N i e d e r s c h r i f t (öffentlich)

über die 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


am 30.04.2014
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund




Sitzungsdauer: 15:00 - 18:45 Uhr


Anwesend:

1. Stimmberechtigte Mitglieder:

Thomas Quittek (BUND)

Meike Hötzel (BUND)

Dr. Klaus Gelmroth (NABU)

Prof. Dr. Lothar Finke (LNU)

Dr. Hans Otterbein (LNU)

Bernd Stangl (LNU)

Klaus Horn (SDW NRW e.V.)

Erhard Freudenberger (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Manfred Budde (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Thomas Ricke (Landesverband Gartenbau Westfalen-Lippe e.V.)

Norbert Kovac (Fischereiverband NRW e.V.)

Manfred Gimmler (Landesverband Westfälischer und Lippischer Imker e.V.)

Siegfried Wittwer (Kreisjägerschaft Dortmund e.V.)
2. Mitglieder ohne Stimmrecht:

Walter Aukthun (LNU)

Hans-Heinrich Westermann (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)

Wilhelm Hülsmann-Trapphoff (Westf.-Lippischer Landwirtschaftsverband e.V.)
3. Verwaltung

Herr Dr. Mackenbach (60/AL)

Herr Höing (60/2)

Frau Viets (60/2)

Herr Veen (60/2)

Herr Traxel (60/2)

Frau Niedergethmann (61/4)

Frau Vennefrohne (61/4)
4.
Gäste

Frau Milly Stricker

Herr Helmut Stepputis

Frau Barbara Brunsing

Herr Detlef Münch






Veröffentlichte Tagesordnung:
T a g e s o r d n u n g (öffentlich)

für die 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde,
am 30.04.2014, Beginn 15:00 Uhr,
Saal Hanse, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde


2. Vorlagen der Verwaltung

2.1 Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11927-14)

2.2 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

2.3 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12437-14)

2.4 Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis
der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08014-12-E1)

3. Berichte

3.1 Freizeitweg am Rüpingsbach in Dortmund-Menglinghausen
Bericht

3.2 Beteiligung des Beirates an der Beseitigung von Naturdenkmalen
Bericht

3.3 Sachstandsbericht der Verwaltung über den Stand des Biotopmanagementplanes für das NSG An der Panne und des Planfeststellungsverfahrens zur ökologischen Verbesserung des Bredegrabens und des Tiefenbaches in Eichlinghofen
Bericht

3.4 Sachstand zur Neuwahl der Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter im Jahr 2014

3.5 Biotopmanagementmaßnahmen auf dem Kreuzkröten-Ersatzbiotop im Bereich Gneisenau
Bericht

4. Anfragen, Hinweise, Mitteilungen




Die Sitzung wurde vom Vorsitzenden - Herrn Prof. Dr. Finke - eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte der Vorsitzende fest, dass zur heutigen Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde fristgemäß eingeladen wurde, und dass der Beirat beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratsmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Dr. Gelmroth benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Es wurde einstimmig beschlossen, dass der Tagesordnungspunkt 2.3. vorgezogen werden soll und somit als erster Tagesordnungspunkt der Vorlagen der Verwaltung abgehandelt wird.
Ansonsten wurde die Tagesordnung wie veröffentlicht festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde

Die Niederschrift über die 29. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde wurde mit folgenden Änderungswünschen genehmigt:

Herr Dr. Otterbein wünschte folgende Änderungen der Niederschrift:
Zu TOP 3.2: Dritter Textabschnitt: statt „Der Beirat monierte“ „Der Beirat kritisierte“

Zu TOP 4: Zweiter.Textabschnitt: Bei der erwähnten Homepage handelt es sich nicht um die Homepage
des Umweltbundesamtes, sondern um die von Straßen NRW.
Letzter Satz „Das Biotop soll weitestgehend in Ruhe gelassen werden“ streichen.
Ergänzungssatz: „Bezüglich der weiteren Vorgehensweise sei auf den bestehenden
Biotop-Mangementplan hingewiesen.“

Herr Dr. Gelmroth wies auf das von ihm erstellte Schreiben zum „Schutz für naturnahe Waldflächen im Dortmunder Fredenbaumpark/Westerholz“ hin, welches als Tischvorlage in der 30. Sitzung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde verteilt worden war.




2. Vorlagen der Verwaltung


zu TOP 2.3
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Erweiterung des Planbereiches, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages -Teil B-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12437-14)

Frau Niedergethmann vom Stadtplanungs- und Bauordnungsamt stellte den zweiten Teil des Bebauungsplanes HP 190 vor.
Die gesamte Fläche erstreckt sich über 7 – 8 ha mit einer Gebäudelänge von 120 Metern. Das geplante Gebäude ist von einem Wassergraben umgeben, der durch eine zentrale Regenwasser-Auffanganlage gespeist wird. Neben einer Dachbegrünung soll zusätzlich eine Photovoltaikanlage auf dem Dach installiert werden. Als Ausgleich zu den zu fällenden ca. 90 Einzelbäumen werden ca. 200 neue Bäume angepflanzt. Das Projekt wurde dem Rat bereits vorgelegt. Ein Umweltbericht und ein Artenschutz-gutachten liegen vor.

Der Vorsitzende trug vor, dass der erste Teil des Bebauungsplanes Ap 190 bereits im Januar 2014 behandelt wurde.
Der Beirat (Herr Dr. Gelmroth) erkundigte sich nach einer möglichen extensiven Bepflanzung des Areales. Weiterhin wurde auf Fledermaushöhlen und auf die am benachbarten Regenrückhaltebecken beobachteten Amphibien hingewiesen.

Der Ratsvertreter Herr Münch wies darauf hin, dass das betroffene Areal vor allem mit seiner Platanenreihe seiner Ansicht nach ein stadtbildprägendes Eingangstor mit landschaftsästhetischem Wert darstelle.
Herr Quittek bat darum, dem Beirat grundsätzlich bei nächster Gelegenheit die Pflanzenauswahlliste für B-Pläne in der neuen Legislaturperiode zur Verfügung zu stellen. Diese könnte dann ggf. fachlich weiter abgestimmt werden.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis, regt zu extensiver Pflege an und bittet darum, den besonderen Charakter der Bäume heraus zu stellen.


zu TOP 2.1
Bauleitplanung; 26. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Hom 295 – Nahversorgungseinrichtung östlich Kirchhörder Straße -
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung zur 26. Änderung des FNP, Feststellungsbeschluss, Beifügung einer aktualisierten Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Hom 295, Satzungsbeschluss, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil B, Anpassung des Landschaftsplanes Dortmund - Süd
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11927-14)

Herr Veen stellte die o.g. Planung in den Grundzügen vor. Sie setzt sich zusammen aus einem Supermarkt mit 50 Stellplätzen und einem Regenrückhaltebecken im Norden. Als Begrünungs­maßnahmen sind Dachbegrünung, Stellplatzbegrünung sowie ein Rahmengrün aus Strauchhecken und Bäumen geplant. Zudem wird eine planexterne Ausgleichsfläche festgesetzt (Ökokontoflächen in Deusen), zudem eine Waldersatzfläche in Somborn. In der Offenlage sind mehrere Bedenken vor allem von Anwohnern vorgetragen worden. Darin ging es hauptsächlich um Lärmschutz und Verkehr, aber auch um Belange des Naturschutzes. Herr Veen erläuterte, dass die Verwaltung die Einwände geprüft hätte und ihnen größtenteils nicht gefolgt ist. Von Seiten der ULB seien auch die Einwände bzgl. Artenschutz sowie die gutachtliche Stellungnahme des Büros Heller&Kalka geprüft worden; mit dem Ergebnis, dass die artenschutzrechtlichen Belange im Verfahren ausreichend berücksichtigt worden sind. Der Supermarkt sei aus Sicht von Natur und Landschaft sicherlich nicht gut an der Stelle, es fehlten aber die Möglichkeiten, das Vorhaben für unzulässig zu erklären, da Vermeidung, Ausgleich und Ersatz sowie der Artenschutz formal ordnungsgemäß abgearbeitet worden seien.

Der Vorsitzende erwähnt, dass der Rat der Stadt Dortmund schon am 15.05.2014 mit dem Satzungs-beschluss entscheiden wird und es daher fraglich sei, ob noch entscheidende Veränderungen vorgenommen würden.

Der Beirat wies darauf hin, dass es sich bei dem geplanten Gebäude mit erheblicher Bautiefe um einen Fremdkörper handele und sich der Lebensraum der vorhandenen Arten (Blindschleiche und Feuersalamander) erheblich verkleinert. Er kritisierte, dass im Rahmen der Eingriffsregelung und beim Ausgleich zu wenig auf die nicht planungsrelevanten Arten eingegangen wurde. Dies sollte im Beschluss noch einmal zum Ausdruck kommen.

Herr Dr. Mackenbach erklärte, dass für die Verwaltung das Verfahren korrekt abgelaufen sei und letztendlich die Politik zu entscheiden habe.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis und stellt mit Bedauern fest, dass viele vom Beirat vorgetragene Argumente nicht berücksichtigt wurden. Der Beirat lehnt das Vorhaben ab und weist insbesondere darauf hin, dass die artenschutzrechtliche Prüfung im Hinblick auf planungsrelevante Vögel und Fledermäuse hier nicht ausreicht. Vielmehr müssen im Rahmen der Eingriffsregelung unter anderem auch die weiteren besonders geschützten Arten Blindschleiche und Feuersalamander betrachtet werden.
Für diese Arten sollte auf Grundlage des § 15 BNatSchG ein funktionaler Ausgleich im direkten Umfeld der betroffenen Habitate in Form einer Optimierung von Lebensräumen erfolgen, z.B. durch Einbringung von Totholz, Anlage von Steinhaufen und Trockenmauern sowie einer den Artansprüchen angepassten Pflege.


zu TOP 2.2
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 276 -Freiwillige Feuerwehr Berghofen-
hier: Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügen einer aktualisierten Begründung; Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12247-14)

Herr Veen gab einen kurzen Überblick über den B-Plan-Entwurf. Das Vorhaben ist dem Beirat aus einem früheren Verfahrensstand grundsätzlich bekannt. Auf dem relativ schmalen Grundstück sind eine Fahrzeughalle sowie ein Sozialtrakt vorgesehen, dazu die notwendigen Zufahrten und Stellplätze. An Begrünungen sind eine Dachbegrünung, zwei begrünte Rückhaltemulden sowie eine Zaun- und eine Stellplatzbegrünung festgesetzt.
Die Einwände des Beirates aus der letzten Sitzung seien laut Herrn Veen geprüft worden. Das Artenschutzgutachten sei zwar relativ kurz und einfach gehalten, auch was den Ausschluss von potentiellen planungsrelevanten Arten angeht, es gäbe allerdings keinen Anlass, weitere Untersuchungen zu fordern, da das vorhandene Biotoppotential (relativ junger Vorwald mit geringem Baumholz) keine anderen artenschutzrechtlichen Ergebnisse erwarten ließe.

Der Vorsitzende berichtete, dass der Beirat in der Vergangenheit zwar das Standort-Auswahlverfahren kritisiert habe, aber keine Bedenken geäußert wurden. Weiterhin nahm er Bezug auf das Beiratsprotokoll vom 27.01.2013.

Der Beirat kritisiert, dass für das durchgeführte Artenschutzgutachten der inzwischen veraltete Dortmunder Brutvogelatlas Anwendung fand. Der bald fertig erstellte Brutvogelatlas könnte zukünftig mit in die Planungen einfließen. Weiterhin seien die ehrenamtlichen Naturschützer nicht für die Datener-hebung zuständig.
Herr Dr. Mackenbach stellte fest, dass die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt wurde und der Satzungs-beschluss bevorstehe. Das Verfahren sei ordnungsgemäß abgelaufen.

In diesem Zusammenhang regte Herr Höing an, dass in der folgenden Legislaturperiode ein Qualitätszirkel für Artenschutzprüfungen eingerichtet werden soll, bei dem auch die Biologische Station beteiligt werden sollte.

Beschluss

Der Beirat nimmt die Vorlage einstimmig zur Kenntnis.


zu TOP 2.4
Bauleitplanung; Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Ap 190 (Teil 2) -Gewerbegebiet Marsbruchstraße / Bundesbank Dortmund-
hier: Beschluss zur Teilung des Bebauungsplanverfahrens in Teil 1 und Teil 2 sowie Fortführung des Teils 2 als vorhabenbezogenen Bebauungsplan (VEP), Entscheidung über das Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Beschluss zum Abschluss des Durchführungsvertrages Teil A
Stellungnahme der Verwaltung
(Drucksache Nr.: 08014-12-E1)

Dieser Tagesordnungspunkt wurde inhaltlich zusammen mit dem TO – Punkt TOP 2.3 abgehandelt.

Beschluss

Der Beirat nimmt das Schreiben von Herrn Oberbürgermeister Ulrich Sierau sowie von Herrn Stadtrat Martin Lürwer mit der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 30.10.2012 zu dem Waldersatzflächen/Prüfauftrag an die Verwaltung einstimmig zur Kenntnis.



3. Berichte


zu TOP 3.1
Freizeitweg am Rüpingsbach in Dortmund-Menglinghausen

Herr Höing berichtete hierzu wie folgt:

1. Der Sachverhalt ist allen Beteiligten bekannt. Im Oktober 2013 kam es zu einer Besprechung in unserem Hause, in der wir ein Konzept aus landschaftsplanerischer Sicht vorstellten, wie mit Wegen entlang des Grotenbachs, des Kirchhörder Bachs und des Rüpingsbachs umgegangen werden sollte.
2. Eingeladen waren Ortspolitiker aus Hombruch, die sich nach intensiver Diskussion unserem Vorschlag anschlossen
3. Das Ergebnis dieses „Hombrucher Konsenses“ trug ich auch im Oktober 2013 hier im Beirat vor. Darin enthalten war die 3-jährige Wartezeit bis zur Klärung eines etwaigen Wegeausbaus
4. Große Verärgerung löste dann am 19. März dieses Jahres eine Presseerklärung des Verwaltungsvorstands aus, nach der der Verwaltungsvorstand den Beschluss gefasst hatte, mit der Emschergenossenschaft eine möglichst zeitnahe Bereitstellung des Betriebsweges am Rüpingsbach zwischen Grotenbachstraße und der Brücke am Spörkel zu vereinbaren.
5. Ich möchte eine Einordnung versuchen, wie es zu dieser Sicht der Verwaltungsspitze gekommen ist.
6. Auslöser war ein Gesprächsersuchen von 2 Ratspolitikern beim Oberbürgermeister im März 14, die geltend machten, dass die im Oktober 13 getroffene Übereinkunft mehrfach geäußerten Wünschen aus der Hombrucher Bürgerschaft zu einem Naturerlebnisweg am Bach die Umsetzungschancen nehme.
7. Daraufhin wurde das Umweltamt gebeten, für den Verwaltungsvorstand eine Einschätzung vorzunehmen, ob und unter welchen Bedingungen auch eine bachnahe Trassierung möglich sei.
8. Diese Einschätzung wurde mit dem Ergebnis vorgenommen, dass diese Variante B auch möglich sei, wenn dem Anspruch auf Naturerlebnis ein stärkeres Gewicht zukommen soll.
9. Diese Variante wird für verträglich gehalten, wenn
· Der übliche Ausbaustandard in wassergebundener Decke vorgesehen wird und
· gegen das Risiko streunender Hunde Wildschutzzäume gebaut werden, um jedweden direkten Zutritt zum Bach selbst und zur Bachaue zu unterbinden.
· Beispiel: Emscher in Sölde
· Im Übrigen wurde Bezug genommen auf andere Gewässerstrecken, bei denen in selbiger Weise eine Kombination von Wanderwegen an naturgemäß umgestalteten Wegen vorgenommen worden ist.
· In keinem dieser Bereiche ist uns bisher Vandalismus bekannt geworden.
· Diese Bewertung erfolgte ausdrücklich unter Verweis auf die Festsetzung des Landschaftsschutzgebiets 40 aus dem Landschaftsplan Dortmund – Süd. Zitat: Die Festsetzung erfolgt wegen der Bedeutung vielfältig strukturierter für die siedlungsnahe Erholung und das Naturerleben
10. Von einem Einknicken des Umweltamts kann daher nicht die Rede sein, auch wenn das so empfunden wird.
11. Die Verwaltungsspitze hat eine fachliche Einschätzung angefordert und daraufhin entschieden, im Kontakt mit der EG auch eine frühzeitigere Nutzung des Betriebsweges für Fußgänger und Radfahrer zu prüfen.
12. Dieser Prüfprozess wird verkehrsplanerische, technische, zeitliche und kostenmäßige Rahmenbedingungen umfassen
13. Der Vorwurf, die Rechte der BV zu missachten, greift insofern nicht, weil der VV Beschluss explizit die Beteiligung des der BV und des Beirats vorsieht. Das war natürlich nicht publiziert worden. Es ergibt sich aus einem Blick in die Gemeindeordnung aber ohnehin.
14. Auch der Vorwurf, gegen den Planfeststellungsbeschluss verstoßen zu haben, greift nicht, weil dieser zum Wegeausbau in dem umstrittenen Bereich keine rechtlich bindenden Aussagen trifft. Er gibt aber den Hinweis darauf, dass die Entscheidung über Wege in Absprache mit den Naturschutzverbänden und der BV von der Stadt Dortmund zu treffen ist.
15. Wir arbeiten jetzt eine Vorlage für den 21. Mai aus und stellen darin noch einmal kurz die Streckenabschnitte dar, einschließlich der Varianten A und B.


Der Vorsitzende berichtete, dass auch er für den Besprechungstermin am 21.05.2014 in der Bezirksvertretung eine Einladung erhalten habe. Seiner Ansicht nach sollte der Natur Zeit gegeben werden, sich zu entwickeln, erst dann könnte eine Freigabe erfolgen.

Der Beirat trug vor, dass nach einer telefonischen Auskunft die Emschergenossenschaft die Aussage bestätigt habe, dass der Bereich geschlossen bleibt.
Weiterhin sollen sich am Teich am Harkortshof Amphibien befinden. Die AGARD wird den Teich untersuchen.


zu TOP 3.2
Beteiligung des Beirates an der Beseitigung von Naturdenkmalen

Frau Viets berichtete, dass bei den turnusmäßigen Überprüfungen der Naturdenkmale im Jahr 2012 an der Rosskastanie auf dem Grundstück Vogelpothsweg neben anderen Schäden an einer Ausbruchswunde Brandkrustenpilz festgestellt wurde. Es handelt sich hierbei um eine stark holzzersetzende Pilzart, die die Stand- und Bruchfestigkeit des Baumes zerstört. Die insgesamt irreversibel geschädigte Vitalität des Baumes und die von ihm in diesem Zustand ausgehende potenzielle Verkehrsgefährdung erforderte eine umgehende Entbindung von den geltenden Schutzbestimmungen. Eine Genehmigung gemäß § 5 (2) NDVO (Unberührtheitsklausel für Maßnahmen zur Verkehrssicherheit und Gefahrenabwehr) zur Beseitigung der Kastanie wurde am 04.09.2012 entsprechend erteilt.

Eine Grundlage für eine förmliche Befreiung nach § 67 BNatSchG und die Notwendigkeit einer Beteiligung des Beirates bei der Unteren Landschaftsbehörde war daher nicht gegeben.

Der Beirat hat an der von Frau Viets vorgetragenen Begründung nichts auszusetzen. Der Fällung wurde von Herrn Dr. Otterbein bereits in der Vergangenheit zugestimmt.
Zukünftig wird bei verkehrssicherungsbedingten Fällungen von Naturdenkmalen die Beteiligung des Beirates im Rahmen der Dienstbesprechung abgehandelt.


zu TOP 3.3
Sachstandsbericht der Verwaltung über den Stand des Biotopmanagementplanes für das NSG An der Panne und des Planfeststellungsverfahrens zur ökologischen Verbesserung des Bredde-grabens und des Tiefenbaches in Eichlinghofen

Herr Veen erläuterte zunächst das aktuelle Projekt des Tiefbauamtes zur Umgestaltung der beiden Bäche. Grundsätzlich sei die Umgestaltung aus landschaftsbehördlicher Sicht zu begrüßen. Allerdings hat die ULB in ihrer Stellungnahme zu dem Vorhaben auch deutlich gemacht, dass in einigen Teilbereichen eine Naturnähe nur mit Einschränkungen erreicht wird. Für eine umfassende Verbesserung sollte auch der Breddegraben südlich des hier behandelten Bereiches bis hinauf zur Quelle zeitnah naturnah umgestaltet werden. Die Bemühungen dazu hinsichtlich Flächenverfügbarkeit sollten weiter verfolgt werden. Ein wichtiger Kritikpunkt sei die geplante Lösung im Bereich des Hundeübungsplatzes, weil hier nicht die aus Naturschutz- und Gewässerschutzsicht zu favorisierende Trasse durch den Hundeplatz gewählt wird, sondern eine Trasse am Hundeplatz vorbei, verbunden mit starken Eingriffen in angrenzende Hang- und Gehölzbereiche.
Darauf gab Herr Veen einen Überblick über den Biotopmanagementplan (BMP) für das NSG „An der Panne“, der 2012 durch die Biostation zusammen mit einem Planungsbüro erstellt worden ist. Der BMP macht Aussagen über die derzeitige Biotopstruktur und gibt Hinweise zu notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Ebenso werden Vorschläge zur Erweiterung des NSG (Oberlauf Tiefenbach und Oberlauf Breddegraben) gemacht. Auch geht der BMP auf die o.g. geplante Umgestaltung des Tiefenbachs und des Breddegrabens ein. Die Empfehlungen sind weitgehend in die Stellungnahme der ULB zum Planfeststellungsverfahren eingeflossen.

Anschließend verdeutlichte Herr Quittek mit zahlreichen Fotos die landschaftliche Veränderung des Tiefenbachtales von 1986 im Vergleich mit dem Jahr 2014. Ein wichtiges Anliegen sei, die damals fremdländischen und stark beschattenden Roteichen zu beseitigen. Er regte an, weitere Maßnahmen - vor allem zur Offenhaltung der Flächen - gemeinsam abzustimmen. Dies wurde seitens der Verwaltung zugesagt. Der Biotopmanagementplan wurde Herrn Quittek und Herrn Dr. Otterbein nach der Sitzung in digitaler Form zur Verfügung gestellt.


zu TOP 3.4
Sachstand zur Neuwahl der Beiratsmitglieder und deren Stellvertreter im Jahr 2014

Frau Viets teilt mit, dass es sich bei dieser Sitzung zwar um die letzte Sitzung in dieser Legislaturperiode handelt, die jetzigen Beiratsmitglieder aber bis zur Konstituierung des neuen Beirates im Herbst weiterhin im Amt sind. Die laufenden Geschäfte werden wie bisher in der alle 14 Tage stattfindenden Dienstbesprechung mit Herrn Dr. Otterbein geklärt.
Es werden sich bei der Zusammensetzung des neuen Beirates keine großen Veränderungen ergeben. Fast alle Mitglieder und die Mehrzahl der Stellvertreter wurden von ihren jeweiligen Verbänden wieder benannt.

Zum momentanen Zeitpunkt fehlt lediglich nur noch die Meldung des Westfälisch - Lippischen Landwirtschaftsverbandes. Herr Budde wird sich um die zeitnahe Meldung kümmern.


zu TOP 3.5
Biotopmanagementmaßnahmen auf dem Kreuzkröten-Ersatzbiotop im Bereich Gneisenau

Auf Grund der weit fortgeschrittenen Zeit wurde der TOP 3.5 auf die nächste Sitzung verschoben.


zu TOP 4.
Anfragen, Hinweise, Mitteilungen

Der Beirat berichtete von zahlreichen Freizeitsportlern (u.a. Fahrradfahrer und Motorradfahrer) sowie Hunde-Belästigungen, die im Areal des Rückhaltebeckens Mengede-Ickern durch ihr Verhalten negativ auffielen. Herr Dr. Mackenbach teilte mit, dass er die geschilderten Probleme an die Emschergenossenschaft weiter leiten werde.

Mit einer Dankesrede verabschiedete Herr Dr. Mackenbach den langjährig amtierenden und höchst engagierten Vorsitzenden Herrn Prof. Dr. Finke. Herr Finke bedankte sich für die Rede und wies darauf hin, dass er zukünftig bei Bedarf außerhalb des Beirats selbstverständlich weiterhin zur Verfügung stehe.
In diesem Zusammenhang wies er darauf hin, dass sowohl der Vorsitzende als auch die Mitglieder und Stellvertreter bis zu Neuwahl in der neuen Legislaturperiode Funktionsträger bleiben.





Gelmroth Traxel Veen Prof. Dr. Finke
Mitglied Geschäftsführung Geschäftsführung Vorsitzender