Niederschrift (öffentlich)

über die 15. Sitzung des Schulausschusses


am 06.07.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


Sitzungsdauer: 15:00 - 17:25 Uhr

Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)


Rm Gabriele Schnittker (SPD)
Rm Daniel Naumann (SPD) i. V. f. Rm Volkan Baran (SPD)
Rm Heike Gottwald (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD)
Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Inge Albrecht-Winterhoff (SPD) i. V. f. Rm Alisa Löffler (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
sB Neral Bayezit-Winner (SPD) i. V. f. sB Monika Rößler (SPD)
Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Erwin Bartsch (CDU) i. V. f. Rm Ute Mais (CDU)
Rm Anke Kopkow (CDU) i. V. f. Rm Otto Rüding (CDU)
Rm Dr. Eva Schauenberg (CDU)
Rm Regine Stephan (CDU)
Rm Monika Landgraf (B’90/Die Grünen)
Rm Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Lars Rettstadt (FDP/Bürgerliste) i. V. f. Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Nursen Konak (Die Linke & Piraten)
sB Detlef Strack (Die Linke & Piraten)
Rm Andreas Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder

F.-W. Herkelmann (BPN) i. V. f. Markus Drolshagen (BPN)


Ute Cüceoglu (Integrationsrat)
Tugay Iscan (Bezirksschülervertretung)

Caner Gökdemir (Bezirksschülervertretung)
Anke Starr (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Dirk Engelsking (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Stadträtin Daniela Schneckenburger (Dezernentin)


Martina Raddatz-Nowack (FB 40/AL)
Ralf Dallmann (FB 40)
Volker Werner (FB 40)
Simone Dunkel (FB 40)
Reiner Limberg (FB 65/AL)
Rainer Peper (FB 23)

4. Schulaufsicht

Uta Doyscher-Lutz


5. Gäste

Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)


Christel Stegemann (Sprecherin der Realschulen)
Reiner Gehring (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)

Abwesend:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)
Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Roger Kiel (4/Dez-Büro)
Ahmet Mustafa Gönen (FB 65)
Bernd Bruns
Anja Kästner
Bernhard Nolte
Peter Rieger
Holger Nolte (Sprecher der Hauptschulen)

Manfred Zingler (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Detlef von Elsenau (Sprecher der Gymnasien)
Klaus Krutmann (Sprecher der gewerblichen Berufskollegs)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)





Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 15. Sitzung des Schulausschusses,
am 06.07.2016, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 27.04.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2016


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)
hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
(Drucksache Nr.: 04621-16)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Schulpsychologische Beratungsstelle
Mündlicher Bericht

3.2 Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04798-16)

3.3 Privatgrundschule Stadtkrone-Ost
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04751-16-E2)

3.4 Räumlichkeiten OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04750-16-E2)

3.5 Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04218-16-E4)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt -


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)


6. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


1. Regularien

Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Altundal-Koese - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Buchloh benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende Tagesordnungspunkte:

TOP 2.2 Funke-Grundschule
Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West
(Drucksache Nr.: 04993-16)

TOP 5.2 Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und
Jugendlicher
hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05139-16)

TOP 5.3 Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-
Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu
Lasten des Haushaltsjahres 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05164-16)

TOP 6.1 Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Vorschlag zur Tagesordnung (Fraktion B‘90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05178-16)

Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung mehrheitlich bei einer Nein-Stimme (AfD) festgestellt.
zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 27.04.2016

Herr Strack bat darum, das Abstimmungsergebnis unter TOP 3.8 zu überprüfen und entsprechend aufzunehmen:
(Hinweis: Der Schulausschuss hat wie folgt beschlossen: mehrheitlich (2 Ja Die Linke & Piraten, 1 Enthaltung SPD))

Die Niederschrift über die 13. Sitzung des Schulausschusses am 27.04.2016 wurde mit dieser Änderung einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2016

Die Niederschrift über die 14. Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2016 wurde einstimmig genehmigt.



2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 1. Sachstandsbericht
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04621-16)
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 14.06.2016
(Drucksache Nr.: 04621-16)
Empfehlung: Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 22.06.2016
(Drucksache Nr.: 04621-16)
Empfehlung: Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 30.06.2016
(Drucksache Nr.: 04621-16)

Die Vorsitzende begrüßte Herrn Limberg (Immobilienwirtschaft).

Es lag folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vor:
„Nach Aufrufen des Tagesordnungspunktes weist BV-Mitglied Michael Twardon (SPD) auf
folgenden Beschluss der BV-Hombruch aus dem Jahre 2013 hin:
Auszug aus der genehmigten Niederschrift zu TOP 14.3 der 12. BV-Sitzung vom 12.11.2013:
Zu TOP 14.3
Einrichtung eines beidseitigen Radfahrschutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße
- Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013 -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11124-13)
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, den Antrag der SPD-Fraktion vom 22.10.2013

als Prüfauftrag zu beschließen.
Antrag der SPD-Fraktion:
Einrichtung eines beidseitigen Radfahr-Schutzstreifens auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße
Die Verwaltung der Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Hagener Straße zwischen
Stockumer Straße und Zillestraße beidseitig einen Radfahrer-Schutzstreifen einzurichten.
Begründung:
Dieser Straßenabschnitt ist einer der verkehrlich wichtigsten Nord-Süd-Achsen des
Stadtbezirks Hombruch. Für Radfahrer ist lediglich in nördlicher Richtung der Gehweg zur
Benutzung freigegeben, weitere Maßnahmen zur Sicherung des Radverkehrs fehlen.
Die Fahrbahn ist mit Ausnahme der Einmündung Stargarder Weg (Linksabbiegerspur) und
dem Bereich auf Höhe des Hauses Nr. 48 mindestens 8,50 m breit, so dass beidseitig ein
Schutzstreifen aufgebracht werden kann.
Wir regen zudem an, nach Einrichtung der Schutzstreifen in nördlicher Richtung weiterhin
die Radnutzung des Gehweges zu gestatten („Radfahrer frei“), damit sich unsichere
Radfahrer wegen der Steigung der Straße auf dem Gehweg sicherer fühlen.
Darin werde die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob ein Radfahrschutzstreifen auf der Hagener
Straße zwischen Stockumer Straße und Zillestraße eingerichtet werden könnte. Bisher habe
die Verwaltung diesen Beschluss der BV mit folgender Begründung nicht umgesetzt:
Auszug aus der Beschluss- und Auftragsverwaltung des Gremieninformationssystems (GIS):
„Die Maßnahme wird ins Arbeitsprogramm aufgenommen. Es sind umfangreiche
Untersuchungen zum Bestand erforderlich, um daraus in sich schlüssige
Lösungsmöglichkeiten zu entwickeln. Dies wird im Rahmen der personellen Möglichkeiten
abgewickelt Kurzfristige Ergebnisse sind nicht zu erwarten. (21.11.2013).
Der fortgeschriebene Eintrag vom 25.04.2016 lautet, „dass mit den erforderlichen
Untersuchungen noch nicht begonnen werden konnte.“
Da nach der Vorlage, Anlage 3, Ziffer 17, der Ausbau der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße in Vorbereitung ist, macht BV-Mitglied Michael
Twardon (SPD) den Vorschlag, die Verwaltung zu bitten, zu prüfen, ob nicht im Rahmen des
Ausbaus der oben aufgeführte Prüfauftrag ausgeführt werden könnte. Begründung: ein
Teilstück der seitens der Bezirksvertretung gewünschten Radfahrschutzstreifen sei identisch
mit dem geplanten Ausbau der Hagener Straße von der Mergelteichstraße bis zur
Bozenerstraße.
Nach kurzer Diskussion ist sich die BV-Hombruch einig, dem Vorschlag von Herr Twardon
zu folgen.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage der Städtischen Immobilienwirtschaft
und des Fachbereichs Liegenschaften vom 31.05.2016 zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Rat
der Stadt Dortmund einstimmig, wie von der Verwaltung vorgeschlagen, zu beschließen. Die
Verwaltung wird gebeten, im Zuge des Ausbaus der Hagener Straße von der
Mergelteichstraße bis zur Bozener Straße den oben aufgeführten Vorschlag von BV-Mitglied
Michael Twardon (SPD) zu prüfen.“

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Mengede vor:
„… Herr CDU-Fraktionssprecher Farnung wies im Zusammenhang mit dem
Kommunalinvestionsförderungsgesetz (KIF) auf die Reinoldi-Sekundarschule hin, die saniert
werden soll. Er schlug vor, ohne Beachtung von Anmeldezahlen bei Sanierungen zukünftig
Mittel aus dem KIF zu erhalten.
Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann sah dies genauso. Außerdem soll so
der Schulstandort der Sekundarschule gesichert werden. Sie wies weiterhin darauf hin, dass
die Aussage der Stadt Dortmund zum Gebäude fehlt. Sie fragte somit nach, ob ein Abriss
billiger sei als eine Sanierung?
Herr Bezirksbürgermeister Tölch schlug vor, einen Berichterstatter zur Erläuterung
einzuladen, wenn es konkrete Pläne gibt.
Somit gab die Bezirksvertretung Mengede folgende Empfehlung ab:
…“

Es lag folgende Empfehlung aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften vom 30.06.2016 vor:
„…
Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlung der
Bezirksvertretung Hombruch zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
…“


Herr Limberg führte kurz in die Vorlage ein.

Auf die Fragen von Herrn Spieß und Herrn Bartsch antwortete Herr Limberg wie folgt:
- Die zeitnahe Schaffung der räumlichen Voraussetzungen der Sekundarschule bedeute,
dass diese im Rahmen des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes jetzt umgesetzt werde,
ein Abriss erfolge bis auf den Teil der Realschule.

Der Schulausschuss nahm die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Hombruch und Mengede sowie des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften zur Kenntnis.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund
1. nimmt den ersten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zur Kenntnis und

2. beschließt für vier Projekte die weitere Planung und Ausführung notwendiger baubegleitender Maßnahmen (nicht förderfähig im Rahmen des KIF):
· SPOHA Brügmannblock
· SPOHA Johann-Gutenberg RS
· SPOHA Anne-Frank GES
· SPOHA Albrecht-Dürer RS
Die Arbeiten werden zur Ausnutzung von Synergieeffekten zusätzlich zu den geförderten Maßnahmen ausgeführt und sind jeweils zwingend erforderlich, um gesetzliche und technische Anforderungen zu erfüllen. Durch dieses Vorgehen werden eine nachhaltige Durchführung der Maßnahme und weitere Nutzung der Objekte gewährleistet.

Für die Abwicklung der Maßnahmen sind im Rahmen der Haushaltsplanung 2017 ff. unter den jeweiligen Einzelinvestitionsfinanzstellen im Profit-Center 24_0080501, Finanzposition 780800, insgesamt 2,225 Mio. € berücksichtigt.
zu TOP 2.2
Funke-Grundschule
Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstand-West
(Drucksache Nr.: 04993-16)

Es lag folgende Überweisung aus der öffentlichen Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt-West vom 29.06.2016 vor:

„Die Bezirksvertretung Innenstadt-West nimmt die Eingabe zur Kenntnis und beschließt
einstimmig:

Sie bittet darum, die Beschwerde des Lehrerrates der Funkeschule an den Schulausschuss
weiterzuleiten und bittet den Schulausschuss, den Lehrerrat dahingehend kurzfristig zu
unterstützen, das die Verwaltung den Umbau des Dachgeschosses - insbesondere der
Hausmeisterwohnung – zur schulischen Nutzung mit erster Priorität umsetzt.
Die Bezirksvertretung beschließt zusätzlich einstimmig, 30.000 € aus dem konsumtiven
Haushalt für diese Maßnahme zur Verfügung zu stellen.
Die Umbaumaßnahme sollte bis zum kommenden Schulhalbjahr 2016 abgeschlossen sein –
spätestens aber nach Beendigung des Schuljahres 2016/2017.“
Herr Spieß bat um Stellungnahme der Verwaltung und stellte die Frage, ob es keine andere Möglichkeit der Finanzierung gebe, als den Haushalt der Bezirksvertretung Innenstadt-West zu belasten.

Herr Dallmann erklärte, dass durch die veränderten Anforderungen des Schulbetriebs durch
z. B. OGS, Schulsozialarbeit, gemeinsames Lernen usw. viele alte Schulgebäude den Raumerfordernissen nicht mehr gerecht werden.
Es wurde zusammen mit der Funke-Grundschule überlegt, mit einem Stufenprogramm eine Verbesserung der Situation zu erreichen. Eine anstehende Dachsanierung mache es möglich, das Dachgeschoss so herzurichten, dass es schulisch genutzt werden könnte. Dieses sollte durch die beteiligten Fachbereiche der Verwaltung geprüft werden, um sicherzustellen, dass die Maßnahme mit den geplanten Arbeiten vereinbar ist. Eine Bedarfsanmeldung sei erfolgt.

Auf die Frage von Frau Dr. Schauenberg nach der Intention der Überweisung aus der Bezirksvertretung Innenstadt-West und der Folgerung des Schulausschusses daraus antwortete Herr Dallmann, der Schulausschuss könne unterstützen, alle Möglichkeiten und Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer kurzfristigen Verbesserung der Situation an der Schule führen.

Herr Rettstadt hielt es für problematisch, dieses so zu beschließen. Es fehlten Informationen zur Planung und Ausführung sowie zu den Kosten, die ja ggfs. in den Haushalt eingestellt werden müssten.

Herr Dallmann schlug vor, eine Aufstellung der Raumbedarfe der Funke-Grundschule zur nächsten Sitzung nachzuliefern.

Herr Spieß erklärte, dass ein Prüfauftrag an die Verwaltung besser geeignet sei, die anstehenden Fragen (Umsetzung der Baumaßnahme, Terminplanung, Kosten, Notwendigkeit, Haushaltsmittel der Bezirksvertretung) zu beantworten.

Herr Limberg führte aus, dass es sich bei der Dachsanierung um eine energetische Maßnahme handele, bei der der Schulbetrieb nicht beeinträchtigt werde. Diese Maßnahme müsste im Falle weiterer Baumaßnahmen im Dach umgeplant werden (Nutzungsänderung, Bauantrag, Baugenehmigung, Überarbeitung des Brandschutzes). Es sei auch nicht sicher, ob der zuständige Architekt das Bauvorhaben erledigen könne. Einen Prüfauftrag halte er für gut, dann könne man auch sehen, wie und ob die Vorhaben synchronisiert werden könnten. Die Summe von 30.000 € der Bezirksvertretung seien nur eine Anfinanzierung. Die voraussichtlichen Kosten müssten erst ermittelt werden.

Frau Staar hielt die Modernisierung der Funke-Grundschule für absolut notwendig. Es dürfe nur nicht zu viel Planungszeit vergehen. Den Zuschuss der Bezirksvertretung könne diese selbst beschließen, man müsse jedoch prüfen, ob nicht ein anderer Etat der Verwaltung für die Maßnahme vorhanden und zuständig sei.

Herr Rettstadt unterstützte nochmals die Weitergabe eines Prüfauftrages.

Frau Plieth bat um Beurteilung des angestrebten Fertigstellungstermins (Ende 2016, spätestens zum Ende des Schuljahres 2016/17) der Baumaßnahme.

Frau Schneckenburger bat Herrn Limberg, die Gesamtbelastung der Verwaltung durch Planungs- und Bauaufgaben in 2016 und 2017 darzustellen, da sich alle Fragen in einem Gesamtüberblick besser entscheiden lassen. Es müsse eine hohe Investitionssumme in allen Bereichen umgesetzt werden, die notwendige Anzahl an Personal sei dafür aber nicht immer verfügbar.

Herr Limberg erklärte, dass die Städtische Immobilienwirtschaft am Limit arbeite. Das Projekt Funke-Grundschule sei bereits in Bearbeitung. Der Zeitrahmen bis 2016 sei allerdings illusorisch. Man müsse prüfen, ob der bestehende Architektenvertrag erweitert werden könne. Das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz habe zwar Vorrang, aber die Verfahrenswege müssten eingehalten werden. Zudem müsse man auch das Rechnungsprüfungsamt einbeziehen. All dieses müsse in den gewünschten Prüfantrag aufgenommen werden.

Frau Schnittker bat nochmals darum, dem Schulausschuss sämtliche Schulbaumaßnahmen aktualisiert in einer Aufstellung zur Verfügung zu stellen.
Sie unterstützte die Erstellung eines Prüfauftrages für die Funke-Grundschule unter Berücksichtigung der erforderlichen Zeitvorgaben und der geschätzten Kosten.

Der Schulausschuss beschloss einstimmig den von Herrn Spieß formulierten Prüfauftrag an die Verwaltung:

Die Verwaltung wird gebeten, die gewünschte Baumaßnahme an der Funke-Grundschule (Dachsanierung und Umbau des Dachgeschosses) unter Berücksichtigung der folgenden Kriterien zu prüfen und dem Schulausschuss das Ergebnis in der nächsten Sitzung am 14.09.2016 vorzustellen:

Aktualisierte Darstellung
Erweiterung des Architektenauftrages
Nutzungsänderung, Bauantrag, Baugenehmigung, Überarbeitung des Brandschutzes Synchronisierung der Maßnahmen
Terminplanung
Berücksichtigung der Summe von 30.000 € der Bezirksvertretung Innenstadt-West
Kosteneinschätzung
Beteiligung des Rechnungsprüfungsamtes

3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Schulpsychologische Beratungsstelle
- Mündlicher Bericht -

Frau Dunkel berichtete über die Arbeit der Schulpsychologischen Beratungsstelle (die Präsentation wird der Niederschrift beigefügt).

Frau Raddatz-Nowack erklärte, dass die Schulpsychologische Beratungsstelle der Stadt Dortmund auch über die Stadtgrenzen hinaus einen sehr guten Ruf genieße. Zu den Wünschen nach mehr Personal führte sie aus, dass die Stellenbesetzung mit einem Kooperationsvertrag geregelt sei. Die Kommune und das Land müssen in gleichem Verhältnis Personal einsetzen. Im Sommer werde eine weitere kommunale Stelle eingerichtet. Außerdem seien zurzeit im Kontext Zuwanderung 1,5 Stellen durch das Land explizit befristet besetzt worden. Aus diesem Grund habe das Land die Kommune auch nicht aufgefordert, im gleichen Verhältnis die Stellen bereit zu stellen.

Der Schulausschuss dankte für die Präsentation und wünschte der Beratungsstelle weiterhin viel Erfolg.


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zu der gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 04798-16)

Frau Schneckenburger berichtete, dass die Stadt Dortmund in Berlin beim Wettbewerb „Soziale Stadt“ den 1. Preis in der Kategorie „Bildung, Kultur, Gesundheit“ für das Projekt Dortmunder Kinderstuben erhalten habe, der von Bundesministerium und dem Verband der Wohnungswirtschaft gemeinsam vergeben wurde. Dieses Projekt werde von RuhrFutur begleitet.

Der Schulausschuss nahm den Bericht der Verwaltung zur gemeinsamen Bildungsinitiative RuhrFutur von Stiftung Mercator, Land, Kommunen und Hochschulen für das Ruhrgebiet zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Privatgrundschule Stadtkrone-Ost
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04751-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… in der Sitzung des Schulausschusses am 01.06.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, folgende Anfragen schriftlich zu beantworten:
Die Betreiber des Privatgymnasiums Stadtkrone-Ost planen zusätzlich zum Schuljahr 2017/18 die Eröffnung einer privaten Grundschule. Laut Pressebericht soll die neue Schule Platz für etwa 120 bis 150 Kinder bieten.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um eine Einschätzung der möglichen Auswirkungen insbesondere auf benachbarte Grundschulen.“

Stellungnahme der Verwaltung:

Zuständig für die Genehmigung einer privaten Grundschule ist die obere Schulaufsichtsbehörde – Bezirksregierung Arnsberg. Informationen darüber, dass bei der Bezirksregierung Arnsberg ein Antrag auf Genehmigung zur Gründung einer privaten Grundschule eingereicht wurde, liegen dem Fachbereich Schule aktuell nicht vor.

Angaben darüber, welche Auswirkungen die Gründung einer privaten Grundschule am Standort Stadtkrone-Ost auf die (benachbarten) Grundschulen der Stadt Dortmund haben würde, sind zum jetzigen Zeitpunkt daher leider nicht verlässlich möglich.“

Frau Landgraf erklärte, dass die Stellungnahme nicht sehr aussagekräftig sei.

Dem widersprach Herr Rettstadt, man solle die Entwicklung abwarten.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Räumlichkeiten OGS
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04750-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme beantworte ich wie folgt:

1. An welchen Schulen ist konkret der Ausbau der zusätzlichen OGS-Plätze geplant?
2. Wie viele der vorgesehenen neuen Plätze sollen an den jeweiligen Schulen eingerichtet werden?

Der Rat hat am 28.04.2016 den weiteren Ausbau der Offenen Ganztagsschule um 470 Plätze für das Schuljahr 2016/17 beschlossen. Die neuen Plätze werden wie folgt auf die Schulen verteilt:

Zusatzbedarfe für das Schuljahr 2016/17

Schule
geplante Platzerhöhung

Aplerbecker-Mark-GS
6


Lichtendorfer-GS
10


Bach-GS
20


Comenius-GS
5


Erich-Kästner-GS
30


Fichte-GS
5


Hellweg-GS
6


Reichshof-GS
7


Steinbrink-GS
5


Brechtener-GS
20


Eichlinghofer-GS
6


Ostenberg-GS
5


Höchstener-GS
10


Lieberfeld-GS
14


Jungferntal-GS
15


Urbanus-GS
10


Westricher-GS
13


Diesterweg-GS
15


Oesterholz-GS
20


Berswordt-GS
50


Franziskus-GS
16


Hohwart-GS
21


Kerschensteiner-GS
25


Winfried-GS
20


Fine-Frau-GS
5


Funke-GS
6


Mörike-GS
7


Overberg-GS
8


Schopenhauer-GS
10


Schragmüller-GS
6


Brukterer-GS
20


Eichwald-GS
6


Roncalli-GS
10


Westholz-GS
20


Regenbogen-GS
5


Westhausen-GS
3


Friedens-GS
5


Freiligrath-GS
5


Gesamt
470


Im Juni 2016 erfolgt eine weitere Abfrage zum Platzbedarf. Die Platzbedarfe dieser Liste sind daher nicht statisch anzusehen. Sie können sich bis zum Schuljahresbeginn im August 2016 durch Änderungen der Familienverhältnisse sowohl nach oben wie auch nach unten bewegen.
3. Nach welchen weiteren Kriterien (außer ausreichenden Raum- und Küchenkapazitäten) werden die zusätzlichen Plätze auf die Schulen verteilt?

Die Verteilung entspricht aktuell den von den Schulen im Anmeldeverfahren im November 2015 erhobenen Bedarfen. Anpassungen können sich nach Auswertung der Abfrage im Juni 2016 ergeben.

4. Welche Schulen haben aus Sicht der Verwaltung einen zusätzlichen Bedarf an OGS-Plätzen (insbesondere in den Sozialräumen), verfügen aber nicht über die notwendigen Raum- und Küchenkapazitäten?
5. Wie hoch ist dieser Bedarf?
6. Welche Überlegungen und Planungen hat die Verwaltung, um auch diesen Bedarf zu erfüllen?
Standards für die notwendigen Raum- und Küchenkapazitäten Offener Ganztagsschule, z. B. in Form eines verbindlichen Raumprogramms des Landes, existieren nicht. Ein systematischer Abgleich zwischen der Anzahl an OGS-Plätzen und Raum- und Küchenkapazitäten ist daher nicht möglich.

Für die OGS in Dortmund sind -unabhängig von der Zahl der OGS-Plätze- grundsätzlich folgende Raumkapazitäten vorgesehen:

· Verpflegungsbereich (Regenerier- und Aufbereitungsküche + Mensa)
· zwei Mehrzweckräume
Selbstverständlich können die Raumkapazitäten des gesamten Schulgebäudes als Ressourcen für die Organisation der OGS genutzt werden.

Zusätzliche Bedarfe können daher nur standortspezifisch bewertet werden. Anlass für eine Bedarfsprüfung durch den Fachbereich Schule ist die Beantragung zusätzlicher Ressourcen durch die einzelne Schule. Ergibt die Prüfung einen begründeten schulfachlichen Bedarf, wird dieser nach den Regeln zum städtischen Immobilienmanagement beim Fachbereich Liegenschaften angemeldet. Dort erfolgt die Aufnahme in die dynamische gesamtstädtische Bedarfs- und Maßnahmenliste (BeMa) und in das bekannte fachbereichsübergreifende Priorisierungsverfahren. Die Realisierungsperspektive ergibt sich aus der Priorisierung und den Möglichkeiten der Finanzplanung im Haushaltsplan.“


Frau Raddatz-Nowack antwortete auf die Frage von Frau Dr. Schauenberg nach der aus dem Rahmen fallenden Zahl der Berswordt-Grundschule, dass die Erklärung nach geliefert werde.
Hinweis:
Die Verwaltung teilte folgendes mit:
Die Jüdische Gemeinde ist seit 2012 Träger der Berswordt-GS. Insgesamt kommen 45 Plätze hinzu.
Alle Kinder in der OGS wurden bisher am Standort Berwordtschule betreut.
Parallel dazu hatte die Gemeinde seit Jahren aber auch eine eigenen Ganztagsbetreuung in ihren Gemeinderäumen aufgebaut und nur einen jährlich geringen Zuschuss dafür aus den Landesmitteln (OGS) erhalten. Für die Jüdische Kultusgemeinde bestand die Alternative, eine eigene Ersatzschule (wieder) aufzubauen oder für die dort ganztägig betreuten Kinder eine OGS-Depandance zur Betreuung in der Berswordtschule aufzubauen. Alle Kinder, die dort betreut werden, besuchen die Berswordtgrundschule und werden nach Schulschluss dorthin gefahren. In der Dependancen, die auch über eine eigene Küche verfügt, werden ab dem Schuljahr 2016/17 30 Kinder betreut. Weitere 15 Plätze verbleiben in der Berswordtschule.

Frau Raddatz-Nowack ging auf die Fragen von Frau Konak und Frau Plieth ein:
- Die erforderlichen Raumkapazitäten OGS werden mit den Schulen abgestimmt und
anerkannt. Eine Elternbefragung sei nicht vorgesehen.
- Die Schulen melden die Bedarfe auf Abfrage bereits im November des Vorjahres für das
darauf folgende Schuljahr. Im Frühjahr erfolgt nochmals eine Abfrage, danach werden die
Plätze für die Schulen beantragt. Die Zahl ist nicht konstant, Änderungen ergeben sich
immer.

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 3.5
Informationen zu den Ergebnissen der Anmeldeverfahren zu den weiterführenden Schulen der Stadt Dortmund zum Schuljahr 2016/17
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 04218-16-E4)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… zu den angesprochenen Fragen nehme ich wie folgt Stellung:

1. Laut Grafik wird die Zahl der Schüler*innen, die den 4. Jahrgang der Grundschulen verlassen, in den kommenden Jahren stark schwanken. So soll die Zahl bereits zum Schuljahr 2018/19 auf 5222 steigen. In dieser Prognose ist die spürbar angestiegene Zahl von zugewanderten Kindern noch nicht enthalten. Aktuell stehen aber in den verschiedenen Schulformen in der Sekundarstufe I insgesamt nur 4926 Schulplätze zur Verfügung. Die Verwaltung verweist in der Vorlage auf eine mögliche Erhöhung der Klassenfrequenzhöchstwerte und den flexiblen Umgang mit Raumressourcen. Welche Notwendigkeiten sieht die Verwaltung darüber hinaus durch Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten ein ausreichendes Angebot sicherstellen zu können?

Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Schulplätze ist aus Sicht des Fachbereichs Schule nach den aktuell gegebenen Prognosemöglichkeiten auch bei einer Übergangszahl von 5.222 Schülerinnen und Schülern ausreichend. Die Erfahrung zeigt, dass rund 10 % der Kinder an Schulen anderer Schulträger und in Nachbarkommunen angemeldet werden. Für das angesprochene Schuljahr 2018/19 bedeutet dies, dass mit einer Nachfrage nach rund 4.700 Schulplätzen zu rechnen ist. Dieser Nachfrage kann entsprochen werden, ohne dass die Klassenfrequenzrichtwerte überschritten werden müssen.

2. Welche Auswirkungen sieht die Verwaltung bei einer möglichen Erhöhung von Klassenfrequenzrichtwerten insgesamt auf die Qualität des Unterrichts, insbesondere aber auch auf den Prozess der Inklusion?

Die Stellungnahme zu Frage 1. zeigt, dass grundsätzlich Ressourcen für Klassenbildungen innerhalb der Klassenfrequenzrichtwerte vorhanden sind. Da die Klassenfrequenzrichtwerte nicht überschritten werden, sieht die Verwaltung diesbezüglich keine Auswirkungen auf die Qualität des Unterrichts, insbesondere aber auch auf den Prozess der Inklusion.

3. Hinsichtlich der Gesamtschulen gibt es erneut einen Anmeldeüberhang von insgesamt 81 Plätzen. Das zeigt den nach wie vor hohen Bedarf sowie den Wunsch vieler Eltern nach einem längeren gemeinsamen Lernen. Wie kann und soll aus Sicht der Verwaltung dieser Wunsch perspektivisch so erfüllt werden, dass ausreichend Plätze dafür zur Verfügung stehen?

Im Bereich der Gesamtschulen zeigt die differenzierte Betrachtung der Anmeldeergebnisse, dass die Nachfrage sich nicht gleichmäßig auf die einzelnen Schulen verteilt. Während drei der neun Gesamtschulen zum Ende der Anmeldewoche erhebliche Anmeldeüberhänge hatten, waren an den übrigen noch Plätze frei. Im Ergebnis wird dieses auch in den Vorjahren zu beobachtende Elternwahlverhalten dazu führen, dass zum Schuljahresbeginn 2016/17 auch im Bereich der Gesamtschulen Schulplätze im 5. Jahrgang unbesetzt bleiben werden (Daten des Schuljahres 2015/16 zum Vergleich: Aufnahmekapazität 1.242 Plätze - 1.381 Anmeldungen im Februar 2015 - 1.174 Schülerinnen und Schüler im 5. Jahrgang zum Schuljahresbeginn).

4. Bei den Realschulen gibt es einen Überhang von 106 freien Plätzen. Dieser Überhang verteilt sich auf zehn Schulen. Wie bewertet die Verwaltung diese Entwicklung im Hinblick auf die Schulentwicklungsplanung der kommenden Jahre?

Angesichts der hohen Zahl der in das Schulsystem zu integrierenden neu zugewanderten und weiterhin zuwandernden Kinder und Jugendlichen ist davon auszugehen, dass die Anzahl freier Plätze sich weiterhin reduzieren wird.“

Der Schulausschuss nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft
- unbesetzt –



5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Masterplan Digitales Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03339-15)

Herr Strack sah den Masterplan Digitales Dortmund als sehr ambitioniert an, die zeitliche Umsetzung der Planung erscheine ihm jedoch als zu lang.

Frau Schneckenburger unterstützte den Masterplan und sah ihn als laufenden Prozess an. Es müssten eine Vielzahl von Systemen und Abläufen angepasst werden, aus dem Masterplanprozess ergeben sich Aufgaben und Umsetzungsanforderungen an die Verwaltung.
Digitales Lernen erfordere auch eine Veränderung des Unterrichtens und Lernens in der Schule. Die Anforderungsprofile werden sich ständig ändern durch die Veränderung durch Weiterentwicklung in der Technik.

Herr Rettstadt stimmte den Ausführungen von Frau Schneckenburger zu. Es gehe aber nicht nur um digitales Lernen, sondern auch um Verwaltungsaufgaben in der Schule, die dem Einfluss digitaler Medien unterliegen.

Frau Schneckenburger verwies dazu auf die Trennung des Bereiches der inneren Schulangelegenheiten und den Aufgaben, die der Stadt Dortmund obliegen. Man sei da schon auf einem guten Weg, die technischen Voraussetzungen zu schaffen, um z. B. Vertretungspläne für die Schüler und Schülerinnen online zugänglich zu machen. Es gehe um die gravierenden Veränderungen des Medieneinsatzes an den Schulen. Die neuen Berufskollegs am Dortmunder U seien z. Zt. die Schulen in Dortmund, in denen die modernsten technischen Voraussetzungen geschaffen wurden.

Frau Raddatz-Nowack sprach den Medienentwicklungsplan III an, der gemeinsam mit den Schulen erarbeitet werde. Neben der zur Verfügung gestellten Hardware und Software werden von den Schulen erarbeitete pädagogische Medienkonzepte einfließen. Dazu sollen auch die erforderlichen Finanzmittel dauerhaft in den Haushalt eingefügt werden.

Herr Urbanek sprach ebenfalls die Zeitumsetzung des Masterplans an. Diese müsse schneller erfolgen, um den Anschluss an die sich ständig ändernden Gegebenheiten nicht zu verlieren.

Der Schulausschuss empfahl dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig (bei 3 Enthaltungen Die Linke & Piraten, AfD), folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Vorschlag zur Erarbeitung des Masterplanes „Digitales Dortmund“ zur Kenntnis; er beauftragt die Verwaltung, diesen Masterplan im Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Wirtschaft in drei Phasen zu erarbeiten. Nach Abschluss der einzelnen Phasen wird dem Rat jeweils ein Zwischenbericht vorgelegt. Die Ergebnisse des gesamten Masterplanprozesses werden von der Verwaltung zusammengefasst und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt.


zu TOP 5.2
Raumbedarfe für die schulische Versorgung zugewanderter Kinder und Jugendlicher; hier: Beschaffung von Schulraumcontainern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05139-16)

Frau Dr. Schauenberg bat im Namen der CDU-Fraktion darum, die Vorlage ohne Beratung in den morgigen Rat zu schieben.

Auf die Nachfragen von Herrn Rettstadt und Frau Konak antwortete Frau Raddatz-Nowack:
- In diesem Falle handele es sich nur um den Raumbedarf für Auffangklassen.
- Der Zeitrahmen werde möglichst eingehalten.

Der Schulausschuss beschloss einstimmig bei 2 Enthaltungen (B‘90/Die Grünen), die Vorlage zu schieben.

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.


zu TOP 5.3
Energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme der Max-Wittmann-Förderschule, Oberevinger Str. 155
hier: Außerplanmäßige Inanspruchnahme einer Verpflichtungsermächtigung zu Lasten des Haushaltsjahres 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05164-16)

Herr Rettstadt monierte die kurzfristige Verteilung der Vorlage als Tischvorlage und kündigte Beratungsbedarf an.

Herr Peper führte aus, dass die energetische Sanierung von Dach und Fassade der Max-Wittmann-Förderschule über das Kommunale Investitionsförderungspaket erfolgt. Die energetische Sanierung der Haustechnik und der Leitungssysteme war bislang nicht Gegenstand der Betrachtung. Für eine ganzheitliche Betrachtung solle die Haustechnik in das Gesamtpaket der Sanierung aufgenommen werden. Die Finanzierung dieses Maßnahmepaketes ist über den städtischen Haushalt sicherzustellen. Um den Planungswettbewerb zu starten, ist die Finanzierungszusage nötig.

Der Schulausschuss leitete die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund weiter.




6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Schwerte
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 05178-16)

Es lag folgender Vorschlag zur Tagesordnung der Fraktion B‘90/Die Grünen vor:

„… die Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN bittet auf dem Weg der Dringlichkeit um die Aufnahme des o.g. Punktes auf die Tagesordnung.

Die Verwaltung wird gebeten, in der Sitzung einen Sachstand zu den Verhandlungen mit der Stadt Schwerte hinsichtlich des Abschlusses einer Beschulungsvereinbarung zu geben und die Auswirkungen des Schwerter Ratsbeschlusses zu bewerten.

Begründung:
Im Schuljahr 2015/16 besuchten insgesamt 385 Schülerinnen und Schüler aus Dortmund allgemeinbildende Schulen in Schwerte. Die Anmeldungen erfolgten überwiegend aus den stadtgrenznahen Dortmunder Ortsteilen Holzen, Höchsten und Lichtendorf.
Mit einer Beschulungsvereinbarung sollte auf Betreiben der Stadt Schwerte geregelt werden, dass diese Schüler*innen in die Schwerter Schulentwicklungsplanung aufgenommen werden können, um damit die dortigen Gymnasien dauerhaft mindestens dreizügig weiterführen zu können.
Gleichzeitig wäre vereinbart worden, dass Dortmunder Schüler*innen, die in Schwerte zur Schule gehen wollen, in gleicher Weise wie Schwerter Schüler*innen bei der Aufnahme an den dortigen Gymnasien und Gesamtschulen berücksichtigt werden. Der Rat in Schwerte hat das allerdings nun abgelehnt.“


Frau Schneckenburger führte aus, dass es aus Schwerte keine Rückmeldung auf die angebotenen Gespräche über eine Beschulungsvereinbarung gegeben habe.
Der Rat der Stadt Schwerte habe folgenden Beschluss gefasst: „Die Verwaltung wird beauftragt, unabhängig vom Abschluss einer Beschulungsvereinbarung bei der Bezirksregierung Arnsberg die Dreizügigkeit für das Friedrich-Bährens-Gymnasium für das Schuljahr 2017 und 2018 zu beantragen. Grundlage hierfür bildet…“.
Die Bezirksregierung Arnsberg habe der Schulverwaltung der Stadt Schwerte jedoch auferlegt, eine Beschulungsvereinbarung abzuschließen, damit die Dreizügigkeit gewährt werden kann.
Die Stadt Schwerte habe Gespräche mit den Umlandkommunen geführt und eine Beschulungsvereinbarung mit der Stadt Iserlohn abgeschlossen. Somit sei die Auflage der Bezirksregierung erfüllt worden. Ansonsten solle das Verfahren der Beschulung Dortmunder Schüler in Schwerte wie bisher weiter geführt werden.

Frau Schneckenburger antwortete auf die Frage von Frau Schnittker, dass der Rat der Stadt Schwerte beschlossen habe, die Schwerter Gesamtschulen nicht für Dortmunder Schüler zu öffnen.

Der Schulausschuss nahm den Sachstand zu Kenntnis.




Die Vorsitzende dankte für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 17.25 Uhr.




A l t u n d a l – K ö s e B u c h l o h F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin


(See attached file: TOP_3.1_Schulpsychologische_Beratungsstelle_Präsentation.pdf)