Niederschrift (öffentlich)

über die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 08.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 16:50 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer
Rm Gottwald
RM Heymann
Rm Renkawitz

Rm Albrecht-Winterhoff i.V. Rm Schnittker
Rm Sohn
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Rüding i.V. Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Kopkow i.V. Rm Penning
Rm Suck
Rm Waßmann

Rm Weber
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Kowalewski i.V. Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt abwesend


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Wlost abwesend

Fraktion AfD

Rm Garbe i.V. Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Sönmez – Integrationsrat abwesend

c) Verwaltung


StD/StK Stüdemann, 2/Dez.
StR’in Jägers, 3/Dez.
Herr Bartel, 10/FBL
Herr Müller, 11/stv. FBL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Frau Kassebaum, 11/3
Herr Beste, 11/3
Frau Hülsmann, 11/2
Frau Schilling, 11/3
Frau Kraushaar, 11/3
Herr Berneker, 11/1
Herr Sauer, 11/1
Herr Dannenberg, Jobcenter
Herr Rosen, 2/Dez-BAGM
Frau Klebs, 50/1
Herr Lincke, 50/1
Herr Bonan, 51/1
Herr Kruse, 33/FBL
Frau Fromme, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Grehl, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Kozka, 2/Dez.-Büro

Herr Heitkemper, 2/Dez.-Stab



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 16. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 08.09.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04490-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04490-16-E2)
Die gesamten Unterlagen lagen bereits zur Sitzung am 09.06.2016 vor.

3.1.2 Personalbericht 2015
Gesundheitsbericht 2015

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-16)

3.1.3 Gute Personalarbeit! Leitfaden für Führungskräfte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05438-16)
In Ihren Fraktionsgeschäftsstellen, sowie der Ausschussgeschäftsstelle liegt jeweils ein Exemplar des Ordners zur Einsichtnahme aus.

3.1.4 Stellenbedarfe der Fachbereiche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04795-16)
Die Anfrage lag bereits zur Sitzung am 09.06.2016 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04795-16-E2)

3.1.5 Konzept gegen den Fachkräftemangel – Für ausreichende und qualifizierte Bewerber auf Stellen in der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04796-16)
Die Anfrage lag bereits zur Sitzung am 09.06.2016 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04796-16-E2)

3.1.6 Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04794-16)
Die Anfrage lag bereits zur Sitzung am 09.06.2016 vor.
hierzu -> Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05423-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04794-16-E2)

3.1.7 Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05319-16)



3.1.8 Personelle Veränderungen durch Veränderung der Flüchtlingszahlen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05422-16)

3.1.9 Zukünftiger Personaleinsatz der Beschäftigten der zentralen Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05421-16)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Personalsituation Sozialamt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04807-16-E1)
Die Anfrage lag bereits zur Sitzung am 09.06.2016 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04807-16-E2)

3.2.2 Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05201-16)

3.2.3 Sachstand Unterstützungskräfte Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05426-16)

3.2.4 Personalbedarf durch die Landtags- und Bundestagswahl 2017
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05420-16)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- nicht besetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Organisationsuntersuchung im Fachbereich Liegenschaften
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05424-16)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden




Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Herr Tölch benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht folgenden TOP zurück:
3.2.2 Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05201-16

Die Verwaltung bittet, folgende Vorlage im Wege der Dringlichkeit zu behandeln.
Einrichtung von 100 planmäßigen Servicearbeitsplätzen mit dem Stellenplan 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05554-16)

Es wird vorgeschlagen den Tagesordnungspunkt unter TOP 3.1.10 zu behandeln.


Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) bittet, die Niederschrift wie folgt zu verbessern:

TOP 2.1.3, Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN (Drucksache Nr.: 04522-16-E3)
„ … Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) stellt klar, dass ein Personaldezernent sich immer mit dem Kämmerer auseinander setzen müsse, egal ob dies zwei oder eine Person seien. Ein Spannungsfeld entstehe immer. Eine Erforderlichkeit für eine zusätzliche Einrichtung eines kompletten Dezernates inklusive Dezernenten sehe sie zum jetzigen Zeitpunkt nicht. …“

Mit dieser Änderung wird die Niederschrift über die gemeinsame Sondersitzung des Ausschusses für Personal und Organisation mit dem Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden am 09.06.2016 genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016

Die Niederschrift über die 15. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 09.06.2016 wird genehmigt.


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
- nicht besetzt -


3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Harmonisierung der Vergütungs- und Besoldungsstrukturen im Jobcenter
Beschluss
(Drucksache Nr.: 04490-16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04079-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04490-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04490-16-E2)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04490-16-E3)


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 14.04.2016 vor:
mit dem 13.Änderungstarifvertrag der Bundesagentur für Arbeit (BA) erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BA in der Sachbearbeitung der Leistungsgewährung eine zusätzliche Funktionsstufe.
Bei gleichen Aufgaben erhöht sich so die Differenz der Vergütung zu den städtischen Beschäftigten – insbesondere im gehobenen Dienst - noch weiter.
Die Gehaltsunterschiede, die in der strukturellen Aufstellung des Jobcenters von Anfang an vorliegen, werden höher und werden zunehmend als Ungleichbehandlung von BA-Beschäftigten und städtischen Dienstkräften empfunden.
Der KAV hat zwischenzeitlich signalisiert, dass er gegen eine Zulage in Anlehnung an § 14 TVöD für die betroffenen städtischen Beschäftigten keine Einwände erhebt.
Auch das BMAS unterstützt eine Zulagengewährung im Leistungsbereich und läßt eine Abrechnung dieser Zulagen aus dem Verwaltungskostenbudget der Jobcenter durchaus zu.
Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Fraktion folgenden Antrag zur Beratung und Abstimmung:

1. Der Ausschuss für Personal und Organisation begrüßt die aktuellen Verhandlungen der Verwaltung und der Geschäftsführung des Jobcenters mit den beiden Personalräten der Stadtverwaltung und des Jobcenters, die Vergütungsstruktur im Jobcenter Dortmund zu harmonisieren.
Der Fachausschuss sieht darin eine wichtige Wertschätzung der städtischen Beschäftigten im Jobcenter und einen wertvollen Beitrag zur Steigerung der Arbeitszufriedenheit im Jobcenter Dortmund.
2. Der APO beauftragt die Verwaltung, die Verhandlungen über weitere Zulagen für
städtische Beschäftigte im Jobcenter kurzfristig zum Abschluss zu bringen.
Der Fachausschuss erwartet eine möglichst weitgehende Lösung mit dem Ziel die vorhandenen Gehaltsunterschiede auszugleichen.
Davon sollen auch befristet Beschäftigte profitieren.
Es ist zu prüfen, inwieweit die Zulagengewährung auch rückwirkend erfolgen kann.
3. Vorbehaltlich einer Haushaltsgenehmigung durch die Kommunalaufsicht beauftragt der APO die Verwaltung mit der Erstellung einer Ratsvorlage.
In dieser Vorlage sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und finanziellen Belastungen für den städtischen Haushalt aus dieser Zulagengewährung darzustellen.
Zusätzlich ist zu begründen, auf welche Beschäftigtengruppen die Zulage angewendet werden soll.

Die aus dem Antrag resultierende Beschlussvorlage (Drucksache-Nr.: 04409-16) lag dem Ausschuss für Personal und Organisation in der Sitzung am 12.05.2016 vor.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 09.06.2016 vor:
die SPD-Fraktion bittet zu og. TOP um eine Stellungnahme der Verwaltung zu folgenden Fragen :
1. Hat die Verwaltung Erkenntnisse darüber, dass auf Landesebene im Rahmen der Beschlussfassung über das neue Dienstrechtsmodernisierungsgesetz beabsichtigt ist, für kommunale Beamtinnen und Beamte, die in Jobcentern eingesetzt sind, zukünftig die Gewährung einer Zulage zu ermöglichen?
2. Aus welchem Grund umfasst die geplante Zulage für Jobcenterbeschäftigte nur die Beschäftigtengruppe der Leistungssachbearbeitung?
Warum soll die Beschäftigtengruppe der Arbeitsvermittler/innen oder auch der Teamleiter/innen nicht von der geplanten Zulage profitieren?
3. Aus welchem Grund ist ein Großteil der Beschäftigten im mittleren Dienst im Jobcenter nur nach EG 6 TVöD eingruppiert?
Was unternimmt die Geschäftsführung des Jobcenters, um fehlende Qualifikationen von Beschäftigten im mittleren Dienst für eine übliche Eingruppierung kurzfristig nachzuholen?

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung aus der Sitzung vom 09.06.2016 vor:

auf die o.g. Vorlagen wird verwiesen.

Zu dem Zusatz- und Ergänzungsantrag, dass der APO die Verwaltung mit der Erstellung einer Ratsvorlage beauftragt, ist anzumerken, dass grundsätzlich für die Zustimmung zu dieser freiwilligen Zulage ein Beschluss des Ausschusses für Personal und Organisation ausreichend ist, da der Rat Entscheidungen über Grundsätze der Personalpolitik in der Stadtverwaltung Dortmund auf den Ausschuss übertragen hat. Gleichwohl kann der APO die Verwaltung beauftragen eine Ratsvorlage zu erstellen.
Auf die weiteren Punkte wird im Folgenden in der Stellungnahme zur Drucksache Nr. 04490-16-E1 eingegangen.

Nach den der Stadtverwaltung Dortmund vorliegenden Entwürfen zum Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist nicht beabsichtigt, für kommunale Beamtinnen und Beamte die Gewährung einer Zulage zu ermöglichen. Im Übrigen erhalten die Beamtinnen und Beamten der Bundesagentur auch keine Zulagen.

Die bei der Gründung des Jobcenters geltenden Tarifverträge für die Kommune und die Bundesagentur mit den Unterschieden in der Gehaltsstruktur und -höhe wurden toleriert. Eine Angleichung ist letztlich nur über Anpassung der Tarifverträge möglich.
Durch den 13. Änderungstarifvertrag für die Beschäftigten der Bundesagentur vom 20.02.2014 wurde ausschließlich für die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter (ohne Teamleitung) im Leistungsbereich des Jobcenters die Zahlung einer zusätzlichen Zulage in Höhe der sogenannten Funktionsstufe 1 festgesetzt. Hierdurch wurden die bestehenden Gehaltsunterschiede in diesem Bereich vergrößert. Sie ist mit einer vergleichsweise längeren Einarbeitungszeit, als z. B. im Bereich der Arbeitsvermittlung begründet. Die rechtlichen Grundlagen sind im Leistungsbereich umfassender, so dass ein selbstständiges Arbeiten erst nach rund eineinhalb Jahren möglich ist. Bei Fluktuation ist der Ersatz des Personals daher schwieriger als in der Arbeitsvermittlung. Durch den nunmehr erhöhten Gehaltsunterschied zu den Beschäftigten der Bundesagentur steigt auch die Unzufriedenheit der städtischen Beschäftigten, was dann aber genau diese steigende Fluktuation zur Folge hat.
Um diese Problematik zu verringern, soll die Zulagengewährung in Anlehnung an § 14 TVöD daher diesem Personenkreis zugutekommen. Bei dieser Zulage handelt es sich um eine Regelung, die zwar vom Kommunalen Arbeitgeberverband gebilligt wird, eine echte tarifrechtliche Regelung ist dies jedoch nicht. Durch die Beschränkung auf den vorstehend genannten Personenkreis soll der Eingriff in die Tarifautonomie so gering wie möglich und so groß wie nötig gehalten werden.

Die erforderliche Qualifikation zur Eingruppierung erfolgt über die Weiterbildung im Rahmen des Angestelltenlehrgangs I. Der Fachbereich 11 fordert die Beschäftigten zur Teilnahme an den Lehrgängen auf und verfolgt auch die entsprechenden Rückmeldungen.
Regelmäßig nehmen Beschäftigte des Jobcenters an diesen Lehrgängen teil. Um allen Beschäftigten zeitnah die Teilnahme am Angestelltenlehrgang I zu ermöglichen, hat der Verwaltungsvorstand am 17.05.2016 beschlossen, im Jahr 2016 einen zweiten Angestelltenlehrgang I sowie weitere Lehrgänge in den Folgejahren bedarfsgerecht einzurichten. Somit ist sichergestellt, dass alle städtischen Beschäftigten mittelfristig die fehlende erforderliche Qualifikation durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Angestelltenlehrgang I erhalten werden.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt weiterhin zu dieser Sitzung folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

auf die o.g. Vorlagen wird verwiesen.
Nach Diskussion der Vorlage in der Sitzung vom 09.06.2016 sollte zunächst das Inkrafttreten
des Dienstrechtsmodernisierungsgesetzes zum 01.07.2016 abgewartet werden. Dies zielte
darauf ab, eine Grundlage für eine gleichgeartete Regelung für Beamte treffen zu können.
Das Dienstrechtsmodernisierungsgesetz ist zum 01.07.2016 in Kraft getreten. Diese ergibt
sich – wie bereits in der Stellungnahme vom 09.06.2016 mitgeteilt - daraus nicht.

Allerdings wurde im Rahmen des Tarifabschlusses in 2016 durch die Tarifvertragsparteien
eine neue Entgeltordnung zum TVöD beschlossen, die konkrete Auswirkungen auf die bisherigen Überlegungen zur Harmonisierung der Vergütungsstrukturen hat.
Diese tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Zum 01.02.2017 erfolgt die nächste Tariferhöhung und
zum 01.03.2017, wird die stufengleiche Höhergruppierung in Kraft treten.

In der neuen Entgeltordnung wurden für die ehemalige Entgeltgruppe (EG) 9 drei Entgeltgruppen 9a, 9b und 9c gebildet. Mit der Entgeltgruppe 9c wurde eine Entgeltgruppe mit Beträgen zwischen der EG 9 und der EG 10 neu geschaffen. Hiervon profitieren viele bisher in
der EG 9 eingruppierte Beschäftigte. Die Zuordnung zur EG 9c fußt auf der ehemaligen BAT-Bewertung IV b 1a. Dies trifft im Jobcenter sowohl auf die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter in der Arbeitsvermittlung als auch in der Leistungsverwaltung zu. Eine vergleichbare Regelung gibt es in dem BA-Tarifvertrag nicht, so dass sich die Gehaltsdifferenz zwischen den zu vergleichenden Beschäftigtengruppen hierdurch deutlich verringert.
In der Anlage 1 sind die Gehaltsunterschiede unter Berücksichtigung der jeweiligen Tariferhöhung im gehobenen Dienst in Tabelle 1 zum 31.12.2016 mit EG 9 und in Tabelle 2 zum 01.02.2017 mit EG 9c – auch auf Seiten der BA - abgebildet.

Durch die Einführung der stufengleichen Höhergruppierung zum 01.03.2017 stellt sich
auch die Zulagenzahlung in Anlehnung zu §14 TVöD anders dar. Die Beschäftigten ab der
Stufe zwei verbleiben künftig bei einer Höhergruppierung in ihrer Erfahrungsstufe, so dass
der volle Unterschiedsbetrag zwischen EG 9c zu EG 10 in der entsprechenden Stufe hier anzusetzen ist. Das hat zur Folge, dass bei Zahlung der Zulage in den Stufen 1, 5 und 6 das jeweilige Entgelt der BA-Beschäftigten deutlich überschritten würde. Das Ergebnis ist der Tabelle 3 der Anlage 1 zu entnehmen. Die Zahlung auf die Beschäftigten der Stufen 2 – 4 zu
beschränken, ist mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht zu vereinbaren und bietet somit keine
Alternative.

Über die oben beschriebenen Auswirkungen wurde der stellvertretende Geschäftsführer des
Jobcenters bereits informiert. Er sieht grundsätzlich die Notwendigkeit der Zulagenzahlung,
um die Motivation der Beschäftigten zu erhalten und die Fluktuation zu verringern. Gleichwohl
ist klar, dass die beabsichtigte freiwillige Zahlung der Zulage in Anlehnung an § 14
TVöD an die rund 50 städtischen Beschäftigten des gehobenen Dienstes im Leistungsbereich
des Jobcenters faktisch einen Eingriff in die Tarifautonomie darstellt, den der Kommunale
Arbeitgeberverband (KAV) aufgrund der speziellen Situation im Jobcenter billigt.
In Ausübung der Tarifautonomie haben die Tarifvertragsparteien durch die neue Entgeltordnung mit den Entgeltgruppen E 9a, 9b und 9c (zum 01.01.2017) und den neuen Regelungen zur Höhergruppierung (zum 01.03.2017) eine Basis geschaffen, durch die die Gehaltsunterschiede zwischen den städtischen Beschäftigten des gehobenen Dienstes sowohl in der Arbeitsvermittlung als auch in der Leistungsverwaltung auf der einen Seite und den BA-Beschäftigten auf der anderen Seite strukturell deutlich verringert werden.

Die Vorsitzende des Personalrates Stadtverwaltung stellte eine Zustimmung des Gremiums in
Aussicht; allerdings mit dem Anspruch, dass die Zulagenzahlung rückwirkend ab dem
01.01.2016 erfolgt, da die lange Verfahrensdauer nicht zum Nachteil der Beschäftigten gereichen kann.
Daher wird vorgeschlagen, die Zahlung der Zulage in Anlehnung an § 14 TVöD vom
01.01.2016 bis zum 28.02.2017 zu gewähren. Diese Vorgehensweise würde auch von der
Geschäftsführung des Jobcenters akzeptiert.




Herr Tölch (SPD-Fraktion) weist darauf hin, dass sich ab dem 01.03.2017 die Gehälter weitgehend angleichen werden. Ab diesem Zeitpunkt werde somit ein Ausgleichsbedarf nicht mehr gesehen.
Seine Fraktion stellt mündlich folgenden Antrag:
1. Für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 28.02.2017 sei rückwirkend eine entsprechende Ausgleichszulage zuzahlen.
2. Die weitere Entwicklung der Tarifverträge und Zulagen in den nächsten Jahren sei durch die Verwaltung zu beobachten. Ein erneutes Auseinanderklaffen der Gehälter sei dem Ausschuss anzuzeigen. Der Ausschuss werde dann über eine erneute Zuzahlung beraten.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt mit, dass ihre Fraktion vor dem Hintergrund der aktuellen Stellungnahme der Verwaltung der Vorlage zustimmen werde. Die Beobachtung der zukünftigen Veränderungen befürworte sie ebenfalls.

Herr Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass seine Fraktion das, durch die Verwaltung, aufgezeigte Ergebnis mittrage. Er weist darauf hin, dass die nebeneinander laufenden Systeme der Bundesbeschäftigten und Kommunalbeschäftigten im Jobcenter im Detail nicht passen. Vor diesem Hintergrund würde seine Fraktion es begrüßen, wenn die Stadt eine Vereinheitlichung der Tarifstrukturen beim Bund für die Jobcenter anrege.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag der SPD-Fraktion mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Ausführungen zur Kenntnis und
beschließt mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion die Zahlung der Zulage.


zu TOP 3.1.2
Personalbericht 2015
Gesundheitsbericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04893-16)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04893-16-E1)

Dem Ausschuss liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:
zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Vorlage „Personalbericht/Gesundheitsbericht“ wird für die Jahre 2016ff. um den Punkt „Organisationsbericht“ ergänzt.



Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt mit, dass seiner Fraktion die Auflistung von Überstunden und Mehrarbeit fehle und bittet um Nachlieferung.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) bittet die CDU-Fraktion den Begriff Organisationsbericht genauer zu definieren.

Herr Suck (CDU-Fraktion) hebt die Bedeutung des Themas Organisation für die zukünftige Aufstellung der Stadtverwaltung hervor. Seine Fraktion wünsche sich, den Blick für die Berichte der folgenden Jahre auch auf Organisationsthemen zu richten.

Herr Müller (FB 11/stellv. FBL) teilt mit, dass er für die nächste Sitzung eine Präsentation vorbereite, in der er auf die Fragen der Fraktionen eingehen werde. Er bitte die Fraktion den Bericht zu lesen und ihm im Nachgang die Fragen zuzuleiten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


zu TOP 3.1.3
Gute Personalarbeit! Leitfaden für Führungskräfte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05438-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Ordner „Gute Personalarbeit! Leitfaden für Führungskräfte“ zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.4
Stellenbedarfe der Fachbereiche
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04795-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04795-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um die Vorlage einer detaillierten und aktuellen Aufstellung über die Stellenbedarfe, die die Fachbereiche im Rahmen ihrer Personal- und Organisationsentwicklungskonzepte und/oder den Budgetgesprächen für die Haushaltsaufstellung 2017 dem StA 11 gemeldet haben.



Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu dem o. g. Tagesordnungspunkt nehme ich wie folgt Stellung:

Positiv entschiedene Stellenmehrbedarfe 2016:
Die Stellenbedarfe, die durch die Fachbereiche im Rahmen ihrer Personal-und
Organisationsentwicklungskonzepte, den Budgetgesprächen oder im Nachgang angemeldet
und in der Zwischenzeit positiv entschieden wurden, befinden sich in der Umsetzung oder
sind bereits besetzt. Beispielsweise sind hier die 25 zusätzlichen Stellenbedarfe der
Bürgerdienste zu nennen. Eine Aufstellung dieser Stellen kann der beigefügten Liste „Positiv
entschiedene Stellenbedarfe 2016“ entnommen werden. In der Summe wurden 195,59
Stellenmehrbedarfe positiv entschieden.

Weitere Stellenmehrbedarfe 2016:
Der Verwaltungsvorstand hat in seiner Sitzung am 05.07.2016 das Personal- und
Organisationsamt beauftragt, alle weiteren von den Fachbereichen angemeldeten
Stellenmehrbedarfe zusammenzustellen. Die Fachbereiche waren angehalten, die
angemeldeten Stellenmehrbedarfe innerhalb der Dezernate zu reflektieren und in Bezug auf
die absolute Notwendigkeit selbst zu bewerten und an den Fachbereich 11 zu übermitteln.
Die aktualisierten Bedarfsanmeldungen sind in die beigefügte Liste „Angemeldete
Stellenmehrbedarfe der Fachbereiche zum Stand 31.07.2016 sowie
externe Einstellungen und einstellungsgleiche Maßnahmen“ eingeflossen.
Die Übersicht enthält alle Mehrbedarfe mit dem Stand 31.07.2016.
In der Summe ergibt dies einen zusätzlichen Stellenmehrbedarf in Höhe von 229,66 vzv.
Stellen sowie die Notwendigkeit von 17,5 externen Einstellungen zur Besetzung bestehender
Vakanzen.
In der Verwaltungsvorstandssitzung am 17.08.2016 wurden die weiteren Stellenmehrbedarfe
aufgrund ihrer finanziellen Auswirkungen zunächst zurückgestellt. Sie sollen einer genaueren
Prüfung unterzogen werden, bevor hierüber entschieden werden kann.

Auswirkungen durch Schließung der EAE’s und der ZAB:
Durch die Schließung der Erstaufnahmeeinrichtungen „Hacheney“ zum 01.10.2016 und
„Buschmühle“ zum 01.07.2017 sowie der Zentralen Ausländerbehörde zum 01.01.2018
können die Bedarfe im Bereich des allgemeinen Verwaltungsdienstes zum Teil mit
freiwerdendem Personal besetzt werden.
Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht alle zurzeit dort beschäftigten Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aufgrund ihrer vorhandenen Qualifikationen eingesetzt werden können. Insgesamt
bestehen nach gegenwärtiger Einschätzung Personalkapazitäten im Umfang von 80,47 vzv.
Beschäftigten mit Qualifikation für die Verwaltung, die auf vakante Stellen umgesetzt werden
können. Da zum jetzigen Zeitpunkt allerdings nicht absehbar ist, in welchem Umfang das
freiwerdende Personal auch Stellenmehrbedarfe reduzieren oder stattdessen mögliche
Vakanzen besetzen wird, kann derzeit keine Einschätzung zur tatsächlichen Anrechnung auf
die angemeldeten Stellenmehrbedarfe erfolgen.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt, wie die Perspektive für die Mitarbeiter aussehe, die nicht auf eine der vakanten Stellen umgesetzt würden.
Weiterhin bittet er um Mitteilung des aktuellen Stands zur Möglichkeit der Arbeitszeitverkürzung für den Block der Feuerwehr von 58 Stunden auf 48 Stunden.

Herr Müller (FB11/stellv. FBL) teilt mit, dass 78 Beschäftige auf freie oder neu einzurichtende Planstellen der Verwaltung umgesetzt werden könnten, dies richte sich nach dem Anforderungsprofil. Die Einrichtungen der EAE und ZAB werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschlossen, erst dann werde die Umsetzung in der Praxis erkennbar sein. Ob direkt im Anschluss passgenaue Stellen für die Mitarbeiter gefunden würden sei abzuwarten.
Zum Thema Personalbedarfe bei der Feuerwehr teilt er mit, dass ein großer Teil der Bedarfe durch Mehrarbeit abgedeckt wurde. Durch die Entwicklung des Brandschutzbedarfsplanes seien 99 neue Stellen besetzt worden. Hierdurch werde ein Teil der Mehrarbeit abgeschmolzen und unter Beachtung der Arbeitszeitverordnung und Arbeitszeitobergrenzen auf ein normales Maß abgesenkt.

Herr Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für die ausführliche Stellungnahme der Verwaltung. Seine Fraktion würde es begrüßen, wenn zu den genehmigten und angemeldeten Stellenmehrbedarfen eine regelmäßige Berichterstattung hier im Ausschuss erfolgen könne. Er schlägt vor, diese an die Vorlage „Personalangelegenheiten gemäß §22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund“ anzuknüpfen.

Herr Müller gibt zu bedenken, dass eine Stichtagsbetrachtung alleine wenig aussagekräftig sei.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) schlägt vor, den mündlichen Antrag der CDU abzustimmen. Es werde dann für die nächste Sitzung ein Vorschlag zur Darstellungsform vorgelegt.

Der Ausschuss für Personal und Organisation stimmt dem mündlichen Antrag der CDU-Fraktion einstimmig zu.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.5
Konzept gegen den Fachkräftemangel – Für ausreichende und qualifizierte Bewerber auf Stellen in der Stadtverwaltung
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04796-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04796-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
u.a. aufgrund des demographischen Wandels wird es in Zukunft auch für die Stadtverwaltung immer schwieriger werden, ihre offenen Stellen besetzen zu können. Hiervon ist der Bereich der eigenen Ausbildungsaktivitäten genauso betroffen wie der Bereich externer Einstellungen (z.B. Ingenieure oder Ärzte). Vor diesem Hintergrund bittet die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation die Stadtverwaltung um Darlegung ihres Konzeptes, um dem absehbaren Fachkräftemangel erfolgreich zu begegnen, bzw. beauftragt die Stadtverwaltung, ein entsprechendes Konzept zu entwickeln.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:







Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.












zu TOP 3.1.6
Beratung des Haushaltsplanentwurfes 2016
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 04794-16 identisch mit Drucksache Nr.: 05423-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04794-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet den Umsetzungsstand des Ratsbeschlusses zu Punkt 1. der Drucksache 02461-15-E7 mitzuteilen.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:



Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.7
Personalangelegenheiten gemäß § 22 der Hauptsatzung der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05319-16)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den nachstehenden Bericht zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.8
Personelle Veränderungen durch Veränderung der Flüchtlingszahlen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05422-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05422-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnehme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um
Mitteilung der etwaigen personeller Veränderungen in der Stadtverwaltung,
die durch die Veränderung der Flüchtlingszahlen im Laufe des Jahres 2016
bedingt sind.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

bis zum Stichtag 31.12.2015 wurden insgesamt 225,31 vzv Mehrbedarfe aufgrund der
Aufgabenwahrnehmung bewilligt. Die Besetzung dieser Mehrbedarfe erfolgte durch interne
Umsetzungen, extern unbefristete Einstellungen und extern befristete Einstellungen in den
Fachbereichen 23, 32, 37, 50, 51, 53, 61, und 65.
Vor dem Hintergrund der veränderten Flüchtlingszahlen wurde bei den betroffenen
Fachbereichen abgefragt, inwieweit befristet abgeschlossenen Verträge vorzeitig beendet
werden können.
Die Rückmeldung der Fachbereiche war einhellig. Die Zusatzbedarfe werden auf jeden Fall
bis Ende der Vertragslaufzeiten benötigt, um Bearbeitungsrückstände in ein Normalmaß zu
bringen. Frühestens Ende des Jahres sollen die zusätzlichen Bedarfe, die nicht refinanziert
sind, evaluiert werden.


Herr Suck (CDU-Fraktion) bittet nach Abschluss der Evaluation Ende des Jahres um Berichterstattung der Ergebnisse in der ersten Sitzung des Ausschusses in 2017.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) sagt dies zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.9
Zukünftiger Personaleinsatz der Beschäftigten der zentralen Ausländerbehörde
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05421-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05421-16-E1)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05421-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um
Mitteilung, wo die Beschäftigten der zentralen Ausländerbehörde (nach
Medienberichten 43 Personen) eingesetzt werden sollen, wenn diese Ende 2017
schließt?


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

in der Organisationseinheit zentrale Ausländerbehörde in der Innenstadt „ZAB“ sind zum
Stichtag 28.06.2016 folgende Planstellen für die Aufgabenwahrnehmung vorgesehen:

h.D./g.D./m.D.
Planstellen
h. D.
2,00
g. D.
20,92
m. D.
22,00
Summe
44,92






Vor dem Hintergrund, dass die Schließung erst zum 31.12.2017 vorgesehen ist, kann zum
jetzigen Zeitpunkt eine verbindliche Aussage nur dahingehend getroffen werden, dass für alle
Beschäftigten ab Mitte nächsten Jahres im Rahmen der internen Personalvermittlung ein
adäquater Einsatz in der Gesamtverwaltung gesucht wird.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der SPD-Fraktion vor:
die SPD-Fraktion stellt zu og. TOP folgenden Antrag zur Beratung Abstimmung:
Der Ausschuss für Personal und Organisation spricht sich für den Erhalt der ZAB in Dortmund aus.
Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Land darüber zu verhandeln, die ZAB nach den bisherigen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen am Standort Dortmund zu belassen.
Organisatorische und personalwirtschaftliche Auswirkungen durch aktuelle
Veränderungen in ausländer- und integrationsgesetzlichen Bereichen sind dabei zu berücksichtigen.
Die Dortmunder Landtagsabgeordneten werden gebeten, sich aktiv in die Verhandlungen mit dem Land zum Erhalt der ZAB in Dortmund einzubringen.

Begründung :
Die Zentrale Ausländerbehörde (ZAB) ist seit vielen Jahren am Standort Dortmund tätig und hat ein anerkanntes Know-how und Spezialwissen entwickelt.
Die dort eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erledigen sehr engagiert schon über einen langen Zeitraum eine sehr schwierige Aufgabe.
Die dort vorhandenen 45 Planstellen werden vom Land refinanziert.
Bei einer Rückkehr dieser Beschäftigten zur Stadtverwaltung Dortmund würde das Personalkostenbudget der Stadt zusätzlich belastet.
Diese zusätzliche Haushaltsbelastung ist zu verhindern.
Mit der Aufgabe der EAE in Dortmund ist nicht zwingend die Aufgabe der ZAB verbunden.
Zum einen gibt es auch an anderen Standorten in NRW zentrale Ausländerbehörden ohne eine Verbindung zu einer EAE wie z.B. in Köln.
Zum anderen besteht in Unna-Massen in unmittelbarer Nähe zur Stadt Dortmund eine Erstaufnahmeeinrichtung.
Alle diese Gründe sprechen für den Erhalt der ZAB in Dortmund.


Herr Tölch (SPD-Fraktion) erklärt, dass das Personal in der ZAB sehr speziell für die Aufgaben der ZAB ausgebildet und geschult sei, weiterhin verfügten die Mittarbeiter über jahrelange Erfahrung in dieser Einrichtung. Seine Fraktion sehe es als sinnvoll an, das Personal auch weiterhin in der ZAB zu beschäftigen. Es sei notwendig, vor voraussichtlicher Schließung der ZAB zum 31.12.2017 den Mittarbeitern zu signalisieren, dass die Stadt Dortmund sich für den Erhalt der ZAB gegenüber dem Land einsetze. Er bittet die Fraktionen, dem Antrag der SPD-Fraktion zu folgen.

Herr Suck (CDU-Fraktion) hebt hervor, dass es wichtig sei, dieses Thema bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu besprechen. Er würde es befürworten, wenn der Antrag in einen Prüfauftrag umgewandelt würde. Dann könne die Politik darüber beraten, in welche Richtung die Verhandlungen gehen sollen.

Herr Tölch erklärt sich mit dem Verfahrensvorschlag einverstanden. Er macht deutlich, dass es für die Mitarbeiter nur noch anderthalb Jahre bis zur möglichen Schließung sei. Aus diesem Grund dürfe der Diskussionsverlauf nicht in die Länge gezogen werden.

Frau Jägers (Stadträtin) macht deutlich, dass keine Zeit für eine politische Debatte sei und weist auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit hin. Es handele sich hierbei nicht um eine mitwirkungsbedürftige Angelegenheit des Rates. Das Land sei entschlossen.
An anderer Stelle erfolge bereits der Aufbau einer neuen ZAB, somit müsse schnellstmöglich und kraftvoll ein Zeichen aus dem politischen Raum erfolgen.
Die Verwaltung sei an die Entscheidung gebunden, da das Land die Fachaufsicht innehabe und die finanziellen Kosten trage.
Um die mögliche Schießung der ZAB abzuwenden, sei mindestens ein Resolutionscharakter erforderlich. Dieser werde als Votum des Rates, vertreten durch den Fachausschuss, in Richtung des Innenministeriums weitergeleitet.
Die Verwaltung könne dann als Übermittler des politischen Willens des Rates der Stadt Dortmund in neue Verhandlungen eintreten.
Den Beschäftigen der ZAB sei der Stichtag 31.12.2017 bereits bekannt, sodass diese die Möglichkeit hätten, sich nach Alternativen umzusehen und sich auf andere Stellen zu bewerben.

Herr Stüdemann (Stadtdirektor) schließt sich den Äußerungen von Frau Jägers an. Er sehe den SPD-Antrag als politische Mandatierung, um sich für den Erhalt der ZAB einzusetzen. Er plädiert dafür, in der kommenden Ratssitzung den politischen Appell auf den Weg zu bringen.
Weiterhin führt er aus, dass die Schließung der ZAB sich auf den Haushalt, mit einer Ergebnisverschlechterung in der Größenordnung von ca. 500.000-750.000€, auswirke.
Der vom Land genannte Grund, des sachlichen Zusammenhangs zwischen EAE und ZAB, könne er nicht teilen. Die EAE sei die Registrierungsstelle am Anfang eines Asylverfahrens und die ZAB stehe am Ende. In den vergangenen 25 Jahren habe es auch keine fachlichen Einwände gegen die Arbeit der ZAB von Seiten des Landes gegeben.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) plädiert dafür, aus der Politik ein Signal zu senden, welches möglicherweise die Beschlusslage des Landes bezüglich der ZAB verändern könne.
Ihre Fraktion werde dem Antrag der SPD zustimmen. Weiterhin schlägt sie vor, dass die Fraktionen gemeinsam bis zum Rat eine Resolution auf den Weg zu bringen, welche den Erhalt der ZAB in Dortmund anstrebe. Die Entscheidung gegen die EAE bedeute nicht automatisch, dass die ZAB ebenfalls abgelehnt werde.

Herr Kowalewski (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) befürwortet dieses Vorgehen. Dem Antrag der SPD stimme seine Fraktion ebenfalls zu.

Herr Suck (CDU-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion sich aufgrund der Ausführungen von Frau Jägers zu dem SPD-Antrag enthalten werde. Er führt aus, dass die in dem Antrag geforderte Verhandlung der Verwaltung mit dem Land bereits zu einem Ende gekommen sei. Ebenfalls bestehe noch Beratungsbedarf in der Gesamtfraktion.
An der Erarbeitung einer Resolution werde sich seine Fraktion beteiligen.

Frau Jägers teilt mit, dass sie mit einer entsprechenden Resolution des Rates im Rücken die Gespräche wieder aufnehmen werde. Die Haltung des Verwaltungsvorstandes sei eindeutig, da sie durch die Entscheidung des Landes gebunden seien.
Sie werde in der kommenden Woche die politische Gegenbewegung beim Land anzeigen. Weiterhin sei ihr bekannt, dass dem Land bereits ein Brief der Verdi. in derselben Angelegenheit vorläge.
Sie weist darauf hin, dass in der Resolution eindeutig stehen müsse, der Rat beauftrage die Verwaltung, die Resolution an das Innenministerium und die Landtagsabgeordneten zu übersenden. Ausgehend von diesem Mandat würde sie um einen erneuten Gesprächstermin bitten.

Herr Tölch stellt fest, dass ein Großteil der Anwesenden sich für den Erhalt der ZAB ausspreche.
Eine fraktionsübergreifende Resolution befürworte er.
Er bittet im Protokoll zu vermerken, dass der Ausschuss für Personal und Organisation gegenüber dem Rat anrege eine entsprechende Resolution zu verabschieden, die ein kräftiges Mandat für die Verwaltung darstellen solle, um den Erhalt der ZAB in Dortmund erneut zu verhandeln.
Gleichzeitig würde heute der Antrag der SPD-Fraktion nicht beschlossen, da er nicht als schwächeres Signal interpretiert werden solle.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Fraktionen sprechen sich, bei Enthaltung der AfD-Fraktion, für die Erarbeitung der Resolution für die Ratssitzung am 29.09.2016 aus.







zu TOP 3.1.10
Einrichtung von 100 planmäßigen Servicearbeitsplätzen mit dem Stellenplan 2017
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05554-16)

Herr Suck (CDU-Fraktion) weist auf die haushalterischen Auswirkungen durch die fünf externen Einstellungen hin. Weiterhin werde im Rahmen der Haushaltsberatungen über den Stellenplan beraten, sodass erst zu diesem Zeitpunkt über die Einrichtung der oben genannten Stellen entschieden werde. Aus diesem Grund bitte er das detaillierte Konzept zur Umsetzung dem Ausschuss zu den Haushaltsberatungen vorzulegen.

Herr Stüdemann bittet den Ausschuss in der heutigen Sitzung zur Kenntnis zu nehmen, dass die Verwaltung ein Konzept zur anderweitigen Verwendung von leistungsgeminderten Mitarbeiter/innen erarbeite. Er sagt zu, dem Ausschuss das Konzept vorzulegen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Einrichtung von 100 planmäßigen Servicearbeitsplätzen mit dem Stellenplan 2017 zur Kenntnis.



3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Personalsituation Sozialamt
Stellungnahme zum TOP (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04807-16-E1)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04807-16-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt aus der Sitzung vom 09.06.2016 folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen aktuellen Sachstandsbericht zur Personalsituation im Sozialamt zu geben.

Dabei bitten wir auch um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Wie haben sich die Fallzahlen im Bereich Asylbewerber und Flüchtlinge und in den Sozialbüros und die entsprechenden Mitarbeiterzahlen seit dem in 2014 durchgeführten Aufgabenkritikverfahren entwickelt?
2. Wie hoch ist der Krankenstand des Personals in den jeweiligen 12 Sozialbüros und in der Abteilung Asylbewerber und Flüchtlinge und wie hat sich die krankheitsbedingte Abwesenheitsquote seit Anfang 2014 bis heute entwickelt?
3. Wie hat man auf steigende Fallzahlen reagiert und welche Maßnahmen werden ergriffen, um die Personalsituation im Sozialamt zu verbessern?
4. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob eine optimierte IT-Unterstützung verwaltungsinterner Abläufe oder eine Optimierung interner Prozesse zusätzliche zeitliche Kapazitäten für die Mitarbeitenden im direkten Kontakt mit den Kunden verschaffen könnte.

Begründung:
Laut Medien-Berichterstattung fehlen im Sozialamt aktuell 24 Stellen, davon 12 in der Abteilung Asylbewerber und Flüchtlinge und 12 in den dezentralen Sozialbüros. Damit ist eine ähnliche Überlastungssituation wie in den Bürgerdiensten zu befürchten.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

zu der o. g. Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:

50/2 - Sozialbüros
Der Personalbestand im Bereich der Sozialbüros war in den letzten Jahren relativ konstant. Vakanzen in der Sachbearbeitung konnten dank verschiedener Maßnahmen im Wesentlichen aufgefangen werden. Die überdurchschnittliche Fluktuation, die seit Ende letzten Jahres im Arbeitsbereich eingesetzt hat, war nicht absehbar. Zusätzlich zu den altersbedingten Abgängen kamen Stellenumsetzungen nach erfolgreichen Auswahlverfahren in andere Fachbereiche oder innerhalb des Sozialamtes sowie nicht planbare Abgänge durch den Wechsel in Elternzeit oder Beurlaubung hinzu.
Hinsichtlich der Fallzahlenentwicklung im Bereich der Sozialbüros unterliegen diese einer laufenden Betrachtung. Aufgrund einer mit dem Fachbereich 11 abgestimmten Aktualisierung der Fallzahlen im Rahmen einer Personalbemessung ist zuletzt Anfang des Jahres für die Sozialbüros ein zusätzlicher Bedarf im Umfang von 3,47 vollzeitverrechneten (vzv.) Planstellen festgestellt worden.

Aktuell sind mehrere interne Auswahlverfahren ergebnislos verlaufen. Hierdurch konnten die
entstandenen unbesetzten Stellen nicht wiederbesetzt werden, sodass die vorhandenen Vakanzen sowie die zusätzlichen und vom Fachbereich 11 anerkannten Mehrbedarfe nunmehr in einem Umfang von 11,3 vzv. Planstellen durch ein externes Einstellungsverfahren besetzt werden. Die Genehmigung erfolgte durch den Verwaltungsvorstand am 31.05.16. Hinzu kommen 2,0 vzv. weitere Vakanzen, die durch den Verwaltungsvorstand am 05.07.16 zur externen Besetzung freigegeben wurden und ebenfalls aus dem Verfahren besetzt werden.
Der Krankenstand des eingesetzten Personals hat sich seit 2014 von 8,2% auf aktuell 12,9%
erhöht. Der Prozentanteil für das laufende Jahr wird sich zwar noch relativieren, aber es kann
nicht ausgeschlossen werden, dass dies teilweise auch auf eine anhaltend erhöhte Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.
Zur Entlastung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden zunächst Standardsenkungen vorgegeben. Darüber hinaus wird verstärkt Personal vertretungsweise in Sozialbüros eingesetzt, die eine besonders hohe Anzahl vakanter Stellen aufweisen bzw. durch Inanspruchnahme von Urlaub sowie Krankheit von weiteren Personalengpässen betroffen sind.
In einer von der Fachbereichsleitung initiierten Teilpersonalversammlung am 02.06.2016 wurde unter Beteiligung des Personalrates mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die derzeitige Situation erörtert. Geeignete Ideen und Maßnahmen zur Behebung der aktuellen Probleme, insbesondere im Hinblick auf den absehbar weiteren eingeschränkten Personaleinsatz in den Sommerferien wurden diskutiert und abgestimmt.
Unabhängig davon bildete die Veranstaltung auch den Auftakt für eine weitergehende konstruktive Auseinandersetzung mit der Organisationsstruktur der Sozialbüros. Am 07.07.2016 fand ein erster Workshop statt, in dem gemeinsam mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ideenprozess startete. Unter Berücksichtigung personeller, struktureller und organisatorischer Themenschwerpunkte sollen Ideen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Aufstellung der Sozialbüros erarbeitet werden. In diesem Prozess wird auch zu klären sein, wie die politisch bereits beschlossene Maßnahme zur Zusammenlegung der Sozialbüros Innenstadt umgesetzt werden kann.

Für die Einarbeitung der neuen Kräfte wird ein Schulungskonzept entwickelt. Hinsichtlich der
eingesetzten IT-Ausstattung wird es Gespräche mit dem Fachbereich 10 geben, um einen ggf.
bestehenden Optimierungsbedarf zu erörtern. Allerdings ist festzustellen, dass vor allem bei der Nutzung des Fachverfahrens „aKDn sozial“ eine erhöhte Fremdbestimmung gegeben ist. Die Stadt Dortmund wird im Rahmen der Anwendergemeinschaft durch das Competence Center Sozial- und Jugendwesen der Stadt Mönchengladbach betreut.

50/4-Asylbewerber/innen und Flüchtlinge
Unter Bezug auf die beiden Vorlagen „Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen in Dortmund“ (DS-Nr. 00807-15) sowie „Handlungsfeld Flüchtlinge - Sachstandsbericht – Rückblick 2015 / Ausblick“ (DS-Nr. 03404-16) wird die Ausgangslage im Arbeitsbereich 50/4-4 Asyl deutlich. Seit Ende 2014 haben sich die Fallzahlen erheblich erhöht. Allein im Jahr 2015 ist eine Steigerung um 294% zu verzeichnen. Durch Krisenstabsentscheidungen wurden die personellen Kapazitäten in dieser Zeit angepasst. Zwischen Januar 2015 und Mai 2016 wurden rd. 50 zusätzliche Stellen bei 50/4, vornehmlich in den Bereichen der Leistungssachbearbeitung und der Sozialen Arbeit eingerichtet. Aber auch für die Unterbringung von Flüchtlingen sowie für Tätigkeiten zur Unterstützung der Bereichsleitung wurde neues Personal gewonnen. Dabei wurde der Umfang der Leistungssachbearbeitung mit dem Fachbereich 11 durch Personalbedarfsbemessung abgestimmt. Durch externe Einstellungen im Juni 2016 konnten 8 Vakanzen in der Leistungssachbearbeitung besetzt werden. Aufgrund zwischenzeitlicher Personalwechsel sind noch rd. 5 Stellen zu besetzen. Für die Aufgaben der Sozialen Arbeit erfolgt die Anpassung der Personalkapazitäten aktuell durch externe Einstellungen im Umfang von rd. 19 Stellen.
Der Krankenstand im Arbeitsbereich ist ähnlich wie im Bereich der Sozialbüros deutlich angestiegen und hat sich von 8,5% im Jahr 2014 auf aktuell 12,2% entwickelt. Der Prozentanteil für das laufende Jahr wird sich auch hier noch relativieren, aber es kann ebenfalls nicht ausgeschlossen werden, dass dies teilweise auf die erhöhte Arbeitsbelastung zurückzuführen ist.

Für die extern eingestellten Kräfte ist eine zeitlich und inhaltlich umfangreiche Schulung und
Einarbeitung erforderlich, da Verwaltungskenntnisse in der Regel nicht in erforderlichem Maße
vorhanden sind. Hierfür wurde ein spezielles Schulungskonzept entwickelt. Aufgrund des hohen Personalzuwachses muss laufend nachgesteuert werden. Dabei werden auch alle organisatorischen und technischen Optimierungsmöglichkeiten ausgeschöpft.

Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach den IT-Optimierungen des Schulungskonzeptes und dem Kontakt zu FB 10 DoSys. Weiterhin fragt er, wie die Betreuung durch das Competence Center Sozial- und Jugendwesen der Stadt Mönchengladbach im Einzelnen ablaufe.

Herr Lincke (FB 51) erklärt, dass die interne Qualifizierung vier Wochen dauere und sich an die Mitarbeiter/innen richte, die extern eingestellt wurden und sich die Verwaltungskenntnisse einer Stadtverwaltung und des Asylrechtes aneignen sollen.
Bei dem Fachverfahren handelt es sich um ein Entwicklerverfahren der Kommunen in NRW. Die Entwicklung erfolge am Standort Paderborn und betrieben werde das Verfahren am Standort Mönchengladbach, hierbei handelt es sich um das wirtschaftlichste Verfahren für die Stadt Dortmund.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.2.2
Konzept zur Umsetzung der Haushaltsmittel im Straßenbau
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05201-16)

Die Vorlage wurde von der Verwaltung zurückgezogen.




zu TOP 3.2.3
Sachstand Unterstützungskräfte Jugendfreizeitstätten
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05426-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05426-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
mit Bezug auf Seite 4f der Niederschrift der öffentlichen Sitzung des
Ausschusses für Personal und Organisation vom 05.03.2015 bittet die
CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation, den aktuellen
Sachstand bzgl. der 56 Unterstützungskräfte für Jugendfreizeitstätten
mitzuteilen.


Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
die o. g Anfrage der CDU-Fraktion nach dem aktuellen Sachstand der Unterstützungskräfte in den Jugendfreizeitstätten beantworte ich wie folgt:
Die 56 Unterstützungskräfte für die Jugendfreizeitstätten wurden nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz in Verbindung mit dem TVöD-V ohne sachlichen Grund zeitlich für zwei Jahre befristet eingestellt. Ein Sachgrund für eine zeitliche Befristung der Arbeitsverträge nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz war bei den hier wahrzunehmenden Aufgaben weder inhaltlich noch in der Person der eingestellten Beschäftigten rechtssicher zutreffend.
Mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 12,5 Stunden wurden ausschließlich Studenten/-innen eingestellt, da sie in einer großen Nähe zum Alter und den Interessen der Besucher/-innen der Jugendfreizeiteinrichtungen stehen. Sie sind in den Einrichtungen u. a. beteiligt an der Entwicklung neuer Angebote, die der bestehenden Nachfrage ständig angepasst werden. Voraussetzung für die Einstellung war jeweils, in einem Studiengang der Sozial- oder Geisteswissenschaften eingeschrieben zu sein. Damit wird jungen Studierenden zudem die Möglichkeit gegeben, für die Dauer des Arbeitsvertrages oder – sofern dies vor Ablauf des befristeten Arbeitsvertrages greift - bis zum Ende ihres Studiums ihren Lebensunterhalt finanzieren zu können.
Die vorgenommene Befristung der Arbeitsverträge bedeutete aber auch, dass für die meisten Unterstützungskräfte der Fristablauf in diesem Jahr greift und sich somit neue Vakanzen in erheblichem Umfang ergeben hätten. Um die Standardöffnungszeiten und die pädagogischen Angebote in den Einrichtungen auch weiterhin ohne Honorarkräfte in nennenswertem Umfang beibehalten zu können, war bzw. ist daher eine Wieder- oder Weiterbesetzung der für die Unterstützungskräfte eingerichteten Planstellen erforderlich.
Eine weitere sachgrundlose Befristung ist dabei rechtlich nicht zulässig und auch zum heutigen Zeitpunkt gibt es keine Gründe für eine rechtmäßige weitere Befristung mit Sachgrund. Insofern gab es für die Personalbedarfsdeckung nur die Möglichkeiten
1. unbefristete Weiterbeschäftigung oder
2. Neueinstellungen mit anderem Personal.
Hier war allerdings die Soll-Vorschrift des § 30 (3) TVÖD zu beachten, wonach dem befristet beschäftigtem Personal der Vorzug zu geben ist. Daher ist den vorhandenen Beschäftigten die unbefristete Weiterbeschäftigung in dem bisherigen Umfang (12,5 Std./wchtl. in EG 5 TVöD) angeboten worden. Sofern dieses Angebot nicht angenommen wurde, sind zur Besetzung der dadurch entstehenden Vakanzen erneut externe Einstellungen notwendig.
Da es sich bei den Beschäftigten wie dargestellt ausschließlich um Studenten/-innen handelt, ist davon auszugehen – und dies zeigte sich bereits in der Vergangenheit –, dass die jungen Menschen nach Abschluss ihres Studiums kündigen, um einem dem Studienabschluss entsprechenden Vollzeit-Arbeitsplatz anzutreten.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.4
Personalbedarf durch die Landtags- und Bundestagswahl 2017
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05420-16)
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05420-16-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um
Mitteilung, ob durch die Abwicklung der Landtags- und Bundestagswahl 2017 im
Bereich der Bürgerdienste zusätzliche Personalbedarfe ausgelöst werden (wenn
ja, in welchem Maße?) oder die Abwicklung mit dem vorhandenen
Personalbestand erfolgen kann?

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

die Anfrage der CDU-Fraktion beantworte ich wie folgt:
Für die Abwicklung der Landtags- und Bundestagswahl im Jahr 2017 ist – auch unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei den vergangenen Wahlen – ein erhöhter Personalbedarf festzustellen.
Betroffen ist hier insbesondere der Bereich „Besetzung der Wahlvorstände“ in den Wahllokalen und Briefwahllokalen. Hierzu wurden bereits drei vollzeitverrechnete Stellen eingeplant, die extern ausgeschrieben wurden. Das Bewerbungsverfahren für die Stellen, die mit EG 8 TVöD bewertet sind, wird derzeit durchgeführt.

Zu den Aufgaben der neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zählen im Wesentlichen:
· Einsatzplanung der Wahlhelferinnen und Wahlhelfer,
· Berufung und
· Abrechnung der Aufwandsentschädigung sowie

unterstützende Tätigkeiten bei
· der Erledigung des allgemeinen Schriftverkehrs,
· der Erstellung von Vordrucken,
· der Materialbeschaffung,
· der Prüfung der Wahlvorschläge für die jeweiligen Wahlen,
· der Organisation des Briefwahlzentrums.
Wie bei den vergangenen Wahlen auch, werden in der Hauptphase der Wahlen (ca. fünf Wochen vor und eine Woche nach der Wahl) weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigt. Diese wurden in der näheren Vergangenheit extern eingestellt. Für die Wahlen in 2017 wird in Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt geklärt, ob in dieser Zeit die Auszubildenden der Einstellungsjahre 2015 und 2016 eingesetzt werden können.

Herr Suck (CDU-Fraktion) fragt nach, wie die drei extern eingestellten Mitarbeiter nach der Abwicklung der Landtags- und Bundestagswahl 2017 eingesetzt werden. Weiterhin bittet er um Auskunft darüber, ob es sich hierbei um befristete Einstellungen handele.

Frau Jägers (Stadträtin) teilt mit, dass für die Mitarbeiter während der wahlfreien Zeit eine andere Verwendungsmöglichkeit gefunden werde. Ansonsten würden in regelmäßigen Abständen
Kommunal-, Landtags- Bundestags- und Europawahlen stattfinden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten
- nicht besetzt -

4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Organisationsuntersuchung im Fachbereich Liegenschaften
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 05424-16)
Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vor:
die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation bittet um
Mitteilung näherer Informationen über die mit externer Hilfe durchzuführende
Organisationsuntersuchung im Fachbereich Liegenschaften (z.B. Zielsetzung
der Untersuchung, Beginn, Dauer und geplantes Ende der Untersuchung sowie
Information der politischen Gremien über das Ergebnis der Untersuchung).
Herr Stüdemann (Stadtdirektor) erklärt, dass derzeit keine Organisationsuntersuchung im Fachbereich Liegenschaften stattfinde. Es würde derzeit an der Neuaufstellung der Investitionssteuerung und des Immobilienmonitoring gearbeitet. Weiterhin werde die Optimierung der Prozesse zwischen Immobilienwirtschaft und Liegenschaften, hinsichtlich der notwendigen Substanzerhaltung der Infrastrukturen erarbeitet. Diese Prozesse werden die eine oder andere Aufgabenerfüllung tangieren, es handele sich hierbei allerdings nicht um eine grundsätzliche Neuorganisation des Fachbereiches. Es werde für jedes Segment des Immobilienbestandes eine Priorisierung der Handlungsnotwenigkeit und Risikoerfassung angestrebt. Die Endfassung werde den Ausschüssen und dem Rat vorgestellt.


5. Mitteilungen des Vorsitzenden
- nicht besetzt -




Schilff Tölch Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin