aber erst mit der Einbringung des Etatentwurfes vor. Heute seien exakte Darstellungen noch nicht möglich. Auch müssten noch Vorschläge für ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden. Die Verwaltung werde in der nächsten Zeit über mögliche Ausgabenreduzierungen nachdenken. Für die Einnahmeseite bestehe derzeit ebenfalls noch keine Planungssicherheit, da die Eckdaten des Landes noch nicht bekannt seien.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) kritisierte, dass der Bericht den Eindruck erwecke, das bestehende Haushaltsdefizit sei im wesentlichen auf Beschlüsse des Rates zurückzuführen, die mit der Mehrheit von CDU und Grünen gefasst worden seien. Wenn über Einsparungen nachgedacht werde, müssten alle Beschlüsse des Rates zur Disposition stehen. Dazu gehörten auch das Konzerthaus und das dortmund-project, für die sich der Oberbürgermeister besonders engagiert habe. Diese seien in der Vorlage allerdings nicht aufgeführt. Keinesfalls sei man einverstanden, dass insbesondere die Beschlüsse zur Schulraumsanierung in Frage gestellt würden. Gleiches gelte für das Programm “Arbeit statt Sozialhilfe”.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen müsse auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation nachgedacht werden.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass die Kapitalerhöhung für das Konzerthaus nach der gegebenen Beschlusslage im Jahre 2000 abgewickelt werde und daher nicht den Haushaltsplanentwurf 2001 tangiere. Die von der CDU-Fraktion gestellte Frage nach dem Betriebskostenzuschuss des Landes könne nicht beantwortet werden. Landeszuschüsse würden direkt bei der Kultur- und Projekte GmbH vereinnahmt und nicht über den Haushalt abgewickelt. Eine Zusage des Landes liege zudem noch nicht vor.

Zum dortmund-project sagte OB Dr. Langemeyer, dass es zur mittelfristigen Verbesserung der Einnahmesituation diene und schwerpunktmäßiger Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein werde.

Beim Projekt “Arbeit statt Sozialhilfe” gehe die Verwaltung davon aus, dass kein Zuschuss für die Dortmunder Dienste veranschlagt werde, sondern die Mittelvergabe nach den vom Rat festgelegten Regeln erfolge.

Rm Reppin (CDU) erinnerte an die zahlreichen Beschlüsse des Rates in diesem Jahr mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Folgejahre. In der Vorlage werde allerdings auch die stille Beteiligung bei der Stadtsparkasse erwähnt. Hierüber habe der Rat schon 1999 entschieden. Andere Großprojekte fänden sich dagegen in der Vorlage nicht wieder.

Zur Zweitwohnungssteuer gäbe es einen eindeutigen Beschluss des Rates, der von der Verwaltung ignoriert werde. Die Steuer sollte danach bis 2004 ausgesetzt werden. Der Vorlage ist dagegen zu entnehmen, dass sie weiterhin erhoben werden solle.

Ferner fehlten Aussagen zur Entwicklung der Einnahmen in den nächsten Jahren. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass das in Auftrag gegebene Gutachten über mögliche Gewinnabführungen durch städtische Beteiligungen noch nicht vorliege.

Rm Starke (SPD) erklärte, die vorliegenden Daten machten deutlich, dass die Verwaltung nur geringe Möglichkeiten habe, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Deshalb sei der Rat bei den kommenden Haushaltsberatungen im besonderen Maße gefordert, die Defizite abzubauen.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) vertrat die Auffassung, dass die Verwaltung aufgrund der bestehenden Beschlusslage nicht davon ausgehen könne, die Zweitwohnungssteuer weiterhin zu erheben.

Herr Buchbender erläuterte, die Verwaltung habe den Auftrag erhalten zu prüfen, ob diese Steuer abgeschafft werden könne.

StR’in Greive führte aus, dass eine Steuer aus juristischen Gründen nicht ausgesetzt werden könne; es gebe sie oder nicht. Die Satzung müsse formal aufgehoben werden. Einen solchen Beschlussvorschlag werde die Verwaltung dem Rat zusammen mit den anderen Gebührensatzungen am Ende des Jahres vorlegen.

Für das Jahr 2000 müsse die Steuer aus Gründen der Steuergerechtigkeit erhoben werden. Man könne nicht einen Teil der Steuerpflichtigen heranziehen und den anderen Teil, dessen Anträge noch nicht bearbeitet worden seien, von der Steuer ausnehmen.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) hielt es für notwendig, eine neue Haushaltsstrategie zu entwickeln, die das Ziel haben müsse, städtisches Vermögen freizusetzen und damit Schuldentilgung zu betreiben. Dies führe zu einer Entlastung auf der Ausgabenseite.

OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, dass seines Erachtens die Haushaltsprobleme struktureller Natur seien und vorrangig die Einnahmesituation verbessert werden müsse. Dafür seien das dortmund-project und das 5000er Programm von besonderer Bedeutung. Die Veräußerung von Vermögen führe nicht zur Lösung struktureller Schwächen auf der Einnahmeseite.

Herr Buchbender beantwortete die Fragen im Schreiben der CDU-Fraktion vom 12.09.00:

a) Der zweite und dritte Bauabschnitt Hohe Straße befinde sich in der Planung. Kosten stünden noch nicht fest. Deshalb seien auch keine Beträge in der Finanzplanung enthalten.

b) Für die Umgestaltung der Hansastraße seien folgende Beträge
veranschlagt:

2001 - 1.950.000,00 DM
2002 - 910.000,00 DM
2003 - 320.000,00 DM
2004 - 150.000,00 DM
Darin enthalten seien auch die Kosten für den Rückbau der Straßenbahnanlagen.
c) Der Rückbau der Straßenbahnanlagen sei regelmäßig bei der jeweiligen Maßnahme ein Stadtbahnbau enthalten.

d) Die Frage sei von OB Dr. Langemeyer bereits beantwortet worden.

e) Für die Umgestaltung der Kampstraße seien in diesem Jahr 900.100,00 DM veranschlagt und im Jahr 2001 688.100,00 DM. Damit sei die Finanzierung abgeschlossen.

f) Die Kosten für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes betrügen für die nördliche Seite:
2001 - 110.000,00 DM
2002 - 551.500,00 DM
2003 - 3.040.000,00 DM
2004 - 3.110.000,00 DM
2005 - 3.250.000,00 DM

Für die südliche Seite des Bahnhofes seien veranschlagt:
2003 - 35,6 Mio. DM
2004 - 35,6 Mio. DM

g) Das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen sei zusammen mit mehreren Maßnahmen in der Haushaltsstelle Verkehrsmanagement veranschlagt.
Im Jahre 2001 seien 5 Mio. DM vorgesehen. In den Jahren 2002 bis 2004 je 2 Mio. DM und im Jahr 2005 671.000,00 DM (Restfinanzierung).

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004 zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.00 mit der
Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über den jährlichen Beteiligungsbericht hinaus, die Informationen der politischen Mandatsträger über die wirtschaftliche Lage und den inhaltlichen Zielerreichungsgrad auszuweiten.

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, unter Einbeziehung des vom Rat gewählten Kämmerers, Vorschläge zur Neuorganisation des Informationswesens des Rates und seiner Ausschüsse über die städtischen Beteiligungsunternehmen zu entwickeln. Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

- Berichtspflicht der Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stadt Dortmund direkt oder indirekt beteiligt oder von denen sie Gewährträger ist
- Überprüfung der Erreichung von politischen Zielvorgaben
- Stärkere Einbeziehung der Kompetenz der Beteiligungsverwaltung bei der Information von Aufsichtsratsmitgliedern
- Hinzuziehung externer Beratungskompetenz für Aufsichtsratsmitglieder

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.00 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 2.4.1, Verbesserung des Beteiligungscontrolling, der Sitzung am 14. September 2000 den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Beteiligungsverwaltung organisiert ihre Arbeitsablauf so, dass durch die entsandten Aufsichtsratsmitglieder ein qualifiziertes Beratungsangebot abgerufen werden kann für Fälle, die nicht durch die Geschäftsführung oder Wirtschaftsprüfer selbst abgedeckt werden. Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Dortmund weist die Mitglieder in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften auf dieses Beratungsangebot hin.

Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt den Beteiligungsgesellschaften, für die in die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften entsandten Mitglieder eine Haftpflichtversicherung gegen in Inanspruchnahme des Privatvermögens aus der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit abzuschließen.

Rm Reppin (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion.

StR’in Greive erläuterte, dass der zuständige Dezernent heute verhindert sei und sie in seinem Auftrage zu der Thematik Stellung nehmen werde.

Der Verwaltungsvorstand gehe davon aus, dass der Beteiligungsbericht sehr differenzierte Informationen für die Ratsmitglieder enthalte. Darüber hinaus regele der § 113 Abs. 5 der GO NW, dass die Vertreter der Gemeinde den Rat in Einzelfällen über weitere Besonderheiten zu unterrichten hätten. Eine konkretere Regelung gebe es nicht. Es sei auch von der Einschätzung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder abhängig, ob eine Situation als so wesentlich angesehen werde, dass darüber berichtet werden sollte. Die Berichterstattung könnte bei Bedarf in diesem Ausschuss stattfinden.

Ein weiteres wichtiges Thema sei die Ausstattung der Mandatsträger mit ausreichendem Hintergrundwissen, so dass sie ihre Aufgabe insbesondere nach dem neuen Konzerntransparenzgesetz und den damit verbundenen Haftungsrisiken ordnungsgemäß wahrnehmen können. Der zuständige Dezernent biete an, dass den in Aufsichtsräten tätigen Ratsmitgliedern regelmäßig die gleichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wie sie die Beigeordneten für die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen erhielten.

Die allgemeine Qualifizierung für Ratsmitglieder für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten sei bereits angelaufen. Es hätten bislang drei Schulungen stattgefunden, die auf ein reges Interesse gestoßen seien. Eine weitere Veranstaltung werde derzeit vorbereitet.

Im übrigen stehe die Beteiligungsverwaltung jederzeit nach Terminabsprache zur Verfügung.

OB Dr. Langemeyer fügte an, er halte es für wichtig, dass der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für Beteiligungen Gelegenheit erhalte, direkt mit den Vorständen oder Geschäftsführungen der städtischen Unternehmen Themen zu besprechen. In der letzten Aufsichtsratssitzung der Dortmunder Stadtwerke sei deshalb vereinbart worden, dass der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens in der Novembersitzung des Ausschusses das Busnetz 2000, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, vorstellt.


In dieser Weise sollte stets bei wichtigen Angelegenheiten von städtischen Beteiligungen verfahren werden.

Rm Böhm (CDU) erläuterte, es sei bekannt, dass der größte Teil der Kapitalgesellschaften der Offenbarungspflicht nicht nachkomme. Dies gelte insbesondere für die kleineren Unternehmen. Hinsichtlich der städtischen Betriebe sollte mehr Transparenz angestrebt und die Jahresabschlüsse dem Handelsregister zumindest in verkürzter Form zugeleitet werden.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) hielt es für sinnvoll, die Debatte auf der Grundlage einer Vorlage zu führen, die sämtliche Verwaltungsvorschläge enthalten müsse. Dies sei auch die Intention des Antrages seiner Fraktion gewesen.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) erläuterte, er sei auch in Aufsichtsräten von Gesellschaften tätig, bei denen die Stadt Dortmund nicht zu den Gesellschaftern gehöre. Dort existierten Regelungen, die deutlich die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder beschreiben und auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen hinweisen würden. Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Hinweise auch für die Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen übernommen werden könnten.

OB Dr. Langemeyer regte an, den Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen ihre Rechtsposition in einem besonderen Schreiben zu erläutern.

Die von StR’in Greive gegebenen Informationen würden die Fraktionen noch einmal schriftlich erhalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000.

Außerdem beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.00.


2.4.2 - unbesetzt -



2.4.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 mit der Bezeichnung "Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs-)Gesellschaften
und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung"
Anfrage gem . § 6 GeschO

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag / folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 29.08.00 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bitten darum, den genannten Tagesordnungspunkt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.00 vorzusehen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Vorbereitung der Haushaltsberatungen für 2001 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele MitarbeiterInnen haben einen Arbeitsvertrag und/oder arbeiten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften, die eine Rückkehroption in eine Tätigkeit bei der Stadtverwaltung beinhalten?
2. Wie viele dieser MitarbeiterInnen werden im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt?
Wir bitten um die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgendem Antrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligungsberichterstattung jeweils gesondert für die städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und die Eigenbetriebe darzulegen, wie viele MitarbeiterInnen der beschriebenen Unternehmen
- eine Rückkehroption in die Stadtverwaltung haben,
- im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt werden,
- BeamtInnen oder Angestellte sind und
- wie hoch die Gesamt-Arbeitgeberbruttokosten sind, die für diese MitarbeiterInnen in den städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften oder Eigenbetrieben aufgewendet werden.
Die Anfrage soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet werden. Dann soll auch der Antrag behandelt werden.

2.4.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
zum 30.06.2000

Zust. StA dosys
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.06.2000 zur Kenntnis.

Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -

Zust. StA 33

Die Unterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1.000.000,00 DM
Ausgaben 2001 2.000.000,00 DM
Ausgaben 2002 10.000.000,00 DM
Ausgaben 2003 3.000.000,00 DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.






3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Scha 119 – Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße – für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 19.06.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 – Obernkirchenstraße /Gleiwitzstraße – als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO








3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes
Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Nord


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt zur Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –;
II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit Erläuterungsbericht vom 20. Juni 2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20. Juni 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB






IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, so dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG - ) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).


3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,


c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.


3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

Zust. StÄ 40 u. 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49 in Dortmund-Hörde mit Gesamtkosten von 755.000,00 DM.
Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.


3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

Zust. StA SV Grundstücksfonds

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-
bereich des B-Planes Lü 158

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 158 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 bis 11.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 18.04.2000 dem Bebauungsplan Lü 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich erneut als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 158 – Drei Morgen Nord-)

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.



IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 158 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.2995 (GV NW S. 283).

V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm.VO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Konkretisierung der Planzeichnung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes und stellt diese Änderung fest:
Die Legende des Änderungsplanes ist folgendermaßen zu ergänzen:

Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – Einkaufszentrum maximale Verkaufsfläche – 6 800 qm).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Vorlage zu ergänzen und die ergänzte Begründung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügen.
3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung mit der Maßgabe, den Geltungsbereich um die Flächen zu reduzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden, und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse festzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(119. Änderung –Erdbeerfeld-);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 – Erdbeerfeld-.

IV. Beschließt, den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 – Erdbeerfeld- für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Weiterleitung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40.770,00 DM an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e.V..

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61/5

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 202 – Verkehrsknoten am Gottesacker – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 –1).





II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem Bebauungsplan Ap 202 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen
Geltungsbereich des B-Planes In N 213

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 – Blumenacker – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 313 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW .S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.05.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.08.00 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 .Blumenacker – einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 Ab. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck – West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10.600.000,-- DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4.745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10.600.000,-- DM.




Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:
Finanziert bis Ende 1999 4.744.735,-- DM
Ausgaben 2000 474.700,-- DM
Ausgaben 2001 1.185.000,-- DM
Ausgaben 2002 935.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.475.000,-- DM
Ausgaben 2004 1.240.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 545.565,-- DM


3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.17 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des
Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt durch Über- und Unterbauungen.



Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des
Aufgabenfeldes des Sondervermögens

Zust. StA SVTZ

Auf den Hinweis von Rm Dr. Eiteneyer (CDU), dass die Vorlage unterschiedliche Angaben über die Höhe des Sanierungsbedarfes für das ehemalige Max-Planck-Institut enthalte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass der zuständige Dezernent in dieser Sache noch Klärungsbedarf signalisiert habe. Dieser Punkt der Vorlage sollte nach Konkretisierung der Zahlen im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung behandelt werden.

Rm Prüsse (SPD) und Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) hielten es für sachgerecht, die Vorlage zunächst noch einmal dem Fachausschuss und im November im Rat zu behandeln, sofern nicht besondere Dringlichkeit vorliege.

Herr Dr. Küpper erinnerte an die vorangegangene Fachausschussdebatte. Alle Fraktionen hätten sich für eine zügige Umsetzung der Projekte “Software-Factory” und “e-port Dortmund” ausgesprochen. Außerdem sei der Jahresabschluss des Sondervermögens unstreitig gewesen.

Man habe sich zum Ziel gesetzt, mit der neuen Akademie im ehemaligen Max-Planck-Institut am 01.11.2000 zu beginnen.

StR’in Greive regte an, dass die Verwaltung für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage vorbereiten könnte, die die dringenden Punkte beinhalte. Alle anderen Aspekte, die im Fachausschuss behandelt werden könnten, werde man getrennt darstellen.

Dem Verfahrensvorschlag von StR’in Greive wurde zugestimmt.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e.V., Herrn Rolf Marquardt, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.99

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 938.500,76 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest. Der Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgt durch die Gewinnrücklage (854.606,83 DM) bzw. wird auf neue Rechnung vorgetragen (83.893,93 DM). Die Geschäftsleitung wird entlastet.










Zu Ziffer 8

Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Abriss der 8-klassigen Pavillonanlage der Regenborgen-Grundschule und die ersatzweise Errichtung von sieben Klassenräumen und einem Mehrzweckraum in Massivbauweise.


8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
a) im Wege der Grundsatzentscheidung die Errichtung eines bedarfsgerechten Schulneubaues einschließlich Normalturnhalle für die Hansa-Grundschule am Standort Welkener Straße 24
b) die Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrages
c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund.


8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) im Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

Zust. StA 40

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.4 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
Zust. StÄ 40 u. 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 60 GO NW die von StR’in Greive und Rm Hovermann (CDU) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Mehraufwendungen von 1.090.000,-- DM. Damit betragen die Gesamtkosten 1.610.000,-- DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des Haushaltsjahres 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.



Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Den Mitgliedern lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 12.09.00 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten Sie, zum obengenannten Tagesordnungspunkt folgende Änderungsanträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen wird von derzeit 360,00 DM auf 500,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung beim Innenministerium einzuholen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen, aus den erzielten Einnahmen Mittel in Höhe von jährlich 300.000,00 DM für die Einrichtung einer Beratungsstelle für Spielsüchtige bereitzustellen.
Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) begründete zunächst den Antrag seiner Fraktion.
StR’in Greive erläuterte, dass das Innenministerium NW im Rahmen des Kommunalisierungsmodellgesetzes mit bestimmten Kommunen einen Versuch durchführe, die Steuer bis auf 500,00 DM heraufzusetzen. In der Landesgebührenordnung liege der Höchstsatz bei 270,00 DM. Für die Stadt Düsseldorf sei ein Steuersatz von 500,00 DM und für die Stadt Köln ein Steuersatz von 480,00 DM genehmigt worden. Auf Anfrage habe das Innenministerium signalisiert, man könne sich vorstellen, für Dortmund eine Steuer von 450,00 DM zuzulassen. Äußerst zweifelhaft allerdings sei, dass das Ministerium auch für Dortmund die Höchststeuer von 500,00 DM genehmigen würde.

Vor diesem Hintergrund bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, den Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 12.09.00 nicht abzustimmen und den Punkt 2 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt

1. die erweiterte Beteiligung der Stadt Dortmund am Kommunalisierungsmodell für den Aufgabenbereich “Vergnügungssteuer” gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell (KommG) durch die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen von derzeit 360,00 DM auf 450,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000
Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Pkt. 3 des Sachverhaltes aufgeführte 1. Nachtragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 Abs. 2 GO für das Haushaltsjahr 2000.


10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


An der Behandlung der Angelegenheiten nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) und Rm Monegel (CDU) nicht teil.
10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.99 des
Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

Zust. StA dosys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 1999 in Höhe von 5.516.135,34 DM und der Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 43.927,95 DM werden an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.


10.6 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des
"größten Weihnachtsbaumes" 2000 in der City

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des “größten Weihnachtsbaumes” 2000 in Höhe von 175.000,00 DM zu. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der
Stadt Dortmund vom 06.07.1995

Zust. StA 32
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

Zust. StA 33

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein Call Center in der beschriebenen Form einzurichten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.



11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

Zust. StA 01

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der “Richtlinien zur Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund” mit Wirkung zum 01.01.2001.


11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 18 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.


11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 138 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.


11.6 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999
Zust. StA 01
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates bis zum 30.09.1999 zur Kenntnis. Im übrigen stimmt der Rat den Verfahrensvorschlägen der Verwaltung (Ziffer 5 und 6) zur zukünftigen Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zu.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.40 Uhr von OB Dr.Langemeyer beendet.






Dr. Langemeyer Hengstenberg
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Weber
Schriftführer


01 Dortmund, 19.09.2000
F 2 20 12

N i e d e r s c h r i f t

über die 7. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses

am Donnerstag, dem 14.September 2000, 15.00 Uhr,

im Ratssitzungssaal, Rathaus, Friedensplatz 1


Anwesend waren: OB Dr. Langemeyer

Bm Miksch CDU

Rm Diekneite SPD
Rm Kräft SPD
Rm Jörder SPD
Rm Prüsse SPD
Rm Sohn SPD
Rm Starke SPD
Rm Utech SPD
Rm Tech SPD
Rm Prof. Uhlmann SPD

Rm Böhm CDU
Rm Dr. Eiteneyer CDU bis 18.05 Uhr
Rm Hengstenberg CDU
Rm Liedschulte CDU
Rm Monegel CDU
Rm Neumann CDU
Rm Reppin CDU
Rm Sauer CDU ab 18.05 Uhr
Rm Stratenwerth FDP
Rm Mohr Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus Rm Wetter Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus
Rm Keller Linkes Bündnis - als beratendes Mitglied -



Von der Verwaltung
waren anwesend:
StD Fehlemann
StR’in Greive
Herr Dr. Küpper
StR Pogadl
StR Sierau
StR Stüdemann

Herr Berten StA 03
Herr Buchbender StA 20
Herr Languth dosys
Herr Oesterling StA 11

StOVR Weber
StVR Feuler


Als Gast zu TOP 10.5 war anwesend: Herr Schepers, Westfalen-Revision GmbH


T A G E S O R D N U N G




1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n



2.1.1 Kanalbau Untermarkstraße

2.1.2 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

2.1.3 Solidaritätfonds
- Mittelvergabe 2000 -

2.1.4 Kanalbau Franziusstraße

2.1.5 Kanalbau Bolmker Weg

2.1.6 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.

2.1.7 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad

2.1.8 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach

2.1.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches

2.1.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"

2.1.11 Vierter Sachstandsbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen

2.1.12 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung
und Sanierung von Altlasten"

2.1.13 Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union "Unternehmen für Gesund-
heit e. V." beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK)

2.1.14 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.08.00 mit der Bezeichnung "Steigerung der City-Attraktivität"





2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: II. Quartal 2000 (01.01. - 30.06.2000)

2.2.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004
- Lagebericht -


2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.00 mit der
Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"

2.4.2 - unbesetzt -


2.4.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 mit der Bezeichnung "Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs-)Gesellschaften
und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung"
Anfrage gem . § 6 GeschO

2.4.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
zum 30.06.2000

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke


- Stadtbezirksmarketing -

3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzunsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes
Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Nord

3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-
bereich des B-Planes Lü 158

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittssbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)








3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen
Geltungsbereich des B-Planes In N 213

3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)


3.17 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des
Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen




4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des
Aufgabenfeldes des Sondervermögens




5. Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -




6. Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -





7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.99







8. Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) im Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

8.4 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
- Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung -



9. Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -


10. Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000

10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.99 des
Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

10.6 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des
"größten Weihnachtsbaumes" 2000 in der City




11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der
Stadt Dortmund vom 06.07.1995

11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

11.6 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15.00 Uhr von OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.


Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.










Zu Ziffer 1

Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Hengstenberg (CDU) benannt.


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW hin.


1.3 Feststellung der Tagesordnung

Die vorliegende Tagesordnung wurde vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 08.06.2000
Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08. Juni 2000.

Zu Ziffer 2

Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n




2.1.1 Kanalbau Untermarkstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Kanalbau Untermarkstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.327.000,00 DM.


Die Finanzierung ist bei der Haushaltsstelle 7000 9511 0701 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 27.000,00 DM
Ausgaben 2000 800.000,00 DM
Ausgaben 2001 1.500.000,00 DM
Ausgaben 2002 1.000.000,00 DM


2.1.2 Kanalbau verlegte Lindenhorster Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalbaumaßnahme “verlegte Lindenhorster Straße” mit einem städtischen Anteil in Höhe von 4.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0744 wie folgt vorgesehen:


Ausgaben 2000 200.000,00 DM
Ausgaben 2001 100.000,00 DM
Ausgaben 2002 500.000,00 DM
Ausgaben 2003 500.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 2.200.000,00 DM


2.1.3 Solidaritätfonds
- Mittelvergabe 2000 -

Zust. StA 02

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Auf Empfehlung des Ältestenrates beschließt der Hautpausschuss, aus dem Solidaritätsfonds im Jahre 2000 dem Verein “Humanitäre Cuba Hilfe e.V.” zur Unterstützung seines Projekts 15.000,00 DM zu Verfügung zu stellen.


2.1.4 Kanalbau Franziusstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Kanalerneuerung in der Franziusstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0422 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 50.000,00 DM
Ausgaben 2001 900.000,00 DM
Ausgaben 2002 690.000,00 DM
Ausgaben 2003 360.000,00 DM


2.1.5 Kanalbau Bolmker Weg

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle in der Straße Bolmker Weg mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0761 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 200.000,00 DM
Ausgaben 2001 300.000,00 DM
Ausgaben 2002 300.000,00 DM
Ausgaben 2003 200.000,00 DM


2.1.6 Kanalerneuerung Gneisenaustraße/Feldherrnstraße u. a.

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt die Erneuerungen der Kanäle im Bereich Gneisenaustraße / Feldherrnstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 3.000.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0781 wie folgt vorgesehen:



Finanziert bis Ende 1999 2.224,00 DM
Ausgaben 2000 280.000,00 DM
Ausgaben 2001 380.000,00 DM
Ausgaben 2002 400.000,00 DM
Ausgaben 2003 415.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 1.022.776,00 DM


2.1.7 Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von Geleitstraße bis Wieckesweg und Wieckesweg bis Breierspfad

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt für die Kanalerneuerung Brackeler Hellweg von der Geleitstraße bis zum Wieckesweg und im Wieckesweg vom Brackeler Hellweg bis zur Straße Breierspfad eine Kostenerhöhung um 350.000,00 DM. Zusammen mit den bereits beschlossenen Kosten von 1.300.00,00 DM ergeben sich somit neue Gesamtkosten in Höhe von 1.650.000,00 DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0799 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 1.300.000,00 DM
Ausgaben 2000 (überplanmäßig) 350.000,00 DM

Die überplanmäßige Mittelbereitstellung erfolgt nach Beschlussfassung im Rahmen der gegenseitigen Deckungsfähigkeit.


2.1.8 Abriss und Neubau der Brücke im Zuge der Bodelschwingher Straße über den Nettebach

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Abriss und Neubau der Brücke über den Nettebach im Zuge der Bodelschwingher Straße in Dortmund-Nette mit einem Kostenaufwand in Höhe von 2.500.000,00 DM.
Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0135 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 400.000,00 DM
Ausgaben 2001 1.000.000,00 DM
Ausgaben 2002 1.100.000,00 DM

Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst dann begonnen, wenn entweder eine Genehmigung zum vorzeitigen zuschussunschädlichen Baubeginn oder ein entsprechender Bewilligungsbescheid vorliegt.

2.1.9 Kanalbau im Einzugsgebiet des Lohbaches und Marksbaches

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Lohbach / Marksbach beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 4.000.000,00 DM die Durchführung des I. Bauabschnitts (Einbau eines Drosselschiebers, Schließung von zwei Regenüberläufen, Herstellung eines neuen Regenüberlaufes, 70 m Kanalrohre) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 527.000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Planungskosten von ca. 173.000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 700.000,00 DM.

Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 1999 173.232,00 DM
Ausgaben 2000 300.000,00 DM
Ausgaben 2001 200.000,00 DM
Ausgaben 2002 26.768,00 DM


2.1.10 Kanalbau Hörde-Mitte
- Kanalerneuerungen in der Straße "Am Richterbusch" und "Burgunderstraße"

StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Für den Kanalbau im Bereich Hörde-Mitte beschließt der Haupt- und Finanzausschuss im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 3.000.000,00 DM die Kanalerneuerungen in den Straßen Am Richterbusch und Burgunderstraße mit einem Kostenaufwand in Höhe von 1.900.000,00 DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für Kanalerneuerung in der Straße Am Heedbrink von ca. 1.100.000,00 DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 3.000.000,00 DM.




Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:

Finanziert bis Ende 2000 1.092.780,00 DM
Ausgaben 2001 400.000,00 DM
Ausgaben 2002 300.000,00 DM
Ausgaben 2003 500.000,00 DM
Ausgaben 2004 500.000,00 DM
Ausgaben 2005 ff. 207.220,00 DM


2.1.11 Vierter Sachstandsbericht zur Verwaltungsmodernisierung in Nordrhein-Westfalen

Zust. StA dosys./PG VM-NRW

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.


2.1.12 Anmeldung von Untersuchungsmaßnahmen zum Förderprogramm:
"Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für die Gefahrermittlung
und Sanierung von Altlasten"

Zust. StA 60
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Maßnahmen:

1. Sanierungsuntersuchung “Kanalstraße 70”
2. Gefährdungsabschätzung “Gewerbegebiet Hannöversche Straße West”
zur Aufnahme in das Förderprogramm angemeldet wurden und Zuwendungsanträge gestellt werden.


2.1.13 Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union "Unternehmen für Gesund-
heit e. V." beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK)

Zust. StA 11

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Dortmund zum Unternehmensnetzwerk für die betriebliche Gesundheitsförderung in der Europäischen Union “Unternehmen für Gesundheit e.V.” beim Bundesverband der Betriebskrankenkassen (BKK).


2.1.14 Vorschlag der CDU-Fraktion vom 30.08.00 mit der Bezeichnung "Steigerung der City-Attraktivität"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2000 vor:

1.) Der Oberbürgermeister wird gebeten zu berichten, welche Ergebnisse seine Gespräche als Aufsichtsratsvorsitzender der DSW und als Vorsitzender des Rates – im Nachgang der Sitzung des Hauptausschusses vom 11. November 1999 – ergeben haben.

Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 11. November 1999 auf Antrag der CDU beschlossen, den Oberbürgermeister zu bitten, Gespräche mit den Einzelhändlern zu führen, um an den verkaufsoffenen Samstagen besondere Vergünstigungen für Kunden der City, gegen Vorlage von Parkausweis oder Fahrschein, zu erreichen. Der Hauptausschuss hatte ebenfalls beschlossen, dass Dortmunder Stadtwerke und SBB Dortmund gebeten werden, eine einvernehmliche Regelung über ein kombiniertes Parkticket mit Fahrschein zu treffen.

2.) Der Hauptausschuss beschließt, die Verwaltung wird beauftragt, den zuständigen Gremien eine Vorlage zur Ergänzung des Parkplatzangebotes in der östlichen und südlichen City vorzulegen.
Im östlichen Rand der Citylage stellen wir uns eine Tiefgarage am Brüderweg im Zuge der Verlegung der Straßenbahn in Tunnellage vor. Im südöstlichen Bereich der City sollte, um ein regional ausgeglichenes Angebot zu schaffen und die Verkehrskonzentration und –belastung auf der Kreuzung Hansastraße zu verringern, im Zuge der Umbauarbeiten für das Stadthaus an dieser Stelle eine Tiefgarage entstehen.

3.) Der Hauptausschuss beschließt, die SBB Dortmund zu bitten, die “Tiefgarage Burgwall” umzubenennen in “Tiefgarage Konzerthaus” und die Auf- und Abgänge zwischen der Tiefgarage und der Brückstraße zu verbessern.

4.) Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung zu überprüfen, ob die Einführung einer kostenlosen dritten Parkstunde in den Tiefgaragen der City (3 Stunden parken, 2 Stunden bezahlen) möglich ist. Durch die Einführung dieser kostenlosen dritten Parkstunde soll der Zeitdruck, den Kunden und Besucher der City erfahren, gemindert werden. Wer ohne Zeitdruck einkaufen kann, der wird häufiger und länger in unserer City verweilen und dadurch zur Belebung der Innenstadt beitragen.


Rm Dr. Eiteneyer (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion.
OB Dr. Langemeyer führte zu Punkt 1 des Antrages aus, dass es sowohl Gespräche mit den Dortmunder Stadtwerken als auch mit den SBB gegeben habe. Dabei sei deutlich geworden, dass die Tarifbestimmungen des VRR die angedachte Vergünstigung nicht zuließen. Auch die SBB hätten keine Möglichkeit gesehen, sich einseitig in dieser Sache zu bewegen.
Das Thema Parkpreise / Parksituation sei regelmäßig in der City-Runde behandelt worden. In der letzten Sitzung, in der alle Fraktionen vertreten gewesen seien, habe man vereinbart, dass sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit den SBB bemühen werde, einen einvernehmlichen Vorschlag zur Gestaltung von Parkpreisen zu erarbeiten. Eine Entscheidung hierüber müsse zur gegebener Zeit im Rat gefasst werden.
Außerdem berichtete OB Dr. Langemeyer, dass die SBB bereits beschlossen hätten, die Tiefgarage am Burgwall in “Tiefgarage Konzerthaus” zu benennen.
Rm Tech (SPD) machte deutlich, dass der Parkraum überwiegend von privaten Firmen vermietet werde. Deshalb sei es in erster Linie deren Aufgabe, Vergünstigungen für ihre Kunden anzubieten.
Zur Ergänzung des Parkplatzangebotes gab er grundsätzlich zu bedenken, dass im Innenstadtbereich zahlreiche Parkhäuser vorhanden seien, die teilweise nur eine geringe Auslastung hätten.
Die von der CDU-Fraktion vorgeschlagene kostenlose dritte Parkstunde begünstige seines Erachtens das Dauerparken. Außerdem müsse in diesem Zusammenhang gesehen werden, dass die Parkgebühren in anderen Städten erheblich höher seien als in Dortmund.
Stadtdirektor Fehlemann ging auf die Erarbeitung eines Vorschlages für die Parkpreisgestaltung ein und erläuterte, dass die meisten Parkhäuser privat betrieben würden. Lediglich bei den Häusern der SBB habe die Stadt einen geringen Einfluss. Man werde sich gleichwohl um eine Lösung bemühen.
Rm Mohr (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) lehnte für seine Fraktion den Antrag der CDU ab. Die darin enthaltenen Vorstellungen führten zu einem noch größeren Verkehrsaufkommen in der City. Eine solche Entwicklung sei kein Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Innenstadt.
Rm Dr. Eiteneyer (CDU) verdeutlichte, dass es hinsichtlich des Parkplatzangebotes in der City um die Standortfrage gehe, nicht dagegen um die Zahl der Parkplätze insgesamt.
Mit der kostenlosen dritten Parkstunde wolle die CDU insbesondere auswärtigen Besuchern ein verbessertes Aufenthaltsangebot in Dortmund unterbreiten.
OB Dr. Langemeyer führte aus, dass der City-Ring bereit sein müsse, Parkgebühren an die Kunden zu erstatten, wie dass in anderen Städten bereits geschehe. Ziel dürfe nicht der Einsatz städtischer Mittel für diesen Zweck sein.
Nach Meinung von Rm Prüsse (SPD) stünden im Innenstadtbereich ausreichend Parkflächen zur Verfügung. Es müsse aber erreicht werden, dass die Parkhäuser außerhalb der Wälle verstärkt benutzt werden.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) vertrat ebenfalls den Standpunkt, dass Parkvergünstigungen nicht zu Lasten der Stadt Dortmund eingeführt werden dürften. Die Kommune habe allerdings die Aufgabe, das Thema aufzugreifen und moderierend sowie motivierend zu agieren. Der Prozess müsse in Anbetracht der fortgeschrittenen Jahreszeit beschleunigt werden.
Rm Stratenwerth (FDP) stellte zum Punkt 3 des CDU-Antrages folgenden Ergänzungsantrag:
Die Verwaltung soll beauftragt werden zu prüfen, ob die Auf- und Abgänge der Tiefgarage durch eine Überdachung mit dem Konzerthaus verbunden werden können.
Bm Miksch hielt eine deutlich verbesserte Ausschilderung zur Tiefgarage “Am Burgwall” für unbedingt erforderlich. Kaum jemand wisse, dass in unmittelbarer Citynähe diese Parkanlage bestehe.
Rm Prof. Uhlmann (SPD) regte an, durch die Verwaltung auch eine Tunnellösung als Verbindung von der Tiefgarage zum Konzerthaus prüfen zu lassen.
Der Ergänzungsantrag von Rm Stratenwerth (FDP) wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
Der Antrag der CDU-Fraktion vom 13. September 2000 wurde im Punkt 1 durch die Beantwortung der Fragen als erledigt angesehen.
Der Punkt 2 des CDU-Antrages wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.
Der Punkt 3 des CDU-Antrages wurde einstimmig, bei Stimmenthaltung der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus beschlossen.

Der Punkt 4 des CDU-Antrages wurde mit den Stimmen der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus abgelehnt. Die CDU-Fraktion stimmte für den Antrag.


2.2 F i n a n z e n

2.2.1 Finanzsituationsbericht über die Entwicklung der städtischen Einnahmen und Ausgaben
Stand: II. Quartal 2000 (01.01. - 30.06.2000)

Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den beigefügten Finanzsituationsbericht für das II. Quartal 2000 (01.01.2000 – 30.06.2000) zur Kenntnis.


2.2.2 Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004
- Lagebericht -

Zust. StA 20

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag zu diesem Punkt folgende Anfrage der CDU-Fraktion vom 12. September 2000 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 2.2.2, Aufstellung des Haushaltes 2001 und die Finanzplanung 2004 mit Lagebericht, der Sitzung am 14. September 2000 die folgende Anfrage und bittet um Beantwortung:


Entspricht der Investitionsplan für die kommenden fünf Jahre der Beschlusslage?


Wie ist die Finanzierung der folgenden Projekte vorgesehen?

a) Zweiter und dritter Bauabschnitt Hohe Straße
b) Umgestaltung Hansastraße
c) Rückbau Straßenbahnanlagen
d) Betriebskostenzuschuss des Landes zum Konzerthaus
e) Umgestaltung Kampstraße
f) Kosten Umgestaltung Bahnhofsumfeld
g) Veranstaltungszentrum Westfalenhalle


OB Dr. Langemeyer bezeichnete den Lagebericht als einen Blick in die Werkstattarbeit der Stadtverwaltung. Die Verwaltung arbeite seit vielen Jahren nach dem Budgetierungsprinzip. Auf der Grundlage der Finanzplanung sowie Mehrbedarfen aufgrund gefasster Beschlüsse würden die Ämter ihre Anmeldungen im Rahmen ihrer Budgets vornehmen. Die konkreten Zahlen lägen aber erst mit der Einbringung des Etatentwurfes vor. Heute seien exakte Darstellungen noch nicht möglich. Auch müssten noch Vorschläge für ein Haushaltssicherungskonzept erarbeitet werden. Die Verwaltung werde in der nächsten Zeit über mögliche Ausgabenreduzierungen nachdenken. Für die Einnahmeseite bestehe derzeit ebenfalls noch keine Planungssicherheit, da die Eckdaten des Landes noch nicht bekannt seien.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) kritisierte, dass der Bericht den Eindruck erwecke, das bestehende Haushaltsdefizit sei im wesentlichen auf Beschlüsse des Rates zurückzuführen, die mit der Mehrheit von CDU und Grünen gefasst worden seien. Wenn über Einsparungen nachgedacht werde, müssten alle Beschlüsse des Rates zur Disposition stehen. Dazu gehörten auch das Konzerthaus und das dortmund-project, für die sich der Oberbürgermeister besonders engagiert habe. Diese seien in der Vorlage allerdings nicht aufgeführt. Keinesfalls sei man einverstanden, dass insbesondere die Beschlüsse zur Schulraumsanierung in Frage gestellt würden. Gleiches gelte für das Programm “Arbeit statt Sozialhilfe”.

Im Rahmen der Haushaltsberatungen müsse auch über eine Verbesserung der Einnahmesituation nachgedacht werden.

OB Dr. Langemeyer wies darauf hin, dass die Kapitalerhöhung für das Konzerthaus nach der gegebenen Beschlusslage im Jahre 2000 abgewickelt werde und daher nicht den Haushaltsplanentwurf 2001 tangiere. Die von der CDU-Fraktion gestellte Frage nach dem Betriebskostenzuschuss des Landes könne nicht beantwortet werden. Landeszuschüsse würden direkt bei der Kultur- und Projekte GmbH vereinnahmt und nicht über den Haushalt abgewickelt. Eine Zusage des Landes liege zudem noch nicht vor.

Zum dortmund-project sagte OB Dr. Langemeyer, dass es zur mittelfristigen Verbesserung der Einnahmesituation diene und schwerpunktmäßiger Bestandteil des Haushaltssicherungskonzeptes sein werde.

Beim Projekt “Arbeit statt Sozialhilfe” gehe die Verwaltung davon aus, dass kein Zuschuss für die Dortmunder Dienste veranschlagt werde, sondern die Mittelvergabe nach den vom Rat festgelegten Regeln erfolge.

Rm Reppin (CDU) erinnerte an die zahlreichen Beschlüsse des Rates in diesem Jahr mit zum Teil erheblichen Auswirkungen auf die Folgejahre. In der Vorlage werde allerdings auch die stille Beteiligung bei der Stadtsparkasse erwähnt. Hierüber habe der Rat schon 1999 entschieden. Andere Großprojekte fänden sich dagegen in der Vorlage nicht wieder.

Zur Zweitwohnungssteuer gäbe es einen eindeutigen Beschluss des Rates, der von der Verwaltung ignoriert werde. Die Steuer sollte danach bis 2004 ausgesetzt werden. Der Vorlage ist dagegen zu entnehmen, dass sie weiterhin erhoben werden solle.

Ferner fehlten Aussagen zur Entwicklung der Einnahmen in den nächsten Jahren. In diesem Zusammenhang weise er darauf hin, dass das in Auftrag gegebene Gutachten über mögliche Gewinnabführungen durch städtische Beteiligungen noch nicht vorliege.

Rm Starke (SPD) erklärte, die vorliegenden Daten machten deutlich, dass die Verwaltung nur geringe Möglichkeiten habe, die Lücke zwischen Einnahmen und Ausgaben zu schließen. Deshalb sei der Rat bei den kommenden Haushaltsberatungen im besonderen Maße gefordert, die Defizite abzubauen.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) vertrat die Auffassung, dass die Verwaltung aufgrund der bestehenden Beschlusslage nicht davon ausgehen könne, die Zweitwohnungssteuer weiterhin zu erheben.

Herr Buchbender erläuterte, die Verwaltung habe den Auftrag erhalten zu prüfen, ob diese Steuer abgeschafft werden könne.

StR’in Greive führte aus, dass eine Steuer aus juristischen Gründen nicht ausgesetzt werden könne; es gebe sie oder nicht. Die Satzung müsse formal aufgehoben werden. Einen solchen Beschlussvorschlag werde die Verwaltung dem Rat zusammen mit den anderen Gebührensatzungen am Ende des Jahres vorlegen.

Für das Jahr 2000 müsse die Steuer aus Gründen der Steuergerechtigkeit erhoben werden. Man könne nicht einen Teil der Steuerpflichtigen heranziehen und den anderen Teil, dessen Anträge noch nicht bearbeitet worden seien, von der Steuer ausnehmen.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) hielt es für notwendig, eine neue Haushaltsstrategie zu entwickeln, die das Ziel haben müsse, städtisches Vermögen freizusetzen und damit Schuldentilgung zu betreiben. Dies führe zu einer Entlastung auf der Ausgabenseite.

OB Dr. Langemeyer verdeutlichte, dass seines Erachtens die Haushaltsprobleme struktureller Natur seien und vorrangig die Einnahmesituation verbessert werden müsse. Dafür seien das dortmund-project und das 5000er Programm von besonderer Bedeutung. Die Veräußerung von Vermögen führe nicht zur Lösung struktureller Schwächen auf der Einnahmeseite.

Herr Buchbender beantwortete die Fragen im Schreiben der CDU-Fraktion vom 12.09.00:

a) Der zweite und dritte Bauabschnitt Hohe Straße befinde sich in der Planung. Kosten stünden noch nicht fest. Deshalb seien auch keine Beträge in der Finanzplanung enthalten.

b) Für die Umgestaltung der Hansastraße seien folgende Beträge
veranschlagt:

2001 - 1.950.000,00 DM
2002 - 910.000,00 DM
2003 - 320.000,00 DM
2004 - 150.000,00 DM
Darin enthalten seien auch die Kosten für den Rückbau der Straßenbahnanlagen.
c) Der Rückbau der Straßenbahnanlagen sei regelmäßig bei der jeweiligen Maßnahme ein Stadtbahnbau enthalten.

d) Die Frage sei von OB Dr. Langemeyer bereits beantwortet worden.

e) Für die Umgestaltung der Kampstraße seien in diesem Jahr 900.100,00 DM veranschlagt und im Jahr 2001 688.100,00 DM. Damit sei die Finanzierung abgeschlossen.

f) Die Kosten für die Umgestaltung des Bahnhofsumfeldes betrügen für die nördliche Seite:
2001 - 110.000,00 DM
2002 - 551.500,00 DM
2003 - 3.040.000,00 DM
2004 - 3.110.000,00 DM
2005 - 3.250.000,00 DM

Für die südliche Seite des Bahnhofes seien veranschlagt:
2003 - 35,6 Mio. DM
2004 - 35,6 Mio. DM

g) Das Veranstaltungszentrum Westfalenhallen sei zusammen mit mehreren Maßnahmen in der Haushaltsstelle Verkehrsmanagement veranschlagt.
Im Jahre 2001 seien 5 Mio. DM vorgesehen. In den Jahren 2002 bis 2004 je 2 Mio. DM und im Jahr 2005 671.000,00 DM (Restfinanzierung).

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufstellung des Haushaltsplanes 2001 und der Finanzplanung bis 2004 zur Kenntnis.



2.3 P e r s o n a l

- keine Vorlagen-


2.4 K o m m u n a l w i r t s c h a f t

2.4.1 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 06.06.00 mit der
Bezeichnung "Verbesserung des Beteiligungscontrolling"

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten Sie, zum oben genannten Tagesordnungspunkt folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, über den jährlichen Beteiligungsbericht hinaus, die Informationen der politischen Mandatsträger über die wirtschaftliche Lage und den inhaltlichen Zielerreichungsgrad auszuweiten.

Der Ausschuss fordert die Verwaltung auf, unter Einbeziehung des vom Rat gewählten Kämmerers, Vorschläge zur Neuorganisation des Informationswesens des Rates und seiner Ausschüsse über die städtischen Beteiligungsunternehmen zu entwickeln. Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

- Berichtspflicht der Beteiligungsgesellschaften, an denen die Stadt Dortmund direkt oder indirekt beteiligt oder von denen sie Gewährträger ist
- Überprüfung der Erreichung von politischen Zielvorgaben
- Stärkere Einbeziehung der Kompetenz der Beteiligungsverwaltung bei der Information von Aufsichtsratsmitgliedern
- Hinzuziehung externer Beratungskompetenz für Aufsichtsratsmitglieder

Außerdem lag den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses folgender Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.00 vor:

Die CDU-Fraktion stellt zum Tagesordnungspunkt 2.4.1, Verbesserung des Beteiligungscontrolling, der Sitzung am 14. September 2000 den folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Beteiligungsverwaltung organisiert ihre Arbeitsablauf so, dass durch die entsandten Aufsichtsratsmitglieder ein qualifiziertes Beratungsangebot abgerufen werden kann für Fälle, die nicht durch die Geschäftsführung oder Wirtschaftsprüfer selbst abgedeckt werden. Die Beteiligungsverwaltung der Stadt Dortmund weist die Mitglieder in den Aufsichtsräten der Beteiligungsgesellschaften auf dieses Beratungsangebot hin.

Der Rat der Stadt Dortmund empfiehlt den Beteiligungsgesellschaften, für die in die Aufsichtsräte der Beteiligungsgesellschaften entsandten Mitglieder eine Haftpflichtversicherung gegen in Inanspruchnahme des Privatvermögens aus der Wahrnehmung der Aufsichtsratstätigkeit abzuschließen.

Rm Reppin (CDU) begründete den Antrag seiner Fraktion.

StR’in Greive erläuterte, dass der zuständige Dezernent heute verhindert sei und sie in seinem Auftrage zu der Thematik Stellung nehmen werde.

Der Verwaltungsvorstand gehe davon aus, dass der Beteiligungsbericht sehr differenzierte Informationen für die Ratsmitglieder enthalte. Darüber hinaus regele der § 113 Abs. 5 der GO NW, dass die Vertreter der Gemeinde den Rat in Einzelfällen über weitere Besonderheiten zu unterrichten hätten. Eine konkretere Regelung gebe es nicht. Es sei auch von der Einschätzung der einzelnen Aufsichtsratsmitglieder abhängig, ob eine Situation als so wesentlich angesehen werde, dass darüber berichtet werden sollte. Die Berichterstattung könnte bei Bedarf in diesem Ausschuss stattfinden.

Ein weiteres wichtiges Thema sei die Ausstattung der Mandatsträger mit ausreichendem Hintergrundwissen, so dass sie ihre Aufgabe insbesondere nach dem neuen Konzerntransparenzgesetz und den damit verbundenen Haftungsrisiken ordnungsgemäß wahrnehmen können. Der zuständige Dezernent biete an, dass den in Aufsichtsräten tätigen Ratsmitgliedern regelmäßig die gleichen Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, wie sie die Beigeordneten für die Vorbereitung von Aufsichtsratssitzungen erhielten.

Die allgemeine Qualifizierung für Ratsmitglieder für die Wahrnehmung von Aufsichtsratsmandaten sei bereits angelaufen. Es hätten bislang drei Schulungen stattgefunden, die auf ein reges Interesse gestoßen seien. Eine weitere Veranstaltung werde derzeit vorbereitet.

Im übrigen stehe die Beteiligungsverwaltung jederzeit nach Terminabsprache zur Verfügung.

OB Dr. Langemeyer fügte an, er halte es für wichtig, dass der Haupt- und Finanzausschuss als zuständiges Gremium für Beteiligungen Gelegenheit erhalte, direkt mit den Vorständen oder Geschäftsführungen der städtischen Unternehmen Themen zu besprechen. In der letzten Aufsichtsratssitzung der Dortmunder Stadtwerke sei deshalb vereinbart worden, dass der Vorstandsvorsitzende des Unternehmens in der Novembersitzung des Ausschusses das Busnetz 2000, insbesondere die finanziellen Auswirkungen, vorstellt.


In dieser Weise sollte stets bei wichtigen Angelegenheiten von städtischen Beteiligungen verfahren werden.

Rm Böhm (CDU) erläuterte, es sei bekannt, dass der größte Teil der Kapitalgesellschaften der Offenbarungspflicht nicht nachkomme. Dies gelte insbesondere für die kleineren Unternehmen. Hinsichtlich der städtischen Betriebe sollte mehr Transparenz angestrebt und die Jahresabschlüsse dem Handelsregister zumindest in verkürzter Form zugeleitet werden.

Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) hielt es für sinnvoll, die Debatte auf der Grundlage einer Vorlage zu führen, die sämtliche Verwaltungsvorschläge enthalten müsse. Dies sei auch die Intention des Antrages seiner Fraktion gewesen.

Rm Prof. Uhlmann (SPD) erläuterte, er sei auch in Aufsichtsräten von Gesellschaften tätig, bei denen die Stadt Dortmund nicht zu den Gesellschaftern gehöre. Dort existierten Regelungen, die deutlich die Pflichten der Aufsichtsratsmitglieder beschreiben und auf die strafrechtlichen Konsequenzen bei Verstößen hinweisen würden. Es sollte geprüft werden, ob entsprechende Hinweise auch für die Aufsichtsräte der städtischen Unternehmen übernommen werden könnten.

OB Dr. Langemeyer regte an, den Ratsmitgliedern in Aufsichtsräten der städtischen Unternehmen ihre Rechtsposition in einem besonderen Schreiben zu erläutern.

Die von StR’in Greive gegebenen Informationen würden die Fraktionen noch einmal schriftlich erhalten.

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der SPD-Fraktion den Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 06.06.2000.

Außerdem beschließt der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig den Antrag der CDU-Fraktion vom 13.09.00.


2.4.2 - unbesetzt -



2.4.3 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus vom 29.08.2000 mit der Bezeichnung "Beschäftigte bei städtischen (Beteiligungs-)Gesellschaften
und Eigenbetrieben mit einer Rückkehroption in die Stadtverwaltung"
Anfrage gem . § 6 GeschO

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Antrag / folgende Anfrage der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 29.08.00 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus bitten darum, den genannten Tagesordnungspunkt zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.09.00 vorzusehen.


Zu diesem Tagesordnungspunkt bitten wir zur nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Vorbereitung der Haushaltsberatungen für 2001 um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Wie viele MitarbeiterInnen haben einen Arbeitsvertrag und/oder arbeiten im Rahmen eines Personalüberleitungsvertrages bei städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften, die eine Rückkehroption in eine Tätigkeit bei der Stadtverwaltung beinhalten?
2. Wie viele dieser MitarbeiterInnen werden im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt?
Wir bitten um die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses zu folgendem Antrag:

Der Haupt- und Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Beteiligungsberichterstattung jeweils gesondert für die städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften und die Eigenbetriebe darzulegen, wie viele MitarbeiterInnen der beschriebenen Unternehmen
- eine Rückkehroption in die Stadtverwaltung haben,
- im Stellenplan der Stadtverwaltung geführt werden,
- BeamtInnen oder Angestellte sind und
- wie hoch die Gesamt-Arbeitgeberbruttokosten sind, die für diese MitarbeiterInnen in den städtischen (Beteiligungs)Gesellschaften oder Eigenbetrieben aufgewendet werden.
Die Anfrage soll in der nächsten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses beantwortet werden. Dann soll auch der Antrag behandelt werden.

2.4.4 Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund
zum 30.06.2000

Zust. StA dosys
Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Lagebericht des Dortmunder Systemhauses, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund, zum 30.06.2000 zur Kenntnis.

Zu Ziffer 3

Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


3.1 Unterstützung für die Stadtbezirke
- Stadtbezirksmarketing -

Zust. StA 33

Die Unterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.2 Verschwenkung der Lindenhorster Straße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Verlegung der Lindenhorster Straße beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 30,5 Mio. DM die Durchführung des 1. Bauabschnitts (von Lütge Heidestraße bis Kolberger Straße) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 16,0 Mio. DM. Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 6500 9511 0119 wie folgt vorgesehen:

Ausgaben 2000 1.000.000,00 DM
Ausgaben 2001 2.000.000,00 DM
Ausgaben 2002 10.000.000,00 DM
Ausgaben 2003 3.000.000,00 DM
Es handelt sich um eine Zuschussmaßnahme. Mit den Bauarbeiten wird erst begonnen, wenn entweder ein entsprechender Bewilligungsbescheid oder eine Genehmigung zum vorzeitigen förderungsunschädlichen Baubeginn vorliegt.






3.3 Bauleitplanung und Sicherung der Bauleitplanung
B-Plan Scha 119 - Obernkirchenstraße/Gleiwitzstraße -
hier: I. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes Scha 119
II. Beschluss zur Bürgeranhörung und
III. Erlass einer Veränderungssperre

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

I. den Bebauungsplan Scha 119 – Obernkirchenstraße / Gleiwitzstraße – für den in Punkt 1.1. dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen.
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023)

II. die Bürgerinnen und Bürger an der Aufstellung des Bebauungsplanes zu beteiligen
Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre mit einer Geltungsdauer bis zum 19.06.2002 für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Bereich des Bebauungsplanes Scha 119 – Obernkirchenstraße /Gleiwitzstraße – als Satzung.
Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO








3.4 Bauleitplanung
102. Änderung des Flächennutzungsplanes und Änderung Nr. 9 des B-Planes
Ev 108 - Oetringhauser Straße -
hier: I. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
II. Offenlegungsbeschluss zur 102. Änderung des
Flächennutzungsplanes
III. Offenlegungsbeschluss zur Änderung Nr. 9 des B-Planes Ev 108
IV. Außerkrafttreten von Festsetzungen/Darstellungen des
Landschaftsplanes Dortmund-Nord


Zust. StA 61


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund

I. nimmt zur Kenntnis von dem unter Pkt. 1.7 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1) durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße –;
II. beschließt, die 102. Änderung des Flächennutzungsplanes – Oetringhauser Straße – mit Erläuterungsbericht vom 20. Juni 2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

III. stimmt den geplanten Festsetzungen des Entwurfes zur Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich und der Begründung vom 20. Juni 2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB






IV. hat die im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zur 102. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Entwurf der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 vorgebrachten Anregungen des Umweltamtes – Untere Landschaftsbehörde – geprüft und beschließt, diesen aus den unter Pkt. 1.4 dieser Beschlussvorlage genannten Gründen nicht zu folgen, so dass mit der Rechtsverbindlichkeit der Änderung Nr. 9 des Bebauungsplanes Ev 108 – Oetringhauser Straße – die unter Pkt. 1.3.4 dieser Beschlussvorlage beschriebenen Festsetzungen/Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord außer Kraft treten werden

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG - ) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791).


3.5 Bauleitplanung
94. Änderung des Flächennutzungsplanes - Stadtkrone Ost -
hier: Entscheidung über Anregungen, Beifügung des Erläuterungsberichtes,
Feststellungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur 94. Änderung des Flächennutzungsplanes – Stadtkrone Ost – geprüft und beschließt:

a) der Anregung unter Ziffer 10.1 dieser Vorlage zu folgen und den offengelegten Änderungsentwurf entsprechend zu korrigieren,

b) den Anregungen unter Ziffer 10.2 dieser Vorlage nicht zu folgen,


c) der Anregung unter Ziffer 10.3 dieser Vorlage zu folgen und den Erläuterungsbericht entsprechend zu modifizieren.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 sowie § 3 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) i. d. F. vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. § 233 BauGB.

II. Der Rat der Stadt beschließt, den mit der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes offengelegten Erläuterungsbericht vom 08.03.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 10.3 dieser Vorlage zu aktualisieren und den aktualisierten Erläuterungsbericht vom 07.07.2000 der 94. Änderung des Flächennutzungsplanes beizufügen:

Rechtsgrundlage:
§ 5 Abs. 5 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt die 94. Änderung des Flächennutzungsplanes für den unter Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Änderungsbereich und stellt diese Änderung fest.

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1und 4 BauGB.


3.6 Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule,
Weingartenstraße 49 in DO-Hörde

Zust. StÄ 40 u. 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den Neubau eines Umkleidegebäudes für die Turnhalle der Weingarten-Grundschule, Weingartenstraße 49 in Dortmund-Hörde mit Gesamtkosten von 755.000,00 DM.
Die Finanzierung der Baukosten aus dem Schulbudget der Planjahre 2000 ff ist sichergestellt.


3.7 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
hier: Werksausschuss

Zust. StA SV Grundstücksfonds

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.





3.8 Bauleitplanung
B-Plan Lü 158 - Verlängerung Brennarborstraße -
gleichzeitig teilweise Änderung des B-Planes Lü 159
hier: I. Entscheidung über vorgetragene Anregungen
II. Beifügung einer Begründung
III. Erneuter Satzungsbeschluss
IV. Änderung des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte
V. Erlass einer Satzung über die Erforderlichkeit von
Teilungsgenehmigungen im räumlichen Geltungs-
bereich des B-Planes Lü 158

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:


I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Lü 158 geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 11.1 bis 11.3 nicht zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 – 1) i. V. m. den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung vom 18.04.2000 dem Bebauungsplan Lü 158 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Lü 158 – Verlängerung Brennaborstraße für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Planbereich erneut als Satzung (gleichzeitig teilweise Änderung des Bebauungsplanes Lü 158 – Drei Morgen Nord-)

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB sowie den §§ 7 und 41 GO.



IV. Der Rat der Stadt nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Lü 158 Teile des Landschaftsplanes Dortmund-Mitte (s. Ziffer 5 dieser Beschlussvorlage) außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791), geändert durch Gesetz vom 02.05.2995 (GV NW S. 283).

V. Der Rat der Stadt beschließt den dieser Vorlage beigefügten Entwurf einer Satzung über die Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes Lü 158 als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 19 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.

3.9 Bauleitplanung
88. Änderung des Flächennutzungsplanes - ehemalige Hoesch-Röhrenwerke -
hier: Beitrittsbeschluss (§ 2 Abs. 1 Bekanntmachungsverordnung)

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt beschließt, den Maßgaben der Bezirksregierung Arnsberg zur 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beizutreten (Beitrittsbeschluss).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 Satz 3 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von kommunalem Ortsrecht (Bekanntm.VO) vom 26.08.1999 (GV NW, S. 516) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


II. Der Rat der Stadt beschließt die nachfolgend aufgeführte Konkretisierung der Planzeichnung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes und stellt diese Änderung fest:
Die Legende des Änderungsplanes ist folgendermaßen zu ergänzen:

Sondergebiet (SO) – großflächiger Einzelhandel – Einkaufszentrum maximale Verkaufsfläche – 6 800 qm).

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt, den der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes beigefügten Erläuterungsbericht vom 08.02.2000 entsprechend den Ausführungen unter Ziffer 3 dieser Vorlage zu ergänzen und die ergänzte Begründung der 88. Änderung des Flächennutzungsplanes nach § 5 Abs. 5 BauGB beizufügen.
3.10 Bauleitplanung
119. Änderung des Flächennutzungsplanes/B-Plan Mg 131 - Erdbeerfeld -
I. Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (F-Planes)
119. Änderung
II. Beschluss zur Aufstellung des B-Planes MG 131 - Erdbeerfeld -
III. Ergebnis der Bürgerbeteiligung
IV. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Entwurfes der 119. Änderung des F-Planes
V. Beschluss zur öffentlichen Auslegung des B-Plan-Entwurfes Mg 131
VI. Außerkrafttreten von Festsetzungen des Landschaftsplanes DO-Nord

Zust. StA 61

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgende Beschlussfassung mit der Maßgabe, den Geltungsbereich um die Flächen zu reduzieren, die in der Planurkunde als Dauerkleingärten festgesetzt werden, und die Höhe der geplanten Stadtvillen zwingend auf drei Geschosse festzusetzen.

Der Rat der Stadt Dortmund

I. beschließt, den Flächennutzungsplan für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern
(119. Änderung –Erdbeerfeld-);

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 sowie § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141, BGBl. III FNA 213-1).
II. beschließt, den Bebauungsplan Mg 131 –Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich aufzustellen;

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 und 4 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).

III. nimmt Kenntnis von dem unter Punkt 1.11 dieser Beschlussvorlage dargelegten Ergebnis der nach § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführten Bürgerbeteiligung zur 119. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Mg 131 – Erdbeerfeld-.

IV. Beschließt, den Entwurf der 119. Änderung des Flächennutzungsplanes – Erdbeerfeld- für den unter Punkt 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich mit dem Erläuterungsbericht vom 10.08.2000 öffentlich auszulegen;

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

V. stimmt den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplan-Entwurfes Mg 131 – Erdbeerfeld- für den unter 1.1 dieser Beschlussvorlage genannten Planbereich und der Begründung vom 10.08.2000 zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

VI. nimmt zur Kenntnis, dass mit der Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Mg 131 –Erdbeerfeld- die unter Punkt 1.9 dieser Beschlussvorlage aufgeführten zeichnerischen und textlichen Darstellungen des Landschaftsplanes Dortmund-Nord ersetzt und damit außer Kraft treten werden.

Rechtsgrundlage:
§ 29 Abs. 4 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Entwicklung der Landschaft (Landschaftsgesetz – LG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15.08.1994 (GV NW S. 710, SGV NW 791)
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, die Vorlage entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschließen.



3.11 Hörde-Clarenberg, Stadtteil mit besonderem Erneuerungsbedarf
Weiterleitung von Städtebauförderungsmitteln an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e. V.
- Erhöhungsbeschluss -

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die Weiterleitung von zusätzlichen Städtebauförderungsmitteln in Höhe von 40.770,00 DM an das Werk- und Begegnungszentrum Hörde e.V..

3.12 Bauleitplanung
B-Plan Ap 202 - Verkehrsknoten Am Gottesacker -
hier: I. Entscheidung über Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61/5

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Ap 202 – Verkehrsknoten am Gottesacker – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter den Punkten 9.1 bis 9.13 dieser Vorlage nicht zu berücksichtigen,

b) den Bebauungsplan-Entwurf entsprechend den Aussagen unter der Ziffer 10 dieser Vorlage zu ändern (u. a. Verlegung des Standortes der Stadtbahnhaltestelle).

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 bzw. § Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I, S. 2141, BGBl. III/FNA 213 –1).





II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 18.04.2000 entsprechend den Ausführungen unter dem Punkt 11 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 15.08.2000 dem Bebauungsplan Ap 202 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Ap 202 einschließlich der unter der Ziffer 10 aufgeführten Änderungen für den unter der Ziffer 1 dieser Vorlage beschriebenen Planbereich als Satzung:

Rechtsgrundlage:
§ 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666, SGV NW 2023).


3.13 Bauleitplanung
B-Plan In N 213 - östlich Derner Straße (ehemalige Feineisenstraße)
hier: I. Beschluss zur nochmaligen Veränderung des Planbereiches
II. Entscheidung über vorgebrachte Anregungen aus der Offenlegung
III. Satzungsbeschluss
IV. Beifügung einer modifizierten/aktualisierten Begründung
V. Sicherung der Bauleitplanung; Erlass einer Satzung über die
Erforderlichkeit von Teilungsgenehmigungen im räumlichen
Geltungsbereich des B-Planes In N 213

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.14 Bauleitplanung
B-Plan Hom 237 - Blumenacker - Änderung Nr. 2
hier: I. Entscheidung über die vorgebrachten Anregungen
II. Beifügung einer aktualisierten Begründung
III. Satzungsbeschluss

Zust. StA 61

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 – Blumenacker – geprüft und beschließt, die Anregungen unter Punkt 6 zu berücksichtigen.

Rechtsgrundlage
§ 3 Abs. 2 Satz 4 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27.08.1997 (BGBl. I. S. 2141, BGBl. III/FNA 313 – 1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW .S. 666, SGV NW 2023).
II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Änderungs-Entwurf offengelegte Begründung vom 17.05.2000 entsprechend den Ausführungen unter Punkt 6 dieser Vorlage zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 17.08.00 der Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 beizufügen.

Rechtsgrundlage
§ 9 Abs. 8 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 GO

III. Der Rat der Stadt beschließt die Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Hom 237 .Blumenacker – einschließlich der unter Punkt 7 der Beschlussvorlage aufgeführten Änderungen für den unter Punkt 1 dieser Vorlage näher beschriebenen Änderungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage
§ 10 Ab. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 GO.


3.15 Vorfluter Aplerbeck-West von der Hüttenstraße bis zur Ostkirchstraße

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Zur Umsetzung des Zentralabwasserplans Aplerbeck – West beschließt der Rat im Rahmen der veranschlagten Gesamtkosten von 10.600.000,-- DM den Bau des Vorfluters von der Hüttenstr. bis zur Ostkirchstr. (II. BA) mit einem Kostenaufwand in Höhe von 5,85 Mio DM. Zusammen mit den bereits finanzierten Kosten für den Vorfluter von der Emscher bis zur Hüttenstr. (I. BA) von ca. 4.745 Mio DM ergibt sich somit die neue Beschlusssumme von 10.600.000,-- DM.




Die Finanzierung ist bei der Finanzposition 7000 9511 0738 wie folgt vorgesehen:
Finanziert bis Ende 1999 4.744.735,-- DM
Ausgaben 2000 474.700,-- DM
Ausgaben 2001 1.185.000,-- DM
Ausgaben 2002 935.000,-- DM
Ausgaben 2003 1.475.000,-- DM
Ausgaben 2004 1.240.000,-- DM
Ausgaben 2005 ff. 545.565,-- DM


3.16 Regionales Einzelhandelskonzept für das Östliche Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche (REHK)

Zust. StA 61

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


3.17 Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des
Straßeneigentums der Stadt Dortmund durch Über- und Unterbauungen

Zust. StA 66

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt den anliegenden Entwurf als Entgeltordnung für die Einräumung von Rechten zur sonstigen Benutzung des Straßeneigentums der Stadt durch Über- und Unterbauungen.



Zu Ziffer 4

Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Sondervermögen Verpachtung Technologiezentrum Dortmund
hier: Satzungsänderung, Jahresabschluss 1998, Neudefinition des
Aufgabenfeldes des Sondervermögens

Zust. StA SVTZ

Auf den Hinweis von Rm Dr. Eiteneyer (CDU), dass die Vorlage unterschiedliche Angaben über die Höhe des Sanierungsbedarfes für das ehemalige Max-Planck-Institut enthalte, erläuterte OB Dr. Langemeyer, dass der zuständige Dezernent in dieser Sache noch Klärungsbedarf signalisiert habe. Dieser Punkt der Vorlage sollte nach Konkretisierung der Zahlen im Ausschuss für Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung behandelt werden.

Rm Prüsse (SPD) und Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) hielten es für sachgerecht, die Vorlage zunächst noch einmal dem Fachausschuss und im November im Rat zu behandeln, sofern nicht besondere Dringlichkeit vorliege.

Herr Dr. Küpper erinnerte an die vorangegangene Fachausschussdebatte. Alle Fraktionen hätten sich für eine zügige Umsetzung der Projekte “Software-Factory” und “e-port Dortmund” ausgesprochen. Außerdem sei der Jahresabschluss des Sondervermögens unstreitig gewesen.

Man habe sich zum Ziel gesetzt, mit der neuen Akademie im ehemaligen Max-Planck-Institut am 01.11.2000 zu beginnen.

StR’in Greive regte an, dass die Verwaltung für die nächste Sitzung des Rates eine Vorlage vorbereiten könnte, die die dringenden Punkte beinhalte. Alle anderen Aspekte, die im Fachausschuss behandelt werden könnten, werde man getrennt darstellen.

Dem Verfahrensvorschlag von StR’in Greive wurde zugestimmt.

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.



Zu Ziffer 5

Öffentliche Einrichtungen

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 6

Soziales, Familie, Gesundheit

- keine Vorlagen -



Zu Ziffer 7

Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Verleihung des Sportlerehrenbriefes der Stadt Dortmund an Herrn Rolf Marquardt
- Ehrenvorsitzender des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e. V. -

Zust. StA 52


Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt, den Sportlerehrenbrief der Stadt Dortmund an den Ehrenvorsitzenden des Turnvereins Arminius Wickede 1884 e.V., Herrn Rolf Marquardt, wegen seiner besonderen Verdienste um den Sport in Dortmund zu verleihen.


7.2 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses des Eigenbetriebes Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.99

Zust. StA 41

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund stellt gem. § 6 der Betriebssatzung den ermittelten und von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Westfalen-Revision GmbH geprüften Jahresfehlbetrag in Höhe von 938.500,76 DM – vorbehaltlich der Bestätigung durch die Bezirksregierung Arnsberg – fest. Der Ausgleich dieses Fehlbetrages erfolgt durch die Gewinnrücklage (854.606,83 DM) bzw. wird auf neue Rechnung vorgetragen (83.893,93 DM). Die Geschäftsleitung wird entlastet.










Zu Ziffer 8

Schule

8.1 Ersatz des 8-klassigen Pavillons der Regenbogen-Grundschule,
Adalmundstraße 1, DO-Mengede

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt im Wege der Grundsatzentscheidung den Abriss der 8-klassigen Pavillonanlage der Regenborgen-Grundschule und die ersatzweise Errichtung von sieben Klassenräumen und einem Mehrzweckraum in Massivbauweise.


8.2 Schulorganisatorische Maßnahmen im Stadtbezirk Huckarde
hier: Ortsteil Huckarde

Zust. StA 40

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
a) im Wege der Grundsatzentscheidung die Errichtung eines bedarfsgerechten Schulneubaues einschließlich Normalturnhalle für die Hansa-Grundschule am Standort Welkener Straße 24
b) die Erteilung eines entsprechenden Planungsauftrages
c) die Rechtsverordnung zur Änderung der Rechtsverordnung über die Bildung von Schulbezirken für die öffentlichen Grundschulen der Stadt Dortmund.


8.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) im Schulstandort DO-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/02

Zust. StA 40

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


8.4 Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule,
Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen
hier: Änderung der Ausführungsentscheidung/Zusätzliche Mittelbereitstellung
Zust. StÄ 40 u. 65

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund genehmigt gem. § 60 GO NW die von StR’in Greive und Rm Hovermann (CDU) getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Sanierung des Schulgebäudes der Johann-Gutenberg-Realschule, Am Lieberfeld 13 in DO-Wellinghofen mit Mehraufwendungen von 1.090.000,-- DM. Damit betragen die Gesamtkosten 1.610.000,-- DM.
Die Sanierungsmaßnahmen werden aus den im Schulbudget des Haushaltsjahres 2000 bereitgestellten Sondermitteln finanziert.



Zu Ziffer 9


Kinder und Jugend

- keine Vorlagen -





Zu Ziffer 10

Finanzen und Liegenschaften

10.1 Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der
Stadt Dortmund

Zust. StA 30

Den Mitgliedern lag folgender Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 12.09.00 vor:

Bündnis 90 / Die Grünen bitten Sie, zum obengenannten Tagesordnungspunkt folgende Änderungsanträge zur Beratung und Abstimmung zu stellen:

1. Die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen wird von derzeit 360,00 DM auf 500,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat erhöht. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechende Genehmigung beim Innenministerium einzuholen.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt, vorbehaltlich einer Beratung in den zuständigen Fachausschüssen, aus den erzielten Einnahmen Mittel in Höhe von jährlich 300.000,00 DM für die Einrichtung einer Beratungsstelle für Spielsüchtige bereitzustellen.
Rm Wetter (Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus) begründete zunächst den Antrag seiner Fraktion.
StR’in Greive erläuterte, dass das Innenministerium NW im Rahmen des Kommunalisierungsmodellgesetzes mit bestimmten Kommunen einen Versuch durchführe, die Steuer bis auf 500,00 DM heraufzusetzen. In der Landesgebührenordnung liege der Höchstsatz bei 270,00 DM. Für die Stadt Düsseldorf sei ein Steuersatz von 500,00 DM und für die Stadt Köln ein Steuersatz von 480,00 DM genehmigt worden. Auf Anfrage habe das Innenministerium signalisiert, man könne sich vorstellen, für Dortmund eine Steuer von 450,00 DM zuzulassen. Äußerst zweifelhaft allerdings sei, dass das Ministerium auch für Dortmund die Höchststeuer von 500,00 DM genehmigen würde.

Vor diesem Hintergrund bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, den Punkt 1 des Antrages der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus vom 12.09.00 nicht abzustimmen und den Punkt 2 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt

1. die erweiterte Beteiligung der Stadt Dortmund am Kommunalisierungsmodell für den Aufgabenbereich “Vergnügungssteuer” gem. § 2 Abs. 1 Nr. 7 des Gesetzes für ein Kommunalisierungsmodell (KommG) durch die Erhöhung des Steuersatzes für Apparate mit Gewinnmöglichkeiten in Spielhallen von derzeit 360,00 DM auf 450,00 DM je Apparat und angefangenen Kalendermonat
2. den anliegenden Entwurf als Satzung zur zweiten Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dortmund.


10.2 1. Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2000
Zust. StA 20
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die unter Pkt. 3 des Sachverhaltes aufgeführte 1. Nachtragssatzung der Stadt Dortmund gem. § 80 Abs. 2 GO für das Haushaltsjahr 2000.


10.3 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung von Tochtergesellschaften in Kooperation mit der
Gelsenwasser AG

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


An der Behandlung der Angelegenheiten nahmen Rm Dr. Eiteneyer (CDU) und Rm Monegel (CDU) nicht teil.
10.4 Dortmunder Energie- und Wasserversorgung GmbH (DEW)
hier: Gründung einer Tochtergesellschaft zum Bau einer
Kraft-Wärme-Kopplungsanlage in Kooperation mit der
VEW Energie AG

Zust. StA 20

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.


10.5 Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.99 des
Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund

Zust. StA dosys

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


1. Der geprüfte Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 1999 und der Lagebericht des Dortmunder Systemhaus, Eigenbetrieb der Stadt Dortmund werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn 1999 in Höhe von 5.516.135,34 DM und der Gewinnvortrag aus Vorjahren in Höhe von 43.927,95 DM werden an die Stadt als Träger des Eigenbetriebes abgeführt und mit bestehenden Forderungen des Betriebes aus Lieferungen und Leistungen gegenüber dem Träger verrechnet.

3. Der Geschäftsführer wird entlastet.


10.6 Finanzielle Beteiligung der Stadt Dortmund an der Errichtung des
"größten Weihnachtsbaumes" 2000 in der City

Zust. StA 03

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen im Rathaus, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat stimmt einer Mitfinanzierung des “größten Weihnachtsbaumes” 2000 in Höhe von 175.000,00 DM zu. Der Stadtkämmerer wird ermächtigt, den Betrag außerplanmäßig bereitzustellen.



11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Stationäre und mobile Geschwindigkeitsüberwachung
hier: Erfahrungsbericht auf der Grundlage der Entscheidung des Rates der
Stadt Dortmund vom 06.07.1995

Zust. StA 32
Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Erfahrungsbericht der Verwaltung zur Kenntnis.


11.2 Einrichtung eines Call Centers für die Stadtverwaltung Dortmund

Zust. StA 33

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, ein Call Center in der beschriebenen Form einzurichten und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes.



11.3 Neufassung der "Richtlinien zur Verteilung der Fördermittel des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern in Dortmund"

Zust. StA 01

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt beschließt die dieser Vorlage beigefügte Neufassung der “Richtlinien zur Förderung des Zusammenlebens von Ausländerinnen und Ausländern und Deutschen in Dortmund” mit Wirkung zum 01.01.2001.


11.4 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Oberverwaltungsgericht Münster

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 18 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Oberverwaltungsgericht Münster aufgenommen.


11.5 Aufstellen einer Vorschlagsliste für ehrenamtliche Richter/Richterinnen beim
Verwaltungsgericht Gelsenkirchen

Zust. StA 30

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Die in der Anlage zu diesem Tagesordnungspunkt genannten 138 Personen werden in die Vorschlagsliste der Stadt Dortmund für die Wahl der ehrenamtlichen Richter/Richterinnen beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen aufgenommen.


11.6 Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates der Stadt bis zum 30.09.1999
Zust. StA 01
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:


Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht über die Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates bis zum 30.09.1999 zur Kenntnis. Im übrigen stimmt der Rat den Verfahrensvorschlägen der Verwaltung (Ziffer 5 und 6) zur zukünftigen Überwachung der Durchführung von Beschlüssen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen zu.


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 17.40 Uhr von OB Dr.Langemeyer beendet.






Dr. Langemeyer Hengstenberg
Oberbürgermeister Ratsmitglied






Weber
Schriftführer