Niederschrift

über die 32. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses


am 12.06.2008
Ratssaal, Rathaus, Friedensplatz1, 44135 Dortmund



Öffentliche Sitzung

Sitzungsdauer: 15:00 - 18:10 Uhr


Anwesend:

a) Stimmberechtigte Mitglieder:

OB Dr. Langemeyer


Bm’in Jörder SPD
Bm Miksch CDU

SPD

Rm Diekneite


Rm Harnisch
Rm Poschmann
Rm Prüsse
Rm Radtke
Rm Sohn
Rm Starke
Rm Taranczewski
Rm Zupfer

CDU

Rm Dr. Eiteneyer


Rm Hengstenberg
Rm Liedschulte
Rm Monegel
Rm Pisula
Rm Reppin
B90/Die Grünen
Rm Krüger
Rm Reuter

FDP/Bürgerliste
Rm Dr. Littmann

b) Mitglieder ohne Stimmrecht:

Rm Branghofer DVU


Rm Stammnitz „Die Linken im Rat“

c) Verwaltung


StD Sierau
StR´in Bonekamp
StR Pogadl
StR Steitz
StR Stüdemann
StK´in Dr. Uthemann
Herr Mager
LStRD’in Seybusch
StVD Weber
StOVR Feuler

Vertreter(innen) der dem Haupt- und Finanzausschuss zugeordneten Fachämter

d) Gast:

Frau Mechthild Greive (Hauptgeschäftsführerin der Klinikum Dortmund gGmbH)

Veröffentlichte Tagesordnung:

Öffentlicher Teil:

1. Regularien

1.1 Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

1.2 Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

1.3 Feststellung der Tagesordnung

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (Sitzung Nr. 30)
und des Rechnungsprüfungsausschusses (Sitzung Nr. 17) am 24.04.2008

1.4 Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.05.2008

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

2.1.1 Verwaltung 2020 - Arbeitsplanung 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11735-08)

2.2 Finanzen
-keine Vorlagen-

2.3 Personal

2.3.1 Personalbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11682-08)


2.3.2 Sachstandsbericht zum Personalqualifizierungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12037-08)

2.4 Kommunalwirtschaft

2.4.1 Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12003-08)

2.4.2 Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12166-08)

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

3.1 9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

3.2 Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11332-08)

3.3 Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11331-08)

3.4 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11333-08)




3.5 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11334-08)

3.6 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße -
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11335-08)

3.7 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11336-08)
3.8 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11337-08)

3.9 Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11338-08)

3.10 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-08)

3.11 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11340-08)

3.12 Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11341-08)

3.13 Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)


Stellungnahme zu dem abweichenden Beschluss der Bezirksvertretung Brackel in der öffentlichen Sitzung vom 08.05.2008
(Drucksache Nr.: 11622-08-E1)

3.14 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

3.15 Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11376-08)

3.16 Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Empfehlung: Ausschuss für Wirtschaftsförderung aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2008
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2008
(Drucksache Nr.: 11521-08)

3.17 Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)

3.18 Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)

3.19 Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

3.20 Systembildung bei städtischen Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10420-07)

3.21 Einrichtung des Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10396-07)

3.22 Sachstandsbericht Prozessoptimierung "Transparente Baustelle"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10413-07)

3.23 Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09061-07)

3.24 Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11914-08)

3.25 Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11894-08)

3.26 Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10483-07)

3.27 Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-08)

3.28 Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12070-08)

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

4.1 Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund: Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11465-08)


4.2 Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11604-08)

4.3 Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2009-31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11851-08)

4.4 Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11737-08)

5. Öffentliche Einrichtungen
-keine Vorlagen-

6. Soziales, Familie, Gesundheit
-keine Vorlagen-

7. Kultur, Sport, Freizeit

7.1 Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11709-08)

7.2 Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11839-08)

7.3 Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11472-08)

8. Schule

8.1 Modellvorhaben "Selbstständige Schule" - Abschlussbericht und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11985-08)

9. Kinder und Jugend

9.1 Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11726-08)

Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung: Kinder- und Jugendausschuss aus der öffentlichen Sitzung vom 21.05.2008
(Drucksache Nr.: 11726-08)
9.2 FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11679-08)

10. Finanzen Liegenschaften
-keine Vorlagen-

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

11.1 Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11301-08)
(Die Vorlage haben Sie bereits erhalten.)

Empfehlung: Bezirksvertretung Innenstadt-West aus der öffentlichen Sitzung vom 07.05.2008
(Drucksache Nr.: 11301-08)

Empfehlung: Bezirksvertretung Hombruch aus der öffentlichen Sitzung vom 06.05.2008
(Drucksache Nr.: 11301-08)

12. Anfragen
-keine Anfragen-

13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen

13.1.1 Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11624-08)

13.1.2 Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br. 208 -Kahle Hege-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11677-08)

13.1.3 Änderung des Wirtschaftsplans 2008 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11995-08)


Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 15:00 Uhr von
OB Dr. Langemeyer eröffnet und geleitet.

Vor Eintritt in die Tagesordnung stellte OB Dr. Langemeyer die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit des Haupt- und Finanzausschusses fest.

1. Regularien

zu TOP 1.1
Benennung eines Ausschussmitgliedes zur Mitunterzeichnung der Niederschrift

Zur Mitunterzeichnung der Niederschrift wurde Rm Reppin (CDU) benannt.

zu TOP 1.2
Hinweis auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW

OB Dr. Langemeyer wies auf das Mitwirkungsverbot gem. §§ 31 und 43 Abs. 2 GO NRW hin und bat, dieses zu beachten, sofern es im Einzelfall zutreffen sollte.

zu TOP 1.3
Feststellung der Tagesordnung

Die Tagesordnung wurde im Wege der Dringlichkeit um folgende Punkte erweitert:

2.4.1 Entscheidung zur wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12209-08)

10.1 Einleitung von Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12184-08)
11.2 Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund für die Amtsperiode 2009 - 2013; Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11822-08)

Die Dringlichkeit wurden in allen Fällen vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.

Abgesetzt wurde der Punkt

3.14 Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

Mit diesen Veränderungen wurde die Tagesordnung vom Haupt- und Finanzausschuss einstimmig festgestellt.


zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
(30. Sitzung) und des Rechnungsprüfungsausschusses (17. Sitzung) am 24.04.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die gemeinsame Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (30. Sitzung) und des Rechnungsprüfungsausschusses (17. Sitzung) am 24.04.2008.

zu TOP 1.4
Genehmigung der Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.05.2008

Der Haupt- und Finanzausschuss genehmigt einstimmig die Niederschrift über die 31. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.05.2008.

2. Beschlussvorlagen des Haupt- und Finanzausschusses

2.1 H a u p t a u s s c h u s s a n g e l e g e n h e i t e n

zu TOP 2.1.1
Verwaltung 2020 - Arbeitsplanung 2008
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11735-08)

Auf den zu diesem Tagesordnungspunkt vorgesehenen Folienvortrag wurde aus Zeitgründen verzichtet.

Die Schaubilder wurden den Haupt- und Finanzausschussmitgliedern zur Verfügung gestellt und sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Arbeitsplanung 2008 zum Projekt Verwaltung 2020 zur Kenntnis.

2.2 Finanzen
- keine Vorlagen -

2.3 Personal

zu TOP 2.3.1
Personalbericht 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11682-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Personalbericht 2007 zur Kenntnis.

zu TOP 2.3.2
Sachstandsbericht zum Personalqualifizierungskonzept
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 12037-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht der Verwaltung zum Personalqualifizierungskonzept zur Kenntnis.

2.4 Kommunalwirtschaft

TOP 2.4.1 a)
Klinikum Dortmund gGmbH
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12003-08)
zu TOP 2.4.1 b)
Entscheidung zur wirtschaftlichen Zukunft der Klinikum Dortmund gGmbH
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12209-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen zu diesem Punkt folgende Beratungsunterlagen vor:

Schreiben der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 03.06.2008:

Die im Rat bzw. Aussschüssen seit dem Jahre 2004 erstatteten Berichte zur Lage der
Kliniken erfolgten bislang nur von der Verwaltung und/oder der Geschäftsführung.
Dies entspricht zwar den Beteiligungsrichtlinien der Stadt (Ziffer 5.2), ist aufgrund der
Interessenlage der Genannten für eine möglichst objektive Beurteilung künftiger Sanierungswege zu einseitig. Um die Lage für die medizinische Versorgung ebenso wie
für die Beschäftigten vernünftig beurteilen zu können, halten wir eine Ergänzung für
notwendig.

Daher regen wir an, zur HFA-Sitzung neben der Hauptgeschäftsführung, Mechthild
Greive, auch den Wirtschaftsprüfer (vermutlich Thomas Hofmann von PwC) und den
stellvertretenden Ärztlichen Direktor, Dr. Thomas Böker, einzuladen. Letztgenannten,
weil der Ärztliche Direktor dieses Jahr vermutlich aus seiner Funktion ausscheiden
wird.

Auf Basis dieser Berichte ist dem HFA/Rat eine Gesamtbetrachtung und die Vorbereitung
sachgerechter Entscheidungen ungleich besser möglich.






Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 06.06.2008:

Zum 1.1.2002 sind die städtischen Kliniken Dortmund mit dem Ziel einer verbesserten
Stellung gegenüber konkurrierenden Krankenhäusern in eine gGmbH umgewandelt worden. Als Krankenhaus der Maximalversorgung sieht deren Leitbild den wirtschaftlichen Umgang mit Ressourcen sowie die Steigerung von Qualitätsstandards als Ziel.

Angesichts der seither angefallenen Verluste (allein von 2004 bis 2007 insgesamt schätzungsweise 37 Mio. €) steigt die Insolvenzgefahr des Krankenhauses, mit über 4.000 Beschäftigten und 1.780 Betten eines der größten Häuser in NRW, dramatisch an: eine fatale Situation für das Haus und für Dortmund.

Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wie stellen sich die Fallzahlen, der CMI, die Bettenzahlen und die Belegungen
seit Einführung der DRGs im Jahr 2004 dar?
2. Zur Bettenauslastung in den drei vergangenen Jahren: Welcher Grad wird für ein Krankenhaus der Maximalversorgung von der Geschäftsführung und/oder der Stadt Dortmund als optimal (Flexibilität in der Aufnahme vs. Wirtschaftlichkeit) erachtet?
3. Ist das Klinikum ein sog. Konvergenzgewinner oder Konvergenzverlierer?
Das heißt: Wie hoch ist die Differenz zwischen der Haus-Baserate und der Landesbaserate? Wird es nach der Konvergenzphase in 2009 eine weitere Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation geben? Falls ja, wie hoch ist diese?
4. Zur 2007 neu in Betrieb genommenen Zentralsterilisation: Wieviel OPSets wurden in den Jahren 2005, 2006 und 2007 benötigt? Wie korreliert dies mit der Zahl der Operationen?
5. Wie hoch ist das durchschnittliche Alter der medizinisch-technischen Großgeräte (Klinikum Nord 2 CT, 1 MRT; Klinikum Mitte 2 CT, 1 MRT, 3 Angiographieanlagen, 2 Linearbeschleuniger) ?
6. Sind alle Kliniken/Einheiten (z.B. Brustzentrum) zertifiziert, etwa nach KTQ oder nach DIN EN ISO 9001 oder beschränkt sich das QM nur auf das Brust- und Darmzentrum)? Wenn nein, für wie viele besteht eine Zertifizierung? Wann folgen die übrigen Einheiten?
7. Wie viele durchschnittlich beschäftigte Vollzeitkräfte gab es im ärztlichen Dienst, im Pflegedienst und in der Verwaltung seit dem Jahr 2004?
8. Wie viele ärztliche Planstellen gibt es in der Anästhesie in 2007 und in 2008? Wie viele davon sind besetzt?
9. Welche Vereinbarungen (Laufzeit, Höhe, Bedingungen von Zahlungen) sind mit der Hauptgeschäftsführerin im Falle einer vorzeitigen Beendigung ihres Vertrags getroffen worden? Welche Kündigungsklauseln gibt es für beide Seiten?
10. Wie hoch ist der Anteil der Kosten für die allgemeine Verwaltung in 2007; und wie hoch war dieser in den Jahren seit 2004?
11. Wie hoch belaufen sich die Mehrkosten durch den Betrieb von zwei Standorten?
12. Wie hoch ist der Kapitalbedarf zur Behebung aller baulichen Investitionsrückstände?
13. Welche Annahmen hat PwC für die Investitionsplanung zu Grunde gelegt?
14. Wie hoch werden die Errichtungskosten (Bau und Einrichtung) für das zentrale OP- und Funktionszentrum nach der Verzögerung durch Vergabeprobleme kalkuliert? Mit welchen Fremdkapitalzinsen und Abschreibungen wird für den ZOPF (mit/ohne Landesförderung) kalkuliert?
15. Ist es (immer noch) richtig (Vortrag HFA 23.8.2007), dass der Betriebdes ZOPF Einsparungen von 0,5 Mio. € bzw. 1,7 Mio. € (bei einer Landesförderung von 20 Mio. €) im laufenden Betrieb bringen soll? Ist das ohne OP-Koordinator realistisch?
16. Die nach KHG gewährten Krankenhausförderungen können, müssen aber nicht vom Land zurückgefordert werden (§ 28 KHGG), wenn von den Feststellungen des Krankenhausplans abgewichen wird. Welche Beispiele sind der Verwaltung bekannt, bei denen ein kommunaler Träger öffentliche Mittel aus dem KHG bei einer Teil Privatisierung eines kommunalen Krankenhauses an das Land zurückgezahlt hatte?
17. An welchem Tag und in welcher Höhe ist der vom Rat im Dezember 2007 beschlossene Kapitalzuschuss für das Jahr 2008 an die GmbH erfolgt?
18. Gemäß Presseberichten hat die gGmbH zur Liquiditätssicherung oder zur Minderung von Verlusten Grundstücke verkauft. Wieviel und welche Grundstücke waren dies? Ist es richtig, dass ein kommunales Unternehmen Käufer war?
19. Welche Wirtschaftsprüfer waren seit Umwandlung in eine GmbH wann für das Klinikum tätig? Warum wurde gewechselt?
20. Wie lautet der genaue Untersuchungsauftrag an PwC, die als Ergebnis den Sanierungsplan brachte?
21. Bekannterweise wird ver.di ja nur einen Sanierungstarifvertrag mittragen, wenn es einen belastbaren – also durch von den Gewerkschaften beauftragte Gutachter geprüften und unterstützten – Sanierungsplan gibt. Genießt das vorgelegte Sanierungskonzept von PwC bereits die Zustimmung der ver.di-Gutachter? Wenn nein, wann wird dies erfolgen?

Antrag der CDU-Fraktion vom 10.06.2008:

Zu o.g. Tagesordnungspunkt stellt die CDU-Fraktion folgenden Antrag und bittet um Beratung und Beschlussfassung:

Die Sicherung zukunftsfähiger Arbeitsplätze am Klinikum, der Erhalt und der Ausbau der
hervorragenden medizinischen Strukturen und die Erlangung einer maßgeblich verbesserten
Wirtschafts- und Wettbewerbssituation sind die Ziele, die bei der Sanierung der Klinikum
Dortmund gGmbH erreicht werden müssen.

Daher beschließt der Rat der Stadt Dortmund folgende Vorgehensweise:

1. Die Stadt Dortmund wird bis zum Inkrafttreten einer Neustruktur des Klinikums für die Sicherung der Liquidität Sorge tragen. Der Geschäftsbetrieb muss hierdurch stabilisiert und gesichert werden.
2. Die Übernahme von Geschäftsanteilen des Klinikums durch andere städtische Gesellschaften wie z.B. DSW oder EDG oder der Verkauf von Betriebsvermögen wird
ausgeschlossen.
3. Unverzüglich wird ein Interessenbekundungsverfahren initiiert mit dem Ziel, zusätzliches
Kapital und externen Sachverstand zu akquirieren.
4. Prozessbegleitend beschließt der Rat die Einrichtung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, die Möglichkeiten auslotet, einen tragfähigen Ratsbeschluss zur Sanierung
des Klinikums vorzubereiten.
5. Ziel muss es sein, spätestens zum 01.01.2009 in die dauerhafte Sanierung des Klinikums
einzusteigen, um das Klinikum als Haus der Maximalversorgung zu erhalten und fortzuführen.

OB Dr. Langemeyer wies daraufhin, dass die Klinikum Dortmund gGmbH zur Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste mit Schreiben vom 11. Juni 2008 eine Antwort vorgelegt habe, die allerdings vertraulich sei und deshalb im nichtöffentlichen Sitzungsteil unter TOP 7.4.1 „Klinikum“ behandelt werden müsse.

Darüber hinaus informierte OB Dr. Langemeyer den Haupt- und Finanzausschuss, dass er die Zuschrift eines privaten Krankenhausträgers erhalten habe, die nach seinem Kenntnisstand auch an die Fraktionen gegangen sei.

In seinen weiteren Ausführungen hob OB Dr. Langemeyer die Bedeutung des Klinikums als Haus der Maximalversorgung hervor und erinnerte an den Ratsbeschluss von Dezember 2007 zum Erhalt des Klinikums. Mit der Bereitstellung von 19,25 Millionen Euro, einem Notlagentarifvertrag und einem Zukunftsabkommen II sei die Erwartung verbunden gewesen, dass die schwierige Situation dort beherrschbar wäre. Eine Reihe von Faktoren, wie z. B. der Ärztestreik, hätten aber dazu geführt, dass sich die Lage verschärft habe.

Ende März habe es dann ein Gespräch des Wirtschaftsprüfers mit ihm und der Geschäftsleitung des Klinikums gegeben, in dem von Pricewaterhouse geäußert worden sei, dass aufgrund der schwierigen Lage eine Detailprüfung im Klinikum sinnvoll wäre. PwC habe den Vorschlag unterbreitet, die eigene Beratungstochter, die im Bereich der Kliniken große Erfahrungen besitze, mit einer Sanierungsanalyse zu beauftragen. Aufgabe des Beratungsunternehmens sei die Prüfung in der Frage gewesen, ob die vom Klinikum vorgetragenen Werte im Zukunftsabkommen II, die dem Aufsichtsrat am 22.02.2008 erstmals vorgelegt worden seien, ausreichten, um das Sanierungsziel zu erreichen oder ob weitere Maßnahmen gebraucht würden. In den vergangenen Monaten habe es zudem intensive Verhandlungen der Klinikumgeschäftsführung mit den drei im Klinikum vertretenen Gewerkschaften, Komba, Ver.di und Marburger Bund, über den Abschluss eines Notlagentarifvertrages gegeben. Mit Schreiben vom 14. April 2008 an den Kommunalen Arbeitgeberverband habe der Marburger Bund die Gespräche beendet. In dem Brief heiße es: „Wir (Marburger Bund) hatten Ihnen in dem letzten Gespräch deutlich gemacht, dass die förmliche Aufnahme von Verhandlungen für einen Tarifvertrag zur Existenz- und Beschäftigungssicherung davon abhängig ist, dass die Stadt Dortmund als Anteilseigner der Klinikum Dortmund gGmbH substanztiiert die Möglichkeit einer Veräußerung der Gesellschaftsanteile an einen privaten Träger prüft. Aus Ihrem Schreiben vom 7. April 2008 kann ich leider nicht erkennen, ob solche Schritte zwischenzeitlich unternommen worden sind.“

Nach dem Ratsbeschluss vom Dezember 2007 sei eine Privatisierung des Klinikums eindeutig ausgeschlossen worden. Deshalb habe es keine gemeinsame Ausgangslage zwischen dem Marburger Bund und der Stadt Dortmund gegeben. Das bedeute, der Versuch, einen Notlagentarifvertrag zu erreichen, musste als gescheitert betrachtet werden.

Die Notlage, in der sich die Klinikum Dortmund gGmbH befinde, sei auch bei der Hälfte der deutschen Krankenhäuser festzustellen. Die Tarifentscheidungen im vergangenen und in diesem Jahr hätten maßgeblich zur Defizitsituation der Krankenhäuser beigetragen. Die vom Gesetzgeber festgelegte Entwicklung der Einnahmeseite in den Kliniken mache es unmöglich, diese Tariferhöhung aufzufangen.

Im folgendem ging OB Dr. Langemeyer auf die gesetzlichen Regelungen zur Krankenhausfinanzierung ein, durch die fast alle deutschen Krankenhäuser in eine schwierige Situation gekommen seien. Die Gewerkschaft Ver.di habe deshalb eine bundesweite Kampagne mit der Forderung in Gang gesetzt, dass der Deckel auf der Krankenhausfinanzierung weg müsse. Die Bundesgesundheitsministerin habe angekündigt, dass sie im Bundestag Vorschläge unterbreiten werde, um zum 1. Januar nächsten Jahres eine neue Gesetzeslage herbeizuführen mit dem Einstieg in die sogenannte monistische Krankenhausfinanzierung. Darüber hinaus gebe es Bestrebungen, einen bundeseinheitlichen Fallwert einzuführen. In diese Richtung argumentiere auch eine gemeinsame Entschließung von CDU und FDP in Düsseldorf.

In der Sanierungsanalyse, die man mit PwC diskutiert habe, werde von den heutigen Rahmendaten ausgegangen und keine Verbesserung durch die Änderung staatlicher Vorgaben unterstellt.

Die Lage des Klinikums sei mit der Übernahme von Verlusten nicht zu lösen, der Schlüssel zum Erfolg liege in einem schlanken Betriebskonzept, das durch die Fallpauschalen refinanziert werde; denn das europäische Beihilferecht verbiete es, laufende Defizite des Klinikums aus dem städtischen Haushalt abzudecken. Würde das laufende Defizit des Klinikums durch den städtischen Haushalt finanziert, hätte man beihilferechtliche Probleme mit der logischen Folge einer Privatisierung.

Das erwähnte Angebot eines privaten Krankenhausträgers, das auch den Fraktionen vorliege, sage aus, dass man an den Eckwerten des vorliegenden Angebotes vom 27.11.2007 festhalte:

1. Übernahme der Investitionen in Höhe von 200 bis 350 Millionen bis 2015 ohne Beteiligung der Stadt und des Landes, vorzugsweise und nach Maßgabe eines noch zu vereinbarenden Konzeptes an einem, ggf. auch zwei Standorten.

2. Die Übernahme aller Verluste ab dem Zeitpunkt der wirtschaftlichen Führung durch uns. Vertraglicher Ausschluss jeder Nachschlussverpflichtung der Stadt. Die Stadt Dortmund bleibt Gesellschafter und bekommt Vetorechte in Strukturentscheidungen, wie Standort- und Abteilungsschließung bzw. Änderung des Versorgungsauftrages.

3. Bereitstellung eines Sozialfonds für Qualifizierungs- und Strukturmaßnahmen in Höhe von 50 Millionen, einseitig durch eben genannten privaten Träger.

Das Angebot wirke auf den ersten Blick überzeugend. Betrachte man es allerdings näher, müsse man auf folgende Konsequenzen hinweisen: Die Altschulden und zwar nicht nur für die Altinvestitionen, sondern die Altliquiditätskredite lägen sofort bei der Stadt Dortmund, ohne dass man jemals wieder eine Möglichkeit hätte, durch Erträge des Klinikums davon etwas zurück zu bekommen. Die zweite Konsequenz ergebe sich aus dem Punkt 3 des Angebotes. Nach einem Übergangszeitraum von 3 Jahren gelte der Haustarifvertrag des privaten Trägers, der in der Regel deutlich niedriger sei als die gegenwärtige Bezahlung.

Ein privater Kapitalgeber benötige in jedem Fall eine Kapitalrendite. Ein öffentlicher Träger, Land oder Kommune, könne dagegen eine Förderung geben, z. B. im Bereich der Investitionen. Die Investitionsförderung müsse nicht refinanziert werden. Die Stadt Dortmund könne diese Rolle übernehmen.

Dagegen sei bei einem privaten Betreiber davon auszugehen, dass er seine angestrebten Erträge durch den Abbau von Personal refinanziere. Hinzu kämen Leistungssteigerungen und Qualitätsverbesserungen.

Mit der heutigen Vorlage folge man weitgehend der Sanierungsanalyse von PwC. Sage man allerdings, die Stadt Dortmund dürfe in dem Bereich der Investitionen nicht tätig werden, habe das zur Folge, dass sich der Druck auf dem Personalsektor verdopple. Diese Schraube könne aber nicht beliebig enger gedreht werden, denn darunter würde die medizinische Leistung und damit auch die Attraktivität des Hauses leiden.

Was im Klinikum geleistet worden sei, die jährliche Verbesserung von 25 Millionen Euro, könne als großer Erfolg bezeichnet werden. Genauso müsse aber auch festgestellt werden, dass dieser Beitrag nicht ausreiche, so dass man sich heute mit der Frage nach der weiteren Vorgehensweise befassen müsse.

Ende März habe es das Gespräch mit PwC gegeben und es sei der Auftrag zur Sanierungsanalyse erteilt worden. Am 14. April sei der Brief des Marburger Bundes eingegangen mit der Absage an den Notlagentarifvertrag. Die Sanierungsanalyse von PwC sei ihm – so OB Dr. Langemeyer weiter – am 30. Mai vorgetragen worden. Daraufhin sei die Ratsvorlage erstellt worden, die heute auf dem Tisch liege. Aufgrund der Eilbedürftigkeit konnten die sonst üblichen Verfahrensregeln nicht eingehalten werden.

Die Thematik beinhalte eine hohe Sensibilität. Das öffentliche Gespräch über eine Insolvenzgefahr habe unmittelbar Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg einer Einrichtung. Die Belegungszahlen gingen zurück und man müsse auch die Partner sehen, die im Auftragsverfahren eine Rolle spielten.

Nach Auffassung der Wirtschaftsprüfer sei der Beschluss, den der Rat im Dezember 2007 gefasst habe, einer Patronatserklärung gleichzusetzen, die sicherstelle, dass eine akute Insolvenzgefahr nicht bestehe. Auf der anderen Seite könne man über einen Notlagentarifvertrag nur dann verhandeln, wenn es tatsächlich eine echte Insolvenzgefahr gebe. Für ihn sei deshalb klar gewesen, dass nach dem formellen Ende der Verhandlungen über einen Notlagentarifvertrag in eine andere Richtung agiert werden musste. Das Sanierungsabkommen II reiche nach Ansicht von PwC nicht aus, es müssten stärker interne Ausgabenreduzierungen vorgenommen werden und die Finanzierungskosten für die Investitionen aus der Ergebnisrechnung des Klinikums herausgenommen werden. Das könne nur geschehen, indem Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt als Ersatz für die nicht gezahlten Landesmittel bereitgestellt würden.
Anschließend erläuterte OB Dr. Langemeyer die sich daraus ergebenen finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2008 bis 2012 auf der Grundlage der Angaben in der Verwaltungsvorlage. Er hob dabei insbesondere hervor, dass für das Thema Ausgleichsrücklage nur die Ergebnisrechnung eine Rolle spiele. Der Zinsaufwand sei deutlich geringer als der Aufwand, der für das Sozialticket entstehe. Im Zeitraum von 2008 bis 2012 falle eine Gesamtsumme in Höhe von 24,41 Millionen Euro an. Dieser Betrag werde durch die Erstattung der Mittel, die das Land Nordrhein-Westfalen in diesem Jahr bereits an die Stadt Dortmund überwiesen habe, aus der Rückzahlung von zuviel erhobenem Solidaritätsbeitrag, abgedeckt.

Er habe Verständnis dafür, dass man auch danach schaue, ob die entstehenden Kosten durch andere Alternativen gedeckt werden könnten. Es gebe z. B. die Idee eine Objektgesellschaft, die Investitionen tätigen könne, wie das beispielsweise beim Logistikzentrum praktiziert worden sei. Diese Möglichkeit habe man untersucht und man sei zu dem Ergebnis gekommen, dass die Objektgesellschaft sich nicht als Lösung anbiete. Sie wäre eine Lösung für den städtischen Haushalt, allerdings nicht für das Klinikum, weil für das Klinikum die Belastung aus der Abschreibung und aus Krediten umgewandelt würde in eine Miete.

Die von der Stadt vorgeschlagene Lösung biete im Ergebnis den Vorteil, dass der städtische Zuschuss genauso behandelt werde, wie ein Zuschuss des Landes.

Zur Frage, wie lange man sich als Stadt binde und an welchen Voraussetzungen diese Zahlungen geknüpft werden, sagte OB Dr. Langemeyer, Voraussetzung sei, dass auch das Klinikum seine Leistungen so zeitgerecht erbringe, wie das von PwC vorgeschlagen werde. Die Stadt werde ihre Zahlungen nur so lange leisten, wie das Land bzw. der Bund nicht in die Investitionsfinanzierung einsteige und das Klinikum selber aus eigenen Erträgen nicht in der Lage sei, Deckungsbeiträge für die Finanzierungskosten zu erbringen. PwC gehe davon aus, dass man mit der Inbetriebnahme des zentralen Operationszentrums im Jahre 2012 in eine positive Situation von 5,1 Millionen Euro plus kommen werde. Dieser Erwartungen gingen natürlich davon aus, dass sich die Rahmenbedingungen nicht veränderten.

Es sei richtig, über alternative Lösungsmöglichkeiten nachzudenken. Allerdings komme niemand an einem Punkt vorbei: Eine Lösung könne nur über den städtischen Haushalt erfolgen.
Er freue sich darüber, dass die Beschäftigten des Klinikums der Sanierung in der zweiten Phase zugestimmt hätten. Er sei davon überzeugt, dass sich alle Beteiligten im Klinikum engagieren würden, um das Ziel zu erreichen. Er habe aber auch verstanden, dass von dort die Bitte komme, dafür zu sorgen, dass möglichst bald das Thema nicht mehr in den öffentlichen Schlagzeilen stehe, damit man in Ruhe arbeiten könne. Deshalb wäre es zu begrüßen, wenn der Entscheidungsprozess zügig vonstatten ginge.

In ihrem Vortrag stellte Frau Greive fest, dass das Klinikum Dortmund in einer schwierigen Lage sei. Im Jahr 2004, als das Zukunftsabkommen I verabschiedet worden sei, habe man die Hoffnung gehabt, dass 2008/2009 die schwarze Zahl erreicht werden könnte.

Es habe zahlreiche externe zusätzliche Belastungen für das Klinikum Dortmund gegeben: Seit 2007 Tarifsteigerungen, Mehrwertsteuererhöhung, Sanierungsbeitrag, um nur die größten Positionen zu nennen. Diese externen Faktoren hätten für alle Krankenhäuser in Deutschland und besonders für die in Nordrhein-Westfalen eine dramatische Situation herbeigeführt. Sie alle hätten Probleme und 40 % seien in ihrer Existenz bedroht.

Insofern mache es Sinn, dass man gerade jetzt und gerade heute über die wirtschaftliche Situation des Klinikums rede, mit der Erkennbarkeit des Jahresabschlusses 2007 mit 13,3 Millionen Euro Defizit und mit der Erkennbarkeit des Tarifabschlusses TVÖD mit Ver.di und dem Abschluss mit dem Marburger Bund. Für 2008 und 2009 wusste man spätestens im April dieses Jahres, dass diese Belastungen nicht zu verkraften seien.

Hervorzuheben sei, dass das Klinikum neben dem strukturellen Defizit, an dem man jetzt noch arbeite, weitere 13 Millionen Ergebnisverschlechterung durch steigende Personalkosten innerhalb von 2 Jahren auffangen müsse, ohne dass bisher erkennbar eine Refinanzierung für diese Personalkostensteigerung bestehe. Es gebe jetzt Tendenzen auf Bundesebene, den Deckel zu heben, aber man wisse noch nicht, wieviel Geld da wirklich bei raussprudele. Das heiße, dass man 2009 ein Defizit von 20 Millionen Euro haben werde.

Sie hoffe, dass das zu schaffen sei. Denn 25 Millionen Ergebnisverbesserung jedes Jahr, die habe man schon geschafft 2004, 2005, 2006. Und wenn man mit den Beschäftigten und dem Träger gemeinsam schon einmal 25 Millionen eingespart habe, warum sollte man denn jetzt die 20 Millionen nicht auch schaffen? Natürlich sei das Sparen am Anfang immer leichter als am Ende. Aber sie habe schon den Eindruck, dass die Belegschaft sich das auch zutraue.

Bevor man zu dieser positiven Zukunftseinschätzung gekommen sei, habe man PwC mit einer Sanierungsanalyse beauftragt. Eine solche Sanierungsanalyse sei z. B. auch insolvenzrechtlich erforderlich, wenn man als Geschäftsführung nicht in die Gefahr einer Insolvenzverschleppung geraten wolle. Das habe man im März getan, sobald klar war, der Tarifabschluss würde höher sein als kalkuliert.

PwC habe sehr eindeutig die Sanierungsfähigkeit und die Sanierungswürdigkeit bestätigt unter bestimmten Rahmenbedingungen. Diese Rahmenbedingungen hätten einen medizinischen Teil, einen betriebsinternen Kosten- und Erlösteil und einen Trägeranteil, da gehe es im Wesentlichen um die Investition.

Der medizinische Teil mache stolz. Man rede hier über ein Krankenhaus der Maximalversorgung und das müsse es bleiben. Das positivste Ergebnis dieser Sanierungsanalyse heiße, hier werde gute Spitzenmedizin gemacht. Was fehle bei diesem medizinischen Teil? Es fehle eine Markstruktur, Anpassung des medizinischen Folios, so wie die Berater es nennen. Das heiße, man müsse sich, wie die Privaten, darauf konzentrieren, die gut bezahlten Fälle intensiver an das Haus zu holen. Das falle allen schwer. Bisher habe man den öffentlichen Versorgungsauftrag auch so verstanden, dass man jeden behandele, der komme und keine Patientenselektion betreibe.

Man wolle, und das habe man auch am runden Tisch und mit den Führungskräften so besprochen, trotz der wirtschaftlichen Schwierigkeit, in der das Haus stecke, weiterhin für jeden Patienten, für jede Patientin eine gute Versorgung anbieten.

Es sei beabsichtigt, ein vertretbares Maß als Leistungsumsteuerung vorzunehmen, man setzte primär aber auf Leistungsausweitung.

Die Kostenseite solle aber auch nicht außen vor bleiben. PwC habe eine Betriebskostenanalyse gemacht und gesagt, der Sachkostenbereich sei in Ordnung, die Einkaufskonditionen seien gut, auch im Wettbewerb mit anderen Krankenhausträgern. Da sei nicht mehr so viel rauszuholen. Aber die Personalkosten seien strukturell zu hoch, zu viel Überstunden, zu viel Bereitschaftsdienstvergütung, manchmal das falsche Personal an den einzelnen Stellen, manchmal zu niedrig qualifiziert, manchmal zu hoch qualifiziert. Da sei an Justierungsarbeit in der Personalstruktur und bei den Personalkosten viel zu tun. In den Unterlagen sei nachzulesen, dass 180 Stellen einzusparen seien, perspektivisch. In den letzten 3 Jahren habe man 223 Stellen eingespart. Dadurch werde deutlich, dass dann 180 weitere Stellen zwar kein Spaziergang seien, aber dass das schaffbar sei und das habe man in der Vergangenheit auch sozialverträglich erreicht.

Diese Personalkosten und Einsparungen und die Personalumstrukturierung seien neben dem Aufbau eines Controllingbereiches und der Verbesserung der Entscheidungsstrukturen im Klinikum und der weiteren Delegation von Verantwortung, die innerbetrieblichen Hausaufgaben, die gemacht werden müssen und mit denen man nächste Woche Freitag anfangen werde, wenn am Donnerstag ein Ratsbeschluss in diesem Sinne für das Weiterführen des Unternehmens in kommunaler Trägerschaft falle.
Was schlage PwC für den Träger vor? Der Oberbürgermeister habe schon sehr ausführlich Bezug genommen, als er die Umsetzung beschrieben habe. Der Träger wisse, dass das PwC-Gutachten ihm in der Sanierungsanalyse die Aufgabe zuweise, die das Land Nordrhein-Westfalen nicht erfülle. Der Träger sei der Ausfallbürge für die vom Land nicht geleistete Investionsfinanzierung. Sie wolle eine Zahl nennen aus dem Bereich der Medizintechnik, der Einrichtung und Ausstattung. Die Medizintechnik sei zu 80% abgeschrieben, dies habe PwC noch mal anhand der Anlagenbuchhaltung und anhand der Besichtigung vor Ort festgestellt. PwC habe festgestellt, dass durchschnittlich jedes Jahr ein Erneuerungsbedarf in Höhe von 11 Millionen Euro an Medizintechnik und Ausstattung bestehe. Die pauschalen Fördermittel, die man erhalte, betragen 5,8 Millionen Euro und diese schmelze das Land jetzt ab, in den nächsten Jahren auf 5 Millionen Euro. Soviel zu den Hausaufgaben, die das Land NRW für seine Krankenhäuser nicht gemacht habe.

Man würde sich sehr freuen, wenn der Gesellschafter in diese Lücke eintrete, so wie es in der Ratsvorlage beschrieben sei. Man sehe natürlich auch, dass der Gesellschafter das Geld nicht drucken könne und das noch Beratungsbedarf bestehe, um vielleicht noch andere Wege zu finden, den städtischen Haushalt an der einen oder anderen Stelle mit ein bisschen mehr Liquidität auszustatten.

Der runde Tisch habe diese Woche mit den Gewerkschaften, mit dem Betriebsrat, der Vertretung der Chefärzte, der Betriebsleitung die wesentlichen Eckpunkte dieses Sanierungskonzeptes, was den internen Betrieb angehe, bestätigt. Man habe gesagt, das könne und wolle man, auch wenn es für einen Betriebsrat schwer sei, einen solchen Personalkostenabbauprozess mitzugehen. Er gehe mit. Es gebe kleinere Abweichungen beim Marburger Bund, deswegen das Sondervotum. Aber der große Teil dieser Beschlüsse werde auch vom Marburger Bund getragen.

Sie bitte, weil dieses Krankenhaus für diese Stadt so wichtig sei und für die Patientinnen und Patienten hoch spezialisierte Medizin anbiete, auch im Namen der Beschäftigten, sich für das Klinikum zu entscheiden.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) führte aus, seine Fraktion stimme den Ausführungen des Oberbürgermeisters und Frau Greives zu den äußeren Rahmenbedingungen, denen sich das Klinikum ausgesetzt sehe, zu. Das Insolvenzrisiko für Kliniken steige jährlich und liege derzeit bei 34% mit einer klaren Fokussierung auf Nordrhein-Westfalen und kommunale Krankenhäuser, insbesondere aber Häuser der Maximalversorgung. Es sei notwendig, dass der Bundesgesetzgeber tätig werde. Im Gespräch seien 5 Milliarden Euro, die der Bund bereitstellen wolle. Allerdings halte er es für fraglich, ob die Gegenfinanzierung, die über die Mehrwertsteuer von den Ländern zu leisten wäre, realistisch sei.

Seine Fraktion wolle das Klinikum in kommunaler Trägerschaft behalten und sei bereit, als Stadt die erforderlichen Investitionsmittel zur Überbrückung zur Verfügung zu stellen.

Zur Vorlage sagte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen), man müsse sehen, welche Verbindlichkeiten für den städtischen Haushalt entstünden. Die investiven Ausgaben würden, wenn die Stadt HSK-Gemeinde werden sollte, auf die Kreditlinie angerechnet. Diese liege zur Zeit bei 110 Millionen Euro. Somit könnten dadurch negative Auswirkungen auf andere Maßnahmen z. B. im Bereich des Schulbaus entstehen.

Der Haushalt sei bis 2009, die Finanzplanung bis 2012 beschlossen worden. Die Aufsichtsbehörde achte besonders auf die Einhaltung dieses Zahlenwerkes. Man sollte dem Regierungspräsidenten keinen Anlass geben, Korrekturen und Anpassungen zu fordern.

Zum Punkt 2 des Beschlussvorschlages führte Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) aus, hier müsse die Höhe des Liquiditätsbedarfs genannt werden. Zum Punkt 8 des Beschlussentwurfes vermisse er ebenfalls die Angabe von Summen. Ggf. könnten die Beträge auf Seite 6 der Vorlage dort eingesetzt werden.

Das Klinikum solle in kommunaler Trägerschaft bleiben. Zum jetzigen Zeitpunkt müsse die Liquidität des Hauses sichergestellt und der anstehende Entscheidungsprozess sorgfältig angegangen werden. Das heiße, man werde sich intensiv mit der Sanierungsanalyse von PwC auseinandersetzen.
Seine Fraktion halte es für nicht machbar, aus dem kommunalen Haushalt den dargestellten finanziellen Handlungsbedarf zu leisten. Deshalb müsse man über andere Lösungen innerhalb der kommunalen Familie suchen. Beispielsweise könnte man Finanzanlagen der Töchter auflösen, sie dem Haushalt zur Verfügung stellen und an das Klinikum weiterleiten. Voraussetzung dafür sei aber ein belastbares Sanierungskonzept, aus dem erkennbar werde, dass das Haus in 3 oder 4 Jahren auf gesunden Füßen stehe.

Seine Fraktion habe allerdings kein Interesse daran, lediglich die Finanzanlagen der EDG aufzulösen, die Erträge dem Klinikum zur Verfügung zu stellen und dabei in Kauf zu nehmen, dass auch die EDG in Schwierigkeiten gerate, zumal die Finanzanlagen der Töchter auch für die Bestreitung anderer Aufgaben und Ausgaben eingesetzt würden.

Man könne beispielsweise überlegen, ob eine Einbindung kommunaler Töchter in die Gesellschaftsstruktur denkbar wäre. Als Stichwort nenne er hier die Objektgesellschaft. Die Töchter könnten danach in einer Holding beteiligt werden und neben einem finanziellen Engagement dem Klinikum auch mit Rat und Tat zur Seite stehen.

Eine Lösung sei sicherlich nicht kurzfristig zu erreichen. Außerdem müsste seines Erachtens externer Sachverstand hinzu gezogen werden.

Die Vorlage gelte heute als eingebracht. Den darin aufgezeigten Weg sehe seine Fraktion als problematisch und mit Nachteilen behaftet an.

Rm Hengstenberg (CDU) vertrat die Ansicht, dass schon im Dezember 2007 bei der Beschlussfassung erkennbar gewesen sei, dass die dem Klinikum zur Verfügung gestellten 19,5 Millionen Euro nicht ausreichen würden, um die Liquidität und den Investitionsbedarf zu sichern.

Der Notlagentarifvertrag sei gescheitert. Offensichtlich wären sich nicht alle Vertragsparteien darüber klar gewesen, wo das Klinikum stehe. Das werde in letzter Konsequenz zu einer Situation führen, die das Haus nicht weiterbringe.

Das PwC-Gutachten sage klar, dass man 20 % zuviel Personal habe. In dieser Größenordnung sei offensichtlich in den letzten Jahren Arbeit weggebrochen. Es wäre Aufgabe des Managements gewesen, für neue Arbeit zu sorgen.

Der Anlagenabnutzungsgrad liege laut Gutachten bei 80%. Der Bestand sei somit völlig veraltet. Das belege eine mangelnde Investitionsbereitschaft über einen äußert langen Zeitraum.

Anschließend ging Rm Hengstenberg (CDU) auf Punkte des PwC-Gutachtens ein und sprach ein fehlendes einheitliches marktstrategisches Konzept sowie die festgestellte unzureichende Leistungssteuerung an. Seine Fraktion und auch die Fraktion FDP/Bürgerliste hätten die Kosten- und Leistungsrechnung für das Klinikum in zahlreichen Anträgen in der Vergangenheit gefordert.

Außerdem spreche das Gutachten von zu hohen Bruttopersonalkosten und Personalüberhängen sowie zu hohen Kosten für bezogene Leistungen. Man habe eine Niedriglohngesellschaft gegründet, um danach festzustellen, dass deren Leistungen zu teuer seien.

Zudem sei die Eigenkapitalquote zu gering. Seine Fraktion habe schon mehrfach die Befürchtung geäußert, dass im August oder September 2008 das gezeichnete Eigenkapital nicht mehr vorhanden wäre. Dieser Fall trete jetzt offensichtlich ein.

Es bestünden deutliche Liquiditätsengpässe und es fehle ein ganzheitliches Investitionskonzept.

Die Vorlage sei nicht geeignet, zu einer sachgerechten Lösung für das Klinikum zu kommen.

Zunächst müsse eine Liquiditätsplanung vorgelegt werden, außerdem ein Investitionskonzept. Erst dann könne über finanzielle Leistungen an das Unternehmen entschieden werden.

Am Klinikum bestünden auch Defizite in den Führungs- und Entscheidungsstrukturen. Außerdem sei eine unzureichende Aktualisierung des betrieblichen Konzeptes für ZOPF festzustellen.

Die CDU habe ein Interesse daran, das Klinikum für Dortmund als Teil der Gesundheitsversorgung in der Stadt und der Region und einen möglichst breiten Stamm von Mitarbeitern zu erhalten. Er plädiere nicht dafür, das Krankenhaus in private Hände zu geben, sondern es gehe darum, das Haus zu sichern und das erforderliche Kapital bereitzustellen.

Für das Klinikum liegen verschiedene Angebote vor. Das sei ein gutes Zeichen und spreche für das Haus. Für einen der privaten Betreiber, die jetzt ein Angebot abgegeben hätten, bestehe ein Tarifvertrag mit Ver.di und dem Marburger Bund, der in allen Kategorien positiver für die Beschäftigten sei, als das, was mit dem VKA abgeschlossen wurde.

Sowohl bei der vorliegenden Verwaltungsvorlage, als auch bei einer privaten Lösung für das Klinikum müsste die Stadt Dortmund die Altschulden übernehmen. Der Unterschied liege darin, dass bei einem privaten Betreiber die negativen Jahresergebnisse ab sofort nicht mehr zu Lasten der Stadt gingen, dass in Dortmund 300 Millionen Euro investiert würden und die Arbeitsplätze viel sicher würden.

Zur Renditeerwartung privater Betreiber führte Rm Hengstenberg (CDU) aus, auch bei den kommunalen Unternehmen sei das nicht anders.

Seine Fraktion wolle die Liquidität des Klinikums bis zum 01.01.2009 aus dem kommunalen Haushalt gesichert wissen. Außerdem werde man die sofortige Ausschreibung eines Interessenbekundungsverfahrens beantragen, um die Vorstellungen privater Betreiber zu erfahren. Darüber hinaus halte man es für unabdingbar erforderlich, dass die Fraktionen sich über die Sommerpause hinweg mit der Erarbeitung einer Perspektive für das Klinikum für die Zeit nach dem 01.01.2009 befassen.

Seine Fraktion wolle ein tragfähiges Konzept für die Kliniken.
OB Dr. Langemeyer machte deutlich, dass ein Interessenbekundungsverfahren nichts anderes sei als ein Vorschlag zur Privatisierung. Er halte es für richtig, Varianten zu prüfen und dabei auch die Beteiligung städtischer Töchter einzubeziehen. Der Rat habe mit dem Haushalt beschlossen, dass die städtischen Unternehmen Ausschüttungen an die Stadt zu leisten hätten.

Wer ein Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft wolle, komme nicht daran vorbei, die Dinge über den Haushalt zu gestalten. Eine Holding mit städtischen Unternehmen komme wegen des
§ 107 der GO nicht in Betracht und würde auch nicht in Einklang stehen mit den geltenden Satzungen der städtischen Unternehmen.

Mit dem Verwaltungsvorschlag würden keine laufenden Maßnahmen aus dem beschlossenen Haushalt zurückgestellt.

Zu Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) sagte OB Dr. Langemeyer, er habe kein Problem damit, das Zahlenwerk aus dem Sachverhalt der Vorlage in den Beschlusstext zu übernehmen.

Ein Liquiditätsplan für das laufende Jahr sei nicht erforderlich, weil die Liquidität des Hauses für das laufende Jahr gesichert sei.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erinnerte daran, dass ihre Fraktion darum gebeten habe, den Wirtschaftsprüfer und den stellvertretenen ärztlichen Direktor des Klinikums einzuladen.

OB Dr. Langemeyer führte aus, dass er diesem Wunsch nicht gefolgt sei, weil die Dinge in den Aufsichtsrat der Gesellschaft gehörten. Die Fraktion FDP/Bürgerliste könne aber in dieser Sache einen Antrag stellen, über den dann abgestimmt würde.

Auf entsprechende Hinweise von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte
OB Dr. Langemeyer zudem, dass das Testat des Wirtschaftsprüfers vorliege, der Aufsichtsrat habe lediglich noch nicht darüber beschlossen, weil man erst die politische Beratung abwarten wolle.

Außerdem stellte er klar, er habe Mitte März ein Gespräch mit dem Wirtschaftsprüfer geführt, in dem dieser den Vorschlag unterbreitet habe, das Zahlenwerk des Klinikums zu überprüfen. Die Geschäftsführung des Klinikums habe diese Anregung anschließend aufgegriffen. Die Ergebnisse seien ihm am 30.05.2008 vorgelegt worden.

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) stellte danach fest, dass das Zukunftsabkommen, das 2004 im Rat der Stadt mehrheitlich beschlossen worden sei, zu der heutigen Problemlage geführt habe. Die Geschäftsführung sei nicht in der Lage gewesen, das Abkommen erfolgreich umzusetzen.

Ihre Fraktion hätte im letzten Jahr nach zahlreichen Nachfragen den Jahresabschluss des Klinikums erhalten. Dieser sei mehreren privaten Investoren zur Bewertung vorgelegt worden. Darin liege – anders als von verschiedenen Seiten behauptet – kein Verstoß gegen die Vertraulichkeit, da solche Abschlüsse öffentlich sein und über den Bundesanzeiger auch eingesehen bzw. abgerufen werden können.

Der vorhandene Schuldenberg des Klinikums müsse unter geänderten Rahmenbedingungen abgetragen werden. Die Stadt Dortmund erhalte Landesförderung für andere Maßnahmen über deren Sinnhaftigkeit gestritten werden könne. Man hätte vielleicht darüber nachdenken können, 20 Millionen Euro nicht in den U-Turm, sondern in das Klinikum zu investieren.

Es sei nicht leicht, unter den heutigen Gegebenheiten ein Klinikum zu führen. Allerdings müsse nach 5 Jahren festgestellt werden, dass die Geschäftsführung versagt habe. Man brauche aufgrund der zugespitzten Lage dringend eine neue Leitungspersönlichkeit. Diese Aufgabe müsse künftig ein Profi von außen wahrnehmen.

Eine Finanzierung des Klinikums gehe zu Lasten der städtischen Kredite. Die Stadt könne im Jahr nur eine bestimmte Kredithöhe in Anspruch nehmen. Davon würde ein Anteil in zweistelliger Größenordnung an das Klinikum fließen und für städtische Maßnahmen nicht mehr zur Verfügung stehen.

Würden kommunale Gesellschaften beim Klinikum einsteigen, bestünde die Gefahr, dass die Töchter in anderen Bereichen weniger handlungsfähig wären.
Die Angebote privater Investoren müssten seriös geprüft werden, da man sonst Probleme haben werde, Kapital zu bekommen oder einen neuen Geschäftsführer zu gewinnen.

Darüber hinaus übte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) Kritik an der Aufgabenwahrnehmung der Stadtkämmerin. Die heute präsentierte Vorlage müsse – wie andere Haushaltsvorlagen in der Vergangenheit – nachgebessert werden. Man erwarte, wenn sie so beschlossen würde, einen Nachtragshaushalt.

Außerdem werde mit dieser Vorlage möglicherweise das restliche Vertrauen, das die Stadt in Arnsberg genieße, verspielt. Die Kämmerin habe selber oder im Auftrag des Oberbürgermeisters dort den Eindruck erweckt, dass in Dortmund keine Risiken für den Haushalt bestünden. Tatsächlich wisse der Oberbürgermeister seit dem 14.04.2008, dass der Notlagentarifvertrag nicht zustande kommen werde und damit ein wichtiger Baustein des Sanierungskonzeptes wegbreche mit der Folge, dass die vorgesehene Sanierung nicht funktioniere. Diese Fakten seien also zwei Wochen vor den letzten Gesprächen mit dem Regierungspräsidenten über den Haushalt bekannt gewesen.

Ihre Fraktion bekenne sich zum Grundsatz „Privat vor Staat“. Das Klinikum werde von seinem kommunalen Management seit Jahren „vor die Wand gefahren“. Das Defizit steige immer weiter an. Als Schuldigen habe man seit 2005 die Landesregierung in Düsseldorf ausgemacht. Dabei müsse die Misere auf Ursachen zurückgeführt werden, die weiter in der Vergangenheit lägen. Das Missmanagement sei auf Kommunalwirtschaft zurück zuführen. Ihre Fraktion werde sich für das Klinikum entscheiden, nicht aber für die Ideologie der SPD.

Rm Prüsse (SPD) erinnerte daran, dass es bis zum Jahre 2004 eine verlässliche Investitionsförderung durch das Land gegeben habe. Obwohl die Investitionsförderung im Krankenhausbereich eine gesetzliche Aufgabe des Landes sei, komme es seiner Verpflichtung heute nicht mehr in dem gebotenen Umfang nach.
Dies gelte nicht nur für kommunale Häuser, sondern auch für konfessionelle Kliniken. Die privaten Betreiber hätten ebenfalls unter den Auswirkungen zu leiden. 14% von ihnen stünden in den roten Zahlen.

Seine Fraktion wolle das Klinikum in kommunaler Trägerschaft erhalten und möglichst viele Arbeitsplätze sichern bzw. neue schaffen. Eine Privatisierung lehne seine Fraktion ab.

Zur Vorlage führte Rm Prüsse (SPD) aus, unabhängig davon, wie das Klinikum künftig betrieben werde, müssten die Altschulden in jedem Fall von der Stadt Dortmund getragen werden.

Bei der Bewertung der Höhe der Personalkosten müsse man bedenken, dass z. B. bei den konfessionellen Krankenhäusern Tarifverträge mit völlig anderen Strukturen bestünden, als im öffentlichen Bereich.

Für die Ratssitzung im Juni kündigte Rm Prüsse (SPD) einen Antrag seiner Fraktion an.

Darüber hinaus griff er die in der Diskussion geäußerte Kritik gegenüber der Stadtkämmerin auf und erklärte, man sei froh eine qualifizierte Stadtkämmerin zu haben.

Rm Krüger (Bündnis 90/Die Grünen) ging auf den Wortbeitrag von Rm Hengstenberg (CDU) ein und erläuterte, dass ein privater Klinikbetreiber im Schnitt rund 3.000 Euro je Vollzeitkraft weniger zahle.

Wenn man Kliniken über einen mehrjährigen Zeitraum vor und nach einer Privatisierung vergleiche, stelle man fest, dass dort eine Konzentration auf gut vergütete Leistungen erfolge und defizitäre Bereiche aufgegeben würden.

Rm Dr. Eiteneyer (CDU) hob hervor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sich heute eigentlich in seiner Funktion als Beteiligungsausschuss mit dem Thema „Klinikum“ befassen sollte und sich nicht als vorbereitender Ausschuss für eine politische Diskussion im Rat verstehen sollte.

Es störe, dass im Hinblick auf einen möglichen Partner für dieses wirtschaftlich schwer kranke Klinikum ein Zerrbild dargestellt werde, was der Realität in der bundesdeutschen Krankenhauslandschaft nicht entspreche und auch nicht durch Fakten belegt werden könne. Dies sei sicherlich für einen Beteiligungsausschuss kein Qualitätsausweis. Ein Beteiligungsausschuss, der sich beschäftigte mit der wirtschaftlichen Situation einer angeschlagenen Tochtergesellschaft habe Vorschläge zu erörtern, die geeignet seien, diesen Kranken möglichst schnell von der Intensivstation zurück zuholen. Wenn er aber nur sein Betrachtungsspektrum auf ganz bestimmte, sprich kommunalwirtschaftliche Lösungen innerhalb des Dortmunder kommunalwirtschaftlichen Raums begrenze, dann werde er seiner Aufgabe nicht gerecht.

Es sei die Pflicht nicht nur dieses Ausschusses, sondern auch der Verwaltung, alle möglichen Lösungsvorschläge zu erarbeiten, sie diesem Ausschuss vorzulegen und abzuwägen, was denn die bessere Lösungsmöglichkeit im Interesse der Stadt, im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Klinikums und vor allen Dingen der zur versorgenden Bürgerinnen und Bürger sei.

OB Dr. Langemeyer entgegnete, auch er wolle die beste Lösung für das Klinikum und werde sich Gesprächen mit privaten Trägern nicht verweigern.

Ein förmliches Interessenbekundungsverfahren habe jedoch nach dem Vergaberecht eine Automatik. Werde ein solches Verfahren durchgeführt, stehe am Ende die Vergabe an einem Privaten.

Seine persönliche Meinung sei, dass im Interesse der Bürgerinnen und Bürger das Klinikum in kommunaler Trägerschaft bleiben müsse. Dies sei eine politische und keine betriebswirtschaftliche Aussage.

StK´in Dr. Uthemann machte deutlich, dass sie entgegen anders lautender Presseveröffentlichungen dem Oberbürgermeister zu keiner Zeit ihren Rücktritt angeboten habe.

Laut Presseartikel habe Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärt, die Kämmerin könne das Geld nicht zusammenhalten. Richtig sei, dass der Jahresabschluss 2007 eine leichte Verbesserung gegenüber dem Plan ausweise, obwohl Gewerbesteuerausfälle in Höhe von 55 Millionen Euro zu verkraften gewesen waren. Dies wiederlege die Kritik.

Rm Starke (SPD) machte deutlich, dass man im Rahmen einer ergebnisoffenen Prüfung von privaten Trägern belastbare Angebote benötige. Das Verfahren müsse deshalb ein gewisses Maß an Verbindlichkeit haben mit der Folge, dass man gezwungen sei, das Klinikum letztlich zu veräußern. Das wolle ihre Fraktion nicht.

Rm Hengstenberg (CDU) stimmte der Aussage zu, dass man hinsichtlich der Angebote von privaten Betreibern mehr Details benötige, um eine treffende Bewertung zu ermöglichen.

Deshalb sollte nach Ansicht seiner Fraktion ein Interessenbekundungsverfahren durchgeführt werden. Dieses Verfahren sei eine Ausschreibung ohne rechtliche Bindung.

Selbst eine Ausschreibung sei rechtlich für die Stadt Dortmund nicht bindend. Er erinnere in diesem Zusammenhang an das kürzlich durchgeführte Verfahren für Abschleppunternehmer, beim dem die Ausschreibung aufgehoben worden sei.

Zu den Ausführungen von StK´in Dr. Uthemann fügte Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) an, sie habe es dem Rat in der letzten Sitzung erspart, die Bilanztricks der Kämmerin darzustellen. Im übrigen habe sie in dem Gespräch mit dem Journalisten die Kämmerin sogar verteidigt.

Auf den Wortbeitrag von Rm Hengstenberg (CDU) eingehend, stellte StR Steitz klar, diese Ausschreibung, auf die er sich beziehe, sei aufgehoben worden, weil es kein wirksames Gebot gab. Er nehme an, man möchte ein Interessenbekundungsverfahren starten, weil man davon ausgehe, dass es dann auch Interessenten gebe, die sich darauf auch wirksam melden. Somit habe das überhaupt nichts miteinander zu tun.
Der zweite Punkt sei, dass man selbstverständlich zumindest für den sogenannten Vertrauensschaden aufzukommen habe, wenn man ein solches Verfahren starte und anschließend dann erkläre, dass man es doch nicht so ernst meinte und sich von der grundsätzlichen Absicht des Ausschreibens wieder entferne. Die Bewerber hätten, wenn man das Vorhaben selber wieder gänzlich zurücknehme, einen Anspruch, ihr Vertrauen darauf, dass die Stadt es ernst gemeint habe, ersetzt zu bekommen. Das heiße, zumindest hätten sie dann einen Anspruch, ihre Aufwendungen ersetzt zu bekommen.

Daraufhin erklärte Rm Hengstenberg (CDU), ein Interessenbekundungsverfahren könne initiiert werden, um sich ohne jegliche rechtlich einklagbare Folgen am Markt zu orientieren.

Nach dieser ausführlichen Diskussion bestand im Haupt- und Finanzausschuss Einvernehmen, die Verwaltungsvorlage als eingebracht anzusehen und die Beratungsunterlagen ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weiterzuleiten.

zu TOP 2.4.2
Flughafen Dortmund
Vorschlag zur TO (Fraktion FDP/Bürgerliste)
(Drucksache Nr.: 12166-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.06.2008 vor:

Die finanziellen Vorteile, die die Flughafen Dortmund GmbH Fluggesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen (etwa jährlich 200 Umläufe auf einer neuen Route) aus dem zum 30. Juni 2009 auslaufenden Förderprogramm NERES mittel- oder unmittelbar gewährt hat, werden von der EU-Kommission derzeit einer beihilferechtlichen Kontrolle unterzogen. Dabei werden insbesondere die reduzierten Flughafenentgelte sowie der Marketingbeitrag im Hauptverfahren aus September 2007 geprüft.

Diese Vorteile wurden auch der STERLING Fluggesellschaft gewährt, die lediglich über einen Zeitraum von 7 Monaten (Ende Oktober 2007 bis 26.5.2008) u.a. die Ziele Oslo (bis Januar 2008) und Stockholm mit 3 Umläufen/Woche neu angeflogen hatte. Mit maximal 156 Umläufen/Jahr jeweils wurde die im NERES-Programm (Punkt 2.3.) geforderte Mindestumlaufzahl damit auf diesen Routen nicht erreicht. Aufgrund der vorzeitigen Aufgabe entspricht die Förderung somit nicht (mehr) den Regeln von NERES.

Die Verwaltung wird gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich Stellung zu nehmen:

1. Wie beurteilt die Verwaltung eine Rückerstattungspflicht von Sterling für
die gewährten Förderungen (sachlich und der Höhe nach)?
2. Wenn es eine Rückerstattungspflicht gibt: Wie wird diese durchgesetzt?
3. Welche vertraglichen Regelungen sind hierzu zwischen Sterling und der
Flughafen Dortmund GmbH geschlossen worden?
4. Welchen Einfluss hat nach Ansicht der Verwaltung die vorzeitige Einstellung
von Verbindungen auf das im September 2007 eröffnete Hauptverfahren?
5. Welche Maßnahmen plant der Flughafen, den Fluggesellschaften auch
nach dem 30. Juni 2009 weiterhin vergünstigte Konditionen unterhalb
der seit 2000 gültigen Entgeltordnung anzubieten? Dabei ist auch auf die
Stellungnahme der EU-Kommission vom September 2007 Bezug zu
nehmen, die eine zeitliche Ausweitung kritisch beurteilt.

Die Verwaltung hatte mit Schreiben vom 10.06.2008 dazu eine Stellungnahme abgegeben.

3. Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen

zu TOP 3.1
9. Nachtrag zur Denkmalliste der Stadt Dortmund
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11347-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den 9. Nachtrag zur Denkmalliste zur Kenntnis.

zu TOP 3.2
Bauleitplanung; Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes - Westfalenhütte -
hier: I. Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes
II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11332-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Flächennutzungsplan vom 31.12.2004 in dem in Pkt. 1 dieser Vorlage beschriebenen Bereich zu ändern (Änderung Nr. 15),

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004
(BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 15 des Flächennutzungsplanes) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.3
Entwicklung der Flächen der Westfalenhütte
hier: Abschluss der Rahmenplanung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11331-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt die Rahmenplanung Westfalenhütte als Leitlinie für die städtebauliche Entwicklung und beauftragt die Verwaltung, alle zukünftigen Planungen (z.B. Bauleitpläne, Projektentwicklungen, Planungen von Investoren, Wettbewerbe, Planungsgutachten) und Maßnahmen auf der Grundlage der vorliegenden Rahmenplanung durchzuführen.

zu TOP 3.4
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 218 - Am Waldfried -
(zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203)
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur teilweisen Änderung der Bebauungspläne 205 und InN 203, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11333-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt:

I. den Bebauungsplan InN 218 - Am Waldfried - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage beschriebenen räumlichen Geltungsbereich aufzustellen
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Bebauungspläne 205 und InN 203 teilweise zu ändern
Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 218) zu beteiligen

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.5


Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - (zugleich teilweise Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115)
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan InN 210n für einen Teilbereich, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur Änderung der Bebauungspläne InN 203 und Ev 115, IV. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11334-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan InN 210n - östlich Bornstraße - vom 28.06.2001 für den unter Pkt. 2 dieser Vorlage genannten Teilbereich aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 219 - Haupterschließung Westfalenhütte - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW


III. die Bebauungspläne InN 203 und Ev 115 teilweise zu ändern,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 BauGB und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

IV. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 219) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB






zu TOP 3.6
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße
hier: I. Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplan Scha 139, II. Aufstellungsbeschluss, III. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11335-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Scha 139 - Rüschebrinkstraße/Wambeler Heide - vom 15.11.2006 aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. den Bebauungsplan InN 220 - verlegte Rüschebrinkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage: § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

III. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 220) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage: § 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.7
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11336-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 221 - Verlängerung Feineisenstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 221) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.8
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 222 - ehemalige Sinteranlage -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11337-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 222 - ehemalige Sinteranlage - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 222) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB








zu TOP 3.9
Bauleitplanung;
Aufstellung des Bebauungsplanes InN 223 - südlich Springorumallee -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11338-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 223 - südlich Springorumallee - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 223) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.10
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11339-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 224 - ehemalige Kokerei Kaiserstuhl - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan In N 224) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.11
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11340-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,

I. den Bebauungsplan InN 225 - ehemaliges Hochofenwerk - für den unter Pkt. 2 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023)

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Bebauungsplan InN 225) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.12
Bauleitplanung; Aufstellung des Bebauungsplanes InN 226 - westlich Stahlwerkstraße -
hier: I. Aufstellungsbeschluss, II. Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11341-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt,
I. den Bebauungsplan InN 226 - westlich Stahlwerkstraße - für den unter Pkt. 1 dieser Beschlussvorlage genannten räumlichen Geltungsbereich aufzustellen,
Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023

II. die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung ( Bebauungsplan InN 226) zu beteiligen.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 BauGB

zu TOP 3.13
Bauleitplanung; Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege -
hier: Entscheidung über Stellungnahmen, Beifügung einer aktualisierten Begründung, Satzungsbeschluss
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11622-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

I. Der Rat der Stadt hat die vorgebrachten Anregungen zum Bebauungsplan Br 208
– Kahle Hege – geprüft und beschließt,

a) die Anregungen unter Punkt 11.1 a) – d) und f) zu berücksichtigen

b) die Anregungen unter Punkt 11.1 e) und g) sowie 11.2 und 11.3 nicht zu
berücksichtigen

c) die Anregung unter Punkt 11.1 h) teilweise zu berücksichtigen

d) die in dieser Vorlage beschriebenen Änderungen zu berücksichtigen und den Bebauungsplan-Entwurf einschließlich der Hinweise und die Begründung entsprechend zu ändern.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 4 i.V.m. § 4a Abs. 3 BauGB vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414/BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666; SGV NRW 2023) in der zur Zeit geltenden Fassung.

II. Der Rat der Stadt beschließt, die mit dem Bebauungsplan-Entwurf offengelegte Begründung (einschließlich Anlagen) vom 25.01.2007 zu aktualisieren und die aktualisierte Begründung vom 04.03.2008 dem Bebauungsplan Br 208 beizufügen.

Rechtsgrundlage:
§ 9 Abs. 8 BauGB.

III. Der Rat der Stadt beschließt den Bebauungsplan Br 208 - Kahle Hege - für den unter Punkt 3 dieser Vorlage beschriebenen Geltungsbereich als Satzung.

Rechtsgrundlage:
§ 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. den §§ 7 und 41 Abs. 1 Buchstabe f GO NRW.

zu TOP 3.14
Städtebauliche und architektonische Qualifizierung von Supermärkten und Lebensmitteldiscountern
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11460-08)

Die Vorlage wurde auf die September-Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vertagt.

zu TOP 3.15
Dortmunder Sortimentsliste
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11376-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt die Ausführungen zur Dortmunder Sortimentsliste zur Kenntnis und beschließt die Dortmunder Sortimentsliste als Grundlage zur Steuerung der Dortmunder Einzelhandelsentwicklung.

Der Rat der Stadt Dortmund beauftragt die Verwaltung die Dortmunder Sortimentsliste bei der Prüfung von Ansiedlungsvorhaben, bei der Beurteilung und Zulässigkeit von Vorhaben nach § 34 BauGB sowie im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Ferner beauftragt der Rat der Stadt Dortmund die Verwaltung die Dortmunder Sortimentsliste in den Masterplan Einzelhandel zu übernehmen.

zu TOP 3.16
Stadterneuerung; Jahresförderungsprogramm 2009
Förderung und Finanzierung städtebaulicher Maßnahmen mit Zuschüssen des Landes, Bundes und der EU
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11521-08)

Rm Pisula (CDU) erläuterte, dass seine Fraktion der Vorlage mit Ausnahme der Maßnahmen unter den Ziffern 12 bis 15 zustimmen werde.
Unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Pisula (CDU) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt die Zusammenfassung der in Anlage 1 dargestellten Einzelprojekte der Stadterneuerung zu einem Jahresförderungsprogramm für das Programmjahr 2009 – Gesamtprogramm Stadterneuerung 2009 - .

zu TOP 3.17
Stellungnahme über verspätete Landungen außerhalb der Betriebszeiten des Flughafens Dortmund im Jahre 2007
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11671-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Herr Münch stellte nachfolgenden Antrag zur Änderung des Beschlussvorschlages:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt den Bericht zur Kenntnis und appelliert an die Leitung des Airport Dortmund, sich verstärkt für eine Weiterreduzierung von verspäteten Landungen einzusetzen.

Herr Hengstenberg wies darauf hin, dass die planfestgestellte Höchstzahl von 20 verspäteten Einheiten pro Monat deutlich unterschritten wurde. Ein Appell des Ausschusses Richtung Flughafen Dortmund halte er schon aufgrund der Zuständigkeit für schwierig. Es gebe seines Wissens vielfache Aktivitäten der Flughafengesellschaft, die sich mit genau dieser Zielsetzung auseinandersetzen würden.

Der Vorsitzende brachte zum Ausdruck, dass der Fachausschuss gehalten sei, fachorientierte Themen im Bereich Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu behandeln. Herr Münch habe die Möglichkeit, sein Begehren im Rat vorzutragen.

Aufgrund der intensiven Diskussion (Flüge nach 23.00 Uhr) bat Herr Hengstenberg die Verwaltung, bei der Flughafengesellschaft weitere Informationen einzuholen, insbesondere was behördlich intendierte Sicherheits- und Rettungsflüge betrifft, und den Ausschuss entsprechend zu informieren.

Herr Münch erhob folgende Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck zum Antrag:
Die Bezirksvertretung Aplerbeck nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie bittet um Ergänzung der Vorlage der Verwaltung bzgl. der Anzahl der nach 23.00 Uhr genehmigten Ladungen durch den Regierungspräsidenten.

Die Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck wurde mehrheitlich beschlossen (17 Ja, 8 Nein, 1 Enthaltung).

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.

zu TOP 3.18
Abschlussbericht der kleinräumigen Quartiersanalyse "Rheinische Straße"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 11596-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur kleinräumigen Quartiersanalyse „Rheinische Straße“ zur Kenntnis.

zu TOP 3.19
Sanierung und Umgestaltung der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in 44359 Dortmund-Mengede
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11469-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

- Empfehlung des Ausschusses für die städt. Immobilienwirtschaft aus der öffentlichen Sitzung vom 29.05.2008

Herr Müller merkte an, dass die Wertigkeit der Eingänge geändert werden sollte. Als Haupteingang für alle Menschen sollte der linke, barrierefreie Eingang (jetzt Nebeneingang) genutzt werden und der jetzt als Haupteingang vorgesehen Eingang nur für repräsentative Zwecke. Dabei sei ein Umbau der Vorderfront nicht erforderlich.
Außerdem sollten bei der Planung der Sitzungsräume auch entsprechende Vorrichtungen für hörbehinderte Menschen vorgesehen werden (Induktionsanlagen uws.)
Beschluss:
Unter Einbeziehung der Anmerkungen von Herrn Müller empfiehlt der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen einstimmig – bei 1 Enthaltung - dem Rat der Stadt Dortmund, nachfolgende Beschlussfassung:

1. die Sanierung, Umgestaltung und teilweisen Rückbau der Bezirksverwaltungsstelle Mengede, Am Amtshaus 1 in Dortmund Mengede mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.982.600,00 € (Ausführungsbeschluss).
2. die während der Sanierungsphase notwendige Zwischenanmietung sowie die daraus resultierenden Umzüge mit Gesamtaufwendungen in Höhe von 291.700,00 €.
3. die Planung und Vorbereitung eines Investorenauswahlverfahrens, welches die Vermarktung des ehemaligen Sparkassengebäudes nebst Grundstück mit Entwicklungspotenzial für ein weiteres Gebäude beinhaltet (Planungsbeschluss). Die voraussichtliche Gesamtsumme zur Durchführung des Investorenauswahlverfahrens beläuft sich auf ca. 225.000 €.
4. die Finanzierung ist aus den Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung und Brandschutz sicherzustellen. Die entsprechenden Rückstellungen wurden unter der FST 65M00138014001, Finanzposition 720100 für unterlassene Instandhaltung in Höhe von 4,25 Mio. €, sowie unter der Finanzposition 720200 in Höhe von 550.000,00 € für Brandschutzmaßnahmen gebildet.

Die unter Ziffer 1 genannte Maßnahme wird direkt aus der Rückstellung finanziert.

Im Rahmen der Maßnahmenabwicklung sind insgesamt folgende Aufwendungen in Höhe von 2.982.600,00 € vorgesehen:

HJ 2008 480.000,00 €

HJ 2009 2.502.600,00 €

Die nicht in Anspruch genommenen Rückstellungen in Höhe von 1.817.400,00 € werden in 2008 wie folgt ertragswirksam unter Auftrag 65BM06109031 aufgelöst:

Sachkonto
Betrag
Ertragskonto
RSt f. unterl. Instandhalt.
720100
1.415.400 €
452320
RSt f. Brandschutz
720200
402.000 €
452420


1.817.400 €

5. Für Umzug, Zwischenanmietung und Investorenauswahlverfahren (s. Ziff. 2 u. 3) sind die notwendigen Mittel in Höhe von 516.700,00 € gem. § 83 GO außerplanmäßig bereitzustellen. Die Deckung der Mehraufwendungen erfolgt aus den vorgenannten Erträgen aus der Auflösung der Rückstellung.

Der für den Rückbau erforderliche Aufwand in Höhe von 83.071,43 € führt zu Mehraufwendungen in der Ergebnisrechnung 2008, die außerplanmäßig gedeckt werden durch die v. g. Erträge aus der Auflösung der Rückstellung.

6. Der sich aus der Auflösung der Rückstellungen ergebende Restbetrag in Höhe von
1.217.628,57 € verbleibt als Ergebnisverbesserung in der Teilergebnisrechnung des Amtes 65. Dadurch ergibt sich für die Ergebnisrechnung 2008 beim StA 65, Auftrag 650138011000 eine Verbesserung in Höhe von 885.833,93 €.

Die bisherigen Bewirtschaftungskosten der städtischen Bezirksverwaltungsstelle Mengede belasten die Ergebnisrechnung beim StA 65, Auftrag 650138011000 bzw. ab 2010 beim Eigentümer per Saldo in 2009 und 2010 jeweils mit 328.495,88 €. Nach Beendigung der Gesamtmaßnahmen beträgt die Belastung ab 2011 ff 336.001,24 €.

Zur Zusammenführung der städtischen Dienststellen - siehe Ratsbeschluss vom 18.05.2006 (Drucksache-Nr.: 04963-06) - wird am Standort der Bezirksverwaltungsstelle Mengede durch eine Flächenanmietung ab 2011 eine bereits bekannte Mehrbelastung in der Ergebnisrechnung in Höhe von 7.505,36 € in Kauf genommen. Weitere Folgekosten ergeben sich aus den Ergebnissen des Investorenwettbewerbes.

7. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Durchführung der Sanierungs- und Umgestaltungsmaßnahme der Bezirksverwaltungsstelle Mengede zu beauftragen.
8. Die Städtische Immobilienwirtschaft ist mit der Planung des unter Ziff. 3 genannten Investorenauswahlverfahrens zu beauftragen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet, da noch Klärungsbedarf hinsichtlicht der Nutzung des ca. 80 qm großen Raumes im Obergeschoss des Amtshauses besteht.

zu TOP 3.20
Systembildung bei städtischen Hochbaumaßnahmen
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10420-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Kenntnis

zu TOP 3.21
Einrichtung des Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10396-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt die Einrichtung eines Konsultationskreises Bau- und Immobilienwirtschaft zur Kenntnis.

zu TOP 3.22
Sachstandsbericht Prozessoptimierung "Transparente Baustelle"
Kenntnisnahme
(Drucksache Nr.: 10413-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss nimmt den Sachstandsbericht Prozessoptimierung
"Transparente Baustelle" zur Kenntnis.

zu TOP 3.23
Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 09061-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. Den Neubau der Elisabeth Grundschule am Schulstandort Lothringer Str. 10 in Do-Eving mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 2.850.000 € (Ausführungsbeschluss).
2. Die Finanzierung im Budget des StA 40 (Schulverwaltungsamt) bei der Investitions-finanzstelle 40E00301014303 ist mit folgenden investiven Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2007 1.200.000,00 €
HJ 2008 1.510.250,00 €
Im Gesamtinvestitionsvolumen ist der Anteil der regenerativen Energieerzeugung enthalten. Die Auszahlung ist auf der Investitionsfinanzstelle 2D_00118014001 wie folgt vorgesehen.

HJ 2008 40.000,00 €

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der Ergebnisrechnung bei StA 65 i.H.v. 36.366,82 €. Die Ergebnisrechnung bei StA 40 wird durch die Investition jährlich i.H.v. 8.310,15 € belastet (Details siehe Anlage 7, Punkte 4 und 5).
3. Die Maßnahme ist als „neue Maßnahme“ im Sinne des § 82 Abs. 1 GO NRW anzusehen.Der Beginn der Maßnahme steht unter dem Vorbehalt, dass das Anzeigeverfahren des Doppelhaushaltes 2008/2009 bei der Bezirksregierung Arnsberg erfolgreich zum Abschluss gebracht wird.

4. Die Durchführung der Maßnahme unterliegt dem Vorbehalt, dass gemäß § 22 GemHVO NRW die nicht abgeflossenen Beträge aus dem Jahr 2007 in das Haushaltsjahr 2008 übertragen werden.
5. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Neubaumaßnahme beauftragt.

zu TOP 3.24
Aufstellung des Bebauungsplanes Hö 257 - Grimmelsiepen -
hier: Umstellung des vorhabenbezogenen Planverfahrens auf einen Bebauungsplan sowie Beschluss zur Öffentlichkeitsbeteiligung (öffentliche Auslegung)
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11914-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Es lag folgender Antrag von Herrn Münch vor:

Dieser Antrag ersetzt die Drucksache Nr. 11914-08-E1.
Grundsätzlich sollte auf den Bau eines islamischen, multifunktionellen Gemeindezentrums zu Gunsten weiterer Wohnbebauung im Plangebiet verzichtet werden.

Sollte der AUSW diese grundsätzliche Sichtweise nicht teilen und den Bebauungsplan als integrationshemmend nicht ablehnen, stelle ich folgenden Antrag:
„Der AUSW empfiehlt dem Rat, den Bebauungsplan bzw. städtebaulichen Vertrag wie folgt,
zu ergänzen:

1. Das Gemeindezentrum erhält kein ortsbildverfremdendes Minarett.
2. Der Vorhabenträger verzichtet auf den Fremdenfeindlichkeit schürenden Muezzinruf.
3. Die Moschee wird nicht als orientalischer Kuppelbau, sondern in westeuropäischer
Bauart, dahingehend architektonisch ausgeführt, dass sie sich in das städtebauliche
Bild von Hörde integriert.
4. Der Gebetsraum für Frauen wird ins Untergeschoß gelegt und der Gebetsraum für
Männer im Obergeschoß mit einem Aufzug oder barrierefrei mit einer Rampe
versehen.
5. Da ein Bedarf für 500 Gläubige bzw. Mitglieder des türkisch-islamischen Vereins
zzgl. deren Frauen nicht nachgewiesen ist, wird die Moschee nur für 250 Personen
ausgelegt – auch um die zusätzliche Verkehrsbelastung geringer zu halten und keinen
Islamtourimus entstehen zu lassen.
6. Das Gemeindezentrum wird erst dann gebaut, wenn 80 % der übrigen Grundstücke für
Wohnbebauung vermarktet worden sind. Nur so kann sichergestelt werden, dass dort
überhaupt jemand hinzieht und am Ende nicht nur eine Moschee auf einer grünen
Wiese steht.
7. Der Vorhabenträger verpflichtet sich, für eine zügige Vermarktung der Grundstückezu sorgen, damit die Gesamtfläche zeitnah komplett entwickelt wird.
8. Auf die Aufbewahrung von Toten in der Moschee wird verzichtet.
9. Auf eine öffentliche Totenwaschung wird seitens des Vorhabenträgers verzichtet.
10. Im B-Planbereich resp. Gemeindezentrum wird keine gewerbliche Nutzung
zugelassen, zumal die Stadt dem Vorhabenträger das Grundstück für das
Gemeindezentrum zu einem Kaufpreis für Nutzungen für den Gemeinbedarf
überlassen will.
11. Die Ausgleichsmaßnahme wird gemäß BauGB eingriffsnah also mindestens im
Stadtbezirk Hörde durchgeführt.
12. Es wird eine Altlastenuntersuchung vorgenommen, da sich nach Meinung
alteingesessener Hörder auf dem Gelände Schlacken der Firma HOESCH befinden
sollen.“

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen kam auf Vorschlag der SPD-Fraktion überein, die Vorlage ohne Empfehlung an den Rat weiterzuleiten.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 3.25
Wettbewerb Plätze "Dortmunder U" / Rheinische Straße
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11894-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgende Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen vor:

Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen beschließt mehrheitlich (17 Ja, 9 Nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

1. Der AUSW der Stadt Dortmund äußert den Wunsch, am Dortmunder U einen Platz nach dem verstorbenen Schriftsteller Max von der Grün zu benennen.
2. Die Verwaltung wird aufgefordert, Platzabgrenzungen vorzunehmen, die es ermöglichen, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als„Max-von-der-Grün-Platz“ auszuweisen.
3. Der AUSW bittet die zuständige Bezirksvertretung Innenstadt-West, einen in sich geschlossenen und repräsentativen Bereich am Dortmunder U als „Max-von-der-Grün- Platz“ zu benennen.

Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen empfiehlt unter Berücksichtigung des vorstehenden Antrages einstimmig dem Rat der Stadt Dortmund, wie folgt zu beschließen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt das Ergebnis des Architektenwettbewerbs zur Gestaltung der Plätze am „Dortmunder U“ zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weitere Umsetzung auf der Grundlage des 1. Preises vorzunehmen und hierzu die Entwurfsverfasser vorbehaltlich einer Förderung mit der weiteren Planung zu beauftragen. Die Auszahlungen für die Planungsleistungen belaufen sich auf etwa 350.000 €.
Ferner wird die Verwaltung beauftragt mit der Emschergenossenschaft Gespräche zu führen, die zum Ziel haben, eine mögliche Neubebauung des Grundstücks am Königswall mit Integration einer großzügigen Fußgängerbrücke über die Brinkhoffstraße zu ermöglichen.

Rm Pisula (CDU) erklärte, dass eine Fraktion der Vorlage zustimme, nicht aber dem im Fachausschuss beschlossenen Antrag von SPD und Grünen.

Unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Pisula (CDU) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Umwelt, Stadtgestaltung und Wohnen zu beschliessen.

zu TOP 3.26
Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10483-07)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den anliegenden Entwurf als Satzung über die Entsorgung von Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben in der Stadt Dortmund.



zu TOP 3.27
Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes
1. Aktueller Sachstand
2. Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages
3. Bauleitplanung; Aufhebung des Bebauungsplanes InW 120 - Entwicklung Hauptbahnhof - / 17. Änderung des Flächennutzungsplanes - Hauptbahnhof
hier:
3.1 Einleitender Beschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes (Änderung Nr. 17)
3.2 Einleitender Beschluss zur tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes
3.3 Beschluss zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
3.4 Offenlegungsbeschlüsse
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11980-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

1. Der Rat der Stadt nimmt den aktuellen Sachstand zur Entwicklung des Dortmunder Hauptbahnhofes zur Kenntnis.

2. Der Rat der Stadt ermächtigt die Verwaltung, die Vereinbarung zur Aufhebung des Städtebaulichen Vertrages vom 11.11.2002 mit der Sonae Germany GmbH auf Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs abzuschließen.

Rechtsgrundlage:
§ 11 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414, BGBl. III FNA 213-1) in Verbindung mit den §§ 7 und 41 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666, SGV NRW 2023).

3. Der Rat der Stadt beschließt,

3.1 den Flächennutzungsplan der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 für den in Punkt 3.1 dieser Beschlussvorlage genannten Änderungsbereich zu ändern (17. Änderung)

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und § 8 Abs. 3 BauGB

3.2 den Bebauungsplan InW 120 – Entwicklung Hauptbahnhof - für den unter Punkt 3.2 dieser Beschlussvorlage genannten Teil des räumlichen Geltungsbereiches aufzuheben,

Rechtsgrundlage:
§ 2 Abs. 1 i.V.m. § 1 Abs. 8 und i.V.m. §§ 7 und 41 Abs. 1 GO NRW

3.3 die Öffentlichkeit frühzeitig an der Bauleitplanung (Änderung Nr. 17 des Flächennutzungsplanes und tlw. Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120) zu beteiligen,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB
3.4 stimmt den geplanten Darstellungen des Entwurfes der 17. Änderung – Hauptbahnhof des Flächennutzungsplanes der Stadt Dortmund vom 31.12.2004 und der Begründung vom 13.05.2008 zu und beschließt die öffentliche Auslegung,

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

3.5 stimmt der geplanten Aufhebung des Bebauungsplanes In W 120, der Begründung vom 13.05.2008 und dem als Anlage 2 beigefügten Entwurf der Textsatzung zu und beschließt die öffentliche Auslegung.

Rechtsgrundlage:
§ 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB

zu TOP 3.28
Bauleitplanung; Bebauungsplan Lü 176 - Borussiastraße -
hier: Erweiterung des Plangebietes, Ergebnis der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung, Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit, Bauvorhaben nach § 33 Abs. 1 BauGB, Zulässigkeit während der Planaufstellung
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12070-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

4. Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung

zu TOP 4.1
Strategische Weiterentwicklung der Wirtschaftsförderung Dortmund; Themen und Arbeitsfelder 2008-2018
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 10276-07)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lag folgender Auszug aus der Niederschrift des Wirtschaftsförderungsausschusses vor:

Zu diesem Tagesordnungspunkt lag neben den Vorlagen der Verwaltung vom 23.10.2007 (Drucksache Nr.: 10276-08) und vom 02.04.2008 (Drucksache Nr.: 11465-08) ein Auszug aus der noch nicht genehmigten Niederschrift über die 25. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaftsförderung am 16.04.2008 vor.

Darüber hinaus lagen folgende Zusatz-/Ergänzungsanträge der Fraktionen vor:

CDU-Fraktion vom 15.04.2008

1. Bei allen angesprochenen Projekten im Zeitfenster bis 2018 wird die Wirtschaftsförderung aufgefordert, dass verbindliche Erledigungsfristen auf der Grundlage von Zielvereinbarungen für jeweils ein Jahr festgelegt werden. Dabei kommt es darauf an, die einzelnen Arbeitsschritte so konkret wie möglich zu fassen, um ein wirksames Controlling zu ermöglichen. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung wird daher einmal pro Jahr über den jeweiligen Zielerreichungsgrad der einzelnen Indikatoren informiert.
2. Bei der Definition der strategischen Ziele fehlt die Förderung der Produktionswirtschaft völlig. Eine reine Fokussierung auf (Hoch-)Technologie, Forschung und Entwicklung sowie Handel und Handwerk lässt unberücksichtigt, dass auf absehbare Zeit hinaus auch das produzierende Gewerbe eine bedeutende Rolle in der Dortmunder Wirtschaft spielen wird. Die Wirtschaftsförderung Dortmund wird daher aufgefordert, die Produktionswirtschaft als strategisches Ziel weiterzuverfolgen.
3. Die Idee der Modellstadt Gute Arbeit wird nicht befürwortet. Sie indiziert zunächst, als ob keine gute Arbeit in Dortmund vorhanden wäre. Diese Annahme löst
bereits ein Imageproblem aus. Auch kann es nicht darum gehen, Dortmund zu einer
Musterstadt für Arbeits- und Rahmenbedingungen zu machen, die exportabhängige
Unternehmen benachteiligen. Ein Experimentierfeld für eine Humanisierung des
Arbeitslebens ist angesichts europaweiter Anstrengungen zu einer Vereinheitlichung
in den Mitgliedsstaaten eher kontraproduktiv.
4. Die Arbeitsgruppe "Zukunft der Arbeit" ist um die Arbeitgeberverbände zu erweitern.
Es sollten möglichst erfahrene ehren- oder hauptamtliche Unternehmer oder
Unternehmensvertreter auftreten, die über Erfahrungen in der Gremienarbeit bei
der Sozialen Selbstverwaltung und bei Tarifverhandlungen verfügen.

SPD-Fraktion und Fraktion B´90/Die Grünen im Rathaus

Kommunale Wirtschaftsförderung dient der Stärkung des Gemeinwohls und muss dazu
beitragen, dass wirtschaftliche Entwicklung in Dortmund mit dem Ziel einer nachhaltigen
Entwicklung des ökologischen Systems sowie sozialer Gerechtigkeit und Stabilität verknüpft
wird. Aus dem „Bericht zur sozialen Lage“ ergeben sich auch für die Wirtschaftsförderung
deutliche Schlussfolgerungen, um eine Angleichung der Lebensverhältnisse in der
Gesamtstadt zu erreichen.
Im Einzelnen bemüht sich die Wirtschaftsförderung in Zukunft insbesondere um folgende
neue Initiativen:
1. Bündnis für Gute Arbeit schaffen
Dortmund soll ein Bündnis für Gute Arbeit schaffen und sich damit als Stadt der fairen
Beschäftigung profilieren. Die Wirtschaftsförderung soll dazu ein Netzwerk der
zentralen Akteure der Wirtschaft (IHK, Kammern, Gewerkschaften, Forschungsinstitute
etc.) zusammenzuführen.
Für die stadteigenen Unternehmen und Konzerne sind Standards fairer Beschäftigung
zu entwickeln. Gleiches gilt für die Vergabepraxis der Stadt als Auftraggeber.
Beim Wirtschaftsförderungspreis der Stadt sollen diese Standards Entscheidungskriterium
werden. In diesem Zusammenhang soll die Wirtschaftsförderung auch den
neu eingeführten Betriebsauftrag für die Schaffung einer "Familienbewussten Arbeitswelt"
ausarbeiten und mit Inhalten sowie Projekten füllen.
2. Menschen und Unternehmen am Standort Dortmund halten
Mit der Technischen Universität Dortmund und dem Technologiepark verfügt die
Stadt über gute Voraussetzungen, den Strukturwandel weiter voran zu treiben. Anstatt
auf den „großen Investor von außen“ zu warten, sollten intensive Anstrengungen
unternommen werden, die Abgängerinnen und Abgänger der Hochschulen in Dortmund
dazu zu bewegen, ihre berufliche in Entwicklung in Dortmund zu starten und
fortzusetzen – entweder als Beschäftigte in der Region oder als Gründerinnen und
Gründer neuer Unternehmen.
Zudem gibt es in Dortmund viele Menschen, die eine Ausbildung abgeschlossen haben,
die in Deutschland nicht anerkannt wird. Deshalb sollte die Wirtschaftsförderung
gemeinsam mit der Agentur für Arbeit ein Programm entwickeln, wie die im Ausland
erworbenen beruflichen Qualifikationen gezielt nutzbar gemacht werden können.
Der Wirtschaftsstandort Dortmund als Teil des Ruhrgebiets kann nicht losgelöst von
den Nachbarstädten betrachtet werden. Zumindest bei mittleren und größeren
Standortentscheidungen ist nicht nur der kommunale, sondern immer auch der regionale
Arbeitsmarkt betroffen. Es müssen alle Anstrengungen unternommen werden,
Unternehmen mit Verlagerungsabsichten zumindest in dieser Arbeitsmarktregion zu
halten.
Die Standortkonkurrenzen innerhalb der Region müssen abgebaut und gemeinsam
der Standortwettbewerb mit Wirtschaftsmetropolen wie München, Stuttgart, Frankfurt,
Hannover, Berlin und Hamburg aufgenommen werden. Dortmund und das Ruhrgebiet
brauchen sich hierbei nicht zu verstecken.
3. Unternehmen mit Migrationshintergrund fördern
In den 13 Aktionsräumen brauchen wir eine Stärkung der lokalen Ökonomie – etwa in
Form eines speziellen „Nordstadtprogramms“ – und gezielte Beratungsdienstleistungen
für Unternehmen. Das Dienstleistungszentrum Wirtschaft soll in allen 13 Aktionsräumen
mit Ansprechpartnern vertreten sein. Darüber hinaus muss sich das Dienstleistungszentrum
Wirtschaft mit Fachkräften ausstatten, die solche Unternehmen
auch in der Muttersprache beraten können. Sprachbarrieren zur Verwaltung sind abzubauen.
Unternehmer/innen aus den sogenannten Sozialräumen selbst stellen ihrerseits ein
bislang noch nicht ausgeschöpftes Potenzial an Ausbildungsbetrieben dar, dessen
Erschließung die Wirtschaftsförderung gemeinsam mit den Kammern vorantreiben
sollte. Hierzu müssen die Möglichkeiten von Wirtschaftsförderung und Stadt z. B. in
der Vergabepraxis intensiviert werden.
4. Ökologische Ökonomie stärken
Die Wirtschaftsförderung sollte die vielfältigen Ansätze zur ökologischen Stadtentwicklung
positiv begleiten und durch gezielt darauf ausgerichtete Marketingstrategien
für ein günstiges Innovationsmilieu sorgen. Aus dem Label „Hauptstadt des Fairen
Handels“ wird im Hinblick auf die Stärkung der wirtschaftlichen Potenziale zu wenig
gemacht. Für ein ökologisches Dortmund ist ein Markenzeichen zu entwickeln.
Ergänzend muss die Wirtschaftsförderung eine Adressdatei von spezialisierten Beratungsunternehmen
aufbauen. Für die Unternehmen in Dortmund müssen Effizienztechnologien
und das notwendige Spezialwissen nutzbar gemacht werden. Hierbei
kann auf die mehrjährigen Erfahrungen aus dem Landesprogramm zum Ökoprofit
aufgebaut werden.
5. Interkommunale Kooperation verbessern
Mit den angrenzenden Nachbarstädten und -kreisen ist in Anlehnung an das „Regionale
Einzelhandelskonzept“ ein „Regionales Gewerbe- und Industrieflächenkonzept“
zu erarbeiten. Hierzu gehört auch eine Ermittlung von „Wärmeinseln“, damit Unternehmen
mit einer hohen Energienachfrage aus Gründen der Energieeffizienz im Umfeld
von Wärmeproduzenten ein Standort angeboten werden kann.
Für „großflächige“ An- und Umsiedlungsvorhaben müssen interkommunale Gewerbeflächen
ausgewiesen werden (Beispiel Gneisenau). Die Aufteilung des Aufkommens
aus der Gewerbesteuer und die Verteilung der Vorlauf- und Erschließungskosten
werden dabei vertraglich vereinbart. Hierzu gibt es bereits eine Vielzahl Praxisbeispiele
aus anderen Ruhrgebietskommunen.

In der Reihenfolge der in der letzten Sitzung diskutierten Fragen wies Herr Mager darauf hin, dass die WF sich innerhalb der Aktionsräume bei der Umsetzung des Aktionsplanes Soziale Stadt einbringen wird. Das DLZW wird in den Sozialbüros, die in den 13 Aktionsräumen eingerichtet werden, personell präsent sein und sich in die jeweiligen wirtschaftsrelevanten Teilprojekte einbringen.

Der zweite Themenkomplex befasste sich mit der Förderung von KMU und Handwerk. Im Rahmen profilbildender Lokaler Ökonomie hält die WF bereits entsprechende Angebote vor und wird dies auch fortsetzen. Ein gelungenes Beispiel ist das Generationen.Center, dass kürzlich im Ortskern von Dortmund-Hörde, zusammen mit den lokalen Handwerksbetrieben und Dienstleistern eröffnet wurde.

Unter dem Oberbegriff der Ökologischen Ökonomie, wies Herr Mager auf die Themen Energieeinsparung und Effizienztechnologien hin. Zudem werde die WiFö zusammen mit der Kreishandwerkerschaft und der Handwerkskammer spezifische Beratungsangebote im DLZW vorhalten. Diese Anregung werde gerne aufgegriffen sowie das Thema Erschließung neuer Märkte für Dortmunder Firmen im Umfeld CO²-reduzierender Technologien.

Zum Thema ´Förderung der Vielfalt´ und Übertragung von URBAN auf weitere Stadtbezirke wies Herr Mager auf die Beispiele ´Generationen.Zukunft´ und ‚Nordhand’ hin.

Zum CDU-Antrag hinsichtlich des Herunterbrechens von Zielzahlen auf Jahreswerte wies Herr Mager darauf hin, dass die Indikatoren nochmals gesichtet wurden, verbunden mit dem Vorschlag, mit dem 2. Halbjahresbericht 2008 eine entsprechende Berichtsstruktur vorzustellen. Des weiteren wird die Aufgabenstellung im Branchenbericht und dem Jahresbericht dortmund-project aufgegriffen.

Zum Aspekt der Produktionswirtschaft wies Herr Mager darauf hin, dass die Industrie in Dortmund, insbesondere die Produktions- und Fertigungswirtschaft im Rahmen der Gesamtstrategie einen bedeutenden Stellenwert hat, der in der Textfassung des Strategiepapiers auch herausgearbeitet ist. Zum Thema Modellstadt Gute Arbeit wies Herr Mager darauf hin, dass die Arbeitsgruppe Zukunft der Arbeit um einen Vertreter der Unternehmerverbände erweitert wird.

Fr. Dr. Littmann wies auf die kritisch-differenzierte Haltung der FDP Fraktion hin. Positiv gewertet werde insbesondere die mittestandsfreundliche Verwaltung. Hervorzuheben sei positiv auch, dass sich die Vorlage etwas bescheidener lese als ihre Erstausgabe Ende 2007. Dass der Strukturwandel vollendet sei, sei relativiert worden, was auch eine realistischere Sicht auf die Lage hier in Dortmund darbiete. Gleichzeitig gebe es auch gute und positive Entwicklungen in Dortmund, die es zu begrüßen gelte, z.B. das TechnologieZentrum. Schließlich habe Wirtschaft auch etwas mit Stimmung zu tun. Auch in mittelständischen Unternehmen gäbe es viele gute Entwicklungen. Ein Beispiel sei die Entwicklung Hoesch Spundwand stellvertretend für viele, wo es noch vor einigen Jahre kriselte und wo jetzt an Expansion gedacht werde.

Kritisch wies Fr. Dr. Littmann auf die ihres Erachtens z.T. unrealistischen Zielprojektionen hin. Im Einzelnen:

Punkt 1: Letztendlich sei es auch zentrales Ziel der FDP, die Arbeitslosigkeit abzubauen. Hier sei Dortmund im negativen Sinn nach wie vor sehr weit vorne, insbesondere im Vergleich der sogenannten Halb-Millionen-Städte.

Schließlich wies Fr. Dr. Littmann darauf hin, dass Dortmund im Vergleich mit anderen Halb-Millionen-Städten einen relativ hohen Anteil an Einwohnern unter 18 Jahren aufweist. Das sei einerseits gut, weil Jugend ja auch Zukunft darstelle. Auf der anderen Seite zeige sich, dass die Schwerpunkte in Stadtteilen mit größeren sozialen Problemen lägen. In diesem Zusammenhang spielen Bildungs- und Ausbildungsfragen eine zentrale Rolle.

Insgesamt kämen die Punkte Bildung, Berufsausbildung und Abbau von Arbeitslosigkeit in diesem Strategiepapier zu wenig vor. 10 Themen mit 76 Projekten seien zu wenig fokussiert auf die Kernthemen. Als Gegenbeispiel einer Halb-Millionen-Stadt nannte Fr. Dr. Littmann Stuttgart (deutlich höherer Anteil von Ausländern als in Dortmund, gleichzeitig deutlich höherer Anteil von Hochqualifizierten als in Dortmund und eine deutlich geringere Arbeitslosenquote bzw. eine deutlich geringere Quote von ALG II-Empfängern).

Dortmund müsse, aus seiner „Belegschaft“ von 580.000 Menschen mehr herausholen, sie müsse besser qualifiziert sein. Dies würde in der Vorlage zu wenig berücksichtigt. Die Berufsausbildung käme nur an zwei Punkten vor, das gewichtige Problem von geringer Schulausbildung und Schulabgängern ohne Abschluss werde hingegen nicht thematisiert.

Zum Antrag der SPD gäbe es 2 oder 3 konsensfähige Punkte, allerdings sei in einer Stadt mit hoher Arbeitslosigkeit das Projekt ´Modellstadt der Guten Arbeit´ eine falsche Schwerpunktsetzung.

Insgesamt betrachtet lehne die FDP diese Vorlage ab.

Herr Ulrich wies darauf hin, dass man bereits in der letzten Sitzung bereit war über den Tagesordnungspunkt zu beschließen. Nun wolle man die Vorlage seitens der CDU in den Rat durchlaufen lassen. Zur Begründung wies Herr Ulrich auf die den Antrag von SPD und Grünen hin, der in der Kürze der Zeit nicht mehr gewürdigt und besprochen werden konnte. Dies solle in der nächsten Ratssitzung erfolgen.

Herr Tönnes führte für seine Fraktion aus, dass ein Durchlaufen lassen nachvollziehbar sei.. Der Antrag liege seit gestern vor. Ergänzend wies Herr Tönnes darauf hin, dass Wirtschaftsförderung dem kommunalen Gemeinwohl dienen muss, was einen deutlichen Unterschied zu den Ausführungen von Fr. Dr. Littman markiere. Frau Dr. Littmann verstehe Wirtschaftsförderung als Hilfe zur Selbsthilfe oder in dem Sinne „schlechte Arbeit sei besser als gar keine Arbeit“. Dies sei aus seiner Sicht nicht Ziel einer Wirtschaftsförderung, sondern genau dieser Aspekt der Gemeinwohlorientierung sei wichtig. Insofern sei das Projekt ´Gute Arbeit´ schon ein zentraler Punkt. Es sei ein deutliches Signal, dass sich die Wirtschaftsförderung mit dem Themenkomplex gute Arbeit beschäftigt, und dazu zählen auch die Themen Bildung und Berufsbildung. Auch dies sei im Antrag angesprochen, dass man versuchen solle, Schulabschlüsse aus Mitteln der Arbeitsmarktförderung mit zu ermöglichen. Diese Aufgaben sei eigentlich in der Zuständigkeit der Landespolitik. Im Rahmen der begrenzten Möglichkeiten einer Kommune solle dies aber unterstützt werden. Zum Beispiel Stuttgart wies Herr Tönnes darauf hin, dass Stuttgart keine montanindustrielle Geschichte wie das Ruhrgebiet habe. Insofern sei dies ein unpassendes Beispiel. Nichts desto trotz sollte sich Dortmund und das Ruhrgebiet an der Region Stuttgart orientieren, dies seien Konkurrenten auf dem Markt. Es ginge weniger um Konkurrenzen innerhalb des Ruhrgebietes, sondern darum, dass das Ruhrgebiet und Dortmund sich mit Städten wie Stuttgart oder Frankfurt misst.

Frau Matzanke wies darauf hin, dass man sich einig sei, den Antrag in den Rat durchlaufen zu lassen. Ergänzend wies sie darauf hin, dass aus Ihrer Sicht das Strategiepapier nicht zu umfangreich sei oder sich verzettele. Der Bericht zur sozialen Lage habe Eingang in das Strategiepapier der Wirtschaftsförderung gefunden. Es würden viele richtige Themen aufgegriffen. Wichtig sei, nicht auf 10 Jahre genau zu planen, aber die Marschrichtung festzulegen, mit den entsprechenden Korrekturmitteln, die ja auch von allen Parteien eingefordert worden seien. Insgesamt sei dies ein gutes Papier, genügend Gegensteuerungsinstrumente seien auch eingebaut.

Herr Hübner kritisierte den Antrag und wies auf die seiner Meinung Realitätsferne des Antrags hin. Auch würde er 90% der Dortmunder Unternehmen nicht berücksichtigen. Eine Förderung von Unternehmen mit Migrationshintergrund bedeute im Grunde eine Konzentration auf die Nordstadt, obwohl es noch genügend andere Unternehmen in Dortmund gäbe. Ökologische Ökonomie sei prinzipiell zu begrüßen, es gäbe aber noch andere Branchen, die im Grunde genommen auch diese Unterstützung bräuchten. Eine Verbesserung der interkommunalen Zusammenarbeit sei immer das Ansinnen der CDU gewesen, auch der IHK. Er verweist auf das Industriegebiet Groppenbruch.

Herr Spieß wies darauf hin, dass ein ´Bündnis für gute Arbeit´ aus Sicht der SPD eine wichtige Initiative sei und hier deutliche Unterschiede zur FDP und zur CDU gesehen werden. In diesem Zusammenhang wies er auf das Strategiepapier der Wirtschaftsförderung, v.a. S. 19, hin. Es gehe um die Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu fairen Bedingungen und nicht um „lieber eine schlechte Arbeit als gar keine Arbeit“. Herr Spieß betonte den gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen, insbesondere Punkt 1.

Herr Schreiber (IHK zu Dortmund) bot auch im Namen von Handwerkskammer, Kreishandwerkerschaft, DGB und Agentur für Arbeit ein vertiefendes Gespräch vor der nächsten Ratssitzung über die im gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen aufgeworfenen Themen und Fragen an.

Herr Drüll wies auf ordnungspolitische Bedenken hin, hier, ob ein ´Bündnis für gute Arbeit´ in den Wirtschaftsförderungsausschuss gehöre. Er wies zudem darauf hin, dass die Stossrichtung der Verwaltungsvorlage durch den Antrag verändert worden sei, was Diskussionsbedarf auslöse. Bezüglich der Anerkennung ausländischer Ausbildungsabschlüsse handele es sich um eine Bundesangelegenheit, die im Wirtschaftsförderungsausschuss nicht beschlossen bzw. beraten werden könnte.

Zum Thema ´Förderung von Unternehmen mit Migrationshintergrund werden – so Herr Drüll- vergaberechtliche Aspekte bei der Förderung dieser Unternehmensgruppe angesprochen, die seines Erachtens zu einer Ungleichbehandlung gegenüber anderen Unternehmen führte. Zur Bewertung des Themas ´Ökologische Ökönomie´ wies Herr Drüll auf das Landesprogramm zu Ököprofit hin.
Zum Thema ´Interkommunale Kooperation verbessern´ wies Herr Drüll auf die Notwendigkeit aber auch auf die praktischen Schwierigkeiten hin.

Herr Tönnes wies auf die Bedeutung der Gemeinwohlorientierung im Rahmen des Antrags hin. Der kommunale Zuschuss der Wirtschaftsförderung rechtfertige sich v.a. daraus, neue sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitsverhältnisse zu schaffen. In diesem Kontext sei auch die Vergabethematik im Rahmen des Antrags zu sehen. Es gehe darum, ein Qualitätssiegel gemeinsam mit den Arbeitgeberverbänden, mit den Gewerkschaften, mit der Arbeitsagentur, mit der Handwerkskammer, ins Leben zu rufen, und die ´Geiz ist Geil-Mentalität´ abzulegen. Dies könne auch beim Wirtschaftsförderungspreis als Entscheidungskriterium berücksichtigt werden.

Herr Weber wies ausdrücklich auf den ersten Satz des Antrages: „Kommunale Wirtschaftsförderung dient der Stärkung des Gemeinwohls“ hin. Dies sei überhaupt keine Frage, denn sonst würde die Industrie- und Handelskammer die Wirtschaftsförderung betreiben, und zwar nach den Interessen der Industrie- und Handelskammer und ihrer Mitglieder. Eine kommunal verantwortete Wirtschaftsförderung habe die Interessen des Gemeinwohls in besonderer Weise zu berücksichtigen und ein Blick in die Gemeindeordnung würde dies bestätigen.

Herr Weber bot die jeweiligen Kompetenzen der beratenden Mitglieder bei der Konkretisierung des Antrages an, um Missverständnisse auszuräumen und Gewichtungen richtig zu setzen. Die Kompetenzen und Interessen der beratenden Mitglieder sollten eingebracht werden, um einen möglichst breiten Konsens zu einer eine tragfähige Wirtschafts- und Beschäftigungsförderung zu erhalten, dazu gehöre Qualifizierung, dazu gehöre ´Gute Arbeit´ zu, dazu gehöre lokale Ökönomie, dazu gehöre technologieorientierte Wirtschaftsförderung und andere Themen. In so fern unterstreiche Herr Weber die Ausführungen von Herrn Schreiber.

Herr Hübner wies darauf hin, dass die Anmerkungen von IHK und des DGB und derHandwerkskammer als Bedenken zu interpretieren sein.

Frau Dr. Littmann wies im Hinblick auf die Diskussion um die „Geiz ist Geil – Mentalität“ darauf hin, dass Wirtschaft aus mehr bestehe als aus Unternehmen und Arbeitnehmern, sondern aus der Abnehmer- und Nachfragerseite. Wirtschaft funktioniere nicht über Volksbildungsinitiativen oder über staatlich gelenkte Preise. Darum seien die diesbezüglichen Passagen aus dem gemeinsamen Antrag von SPD und Bündnis 90 / Die Grünen abzulehnen.

Herr Mager wies darauf hin, dass es in seinem Interesse sei, möglichst viele Mitglieder des Ausschusses für die Strategie der Wirtschaftsförderung zu gewinnen und dies in der letzten Sitzung auch schon betont worden sei. Er sei davon überzeugt, dass die Breite der Zustimmung oder Nichtzustimmung dieses Gremiums auch etwas zu tun habe mit der Akzeptanz der Wirtschaftsförderung in Dortmund und darüber hinaus.
Zu den Hinweisen von Frau Dr. Littmann wies Herr Mager darauf hin, dass der Abbau der Arbeitslosigkeit und das Thema Bildung nicht unterrepräsentiert, sondern zentrale Themen im Strategiekonzept seien.

Herr Mager wies darauf hin, dass es Ziel der Wirtschaftsförderung sei, dass erfolgreiche Unternehmen in Dortmund Arbeitsplätze, die heute vorhanden sind, sichern können und dass sie über ihre Entwicklungsperspektiven an diesem Wirtschaftsstandort neue Arbeitsplätze schaffen. Diese Arbeitsplätze wiederum sollten nach Möglichkeit geeignet sein für Menschen, die keine Arbeit haben oder für diejenigen, die in den Arbeitsmarkt kommen. Junge Frauen und Männer, sollen dort Arbeit finden, in zukunftsträchtigen Berufen und nicht zu neuen Kunden der BA oder ARGE werden. Dies sei die Hauptzielsetzung der Wirtschaftsförderung.

Um diese Ziele zu erreichen, bietet das Strategiekonzept unter dem Motto „Quo vadis“ einen notwendigen Korridor und Leitstrahl für die nächsten 10 Jahre an. Die76 Aktivitäten oder Projekte seien kaskadenförmig jeweils eine unmittelbare Ableitung von einem formulierten strategischen Ziel und leisten ihren jeweiligen Beitrag dazu. Die Themenbildung im einzelnen und der Abbau der Arbeitslosigkeit, die ja untrennbar miteinander verbunden seien, finde in Teilbereichen auch in einer ressortübergreifenden Verantwortung statt, in dem mit dem Fachbereich Schule, den Bildungsträgern, mit den Unternehmen, die ausbilden, bereits Allianzen aufgebaut worden seien.

Es sei nicht alles neu, sondern auch Modifizierungen und Fortführungen bestehender und bewährter Arbeitsmethoden. Zum Vergleich mit Stuttgart wies Herr Mager darauf hin, dass Stuttgart den industriellen Aderlass, den unsere Region hinter sich habe, nicht zu bewältigen gehabt habe. Stuttgart belege schon historisch führende wirtschaftliche Positionen, was etwas zu mit der Wirtschafts- und Industrie- und Unternehmensstruktur dort zu tun habe. Gleichzeitig wies Herr Mager auf das Interesse Stuttgarts hin, auch von Dortmund zu lernen, was bereits zu einem Vortrag in Stuttgart und zu einem Delegationsbesuch in Dortmund geführt hat. Gleichzeitig möchte Stuttgart mit Dortmund kooperieren, wenn es darum geht, unternehmensnahe Angebote, wie die des DLZW, in Stuttgart der eigenen Wirtschaft zu offerieren und auf den Feldern der Immobilien- und Standortentwicklung.

Herr Mager betrachte den Antrag von SPD/Die Grünen nicht als eine Abkopplung von dem, was strategisch geplant sei, sondern als thematische Zuspitzung. Wenn Wirtschaftsförderung allerdings nur das machen solle, was in dem Antrag steht, dann sei keine Zustimmung angeraten. Darum ginge es hier aber gar nicht. Wichtig sei das Strategiekonzept als Ganzes und dass dieses Akzeptanz finde. Die Ausrichtung der Einzelprojekte, die Schwerpunktbildungen und die Priorisierungen im einzelnen können laufend politisch gestaltet werden.
Herr Mager wies darauf hin, das ihm keine andere Wirtschaftsförderung in Deutschland bekannt sei, die sich mit einem solchen Indikatoren- und Kennzahlensystem messen lasse. Auch dies sei letztlich als Prozess zu verstehen, als Angebot zu einem Dialog darüber, ob die Erreichung oder Nichterreichung solcher Zahlen eine geeignete Methode ist, insgesamt das Thema Wirtschaftsförderung in Dortmund und die wirtschaftliche Entwicklung dieses Standortes voranzubringen.

Die Vorlagen sowie die vorliegenden Anträge wurden ohne Empfehlung weitergeleitet.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 4.2
Jahresabschluss und Lagebericht der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11604-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Eigenbetriebes Wirtschaftsförderung Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Wirtschaftsförderung Dortmund zum 31.12.2007 wird mit einem Jahresgewinn in Höhe von 131.890,26 € festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 131.890,26 € wird an den städtischen Haushalt abgeführt.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 4.3
Fortführung der Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet für die Zeit vom 01.01.2009-31.12.2010
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11851-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt, dass die Stadt Dortmund – Wirtschaftsförderung Dortmund – die Regionalagentur Westfälisches Ruhrgebiet über den 31.12.2008 hinaus bis zum 31.12.2010 zur regionalen Umsetzung der arbeitspolitischen Programme des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales fortführt.

zu TOP 4.4
Jahresabschluss und Lagebericht des Sondervermögens "Verpachtung Technologiezentrum Dortmund" zum 31.12.2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11737-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Verpachtung Technologiezentrum Dortmund“ wird mit einem Jahresverlust in Höhe von -2.055.084,26 EUR festgestellt.
2. Der Jahresverlust in Höhe von -2.055.084,26 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen. Für den Gesamtbetrag erfolgt eine Verrechnung mit der Allgemeinen Rücklage.
3. Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung als Betriebsausschuss wird entlastet.

5. Öffentliche Einrichtungen
- keine Vorlagen -

6. Soziales, Familie, Gesundheit
- keine Vorlagen -

7. Kultur, Sport, Freizeit

zu TOP 7.1
Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11709-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 der Betriebssatzung der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 48.519.894,93 € sowie einem Jahresgewinn in Höhe von 12.305,10 €, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.
2. Der Jahresgewinn in Höhe von 12.305,10 € wird der „Allgemeinen Rücklage“ der Sport- und Freizeitbetriebe Dortmund zugeführt.
3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.2
Kulturbetriebe Dortmund - Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11839-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gem. § 6 der Betriebssatzung der Kulturbetriebe Dortmund folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss der Kulturbetriebe Dortmund zum 31.12.2007, abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 74.315.511,71 € und einem Jahresgewinn in Höhe von 4.984,53 €, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.

2. Der Jahresgewinn in Höhe von 4.984,53 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 7.3
Wirtschaftsplan des Theater Dortmund 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11472-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt den Wirtschaftsplan 2008/09 des Theater Dortmund für die Zeit vom 01.08.2008 bis 31.07.2009, der sich zusammensetzt aus:

§ dem Erfolgsplan 2008/2009 mit einem Eigenanteil der Stadt in Höhe von 28.716.401 Euro (Anlage 1)
§ dem Vermögensplan 2008/2009 in Höhe von 3.050 T€ (Anlage 2)
§ der Stellenübersicht (Anlage 3)

sowie:

§ die Finanzplanung (Anlage 4)
§ die Übersicht über die von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreise ab der Spielzeit 2008/2009 (Anlage 5)
§ den Erfolgsplan nach Sparten (Anlage 6)
§ den Produkt- und Leistungsplan 2008/2009 (Anlage 7)
§ den Produktbaum sowie die produkt- und produktgruppenbezogenen Daten der Kosten- und Leistungsrechnung (Anlage 8)

Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Theater bei Bedarf im Rahmen einer Liquiditätshilfe notwendige Betriebsmittel auf das folgende Wirtschaftsjahr bereitzustellen; damit ist keine Zuschusserhöhung verbunden.

Der Rat der Stadt stimmt den von der Betriebsleitung vorgeschlagenen Eintrittspreisen der Spielzeit 2008/2009 (Anlage 5) zu. Bei Sonderveranstaltungen wird die Betriebsleitung ermächtigt, marktorientierte Eintrittspreise zu erheben

Der Rat der Stadt nimmt die Verfahrensweise hinsichtlich der Nutzung von Spielstätten des Theaters Dortmund durch Dritte auf der Grundlage der Sachverhaltsdarstellung zur Kenntnis.

8. Schule

zu TOP 8.1
Modellvorhaben "Selbstständige Schule" - Abschlussbericht und Weiterentwicklung eines Regionalen Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11985-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die Weiterentwicklung des Bildungsnetzwerkes in der Bildungsregion Dortmund.

9. Kinder und Jugend

zu TOP 9.1
Tageseinrichtungen für Kinder im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11726-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen zu diesem Tagesordnungspunkt neben der Verwaltungsvorlage folgende Beratungsunterlagen vor:

Empfehlung des Kinder- und Jugendausschusses:

Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss einstimmig (bei 4 Enthaltungen) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Beschlusstext wird wie folgt ergänzt:
5. Die Trägerschaft dieser fünf neu geschaffenen Einrichtungen übernimmt der Eigenbetrieb FABIDO.
6. Im weiteren Verlauf der Ausbaustufen für die Tagesbetreuung von Kindern in Dortmund ist in bewährter Weise auf die freien Träger von Kindertageseinrichtungen zuzugehen, um auch deren Wünsche nach Errichtung oder Übernahme neuer Einrichtungen zu berücksichtigen.

Unter Einbeziehung des obigen Antrages empfahl der Kinder- und Jugendausschuss einstimmig (bei 4 Enthaltungen) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Planung und Vorbereitung (vorlaufende Planungsarbeiten) des Neubaus folgender Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5gruppig:
- TEK Sunderweg
- TEK Borsigplatz/Westfalenhütte (Hoeschpark)
- TEK Nordmarkt-West - Burgweg
- TEK Hafen – Bülowstr.

8gruppig:
- TEK Uhlandstraße einschließlich Ersatz der vorhandenen 2gruppigen Einrichtung

mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19.001.000 € (Baukosten, Grunderwerbskosten; nicht berücksichtigt ist hierin ein Ausbaustandard nach Maßgabe des KfW 40 Programms); hiervon entfallen 1.215.000 € auf die vorlaufenden Planungsarbeiten (Planungsbeschluss).

2. Die Finanzierung der vorlaufenden Planungsarbeiten erfolgt aus dem Budget des StA 51, Finanzstelle 51_00601014004 und ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2009 1.050.000 €
HJ 2010 165.000 €

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Planung und Vorbereitung bis zur Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die unter Ziff. 1 genannten Neubaumaßnahmen beauftragt.

4. Durch die Errichtung von fünf neuen TEK im Stadtbezirk IN Nord entstehen immobilien- und betriebsbedingt ab dem HJ 2010 Mehraufwendungen in Höhe von ca. 3,6 Mio €, für die in der Ergebnisplanung Haushaltsmittel nicht bereitgestellt sind. Für den Betrieb der neuen Einrichtungen sind ab dem HJ 2010 im Ergebnisplan entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

5. Die Trägerschaft dieser fünf neu geschaffenen Einrichtung übernimmt der Eigenbetrieb FABIDO.

6. Im weiteren Verlauf der Ausbaustufen für die Tagesbetreuung von Kindern in Dortmund ist in bewährter Weise auf die freien Träger von Kindertageseinrichtungen zuzugehen, um auch deren Wünsche nach Errichtung oder Übernahme neuer Einrichtungen zu berücksichtigen

Empfehlung des Betriebsausschusses FABIDO:

Der Betriebsausschuss FABIDO empfahl mehrheitlich (6 Ja, 3 Nein, 1 Enthaltung) dem Rat der Stadt Dortmund, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Planung und Vorbereitung (vorlaufende Planungsarbeiten) des Neubaus folgender Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord

5gruppig:
- TEK Sunderweg
- TEK Borsigplatz/Westfalenhütte (Hoeschpark)
- TEK Nordmarkt-West - Burgweg
- TEK Hafen – Bülowstr.

8gruppig:
- TEK Uhlandstraße einschließlich Ersatz der vorhandenen 2gruppigen Einrichtung

mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19.001.000 € (Baukosten, Grunderwerbskosten; nicht berücksichtigt ist hierin ein Ausbaustandard nach Maßgabe des KfW 40 Programms); hiervon entfallen 1.215.000 € auf die vorlaufenden Planungsarbeiten (Planungsbeschluss).
2. Die Finanzierung der vorlaufenden Planungsarbeiten erfolgt aus dem Budget des StA 51, Finanzstelle 51_00601014004 und ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2009 1.050.000 €
HJ 2010 165.000 €

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Planung und Vorbereitung bis zur Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die unter Ziff. 1 genannten Neubaumaßnahmen beauftragt.

4. Durch die Errichtung von fünf neuen TEK im Stadtbezirk IN Nord entstehen immobilien- und betriebsbedingt ab dem HJ 2010 Mehraufwendungen in Höhe von ca. 3,6 Mio €, für die in der Ergebnisplanung Haushaltsmittel nicht bereitgestellt sind. Für den Betrieb der neuen Einrichtungen sind ab dem HJ 2010 im Ergebnisplan entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

5. Die Trägerschaft der neu geschaffenen Einrichtung übernimmt der Eigenbetrieb FABIDO.

Außerdem beschloss der Betriebsausschuss FABIDO mehrheitlich (7 Ja, 4 Nein) folgenden gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion / Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, den der Rat der Stadt Dortmund einbeziehen sollte:

Bei den Planungen für die 5 neuen Kindertageseinrichtungen in der Nordstadt
- TEK Sunderweg
- TEK Borsigplatz/Westfalenhütte (Hoeschpark)
- TEK Nordmarkt-West - Burgweg
- TEK Hafen – Bülowstraße
- TEK Uhlandstraße
sollen die räumlichen Voraussetzungen so gestaltet sein, dass dort Bewegungskindergärten eingerichtet werden können.

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord beschließen einstimmig den folgenden Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als gemeinsamen Antrag zu formulieren und ändern diesen wie folgt ab:

Die Bezirksvertretung begrüßt den geplanten Neubau von fünf Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt.

Durch den massiven Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten insbesondere für Kinder unter drei Jahren werden sich die Lebenssituationen und -chancen vieler Kinder und Familien in der Nordstadt deutlich verbessern. Deshalb muss mit dem Neubau von Einrichtungen schnellstmöglich begonnen werden.

Die BV Innenstadt-Nord begrüßt daher ganz ausdrücklich die Vorlage der Verwaltung in ihrer Grundsätzlichkeit sowie hinsichtlich der geplanten Standorte „Sunderweg“, „Bülowstraße“ und „Uhlandstraße“.

Die BV hält allerdings die beiden Standorte "Burgweg" und "Hoeschpark" aufgrund der großen räumlichen Entfernung zu den Wohngebieten mit besonders bedürftigen Familien und der schlechten Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln für weniger geeignet.

Die Bezirksvertretung empfiehlt deshalb dem Rat der Stadt Dortmund, den Beschluss unter der Berücksichtigung der folgenden Punkte zu überarbeiten:

1. Im Stadtbezirk Innenstadt-Nord werden zusätzliche Tageseinrichtungen für Kinder mit insgesamt 26 weiteren Gruppen eingerichtet.

2. Die Planungen und Vorbereitungen der Neubauten werden für die folgenden Einrichtungen unverzüglich fort- und umgesetzt:

- TEK Sunderweg (5 Gruppen)
- TEK Bülowstraße (5 Gruppen)
- TEK Uhlandstraße (8 Gruppen)/ Ersatz der bisherigen 2-gruppigen Einrichtung

3. Für die restlichen 10 Gruppen wird alternativ zu den geplanten Standorten „Burgweg“ und „Hoeschpark“ die Realisierung wohnortnaher Standorte sowie alternativer Konzepte für eine wohnortnahe Betreuung, z.B. Umbaumaßnahmen in bestehenden Gebäuden, geprüft.

Mögliche wohnortnahe Alternativstandorte sind nach Einschätzung der BV Innenstadt-Nord

- Eberstraße /CEAG-Siedlung
- Schumannstraße (ursprünglich vorgesehener Standort des Neubaus der Vincke-Grundschule)
- Flensburger Platz (Abriss eines verwahrlosten Hauses in der Nachbarschaft des Spielplatzes)
- Lütgenholz / nördlich Aldi
- Westhoffstraße / Soziales Zentrum (Umbau bestehender Räumlichkeiten)
- Blücherstraße als Ersatzstandort für Sunderweg

Die Ergebnisse der Prüfungen sind nachvollziehbar und unter Einbeziehung aller Prüfergebnisse der Bezirksvertretung nach der Sommerpause zur Entscheidung vorzustellen.

4. An den weiteren Planungen werden im Stadtteil tätige Träger und Expert/innen der Jugendhilfe beteiligt, insbesondere vor dem Hintergrund, diese als mögliche Träger zu gewinnen. (z.B. AG Jugendhilfe Nordstadt, Grundschulen, Kirchen, Migrantenorganisationen...)

Diesem Antrag stimmten die Mitglieder der Bezirksvertretung einstimmig zu.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord nimmt die folgende Vorlage mit oben genanntem Zusatzantrag zur Kenntnis:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt:

1. die Planung und Vorbereitung (vorlaufende Planungsarbeiten) des Neubaus folgender Tageseinrichtungen für Kinder (TEK) im Stadtbezirk Innenstadt-Nord
5gruppig:
- TEK Sunderweg
- TEK Borsigplatz/Westfalenhütte (Hoeschpark)
- TEK Nordmarkt-West - Burgweg
- TEK Hafen – Bülowstr.

8gruppig:
- TEK Uhlandstraße einschließlich Ersatz der vorhandenen 2gruppigen Einrichtung
mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 19.001.000 € (Baukosten, Grunderwerbskosten; nicht berücksichtigt ist hierin ein Ausbaustandard nach Maßgabe des KfW 40 Programms); hiervon entfallen 1.215.000 € auf die vorlaufenden Planungsarbeiten (Planungsbeschluss).

2. Die Finanzierung der vorlaufenden Planungsarbeiten erfolgt aus dem Budget des StA 51, Finanzstelle 51_00601014004 und ist mit folgenden Auszahlungen vorgesehen:
HJ 2009 1.050.000 €
HJ 2010 165.000 €

3. Die Städtische Immobilienwirtschaft wird mit der Durchführung der Planung und Vorbereitung bis zur Leistungsphase 6 der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für die unter Ziff. 1 genannten Neubaumaßnahmen beauftragt.

4. Durch die Errichtung von fünf neuen TEK im Stadtbezirk IN Nord entstehen immobilien- und betriebsbedingt ab dem HJ 2010 Mehraufwendungen in Höhe von ca. 3,6 Mio €, für die in der Ergebnisplanung Haushaltsmittel nicht bereitgestellt sind. Für den Betrieb der neuen Einrichtungen sind ab dem HJ 2010 im Ergebnisplan entsprechende Haushaltsmittel bereit zu stellen.

5. Die Trägerschaft der neu geschaffenen Einrichtung übernimmt der Eigenbetrieb FABIDO.

Bitte um Stellungnahme der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 12.06.2008:

Im Rahmen der Neubauplanung von fünf Tageseinrichtungen für Kinder in der Nordstadt wird die Verwaltung gebeten, zu folgenden Fragen schriftlich bis zur Sitzung des Rates (19.6.) Stellung zu nehmen:

1. Wie sieht die Versorgung mit Ganztagsplätzen in Tageseinrichtungen für Kindern unter drei Jahren in den übrigen Stadtbezirken im Vergleich zum Stadtbezirk Innenstadt-Nord aus (Bedarfsanalyse)?
2. Die Versorgung im Stadtbezirk Innenstadt-Nord liegt zurzeit bei 4,4%: Welche Versorgungsquote soll nun mit der geplanten Steigerung von Betreuungsplätzen erreicht werden?

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 9.2
FABIDO Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11679-08)

Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) erklärte, dass ihre Fraktion den Punkt 2 der Vorlage ablehne.

Unter Einbeziehung der Anmerkung von Rm Dr. Littmann (FDP/Bürgerliste) empfiehlt der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 7 Abs. 1 Buchst. d) und e) der Betriebssatzung von FABIDO folgende Beschlüsse:

1. Der Jahresabschluss von FABIDO zum 31.12.2007 wird mit einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.263.849,73 Euro festgestellt.

2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 1.263.849,73 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3. Der Betriebsausschuss wird entlastet.

10. Finanzen Liegenschaften

zu TOP 10.1
Einleitung von Vertragsverhandlungen über den Neuabschluss der Konzessionsverträge Strom, Gas, Wasser und des Gestattungsvertrages Fernwärme
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 12184-08)

Die Vorlage wurde ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

11. Personal, Bürgerdienste, Öffentliche Ordnung

zu TOP 11.1
Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Dortmund, der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und die Bezirksvertretungen sowie der Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von Bürgerentscheiden
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11301-08)

Den Mitgliedern des Haupt- und Finanzausschusses lagen neben der Verwaltungsvorlage folgende Beratungsunterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt vor:

Empfehlung der Bezirksvertretung Innenstadt-West:

Herr Tigges stellt für die CDU-Fraktion folgende Ergänzungsanträge:

a) zu § 38 Abs. 9 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen:
Abs. 9 soll so gefasst werden, dass die Einwohnerfragestunde nicht mehr in das Ermessen der jeweiligen Bezirksvertretung gestellt wird, sondern als Verpflichtung eingeführt werden soll. (Neu aufzunehmen)

Die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West lehnen bei 6 Ja-Stimmen und 8 Gegenstimmen den Antrag ab.
b) zu § 38 Abs. 8, 9 und 10 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen:
Die Einwohnerfragestunde soll für alle Einwohner(innen) zugänglich und nicht nur für Einwohner(innen) möglich sein, die im Stadtbezirk wohnen. (Beibehaltung der alten Formulierung)

Dem Antrag stimmen die Mitglieder der Bezirksvertretung Innenstadt-West einstimmig zu.
c) zu § 38 Abs. 8 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen:
Die Bezeichnung „Einwohnerfragestunde“ soll ersetzt werden durch „Einwohnersprechstunde“. (Neu aufzunehmen)

Der Antrag wird von den Mitgliedern der Bezirksvertretung bei 6-Ja-Stimmen und 7 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
d) zu § 29 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen:
Bei Ergänzungen/Änderungen der Niederschrift sind die Veränderungen bei Veröffentlichung im Internet entsprechend anzupassen. (Neu aufzunehmen)

Dieser Antrag wird mit 13 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig von den Mitgliedern der Bezirksvertretung Innenstadt-West beschlossen.
Beschluss:

Die Bezirksvertretung Innenstadt-West empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig mit den oben genannten Zusätzen b) und d) folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt beschließt

1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden.

Empfehlung der Bezirksvertretung Hombruch:

Die Bezirksvertretung Hombruch nimmt die Vorlage des Amtes für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates und des Rechtsamtes vom 10.03.2008 zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Dortmund einstimmig, dem Vorschlag der Verwaltung mit folgenden Anmerkungen zu folgen:
1. Einschränkung des Personenkreises bei Einwohnerfragestunden
Die Bezirksvertretung Hombruch ist sich einig, dass die Beschränkung des Personenkreises, der Rederecht in der Einwohnerfragestunde haben soll, seitens des Rates nicht beschlossen werden sollte. Die Einschränkung „nur für Einwohner(innen) des Stadtbezirkes“ sollte daher entfallen (s. Geschäftsordnung, § 38 Absätze 8, 9 und 10, Seite 25).
Jeder soll sich in der Einwohnerfragestunde zu sachbezogenen Themen des Stadtbezirkes äußern dürfen.

2. Anlage Stadtbezirksänderung, Diekmüllerbaum 1 - 22
Die einstimmig beantragte Stadtbezirksgrenzänderungen für den Bereich „Diekmüllerbaum 1 – 22“ wird trotz fehlender Zustimmung des Stadtbezirkes Innenstadt-West nach wie vor als sinnvoll erachtet, da sich bekanntermaßen die Anwohner/-innen dieser Straße eher dem Stadtbezirk Hombruch zugehörig fühlen würden.

Empfehlung der Bezirksvertretung Brackel:

Die CDU-Fraktion stellt zu dieser Vorlage nachfolgenden Antrag, dem die Bezirksvertretung Brackel mit 13 Ja-Stimmen (Fraktionen SPD und CDU, Herr Klemke, FDP, Herr Kinner, DVU) gegen 2 Nein-Stimmen (Fraktion B’90/Die Grünen) zustimmt:

„Die Bezirksvertretung Brackel empfiehlt dem Rat zu beschließen, dass das Gebiet um den DB-Haltepunkt DO-Scharnhorst dem Stadtbezirk Scharnhorst zugewiesen wird.
Die zukünftige Grenze zwischen den Stadtbezirken Brackel und Scharnhorst bildet somit grundsätzlich die Gleisanlage der Eisenbahntrasse Dortmund-Hamm (Köln-Mindener-Eisenbahn).
Lediglich im Bereich von der Brücke der Güterbahnstrecke (Richtung Westfalenhütte & Nette) an der Flughafenstraße bis zum Brückenbauwerk Güterbahngleis über Gleisstrecke Dortmund-Hamm verläuft die Stadtbezirksgrenze entlang der Gleisanlage der Güterbahntrasse.
Begründung:
Der Haltepunkt trägt den Namen wie der nördlich von Brackel gelegene Stadtbezirk Scharnhorst. Ebenfalls ist die überwiegende Nutzung durch Bürger des Stadtbezirks Scharnhorst gegeben, so dass eine entsprechende Zuweisung hier Sinn macht.
Das direkte Umfeld mit Erschließungsstraßen, Wegen, Bushaltestellen und Parkplätzen wird aufgrund der infrastrukturellen Binnenkopplung ebenfalls mit einbezogen.
Der Bahnhof war ursprünglich zum Stadtbezirk Brackel zugewiesen worden, da die Haltestation früher den Namen Flughafen trug, der sich in Brackel befand. Dieser ist dort nicht mehr existent. Der Haltepunkt trägt nun seit 1986 auch einen neuen Namen: DO-Scharnhorst.
Finanzielle oder das Wahlverzeichnis betreffende Folgerungen hat diese neue Zuordnung nicht.“

Unter Berücksichtigung des o. g. Antrages empfiehlt die Bezirksvertretung Brackel dem Rat der Stadt einstimmig, nachfolgendem Beschlussvorschlag zuzustimmen:

„Der Rat der Stadt beschließt
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden.“

Empfehlung der Bezirksvertretung Aplerbeck:

Der Bezirksbürgermeister macht deutlich, dass auch weiterhin alle Bürger und Bürgerinnen die Gelegenheit haben sollen, sich in der Einwohnerfragestunde zu Wort zu melden und nicht nur die, die im Stadtbezirk wohnen.

Herr Schädel fordert erneut, dass bei Straßenbaumaßnahmen, die von der Bezirksvertretung finanziert und nach KAG abgerechnet werden, im Anschluss nach Abrechnung der Maßnahme eine prozentuale Rückerstattung an die Bezirkvertretung erfolgt.

Herr Müller-Späth wünscht, dass auch Einzelmitglieder in der Bezirksvertretung das Anrecht erhalten, Anträge zu stellen.

Herr Meßling spricht sich ebenfalls gegen ein Rederecht nur für Bürger aus dem Stadtbezirk Aplerbeck aus und lehnt die Änderung dieses Punktes ab.

Herr Mais lehnt ebenfalls eine Beschränkung des Rederechts in der Einwohnerfragestunde ab und bestärkt die Meinung der anderen Fraktionen, dass Anliegerbeiträge aus nach KAG abgerechneten Maßnahmen der Bezirksvertretung wieder zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss
Die Bezirksvertretung Aplerbeck empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig folgende Beschlussfassung mit den weiter unten aufgeführten Anregungen/Ergänzungen:

1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen,
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden.

Anregungen/Ergänzungen:

1. Weiterhin Rederecht in der Einwohnerfragestunde nicht nur für Einwohner und
Einwohnerinnen des Stadtbezirkes Aplerbeck (§ 38 Abs. 8 bis 10
Geschäftsordnung neue Fassung)
2. Umbenennung der Einwohnerfragestunde in „Bürgeranhörung“, um deutlich zu machen,
dass es sich nicht nur um eine Fragestunde handelt, sondern dass dort auch Anregungen
und Beschwerden behandelt werden können.
3. Bei Straßenbaumaßnahmen, die mit Mitteln der Bezirksvertretung Aplerbeck finanziert und
nach KAG abgerechnet werden, erfolgt nach Schlussabrechnung eine prozentuale
Rückerstattung der Anliegerbeiträge an die Bezirksvertretung.

Empfehlung der Bezirksvertretung Mengede:

Herr Münch, Ratmitglied, hat Anmerkungen zur Bürgerbeteiligung und der Einwohnerfragestunde. Er sieht hier u. a. eine Verschlechterung der Bürger bezüglich der Einwohnerfragestunde, da die Bürger nach der Neufassung der Hauptsatzung nur in dem Stadtbezirk, in dem sie wohnen, auch in dem zuständigen Stadtbezirk gehört werden können und nicht, wenn sie in einem Nachbarort wohnen.

Herr CDU-Fraktionssprecher Paschke gibt bei den Stadtbezirksgrenzen zu Bedenken, dass hier möglicherweise in der Zukunft eine Verschlechterung des Stadtbezirks Mengede ansteht.

Somit ergeht folgende Empfehlung:

Empfehlung
Die Bezirksvertretung Mengede empfiehlt einstimmig dem Rat der Stadt
1. den anliegenden Entwurf als Hauptsatzung der Stadt Dortmund zu beschließen;
er bezieht dabei die Entscheidungsvorschläge in der Anlage
„Stadtbezirksgrenzänderungen“ein,
2. den anliegenden Entwurf als Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse,
Kommissionen und die Bezirksvertretungen zu beschließen und
3. den anliegenden Entwurf als Satzung der Stadt Dortmund über die Durchführung von
Bürgerentscheiden zu beschließen.

Ablehnung der Bezirksvertretung Innenstadt-Nord:

Herr Bahr stellt für die CDU-Fraktion den Antrag unter Bezugnahme auf den § 38 (8) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt, seine Ausschüsse, Kommissionen und Bezirksvertretungen die alte Formulierung beizubehalten. Diese Auffassung wird auch von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geteilt.

Die Bezirksvertretung Innenstadt-Nord lehnt die Vorlage bei Stimmengleichheit von 8 Ja-Stimmen (SPD-Fraktion) und 8 Nein-Stimmen (CDU-Fraktion, Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und des Herrn Mödder – Bürgerliste) ab.

Antrag der Fraktion FDP/Bürgerliste vom 10.06.2008:

Wir bitten um Beratung und Abstimmung folgenden Antrags:

Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird i.S.d. § 73 GONW (n.F.) beauftragt, § 22 der neuzufassenden
Hauptsatzung um eine Bestimmung zu ergänzen, wonach Entscheidungen für Bedienstete in Führungspositionen, die das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis eines Bediensteten zur Gemeinde verändern, durch den Rat oder den HFA im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind.
2. Der Haupt- und Finanzausschuss wird auch weiterhin halbjährlich über die Zahl der Ernennungen, Beförderungen und Entlassungen von Beamten des gehobenen und mittleren Dienstes sowie über deren Abordnung / Versetzung zu anderen Dienstherren informiert.

Begründung
Mit der Neufassung der Gemeindeordnung NRW ist die Ermächtigung für die
bislang in § 22 I der Hauptsatzung geregelte Zuständigkeit des HFA für beamten-
und arbeitsrechtliche Entscheidungen entfallen.
Die Gemeindeordnung ermöglicht in § 73 III S. 2 (n.F.), durch die Hauptsatzung
zu regeln, dass Entscheidungen, die das beamtenrechtliche Grund- und
Arbeitsverhältnis eines Führungsmitarbeiters verändern, durch die Gremien im
Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister getroffen werden können. Damit
soll dem Grundgedanken der Allzuständigkeit des Rates – wenn auch eingeschränkt
- in Personalangelegenheiten Rechnung getragen werden.
Um eine transparente und zeitnahe Information des HFA / Rat auch weiterhin
zu gewährleisten, erscheint die Beibehaltung einer halbjährlichen Unterrichtung
über Personalangelegenheiten des gehobenen und mittleren Dienstes sachgerecht.
Dies ist nicht allein über eine jährliche Darstellung im Personalbericht
sicherzustellen.

Die Beratungsunterlagen wurden ohne Empfehlung an den Rat der Stadt weitergeleitet.

zu TOP 11.2
Wahl der Schöffinnen und Schöffen für das Amts- und Landgericht Dortmund für die Amtsperiode 2009 - 2013; Aufstellung der Schöffenvorschlagsliste
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11822-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen der Amtsperiode 2009 - 2013 für den Gerichtsbezirk Dortmund wird zugestimmt.

12. Anfragen
- keine Anfragen -








13. Betriebsausschussangelegenheiten

13.1 Sondervermögen

zu TOP 13.1.1
Sondervermögen "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund" -
Jahresabschluss und Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2007
Beschluss/Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11624-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss fasst gemäß § 7 Abs. 3 Buchstabe h der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgenden Beschluss:

Die Betriebsleitung des Sondervermögens „Grundstücks- und
Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ wird entlastet.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt einstimmig bei Stimmenthaltung der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund fasst gemäß § 6 Abs. 1 Buchstaben d und e der Betriebssatzung des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ folgende Beschlüsse:

Der Jahresabschluss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund zum 31.12.2007 abschließend mit einer Bilanzsumme in Höhe von 232.463.502,66 EUR und einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 2.030.893,16 EUR, und der Lagebericht 2007 werden festgestellt.

Der Jahresfehlbetrag 2007 erhöht die Verlustvorträge aus den Vorjahren auf 11.879.972,16 EUR.

Der Betriebsausschuss wird entlastet.

zu TOP 13.1.2
Verkehrsmäßige Erschließung eines Wohngebietes Br. 208 -Kahle Hege-
Beschluss
(Drucksache Nr.: 11677-08)
Der Haupt- und Finanzausschuss fasst einstimmig folgenden Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt in seiner Eigenschaft als Werksausschuss des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“ die Finanzierung aus dem Sondervermögen.

Folgende Auszahlungen sind vorgesehen:

Haushaltsjahr 2008 50.000 Euro
Haushaltsjahr 2009 320.000 Euro
Haushaltsjahr 2011 20.000 Euro
Haushaltsjahr 2012 170.000 Euro

Die Investition bedingt eine jährliche Belastung der städtischen Ergebnisrechnung i. H. v. 18.450 Euro.

zu TOP 13.1.3
Änderung des Wirtschaftsplans 2008 des Sondervermögens "Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund"
Empfehlung
(Drucksache Nr.: 11995-08)

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion FDP/Bürgerliste, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Dortmund beschließt den geänderten Wirtschaftsplan 2008 des Sondervermögens „Grundstücks- und Vermögensverwaltungsfonds Dortmund“.
Das Sondervermögen wird ermächtigt, Kredite bis zu einer Höhe von 27.500 T EUR aufzunehmen. Der Höchstbetrag für Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Zahlungen wird auf 12.500 T EUR festgesetzt.




Die öffentliche Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses wurde um 18:10 Uhr von
OB Dr. Langemeyer beendet.



Der Oberbürgermeister





Dr. Langemeyer Reppin
Ratsmitglied





Weber
Schriftführer
(See attached file: HFA 2008_06_12 TOP V 2020.pdf)