Niederschrift (öffentlich)

über die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 28.02.2019
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 13:00 - 14:05 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Ute Pieper i. V. für RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Rüdiger Schmidt i. V. für RM Martin Grohmann(SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)
RM Dr. Petra Tautorat (Die Linke & Piraten)


Sophie Niehaus (SJD Die Falken)
Hanna Biskoping (Naturfreundejugend)
Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Dr. Annette Frenzke-Kulbach (Fachbereichsleiterin Verw. Jugendamt)
Peter Prause (Richter)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Thomas Oppermann (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Monika Bornemann
Andreas Hibbeln


Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz
Stefanie Brockmann
Michael Bonan
Klaus-Peter Haarmann
Roger Kiel
Mark Becker


Daniel Kunstleben 57/FABIDO


4. Gäste

./.


5. Geschäftsführung

Sabine Weber stv. Birgit Färber



Nicht anwesend waren:

Annabelle Brandes (Agentur für Arbeit)
Anke Schulte (Vertreterin der Lehrerschaft)
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Michael Vogt (Kath. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)


Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 36. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 28.02.2019, Beginn 13:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Beschluss/ Vorlage liegt bereits aus der Sitzung 30.01.2019 vor.
(Drucksache Nr.: 12404-18)

3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

4. Anträge / Anfragen

5. Informationen aus den Bezirksvertretungen

6. Mitteilungen des Vorsitzenden




Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Ferner wies er gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Dortmund, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung der Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Rabenschlag benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Verwaltung zieht die Vorlage zu TOP 2.1 ; Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal. (Drucksache Nr.: 12404-18) zurück und ersetzt sie durch TOP 2.1.2 ; Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal. (Drucksache Nr.: 13586-19)

Mit dieser Änderung wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019

Die Niederschrift über die 35. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 30.01.2019 wurde einstimmig (1 Enthaltung Frau Schütte-Haermeyer) genehmigt.


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

zu TOP 2.1
Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Beschluss/ Vorlage liegt bereits aus der Sitzung 30.01.2019 vor.
(Drucksache Nr.: 12404-18)

Die Verwaltung zieht die Vorlage zurück und ersetzt sie durch die Vorlage (Drucksache Nr.: 13586-19) mit gleicher Überschrift (TOP 2.1.2).


zu TOP 2.1.1
Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe KitaConcept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 12404-18-E1)

Dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie liegt folgender Zusatz- /Ergänzungsbeschluss der Fraktion Die Linke & Piraten vor:

…der Bedarf an Kita-Plätzen ist in den vergangenen Jahren sehr stark gestiegen. Neben den klassischen Trägern wie Kommune (Fabido), Kirchen oder freien Wohlfahrtsverbänden u.a. drängen deshalb auch immer mehr kommerzielle Anbieter auf den Markt. Aus diesem Grunde bedarf es einer Modifizierung eines alten Ratsbeschlusses vom 26. Mai 2011 (Vorlage 03685-11).
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt, weiterhin den nach den Finanzierungsbestimmungen des Kinderbildungsgesetzes (KiBiZ) zu leistenden Eigenanteils des jeweiligen Trägers durch die Stadt Dortmund in voller Höhe für die Dauer des Mietvertrages bzw. die Nutzung des Gebäudes als Kindertageseinrichtung zu übernehmen. Dafür werden kontinuierlich die erforderlichen Mittel im Haushalt bereitgestellt.
Voraussetzung ist, dass es sich um
a) einen städtischen Träger,

b) um einen kirchlichen Träger,
c) um einen Träger der freien Wohlfahrtspflege oder
d) um eine Elterninitiative handelt.
Bei allen anderen Trägern, auch bei anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe, bedarf es eines separaten politischen Beschlusses.
Der Rat beauftragt deshalb die Verwaltung, mit den unter a) bis d) genannten Trägern auch künftig entsprechende Vereinbarungen abzuschließen.
Der Rat beauftragt die Verwaltung, mit weiteren Trägern nur entsprechende Vereinbarungen abzuschließen, sofern dazu ein separater Beschluss vorliegt.
Begründung
In den vergangenen Jahren hat die Stadt Dortmund jährlich einen Zuschuss zu den
Betriebskosten der freien Träger neben der gesetzlichen Betriebskostenförderung zum Erhalt der Angebote in Tageseinrichtungen zur Sicherung des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz gewährt. Dafür hat der Rat in seiner Sitzung am 10.11.2005 das Konzept zur Weiterentwicklung der Betreuungsangebote für Kinder von 4 Monaten bis zum Schuleintritt in Dortmund nach den Anforderungen des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG) beschlossen. Seitdem sind zahlreiche Kindertageseinrichtungen und Betreuungsangebote neu errichtet worden, weitere sind im Bau oder in Planung.
Um diese Entwicklung weiterhin zu fördern und um eine ausreichende Anzahl an Kita-Plätzen zu gewährleisten, hat sich die Stadt Dortmund nach einem Ratsbeschluss im Jahr 2011 verpflichtet, den Eigenanteil dieser neuen Einrichtungen voll umfänglich zu übernehmen, solange der Mietvertrag für die Tageseinrichtung für Kinder abgeschlossen ist bzw. die Einrichtung betrieben wird. Ein erheblicher Anteil an der Refinanzierung der entstehenden Betriebskosten wird dabei im Rahmen des KiBiz durch entsprechende Landeszuschüsse weiterhin gedeckt.
Zu diesem Zeitpunkt war man davon ausgegangen, dass in erster Linie Träger, die oben unter a) bis d) aufgeführt wurden, die Versorgungslücke schließen und deshalb finanziell unterstützt werden. Mittlerweile bieten sich aber immer mehr kommerzielle Träger an, die mit ihren Kindertageseinrichtungen auch Geld verdienen und Profit erzielen wollen. In diesen Fällen gilt es jeweils individuell zu prüfen, ob eine Unterstützung mit Steuermitteln erforderlich ist….

Frau Dr. Tautorat erklärte sich damit einverstanden, den Zusatz-/ Ergänzungsantrag als Bestandteil des Prüfauftrages aus der Sitzung vom 21.11.2018 (Drucksache Nr.:12259-18-E2) zu sehen.


zu TOP 2.1.2
Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 - 21, 44139 Dortmund, durch den anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Kita Concept gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13586-19)

Herr Gora findet die Vorlage vom Grundsatz her gut, da sie einen Teil der erhobenen Kritik aufnimmt, jedoch sei es bedauerlich, dass das Hinterfragen, wer unter welchen Bedingungen im Ausbau des Elementarbereichs mit welchen Mitteln unterstützt wird, trotz Auftrages an die Verwaltung noch nicht geklärt sei. Man sei in der Situation, sich mit der Frage auseinandersetzen zu müssen, einerseits eine Reklamation an Bedarfen zu haben, andererseits aber für die Erfüllung der Bedarfe alles, was der Ausschuss an Wertemodellen und Vorstellungen habe, nicht berücksichtigen zu können. Er wies auf die Entwicklung der Privatisierung in der Altenpflege hin, die früher weitgehend von freigemeinnützigen Organisationen betrieben wurden. Da habe sich die Haltung und der Auftrag der Kommune verändert, heute gebe es dort die Heimaufsicht als Kontrollorgan um festzustellen, ob das, was an öffentlichem Auftrag da sei, auch inhaltlich erfüllt würde. In der Vergangenheit wurden die Kitas von den Wohlfahrtsverbänden, die aufgrund ihres gesetzlichen und rechtlichen Status noch nicht einmal der Anerkennung als Jugendhilfeträger bedurften, betrieben. Da sie, als Organisationen, die einer demokratischen Kontrolle unterliegen, Gewähr dafür boten, dass das Kindeswohl in der Einrichtung der Arbeitsansatz sei. Wenn man sich die Homepage des Trägers anschaue, sehe man plakativ, bei der Darstellung des inhaltlichen Auftrages, in erster Linie Kriterien der Unternehmensinteressen und erst anschließend die des Kindeswohlinteresses. Er hob noch einmal positiv hervor, dass es durch die Verhandlungen eine Veränderung in der Finanzierung gebe, dadurch habe man in einem Bereich die Situation, dass es kein Ungleichverhältnis zwischen den alten und neuen Rahmenverträgen gebe. Er erklärte, dass er sich bei der Abstimmung enthalten werde.

Frau Dr. Tautorat schließt sich den Ausführungen von Herrn Gora an. Sie begrüße, dass keine öffentlichen Gelder in die Trägerschaft fließen. Sie sehe jedoch auch, dass bei der geltenden rechtlichen Lage keine Möglichkeit bestehe die Einrichtung nicht zu genehmigen. Sie würde sich bei der Abstimmung ebenfalls enthalten.

Herr Barrenbrügge teilte mit, dass seine Fraktion auch der alten Vorlage zugestimmt hätte und nun auch der überarbeiteten zustimmen würde. Er wies noch einmal darauf hin, dass der Träger nicht privatgewerblich sei, sondern eine gGmbH. Er könne die Diskussion in der Tiefe teilweise nicht nachvollziehen, da die Eltern für sich entscheiden würden, zu welchem Träger sie ihr Kind geben würden.

Frau Brandt sieht die Vorlage als Einzelfall und Kompromiss. Ihre Fraktion habe ähnliche Bedenken wie Herr Gora, hoffe aber, dass das nicht geschieht und stimme deshalb der Vorlage zu. Sie ist der Meinung, dass die Verwaltung den Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten (TOP 2.1.1) in den Prüfprozess einbeziehen sollte.

Frau Rabenschlag würde der Vorlage als Kompromiss ebenfalls zustimmen, ist aber der Meinung, dass Ende des Jahres eine andere Vereinbarung vorliegen müsse, wie man in Zukunft mit Kindergartenplätzen umgehen wolle.

Frau Schneckenburger erläuterte noch einmal, dass die Verwaltung an ein rechtssicheres Verfahren gebunden sei, insofern auch an die Anwendung rechtssicherer Kriterien bei der Auswahl der Träger, die dann in der Vorlage Angebotsstrukturen vorgeschlagen werden. Im Umkehrschluss heiße das, dass Trägern nicht der Zugang zu Dortmunder Förderkonditionen versagt werden kann, es sei denn, es gebe eine rechtssichere Grundlage. Diese wird geschaffen einerseits durch ein Landesgesetz und die Förderbestimmungen des Landesgesetzes. Um die Zustimmungsfähigkeit politisch zu erleichtern, wurde eine Vereinbarung mit dem Träger getroffen, freiwillig auf die Förderung für die betrieblichen Plätze zu verzichten. Unter Punkt drei des Beschlusses sei noch einmal festgehalten, dass die Einhaltung der Vereinbarung Voraussetzung für die Aufnahme als Teil der Angebotsstrukturen in die Bedarfsplanung ist.

Auf den Hinweis von Frau Dr. Tautorat, dass in der Ratsvorlage von 2011 stehe, dass der Ausbau von Kindertageseinrichtungen mit Dortmunder Trägern erfolgen soll und dementsprechend dieser Träger nicht im Sinne des Ratsbeschlusses sei, antwortete Frau Schneckenburger, dass das Rechtsamt nach Prüfung dieses Sachverhaltes zu dem Ergebnis kam, dass Dortmunder Träger sei, wer in Dortmund seinen Betriebsgegenstand habe.

Herr Sohn bat um eine klare Aussage wie mit dem Ratsbeschluss von 2011 weiter umgegangen würde.

Frau Schneckenburger erklärte, dass in der Ratsvorlage unter anderem stehe, dass die Stadt die erforderlichen zusätzlichen Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen nicht selbst bauen und betreiben werde. Sowohl die Praxis als auch der Wunsch des Ausschusses seien diesbezüglich anders. Schon aus diesem Grund sei die Ratsvorlage überarbeitungsbedürftig. Auch seien die Planzahlen aus 2011 nicht mehr aktuell, da die Geburtenentwicklung seit 2011 anders verlaufen sei als zu damaligen Zeitpunkt prognostiziert. Zusätzlich gab es eine Diskussion im Ausschuss, wie sich das Anerkennungsverfahren nach § 75 SGB VIII für Träger der Jugendhilfe in Dortmund vollzieht.
Zusammenfassend erläuterte sie, dass die Verwaltung noch einmal das Anerkennungsverfahren darstellen werde, des Weiteren würde geprüft, ob es rechtlich möglich wäre, dem Wunsch der Fraktionen bezüglich der Finanzierung nur für eine bestimmte Trägerstruktur nachzukommen und es würde ein Vorschlag für ein kriteriengestütztes Trägerauswahlverfahren erarbeitet. Es sei ebenfalls geplant, in der jährlichen Vorlage „Angebotsstrukturen“ den Informationsgehalt zu verschiedenen Aspekten wie Veränderungen in der Trägerlandschaft oder Inklusion zu erhöhen.
Eine Änderung des Dortmunder Finanzierungssystems müsse auch vor dem Hintergrund der noch laufenden Verhandlungen der freien Träger mit dem Ministerium bezüglich der Absenkung der Trägeranteile gesehen werden. Sie vermutet, dass der Referentenentwurf für den Gesetzentwurf zum KiBiz Ende des Jahres vorliegt.

Frau Rabenschlag machte noch einmal deutlich, dass sie den Arbeitsauftrag nicht nur in Bezug auf Qualitätskriterien bei der Anerkennung nach § 75 SGB VIII, sondern vor allem bei der Entwicklung von Qualitätskriterien bei den Vergabeverfahren verstanden habe. Dies sei ihre Erwartung, die sie auch mit einer zeitlichen Dimension verbinde und das sei vor der Anerkennung der Vergabe vor dem nächsten Kindergartenjahr, also Ende des 2. Halbjahres.

Herr Sohn bat noch einmal um einen genauen Zeitpunkt für die Vorstellung der Prüfungsergebnisse.

Frau Schneckenburger gab als Zeitziel für die das Dortmunder Verfahren betreffende Vorlage den Sommer 2019 an. Sie gab jedoch zu bedenken, dass aufgrund erwartbarer Änderung des KiBiz noch Überarbeitungen nötig sein könnten.

Frau Dr. Frenzke-Kulbach erläuterte zum weiteren Verfahren, dass zukünftig ein Trägerauswahlverfahren implementiert werden soll, das auf bestimmten Qualitätskriterien beruht. Ziel ist eine gemeinsam verabredete Form der Qualität zu vereinbaren, nach der unter Beachtung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zukünftig Trägerauswahlverfahren durchgeführt werden können. Außerdem wird ein Verfahren zur Anerkennung nach § 75 SGB VIII mit der Berücksichtigung des Kriteriums der Aufnahme in einen Spitzenverband erarbeitet sowie eine pädagogische Rahmenvereinbarung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen in Dortmund, um pädagogische Qualität im Alltag sicherzustellen.

Auf die erneute Nachfrage von Herrn Gora nach den Gesellschaftern antwortete Frau Bornemann, dass die Kita Concept gGmbH im Handelsregister Wuppertal eingetragen sei und aus vier natürlichen Personen als Gesellschaftern bestehe. Davon wurde erst eine Person zum Geschäftsführer bestellt. Am 07.05.2013 wurden drei weitere Gesellschafter zu Geschäftsführern bestellt, sodass alle vier Gesellschafter Geschäftsführer sind und immer jeweils zwei Geschäftsführer vertretungsberechtigt sind.

Herr Sohn bedankte sich für die faire Diskussion.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasst einstimmig (bei 3 Enthaltungen) folgenden Beschluss:
1. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Übernahme der Trägerschaft für die neu geplante TEK Florianstr. 15 – 21, 44139 Dortmund, durch den nach § 75 SGB VIII anerkannten Träger der freien Jugendhilfe Kita Concept
gGmbH, Hofaue 37, 42103 Wuppertal.
2. Er nimmt zur Kenntnis, dass der Träger Kita Concept bereit ist mit der Verwaltung eine Vereinbarung dahingehend zu schließen, dass er freiwillig auf die 100 % Förderung aus dem Ratsbeschluss vom 26.05.2011 für die betrieblichen Plätze verzichtet.
3. Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt, die geplante Kindertageseinrichtung Florianstraße 15 - 21 mit 5 Gruppen in der Tägerschaft der Kita Concept gGmbH entsprechend der Vorlage Drucksache Nr.: 13115-19 „Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK)
nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2019 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)“ als Teil der Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder zum 01.08.2019 in die Bedarfsplanung aufzunehmen unter der Maßgabe, dass die unter 2.) benannte freiwillige Vereinbarung mit dem Träger getroffen worden ist.


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche
-Unbesetzt-


4. Anträge / Anfragen
-Unbesetzt-


zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

-Unbesetzt-



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

-Unbesetzt –





Der Vorsitzende beendete die öffentliche Sondersitzung um 14:05 Uhr.








Sohn Rabenschlag Weber
Vorsitzender Schriftführerin