Niederschrift (öffentlich)

über die 21. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie


am 01.02.2017
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 16:00 - 17:40 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder

RM Friedhelm Sohn (SPD) Vorsitzender


RM Rita Brandt (SPD)
RM Gudrun Heidkamp (SPD)
RM Martin Grohmann (SPD)
RM Christian Barrenbrügge (CDU) stellv. Vorsitzender
RM Thomas Bahr (CDU)
RM Ute Mais (CDU)
RM Nursen Konak (Die Linke & Piraten) i. V. f. RM Dr. Petra Tautorat

Sophie Niehaus (SJD Die Falken) i. V. f. Thomas Oppermann
Hanna Biskoping (Naturfreundjugend) Reiner Spangenberg (Jugendrotkreuz)
Andreas Gora (Arbeiterwohlfahrt)
Anne Rabenschlag (Diakonisches Werk)
Frank Ortmann (Deutsches Rotes Kreuz)

2. Beratende Mitglieder

StR’in Daniela Schneckenburger


Andreas Hibbeln i. V. f. Klaus Burkholz
Peter Prause (Richter)
Dirk Engelsking (Agentur für Arbeit) i. V. f. Annabelle Brandes
Rainer Nehm (Kreispolizeibehörde)
Annette Kienast (Kath. Kirche)
Jochen Schade-Homann (Ev. Kirche)
Leonid Chraga (Jüdische Kultusgemeinde)
Regine Kreickmann (JobCenterDortmund)
Peter Rennert (Jugendamtselternbeirat, fr. Stadtelternrat)
Gabriele Beckmann (Behindertenpolitisches Netzwerk)
Reinhard Preuß (Seniorenbeirat)

3. Verwaltung

Daniel Binder


Mirza Demirovic
Klaus Peter Haarmann

Ulrike Klümper
Harald Landskröner

Daniel Pilz
Michael Siegmund
Thomas Wawrzynek-Lukaschewitz

Jürgen Skaliks 57/FABIDO
Holger Maurer StA 40


4. Gäste

Herbert Gehring ConSol Kita gGmbH


5. Geschäftsführung

Gabriele Lieberknecht



Nicht anwesend waren:

RM Uta Schütte-Haermeyer (Bündnis 90/Die Grünen im Rathaus)

Susanne Wächter (Vertreterin der Lehrerschaft)
Jens Hebebrand (Humanistischer Verband)
Aniss Boumashouli (Islamische Gemeinden)
Gunther Niermann (Der Paritätische)
Fatma Karaca-Tekdemir (Integrationsrat)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 21. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie,
am 01.02.2017, Beginn 16:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.11.2016

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.11.2016


2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -

2.1 Anerkennung von der ConSol Kita gemeinnützige GmbH, Münsterstr. 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06566-16)

2.2 Jugendfreizeitstätte Nette – Das Projekt CHILL
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06195-16-E2)

2.3 Kinderbetreuungsquote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06141-16-E1)

2.4 Vergabe von Kita-Plätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06193-16-E2)

2.5 Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes zu Kita-Plätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06194-16-E2)

2.6 Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2017 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06619-17)

2.7 Restmittel/Umwidmung von Mitteln "Spielplätze im Stadtbezirk Aplerbeck"
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05694-16-E10)


2.8 Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05464-16)

2.9 Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05593-16-E3)

2.10 Sachstandsbericht 2015 - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05993-16)

2.11 Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06191-16-E2)

2.12 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06599-16)

2.13 Streetwork-Angebote, finanziert durch das Jugendamt der Stadt Dortmund
- mdl. Bericht -


3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche

3.1 Aktionsplan "Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)
hierzu -> Auszug: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)


3.2 Anmeldeverfahren
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2016
(Drucksache Nr.: 05556-16-E2)


3.3 Auswahl eines Freiraumplaners für die konzeptionelle Planung der Spielbereiche im Westfalenpark Dortmund im Rahmen des „Aktionskonzeptes Kinder im Park“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06277-16)

3.4 Auszeichnung des Landes für die Stadt Dortmund: Konzeptpreis im Rahmen des Kinder- und Jugendkulturlandes NRW und
Fortschreibung: "10 Jahre Kommunales Gesamtkonzept: Kulturelle Bildung in Dortmund"
- Bilanz und Perspektiven -

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06119-16)

3.5 Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

3.6 Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

3.7 Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

3.8 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

3.9 Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)


4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt -


5. Informationen aus den Bezirksvertretungen


6. Mitteilungen des Vorsitzenden






1. Regularien



Herr Sohn eröffnete die Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie und stellte fest, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist. Er begrüßte alle Anwesenden herzlich, insbesondere die Gäste.


Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NRW wurde nachstehendes stimmberechtigtes Mitglied des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Frau Hanna Biskoping



zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Ortmann benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit erweitert um folgende Punkte:

TOP 2.14 Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen – Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Empfehlung
Drucksache Nr.: 06643-17


TOP 2.15 Neubau des Jugendplatzes „Youpoint“ in Dortmund-Hörde
Beschluss
Drucksache Nr.: 06641-17


TOP 2.16 Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8,
44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
Drucksache Nr.: 06633-17


Mit diesen Erweiterungen wurde die Tagesordnung einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.11.2016

Die Niederschrift über die 19. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 09.11.2016 wurde einstimmig genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.11.2016

Herr Ortmann wies darauf hin, dass der Beschluss des Ausschusses zu TOP 2.2 – letzter Absatz auf Seite 8 – auf seinen Vorschlag erfolgte und bat um entsprechende Ergänzung:
„Auf Vorschlag von Herrn Ortmann hielt der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig (14 Ja) fest, dass die Maßnahmen des Jugendamtes (s. 4.1 und 4.2) die Zustimmung des Ausschusses finden.“

Mit dieser Ergänzung wurde die Niederschrift über die 20. Sitzung des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie am 17.11.2016 einstimmig genehmigt.



2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung - Jugendamt -


zu TOP 2.1
Anerkennung von der ConSol Kita gemeinnützige GmbH, Münsterstr. 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06566-16)

Herr Gehring ging kurz auf die ConSol Dortmund gGmbH ein (anerkannter Träger der freien Jugendhilfe, Mitglied im Paritätischen), deren Sitz jetzt am Borsigplatz 12 ist. Die ConSol Dortmund gGmbH betreut aufsuchend seit vielen Jahren mit 4 Teams mehr als 250 Familien im Rahmen sozialpädagogischer Familienhilfen und Erziehungsbeistandschaften. 2009 wurde mit der Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge begonnen. Vielfältige Gruppenangebote für Kinder, Jugendliche und Eltern, insbesondere aber die Betreuung von Kindern und Eltern in stationärem und teilstationärem Setting komplettieren das Angebot. Bei der ConSol Kita gGmbH handelt es sich um eine 100 %-ige Tochter der ConSol Dortmund gGmbH, die beabsichtigt, im Spätsommer diesen Jahres eine 5-gruppige Kita in Marten (Vorstenstraße) zu eröffnen.

Herr Sohn dankte für die Ausführungen.

Frau Konak brachte ihre Zustimmung zum Ausdruck. Sie vermisste allerdings das Konzept der ConSol Kita gGmbH.

Herr Grohmann dankte ebenfalls für die Vorstellung.

Herr Gehring teilte mit, dass das Konzept Teil des Genehmigungsverfahrens ist und beim Jugendamt vorliegt. Es wäre kein Problem, das Konzept zur Verfügung zu stellen.

Herr Sohn machte darauf aufmerksam, dass eine entsprechende Prüfung durch das Jugendamt erfolgt ist. Wenn weitere Informationen gebraucht würden, könnte das Jugendamt diese sicherlich nachliefern.

Auf die Nachfrage von Herrn Grohmann führte Herr Gehring aus, es gebe ein großes Interesse, eine Kita (oder auch weitere) zu betreiben. Unabhängig von der ConSol Kita gGmbH solle im nächsten Jahr eine weitere Kita in Partnerschaft mit der alevitischen Gemeinde in Eving eröffnet werden.

Herr Gora bezog sich auf die Bestimmungen des § 75 SGB VIII hinsichtlich der Voraussetzungen für eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe und bat um Auskunft über die vorliegenden Qualifikationen.

Nach Auskunft von Herrn Gehring betreibt die ConSol Kita gGmbH derzeit keine Kita.

Herr Gora kam erneut auf die gesetzlichen Bestimmungen zu sprechen. Aus seiner Sicht bestehe derzeit keine Notwendigkeit, die Anerkennung zu beschließen. Vielmehr solle abgewartet werden, bis entsprechende Erfahrungen nachgewiesen werden.

Herr Hibbeln verwies auf die Ausschuss-Vorlage „Anerkennung von freien Trägern der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII“, Drucksache Nr.: 05204-16, in der Informationen zur Anerkennung gegeben wurden.
In diesem Fall sei es so, dass die Anerkennung auf Grundlage des SGB VIII und unter den Erfordernissen des KiBiz ausgesprochen werden solle.
Abschließend wies er darauf hin, dass vorab eine fachliche Prüfung durch das Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis erfolge.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz machte deutlich, dass die gesetzlichen Regelungen des KiBiz eine Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe für eine öffentliche Förderung voraussetzen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (13 Ja, 1 Nein – Herr Gora) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die Anerkennung von der ConSol Kita gemeinnützige GmbH, Münsterstr. 54, 44145 Dortmund als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII – Kinder- und Jugendhilfe.


zu TOP 2.2
Jugendfreizeitstätte Nette – Das Projekt CHILL
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06195-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um einen Erfahrungsbericht der Bündnis 90/Die Grünen-Fraktion wird wie folgt beantwortet:


1. Zur Geschichte des Projektes:

Das Projekt „aufsuchende Jugendarbeit / Chill“ nahm seinen Anfang Ende des Jahres 2005, in dem Jugendliche, vorwiegend mit russischem Migrationshintergrund, im Stadtteil Nette verstärkt durch Alkoholkonsum und damit verbundenem Lärm, Ruhestörungen und Vermüllung ihrer Treffpunkte auf sich aufmerksam machten. In den Zeitungen waren Überschriften wie „Autorennen auf dem Schulhof“, „Spritzen in den Grünanlagen“ und „Kondome auf der Tischtennisplatte“ zu lesen. Die Anwohner trauten sich in den Abendstunden oft nicht über den Schulhof des Schulzentrums Nette, da sie fürchteten, angepöbelt zu werden.

Der Träger der Jugendfreizeitstätte (JFS) Nette Smile, das Falken Bildungs- und Freizeitwerk (FBF) und der Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes Dortmund entwickelten gemeinsam die erste Phase des Projektes. Zwei pädagogische Fachkräfte wurden eingestellt (ein Kollege wohnhaft im Stadtbezirk, einer mit russischen Sprachkenntnissen), die zunächst einmal die Treffpunkte der Jugendlichen aufsuchten, mit ihnen und mit den Anwohnerinnen und Anwohnern ins Gespräch kamen und die vorhandenen Problematiken erkundeten.

In einem zweiten Schritt führten sie Interviews mit Vertreterinnen und Vertretern der pädagogischen Institutionen in Nette (Schulleitungen, Leitung der JFS und des Beratungsbüros im Schulzentrum) sowie der Leitung der Polizeiwache Mengede, den Jugendkontaktbeamten (JuCops) und mit Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Wohnungsbaugesellschaft (Annington) und deren Bewohnerinnen und Bewohnern.
Bei dieser umfassenden Situationsanalyse trat ein wichtiger Punkt zu Tage:
Im Stadtteil Nette gab es keine Örtlichkeiten, an denen sich Jugendliche ungestört treffen und Zeit verbringen konnten, ohne mit anderen Nutzergruppen in Konflikte zu treten. Ausgehend von dieser Erkenntnis wurde die zweite Phase des Projektes entwickelt. Neben der aufsuchenden Arbeit kam das „Chill“ hinzu. Hinter dem „Chill“ verbirgt sich die Nutzung der Räumlichkeiten der Jugendfreizeitstätte Nette „Smile“ außerhalb der Öffnungszeiten. Hier können die Jugendlichen und jungen Erwachsenen „ungestört“ und nahezu selbstbestimmt ihre abendliche Freizeit verbringen. An fünf Tagen die Woche, in der Zeit von 21:00 Uhr bis ca. 24:00 Uhr öffnete das „Chill“ in den Räumlichkeiten der JFS Nette Smile seine Türen für Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 16 – 22 Jahren. Vier pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (zwei vollzeitverrechnete Planstellen) begleiteten die Öffnungszeiten. Das „Chill“-Konzept verfolgte eine deutliche Abgrenzung von den Angeboten der JFS Nette Smile. Es war deutlich niederschwelliger angelegt, um den „problematischen“ Jugendlichen einen Zugang zum Haus anzubieten. In der Regel konnten die Jugendlichen das „Chill“ frei von pädagogischen Interventionen nutzen. Die Mitarbeitenden achteten jedoch auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen. Das „Chill“ bot den Jugendlichen die Möglichkeit, sich zu entfalten und sich selbst zu organisieren. Durch den niederschwellig angelegten pädagogischen Ansatz wurden die Hemmschwellen für den Besuch der Einrichtung bewusst herabgesetzt und somit für eine möglichst große Zahl an Besucherinnen und Besucher attraktiv.

Die pädagogischen Ziele des „Chill“-Projektes waren:
- Stärkung von Gruppenstrukturen
- Förderung der Selbstständigkeit
- Schaffung von Beteiligungsmöglichkeiten
- Lernen, Verantwortung zu übernehmen

Zielführend schien von Beginn an eine pädagogische Leitung des Projektes zu sein, welche den notwendigen Informationsfluss zwischen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sicherte, einheitliche Standards gewährleistete und die Kontinuität des Projektes darstellte.

Die Einbindung der Jugendlichen und jungen Erwachsenen in Planungs- und Entscheidungsstrukturen vermittelte von Anfang an Perspektiven und Werte wie Verantwortungsbewusstsein und soziales Engagement. Allein die Erfahrung, „ernst genommen zu werden“, führt zu einer höheren Identifikation mit dem sozialen Umfeld. Wut, aggressives und destruktives Verhalten nehmen erfahrungsgemäß ab. Dadurch entschärfen sich auch für die Anwohnerinnen und Anwohner sogenannte Angsträume, und Vandalismusschäden werden seltener.

Die aufsuchende Arbeit im Projekt „Chill“ steigerte den Bekanntheitsgrad im Umfeld, band auch neue Jugendliche, aber auch die Nachbarschaft, Passantinnen und Passanten sowie andere Institutionen mit ein und führte dazu, dass Problemlagen früher erkannt wurden und Handlungsstrategien somit rechtzeitig entwickelt werden konnten.

Das Projekt „Chill“ läuft heute als eine verstetigte, durch das Jugendamt finanzierte Maßnahme. Die zurückliegenden 12 Jahre Arbeit zeigen, dass ein entscheidender Faktor für ein Gelingen die Kontinuität der Arbeit vor Ort war. Jedoch sind und waren das „Chill“ und die begleitende aufsuchende Arbeit immer auch einem Wandel und einer Anpassung an die Bedarfe der unterschiedlichen Zielgruppen unterworfen.

Folgendes Resümee lässt sich nach der langen Laufzeit ziehen:

Das „Chill“ hat sich seit seinem Bestehen als Treffpunkt etabliert. 15 – 25 Besucherinnen und Besucher kommen durchschnittlich in die Einrichtung. Es ist festzustellen, dass in vielen Bereichen mehr oder weniger ausgeprägte Selbstorganisationsprozesse (Planung und Durchführung von Feiern und Partys, Turnieren, Kochaktionen, Ausflüge, etc.) stattfinden. Durch das Angebot sind weniger Polizeieinsätze zu verzeichnen. Der Konsum von Alkohol ist spürbar zurückgegangen, und es gibt weniger Beschwerden von Anwohnerinnen und Anwohnern.

2. Einschätzung der Übertragbarkeit des Konzeptes auf andere Jugendfreizeitstätten:

Die Übertragbarkeit des Projektes „Chill“ in Kombination mit einer niederschwelligen, aufsuchenden Arbeit ist bereits in den vergangenen Jahren auch auf andere Einrichtungen der offenen Arbeit, zum Beispiel im Stadtteil Wickede, übertragen worden. Auch hier wurde durch die kontinuierliche Arbeit eine positive Wirkung für die Jugendlichen und die Nachbarschaft erzielt. Wichtig ist hierbei, dass das Angebot sich als eine verlässliche Anlaufstelle für die Jugendlichen eines Stadtbezirks erweist. Nur über die kontinuierliche, fortlaufende Arbeit kann ein vertrauensvolles Verhältnis von Seiten der Jugendlichen entstehen, das dazu führt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter akzeptiert und das Angebot angenommen werden.

Ein weiterer nicht zu verachtender Anteil an einer erfolgreichen Initiierung von ähnlichen Projekten in anderen Stadtteilen und an anderen Einrichtungen ist die Einbeziehung der angedachten Zielgruppen. Diese sind bereits im Vorfeld an der Entwicklung des Angebots für ihren Sozialraum zu beteiligen. Nur so kann eine annehmende Grundvoraussetzung bereits am Beginn des Entwicklungsprozesses erzielt werden. Eine Umsetzung an einigen Standorten scheint zudem aktuell nicht nötig. Viele Besucherinnen- und Besucherbefragungen zeigen deutlich, dass nicht immer eine Ausweitung der Öffnungs- und Angebotszeiten gewünscht oder benötigt wird. Die personellen und finanziellen Bedarfe für die Installation eines solchen Konzeptes für weitere Standorte sind nicht unerheblich und wären vor Maßnahmenstart bereitzustellen.

3. Benötigte finanzielle und personelle Ausstattungen für die Übertragung des Konzeptes:

Aktuell unterstützt die Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes neben dem „Chill“-Projekt an der FBF-Jugendfreizeitstätte Smile in Dortmund-Nette ein weiteres Angebot im Stadtteil Dortmund-Wickede. Das „Time-Out“ wird ebenfalls durch das FBF betrieben.
Aktuell erhält das FBF eine jährlich Gesamtzuwendung der Stadt Dortmund zur Förderung von offenen Formen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Hierin enthalten sind Zuwendungen für Angebote in den Stadtteilen Wickede, Nette, Kirchlinde, Scharnhorst und Westerfilde.

Die folgende Aufstellung zeigt den Finanzbedarf eines Projektes, gerechnet auf ein Betriebsjahr/pro Standort, auf.

Finanzbedarf:
· Personaleinsatz (hauptamtl. MA/ freiber. MA) in
der Einrichtung: ca. 20.000,00 €
· Personaleinsatz in der aufsuchenden, niederschwelligen Arbeit: ca. 7.000,00 €
· Sonderveranstaltungen (entwickelt in Beteiligungsprozessen
mit den Besucherinnen und Besuchern (z. B. Ausflüge,
Turniere, etc.): ca. 2.500,00 €
· Sachkosten/Materialbedarf: ca. 3.000,00 €
· Gesamt: ca. 32.000,00 €

Der dargestellte mögliche Finanzbedarf bezieht sich auf die Durchführung des Projektes durch einen freien Träger der Jugendhilfe. In Rahmen der Realisation in kommunaler Trägerschaft würden sich die Kosten aufgrund der vorgeschriebenen Einstellung von festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern voraussichtlich deutlich erhöhen.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.3
Kinderbetreuungsquote
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06141-16-E1)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.10.2016 wird wie folgt beantwortet:


1. Wie hoch schätzt die Verwaltung die derzeitige reale Nachfrage bzw. Nachfragequote bei den Kinderbetreuungsplätzen bei U3 und Ü3 in Dortmund ein?

Der Besuch einer Kindertageseinrichtung für Kinder ab drei Jahren ist in der Regel für die Familien eine Selbstverständlichkeit. Deshalb ist für diese Altersgruppe von einer Nachfrage von 100 % auszugehen.

Die letzte Dortmunder Elternbefragung aus dem Jahr 2012 hat eine aktive Nachfrage für Kinder unter drei Jahren von 41 % ergeben.

Berücksichtigt man zusätzlich die Bedarfe, die sich aus der Integration von Flüchtlings- und Zuwandererfamilien sowie der frühen Förderung von Kindern zum Ausgleich von Bildungsbenachteiligungen ergeben, so ist eine Versorgungsquote von rund 50 % für Kinder unter drei Jahren als ein bedarfsgerechtes Angebot in Dortmund anzunehmen.

2. Wird die Nachfrage differenziert nach Stadtbezirken erhoben und darauf im Aus- und Umbau von Einrichtungen reagiert?

Die Nachfrage wird auf Ebene der Stadtbezirke, der Sozialräume und darunter auf Planungsräume bis hin zu einzelnen statistischen Unterbezirken erhoben. Bei der Umsetzung der Planungen für den Aus- und Umbau von Einrichtungen werden die kleinräumigen Bedarfe
nach Möglichkeit berücksichtigt, um das Planungsziel der fußläufigen Erreichbarkeit weitestgehend umzusetzen.

3. Wie ermittelt die Verwaltung gegenwärtig diese Bedarfswerte?

Die Bedarfsplanung zielt auf eine mittel- bis langfristige Erfüllung der aktuellen und der zukünftig zu erwartenden Bedarfe ab. Sie stützt sich dabei aktuell auf eine Vielzahl von Indikatoren:
- aktuelle kleinräumige Bevölkerungsdaten und Bevölkerungsprognosen
- jährlicher Dialog mit den Trägern zu Nachfrageentwicklungen im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung
- monatliche Statistik der Koordinierungsstelle
- Auswertungen zu Belegungssituationen in TEK aus KiBiz-Web
- kleinräumige Entwicklungen in der Kindertagespflege
- kleinräumige Ergebnisse der Elternbefragung aus dem Jahr 2012
- sozialstatische Daten
- Wohnungsbauplanungen in Dortmund
- Belegungssituationen in Großsiedlungen
- bildungspolitische Zielsetzungen der Kommune, des Landes und des Bundes

4. Wann gedenkt die Verwaltung die beschlossene Kinderbetreuungsquote auch realisiert zu haben?

Aufgrund der gestiegenen Kinderzahlen bei den Kindern unter drei Jahren, werden in den kommenden Jahren auch die Zahlen der Kinder von drei Jahren bis zum Schuleintritt weiter ansteigen.

Auch bei den Kindern unter drei Jahren ist mit weiteren Anstiegen zu rechnen, die fortlaufend beobachtet werden müssen. Allerdings sind hier aktuell keine validen Prognosen für die kommenden Jahre möglich.

Die Ausbauplanungen des Jugendamtes werden auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschlusslage (Ratsbeschluss 26.05.2011) zu den Planungszielen von einer Versorgungsquote von 35 % für die Kinder unter drei Jahren und einer Versorgungsquote von 100 % für die Kinder ab drei Jahren bis zum Schuleintritt fortlaufend an die Bevölkerungsentwicklungen angepasst.

Auf der Grundlage der aktuellen Planungen des Jugendamtes und der Einwohnermeldedaten vom 30.09.2016 ergeben sich für die kommenden Kindergartenjahre folgende Versorgungsquoten:

Ende Kindergartenjahr 2016/2017 U3 32,2 % Ü3 96,7 %
Ende Kindergartenjahr 2017/2018 U3 33,2 % Ü3 97,1 %
Ende Kindergartenjahr 2018/2019 U3 35,8 % Ü3 101,1 %

5. Würde ein temporärer verstärkter Personaleinsatz im Bereich der Kitaplanung und Kinderbetreuung im Jugendamt die Ausbaugeschwindigkeit erhöhen bzw. eher ein Erreichen der Quote ermöglichen?

Der Ausbau im Bereich „Kindertagesbetreuung“ ist ein sehr komplexes Aufgabenfeld. Es umfasst die Planung, Realisierung und den Betrieb/Nutzung der Einrichtungen.

Um den Anforderungen für einen bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen gerecht werden zu können, passt das Jugendamt seine mittelfristige Bedarfsplanung auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschlussfassung fortlaufend an. Eine zeitlich begrenzte Ressourcenerhöhung ist tendenziell nicht zielführend. Vielmehr ist eine laufende Ausweitung des Personalbestandes und der Finanzmittel im Rahmen der Haushaltsberatungen erforderlich. Das Jugendamt platziert den Komplex regelmäßig in den Budgetgesprächen zum Haushalt.

6. Ist angedacht die Anzahl der Kindertagespflegepersonen sowohl bei FABIDO und den freien Trägern in Dortmund gezielt zu erhöhen?

Ab Mitte 2017 soll die Zahl der Plätze für Kinder unter drei Jahren in der Kindertagespflege noch einmal um 300 Plätze erhöht werden. An diesem Ausbau werden sich alle Träger der Kindertagespflege beteiligen. Hierzu ist auch die Gewinnung und Qualifizierung neuer geeigneter Tagespflegepersonen mit geeigneten Räumlichkeiten notwendig. Die Träger berichten, dass es zunehmend schwieriger wird, neue interessierte und geeignete Tagespflegepersonen zu gewinnen.“

Ergänzend lag folgendes Schreiben der Verwaltung vom 24.01.2017 vor:

„…in der Beantwortung zur Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion vom 24.10.2016 zum Thema „Kinderbetreuungsquote“ (DS-Nr.: 06141-16) wurde fälschlicherweise in der Beant-wortung zu Frage 4 für das Kindergartenjahr 2017/2018 eine U3-Versorgungsquote in Höhe von 33,2% angegeben. Tatsächlich wird nach den aktuellen Planungen im Kindergartenjahr 2017/2018 eine U3-Versorgungsquote von 34,6 % erreicht werden.

Ich bitte den handwerklichen Fehler zu entschuldigen und die Mitglieder des Ausschusses für Kinder, Jugend und Familie entsprechend zu informieren.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Vergabe von Kita-Plätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06193-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN vom 09.11.2016 wird wie folgt beantwortet:


Die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet die Verwaltung um eine aktuelle Darstellung der Wartelisten für Kindertagestätten. Die Aufstellung sollte nach Stadtbezirken aufgeteilt sein.

Der Verwaltung des Jugendamtes liegen die Wartelisten der einzelnen Dortmunder Kindertageseinrichtungen nicht vor.

Das Jugendamt arbeitet unter dem Arbeitstitel „Projekt zur Einführung einer Software zur Online-Anmeldung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege“ derzeit an einer technischen Lösung.

In einer Koordinierungsstelle innerhalb des Jugendamtes werden zurzeit die Platzanfragen der Eltern erfasst. Die Verteilung der Anfragen nach Stadtbezirken ist in der Anlage dargestellt.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.5
Auswirkungen des Urteils des Bundesgerichtshofes zu Kita-Plätzen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06194-16-E2)

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

„… die Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 08.11.2016 wird wie folgt beantwortet:


1.Welche konkreten Auswirkungen des Urteils sieht die Verwaltung in Bezug auf die
Dortmunder Situation der Versorgung mit Plätzen in der Kindertagesbetreuung?

Bislang sind nur die wesentlichen Kernaussagen des BGH-Urteils bekannt. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Der BGH hat im Grundsatz unter Berücksichtigung verschiedener Tatbestände mögliche Schadensersatzansprüche der Eltern bestätigt, allerdings nicht in den beklagten Einzelfällen entschieden und hier an die unteren Instanzen zurückverwiesen. Insofern kann derzeit nicht mit Sicherheit festgestellt werden, welche Fälle unter welchen Bedingungen letztendlich zu einer erfolgreichen Klage führen könnten.

Der BGH hat grundsätzlich festgestellt, dass den verantwortlichen öffentlichen Träger der Jugendhilfe eine unbedingte Gewährleistungspflicht zur Bereitstellung ausreichender Plätze trifft.

Die Ergebnisse der letzten Dortmunder Elternbefragung aus dem Jahr 2012 und der allgemeine Anstieg der Bevölkerungszahlen lassen eindeutig erkennen, dass der Ausbaubeschluss des Rates vom 26.05.2011 über eine 35 % ige Versorgungsquote nicht mehr ausreichend ist.

2. Gibt es Eltern, die in der Vergangenheit bereits Klage erhoben haben?

Im Jugendamt ist eine Koordinierungsstelle für die Rechtsansprüche der Kinder und Eltern eingerichtet worden, in der die Fälle bearbeitet werden, bei denen die Familien durch die üblichen Anmeldungen in Kindertageseinrichtungen und bei den Trägern der Kindertagespflege keinen Platz erhalten haben und ihren Rechtsanspruch geltend machen wollen. Dies ist ein tagesaktuelles fortlaufendes Geschäft der Verwaltung. In enger Kooperation mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege prüft das Jugendamt die Platzangebote an die Eltern. Bislang ist es dem Jugendamt gelungen, Klagen abzuwenden.

3. Wenn ja, um wie viele Eltern handelt es sich und wie sind diese Klagen entschieden
worden?

Bislang ist es in keinem Fall zu einer gerichtlichen Entscheidung gekommen.

4. Welche finanziellen, personellen und organisatorischen Notwendigkeiten sieht die
Verwaltung, um über den in den vergangenen Jahren hinausgehenden großen Ausbau
hinaus die Umsetzung des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz sicherstellen
zu können?

Um den Anforderungen für einen weiteren bedarfsgerechten Ausbau der Plätze für Kinder in Kindertageseinrichtungen und der Kindertagespflege vor dem Hintergrund steigender Bevölkerungszahlen gerecht werden zu können, passt das Jugendamt seine mittelfristige Bedarfsplanung auf der Grundlage der derzeit gültigen Beschlussfassung fortlaufend den Bevölkerungsentwicklungen an. Konkret bedeutet dies eine laufende Ausweitung des Personalbestandes und der Finanzmittel. Das Jugendamt wird den Komplex in den Budgetgesprächen zum Haushalt platzieren.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.6
Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) zum 01.08.2017 und Plätze in der Kindertagespflege (KT)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06619-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die in der Anlage 3 dargestellten und geplanten Angebotsstrukturen der Dortmunder Tageseinrichtungen für Kinder nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ab dem 01.08.2017 und die nach dem Interessenbekundungsverfahren des Jugendamtes im Benehmen mit den Trägern vorgeschlagenen Trägerschaften für neue Tageseinrichtungen für Kinder in Dortmund sowie den in der Vorlage dargestellten Ausbau und Bestand der Kindertagespflege.


zu TOP 2.7
Restmittel/Umwidmung von Mitteln "Spielplätze im Stadtbezirk Aplerbeck"
Überweisung: Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016
(Drucksache Nr.: 05694-16-E10)

Es lag folgende Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 08.11.2016 vor:

„Der Verwaltungsstellenleiter informiert die Bezirksvertretung Aplerbeck, dass laut Auskunft der Fachverwaltung die Definition von ‚inklusive Spielgeräte‘ lautet:

‚Die Definition von inklusiv lautet ‚einschließlich‘.


Auf Spielgeräte bezogen bedeutet das, dass das Gerät für alle Kinder nutzbar sein soll. Die Begrifflichkeit wird hinsichtlich der Barrierefreiheit von Spielgeräten und Spielplätzen benutzt.‘

Die Bezirksvertretung Aplerbeck gibt diese Information einstimmig zur Kommentierung an den Ausschuss für Kinder und Jugend.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig, die noch vorhandenen Restmittel in Höhe von 2.678,03€ für die von der Fachverwaltung vorgeschlagene Maßnahme zu verwenden.“

Herr Binder teilte unter Einbeziehung der Nachfragen von Herrn Spangenberg und Frau Beckmann mit, die Bezirksvertretung Aplerbeck habe Geld zur Verfügung gestellt für den Einbau von Spielgeräten mit inklusivem Spielcharakter für den Spielplatz am Aplerbecker Marktplatz. Dort wurden auch drei entsprechende Spielgeräte eingebaut. Für die Restmittel gab es einen Vorschlag für einen weiteren Spielplatz.
Bei der Definition inklusive Spielgeräte sei es wahrscheinlich zu einigen Irritationen gekommen. Die Bezeichnung „einschließlich“ sei eine Begrifflichkeit des Spielgeräteherstellers und stelle natürlich nicht die Definition des Jugendamtes zum Thema Inklusion dar.
Die Spielgeräte wurden danach ausgewählt, was an dem Standort für die zur Verfügung stehende Summe möglich war, und so eingebaut, dass sie barrierefrei zu erreichen und nutzbar sind (z. B. für Rollstuhlfahrer, sehbehinderte Kinder).

Herr Sohn vermutete, dass es sich wahrscheinlich tatsächlich um ein Kommunikationsproblem zwischen der Verwaltung und der Bezirksvertretung gehandelt habe. Er empfahl, zukünftig mehr auf die Bezirksvertretungen einzugehen.

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Überweisung der Bezirksvertretung Aplerbeck zur Kenntnis.


zu TOP 2.8
Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05464-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste einstimmig folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt die neuen „Richtlinien des Jugendamtes Dortmund zu den Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe“.


zu TOP 2.9
Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Dortmund 2015 - 2020
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 05593-16-E3)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Verwaltung vor:

„…die Bitte um Stellungnahme des Behindertenpolitischen Netzwerkes wird wie folgt beantwortet:


Folgender Antrag wurde durch den Bereich Kinder- und Jugendförderung des Jugendamtes der Stadt Dortmund zur Förderposition 3.2.2 des Kinder- und Jugendförderplans des Landes NRW gestellt:
· „Teil sein – inklusive Bewegungsräume“, der Jugendfreizeitstätte Eichlinghofen in Kooperation mit der Mira-Lobe-Schule

Die Kinder- und Jugendförderung der Stadt Dortmund hat darüber hinaus weiterer Anträge in anderen Förderpositionen gestellt. Auch diese beantragten Projekte folgen dem Grundsatz der Kinder- und Jugendförderung, Angebote und Maßnahmen anzubieten, die für alle Kinder und Jugendlichen zugänglich sind.
· „Stabil+Mobil“, des Fachreferates Innenstadt-Ost
· „Alles palett(i)e“, Stadtbezirk Scharnhorst
· „Bunt, Kreativ, Vielfältig“, stadtweit (Jugendkulturcafé Rheinische Straße 135)
· „Multifamilienfreizeit“, stadtweit
(Koordinierungsstelle – Kinder und Jugendliche aus dem afrikanischen Kulturbereich)
· „DemoCrazy“, stadtweit (Respekt Büro)

Die Gelder werden wie beantragt zur Umsetzung der Projekte und den Förderrichtlinien des Landes NRW entsprechend eingesetzt. Ein Schwerpunkt in der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen der Stadt Dortmund ist die Demokratieförderung und Partizipation. Daher erfolgen die Beantragung, die Ausrichtung und die Umsetzung von Projekten unter Beteiligung der Projekt-Zielgruppe. Veränderungswünsche und inhaltliche Anpassungen während der Projektlaufzeit durch die Kinder und Jugendlichen erfolgen nach Rücksprache mit dem Landesjugendamt und werden in den nach Projetabschluss zu erstellenden Sachberichten dokumentiert.“

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Landskröner mit, dass die beim LJA gestellten Anträge meistens mit einer Bagatellgrenze versehen seien, die bei 12.500 € liege. Dementsprechend lägen die meisten Anträge im fünfstelligen Bereich.
Eine entsprechende Aufstellung könne nachgeliefert werden.

Herr Sohn hielt fest, dass diese Aufstellung zur Niederschrift genommen werden soll (s. auch Anlage).

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.10
Sachstandsbericht 2015 - Haus der Kultur, Freizeit und Bildung, Rheinische Straße 135
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05993-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis.




zu TOP 2.11
Unterhaltsvorschuss
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 06191-16-E2)
Stellungnahme zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 06191-16-E3)


Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor (Drucksache Nr.: 06191-16-E2):

„… die Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum TOP Nr. 5.2 beantworte ich wie folgt:

1. Wie viele alleinerziehende Mütter und Väter erhielten im Jahr 2015 Unterhaltsvorschuss durch das Jugendamt?

Im Jahr 2015 erhielten 4.453 alleinerziehende Elternteile Unterhaltsvorschuss.
2. Welche Summe an Unterhaltvorschuss wurde dabei im Jahr 2015 insgesamt durch das Jugendamt gezahlt?

Die Gesamtausgaben beliefen sich im Jahr 2015 auf 8.553.918 €. Der kommunale Haushalt wird anteilig mit 53,33 % belastet, der Rest verteilt sich auf Bund und Land. Der kommunale Anteil beläuft sich danach auf anteilig 4.562.090 €.
3. Wie hoch war im Jahr 2015 die Rückholquote des Unterhaltsvorschusses bei nicht zahlenden Elternteilen? Welche Auswirkungen hatte dabei die Neuorganisation des Bereichs Unterhaltsvorschuss innerhalb des Jugendamtes?

Die Rückholquote lag im Jahr 2015 bei 16%. Auswirkungen auf die Rückholquote gab es durch die Neuorganisation im Jahr 2015 nicht. Die Neuorganisation des Bereichs „Unterhaltsvorschuss“ zielt primär auf eine Optimierung der Aufbau- und Ablauforganisation ab. So sollten unter anderem die Vertretungsmöglichkeiten deutlich verbessert werden.
4. Welche bisherigen Schlüsse und Erkenntnisse zieht die Verwaltung aus der Neuorganisation?

Der Bereich Unterhaltsvorschuss arbeitet seit September 2016 in der neuen Struktur. Erkenntnisse gibt es dahingehend, dass in punkto Vertretung, Einarbeitung und der Verfügbarkeit bessere Bedingungen für die Anliegen der alleinerziehenden Elternteile erzielt worden sind.
5. Welche weiteren Optimierungsmöglichkeiten bzw. Handlungsoptionen hinsichtlich der Rückholquote sieht das Jugendamt?
Das Jugendamt arbeitet kontinuierlich an der Verbesserung der Rückholquote.
Die Arbeitsmarktlage und die fehlende Leistungsfähigkeit der Unterhaltspflichtigen stellen aber eine deutliche Begrenzung bei der Rückholquote dar.“
Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion vor (Drucksache Nr.: 06191-16-E3):

„…Bund und Länder haben sich in dieser Woche auf Eckpunkte zur Ausweitung des Unterhaltsvorschusses geeinigt. Die Reform soll zum 01.07.2017 in Kraft treten.

Der Unterhaltsvorschuss soll künftig über das (bisher geltende) 12. Lebensjahr hinaus bis zum 18. Lebensjahr gezahlt werden und die maximale Bezugsdauer von 72 Monaten wird aufgehoben.

Im Vorfeld der Reform hat es u.a. Unsicherheiten über die Struktur, die Zuständigkeiten oder finanzielle Mehrbelastungen für Kommunen gegeben.

Die SPD-Fraktion bittet in diesem Zusammenhang in der Sitzung des AKJF um einen mündlichen Sachstandsbericht über die nun erreichten Lösungsansätze zur Neuregelung des Unterhaltsvorschussgesetzes.

Soweit dies zu diesem frühen Zeitpunkt überhaupt möglich ist, werden darüber hinaus Einschätzungen zu den Auswirkungen auf Dortmund erbeten, die sich an den bisher genannten Unwägbarkeiten orientieren sollen:
- Mit wie vielen zusätzlichen Anspruchsberechtigen wird demnächst gerechnet?

- Inwieweit profitieren Leistungsempfänger im SGB II-Bezug von dem neuen Gesetz?

- Wie sollen Leistungsansprüche für SGB II-Empfänger demnächst organisiert werden? Wird es unterschiedliche Regelungen für Kinder bis 12 und Jugendliche bis 18 Jahren geben?

- Wirken sich die angekündigten zusätzlichen Mittel von mehr als 1,7 Mrd. € aus dem Bundeshaushalt für Dortmund ergebnisverbessernd aus?

- Können die strukturellen Veränderungen in der Abwicklung des Unterhaltsvorschusses personelle Entlastungen in Jugendamt beinhalten oder schließt eine erhöhte Anzahl von Anspruchsberechtigungen dies aus?“

Frau Schneckenburger sagte zu, die Bitte um Stellungnahme der SPD-Fraktion schriftlich zu beantworten.
Sie wies darauf hin, dass die beabsichtigte Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes erst zum 01.07.2017 erfolgen wird. Die vorgesehenen Änderungen werden die Verwaltung vor große Herausforderungen stellen (Steigerung der Fallzahlen, vermehrte Anforderungen hinsichtlich Personalbedarf und Aufwand). Der Städtetag NRW ist derzeit dabei, eine Bewertung der Auswirkungen anhand der erfolgten Abfragen bei den Kommunen zu erstellen.
Die Kommunen in NRW sind in hohem Maße von der Veränderung des Unterhaltsvorschussgesetzes betroffen (53,3 % des Aufwandes werden von den Kommunen gezahlt). Es dürfe nicht zu einer Mehrbelastung der Kommunen kommen (Stichwort Konnexität).

Herr Barrenbrügge teilte mit, die Stadt trete in erheblichem Umfang in Vorleistung und hoffe, im Nachgang die Leistungen von den Unterhaltsverpflichteten einziehen zu können. Er bat um eine Übersicht der letzten 3 Jahre, wie viele Titel die Verwaltung erworben habe und in welchen Quantitäten man sich bewege.
Er wies darauf hin, dass in einigen Bundesländern eine volle Erstattung erfolge. Von daher wäre eine Resolution in Richtung Land zur Anpassung der Quote vielleicht empfehlenswert.

Die niedrige Rückholquote liege nach Auffassung von Herrn Grohmann nicht so sehr an der „Zahlungsverweigerungshaltung“ der Unterhaltspflichtigen, sondern sei vielmehr ein Sozial-/ Armutsproblem. Es sei daher gut, dass der Staat politisch ein Zeichen setze, damit Kinder über das 12. Lebensjahr hinaus das bekommen, was ihnen zusteht, um auch an Bildung und Teilhabe an der Gesellschaft teilnehmen zu können. Von daher werde die Bundesinitiative begrüßt, wobei auch die Nichtmehrbelastung der Kommune nicht aus dem Auge verloren werde.

Herr Sohn hielt abschließend fest, dass die von Herrn Barrenbrügge gewünschte Auskunft nachgereicht wird (s. Anlage).

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 2.12
5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06599-16)

Herr Gora bat darum, dass alle Akteure benannt werden, die sich in dem Feld betätigen.

Herr Hibbeln sagte zu, das im nächsten Sachstandsbericht zu berücksichtigen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den 5. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Landesmodellvorhabens „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.


zu TOP 2.13
Streetwork-Angebote, finanziert durch das Jugendamt der Stadt Dortmund
- mdl. Bericht -

Herr Demirovic berichtete zu den Streetwork-Angeboten (s. Anlage),

Herr Grohmann dankte für die Ausführungen und berichtete kurz von der Feier zum 30-jährigen Bestehen, die ihm sehr positiv in Erinnerung war.
Er wünschte weiterhin viel Erfolg.

Herr Sohn dankte herzlich – auch im Namen des Ausschusses – für den Vortrag. Für die weiterhin wichtige und unverzichtbare Arbeit wünschte er viel Erfolg


zu TOP 2.14
Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen - Erweiterung der Maßnahme und Anpassung des Gesamtinvestitionsvolumens
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06643-17)

Herr Barrenbrügge signalisierte Zustimmung zu der Vorlage.

Auf die Nachfragen von Herrn Barrenbrügge und Herrn Gora teilte Herr Landskröner mit:
- Erhöhung Gesamtinvestitionsvolumen / Barrierefreiheit
Bei neuen Bauprojekten würden die im Bereich der Inklusion vorgegebenen Richtlinien befolgt. Allerdings sei es mit den zur Verfügung gestellten Mitteln zum größten Teil nicht möglich, tatsächlich Barrierefreiheit herzustellen.
Mit der zusätzlichen Finanzierung durch das Land konnte das speziell bei diesem Projekt im Umbau im Bestand ermöglicht werden (beispielsweise verrampte Fluchtwege, Ausstattung der Toiletten und Aufenthaltsräume)

- Aktivierbare Eigenleistungen
Bei bestimmten kleineren Baumaßnahmen gäbe es die Möglichkeit, Jugendliche mit einzubinden. Hier handelt es sich um selbsterstellte Leistungen der Verwaltung, die sich auf diesen Kinder- und Jugendtreff richten, z. B. die Planungsleistungen des Hochbauamtes.


Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften beschließt die Erweiterung der Maßnahme und die damit verbundene Erhöhung des Gesamtinvestitionsvolumens um 231.372 €, der bereits im Jahr 2015 beschlossenen (DS-Nr.: 02473-15V) baulichen Arbeiten zur Wiedereinrichtung des Kinder- und Jugendtreffs Bövinghausen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen in den Haushaltsjahren 2015 ff. in Höhe von 509.972 € (davon 10.300 € aktivierbare Eigenleistungen).


zu TOP 2.15
Neubau des Jugendplatzes "Youpoint" in Dortmund Hörde
Beschluss
(Drucksache Nr.: 06641-17)

Herr Barrenbrügge befürwortete vom Grundsatz her die Einrichtung von Jugendtreffpunkten. Allerdings könne sich seine Fraktion mit dem jetzt gewählten Standort für den Youpoint in keiner Weise einverstanden erklären. Mit dem ursprünglich geplanten Ziel, einen Jugendtreffpunkt im Bereich Hörder Neumarkt zu errichten, habe dieser Standort nichts mehr zu tun. Auch hinsichtlich der Ausgestaltung vermisste er nähere Angaben. Eine Zustimmung zu der Vorlage sei seiner Fraktion nicht möglich.
Er schlug vor, Neuüberlegungen hinsichtlich des Standortes anzustellen (wieder mehr in Richtung Hörder Neumarkt, z. B. ehemalige Frenzelschule).

Für Herrn Gora wäre nicht der Standort als solches der entscheidende Punkt, sondern vielmehr die Frage, ob der Jugendtreff dahin kommt, wo er mit tatsächlicher Wahrscheinlichkeit auch von den Jugendlichen angenommen wird.
Eine detaillierte Beschreibung des Gesamtpaketes würde er ebenfalls begrüßen.

Herr Binder berichtete, das Förderprogramm sei im vorigen Jahr sehr kurzfristig aufgelegt worden. Das Büro für Kinderinteressen habe vor längerer Zeit Kontakte zu Jugendlichen im Stadtbezirk Hörde aufgenommen, da dort einige Maßnahmen ausgelaufen sind. Von daher gab es Kommunikation mit vielen Gruppen, die im öffentlichen Raum angetroffen wurden. Der ursprüngliche Standort bezog sich auf das Einzugsgebiet Hörder Neumarkt. In diesem innerstädtischen Bereich gebe es kaum Möglichkeiten, etwas für Jugendliche zu machen (Lärmimmission, bestimmte Auflagen u.a.). So wurde dann der Standort Phoenix-West ins Auge gefasst.
Die folgende Sandortdiskussion sei auch aus Sicht des Jugendamts nicht optimal gelaufen. In Gesprächen mit der Bezirksvertretung Hörde wurde dann im vorigen Jahr nach alternativen Standorten gesucht. Um die Antragsfrist für den Förderantrag einhalten zu können, wurde der Standort im Bereich des Phoenix-Sees ausgewählt. Dabei handelt es sich um ein Freizeitareal, das auch von Jugendlichen frequentiert wird.

Zu den Nachfragen von Herrn Spangenberg, Herrn Barrenbrügge, Herrn Gora und Frau Beckmann teilte er mit:
- Ausstattung
Im Förderantrag wurden bereits einige Dinge beschrieben. Selbstverständlich setzen Treffpunkte für Jugendliche eine gewisse Aufenthaltsqualität voraus. Es werde ein umfangreiches Beteiligungsverfahren mit den Jugendlichen durchgeführt. Es gebe verschiedene Trendsportbereiche, die sich sicherlich auf dieser Fläche realisieren lassen würden. Auch die Nutzung neuer Medien spiele bei der Aufenthaltsqualität eine Rolle.
- Gesamtvolumen
Bereits bei normalen Spielplätzen bewege man sich in einer Größenordnung von mindestens 200.000 €. Hier kämen noch einige Dinge dazu: Sitzflächen, Aufenthaltsflächen, Sport- und Bewegungsmöglichkeiten, Musik. Nach Beschlussfassung solle in einem sehr umfangreichen Beteiligungsverfahren erarbeitet werden, was auf den Flächen möglich ist.

- geplante Wohnbebauung
Bei der Standortwahl wurde das Stadtplanungsamt mit einbezogen. Die gesetzlichen Vorgaben/Abstandsflächen werden eingehalten.
Für Herrn Bahr war nicht nachvollziehbar, dass der Bedarf für Jugendliche im Bereich Hörder Neumarkt zwar gesehen wurde und kein Alternativgrundstück dort gefunden werden konnte, aber jetzt der Standort unter der Brücke der B 236 für Jugendliche gewählt wurde, die im Prinzip den Phoenix-See besuchen wollen.

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie fasste mehrheitlich (7 Ja, 3 Nein – CDU-Fraktion, 4 Enthaltungen – Jugendverbände und Herr Ortmann) folgenden Beschluss:

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie beschließt den Neubau des Jugendplatzes – „Youpoint“ – in Dortmund-Hörde mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 400.000 Euro bei einem städtischen Eigenanteil von 80.000 Euro.


zu TOP 2.16
Übernahme des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils für die Tageseinrichtung für Kinder bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind, Dubliner Weg 8, 44269 Dortmund (Stadtbezirk Aplerbeck)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06633-17)

Herr Gora brachte seine grundsätzliche Zustimmung zu der Vorlage zum Ausdruck, zumal eine 100 %-ige Übernahme des Trägeranteils den Forderungen der Träger entspricht. Er könne sich vorstellen, dass ein derartiger Beschluss auch andere Träger veranlassen könnte, diese Finanzierungsbasis in Anspruch nehmen zu wollen. Auch hätte er erwartet, dass eine Thematisierung in den Trägertreffen stattgefunden hätte.

Herr Wawrzynek-Lukaschewitz machte darauf aufmerksam, dass es sich nicht um die erste Vorlage in diesem Kontext handele.
Anschließend erläuterte er ausführlich die Vorlage.

Nach Abschluss der Diskussion empfahl der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, die Tageseinrichtung für Kinder „Bewegungsorientierter Kindergarten Wirbelwind“ ab dem 01.08.2016 bis zum 31.07.2024 zusätzlich in Höhe des hälftigen gesetzlichen Trägeranteils der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz zu bezuschussen.



3. Vorlagen / Berichte anderer Fachbereiche


zu TOP 3.1
Aktionsplan "Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)
Auszug: Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 29.11.2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05272-16)

Es lag folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit vom 29.11.2016 vor:

„Frau Opitz (Behindertenpolitisches Netzwerk) regt an, im Aktionsplan Kinder mit Behinderung und deren besondere Bedarfe zu berücksichtigen und schlägt vor, diese Anregung an den Betriebsausschuss FABIDO weiterzugeben. Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit stimmt diesem Vorschlag zu.

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit nimmt den Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“ zur Kenntnis.“

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Aktionsplan „Anfängerschwimmen! Wir lernen schwimmen!“ zur Kenntnis.
zu TOP 3.2
Anmeldeverfahren
Überweisung: Betriebsausschuss FABIDO aus der öffentlichen Sitzung vom 18.11.2016
(Drucksache Nr.: 05556-16-E2)

Es lag folgende Überweisung des Betriebsausschusses FABIDO aus der öffentlichen Sitzung am 18.11.2016 vor:

Es lag folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:

,… die Verwaltung wurde von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen um Darstellung des aktuellen Anmeldeverfahrens von Kindern in FABIDO-Einrichtungen im Wege der Beantwortung der folgenden Fragen gebeten, zu denen ich hiermit wie folgt Stellung nehme:
1. Gibt es für die einzelnen Kitas ein einheitliches FABIDO-Anmeldeverfahren?

Ja, das Anmeldeverfahren ist in der „Dienstanweisung zur Anmeldung und Platzbelegung in den FABIDO-Tageseinrichtungen für Kinder“ vom 21.10.2015 für alle Tageseinrichtungen für Kinder bei FABIDO einheitlich geregelt.
2. Welche Erfahrungen hat die Verwaltung hinsichtlich der Anmeldung von Kindern in mehreren Einrichtungen?

Kinder werden häufig von Eltern in mehreren Tageseinrichtungen für Kinder gleichzeitig bzw. mit demselben Aufnahmewunschdatum angemeldet. Dies ist im Hinblick auf die dezentrale Datenhaltung der Anmeldedaten (bei unterschiedlichen Träger und in einrichtungsbezogenen Wartelisten je Tageseinrichtungen für Kinder) und die dezentrale Vergabe der Betreuungsplätze (durch die Einrichtungsleitungen) auch sinnvoll, da eine Berücksichtigung bei der Platzvergabe damit wahrscheinlicher wird.
3. Wie werden solche Mehrfach-Anmeldungen erfasst?

Mehrfachanmeldungen werden derzeit in den Tageseinrichtungen für Kinder dezentral von den Einrichtungsleitungen erfasst. Soweit ein Kind bereits in der Datenbank bei FABIDO erfasst ist, erfolgt ein Hinweis an die Einrichtungsleitung verbunden mit der Frage, ob der Datensatz dennoch erneut angelegt werden soll. Vergleichskriterien sind hierbei der Nachname, der Vorname und das Geburtsdatum des Kindes.
Wird die Mehrfachanmeldung bestätigt, wird in dem Datensatz für sämtliche Einrichtungsleitungen, in deren Einrichtung das Kind erfasst ist, ersichtlich, dass es sich um eine Mehrfachanmeldung handelt.
4. Wie wird ausgeschlossen, dass Eltern bei Mehrfach-Anmeldungen Zusagen von verschiedenen FABIDO-Kitas erhalten?

Mit der Einführung der Verwaltungssoftware KiTaPLUS bei FABIDO wird die Mehrfachanmeldung von Kindern in Tageseinrichtungen für Kinder bei FABIDO transparent. Mehrfachaufnahmen werden so vermieden, da für Einrichtungen erkennbar ist, wenn für ein Kind bereits ein Betreuungsplatz in einer anderen FABIDO Tageseinrichtung für Kinder vorgehalten wird. Eine trägerübergreifende Transparenz der Mehrfach-Anmeldungen ist derzeit nicht gegeben.
5. Wie wird eine vorherige Betreuung durch FABIDO-Tagespflegeeltern bei der Anmeldung in den Kitas berücksichtigt?

Die vorherige Betreuung durch FABIDO-Tagespflegeeltern kann bei der Erfassung der Anmeldung in dem Datensatz durch die Einrichtungsleitung dokumentiert werden und steht dann als Information im Rahmen der Platzvergabe zur Verfügung. Das Merkmal dient im Rahmen der Platzvergabe als ein Priorisierungskriterium.
6. Wie bewertet die Verwaltung ein zentrales Anmeldesystem zur Vereinfachung des Anmeldeverfahrens?
Die Einführung eines zentralen Online-Anmeldeverfahrens wird derzeit vom Jugendamt geprüft. Mit der Einführung eines EDV-gestützten Verfahrens soll der gesamte Prozess des Anmeldeverfahrens optimiert werden. Zum einen würde das Serviceangebot an die Eltern ausgeweitet werden, die für ihr Kind ein Betreuungsangebot in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege suchen. Über das Online-Anmeldeverfahren würden junge Familien adressatengerecht angesprochen und sie bekämen eine weitere Möglichkeit zur Informationsbeschaffung und erleichterten Kontaktaufnahme. Für die beteiligten Träger verspricht sich die Verwaltung eine erhöhte Transparenz und einen vereinfachten Informationsaustausch. Über eine Wartelistenverwaltung bekämen sowohl die Träger, als auch das Jugendamt aussagekräftigere Daten und wären so schneller handlungsfähig. Die aktuellen Erkenntnisse über das Nachfrageverhalten von Familien und ihren Betreuungsbedarfen böten eine zusätzliche Datenquelle für die Bedarfsplanung und würden der Erfüllung des Rechtsanspruchs gem. § 24 SGB VIII dienen.
7. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung auch mit anderen Trägern zu einem gemeinsamen einheitlichen Anmeldeverfahren für Kitas, Tagespflege und Großpflegestellen zu kommen?

Das zuvor genannte Online-Verfahren soll trägerübergreifend aufgestellt werden, um alle Dortmunder Betreuungsangebote darstellen zu können. Die Einführung dieses Verfahrens ist mit den Dortmundern Trägern von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege kommuniziert und positiv aufgenommen worden. Im Laufe des Prozesses müssen weitere Schritte der Zusammenarbeit zwischen Jugendamt und Trägern für dieses Verfahren vereinbart werden.‘

Herr Barrenbrügge bat, die Stellungnahme auch dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie zur Verfügung zu stellen.

Auf die Nachfrage von Frau Gövert teilte Herr Skaliks mit, dass derzeit noch geprüft werde, ob eine Beschaffung im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit freihändiger Vergabe erfolgen kann. Das beim Eigenbetrieb in Produktion genommene IT-Verfahren "KiTaPLUS" komme verbreitet auch bei den freien Trägern in Dortmund zum Einsatz. Der Softwareanbieter betreibt auch das gemeinsam mit dem Land Nordrhein-Westfalen entwickelte Landesverfahren "KiBiz.web". Für das Verfahren "KiTaPLUS" besteht die Möglichkeit einer Erweiterung um ein Anmeldeportal (einschließlich Internet-Anmeldung). Wenn die Erweiterung von KiTaPLUS erfolgen könne, stünde voraussichtlich im Laufe des kommenden Kindergartenjahres 2017/2018 den Eltern, dem Jugendamt und den Trägern in Dortmund ein zentrales Anmeldeverfahren zur Verfügung.

Der Betriebsausschuss FABIDO nahm die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.“

Die Mitglieder des Ausschusses nahmen die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.3
Auswahl eines Freiraumplaners für die konzeptionelle Planung der Spielbereiche im Westfalenpark Dortmund im Rahmen des „Aktionskonzeptes Kinder im Park“
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06277-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.4
Auszeichnung des Landes für die Stadt Dortmund: Konzeptpreis im Rahmen des Kinder- und Jugendkulturlandes NRW und
Fortschreibung: "10 Jahre Kommunales Gesamtkonzept: Kulturelle Bildung in Dortmund"
- Bilanz und Perspektiven -
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06119-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.5
Zwischenbericht "Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05973-16)

Auf die Nachfrage von Herrn Barrenbrügge teilte Herr Hibbeln mit, die Verzögerung bei der Vorstellung des abgestimmten Referenzrahmens habe u. a. mit Problemen in der Organisation der Personalgewinnung zu tun. Nach Auskunft von StA 40 sei in den nächsten Wochen mit der Vorstellung zu rechnen.

Frau Schneckenburger sagte zu, den Ausschuss über die weitere Gestaltung des Zeitrahmens zu informieren (Hinweis: Nach Auskunft von StA 40 ist wahrscheinlich Mitte des Jahres 2017 mit der Vorstellung des Referenzrahmens zu rechnen).

Der für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Zwischenbericht „Entwicklung des Handlungsrahmens Schulbegleitung in Dortmund“ zur Kenntnis.



zu TOP 3.6
Projekt „Nordwärts“: 2. Sachstandsbericht zum Dialog- und Beteiligungsverfahren, zu den Projektständen und zu neu entwickelten Projekten
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 06136-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat nimmt

a) den 2. Sachstand des Dialog- und Beteiligungsverfahrens und die vom Kuratorium ausgesprochenen Empfehlungen zum Projekt „Nordwärts“
b) den Bericht zu den Projektständen der bis zum 31.12.2015 entwickelten und gelisteten „Nordwärts“-Projekte (1. und 2. Projektgeneration aus Drucksache Nr. 01862-15)
c) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und kommentierten Projekte der 2. Projektgeneration (40 Projekte)
d) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration (25 Projekte)

zur Kenntnis.

Der Rat beauftragt die Verwaltung

a) analog des Ratsbeschlusses vom 10.12.2015 (Drucksache Nr. 01862-15) auch die seit dem 01.01.2016 über das Beteiligungsverfahren des Projektes „Nordwärts“ neu entwickelten Projektvorschläge der 2. Projektgeneration in Zusammenarbeit mit den relevanten Akteuren der Wirtschaft, den wissenschaftlichen Einrichtungen und weiteren Partnern zu qualifizieren.
b) die ab 01.01.2016 im Rahmen des laufenden Beteiligungsverfahrens neu entwickelten und nicht zur Aufnahme ins Kommentierungsverfahren empfohlenen Projekte der 2. Projektgeneration, wenn möglich, mit anderen „Nordwärts“-Projekten zu verknüpfen oder in das laufende Verwaltungshandeln zu integrieren bzw. dem Themenspeicher zuzuführen
c) die vom Kuratorium auf Basis des Beteiligungsprozesses definierten Empfehlungen in die Umsetzung des Gesamtprojektes zu integrieren.
d) die Finanzierungsbedarfe von dann weiterqualifizierten und vom Rat mittels gesonderten Ratsvorlagen bereits beschlossenen Projekten der 2. Projektgeneration in die Haushaltsplanungen 2018 zu integrieren.


zu TOP 3.7
Integriertes Handlungskonzept Huckarde-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05934-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt im Grundsatz das Integrierte Handlungskonzept Huckarde-Nord (IHK Huckarde-Nord mit den lfd. Nrn. 1 bis 10) mit einem Finanzvolumen in Höhe von insgesamt 9.630.000 € und beauftragt die Verwaltung die vorgeschlagenen Projekte zur Beantragung von Fördermitteln weiter zu qualifizieren und zur Förderung anzumelden.
Für die Umsetzung der Einzelmaßnahmen werden, soweit erforderlich, von den Fachbereichen gemäß ihrer Zuständigkeit den jeweiligen Gremien entsprechende Planungs- und Durchführungsbeschlüsse zur Entscheidung vorlegt.


zu TOP 3.8
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes in Dortmund - 2. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06497-16)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den zweiten Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (KIF) in Dortmund zum Stichtag 30.11.2016 zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Das Regionale Bildungsbüro im Fachbereich Schule - Aufgaben und Handlungsschwerpunkte
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 06609-17)

Der Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie nimmt den Bericht zu den Aufgaben und Handlungsschwerpunkten des Regionalen Bildungsbüros im Fachbereich Schule zur Kenntnis.



4. Anträge / Anfragen
- unbesetzt –



zu TOP 5.
Informationen aus den Bezirksvertretungen

Die aktualisierte Übersicht ist der Niederschrift beigefügt (s. Anlage).



zu TOP 6.
Mitteilungen des Vorsitzenden

Es lagen keine Informationen vor.




Der Vorsitzende beendete die Sitzung um 17:40 Uhr.





Sohn Ortmann Lieberknecht
Vorsitzender Schriftführerin




Anlage zu TOP 2.9

(See attached file: 51-4 beantragte Höhe der Fördermittel beim LWL.pdf)



Anlage zu TOP 2.11

(See attached file: UVG_Anlage zu TOP 2.11.pdf)



Anlage zu TOP 2.13


(See attached file: Streetwork in Dortmund_AKJF_01.02.2017.pdf)


Anlage zu TOP 5.

(See attached file: Aufstellungen BV Nov. Dez. ohne Dateipfad.pdf)