N i e d e r s c h r i f t



über die 9. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
am 18.09.2000, 13.00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
Ratsmitglieder

Herr Diekneite
Frau Nolte
Frau Zupfer
Herr Lütkehaus - für Frau Lehmann -
Herr Utech
Frau Kräft
Frau Schnittker
Frau Müller-Jobst
Herr Zuch - für Herrn Knieling -
Herr Leniger
Frau Bitter
Herr Carl
Frau Euchler
Herr Gierok
Frau Horitzky
Frau Middendorf
Frau Altunoglu
Herr Mohr


Sachkundige Bürger

Herr Bülow - für Herrn Braune -
Frau Littmann


2. Beratende Mitglieder
Frau Heinz - für Herrn Parlak
Herr Wittwer
Herr RM Stanko






3. Vertreter der Verwaltung
Herr Pogadl
Frau Tölle
Herr Schwertfeger
Herr Dallmann
Herr Sack
Frau Schumacher
Herr Fehlemann
Herr Liebig
Herr Koch
Herr Dr. Striegler
Frau Böker
Frau Lieberknecht


4. Vertreter der Schulaufsicht
Herr Nolte



T a g e s o r d n u n g


1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung
2.1 Schadstoffuntersuchungen in den Schulen
2.2 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und
Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule, Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)
- Ratsvorlage -


Herr Diekneite eröffnete die Sitzung des Schulausschusses. Er wies darauf hin, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.






Zu 1. Regularien
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NW wurde nachstehend aufgeführtes stellvertretendes Mitglied des Schulausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Marco Bülow

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Siegfried Leniger (CDU-Fraktion) benannt.

Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Diekneite wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.

Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung
Auf Vorschlag des Vorsitzenden bzw. aufgrund des Dringlichkeitsantrages der SPD-Fraktion wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert:
2.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort DO-Westerfilde (Im
Odemsloh) zum Schuljahr 2001/2002
3. Anträge / Anfragen
3.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"
Unter Einbeziehung der oben angeführten Erweiterungen wurde die Tagesordnung vom Schulausschuss einstimmig beschlossen.


Zu 2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

Zu 2.1 Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen

Herr Pogadl führte in den Bericht der Verwaltung ein.
Er versicherte, dass alles getan werde, um die Abwicklung zeitnah zu bewerkstelligen. Die Umsetzung beinhalte auch eine Menge an logistischen Vorplanungen für die Schulverwaltung (z.B. Absprachen mit der Schulaufsicht, Einbeziehung der Schulen).

Anschließend stellte Herr Koch - Hochbauverwaltung - anhand von Folien dar, in welchen Verfahrensschritten die Schadstoffsanierungen durchgeführt werden sollen (siehe Anlage). Auf Nachfragen ergänzte er, dass die Schadstoffsanierungen an den hoch belasteten Schulen gleichzeitig durchgeführt werden.

Herr Fehlemann ergänzte, dass die Schulen auf alle bisher bekannten Schadstoffe untersucht wurden und weiterhin die ganzheitliche Sanierung die Grundlage des Arbeitens sei. Es werde sicherlich auch möglich sein, im Einzelfall den vorgesehenen Zeitplan zu unterschreiten. Allerdings müsse man bei den von allen Beteiligten gewollten Anforderungen, die an das Sanierungsprogramm gestellt werden, davon ausgehen, dass die dargelegten Zeitrahmen als Erfahrungswerte zugrunde zu legen seien.
Zur Frage der Auslagerung der Kinder führte er aus, dass aufgrund der weiteren Untersuchungen in Abstimmung mit der Schulverwaltung die entspechenden schulorganisatorischen Maßnahmen getroffen werden. Die Beprobung könne und werde unabhängig davon weitergeführt.

Herr Dr. Striegler - Gesundheitsamt - wies zu Beginn seiner Ausführungen auf die PCB-Richtlinie hin (siehe auch Bericht der Verwaltung).
Zur Frage des Gesundheitsrisikos erklärte er, dass eine konkrete oder akute Gesundheitsgefahr der Kinder in den Schulen nicht gegeben sei. Auch sei in der nächsten Zeit nicht mit Krankheitsbildern zu rechnen, die durch PCB hervorgerufen seien. Natürlich müsse man berücksichtigen, das PCB ein Langzeitrisiko habe, weil die Substanz im Körper gespeichert werde und sicherlich auch unberechenbare Risiken beinhalten könne. Erkenntnisse darüber seien aber nur aus Tierversuchen und aus der Arbeitsmedizin bekannt. Belastungen bis zu einer gewissen Größe seien durchaus als tolerabel einzustufen. Die Medizin habe sich auf einen Wert von 3.000 ng/m³ geeinigt bei einem ganztägigen Aufenthalt in Gebäuden (das entspricht einem Richtwert von 9.000 ng/m³, bei einem 8-Stunden-Tag in Schulen). Erst wenn dieser Wert überschritten sei, spreche man von einer akuten Gesundheitsgefährdung. Von Seiten der Wissenschaft wird davon ausgegangen, dass der Mensch jeden Tag PCB über verschiedene Quellen, vor allem die Nahrung zu sich nimmt. Die tägliche tolerable Aufnahmemenge von PCB wird unter Umständen über die Nahrung erreicht, aber auch dann, wenn sich in der Atemluft PCB in einer Menge von 3.000 ng/m³befindet.
Zur Frage nach Spätschäden bei gleichzeitigem Auftreten von anderen Schadstoffen (z.B. Asbest) führte er aus, dass im Grunde bei der Gefährdungsabschätzung jeder Schadstoff einzeln betrachtet werde. Man könne von Seiten der Wissenschaft die sogenannten "Summationseffekte" noch nicht richtig einschätzen. Bei der toxikologischen Betrachtung müsse man immer von gewissen unvermeidbaren Risiken ausgehen (z.B. Belastungen durch Nahrungsaufnahme). Nur bei Vorliegen von Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin könne eine Hochrechnung der Risiken mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfolgen.
Eine Reduzierung der PCB-Belastung von 30 bis 40 % könne - wie auch Kontrollmessungen an einigen Schulen ergeben haben - durch regelmäßiges Lüften und Reinigen erreicht werden. Bei der PCB-Ausgasung müsse man davon ausgehen, das PCB bei Neubauten in den ersten ein bis zwei Jahren vermehrt austrete, danach komme eine relativ lange konstante Phase. Wenn das Dichtungsmaterial (vor allem in Trennfugen von Gebäuden) mit fortschreitendem Alter spröder werde, komme es wieder zu einer höheren Ausgasungsrate.

In übereinstimmenden Wortbeiträgen teilten die Fraktionen des Schulausschusses die Auffassung, dass das gesundheitliche Wohl der Kinder absoluten Vorrang haben müsse und im Vorfeld von der Verwaltung Überlegungen anzustellen seien, welche alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gegeben seien (z.B. Räume anderer Schulen, Container).

Anschließend begründete Herr Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag seiner Fraktion unter Ergänzung/Änderung des Antragstextes.

Herr Mause - Bezirksvorsteher BV Mengede - bat, in die weiteren Überlegungen auch die Möglichkeit von Nachmittagsunterricht für die Albert-Schweitzer-Realschule einzubeziehen.

Nach Abschluss der Diskussion beschlossen die Mitglieder des Schulausschusses einstimmig folgenden ergänzten/geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein weiteres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und LehrerInnen auszuschließen.

2. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung in den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf (PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde, möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsentscheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB pro m³ von gesundheitlichen Risiken für SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur endgültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung der ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000 ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zusätzlich im Haushaltsplan 2001 eingestellt.

Der Schulausschuss bittet im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung des Rates am 21.09.2000 und fordert den Rat auf, gleichlautend zu beschließen


Zu 2.2 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)

Die Ratsvorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung am 31.10.2000 behandelt.


Zu 2.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort Dortmund-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/2002
Herr Diekneite verwies eingangs auf die in der Sitzung am 28.06.2000 einstimmig
beschlossene Empfehlung des Schulausschusses zur Beschlussfassung durch den Rat
(2 Schulzüge) und die Ergänzung der BV Mengede (Sitzung am 06.09.2000, Option 3
Schulzüge), die eine erneute Behandlung im Schulausschuss erforderlich mache.

Nach kurzer Diskussion über die Auswirkungen einer geänderten Empfehlung des
Schulausschusses (wie z. B. Kostensteigerung, neue Bedarfsermittlung) erfolgte eine
Unterbrechung der Sitzung zur Beratung von 14.25 - 14.30 Uhr.

Herr Pogadl sicherte für die Verwaltung zu, dass die "Option" der BV Mengede so
verstanden werde, dass alle baulichen und planerischen Vorkehrungen für eine
Realisierung von drei Schulzügen im Bedarfsfall getroffen werden.

Unter Einbeziehung dieser Protokollnotiz schlossen sich die Mitglieder des
Schulausschusses einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an, die am 28.06.2000
gefasste Empfehlung unverändert zu lassen, um Verfahrenshemmungen
auszuschließen.


Zu 3. Anträge / Anfragen

Zu 3.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"
Die Mitglieder des Schulausschusses entsprachen dem von Frau Nolte für die SPD-
Fraktion geäußerten Wunsch, den Antrag ohne Empfehlung des Schulausschusses an
den Rat weiterzuleiten.



Der Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 14.35 Uhr.







Diekneite Leniger Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin

N i e d e r s c h r i f t



über die 9. öffentliche Sitzung des Schulausschusses
am 18.09.2000, 13.00 Uhr,
Saal der Partnerstädte, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Anwesend waren:

1. Stimmberechtigte Mitglieder
Ratsmitglieder

Herr Diekneite
Frau Nolte
Frau Zupfer
Herr Lütkehaus - für Frau Lehmann -
Herr Utech
Frau Kräft
Frau Schnittker
Frau Müller-Jobst
Herr Zuch - für Herrn Knieling -
Herr Leniger
Frau Bitter
Herr Carl
Frau Euchler
Herr Gierok
Frau Horitzky
Frau Middendorf
Frau Altunoglu
Herr Mohr


Sachkundige Bürger

Herr Bülow - für Herrn Braune -
Frau Littmann


2. Beratende Mitglieder
Frau Heinz - für Herrn Parlak
Herr Wittwer
Herr RM Stanko






3. Vertreter der Verwaltung
Herr Pogadl
Frau Tölle
Herr Schwertfeger
Herr Dallmann
Herr Sack
Frau Schumacher
Herr Fehlemann
Herr Liebig
Herr Koch
Herr Dr. Striegler
Frau Böker
Frau Lieberknecht


4. Vertreter der Schulaufsicht
Herr Nolte



T a g e s o r d n u n g


1. Regularien
1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der
Niederschrift
1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
1.3 Feststellung der Tagesordnung

2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung
2.1 Schadstoffuntersuchungen in den Schulen
2.2 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und
Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule, Kirchlinde (Widey-Grundschule), Westrich (Westricher Grundschule)
- Ratsvorlage -


Herr Diekneite eröffnete die Sitzung des Schulausschusses. Er wies darauf hin, dass zur Sitzung ordnungs- und fristgemäß eingeladen wurde und der Schulausschuss beschlussfähig ist.






Zu 1. Regularien
Entsprechend den Bestimmungen des § 67 Abs. 3 GO NW wurde nachstehend aufgeführtes stellvertretendes Mitglied des Schulausschusses zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung seiner Aufgaben verpflichtet:

Herr Marco Bülow

Zu 1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift
Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Siegfried Leniger (CDU-Fraktion) benannt.

Zu 1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW

Herr Diekneite wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NW
hin.

Zu 1.3 Feststellung der Tagesordnung
Auf Vorschlag des Vorsitzenden bzw. aufgrund des Dringlichkeitsantrages der SPD-Fraktion wurde die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert:
2.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort DO-Westerfilde (Im
Odemsloh) zum Schuljahr 2001/2002
3. Anträge / Anfragen
3.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"
Unter Einbeziehung der oben angeführten Erweiterungen wurde die Tagesordnung vom Schulausschuss einstimmig beschlossen.


Zu 2. Vorlagen / Berichte der Verwaltung

Zu 2.1 Schadstoffuntersuchungen in Dortmunder Schulen

Herr Pogadl führte in den Bericht der Verwaltung ein.
Er versicherte, dass alles getan werde, um die Abwicklung zeitnah zu bewerkstelligen. Die Umsetzung beinhalte auch eine Menge an logistischen Vorplanungen für die Schulverwaltung (z.B. Absprachen mit der Schulaufsicht, Einbeziehung der Schulen).

Anschließend stellte Herr Koch - Hochbauverwaltung - anhand von Folien dar, in welchen Verfahrensschritten die Schadstoffsanierungen durchgeführt werden sollen (siehe Anlage). Auf Nachfragen ergänzte er, dass die Schadstoffsanierungen an den hoch belasteten Schulen gleichzeitig durchgeführt werden.

Herr Fehlemann ergänzte, dass die Schulen auf alle bisher bekannten Schadstoffe untersucht wurden und weiterhin die ganzheitliche Sanierung die Grundlage des Arbeitens sei. Es werde sicherlich auch möglich sein, im Einzelfall den vorgesehenen Zeitplan zu unterschreiten. Allerdings müsse man bei den von allen Beteiligten gewollten Anforderungen, die an das Sanierungsprogramm gestellt werden, davon ausgehen, dass die dargelegten Zeitrahmen als Erfahrungswerte zugrunde zu legen seien.
Zur Frage der Auslagerung der Kinder führte er aus, dass aufgrund der weiteren Untersuchungen in Abstimmung mit der Schulverwaltung die entspechenden schulorganisatorischen Maßnahmen getroffen werden. Die Beprobung könne und werde unabhängig davon weitergeführt.

Herr Dr. Striegler - Gesundheitsamt - wies zu Beginn seiner Ausführungen auf die PCB-Richtlinie hin (siehe auch Bericht der Verwaltung).
Zur Frage des Gesundheitsrisikos erklärte er, dass eine konkrete oder akute Gesundheitsgefahr der Kinder in den Schulen nicht gegeben sei. Auch sei in der nächsten Zeit nicht mit Krankheitsbildern zu rechnen, die durch PCB hervorgerufen seien. Natürlich müsse man berücksichtigen, das PCB ein Langzeitrisiko habe, weil die Substanz im Körper gespeichert werde und sicherlich auch unberechenbare Risiken beinhalten könne. Erkenntnisse darüber seien aber nur aus Tierversuchen und aus der Arbeitsmedizin bekannt. Belastungen bis zu einer gewissen Größe seien durchaus als tolerabel einzustufen. Die Medizin habe sich auf einen Wert von 3.000 ng/m³ geeinigt bei einem ganztägigen Aufenthalt in Gebäuden (das entspricht einem Richtwert von 9.000 ng/m³, bei einem 8-Stunden-Tag in Schulen). Erst wenn dieser Wert überschritten sei, spreche man von einer akuten Gesundheitsgefährdung. Von Seiten der Wissenschaft wird davon ausgegangen, dass der Mensch jeden Tag PCB über verschiedene Quellen, vor allem die Nahrung zu sich nimmt. Die tägliche tolerable Aufnahmemenge von PCB wird unter Umständen über die Nahrung erreicht, aber auch dann, wenn sich in der Atemluft PCB in einer Menge von 3.000 ng/m³befindet.
Zur Frage nach Spätschäden bei gleichzeitigem Auftreten von anderen Schadstoffen (z.B. Asbest) führte er aus, dass im Grunde bei der Gefährdungsabschätzung jeder Schadstoff einzeln betrachtet werde. Man könne von Seiten der Wissenschaft die sogenannten "Summationseffekte" noch nicht richtig einschätzen. Bei der toxikologischen Betrachtung müsse man immer von gewissen unvermeidbaren Risiken ausgehen (z.B. Belastungen durch Nahrungsaufnahme). Nur bei Vorliegen von Erkenntnissen aus der Arbeitsmedizin könne eine Hochrechnung der Risiken mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit erfolgen.
Eine Reduzierung der PCB-Belastung von 30 bis 40 % könne - wie auch Kontrollmessungen an einigen Schulen ergeben haben - durch regelmäßiges Lüften und Reinigen erreicht werden. Bei der PCB-Ausgasung müsse man davon ausgehen, das PCB bei Neubauten in den ersten ein bis zwei Jahren vermehrt austrete, danach komme eine relativ lange konstante Phase. Wenn das Dichtungsmaterial (vor allem in Trennfugen von Gebäuden) mit fortschreitendem Alter spröder werde, komme es wieder zu einer höheren Ausgasungsrate.

In übereinstimmenden Wortbeiträgen teilten die Fraktionen des Schulausschusses die Auffassung, dass das gesundheitliche Wohl der Kinder absoluten Vorrang haben müsse und im Vorfeld von der Verwaltung Überlegungen anzustellen seien, welche alternativen Unterbringungsmöglichkeiten gegeben seien (z.B. Räume anderer Schulen, Container).

Anschließend begründete Herr Mohr (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) den Antrag seiner Fraktion unter Ergänzung/Änderung des Antragstextes.

Herr Mause - Bezirksvorsteher BV Mengede - bat, in die weiteren Überlegungen auch die Möglichkeit von Nachmittagsunterricht für die Albert-Schweitzer-Realschule einzubeziehen.

Nach Abschluss der Diskussion beschlossen die Mitglieder des Schulausschusses einstimmig folgenden ergänzten/geänderten Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
1. Der Schulausschuss stellt fest, dass die PCB-Sanierung an allen betroffenen Schulen mit Vorrang zu behandeln ist, um ein weiteres Gesundheitsrisiko für betroffene SchülerInnen und LehrerInnen auszuschließen.

2. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung in den vier Schulen, bei denen ein kurzfristiger Sanierungsbedarf (PCB-Belastung mehr als 3000 ng/m³ Raumluft) festgestellt wurde, möglichst schnell ggf. unter Einbeziehung von Dringlichkeitsentscheidungen durchgeführt wird.

3. Da bei über 3000 ng PCB pro m³ von gesundheitlichen Risiken für SchülerInnen und LehrerInnen ausgegangen werden muss, ist der Schulausschuss der Auffassung, dass in den nachweislich am meisten belasteten Gebäudeteilen und Räumen bis zur endgültigen Sanierung kein Unterricht erteilt werden sollte. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechend zu verfahren.

4. Der Schulausschuss beschließt, dass die Schadstoffsanierung der ca. 20 Schulen mit einer PCB-Belastung zwischen 300 und 3000 ng/m³ im Lauf des nächsten Jahres erfolgen müsste.

5. Die für die Schadstoffsanierung erforderlichen Mittel werden zusätzlich im Haushaltsplan 2001 eingestellt.

Der Schulausschuss bittet im Wege der Dringlichkeit um Erweiterung der Tagesordnung des Rates am 21.09.2000 und fordert den Rat auf, gleichlautend zu beschließen


Zu 2.2 Schulorganisatorische Maßnahmen in den Stadtbezirken Huckarde und Lütgendortmund
hier: Ortsteile Hangeney (Hangeney-Grundschule), Kirchlinde (Widey-Grundschule),
Westrich (Westricher Grundschule)

Die Ratsvorlage gilt als eingebracht und wird in der Sitzung am 31.10.2000 behandelt.


Zu 2.3 Errichtung einer Realschule (zwei Schulzüge) am Schulstandort Dortmund-Westerfilde (Im Odemsloh) zum Schuljahr 2001/2002
Herr Diekneite verwies eingangs auf die in der Sitzung am 28.06.2000 einstimmig
beschlossene Empfehlung des Schulausschusses zur Beschlussfassung durch den Rat
(2 Schulzüge) und die Ergänzung der BV Mengede (Sitzung am 06.09.2000, Option 3
Schulzüge), die eine erneute Behandlung im Schulausschuss erforderlich mache.

Nach kurzer Diskussion über die Auswirkungen einer geänderten Empfehlung des
Schulausschusses (wie z. B. Kostensteigerung, neue Bedarfsermittlung) erfolgte eine
Unterbrechung der Sitzung zur Beratung von 14.25 - 14.30 Uhr.

Herr Pogadl sicherte für die Verwaltung zu, dass die "Option" der BV Mengede so
verstanden werde, dass alle baulichen und planerischen Vorkehrungen für eine
Realisierung von drei Schulzügen im Bedarfsfall getroffen werden.

Unter Einbeziehung dieser Protokollnotiz schlossen sich die Mitglieder des
Schulausschusses einstimmig dem Vorschlag der Verwaltung an, die am 28.06.2000
gefasste Empfehlung unverändert zu lassen, um Verfahrenshemmungen
auszuschließen.


Zu 3. Anträge / Anfragen

Zu 3.1 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion vom 12.09.2000 mit der Bezeichnung
"Schülerticket"
Die Mitglieder des Schulausschusses entsprachen dem von Frau Nolte für die SPD-
Fraktion geäußerten Wunsch, den Antrag ohne Empfehlung des Schulausschusses an
den Rat weiterzuleiten.



Der Ausschussvorsitzende beendete die öffentliche Sitzung um 14.35 Uhr.







Diekneite Leniger Lieberknecht
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin