Niederschrift (öffentlich)

über die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation


am 10.09.2020
Ratssaal, Rathaus
Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 15:00 - 16:35 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

SPD-Fraktion

Rm Schilff, Vorsitzender


Rm Balzer - coronabedingt abwesend -
Rm Gottwald
Rm Heymann
Rm Kaminski
Rm Renkawitz - coronabedingt abwesend -
Rm Sohn - coronabedingt abwesend -
Rm Tölch

CDU-Fraktion

Rm Bartsch
Rm Krause


Rm Penning - coronabedingt abwesend -
Rm Dr. Suck
Rm Waßmann

Rm Weber - coronabedingt abwesend -
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Rm Brunsing - coronabedingt abwesend -
sB Gurowietz
Rm Stackelbeck

Fraktion Die Linke & Piraten

Rm Dr. Tautorat
sB Dr. Tödt - coronabedingt abwesend -


Fraktion FDP/Bürgerliste

sB Ossau - coronabedingt abwesend -

Fraktion AfD

Rm Bohnhof

b) Beratende Mitglieder:

sE Tekin– Integrationsrat - coronabedingt abwesend -

c) Verwaltung



StR Uhr, 8/Dez.

Herr Zilian 10/FBL
Herr Müller, 11/FBL
Frau Hülsmann, 11/stv. FBL
Herr Rosen, 13/FBL
Herr Dr. Potthoff, 3/1-BL
Herr Schefers, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund
Herr Mülle, Personalrat Stadtverwaltung Dortmund

Herr Jödicke, 11/3
Herr Ledune, 80/WF
Herr Kunstleben, FABIDO




Veröffentlichte Tagesordnung:


Tagesordnung (öffentlich)

für die 43. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation,
am 10.09.2020, Beginn 15:00 Uhr,
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.05.2020


2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

2.1 Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)

2.2 Sachstand Coronavirus
regelmäßiger Bericht des Dezernates 8



3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

3.1.1 Daten zur Ausbildung - Übernahmen, Abbrüche und Nichtbestehen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17621-20-E2)
hierzu -> Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17621-20-E3)
Der Antrag lag bereits zur Sitzung am 28.05.2020 vor.
hierzu -> Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17621-20-E4)

3.1.2 Bürgerorientierte Verwaltungssprache bei der Stadt Dortmund
Auftrag aus der Sitzung des APO vom 28.05.2020
(Drucksache Nr.: 14125-19-E1)
Der Vorgang lag zur Sitzung am 09.05.2019 - TOP 4.2.1 vor

3.1.3 Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18034-20)

3.1.4 Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17583-20-E1)

3.1.5 Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18529-20)

3.1.6 Informationen zur Weiterentwicklung der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zur Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18194-20)


3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

3.2.1 Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)
nachträgliche Kenntnisnahme

3.2.2 "Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)

3.2.3 Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)




3.2.4 Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17835-20)

3.2.5 Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18111-20)


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

4.1.1 Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)

4.1.2 Regenerative Energien bei der DOKOM 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18531-20)


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

4.2.1 Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)

4.2.2 Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)

4.2.3 Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18264-20)

4.2.4 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

4.2.5 Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

4.2.6 Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)



4.2.8 Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)


5. Mitteilungen des Vorsitzenden


Die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation wird durch den Ausschussvorsitzenden, Herrn Rm Schilff, um 15:00 Uhr eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Herr Rm Schilff fest, dass der Ausschuss ordnungsgemäß eingeladen wurde sowie beschlussfähig ist.

Ferner weist der Vorsitzende gem. § 29 Abs. 6 Satz 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen auf die Aufzeichnung dieser Sitzung hin.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wird Frau Gottwald benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende weist auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bittet, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN zieht folgenden TOP zurück:

4.2.7 Haus Wenge - Inventarliste
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18530-20)


Es wird vorgeschlagen, die TOPs 3.1.2 und 3.1.3 gemeinsam zu behandeln.

Die Tagesordnung wird mit diesen Änderungen festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.05.2020

Die Niederschrift über die 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.05.2020 wird genehmigt.
2. Angelegenheiten von besonderer Bedeutung

zu TOP 2.1
Bericht zur Corona-Lage
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17947-20)

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) teilt im Namen von Herrn Dr. Tödt (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) mit, dass dieser sich darüber freue, dass im Bericht die Arbeit der Beschäftigten gelobt werde. Er regt dazu an, dass die Arbeit bei der anstehenden Tarifrunde mit einer großzügigen Tariferhöhung honoriert werden solle.

Herr Gurowietz (Fraktion B´90/Die Grünen) merkt zu Seite 2 Punkt 5 an, dass er es befürworte, Erkenntnisse aus der Pandemie in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Weiter bittet er darum, dass Stellung dazu bezogen wird, wo die genannten wesentlichen Schübe herkommen. Weiterhin schlägt er vor, dass der Bericht nach der Fertigstellung dem Ausschuss für Personal und Organisation vorgelegt wird.

Herr Stadtrat Uhr erläutert, dass die Verwaltung beabsichtigt für die Sitzung am 08.10.2020 eine weitere Vorlage zu erstellen, die dann auch schon mit Ergebnissen bestückt sei. Bezogen auf den Masterplan Digitale Verwaltung teilt er mit, dass jährlich zum Jahresende berichtet werde. Weiterhin sei für das Jahresende geplant, den Masterplan fertig zu schreiben.

Herr Gurowietz fragt nach, ob es möglich sei, die Aspekte, die sich aus der Pandemie ergeben haben, kenntlich zu machen.

Herr Uhr verweist dazu auf seinen mündlichen Bericht unter TOP 2.2.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt folgenden Beschluss des Rates der Stadt Dortmund nachträglich zur Kenntnis:
1. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
2. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Stadt Dortmund aufgrund der getroffenen Maßnahmen bisher erfreulicherweise niedrige Infektionszahlen und wenige Todesfälle zu beklagen hat.
3. Der Rat der Stadt Dortmund dankt dem Krisenstab der Stadt Dortmund und seiner Leitung für die geleistete Arbeit, die wesentlich zur Abmilderung der Pandemie-Lage beigetragen hat.
4. Der Rat der Stadt Dortmund bedankt sich bei allen Beschäftigten in kritischer Infrastruktur für ihr herausragendes Engagement. Dieses Engagement hat es ermöglicht, das gewohnte Leben mit möglichst wenigen Einschränkungen aufrecht zu erhalten. Die kommunale Daseinsvorsorge hat ihre Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt.
5. Der Rat der Stadt Dortmund stellt fest, dass die Verwaltung einen „digitalen Schub“ erfahren hat und beauftragt die Verwaltung unter Federführung des CIIO, in Zusammenarbeit mit dem Dortmunder Systemhaus, die Erkenntnisse systematisch aufzuarbeiten und in den Masterplan Digitale Verwaltung einzubeziehen. Hierbei sind insbesondere die möglichen Synergieeffekte, Effizienzgewinne und Raumbelegungen zu thematisieren.

6. Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung zur Abmilderung der ökonomischen Folgen des shut-downs ein Corona-Hilfsprogramm zu formulieren und zu seiner Sitzung am 08.10.20 vorzulegen. Dabei sollen Maßnahmen wie Gebührenerlasse, steuerliche Erleichterungen oder auch eine Stärkung der Kommunalen Arbeitsmarktstrategie geprüft werden. Alle Maßnahmen müssen in übergeordnete Überlegungen des Landes NRW und des Bundes eingebettet sein.
7. Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ziel der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis, insbesondere durch die Entwicklung von sechs städtebaulichen Flächen wirtschaftliche Impulse zu initiieren. Hierbei handelt es sich um die Flächen:
- PHOENIX-West (Weiterentwicklung durch World of Walas und Materna Information & Communications SE)
- Messe Westfalenhallen (Investitionen in die Messehallen und die umliegende Infrastruktur)
- Entwicklungsgebiet nördlich des Hauptbahnhofes (neuer Berufskollegstandort, Büroflächenentwicklung der Deutschen Bahn AG, sowie weiterer Wohn- und Gewerbeimmobilienentwicklung auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs)
- Westfalenhütte (die positive Entwicklung durch tausende neue Arbeitsplätze bei u.a. Decathlon, DB Schenker und Amazon wird durch die gemeinsame Entwicklung der Fläche mit der thyssenkrupp AG weiter voran getrieben)
- Hafen (mit der Akademie für Theater und Digitalität, dem „Leuchtturm“-Projekt, dem Hafenforum der Landmarken AG und dem di-Port schaffen wir auf Grundlage des städtebaulichen Wettbewerbs ein neues, lebendiges Stadtquartier)
- Emscher nordwärts (Beitrag zur IGA 2027 und Aufwertung des Quartiers durch die Ansiedlung der Fachhochschule im Dortmunder Norden und eines Berufskollegs auf dem ehemaligen HSP-Gelände gemeinsam mit der Thelen-Gruppe)
8. Der Rat der Stadt Dortmund fordert das Land NRW und den Bund auf, den Kommunen und den kommunalen Unternehmen weitere finanzielle Hilfen über einen kommunalen Rettungsschirm zur Verfügung zu stellen.

Die vom Koalitionsausschuss am 03.06.20 beschlossenen Maßnahmen werden begrüßt. Darüber hinaus ist aber insbesondere ein Altschuldenschnitt durch das Land NRW erforderlich, um die Handlungsfähigkeit der Kommunen sicherzustellen.

Des Weiteren müssen die vorgesehenen Konjunkturprogramme insbesondere in den Bereichen
- Wohnungsbau
- Städtebau
- Infrastruktur
- Klima
- Digitalisierung
- Energie
-
wirken, damit bei der Krisenbewältigung die richtigen Impulse für eine zukunftsgerichtete und nachhaltige Entwicklung gesetzt werden.



zu TOP 2.2
Sachstand Coronavirus

Herr Uhr (Stadtrat) berichtet mündlich über den aktuellen Sachstand zum Coronavirus.

Er erläutert, dass die Verwaltung seit Mai weiterhin sehr stabil und handlungsfähig sei, da es nur zu wenigen Fällen durch die Infizierung von Beschäftigten gekommen sei. Die Pandemiezahlen innerhalb der Stadtverwaltung seien auf einem sehr niedrigen Niveau, weshalb es nicht zu Schließungen von Abteilungen oder sogar Ämtern gekommen sei.

Auch publikumsintensive Ämter haben nach der Schließung mittlerweile die Arbeit wieder aufgenommen. Die Verwaltung sei parallel zur pandemischen Lage in der Stadt sehr verantwortungsvoll und behutsam wieder hochgefahren worden. Vorsprachen von Bürgerinnen und Bürgern seien weiterhin nur nach erfolgter Terminabsprache möglich, allgemeine Öffnungszeiten gebe es weiterhin noch nicht. Die Terminvergaben werden von den Bürgerinnen und Bürgern sehr gut angenommen. Die Zugänge zum Stadthaus werden durch das Sicherheitspersonal geregelt und die Menschen seien gut informiert.
Rückstände in den Fachämtern, die zum Teil aus der Pandemie entstanden seien, werden gerade aufgearbeitet.

Herr Uhr teilt mit, dass in der nächsten Woche die Arbeitsgruppe „AG Hochfahren der Verwaltung“ zusammenkomme, in der man derzeit mit publikumsintensiven Ämtern zusammensitze und über das weitere Hochfahren berate. Insgesamt sei die Situation innerhalb der Stadtverwaltung sehr stabil.

Momentan mache man sich Gedanken bezüglich der personellen Situation im Gesundheitsamt, da dort ein immenser Arbeitsaufwand vorliege. In der ersten Phase habe man Pflichtaufgaben runtergefahren, um das medizinische Fachpersonal auf die Bekämpfung der Pandemie zu konzentrieren. Dies könne jedoch kein Dauerzustand sein. Man müsse die Pflichtaufgaben wieder hochfahren, um die soziale Balance in der Stadt aufrecht zu erhalten.

In den nächsten Monaten werden sich Personalbedarfe ergeben. Man gehe derzeit davon aus, dass ungefähr 45 Planstellen im Gesundheitsamt benötigt würden, um die Bekämpfung der Pandemie voranzutreiben. Es sei nicht geplant, 45 neue Stellen zu schaffen, vielmehr möchte man medizinische Fachleistungen über Dritte befristet einkaufen.

Besonders im administrativen Bereich solle vorhandenes Personal aus anderen Bereichen der Stadtverwaltung in das Gesundheitsamt umgeschichtet werden. Hier habe man gute Erfahrungen mit der ersten Personalbörse gemacht, wo insbesondere Personal aus geschlossenen Einrichtungen wie z. B. Kultur- und Sporteinrichtungen umgeschichtet wurde. Es habe sich gezeigt, dass die Flexibilität und Solidarität in der Stadtverwaltung groß ist.

Der Oberbürgermeister, die Gesundheitsdezernentin und der Personaldezernent haben einen gemeinsamen Aufruf an alle beschäftigten gestartet, sich freiwillig für einen Einsatz beim Gesundheitsamt zu melden. Dieser Einsatz sei befristet für die Dauer von ca. einem Jahr, bis zum Sommer 2021. Auf diesen Aufruf habe es einen großen Zulauf gegeben. Fachbereich 11 sei nun mit der Aufgabe betraut zu überprüfen, ob die Beschäftigten geeignet seien entsprechende Aufgaben zu übernehmen und ob es möglich sei, diese aus den eigenen Fachbereichen rauszuziehen. Diese Prüfung sei sehr wichtig, damit in den abgebenden Fachbereichen keine Lücken entstehen und es keine Probleme gibt, die entsprechenden Pflichtaufgaben weiterhin wahrzunehmen. Das vorrangige Ziel sei hierbei die Stabilisierung des Gesundheitsamtes.

Weiterhin führt Herr Uhr aus, dass wie den Medien bereits entnommen werden konnte, von Bundesbene mit den Landesebenen ein Papier zum Pakt für den ÖGD (Öffentlicher Gesundheitsdienst) verhandelt wurde. Der Bundesgesundheitsminister habe mit den Landesgesundheitsministern eine Vereinbarung getroffen, dass der Bund 4 Milliarden Euro für die technische und personelle Stärkung der Gesundheitsämter zur Verfügung stelle. Davon verteilen sich 3,5 Milliarden für Personal und 500 Millionen für Digitalisierung.
Im Verwaltungsvorstand habe man sich intensiv mit diesem Papier auseinandergesetzt. Er habe zufrieden zur Kenntnis genommen, dass im Nachgang noch Korrekturen vorgenommen wurden. Anfänglich habe der Bund geplant, die Personalkosten lediglich bis zum Jahr 2026 zu finanzieren. Man lese jetzt jedoch sehr deutlich, dass erkannt wurde, dass man Städte auch nach 2026 mit der Finanzierung nicht alleine lassen dürfe.

Der Bund hat angekündigt, 5000 zusätzliche Stellen wie ärztliches Personal, medizinisches Fachpersonal, administratives Personal bis hin zum Personal für die unterste Gesundheitsbehördenebene einzurichten. Hier sei es wichtig, eine dauerhafte und vollumfängliche Finanzierung sicherzustellen.

Es werde jetzt damit begonnen zwischen den Fachbereichen 11 und 53 Anforderungsprofile zu entwickeln. Noch sei nicht klar wie viele Stellen für Dortmund geschaffen werden und welche Qualifikationen betroffen sein werden. Allerdings werde man vorbereitet sein, wenn bis Ende 2021 die ersten zusätzlichen Kräfte kommen.

Ein weiteres Thema sei die Digitalisierung. Man höre immer wieder, dass die Gesundheitsämter digitalisiert werden müssen und dass die entsprechenden Fachverfahren des RKI (Robert-Koch-Institutes) von den Gesundheitsämtern angewandt werden sollen. Richtig sei, dass man schneller, moderner und digitaler werden müsse. Es sei jedoch genauso wichtig, dass die allgemeine IT-Ausstattung des Gesundheitsamtes ebenfalls modernisiert werde. Herr Uhr erläutert, dass das Gesundheitsamt dahingehend nicht schlecht aufgestellt sei, man solle die allgemeine IT-Ausstattung jedoch nicht aus dem Auge verlieren. Hierzu werde es Gespräche zwischen Dosys und der Leitung des Gesundheitsamtes geben.

Weiterhin wurde im Papier zum Pakt für den ÖGD seitens des Bundes nachgebessert, dass die Länder mit der Zuständigkeit betraut wurden, zu überprüfen, wie man die Arbeit im ÖGD attraktiver gestalten könne, gerade im Hinblick auf die Bezahlung und die Tarifstrukturen.
Es sei schwierig, ärztliches Fachpersonal nach TVÖD (Tarifvertrag Öffentlicher Dienst) oder nach Besoldungsrecht NRW zu gewinnen.
Tatsächlich sei dies jedoch Aufgabe der Tarifvertragsparteien. Man könne gespannt sein, ob die Tarifvertragsparteien bei den aktuellen Tarifverhandlungen die Attraktivierung des ÖGDs in den Blick nehmen werde. Insgesamt müsse man zukünftig schauen, was getan werden kann, um gutes Fachpersonal für die Gesundheitsämter zu gewinnen und dieses auch gut bezahlen zu können.

Herr Uhr informiert darüber, dass die vor einigen Monaten beschlossene Fachkräftezulage für Fachärztinnen und Fachärzte bereits gezahlt werde.

Bezogen auf die Stadtverwaltung Dortmund habe man in kurzer Zeit eine neue Dienstvereinbarung zum Thema „Mobile Arbeit in der Stadtverwaltung“ abgeschlossen, welche bereits von Oberbürgermeister und Personalrat unterschrieben wurde. Man habe jetzt eine zeitgemäße und moderne Grundlage, um mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung zu ermöglichen. Dies war bereits vor der Pandemie ein Wunsch aus der Belegschaft. Die bisher getroffenen Regelungen zur Telearbeit seien inzwischen veraltet gewesen und bezogen sich im Wesentlichen auf Tatbestände der Kinderbetreuung. Dies wurde jetzt zeitgemäß angepasst. Man werde weiterhin klassifizieren, welche Softwareprodukte man zukünftig in Anspruch nehme um auch kollaboratives Arbeiten, Zusammenarbeit und agiles Arbeiten zu ermöglichen.
Weiterhin arbeite man ebenfalls an einer Prioritätenliste, wie man die Digitalisierungsprojekte, zu denen man zum Teil sogar gesetzlich aufgefordert sei, zu kategorisieren und zu priorisieren. Es müsse herausgestellt werden, was man noch dringend benötigt und dies müsse auch mit Ressourcen hinterlegt werden.

Dies werde man auch im Rahmen des Masterplanes am Jahresende genau darlegen.

Hr. Dr. Suck (CDU-Fraktion) bittet darum, die Dienstvereinbarung zum Thema „Mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung Dortmund“ in der nächsten Ausschusssitzung vorzulegen. Weiterhin wären ergänzende Ausführungen zum Thema wünschenswert, damit dahingehen ein Austausch stattfinden könne.

Herr Uhr sagt zu, die Dienstvereinbarung „Mobiles Arbeiten in der Stadtverwaltung Dortmund“ in der nächsten Sitzung vorzulegen.







3. Personal

3.1 Angelegenheiten des Personal- und Organisationsamtes

zu TOP 3.1.1
Daten zur Ausbildung - Übernahmen, Abbrüche und Nichtbestehen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17621-20-E2)
hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 17621-20-E3)
hierzu: Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17621-20-E4)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die Bitte um Stellungnahme der CDU-Fraktion aus der Sitzung vom 28.05.2020 vor:
„zu den Fragestellungen im Hinblick auf die Daten zu den letzten beiden abgeschlossenen Ausbildungsjahrgängen nehme ich wie folgt Stellung und erlaube mir der Übersicht halber, die thematisch zusammenhängenden Fragen für beide Ausbildungsjahrgänge gemeinsam zu beantworten:

1. Die Zahl der Auszubildenden im jeweiligen Ausbildungsjahr? (1)

Die Zahl der nach bestandener Prüfung übernommen Auszubildenden? (2a)

Die Zahl der nach bestandener Prüfung nicht übernommen Auszubildenden? (2b)

Die Zahl der Auszubildenden, die nach bestandener Prüfung nicht bei der Stadt übernommen werden wollten? (2c)

Zahl der Auszubildenden, denen die Stadt nach Beendigung der Ausbildung nur ein Arbeitsverhältnis in einer niedrigeren Laufbahn angeboten hat inkl. Zahl der Annahmen dieses Angebots? (2d)


Der jährliche Personalbedarf der Stadt Dortmund steigt aufgrund des demographischen Wandels in den letzten Jahren stetig an. Hinzu kommt ein flächendeckender Fachkräftemangel, der auch den öffentlichen Dienst und somit alle Einstellungsbehörden gleichermaßen trifft. Um dem entgegenzuwirken hat die Stadt Dortmund seit einigen Jahren ihr Ausbildungsplatzangebot kontinuierlich erhöht.

Mit einer qualifizierten Ausbildung unter anderem in den Bereichen Handwerk und Technik, Medien und IT, Soziales, Verwaltung sowie im feuerwehrtechnischen Dienst, die auf Grundlage einer detaillierten und umfassenden Ausbildungsbedarfsplanung erfolgt, wird stets darauf abgezielt, dass die Ausbildung in einer erfolgreichen Übernahme in ein dauerhaftes Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund endet.

abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge
2018
2019
Zahlen
Prozent
Zahlen
Prozent
1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr.
194
100,00%
258
100,00%
2) davon
a) Zahl der nach bestandener Prüfung übernommenen Auszubildenden.
186
95,88%
242
93,80%
b) Zahl der nach bestandener Prüfung nicht übernommenen Auszubildenden.
1
0,52%
1
0,39%
c) Zahl der Auszubildenden, die nach bestandener Prüfung nicht in ein Arbeitsverhältnis bei der Stadt übernommen werden wollten.
7
3,60%
14
5,42%
d) Zahl der Auszubildenden, denen die Stadt nach Beendigung der Ausbildung nur ein Arbeitsverhältnis in einer niedrigeren Laufbahn angeboten hat inkl. Zahl der Annahme dieses Angebots.
0
0,00%
0
0,00%

Im Ausbildungsjahr 2018 haben 194 Nachwuchskräfte ihre abschließenden Prüfungen in den verschiedenen Ausbildungsberufen abgelegt. Nach bestandener Prüfung wurden 186 Auszubildende bzw. Anwärter*innen in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund übernommen. Das entspricht einer Übernahmequote von ca. 96 %. Von den restlichen acht Absolvent*innen wollten sieben Personen auf eigenen Wunsch nicht in Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund übernommen werden. Lediglich ein*e Auszubildende*r wurde nach bestandener Prüfung seitens der Stadt Dortmund nicht in ein Beschäftigungs- oder Beamtenverhältnis übernommen.

Im Ausbildungsjahr 2019 haben 258 Nachwuchskräfte ihre abschließenden Prüfungen abgelegt. In ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis bei der Stadt Dortmund wurden insgesamt 242 Auszubildenden bzw. Anwärter*innen übernommen. Das entspricht einer Übernahmequote von ca. 94 %. 14 Personen wollten, nach bestandener Prüfung nicht in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen werden und ein*e Auszubildende*r wurde seitens der Stadt Dortmund nicht in ein Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis übernommen.

Im Vorgriff auf die Beantwortung der Frage 2 g) sei an dieser Stelle zu erwähnen, dass eine Person die Abschlussprüfung im Ausbildungsjahr 2019 endgültig nicht bestanden hat und daher bei der Beantwortung der Fragen 2 a) bis 1 d) eine Differenz von eins zur Zahl der Absolventen im Ausbildungsjahr 2019 vorhanden ist.

Als positives Ergebnis ist die gleichbleibend hohe Übernahmequote von nahezu 100 % in den Ausbildungsjahren 2018 und 2019 zu werten. Auch in den Jahren davor lag die Übernahmequote auf diesem hohen Level. Damit zeigt die zielgerichtete und passgenaue Bewerber*innenauswahl sowie eine qualitativ hochwertige Ausbildung mit intensiver Betreuung der Nachwuchskräfte während der gesamten Ausbildungszeit deutlich Wirkung.


2. Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung direkt bestanden haben? (2e)

Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung erst nach Wiederholung bestanden haben? (2f)

Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben inkl. Differenzierung, ob das Nichtbestehen im theoretischen und/oder praktischen Teil der Ausbildung erfolgte? (2g)

abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge
2018
2019
Zahlen
Prozent
Zahlen
Prozent
1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr.
194
100,00%
258
100,00%
e) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung direkt bestanden haben.
191
98,46%
249
96,51%
f) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung erst nach Wiederholung bestanden haben.
3
1,54%
8
3,10%
g) Zahl der Auszubildenden, die die Abschlussprüfung endgültig nicht bestanden haben inkl. Differenzierung, ob das Nichtbestehen im theoretischen und/oder praktischen Teil der Ausbildung erfolgte.
0
0,00%
1
(Theorie)
0,39%

Zur besseren

Zur Übersichtlichkeit wurde in der o.a. Tabelle neben den gewünschten Zahlen und Daten zu den Abschlussprüfungen erneut die Gesamtzahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr eingefügt.

Im Ausbildungsjahrgang 2018 haben 191 Nachwuchskräfte die Abschlussprüfung direkt und drei Auszubildende erst im Wiederholungsversuch bestanden. Zu einem endgültigen Nichtbestehen im Rahmen der Abschlussprüfung ist es nicht gekommen. Somit haben 100 % der Auszubildenden und Anwärter*innen, die im Ausbildungsjahrgang 2018 die abschließenden Prüfungen absolviert haben, diese auch bestanden.

Im Ausbildungsjahrgang 2019 haben 249 Nachwuchskräfte die Abschlussprüfung direkt und acht Auszubildende erst im Wiederholungsversuch bestanden. Eine Nachwuchskraft hat die Abschlussprüfung im theoretischen Teil endgültig nicht bestanden.

Bis auf eine Ausnahme haben in beiden Ausbildungsjahrgängen alle Auszubildenden die abschließenden Prüfungen bestanden. Die beiden Jahrgänge weisen somit eine nahezu 100 %ige Abschlussquote auf.

Das äußerst positive Ergebnis unter Ziff. 1 zur Übernahmequote setzt sich auch bei den erfreulichen Zahlen der bestandenen Abschlussprüfungen fort. Wenn nahezu 100% der zur Abschlussprüfung zugelassenen Nachwuchskräfte die Prüfung erfolgreich ablegen, ist dies ein weiterer Indikator für eine qualitativ hochwertige Ausbildung bei der Stadt Dortmund.


3. Zahl der Auszubildenden, die die Ausbildung von sich aus abgebrochen haben? (2h)

Zahl der Auszubildenden, bei denen die Stadt die Ausbildung abgebrochen hat? (2i)
abgeschlossene Ausbildungsjahrgänge
2018
2019
Zahlen
Prozent
Zahlen
Prozent
* Gesamtzahl der Nachwuchskräfte, die im Ausbildungsjahr ihren Abschluss gemacht hätten.
214
100,00%
271
100,00%
davon:


1) Zahl der Absolvent*innen im jeweiligen Ausbildungsjahr.
194
90,66%
258
95,20%
h) Zahl der Auszubildenden, die die Ausbildung von sich aus abgebrochen haben.
10
4,67%
4
1,48%
i) Zahl der Auszubildenden, bei denen die Stadt die Ausbildung abgebrochen hat.
4
1,87%
4
1,48%
* Zahl der Anwärter*innen, die durch „endgültiges Nichtbestehen“ an der HSPV NRW ausgeschieden sind.
6
2,80%
5
1,84%

Im Ausbildungsjahr 2018 befanden sich insgesamt 214 Nachwuchskräfte, die sich aufgrund der unterschiedlichen Dauer einzelner Ausbildungsberufe in unterschiedlichen Einstellungsjahrgängen befanden. Insgesamt haben zehn Auszubildende bzw. Anwärter*innen die Ausbildung von sich aus abgebrochen. Bei vier Auszubildenden wurde das Beschäftigungs- bzw. Beamtenverhältnis im Laufe der Ausbildung von Seiten der Stadt Dortmund beendet.

Im Hinblick auf einen höheren Detaillierungsgrad wurde die Zahl der Anwärter*innen, die das Studium an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV) NRW endgültig nicht bestanden haben, separat ausgewiesen. Hiervon betroffenen sind, aufgrund des modularen Aufbaus der Studiengänge, ausschließlich die Ausbildungen zur*zum Beamt*in des nichttechnischen Dienstes (Laufbahngruppe 2, erstes Einstiegsamt, ehem. gehobener Dienst). Insgesamt haben sechs Personen das Studium vorzeitig endgültig nicht bestanden und sind kraft Gesetzes aus dem Beamtenverhältnis ausgeschieden.

Im Ausbildungsjahr 2019 befanden sich insgesamt 271 Nachwuchskräfte, die sich ebenfalls aus unterschiedlichen Einstellungsjahrgängen zusammensetzten. Insgesamt haben vier Auszubildende die Ausbildung von sich aus abgebrochen. Bei weiteren vier Nachwuchskräften wurde das Ausbildungsverhältnis im Laufe der Ausbildung von Seiten der Stadt Dortmund beendet. Die Zahl derjenigen, die im Ausbildungsjahr 2019 endgültig nicht bestanden haben, beläuft sich auf insgesamt fünf Personen.

Im Vergleich zum Ausbildungsjahr 2018 sind Zahlen der vorzeitigen Beendigungen auf eignen Wunsch, durch die Stadt Dortmund sowie aufgrund des endgültigen Nichtbestehens rückläufig.

Der im April erschienene Berufsbildungsbericht 2020, der auf Daten des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) beruht, hat gezeigt, dass mehr als jeder vierte Auszubildende seine Lehre oder Ausbildung vorzeitig abbricht. Dem Bericht zufolge betrug die Abbrecherquote zuletzt 26,5 Prozent.

Im Vergleich zu diesem Zahlen liegt die Abbrecherquote der Nachwuchskräfte bei der Stadt Dortmund um einiges niedriger und auf einem guten Niveau. Trotzdem ist die Stadt Dortmund bestrebt, die Anzahl der Ausbildungsabbrüche noch weiter zu reduzieren. Seit Mitte 2019 unterstützt und begleitet im Team Ausbildung ein Sozialpädagoge die Nachwuchskräfte bspw. bei Problemen in der Berufsschule, bei Schwierigkeiten im Unterricht, bei Prüfungsangst, Differenzen mit Lehrkräften oder Mitschüler*innen und anderweitigen Problemen.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste aus der Sitzung vom 28.05.2020 vor:
um die Zahl der Ausbildungsabbrüche und Nicht-Bestandenen Ausbildungsprüfungen zu minimieren, bittet die Fraktion FDP/ Bürgerliste den Ausschuss für Personal und Organisation, folgenden Vorgehensvorschlag zur dauerhaften Gewinnung von Nachwuchskräften zu empfehlen:

Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird gebeten, zu prüfen, ob Ausbildungsbewerber_Innen, welche nach absolviertem Eignungstest und Vorstellungsgespräch in der engen Auswahl verblieben sind, generell einen Beratungs- und Assessment-Tag im Zuge des Auswahlverfahrens durchlaufen sollen.

Begründung

Die realistische Selbsteinschätzung der eigenen Neigungen und Eignungen fällt jugendlichen Bewerber_Innen oft schwer. Zu hohe Ansprüche an sich selbst oder Erwartungen aus dem familiären Umfeld führen immer wieder dazu, dass Bewerbungen auf Stellen eingereicht werden, welche im Ausbildungsverlauf eine Überforderung der künftigen Azubis nach sich ziehen.
Gleichzeitig werden bestimmte Ausbildungsberufe bei der Stadt Dortmund, wie z.B. Hauswirtschafter_In, über Jahre eher „stiefmütterlich“ beworben, da möglicherweise das
Image nicht dem Wunschdenken der Bewerber_Innen entspricht.
Ein obligatorischer Beratungs- und Assessmenttag kann fehlerhafte berufliche Orientierung bzw. falsche Erwartungen an den Ausbildungsberuf nicht nur aufdecken, sondern zu einer konstruktiven Neuausrichtung von Bewerber_Innen beitragen. Ziel kann es sein, Bewerber_Innen mit unrealistischen Selbsteinschätzungen „umzuleiten“. Somit kann auch die Akzeptanz und Rekrutierung in tendenziell weniger attraktiven Ausbildungsberufen verbessert werden. Eine Reduzierung der Abbrüche und Nichtbestandenen Prüfungen kann erreicht werden.


Hierzu liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Stellungnahme der Verwaltung vor:
zum o.g. Tagesordnungspunkt hat die Fraktion FDP / Bürgerliste einen Zusatz-/Ergänzungsantrag gestellt, welchen ich wie folgt beantworte:

Zunächst ist hervorzuheben, dass sich die Anzahl der Ausbildungsabbrüche bei der Stadt Dortmund auf einem außerordentlich niedrigen Niveau befindet. So haben im Jahr 2018 insg. nur 9 (4,21%) und im Jahr 2019 lediglich 4 (1,48%) Nachwuchskräfte die Ausbildung von sich aus abgebrochen.

Um motivierte und begeisterte Nachwuchskräfte anzusprechen, bietet die Stadt Dortmund durch die Teilnahme an Messen, Foren und zahlreichen Schulveranstaltungen vielfältige Möglichkeiten, Informationen zu den angebotenen Berufsbildern im Vorfeld einzuholen und das Interesse an den angebotenen Berufsbildern zu wecken. Diese Veranstaltungen finden in unterschiedlichsten Formen statt, wie z.B. in Einzelgesprächsterminen und offenen "Standgesprächen" in kleinen Gruppen oder mit den Eltern. Auch die auf der Homepage befindlichen Flyer geben einen realistischen, offenen Eindruck in die Ausbildungsberufe. Nicht zuletzt ist zu jedem Beruf auch der*die zuständige Ansprechpartner*in bei 11/3-3 (Team Ausbildung) genannt, die weitere Informationen in telefonischen oder auch persönlichen Gesprächen vermitteln können. Gerade auch letzteres Angebot wird von interessierten, aber noch unerfahrenen Bewerber*innen durchaus häufig in Anspruch genommen. Letztendlich verbleibt es auch immer ein Stück in der Eigenverantwortlichkeit der Person, sich notwendige oder gewünschte Informationen einzuholen.

Während des persönlichen Auswahlverfahrens werden missverständliche Eindrücke oder grobe Unkenntnis stets freundlich und anhand von praktischen Beispielen erläutert. Schon jetzt ist für das Personal- und Organisationsamt selbstverständlich, die Bewerber*innen - unabhängig vom Ausgang des Auswahlverfahrens für Auszubildende/Studierende als auch externe Einstellungen- informiert aus dem Gespräch zu „entlassen“, damit diese*r auch im Falle einer Absage seitens der Stadt Dortmund besser informiert in das nächste Vorstellungsgespräch seiner*ihrer Bewerbungslaufbahn gehen kann. Im Rahmen dessen kommt es immer wieder vor, dass Bewerber*innen motiviert werden, sich erneut, insbesondere auch auf andere Berufsbilder (bei der Stadt Dortmund) zu bewerben. Innerhalb des Teams 11/3-3 (Ausbildung) erfolgt zudem ein Austausch darüber, wenn im Auswahlverfahren für einen anderen Beruf Bewerber*innen positiv aufgefallen sind, die gut in das Berufsbild passen würden.

Schlussendlich können abgelehnte Bewerber*innen auch zum Ende des Auswahlverfahrens hin die Entscheidungsgründe in einem persönlichen oder telefonischen Reflexionsgespräch mit der gesprächsführenden Person aus dem Vorstellungsgespräch erörtern. Hierbei ist jedoch festzustellen, dass von diesem Angebot die wenigsten Bewerber*innen tatsächlich Gebrauch machen.

Im Rahmen der Auswahlverfahren ist es in erster Linie die Aufgabe des Personal- und Organisationsamtes, als Arbeitgeberin Stadt Dortmund die zahlreichen Ausbildungsplätze mit den am besten geeigneten Bewerber*innen zu besetzen. Dabei ist es wichtig, ein modernes, sich stets anpassendes Auswahlverfahren, in dem möglichst vielen Bewerber*innen die Möglichkeit gegeben werden kann, sich persönlich vorzustellen, anzubieten. Dadurch kam es z.B. im Auswahlverfahren des Einstellungsjahres 2020 dazu, dass über 2.000 der eingereichten Bewerbungen im persönlichen Auswahlverfahren mit den Bewerber*innen gewürdigt wurden. Dies bindet die vorhandenen räumlichen und auch personellen Kapazitäten.

Darüber hinaus ist für den Einstellungsjahrgang 2021 vorgesehen, für Berufe mit praktischem Fokus wie z.B. den technischen, handwerklichen oder landwirtschaftlichen Ausbildungsberufen den Schwerpunkt des Auswahlverfahrens auf die praktischen Kompetenzen zu legen. Neben denen im Ergänzungsantrag bereits genannten Hauswirtschaftler*innen trifft dieser Ansatz auch auf Fachkräfte für Rohr-, Kanal- und Industrieservice, Gärtner*innen, Straßenwärter*innen sowie Forstwirt*innen zu. Für diese Berufe ist bereits in Planung, als erster und zentraler Baustein einen Praxistag einzuführen, zu dem alle Bewerber*innen eingeladen werden. Hier wird aufgrund der gemachten Erfahrungen nun also die Reihenfolge des bisher prioritär gewichteten Einstellungstests (als allgemeiner Intelligenztest) nunmehr nachrangig zur praktischen Testung. Dieser Baustein dient aber auch dazu, fehlerhafte berufliche Orientierung bzw. falschen Erwartungen an den Ausbildungsberuf entgegenzuwirken.

Die o. g. Ausführungen verdeutlichen, dass die Stadt Dortmund bereits vor und auch während eines Bewerbungsprozesses alle sich bietenden Möglichkeiten ergreift, um für die unterschiedlichen Ausbildungsberufe passgenaue Nachwuchskräfte auszuwählen. Die geringe Anzahl der Ausbildungsabbrüche sowie eine hohe Anzahl an jährlich bestandenen Abschlussprüfungen sprechen ebenfalls für die hohe Qualität der Auswahl von Nachwuchskräften.

Für eingehende Berufsberatungen sind andere Institutionen, wie das Berufsinformationszentrum der Bundesagentur für Arbeit, die Industrie- und Handelskammer und Schulen spezialisiert. Die Stadt Dortmund bietet trotz der großen Vielfalt an Möglichkeiten dabei dennoch lediglich einen Auszug an Möglichkeiten für junge Menschen ihre Berufswahl zu treffen.


Eine über den Bewerbungsprozess hinausgehende Beratung der Bewerber*innen wird, auch
angesichts der positiven Zahlen, daher weder für hilfreich noch für umsetzbar gehalten.
Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich zunächst für die Beantwortung durch die Verwaltung. Er erläutert, dass die in der Antwort genannten Zahlen im Vergleich zu anderen Bereichen im öffentlichen Dienst, wie zum Beispiel der Finanzverwaltung, sehr positiv ausfallen und bittet dazu noch um mündliche Stellungnahme.

Herr Jödicke (Personal- und Organisationsamt) bestätigt, dass die Zahlen tatsächlich gut seien. Er erläutert, dass der Auswahlprozess bereits sehr früh beginne und den Bewerberinnen und Bewerbern somit von Anfang an mit unterschiedlichen Beratungsleistungen klargemacht wird, worum es in der Ausbildung geht. Im Vergleich zur Finanzverwaltung gibt es im gehobenen Dienst der Stadtverwaltung Dortmund unterschiedliche Schwerpunkte. Im Rahmen der Auswahlverfahren und Ausbildungsprozesse werden die Interessen der Auszubildenden sehr früh abgefragt und können somit Beachtung finden. Zur Übernahme nach erfolgreichem Abschluss gibt er an, dass einzelfallbezogen beraten wird, ob eine befristete oder unbefristete Übernahme stattfindet oder ob eine Übernahme seitens der Stadtverwaltung nicht befürwortet werde.

Herr Schilff (Vorsitzender) erläutert, dass der Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste durch die Stellungnahmen der Verwaltung aus seiner Sicht erledigt sei. Dem schließen sich die Fraktionen an

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zur Kenntnis.


zu TOP 3.1.2
Bürgerorientierte Verwaltungssprache bei der Stadt Dortmund
Auftrag aus der Sitzung des APO vom 28.05.2020
(Drucksache Nr.: 14125-19-E1)

Die Tagesordnungspunkte 3.1.2 und 3.1.3 werden gemeinsam behandelt.

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Vorgang aus der Sitzung vom 09.05.2019 vor:

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgender Antrag der CDU-Fraktion vor:

die CDU-Fraktion im Ausschuss für Personal und Organisation stellt zu o.g.
Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Der Ausschuss für Personal und Organisation beauftragt die Verwaltung,
1. Maßnahmen zur Einführung einer bürgerorientierten Verwaltungssprache auf
städtischen Schriftstücken, Vorlagen und in sonstigen städtischen Medien (z.B.
Broschüren, Homepage) vorzunehmen.
2. Auf eine prioritäre Umsetzung einer bürgerorientierten Verwaltungssprache
hinzuwirken.
3. Maßnahmen zur geschlechtergerechten Sprache in diesen Kontext einzupassen,
unter dem Aspekt der Bürgerorientierung zu bewerten/zu betrachten und diesem
Aspekt unterzuordnen.
4. Dem Ausschuss für Personal und Organisation jährlich über die Umsetzung der
bürgerorientierten Verwaltungssprache zu berichten.

Begründung
Eine Begründung erfolgt mündlich.

Nach ausführlicher Diskussion der einzelnen Fraktionen ist der Ausschuss für Personal und
Organisation sich einig, den vorliegenden Antrag als eingebracht anzusehen.

Hierzu werde von der Verwaltung unter der Federführung des Personal und Organisationsamtes, in Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, der Dortmund-Agentur und dem Personalrat einen Workshop/ eine Infoveranstaltung mit den Mandatsträgen organisiert um zu erörtern, was bereits unternommen wurde und um die rechtlichen Rahmenbedingungen und Leitfäden, sowie die Themen „leichte Sprache“, „gendergerechte Sprache“, „bürgerfreundliche Verwaltungssprache“ differenziert darzustellen und zu diskutieren.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert, dass seine Partei in Anbetracht der Breite, die das Thema der Verwaltungssprache in der jüngsten Vergangenheit im Ausschuss in Anspruch genommen hat, mit der Vorlage des Fachbereiches 11 nicht zufrieden sei. Es seien viele Allgemeinplätze enthalten, das Arbeitshandbuch habe man sich vom Bundesverwaltungsamt besorgt und angehangen. Die Fraktion habe sich gewünscht, dass der Fachbereich 11 konkreter geworden wäre, gerade in den Aussagen Richtung Bürgerorientierung. Er zieht den Vergleich zwischen der gendergerechten Sprache und erläutert, dass man hier konkreter geworden sei. Diese Konkretisierung sei auch überall wahrnehmbar.

Herr Bohnhof (AfD-Partei) schließt sich der Meinung der CDU-Fraktion an und verweist ebenfalls auf die gendergerechte Sprache. Er nehme die Vorlage zur Kenntnis, gut fände er sie jedoch nicht.

Herr Stadtrat Uhr bedauert die Meinung der Fraktionen und erklärt, dass man nach der letzten Ausschusssitzung zu dem Thema kritisch hinterfragt habe, ob man gut aufgestellt sei. Die Vorlage sei mit Mühe geschrieben worden und seiner Meinung nach auch praxisnah. Man versuche ernsthaft, dieses Thema in die Stadtverwaltung zu tragen.

Frau Hülsmann (Personal- und Organisationsamt) bezieht sich zunächst auf die Anlage zur bürgernahen Verwaltungssprache, die im GIS als Anlage angefügt ist. Hierbei handle es sich um eine Anlage zur allgemeinen Geschäftsanweisung, welche seit vielen Jahren existiere. Dies sei eine Arbeitsanweisung, die im Intranet für alle Beschäftigten verfügbar sei. Das Handbuch, über das man spreche, empfiehlt in recht kompakter Form eine kurze verständliche Ausdrucksweise. Man wolle hier das Rad nicht neu erfinden, sondern das Ganze gemeinsam mit den Fachbereichen in den Workshops mit Dr. Hendel von der Ruhr Uni Bochum konkreter angehen. Dort wolle man mit den Fachbereichen zielgruppenspezifisch pro Amt einzelne Vordrucke neu formulieren, sich teilweise auch Hinweise von den Studierenden geben lassen um sich in Richtung Bürgerschaft und Unternehmen auf neue Füße zu stellen. Sie geht davon aus, dass die fachbereichsbezogene Sicht ganz wichtig ist, da Fachbereiche wie zum Beispiel das Rechtsamt, das Ordnungsamt, das Jugendamt oder auch das Sozialamt unterschiedliche Kunden- und Zielgruppen haben und deshalb natürlich auch unterschiedliche Themen bearbeitet. Die Formulierung muss daher überall eine andere sein.
Manchmal fehle es in der Verwaltung an Einfachheit, Knappheit und Zielgerichtetheit, damit es für jeden verständlich bleibt. Dies wolle man aber proaktiv mit den Ämtern angehen, auch unter zu Hilfenahme der Nachwuchskräfte des neuen ZAK, die bereits E-learningmodule kreieren. Hier soll ein Teil per E-learning erfolgen und ein Teil fachbereichsbezogen in Workshops, damit es praktisch wird.

Bezüglich der Vordrucke teilt sie mit, dass Digitalisierung nicht bedeute, dass man ausschließlich den Vordruck nutze, der bereits als pdf-Dokument vorliegt. Man digitalisiere auch den ganzen Prozess hinter der Antragstellung, was eine Effizienzsteigerung bringen soll. In diesem Zusammenhang schaue man genau auf den jeweiligen Vordruck und übernehme diesen nicht einfach nur.

Dr. Suck erläutert, dass die Digitalisierung nicht zur Entbehrlichkeit von Verwaltungsakten führe. Die Vordrucke wird es weiterhin geben müssen, wenn auch online. Er schlägt vor, dass die Verwaltung in einem Jahr die konkreten Schritte, die in dem Jahr passiert sind, dem Ausschuss zur Kenntnis gibt.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) spricht sich auch für den Bericht in einem Jahr aus und schlägt vor, diesem Bericht konkrete Beispiele beizufügen um zu verdeutlichen, wie man es bisher gemacht hat und wie man es in Zukunft machen möchte.

Im Anschluss an die Diskussion nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation die Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache in der Stadt Dortmund zur Kenntnis und erhält in einem Jahr bzw. nach erfolgreicher Durchführung der Workshops einen Sachstand über die Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache der Stadtverwaltung Dortmund.


zu TOP 3.1.3
Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache der Stadtverwaltung Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18034-20)

Die Tagesordnungspunkte 3.1.2 und 3.1.3 werden gemeinsam behandelt.

Im Anschluss an die Diskussion unter TOP 3.1.2 nimmt der Ausschuss für Personal und Organisation die Strategien und Maßnahmen zur Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache in der Stadt Dortmund zur Kenntnis und erhält in einem Jahr bzw. nach erfolgreicher Durchführung der Workshops einen Sachstand über die Umsetzung der bürger*innenorientierten Sprache der Stadtverwaltung Dortmund.


zu TOP 3.1.4
Coronabedingte Ausweitung der Reinigungsleistung an Schulen
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 17583-20-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme der Verwaltung auf die offen gebliebenen Fragen der SPD-Fraktion aus der Sitzung vom 28.05.2020 vor:
im Nachgang zur 42. Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 28.05.2020
beantworte ich Ihnen nach Einbindung der Städtischen Immobilienwirtschaft die Fragen
hinsichtlich der Besetzung der Stellen im Reinigungsdienst sowie bezüglich des Verhältnisses
von Fremd- und Eigenreinigung wie folgt:

In der Gebäudereinigung stehen 375 (absolut) bzw. 218,70 (vollzeitverrechnet) Planstellen
zur Verfügung, von denen zurzeit 23 (absolut) zu besetzen sind. Die Besetzungsquote lag
dabei in den letzten Jahren zwischen 85% bis 90%. Diese Prozentzahlen beinhalten allerdings
auch die aktuell aus verschiedenen Gründen, wie beispielsweise Gebäudesanierungen, nicht
zu besetzenden Planstellen. Bei Berücksichtigung aller freien Planstellen ergibt sich
gegenwärtig eine Besetzungsquote von 89%, was einem durchschnittlichen Wert entspricht.

Zum Vergleich: Die Besetzungsquote der gesamten Stadtverwaltung liegt regelmäßig bei ca.
90%.

Das Verhältnis von Fremd- und Eigenreinigung wird anhand der realen Reinigungsflächen
berechnet und ist wie vom Rat beschlossen jeweils 50%. Sobald Flächenveränderungen
eintreten, bemüht sich die Verwaltung, dieses Flächenverhältnis wieder herzustellen. Daher
kann es sein, dass das hälftige Verhältnis zwischenzeitlich nur annähernd erreicht wird. An
diesem Flächenverhältnis wird auch unter "Corona-Bedingungen" festgehalten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.



zu TOP 3.1.5
Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten
Vorschlag zur TO (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18529-20)
hierzu: Stellungnahme zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18529-20-E1)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

von den städt. Gebäuden befinden sich derzeit 82 Objekte in Eigenreinigung. Die Unterhaltsreinigung in diesen Objekten führen 345 städtische Reinigungskräfte aus. Zur Sicherstellung der laufenden Unterhaltsreinigung soll ein Vertrag über die Arbeitnehmerüberlassung zur Durchführung von Gebäudereinigungsarbeiten abgeschlossen werden um Ausfälle bei Reinigungskräften zu kompensieren, da die stadteigene Personalreserve nicht ausreichend ist (siehe DS 18237-20).

Zur Beurteilung des Sachverhalts bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

Wie oft wurde die Arbeitnehmerüberlassung im auslaufenden Vertrag jährlich in Anspruch genommen?
Wie viele Arbeitsstunden sind das jährlich im Durchschnitt?
Wie vielen Arbeitsplätzen entspräche das vollzeitverrechnet?


Die Stellungnahme der Verwaltung wird für die Sitzung des Ausschusses für Personal und Organisation am 03.12.2020 zugesagt.



zu TOP 3.1.6
Informationen zur Weiterentwicklung der ehemaligen Fachhochschule für öffentliche Verwaltung zur Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18194-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Bericht zur Kenntnis.




3.2 Angelegenheiten anderer Fachbereiche

zu TOP 3.2.1
Internationale Gartenausstellung (IGA) Metropole Ruhr 2027 - Umsetzungsmachbarkeitsstudie Zukunftsgarten "Emscher nordwärts" Dortmund
Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 27.05.2020
(Drucksache Nr.: 16888-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die o.g. Vorlage nachträglich zur Kenntnis.


zu TOP 3.2.2
"Neue Stärke" - Dortmunder Wirtschaftsprogramm
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18112-20)

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) erläutert, dass noch einiges erforderlich sein wird, um die Wirtschaft nach der Coronakrise wieder nach vorne zu bringen. Er könne sich nicht vorstellen, dass das Volumen, welches in der Vorlage vorgesehen ist. ausreichend sei. Da man nicht wisse, wie es weitergehe, halte er die Vorlage für zu kurzgegriffen. Er würde sich der Abstimmung enthalten.

Frau Stackelbeck (Bündnis 90/Die Grünen) verweist auf die Diskussion im Wirtschaftsausschuss vom vorangegangen Tag und der dort getroffenen Entscheidung, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen zu lassen. Sie plädiert dafür, die Vorlage ebenfalls durchlaufen zu lassen. Sie gehe davon aus, dass die einzelnen Fraktionen noch Interesse daran haben, das ein oder andere zu diskutieren und zu beraten sowie Ergänzungen vorzunehmen.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schließt sich den Ausführungen von Frau Stackelbeck an.


Der Ausschuss für Personal und Organisation lässt die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt Dortmund durchlaufen.

zu TOP 3.2.3
Verstetigung und Weiterentwicklung der Sprachbrücken-Maßnahmen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18211-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Verstetigung und Weiterentwicklung der im Rahmen des Projektes „Sprachbrücken – Durchgängige Sprachbildung in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen“ erfolgreich erprobten Maßnahmen.


zu TOP 3.2.4
Pilothafte Weiterqualifizierung des "nordwärts"-Teilprojektes Nr. 540 „Deutsch-Internationales Wirtschaftszentrum“ zu einem Unterstützungszentrum Ethnische Ökonomie (UZEÖ)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 17835-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

a) die Gründung und den Aufbau eines Unterstützungszentrums Ethnische Ökonomie (UZEÖ) in der "nordwärts"-Gebietskulisse als Pilotprojekt für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
b) 1,5 befristete Projekteinsätze (1 Projektmanager*in, 0,5 Projektassistenz) für einen Zeitraum von drei Jahren, mit der Option der Verlängerung je nach Projekterfolg
c) die Evaluation der Wirksamkeit und eine jährliche Berichterstattung
und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.


zu TOP 3.2.5
Gründung des Geschäftsbereichs 57/4 "Strategische Entwicklung" des Eigenbetriebs FABIDO und Änderung der Betriebssatzung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18111-20)
hierzu: Stellungnahme des Personalrates
(Drucksache Nr.: 18111-20-E1)
hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18111-20-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Stellungnahme des Personalrates vor:
der Rat der Stadt Dortmund soll in seiner Sitzung am 08.10.2020 die Gründung des Geschäftsbereiches „Strategische Entwicklung“, den Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO und die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter beschließen.

Wir möchten vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass eine förmliche Beteiligung des Personalrates bislang nicht erfolgte und somit die Zustimmung noch nicht erteilt werden konnte. Für die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens vor Beschlussfassung durch den Rat der Stadt Dortmund wären Ihnen verbunden.

Dem § 6 Abs. 4 der beiliegenden Dienstanweisung für die Geschäftsleitung des Eigenbetriebes FABIDO ist zu entnehmen, dass der*die Beigeordnete der Geschäftsleitung im Interesse der Einheitlichkeit der Dezernatsphilosophie Weisungen erteilen kann.

Im Betriebsausschuss erfolgte bereits eine mündliche Berichterstattung durch Herrn Kunstleben. Damit der Personalrat seiner Unterrichtungsspflicht gegenüber dem Personalratsgremium nachkommen kann, erbitten wir kurzfristig eine schriftliche Darstellung seitens der Dienststelle.


Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:

die Fraktion DIE LINKE & PIRATEN bittet den Ausschuss für Personal und Organisation um Zustimmung für nachfolgenden Prüfauftrag.

Die Verwaltung wird gebeten, die Einrichtung von zwei VZ Planstellen zum TEK Bau in Eigenregie bei FABIDO analog DS-Nr. 17617-20 bei der Feuerwehr Dortmund zu prüfen.


Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den vorliegenden Antrag ihrer Fraktion.

Herr Kunstleben (FABIDO) teilt mit, dass eine Eigenrealisierung im Bereich des TEK-Baus angestrebt wird, allerdings sei für die tatsächliche Realisierung das Dezernat von Herrn StD Stüdemann zuständig. Er erläutert weiter, dass das oberste Ziel im Rahmen der Realisierung für seinen Fachbereich sei, eine stärkere fachliche und baufachliche Baubegleitung sicherzustellen.
Die entsprechende Stabstelle für Immobilienprojekte sei bereits besetzt und arbeite gemeinsam mit den zuständigen Stadtämtern daran, eine entsprechende Grundlage für die Realisierung modular erstellter Kindertageseinrichtungen zu entwickeln
Vor diesem Hintergrund teilt er mit, dass das fachliche und technische Personal, welches im Antrag gefordert wird, bereits vorhanden sei.

Frau Stackelbeck (Fraktion B´90/Die Grünen) erläutert, dass ihre Fraktion davon ausgegangen sei, dass es sich um ein beteiligungsrelevantes Verfahren handelt. Sollte dies strittig sein, ist eine Klärung vor der abschließenden Empfehlung abzuwarten. Sie schlägt vor, lediglich eine vorbehaltliche Empfehlung auszusprechen.

Herr Kunstleben sagt zu, das Beteiligungsverfahren mit dem Personal- und Organisationsamt und dem Personalrat bis zur Ratssitzung durchgeführt zu haben.

Frau Dr. Tautorat zieht aufgrund der vorangegangenen Ausführungen den Antrag ihrer Fraktion zurück.


Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Stellungnahme des Personalrates zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Betriebsausschuss FABIDO stimmt dem beigefügten Entwurf einer Dienstanweisung über die Aufgaben- und Geschäftsverteilung sowie die Vertretungsregelungen innerhalb der Geschäftsleitung von FABIDO unter dem Vorbehalt zu, dass der Rat die Gründung des Geschäftsbereichs „Strategische Entwicklung“ und die Änderung der Betriebssatzung von FABIDO in seiner Sitzung am 08.10.2020 beschließen wird.

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt
1. die Gründung des Geschäftsbereich „Strategische Entwicklung“
2. den beigefügten Entwurf der Betriebssatzung von FABIDO
3. die Bestellung von Herrn Daniel Kunstleben zum Geschäftsbereichsleiter 57/4 „Strategische Entwicklung“


4. Organisation

4.1 IT-Angelegenheiten

zu TOP 4.1.1
Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18181-20)
hierzu: Überweisung: Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 18181-20)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Überweisung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:
Es liegt folgender Auszug aus der öffentlichen Sitzung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün vom 01.09.2020 vor:
ABVG, 01.09.2020

Herr Rm Gebel stellt folgenden mündlichen Antrag hierzu:

Das Netz in Schulen soll für Schülerinnen und Schüler mindestens mit einem Gigabit angebunden werden.

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.

Den o. a. mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke und Piraten betrachtet der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün heute als eingebracht und überweist diesen zwecks Beratung an den Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung.

Die Mitglieder des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung sind sich einig, zu dem mündlichen Antrag der Fraktion Die Linke & PIRATEN aus der Sitzung des ABVG keine Entscheidung treffen zu können. Die Zuständigkeit für die Anbindung der Schulen liege eher beim Ausschuss für Personal und Organisation. Der Antrag wird daher dorthin zur weiteren Beratung verwiesen.
Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.


Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) fragt nach dem Fertigstellungstermin. Der bisher benannte Termin 31.12.2028 sei auf eine Vorlage von Frau Jägers zurückzuführen. Vor diesem Hintergrund möchte er dringend darum bitten, diesen Termin, auch im Hinblick auf die anstehende Endgeräte-Ausstattung der Schulen, zu hinterfragen.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) bedankt sich für diese Vorlage. In den vergangenen Diskussionen habe man die klare Erwartungshaltung formuliert, eine Antwort darüber zu erhalten, wer für diese Aufgabe verantwortlich sei. Diese Frage sei auch mit der heute vorliegenden Vorlage nicht beantwortet. Seine Fraktion habe immer noch die klare Erwartungshaltung, dass es am Ende eine Person gibt, die den Hut für diese Aufgabe aufhabe. Für die Leitung der hier benannten Projektgruppen seien Kolleginnen und Kollegen derselben Hierarchie vorgesehen, sodass im Zweifel keine Person die nötigen Kompetenzen innehabe, eine abschließende Entscheidung treffen zu können. Seine Fraktion erwarte weiterhin, dass eine Person benannt werde.

Herr Uhr (Stadtrat) führt aus, dass sich aus den unterschiedlichen Förderprogrammen im Bereich des Breitbandausbaus Zeitziele ergeben, die deutlich vor dem 31.12.2028 liegen. Diese seien einzuhalten und die Verwaltung arbeite mit Hochdruck daran, diese Fördermittel entsprechend zu akquirieren. Die Vorlage beschreibe, dass noch eine Gesamtkoordination zu bilden sei, die dann das Dach über den einzelnen Projektgruppen des Breitbandausbaus bilden werde.

Herr Zilian (10/FBL) erläutert bezüglich des vorliegenden Antrages der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN, dass im Anbindungskonzept für Schulen die Anbindung mit einem Gigabit vorgesehen sei. Der Begriff „Glasfaseranbindung“ impliziere immer ein Gigabit. Dementsprechend sei die, im vorliegenden Antrag geforderte Anbindung, sichergestellt. Das Förderprogramm für die Glasfaseranbindung der Schulen sei so ausgerichtet, dass 2025 alle Schulen angebunden sind. Er gehe davon aus, dass die Dortmunder Schulen 2025 alle mit Glasfaser angebunden seien und über Wlan verfügen. Im Bereich der städtischen Liegenschaften denke man derzeit über die Strukturen nach, um auch hier an Tempo zuzulegen. Die zeitaufwendigste Komponente sei der Tiefbau, die reine Anbindung im Gebäude, die vom Dortmunder Systemhaus ausgeführt würde sei hier nicht der entscheidende Faktor.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) stellt auf Grund der vorangegangenen Ausführungen fest, dass der Antrag ihrer Fraktion somit durch verwaltungshandeln erledigt sei.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) weist in Bezug auf den Tiefbau darauf hin, dass das Thema der Baustellenkoordination allgegenwertig sei und man hier die Effizienz vorantreiben könne. Es sei dringend notwendig die beteiligten Unternehmen an einen Tisch zu holen um nicht mehrfach hintereinander eine Straße für unterschiedliche Anlässe aufzumachen. Es dürfe nicht passieren, dass die Fördermittel für den Breitbandausbau, in beträchtlicher Größenordnung, nicht abgerufen werden können, weil man sie nicht in der geforderten Zeit verbauen könne. Das Thema müsse auf Ebene des Verwaltungsvorstandes einen größeren Stellenwert erlangen. Bisher sei auch die vor 2 Jahren geschaffene Stelle eines Breitbandkoordinators bei der Wirtschaftsförderung noch nicht in Erscheinung getreten. Hier stelle seine Fraktion sich die Frage, welchen Job ein Breitbandkoordinator innehabe. Die Digitalisierung erlebe derzeit einen enormen Aufschwung, das Dortmunder Systemhaus stoße an seine Grenzen und es wäre nicht fair, wenn Herrn Zilian anschließend Vorwürfe gemacht würden, die ihm gar nicht zustünden. Es sei von großem Interesse, dass in diesem Thema deutlich mehr Druck gemacht würde.

Frau Stackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) teilt die Auffassung, dass das Thema mehr in den Fokus rücken müsse und eine schnelle Anbindung in aller Interesse sei.

Herr Ledune (WF) teilt mit, dass die Stadt Dortmund bundesweit die erste Großstadt sei, bei der das Vergabeverfahren abgeschlossen sei. Einerseits habe man ein nicht einfaches Förderkulissenverfahren und andererseits ein Vergabeverfahren. Der Breitbandkoordinator sei hier sehr sorgfältig gewesen, sodass man ein sicheres Verfahren zum Abschluss bringen konnte. Einige Städte, die mit mehr Tempo in das Vergabeverfahren gestartet seien, haben neu beginnen müssen, weil das Verfahren zu unsicher gewesen sei. Der Zeitraum sei eng, man sei im ständigen Austausch mit dem Fördergeber, denn auch dieser habe ein Interesse daran, dass die Maßnahme am Ende umgesetzt werde. Mit dem Anbieter, der das Verfahren für sich entscheiden konnte werde man nun einen genauen Fahrplan erarbeiten und er sei guter Dinge zügig erste Ergebnisse vorweisen zu können. Auch im Bereich der Baustellenkoordination habe man Gespräche geführt und werde zukünftig in enger Abstimmung arbeiten. Der Verwaltungsvorstand werde regelmäßige Berichte erhalten.

Herr Waßmann bittet darum, nennenswerte Zwischenstände auch dem Ausschuss für Personal und Organisation und dem Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung vorzulegen.

Die Verwaltung sagt dies zu.

Der Ausschuss für Personal und Organisation ist sich einig den Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN ­als erledigt anzusehen.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Sachstandsbericht „Ausbau und Leistungen digitaler Infrastrukturen“ zur Kenntnis.


zu TOP 4.1.2
Regenerative Energien bei der DOKOM 21
Vorschlag zur TO (Fraktion B'90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 18531-20)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vor:
die Stadt Dortmund hat ihre Informationsverarbeitung in die Rechenzentren des städtischen Kommunikationsdienstleisters und Serviceproviders DOKOM21 ausgelagert.

Vor diesem Hintergrund bittet die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen um die Beantwortung der folgenden Fragen:

1. Welcher Anteil der in den Rechenzentren der Dokom21 betriebenen Server der Stadt Dortmund wird mit regenerativer Energie betrieben? Wie kann dieser Anteil ggf. erhöht werden?

2. Inwieweit werden die Netze der Dokom21 (Kabelnetz, Glasfasernetz, Netz für die TV-Versorgung) mit regenerativer Energie betrieben?

3. Bietet die Dokom21 ihren gewerblichen und kommunalen Kunden Verträge mit regenerativer Energieversorgung an? Wenn ja, wie hoch ist der Anteil am Gesamtgeschäft und in welcher Weise nutzt die Dokom21 dies als Vertriebsargument?


Begründung:
Mit dem Handlungsprogramm Klima-Luft 2030 soll eine kontinuierliche Minderung des Treibhausgasausstoßes bis zur Nullemission im Jahr 2050 erreicht werden. Um das Ziel zu erreichen, muss unter anderem der Energiebedarf im Verwaltungsbereich auf die Nutzung von Ökostrom umgestellt werden. Das gilt insbesondere für den energieintensiven Bereich der IT. Viele Rechenzentrums-Dienstleister werben in ihren Angeboten, dass ihre Informationsverarbeitung mit grüner Energie klimaschonend/klimaneutral betrieben wird. Dies sollte auch für den städtischen Dienstleister gelten.

Die Stellungnahme der Verwaltung wird dem Protokoll als Anlage beigefügt.


4.2 Allgemeine Organisationsangelegenheiten

zu TOP 4.2.1
Stadtumbau Dorstfeld
Bürgerhaus Dorstfeld
hier: Kostenerhöhungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18009-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rar der Stadt Dortmund einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt, das für den Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zu einem Bürgerhaus am 14.11.2019 (DS-Nr.: 14190-19) beschlossene Gesamtinvestitionsvolumen i. H. v. 4.855.000,00 € (inklusive der Erstellung der Außenanlagen, zuzüglich aktivierbarer Eigenleistungen i. H. v. 216.000,00 € und einer Umlagefinanzierung der Beratungsleistungen i. H. v. 102.165,00 €) für die Haushaltsjahre 2020 bis 2024 um 900.000,00 € auf 5.755.000,00 € zu erhöhen.

Der Umbau der ehemaligen Waschkaue der Zeche Dorstfeld zum Begegnungszentrum wird gem. bereits vorliegendem Zuwendungsbescheid der Bezirksregierung Arnsberg (02/012/19) mit Bundes- und Landeszuwendungen in Höhe von insgesamt 3.477.015,00 € (70 % von zuwendungsfähigen Kosten i. H. v. 4.967.165,00 €) gefördert. Es wurde ein Antrag auf Kostenerhöhung bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Die Bezirksregierung wird hierüber nach Vorlage des Kostenerhöhungsbeschlusses entscheiden.





zu TOP 4.2.2
Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020
(Drucksache Nr.: 18037-20)
hierzu: Zusatz- /Ergänzungsantrag zum TOP (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN)
(Drucksache Nr.: 18037-20-E2)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Huckarde aus der öffentlichen Sitzung vom 02.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Huckarde beschließt einstimmig folgenden Zusatz zur Beschlussempfehlung:

Bei der Auswahl der Software-Tools zur Realisierung der digitalen Formate sind die Vorgaben der europäischen Datenschutz-Grundverordnung sowie die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 16.Juli 2020 („Schremms II“) zu berücksichtigen, nach denen eine Übermittlung personenbezogener Daten in den Geltungsbereich der US-amerikanischen Rechtsprechung aktuell durch keine Rechtsgrundlage legitimiert wird. Aus diesem Grund soll bevorzugt die Software europäischer Anbieter eingesetzt werden, bei deren Verwendung der Verbleib der personenbezogenen Daten im Geltungsbereich der DSGVO gewährleistet wird.

Mit diesem Zusatz empfiehlt die Bezirksvertretung Huckarde dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.

Weiterhin liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Hörde aus der öffentlichen Sitzung vom 08.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Dortmund-Hörde schiebt die Vorlage in die nächste Sitzung am 10.11.2020 und bittet darum, dass ein Berichterstatter diese Vorlage erläutert.

U. a. stellt man die Frage,
- Was unter den Abstandsformaten zu verstehen ist
und zum anderen,
- Welche Zielsetzung diese Vorlage genau verfolgt.


Zudem liegt dem Ausschuss für Personal und Organisation folgender Antrag der Fraktion DIE LINKE & PIRATEN vor:
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung des folgenden Antrags:

Beschluss
Es wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die die Entwicklung des „Dortmunder Modells“ aktiv begleitet. Der Gruppe sollen u.a. angehören: Vertreter der Fraktionen, der oder die Datenschutzbeauftragte, die Behindertenbeauftragte und/oder Vertreter*innen des Behindertenpolitischen Netzwerks.

Begründung
Die Vorlage ist lückenhaft in Bezug auf rechtliche Aspekte, Barrierefreiheit und den Datenschutz. Es werden zwar freie Plattformen und Open Source-Angebote genannt. Aufgeführt wird aber fast ausschließlich proprietäre Software, die darüber hinaus von unterschiedlichen Landesdatenschutzbehörden als z. T. hochproblematisch eingestuft wird. Deshalb darf die Weiterentwicklung dieses Konzeptes nicht ausschließlich Technikbegeisterten und Techniklaien überlassen werden. Zielsetzung muss es u.a. sein, sich mit der Frage auseinander zu setzen, welche digitalen Formate wie ersetzt werden können und alle rechtlichen Aspekte zu klären.

Zudem ist es absehbar, dass sich das Dortmunder Modell in die falsche Richtung entwickeln würde. Die bisherigen Vorschläge laufen ausschließlich auf synchrone Formate hinaus, so dass alle Beteiligten immer zeitgleich anwesend sein müssten.


Herr Gurowietz (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) hebt folgenden Satz auf Seite 3 der Vorlage hervor: „ Ziel ist es, digitale Angebote zu entwickeln und zu nutzen, die die Teilhabe sichern ohne Menschen auszugrenzen oder abzuhängen. Das heißt, es soll ein Kombinationsangebot aus digitalen und analogen Formaten vorgehalten und bereitgestellt werden.“ Dies bedeute für ihn, dass auch Menschen die über keinen digitalen Zugang verfügen (Wohnungslose, ältere Menschen oder Menschen die sich aus den verschiedensten Gründen nicht digitalisieren wollen) einen Zugang in analoger Form garantieren. Die Berücksichtigung dieses Abschnittes sei für seine Fraktion äußerst wichtig.

Frau Dr. Tautorat (Fraktion DIE LINKE & PIRATEN) erläutert den Antrag ihrer Fraktion.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) sieht die inhaltliche Zuständigkeit des vorliegenden Antrages beim Ausschuss für Bürgerdienste, öffentliche Ordnung, Anregungen und Beschwerden. Weiterhin weise er mit Hinblick auf die Anzahl an Arbeitsgruppen in der die Politik vertreten sei darauf hin, darüber nachzudenken ob es hier einer eigene Arbeitsgruppe erfordere, oder ob es ausreiche wenn die Verwaltung die Vorarbeit leiste und den entsprechenden Ausschüssen berichte.

Herr Dr. Suck (CDU-Fraktion) erklärt, dass das Thema der Digitalisierung in diesem Ausschuss richtig angesiedelt sei.

Frau Strackelbeck (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) schließt sich der Anmerkung der CDU an. Allerdings habe sich ihre Fraktion bezüglich des vorliegenden Antrages noch keine Meinung bilden können.

Herr Waßmann (CDU-Fraktion) schlägt vor, den Antrag als eingebracht anzusehen und im Kontext der Verteilung der Zuständigkeiten der neuen Ausschüsse zu beraten.


Der Ausschuss für Personal und Organisation erklärt sich mit diesem Verfahrensvorschlag einverstanden.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretungen Huckarde und Hörde zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimme der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt nimmt das Dortmunder Modell zur Weiterentwicklung der Mitwirkungskultur durch digitale Formate zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Umsetzungskonzeptes.




zu TOP 4.2.3
Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 18264-20)

Dr. Suck (CDU-Fraktion) erläutert, dass bereits die Einführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik durch den Ausschuss für Personal und Organisation abgelehnt wurde. Man sehe deshalb keine Notwendigkeit der Fortführung zuzustimmen.

Herr Bohnhof (AfD-Fraktion) schließt sich den Ausführungen der CDU-Fraktion an. Auch seine Fraktion habe die Einführung 2017 bereits abgelehnt.

Herr Tölch (SPD-Fraktion) teilt mit, dass seine Fraktion, wie auch bereits 2017, der Vorlage zustimmen wird.

Der Ausschuss für Personal und Organisation empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der AfD-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die Fortführung der Koordinierungsstelle für kommunale Entwicklungspolitik, vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2022 vorbehaltlich der weiteren Förderzusage durch die Engagement Global gGmbH/ Kommunen in der Einen Welt.



zu TOP 4.2.4
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes (Kapitel 1) in Dortmund - 8. Sachstandsbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17796-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 8. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 1 (KIF I) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.



zu TOP 4.2.5
Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes - Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund - 4. Sachstandbericht
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 18028-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den 4. Sachstandsbericht zur Umsetzung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – Kapitel 2 (KIF II) in Dortmund zum Stichtag 01.07.2020 zur Kenntnis.



zu TOP 4.2.6
Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17184-20)

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den Zwischenbericht zu den Ergebnissen und Wirkungen des Projektes "nordwärts" zur Kenntnis.

zu TOP 4.2.8
Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2020
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 17716-20)
hierzu: Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020
(Drucksache Nr.: 17716-20)

Dem Ausschuss für Personal und Organisation liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung vom 09.09.2020 vor:
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließt mehrheitlich 11 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion, CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Fraktion Die Linke & Piraten) und 1 Gegenstimme (Herr Urbanek/AfD) den nachfolgenden Antrag der Fraktion Die Linke & Piraten:
„Die auf S. 24 des Sachstandsberichtes angeregte weitere Vollzeitstelle einer muttersprachlichen Familienbegleiterin wird eingerichtet.

Begründung:
Der Sachstandsbericht legt dar, dass ein Teil der EU2-Zuwander*innen aus der Nordstadt in andere Stadtteile abwandert. Eine muttersprachliche Betreuung könne unter den Umständen eines erweiterten räumlichen Zuständigkeitsbereichs des muttersprachlichen Familienhelfer*innen -Teams für nicht mehr in der Nordstadt ansässige Angehörige dieser Bevölkerungsgruppe nicht aufrechterhalten werden.

Eine räumliche Durchmischung von Bevölkerungsgruppen ist aus vielerlei Gründen wünschenswert und sollte nicht dadurch behindert werden dass es für effizient befundene Hilfsangebote nur in der Nordstadt gibt.“
Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ mit oben genannten Zusatz (Antrag Fraktion Die Linke & Piraten) zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt die Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Personal und Organisation nimmt den „Sachstandsbericht Zuwanderung aus Südosteuropa 2019“ zur Kenntnis.



5. Mitteilungen des Vorsitzenden
nicht besetzt



Schilff Gottwald Mundhenke
Vorsitzender Ratsmitglied Schriftführerin



(See attached file: Regenerative Energien bei der DOKOM21.pdf)