Niederschrift (öffentlich)

über die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen


am 11.02.2015
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 15:47 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Frau RM Reuter, Vorsitzende (B’90/Die Grünen)


Herr RM Dr. Eigenbrod (CDU)
Herr RM Frank (CDU)
Herr RM Kopkow (CDU)
Herr RM Neumann (CDU)
Herr RM Bartsch (CDU i.V.f. Herr RM Pisula (CDU)
Herr RM Rüding (CDU)
Herr RM Waßmann (CDU)
Herr RM Weber (CDU)
Herr RM Giebel (SPD)
Herr RM Goosmann (SPD)
Herr RM Heymann (SPD)
Herr RM Klösel (SPD) ab 15:14 Uhr
Frau RM Lührs (SPD)
Frau RM Matzanke (SPD)
Herr RM Meyer (SPD)
Frau RM Neumann-Lieven (SPD)
Frau RM Renkawitz (SPD)
Herr RM Schilff (SPD)
Frau RM Spree (SPD)

Frau RM Weyer (SPD)
Herr RM Logermann (B’90/Die Grünen)
Frau RM Hawighorst-Rüßler (B’90/Die Grünen)
Herr RM Dudde (B’90/Die Grünen)
Frau RM Karacakurtoglu (Die Linke & Piraten)
Herr RM Gebel (Die Linke & Piraten) i.V.f. Herr RM Kowalewski (Die Linke & Piraten)
Herr sB Auffahrt (Die Linke & Piraten)
Herr sB Happe (FDP/Bürgerliste)
Herr RM Urbanek (AfD)

2. Beratende Mitglieder:

Herr sE Clemens - Seniorenbeirat


Frau Bürstimghaus- Integrationsbeirat
Herr Dr. Otterbein - Beirat bei der unteren Landschaftsbehörde

3. Verwaltung:

Herr StR Lürwer - 6/Dez.


Herr Dr. Mackenbach - 60/AL
Herr Wilde - 61/AL
Herr Böhm - 64/AL
Herr Klüh - 6/Dez.-Büro
Frau Trachternach - 6/Dez.-Büro
Frau Zielsdorf - 6/Dez.-Büro

4. Gäste:

Herr Baur – WF

Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen,
am 11.02.2015, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund






1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-

3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Haushaltsberatung 2015

3.1.1 Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

3.1.2 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13968-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

3.1.3 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13996-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014

3.1.4 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

3.1.5 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13951-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

3.1.6 Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13950-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

3.1.7 Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

3.2 Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

4.1 Deckblattverfahren IV zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Do/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00019-15)

4.2 Bauleitplanung;
Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 – Gewerbegebiet Dorstfeld-West -,
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14450-14)

4.3 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -

hierzu -> Empfehlung: Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 17.09.2014
- Lag bereits zur Sitzung am 24.09.2014 vor -


4.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss

Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)
- Lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor -

4.5 Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13915-14-E1)
-lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor-

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 13915-14-E2)

4.6 FOC Werl - Bauleitplanung der Stadt Werl
Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00002-15)

4.7 Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Kornblumenstraße in Dortmund Derne nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-14)

4.8 Parkraumkonzept Hombruch - Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14483-14)

4.9 Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00089-15)

4.10 Entwicklung des Brückstraßenviertels
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00233-15)

4.11 Westfalenhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00276-15)

5. Angelegenheiten des Umweltamtes

5.1 Hochwasserrisikomanagementplanung für das Stadtgebiet Dortmund - Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14001-14)

5.2 Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 2. Bewirtschaftungszyklus (2015 – 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14006-14)

5.3 Graureiherkolonie am Haus Kurl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00133-15)

5.4 Fracking
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00294-15)

6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

6.1 Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Borsigplatz-West"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14830-14)

6.2 Geförderter Mietwohnungsneubau
Bitte um Stellungame zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14212-14-E1)
- Lag bereits zur Sitzung am 05.11.2014 vor -

hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 14212-14-E2)

6.3 Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00275-15)

7. Angelegenheiten des Vermessungs- und Katasteramtes
-nicht besetzt-

8. Angelegenheiten des Agenda-Büros
-nicht besetzt-

9. Angelegenheiten der Stabsstelle Dortmunder Statistik
-nicht besetzt-

10. Anfragen
-nicht besetzt-

11. Informationen der Verwaltung
-nicht besetzt-




Die Sitzung wird von der Vorsitzenden - Frau RM Reuter - eröffnet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen fristgemäß eingeladen wurde und der Ausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Rm Neumann-Lieven benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung


Absetzung:

Die Fraktion DIE LINKE& PIRATEN zieht die Stellungnahme zum TOP 4.1 mit der Drucksache Nr.: 00019-15-E1 zurück.

Sonstige Änderungen:


Frau Rm Lührs deklariert weiteren Beratungsbedarf zu TOP 4.3 „ Bauleitplanung; Aufstellung des
Bebauungspanes Ev 152-östlich AM Katzenbuckel- …“ sowie zu TOP 4.4. „ Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg-…“ .
Man einigt sich darauf, diese beiden Punkte in der nächsten AUSW - Sitzung zu behandeln.

Auf Vorschlag der Ausschussvorsitzenden, Frau Rm Reuter, einigt man sich darauf, sämtliche Punkte zum Thema „Haushaltberatung“ (TOP 3.1.1-3.1.7) in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen.

Herr Rm Waßmann deklariert Beratungsbedarf zu TOP 3.2. „Quartiersentwicklung Speicherstraße“. Man einigt sich darauf, diesen Punkt in der nächsten AUSW - Sitzung zu behandeln.

Die Tagesordnung wird, wie veröffentlicht, mit den o.a. Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 03.12.2014 wird genehmigt.

2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung
-nicht besetzt-



3. Dezernatsübergreifende Aufgaben

3.1 Haushaltsberatung 2015

zu TOP 3.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14257-14)


Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Hombruch vom 03.02.2015:

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV vom 02.12 2014 an den Rat der Stadt Dortmund

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.1.1.1
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes 2015
(s. Beschluss zu TOP 5.1 der 5. Sitzung der BV-Hombruch vom 02.12.2014)
-Vorlage der Stadtkämmerei vom 04.11.2014-
Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015
(Drucksache Nr.: 14257-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Hombruch vom 03.02.2015


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.1.2
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13968-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.1.3
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13996-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving aus der öffentlichen Sitzung vom 10.12.2014

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 3.1.4
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13949-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.1.5
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13951-14)


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.


zu TOP 3.1.6
Beratung zum Haushalt 2015;
hier: Einsparungen im Bereich des Umweltamtes
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 13950-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 3.1.7
Bürgerhaushalt 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14268-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 03.02.2015

Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung vom 05.02.2015


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lässt die Vorlage in den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.



zu TOP 3.2
Quartiersentwicklung Speicherstraße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14061-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der Vorlage in seine nächste Sitzung.

4. Angelegenheiten des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes

zu TOP 4.1
Deckblattverfahren IV zur Planfeststellung für den 6-streifigen Ausbau der A40/B1 von AS Dortmund-Ost (B236) bis AK A1/A44 Do/Unna
Hier: Stellungnahme der Stadt Dortmund als Trägerin öffentlicher Belange
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 00019-15)

Hierzu liegt vor Empfehlung der BV Aplerbeck vom 10.02.2015:

„Die Bezirksvertretung verweist nochmals auf ihre Anregung aus der Sitzung vom 25.11.2014, TOP 11.16, in der sie um eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf der Strecke von der B 236 bis zur Leni-Rommel-Straße auf 80 km auf der A 40 bittet, sowie um Überprüfung der bisherigen Berechnung des Lärmschutzes bei einer Geschwindigkeit von bis zu 130 km/h unter Berücksichtigung der Reduzierung auf 80 km/h. Außerdem regte sie eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h von der Leni-Rommel-Straße bis zum Autobahnkreuz Unna an.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck wünscht, über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert zu werden.

Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig
mit o. g. Ergänzungen zu beschließen, die städtische Stellungnahme zum Deckblatt IV der Stadt Dortmund gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.“


AUSW, 11.02.2015:

Frau Rm Neumann-Lieven ( SPD ) verdeutlicht, dass ihre Fraktion die Ausführungen der Verwaltung absolut unterstütze, vor allem, da man ebenso der Meinung sei, dass hier einige Dinge noch mal berechnet und einbezogen werden müssen. Dies gelte insbesondere für die Geschwindigkeitsangaben, die bis jetzt gemacht wurden. Sie könne sich nicht vorstellen, dass jemand mit 130 km /h aus der Stadt „herausbrause“. Genauso möchte man gerne zukünftige Gebäude auf der Südseite mit einbezogen wissen, da es sich hierbei um das zukünftige Eingangstor nach Dortmund handele. Die eine Seite sei mit den Autohäusern gut gestaltet, da halte man es nicht für vorteilhaft, auf der anderen Seite eine riesige Lärmschutzwand vorzufinden. Genauso sähe man das hier auch mit dem zu nutzenden Asphalt. Für ein Mehr an Lärmschutz bevorzuge man hier den lärmarmen Asphalt.

Herr Rm Logerman (B’90 Die Grünen) führt an, dass auch seine Fraktion diese Vorlage absolut unterstütze, da inzwischen die Empfehlungen aus der Bezirksvertretung - Aplerbeck mit eingeflochten seien und viele Dinge sich positiv entwickelt hätten.

Herr Rm Waßmann (CDU) erläutert, dass seine Fraktion sich hier ein Stück weit differenziere, da man Schwierigkeiten damit habe, bei einem 6-spurigen Ausbau das Tempo 80 km/h zu favorisieren. Es habe ja im Vorfeld auch in der BV-Aplerbeck Befürchtungen dahingehend gegeben, dass an der Stelle auf Höhe Stadtkrone mit 12 Meter hohen Lärmschutzwänden zu rechnen sei. Jetzt wisse man, dass hier nun 3-5 Meter hohe Wände notwendig seien. Wie bereits erwähnt, habe man bei einem 6-spurigen Ausbau mit dem Tempo 80 km/h Bedenken. Auch habe man nicht verstanden, warum in beide Richtungen unterschiedliche Tempolimits vorgesehen seien (einmal 130 Km/h und einmal 100 km/h). Da gebe es offensichtlich Widersprüche in den Planungen seitens der Behörden. Auch könne man nicht aufklären, welchen Schallschutz man eigentlich gewinne, wenn man von Tempo 100 km/h auf Tempo 80 km/h runtergehe. Seine Fraktion favorisiere hier eindeutig das Tempo 100 km/h in beide Richtungen. Mit der o.a. Einschränkung (Tempo 100 km/h in beide Richtungen) werde seine Fraktion die heutige Vorlage befürworten.

Herr s. B. Auffahrt (Die Linke & Piraten) führt an, dass auch seine Fraktion die Vorlage in einigen Punkten befürworten könne. Den Punkt Lärmreduktion durch Geschwindigkeitsdrosselung würde man aber gerne in Zukunft noch mal durch Anträge konkretisieren, damit nicht nur, wie hier in der Vorlage ausgedrückt, in der Lärmberechnung von niedrigeren Geschwindigkeiten ausgegangen werde, sondern durch Beschluss zukünftig tatsächlich niedrigere Geschwindigkeiten gefahren werden. Dies sei ein erheblicher Unterschied.
Weiter begrüße man ausdrücklich, dass erkannt wurde, dass ein großer Teil der ehemals geplanten Baumbepflanzung im Deckblattverfahren nicht mehr enthalten sei. Dies sei aber nicht Bestandteil offengelegten Deckblätter gewesen. Es wäre wünschenswert, wenn diese zusätzliche Erkenntnis der Verwaltung im Vorfeld den Ausschüssen bekanntgegeben worden wäre. Man selber habe dazu eine 17-seitige Stellungnahme abgegeben, weil auch inhaltlich an den Berechnungsverfahren erhebliche Bedenken anzumelden seien. Beispielsweise seien hinsichtlich der Abstände in der Berechnung erhebliche Differenzen zwischen realem Abstand und den, in der Berechnung zugrunde gelegten zu erkennen. Auch hierzu gebe es Nachbesserungsbedarf, den seine Fraktion in nächster Zeit noch konkretisieren werde.

Herr Clemens (Seniorenbeirat) möchte wissen, was ein Deckblattverfahren ist und wie sich dieses von einem normalen Planfeststellungsverfahren unterscheide.

Herr Rm Urbanek (AfD) führt an, dass auch seine Fraktion den Beschlussvorschlag vom Prinzip her befürworte. Man würde aber, genauso wie Herr Waßmann eben ausgeführt habe, bei einem 6-spurigen Ausbau eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 80 km/h in Frage stellen und hier für eine großzügigere Festlegung plädieren.

Zum Thema Tempo 80 km/h / Tempo100 km/h erläutert Herr Wilde, dass der Landesbetrieb zunächst iterativ herunterrechnen werde, was mit den Lärmschutzmaßnahmen passiere, wenn man die Geschwindigkeit hier nicht sofort auf 80 sondern erstmal auf 100 km/h festsetze. Weiter versichert er, dass die hieraus resultierenden Berechnungsergebnisse entsprechend in die Ausschüsse kommuniziert würden und man somit zu einer transparenten Grundlage gelangen werde, aufgrund derer die Entscheidung des Landes dann nachvollziehbar sei.

Zur Frage von Herrn Clemens, Stichwort: „Deckblattverfahren“, erläutert Herr Wilde, dass es sich hierbei um einen Fachbegriff aus der Planfeststellung handele. Das Planfeststellungsverfahren sei hier ja bereits vor einigen Jahren eingeleitet worden. Da sich innerhalb dieses Verfahrens inzwischen Änderungen an den Planungen ergeben hätten, sei mit jeder Änderung ein neues Deckblatt angelegt worden, um damit die bisherige Planung ändern zu können. Jedes neue Deckblatt sei Gegenstand einer neuen Beteiligung. Es könne durchaus sein, dass sich aufgrund der erneuten öffentlichen Auslegung wiederum Änderungen ergeben, aufgrund derer erneut ein Deckblatt angelegt werden müsse. Das Ganze dauere so lange, bis die gesamt Planung „rund“ sei und das abschließende Ergebnis dann auch Gegenstand des formellen Planfeststellungsbeschlusses werde.

Zu den Anmerkungen des Herrn Auffahrt versichert Herr Wilde, dass alle bisherigen Stellungnahmen der Verwaltung zu diesem Thema sowohl der Bezirksregierung als auch den Ausschüssen zugeleitet wurden. Man habe in der Vergangenheit auch zu dem Thema „Grün“, mit Kenntnis des Ausschusses eine Stellungnahme weitergeleitet. Auch zukünftig werde die Verwaltung über die Ergebnisse und Stellungnahmen der Stadt Dortmund innerhalb dieses Verfahrens berichten. Es sei richtig, dass das Thema „Grün“ bereits in einer älteren Stellungnahme intensiver behandelt worden sei. Diese alte Stellungnahme sei weiterhin Gegenstand des Verfahrens, so dass sich die Behörde auch weiterhin mit den damaligen Anregungen und Beschwerden auseinanderzusetzen habe. Die Entscheidung zum Thema „Tempolimit“ werde abschließend der Landesbetrieb treffen. Da hier eine Bundesautobahn entstehe, werde man künftig sicher nur noch den Bereich an der Oberfläche, im bebauten Teil, zwischen B236 und Wittekindstraße beeinflussen können. Über die Geschwindigkeit im Tunnel und in der freien Strecke entziehe sich die Steuerungsmöglichkeit der Stadt Dortmund. Hier werde nach Ausbau der Strecke das Land die Geschwindigkeit festlegen, die im Rahmen der Planfeststellung jetzt als Größe herauskommen werde. Hierzu weist er darauf hin, dass die derzeitigen Anregungen dazu beitragen werden, diese Größe noch zu beeinflussen.

Unter Berücksichtigung der heutigen Anmerkungen empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & Piraten, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt, die städtische Stellungnahme zum Deckblatt IV der Stadt Dortmund gemäß Anlage 2 im laufenden Planfeststellungsverfahren zu vertreten.


zu TOP 4.2
Bauleitplanung;
Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 – Gewerbegebiet Dorstfeld-West -,
hier: Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 14450-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig nachfolgenden Beschluss zu fassen:



Beschluss

Der Rat der Stadt beschließt den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich der Änderung Nr. 21 des Bebauungsplanes Ma 107 – Gewerbegebiet Dorstfeld-West - (zugleich Geltungsbereich des Bebauungsplanes Ma 107) als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§§ 14 Abs. 1 und § 16 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414, BGBl. III/FNA 213-1) und den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).



zu TOP 4.3
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel – im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch BauGB
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Ev 130/3n – Am Katzenbuckel – vom 01.04.2009 II. Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Ev 152 – östlich Am Katzenbuckel -
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13289-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 17.09.2014 (lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 04.02.2015:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig –, die abschließende Beratung und
Beschlussfassung der Vorlage zu vertagen, bis die Liegenschafts- und Planungsverwaltung
konkrete Finanzierungs- und Realisierungsmöglichkeiten zur Anlegung, der von der
Bezirksvertretung Eving schon seit langem geforderten, Fuß- und Radewegeverbindung von
der Straße „Am Katzenbuckel“ bis zur Deutschen Straße vorlegen.“



AUSW, 11.02.2015:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der
Vorlage in seine nächste Sitzung.



zu TOP 4.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Ev 151- Im Löken/Lohkampweg - im beschleunigten Verfahren nach § 13 a BauGB
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Offenlegungsbeschluss
Beschluss
(Drucksache Nr.: 13815-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Eving vom 04.02.2015:

„Die Bezirksvertretung Eving beschließt – einstimmig – dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu empfehlen, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung nicht zu folgen,

I. den Bebauungsplan Ev 151 – Im Löken/Lohkampweg – für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich im beschleunigten Verfahren nicht aufzustellen.
II. und den geplanten Festsetzungen des Bebauungsplanes Ev 151 und der Begründung vom 06.11.2014 nicht zuzustimmen und die öffentliche Auslegung nicht zu beschließen.

Die Bezirksvertretung Eving empfiehlt dem Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, die Verwaltung aufzufordern, Alternativkonzepte für eine Bebauung in diesem Bereich vorzulegen und eine Bürgerversammlung durchzuführen.“


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vertagt die Befassung mit der
Vorlage in seine nächste Sitzung.


zu TOP 4.5
Bauleitplanung; 58. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I -Stadtkrone Ost-
hier: Beschluss zur 58. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Änderung Nr. 2 des Bebauungsplanes, Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (SPD-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 13915-14-E1)

-lag bereits zur Sitzung am 03.12.2105 vor-

Vor dem Hintergrund der Änderung des Bebauungsplanes Ap 192 Teil I, stellt die SPD-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen folgenden Antrag zur Beratung und Beschlussfassung:



Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Nahversorgung in Neu-Schüren für die „Ladenzeile Markscheiderstraße 1“ bestehen.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 13915-14-E2:


vielen Dank für Ihre Anfrage mit der Bitte zu prüfen, welche langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten und Perspektiven für die Nahversorgung in Neu-Schüren für die „Ladenzeile Markscheiderstraße 1“ bestehen. Sie ist durch den Geschäftsbereich Stadtentwicklung des Stadtplanungs- und Bauordnungsamtes bearbeitet worden und es kann folgende Rückmeldung dazu gegeben werden:

Der Nahversorgungsstandort Schüren-Neu (im Masterplan Einzelhandel 2004 Quartierversorgungszentrum Schüren neu) übernimmt die Versorgungsfunktion für den Ortsteil Schüren-Neu. Der nächstgelegene Nahversorgungsstandort Schüren-Alt/Schüruferstraße ist ca. 700 m entfernt und das Stadtbezirkszentrum Aplerbeck ca. 1.400 m.

Die Verkaufsflächen im Standortbereich Schüren-Neu, insbesondere die des Lebensmittelmarktes, liegen unter heutigen Marktzutrittsgrößen. Sollte der Lebensmittelmarkt, wie befürchtet, schließen, entstände in der Lebensmittelnahversorgung eine Unterversorgung. Der Erhalt und die Entwicklung der Dortmunder Nahversorgungsstruktur und damit die des Nahversorgungsstandorts Schüren-Neu ist ausgewiesenes Ziel der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung (vgl. Masterplan Einzelhandel). Um dieses Ziel zu verfolgen stand und steht das Stadtplanungs- und Bauordnungsamt mit den verschiedenen Lebensmittelbetreibern in Kontakt. Der Verwaltung ist ein Interessent für die Nachnutzung/Errichtung eines Lebensmittelmarktes an diesem Standort bekannt. Sollte sich dieses Investitionsvorhaben konkretisieren, wird die Verwaltung hierüber informieren.“


AUSW, 11.02.2015:

Frau Rm Lührs (SPD) bittet die Verwaltung ausdrücklich um eine positive und schnelle Begleitung der Ansiedlung eines neuen Nahversorgers an diesem Standort.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.


zu TOP 4.6
FOC Werl - Bauleitplanung der Stadt Werl
Stellungnahme der Stadt Dortmund im Rahmen des Beteiligungsverfahrens
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00002-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung sowie die Stellungnahme zum FOC Werl der Stadt Dortmund zur Kenntnis.


zu TOP 4.7
Planung von öffentlichen Verkehrsflächen
hier: Herstellung einer Erschließungsanlage Kornblumenstraße in Dortmund Derne nach § 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 14342-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt einstimmig die Einleitung eines Verfahrens nach § 125 Abs. 2 BauGB zur Herstellung einer Erschließungsanlage in einem Teilbereich der Kornblumenstraße und die Durchführung einer Bürgerinformation durch einen zweiwöchigen Planaushang.



Rechtsgrundlage
§ 125 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/FNA 213-1) in Verbindung mit § 41 Abs. 2 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023)

zu TOP 4.8
Parkraumkonzept Hombruch - Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14483-14)

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch vom 03.02.2015:

In der ausführlichen Diskussion werden folgende Punkte, Anregungen und Bitten an die Verwaltung seitens der Mitglieder der BV-Hombruch vorgetragen:
· Das Gutachten sollte allen Mitgliedern der BV-Hombruch kurzfristig als Datei zur Verfügung gestellt werden.
· Bzgl. der Untersuchungssystematik wird angemerkt, dass Privatparkplätze, wie z. B. am Krankenhaus, bei KIK, an der St. Clemens Gemeinde, bei Lebensmittelmärkten, etc. ihrer Auffassung nach nicht eins zu eins mit in das Untersuchungsergebnis hätten einfließen dürfen.
· Warum wurden die Parkplätze am Harkortsbogen und Luisenglück nicht mit in die Untersuchung einbezogen?
· Die Experten, die die Untersuchung durchgeführt haben, sollten zur Informationsveranstaltung eingeladen werden.
· Die ÖPNV-Anbindung der Bushaltestelle Gablonzstraße sei nicht optimal, weil die Taktfolge der Buslinien zu gering sei.
· Die Bewirtschaftung des Parkraums und kostenpflichtige Parksondergenehmigungen für Anwohner/-innen werden strikt abgelehnt.

Danach fasst die BV-Hombruch folgenden Beschluss:

Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Sie beschließt einstimmig, die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen des Gutachtens im Rahmen einer Informationsveranstaltung der Bürgerschaft und Betroffenen in Hombruch zu präsentieren und zur Diskussion zu stellen. Zu den oben aufgelisteten Punkten der Diskussion wird die Verwaltung gebeten, in der Bürgerinformationsveranstaltung Stellung zu nehmen.

Termin für die Bürgerinformationsveranstaltung: 19. März 2015, 19:00 Uhr,
Ort: Pädagogisches Zentrum des Helene-Lange-Gymnasiums, Am Hombruchsfeld 55 a, 44225 Dortmund.


AUSW, 11.02.2015:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler (B’90 Die Grünen) begrüßt für ihre Fraktion ausdrücklich die Befassung mit dem Thema „Parkraumkonzept Hombruch“ sowie die geplante Bürgerbeteiligung inkl. der Befassung mit den Bitten und Anregungen aus der BV-Hombruch.

Vor dem Hintergrund der sehr unterschiedlichen Meinungen zu dem Thema, begrüßt Herr Rm Schilff (SPD) insbesondere die geplante Bürgerinformationsveranstaltung.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

zu TOP 4.9
Information an den Fachausschuss (AUSW) über Vorhaben, die in den Bezirksvertretungen im 4. Quartal 2014 behandelt wurden
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 00089-15)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Zusammenstellung der Vorhaben und die dazu ergangenen Beschlüsse zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Entwicklung des Brückstraßenviertels
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 00233-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (CDU-Fraktion) (Drucksache Nr.: 22233-15):

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen bittet Sie, o.g. Tagesordnungspunkt in der Sitzung des Ausschusses am 11.02.2015 vorzusehen.

Am 31.3.2011 hatte der Rat der Stadt das damals vorgelegte „Handlungskonzept und Arbeitsstrukturen Brückstraßenquartier“ (Drucksache Nr. : 03463 – 11) zur Kenntnis genommen und dessen Umsetzung in den vorgeschlagenen Arbeitsstrukturen beschlossen.
Der damalige AUSWI hatte dieses Konzept in seiner Sitzung am 02.03. 2011 ebenfalls empfohlen. Das Projekt sollte eine Laufzeit von 2–3 Jahren haben.
Die CDU Fraktion bittet die Verwaltung in diesem Zusammenhang um Erläuterung über den Verlauf und den Sachstand des Projektes.

Begründung:
Vor dem Hintergrund des Stellenwertes des Brückstraßenviertels als eines der bedeutenden Innenstadtquartiere Dortmunds ist es von besonderem Interesse, welche Erfahrungen mit der Umsetzung des Konzeptes gemacht wurden und welche Akzente städteplanerisch ggf. notwendig sind, um das Quartier weiter aufzuwerten.


AUSW, 11.02.2015:


Frau Rm Lührs (SPD) führt an, dass ihr bei Durchsicht der ehemaligen Vorlage aus 2011 aufgefallen sei, dass hier auch der Kulturausschuss (AKSF) sowie der Wirtschaftsförderungsausschuss (AWBEWF) beteiligt wurden. Aus diesem Grund und weil es sich bei der anstehenden Stellungnahme um eine Art Abschlussbericht handeln würde, bittet sie darum, diesen auch dem AKSF, dem AWBEWF und auch der Bezirksvertretung zur Kenntnis vorzulegen.

Herr Rm Waßmann (CDU) schließt sich dem Wunsch seiner Vorrednerin an. Weiter erläutert er zu der heute vorliegenden Bitte um Stellungnahme seiner Fraktion, dass man damit auf jeden Fall schon mal einen Wiedereinstieg in die Thematik erreichen wolle. Es sei seiner Fraktion hierbei wichtig zu erfahren, welche Handlungsbedarfe aktuell vorliegen. Damit das Viertel sich weiter positiv entwickeln könne, wolle man abhängig vom Projektbericht schauen, welche politischen Initiativen man zukünftig hierzu auf den Weg bringen könne.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen erwartet die entsprechende Stellungnahme der Verwaltung zur nächsten Sitzung des AUSW.

zu TOP 4.11
Westfalenhallen
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00276-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 00276-15-E1):


die Westfalenhallen leiden unter einem Sanierungsstau, der sich vor allem hinsichtlich des Energiebedarfes nachteilig auswirkt. Beispielsweise sind große zu beheizende Hallen immer noch mit Einfachverglasung ausgestattet. Aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes wäre hier dringend Abhilfe zu schaffen. Allerdings handelt es sich dabei um einen großen Kostenfaktor, der von den Westfalenhallen kaum aus dem laufendem Geschäft zu erwirtschaften wäre. Gleichwohl sind die Westfalenhallen eng mit dem städtischen Haushalt verwoben (Investitionszuschüsse, Pacht, Eigenkapitalaufstockungen, ggf. Defizitausgleich). Daher stellen wir zunächst die folgenden Fragen aus Informationsgründen und bitten seitens der Verwaltung um eine Beantwortung.
1) Welche Energiekosten fallen jährlich, bei welchem Verbrauch, bei den Dortmunder Westfalenhallen an?
2) Wie sähe der Energiebedarf nach einer fachgerechten Energiesanierung der Westfalenhallen aus?
3) Welche Kosten würden für eine Energiesanierung der einzelnen Hallen zu Buche schlagen?
4) Welche Maßnahmen würden dafür Verwaltungsseitig als sinnvoll erachtet?
5) Nach welcher Laufzeit hätte sich eine solche Investition amortisiert?
6) Gäbe es die Möglichkeit Fördermittel einzuwerben und wenn ja in welcher Höhe?



Man einigt sich darauf, die Angelegenheit zuständigkeitshalber an den Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften (AFBL) zu überweisen.






5. Angelegenheiten des Umweltamtes

zu TOP 5.1
Hochwasserrisikomanagementplanung für das Stadtgebiet Dortmund - Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie –
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14001-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung der EU-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in Erfüllung der gesetzlichen Regelungen des Abschnittes 6 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) – Hochwasserschutz – auf dem Stadtgebiet Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 5.2
Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) für den 2. Bewirtschaftungszyklus (2015 – 2021)
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14006-14)

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Umsetzung des Maßnahmenprogramms zur EU - Wasserrahmenrichtlinie für den 2. Bewirtschaftungszyklus (2015 bis 2021) im Stadtgebiet Dortmund zur Kenntnis.




zu TOP 5.3
Graureiherkolonie am Haus Kurl
Vorschlag zur TO mit Bitte um Stellungnahme(Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 00133-15)

Hierzu liegt vor Vorschlag zur Tagesordnung mit Bitte um Stellungnahme (Fraktion Die Linke & Piraten) (Drucksache Nr.: 00133-15):


angesichts wiederholter massiver Rodungen am Haus Kurl, die mit einer möglichen Gefährdung der Graureiherkolonie einhergehen, bitten wir das Umweltamt um einen Sachstandsbericht und die Beantwortung der nachstehenden Fragen.
1) Der Graureiher fällt unter die besonders geschützten Arten gem. §10 Abs. 2 Nr. 10 des Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG). Im Jahr 2005 wurden etwa 2.700 Brutpaare des Graureihers in NRW gezählt. Welche Verpflichtungen folgen daraus für den Erhalt von Brutkolonien des Graureihers in Dortmund?
2) Welche Auswirkungen hat eine Reduzierung der möglichen Brutplätze in der Reiherkolonie durch Baumrodungen auf den Graureiherbestand in Dortmund? Wie viele Brutpaare in absoluten Zahlen nisteten in den letzten Jahren am Haus Kurl?

3) Es wird kolportiert, dass rund 80% des Dortmunder Reiherbestandes in der Kolonie am Haus Kurl brütet. Welche ökologischen Auswirkungen hätte ein Verlust der dortigen Brutkolonie im Gebiet der Stadt Dortmund und angrenzender Gebietskörperschaften?
4) Sind auch wenige Brutpaare in sehr kleinen Brutkolonien in der Lage sich gegen Nesträuber wie beispielsweise Krähenvögel oder räuberische Säugetiere zu verteidigen?
5) Die Sterblichkeit der Jungreiher ist während der Nestzeit sehr groß. Es wird geschätzt, dass in den ersten sechs Monaten 70 % der Jungtiere sterben. Welche Auswirkungen haben die bisherigen Rodungen voraussichtlich auf den zu erwartenden Bruterfolg in den nächsten Jahren?
6) Den Medien war zu entnehmen, dass die Stadt Dortmund den Inhaber des Grundstücks auf dem sich die Graureiherkolonie befindet bei einem früheren Fall von nicht zulässigen Baumfällungen mit Sanktionen und Verpflichtungen im Umgang mit der Graureiherkolonie belegt hat. Welche Auflagen mit welchem zeitlichen Horizont sind derzeit aktuell (Wiederaufforstung?)?

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.




zu TOP 5.4
Fracking
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00294-15)


Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00294-15-E1):

die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet den Ausschuss um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Der Ausschuss empfiehlt dem Rat, Dortmund zur „Frackingfreien Gemeinde“ zu erklären und damit ein klares Zeichen gegen umwelt- und gesundheitsgefährdendes Fracking zu setzen.


Begründung

Fracking ist eine Hochrisikotechnologie, die mit nicht verantwortbaren Eingriffen in die Natur verbunden ist und die Lebensqualität auch in den Kommunen stark beeinträchtigen könnte – etwa durch Verschmutzungen des Grund- und Trinkwassers durch Abwässer, Bohr- und Transportunfälle, Verseuchung der Böden durch Leckagen in den Rohrleitungssystemen oder zunehmende Lärm- und Schadstoffbelastungen an Förderplätzen und Zufahrtswegen.

Der Rat der Stadt Dortmund hat den Sachstandsbericht der Verwaltung am 26.9.2013 (Drucksache Nr.: 10516-13) zur Kenntnis genommen, ohne einen eigenen Beschluss zu fassen. Mit der Erklärung zur „Frackingfreien Gemeinde“ unterstützt der Rat sowohl die Aktion des BUND als auch betroffenen Nachbargemeinden.



AUSW, 11.02.2015:

Frau Rm Lürhs (SPD) unterstützt den vorliegen Zusatz-/Ergänzungsantrag, da es aus Sicht ihrer Fraktion im Moment kein Verfahren gebe, welches annehmbar für die Umwelt und Gesundheit der Menschen wäre. Dortmund sei zwar nicht unmittelbar betroffen, man halte es aber für angezeigt, sich mit den betroffenen Kommunen zu solidarisieren. Inzwischen sei ein ähnlich lautender Antrag ihrer Fraktion an den Rat gesandt worden. In dem Zusammenhang sei ihr wichtig zu erwähnen, dass man Fracking nicht generell ablehnen wolle, sondern es für wichtig halte, dass hierzu weiterhin Forschung betrieben werde.

Frau Rm Hawighorst-Rüßler bekräftigt den heute vorliegenden Antrag ihrer Fraktion und appelliert an das Gremium, eine entsprechende Empfehlung an den Rat auszusprechen.

Frau Rm Karacakurtoglu (Fraktion Die Linke & Piraten) betont, dass ihre Fraktion generell gegen Fracking sei und daher den Antrag befürworten werde.

Herr Rm Waßmann verdeutlicht, dass seine Fraktion den o.a Antrag ablehnen werde. Es sei derzeit ein Regelungswerk der Bundesregierung zu diesem Thema in Arbeit, welches bestehende Restrisiken vermindern soll. Man müsse aber auch wissen, dass in Deutschland bereits seit 1961 dieses Verfahren angewandt würde, ohne dass es in einem Fall zu einer Umweltunverträglichkeit gekommen wäre. Viel Sorge sei zu diesem Thema durch negative Vorfälle in den USA aufgekommen. Hierbei sei jedoch zu beachten, dass dort ganz andere Fracking - Verfahren und ein anderer Umgang mit Eigentumsrechten existieren. Mit Hinweis darauf, dass Dortmund nicht konkret betroffen sei und im Hinblick auf das anstehende Regelwerk der Bundesregierung, sei der Antrag aus Sicht seiner Fraktion daher abzulehnen.

Herr Dr. Mackenbach erinnert an die Vorlage des Umweltamtes aus dem vergangenen Jahr, worin man zugesagt habe, die politischen Gremien weiterhin über die rechtlichen Vorgänge im Zusammenhang mit der Fracking -Technologie zu informieren. Da dem Umweltamt derzeit aktuelle Referentenentwürfe zu der Thematik vorliegen würden, werde man dem Ausschuss voraussichtlich zur Sitzung am 29.04.2015 ausführliche, schriftliche Informationen hierüber zukommen lassen.


Herr Rm Urbanek (AfD) kündigt für seine Faktion an, dass man den Antrag ablehnen werde, da man im Hinblick darauf, dass Dortmund keine betroffene Kommune sei, diesen für einen reinen Symbolantrag halte.
.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich, bei Gegenstimmen (CDU-Fraktion, Fraktion AfD sowie Fraktion FDP/BL) Dortmund als „Frackingfreie Gemeinde“ zu erklären und damit ein Zeichen gegen umwelt- und gesundheitsgefährdendes Fracking zu setzen.




6. Angelegenheiten des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung

zu TOP 6.1
Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse "Borsigplatz-West"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 14830-14)

Herr Rm Meyer (SPD) bedankt sich zunächst für den Bericht der Verwaltung. Weiter merkt er kritisch hierzu an, dass für den Bereich der Nordstadt eine starke Wegzugtendenz, insbesondere die der 18-45 Jährigen, zu vermerken sei.
Als weiteres Problem führt er die Nahversorgungslücke an, welche am Borsigplatz durch den Wegzug der ehemals dort ansässigen Nahversorger „ALDI“ und „EDEKA“ entstanden sei und möchte hierzu wissen, wie an dieser Stelle die Etablierung eines neuen Nahversorgers sichergestellt werden kann.


Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Kurz- und Abschlussbericht der Quartiersanalyse „Borsigplatz-West“ zur Kenntnis.




zu TOP 6.2
Geförderter Mietwohnungsneubau
Bitte um Stellungnahme zum TOP (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 14212-14-E1)

Hierzu liegt vorBitte um Stellungnahme zum TOP (B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 14212-14-E1):

-lag bereits zur Sitzung am 03.12.2014 vor-

„die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN bittet um einen aktuellen Sachstand, inwieweit die Verwaltung die Quote von 25 % für geförderten Mietwohnungsneubau schon umsetzen konnte, bzw. wie viele Projekte zukünftiger Wohnbauflächenentwicklung schon in Planung sind, die den Ratsbeschluss berücksichtigen.



Außerdem bittet die Fraktion aus Anlass der Vermarktung der DSW21-Fläche am Westfalentor um einen entsprechenden Sachstand bezüglich der Wohnbauflächen der städtischen Töchter. Wurde bei der aktuellen Vermarktung die 25-%-Quote berücksichtigt? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:
Am 10. April 2014 hat der Rat beschlossen, für geförderten Mietwohnungsneubau 25 % frei zu halten. Zudem soll bei stadteigenen Grundstücken und Grundstücken des Sondervermögens auf noch vorhandenen Flächenpotenzialen als Sofortmaßnahme – auch bei schon bestehendem Planrecht – der geförderte Mietwohnungsneubau berücksichtigt werden. Diese Regelung soll auch bei den Flächen der städtischen Töchter angewendet werden.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Drucksache Nr.: 14212-14-2):

„in der Sitzung am 05.11.2014 hat die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Verwaltung
unter TOP 6.1 „Geförderter Mietwohnungsneubau“ um Stellungnahme gebeten.
Die Anfrage wurde vom Amt für Wohnen und Stadterneuerung gemeinsam mit dem
Stadtplanungs- und Bauordnungsamt bearbeitet und wird wie folgt beantwortet:

Aktueller Sachstand zur Umsetzung der 25 %-Quote für geförderten Mietwohnungsneubau:
Der Ratsbeschluss vom 10.04.2014 hat zu einer Verlagerung des Schwerpunktes
der 25 %-Regelung im Vergleich zu dem Beschluss aus dem Jahre 1994 geführt.
Nunmehr soll dem geförderten Mietwohnungsneubau – sowohl als Geschosswohnungsbau,
als auch in Form von Mieteinfamilienhäusern – Vorrang vor der Flächenabgabe
eingeräumt werden.
In der bisherigen Praxis hat sich gerade in den großen Neubaugebieten, wie der
Brechtener Heide, dem Erdbeerfeld, am Kühlkamp oder im Littgenloh vorrangig
der geförderte Neubau von Mieteinfamilienhäusern als marktfähig erwiesen. Aber
auch geförderte Mietwohnungen im Geschosswohnungsbau sind auf Grund der vorgeschriebenen
Barrierefreiheit und hoher energetischer Standards zu bezahlbaren
Mieten stark nachgefragt.
Seit dem neuen Ratsbeschluss befinden sich bisher drei Projekte mit
25 %-Regelungen für den geförderten Mietwohnungsneubau im planungsrechtlichen
Verfahren:
An der Arminiusstraße im Stadtbezirk Huckarde ist der Abschluss einer verpflichtenden
Vereinbarung mit der Liegenschaftsverwaltung erfolgt. Hierbei handelt
es sich um ein ehemaliges Grundstück der DSW21, das an einen Vorhabenträger
zum Zwecke der Errichtung von gefördertem Geschosswohnungsbau veräußert wurde.
Insgesamt sollen 28 Wohneinheiten entstehen. Für 24 Wohnungen wurden
Wohnraumfördermittel des Landes NRW beantragt und inzwischen bewilligt.
Bei den beiden anderen Verfahren steht der Abschluss von Vereinbarungen, mit denen
sich die jeweiligen Projektentwicklungsträger zu einem Anteil von 25 % geförderten
Mietwohnungsneubau verpflichten, noch aus. Zum einen handelt es sich dabei
um das Projekt Im Löken im Stadtteil Brechten, das dort betreutes und altersgerechtes
Wohnen vorsieht, und zum anderen um das Projekt Adelenstraße im Stadtbezirk
Aplerbeck, in dem geförderte Mieteinfamilienhäuser in Form von Reihenhäusern projektiert
sind.

Im Rahmen der weiteren Umsetzung des Ratsbeschlusses sind folgende Fallgestaltungen
zu unterscheiden:

a) Bestehendes Planungsrecht:

Bei Vorhaben in rechtskräftigen Bebauungsplänen oder gemäß § 34 Baugesetzbuch
(BauGB) im Zusammenhang bebauter Ortsteile und soweit kein planrechtliches Verfahren
ansteht, kann die Stadt Dortmund nur auf die Bebauung von eigenen Grundstücken
und mittelbar auf Vorhaben von „Stadttöchtern“ Einfluss nehmen, soweit die
örtlichen, städtebaulichen und wirtschaftlichen Gegebenheiten geförderten Wohnungsneubau
dort zulassen. Als Beispiele sind hier zwei Projekte am PHOENIX See
zu nennen:

Die PHOENIX See Entwicklungsgesellschaft der DSW21 hat die Flächen an Vorhabenträger
zu Grundstückspreisen veräußert, die geförderten Mietwohnungsbau
ermöglichen. Im Bereich Binsenweg werden 14 geförderte Mieteinfamilienhäuser
entstehen. Im Kreuzungsbereich Schüruferstraße/Hermannstraße wurden Wohnraumfördermittel
des Landes NRW für ein gemeinschaftliches Wohnprojekt bewilligt.
Dort werden 29 geförderte Mietwohnungen sowohl für ältere Menschen als auch für
Familien mit Kindern zu bezahlbaren Mieten errichtet.
b) Neuschaffung von Planungsrecht:

Bei Vorhaben, die eine Neuschaffung von Planungsrecht für den Mietwohnungsneubau
erfordern, ist die Behandlung der 25 %-Regelung in einem standardisierten Verfahren
im Rahmen der Bebauungsplan-Erarbeitung geregelt. Bereits frühzeitig erfolgt
die Abstimmung mit allen Beteiligten sowohl verwaltungsintern als auch mit externen
Partnern. Darüber hinaus sind insbesondere die Fachbereiche Liegenschaften
(StA 23), Stadtplanung (StA 61) und Wohnen (StA 64) gemeinsam aufgerufen, für
die Umsetzung des Ratsbeschlusses zugunsten der geforderten 25 %-Quote Sorge
zu tragen. Zur Koordinierung der erforderlichen Interessenabwägung im Frühstadium
von Projekten dient dabei die fachbereichsübergreifende Arbeitsgruppe Wohnungsbau,
die diese Thematik regelmäßig im Rahmen ihrer Sitzungen aufruft. Auch hier
sind die jeweiligen örtlichen städtebaulichen, sozialstrukturellen und wirtschaftlichen
Gegebenheiten der Projekte zu würdigen.

Ausblick auf anstehende Verfahren:

Für die nachstehend beispielhaft aufgeführten Projektentwicklungen stehen in absehbarer
Zeit Verhandlungen zur Umsetzung der 25 %-Quote für geförderten Mietwohnungsneubau
an:
Kronprinzenviertel/Güterbahnhof Süd (aurelis Real Estate – ehemalige Tochter
der Deutschen Bahn AG)
Deggingstraße (DSW21)
In den Börten/Schleife Brackel (DSW21)
Sachstand zum Umgang mit Wohnbauflächen im Eigentum der „Stadttöchter“:
Mit Ratsbeschluss vom 10.04.2014 wurde die Verwaltung beauftragt, in einen Dialog
mit den städtischen Tochterunternehmen zu treten.
Es haben Gespräche mit Vertretern der städtischen Tochterunternehmen stattgefunden.
Es besteht die Bereitschaft zu prüfen, ob bzw. auf welchen bereits planrechtlich
gesicherten Flächen – über die vorstehend aufgeführten Projekte hinaus – geförderter
Mietwohnungsneubau realisiert werden kann. Es wurde klargestellt, dass eine
Eingriffsmöglichkeit vom jeweiligen Verfahrens- und Verhandlungsstand abhängt
(z. B. Bestehen von Vorverträgen).
Bei der angesprochenen DSW21-Fläche am Westfalentor/Klever Straße handelt
es sich um eine Innenbereichsfläche gemäß § 34 BauGB, die nicht der
25 %-Regelung unterliegt, da hier kein Planverfahren erforderlich ist.“

Nachfragen hierzu werden durch Herrn Wilde beantwortet.

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt Kenntnis.





zu TOP 6.3
Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG)
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 00275-15)

Hierzu liegt vor Bitte um Stellungnahme (Fraktion B’90 Die Grünen) (Drucksache Nr.: 00275-15-E1):


„die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bitten die Verwaltung zur nächsten Sitzung des Ausschusses einen Sachstandsbericht zur Umsetzung des Wohnungsaufsichts-gesetzes (WAG) in Dortmund vorzulegen.

In diesem Zusammenhang sind insbesondere folgende Fragen zu beantworten:

1. Wie oft und in welchen Fällen wurde das WAG bereits angewendet?

2. Welche Anwendungsschwierigkeiten sieht die Verwaltung gegebenenfalls?

3. Welche Einsatzmöglichkeiten in welchen Bereichen der Stadt sieht die Verwaltung?




Begründung

Der Landtag hat im April 2014 ein neues Wohnungsaufsichtsgesetz mit Stimmen von SPD und Grünen verabschiedet. Durch dieses Gesetz können die Kommunen in NRW über eine Festlegung von Mindeststandards für Wohnraum und die Möglichkeit ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen sowie Wohnungen für unbewohnbar zu erklären, gegen VermieterInnen vorgehen, die ihre Wohnungen vernachlässigen. Darüber hinaus wird durch die Regelung zur Überbelegung verhindert, dass VermieterInnen die Not wohnungssuchender Menschen ausnutzen, um einen möglichst hohen Gewinn zu erzielen. Die Anwendung des Gesetzes kann somit auch besonders betroffene Quartiere vor der Belastung mit verwahrlosten Häusern bewahren.“

Die Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zu einer der nächsten Sitzungen.



Die öffentliche Sitzung endet um 15:42 Uhr.











Neumann- Lieven Reuter Trachternach
Ratsmitglied Vorsitzende Schriftführerin