Niederschrift

über die 4. Sitzung des Schulausschusses


am 27.02.2013
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



(öffentlich)

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:47 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Rm Gabriele Schnittker (SPD)


Rm Margot Pöting (SPD)
Rm Bruno Schreurs (SPD)
Rm Helmut Harnisch (SPD) i. V. f. Rm Roland Spieß (SPD)
Rm Jasmin Jäkel (SPD
Rm Martin Grohmann (SPD)
Rm Volkan Baran (SPD)
sB H. Erdmann-Rapkay (SPD)
sB Fabian Erstfeld (SPD)
Rm Justine Grollmann(CDU
Rm André Buchloh (CDU)
Rm Thorsten Hoffmann (CDU)
Rm Ute Mais (CDU)
Rm Heinz Neumann (CDU)
Rm Axel Kunstmann (B’90/Die Grünen)
Rm Saziye Altundal-Köse (B’90/Die Grünen)
Rm Barbara Blotenberg (B’90/Die Grünen)
sB Claudia Plieth (B’90/Die Grünen)
Rm Heinz Dingerdissen (FDP/Bürgerliste)
Rm Dr. Petra Tautorat (Die Linken)

2. Beratende Mitglieder:

Ina Annette Bierbrodt (Vertreterin der ev. Kirche)


Tobias Ebert (Vertreter der kath. Kirche)
Markus Drolshagen (BPN)
Yusuf Güclü (IR)
Jonas Obenaus (Bezirksschülervertretung)
Maurice Weinheimer (Bezirksschülervertretung)
Anke Staar (Stadtelternschaft)
Werner Volmer (Stadtelternschaft)
Stefan Steinkühler (Bundesagentur für Arbeit)

3. Verwaltung

Klaus Flesch


Martina Raddatz-Nowack
Sabine Steckelbach
Renate Tölle
Sabine Steckelbach
Ahmet Mustafa Gönen
Margit Dreischer
Klaus Glasmeyer
Simone Dunkel

4. Schulaufsicht

Peter Rieger


5. Gäste

Michael Boine (Sprecher der Realschulen)


Hr. Mimberg (Sprecher der Gesamtschulen)
Dr. Bruno Köneke (Sprecher der Gymnasien)
Irmgard Möckel (Sprecherin der Grundschulen)
Dr. Norbert Rempe-Thiemann (Sprecher der Hauptschulen)
Dieter Röhrich (Sprecher der Weiterbildungskollegs)
Barbara Winzer-Kluge (Sprecherin der Förderschulen)


Nicht anwesend waren:

Bernd Bandulewitz
Dieter Ihmann
Leon Moka
Bernhard Nolte
Dr. Erich Embacher (Sprecher der kaufmännischen Berufskollegs)
Klaus Manegold (Sprecher der technischen Berufskollegs)



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 4. Sitzung des Schulausschusses,
am 27.02.2013, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2012

1.5 Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 23.01.2013

1.6 Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012
- Niederschrift wird nachgereicht -


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

2.1 Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

3.1 Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Präsentation

3.2 Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2013/14 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08815-13)

3.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12)
Wurde bereits für die Sitzung am 23.01.2013 versandt.

3.4 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12)
Wurde bereits für die Sitzung am 23.01.2013 versandt.

3.5 Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12)
Wurde bereits für die Sitzung am 23.01.2013 versandt.

3.6 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)


4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

4.1 Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen
Präsentation


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

5.1 Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)

5.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)


6. Anträge / Anfragen

6.1 Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)
Wurde bereits für die Sitzung am 07.11.2012 versandt.

6.2 Inklusion in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09122-13)

6.3 Hauptschule Am Hafen
Vorschlag zur TO (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09145-13)




Die Sitzung wurde von der Vorsitzenden - Frau Schnittker (SPD) - eröffnet und geleitet.
Sie begrüßte Herrn Volmer als neuen Vorsitzenden sowie Frau Staar als neue stellvertretende Vorsitzende der Stadteltern Schule.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte die Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Schulausschusses fristgemäß eingeladen wurde der Schulausschuss beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Baran benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Die Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Im Wege der Dringlichkeit bat die Verwaltung, die Tagesordnung um den folgenden Tagesordnungspunkt zu erweitern:



TOP 3.7 Teilnahme an dem Wettbewerb „Pilotprojekte Schulen planen und bauen“ der Montag Stiftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Empfehlung
(Drucksache Nr. 08966-13)

Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 20.02.2013 nach versandt.


Im Wege der Dringlichkeit bat die Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen:

Fonds für Klassenfahrten der Dortmunder Schulen
Antrag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 09189-13)

„…angesichts der nach Redaktionsschluss erfolgten Information der Bezirksregierung zum Umgang mit Klassenfahrten bitten wir darum, o. g. Punkt im Wege der Dringlichkeit in die Tagesordnung aufzunehmen und über folgenden Antrag beraten und abstimmen zu lassen:

Beschlussvorschlag:


1. Der Schulausschuss fordert das Schulministerium NRW auf, seiner Pflicht zur rechtskonformen Neuregelung der Reisekostenerstattung für Lehrkräfte bei Klassenfahrten schnellstmöglich nachzukommen.

2. Um den bildungspolitisch bedenklichen Ausfall von Klassenfahrten an Dortmunder Schulen weitestgehend auszuschließen, wird die Verwaltung beauftragt, im Dialog mit dem Schulministerium und den Schulen die Zulässigkeit und Praktikabilität eines kommunalen Fonds als Übergangslösung mit folgenden Maßgaben zu prüfen:


■ Vorfinanzierung von Reisekosten aus Fondsmitteln wirtschaftlich profitabel agierender kommunaler Unternehmen sowie der Sparkasse auf Basis eines zu ermittelnden Gesamtreisekostenbedarfs von Lehrkräften sämtlicher Schulen

■ Beschränkung des Fonds auf Wanderfahrten, Bildungsfahrten und pädagogische Fahrten (keine Spaß- und Freizeitfahrten)

■ Rückzahlung vorfinanzierter Gelder durch das Land NRW nach erfolgter Neuregelung der Reisekostenerstattung


3. Die Fachgremien / der Rat sind über das Ergebnis schnellstmöglich zu unterrichten.

Begründung:

Als Folge zögerlicher Reaktionen der NRW-Landesregierung auf das Reisekosten-Urteil für Lehrkräfte des Bundesarbeitsgerichts aus 2012, drohen zahlreiche Klassenfahrten auch an Dortmunder Schulen auszufallen, da die damit verbundenen Kosten nicht aus dem derzeit zur Verfügung stehenden Etat gedeckt werden können. Eine solche Beeinträchtigung wesentlicher Bestandteile der Bildungs- und Erziehungsarbeit ist im Sinne der Lehrkräfte und Schüler gleichermaßen auch übergangsweise nicht hinnehmbar und bedarf einer schnellstmöglichen und unbürokratischen Lösung, bis die Reisekostenerstattung bei Klassenfahrten an die geänderten rechtlichen Rahmenbedingungen angepasst worden sind. Hier steht die Landesregierung in der Pflicht, für eine unverzügliche rechtliche Umsetzung Sorge zu tragen.

Bis dahin ist im Dialog mit dem Schulministerium zu eruieren, inwieweit die Möglichkeit eines kommunalen Fondsmodells eine praktikable Übergangslösung darstellt, Klassenfahrten rechtskonform stattfinden zu lassen. Dabei ist zu gewährleisten, dass es sich bei diesem Vorgehen lediglich um eine kommunale Vorfinanzierung einer letztlich vom Land NRW zu erstattenden Leistungspflicht handelt.

Sinnvoll und vorstellbar erscheint es insoweit, wirtschaftlich profitabel agierende Unternehmen des Konzern Stadt Dortmund sowie die Sparkasse dafür zu gewinnen, die hierfür benötigten Mittel - deren Höhe zwischen Schulen, Schulverwaltung und Ministerium zu ermitteln ist - übergangsweise durch Einzahlung in einen dafür bereitgestellten kommunalen Fonds zur Verfügung zu stellen. Die Auszahlungsmodalitäten an die jeweiligen Schulen sind dabei unter den handelnden Akteuren ebenso abzustimmen, wie die Frage einer möglichen Verzinsung der Vorfinanzierung.

Um die prognostizierbaren Kosten von überschlägig kalkuliert 500.000 € für alle Dortmunder Schulen möglichst gering zu halten, erscheint es insbesondere in Hinblick auf die angespannte Finanzlage des Konzern Stadt Dortmund und die damit verbundene grundsätzliche Pflicht zum restriktiven Umgang mit freiwilligen städtischen Leistungen notwendig, die Kostenerstattungen aus dem Fonds auf Wanderfahrten, Bildungsfahrten und pädagogische Fahrten zu beschränken. Diese Beschränkung bietet gleichzeitig die Gewähr für eine sachgerechte Ausgewogenheit zwischen finanziellem Risiko der Stadt und dem besonderen bildungspolitischen Stellenwert von Klassenfahrten.“

Der Schulausschuss lehnte mehrheitlich die Dringlichkeit des o. a. Antrags ab. Das Schulministerium hatte gestern mitgeteilt, dass die Übernahme der Kosten für das Jahr 2013 gesichert sei.


Der Ausschuss folgte dem Vorschlag der CDU-Fraktion, die Vorlage

TOP 5.2 Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

ohne Empfehlung weiterzuleiten.


Die Mitglieder des Schulausschusses folgten zudem dem Vorschlag der Vorsitzenden, folgende Tagesordnungspunkte im Zusammenhang abzuhandeln:

TOP 3.1 Inklusive Schulentwicklung in Dortmund
Präsentation“
und
TOP 6.2 Inklusion in Schulen
Vorschlag zur TO (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09122-13)
hierzu -> Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09122-13-E2“,

außerdem

TOP 3.3 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12),

TOP 3.4 Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Innenstadt-West; hier: Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08700-12),

TOP 3.5 Schulorganisatorische Maßnahme in den Stadtbezirken Dortmund Huckarde und Dortmund Mengede; hier: Verlegung der Hauptschule Kirchlinde zum Schulstandort der Hauptschule Nette und Auflösung der Hauptschule Kirchlinde
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08701-12),


sowie

TOP 3.6 Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)“,

TOP 6.1 Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)



Mit diesen Änderungen wurde die Tagesordnung festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2012

Herr Schreurs bat darum, unter TOP 3.7 die Erstellerin der Antwort genauer zu bezeichnen.
Das Antwortschreiben wurde im Namen von Frau Stadträtin Bonekamp verfaßt

Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Schulausschusses am 07.11.2011 wurde genehmigt.


zu TOP 1.5
Genehmigung der Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 23.01.2013

Herr Schreurs bat um folgende Änderung auf Seite 11:

„Der Schulausschuss monierte die Verteilung der Vorlagen zu den Hauptschulschließungen als Tischvorlagen.“

Die Niederschrift über die 3. Sitzung des Schulausschusses am 23.01.2013 wurde mit dieser Änderung genehmigt.


zu TOP 1.6
Genehmigung der Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012

Herr Kunstmann merkte zum TOP 2.3 – Schultoiletten an, dass die von der Fraktion B’90/Die Grünen angekündigten Fragen in direkten Gesprächen mit Frau Raddatz-Nowack und Herrn Flenner erörtert wurden. Er bat um Sachstandsbericht in der nächsten Sitzung des Schulausschusses.

Die Niederschrift über die 2. Sitzung des Schulausschusses am 12.12.2012 wurde genehmigt.


2. Dezernatsübergreifende Angelegenheiten

zu TOP 2.1
Sachstandsbericht "Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs-und Teilhabepakets"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08937-13)


Herr Grohmann zeigte sich sehr zufrieden mit den Ausführungen des Sachstandsberichtes.
Die Bedeutung der Schulsozialarbeit wurde hervorgehoben. Die Finanzierung der Schulsozialarbeiterstellen sei dauerhaft nötig.

Herr Kunstmann stimmte den Ausführungen von Herrn Grohmann zu, bat jedoch um Antwort zu folgenden Fragen:
- Sind die zusätzlichen 5 Schulsozialarbeiter zeitversetzt eingestellt worden?
- Laufen sämtliche Verträge zum Ende August 2013 aus oder einige später?
- Besteht die Möglichkeit, dass mit den restlichen Mitteln des BuT, die ja bis zum Ende des
Jahres zur Verfügung stehen, noch Stellen zu finanzieren?

Frau Raddatz-Nowack ging auf die Nachfragen von Herrn Kunstmann ein:
Es werden nicht nur 81, sondern 86 Sozialarbeiter über das BuT finanziert. Die Verträge laufen sukzessive aus. Ein Großteil der Verträge endet bereits am 31.07.2013, die anderen
stufenweise bis zum 31.12.2013.
Durch einen 2. Ratsbeschluss wurde eine Aufstockung genehmigt, so dass die Arbeitsverträge gestaffelt geschlossen wurden.
Sie berichtete aus der gestrigen Sitzung des ASAG. Die Freien Träger und die Schulen hätten angefragt, ob Lehrerstellen nochmals umgewandelt werden könnten, wie es bereits 2008 in dem Kooperationsvertrag „Bildungsnetz“ zwischen Kommune und Land beschlossen wurde. In diesem Falle konnten Lehrerstellen umgewandelt werden, im gleichen Maße musste die Kommune Sozialarbeiterstellen finanzieren. Es handelte sich hierbei um 30 Landesstellen und 30 kommunalfinanzierte Stellen, die dauerhaft eingerichtet sind.
Im erneuten Falle würde die Kommune wieder verbindlich verpflichtet, ihren Stellenanteil zu finanzieren. Diese Finanzierung und die Zustimmung des Landes zur Vorgehensweise müssen geklärt werden.
Die nicht ausgeschöpften Mittel aus dem BuT seien nach Ankündigung von Frau von der Leyen zurückzuzahlen.

Der Schulausschuss nahm den Sachstandsbericht der „Schulsozialarbeit im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets“ zur Kenntnis.


3. Angelegenheiten der Schulverwaltung

zu TOP 3.1
Inklusive Schulentwicklung in Dortmund

TOP 3.1 wurde zusammen mit TOP 6.2 behandelt.

Es lag folgender Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion vor
(Drucksache Nr. 09122-13-E2) - TOP 6.2:

„…die CDU-Fraktion bittet die Verwaltung zum Thema „Inklusion in Schulen“ um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Ist es zutreffend, dass mit dem kommenden Schuljahr 2013/14 etwa 150
Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf in sog. Integrationsklassen an weiterführenden Dortmunder Schulen beschult werden sollen?
2. Wie erklärt es sich, dass die Schulaufsicht mit Nachdruck für das kommende
Schuljahr 2013/14 viele Integrationsklassen an weiterführenden Dortmunder
Schulen einzurichten beabsichtigt, obwohl die gesetzliche Grundlage noch fehlt
und frühestens für 2014/15 angekündigt ist?

3. Warum wird nicht erst ein Konzept zur Inklusion erstellt, wie vom Schulausschuss
Beantragt, bevor mit einer Umsetzung in den Schulen begonnen wird?

4. Kann in personeller, pädagogischer, fachlicher und infrastruktureller Sicht an
Dortmunder weiterführenden Schulen sicher gewährleistet werden, dass den
Schülerinnen und Schülern, die im nächsten Schuljahr inkludiert beschult werden
sollen und ebenso den Schülerinnen und Schülern ohne sonderpädagogische
Förderungsbedarfe keine Nachteile entstehen?

5. Kann ebenso gewährleistet werden, dass den Dortmunder Förderschulen keine
Nachteile entstehen, insbesondere im Hinblick auf zukünftige
Eingangsklassengrößen und dem daraus eventuell resultierendem
Personalabbau?

6. Besteht nicht eine große Unsicherheit für Eltern, Lehrer und betroffene
Schülerinnen und Schüler darin, dass für die kommenden neuen
Integrationsklassen Schul- und Betreuungsstandards noch gar nicht definiert und
damit auch nicht geleistet werden können?

7. Wie wurde der Elternwille erfragt? Erfolgte eine ausführliche und sachliche
Beratung vor der Entscheidung?

8. Nach welchen Kriterien/Prinzipien werden die „Inklusionsklassen“ besetzt? Nach
Wohnortnähe zur Schule oder nach der Art des Handicaps? Erhält jede Klasse
Kinder mit den gleichen Behinderungen?“


Frau Tölle und Herr Rieger führten in die Präsentation (s. Anlage) ein. Vorgestellt wurde diese von Frau Dreischer und Herrn Glasmeyer, Inklusionsbeauftragte des Landes NRW.

Herr Kunstmann dankte für den Vortrag und zeigte sich erfreut, die Inklusionsbeauftragten endlich kennenzulernen. Der Bericht zeige sehr viel der Arbeit der Planungs- und Lenkungsgruppen. Interessant für die Ausschussmitglieder sei jedoch, wie Inklusion in den betroffenen Schulen vor Ort umgesetzt werde. Dieses greife der Bericht nicht ausreichend auf.

Herr Neumann erwartete das Einbringen des Gesetzentwurfes, der die verschiedensten Vorstellungen der Inklusion aufnehmen solle. Seiner Fraktion fehle außerdem ein Konzept der Stadt Dortmund, obwohl bereits am Thema Inklusion gearbeitet werde, wie der Bericht darstellt.

Herr Schreurs beurteilte es positiv, dass der Wechsel von den Förderschulen zum gemeinsamen Unterricht gehe. Es könnten jedoch nicht alle Förderschulen abgeschafft werden, da es immer Fälle geben werde, die nicht am gemeinsamen Unterricht teilnehmen können.

Frau Blotenberg bat um Fortschreibung und regelmäßige Vorstellung des Berichts. Sie sprach das Modellprojekt der Zusammenarbeit zwischen dem LWL und den Schulämtern Münster und Dortmund an und erbat dazu einen Sachstand. Ebenso sollten die Entwicklungszahlen im Hinblick auf Förderschulen dargestellt werden.

Herr Dingerdissen erläuterte, dass das Kindeswohl der Schüler/Innen mit Behinderungen und der Regelschüler unter qualitativen Gesichtspunkten zu betrachten sei. Inklusion solle immer im gegenseitigen Einvernehmen geschehen. Inklusion höre auch nicht in der Schule auf, sondern müsse im Leben weitergeführt werden. Die Menge von Schülern/Innen mit Behinderungen in einer Schule sage nichts über die Qualität des gemeinsamen Lernens aus.

Herr Rieger antwortete, dass der Bericht quantitative Aspekte hervorhebe, um Informationen über die Situation des gemeinsamen Lernens bezogen auf die Anzahl von Schülern/Innen mit Behinderungen in allgemeinen Schulen zu geben. Die quantitative Betrachtung lasse Rückschlüsse auf qualitative Elemente zu. Diese müssen weiter entwickelt werden. Es gehe darum, aus den Schulen inklusive Systeme zu machen. Dann würde nicht mehr zwischen Schülern/Innen mit Behinderungen oder ohne unterschieden werden.

Herr Schreurs sprach die Problematik zwischen nicht behinderten Schülern/Innen und Schülern/Innen mit Behinderungen an. Diese Schwierigkeiten müsse man erkennen und beseitigen. Dieser Prozess sei langwierig. Dortmund sei auf einem guten Stand und solle diesen Weg weitergehen.

Herr Drolshagen erläuterte, dass sich auch bereits Schulen der Sek II mit dem Thema Inklusion beschäftigen. Der Prozess sei fortlaufend.
Der Entwurf des Schulrechtsänderungsgesetzes sehe jedoch Schulen mit Förderschwerpunkten vor. Diese Ansicht teile die politische Behinderten-Selbsthilfe nicht. Die Behindertenrechtskonvention sehe vor, Menschen mit Behinderungen umfassende Teilhabe an der Gesellschaft zu ermöglichen. Dieses solle in Dortmund umgesetzt werden, Schwerpunktschulen seien nicht dazu geeignet.
Für den dauerhaften Verbleib von Schüler/Innen mit Förderbedarf in der Regelschule sei Schulsozialarbeit wichtig und erforderlich.


Der Schulausschuss nahm den Bericht zum Prozess Inklusive Schulentwicklung in Dortmund dankend zur Kenntnis.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung am 10.04.2013. (TOP 6.2 - Drucksache Nr. 09122-13-E2)


zu TOP 3.2
Sachstandsbericht zum Anmeldeverfahren 2013/14 an den Grundschulen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08815-13)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„…die Stadt Dortmund informierte am 29.01. 2013 durch die Dezernentin Frau Bonekamp
sowie mit der Medieninformation vom 29.01. 2013 darüber, dass der Verwaltungsvorstand
sich mit dem Ergebnis des Anmeldeverfahrens zum neuen Schuljahr 2013/14 auf Basis
des 8.Schulrechtsänderungsgesetzes vom 7.November 2012 befasst hat. Für das nächste
Schuljahr liegen demnach 4538 Anmeldungen für 89 Grundschulen vor.

Das 8.Schulrechtsändeungsgesetz ermöglicht die Fortführung kleiner Grundschulen zwischen
46 und 92 Kindern, „sofern der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält“.
Berechnungsgrundlage für die Klassenbildung an den Schulen des Schulträgers sind die
Regelungen zur Klassenbildung und die „die Ermittlung der kommunalen Klassenrichtzahl
als Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen an Grundschulen“(§93 Absatz 2,
Nummer 3). Grundsätzlich kann ab 15 Schüler/innen eine Klasse gebildet werden, allerdings
beträgt die Höchstgrenze 29 Schüler/innen. Der Klassenfrequenzwert soll auf 22,5
Schüler/innen reduziert werden.

In diesem Kontext wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

- Müssen Klassen des zukünftigen 1. Schuljahres im Dortmunder Stadtgebiet aufgrund
des Erhalts von kleinen Grundschulen vergrößert werden, um die kommunale
Klassenrichtzahl einzuhalten?
- Wie erklärt sich die Differenz zwischen Anmeldungen und voraussichtlichen Annahmen
(-122) an den Dortmunder Grundschulen für das kommende Schuljahr?

- Ist es richtig, dass in Dortmund nur eine Grundschule - die Grafen GS - mit unter 92
Schüler/innen fortgeführt wird? Wird diese Schule als Dependance einer anderen GS
arbeiten? Welche Auswirkungen würde das in diesem Fall für das pädagogische und
städtische Personal der Schule haben?

- Ist es richtig, dass die Westricher Grundschule geschlossen werden soll, obwohl sie
nach der Statistik zum Anmeldeverfahren 2013/14 im kommenden Schuljahr mindestens
111 Schüler/innen unterrichten wird? Warum werden 19 Anmeldungen an dieser Schule
nicht berücksichtigt?

- Handelt es sich bei den zusätzlich zu erwartenden Schüler/innen an der Nordmarkt-
GS um Zuwandererkinder? Werden auch an der Diesterweg-GS und der Lessing-GS
noch weitere Schüler/innen (mit Zuwanderergeschichte) erwartet, da auch dort die
vorgeschriebenen Klassenzahlen überschritten werden? Wenn diese Fragen positiv
beantwortet werden: Warum werden die Zuwandererkinder in den Nordstadtgrundschulen
konzentriert aufgenommen?

- Gibt es für die Aktionsräume eine Klassenfrequenzobergrenze für die ersten Klassen
der Grundschulen, um den besonderen Anforderungen der individuellen Förderung
dieser Schülerinnen und Schüler entsprechen zu können? Nur an 19 Dortmunder
Grundschulen werden im nächsten Schuljahr Klassen mit weniger als 20 Schüler/innen
eingerichtet. Davon liegen nur zehn Schulen in Aktionsräumen.

- Werden Auffangklassen in die kommunale Klassenrichtzahl eingerechnet?

- Welche Klassengröße gilt als Obergrenze für Inklusionsklassen? Welche Grundschulen
richten zum nächsten Schuljahr wie viele inklusive Klassen ein? Welche Auswirkungen
haben diese Klassen auf die Berechnung des kommunalen Klassenrichtwerts?“


Der Schulausschuss nimmt den Bericht zum Anmeldeverfahren 2013/14 an den Grundschulen der Stadt Dortmund zur Kenntnis.

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt für die nächste Sitzung am 10.04.2013.





zu TOP 3.3
Schulorganisatorische Maßnahme im Stadtbezirk Dortmund Brackel; hier: Auflösung der Hauptschule Wickede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08699-12)

Die Tagesordnungspunkte 3.3 – 3.5 wurden im Zusammenhang behandelt.

Die Diskussion wurde nochmals über die weitere Entwicklung der Hauptschulen sowie die Nutzung der aufgegebenen Standorte geführt. Frau Tölle führte aus, dass dazu erst die Anmeldezahlen zu den weiterführenden Schulen abgewartet werden müssen. Diese werden in der Aprilsitzung bekannt gegeben. Weitere anstehende Fragen dazu können dann beantwortet werden.

Die Frage von Frau Altundal-Köse nach den Auffangklassen beantwortete Herr Rieger. Die Zahl der Schüler für diese Klassen sei steigend, gleichzeitig verringere sich die Zahl der Hauptschulen, die Auffangklassen einrichten. Es sei nicht zwingend, diese Klassen nur an Hauptschulen anzusiedeln. Das Schulamt berate mit der Bezirksregierung, wie in diesen Fällen verfahren werden könne. Es sei möglich, dass zum kommenden Schuljahr Auffangklassen auch an anderen Schulformen eingerichtet werden.

Die von Frau Blotenberg angesprochenen Fragen wie
- Rückzahlung von Landesmitteln für den Ganztagsausbau
- Schulwege
wurden von Frau Raddatz-Nowack direkt beantwortet. Die Landesmittel müssen bei Auslaufen einer Hauptschule zurückgezahlt werden, deshalb werde der Fachbereich Schule die schulische Folgenutzung der entsprechenden Gebäude vorsehen.
Die Schulwege und der ÖPNV stehen immer im Fokus bei den Gesprächen mit Eltern, Verwaltung und Schule. Die Verwaltung bewege sich immer in den rechtlichen Rahmenbedingungen, die auch in den Vorlagen enthalten seien.


Der Schulausschuss empfahl einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, folgende Beschlüsse zu fassen:

Zu TOP 3.3 - Drucksache-Nr.: 08699-12:
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Wickede, Dollersweg 18, 44319 Dortmund (DS-Nr. 08699-12), zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Zu TOP 3.4 - Drucksache-Nr.: 08700-12:
Der Rat der Stadt beschließt die Auflösung der Hauptschule Innenstadt-West, Möllerstraße 3,
44137 Dortmund, zum Ende des Schuljahres 2014/15 (31.07.2015) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).

Zu Top 3.5 – Drucksache-Nr.: 08701-12:
Der Rat der Stadt beschließt
a) die Verlegung der Hauptschule Kirchlinde, Bockenfelder Straße 60, 44379 Dortmund, zum
Schulstandort der Hauptschule Nette mit Standort Mengede, Mengeder Markt 6-8, 44359
Dortmund zum Beginn des Schuljahres 2013/14 (01.08.2013) gem. § 81 des Schulgesetzes
NRW (SchulG)
b) die Auflösung der Hauptschule Kirchlinde zum Ende des Schuljahres 2015/16
(31.07.2016) gem. § 81 des Schulgesetzes NRW (SchulG).


zu TOP 3.6
Beschlüsse des Rates zum Haushaltsplan 2012 aus der Sitzung vom 15.12.2011
-Maßnahmekonzept für Schulen (vs. Vandalismus) und Abschluss von Selbstverpflichtungen an Schulen zur Schadensvermeidung
-Bildung von Handwerkerpools an Schulen
-Überleitung der Personal-und Budgetverantwortung für die Schulhausmeister vom Fachbereich 40 zum Fachbereich 65
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08938-13)

TOP 3.6 und TOP 6.1 wurden im Zusammenhang behandelt.

Es lag folgender Antrag (Drucksache Nr. 08215-12-E1, TOP 6.1) der Fraktion FDP/Bürgerliste vor:

„…wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, durch eine flächendeckende und gezielte
Umfrage bei den Dortmunder Schulleitungen zu eruieren, welche Bemühungen
vor Ort bereits unternommen werden, das Problembewusstsein
hinsichtlich Vandalismus, Sachbeschädigung und Verschmutzung an den
Schulen zu schärfen. Bei dem von der Verwaltung zu erarbeitenden und
dem Schulausschuss zeitnah zur Beratung vorzulegenden Fragenkatalog
sind insbesondere folgende Aspekte zu erfragen:

■ In welchem Umfang werden Vandalismus, Sachbeschädigungen und
Verschmutzungen schulintern - bspw. innerhalb des Kollegiums, der
Schulkonferenz und im Schulunterricht – im Rahmen einer Selbstverpflichtung
aber auch nach außen – z.B. gegenüber den Eltern - tagesaktuell
problematisiert und aufgearbeitet?

■ Inwieweit sind solche Sachverhalte sowie die damit verbundenen
Sanktionen Gegenstand der Schulordnungen und wie konsequent wer-
den diese Schülern und Eltern bekannt gegeben (z.B. durch bestätigende
Kenntnisnahme)?

■ Welche Bemühungen (z.B. Projektarbeiten Schulsauberkeit) werden
seitens der jeweiligen Schule bereits unternommen, die Sensibilität im
Umgang mit fremdem Eigentum v.a. bei den Schülern zu erhöhen?

■ Wie konsequent werden die juristische und disziplinarische Verfolgung
von Vandalismus, Sachbeschädigung und Verschmutzung sowie eine
Schadensbeseitigung durch den Verursacher (sofern möglich) wahrgenommen?

■ Welche Ereignisse werden zur Anzeige gebracht, welche nicht?

2. Um die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule zu stärken und damit
Schadensereignisse einzudämmen, erscheint es hilfreich, einen jährlichen
Geldpreis aus dem Etat des Schulverwaltungsamte auszuloben, der die
sauberste Schule in Dortmund - nach Schulform differenziert - zertifiziert.
Der Geldpreis soll den Schülern in geeigneter Form unmittelbar zu
Gute kommen und einen besonderen Bezug zur Schule aufweisen.

Begründung
Durch die öffentliche Berichterstattung der letzten Zeit über verunreinigte und
beschädigte sanitäre Anlagen, ist das Problem von Vandalismus, Sachbeschädigungen
und Verschmutzungen an Dortmunder Schulen verstärkt in den Fokus gerückt. Auch seitens der Verwaltung werden bspw. mit Hausmeistervertretungsregelungen und Handwerkerpools bereits Maßnahmenkonzepte eruiert, die derartigen Vorkommnissen entgegenwirken sollen.

Zusätzlich zu präventiven Maßnahmen erscheint es sinnvoll und sachgerecht, das Thema Vandalismus im internen Umgang der jeweiligen Schule noch stärker als bisher aus der Anonymität herauszuholen. Letztlich erfolgt dies durch eine stärkere Sensibilisierung und Vermittlung von Werten gegenüber fremdem Eigentum bei Lehrern, Schülern und Eltern gleichermaßen.

Voraussetzung dafür ist jedoch, dass entsprechende Vorfälle seitens der Schule überhaupt zeitnah erfasst, dokumentiert, kommuniziert und in adäquater Weise verfolgt und – bis hin zur straf- und disziplinarrechtlichen Verfolgung mit Durchsetzung von Beseitigungsansprüchen - sanktioniert werden.

Hier ist es Aufgabe der jeweiligen Schulleitung, nicht nur über Verhaltensregeln im Umgang mit Schuleigentum sondern auch über Konsequenzen bei Nichtbeachtung zu belehren (dies kann z.B. durch schriftliche Empfangsbestätigungen
der Schulordnung gefördert werden) sowie Sanktionsmöglichkeiten ggü. Schülern und ggf. auch Eltern restriktiv zu nutzen.

Ein offensiver und tagesaktueller Umgang mit entsprechenden Ereignissen bspw. durch Mitteilung an die Elternschaft, Thematisierung im Unterricht oder innerhalb des Kollegiums ist dabei für die Schaffung eines Problembewusstseins unabdingbar. Ergänzend können vermehrt Projektarbeiten zum Thema Sauberkeit an Schulen zu einer intensiven Auseinandersetzung und einem sensibleren Umgang mit diesem Thema beitragen.

In welchem Maß dies von den jeweiligen Schulen bislang konsequent verfolgt wird, soll Gegenstand einer Umfrage unter den Schulleitungen mittels eines entsprechenden Fragenkataloges sein. Nur so können auf wirtschaftliche Weise bereits praktizierte Standards flächendeckend ermittelt und im Bedarfsfall womöglich auch auf andere Schulen übertragen werden.

Darüber hinaus erscheint es praktikabel, die Identifikation der Schüler mit ihrer Schule durch einen jährlich stattfindenden Wettbewerb zur Auszeichnung der saubersten Schule Dortmunds (jeweils differenziert nach Schulform) zu stärken. Dabei sollten jedoch die unterschiedlichen Risiken durch externe Einwirkungen, die vor allem an nicht abgeschotteten Schulstandorten nur begrenzt zu beeinflussen sind, ausreichend berücksichtigt werden. Neben einer entsprechenden Zertifizierung sollte auch ein überschaubarer aber attraktiver Geldbetrag
(bspw. 2.000 €) ausgelobt werden, der den Schülern unmittelbar – bspw. durch eine Feier oder Raumdekorationen – zu Gute kommt. Das Verantwortungsgefühl gegenüber der eigenen Schule kann somit zusätzlich gefördert werden.“


Der Ausschuss diskutierte kurz die Vorlage.

Herr Dingerdissen führte an, dass sich der Ausschuss in der Sitzung am 07.11.2012 darauf geeinigt hatte, einen Vorschlag zum weiteren Vorgehen zum Thema Sauberkeit an Schulen zu unterbreiten, die Verwaltung habe das in der Vorlage jetzt vorweg genommen.


Die CDU-Fraktion zog ihren Antrag zu TOP 6.1, Teil 2 zurück. Teil 1 wurde bereits in der Sitzung vom 12.12.2012 beantwortet.

Der Schulausschuss nimmt die Ergebnisse der Prüfaufträge zur Kenntnis (TOP 3.6).


zu TOP 3.7
Teilnahme an dem Wettbewerb "Pilotprojekte Schulen planen und bauen" der Montag Siftungen Jugend und Gesellschaft und Urbane Räume
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08966-13)

Der Tageordnungspunkt wurde im Wege der Dringlichkeit auf die Tagesordnung genommen.

Der Antrag der CDU-Fraktion, die Max-Born-Realschule alternativ als teilnehmende Schule für den Wettbewerb zu melden, wurde mehrheitlich abgelehnt. Die engen Auswahlkriterien für den Wettbewerb würden dieses nicht zulassen.

Der Schulausschuss empfahl mehrheitlich dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt - vorbehaltlich der Auswahl als Preisträger - die Teilnahme an dem Projekt „Schulen planen und bauen“ der Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft und der Montag Stiftung Urbane Räume mit dem Schulumbauprojekt Sekundarschule Westerfilde und die Ausrichtung des Planungsprozesses an den Leitlinien pädagogischer Architektur.



4. Angelegenheiten der Immobilienwirtschaft

zu TOP 4.1
Quartalsbericht über Schulbaumaßnahmen

Herr Gönen stellte den Quartalsbericht mit einer Präsentation vor.

Herr Drolshagen sprach die Barrierefreiheit an. Es solle Barrierefreiheit für die verschiedensten Arten von Behinderungen geben. Dieses solle bei der Planung berücksichtigt werden, um Folgekosten zu vermeiden.

Herr Gönen erklärte, dass die gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit an Schulen angewandt wurde. Weitergehende Leistungen zum Erreichen der Inklusion sind nicht berücksichtigt. Es gebe noch keine DIN-Verordnung zur Inklusion.

Frau Blotenberg sprach sich ebenfalls dafür aus, grundlegende Voraussetzungen zu schaffen, die ggf. später ausgebaut werden können.
Sie äußerte den Wunsch nach einer weitergehenden Schulentwicklungsplanung, um Fehlplanungen zu vermeiden.
Das Fachraumprogramm für Sekundarschulen erfordere gymnasialen Standard, das sei nicht berücksichtigt. Bei Planungen bis 2016 sei die Sekundarschule schon fast in der Mittelstufe, die in die Oberstufe führe, also sei der gymnasiale Standard notwendig.

Der Schulausschuss nahm den Quartalsbericht dankend zur Kenntnis.


5. Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 5.1
Die Gesundheit der Schulanfänger und Schulanfängerinnen in Dortmund -Daten der Schuleingangsuntersuchung 2008-2011, Soziale Faktoren und Gesundheit-
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 08681-12)
Die Ausschussmitglieder bedankten sich für die Erstellung des ausführlichen Berichtes.

Der Schulausschuss nahm den Bericht des Gesundheitsamtes zur Kenntnis.


zu TOP 5.2
Vergabe von Grundstücken für den Ausbau von Betreuungsplätzen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 08799-13)

Der Schulausschuss beschloss, die Vorlage ohne Empfehlung an die nachfolgenden Gremien zu geben.



6. Anträge / Anfragen

zu TOP 6.1
Wirtschaftliche Lösung zur Gewährleistung der Sauberkeit an Dortmunder Schulen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 08215-12-E1)

Der TOP 6.1 wurde mit TOP 3.6 im Zusammenhang behandelt.


zu TOP 6.2
Inklusion in Schulen
Stellungnahme zum TOP (CDU-Fraktion)
(Drucksache Nr.: 09122-13-E2)

Der TOP 6.2 wurde im Zusammenhang mit TOP 3.1 behandelt.


zu TOP 6.3
Hauptschule Am Hafen
Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion Die Linke)
(Drucksache Nr.: 09145-13-E1)

Es lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Die Linke vor:

„…durch die Fusionierung der Hauptschulen In der Landwehr und Lützowstraße ist im Norden die größte Hauptschule Dortmunds entstanden, die HS am Hafen. Die Fraktion bittet um Berichterstattung im Ausschuss unter Berücksichtigung folgender Fragen:


1. Was bedeutet konkret „Fusionierung“ der beiden Hauptschulen zu einer Schule?


2. Ist es richtig, dass neben den 22 Regelklassen drei Auffangklassen und sieben inklusive Klassen gebildet werden sollen?


3. Wie hoch ist der Anteil der Schüler_innen mit Migrationshintergrund der Schule?


4. Wie sieht das Angebot des gebundenen Ganztags aus? (Qualifikation der außerschulischen Kräfte/ Lernangebote/ Mensa etc.)


5. Warum kommt es gerade in einer Hauptschule im Norden zur Bildung von 3 Auffangklassen? Wie sind die Möglichkeiten, hier auch Schulen in anderen Stadtteilen einzubeziehen?


6. Wie sieht das pädagogische Konzept in den 7 inklusiven Gruppen mit 47 Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf aus? (Qualifikation der Lehrer/ Betreuungsschlüssel)


7. Warum wird in der Nordstadt keine weitere Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule errichtet?


8. Inwieweit sind die beiden Standorte nach dem Standard „Barrierefrei Plus“ ausgebaut? Falls dies noch nicht der Fall sein sollte: Welche Kosten würden durch einen dem Standard entsprechenden Umbau entstehen?


9. Insgesamt entsteht der Eindruck, dass in einem Stadtteil mit hohem sozialen Förderbedarf, damit aber auch einhergehender geringer Beschwerdemacht, mit Bildung dieser Megahauptschule eine Einrichtung etabliert wird, die in der Praxis


· eine Schulform festschreibt, die weder die Chance auf einen weiterführenden Schulabschluss noch eine ausreichende Perspektive auf einen Ausbildungsplatz bzw. einen Arbeitsplatz bietet,

· keine Inklusion, sondern vielmehr Exklusion vermeintlich schwächerer Schülergruppen bewirkt und

· durch die Ballung der Förderbedarfe der Schüler zu einer Überforderung des Lehrkörpers führt.


Auch hierzu bitten wir um Stellungnahme.“

Die schriftliche Stellungnahme der Verwaltung erfolgt zur nächsten Sitzung am 10.04.2013.





Die Vorsitzende bedankte sich für die Mitarbeit am heutigen Tag und schloss die öffentliche Sitzung um 18:40 Uhr.




S c h n i t t k e r B a r a n F ä r b e r
Vorsitzende Ratsmitglied Schriftführerin