Niederschrift (öffentlich)

über die 19. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes


am 08.04.2014
Saal der Partnerstädte




Sitzungsdauer: 17:00 - 19:15 Uhr


Anwesend:

Stimmberechtigte Mitglieder:
Frau Blotenberg
Herr Böckler
Herr Drolshagen
Herr Dückering
Frau Göleli
Frau Greskamp
Frau Grollmann
Herr Herkelmann, Vorsitzender
Herr Mertens
Frau Meyer
Frau Opitz
Frau Rischer
Frau Schmidt
Herr Schmidt, stellvertretender Vorsitzender
Frau Steffen
Herr Volkert
Frau Weyer

Beratende Mitglieder:
Herr Niermann
Frau Vollmer

Verwaltung:
Herr Stankewitz, 5/Dez.-Büro
Frau Becker, 50/6 – 1
Frau Minning, VHS

Sonstige Anwesende:



Veröffentlichte Tagesordnung:

Tagesordnung (öffentlich)

für die 19. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes,
am 08.04.2014, Beginn 17:00 Uhr,
Saal der Partnerstädte

Hinweis:
Der Sitzungsraum ist barrierefrei zugänglich und nutzbar.
Falls Sie Kommunikationsunterstützung benötigen, melden Sie sich bitte telefonisch unter (0231) 50-2 59 01, per Fax unter (0231) 50-1 08 91 oder per E-Mail behindertenbeauftragte@dortmund.de







1. Regularien

1.1 Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift


1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW


1.3 Feststellung der Tagesordnung


1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 03.12.2013


2. Einwohnerfragestunde

3. Schwerpunktthema "Gesetzliche Betreuung"
Dazu eingeladen ist ein/e Vertreter/in des Gesundheitsamts, Sozialmedizinischer Dienst, Betreuungsstelle.

4. Vorlagen

4.1 Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Projekt Lange Straße

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-13)

4.2 Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11042-13)

4.3 Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

4.4 Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11562-13)

Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11562-13-E1)

4.5 Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)

4.6 Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12015-14)

4.7 Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12058-14)

4.8 Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)

5. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

5.1 Berichte:
Tätigkeitsberichte der
AG Sport und Menschen mit Behinderungen,
der Projektgruppe Inklusive Gesundheit,
des Arbeitskreises Barrierefreies Dortmund,
des Arbeitskreises Nutzbarkeit und Teilhabe und
des Vorsitzenden und des Vorstandes
über die Ratsperiode 2009 - 2014


5.2 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12021-14)

5.3 Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund am 28. Mai 2014
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11895-14)

5.4 Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)

5.5 Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-14)

7. Verschiedenes




Die Sitzung wird vom Vorsitzenden - Herrn Herkelmann - eröffnet. Er stellt fest, dass zur heutigen Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes fristgerecht eingeladen wurde, und dass das Gremium beschlussfähig ist.


1. Regularien


zu TOP 1.1
Benennung eines Beiratmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Frau Opitz benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

Der Vorsitzende wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Jeweils einstimmig werden folgende Änderungen der Tagesordnung beschlossen:

TOP 4.8 neu ist die nachgereichte Vorlage „Bildungsbericht“.

TOP 5.2 Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen wird vorgezogen als TOP 4.1. Dazu ist Herr Sonnenschein vom Tiefbauamt zu Gast.

TOP 5.4 Hilfen für behinderte Menschen: Schulbegleitung in Dortmund wird vorgezogen auf TOP 4.2. Dazu ist Frau Emsinghoff vom Sozialamt zu Gast.

Auf Vorschlag von Frau Blotenberg wird die Tagesordnung erweitert um den TOP „Begleitservice im ÖPNV“ unter TOP 5.4. Das Thema steht auf der Tagesordnung der nächsten Ratssitzung, dazu soll ein Votum erfolgen.

Die anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.

Die Tagesordnung wird einstimmig festgestellt.




zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 03.12.2013

Die Niederschrift über die 18. Sitzung des Behindertenpolitischen Netzwerkes am 03.12.2013 wurde genehmigt.


zu TOP 2.
Einwohnerfragestunde

Herr Herkelmann weist auf das anschließende Treffen im Hansmann-Haus hin, das anlässlich der letzten Sitzung in dieser Ratsperiode organisiert wurde, und lädt alle explizit ein.

Herr Schmidt sagt eine Teilnahme ab und nutzt die Gelegenheit, Frau Schmidt als „Ikone der Bewegung“ für ihre Mitarbeit im Netzwerk zu danken und sie zu verabschieden.

Herr Herkelmann dankt Herrn Schmidt und wünscht ihm alles Gute für sein Wohlbefinden.



Dagmar Held aus Dortmund-Eving hat vor einem Jahr zum Geburtstag Kinokarten für das CineStar bekommen. Immer wenn sie ins Kino möchte, läuft der gewünscht Film nicht in einem behindertengerechten Kino. Ihr wurde empfohlen, ihr Anliegen im Behindertenpolitischen Netzwerk vorzutragen. Frau Schmidt unterstützt das Anliegen. Insbesondere Filme, die nicht Massenfilme sind, laufen in den nicht zugänglichen Sälen. Herr Herkelmann weist auf die bereits geführten Gespräche hin. Es wurde darum gebeten, die notwendigen Hinweise im Internet zu veröffentlichen. Eine Verpflichtung des privaten Betreibers auf Umbauten und eine andere Betriebspraxis sei daher nicht möglich. Frau Held berichtet, dass auf der Internetseite Informationen vorgehalten werden, aber schwer zu finden seien. Frau Schmidt regt an, diese Situation und den Ärger einem Redakteur zu schildern. Herr Herkelmann bietet an, sich gemeinsam mit Frau Schmidt an die Presse zu wenden und bietet an, einen Entwurf für ein Schreiben zu machen. Frau Held sollte – wenn sie einverstanden ist – als Beispiel vorgestellt werden.

Ann-Kathrin Sterling-Meyer weist auf weitere Barrieren im CineStar für schwerhörige, taube und ertaubte Menschen hin und beklagt die Eintrittspreisgestaltung. Sie muss den gleichen Preis für den Film zahlen, auch wenn sie nicht hört. Untertitelungen sind selten. Sie bittet darum, auch diese Aspekte in dem Schreiben zu erwähnen. Einmal im Monat finden Filme mit Untertitelungen an, die auch öffentlich angekündigt werden. Das erreicht aber nicht alle Interessierten.

Frau Sterling-Meyer bittet darum, dass diejenigen, die sich zu Wort melden, dies durch Aufzeigen deutlich machen, so dass sie den oder die Sprecherin identifizieren kann. Zudem bittet sie darum, dass bei Präsentation die Dolmetscher/innen neben der Präsentationsfläche stehen, so dass sie nicht immer hin- und herschauen muss.

Herr Herkelmann fordert dazu auf, den Bitten von Frau Sterling-Meyer zu folgen. Die Hinweise werden in das geplante Anschreiben aufgenommen.


3. Schwerpunktthema "Gesetzliche Betreuung"

zu TOP 3.
Schwerpunktthema "Gesetzliche Betreuung"

Herr Herkelmann begrüßt Herrn Dr. Renken und Herrn Köster vom Gesundheitsamt. Folgende Fragen wurden im Vorfeld für die Präsentation gestellt:

· Was genau ist eine gesetzliche Betreuung und wer und wie kann man sie bekommen?
· Wie ist das System "gesetzliche Betreuung" in Dortmund organisiert?
· Welche Änderungen stehen durch veränderte gesetzliche Grundlagen an, wie wirken sie sich auf die Arbeit der Betreuer/innen, der Betreuungsvereine, der Betreuungsstelle, auf die Betreuten, deren Angehörige und ihr Umfeld aus?
· Wird es durch die UN- Behindertenrechtskonvention Änderungen in den gesetzlichen Grundlagen und/oder der Betreuungspraxis geben?

Herr Dr. Renken berichtet, dass die Betreuungsstelle in Dortmund zum Gesundheitsamt gehört. Im Gesundheitsamt liegt sie in der Abteilung „Amtsärztlicher Dienst“, dieser Abteilung steht Herr Dr. Renken vor. Die Stadt Dortmund nimmt die Aufgaben der Betreuungsbehörde als Pflichtaufgabe wahr, ungesetzt wird diese Aufgabe in der Betreuungsstelle. Betreuungsstellen gehören meistens zu einem anderen Amt, das kann auch das Sozial- oder Jugendamt sein. Die Präsentation von Herrn Köster wird zum Protokoll gegeben, Nachfragen zur Arbeit sind jederzeit direkt möglich.

Herr Köster zitiert § 1896 BGB Rechtliche Betreuung gem. § 1896 BGB
§ 1896 Abs. 1 BGB: „Kann ein Volljähriger auf Grund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen, so bestellt das Betreuungsgericht auf seinen Antrag oder von Amts wegen für ihn einen Betreuer.“

Rechtliche Betreuungen sind nachrangig, wenn eine Bevollmächtigter oder andere Hilfen zur Erledigung der Angelegenheiten zur Verfügung stehen.

Das Betreuungsgericht nimmt Anträge/Anregungen entgegen und beauftragt in jedem Fall einen Psychiater mit einem Gutachten. Das Gericht kann die Betreuungsstelle ersuchen, ein Sozialgutachten zu erstellen. Das Gericht terminiert die Anhörung im Haushalt der betroffenen Person und verkündet dort die Entscheidung, ob Betreuung erforderlich oder
nicht erforderlich ist. Wenn erforderlich, nimmt ein/e Betreuer/in die Arbeit auf, ansonsten agiert die betroffene Person weiterhin selbständig.

Herr Köster weist auf § 1901 BGB Wohl des Betreuten hin. Darin heißt es: „1. Die Betreuung umfasst die Tätigkeiten, die erforderlich sind, um die Angelegenheiten des Betreuten nach Maßgabe der folgenden Vorschriften rechtlich zu besorgen. 2. Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. Zum Wohl des Betreuten gehört auch die Möglichkeit, im Rahmen seiner Fähigkeiten sein Leben nach seinen eigenen Wünschen und Vorstellungen zu gestalten. 3. Der Betreuer hat den Wünschen des Betreuten zu entsprechen, soweit dies dessen Wohl nicht zuwiderläuft und dem Betreuer zuzumuten ist.“ Es geht also nicht nach den Vorstellungen des Betreuers, sondern es muss fortlaufend festgehalten werden und geprüft werden, was sich der Betreute wünscht.

Im Sozialgutachten der Betreuungsstelle werden folgende Aspekte beleuchtet:
o Persönliche, soziale und Wohn-Situation der/des Betroffenen,
o Gesundheitliche Situation und ärztliche Versorgung,
o Wirtschaftliche Situation: Einkommen/Vermögen/Schulden,
o Einschätzung der Ressourcen/ Kompetenzen,
o Vermittlung anderer Hilfen möglich/ Vollmacht vorhanden?,
o Einschätzung zur Erforderlichkeit der rechtlichen Betreuung einschließlich eines
o Vorschlag zu notwendigen Aufgabenkreisen .

Ab dem 01.07.2014 gelten gesetzliche Neuregelungen. Titel des Gesetzes ist „Gesetz zur Stärkung der Funktionen der Betreuungsbehörde“ .


Ziel des Gesetzes ist die Beschränkung der rechtlichen Betreuungen auf das wirklich Erforderliche. Dazu soll die Betreuungsstelle mit einem qualifizierten
Gutachten zukünftig für jeden eingehenden Betreuungsantrag u.a. ermitteln:
o Sind andere soziale Hilfen und Assistenzen ausreichend?
o Kann eine Vorsorgevollmacht erteilt werden?

Weitere Neuerungen für die Betreuungsstelle sind:
o Angebot allgemeiner Informationen und Beratungsauftrag bzgl. Fragen zur rechtlichen Betreuung, Vorsorgevollmacht und zu anderen sozialen Hilfen
o im Einzelfall Beratung zu rechtlicher Betreuung sowie Pflicht zur Vermittlung von anderen sozialen Hilfen, bei denen kein Betreuer bestellt wird.
Dabei wir sowohl im Auftrag des Gerichts als aich beo vorliegenden Hinweisen selbständig ermittelt und Hilfen vermittelt.

Die Bundesregierung vertritt die Auffassung, dass das Betreuungsrecht im Einklang mit der UN-BRK steht Demgegenüber gibt es Auffassungen, das Betreuungsrecht bedürfe der Überarbeitung. Thema dabei ist der Konflikt um „gesetzliche Vertretung“ versus „Unterstützung“. Die Auffassung der Betreuungsgerichtstages (BGT) ist: „Betreuung ist Rechtsfürsorge für den einzelnen Betroffenen, d.h. Assistenz bei Ausübung der Rechts- und
Handlungsfähigkeit UND Schutz vor Schäden durch Beeinträchtigung bei Ausübung dieser Fähigkeiten.“ Die UN-Konvention fordert über die Beachtung eines Gesetzes hinaus die konventionskonforme Praxis der Rechtsanwendung sowie eine entsprechende Überwachung z.B. durch eine Monitoring-Stelle.

Herr Köster stellt die Dortmunder Zahlen von 2012 vor, sie sind den beigefügten Folien zu entnehmen. Ehrenamtliche Betreuungen werden durch Berufsbetreuungen zurückgedrängt, insbesondere in Großstädten gibt es viele allein Lebende ohne Verwandte, die eine Vollmacht übernehmen würden,.

Der Vorsitzende dankt für die Ausführungen.

Frau Meyer weist auf die Probleme hin, die bei einer gesetzlichen Betreuung durch Familienangehörige durch die emotionale Nähe entstehen können. Sie fragt nach: Werden in den Gutachten auch Überlegungen angestellt, wer sinnvoller Weise die gesetzliche Betreuung übernehmen kann? Können Betroffene sich auch selbst bei der Betreuungsstelle beraten lassen, um Betreuungssituationen zu verändern?

Herr Köster antwortet, dass ein Vorschlag, wer die Betreuung führen soll, zu den Aufgaben der Betreuungsstelle gehört. Verwandt sind bei diesen Überlegungen vorrangig. Falls mehrere Personen die gesetzliche Betreuung anbieten, kann das Gericht gebeten werden, eine abschließende Einschätzung vorzunehmen. Die Beratung Betroffener ist eines der anstehenden Themen nach dem neuen Gesetz. Herr Dr. Renken weist auf die hier schon durchscheinenden Schwierigkeiten in der Erstellung der Sozialgutachten hin. In vielen Familienkonstellationen muss die naheliegende Möglichkeit gründlich hinterfragt werden in Bezug auf Eigeninteressen der Betreuungspersonen und mögliche innerfamiliäre Konflikte. Aus solchen Situationen resultieren auch Verfahren vor dem Familiengericht nach Einsetzen einer gesetzlichen Betreuung. Bei sorgfältiger Arbeit entsteht ein enormer Zeitaufwand für die Wahrnehmung der Interessen Betroffener.

Herr Schmidt fragt nach möglichen Nachteilen aus der neuen gesetzlichen Regelungen, große Aufwände scheinen zu entstehen. Soziale Hilfen statt Betreuung als Auftrag ist sehr schwierig.

Herr Köster kann die Verunsicherung durch die Formulierung des Gesetzes gut verstehen. Vollmachten und andere Hilfen als Begriffe müssen mit Leben gefüllt werden. Soziale Hilfen können Krankenhaussozialdienste, Eingliederungshilfe, Sozialdienste in Psychiatrien im Vorfeld einer rechtlichen Betreuung sein. Wenn Betroffene diese anderen Hilfen annehmen können, ist eine rechtliche Betreuung nicht erforderlich. Das muss herausgearbeitet werden und eventuell vermittelt werden.

Herr Schmidt erfragt, ob der erforderliche Überblick in der Betreuungsstelle vorhanden ist. Herr Dr. Renken berichtet, dass auch die personelle Ausstattung der Betreuungsstelle verbessert werden muss. Es gibt Vorarbeiten von Herrn Köster, ein Komplettbild der anderen Hilfen in Dortmund zu erstellen. Damit sollen de Mitarbeiter/innen zukünftig arbeiten. Der Prozess wird sehr komplex und aufwändig sein. Das Gesetz sieht in der Verantwortung allerdings die Betreuungsbehörde und nicht die Betreuungsstelle. Vorgeschlagene andere Hilfen werden vom Gericht beschlossen und die Betreuungsbehörde muss eine verantwortliche Übergabe organisieren. Es wird schwierig sein, in diesem System den Überblick zu behalten, die Lotensfunktion zu erhalten und nicht alles selber zu machen. Es kann nicht alles über die Betreuungsstelle gehen. Es muss einen verbindlichen Ablauf geben, die Idee ist die Übergabe des Prozesses an andere beratende Stellen mit einer Rückübernahme nach Bearbeitung des jeweiligen Falles.

Frau Opitz hackt nach, wie Betroffene unterstützt werden können, die gegen einen oder eine gesetzliche Betreuer/in vorgehen möchten. Schon der Weg zur Betreuungsstelle ist für Menschen mit geistiger Behinderung schwer zu finden, die Kommunikation erfordert eine besondere Kompetenz der Betreuungsstelle. Eine besondere Schwierigkeit ist der emotionale Druck von Familienangehörigen, insbesondere Eltern. Hier sind Hilfen erforderlich.

Frau Schmidt fragt nach, was passiert, wenn eine gesetzliche Betreuung nicht für notwendig gehalten wird, aber ambulant betreutes Wohnen. Über diese Hilfe entscheidet aber nicht das Gericht oder die Betreuungsstelle, sondern Dritte. Dabei kann es zu Konflikten kommen zwischen den verschiedenen Behörden.

Herr Köster berichtet, dass in diesen Fällen die Fallverantwortung an den entsprechenden Dienst übergeben wird. Bei Ablehnung ist die Betreuungsstelle nicht mehr im Verfahren, weil gerichtlich festgestellt eine eigenständige Verantwortungsübernahme für möglich gehalten wird. Falls Betreuungssituationen für Menschen mit geistiger Behinderung nach Erkenntnissen der Betreuungsbehörde nicht im Sinne des Betreuungsrechtes gestaltet sind, werden diese Hinweise zur weiteren Veranlassung dem Gericht übergeben.

Frau Göleli fragt nach der interkulturellen Kompetenz der Mitarbeiter/innen der Betreuungsstelle, dem Anteil von Menschen mit Migrationshintergrund in rechtlicher Betreuung und dem Einsatz von Muttersprachler/innen.

Herr Köster weist auf Berufsbetreuer/innen mit Migrationshintergrund hin, über den Anteil der betreuten Menschen mit Migrationshintergrund kann aktuell keine Auskunft gegeben werden. Er wird die Zahlen unter diesem Aspekt aufbereiten.

Herr Herkelmann dankt für die Ausführungen.







4. Vorlagen

zu TOP 4.1
Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 12021-14)
Herr Herkelmann begrüßt zu diesem Tagesordnungspunkt Herrn Sonnenschein vom Tiefbauamt und bittet Herrn Schmidt um Erläuterung des Hintergrundes für diesen Tagesordnungspunkt.

Herr Schmidt weist auf die schriftlichen Ausführungen hin. Vor drei Jahren wurde neu verabredet, wie Reparaturnotwendigkeiten an Blindenampeln rückgemeldet werden können. Das Verfahren war, dass verschiedene Mitarbeiter/innen des Tiefbauamtes direkt angerufen wurden, wenn Ampeln kaputt waren.

Vor zweieinhalb Jahren wurde das Verfahren umgestellt. Seitdem gibt es eine Liste, die Herr Peitzmeier aus dem Vorstand des Blinden- und Sehbehindertenvereins betreut. Er nimmt Hinweise entgegen und gibt diese gebündelt an das Tiefbauamt weiter. Dabei wurde deutlich, dass es bei der Dauer von Reparaturen Probleme gab. Herr Stüdemann hat dem Behindertenpolitischen Netzwerk in einer Sitzung versichert, dass Reparaturen an Blindenampeln nicht unter Ausgabesperren in Haushaltssicherungszeiten fallen. Verkehrssicherheit sei zu gewährleisten.

Vor einem Jahr gab es dazu ein Gespräch mit dem damaligen Amtsleiter Keune, ein weiteres mit seinem Nachfolger Herrn Schließler. Herr Schließler bat die zuständigen Mitarbeiter/innen, zu dem Problem das Gespräch mit dem Blinden- und Sehbehindertenverein zu suchen. Das Tiefbauamt hat sich dazu nicht gemeldet. Auch nach Nachfragen zu Beginn diesen Jahres kam kein Gespräch zustande.

Auf diesem Hintergrund kam es zu der Entscheidung, das Behindertenpolitische Netzwerk mit einzubinden. Unsere Wünsche liegen schriftlich vor.

Herr Sonnenschein dankt für die Einladung und berichtet, dass er seit zwei Wochen im Tiefbauamt die Arbeitsgruppe Verkehrstechnik., Er ist schon lange als Planer von verkehrstechnischen Anlagen im Tiefbauamt tätig. Das Tiefbauamt sei seit einem Jahr im organisatorischen Umbruch, dadurch sei manches durcheinander gegangen, wofür Herr Sonnenschein sich entschuldigt.

In Dortmund gibt es vier verschiedene Hersteller von Lichtsignalanlagen (LSA), der größte die Firma Siemens. Weitere drei Firmen stellen Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen her. Die Ausstattungsquote beträgt 46 Prozent. 50 Prozent sind für 2015 angestrebt. Einer der Hersteller von Zusatzeinrichtungen dominiert in Dortmund den Markt, bedingt u.a. durch die Vandalismus-Resistenz seiner Einrichtungen. Die Vandalismusschäden an Ampeln mit oder ohne Zusatzeinrichtungen stellen einen Großteil des Unterhaltungsaufwandes dar.

Es gibt drei Typen Zusatzeinrichtungen:
Typ 1: Für einen alter Tastertyp mit mechanischer Anlage mit einem Hämmerchen am Gehäuse gibt es kaum noch Ersatzteile.
Typ 2: Der häufigste Typ mit 1000 Untervarianten und teilweise intern nicht kompatiblen Baugruppen macht die meisten Probleme mit der Ersatzteilbeschaffung. Dieser Typ schafft den größten Ärger.
Typ 3: Der dritte Typ im Einsatz hat eine lautstärke-abhängige Einstellung und die Möglichkeit, verschiedene Töne einzuspielen. Er wird seit 10 Jahren als Standard eingesetzt. Leider ist dieser Typ an alte Anlagen nicht anzubringen. Eine Ersatzversorgung mit Typ 3 an alten Anlagen ist nicht möglich. Neue Kabellegung erfordert den Komplett-Abbau des Mastes, das Pflaster aufzunehmen, neues Kabel vom Steuergerät bis zum Mast zu ziehen. Dazu gibt es seit einem halben Jahr eine neue schnellere Lösung durch den Einsatz von Platinen.

Die Lautstärke an den lautstärke-abhängigen Zusatzeinrichtungen hängt auch ab von Mast- und sonstigen Resonanzen, daher ist eine Montage unter Mitwirkung sowohl von wohnender und arbeitender Umgebung als auch der blinden Nutzer/innen sinnvoll. Herr Sonnenschein bittet auf diesem Hintergrund um Rückmeldungen, um besser werden zu können. Es gäbe eine Unmenge von Beschwerden aus der Bevölkerung zur Freigabe-Akustik oder dem Orientierungssignal, auch über den Ausschuss für Anregungen und Beschwerden. Mit diesen Beschwerden müsse umgegangen werden, man könne sie nicht mit Hinweis auf das Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderungen übergehen.

Das Verwaltungsgericht hat in einem entsprechenden Verfahren deutlich gemacht, dass die Betroffenheit der Menschen ernst genommen werden müsse. Jeder Einzelfall benötige die entsprechende Beachtung. Um diese Beschwerden kümmert sich eine Person, die im Innendienst auch alle Arbeiten organisiert, zwei kümmern sich um die Unterhaltungsarbeiten.

Die flächendeckende Ausstattung der LSA mit Zusatzeinrichtungen sei eine gesetzliche Aufgabe, Zeithorizont seien zehn Jahre.

Bei Nachtabschaltung des Orientierungssignals bleibt das Vibrationssignal aktiv; falls nicht, liegt eine Störung vor. Herr Sonnenschein bittet in diesen Fällen um Hinweise. Die Nachtabschaltung erfolgt von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr, kann aber individuell eingestellt werden zwischen wochentags und Wochenende oder auf einzelne Wochentage. Grundsätzlich habe die Nachtabschaltung die Akzeptanz der Blindenampeln erhöht.

Zu den Richtungspfeilen an den Vibrationstastern gab und gibt es im Bestand der vielen Zusatzeinrichtungen viele Mängel, aber bei den neu hinzugekommen Anlagen erfolgt die Bestückung auf Basis des vorliegenden Weges. Dies sei Bestandteil der Abnahme der Anlagen. In diesem Bereich gebe es immer noch eine gewisse Schlechtleistungsquote. Herr Sonnenschein bitte auch dazu um Hinweise an das Tiefbauamt.

Der Vorschlag, zu jedem Standort eine dokumentiert Lautstärkemessung vorzunehmen, kann mit dem zur Verfügung stehen Personal nicht umgesetzt werden; gleiches gilt für eine öffentlich zugängliche Störungs- und Reparaturliste. Schon die zur Verfügung gestellte Liste der behobenen Störung erfordere vergleichsweise viel Filterabeit aus der Vielzahl der Ampelstörungen.

Zur Ersatzteilbeschaffung hat Herr Sonnenschein auf der InterTraffic die direkte Rücksprache zur Sicherstellung einer schnellern Versorgung gesucht. Auf jedem Wartungsfahrzeug von Siemens wird es zukünftig einen Notfallkoffer mit dem neuen Tastertyp geben. Hier werden 80 Prozent der Anlagen betreut. Für die anderen Tastertypen soll es vorübergehend eine Lagerhaltung während der Dienstzeiten im Tiefbauamt geben.

Beim neuen Tastertyp gab es teilweise automatische Falsch-Fehlermeldungen. Dieser Softwarefehler soll in den nächsten zwei Monaten im gesamten Stadtgebiet behoben sein.

Der bisherige Ansprechpartner wird nur noch bis Ende April in dieser Funktion im Dienst sein, eine Wiederbesetzung und die Einarbeitung wird weiteren Sand im Getriebe ergeben.

Herr Sonnenschein bittet um Fortsetzung der bisherigen Zusammenarbeit mit dem Blinden. und Sehbehindertenverein.

Herr Schmidt ist trotz der Ausführlichkeit mit der Antwort von Herrn Sonnenschein nicht zufrieden. Schon vor vier Jahren waren die Argumentationsstränge gleich. Er habe die Nase voll. Die Versorgungsquote sei hervorragend, helfe aber nicht, wenn die Anlagen nicht funktionieren. Den neuen Ampeltyp stelle er fest, wenn er davor gelaufen sei. Auffindesignale seien so leise, dass auch ein entsprechendes Training von Führhunden nicht möglich ist. Hier gehe es nicht um Einzelfälle. LSA müssen DIN-gerecht eingestellt werden, mit hörbarer Lautstärke und möglichst hoher nachbarschaftlicher Akzeptanz. Auch die Aussagen zur Reparatur seien nicht überzeugend. Schon vor zwei Jahren wurden die Sachverhalte der Amtsleitung vorgetragen, eine Reaktion blieb aus.

Aus diesen Gründen und vor dem Hintergrund der Umstrukturierungen im Amt ist Herr Schmidt besorgt, dass das Thema ein Dauerbrenner über die nächsten Jahre wird. Herr Schmidt bittet um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zu dem nachfolgenden Initiativ-Antrag. Herr Schmidt hofft auf diesem Weg auf einen höheren politischen Druck zu diesem Thema. Ziel ist, die blinden Menschen aus der Rolle der Bittsteller in Bezug auf die Funktionsfähigkeit von Blindenampeln herauszuholen.

An den Rat der Stadt Dortmund

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Tagesordnungspunkt

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Stadt Dortmund soll dafür Sorge tragen, dass Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Stadt Dortmund sorgt dafür, dass alle Firmen, die Zusatzeinrichtungen für die Stadt Dortmund liefern, auch ausreichend Ersatzteile vorhalten, um in diesen Fällen die Reparaturzeit akzeptabel zu verkürzen.


Begründung:

In Dortmund ist die Anzahl von Zusatzeinrichtungen für LSA Anlagen in den letzten Jahren enorm gestiegen. Das ist sehr erfreulich, da es die Sicherheit und Mobilität von sehbehinderten und blinden Menschen sehr erhöht hat. Ärgerlich ist, dass viele Zusatzeinrichtungen nicht DIN-gerecht eingestellt sind. Nur eine DIN-gerechte Einstellung ermöglicht es, Fußgängerfurten ohne Angst für Leib und Leben zu überqueren.

Die Reparaturzeiten für einige Produkte haben sich in der letzten Zeit – nach einigen Gesprächen mit VertreterInnen des Tiefbauamtes – deutlich verbessert. Ärgerlich ist aber weiterhin, dass die Lieferzeit bei einigen Ersatzteilen wochenlang auf sich warten lässt und somit die Betroffenen diese Fußgängerfurten ohne fremde Hilfe nicht überqueren können.



Falls eine Berichterstattung aus dem Behindertenpolitischen Netzwerk gewünscht wird, steht Richard Schmidt, der stellvertretende Vorsitzende, gern zur Verfügung.


Herr Herkelmann gibt Herrn Sonnenschein das Wort.

Herr Sonnenschein weist auf die aktuelle Störungsliste mit zwölf LSA hin. Von den Störungen seien fünf vollständig erledigt, zwei erfordern einen Umbau, erfolgen in der nächsten Woche, eine Störungsmeldung ist nicht zuzuordnen. Das nichts getan wird an den Störungsbeseitigung, möchte Herr Sonnenschein so nicht im Raum stehen lassen, weil das dem Engagement seiner Kollegen nicht gerecht werde.

Herr Schmidt korrigiert sich, es sei falsch gewesen zu behaupten, dass nichts getan werde. Aber es könne deutlich mehr getan werden. Es wird Zeit für eine politische Diskussion, da die Gespräch mit der Verwaltung nicht bewegt haben. Der Initiativantrag mache deutlich, dass das dem Netzwerk ein wichtiges Thema ist. Die gesammelten Erfahrungen des Blinden- und Sehbehindertenvereins stellten zudem nur einen winzigen Ausschnitt der Gesamtsituation dar. Nur zirka 20 Personen sind an der zentralen Sammlung der Störungen beteiligt. Herr Schmidt bittet um die Zustimmung des Behindertenpolitischen Netzwerks zum Initiativantrag.

Frau Vollmer stellt einleitend fest, dass die Einladung von Herrn Sonnenschein mit zwei Fragen verbunden war, zu denen er Stellung genommen hat. Dann verliest sie den Antragstext.

„An den Rat der Stadt Dortmund

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Tagesordnungspunkt

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Stadt Dortmund soll dafür Sorge tragen, dass Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Stadt Dortmund sorgt dafür, dass alle Firmen, die Zusatzeinrichtungen für die Stadt Dortmund liefern, auch ausreichend Ersatzteile vorhalten, um in diesen Fällen die Reparaturzeit akzeptabel zu verkürzen.“
Dieser Antrag wird vom Behindertenpolitischen Netzwerk einstimmig so beschlossen.

Beschluss

An den Rat der Stadt Dortmund

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund einstimmig, den Tagesordnungspunkt

Funktionsfähigkeit von Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen
zu seiner nächsten Sitzung vorzusehen.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat, den folgenden Antrag zu beschließen:

Die Stadt Dortmund soll dafür Sorge tragen, dass Lichtsignalanlagen mit Zusatzeinrichtungen für blinde VerkehrsteilnehmerInnen standardmäßig DIN-gerecht eingestellt bzw. bei entsprechenden Hinweisen überprüft und neu DIN-gerecht eingestellt werden.

Die Stadt Dortmund sorgt dafür, dass alle Firmen, die Zusatzeinrichtungen für die Stadt Dortmund liefern, auch ausreichend Ersatzteile vorhalten, um in diesen Fällen die Reparaturzeit akzeptabel zu verkürzen.




zu TOP 5.4
Hilfen für behinderte Menschen:
Schulbegleitung in Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12232-14)
Der Vorsitzende ruft den
TOP 4.2 neu Hilfen für behinderte Menschen: Schulbegleitung in Dortmund
auf und begrüßt Frau Emsinghoff vom Sozialamt zu diesem Thema.

Frau Vollmer berichtet, dass laut vorheriger Auskunft von Frau Emsinghoff keine Einkommens- und Vermögensprüfung bei Antragstellung erfolgt, unabhängig ob beim Jugendamt, beim Sozialamt oder bei der Schule.
Die Schulkoordinierungskonferenz ist ausgefallen, so dass kein Votum dieses Gremiums vorliegt. Die Signale aus den Schulen sind positiv.
Schulwegbegleitung für Schüler/innen im Gemeinsamen Unterricht werden nicht finanziert, für Schüler/innen an Förderschulen im Einzelfall.

Frau Emsinghoff korrigiert, dass keine Schulbegleitung finanziert wird, Es gibt das Schokoticket, die Schulwegsbegleitung im Krankheitsfall und ansonsten in den erwähnte Ausnahmefällen.

Herr Schmidt wünscht ein kurzes Statement zu diesem Vorhaben in Verbindung mit der Kenntnisnahme. Das Statement solle lauten: Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt das ambitionierte Vorhaben der Stadt Dortmund positiv zur Kenntnis und wird das weitere Verfahren kritisch begleiten.

Das Behindertenpolitische beschließt einstimmig;

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt das ambitionierte Vorhaben der Stadt Dortmund positiv zur Kenntnis und wird das weitere Verfahren kritisch begleiten.




zu TOP 4.3
Stadtumbau Rheinische Straße;
hier: Projekt Lange Straße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10970-13)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.






zu TOP 4.4
Programm „Soziale Stadt NRW – Dortmunder Nordstadt - Eingang in die Nordstadt – Kreative Brücke im Quartier“ und
Programm „Stadtumbau Rheinische Straße - Attraktive Quartierseingänge“
hier: Ausführungsbeschluss Gestaltung der Unterführung Brinkhoffstraße / Schützenstraße
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11042-13)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 4.5
Aktueller Sachstand zur Situation in der Dortmunder Nordstadt
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11532-13)

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Sachstandsbericht zur Situation in der Dortmunder Nordstadt zur Kenntnis.




zu TOP 4.6
Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11562-13)


Herr Schmidt stellt fest, dass es im Pflegebericht keine neuen Erkenntnisse gegeben habe bezüglich einer inklusiven Entwicklung. Der Antrag entspricht inhaltlich der Stellungnahme zum letzten Pflegebericht. Zum vorliegenden Antrag bittet Herr Schmidt um Zustimmung.

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt diesen Antrag einstimmig an.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt den Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund zur Kenntnis und empfiehlt dazu wie folgt:

„Leider ist in dem Pflegebericht 2013 der Stadt Dortmund genauso wie in dem Pflegebericht 2011 nicht erkennbar, wie ein Inklusionsprozess in der Pflege eingeleitet werden könnte. „Alter und Behinderung“ werden auch weiterhin als vermeintlich unterschiedliche Lebenslagen gesehen. Auch für die Pflege muss gelten: Die Umsetzung der UN Behindertenkonvention ist ein Menschenrecht!
Lapidar heißt es in der Einführung bzw. in den letzten Zeilen des Pflegebrichts:

„Dabei ist die Stadt Dortmund gut beraten, im Lichte der Inklusionspolitik die damit verbundenen Ziele gleich mit zu berücksichtigen.

Wenn damit die Eigenverantwortung der Menschen gestärkt wird, alte und neue soziale Netzwerkstrukturen in den Nachbarschaften entstehen und nachhaltig fortentwickelt werden und damit die (zumeist unzulänglichen) Pflegeangebote des Marktes passgenau um Hilfen im Alltag ergänzt werden, entfaltet kommunale Senioren- und Pflegepolitik durchaus ihre Wirkung.“

Was darunter zu verstehen ist und wie diese Wirkung entfaltet werden könnte, bleibt nebulös.
Zu begrüßen ist, dass auf die Entwicklung in den stationären Wohnheimen der Behindertenhilfe hingewiesen wird:
„Weiterhin wenig erkennbare Fortschritte gibt es bei der Versorgung älterer behinderter Menschen in der Pflege insbesondere im Lichte der Inklusionspolitik.“
„Eine kürzlich erschiene Studie des LWL Münster zeigt für den Kreis der geistig behinderten Menschen folgende Perspektive auf: Im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung weist die Altersstruktur geistig behinderter Erwachsener im Jahre 2010 noch einen deutlich geringeren Anteil von 60-Jährigen und älteren aus. Der Anteil der Senioren/-innen wird sich normalisieren, d.h. von 10 % im Jahre 2010 auf 31 % im Jahre 2030 steigen. In stationären Wohnheimen der Behindertenhilfe werden im Jahr 2030 fast die Hälfte der Bewohner Senioren/-innen sein, im Jahr 2010 waren es lediglich 16 %.“

Es bleibt allerdings bei dieser Feststellung.

Ebenso ist an keiner Stelle zu erfahren, ob und wie behinderte Pflegebedürftige mit sensorischen Einschränkungen adäquat versorgt werden.

Auch der Pflegebericht 2013 macht deutlich, wie wichtig die Erstellung des Berichts zur sozialen Lage von Menschen mit Behinderung in Dortmund ist.

Wir erneuern die für den Pflegebericht 2011 bereits in die Diskussion eingebrachten Wünsche an eine Weiterentwicklung der Dortmunder Pflegeberichterstattung:

- eine ausführliche Diskussion zum Thema „Menschen mit Behinderung im Alter“,

- Konzeptionen zur politischen Diskussion, wie die speziellen Versorgungsstrukturen im vorpflegerischen, pflegerischen und sozialen Umfeld / Quartier aussehen,

- Schulungen/Fortbildungen, in denen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Pflege für die verschiedenen Handicaps und Biografien sensibilisiert werden und

- Konzeptionen, wie Menschen mit Behinderung im Alter, sowie Pflegekräfte / Pflegedienste /Pflegeheime in verständlicher Sprache und in geeigneter Form
über Beratungsmöglichkeiten durch Fachärzte und Fachkräfte, Ansprüche auf Nachteilsausgleiche, eine zeitgemäße Hilfsmittelversorgung, spezielle Freizeitangebote usw. informiert werden.”



zu TOP 4.7
Konzept Ruhr & Wandel als Chance - Perspektive 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11819-14)

Herr Herkelmann liest den Beschlussvorschlag aus der Verwaltungsvorlage vor.

Beschluss
Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt die Vorlage mit einer Enthaltung.





zu TOP 4.8
Konzept zur Cityentwicklung "City2030"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12015-14)



Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage zur Kenntnis und gibt dazu auf Vorschlag von Herrn Herkelmann folgende Empfehlung ab:

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund, die Verwaltung mit einer strukturierten Einbindung des Behindertenpolitischen Netzwerks in die weitere Cityentwicklung zu beauftragen.



















zu TOP 4.9
Vergabe eines bebauten Grundstücks in Dortmund-Asseln für den Ausbau von Betreuungsplätzen der Elterninitiative "Elinas bunte Kinderstube"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12058-14)

Das Behindertenpolitische Netzwerk nimmt die Vorlage mit einer Enthaltung zur Kenntnis.



zu TOP 4.10
Veröffentlichung des zweiten kommunalen Bildungsberichts der Stadt Dortmund.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12275-14)
Die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes wurde auf Vorschlag von Frau Blotenberg wie auch im Schulausschuss vertagt.


5. aus der Arbeit des Behindertenpolitischen Netzwerks

zu TOP .
Berichte:
Tätigkeitsberichte der
AG Sport und Menschen mit Behinderungen,
der Projektgruppe Inklusive Gesundheit,
des Arbeitskreises Barrierefreies Dortmund,
des Arbeitskreises Nutzbarkeit und Teilhabe und
des Vorsitzenden und des Vorstandes
über die Ratsperiode 2009 - 2014

Herr Herkelmann verweist auf die schriftlich vorliegenden Tätigkeitsberichte und gibt Herrn Böckler das Wort.

Mut tut gut.
Mut zu kleinen Schritten.
Mut zu neuen Wegen und zu Fehlern.
Mit diesem Vers richtet Frau Steffen allen Mitgliedern des Behindertenpolitischen Netzwerks Dank für die Zusammenarbeit und alles Gute aus. Sie selbst ist heute aufgrund einer Fahrt des Seniorenbeirats nach Berlin verhindert.

Herr Herkelmann dankt an dieser Stelle für das Engagement aller Aktiven, die vorliegenden Berichte und sagt zu, die genannten Themen in der nächsten Ratsperiode weiter zu verfolgen.




zu TOP 5.2
Versammlung der örtlichen Gliederungen der anerkannten Behindertenverbände und des Aktionskreises Der behinderte Mensch in Dortmund am 28. Mai 2014
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11895-14)
Herr Herkelmann weist auf die Versammlung hin und berichtet aus der Vorbereitung. Die Versammlung wird die Mitglieder für die Menschen mit Behinderungen des nächsten Netzwerks benennen. Frau Schmidt hat sich bereit erklärt, die Versammlung als ein Teil des Moderationsteams zu begleiten. Dafür dankt Herr Herkelmann.


zu TOP 5.3
Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-14)

Beschluss

Das Behindertenpolitische Netzwerk empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund folgende Beschlussfassung:


Der Rat der Stadt begrüßt die Absicht, einen „Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 - 2020“ abzuschließen und weitere Mitwirkende zu gewinnen.

Die Sport- und Freizeitbetriebe werden ermächtigt, dem „Pakt für inklusiven Sport in Dortmund 2014 – 2020“ - gemeinsam mit dem Behindertenpolitischen Netzwerk, dem StadtSportBund Dortmund e.V. und dem Projekt „Freizeit für alle“ - beizutreten.





zu TOP 5.4
ÖPNV-Begleitservice
Mitteilung Geschäftsführung
(Drucksache Nr.: 11708-14-E2)

Frau Blotenberg berichtet aus der letzten Sitzung des Sozialausschusses und bittet um eine Empfehlung zur Unterstützung des Anliegens zur Einrichtung eines Begleitservices im ÖPNV.

Frau Schmidt unterstützt dieses Anliegen, da es seit Jahren ein dringender Wunsch des Netzwerks ist, unabhängig vom Kommunalwahlkampf.

Frau Vollmer schlägt vor, auf eine dauerhafte Einrichtung des Begleitservices hin zu arbeiten und darauf auch hinzuweisen..


Beschluss:

Das Behindertenpolitische Netzwerk begrüßt die Empfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit und Gesundheit vom 04. Februar 2014.

Das Behindertenpolitische Netzwerk weist auf den bekannten Wunsch der Einrichtung eines dauerhaften Begleitservices für Menschen mit Behinderungen im ÖPNV hin.

Das Behindertenpolitische Netzwerk bittet den Rat der Stadt Dortmund, der in der o.g. Niederschrift vorliegenden Empfehlung zu folgen.



zu TOP .
Verschiedenes

Frau Vollmer dankt allen Aktiven für die Zusammenarbeit seit 2009.

Herr Schmidt dankt für die Unterstützung von Frau Vollmer für die Arbeit des Netzwerks.

Herr Herkelmann schließt sich Herrn Schmidt an. Insbesondere die Vorbereitungen der vielen Sitzungen seine wichtig für die Netzwerk-Arbeit gewesen.


Anlage:
(See attached file: Folien Schwerpunktthema.pdf)