Niederschrift (öffentlich)

über die 17. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates


am 29.09.2016
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz 1, 44135 Dortmund



Sitzungsdauer: 13:00 - 13:05 Uhr

Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Sierau


Bm’in Jörder SPD
Bm Sauer CDU


SPD


Rm Baran
Rm Matzanke
Rm Schilff
Rm Weyer

CDU

Rm Krause


Rm Monegel
Rm Reppin

B90/Die Grünen
Rm Langhorst
Rm Reuter

Die Linke & Piraten
Rm Kowalewski

AfD

Rm Garbe



FDP/Bürgerliste
Rm Rettstadt

b) Verwaltung:
StD Stüdemann
StR’in Jägers

StR Lürwer
Herr Westphal
StR Wilde

Städt. VwR Pompetzki


Herr Güssgen

Veröffentlichte Tagesordnung:


1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.07.2016

2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

2.1 Mitgliedschaft in der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05311-16)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

3.1 Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05235-16)

3.2 Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05236-16)

3.3 Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)

3.4 Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05249-16)

3.5 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)
- Die Vorlage wurde bereits zur Sitzung am 07.07.2016 versandt. -

3.6 CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)
3.7 Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

3.8 Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

3.9 Stadterneuerungsprogramm 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05206-16)

3.10 Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)
- Die Unterlagen haben Sie bereits erhalten (Sonderversand). -

3.11 Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

3.12 Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

3.13 Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

3.14 Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)

3.15 Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04451-16)

3.16 Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05390-16)

3.17 „Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

3.18 Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)
4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung

4.1 Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05294-16)

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit

5.1 Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)

6. Kultur, Sport und Freizeit

6.1 Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße (Rolandplatz), Innenstadt-Nord, einschließlich Abriss des vorhandenen und Neubau eines Umkleidegebäudes und Aufgabe der Sportplatzanlage Schützenstraße (Hobertsburg), Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05504-16)

6.2 Werkstattumbau des Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus im Theater Dortmund und Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel (MEGASTORE)

Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05723-16)

7. Schule

7.1 Prüfung der Einrichtung eines zweiten Standortes mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04597-16)

8. Kinder, Jugend und Familie

8.1 Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

9.1 Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05306-16)

9.2 Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

9.3 Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05260-16)
9.4 Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)

9.5 Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

9.6 Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05466-16)

9.7 Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05378-16)

9.8 Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

10.0 "NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" - Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderaufruf

Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05491-16)

10.1 Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)

10.2 Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

10.3 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)

10.4 Benennung von Delegierten für die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05771-16)

11. Anfragen
- unbesetzt -



Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:00 Uhr durch OB Sierau eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Sierau fest, dass der Hauptausschuss und Ältestenrat ordnungsgemäß eingeladen wurde und beschlussfähig ist.


1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Herr Rm Langhorst (Bündnis 90/Die Grünen) benannt.


zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Sierau wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.


zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

OB Sierau schlug vor, die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung um die Punkte

3.19 Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW)
(Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Veränderungssperre)
II. Beschluss über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes InN 210 n - östlich Bornstraße -
III. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße -
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 05759-16)

und


9.9 Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05708-16)
zu erweitern.

Ferner schlug OB Sierau vor, den Punkt

3.5 Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

von der Tagesordnung abzusetzen, da die Vorlage überarbeitet und um eine verwaltungsseitige Stellungnahme ergänzt werde. Eine Befassung sei zunächst in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen am 02.11.2016 und sodann im Rat am 10.11.2016 vorgesehen.

Darüber hinaus teilte OB Sierau mit, dass die Verwaltung die Vorlage

10.3 Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)

zurückgezogen habe, nachdem der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften in seiner Sitzung am 23.09.2016 die Beratung der Vorlage in seine nächste Sitzung geschoben und den Vorgang in die Ausschüsse für Personal und Organisation sowie Bauen, Verkehr und Grün überwiesen hat.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig die Erweiterung der Tagesordnung um die genannten Punkte.

Anschließend wurde der Tagesordnung mit den vorgenannten Veränderungen einstimmig zugestimmt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.07.2016

Die Niederschrift (öffentlich) über die 16. Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates am 07.07.2016 wurde einstimmig genehmigt.


2. Beschlussvorlagen des Hauptausschusses

zu TOP 2.1
Mitgliedschaft in der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK)
Beschluss
(Drucksache Nr.: 05311-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat beschloss einstimmig

„die Mitgliedschaft der Wirtschaftsförderung Dortmund bei der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK).“




3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen, Bauen, Verkehr und Grün

zu TOP 3.1
Bauleitplanung; 67. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - zugleich Änderung der Bebauungspläne Hö 241 - Pferdebachtal - und Hö 251 - Verkehrsknoten Nortkirchenstraße -
hier: Beschluss zur 67. Änderung des Flächennutzungsplanes, Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 280 - Gewerbegebiet Nortkirchenstraße - sowie Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05235-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes We 141 - Pferdebachtal -
hier: Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05236-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.3
Zukünftige Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund - Handlungsstrategien
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04710-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 23.09.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck vom 20.09.16 vor:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund“ (Anlage) mit folgender Änderung zur Kenntnis zu nehmen:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich bei 6 Gegenstimmen (SPD) dafür aus, die Entwicklung der auf Seite 34 genannten Sölder Waldstraße nicht weiter zu betreiben.
Weiterhin liegt dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:
Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede aus der öffentlichen Sitzung vom 14.09.2016:

„Frau B’90/Die Grünen-Fraktionssprecherin Knappmann fragte nach, ob es schon Planungen und Investoren gibt, da es sich aus der Vorlage nicht erschließt?

Die Bezirksvertretung Mengede einigte sich, für eine der nächsten Sitzungen eine kurze mündliche oder schriftliche Berichterstattung zum o. g. zu erhalten.

Empfehlung

Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat mit der o. g. Anmerkung bzw. Frage die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis zu nehmen.“



Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016:

„Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat einstimmig, die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächenentwicklung“ zu beschließen und den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächenentwicklung in Dortmund“ (Anlage) mit folgender Änderung zur Kenntnis zu nehmen: Die Bezirksvertretung Aplerbeck spricht sich bei 6 Gegenstimmen (SPD) dafür aus, die Entwicklung der auf Seite 34 genannten Sölder Waldstraße nicht weiter zu betreiben.“

Hierzu liegt vor Stellungnahme der Verwaltung (Aufbereitung der Hinweise aus den Beratungen der Bezirksvertretungen, DS-Nr.: 04710-16-E2, siehe Anlage)

AUSW 21.09.2016:

Frau Rm Hawighorst-Rüßler äußert sich zunächst insgesamt positiv zu der Vorlage. Danach merkt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der drei Teilbereiche, „Rhader Hof“, „Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde.



Herr Rm Kowalewski schließt sich diesem Hinweis an und teilt mit, dass auch seine Fraktion der Vorlage unter dieser Prämisse zustimmen werde.

Mit diesen Hinweisen erfolgt die Abstimmung zur Vorlage wie folgt:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe NPD/Die Rechte), nachfolgenden Beschluss zu fassen:

Beschluss

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächen entwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.


Frau Reuter (Fraktion Bündnis 90/Die Grünen) gibt an, dass ihre Fraktion der Vorlage nur mit Ausnahme der drei Teilbereiche „Rhader Hof“, Sölder Waldstraße“ und „Wickede-West“, zustimmen werde.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt, einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat beschließt die „Handlungsempfehlungen für die zukünftige Wohnbauflächen entwicklung“ und nimmt den „Entwicklungsbericht zur zukünftigen Wohnbauflächen entwicklung in Dortmund“ (Anlage) zur Kenntnis.

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.4
Gestaltungsbeirat der Stadt Dortmund: Berufung eines neuen Mitglieds
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05249-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 3.5
Beschluss der Neufassung der „Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Ausweisung von Naturdenkmalen und geschützten Landschaftsbestandteilen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und des Geltungsbereiches der Bebauungspläne für das Gebiet der Stadt Dortmund“
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 03928-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 3.6
CO2-Bilanz 2012
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05329-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.7
Änderung des Entgelttarifes zur Entgeltordnung für den Verkauf von städtischen Karten, Plänen und Druckschriften des Vermessungs- und Katasteramtes zum 01.10.2016
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05217-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.8
Wohnungsmarktbericht 2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05225-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.9
Stadterneuerungsprogramm 2017
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05206-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.10
Broschüre "Stadt Dortmund, Der Erfolg eines effizienten Projektmanagements"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05472-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.





zu TOP 3.11
Energiebericht 2015
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05371-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 3.12
Projekt "Kreuzung Märkische Straße/B 1" -Planungsbeschluss-
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04546-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.13
Zweigleisiger Ausbau Brackeler Hellweg/Asselner Hellweg
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04452-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.14
Ausbau der Erschließungsanlagen im Bebauungsplangebiet Hom 242 -Bergfeld-
Hier: 1. Ausbaustufe
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04432-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.15
Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung des Erschließungsbeitrages gemäß §§ 127 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) und §§ 23 ff. des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) für die erstmalige endgültige Herstellung der Anlage Am Hackenbeck.
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04451-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.16
Benennung einer Straße in Dortmund-Dorstfeld nach einer Unternehmensbezeichnung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05390-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.17
„Stadtbahn Rhein-Ruhr" in Dortmund
Barrierefreier Umbau der Stadtbahnhaltestellen Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth-Straße und Stadtkrone Ost (Baulose 70-73) - Konzept- und Planungsbeschluss -
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04055-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 23.09.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegen die Empfehlungen der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der Sitzung vom 28.06.16, des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der Sitzung vom 23.08.16, des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der Sitzung vom 13.09.16 und folgende Empfehlung des
Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen aus der öffentlichen Sitzung vom 21.09.16 vor:

Hierzu liegt vor Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck aus der öffentlichen Sitzung vom 28.06.2016:

Die Bezirksvertretung Aplerbeck beschließt einstimmig die Variante 3 und geht bei ihrem Beschluss davon aus, dass bei dieser Variante max. 4 Bäume gefällt werden müssen. Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig mit o. g.Variante den Beschluss laut Vorlage zu beschließen.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Behindertenpolitischen Netzwerkes aus der öffentlichen Sitzung vom 23.08.2016:

„Das Behindertenpolitische Netzwerk gibt einstimmig die nachstehende Empfehlung ab: Das Behindertenpolitische Netzwerk bedankt sich für die sehr intensive Auseinandersetzung der Verwaltung mit der Thematik und die nachvollziehbaren und gut abgewogenen Vorschläge zum weiteren Verfahren. Das Behindertenpolitische Netzwerk beschließt folgende Ergänzung des Beschlussvorschlags:

1. Umfassende Barrierefreiheit wird unabhängig von Planungen bezüglich der zukünftigen
Gestaltung der B 1 hergestellt.
2.
3. Gleis- und Strassenquerungen für Fußgänger/innen werden mit Zusatzeinrichtungen für blinde Menschen ausgerüstet.
4. An den Haltestellen werden Einrichtungen installiert, die den Umgebungslärm möglichst weitgehend dämpfen.
5. Die mit dem Behindertenpolitischen Netzwerks abgestimmten neuen Notruf- und Informationssäulen werden an allen Haltestellen installiert.
6. Alle Informationsangebote zum ÖPNV an den Haltestellen werden im 2-Sinnen- Prinzip und rechtzeitig angeboten.

Mit dieser Ergänzung empfiehlt das Behindertenpolitische Netzwerk den Beschluss laut Beschlussvorlage.“

Hierzu liegt vor Empfehlung des Beirates bei der unteren Landschaftsbehörde vom 14.09.2014:

Einstimmiger Beschluss

Der Beirat begrüßt den barrierefreien Umbau Kohlgartenstraße, Voßkuhle, Lübkestraße, Max-Eyth Straße und Stadtkrone Ost. Der Umbau sollte jedoch nicht auf Kosten der schon jetzt geschädigten B1-Allee geschehen.
Der Erhalt der Allee bedeutet letztlich eine Verminderung der Lärm- und Feinstaubbelastung und damit eine Erhöhung der Lebensqualität für die Anwohner. Die Allee als Ganzes hat eine nicht zu unterschätzende Bedeutung, um die Auswirkungen des Klimawandels in Dortmund zu reduzieren.

Es sollte ein übergeordnetes Entwicklungskonzept für die Allee erstellt werden. Hier sollten u.a. genügend große Baumscheiben und auch entsprechende Abstände zwischen den einzelnen Bäumen gewährleistet sein.
Hierzu liegt vor Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün aus der öffentlichen Sitzung vom 13.09.2016:

Neben der bereits o. a. Empfehlungen liegt hierzu vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen (DS-Nr.: 04055-16-E3):
„Ergänzend zur Vorlage bittet die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN die Verwaltung, die Herstellung einer niveaugleichen Querung (Fußgängerfurt) für die Stadtbahnhaltestelle Max-Eyth-Straße zu prüfen. Dabei sollen insbesondere folgende Sachverhalte berücksichtigt werden:
1. Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?
Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Neben einem deutlich geringeren Kostenaufwand kann möglicherweise auch der Eingriff in die B-1-Allee minimiert werden.

Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung sollte analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße unter Berücksichtigung möglicher Zusatzbelastungen für die Anwohner*innen geprüft werden.“

Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

„Die CDU-Fraktion im Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stellt zu o.g. Tagesordnungspunkt folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

1. Der Ausschuss stellt fest, dass die in der Anlage „G4“ genannte Zahl von ca. 105 zu fällenden Bäumen bei der Variante 4 „Strecke südl. der Baumallee (Bestand) mit optimalen Radien der Gleisverschwenkungen für Mittelbahnsteige (Fahrdynamik)“ durch den nunmehr angedachten Verzicht einer nördlichen Verschwenkung des Gleiskörpers im Bereich der Haltestelle Stadtkrone-Ost obsolet ist.

2. Der Ausschuss legt Wert darauf, dass die jetzt genannte Zahl von 76 zu fällenden Bäumen die absolute Obergrenze darstellt. Im Zuge der Verfeinerung der Planung erwartet der Ausschuss, dass diese Zahl deutlich verringert wird.

3. Hinsichtlich der zu fällenden Bäume sollen möglichst viele „vor Ort“ ausgeglichen werden. Der Ersatz an anderer Stelle soll dabei erst an zweiter Stelle in Frage kommen.

4. Die im Bereich zwischen den Haltestellen Voßkuhle/Semerteichstraße und Max-Eyth-Straße vorhandene Lindenallee stellt sich aufgrund von fünf unterschiedlichen Arten/Sorten äußerst heterogen dar. Im Zuge der notwendigen Fällungen an den beiden Haltestellen und deren Ausgleich „vor Ort“ sowie bei Nach-, Ausgleichs- und Ersatzpflanzungen zwischen den beiden Haltestellen sollen zukünftig geeignete Platanenarten und –sorten Verwendung finden, um einen homogenen Alleencharakter im gesamten Bereich zwischen Kohlgartenstraße und Stadtkrone Ost zu erreichen und somit auch die Ferienstraße „Deutsche Alleenstraße“ weiter zu profilieren.“
ABVG 13.09.2016:
Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage und teilt zugleich mit, dass seine Fraktion der Vorlage heute zustimmen werde, bringt hierbei aber zum Ausdruck, dass natürlich jeder Baum der gefällt werden müsse, einer zu viel sei. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze. Weiter führt er an, dass seine Fraktion dem Antrag der CDU Fraktion heute zustimmen werde.

Herr Rm Mader schließt sich den Worten seines Vorredners an und erläutert den Antrag seiner Fraktion.

Weiter teilt Herr Rm Berndsen mit, dass es seiner Fraktion wichtig sei, dass die in der Vorlage angekündigten Bürgerbeteiligungen so früh wie möglich terminiert werden.

Herr Rm Dudde führt an, dass sich seine Fraktion aufgrund weiteren Beratungsbedarfs, insbesondere weiterer noch offener Fragen aus verschiedenen Bürgerinitiativen, bei der heutigen Abstimmung zur Vorlage enthalten werde.

Frau Uehlendahl teilt mit, dass die Verwaltung die gewünschte Art der Großbaumverpflanzung, die frühzeitige Terminierung der Bürgerbeteiligungen sowie die o. a. Empfehlungen aus der Bezirksvertretung Aplerbeck und des Behindertenpolitischen Netzwerkes, mit den hierin enthaltenen Erwartungen und Ergänzungen, im weiteren Verfahren entsprechend berücksichtigen werde.

Die in dem Zusatz-/Ergänzungsantrag der Fraktion B‘90/Die Grünen enthaltenen Fragestellungen beantwortet Frau Uehlendahl wie folgt:

1.Welche verkehrlichen Auswirkungen wären bei einer niveaugleichen Querung im Bereich der Haltestelle Max-Eyth-Straße zu erwarten?

„In der Ost–West Richtung führt die Freigabeanforderung der Lichtsignalanlage durch Fußgänger zu einem zusätzlichen Halt, wodurch sich die Fahrzeit des Kfz-Verkehrs verlängert. Da an dieser Stelle viele aus- und einsteigende Fahrgäste zu erwarten sind, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sich die Fahrzeit für den Pkw-Verkehr um mindestens eine Ampelphase erhöht. Die zusätzlichen Haltezeiten durch die Lichtsignalanlage fallen in den Spitzenstunden in West–Ost Richtung weniger ins Gewicht, als in der Ost-West Richtung. Außerhalb dieser verkehrsreichen Zeiten verhält es sich anders. Da die LSAs in beiden Richtungen aufeinander abgestimmt sind (Grüne Welle), wird es – je nachdem wie oft die Freigabe der Fußgängerquerung angefordert wird - jeweils maximal zu einem Stopp mehr kommen, als es heute der Fall ist.“
2. Hätte die weitere Ampelquerung Einfluss auf die NOx- und Feinstaubemissionen am Westfalendamm sowie auf die Lärmbelastung der Anwohner*innen?

„In den Bereichen Lufthygiene und Lärmschutz trägt eine weitere Ampelquerung grundsätzlich zur Verschlechterung der Situation im Einwirkungsbereich der neuen Anlage bei. Das zusätzliche Lärmpegel.“

3. Wie viele Bäume könnten durch die niveaugleiche Querung im Vergleich zur aktuellen Vorzugsvariante (inkl. Rampenlösung) erhalten werden?

„Durch die niveaugleiche Querung lassen sich keine Bäume erhalten, da die Gleis- und Haltestellenlage annähernd gleich angeordnet ist.“

4. Wie stellen sich die Kostenaufwendungen im Vergleich zur derzeit angedachten umfassenden Sanierung der Brücke dar?

„Für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Variante 1 (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) wurden Kosten in Höhe von 6.9 Mio. € geschätzt. Hierin sind Kosten in Höhe von 1,9 Mio. € für einen Neubau der Brücke incl. Zugangsrampen enthalten. Für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) wurden Kosten in Höhe von 3,65 Mio. € geschätzt.“

Zu den noch offenen Fragen aus den Bürgerinitiativen „B1 Dortmund plus“ und „Lärm- und Abgas Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund“ nimmt Frau Uehlendahl wie folgt Stellung:

„Das Schreiben der „B1 Dortmund plus“ setzt sich im Wesentlichen mit der Variantenbewertung der Streckenführung auseinander und argumentiert, in der Bewertung der Verwaltung sei die Variante 4 gegenüber der Variante 8a zu gut bewertet worden und stellt das Bewertungssystem an sich in Frage. Es muss aber keine Variante eine „positive“ Bewertung aufweisen. Es wurde die Abstufung von -2 bis +2 gewählt, um, sofern möglich, zusätzlich, eine Wertung der Veränderungen oder Eingriffe zu verdeutlichen. Dies ist unter Berücksichtigung aller Varianten untereinander in jedem einzelnen Kriterium schlüssig erfolgt. Eine abschließende Wertung der Endergebnisse dient jedoch ausschließlich dem Ziel der Rangreihung. Eine qualitative Wertung nach den Endergebnissen, ob „positiv“ oder „negativ“ ist dagegen methodisch nicht zu vertreten.

Im Einzelnen werden in der Stellungnahme der B1 Dortmund plus Initiative einzelne Kriterien gesondert betrachtet:

Die Streckenqualität der Variante 4 und 8a ist mit 1 Punkt bewertet worden, da die Variante 4 mit großzügigen optimalen Radien ausgeführt werden soll. Die zu fahrende Geschwindigkeit im Bereich der Haltestelle wird keine Nachteile gegenüber einer gradlinigen Gleisführung Variante 8a erkennen lassen.

Die Varianten sind vergleichend bewertet worden, die Anzahl der zu fällenden Bäume ist entsprechend ermittelt worden um eine gute Sichtbeziehung zu ermöglichen. Da die Sichtverhältnisse für beide Strecken gegeben sind und mit gut beurteilt wurden, ist keine Unterscheidung in der Bewertung erforderlich.

Bei beiden Varianten wird es kein Kurvenquietschen geben. Die Trassierung der Variante 4 wird mit Radien berechnet, die kein Quietschen verursachen. Eine Veränderung der Lage der Gleise nach Norden wäre eine Veränderung, die eine mögliche Betroffenheit bei zusätzlichen Anwohnern hervorruft. Eine „Verrechnung“ von Immissionen / Emissionen von Fahrzeugen ist rechtlich unzulässig.

Der Kriterienpunkt lautet Eingriff in den Baumbestand, daher ist die Anzahl der potenziell zu fällenden Bäume bewertet worden. Es besteht hier ein deutlicher Unterschied in der Anzahl der zu fällenden Bäume zwischen den Varianten 4 und 8a. Die vorgenommene Bewertung mit 0 Punkten ist kein Vergleich mit der heutigen Situation, es handelt sich um eine vorgenommene Abstufung je nach Eingriff in den unterschiedlichen Varianten. Ein Ausgleich ist nicht betrachtet worden, da dieser über die UVP ermittelt und im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens festgesetzt wird. Der Ersatz von Bäumen ist in beiden Varianten möglich, die nicht vor Ort zu ersetzenden Bäume werden als Ausgleich entsprechend bewertet.

Die Schädigung der heutigen Allee wurde nicht bewertet. Es wurde betrachtet, wie groß die Bereiche sind, die durch die verschiedenen Streckenführungen betroffen sind. Aufgrund der geschützten Landschaftsbestandteile muss bei jeder Variante eine Wiederherstellung der Allee erfolgen. Die weiter angeführten Belange zum Fortbestehen der Allee wurden im Punkt 16 Entwicklungspotential/langfristiger Erhalt separat bewertet.

Das Kriterium schutzwürdiger Kultur-Landschafts-Bereich Nr. 469 ist hier nicht betrachtet worden ist, da der schutzwürdige Kultur-Landschaftsbereich lediglich in einem Fachbeitrag des LWL enthalten ist. Hieraus ist zunächst keine bindend rechtliche Wirkung die zu berücksichtigen ist abzuleiten. Eine Berücksichtigung wäre jedoch problemlos zu ergänzen. Vorteile, die für eine Beseitigung der heutigen Allee und eine vollständige Neuordnung im Sinne der Variante 8a sprechen, lassen sich jedoch aus diesem ggf. zusätzlichen Kriterium nicht ableiten. Der LEP, FNP und Regionalplan werden bei der weiteren Planung als Grundlage berücksichtigt. Die Belange des Denkmalschutzes sind in diesen Grundlagen enthalten und erfordern keine weitere Bedeutung für den Mittelstreifen der B1.“

„Die von der Lärm- und Abgas-Schutzgemeinschaft B1 Initiative Dortmund benannten Themen der Gleisverschwenkung und der signalgesicherten Fußgängerquerungen wurden bereits in der Stellungnahme zu dem Schreiben der B1 Dortmund plus beantwortet. Als neuer Aspekt wird seitens der Initiative die Streckenführung als einspuriger Gleiskörper vorgeschlagen. Gemäß der Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen (BOStrab) sollen Strecken für Zweirichtungsverkehre nicht eingleisig sein. Eine Genehmigung der technischen Aufsichtsbehörde wäre demnach nicht zu erwarten. Hinzu kommen massive betrieblichen Einschränkungen und sicherheitsrelevante Aspekte, die der Eingleisigkeit entgegen stehen. Auch müssten Fördergelder zurückgezahlt werden.“

Auf Nachfrage des Vorsitzenden bestätigt Herr Rm Dudde, dass er aufgrund der heutigen mündlichen Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung, den o. a. Zusatz /
Ergänzungsantrag seiner Fraktion nicht mehr aufrechterhalte.

Hiernach erfolgt das Abstimmungsverhalten zur gesamten Angelegenheit wie folgt:
1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag der CDU-Fraktion (DS-Nr.: 04055-16-E2):

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün stimmt diesem Antrag einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, zu.



2. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Bauen, Verkehr und Grün empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, bei Enthaltungen der Fraktion B‘90/Die Grünen und Fraktion Die Linke & Piraten, den Beschluss laut Verwaltungsvorlage zu fassen.“



Hierzu liegt vor Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen)
(Drucksache Nr.: 04055-16-E4):

„…die Fraktion Bündnis 90/Die GRÜNEN bittet um Beratung und Abstimmung des folgenden Antrags:

Im Zuge des barrierefreien Umbaus der Stadtbahnhaltestellen wird am Haltepunkt Max-Eyth Straße die bisherige Fußgängerbrücke durch eine niveaugleiche Querung (Fußgängerfurt) mit Ampelanlage ersetzt.
Die Ampelschaltung wird im Sinne einer „grünen Welle“ mit der Ampelanlage an der Lübkestraße synchronisiert.

Begründung:
Laut Verkehrsgutachten kann der Verkehr auf der B1 auch bei Ausbildung von niveaugleichen Übergängen abgewickelt werden. Insbesondere für den Fußgänger*innenverkehr und die angestrebte Barrierefreiheit ergeben sich erhebliche Vorteile. Auch kostenseitig ist die Variante zu empfehlen. Während der barrierefreie Brückenumbau (Zugang von der Brücke mit 2 Aufzügen) für die Haltestelle Max-Eyth-Straße Kosten von geschätzt 6.9 Mio. € verursacht, belaufen sich die Kosten für die Haltestellenvariante 4 (niveaugleicher Zugang mit Überweg) lediglich auf geschätzte 3,65 Mio. €.
Für die Haltestelle Lübkestraße wurde unter Berücksichtigung der geringeren Kosten und der Auswirkungen auf den Verkehr empfohlen, die niveaugleiche Querung und den Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich zu planen. Eine solche Lösung soll analog auch für den Haltestellenbereich Max-Eyth-Straße umgesetzt werden.
Zur Förderung der grünen Welle und zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung soll die Progressionsgeschwindigkeit auf Zusatztafeln angegeben werden.“


AUSW 21.09.2016:

Herr Rm Waßmann erhebt die Empfehlung des Ausschusses für Bauen, Verkehr und Grün (ABVG) zum Antrag. Dies vor dem Hintergrund, dass er es aufgrund der Wichtigkeit der gesamten Maßnahme für ein wichtiges Signal halte, wenn der AUSW den dort gefassten Beschluss zum Antrag der CDU-Fraktion auch unter Umweltaspekten und im Hinblick auf eine gute Stadtplanung und -gestaltung bekräftigen würde.



Herr Rm Kowalewski verdeutlicht, dass seine Fraktion heute der Vorlage sowie der zum Antrag erhobenen Beschlussfassung aus dem ABVG zustimmen, den Antrag der Fraktion B’90 /Die Grünen hinsichtlich einer zusätzlichen Ampelschaltung aber ablehnen werde, da dieser nicht überzeugt habe.

Herr Rm Dudde führt an, dass seine Fraktion die Angelegenheit auch heute vor dem Hintergrund der bereits im ABVG erfolgten Diskussion argumentiere, erläutert die Hintergründe des heutigen Antrages seiner Fraktion und bittet um dessen Zustimmung.

Frau Rm Lührs regt an, die Anregungen des Behindertenpolitisichen Netzwerkes in die weitere Planung einzubeziehen und bittet die Verwaltung darum, dem Ausschuss im Laufe der Zeit hierzu einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Weiter führt sie an, dass ihre Fraktion der Vorlage zustimmen, sich ebenfalls der Beschlussfassung aus dem ABVG anschließen, der Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck sowie dem Antrag der Fraktion B’90/Die Grünen aber nicht folgen werde. Letzteres könne man nicht mittragen, da man die hierin enthaltene Intention in Bezug auf die Ampelanlage im Vergleich zu den sonstigen Planungen für widersinnig halte.
Zum Thema „Bäume“ verweist sie auf die bereits im ABVG erfolgte Anregung des Herrn Berndsen („Herr Rm Berndsen lobt zunächst die Verwaltung für diese umfangreiche Vorlage. Der Wunsch seiner Fraktion hierzu sei, dass die Verwaltung im weiteren Verfahren darauf achte, Großbaumverpflanzungen mit stattlichem Ausmaß zu veranlassen und sich für die entsprechende Realisierung frühzeitig mit Baumschulen in Verbindung setze.“)

Danach erfolgt folgendes Abstimmungsverhalten:

1. Zum Zusatz-/Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-
E4):
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen lehnt den o. a. Zusatz /Ergänzungsantrag (Fraktion B’90/Die Grünen) (Drucksache Nr.: 04055-16-E4) mehrheitlich, bei Gegenstimmen (Fraktion B’90/Die Grünen), ab.
2. Zu der zum Antrag erhobenen Empfehlung des ABVG:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen schließt sich der
Beschlussfassung aus dem ABVG zum Antrag der CDU-Fraktion mehrheitlich, bei einer
Gegenstimme (vorläufige Gruppe NDP/Die Rechte) sowie bei Enthaltung (Fraktion B’90/die
Grünen), an.
3. Zur Vorlage:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt dem Rat der Stadt
Dortmund mehrheitlich, bei einer Gegenstimme (vorläufige Gruppe der NPD/Die Rechte),
nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Beschluss

Der Rat nimmt den Bericht zur Kenntnis und beschließt das gemeinsam mit DSW21 erarbeitete „B1-Haltestellenkonzept“. Dies bedeutet im Einzelnen:

1. Alle fünf betrachteten Haltestellen sind zu erhalten und der barrierefreie Umbau hierfür ist zu planen.

2. Die Haltestellenvorzugsvarianten sind mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren:

Kohlgartenstraße: Variante 7 – Seitenbahnsteige mit südl. Aufzug und nördl. Treppe
Voßkuhle: Variante 1 – Mittelbahnsteig östlich der Kreuzung
Lübkestraße: Variante 1 – Mittelbahnsteig westlich der Kreuzung
Max-Eyth-Straße: Variante 1 – Mittelbahnsteig mit Aufzug im Bestand bis B1 Umbau
Stadtkrone- Ost: Variante 3 – Mittelbahnsteig östlich der Brücke mit Aufzug und Treppe
3. Die Vorzugsvariante der Streckenführung „Variante 4 – Gleisverschwenkung“ ist vor allem unter Beachtung des vorgesehenen begrenzten Eingriffs in die „B1-Allee“ mit dem Ziel der baulichen Realisierung planerisch weiter zu qualifizieren. Für die Umsetzung erforderliche Umpflanzungen sind, wo möglich, bereits jetzt auf Basis von Befreiungen kurzfristig vorzunehmen, um den Eingriff so weiter zu minimieren.

4. Im Zuge des Vorhabens erforderliche Rückbau-/Umbaumaßnahmen an den vorhandenen Fußgängerbrücken sind durchzuführen. Der vollständige Rückbau der Brücke im Haltestellenbereich Lübkestraße ist zu planen.

Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung zur Ausgestaltung der weiteren Planung mit der Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vor Einleitung des formalen Genehmigungsverfahrens in Form einer Bürgerversammlung.

Das derzeit geschätzte Gesamtinvestitionsvolumen des Vorhabens beträgt einschließlich eines Planungsaufwands von ca. 4.200.000,00 Euro insgesamt etwa 32.200.000,00 Euro.

Die Finanzierung erfolgt aus dem Budget des StA 66 / PB 012 aus der bestehende Investitionsfinanzstelle 66_01209014144 – SB Baulose 70 - 73 – mit folgenden Auszahlungen:

Haushaltsjahr 2016: 150.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2017: 1.000.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2018: 680.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2019: 430.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2020: 1.275.000,00 Euro
Haushaltsjahr 2021: 665.000,00 Euro
Die Investition bedingt einen noch zu konkretisierenden jährlichen Folgeaufwand. Dieser wird nach Abschluss der Planungsarbeiten in einer dem Rat zur Entscheidung vorzulegenden Baubeschlussvorlage dargestellt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften folgt einstimmig der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen und empfiehlt dem Rat der Stadt, unter Einbeziehung der Empfehlung, einstimmig dem Beschlussvorschlag laut Verwaltungsvorlage, zu folgen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.18
Jahresabschluss und Lagebericht der Stadtentwässerung Dortmund für das Wirtschaftsjahr 2015
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05022-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 3.19
Bauleitplanung: Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße-
hier: I. Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 60 Abs. 2 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) (Aufhebungsbeschluss, Aufstellungsbeschluss, Veränderungssperre)
II. Beschluss über die Aufhebung eines Teilbereichs des Bebauungsplanes InN 210 n - östlich Bornstraße
III. Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes InN 238 - Borsigstraße Ecke Brunnenstraße -
IV. Beschluss über den Erlass einer Veränderungssperre
Empfehlung/Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung
(Drucksache Nr.: 05759-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 21.09.2016 vor:

Herr Finger (Stadtplanungs- und Bauordnungsamt) gibt der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord erläuternde Informationen zur Vorlage und begründet die Dringlichkeit. Er weist daraufhin, dass die Vorlage sich nicht auf die Bornstraße, sondern auf die Borsigstraße Ecke Brunnenstraße bezieht.

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung:



Der Rat genehmigt folgende gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW vom Oberbürgermeister und einem weiteren Ratsmitglied getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. für den unter Punkt 1.1 genannten Teilbereich die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210 n -östlich Bornstraße- vom 01.08.2001


Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

II. den Bebauungsplan InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße- für den unter Punkt 1.2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufzustellen



Rechtsgrundlage:

§ 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 in Verbindung mit § 13 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

III. den dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf einer Veränderungssperre für den unter Punkt 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße - als Satzung.


Zudem lag den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates hierzu folgendes Schreiben der Verwaltung vom 23.09.2016 vor:

„ … bedauerlicherweise haben sich Fehler in die og. Vorlage geschlichen. Auf Seite 1, 2 und 5 der Vorlage mit der Drucksachennummer 05759-16 wurde an einigen Stellen der Name des Bebauungsplanes InN 238 -Borsigstraße Ecke Brunnenstraße- falsch mit InN 238 -Bornstraße Ecke Brunnenstraße- zitiert.

Aus diesem Grund wurde die Dringlichkeitsentscheidung wiederholt herbeigeführt. Ich bitte nun die Eilentscheidung zu dem in der Anlage befindlichen Text zu genehmigen.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord sowie dem Schreiben der Verwaltung vom 23.09.2016 und der wiederholt herbeigeführten Dringlichkeitsentscheidung ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

4. Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung



zu TOP 4.1
Übernahme der Aufgabe Breitbandkoordination der Stadt Dortmund bei der Wirtschaftsförderung Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05294-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.

5. Soziales, Arbeit und Gesundheit



zu TOP 5.1
Psychosoziales Zentrum für traumatisierte Flüchtlinge (PSZ) in Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05314-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.
6. Kultur, Sport und Freizeit

zu TOP 6.1
Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße (Rolandplatz), Innenstadt-Nord, einschließlich Abriss des vorhandenen und Neubau eines Umkleidegebäudes und Aufgabe der Sportplatzanlage Schützenstraße (Hobertsburg), Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05504-16)


Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord aus der öffentlichen Sitzung am 21.09.2016 vor.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bitten die Verwaltung um:

1. Vorlage der aktuellen Belegungspläne und um Mitteilung, wie die Pläne sich zukünftig gestalten.

2. Mitteilung der Gesprächsergebnisse mit den betroffenen Vereinen.


Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord folgt einstimmig der Ergänzung (Änderungswunsch) des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit aus der öffentlichen Sitzung vom 20.09.2016 auf Seite 3 der Vorlage:



„Abgerundet werden soll das Nutzungskonzept durch den Bau eines Zentrums für alle Anwohner, die in der näheren Umgebung wohnen...“


Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit dieser Ergänzung folgende Beschlussfassung:

1. Der Rat der Stadt beschließt die Modernisierung der Sportplatzanlage Lindenhorster Straße, Innenstadt-Nord, in Kunstrasenausführung mit einer Investitionssumme von ca. 682.000,00 Euro zuzüglich der Kosten für Planungsleistungen in Höhe von ca. 91.350,00 Euro und ermächtigt die Verwaltung, entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

2. Der Rat der Stadt beschließt den Abriss des vorhandenen sowie die Errichtung eines neuen Umkleidegebäudes inklusive entsprechender Vereinsräume mit einer Investitionssumme von ca. 900.000,00 Euro zuzüglich der Kosten für Planungs-leistungen in Höhe von ca.184.800,00 Euro und ermächtigt die Verwaltung, entsprechende Planungs- und Bauaufträge zu erteilen.

3. Der Rat der Stadt beschließt die Aufgabe und Vermarktung der Sportplatzanlage Schützenstraße, Innenstadt-Nord. Der auf das Sportplatzgelände entfallende Vermarktungserlös wird zur Refinanzierung der Maßnahmen aus Beschlusspunkt 1 und 2 den Sport- und Freizeitbetrieben Dortmund zur Verfügung gestellt.




Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o .g. Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.



zu TOP 6.2
Werkstattumbau des Theater Dortmund
hier: Beschluss erhöhter Kosten bei der Durchführung des Werkstattumbaus im Theater Dortmund und Verlängerung des Mietvertrages der Ersatzspielstätte Schauspiel (MEGASTORE)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05723-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


7. Schule

zu TOP 7.1
Prüfung der Einrichtung eines zweiten Standortes mit dem Förderschwerpunkt Sprache
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04597-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


8. Kinder, Jugend und Familie

zu TOP 8.1
Fortsetzung der Ko-Finanzierung der Mehrgenerationenhäuser, Mütterzentrum e.V. Do-Dorstfeld und Sozialdienst kath. Frauen e.V. in Do-Hörde für die Jahre 2017 - 2020
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04690-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


9. Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften

zu TOP 9.1
Städtische Seniorenheime Dortmund gGmbH - hier: Änderung des Gesellschaftsvertrags der Tochtergesellschaft SHDO Service GmbH - Genehmigung einer redaktionellen Anpassung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05306-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.2
Dritter Sachstandsbericht zur Schaffung von Flüchtlingsunterkünften
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05141-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.




zu TOP 9.3
Wiederbestellung von Herrn Sparkassendirektor Uwe Samulewicz und Herrn Sparkassendirektor Norbert Wolf zu Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05260-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.4
Feststellung des Jahresabschlusses 2015 und Gewinnverwendung 2015 für das Deponiesondervermögen der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05375-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.5
Weiterentwicklung MVA Hamm Verbund / Beitritt der Kreise Soest und Warendorf sowie Erhöhung der Beteiligung des Kreises Unna
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05412-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 9.6
Projekt Digitale Wirtschaft NRW: Gründung der Ruhr:HUB GmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05466-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lag hierzu folgende Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften aus der öffentlichen Sitzung am 23.09.2016 vor:
Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt folgende ergänzende Stellungnahme der Verwaltung vor:

ich nehme Bezug auf die o.g. Vorlage und möchte Sie über eine Änderung betreffend das Stammkapital informieren.

Die Vorlage wurde auf der Grundlage eines vorläufigen Entwurfs des Gesellschaftsvertrages erstellt. Im Rahmen der weiteren Abstimmung des Gesellschaftsvertrages mit den Mitgesell schaftern musste eine geringfügige Erhöhung des Stammkapitals um 200 Euro vorgenommen werden. Diese wurde erforderlich, um das anteilige Kapital der Gesellschafter jeweils auf volle Euro festzusetzen und gleichzeitig die prozentualen Anteile unverändert zu lassen. Das Stammkapital wurde deshalb auf 25.200 Euro festgesetzt. Der Anteil der Stadt Dortmund an der Gesellschaft liegt unverändert bei 27 %, dies entspricht aber jetzt 6.804 Euro statt bisher 6.750 Euro.

Ich bitte Sie deshalb, den Beschluss unter Einbeziehung der Änderung zu fassen.

Dem Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften liegt weiterhin folgende Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 vor:

Rm Baran schlägt für die SPD-Fraktion vor, Herrn Ledune als Vertreter des Rates in den Aufsichtsrat der zu gründenden RUH:HUB GmbH zu entsenden.

Der Ausschuss für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Enthaltung der Fraktion Die Linke & PIRATE´N folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. Herr Pascal Ledune (vom Rat zu bestellen)
2. Herr Thomas Westphal (Oberbürgermeister oder Vertreter gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)

Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften nimmt die ergänzende Stellungnahme der Verwaltung und die Empfehlung des Ausschusses für Wirtschafts-, Beschäftigungsförderung, Europa, Wissenschaft und Forschung aus der Sitzung vom 07.09.16 zur Kenntnis.

Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ist sich nach ausführlicher Diskussion einig, den Gründungbeschluss (einschließlich des Erwerbs des Stammkapitals) heute zu empfehlen und inwieweit der eigentliche, jährliche Eigenanteil der Stadt (135 000 €) von dem Eigenbetrieb Wirtschaftsförderung selber zu tragen ist, in den Haushaltsberatungen zu erörtern.


Der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften empfiehlt dem Rat der Stadt mit diesem Hinweis, im Sinne der Verwaltungsvorlage und unter Berücksichtigung der ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung (DS-NR. 05466-16-E1), einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund stimmt der Beteiligung am Stammkapital der Ruhr:HUB GmbH mit einem Anteil in Höhe von 27 % zu. In den Aufsichtsrat der Gesellschaft werden als Vertreter der Stadt Dortmund entsandt:

1. ………………………………….. (vom Rat zu bestellen)

2. ………………………………….. (Oberbürgermeister oder Vertreter
gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW)


Die Stadt Dortmund wird in der Gesellschafterversammlung durch den Oberbürgermeister vertreten, der sich in der Regel durch den Stadtkämmerer vertreten lässt.


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Empfehlung des Ausschusses für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.




zu TOP 9.7
Beteiligungsbericht 2015/2016
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05378-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.8
Mehraufwendungen/Mehrauszahlungen, die der Stadtkämmerer gemäß § 83 Abs. 1 Satz 3 GO für das 1. und 2. Quartal des Haushaltsjahres 2016 genehmigt hat.
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05397-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 9.9
Überplanmäßige Mehraufwendungen bei Erstattungszinsen zur Gewerbesteuer nach § 233a AO (Sachkonto 549 700)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05708-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


10. Personal, Organisation, Bürgerdienste und öffentliche Ordnung

zu TOP 10.0
"NRWeltoffen: Lokale Handlungskonzepte gegen Rechtsextremismus und Rassismus" - Kommunales Förderprogramm zur Rechtsextremismus- und Rassismusprävention des Landes Nordrhein-Westfalen
Förderaufruf
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 05491-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat nahm die Vorlage zur Kenntnis.


zu TOP 10.1
Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Dortmund über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen auf dem Gebiet der Veterinär- und Lebensmittelüberwachung/Fleischhygiene außerhalb von Großbetrieben
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05090-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.2
Satzung und Gebührentarif für den Rettungsdienst der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 04555-16)

Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


zu TOP 10.3
Beschaffung zusätzlicher mobiler und stationärer Geschwindigkeitsmessanlagen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05477-16)

Die Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt.


zu TOP 10.4
Benennung von Delegierten für die 11. Konferenz der Ratsmitglieder beim Städtetag Nordrhein-Westfalen
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 05771-16)

Den Mitgliedern des Hauptausschusses und Ältestenrates lagen hierzu folgende Namensvorschläge vor:
1. Rm Volkan Baran (SPD)
2. Rm Christian Barrenbrügge (CDU)
3. Rm Altundal-Köse (Bündnis 90/Die Grünen)


Der Hauptausschuss und Ältestenrat ließ die Vorlage mitsamt der o.g. Namensvorschläge ohne Empfehlung an den Rat der Stadt durchlaufen.


11. Anfragen
- unbesetzt -


Die öffentliche Sitzung des Hauptausschusses und Ältestenrates wurde um 13:05 Uhr durch OB Sierau geschlossen.


Der Oberbürgermeister




Ullrich Sierau

Ulrich Langhorst
Ratsmitglied

Matthias Güssgen
Schriftführer